Wenn Stürme übers Land ziehen: Diese Verkehrssicherungspflicht haben Hausbesitzer

Ein vom Sturm entwurzelter BaumPixabay

Wenn Stürme übers Land ziehen

Diese Verkehrssicherungspflicht haben Hausbesitzer

Eine Wohngebäudeversicherung sichert Hausbesitzer in der Regel gegen Sturmschäden ab. Im Versicherungsvertrag werden aber nicht nur die Leistungen festgehalten. Dort ist ebenfalls geregelt, dass der Versicherungsnehmer Pflichten hat, um einen Versicherungsfall möglichst zu vermeiden. Was es mit dieser sogenannten Verkehrssicherungspflicht auf sich hat, erfahren Sie hier.

Von Manila Klafack | Druckansicht

Regelmäßig im Frühjahr ziehen Stürme über Deutschland hinweg – so wie aktuell Sturmtief „Klaus“. Der fortschreitende Klimawandel verstärkt noch die Zahl und die Stärke von Unwettern. Eine Wohngebäudeversicherung, idealerweise erweitert um Elementarschäden, schützt, wenn etwa durch Orkanböen Schäden am Haus entstehen. Allerdings muss der Hauseigentümer ebenfalls aktiv werden, um Gebäude- oder Personenschäden zu verhindern.

Dächer und Fassaden regelmäßig zu kontrollieren, gehört zum Beispiel zur sogenannten Obliegenheitspflicht oder Verkehrssicherungspflicht des Versicherten. Werden diese verletzt und es kommt zu einem Sturmschaden, kann, je nach Tarif, der Wohngebäudeversicherer eine Regulierung verweigern oder die ausgezahlte Leistung reduzieren. Manche Produkte verzichten allerdings auch explizit darauf, bei einer Verletzung dieser Pflicht die Leistung zu kürzen oder zu verweigern. Hier lohnt ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen und ein Vergleich der Produkte.

Verkehrssicherungspflicht für das Grundstück

Häuser, vor allem ältere, bergen in ihren Dächern oder Fassaden Gefahren für andere Gebäude, parkende Autos oder Menschen. Lose Dachziegel können bei starkem Wind herunterfallen und einen erheblichen Schaden anrichten. Ähnliches gilt für Bäume oder ihre Äste, die eventuell morsch sind und einem Sturm nicht mehr standhalten können. Ein Baum auf dem Grundstück, der innen hohl ist, muss in Absprache mit den zuständigen Ämtern gefällt werden.

Experten empfehlen, regelmäßig das gesamte Grundstück mitsamt der Gebäude und Bäume auf mögliche Gefahrenquellen zu prüfen. Alle Dinge auf dem Grundstück und am Haus müssen sturmfest angebracht sein. Dazu zählen etwa Blumenkästen, die an Fensterbänken und Balkonen befestigt sind. Aber auch Konstruktionen von leichten Metallflachdächern beim Carport oder Gartenhäuschen können eine Gefahr darstellen, wenn sie vom Wind erfasst und fortgerissen werden. Gleiches gilt für Sichtschutzzäune, wenn sie nicht fest mit dem Boden verbunden sind.

Manche Immobilien sind gefährdeter als andere

Die Versicherer, das Verbraucherportal des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), weist zudem darauf hin, dass manche Häuser bei einem Sturm einem höheren Risiko ausgesetzt sind als andere. Das gelte zum Beispiel für Gebäude, die in exponierten Lagen wie Anhöhen oder Bergkuppen, auf Hanglagen oder an der See oder auf freien Flächen errichtet sind.

Des Weiteren seien Rohbauten besonders Stürmen ausgesetzt. Hier kann die Kraft des Windes ein Gerüst oder einen Kran umreißen. Bauteile können abgerissen und halbfertige Mauern umgestürzt werden. Hier hilft eine Bauleistungsversicherung.

Schaden rasch der Versicherung anzeigen

Ist bei aller Vorsicht dennoch ein Sturmschaden aufgetreten, gilt es, schnell zu handeln. Am besten wird der Schaden umgehend dem Versicherer mit entsprechenden Fotos sowie Kopien der Kaufbelege gemeldet. Die beschädigten Gegenstände sollten noch eine Zeitlang aufbewahrt und auf Verlangen dem Versicherer vorgelegt werden. 

Checkliste: So sichern Sie Ihr Haus gegen Sturm

  • Sind bei einem heranziehenden Sturm alle Gegenstände weggeräumt oder gesichert? Das betrifft auch Blumentöpfe, Gartenmöbel und Gartengeräte, Dekoration oder das Trampolin der Kinder.
  • Sind Fenster und Türen verschlossen, eventuell die Rollläden heruntergefahren?
  • Sind Markisen, Sonnensegel und Sonnenschirme eingefahren beziehungsweise abgebaut?
  • Haben Sie das Dach und die Fassade überprüft?
  • Sind Bäume in Gefahr, umzustürzen? Sind sie eventuell krank und morsch? Könnten Äste herabstürzen?

Autorin:

Manila Klafack

Manila Klafack ist freie Journalistin und Diplom-Kauffrau und schreibt seit 2016 für Pfefferminzia. Nach ihrer Ausbildung als Redakteurin verantwortete sie in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.