Warum Ärzte nicht nur auf Krankentagegeld setzen sollten

Niedergelassene Mediziner müssen ihr Einkommen und die Liquidität ihrer Praxis absichern.Freepik

Praxisausfallversicherung

Warum Ärzte nicht nur auf Krankentagegeld setzen sollten

Niedergelassene Mediziner müssen ihr Einkommen und die Liquidität ihrer Praxis absichern. Dazu gehört nicht nur für den Fall vorzusorgen, dass sie durch Krankheit oder Unfall ausfallen und persönlich kein Einkommen mehr haben. Auch der Praxisbetrieb steht in diesem Fall oft still, mit weiterlaufenden Kosten. Eine Praxisausfallversicherung wäre dafür die richtige Wahl.

Von Manila Klafack | Druckansicht

Bei der Vorsorge von Medizinern denken viele, dass eine Krankentagegeldversicherung als Absicherung für das Einkommen ausreicht. Diese Police ist unstrittig die wichtigste Absicherung für Ärzte, wenn sie nach einem Unfall oder wegen einer Krankheit ihr entgangenes Einkommen kompensieren müssen. Versichert wird ein individuell festgelegter Tagessatz. Dieser wird bei Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der festgelegten Karenzzeit ausgezahlt.

Doch ausschließlich auf die Krankentagegeldversicherung zu setzen, könnte problematisch werden. Im Praxisalltag laufen viele Kosten weiter. Diese Kosten können über Krankentagegeldversicherungen häufig nicht oder nur unzureichend abgesichert werden. Für die Liquiditätssicherung ist die Praxisausfallversicherung die beste Wahl. Denn wenn beispielsweise die Praxis vorübergehend geschlossen werden muss, können erhebliche Einbußen entstehen. Den Fixkosten, wie Miete, Kredit- und Leasingraten, Gehälter der Mitarbeiter sowie Versorgungsleistungen, stehen geringe oder sogar keinerlei Einnahmen gegenüber.

Auf diese Bedingungen kommt es an

Für Mediziner kommt es bei der Praxisausfallversicherung auf speziell für sie zugeschnittene Bedingungen an. Besonders wichtig sind der Verzicht auf Kündigungsrechte seitens des Versicherers. So kann der Vertrag weder im Leistungsfall noch ordentlich zum Ablauf gekündigt werden. Die Leistungsdauer sollte möglichst 24 Monate betragen.

Wenn der Tarif außerdem noch psychische und psychosomatische Krankheiten einschließt, auch bei Ausfällen aufgrund schwangerschaftsbedingter Krankheiten sowie bei Teilarbeitsunfähigkeit für die Wiedereingliederung nach längerer schwerer Krankheit leistet und das Recht zur Erhöhung der Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung enthält, sind weitere wichtige Kriterien erfüllt.

Autorin:

Manila Klafack

Manila Klafack ist freie Journalistin und Diplom-Kauffrau und schreibt seit 2016 für Pfefferminzia. Nach ihrer Ausbildung als Redakteurin verantwortete sie in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.