Corona kehrt zurück – die wichtigsten Fragen und Antworten

Menschen ab 60 Jahren wird eine erneute Corona-Impfung empfohlen.Freepik

Sollte ich mich erneut impfen lassen?

Corona kehrt zurück – die wichtigsten Fragen und Antworten

Mit der dunklen und kalten Jahreszeit steigt auch wieder die Zahl der Corona-Infektionen. Welche Empfehlungen gibt es für Auffrischungs-Impfungen? Ist mein Impfschutz noch aktuell? Wo kann ich mich impfen lassen? Wir geben einen kurzen Überblick über die wichtigsten Fragen.

Von Manila Klafack | Druckansicht

Die Corona-Infektionen in Deutschland steigen seit Wochen an. Fachleute sehen jedoch noch keinen Grund zur Sorge, denn durch die Impfungen und überstandenen Corona-Infektionen der vergangenen Jahre besteht in der Bevölkerung eine große Grundimmunität. Trotzdem gibt es immer wieder Fragen, insbesondere zu möglichen Auffrischungsimpfungen:

Für wen werden Auffrischungsimpfungen empfohlen?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) rät folgenden Personengruppen zu einer Auffrischungsimpfung:

  • Personen ab einem Alter von 60 Jahren
  • Bewohner in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Personal in medizinischen Einrichtungen und in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen mit direktem Patienten- beziehungsweise Bewohnerkontakt
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Menschen, deren Abwehrsystem nach einer Impfung vermutlich keinen ausreichenden Schutz aufbauen kann.

Die Auffrischimpfung sollte laut STIKO möglichst in einem Mindestabstand von 12 Monaten zur letzten Impfung oder Erkrankung erfolgen und kann auch mit einer Grippe-Impfung verbunden werden. Geimpft wird dann in der Regel an zwei verschiedenen Armen. Gesunden Erwachsenen unter 60 Jahren und Schwangeren wird keine weitere Auffrischungsimpfung empfohlen. Tipp: Ob Ihr Impfschutz ausreicht oder nicht, können Sie ganz einfach online mit dem Corona-Impfcheck herausfinden. Allerdings ersetzt das keine individuelle Beratung beim Arzt.

Und was gilt für Kinder und Jugendliche?

Auch für gesunde Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind laut STIKO derzeit keine COVID-19-Impfungen (Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung) notwendig. Grund hierfür sind die inzwischen überwiegend milden Verläufe. Für Kinder ab 6 Monaten und für Jugendliche wird die Corona-Schutzimpfung nur in bestimmten Fällen empfohlen. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Vorerkrankungen wie zum Beispiel das Down-Syndrom oder chronische Herz-Kreislauferkrankungen.

Wo kann ich mich impfen lassen und wer zahlt das?

Sie können sich in Arztpraxen, in Apotheken und gegebenenfalls bei Betriebsärzten impfen lassen. Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Personengruppen, die in den Empfehlungen der STIKO genannt sind. Ansonsten übernehmen sie die Kosten nur, wenn eine Impfung als medizinisch notwendig erachtet wird.

Was mache ich bei einer Erkrankung?

Haben Sie Symptome einer Corona-Infektion sollten Sie möglichst zu Hause bleiben und Kontakte zu anderen Personen meiden. Setzen Sie sich am besten telefonisch mit Ihrem Hausarzt oder dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 in Verbindung, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Gewissheit, ob sich hinter den Symptomen eine Corona-Infektion verbirgt, kann ein Selbsttest bringen. Achtung: Eine generelle Isolationspflicht gibt es nicht mehr. Das bedeutet: Sind Sie positiv, aber ohne Symptome, müssen Sie zur Arbeit gehen. Es gibt aber Ausnahmen, etwa im Gesundheitswesen.

Kann ich mich mit Erkältungssymptomen telefonisch krankschreiben lassen?

Aktuell ist das wieder möglich. Diese Regelung gab es schon mal während der Corona-Hochphase, sie lief aber im April aus. Die Ärzteschaft hatte eine Rückkehr zur telefonischen Krankschreibung gefordert. Nun ist sie wieder möglich – das soll auch dauerhaft so bleiben. Die Patientinnen und Patienten müssen allerdings den Arztpraxen bekannt sein, heißt es in einer Erklärung des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken. Zudem darf keine schwere Symptomatik vorliegen, denn in diesem Fall müsste die Erkrankung durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung abgeklärt werden. Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann die Ärztin oder der Arzt nach telefonischer Anamnese die Erstbescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 5 Kalendertage ausstellen.

Wie kann ich das Ansteckungsrisiko für andere verringern?

Halten Sie bei unvermeidbaren Kontakten möglichst einen Abstand von mindestens 1,5 Metern ein und tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz. Achten Sie darauf, dass alle Räume in Ihrem Haushalt regelmäßig gelüftet werden und desinfizieren Sie regelmäßig Oberflächen, die Sie häufig berühren. Auch wichtig: Beim Husten und Niesen von anderen abwenden und ein Taschentuch oder die Armbeuge vor Mund und Nase halten. Anschließend Händewaschen nicht vergessen!

Autorin:

Manila Klafack

Manila Klafack ist freie Journalistin und Diplom-Kauffrau und schreibt seit 2016 für Pfefferminzia. Nach ihrer Ausbildung als Redakteurin verantwortete sie in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.