Gesundheitsfragen in der Assekuranz – Nur die Wahrheit zählt!

Ein Lügendetektor: Gesundheitsfragen sollten immer wahrheitsgemäß beantwortet werden. Getty Images

Gesundheitsfragen in der Assekuranz

Nur die Wahrheit zählt!

Ein Fragenkatalog zur eigenen Gesundheit ist Standard, wenn es um eine Versicherung von Leben, Arbeitskraft oder Krankheit geht. Die Fragen können jedoch vertrackt sein. Das müssen Sie wissen.

Von Oliver Lepold | Druckansicht

Manche sind kürzer, manche ausführlicher. Und bisweilen klingen sie schwammig. Die Fragen zur Gesundheitsprüfung vor Abschluss eines Versicherungsvertrags fallen je nach Anbieter und Versicherungssparte unterschiedlich aus. Sie sind beispielsweise kürzer, wenn es um begrenzte Versicherungsfelder geht wie etwa bei einer Zahnzusatzversicherung. Die Angaben benötigt die Versicherung, um das Risiko zu kalkulieren. Daraus resultieren dann Prämien, eventuelle Risikozuschläge für bestimmte Krankheiten oder in manchen Fällen eine Ablehnung des Abschlusses.

Falls der Versicherte bei den Gesundheitsfragen wissentlich oder auch unwissentlich falsche Angaben macht oder Sachverhalte verschweigt, kann das problematisch werden. Im Leistungsfall kann der Versicherer die Zahlung verweigern, wenn es zu einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht gekommen ist. Auch die Kündigung des Vertrages ist möglich, die Beiträge und der Versicherungsschutz sind dann verloren.

Vollständig und wahrheitsgemäß antworten

Damit dies keinesfalls geschieht, sollten sich Kunden gemeinsam mit Ihrem Versicherungsvermittler die Fragen genau anschauen und wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Nicht immer sind die Formulierungen verständlich und trennscharf. In der Regel wird ein begrenzter Zeitraum abgefragt – meist die letzten fünf Jahre für ambulante Behandlungen und die letzten zehn Jahre für stationäre Therapien.

Es empfiehlt sich, sich Zeit für den Fragebogen zu nehmen, bei Unklarheiten nachzufragen und gegebenenfalls die eigenen Ärzte zu konsultieren. In den Gesundheitsakten stehen möglichweise Diagnosen und Sachverhalte, die dem Kunden nicht (mehr) bewusst sind, die für den Versicherer aber durchaus bedeutsam sein können. Bei Zweifeln sollten daher vor der Unterschrift die ärztlichen Unterlagen angefordert werden. Denn im Leistungsfall prüfen die Versicherer routinemäßig, ob Informationen aus den Krankenakten verschwiegen wurden.

Vorsicht ist zum Beispiel bei einer Frage wie „Sind oder waren Sie in den letzten zwei Jahren wegen Krankheiten/Verletzungen, bei einem Arzt oder Therapeuten länger als sechs Wochen in Behandlung?“ geboten. Denn länger als sechs Wochen in Behandlung ist man bereits dann, wenn man regelmäßig Medikamente einnimmt oder eine jährliche Untersuchung stattfindet, beispielsweise die Kontrolle des Herzschrittmachers.

Sind vereinfachte Gesundheitsfragen besser?

Manche Versicherer werben mit vereinfachten Gesundheitsfragen, die den Aufwand reduzieren und den Abschluss erleichtern sollen. Doch das muss nicht immer die bessere Lösung sein. Denn nicht selten besteht die Vereinfachung darin, dass die Gesundheitsprüfung in einer oder zwei Fragen zusammengefasst wird, die alles abdeckt, was auch in einer herkömmlichen Gesundheitsprüfung abgefragt wird.

Enthält der Vertrag eine Nachversicherungsgarantie, kann die Versicherung bei bestimmten meist vordefinierten Ereignissen, zum Bespiel der Geburt eines Kindes oder einer Gehaltserhöhung, nachträglich angepasst werden. Die Versicherungssumme kann dann ohne erneute Gesundheitsfragen problemlos erhöht werden. Dies ist angesichts einer langen Laufzeit des Vertrags eine äußerst sinnvolle Option.

 

Autor:

Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Das Investment, Pfefferminzia und private banking magazin.