Welche Versicherung haftet bei Silvesterschäden?
Nach zwei relativ entspannten Jahren darf in diesem Jahr Silvester wieder geknallt werden. Auch wenn es entsprechende Forderungen gibt, sind für den bevorstehenden Jahreswechsel weder ein deutschlandweites Verkaufsverbot noch ein Ansammlungsverbot wie zu Corona-Zeiten absehbar.
Damit der Feierspaß aber möglichst ungetrübt bleibt, raten Feuerwehren und Versicherer zu einem verantwortungsvollen und vorsichtigen Umgang mit den Feuerwerkskörpern. Schon beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) besteht. Geprüftes Feuerwerk erkennen Sie an der Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Geprüftes Feuerwerk muss beide Kennzeichen aufweisen.
Für registrierte Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (u.a. Raketen, Batterien und Knallkörper) gilt, dass sie nur von Personen über 18 Jahren verwendet werden dürfen. Und das auch nur am 31. Dezember und 1. Januar.
Jugendliche ab 12 Jahren dürfen nur Pyrotechnik der Kategorie F 1 nutzen. Dazu gehören beispielsweise Knallerbsen, Knallbonbons, Tischfeuerwerk, Wunderkerzen oder Party-Knaller – allerdings nie unbeaufsichtigt.
Grundsätzlich verboten ist laut Sprengstoffgesetz das „Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen“. Darüber hinaus richten viele Kommunen und Städte in diesem Jahr eigene Böllerverbotszonen ein.
Wichtige Sicherheitshinweise
Generell sollen Sie Raketen immer mit ausreichendem Sicherheitsabstand aus standsicheren Rohren oder Flaschen abfeuern – niemals aus der Hand. Die Lenkstäbe dürfen nicht gekürzt oder gar ganz entfernt werden. Feuerwerkskörper nie in die Richtung von Menschen oder Tieren abschießen. Explodiert ein Knallkörper nicht, zünden Sie ihn kein zweites Mal an. Übergießen Sie den Blindgänger mit Wasser und entsorgen Sie ihn in am besten in einem Wassereimer. Halten Sie Fenster und Türen, besonders Dachfenster und Luken, geschlossen und entfernen Sie alle brennbaren Gegenstände von Balkonen und Terrassen.
Welche Versicherung bei Böllerschäden leistet
Wenn beim Umgang mit Knallern oder Raketen trotzdem etwas schiefgeht, helfen diese Versicherungen weiter:
- Die Wohngebäudeversicherung springt bei allen Schäden ein, die etwa am Gebäude entstehen. Versichert ist das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände.
- Über die Hausratversicherung ist der komplette Hausrat abgesichert – von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten. Ersetzt werden Schäden, die zum Beispiel durch Feuer oder aber auch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen.
- Die private Haftpflichtversicherung zahlt, wenn der Versicherte Schäden bei Dritten verursacht, also zum Beispiel als Partygast in einer Wohnung beim Hantieren mit Böllern Schäden verursacht oder jemanden verletzt. Doch Achtung: Viele Versicherungen schließen grobe Fahrlässigkeit aus. Das bedeutet: Personen, die mit selbstgebauten Knallkörpern oder illegalen Böllern einen Unfall verursachen, riskieren ihren Versicherungsschutz.
- Wird ein Auto durch Böller beschädigt oder gar in Brand gesetzt, leistet die Teilkaskoversicherung. Die Vollkaskoversicherung zahlt darüber hinaus Schadenersatz, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig ramponiert werden, ohne dass der Schuldige ermittelt werden kann.
- Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern selbst verletzt und dabei einen dauerhaften Schaden davonträgt, erhält Leistungen aus der privaten Unfallversicherung. Heilbehandlungskosten sind allerdings Sache der Krankenversicherung.