So funktioniert der passive Rechtsschutz in der Betriebshaftpflicht

Justitia – Symbol für Gerechtigkeit und Rechtspflege.Pixabay

Abwehr unberechtigter Ansprüche

So funktioniert der passive Rechtsschutz in der Betriebshaftpflicht

Wenn Sie als Gewerbetreibender eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, dann gehört auch immer ein sogenannter passiver Rechtsschutz dazu. Doch was bedeutet das eigentlich? Und wo liegt der Unterschied zu einem „echten“ Rechtsschutz? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Von Achim Nixdorf | Druckansicht

Generell dient eine Betriebshaftpflichtversicherung dazu, Sie als Unternehmer vor Schadenersatzforderungen Dritter zu schützen. Sie deckt sowohl Sach- als auch Personenschäden sowie sich daraus ergebende Vermögensschäden ab. Aber eine Betriebshaftpflicht kann noch mehr. So bietet sie zum Beispiel auch einen sogenannten passiven Rechtsschutz.

Doch was bedeutet dieser Begriff eigentlich? Kurz gesagt, geht es beim passiven Rechtsschutz um die Abwehr von Forderungen. Das heißt, die Versicherungsgesellschaft prüft mittels ihrer Rechtsabteilung zunächst, ob die Forderungen, die ein Geschädigter an Sie stellt, wirklich gerechtfertigt sind. Kommt sie zu dem Schluss, dass das nicht der Fall ist, und kann mit der Gegenseite keine außergerichtliche Einigung erzielt werden, übernimmt sie die Kosten für Sachverständige, Anwälte und den Prozess vor Gericht. Sollte sich dabei herausstellen, dass das Verschulden doch auf Ihrer Seite gelegen hat, begleicht der Versicherer die Schadenersatzforderungen im versicherten Umfang.

Was der passive Rechtsschutz nicht leistet

Passiv bedeutet in diesem Zusammenhang also, dass sich die Leistung auf die Abwehr eines fremden Anspruchs bezieht und nicht auf die aktive Durchsetzung eigener Ansprüche.

Der Rechtsschutz greift also nur, wenn an Sie als Versicherungsnehmer eine Schadenersatzforderung herangetragen wird. Wollen Sie dagegen selbst Ansprüche durchsetzen, benötigen Sie dazu eine Gewerberechtsschutzversicherung. Diese erlaubt es Ihnen zum Beispiel, selbst Regressforderungen geltend zu machen, etwa weil ein Kunde Ihren Zahlungsaufforderungen nicht nachkommt.

Gut zu wissen

Der passive Rechtsschutz ist Bestandteil jeder Haftpflichtversicherung, also nicht nur der gewerblichen Haftpflichtversicherung, und muss nicht extra als Zusatzbaustein versichert werden. Der Grund liegt auf der Hand: Würde der Versicherer jede Schadensersatzforderung ungeprüft regulieren, wäre das nicht nur für ihn, sondern auch die Versichertengemeinschaft ein schlechtes Geschäft. Denn in der Praxis kommt es nicht selten vor, dass eine Forderung unberechtigt oder in ihrer Höhe unangemessen ist. Solche Ansprüche wehrt die passive Rechtsschutzfunktion ab.

Autor:

Achim Nixdorf

Achim Nixdorf ist seit April 2019 Content- und Projekt-Manager bei Pfefferminzia. Davor arbeitete er als Tageszeitungs- und Zeitschriftenredakteur mit dem Fokus auf Verbraucher- und Ratgeberthemen.