Diese Leistungen erbringen Gesundheits-Apps

Gesundheits-Apps für Smartphone und Tablet erfreuen sich großer Beliebtheit.picture alliance / dpa Themendienst | Christin Klose

Digitalisierung

Diese Leistungen erbringen Gesundheits-Apps

Neben zahlreichen Fitness- und Ernährungs-Apps sind auch die unterschiedlichsten medizinische Anwendungen auf dem Markt. Seit diesem Jahr dürfen Ärzte ihren Patienten diese medizinischen Apps verschreiben – und die Krankenkasse trägt die Kosten.

Von Manila Klafack | Druckansicht

Fitness-Tracker oder -Apps kennen Sie längst. Auch solche, mit deren Hilfe Sie Ihre Ernährung im Blick behalten können, sind Ihnen bestimmt schon einige begegnet. Diese Gesundheits-Apps für Smartphone und Tablet liegen im Trend und erfreuen sich großer Beliebtheit. Dabei lassen sich die Anwendungen grob in drei Varianten einteilen: diejenigen mit Lifestyle-Gedanken, Service-Apps und medizinische Apps. Gerade Letztere können für Menschen mit Erkrankungen wie Diabetes, Asthma, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und psychischen Problemen Erleichterung bringen.

Welche Funktionen die Gesundheits-Apps übernehmen

Zuckerkranke etwa können über Apps (zum Beispiel „My Sugr“, „My Therapy“), ihren Blutzuckerspiegel digital protokollieren. Dazu kann das Blutzuckermessgerät beispielsweise die Daten per Bluetooth an die App übertragen. So sieht der Patient selbst auf seinem Smartphone, welch großen Einfluss seine Ernährung auf die Krankheit hat. Er kann also selbst etwas tun. Auf der anderen Seite kann der Arzt anhand der Daten die Medikation besser einstellen.

Die Apps für Atemwegserkrankungen, etwa bei Asthma, (beispielsweise „SaniQ Asthma“, „COPD Help“) leiten ebenfalls zum Führen eines Tagebuchs an. Zudem stellen sie beispielsweise Informationen zum Pollenflug bereit. Zusätzlich gibt es Anwendungen, die dabei helfen sollen, mit dem Rauchen aufzuhören, wie „Stop Tabak“.

Anwendung bei vielen Krankheiten

Wer an einer schweren Krankheit wie Krebs erkrankt, kann gleichfalls auf digitale Unterstützung durch die Mini-Programme hoffen. Die App „Mika“ etwa unterstützt die Patienten bei der Behandlung mit personalisieren Informationen rund um die Diagnose und Behandlungsoptionen. Sie gibt Antworten auf Rechtsfragen und hält Ratschläge für das Gespräch mit der Familie bereit. Auch mit Sport und Ernährung (zum Beispiel die Apps „Sport gegen Krebs“, „Health Food“) während einer Krebserkrankungen beschäftigen sich andere Angebote.

Herzkranke und ihre Angehörigen haben per App die Möglichkeit, die Symptome eines Herzinfarkts zu erkennen (zum Beispiel „Herzstiftung App“). Es gibt darüber konkrete Anweisungen, was in diesem Notfall getan werden muss. Ein eventuell notwendiger Notruf kann direkt über die App abgesetzt werden. Besitzt der Patient einen Herzschrittmacher, kann über die App „MyCareLink Smart EU“ rund um die Uhr der Kontakt zu einem Arzt hergestellt werden. Auch die Daten des Schrittmachers lassen sich damit übertragen.

„App auf Rezept“ im „Fast-Track“-Verfahren

Das Gute an den medizinischen Apps: Der Arzt kann sie seinem Patienten künftig verschreiben. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten dafür, wenn sie vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als Medizinprodukt zugelassen werden. Beschlossen wurde die „App auf Rezept“ im Rahmen des Digitalen-Versorgungs-Gesetzes (DVG). Es trat im Dezember 2019 in Kraft.

Dort wird geregelt, wann diese „digitale Gesundheitsanwendung (Diga)“, ein Medizinprodukt ist. Erfüllt das Programm bestimmte Anforderungen, etwa das Erkennen, Überwachen, Behandeln oder Lindern von Krankheiten, kann es verordnet werden – wenn es zuvor in die BfArM-Liste aufgenommen wurde.

Das Verfahren für die Prüfung ist als „zügiger Fast-Track“ konzipiert, wie das BfArM schreibt. „Die Bewertungszeit für das BfArM beträgt drei Monate nach Eingang des vollständigen Antrags. Kern des Verfahrens sind die Prüfung der Herstellerangaben zu den geforderten Produkteigenschaften – vom Datenschutz bis zur Benutzerfreundlichkeit – sowie die Prüfung eines durch den Hersteller beizubringenden Nachweises für die mit der Diga realisierbaren positiven Versorgungseffekte“, heißt es im entsprechenden Leitfaden.

Technologien können Ärzte nicht ersetzen

Das Verschreiben von Apps passt in den von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgegebenen Kurs, die Digitalisierung im Gesundheitswesen deutlich voranzutreiben. Allerdings weist der Bundesgesundheitsminister daraufhin, dass die App zwar bei bestimmten Krankheiten durchaus einiges bewirken kann, einen Besuch beim Arzt aber nicht ersetzen kann.

Kritische Stimmen zu Gesundheits-Apps

Die Frage, ob und in welchem Umfang jedes Mini-Programm die Daten seines Anwenders schützt, steht für den einen oder anderen grundsätzlich einer Nutzung im Weg. Zudem seien die Ärzte beim Verordnen von medizinischen Apps kritisch. Wie IT-Experte Christian Dierks von der Dierks + Company Rechtsanwaltsgesellschaft gegenüber dem „Ärzteblatt“ sagt, hätten viele Ärzte Vorbehalte. Warum sollten sie Apps verordnen, die sie nicht kennen, und wie wäre die Haftung geregelt, wenn die verordneten Apps sich ändern, lauten demnach einige kritische Fragen.

Die Ärzte müssen seiner Meinung nach, ein „Interesse entwickeln“, die Apps zu verschreiben. Dierks wies in dem Zusammenhang auf eine Besonderheit des Fast-Track-Verfahrens hin. „Wenn der Nutzennachweis nicht erbracht wird, fliegt die Anwendung wie­der aus der Erstattungsfähigkeit“, zitiert das „Ärzteblatt“. Das sei neu in der Regelversorgung.

Service-Apps der privaten Krankenversicherer

Nicht nur die Krankenkassen übernehmen aber die Kosten für medizinische Apps, auch private Versicherer erstatten unter Umständen die Beträge für notwendige Programme – etwa für Apps, mit denen sich Tinnitus („Tinnitracks“) lindern lässt, oder die bei psychischen Erkrankungen Hilfe („Moodpath“) versprechen. Des Weiteren bieten viele Versicherer wie Inter, Axa, Hallesche, Signal Iduna, R+V und Zurich – um nur einige zu nennen – kostenfreie Gesundheits-Apps an. So lassen sich zum Beispiel Krankschreibungen, Arztrechnungen und Rezepte einfach per Foto einreichen. Impfpass und Medikamentenpläne können bei manchen Angeboten ebenfalls verwaltet werden. Auch die Möglichkeit, sich online eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen, wird vielfach unterstützt.

Autorin:

Manila Klafack

Manila Klafack ist freie Journalistin und Diplom-Kauffrau und schreibt seit 2016 für Pfefferminzia. Nach ihrer Ausbildung als Redakteurin verantwortete sie in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.