Für wen sich eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung lohnt

Regelmäßig müssen Menschen aus gesundheitlichen Gründen ihre Arbeit aufgeben.Pexels

Arbeitskraftabsicherung

Für wen sich eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung lohnt

Jeder Vierte wird laut Statistik im Laufe seines Arbeitslebens berufs- oder erwerbsunfähig. Das zeigt, wie wichtig der Schutz der eigenen Arbeitskraft für Berufstätige ist, ob angestellt oder selbstständig. Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann hier eine sinnvolle Alternative zur oft recht teuren Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sein. Auf staatliche Hilfen sollte sich jedenfalls niemand verlassen.

Von Achim Nixdorf | Druckansicht

Haben Sie schon einmal überlegt, was passiert, wenn Sie durch eine Krankheit oder einen Unfall dauerhaft nicht mehr arbeiten können? Für diesen Fall benötigen Sie einen bezahlbaren Einkommensschutz, um Ihren Lebensunterhalt weiterhin bestreiten zu können. Die beste Absicherung bietet hier eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).

Diese Police zahlt Ihnen in der Regel eine Rente (auch BU-Rente genannt), wenn Sie Ihre aktuelle berufliche Tätigkeit wegen einer Krankheit oder eines Unfalls zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Der Haken dabei: Eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist für manche Risiko-Berufe recht teuer und vor allem für Menschen mit Vorerkrankungen nicht leicht zu bekommen. Eine gute Alternative stellt für diesen Fall eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) dar.

Solide Basisabsicherung

Auch diese Versicherung deckt den Verlust der Arbeitskraft durch Unfälle und Erkrankungen ab. Allerdings zahlt sie erst eine Rente, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen überhaupt nicht mehr in der Lage sind, irgendeiner Berufstätigkeit nachzugehen. Für die meisten Versicherer ist das der Fall, wenn man nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann, manchmal auch weniger als eine Stunde. Tipp: Gute Tarife sollten auch psychische Erkrankungen einschließen.

Insgesamt bleibt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung damit zwar hinter den Leistungen einer BU-Police zurück, kann aber zu deutlich günstigeren Beiträgen einen soliden Basisschutz zur finanziellen Sicherung Ihrer Arbeitskraft bieten, insbesondere, wenn Sie mit hohen Risikozuschlägen oder gar einer Ablehnung bei der BU rechnen müssen.

Was zahlt der Staat bei Erwerbsunfähigkeit?

Einen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben nur Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden und ihre Rente vor dem 1. Januar 2001 beantragt haben. Für alle anderen gibt es nur noch eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EMR). Diese reicht jedoch häufig nicht aus, um den Lebensstandard zu halten. Ihre Höhe ist davon abhängig, wie viele Stunden der Betroffene noch irgendeine Tätigkeit ausüben kann.

Die volle Er­werbs­min­de­rungs­ren­te und damit rund 30 Prozent des Bruttoeinkommens bekommt nur, wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Können Sie noch bis zu sechs Stunden arbeiten, erhalten Sie lediglich die halbe Er­werbs­min­de­rungs­ren­te (ca. 15 Prozent des Bruttoeinkommens). Wichtig: Selbstständige haben meist gar keinen Anspruch auf diese gesetzlichen Leistungen.

Auch Berufsstarter trifft es hart: Um in den Genuss der staatlichen Rente wegen Erwerbsminderung zu kommen, müssen sie zuvor mindestens fünf Jahre gearbeitet haben und drei Jahre pflichtversichert gewesen sein. Ausnahmen gelten nur bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Das zeigt, wie wichtig es ist, sich rechtzeitig Gedanken über die eigene Arbeitskraftabsicherung zu machen.

Autor:

Achim Nixdorf

Achim Nixdorf ist seit April 2019 Content- und Projekt-Manager bei Pfefferminzia. Davor arbeitete er als Tageszeitungs- und Zeitschriftenredakteur mit dem Fokus auf Verbraucher- und Ratgeberthemen.