Von Krankenversicherung bis Haftpflicht: Endlich 18 – Versicherungsschutz für Volljährige

Junge Studentin: Rund 500.000 Schulabgänger beginnen jährlich ein Studium an einer deutschen Hochschule.Pixabay

Von Krankenversicherung bis Haftpflicht

Endlich 18 – Versicherungsschutz für Volljährige

Mit dem 18. Geburtstag sind Teenager endlich volljährig und damit unabhängig. Doch was bedeutet das eigentlich für den Versicherungsschutz in der Familienversicherung? Hier kommt ein Überblick der wichtigsten Versicherungen für junge Erwachsene.

Von Manila Klafack | Druckansicht

Der 18. Geburtstag ist eine große Sache. Meist erwarten die Jugendlichen diesen Tag besonders sehnsüchtig. Bedeutet er doch, dass sie endlich volljährig und damit unabhängiger werden. Sie dürfen zum Beispiel ohne Begleitung Autofahren oder so lange ausgehen, wie sie wollen. Einige haben bereits den Schritt ins Berufsleben gewagt und eine Lehre gestartet. Andere stehen vor ihrem Abitur oder beginnen ein Studium.

Mit der Volljährigkeit beziehungsweise dem Beginn einer Ausbildung oder dem Auszug aus der elterlichen Wohnung gehen auch Veränderungen im Versicherungsschutz einher. Wird eine Lehrstelle angetreten und fließt das erste regelmäßige Einkommen daraus, ändert sich für die jungen Erwachsenen beispielsweise der Krankenversicherungsschutz.

Krankenversicherungsschutz

Die jungen Menschen werden jetzt selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Wer vorher privat versichert war, kann sich den aktuellen Gesundheitszustand über eine Anwartschaftsversicherung für die Zukunft sichern. Denn solange das Einkommen unter der Jahresentgeltgrenze liegt, ist eine eigene private Krankenversicherung während der Ausbildungszeit nicht möglich.

Tipp: Wird ein Studium begonnen, gilt die Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Vorausgesetzt, dass beide Eltern gesetzlich versichert sind oder das gesetzlich versicherte Elternteil mehr verdient als das privat versicherte. Außerdem dürfen die wöchentliche Arbeitszeit sowie das Einkommen des Kindes eine monatliche Grenze nicht überschreiten. Ausnahme: das Arbeiten in den Semesterferien. Wer privat krankenversichert ist und durch das Studium versicherungspflichtig wird, kann sich auf Antrag „befreien“ lassen und privat krankenversichert bleiben.

Nach dem 25. Geburtstag muss sich der Student selbst versichern. Dafür bieten die Krankenkassen eine studentische Krankenversicherung an. Auch die private Krankenversicherung ist möglich. Neben den normalen Tarifen der privaten Krankenversicherer gibt es weitere mit Ausbildungskonditionen.

Tipp: Für Eltern, die ihr neugeborenes Kind nach der Geburt ebenfalls privat versichern möchten, ist dies problemlos möglich, sofern mindestens ein Elternteil beim gleichen Privaten Krankenversicherer versichert ist. Der Versicherer kann eine Mindestvertragsdauer von maximal 3 Monaten als Voraussetzung für die Kindernachversicherung ansetzen. Für den Versicherer des Elternteils besteht dann ein sogenannter Kontrahierungszwang. Das heißt: Er kann die Versicherung des neuen Erdenbürgers nicht ablehnen. Auch eine Gesundheitsprüfung entfällt. Die PKV für Kinder ist in der Regel günstiger als bei den Erwachsenen, da keine Alterungsrückstellungen gebildet werden.

Ausland­reise-Kran­ken­ver­si­che­rung

Der 18. Geburtstag ist bei vielen Reisekrankenversicherungen der Zeitpunkt, an dem das zuvor mitversicherte Kind nicht länger in der Familienversicherung eingeschlossen ist. Das gilt insbesondere dann, wenn sich der junge Mensch allein auf Reisen begibt. Hier sollte nun ein eigener Vertrag abgeschlossen werden. In der Regel umfasst der Versicherungsschutz sechs Wochen im Jahr.

Möchte der volljährige Nachwuchs allerdings länger unterwegs sein, um die Welt kennenzulernen oder im Ausland zu studieren, reicht diese touristische Reisekrankenversicherung nicht aus. In diesen Fällen ist eine Auslands-Kranken­versicherung mit Lang­zeit­schutz die richtige Wahl.

Private Haftpflichtversicherung 

Eine private Haftpflichtversicherung gehört neben der Krankenversicherung zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt. Sie springt zum Beispiel ein, wenn jemand mit dem Fahr­rad eine andere Person aus Versehen anfährt und diese einen schweren Schaden erleidet. Haben die Eltern eine Familienpolice, besteht der Versicherungsschutz in der Regel bis zum Ende der ersten Schul- und Berufs­aus­bildung (Studium/Lehre) weiter, auch wenn der Nachwuchs aus dem elterlichen Haushalt auszieht. Nach der ersten Ausbildung sollten sich junge Menschen um eine eigene Haft­pflicht-Police kümmern. Wichtig: Was im Einzel­fall als Erst­ausbildung anerkannt wird, entscheidet der Versicherer. Deshalb gilt: Im Zweifel immer nach­fragen!

Hausratversicherung

Wenn zunächst ein Zimmer im Studentenwohnheim oder einer Wohngemeinschaft bezogen wird, der Erstwohnsitz jedoch nach wie vor bei den Eltern besteht, ist keine eigene Hausratversicherung notwendig. Die erste eigene Wohnung, in der bereits einige wertvolle Gegenstände vorhanden sind, sollte allerdings eigens abgesichert sein.

Ob ein Fahrrad in der Hausratversicherung eingeschlossen wird oder dafür eine eigene Police sinnvoller wäre, hängt unter anderem vom Wert ab. Je teurer das Bike, desto eher lohnt sich eine eigenständige Fahrradversicherung.

Autoversicherung

Fahranfänger beginnen bei der Kfz-Versicherung grundsätzlich mit einer sehr teuren Einstufung. Denn die Versicherungsprämie richtet sich nach dem individuellen Schadensrisiko – und das ist bei jungen Fahrern besonders hoch. Günstiger ist es, wenn die Eltern das Auto als Zweitwagen versichern und ihre Tochter oder ihren Sohn als Fahrer eintragen. Tipp: Viele Versicherer bieten jungen Fahrern auch die Möglichkeit, mit einer besseren Schadenfreiheitsklasse zu starten, wenn die Eltern ihr Auto beim selben Unternehmen versichert haben.

Extra-Tipp: Junge Leute sollten auch schon frühzeitig über einen Schutz gegen Berufsunfähigkeit nachdenken. Denn je früher der Einstieg, desto niedriger fallen die Beiträge aus. Und auch die Gesundheitsfragen des Versicherers stellen in den meisten Fällen in jungen Jahren kein Problem dar.

Autorin:

Manila Klafack

Manila Klafack ist freie Journalistin und Diplom-Kauffrau und schreibt seit 2016 für Pfefferminzia. Nach ihrer Ausbildung als Redakteurin verantwortete sie in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.