Reiserücktritt – Wann die Versicherung den Reisepreis zahlt

Ein komplizierter Beinbruch lässt Urlaubsträume platzen.© Panthermedia

Reiserücktritt

Wann die Versicherung den Reisepreis zahlt

Ein Albtraum: Der Urlaub ist längst gebucht. Plötzlich eine Krankheit oder ein Unfall – und an eine Reise ist nicht mehr zu denken. Hohe Stornokosten bis hin zu einem Totalausfall des Reisepreises können die Folge sein. Die Reiserücktrittsversicherung kann vor diesen Kosten schützen.

Von Manila Klafack | Druckansicht

Im Sommer gehen traditionell viele Familien auf Reisen. Oft wird der Urlaub schon ein Jahr zuvor gebucht, um noch ein günstiges Angebot zu ergattern. Wenn es dann bald so weit ist, kennt die Freude keine Grenzen mehr.

Doch manchmal kommt etwas Unvorhergesehenes dazwischen. Ein Notfall oder eine plötzlich auftretende Krankheit machen die Reise unmöglich. Die Folge: Bei einer Stornierung können schnell hohe Kosten anfallen, gerade für einen Familienurlaub, der vielleicht einige tausende Euro gekostet hat. Je kurzfristiger die Reise vor dem Termin abgesagt werden muss, umso höher sind diese Beträge. Bei Last-Minute-Schnäppchen kann sogar der volle Reisepreis fällig werden.

In diesen Situationen kann nur eine Reiserücktrittsversicherung vor dem finanziellen Verlust schützen. Sie ist daher eine sinnvolle Absicherung. Allerdings muss immer ein wichtiger Grund vorliegen wie eben Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Komplikationen in der Schwangerschaft, damit sie leistet. Welcher Anbieter konkret in welcher Situation einspringt, hängt von der jeweiligen Police ab und muss genau geprüft und verglichen werden.

Wichtige Versicherungsbedingungen

Weitere bedeutsame Versicherungsbedingungen betreffen die Anzahl der Mitreisenden und damit die der versicherten Personen, das Alter der Kinder, die Reiseregion, die Reisedauer sowie eine mögliche Selbstbeteiligung. Manche Angebote sehen die Erstattung von Umbuchungen oder einer verspäteten Anreise vor. Es gibt Tarife, die einen Basisschutz umfassen, und solche, die eine komplette Absicherung bieten. Dabei beträgt die maximale Höhe der Erstattungskosten meist zwischen 5.000 und 6.000 Euro.

Im Fall von höherer Gewalt, wenn also zum Beispiel infolge einer Naturkatastrophe das eigene Leben bedroht ist, muss eine kostenfreie Stornierung beim Reiseanbieter oder -veranstalter möglich sein. Ob das für das jeweilige Reiseland infrage kommt, kann beim Auswärtigen Amt in Erfahrung gebracht werden. Wichtig: Eine Reisewarnung oder besondere Hinweise zu Fahrten in diese Gebiete berechtigen nicht zu einer Stornierung auf Kosten des Veranstalters. Auch hier hilft nur eine Reiserücktrittsversicherung.

Über viele Reiseanbieter und –veranstalter können Reiseversicherungen abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz besteht frühestens ab der Buchung der Reise oder beginnt mit dem gewählten Versicherungsbeginn. Der Versicherungsbeitrag wird sofort fällig und erst nachdem er bezahlt wurde, gilt der Versicherungsschutz. Es gibt Produkte, die nur eine bestimmte Reise absichern. Andere wiederum können für ein Jahr abgeschlossen werden.

Reiseabbruchversicherung

Nicht weniger ärgerlich und finanziell belastend kann es sein, wenn der Urlaub bereits angetreten wurde und wegen einer Erkrankung abgebrochen werden muss. Um sich hier vor hohen Kosten zu schützen, hilft eine Reiseabbruchversicherung. Die meisten Versicherer kombinieren Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung in einem Tarif.

Reisekrankenversicherung

Ein weiterer wichtiger Baustein – vor allem für Länder außerhalb des Schengen-Raums – ist eine zusätzliche Auslandsreise-Krankenversicherung. In den 26 Schengen-Ländern besteht zwar ein Sozialversicherungsabkommen hinsichtlich der medizinischen Versorgung. Dennoch können auch hier zusätzliche Kosten anfallen, vor allem für Medikamente oder einen Rücktransport. Deshalb ist auch hier eine zusätzliche Absicherung sinnvoll.

Gepäckversicherung

Geht das Gepäck unterwegs verloren, kann das die Urlaubsfreude mächtig trüben. Über eine Gepäckversicherung wird der Schaden in der Regel schnell ersetzt. Auch Sportgeräte, Kameras oder Smartphones sind hier integriert. Die Gepäckversicherung wird meist zusammen mit der Reisekrankenversicherung angeboten. Darüber hinaus sind auch Tarife mit allen vier Bausteinen erhältlich.

Autorin:

Manila Klafack

Manila Klafack ist freie Journalistin und Diplom-Kauffrau und schreibt seit 2016 für Pfefferminzia. Nach ihrer Ausbildung als Redakteurin verantwortete sie in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.