EU fördert grüne Produkte: Die Finanzbranche soll nachhaltig werden

Investments sollen zukünftig stärker der Umwelt zugute kommen.Copyright: Pixabay

EU fördert grüne Produkte

Die Finanzbranche soll nachhaltig werden

Mit einem Aktionsplan für nachhaltiges Finanzwesen will die Kommission der Europäischen Union (EU) grüne Investments vorantreiben. Institutionelle Anleger etwa sollen ausweisen, wie umweltfreundlich ihre Investitionen sind, und Anlageberater müssen ihre Kunden bald fragen, ob und wie nachhaltig sie investieren wollen.

Von Manila Klafack | Druckansicht

Die Fridays-for-Future-Bewegung hat es deutlich gemacht: Immer mehr Menschen erwarten von Wirtschaft und Politik ein klima- und umweltfreundlicheres Handeln. Dieser Wunsch macht auch vor der Finanz- und Versicherungsbranche nicht Halt.

Die Anbieter reagieren darauf mit sogenannten ESG-Produkten – nach den englischen Begriffen Environmental (E), Social (S) und Governance (G). Unter „Environmental“ wird dabei die Verantwortung verstanden, die ein Unternehmen für die Umwelt übernimmt. Der Faktor „Social“ steht für die Art der Beziehungen zu Mitarbeitern und Kunden. Beim Kriterium „Governance“ geht es um nachhaltige Unternehmensführung. Diese Kriterien sollen Anlegern bei der Investment-Entscheidung für eine nachhaltige Kapitalanlage helfen.

Doch genauere Kriterien fehlen bislang. Genau hier will die Europäische Union Abhilfe schaffen. Das Gesamtprojekt „Nachhaltige Finanzbranchen (Sustainable Finance)“ besteht dabei aus mehreren Paketen.

Darunter fällt beispielsweise die sogenannte Taxonomie (Klassifikation), um nachhaltige Anlagen zunächst einmal überhaupt klarer als bisher definieren zu können. Hinzu kommen die Kennzeichnung umweltfreundlicher Finanzprodukte, die Verpflichtung von Anlage- oder Vermögensberatern, nachhaltige Finanzprodukte zu berücksichtigen, sowie die Definition von Nachhaltigkeits-Benchmarks.

Taxonomie im Mittelpunkt des EU-Projektes

Die Taxonomie bildet den Kern des gesamten Vorstoßes. Soll hier doch festgelegt werden, welches Unternehmen mit seinem Geschäftsmodell als nachhaltig beziehungsweise ökologisch gelten soll. Dafür sollen die sechs folgenden Umweltziele herangezogen werden:

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser-und Meeresressourcen
  • Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Recycling
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme

Was zunächst recht klar und einfach klingt, stellt Experten, die diese Vorgaben in Bewertungen einfließen lassen müssen, vor Probleme. Es muss mindestens ein Umweltziel erfüllt sein und gleichzeitig darf kein anderes beeinträchtigt werden.

Die Atomkraft beispielsweise stellte sich dabei als ein Hauptdiskussionspunkt heraus. Gilt diese Form der Energiegewinnung als nachhaltig oder nicht? Einige Länder, darunter Frankreich, bejahen diese Frage. Andere Länder wie Deutschland sehen das komplett anders.

Warnung vor neuem Bürokratiemonster

Taxonomie-Kritiker wie Bert Flossbach, Mitgründer des Vermögensverwalters Flossbach von Storch aus Köln, befürchten, dass die EU mit diesen neuen Regelungen ein Bürokratiemonster schafft. „Es müssen tausende Unternehmen anhand hunderter, oft schwammiger Kriterien analysiert und klassifiziert werden“, so Flossbach. Das sei bei der Analyse eines Windrads noch möglich, bei einem weltweit aktiven Konzern grenze das aber an Größenwahn.

Die Bundesregierung lässt sich von solchen Einwänden nicht beirren. Sie unterstützt den EU-Aktionsplan. Auf Konferenzen wirbt Berlin für mehr Nachhaltigkeit in der Geldanlage – und sucht die Diskussion mit den Finanzmarkt-Akteuren.

Autorin:

Manila Klafack

Manila Klafack ist freie Journalistin und Diplom-Kauffrau und schreibt seit 2016 für Pfefferminzia. Nach ihrer Ausbildung als Redakteurin verantwortete sie in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.