Mit Hund ins Büro – so klappt es mit dem neuen Teammitglied

Bürohunde können sich positiv auf das Betriebsklima auswirken.Freepik

Kollege auf vier Beinen

Mit Hund ins Büro – so klappt es mit dem neuen Teammitglied

Bürohunde liegen voll im Trend. In immer mehr Unternehmen dürfen Angestellte ihren geliebten Vierbeiner mit zur Arbeit bringen. Das ist nicht nur für die Besitzer vorteilhaft. Auch die Belegschaft kann davon profitieren, denn Hunde machen glücklich, belegen Forschungen. Doch welche Regeln gelten eigentlich für die tierischen Kollegen? Wir klären die wichtigsten Fragen.

Von Achim Nixdorf | Druckansicht

Ein Hund im Büro – was früher eher die Ausnahme war, ist heute vielerorts längst Alltag. Doch ist es einfach so erlaubt, den eigenen Vierbeiner mit zur Arbeit zu nehmen? Muss der Arbeitgeber zustimmen? Welche Argumente sprechen für und welche gegen einen tierischen Kollegen? Und was passiert eigentlich, wenn etwas passiert? Wir haben hier für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema „Hund im Büro“ zusammengefasst.

Darf ich meinen Hund einfach mit zur Arbeit nehmen?

Nein, Sie haben kein Anrecht darauf, den eigenen Hund mit ins Büro zu nehmen. Als Arbeitnehmer benötigen Sie hierzu die ausdrückliche Erlaubnis Ihres Vorgesetzten. Andernfalls kann eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung drohen. Das ergibt sich aus dem sogenannten Weisungsrecht des Arbeitgebers. Ausgenommen hiervon sind nur Assistenzhunde, also zum Beispiel Blindenhunde, die für das Verrichten der Arbeit unverzichtbar sind.

Darf der Arbeitgeber willkürlich entscheiden?

Nein, das würde gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen. Hat Ihr Arbeitgeber bereits einem anderen Mitarbeiter die Mitnahme eines Hundes erlaubt, kann er Ihnen das deshalb nicht einfach verwehren.

Welche Argumente sprechen für einen Hund im Büro?

Durch mehrere Studien ist belegt, dass Hunde im Büro eine positive Auswirkung auf das Arbeitsklima und das Wohlbefinden von Menschen haben können. Eine Schlüsselrolle spielt dabei das „Kuschelhormon“ Oxytocin, das bei uns Menschen ausgeschüttet wird, wenn wir einen Hund streicheln. Oxytocin wirkt unter anderem blutdrucksenkend, angstlösend und beruhigend, was wiederum die Burnout-Gefahr verringert und sogar das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen sinken lässt.

Bürohunde können daneben auch positive Effekte auf die Gemeinschaft und die Beziehung der Mitarbeiter untereinander haben. Ein Hund verbindet. Kollegen kommen einfacher ins Gespräch, tauschen sich aus. Hundefreundliche Arbeitgeber werden außerdem als modern und attraktiv wahrgenommen, was bei der Rekrutierung neuen Personals ein nicht unwesentlicher Vorteil sein kann.

Welche Argumente sprechen gegen einen Hund im Büro?

Wenn im Büro jemand allergisch auf Hundehaare reagiert oder große Angst vor Hunden hat, ist das für eine gute Arbeitsatmosphäre sicherlich nicht förderlich. Dasselbe gilt für schlecht erzogene und aggressive Vierbeiner, die viel bellen. Ein Bürohund sollte generell ein freundliches und ruhiges Wesen haben und die Arbeitsabläufe nicht stören. Auch in Unternehmen mit besonderen hygienischen Anforderungen oder viel Publikumsverkehr sind Bürohunde eher keine gute Idee.

Wer haftet für Schäden durch Kollege Hund?

Grundsätzlich gilt hier: Beschädigt Ihr Hund im Büro Firmeneigentum oder verletzt gar andere Personen, haften Sie als Halter dafür – und zwar in unbegrenzter Höhe. Das finanzielle Risiko ist also enorm. Daher sollten Sie unbedingt eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung haben. In vielen Bundesländern wie Thüringen oder Schleswig-Holstein ist diese bereits Pflicht, in anderen Ländern wird sie empfohlen oder ist von der Rasse abhängig. Alle Regelungen sind in den jeweiligen Landeshundegesetzen nachlesbar.

Autor:

Achim Nixdorf

Achim Nixdorf ist seit April 2019 Content- und Projekt-Manager bei Pfefferminzia. Davor arbeitete er als Tageszeitungs- und Zeitschriftenredakteur mit dem Fokus auf Verbraucher- und Ratgeberthemen.