Krankenversicherung: Wer von der PKV zurück in die GKV wechseln kann

Patientengespräch: Rund 8,8 Millionen Deutsche sind privat krankenversichert.Pixabay

Krankenversicherung

Wer von der PKV zurück in die GKV wechseln kann

Angesichts gestiegener PKV-Beiträge denken manche Versicherte über eine Rückkehr in die GKV nach. Doch das ist nicht so einfach möglich und auch nicht immer sinnvoll. Wir erklären die Hintergründe.

Von Manila Klafack | Druckansicht

In Deutschland gilt eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, die im Paragrafen 5 des Fünften Sozialgesetzbuchs geregelt ist. Davon befreit sind Beamte, Selbstständige und Arbeitnehmer, deren Gehalt die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreitet. Diese beträgt aktuell 64.350 Euro. Wer bereits vor dem 31. Dezember 2002 privat versichert war, für den gilt 2021 eine besondere Grenze von 58.050 Euro. Hier kann zwischen einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung und der privaten gewählt werden.

Ist ein Berufstätiger einmal den Weg gegangen und hat sich für die private Krankenversicherung entschieden, wird es schwer, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Denn per Gesetz gibt es dafür wenig Spielraum. Damit soll verhindert werden, dass sich junge und gesunde Menschen zuerst günstig bei privaten Anbietern versichern und im Alter oder bei Krankheit zur gesetzlichen Krankenversicherung zurückkehren.

Wechsel bei geringerem Einkommen

Allerdings gibt es einige Ausnahmen, mit denen ein Wechsel doch gelingen kann. Für den Arbeitnehmer ist das der Fall, wenn das Einkommen im Jahr nicht mehr über der JAEG liegt. Und zwar sowohl bei einer regelmäßigen Unterschreitung dieser Grenze als auch bei einer vorübergehenden Minderung des Entgelts. Dann ist die Versicherungspflicht eingetreten. Der Arbeitnehmer kann in einer Krankenkasse aufgenommen werden.

Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Angestellter seine wöchentliche Arbeitszeit aufgrund von Elternzeit oder wegen der Pflege eines Angehörigen verringert und zumindest zeitweilig weniger verdient.

Auch für Selbstständige ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung möglich, wenn sie ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis eingehen und ihr Einkommen dabei unter der Versicherungspflichtgrenze liegt.

Wichtig: Reduziert sich die Arbeitszeit vorübergehend aufgrund von Kurzarbeit oder wegen einer Maßnahme zur Wiedereingliederung nach Krankheit, ändert sich nichts am Versicherungsstatus. Das heißt, die Versicherungsfreiheit bleibt bestehen und eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht möglich.

Schwierig für ältere Menschen

Ebenfalls schwierig wird es für Versicherungsnehmer ab 55 Jahren, von einem privaten Versicherungsverhältnis zurück zu einer Krankenkasse zu wechseln. Tritt die Versicherungspflicht erst in diesem Alter auf, ist ein Wechsel praktisch nur noch möglich, wenn in den fünf Jahren davor eine Mitgliedschaft in einer Krankenkasse bestanden hat. Tipp: Eventuell ist eine Rückkehr noch über den Umweg der Familienversicherung möglich.

Ein weiterer Nachteil, erst im Alter in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren zu wollen, ist, dass Betroffene meist nicht in die Krankenversicherung für Rentner aufgenommen werden. Sie müssen sich vielmehr freiwillig gesetzlich versichern. Die Beiträge sind daher höher als bei anderen Ruheständlern.

PKV immer noch günstiger als GKV

Bei einer Entscheidung gegen die PKV sollte zudem bedacht werden, dass die bis dahin gebildeten Alterungsrückstellungen in der privaten Versicherung verloren gehen. Ob es daher sinnvoll ist, den Status Privatpatient aufzugeben und Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zu werden, hängt vom Einzelfall ab.

Wenn hohe Beiträge ausschlaggebend für diesen Wunsch sind, kann ein Tarifwechsel innerhalb des Krankenversicherers eine bessere Option sein. Jeder Privatversicherte hat das Recht, bei seinem Krankenversicherer in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Übrigens haben aktuelle Berechnungen des PKV-Verbands ergeben, dass die Beiträge in der PKV mittelfristig nicht stärker gestiegen sind als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Demnach legten die Beiträge in der PKV in den vergangenen zehn Jahren im Schnitt um 3 Prozent pro Jahr zu – und damit weniger stark als in der GKV mit 3,3 Prozent.

Autorin:

Manila Klafack

Manila Klafack ist freie Journalistin und Diplom-Kauffrau und schreibt seit 2016 für Pfefferminzia. Nach ihrer Ausbildung als Redakteurin verantwortete sie in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.