Überblick – Diese Zusatzversicherungen ergänzen die Krankenkassenleistung

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Überblick

Diese Zusatzversicherungen ergänzen die Krankenkassenleistung

Die Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist begrenzt. Krankenzusatzversicherungen können jedoch die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sinnvoll ergänzen. Hier erhalten Sie einen Überblick, welche Zusatzversicherungen es gibt und wann sie leisten.

Von Manila Klafack | Druckansicht

Neben den privaten Krankenversicherungen, deren Leistungen nur bestimmte Personengruppen nutzen können, kann mit den privaten Krankenzusatzversicherungen jeder gesetzlich Krankenversicherte seinen Schutz durch individuelle Zusatzbausteine aufbessern. Am häufigsten werden diese Absicherungen in den Bereichen Zahnersatz, Heilpraktiker, Krankenhaus, Krankentagegeld, Auslandsreise und Pflege genutzt.

Damit lassen sich teilweise oder ganz die selbst zu tragenden Kosten für Behandlungen oder Services reduzieren. Beim Zahnersatz etwa wird über die gesetzliche Krankenversicherung eine Grundbehandlung übernommen. Darüber hinausgehende Leistungen muss der Patient selbst zahlen. Aber auch alternative Medizinangebote, wie etwa die Behandlung durch einen Heilpraktiker, übernehmen Krankenkassen meist nicht. Deshalb kann sich auch hier eine private Police durchaus lohnen.

Welches Angebot dabei im ganz persönlichen Fall notwendig und geeignet ist, hängt von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden ab. Einige Krankenzusatzversicherungen sind dabei etwas sinnvoller als andere. Nicht unerheblich bei der Entscheidung ist zudem ein genauer Blick auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Zahnzusatzversicherung

Zahnbehandlungen können schnell richtig teuer werden. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten– beispielsweise bei einer Krone, Brücke oder Implantat. Je nachdem wie gut das Bonusheft des Versicherten geführt ist, erhöht sich dieser Festzuschuss, doch oft müssen trotz allem ein paar Hundert Euro oder im schlimmsten Fall mehrere Tausend Euro als Selbstbeteiligung aufgebracht werden.

Die vielen Angebote der Zahnzusatztarife unterscheiden sich in den monatlichen Beiträgen und den Leistungen sehr. Alter und Zustand der Zähne sind dabei zwei wichtige Kriterien. Manche Versicherer verzichten auf eine Wartezeit. Andere wiederum leisten sogar, wenn die Behandlung bereits begonnen hat.

Insbesondere die Kostenübernahme der regelmäßigen professionellen Zahnreinigung (Prophylaxe), Füllungen, die über die gesetzliche Leistung hinausgehen, Zahnersatz oder herausnehmbare Zahnprothesen zählen zu den Leistungen der Anbieter.

Auslandsreisekrankenversicherung

Im sogenannten Schengen-Raum, in dem 26 europäische Staaten zusammengefasst sind, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten im Krankheitsfall. Jedoch die Kosten für Medikamente oder auch für den Rücktransport nach Deutschland muss der Versicherte selbst tragen. Noch teurer kann es bei Reisen in Länder werden, mit denen keine Abkommen bestehen. In den USA beispielsweise muss der Patient für die Kosten allein aufkommen.

Mit der privaten Auslandsreisekrankenversicherung kann hier vorgesorgt werden. Jahrespolicen für eine Familie gibt es ab rund 20 Euro. Der Reiserücktritt oder -abbruch und eine Gepäckversicherung können als Bausteine dazu gewählt werden.

Krankentagegeldversicherung

Die Krankentagegeldversicherung ist vor allem für Selbstständige ein existenzielles Thema. Da sie anders als Angestellte mit einer gesetzlichen Krankenversicherung weder eine Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber in den ersten Wochen der Krankschreibung erhalten noch Krankengeld bei darüber hinaus reichender Arbeitsunfähigkeit. Sie müssen also den Einkommensverlust ausgleichen. Doch auch bei gesetzlich Krankenversicherten fällt das Krankentagegeld deutlich geringer aus, nämlich 70 Prozent vom Brutto- beziehungsweise maximal 90 Prozent vom Nettoverdienst. Davon abgezogen werden noch die Sozialversicherungsbeiträge.

Pflegezusatzversicherung

Bei der Pflegezusatzversicherung geht es darum, die Lücke zu schließen, die durch die Kosten für eine Pflege und der Leistung, die durch die gesetzliche Pflegeversicherung abgedeckt wird, entsteht. Dafür stehen drei Formen zur Wahl: die Pflegetageld-, die Pflegekosten- und die Pflegerentenversicherung. Der Pflegebedürftige muss für diesen Betrag selbst aufkommen. Reicht das vorhandene Geld dafür nicht, müssen eventuell die Angehörigen einspringen oder das Sozialamt.

Krankenhauszusatzversicherung

Bei der Krankenhauszusatzversicherung sichert sich der Versicherungsnehmer quasi den Status eines Privatversicherten im Falle eines Aufenthaltes im Krankenhaus. Er kann dann im Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung untergebracht werden. Wer besonderen Wert auf eine privatere Unterbringung während eines Krankenhausaufenthaltes legt, für den ist diese Zusatzversicherung sinnvoll.

Heilpraktikerversicherung

Die Erstattung einer Behandlung durch einen Heilpraktiker oder auch durch einen Arzt für Naturheilverfahren ist über die Krankenkassen noch immer kaum vorgesehen. Wer jedoch bei seiner Gesundheit regelmäßig zusätzlich oder als Alternative zur westlichen Medizin auf andere Verfahren setzen möchte, für den lohnt sich ein Blick auf diese zusätzliche Absicherung.

Krankenhaustagegeldversicherung

Bei der Krankenhaustagegeldversicherung bekommt der Versicherungsnehmer Geld ausgezahlt, sobald er mindestens eine Nacht im Krankenhaus bleibt. Damit soll beispielsweise die Zuzahlung bei einem Aufenthalt in der Klinik übernommen werden oder auch die Kosten für eine besondere Verpflegung. Auch eine Haushaltshilfe oder die Kosten für die Anreise von Familie und Freunden kann durch diese Leistung abgedeckt werden.

Autorin:

Manila Klafack

Manila Klafack ist freie Journalistin und Diplom-Kauffrau und schreibt seit 2016 für Pfefferminzia. Nach ihrer Ausbildung als Redakteurin verantwortete sie in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.