Wichtig für Beamte: Das leistet eine Beihilfeversicherung

Auch für verbeamtete Lehrer bietet sich eine Beihilfeversicherung an.Pixabay

Wichtig für Beamte

Das leistet eine Beihilfeversicherung

Beamte können sich auch im Krankheitsfall auf ihren Dienstherrn verlassen: Er beteiligt sich über die Beihilfe an der medizinischen Versorgung. Allerdings deckt die Beihilfe Kosten für ärztliche Behandlungen, Heilmittel oder Medikamente nicht vollständig ab. Eine Beihilfeversicherung schließt diese Versorgungslücke und sorgt für Rundum-Schutz.

Von Jens Lehmann | Druckansicht

Wer ist beihilfeberechtigt?

Anspruch auf Beihilfeleistungen haben alle Bundes- und Landesbeamte, Richter, Pensionäre sowie Beamtenanwärter. Hinzu kommen deren Angehörige, also Ehepartner und Kinder. Im Krankheits- oder Pflegefall übernimmt der Dienstherr einen Teil der Kosten für medizinische Leistungen.

Wie hoch die Unterstützung ausfällt, richtet sich nach einem festgelegten Beihilfeschlüssel. In der Regel trägt die Beihilfe bei aktiven Beamten die Hälfte der Kosten, bei Ehepartnern übernimmt der Dienstherr 70, bei Kindern 80 Prozent. Die Zuschüsse für Landesbeamte schwanken jedoch je nach Bundesland, und auch Beamtenstatus und Familienstand haben meist Einfluss auf die Höhe der Beihilfe.

Was leistet die Beihilfeversicherung?

Mit der Beihilfeversicherung können Beamte die Lücke zwischen dem Zuschuss des Dienstherrn und den tatsächlichen Kosten für ihre medizinische Versorgung teilweise oder komplett schließen. Die Police knüpft dort an, wo die Beihilfe endet und schützt Beamte davor, im Krankheitsfall hohe Gesundheitskosten tragen zu müssen.

Je nach Vertragsgestaltung übernimmt die Beihilfeversicherung den gesamten Kostenanteil, der nicht durch die Beihilfe abgedeckt ist. Alternativ lässt sich der Eigenanteil an den Krankheitskosten auf das gewünschte Maß reduzieren.

Bausteine für individuellen Schutz

Versicherte können wählen, welche Bausteine ihr persönlicher Schutz enthalten soll. In der Regel enthält die Police die Kostenübernahme für die stationäre Versorgung, ambulante Heil- und zahnärztliche Behandlungen inklusive Prophylaxe sowie Krankengymnastik oder Ergotherapie.

Ganz nach Wunsch besteht zudem die Möglichkeit, auch Kosten für Kieferorthopädie, Zahnersatz oder Heilpraktikerleistungen ins Versicherungspaket aufzunehmen. Gleiches gilt beispielsweise für Sehhilfen oder Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung und Unterbringung im Einbettzimmer im Krankenhaus. Beamte können sich so ihren individuellen Schutz zusammenstellen und für den Krankheitsfall finanzielle Risiken ausschließen.

Privat oder gesetzlich versichern?

Beamte können eine Beihilfeversicherungen sowohl über die gesetzliche als auch private Krankenversicherung abschließen. In den meisten Fällen fahren Beamte mit einer Beihilfeversicherung bei einer privaten Kasse aber erheblich günstiger.

Denn die Policen gesetzlicher Krankenversicherungen (GKV) berücksichtigen nicht, dass ein Teil der Krankheitskosten bereits über die Beihilfe des Dienstherrn abgedeckt ist. Darum zahlen gesetzlich versicherte Beamte den vollen Krankenkassenbeitrag.

Private Krankenversicherungen (PKV) rechnen dagegen die Beihilfe mit ein und bieten als Ergänzung maßgeschneiderte Beihilfeversicherungen an. Darum fällt die Prämie bei der PKV im Vergleich zur GKV entsprechend geringer aus. In aller Regel sind auch die Leistungen im Krankheitsfall umfangreicher als für gesetzlich Versicherte.

Was geschieht, wenn sich der Beihilfesatz ändert?

Der Beihilfesatz, den der Dienstherr in Krankheitsfällen zuschießt, kann sich beispielsweise durch Umzug in ein anderes Bundesland oder dadurch verändern, dass der Beamte in Ruhestand geht. Dadurch ergeben sich jedoch keinerlei Nachteile. Denn die meisten Versicherer passen den Schutz ohne Gesundheitsprüfung oder Wartezeit an die neue Beihilfesituation an.

Autor:

Jens Lehmann

Jens Lehmann ist diplomierter Publizist und Betriebswirt und arbeitet als freier Journalist und Autor in Hamburg. Er ist thematisch auf Wirtschafts-, Finanz- und Mobilitätsthemen spezialisiert. Seine Beiträge erscheinen in Publikationen großer Zeitungsverlage, Unternehmensveröffentlichungen sowie bei Pfefferminzia.de.