Steuererklärung 2020: Diese Versicherungen lassen sich absetzen

Knapp 1 000 Euro bekommen Arbeitnehmer, die eine Steuerklärung abgeben, im Schnitt vom Finanzamt zurück.Pixabay

Steuererklärung 2020

Diese Versicherungen lassen sich absetzen

Der Countdown für die Steuererklärung 2020 läuft. Was viele nicht wissen: Auch Versicherungsbeiträge lassen sich in der Steuererklärung angeben. Das gilt allerdings nicht für alle Versicherungen. Wir klären auf.

Von Manila Klafack | Druckansicht

Die Kosten für Versicherungen können sich schnell auf mehrere hundert Euro pro Jahr belaufen. Da ist es gut, wenn man etwas Geld vom Staat zurückbekommt. Allerdings können nur Policen in der Steuererklärung geltend gemacht werden, die zur persönlichen Vorsorge (Gesundheitsvorsorge oder Einkommensabsicherung) oder aber im Rahmen einer beruflichen Situation bzw. aufgrund einer Ausbildung abgeschlossen wurden.

Sachversicherungen dagegen, wie die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung, der Kaskoschutz von Fahrzeugen, eine Reisegepäck- oder Reiserücktrittsversicherung, fallen nicht in diese Kategorien und können demzufolge nicht angerechnet werden.

Welche Versicherungen im Einzelnen abzugsfähig sind

Abzugsfähig sind unter anderem die Krankenversicherung, die private Haftpflichtversicherung sowie die Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können ebenso angegeben werden wie die für eine betriebliche oder private Altersvorsorge.

Versicherungen, die direkt mit dem Beruf oder einer Ausbildung zusammenhängen, wie eine Arbeitsrechtsschutzversicherung, eine Berufs- oder Diensthaftpflichtversicherung, können gleichermaßen abgesetzt werden.

Ob es sich nun bei den jeweiligen Versicherungsprämien um Werbungskosten oder Sonderausgaben handelt, hängt davon ab, welche Risiken abgedeckt werden. Berufliche Risiken fallen unter die Werbungskosten und private können als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Die Höhe der Beiträge und ihr Nachweis

Für die Altersvorsorge, also Beträge, die für die gesetzliche Rentenversicherung oder die Rürup-Rente aufgewendet werden, beträgt der Höchstsatz im Jahr 22.541 Euro für Ledige (45.082 Euro bei Verheirateten bzw. eingetragenen Lebenspartnern). Für Riester-Verträge sind es Sonderausgaben in Höhe von 2.100 Euro pro Jahr. Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Haftpflichtversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung können Angestellte in einer Höhe von bis zu 1.900 Euro und Selbstständige von bis zu 2.800 Euro jährlich geltend machen. In voller Höhe abzugsfähig sind alle beruflich bedingten Verträge, wie Berufshaftpflichtversicherung oder Arbeitsrechtschutz.

Als Nachweis für die gesetzlich abzuführenden Versicherungsbeiträge genügt der Lohnsteuerbescheid des Arbeitgebers. Alle anderen Versicherungsbeiträge müssen anhand von Rechnungen oder Abbuchungen auf dem Konto nachgewiesen werden.

Übersicht:

Werbungskosten und damit Beiträge zu Versicherungen, die ein berufliches Risiko abdecken, sind:

  • Arbeitsrechtsschutz
  • Unfallversicherung
  • Berufshaftpflichtversicherung

Sonderausgaben und damit Beiträge zu Versicherungen, die zur Absicherung eines privaten Risikos oder zur Vorsorge zählen, sind:

  • Gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Private Kranken- und Pflegeversicherung
  • Haftpflichtversicherungen (private, Tierhalter, Kfz)
  • Lebensversicherungen (Risiko und Kapital)
  • Rechtsschutzversicherung
  • Riester-Rente

Autorin:

Manila Klafack

Manila Klafack ist freie Journalistin und Diplom-Kauffrau und schreibt seit 2016 für Pfefferminzia. Nach ihrer Ausbildung als Redakteurin verantwortete sie in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.