So geht’s: Zahnzusatzversicherung von der Steuer absetzen

Kosten für eine Zahnzusatzversicherung können steuerlich geltend gemacht worden.Pixabay

So geht’s

Zahnzusatzversicherung von der Steuer absetzen

Die Beiträge für eine private Zahnzusatzversicherung können grundsätzlich als Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben werden. Das Problem: Meist wirken sich die Beiträge nicht auf Ihre Steuerlast aus. Warum das so ist, erfahren Sie hier.

Von Manila Klafack | Druckansicht

Durchschnittlich 1.228 Euro beträgt laut Barmer-Zahngesundheitsatlas der Eigenanteil für Zahnersatz in Bayern. Das ist fast doppelt so viel wie in Sachsen-Anhalt mit 628 Euro. Damit zahlen die Bayern bundesweit am meisten für Kronen, Brücken und Co. Die Krankenkassen schießen zunehmend weniger zum immer teurer werdenden Zahnersatz hinzu. Grund genug für viele gesetzlich Krankenversicherte, ihre Krankenversicherung zu ergänzen und sich für eine Zahnzusatzversicherung zu entscheiden.

Je älter der Versicherungsnehmer ist, desto höher sind dabei die Beiträge. Während ein 20-Jähriger einen umfassenden Schutz mit einer 80- bis 90-prozentigen Erstattung bereits für um die 100 Euro im Jahr bekommt, zahlt ein 40-Jähriger gut das Doppelte und ein 50-Jähriger bereits zwischen 300 und 400 Euro jährlich.

Wie die Zahnzusatzversicherung steuerlich geltend gemacht wird

Diese Kosten können in der jährlichen Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Sie mindern dann die Steuerlast. In der „Anlage Vorsorgeaufwand“ der jährlich bis spätestens zum 31. Juli des Folgejahres abzugebenden Erklärung können die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung eingetragen werden. Sowohl für gesetzlich als auch für privat Krankenversicherte sind diese Kosten absetzbar.

In der „Anlage Vorsorgeaufwand“ werden grundsätzlich alle Beträge aufgenommen, die jährlich für die private und gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, für die Rentenversicherung sowie für die Privathaft- und Unfallversicherung geleistet werden.

Steuervorteil nicht für jeden möglich

Allerdings macht sich der Steuervorteil durch die Zahnzusatzversicherung bei den meisten nicht bemerkbar. Die jährliche Höchstgrenze für steuerlich absetzbare Kosten beträgt 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro für Selbstständige. Bei einer gemeinsamen Veranlagung von Ehepaaren verdoppeln sich diese Höchstgrenzen. Werden aber diese Beträge bereits von den Zahlungen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft, kann man die Zahnzusatzversicherung nicht mehr absetzen. Eine private Vorsorge ist jedoch nicht nur aus steuerlichen Gründen sinnvoll. Der wichtigste Beweggrund für den Abschluss einer solchen Police sollte die Schließung der bestehenden Versorgungslücke sein.

Absetzbarkeit für Selbstzahler

Auch wer keine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat und die hohen Ausgaben für Zahnersatz, wie Brücken oder Kronen, sowie aufwendige Behandlungen beim Zahnarzt komplett selbst übernehmen muss, kann diese Rechnungen steuerlich geltend machen. In der „Anlage Außergewöhnliche Belastungen“ können diese Kosten gegenüber dem Finanzamt angegeben werden.  Um bei der Eingabe Fehler zu vermeiden, ist es ratsam, sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein unterstützen zu lassen.

Autorin:

Manila Klafack

Manila Klafack ist freie Journalistin und Diplom-Kauffrau und schreibt seit 2016 für Pfefferminzia. Nach ihrer Ausbildung als Redakteurin verantwortete sie in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.