Vorteil Beihilfe – Warum sich für Beamte eine PKV lohnt

Als Beamte sind auch Polizisten beihilfeberechtigt.Pixabay

Passgenauer Schutz

Vorteil Beihilfe – Warum sich für Beamte eine PKV lohnt

Beamte des Bundes oder der Länder haben einen Anspruch auf einen Zuschuss zu ihren Krankheitskosten. In der Regel beträgt diese Beihilfe 50 Prozent. Die andere Hälfte muss über eine Versicherung abgedeckt werden. In der privaten Krankenversicherung gibt es zahlreiche Tarife, die auf diese Beihilfe abgestimmt sind.

Von Manila Klafack | Druckansicht

Wenn Sie als junger Mensch in den Staatsdienst einsteigen und den Weg in die Beamtenlaufbahn suchen, müssen Sie sich früher oder später entscheiden: Soll es die gesetzliche Krankenversicherung sein oder lieber die private Krankenversicherung? Denn als Beamter sind Sie beihilfeberechtigt. Das bedeutet, Ihr Dienstherr beteiligt sich an den Kosten Ihrer medizinischen Versorgung, und das nicht nur für Sie selbst, sondern auch für Ehepartner und Kinder.

Konkret richtet sich die Höhe der Erstattung nach den Beihilfevorschriften des Bundes sowie des jeweiligen Bundeslandes. Üblich sind hier 50 Prozent für den Beamten selbst, 70 Prozent für Ehepartner und 80 Prozent für Kinder. Um die verbleibenden Kosten abzudecken, gilt auch für Beamte eine Versicherungspflicht. Sie müssen sich daher für die gesetzliche oder private Absicherung entscheiden.

Warum lohnt sich die PKV für Beamte?

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung können Beamte bei der privaten Krankenversicherung genau die Bausteine für ihren Schutz wählen, die ihnen wichtig sind. Die Basisabsicherung entspricht den Leistungen der Krankenkassen und umfasst in der Regel die Übernahme der Kosten für die ambulante und stationäre Versorgung sowohl bei Ärzten als auch Zahnärzten sowie Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel.

Weitere Leistungen, die ein Kassenpatient über eine private Zusatzversicherung ergänzen müsste, können im Rahmen der PKV aufgenommen werden. Dazu zählen etwa die Kosten für Kieferorthopädie, Zahnersatz, Sehhilfen oder Heilpraktiker. Auch die Chefarztbehandlung und das Einbettzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt können extra abgesichert werden.

Wo liegt der Unterschied zwischen individueller und pauschaler Beihilfe?

Die private Krankenversicherung bietet gegenüber dem Standardangebot der gesetzlichen Krankenversicherung Tarife an, die konkret auf die individuelle Beamtensituation mit dem jeweiligen Beihilfesatz abgestimmt sind. Neben diesen individuellen Beihilfen, bei denen sich die Dienstherren immer an den Krankheitskosten beteiligen, gibt es in einigen Bundesländern die sogenannte pauschale Beihilfe. Hier zahlt der Dienstherr einen Zuschuss zum Beitrag der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet in der Absicherung, dass Beamte mit einer pauschalen Beihilfe ihre private Krankenversicherung auf 100 Prozent ausweiten müssen. Allerdings will die Entscheidung für individuelle oder pauschale Beihilfe gut überlegt sein. Denn sie kann nicht geändert werden.

Was geschieht, wenn sich die Höhe der Beihilfe verändert?

Wie viel der Dienstherr dem Beamten zahlt, hängt zum Beispiel davon ab, ob bereits Kinder da sind oder geboren werden, ob der Job in ein anderes Bundesland verlegt wird oder ob die Pensionierung vor der Tür steht. In diesen Fällen haben Sie und Ihre Angehörigen, die über Sie Beihilfe erhalten, Anspruch auf eine Anpassung des Versicherungsschutzes. Da sich der Beihilfebemessungssatz in diesen Situationen ändert, kann der Versicherungsschutz entsprechend aufgestockt oder gesenkt werden. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten gestellt werden. Dann wird keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig.

Autorin:

Manila Klafack

Manila Klafack ist freie Journalistin und Diplom-Kauffrau und schreibt seit 2016 für Pfefferminzia. Nach ihrer Ausbildung als Redakteurin verantwortete sie in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.