Generalisierte Ausbildung: Was das neue Gesetz für Pflegeberufe bringt

Der Pflegeberuf soll attraktiver werden.rawpixel.com / Freepik

Generalisierte Ausbildung

Was das neue Gesetz für Pflegeberufe bringt

Seit Anfang des Jahres ist das Pflegeberufegesetz vollständig in Kraft. Damit führt der Gesetzgeber die bisher getrennten Pflegeausbildungen der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zusammen. Mit dieser generalistischen Ausbildung können die Pflegekräfte in allen Versorgungsbereichen der Pflege arbeiten.

Von Manila Klafack | Druckansicht

Wie wichtig es ist, den Fachkräftemangel insbesondere in den Pflegeberufen zu beheben, hat sich nie zuvor so deutlich gezeigt wie jetzt. Denn bei einer Pandemie, wie sie durch das Corona-Virus ausgelöst wurde, kann fehlendes Personal besonders fatale Folgen haben.

Immer mehr Kliniken suchen daher händeringend Mitarbeiter. Doch diese sind nicht leicht zu finden. Das gilt sowohl für den Klinikbetrieb als auch für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, in denen ältere Menschen betreut werden. Der Pflege-Beruf genießt in der Bevölkerung zwar Anerkennung, aber die geringe Vergütung und die schlechten Arbeitsbedingungen machen ihn für junge Menschen nicht besonders reizvoll.

Pflegeberufe sollen attraktiver werden

Bereits 2017 verabschiedete das Bundeskabinett daher die Pflegeberufereform. Seit dem 1. Januar ist dieses Gesetz nun endgültig in Kraft. Alle Ausbildungen, die nach dem Jahreswechsel begonnen wurden, werden gemäß den neuen Vorgaben absolviert. Der Beruf soll dadurch attraktiver und zukunftsfähiger werden.

Wichtigste Änderung: Die bislang getrennten Ausbildungen zum Alten-, Kranken- und Kinderpfleger werden zusammengeführt. Es gibt nur noch einen Ausbildungsgang. Alle Absolventen können daher nach ihrer erfolgreich beendeten Ausbildung in allen Bereichen eingesetzt werden. Die Berufsbezeichnung lautet „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“.

Die Qualität in der Pflege soll laut Bundesgesundheitsministerium dadurch weiter verbessert werden. Zudem schafft das neue Gesetz das Schulgeld ab, das Auszubildende in der Altenpflege zahlen mussten. Sie erhalten nun ebenfalls eine Ausbildungsvergütung.

Studium der Pflege

Ergänzend zur Ausbildung wird ein Pflegestudium eingeführt: von Pflegemanagement über Pflegewissenschaft bis Pflegepädagogik. Bei den Umschulungen gibt es auf der finanziellen Seite keine Veränderungen. Hier übernehmen wie bisher die Arbeitsagenturen die Kosten.

Im Oktober 2019 startete das Bundesfamilienministerium begleitend die „Ausbildungsoffensive Pflege“ mit einer großen Informations- und Öffentlichkeitskampagne. Motto: „Mach Karriere als Mensch!“ Das Ziel ist es, bis 2023 zehn Prozent mehr Auszubildende zu gewinnen.

Die Gesellschaft wird immer älter

Wie sehr mehr Personal in den Pflegeeinrichtungen gebraucht wird, zeigt ein Blick in die Statistik. Demnach gibt es in Deutschland rund 3,7 Millionen pflegebedürftige Menschen – ein Anstieg von rund 80 Prozent gegenüber der Jahrtausendwende. Laut Prognose des Statistischen Bundesamtes wird die Zahl Pflegebedürftiger auch künftig weiter steigen: bis zum Jahr 2050 prognostizieren die Experten einen Anstieg auf deutschlandweit rund 5,9 Millionen pflegebedürftige Menschen. Im gleichen Jahr könnte auch die Anzahl der über 80-Jährigen auf den Rekordwert von 9,9 Millionen Bundesbürger steigen.

Die Kosten der Pflege steigen ebenfalls stetig an. Deshalb wird darüber diskutiert, den Eigenanteil für die Betroffenen zu deckeln. Alle darüber hinaus gehenden Kosten müssten dann von der Kranken- und Pflegeversicherung beziehungsweise aus Steuermitteln gestemmt werden. Das wiederum würde bedeuten, dass der Beitrag zur Pflegeversicherung wohl ebenfalls steigen müsste. Aktuell liegt er bei 3,05 Prozent beziehungsweise 3,30 Prozent für Kinderlose.

Absichern lässt sich die Finanzierungslücke im Pflegefall durch eine private Pflegezusatzversicherung. Laut PKV-Verband haben sich bereits mehr als drei Millionen Menschen in Deutschland dafür entschieden. Wichtig: Je früher die Versicherung abgeschlossen wird, desto günstiger bleibt der Beitrag. Und an manchen Policen beteiligt sich sogar der Staat mit einem Zuschuss von 5 Euro im Monat.

Autorin:

Manila Klafack

Manila Klafack ist freie Journalistin und Diplom-Kauffrau und schreibt seit 2016 für Pfefferminzia. Nach ihrer Ausbildung als Redakteurin verantwortete sie in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.