Das ändert sich 2023 bei Altersvorsorge, Versicherung und Energie

2023 treten viele wichtige Änderungen in Kraft.Pixabay

Wichtig für Sie als Verbraucher

Das ändert sich 2023 bei Altersvorsorge, Versicherung und Energie

Im neuen Jahr 2023 kommen wieder etliche Änderungen auf uns Verbraucherinnen und Verbraucher zu. Hier erfahren Sie, worauf Sie sich in den Bereichen Altersvorsorge, Versicherungen und Energie einstellen sollten.

Von Achim Nixdorf | Druckansicht

Wie jedes Jahr bringt auch 2023 wieder wichtige Neuerungen mit sich. Vieles davon soll uns Bürger in der Krise entlasten. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen in den Bereichen Altersvorsoge, Versicherungen und Energie:

Absetzbare Rentenbeiträge

Rentenbeiträge sind ab dem 1. Januar 2023 voll steuerlich absetzbar. Ursprünglich war das erst für 2025 geplant. Die Neuregelung gilt für Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, die landwirtschaftliche Alterskasse, die berufsständischen Versorgungseinrichtungen und in Basisrentenverträge, die sogenannten Rürup-Renten. 

Keine Hinzuverdienstgrenze für Frührentner mehr 

Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfällt ab 2023 komplett. Während der letzten beiden Corona-Jahre durften Sie als Frührentner bereits statt 6.300 Euro bis zu 46.060 Euro im Jahr dazuverdienen. Auch für Empfänger einer Erwerbsminderungsrente gibt es deutliche Verbesserungen. Ein guter Anlass, die eigene Ruhestandsplanung zu überdenken.

Steuergrundfreibetrag steigt 

Der Grundfreibetrag wird mit dem neuen Jahr um 561 Euro auf 10.908 Euro erhöht und ab 2024 um weitere 696 Euro auf 11.604 Euro. Auf ein zu versteuerndes Einkommen, das unter dem Grundfreibetrag liegt, wird keine Einkommensteuer fällig. Die Erhöhung ist Teil des Inflationsausgleichsgesetzes, das die Steuerlast an die bestehende Inflation anpassen soll.

Sparer-Pauschbetrag wird angehoben

Der Sparer-Pauschbetrag steigt ab dem Veranlagungszeitraum 2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.602 Euro auf 2.000 Euro für Ehegatten/Lebenspartner. Bereits erteilte Freistellungsauträge werden automatisch um knapp 25 Prozent erhöht. Die Bundesregierung will damit die private Vorsorge fördern.

Gesetzliche Krankenversicherung wird teurer

Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden im kommenden Jahr um 0,3 Punkte steigen, auf dann durchschnittlich 16,2 Prozent des Bruttolohns – ein neuer Rekordwert. Gleichzeitig erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze auf 59.850 Euro im Jahr (monatlich 4.987,50 Euro), und die Versicherungspflichtgrenze steigt auf jährlich 66.600 Euro (monatlich 5.550 Euro). Tipp: Wenn Sie über die Versicherungspflichtgrenze hinaus verdienen, können Sie sich privat krankenversichern.

Höhere Prämien für Wohngebäudeversicherungen

Die hohe Inflation und steigende Baukosten lassen Wohngebäudeversicherungen teurer werden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geht davon aus, dass der entsprechende Anpassungsfaktor 2023 im Vergleich zum Vorjahr um knapp 15 Prozent ansteigen wird. Zum Hintergrund: Wohngebäudeversicherer sind verpflichtet, die Beiträge jedes Jahr an die Kosten im Baugewerbe anzupassen, um eine Unterversicherung auszuschließen. Ein Sonderkündigungsrecht greift dann nicht. Tipp für preisbewusste Hausbesitzer, deren Versicherung teurer wird: Werfen Sie einen Blick auf die aktuellen Angebote und Leistungen anderer Anbieter.

Preisbremsen für Gas und Strom 

Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen (unter 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr) sowie für Vereine will die Bundesregierung den Gaspreis von März 2023 bis April 2024 bei 12 Cent pro Kilowattstunde deckeln. Im März werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet.

Die Strompreisbremse soll ebenfalls vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 gelten. Im März werden auch hier rückwirkend die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen (mit einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 kWh pro Jahr) wird bei 40 ct/kWh brutto, also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte, begrenzt. Bei beiden Preisbremsen soll das Grundkontingent bei 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs liegen, darüber hinaus gelten wieder die höheren Marktpreise.

Bessere Förderung von Photovoltaik 

Photovoltaik wird für private Haushalte wieder lukrativer. Dafür sorgen einige Änderungen im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das Gesetz ist zwar bereits seit dem 30. Juli 2022 in Kraft, viele Regelungen darin werden jedoch erst ab Januar 2023 wirksam. Zu den Neuerungen gehören unter anderem höhere Vergütungssätze, steuerliche Vereinfachungen sowie ein erleichterter Netzanschluss. Außerdem werden zukünftig auch Anlagen gefördert, die statt auf dem Hausdach im Garten aufgebaut werden. Wichtig: Schäden an einer Photovoltaik-Anlage sind in der Regel nicht über die Wohngebäudeversicherung abgesichert. Deshalb lohnt sich der Abschluss einer separaten Photovoltaikversicherung. Viele kleine Anlagen können bereits ab 8 Euro im Monat versichert werden.

Autor:

Achim Nixdorf

Achim Nixdorf ist seit April 2019 Content- und Projekt-Manager bei Pfefferminzia. Davor arbeitete er als Tageszeitungs- und Zeitschriftenredakteur mit dem Fokus auf Verbraucher- und Ratgeberthemen.