Absicherung von Unternehmen – Generelle Leistungen der Betriebsinhaltsversicherung

Zwei Frauen stehen in einer verwüsteten Filiale der Drogeriekette Budnikowsky im Schanzenviertel in Hamburg. Dort kam es im Juli 2018 während des G20-Gipfels zu gewalttätigen Demonstrationen.© Getty Images

Absicherung von Unternehmen

Generelle Leistungen der Betriebsinhaltsversicherung

Die Leistungen einer Betriebsinhaltsversicherung sind vergleichbar mit denen einer Hausratversicherung. Nur, dass eben nicht die Ausstattung einer Wohnung versichert wird, sondern die Ausstattung eines Unternehmens. Denn nach einem Brand, einem Wasserschaden oder einem Einbruch springt die Betriebsinhaltsversicherung ein, damit das Geschäft schnell weiter laufen kann.

Von Manila Klafack | Druckansicht

Ob nach einem Brand, einem Einbruch, oder Schäden durch Vandalismus, durch Leitungswasser, durch Sturm oder Hagel – wird das Inventar eines Unternehmens durch eins oder mehrere dieser Ereignisse beschädigt, leistet die Betriebsinhaltsversicherung. Ganz ähnlich, wie im privaten Bereich die Hausratversicherung. Allerdings können im gewerblichen Bereich viele weitere Ereignisse versichert werden. Sogar der Anprall oder der Absturz eines Flugzeuges, innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik, oder Glasbruch bei einer Werbeanlage.

Für Unternehmer könnte der Ausfall von Anlagen, Maschinen, Geräten oder der Verlust von Waren das finanzielle Aus bedeuten. Dort ist doch das meiste Kapital gebunden und oft über Bankkredite finanziert. Der richtige Versicherungsschutz kann daher über die weitere Existenz entscheiden. Umso wichtiger ist daher ein Blick in die Versicherungsbedingungen, beispielsweise hinsichtlich der richtigen Versicherungssumme. Ist die falsch vereinbart liegt eventuell eine Unterversicherung vor. Liegt diese im Schadenfall, kann der Versicherer die Schadenzahlung kürzen.

Versicherungssumme ist entscheidend

Ein Beispiel: Bei einem Einbruchdiebstahl belief sich der Schaden auf 13.700 Euro. Der Neuwert aller gestohlenen Gegenstände betrug insgesamt 60.000 Euro. Allerdings wurden beim Abschluss der Versicherung lediglich 30.000 Euro für den Betriebsinhalt angesetzt, und damit lediglich 50 Prozent des tatsächlichen Wertes. Meist wird dann auch von der Höhe der Schadensumme, in diesem Beispiel 13.700 Euro, ebenfalls nur die Hälfte erstattet. Jedoch gibt es Angebote, die bei Schäden etwa bis zu einer festgelegten Versicherungssumme auf die Prüfung einer eventuellen Unterversicherung verzichten und den Schaden ungekürzt, bis zur maximalen Versicherungssumme, begleichen.

Ein weiteres wichtiges Detail betrifft den Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Ist dieser Verzicht nicht Bestandteil des Vertrages und tritt etwa ein Brand ausgelöst durch eine nicht richtig entsorgte Zigarette auf, gilt der Umstand der groben Fahrlässigkeit. Gleiches wird herangezogen, wenn beispielsweise in einem Produktionsbetrieb die vorgeschriebene Wartung einer Maschine nicht erfolgt. Tritt in Folge dieser Prüfung ein Brandschaden auf, der die Maschine komplett zerstört, kann das ebenfalls als grob fahrlässig gelten. Nur wenn der Versicherer auf den Einwand der Groben Fahrlässigkeit verzichtet, kann er im Falle eines Schadens leisten.

In der Regel kann der Unternehmer durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung seiner Betriebsinhaltsversicherung den Beitrag reduzieren. Zudem bieten weitere Bausteine wie Betriebsunterbrechungsversicherung, Autoinhalts- und Außenversicherung oder Elektronik- und Maschinenbruchversicherung zusätzliche Sicherheit für Unternehmen.

Autorin:

Manila Klafack

Manila Klafack ist freie Journalistin und Diplom-Kauffrau und schreibt seit 2016 für Pfefferminzia. Nach ihrer Ausbildung als Redakteurin verantwortete sie in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.