PKV: Von diesen Zusatzleistungen profitieren Familien

Strahlende Gesichter: eine junge Familie genießt die Vorzüge einer privaten Krankenversicherung.Freepik/gpointstudio

Rooming-In bis Telemedizin

PKV: Von diesen Zusatzleistungen profitieren Familien

Zwar gibt es in der privaten Krankenversicherung keine beitragsfreie Mitversicherung für Familienmitglieder. Dennoch hat die PKV gegenüber der gesetzlichen Versicherung für Familien einige Vorteile. Oft werden zum Beispiel wichtige Zusatzleistungen angeboten, die ein Plus an Schutz und Service bieten.

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Bei der Familiengründung stehen viele werdende Eltern vor der Entscheidung: Nutzen wir die Grundversorgung der beitragsfreien Familienversicherung in der GKV, oder versichern wir uns lieber privat? Oftmals ist nämlich beides möglich, und beide Varianten haben ihre Vorteile. Für die PKV sprechen allerdings neben einem umfangreicheren Leistungsangebot auch zahlreiche Zusatzleistungen, die gerade Familien eine optimale Gesundheitsversorgung ermöglichen. Hier einige Beispiele: 

Rooming-In im Krankenhaus: Muss ein kleines Kind ins Krankenhaus, leidet es seelisch oft sehr unter der Trennung von der Familie. Beim Rooming-In kann ein Elternteil im Zimmer des Kindes übernachten. Auch bei erwachsenen Patienten besteht diese Möglichkeit, etwa durch den Ehepartner oder wenn ein erwachsenes Kind bei Vater oder Mutter bleibt. Die PKV übernimmt dann die Kosten. Die GKV leistet nur, wenn eine medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden kann. 

Alternativmedizin: Heilbehandlungen abseits der Schulmedizin sind im Leistungsangebot vieler PKV-Tarife enthalten. Auch werden Kosten für alternativmedizinische Therapien erstattet, wenn es keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel für bestimmte Krankheiten gibt. Die GKV übernimmt solche Kosten in der Regel nicht – abgesehen von Ausnahmen, in denen alternative Behandlungen „medizinisch erfolgversprechend“ sind. Das ist aber schwer nachzuweisen. 

Kieferorthopädie: Private Krankenversicherungen übernehmen einen Großteil der Kosten für kieferorthopädische Behandlungen bei Patienten bis zum Alter von 21 Jahren. Die genaue Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Tarif und kann bis zu 100 Prozent betragen. Auch die GKV übernimmt 80 Prozent Kosten in diesem Bereich – allerdings nur bis zum 18. Geburtstag des Kindes und wenn eine erhebliche Fehlstellung vorliegt. Wird eine Behandlung aus vorwiegend kosmetischen Gründen gewünscht, übernehmen die gesetzlichen Kassen die Kosten nicht. 

Telemedizin: Videosprechstunde, Telemonitoring zur Überwachung von Patienten mit chronischen Erkrankungen, Apps zum Einholen einer Zweitmeinung – Telemedizin bietet eine Menge an Service, Sicherheit und Komfort. Die meisten PKV-Tarife ermöglichen unbegrenzten Zugang zu diesen Leistungen – etwa einem Rund-um-die-Uhr-Zugang zu Kinderärzten. Vor allem in ländlichen Regionen mit weiter Anfahrt zur nächsten Praxis ist das ein unschätzbarer Vorteil. 

Gesundheitsservice: Die PKV stellt Versicherten eine Vielzahl an Serviceleistungen zur Verfügung. Dazu zählen beispielsweise die Vermittlung und Organisation von Gesundheitsdienstleistungen, die langfristige Begleitung durch einen Reha-Manager oder die Bereitstellung von Gesundheitsprogrammen (zum Beispiel zum Abnehmen oder für einen gesunden Rücken). Damit entwickelt sich die PKV vom reinen Kostenerstatter zum begleitenden Gesundheitsmanager ihrer Kundinnen und Kunden. 

Autor:

René Weihrauch arbeitet seit 35 Jahren als Journalist. Einer seiner Schwerpunkte sind Finanz- und Verbraucherthemen. Neben diesem Blog und Pfefferminzia.de schreibt er für mehrere bundesweit erscheinende Zeitschriften und international tätige Medienagtenturen.