So vermeiden Sie Dachschäden durch Schneedruck
Hausbesitzer in besonders schneereichen Regionen kennen das Problem: Zu viel der weißen Pracht auf dem Dach kann zum Risiko werden. Insbesondere viel Schneefall im Wechsel mit Tau-Wetter und Frostphasen stellen ein großes Risiko für Häuser dar. So kann das Dach beschädigt werden und im schlimmsten Fall einstürzen.
Wie sehr das eigene Dach gefährdet ist, lässt sich nicht so ohne Weiteres anhand der Schneehöhe feststellen. Laut dem Verbraucherportal des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, „Die Versicherer“ hängt das Schneegewicht hauptsächlich von zwei Faktoren ab: Wassergehalt und Vereisungsgrad. Daher sei die Höhe weniger entscheidend als die Schneebeschaffenheit. Nur zehn Zentimeter Schneehöhe könnten das Dach zum Beispiel mit über 100 Kilogramm Gewicht pro Quadratmeter belasten. Ein einfacher Test offenbare, wie kritisch es um die Belastung stehe. Lasse sich der Schnee mit einer Hand nicht mehr leicht eindrücken, sei Gefahr im Verzug.
Auf die Bauweise des Dachs kommt es an
Auch die Form, Bauweise sowie die Konstruktion des Dachs sowie eventuelle Aufbauten sind entscheidend. So stellten zum Beispiel Spezialisten nach dem Unglück in Bad Reichenhall vom 2. Januar 2006 fest, bei dem die Decke der Eislaufhalle zusammengebrochen war, dass neben anderen Faktoren der verwendete Leim in der Holzkonstruktion gar nicht für den Einsatz bei Feuchtigkeit geeignet war.
Grundsätzlich gilt zudem: Je flacher das Dach, desto mehr Schnee kann liegen bleiben und die Schneelast beträchtlich erhöhen. Ist das Dach geneigter, ist es nicht minder gefährlich. Herabstürzende Schneemassen, die Dachlawinen, können Passanten auf Gehwegen verletzen oder geparkte Autos auf der Straße beschädigen. Darum gilt es so oder so, rechtzeitig den Schnee zu beseitigen.
Jedoch rät das Portal Die Versicherer dazu, nicht selbst das Dach zu betreten. Ist der Schnee bereits recht schwer, könne das zusätzliche Gewicht der Auslöser für einen Einsturz sein. Besser sei es, von unten oder aus der Dachluke heraus mit einem Besen oder einem Schneeräumer das Weiß zu entfernen. Im Extremfall können auch die Feuerwehr oder das Technische Hilfswerk um Hilfe gebeten werden.
Passanten vor Dachlawinen schützen
Vor Dachlawinen schützen Hausbesitzer Passanten und Fahrzeuge am besten mit Schneefangsystemen, etwa Schneefanghaken, -balken oder –gittern. Zudem können Warnschilder auf die Gefahr von oben aufmerksam machen. Diese Schilder entbinden jedoch nicht von der Verkehrssicherungspflicht, die eben nicht nur für das Räumen der Gehwege vor einem Haus gilt, sondern ebenfalls für das Schneeräumen der Dächer. Wird dieser Räumpflicht nicht nachgekommen, und entsteht daraufhin ein Schaden, muss der Verursacher Schadenersatz leisten.
Beschädigt eine Dachlawine ein Auto, kommt in der Regel die Vollkaskoversicherung für den Schaden auf. Sind die Scheiben zerbrochen, leistet die Teilkaskoversicherung. Das Versicherungsportal „Die Versicherer“ weist jedoch darauf hin, dass es ohne Kasko-Schutz schwierig werden könne. Denn der Geschädigte müsse nachweisen, dass der Hausbesitzer seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sei. Und das sei mitunter schwierig. Erleidet ein Mensch durch eine Dachlawine eine Verletzung, sehe die Sache etwas anders aus. Bei einem selbst genutzten Eigenheim springe die private Haftpflichtversicherung ein. Ist die Immobilie vermietet, regele die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung den Schadenfall.
Wer für Schäden am Haus aufkommt
Schäden, die durch zu viel Schnee am Haus entstehen, sind nicht im Rahmen der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Sie können allerdings durch den Zusatzbaustein der Elementarschadenversicherung eingeschlossen werden. Dort findet sich der Einschluss von Schäden, die laut Verbraucherzentrale durch „Wirken der Natur hervorgerufen werden“. Hagel, Überschwemmungen, Erdbeben und eben auch Schneedruck zählen dazu. Für Schäden, die durch Schneemassen an den immer häufiger privat genutzten Photovoltaikanlagen auf Dächern entstehen, sind allerdings über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. In der Hausratversicherung müssen Elementarschäden ebenfalls integriert sein, um einen Schaden an der Wohnungseinrichtung ersetzt zu bekommen.