Optionstarife erklärt

Welche Option wählen Sie?rawpixel/Freepik

Ohne erneute Gesundheitsprüfung in die PKV

Optionstarife erklärt

Ob Medizinstudent, Unternehmensgründer, Freiberufler oder Angestellter mit überdurchschnittlichen Gehaltsaussichten – wer bereits in jungen Jahren weiß, dass er später in die private Krankenversicherung wechseln will, kann sich seinen heutigen Gesundheitsstatus mit einem Optionstarif „einfrieren“ lassen. Wie das geht, lesen Sie hier.

Von | Druckansicht

Sich bereits heute die Bedingungen für einen späteren Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) sichern – diese Möglichkeit bietet ein sogenannter Optionstarif. Für wenige Euro im Monat können so zum Beispiel Berufsstarter oder Medizinstudenten, für die heute schon feststeht, dass sie nach der Facharztausbildung privat krankenversichert sein wollen, die „Eintrittskarte“ in die PKV lösen. 

Dasselbe gilt für Selbstständige, die womöglich erst am Beginn ihrer Karriere stehen und noch freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, oder junge Angestellte, die absehbar die Verdienstgrenze von derzeit 69.300 Euro brutto pro Jahr überschreiten und sich dann privat krankenversichern können. 

Gesundheitszustand wird „eingefroren“

Wenn Sie zu einer dieser Personengruppen gehören, können Optionstarife der privaten Krankenversicherer eine gute Wahl für Sie sein. Bei Abschluss eines solchen Vertrags machen Sie einmalig eine Gesundheitsprüfung, deren Ergebnis dann „eingefroren“ wird. Das heißt, sobald Sie später in die PKV oder einen privaten Krankenzusatztarif wechseln, müssen Sie dafür keine erneute Gesundheitsprüfung absolvieren. Das gilt auch dann, wenn die Option erst Jahre später in Anspruch genommen wird. 

Würden Sie wartenund Ihr Gesundheitszustand verschlechtert sich, müssten Sie gegebenenfalls lebenslang einen höheren Beitrag bezahlen oder könnten gar keine private Krankenversicherung mehr abschließen. 

Optionstarife bieten keinen Versicherungsschutz

Grundsätzlich haben die meisten Krankenversicherer solche Optionstarife in ihrem Portfolio. Wie konkret jedoch zum Beispiel Zugangsvoraussetzungen, Termine oder Fristen ausgestaltet sind, kann von Anbieter zu Anbieter variieren. Manchmal ist die Laufzeit der Optionstarife begrenzt und gilt nur für eine bestimmte Zahl an Versicherungs- oder Kalenderjahren. In der Regel ist auch ein Maximalalter (zum Beispiel 45 oder 50 Jahre) vorgesehen, bis zu dem die Option ausgeübt werden kann. Einige Versicherer bieten auch Optionstarife für den Wechsel zu Tarifen im eigenen Haus mit besseren Leistungen an. 

Wichtig zu wissen ist auch, dass ein Optionstarif keinen Versicherungsschutz gewährt. Er stellt nur die Möglichkeit dar, zu heutigen Bedingungen später mal eine private Krankenvoll- oder -zusatzversicherung abschließen zu können.