Tag der Zahnfee – Wie der Zahnschutz bei den Kleinsten aussieht

Zahnlücke bei einem Kind: Zumeist im Schulalter verlieren die Kinder ihre ersten Milchzähne Pixabay

Tag der Zahnfee

Wie der Zahnschutz bei den Kleinsten aussieht

Eine Zahn- und Mundhygiene, um Karies vorzubeugen, ist wichtig und beginnt heute mit dem ersten Zahn. Zudem raten viele Kinderärzte bereits im Kleinkindalter zu einem Besuch beim Zahnarzt. Später müssen bei vielen Kindern Zahnfehlstellungen mit einer Zahnspange korrigiert werden. Die hohen Kosten, die dabei entstehen können, sind mit einer privaten Zahnzusatzversicherung für den Nachwuchs gut zu deckeln.

Von Manila Klafack | Druckansicht

Bei dem einen kündigen sie sich an und beim anderen sind sie plötzlich da: die ersten Zähnchen. Mit ungefähr sechs Monaten ist es bei den meisten Babys soweit und im Unterkiefer blitzen die kleinen weißen Milchzähne hervor. Bei der darauffolgenden Vorsorgeuntersuchung weist der Kinderarzt dann bereits darauf hin, dass die kleinen Zähnchen gut gepflegt werden wollen. Spezielle Zahnbürsten und fluoridhaltige Zahncremes helfen dabei. Mindestens morgens und abends sollte jeweils für zwei bis drei Minuten geputzt werden, um alle Beläge zu entfernen. Werden die Kinder größer, können sie ihre Zahnpflege bereits selbst übernehmen. Zahnärzte empfehlen Eltern allerdings, bis zum siebten Lebensjahr des Sprößlings nachzuputzen.

Meist um den sechsten Geburtstag herum, kurz bevor es in die Schule geht, beginnt der Zahnwechsel. Das Milchzahngebiss weicht und macht Platz für die zweiten, bleibenden Zähne. Sobald der erste Zahn wackelt, können die meisten Kids es kaum erwarten. Denn ist der Zahn ausgefallen, tritt die Sagengestalt Zahnfee auf. Sie kommt in der Nacht, und legt dem Kind eine Überraschung unter das Kopfkissen. Seit den 1980-er Jahren gibt es am 22. August weltweit den Tag der Zahnfee. Hier soll diesem Ritual gedacht werden. Auch wenn das Milchzahngebiss nicht von Dauer ist, weisen Mediziner immer wieder darauf hin, wie wichtig die Pflege der Zähne von Anfang an ist.

Viele kleine Kinder mit schwerer Karies

Insbesondere die sogenannte frühkindliche Karies (Early Childhood Caries, ECC) stellt ein großes Problem dar. Wie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung feststellt, nehmen Extremfälle immer weiter zu. Frühkindliche Karies ist demnach aufgrund der Anzahl der betroffenen Zähne, des Schweregrads der Zerstörung und des geringen Alters der Kinder die größte kinderzahnheilkundliche Herausforderung.

Die Gründe für diese Schädigung des Kleinkindgebisses sind hauptsächlich in den Schnullern oder auch Fläschchen zu finden. Das permanente, unkontrollierte Trinken und Saugen, vor allem von gesüßten Getränken, schädigt die Zähne.

Der Gesetzgeber hat auf das Konzept „Frühkindliche Karies vermeiden“ von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV), das gemeinsam mit dem Bundesverband der Kinderzahnärzte (BuKiZ), dem Deutschen Hebammenverband (DHV) und unter wissenschaftlicher Begleitung der Universität Greifswald entwickelt wurde, vor ein paar Jahren reagiert. Zwischen dem sechsten und dem vollendenten 33. Lebensmonat können drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen genutzt werden. Bis zum sechsten Geburtstag sind weitere drei Früherkennungsuntersuchungen möglich. Danach kann das Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zweimal jährlich zur Vorsorgeuntersuchung zum Zahnarzt gehen. Sollte ein erhöhtes Kariesrisiko bestehen, kann dabei auch gleich ein Fluoridlack zur Stärkung des Zahnschmelzes aufgetragen werden.

Kieferorthopädische Behandlungen

Nach einem frühen Kariesbefall machen später Zahnfehlstellungen häufige Zahnarzt- und Kieferorthopädische Behandlungen notwendig. Zwar übernehmen die Krankenkassen die Regelversorgung auch hier, aber nur dann, wenn sie medizinisch notwendig sind. Das bedeutet, dass bei den Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) mit einem Schweregrad von 1 oder 2 diese Notwendigkeit nicht besteht. Eine Korrektur würde rein aus ästhetischen Gründen durchgeführt werden und wird daher von den Kassen nicht übernommen.

Weitere Möglichkeiten, die über eine kieferorthopädische Standardversorgung ab einem Schweregrad von 3 hinaus geht, müssen die Eltern des Kindes selbst tragen. Nur eine private Zahnzusatzversicherung, die einen starken Fokus auf Kieferorthopädische Behandlungen legt, kann hier helfen.

Neben dem Blick auf den monatlichen Beitrag lohnt es sich, vor allem darauf zu achten, dass KIG 1 und 2 enthalten sind. Zudem unterscheiden sich die Tarife in der Übernahme der Kosten für die Zahnspangen selbst und auch für die Behandlungen. Manche Versicherer übernehmen die Kosten für die Fissurenversiegelung und unterstützen damit den Schutz gegen Karies. Zudem gelten in den meisten Angeboten in den ersten ein bis drei, vier oder fünf Jahren Leistungsstaffeln.

Aus diesem Grund raten Experten dazu, möglichst frühzeitig die private Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Denn sollte eine Leistung beansprucht werden, ist die anfängliche Leistungsstaffel meist bereits nicht mehr relevant.

 

Autorin:

Manila Klafack

Manila Klafack ist freie Journalistin und Diplom-Kauffrau und schreibt seit 2016 für Pfefferminzia. Nach ihrer Ausbildung als Redakteurin verantwortete sie in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.