Jagdhaftpflichtversicherung: Ein Muss für jeden Jäger

Auch Hochsitze sollten versichert werden.Pixabay

Jagdhaftpflichtversicherung

Ein Muss für jeden Jäger

Jetzt schallt wieder überall ein Halali durch die Wälder. Für Jäger hat die Hauptsaison begonnen. Damit rückt auch das Thema Jagdhaftpflichtversicherung in den Fokus. Denn die Versicherung ist Bedingung für einen Jagdschein. Worauf bei einem Abschluss besonders geachtet werden soll, erfahren Sie hier.

Von Manila Klafack | Druckansicht

Es gibt immer mehr Jäger in Deutschland. Laut Deutschem Jagdverband besitzen derzeit 384.428 Personen einen Jagdschein. Das bedeutet einen Zuwachs von rund 13 Prozent in den vergangenen 20 Jahren. Mit dem Erwerb eines Jagdscheins muss der Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung nachgewiesen werden. Das besagt Paragraf 17 des Bundesjagdgesetzes. Für den angehenden oder erfahrenen Jäger gilt es, damit die finanziellen Folgen von Gefahren, die mit der Jagd einhergehen, abzusichern. Die private Haftpflichtversicherung reicht hierfür nicht aus. Auch wenn es sich bei der Jagd um ein Hobby des Versicherungsnehmers handelt.

Das Bundesjagdgesetz schreibt als Versicherungssumme mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden vor. Allerdings sind das die unteren Grenzen. Experten empfehlen, den Personenschaden mit mindestens drei abzusichern, besser aber noch mit fünf Millionen.

Versicherbare Risiken

Neben der Höhe der Versicherungssumme ist dabei entscheidend, welche Risiken der Jäger versichern möchte und ob diese bei dem jeweiligen Anbieter überhaupt versicherbar sind. Grundsätzlich lautet ein Rat, alle mittelbar und unmittelbar mit der Jagd im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Unterlassungen einzuschließen. Das gilt also auch, wenn es zu Verletzungen kommt – etwa beim Reinigen des Gewehrs oder bei Übungen auf dem Schießplatz. Zudem sollte der Jagdhund mitversichert werden. Voraussetzung dafür ist jedoch häufig, dass der Hund für den Einsatz bei der Jagd geprüft ist. Es gibt allerdings auch Policen, die ungeprüfte Tiere versichern.

Sinnvoll ist es auch, Jagdeinrichtungen wie den Hochsitz und Umwelt- und Gewässerschäden in den Versicherungsschutz einzubeziehen. Ratsam ist außerdem eine Waffen- oder Angehörigenklausel. Denn üblicherweise sind im eigenen Haushalt lebende Personen von Haftpflichtschäden ausgenommen. Wird etwa die Waffe daheim gereinigt und löst sich dabei ein Schuss, der jemanden verletzt oder einen Sachschaden anrichtet, sind diese Schäden mit abgedeckt.

Berufliche und private Jagd oft nicht getrennt

Nimmt der Versicherte an Jagden teil, die in größeren Gruppen stattfinden, kann der Einschluss eines Forderungsausfalls vor Verlusten schützen, wenn der eigentliche Verursacher den Schaden nicht begleichen kann. Wer sich seine Ausrüstung ausleiht, sollte auf den Punkt der Absicherung von Mietsachen achten. Als Anwärter für einen Jagdschein kann sich der Versicherte in manchen Tarifen bis zur Prüfung bereits beitragsfrei versichern.

Die meisten Angebote trennen die berufliche und die private Jagd nicht. Die Laufzeiten liegen oftmals zwischen einem und drei Jahren und hängen vom jeweiligen Jagdschein ab. Die Prämien sind bei längerer Laufzeit meist günstiger. Wer darüber hinaus gern im Ausland jagt, der ist gut beraten, auf einen weltweiten Schutz zu achten. Und auch wer nur einen Tagesjagdschein nutzt, muss sich versichern.

Autorin:

Manila Klafack

Manila Klafack ist freie Journalistin und Diplom-Kauffrau und schreibt seit 2016 für Pfefferminzia. Nach ihrer Ausbildung als Redakteurin verantwortete sie in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.