Nach einer Zivilrechtsklage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hat das oberste Zivilgericht kürzlich einer Mutter das Recht auf die Facebook-Daten der verstorbenen Tochter zuerkannt: „Erben müssen Zugriff auf den Facebook-Account des Verstorbenen erhalten“  heißt es im Urteil (Aktenzeichen III ZR 183/17). Die Mutter hoffte, durch die Klage auch in dem im sogenannten Gedenkzustand befindlichen Konto mehr über die Umstände erfahren zu können, die zum Tod der Tochter geführt hatten. Der Eingriff in das Profil wurde ihr zuvor verwehrt.