Perfekter Schutz bei Krankheit: So greifen Krankentagegeld und BU nahtlos ineinander

Eine Chirurgin mit Kopfschmerz: Wenn Ärzte selbst erkranken.Drazen Zigic / Freepik

Absicherung für Mediziner

Krankentagegeld und BU: So vermeiden Ärzte teure Versicherungslücken

Ein reibungsloses Zusammenspiel von Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Ärzte essenziell. Wie Sie als Arzt eine finanzielle Lücke vermeiden und welche Tarife besonders sinnvoll sind, erfahren Sie hier.

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Für niedergelassene Ärzte stellt sich für den Fall einer längeren Krankheit die Frage, wie sie sich finanziell absichern können. Zum einen laufen die Kosten für die Praxis weiter (Praxisausfallversicherung) und zum anderen fällt das Einkommen weg. Optimal abgesichert sind Sie für den letzten Fall mit einer privaten Krankentagegeldversicherung. Sie kann Ihnen helfen, die finanzielle Lücke zu schließen, die durch die Arbeitsunfähigkeit entsteht.

Kompliziert kann es aber werden, wenn die Krankheit dauerhaft dazu führt, dass Sie nicht mehr als Arzt arbeiten können. Dann sind Sie nicht mehr arbeitsunfähig, sondern gelten als berufsunfähig. Für diesen Fall brauchen Sie also auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Doch Achtung: Manchmal bewerten die Krankentagegeldversicherer die Krankheit bereits als berufsunfähig und stellen die Leistung ein, während der BU-Versicherer eine Berufsunfähigkeit noch nicht anerkennt.

Gefahr einer Versicherungslücke

So kann es also passieren, dass die Krankenversicherung nicht mehr zahlt, da nach ihren Bedingungen bereits eine Berufsunfähigkeit eingetreten ist, während die Berufsunfähigkeit nach den Bedingungen des BU-Versicherers womöglich anders definiert wird und daher noch nicht eingetreten ist. Kurzum: In der Zeit dazwischen zahlt womöglich keiner der beiden Versicherer.

Damit hier keine Lücke entsteht, ist es bei der Krankentagegeldversicherung wichtig, auf eine Nachleistungsfrist von bis zu sechs Monaten zu achten. Allerdings besteht in dem Fall die Möglichkeit, dass der Krankentagegeld-Versicherer seine Leistung zurückfordert, sobald der BU-Versicherer rückwirkend die Berufsunfähigkeit des Versicherten anerkennt.

Möglichst beide Policen bei einem Anbieter abschließen

Es gibt allerdings auch Tarife, die auf eine Rückzahlung des Krankentagegelds grundsätzlich verzichten und ein rückwirkend auszuzahlendes Krankentagegeld mitversichern. Das ist zumeist dann der Fall, wenn beide Versicherungen, also die Krankentagegeld- und die Berufsunfähigkeitsversicherung, bei demselben Anbieter abgeschlossen wurden und so optimal aufeinander abgestimmt sind.