Wofür Handwerker im Alltag haften

Handwerker haften unter Umständen auch für eingebautes Material. Pixabay, Michal Jarmoluk

Produkthaftung

Wofür Handwerker im Alltag haften

Kunden erwarten von Handwerkern vor allem fehlerlose Arbeit. Der Handwerker haftet dem Kunden gegenüber allerdings nicht nur für die handwerklichen Tätigkeiten, sondern unter Umständen auch für das eingebaute Material.

Von Manila Klafack | Druckansicht

Haftpflichtversicherungen zählen zu den wichtigsten Versicherungen – im privaten wie im beruflichen Leben. Daher sollte jedes Unternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, um Sachschäden oder Personenschäden für Dritte abzusichern. Denn ein Haftungsrisiko besteht bei Unternehmen, speziell bei Handwerkern, manchmal bei überraschenden Dingen.

So stellt nicht nur die handwerkliche Arbeit selbst ein Risiko für Mängel dar, auch das verbaute Material kann Probleme verursachen. Speziell bei Elektrikern oder Heizungsinstallateuren können Schäden durch mangelhafte Geräte teure Folgen haben. Ob nun ein größerer oder kleinerer Schaden, der Kunde wendet sich immer zuerst an den Handwerker. Dabei ist eigentlich nicht ersichtlich, warum ein Handwerker für defekte Produkte haften soll, die er lediglich eingekauft und dann verbaut hat.

Üblicherweise muss er selbst dafür auch nicht geradestehen. Der Verkäufer, also der Hersteller oder Händler, haftet für die Produkte. Allerdings sieht das mit den Kosten für den Einbau, einen anschließenden Aus- und erneuten Einbau anders aus. Hier besteht durchaus das Risiko, dass der Handwerker auf diesen Kosten sitzenbleibt.

Viele Streits landen vor Gericht

Noch komplizierter wird es für Handwerker, wenn der Kunde selbst etwa Lampen oder Fliesen kauft. Übersieht der Unternehmer als Experte hier eventuelle Mängel, kann der Kunde ihn zur Verantwortung ziehen – nicht nur für die Arbeitskosten, auch für die mangelhafte Ware.

Machen Handwerker ihren Kunden auf problematische Dinge bei den Produkten aufmerksam und dokumentieren das ordnungsgemäß – der Kunde besteht dennoch auf den Einbau und geht dann etwas schief, können die Dienstleister ihre Arbeitskosten den Kunden in Rechnung stellen. Der wiederum muss sich diese Beträge bei dem Unternehmen zurückholen, bei dem er eingekauft hat. Da wundert es nicht, dass viele Streits vor Gericht geklärt werden müssen.

Tipps für Handwerker

Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Unternehmen vor den finanziellen Folgen einer Fehleinschätzung. Zudem wird im Rahmen der Schadenmeldung an die Betriebshaftpflichtversicherung juristisch geprüft, ob der Versicherungsnehmer für diesen Fehler überhaupt haftbar gemacht werden kann. Eine aktuelle Police sollte beispielsweise die Leistungen Mängelbeseitigungsnebenkosten und Nachbesserungsbegleitschäden einschließen.

Geliefertes Material sollten Unternehmer immer gründlich prüfen, ob sie es selbst bestellt haben oder der Kunde es gekauft hat. Sind Mängel ersichtlich, sollten sie sofort angezeigt werden. Hat der Kunde Material besorgt, bei dem der Handwerker aufgrund der mangelhaften Qualität Bedenken für einen Einbau hat, ist ein entsprechender Hinweis in Richtung des Kunden dringend angeraten. Ferner lohnt es sich, bei Haftpflichtpolicen regelmäßig die Inhalte prüfen zu lassen. Vor allem ältere Verträge sind nicht immer an die aktuelle Rechtsprechung angepasst.

Autorin:

Manila Klafack

Manila Klafack ist freie Journalistin und Diplom-Kauffrau und schreibt seit 2016 für Pfefferminzia. Nach ihrer Ausbildung als Redakteurin verantwortete sie in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.