Alternative Medizin: Krankenversicherung: So funktioniert es mit dem Heilpraktiker

Sanfte, alternative Behandlungsmethoden erfreuen sich immer größerer Beliebtheit.Copyright: Pixabay

Alternative Medizin

Krankenversicherung: So funktioniert es mit dem Heilpraktiker

Heilpraktikerbehandlungen werden immer beliebter. Sie gehören allerdings nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und müssen daher selbst bezahlt werden. Abhilfe kann da eine ambulante Krankenzusatzversicherung leisten, die diese Kosten übernimmt.

Von Manila Klafack | Druckansicht

Ob traditionelle chinesische Medizin, Osteopathie oder Homöopathie – alternative Heilverfahren erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Laut einer Umfrage des Statistikportals Statista.de hat die Hälfte der Deutschen deshalb schon einmal einen Heilpraktiker aufgesucht. Die häufigsten Gründe sind Kopfschmerzen oder Migräne, gefolgt von Rückenschmerzen und Magen-Darm-Erkrankungen. Diese Entwicklung schlägt sich auch in der Zahl der Heilpraktiker nieder: Sie ist in den letzten fünf Jahren von rund 35.000 auf 45.000 gestiegen.

Wer übernimmt die Kosten eines Heilpraktikers?

Allerdings gehören die meisten Leistungen eines Heilpraktikers nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Das bedeutet, dass der Patient selbst für die Behandlung aufkommen muss. Abhilfe kann hier eine separate ambulanten Krankenzusatzversicherung schaffen, die üblicherweise die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung übernimmt. Je nach Tarif zahlt diese dann meist zwischen 80 und 100 Prozent der anfallenden Kosten. Die Erstattung wird oft auf eine bestimmte Summe pro Jahr begrenzt und in den ersten ein bis drei Jahren gedeckelt.

Weitere wichtige Punkte, die beim Abschluss einer ambulanten Krankenzusatzversicherung mit Heilpraktikerbehandlung berücksichtigt werden sollten, sind die Gesundheitsprüfung, die Wartezeit sowie die Mindestvertragslaufzeit. Manche Tarife werden ohne Wartezeit oder mit bis zu drei Monaten sowie ohne oder mit vereinfachten Gesundheitsfragen angeboten.

Neben dem Besuch beim Heilpraktiker sehen die Leistungen darüber hinaus die Erstattung bei Brillen, Impfungen und Vorsorgeleistungen vor, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird. Darüber hinaus übernehmen manche Versicherer die Kosten für Arzneimittel-Zuzahlungen, für Heil- und Hilfsmittel sowie für die Fahrten zu ambulanten Behandlungen.

Heilpraktikerbehandlung in der PKV

In der privaten Krankenversicherung gilt wie in der gesetzlichen, dass die Behandlung eines Heilpraktikers nicht in den Standardkatalog gehört. Jedoch kann der Versicherungsnehmer bei Abschluss seiner individuellen Absicherung den Bereich der Heilpraktikerbehandlung einschließen.

 

Autorin:

Manila Klafack

Manila Klafack ist freie Journalistin und Diplom-Kauffrau und schreibt seit 2016 für Pfefferminzia. Nach ihrer Ausbildung als Redakteurin verantwortete sie in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.