Familie und PKV – geht das überhaupt?

Eine junge Familie beim Zoobesuch. gpointstudio/freepik

PKV oder GKV?

Familie und PKV – geht das überhaupt?

Um die Frage kurz zu beantworten: Ja, das geht. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Familienmitglieder in der PKV allerdings nicht beitragsfrei mitversichert. Viele Gutverdiener bleiben lieber deshalb freiwillig in der GKV. Nur übersehen sie dabei oft ein wichtiges Detail.

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Selbstständige und gutverdienende Angestellte haben die Wahl, ob sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern wollen. Für die private Absicherung sprechen in aller Regel die besseren Leistungen wie hohe Zuschüsse zum Zahnersatz oder Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Dennoch bleiben viele Versicherte mit Familie lieber freiwillig in der GKV. Der Grund: In der PKV muss für jedes Familienmitglied ein eigener Vertrag mit individuellen Beiträgen abgeschlossen werden. Bei gesetzlich Versicherten sind Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichert. Und das klingt ja erst einmal verlockend. 

Beitragsfreiheit in Familienversicherung hat Grenzen

Wer sich entscheiden kann, ob er mit seinen Lieben gesetzlich oder privat abgesichert sein möchte, sollte aber bedenken, dass dabei die individuelle Lebenssituation eine entscheidende Rolle spielt. Mit der „automatischen Beitragsfreiheit“ in der Familienversicherung ist es nämlich so eine Sache. 

Der Hintergrund: Die beitragsfreie Familienversicherung greift nur unter bestimmten Voraussetzungen. Eine davon: Die mitversicherten Angehörigen dürfen kein oder nur ein sehr geringes Einkommen haben. In vielen Familien entspricht das heute aber nicht mehr der Lebenswirklichkeit. Dass ein Partner „in Vollzeit“ zu Hause bleibt und sich um die Kindererziehung kümmert, kommt längst nicht mehr so häufig vor wie früher. Sobald eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten wird, ist eine Aufnahme in die Familienversicherung aber nicht mehr möglich. Und: Zum Einkommen zählen auch Einnahmen wie Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung. 

Einkommenslimit ist schnell erreicht

Die angesprochene Einkommensgrenze ist recht schnell erreicht. Bei der Berechnung spielt die sogenannte monatliche Bezugsgröße des Sozialgesetzbuches IV eine Rolle. Diese Bezugsgröße liegt aktuell bei 3.535 Euro. Das Gesamteinkommen darf ein Siebtel dieser Summe, also 505 Euro, nicht überschreiten. Bei Ausübung eines Mini-Jobs liegt die Grenze bei 538 Euro. Familienmitglieder, die ein höheres Einkommen haben, müssen einen eigenen Beitrag zur gesetzlichen KV zahlen und können nicht in die beitragsfreie Familienversicherung aufgenommen werden – einer der Hauptgründe für die Entscheidung zugunsten der GKV entfällt damit. Häufig ist die private Krankenversicherung unter Abwägung aller Aspekte dann eben doch die bessere Lösung.  

Autor:

René Weihrauch arbeitet seit 35 Jahren als Journalist. Einer seiner Schwerpunkte sind Finanz- und Verbraucherthemen. Neben diesem Blog und Pfefferminzia.de schreibt er für mehrere bundesweit erscheinende Zeitschriften und international tätige Medienagtenturen.