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        <description>pfefferminzia.de Newsticker mit allen aktuellen Nachrichten.</description>
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                                <title><![CDATA[Die private Krankenversicherung im Alter clever gestalten]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Ruhestand ohne Beitragsstress]]></subTitle>
                                
                                <newsId>3378</newsId>
                                
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                                <teaser><![CDATA[<p> Viele PKV-Versicherte fürchten hohe Kosten im Alter. Dabei lohnt ein Wechsel in die GKV oft nicht – Alterungsrückstellungen und Zuschüsse machen die PKV häufig günstiger, bei besseren Leistungen.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><span data-contrast="auto">Auch Gerüchte, die sich hartnäckig halten, haben bei sachlicher Prüfung oft kaum Bestand. Eines davon lautet: Im Alter wird eine private Krankenversicherung zwangsläufig so teuer, dass viele sie sich nicht mehr leisten können. Stimmt nicht – dennoch lassen sich PKV-Kunden durch diese Behauptung immer wieder verunsichern und erwägen eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung. Doch so einfach ist das nicht – und vielfach lohnt es sich mit einem Blick auf die Beiträge auch nicht.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<h5>Wechsel ist unter Umständen möglich – aber schwierig<span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></h5>
<p><span data-contrast="auto">Den Wechsel von der PKV in die GKV hat der Gesetzgeber mit einigen Hürden versehen. Eine Rückkehr ist nur unter wenigen, ganz bestimmten Voraussetzungen zulässig, die im Einzelfall geprüft werden müssen. Ab 55 Jahren gelten noch schärfere Bedingungen. Dennoch ist eine Rückkehr auch dann noch möglich, etwa über einen gesetzlich versicherten Ehepartner (allerdings nur dann, wenn der privat Versicherte kein oder nur ein geringes Einkommen hat). Die Frage ist aber, ob in der GKV überhaupt eine lohnende Beitragsersparnis zustande kommt. </span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Der Grund: Anders als in der PKV mit ihren fest vereinbarten, einkommensunabhängigen Tarifen errechnen sich die Beiträge bei freiwillig gesetzlich Versicherten auf der Basis ihrer Gesamteinkünfte. Dazu zählen beispielsweise auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Zinsen und Dividenden aus Kapitalvermögen, Unterhaltszahlungen von Ex-Partnern oder gegebenenfalls der Wert eines Unternehmens. So kommen in der GKV schnell sehr hohe Beiträge zusammen. </span></p>
<p><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> [mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</span></p>
<div class="artical-item">
<div class="artical-item-title">
<h5>PKV wird im Alter erst einmal günstiger</h5>
<p><span data-contrast="auto">Hinzu kommt: Auch in der GKV steigen die Beiträge, im langjährigen Durchschnitt sogar schneller als bei den privaten KV-Anbietern. Es lohnt sich also, nachzurechnen, wie hoch die Ersparnis in der GKV wirklich ist. Denn tatsächlich wird die private Krankenversicherung im Alter zunächst einmal günstiger: </span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<ul>
<li><span data-contrast="auto">Ab dem 60. Lebensjahr entfällt der 10-prozentige, gesetzliche Beitragszuschlag. </span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></li>
<li><span data-contrast="auto">Mit Beginn des Ruhestands kann auf Krankentagegeld verzichtet werden, was ebenfalls die Beitragslast senkt. </span></li>
<li><span data-contrast="auto">Wer eine gesetzliche Rente bezieht, kann außerdem einen steuerfreien Zuschuss zur PKV beantragen – bis maximal 50 Prozent der Beiträge. </span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></li>
</ul>
<p><span data-contrast="auto">Darüber hinaus sorgen Alterungsrückstellungen dafür, dass die Kosten für die private Krankenversicherung nicht ins Uferlose steigen. Und dies – vielleicht das wichtigste Argument – bei klar besseren Leistungen als in der GKV.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
</div>
</div>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 09 Dec 2025 08:01:01 +0000</pubDate>
                                
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: Drazen Zigic / Freepik</imageCopyright>
                                
                                                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Licht, Bewegung, Ernährung: So besiegen Sie den Winterblues]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Tipps gegen Stimmungstief in dunklen Tagen]]></subTitle>
                                
                                <newsId>3377</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/licht-bewegung-ernaehrung-so-besiegen-sie-den-winterblues/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Die dunklen Tage schlagen vielen aufs Gemüt – Müdigkeit, Antriebslosigkeit und schlechte Laune sind oft die Folge. Doch mit den richtigen Maßnahmen lassen sich Winterblues und Winterdepression vermeiden. Wie Lichttherapie, Bewegung und Ernährung helfen können, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<div class="artical-item">
<div class="artical-item-title">
<p>Vielleicht kennen Sie das auch: Wenn die Tage immer dunkler werden, schlägt das auf die Stimmung. Es sich drinnen gemütlich zu machen, hilft dann irgendwann auch nicht mehr viel. Sie haben einen Winterblues. Nicht immer wird daraus gleich eine Winterdepression. Und auch eine klassische Depression muss nicht dahinterstecken. Ob Sie gefährdet sind, kann ein Test von der Deutschen Depressionshilfe ermitteln. Eine gesicherte Diagnose kann jedoch nur ein Arzt stellen.</p>
<h5>Mögliche Symptome</h5>
<p>Die Winterdepression äußert sich durch andere Anzeichen als die klassische Depression. Betroffene schlafen in dieser Jahreszeit mehr.  Das Aufstehen fällt ihnen schwer. Auch verspüren sie meist mehr Appetit – insbesondere nach Süßigkeiten. Das passiert jedoch vielen Menschen in der dunklen Jahreszeit und ist an sich nicht ungewöhnlich. Treten jedoch weitere Symptome wie Erschöpfung, Angstzustände oder Konzentra­tionsstörungen auf, sollten Sie das von einem Arzt abklären lassen.</p>
<h5>Mit Licht der Seele helfen</h5>
<p>Eine Therapie mit Licht kann helfen, das Stimmungstief zu lindern. Durch den Lichtmangel schüttet der Körper weniger Endorphine aus, was zu einer gedrückten Stimmung führt. An kalten, dunklen und nassen Tagen halten sich viele Menschen zu selten draußen auf. Mit einer Lichttherapie werden die Sonnenstrahlen nachempfunden. Damit kann auch verhindert werden, dass zu viel Melatonin, verantwortlich für Müdigkeit, depressive Stimmungen und Antriebslosigkeit, ausgeschüttet wird.</p>
<p>„Geräte für den Gebrauch zu Hause sind heute unkompliziert nutzbar und erschwinglich“, so Psychiaterin Sabine Köhler, Vorsitzende des Berufsverbands Deutscher Nervenärzte, gegenüber der Apotheken Umschau. Aber: nur geprüfte Appa­rate verwenden – und nur nach ärz­t­licher Empfehlung. Die empfohlene Lux-Zahl – die Einheit für die Intensität des Lichts – beträgt 10 000. Eine Tageslichtlampe sollte etwa 30 Minuten am Tag verwendet werden, am besten morgens und abends. Übrigens: „Sonne“ aus dem Solarium hat keinen therapeutischen Effekt bei einer Herbst- oder Winterdepression.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
</div>
</div>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 11 Nov 2025 08:09:43 +0000</pubDate>
                                
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: rawpixel.com / Freepik</imageCopyright>
                                
                                                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Von Klinik bis Chefarzt: Wie Privatpatienten ihre Rechnungen begleichen]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Privatversichert im Krankenhaus]]></subTitle>
                                
                                <newsId>3376</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/von-klinik-bis-chefarzt-wie-privatpatienten-ihre-rechnungen-begleichen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>PKV-Versicherte genießen im Krankenhaus viele Vorteile – doch die Abrechnung kann je nach Behandlung unterschiedlich geregelt sein. Hier gibt es die wichtigsten Informationen im Überblick.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><span data-contrast="auto">Beim „normalen“ Arztbesuch ist die Sache mit der Abrechnung relativ einfach: Nach ambulanter Behandlung bei einem niedergelassenen Arzt erhalten PKV-Versicherte in der Regel wenige Tage später eine Rechnung, die sie zunächst selbst begleichen. Den Betrag lassen sie sich von der Versicherung erstatten (möglicherweise abzüglich des vereinbarten Selbstbehaltes). Die Abrechnungspraxis bei einer Behandlung im Krankenhaus ist anders geregelt. Normalerweise müssen Privatversicherte hier nicht in Vorleistung gehen. Es kommt auf die Art der medizinischen Leistungen an.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559739&quot;:160,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<h5>Praktisch: Die „Card für Privatversicherte“</h5>
<p><span data-contrast="auto">Vor einem stationären Krankenhausaufenthalt legen PKV-Kunden im Krankenhaus ihre „Card für Privatversicherte“ vor, die sie von der Versicherung bekommen haben. Dann rechnet die Klinik die Kosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen direkt mit dem Versicherer ab. Auch Wahlleistungen wie die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer werden auf diese Weise abgerechnet, die Kosten müssen also nicht „vorgeschossen“ werden. Ausnahme: Die Rechnung für eine Chefarztbehandlung geht wie gewohnt an den Patienten oder die Patientin.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559739&quot;:160,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p><span data-contrast="auto">Seit dem 1. Januar 2024 gilt zudem für PKV-Kunden eine Besonderheit. Als sogenannte Ein-Tages-Fälle können sie ambulante Behandlung nicht nur bei niedergelassenen Medizinern, sondern auch in einem Krankenhaus vornehmen lassen. Abgerechnet wird dann allerdings wie in der Arztpraxis, sprich: Der Patient tritt in Vorleistung und lässt sich die Kosten von seiner privaten Krankenversicherung erstatten. </span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559739&quot;:160,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<h5>Sonderfall Privatklinik: Fallpauschale oder frei vereinbarte Preise?</h5>
<p><span data-contrast="auto">Für den Fall, dass Sie sich als PKV-Kunde oder -Kundin in eine Privatklinik begeben, sollten Sie sich dort vorher nach den Zahlungsmodalitäten erkundigen. Der Hintergrund: Solche Häuser haben die Möglichkeit, die Behandlung über sogenannte Fallpauschalen abzurechnen, wie es in öffentlichen Kliniken Pflicht ist. Sie können aber auch frei vereinbarte Preise aufrufen, die im Rahmen des bürgerlichen Rechts erstellt wurden. Ob und wie sich das auf die Erstattung durch Ihre PKV auswirkt, sollten Sie vorher im Gespräch mit dem Versicherer klären.</span></p>
<p>&nbsp;</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 07 Oct 2025 07:24:31 +0000</pubDate>
                                
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: DC Studio / Freepik</imageCopyright>
                                
                                                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Krankentagegeld und BU: So vermeiden Ärzte teure Versicherungslücken]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Absicherung für Mediziner]]></subTitle>
                                
                                <newsId>3375</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/perfekter-schutz-bei-krankheit-so-greifen-krankentagegeld-und-bu-nahtlos-ineinander/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Ein reibungsloses Zusammenspiel von Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Ärzte essenziell. Wie Sie als Arzt eine finanzielle Lücke vermeiden und welche Tarife besonders sinnvoll sind, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Für niedergelassene Ärzte stellt sich für den Fall einer längeren Krankheit die Frage, wie sie sich finanziell absichern können. Zum einen laufen die Kosten für die Praxis weiter (Praxisausfallversicherung) und zum anderen fällt das Einkommen weg. Optimal abgesichert sind Sie für den letzten Fall mit einer privaten Krankentagegeldversicherung. Sie kann Ihnen helfen, die finanzielle Lücke zu schließen, die durch die Arbeitsunfähigkeit entsteht.</p>
<p>Kompliziert kann es aber werden, wenn die Krankheit dauerhaft dazu führt, dass Sie nicht mehr als Arzt arbeiten können. Dann sind Sie nicht mehr arbeitsunfähig, sondern gelten als berufsunfähig. Für diesen Fall brauchen Sie also auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Doch Achtung: Manchmal bewerten die Krankentagegeldversicherer die Krankheit bereits als berufsunfähig und stellen die Leistung ein, während der BU-Versicherer eine Berufsunfähigkeit noch nicht anerkennt.</p>
<h5>Gefahr einer Versicherungslücke</h5>
<p>So kann es also passieren, dass die Krankenversicherung nicht mehr zahlt, da nach ihren Bedingungen bereits eine Berufsunfähigkeit eingetreten ist, während die Berufsunfähigkeit nach den Bedingungen des BU-Versicherers womöglich anders definiert wird und daher noch nicht eingetreten ist. Kurzum: In der Zeit dazwischen zahlt womöglich keiner der beiden Versicherer.</p>
<p>Damit hier keine Lücke entsteht, ist es bei der Krankentagegeldversicherung wichtig, auf eine Nachleistungsfrist von bis zu sechs Monaten zu achten. Allerdings besteht in dem Fall die Möglichkeit, dass der Krankentagegeld-Versicherer seine Leistung zurückfordert, sobald der BU-Versicherer rückwirkend die Berufsunfähigkeit des Versicherten anerkennt.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h5>Möglichst beide Policen bei einem Anbieter abschließen</h5>
<p>Es gibt allerdings auch Tarife, die auf eine Rückzahlung des Krankentagegelds grundsätzlich verzichten und ein rückwirkend auszuzahlendes Krankentagegeld mitversichern. Das ist zumeist dann der Fall, wenn beide Versicherungen, also die Krankentagegeld- und die Berufsunfähigkeitsversicherung, bei demselben Anbieter abgeschlossen wurden und so optimal aufeinander abgestimmt sind.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 09 Sep 2025 07:18:57 +0000</pubDate>
                                
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: Drazen Zigic / Freepik</imageCopyright>
                                
                                                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Früh vorsorgen, später profitieren: Der clevere Weg in die PKV]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Optionstarife]]></subTitle>
                                
                                <newsId>3374</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/frueh-vorsorgen-spaeter-profitieren-der-clevere-weg-in-die-pkv/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Gesetzlich Versicherte mit Ambitionen auf die PKV sollten frühzeitig vorsorgen: Ein Optionstarif erlaubt es, den aktuellen Gesundheitszustand „einzufrieren“ und später ohne erneute Prüfung in die PKV zu wechseln. Das lohnt sich besonders für Sportler und alle, die noch große Karrierepläne haben.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><span data-contrast="auto">Wer als gesetzlich Krankenversicherter in die PKV wechseln oder eine private Zusatzversicherung abschließen möchte, muss zunächst eine Reihe von Gesundheitsfragen beantworten. Damit sichern sich die Versicherer gegen das erhöhte Kostenrisiko durch Vorerkrankungen oder Verletzungen ab. Im Zweifel schließen sie bestimmte Leistungen aus oder verlangen einen Risikozuschlag. Für junge Leute, die auf absehbare Zeit einen Wechsel in Erwägung ziehen (etwa, weil ihr Einkommen voraussichtlich über der Gehaltsgrenze zum PKV-Beitritt liegen wird), gibt es aber eine clevere Möglichkeit, die dann anstehende Gesundheitsprüfung zu vermeiden – einfach, indem sie schon heute einen sogenannten Optionstarif abschließen und Gesundheitsfragen bereits jetzt beantworten. Also zu einem Zeitpunkt, an dem sie noch gesund und fit sind. Wenn der Wechsel in die PKV tatsächlich ansteht, werden keine Gesundheitsfragen mehr gestellt.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<h5>Aktuellen Gesundheitszustand „einfrieren“<span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></h5>
<p><span data-contrast="auto">Auf diese Weise lässt sich der aktuelle Gesundheitszustand (jedenfalls versicherungstechnisch) „einfrieren“. Die Kosten für einen solchen Optionstarif liegen nur bei ein paar Euro im Monat.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Besonders sinnvoll ist diese Lösung für alle, die regelmäßig Sport treiben. Das ist zwar grundsätzlich gut für die Gesundheit, geht aber auch mit einem gewissen Verletzungsrisiko einher. Abgesehen von akuten Einschränkungen können viele Verletzungen Spätfolgen haben, die den Zugang zu einer privaten Krankenversicherung erschweren oder verteuern.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<h5>Sportverletzungen – langfristige Schäden sind möglich</h5>
<p><span data-contrast="auto">„Chronische Sportschäden entwickeln sich oft als Folge von mangelhaft geheilten Verletzungen oder Überbeanspruchung von Sehnen, Knochen und Gelenken“, warnen Fachleute des Portals apotheken.de. Häufig betroffen sind zum Beispiel Knie, Hüfte oder Sprunggelenk bei Fußballspielern, Wintersportlern, Joggern oder Freunden anderer belastungsintensiver Sportarten. Wer sich etwa durch jahrelanges Training einen Knorpelschaden im Knie zuzieht, muss beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung mit einem Risikozuschlag rechnen. In extremen Fällen können Anbieter den Vertrag sogar ganz ablehnen. </span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Doch auch weniger bekannte Risiken haben mitunter unangenehme Folgen. So führen Wind und Kälte bei Surfern unter Umständen zu Knochenwucherungen im Gehörgang. Grundsätzlich sollte also jeder und jede Sporttreibende darüber nachdenken, sich mit einem Optionstarife die Türen für einen künftig möglichen PKV-Schutz offenzuhalten. Das betrifft neben Angestellten mit überdurchschnittlichen Gehaltsaussichten auch Menschen, die sich später selbstständig machen wollen. Auch wenn ein Optionstarif selbst noch keinen Versicherungsschutz bietet – als Investition in die Zukunft ist er auf jeden Fall sinnvoll.</span></p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>&nbsp;</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 12 Aug 2025 07:00:45 +0000</pubDate>
                                
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: fxquadro/freepik</imageCopyright>
                                
                                                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Unfall oder Krankheit im Urlaub? So sichern Sie sich richtig ab]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Reisekrankenversicherung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>3373</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/unfall-oder-krankheit-im-urlaub-so-sichern-sie-sich-richtig-ab/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Ein Unfall oder eine Krankheit im Ausland kann schnell hohe Kosten verursachen. Mit einer Reisekrankenversicherung sind Sie bestens geschützt – und bleiben nicht auf den Ausgaben sitzen.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Nur wenige denken vor der verdienten Urlaubsreise an einen Unfall oder eine Krankheit. Das ist verständlich. Trotzdem sollten Sie den Ernstfall einmal durchspielen, damit Sie die Behandlung hinterher nicht aus der eigenen Tasche bezahlen müssen.</p>
<p><span data-contrast="auto">Lediglich innerhalb der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen, Großbritanien und der Schweiz sowie in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen Teil der Arzt- und Krankheitskosten, meist ist dieser Schutz aber sehr löchrig. Auch gehört der Rücktransport aus dem Urlaubsland nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Warum eine zusätzliche Reisekrankenversicherung sinnvoll ist, liegt damit auf der Hand.</span><span data-ccp-props="{&quot;134233117&quot;:true,&quot;134233118&quot;:true}"> </span></p>
<h5>Wer braucht eine Auslandsreise-Krankenversicherung?</h5>
<p><span data-contrast="auto">Damit braucht eigentlich jeder eine Reisekrankenversicherung, der ins Ausland verreist und sich gegen hohe Kosten im Krankheits- und Unfallfall absichern möchte. Allerdings gibt es nicht nur die Globetrotter, die privat reisen. Da sind noch all jene, die beruflich bedingt ins Ausland gehen. Kurze geschäftliche Trips sind in vielen privaten Angeboten eingeschlossen. Wer dagegen längere Zeit als Expatriat fern der Heimat verweilt, benötigt einen anderen Schutz. </span><span data-ccp-props="{&quot;134233117&quot;:true,&quot;134233118&quot;:true}"> </span></p>
<p><span class="Apple-converted-space"> </span>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h5>Was ist versichert?</h5>
<p><span data-contrast="auto">Zahnbehandlungen, ambulante und stationäre Behandlungen, unaufschiebbare Operationen, Komplikationen in einer Schwangerschaft zählen zu den üblichen Leistungen einer Auslandskrankenversicherung. Dabei sollte man darauf achten, ob der Schutz weltweit gilt oder möglicherweise bestimmte Regionen ausgeschlossen werden, bis zu welchem Alter Kinder beitragsfrei mitversichert sind und ob eine Selbstbeteiligung vereinbart ist.</span></p>
<h5>Was kostet eine Auslandskrankenversicherung?</h5>
<p><span data-contrast="auto">Insbesondere für diejenigen, die regelmäßig und mehrmals im Jahr das Leben außerhalb Deutschlands erkunden, lohnt sich eine Police schnell. Dabei sichern die Anbieter jedoch unterschiedliche Zeiträume innerhalb eines Jahres ab. Üblich sind 56 Tage, aber auch 42 oder 35 Tage.</span></p>
<p><span data-contrast="auto">So ist eine Familie mit einem Jahresbeitrag von rund 20 Euro bereits ein Jahr lang gegen Krankheit abgesichert. Sollen auch ein möglicher Reise-Rücktritt, ein Reiseabbruch und das Gepäck versichert werden, können zusätzliche Bausteine gewählt werden. Für eine Familie kostet das etwa 150 Euro im Jahr.</span><span data-ccp-props="{&quot;134233117&quot;:true,&quot;134233118&quot;:true}"> </span></p>
<h5>Wie funktioniert die Reisekrankenversicherung?<span data-ccp-props="{&quot;134233117&quot;:true,&quot;134233118&quot;:true}"> </span></h5>
<p><span data-contrast="auto">Wird der Urlauber krank und muss ärztlich behandelt werden, zahlt die Auslandskrankenversicherung diese Kosten anhand von Rechnungen, die eingereicht werden müssen. Daher empfiehlt es sich unbedingt darauf zu achten, dass alle Belege korrekt ausgestellt sind.</span><span data-ccp-props="{&quot;134233117&quot;:true,&quot;134233118&quot;:true}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Müssen Sie ins Krankenhaus, sollte gleich die Versicherung eingeschaltet werden, damit sie direkt mit der Klinik die Kostenübernahme vereinbaren kann. Ist ein medizinisch sinnvoller (das ist eine wichtige Formulierung) Rücktransport in den Versicherungsschutz eingeschlossen, kümmert sich der Versicherer um die Organisation und trägt die Kosten. Bei der Formulierung „medizinisch notwendig“ sollte man dagegen vorsichtig sein. Denn dann kommt der Versicherer häufig nur für den Rücktransport auf, wenn im Urlaubsland keine effektive Behandlung erfolgen kann.</span></p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 01 Jul 2025 06:45:29 +0000</pubDate>
                                
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: wirestock / Freepik </imageCopyright>
                                
                                                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So sichern Sie Ihr Zuhause gegen ungebetene Gäste]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Gut vorbereitet in die Ferien]]></subTitle>
                                
                                <newsId>3372</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/so-sichern-sie-ihr-zuhause-gegen-ungebetene-gaeste/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Ein entspannter Urlaub wird schnell zum Albtraum, wenn Einbrecher während Ihrer Abwesenheit zuschlagen. Wir verraten, welche Versicherung im Fall der Fälle greift und wie Sie Ihr Zuhause optimal schützen.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Herrlich, endlich Urlaub, endlich Ferien! Sommerzeit ist für viele Menschen auch Reisezeit. Doch, Achtung: Die schönsten Wochen des Jahres können schnell mit einem bösen Erwachen enden. Nämlich dann, wenn während der Abwesenheit Langfinger das eigene Zuhause heimgesucht haben. Dann stellt sich schnell die Frage nach dem Versicherungsschutz.</p>
<h5>Welche Versicherung zahlt bei einem Einbruch?</h5>
<p>Grundsätzlich übernimmt die Hausratversicherung die finanziellen Folgen eines Einbruchdiebstahls. Sie sichert Mobiliar und Wertgegenstände im Haus gegen genau dieses Risiko ab. Der Versicherer übernimmt die Kosten für entwendete Gegenstände und in der Regel auch für die Beseitigung der Einbruchspuren am Gebäude. Bei besonders wertvollen Möbeln, Kunstwerken oder auch Schmuck sollten die Stücke jedoch extra (mit)versichert werden. Ähnliches gilt für ein besonders hochwertiges Fahrrad. Hier empfiehlt sich ebenfalls eine Zusatzversicherung. Wichtig zu wissen: Bei grober Fahrlässigkeit kürzen manche Versicherer die Leistung. Zum Beispiel, wenn Sie die Terrassentür nicht richtig geschlossen oder die Wohnungs- oder Haustür nur zugezogen und nicht abgeschlossen haben.</p>
<h5>Abwesenheit sollte schwer zu erkennen sein</h5>
<p>Die gute Nachricht ist: Viele Einbrüche können durch richtiges Verhalten und die richtige Sicherungstechnik verhindert werden. Denn gelangt der Einbrecher nicht innerhalb weniger Minuten in das Haus oder die Wohnung, steigt sein Risiko, entdeckt zu werden, so dass er den Einbruch abbricht. In der Regel bleibt so beinahe jedes zweite Einbruchsdelikt unvollendet.</p>
<p><span class="Apple-converted-space"> </span>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Wichtig ist vor allem, dass eine Abwesenheit möglichst nicht so einfach zu erkennen ist. Der Briefkasten sollte daher möglichst regelmäßig von Nachbarn oder Freunden geleert werden. Auch tagsüber heruntergelassene Rollläden können einen Hinweis auf eine Abwesenheit liefern und sollten vermieden werden. Hilfreich kann auch der Einsatz einer Zeitschaltuhr am Abend und in der Nacht sein. Vorsichtig sein sollte man außerdem mit Hinweisen in sozialen Netzwerken. Und auch die Abwesenheitsnotiz in der E-Mail oder ein entsprechender Spruch auf dem Anrufbeantworter können Einbrecher auf den Plan rufen.</p>
<h5>Weitere wichtige Tipps der Polizei im Überblick<strong>:</strong></h5>
<ul>
<li>Verschließen Sie Fenster, Balkon- und Terrassentüren auch bei kurzer Abwesenheit.</li>
</ul>
<ul>
<li>Vorsicht: Gekippte Fenster sind offene Fenster und von Einbrechern leicht zu öffnen.</li>
</ul>
<ul>
<li>Wenn Sie Ihren Schlüssel verloren haben, wechseln Sie umgehend den Schließzylinder aus.</li>
</ul>
<ul>
<li>Ziehen Sie die Tür nicht nur ins Schloss, sondern schließen Sie immer zweifach ab – auch wenn Sie Haus oder Wohnung nur kurzzeitig verlassen.</li>
</ul>
<ul>
<li>Deponieren Sie Ihren Haus- der Wohnungsschlüssel niemals draußen. Einbrecher kennen jedes Versteck!</li>
</ul>
<ul>
<li>Rollläden sollten zur Nachtzeit – und nach Möglichkeit nicht tagsüber – geschlossen werden. Sie wollen ja nicht schon auf den ersten Blick Ihre Abwesenheit signalisieren.</li>
</ul>
<p>Achtung: Weitere Hinweise rund um das Thema Einbruchschutz erhalten Sie im Internet unter <a href="http://www.k-einbruch.de/" target="_blank" rel="noopener"><strong>www.k-einbruch.de</strong></a>. Dabei handelt es sich um eine gemeinsame Initiative der Polizei und der Wirtschaft. Hier können Sie sich auch über die staatlichen Einbruchschutz-Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informieren.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 10 Jun 2025 10:45:27 +0000</pubDate>
                                
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: tonodiaz / Freepik</imageCopyright>
                                
                                                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Krankenversicherung fürs Kind: So treffen Eltern die richtige Wahl]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Optimaler Schutz von Anfang an ]]></subTitle>
                                
                                <newsId>3371</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/krankenversicherung-fuers-kind-so-treffen-eltern-die-richtige-wahl/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Ob Familienversicherung oder eigenständige PKV – für Kinder gibt es verschiedene Versicherungsmodelle. Welche Regelungen gelten und welche Vorteile die private Krankenversicherung bietet, lesen Sie hier. Kompakt, verständlich und mit Blick auf die individuelle Familiensituation.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Geht es um die Familienplanung, stehen werdende Eltern vor vielen Fragen. Eine der wichtigsten Fragen ist die nach der richtigen Krankenversicherung. Grundsätzlich sind hier verschiedene Konstellationen zu unterscheiden:</p>
<ul>
<li>Sind beide Eltern gesetzlich krankenversichert, kommt das Kind automatisch in die Familienversicherung. Die Eltern können ihr Kind jedoch auch privat versichern, wenn sie Wert auf eine höherwertige Versorgung legen.</li>
<li>Sind beide Eltern privat versichert, kommt auch das Kind in die Private Krankenversicherung.</li>
<li>Ist ein Elternteil privat und der andere gesetzlich versichert, kann das Kind privat oder gesetzlich versichert werden. Eine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV ist laut dem PKV-Spitzenverband allerdings nicht möglich, wenn der privatversicherte Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte verdient und ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze hat (2024: 69.300 Euro).</li>
<li>Beamte erhalten für ihre Kinder Beihilfe, die sie mit einer privaten Krankenversicherung ergänzen können.</li>
</ul>
<h5>Kindernachversicherung in der PKV</h5>
<p>In der Privaten Krankenversicherung wird jede versicherte Person eigenständig mit eigenem Beitrag versichert. Das gilt auch für Kinder. Eine beitragsfreie Mitversicherung wie bei den gesetzlichen Kran­ken­kas­sen gibt es hier nicht. Allerdings nimmt die Private Krankenversicherung ein neugeborenes Kind zu erleichterten Bedingungen auf: Die sonst übliche Gesundheitsprüfung entfällt. Selbst bei schwersten Erkrankungen oder Behinderungen gibt es weder Risikozuschläge noch Leistungsausschlüsse oder Wartezeiten.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<div class="artical-item">
<div class="artical-item-title">
<p>Auf diese sogenannte Kindernachversicherung besteht sogar ein gesetzlicher Anspruch. Sie ist möglich, sofern ein Elternteil seit mindestens drei Monaten privat versichert ist und die Aufnahme des neugeborenen Kindes in dessen Vertrag innerhalb der ersten zwei Monate nach Geburt beantragt wird. Die Versicherung erfolgt dann rückwirkend. Für das Kind darf ein gleichwertiger Tarif wie der des versicherten Elternteils gewählt werden.</p>
<h5>Gute Leistungen zu geringen Beiträgen</h5>
<p>Wenn Sie Ihren Nachwuchs privat krankenversichern, hat das noch einen weiteren Vorteil: Die Leistungen sind meist besser als in der gesetzlichen Krankenversicherung und garantiert, können also keiner staatlichen Kürzung zum Opfer fallen.</p>
<p>Auf der anderen Seite sind die Beiträge für die private Krankenversicherung für Kinder gering. Denn für Kinder und Jugendliche werden noch keine Altersrückstellungen gebildet. Außerdem haben sie in der Regel einen guten Gesundheitszustand und ein eigener Beitrag zur Pflegepflichtversicherung fällt üblicherweise nicht an. Viele PKV-Unternehmen bieten Tarife an, die Leistungsbausteine für Familien enthalten, wie beispielsweise Beitragsfreiheit oder Beitragsrückerstattungen in der Elternzeit. Auch mit Kindern kann die PKV die bessere Wahl sein, denn häufig liegt der Gesamtbeitrag noch unter dem Kassenbeitrag der Gesetzlichen, der sich an der Beitragsbemessungsgrenze orientiert.</p>
<p>Die PKV-Beiträge für Ihr Kind bzw. Ihre Kinder lassen sich außerdem als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Und sind Sie Arbeitnehmer trägt der Arbeitgeber grundsätzlich die Hälfte der Beitragskosten im Rahmen des Arbeitgeberzuschusses. Besonders günstige Bedingungen gelten für Beamtenkinder, die beihilfeberechtigt sind. Dann werden vom Dienstherrn 80 Prozent der Krankenversicherungskosten übernommen.</p>
</div>
</div>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 06 May 2025 06:50:45 +0000</pubDate>
                                
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: senivpetro / Freepik</imageCopyright>
                                
                                                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Parkinson verstehen: Von den ersten Anzeichen bis zur Therapie]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Welt-Parkinson-Tag am 11. April]]></subTitle>
                                
                                <newsId>3370</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/parkinson-verstehen-von-den-ersten-anzeichen-bis-zur-therapie/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Parkinson verändert das Leben – nicht nur für Betroffene, sondern auch für Angehörige. Welche Symptome frühzeitig erkannt werden können, welche Therapieoptionen bestehen und warum die richtige Pflege entscheidend ist, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Zum ersten Mal beschrieb im Jahr 1817 der englische Arzt James Parkinson in „An Essay on the Shaking Palsy (Eine Abhandlung über die Schüttellähmung)“ die Symptome. Von der nach ihm benannten Krankheit, bei der es sich um eine Degeneration der Nerven handelt, ist heute rund ein Prozent der Weltbevölkerung über 60 Jahren betroffen.</p>
<p>In der Bundesrepublik sind es laut Deutscher Gesellschaft für Neurologie (DGN) 400.000 Menschen, Tendenz steigend. Laut Statistik hat ein optimal behandelter Parkinson-Patient heute fast dieselbe Lebenserwartung wie eine gleichaltrige gesunde Person. Die Auswirkungen auf die Mobilität sind jedoch beträchtlich. Im Verlauf der Erkrankung treten motorische Symptome auf wie ein kleinschrittiger Gang, Verlangsamung von Bewegungen, Sprachstörungen, reduzierte Mimik, Zittern, Muskelsteifigkeit in Armen und Beinen sowie zunehmende Bewegungslosigkeit und plötzliches Einfrieren („Freezing“) von Bewegungen.</p>
<p>Bei Parkinson sterben die Dopamin-produzierenden Nervenzellen der Substantia nigra ab – einer Region des Mittelhirns, die an der Koordination der Bewegungen beteiligt ist. Die Häufigkeit der Krankheit nimmt mit dem Alter zu. Das durchschnittliche Alter, in dem Parkinson in der Regel beginnt, liegt zwischen dem 50. und dem 60. Lebensjahr. Als junger Erwachsener oder gar Jugendlicher zu erkranken, ist dagegen eher selten.</p>
<h5>Frühwarnzeichen der Erkrankung<strong><br />
</strong></h5>
<p>Als Frühwarnzeichen gelten Bewegungseinschränkungen, Zittern, Verminderung des Riechsinns, Schlafstörungen, verkleinerte Handschrift, leise Stimme, Verstopfung, reduzierte Mimik („Maskengesicht“) und gebeugte Körperhaltung</p>
<p>Bei 75 bis 80 Prozent der Parkinson-Patienten ist laut Max-Planck-Institut für Psychatrie die Ursache der Krankheit unbekannt. Es handelt sich dabei um das idiopathische Parkinson-Syndrom. Bei anderen Parkinson-Formen lassen sich die Ursachen ermitteln. Dazu gehören Verletzungen des Gehirns, etwa nach einem Unfall oder Schlaganfall. Auch eine Stoffwechselkrankheit, wie eine Unterfunktion der Schilddrüse oder Systemerkrankungen der Leber und der Nieren, können Parkinson verursachen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h5>Behandlung der Symptome</h5>
<p>Parkinson gilt bislang als unheilbar. Allerdings können die Symptome gelindert werden. Wie der Patient im Einzelfall behandelt wird, hängt vom Alter, möglichen Vorerkrankungen sowie den Lebensumständen ab. Die Mediziner setzen nach einer gesicherten Diagnose vor allem darauf, dem Körper das fehlende Dopamin zuzuführen. Dazu wird Dopamin bzw. seine Vorstufe Levo(L)-Dopa oral verabreicht. Außerdem kann durch sogenannte MAO-B-Hemmer zusätzlich der Abbau von Dopamin verlangsamt werden. Sind medikamentöse Mittel nicht mehr wirksam, kann, so das Max-Planck-Institut, über operative Maßnahmen wie eine Tiefenhirnstimulation nachgedacht werden. „Alle bisherigen Therapien können lediglich die Symptome von Parkinson verlangsamen, nicht jedoch die Ursache der Krankheit bekämpfen“, betont Prof. Dr. Günter Höglinger, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Parkinson und Bewegungsstörungen e.V. (DPG).</p>
<h5>Pflege bei Parkinson</h5>
<p>Je nach den persönlichen Umständen kann die Pflege eines Parkinson-Patienten sehr umfangreich sein. Auch wenn es das oberste Ziel bei der Behandlung ist, die Selbstständigkeit so lange wie möglich aufrecht zu erhalten, wird das nicht dauerhaft gelingen. Insbesondere die abnehmenden motorischen Fähigkeiten verlangen zunehmend mehr Unterstützung und Pflege. Sowohl die gesetzliche Pflegeversicherung als auch eine private Vorsorge können in dieser Situation finanziell helfen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 08 Apr 2025 09:34:38 +0000</pubDate>
                                
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: rawpixel / Freepik</imageCopyright>
                                
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                        <item>
                                <title><![CDATA[Ruhestand ohne Sorgen: 5 smarte Strategien für Handwerker]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Heute investieren, morgen entspannen]]></subTitle>
                                
                                <newsId>3369</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/ruhestand-ohne-sorgen-5-smarte-strategien-fuer-handwerker/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Als Handwerker dreht sich Ihr Alltag oft um Kunden, Aufträge und den eigenen Betrieb – doch was ist mit Ihrer Altersvorsorge? Viele Selbstständige denken erst spät an ihre finanzielle Zukunft, dabei lohnt es sich, frühzeitig vorzusorgen. Wir zeigen Ihnen fünf clevere Strategien, mit denen Sie Ihre Rente sicher und ertragreich gestalten.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Als Unternehmer im Handwerk steht Ihre eigene Altersvorsorge oft ganz hinten auf der Prioritätenliste – immerhin gibt es im Geschäftsalltag unzählige Dinge, die viel dringender zu erledigen sind. Spätestens jedoch, wenn die Mitarbeiter nach einer betrieblichen Altersversorgung fragen oder wenn in Ihrem Bekanntenkreis die ersten selbstständigen Handwerker in den Ruhestand gehen, stellt sich die Frage nach der eigenen Vorsorge.</p>
<p>Tatsächlich ist dieser Zeitpunkt oft schon zu spät – jedenfalls unter dem Gesichtspunkt einer guten Rendite. Denn der Zinseszinseffekt wirkt bekanntlich um so stärker, je früher Sie mit dem Sparen beginnen. Je älter Sie sind, desto größer muss dementsprechend der Einsatz sein, um zum Eintritt in den Ruhestand dasselbe Ergebnis zu erzielen wie bei einem Start in jüngeren Jahren.</p>
<p>Viele Selbstständige sehen ihren Handwerksbetrieb als Anlagemöglichkeit an und investieren zunächst hauptsächlich dort. Dabei kann ein späterer Verkaufserlös des Unternehmens geringer sein als erwartet, und in dem Fall steht die Altersvorsorge auf der Kippe. Dabei ist es mit fünf Tipps für die Altersvorsorge gar nicht so schwierig, passend vorzusorgen.</p>
<h5>Tipp 1: Die gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige</h5>
<p>Das erste Standbein kann die gesetzliche Rentenversicherung sein. Denn wer sich als Handwerker selbstständig macht, ist nicht automatisch von der Pflichtversicherung befreit. Ob Handwerker Pflichtmitglied sind oder nicht, hängt von der Unternehmensform sowie ihrer konkreten Tätigkeit ab. Wer seinen Betrieb der Anlage A der Handwerksordnung zurechnet, ist für 18 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung gebunden. Danach können Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Vor diesem Schritt ist es jedoch ratsam, sich beraten zu lassen. Denn damit verzichten Sie auf das Leistungspaket aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Statt der Befreiung ist es auch möglich, die Höhe der zu entrichtenden Beiträge anzupassen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h5>Tipp 2: Staatliche Förderung durch die Basisrente sichern</h5>
<p>Die Basisrente, oder auch Rürup-Rente genannt, gilt für Selbstständige als Grundlage der Altersvorsorge. Zum einen besteht für die eingezahlten Beiträge ein Schutz im Falle einer Insolvenz und zum anderen beteiligt sich der Staat beim Aufbau des finanziellen Polsters. Und so funktioniert die Basisrente: Die Beiträge können Sie in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Daher wirken sie steuermindernd.</p>
<p>Dazu ein Beispiel des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP): Wenn Sie im Jahr 2022 10.000 Euro in die Basisrente eingezahlt hätten, könnten davon 94 Prozent, also 9.400 Euro, abgesetzt werden. Bei einem Spitzensteuersatz von aktuell 42 Prozent, erhalten Sie somit 3.948 Euro als Steuerersparnis zurück. Bis zum Jahr 2025 erhöht sich dieser Betrag auf rund 4.200 Euro. So zahlen Sie jedes Jahr lediglich rund 6.000 Euro aus eigener Tasche in diese Altersvorsorge.</p>
<h5>Tipp 3: Die Immobilie(n)</h5>
<p>Die selbstgenutzte Immobilie gilt den meisten Deutschen noch immer als beliebtestes Instrument zur Altersvorsorge. Neben der privat selbstgenutzten Wohnung oder dem Häuschen bieten sich hier die Gewerbeimmobilie an sowie Ferienhäuser, die vermietet werden. Aber auch andere Immobilien zur Vermietung können eine sinnvolle Investition sein.</p>
<h5>Tipp 4: Vermögen aufbauen durch fondsgebundene Versicherungen</h5>
<p>Das Tal der niedrigen Zinsen ist jetzt durchschritten und klassische Versicherungen werden wieder attraktiver. Doch die vergangenen Jahre haben gezeigt, das die Scheu vor Aktien und Fonds unnötig ist. Bei einer Fondspolice mit einer durchschnittlichen Rendite von vorsichtig kalkulierten 4 Prozent können 200.000 Euro in 30 Jahren mit monatlich 290 Euro aufgebaut werden. Bereits 10 Jahre später muss dafür fast doppelt so viel, nämlich rund 550 Euro, gezahlt werden. Der Vorteil einer Versicherung gegenüber einem Fondssparplan ist, dass die spätere Rentenzahlung weiterläuft, auch wenn das angesparte Kapital aufgebraucht wurde.</p>
<h5>Tipp 5: „Nicht alle Eier in einen Korb legen“</h5>
<p>Der US-amerikanische Ökonom Harry Markowitz brachte es bereits in den 1950er Jahren auf den Punkt und empfahl Risikostreuung in der Anlage. Das gesamte Vermögen in das Unternehmen zu stecken, kann ebenso riskant sein, wie den Unternehmensgewinn vollständig herauszuziehen und in Aktien oder Fonds zu investieren. Ein guter Mix verringert das Risiko und erhöht den Gewinn.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 11 Mar 2025 10:14:21 +0000</pubDate>
                                
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: pressfoto / Freepik</imageCopyright>
                                
                                                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Welche Krankenzusatzversicherung lohnt sich wirklich?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[So schließen Sie Versorgungslücken]]></subTitle>
                                
                                <newsId>3368</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/welche-krankenzusatzversicherung-lohnt-sich-wirklich/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Ob Zahnersatz, Krankentagegeld oder Pflegezusatz – mit einer Krankenzusatzversicherung lassen sich Versorgungslücken schließen und hohe Eigenkosten vermeiden. Doch nicht jede Police lohnt sich für jeden. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Zusatzversicherungen und ihre Vorteile.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Neben den privaten Krankenversicherungen, deren Leistungen nur bestimmte Personengruppen nutzen können, kann mit den privaten Krankenzusatzversicherungen jeder gesetzlich Krankenversicherte seinen Schutz durch individuelle Zusatzbausteine aufbessern. Am häufigsten werden diese Absicherungen in den Bereichen Zahnersatz, Heilpraktiker, Krankenhaus, Krankentagegeld, Auslandsreise und Pflege genutzt.</p>
<p>Damit lassen sich teilweise oder ganz die selbst zu tragenden Kosten für Behandlungen oder Services reduzieren. Beim Zahnersatz etwa wird über die gesetzliche Krankenversicherung eine Grundbehandlung übernommen. Darüber hinausgehende Leistungen muss der Patient selbst zahlen. Aber auch alternative Medizinangebote, wie etwa die Behandlung durch einen Heilpraktiker, übernehmen Krankenkassen meist nicht. Deshalb kann sich auch hier eine private Police durchaus lohnen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Welches Angebot dabei im ganz persönlichen Fall notwendig und geeignet ist, hängt von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden ab. Einige Krankenzusatzversicherungen sind dabei etwas sinnvoller als andere. Nicht unerheblich bei der Entscheidung ist zudem ein genauer Blick auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis.</p>
<h5>Zahnzusatzversicherung</h5>
<p>Zahnbehandlungen können schnell richtig teuer werden. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten– beispielsweise bei einer Krone, Brücke oder Implantat. Je nachdem wie gut das Bonusheft des Versicherten geführt ist, erhöht sich dieser Festzuschuss, doch oft müssen trotz allem ein paar Hundert Euro oder im schlimmsten Fall mehrere Tausend Euro als Selbstbeteiligung aufgebracht werden.</p>
<p>Die vielen Angebote der Zahnzusatztarife unterscheiden sich in den monatlichen Beiträgen und den Leistungen sehr. Alter und Zustand der Zähne sind dabei zwei wichtige Kriterien. Manche Versicherer verzichten auf eine Wartezeit. Andere wiederum leisten sogar, wenn die Behandlung bereits begonnen hat.</p>
<p>Insbesondere die Kostenübernahme der regelmäßigen professionellen Zahnreinigung (Prophylaxe), Füllungen, die über die gesetzliche Leistung hinausgehen, Zahnersatz oder herausnehmbare Zahnprothesen zählen zu den Leistungen der Anbieter.</p>
<h5>Auslandsreisekrankenversicherung</h5>
<p>Im sogenannten Schengen-Raum übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten im Krankheitsfall. Jedoch die Kosten für Medikamente oder auch für den Rücktransport nach Deutschland muss der Versicherte selbst tragen. Noch teurer kann es bei Reisen in Länder werden, mit denen keine Abkommen bestehen. In den USA beispielsweise muss der Patient für die Kosten allein aufkommen.</p>
<p>Mit der privaten Auslandsreisekrankenversicherung kann hier vorgesorgt werden. Jahrespolicen für eine Familie gibt es ab rund 20 Euro. Der Reiserücktritt oder -abbruch und eine Gepäckversicherung können als Bausteine dazu gewählt werden.</p>
<h5>Krankentagegeldversicherung</h5>
<p>Die Krankentagegeldversicherung ist vor allem für Selbstständige ein existenzielles Thema. Da sie anders als Angestellte mit einer gesetzlichen Krankenversicherung weder eine Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber in den ersten Wochen der Krankschreibung erhalten noch Krankengeld bei darüber hinaus reichender Arbeitsunfähigkeit. Sie müssen also den Einkommensverlust ausgleichen. Doch auch bei gesetzlich Krankenversicherten fällt das Krankentagegeld deutlich geringer aus, nämlich 70 Prozent vom Brutto- beziehungsweise maximal 90 Prozent vom Nettoverdienst. Davon abgezogen werden noch die Sozialversicherungsbeiträge.</p>
<h5>Pflegezusatzversicherung</h5>
<p>Bei der Pflegezusatzversicherung geht es darum, die Lücke zu schließen, die durch die Kosten für eine Pflege und der Leistung, die durch die gesetzliche Pflegeversicherung abgedeckt wird, entsteht. Dafür stehen drei Formen zur Wahl: die Pflegetageld-, die Pflegekosten- und die Pflegerentenversicherung. Der Pflegebedürftige muss für diesen Betrag selbst aufkommen. Reicht das vorhandene Geld dafür nicht, müssen eventuell die Angehörigen einspringen oder das Sozialamt.</p>
<h5>Krankenhauszusatzversicherung</h5>
<p>Bei der Krankenhauszusatzversicherung sichert sich der Versicherungsnehmer quasi den Status eines Privatversicherten im Falle eines Aufenthaltes im Krankenhaus. Er kann dann im Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung untergebracht werden. Wer besonderen Wert auf eine privatere Unterbringung während eines Krankenhausaufenthaltes legt, für den ist diese Zusatzversicherung sinnvoll.</p>
<h5>Heilpraktikerversicherung</h5>
<p>Die Erstattung einer Behandlung durch einen Heilpraktiker oder auch durch einen Arzt für Naturheilverfahren ist über die Krankenkassen noch immer kaum vorgesehen. Wer jedoch bei seiner Gesundheit regelmäßig zusätzlich oder als Alternative zur westlichen Medizin auf andere Verfahren setzen möchte, für den lohnt sich ein Blick auf diese zusätzliche Absicherung.</p>
<h5>Krankenhaustagegeldversicherung</h5>
<p>Bei der Krankenhaustagegeldversicherung bekommt der Versicherungsnehmer Geld ausgezahlt, sobald er mindestens eine Nacht im Krankenhaus bleibt. Damit soll beispielsweise die Zuzahlung bei einem Aufenthalt in der Klinik übernommen werden oder auch die Kosten für eine besondere Verpflegung. Auch eine Haushaltshilfe oder die Kosten für die Anreise von Familie und Freunden kann durch diese Leistung abgedeckt werden.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 11 Feb 2025 12:27:31 +0000</pubDate>
                                
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: Drazen Zigic / Freepik</imageCopyright>
                                
                                                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So unterstützen Krankenkassen beim Abnehmen ]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Fit und gesund]]></subTitle>
                                
                                <newsId>3367</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/so-unterstuetzen-krankenkassen-beim-abnehmen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Ob Kurse, Apps oder Zuschüsse – viele Krankenkassen bieten Unterstützung beim Abnehmen an. Ziel ist es, die Gesundheit zu fördern, Lebensqualität zu verbessern und Krankheitskosten zu senken. Entdecken Sie, wie Ihre Krankenkasse Sie auf dem Weg zu einem nachhaltig gesünderen Lebensstil begleiten kann.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) haben rund zwei Drittel der Männer und die Hälfte der Frauen in Deutschland Übergewicht. Jeder vierte Bundesbürger gilt sogar als adipös. Für die Betroffenen steigt damit das Risiko für viele Beschwerden wie Gelenkerkrankungen. Zudem begünstigt Übergewicht die Entwicklung chronischer Krankheiten wie Diabetes oder Krebs.</p>
<p>Für die gesetzlichen und privaten Krankenkassen sind übergewichtige Mitglieder vor allem teuer. Darum helfen sie ihren Mitgliedern beim gesunden Abnehmen. Alle großen Kassen bieten eigene Programme wie Ernährungs- und Fitnesskurse sowie vielfältige Beratungen und spezielle Abnehm-Apps als Anleitung für einen gesünderen Lebensstil an. Zusätzlich bezuschussen sie Mitgliedschaften in Sportvereinen und -studios. Ziel der Programme und Zuschüsse ist es, die Lebensqualität der Versicherten nachhaltig und langfristig zu verbessern und gleichzeitig die Krankheitskosten zu senken. Bei regelmäßiger Kursteilnahme übernehmen die Kassen 70 bis 80 Prozent der Kosten, in manchen Fällen tragen sie sogar alle Ausgaben.</p>
<h5>Mit Online-Kursen zum Wunschgewicht</h5>
<p>Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) fördern beispielsweise das Abnehmen und allgemein eine gesündere Lebensführung ihrer Mitglieder über eine Vielzahl von Bewegungskursen wie Yoga oder Ausdauertraining sowie spezielle Ernährungsprogramme. Sie laufen unter dem Titel „Abnehmen mit Genuss“ und richten sich an Personen mit einem Body-Mass-Index* (BMI) von 25 bis 29,9, also leichtem bis mittlerem Übergewicht.</p>
<p>Hinzu kommen individuelle Online-Coachings mit Videos und Chats zum Abnehmen. Bei fernbetreuten Online-Kursen erhalten die Mitglieder eine Anleitung für ein gezieltes, individuelles Training, so zum Beispiel bei dem achtwöchigen AOK-Gesundheitskurs „Erfolgreich abnehmen“. Zusätzliche Unterstützung gibt es per Telefon und Mail. Bei regelmäßiger Teilnahme übernimmt die AOK die gesamten Kosten.</p>
<p>Die Barmer gibt nicht nur kostenlose Tipps zur Ernährung, sondern Mitglieder haben auch kostenlosen Zugang zu Gymondo. Diese App bietet viele verschiedene Workouts sowie motivierende Coaches, die einen antreiben. Außerdem enthält die App gesunde Rezepte, die das Abnehmen vereinfachen können.</p>
<h5>Diese Anreize setzen private Krankenversicherer</h5>
<p>Auch private Krankenversicherer fördern die Gewichtsreduktion ihrer Mitglieder mit speziellen Programmen. So bietet die Inter ein digitales Abnehm-Modell per App in Kooperation mit „WW“ (ehemals Weight Watchers) an. Teilnehmer erhalten Ernährungs- und Fitnesstipps direkt auf ihr Handy, können eine Activity-Tracking-Funktion nutzen und führen ein Erfolgstagebuch. Das Programm lässt sich zudem mit wöchentlichen Workshops kombinieren.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h5>Blitz-Diäten sind schlecht für den Körper und machen dick!</h5>
<p>Die Programme der Krankenkassen für gesundes Abnehmen haben eine Gewichtsreduktion um zwei bis maximal drei Kilogramm pro Monat und eine nachhaltige Veränderung des Lebensstils und des Essverhaltens zum Ziel. Es geht darum, gesund und langfristig abzunehmen. Dadurch unterscheiden sich die von den Kassen unterstützten Maßnahmen erheblich von Blitz-Diäten, die einen sehr schnellen Gewichtsverlust von häufig mehr als fünf oder gar zehn Kilogramm pro Monat versprechen. Solche Hau-Ruck-Diäten sind für den Körper enorm belastend, und sehr häufig stellt sich der so genannte Jo-Jo-Effekt ein: Nach rascher Gewichtsreduktion sind die Kilos schon nach kurzer Zeit wieder auf den Rippen – mitsamt ein paar Bonus-Pfunden.</p>
<h5>Abnehm-Kur auf Kassenkosten?</h5>
<p>So genannte Adipositas-Kuren unterscheiden sich von den genannten Programmen der Kassen zur Gewichtsreduktion. Die Kuren richten sich an schwer Übergewichtige mit einem BMI über 30. Sie sollen dabei helfen, Gewichtsprobleme und daraus resultierende Krankheiten dauerhaft in den Griff zu bekommen. Wer eine solche Kur in Anspruch nehmen möchte, muss einen speziellen Antrag bei der Krankenkasse stellen. Bei Bewilligung trägt die Krankenkasse die gesamten Kosten der Kur.</p>
<p>&nbsp;</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 21 Jan 2025 13:07:32 +0000</pubDate>
                                
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: freepik.com </imageCopyright>
                                
                                                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wie man gut durch die Erkältungszeit kommt ]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Fit durch Herbst und Winter ]]></subTitle>
                                
                                <newsId>3364</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/wie-man-gut-durch-die-erkaeltungszeit-kommt/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Herbst und Winter sind die klassische Zeit für Erkältungen und eine Grippe. Wir haben ein paar Tipps, wie man um eine Infektion herumkommt. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><span data-contrast="auto">„Drei Tage kommt sie. Drei Tage bleibt sie. Drei Tage geht sie.“ So lautet eine Weisheit zum Verlauf einer Erkältung – die meist zutrifft. Pünktlich zum Herbstbeginn nisten sich die ersten Erkältungsviren ein. Ein gutes Immunsystem mit starker Abwehrkraft kann besser mit den Eindringlingen umgehen und sie abwehren.</span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
<h5>Was die Oma bereits wusste</h5>
<p><span data-contrast="auto">Neben den üblichen Medikamenten gibt es auch einige Hausmittel, um Erkältungen vorzubeugen. Erstens: Mindestens zwei Liter trinken – am besten Wasser oder ungesüßte Kräutertees – und Spazieren gehen. Frischluft ist gut für die Schleimhäute. Gleiches gilt für die Inhalation von Wasserdampf. Zusätze wie Eukalyptus, Kamille oder Thymian wirken krampfösend und teilweise sogar keimtötend.</span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Nasenduschen mit Salzwasser wirken desinfizierend. Auch ein Erkältungsbad mit Badezusätzen befreit die Atemwege. Die Wärme wirkt dabei entspannend auf die Bronchien und lindert Gliederschmerzen. Ein Sud aus Salbeiblättern soll eine lindernde Wirkung auf Halsschmerzen haben. Eine heiße Hühnersuppe wirkt wegen der Wärme und Flüssigkeitszufuhr gut gegen Erkältungen unterstützt die Immunabwehr.</span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
<h5>Was tun bei den ersten Anzeichen?</h5>
<p><span data-contrast="auto">Ist es trotzdem zu einem Infekt gekommen, zählen eine verstopfte Nase, Halsweh, Kopf- und Gliederschmerzen, Schüttelfrost sowie Husten zu den häufigsten Symptomen. Bei Kindern gesellt sich zu Schnupfen und Husten oft Fieber hinzu. Dabei sprechen Ärzte von Fieber ab einer Körpertemperatur von 38,2 Grad Celsius. Zwischen 37,5 Grad Celsius und 38,1 Grad Celsius ist es erhöhte Temperatur. </span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p><span data-contrast="auto">Bei Säuglingen unter drei Monaten beginnt Fieber ab 38,0 Grad. Viel Flüssigkeit, kaum Belastung und Ruhe sind hier angesagt. Da Fieber eine Abwehrreaktion des Körpers auf die Erreger ist, muss bei einer Temperatur von unter 39 kein fiebersenkendes Mittel eingenommen werden. Dies empfiehlt sich nur bei einer höheren Temperatur.</span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
<h5>Was hilft, wenn die Erkältung bereits da ist</h5>
<p><span data-contrast="auto">Bei allen Infekten der oberen Atemwege helfen Wärme und Ruhe sowie viel trinken. Ebenso wie schwitzen, zum Beispiel nach einem Erkältungsbad bei etwa 39 Grad Celsius, und danach direkt ins Bett. Allerdings sind solche Badezusätze für Kinder und Allergiker nicht zu empfehlen. Vor allem auf Menthol sollte man bei Kindern verzichten. Diese Zusätze könnten lebensbedrohliche Atemprobleme auslösen.</span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Allerdings können zum Beispiel Schwangere nicht immer auf alle Mittel zurückgreifen. Denn bei ihnen ist eine Erkältung etwas heikler, weil sie bei der Einnahme von zum Beispiel Medikamenten aber ebenso bei pflanzlichen Mitteln auf das Ungeborene in ihrem Bauch achten müssen. In manchen Kombinationspräparaten sind Alkohol oder andere Wirkstoffe enthalten, die dem Kind schaden könnten. Gleiches gilt für Kräuter.</span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
<h5>So sehen die Anzeichen einer richtigen Grippe aus</h5>
<p><span data-contrast="auto">Manch eine Erkältung ist nicht einfach ein grippaler Infekt, sondern eine echte Grippe. Diese wird nicht von Erkältungsviren, sondern von Influenza-Viren ausgelöst. Die Symptome unterscheiden sich nicht wesentlich von denen einer Erkältung. Der wichtigste Unterschied liegt allerdings im Beginn. Während der Krankheitsverlauf bei der Erkältung eher schleichend ist, geschieht die Verschlechterung des Gesundheitszustands bei der Grippe plötzlich. Eben ging es noch gut und im nächsten Moment sind da diese starken Kopf- und Gliederschmerzen und der Wunsch, sich nur noch ins Bett zurückziehen zu können.</span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Eine Grippewelle tritt laut Robert-Koch-Institut meist im Januar auf. Im Jahr 2018 gab es die stärkste Grippewelle seit 2001 in Deutschland. Etwa 25.100 Menschen seien demnach an den Folgen einer Grippe-Erkrankung gestorben. Ein solch hoher Wert sei aber nur „sehr selten“. In anderen Jahren habe es nur einige hundert Fälle gegeben. So zählte das RKI in der Grippe-Saison 2020/21 „nur“ 564 Fälle und 16 Todesfälle.</span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 17 Dec 2024 12:31:46 +0000</pubDate>
                                
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: freepik.com</imageCopyright>
                                
                                                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Einkommens- und Beitragsbemessungsgrenze steigen 2025 ]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Konsequenzen für die PKV ]]></subTitle>
                                
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                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/einkommens-und-beitragsbemessungsgrenze-steigen-2025/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze: Diese Begriffe werden oft verwechselt oder irrtümlich für dasselbe gehalten. Fakt ist: Beide steigen zum 1. Januar 2025. Wie hoch der Anstieg ist und was das für die private Krankenversicherung bedeutet, haben wir hier für Sie zusammengefasst. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><span data-contrast="auto">Jedes Jahr passt die Bundesregierung die sogenannten Sozialversicherungsgrößen an die Entwicklung der Löhne und Gehälter in Deutschland an. Dabei handelt es sich um die Beitragsbemessungsgrenze und die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG; auch Versicherungspflichtgrenze genannt)</span><span data-contrast="auto">. </span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<h5>Unterschied zwischen Beitragsbemessungs- und Jahresarbeitsentgeltgrenze</h5>
<p><span data-contrast="auto">Zur Begriffsklärung: Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welcher Einkommenshöhe Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (sowie für Renten- und Arbeitslosenversicherung) erhoben werden. Sie stellt damit praktisch eine Höchstgrenze für GKV-Beiträge dar. Diese Grenze steigt zum 1. Januar 2025 auf 66.150 Euro. 2024 waren es 62.100. Wer also bisher beispielsweise 66.000 Euro im Jahr verdiente, muss mit höheren GKV-Beiträgen rechnen. Denn die 3.900 Euro, die 2024 noch beitragsfrei waren, werden nun zusätzlich zur Berechnung der einkommensabhängigen Beitragshöhe herangezogen. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Bemessungsgrenze 2025 auf 96.600 Euro.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Entscheidend für die Frage, ob Sie als Angestellter von der GKV in eine private Krankenversicherung wechseln dürfen, ist dagegen die Höhe des Jahresarbeitsentgelts, also Ihres jährlichen Einkommens. 2024 lag die Grenze bei 69.300 Euro, 2025 steigt sie auf 73.800 Euro. Das ist ein Plus von 6,5 Prozent. Nur wer mehr als 73.800 Euro verdient, kann sich privat krankenversichern. Zum Jahresarbeitsentgelt gehören auch regelmäßige Zahlungen wie zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld.  </span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h5>Achtung: Bei diesem Sonderfall müssen Sie aktiv werden</h5>
<p><span data-contrast="auto">Etwas knifflig wird es für Beschäftigte, die zuletzt knapp über der JAEG verdienten und durch die Erhöhung im nächsten Jahr künftig darunter liegen. Diese Fälle regelt Paragraf 8 des Sozialgesetzbuches V. Danach kann man sich von der neu oder wieder entstehenden Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie wegen einer Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze eintritt </span><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__8.html"><span data-contrast="none">(§ 8 Abs. 1 Nr 1 SGB V</span></a><span data-contrast="auto">). Die Befreiung muss allerdings innerhalb von drei Monaten bei der Krankenkasse beantragt werden. Sollten Sie also ein Jahreseinkommen von mehr als 69.300, aber weniger als 73.800 Euro haben, müssen Sie Anfang 2025 aktiv werden.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
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                                <pubDate>Wed, 11 Dec 2024 12:22:45 +0000</pubDate>
                                
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: freepik.com </imageCopyright>
                                
                                                                                <writer> </writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Einkommen weg, Versicherung weg? ]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Wenn das Geld nicht reicht ]]></subTitle>
                                
                                <newsId>3365</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/einkommen-weg-versicherung-weg/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Jobverlust, eine finanzielle Notlage: Was passiert eigentlich, wenn ich meine PKV-Beiträge aus irgendeinem Grund nicht mehr zahlen kann? Stehe ich dann ohne Krankenversicherung da? Die Antwort ist: Nein. In diesem Fall greift der sogenannte Notlagentarif. Hier die wichtigsten Infos dazu.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><span data-contrast="auto">Der Notlagentarif ist – anders als es der Name vermuten lässt – kein frei wählbarer Tarif, mit dem privat Versicherte Kosten senken können. Es handelt sich um einen im Jahr 2013 gesetzlich eingeführten Sozialtarif, in den PKV-Kunden automatisch eingestuft werden, wenn sie mit ihren Beiträgen im Rückstand sind. Damit ist sichergestellt, dass in jedem Fall eine Grundabsicherung zur medizinischen Versorgung erhalten bleibt. Der Notlagentarif ist dementsprechend günstig (in der Regel um die 100 Euro monatlich), bietet aber auch nur stark eingeschränkte Leistungen. Die Einstufung erfolgt nach einem genau festgelegten, mehrstufigen Verfahren.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h5>Drei Schritte bis zum Notlagentarif</h5>
<p><span data-contrast="auto">Zahlt ein Versicherter seine Beiträge nicht, kann der PKV-Anbieter nach zwei Monaten eine Mahnung aussprechen. Dabei fallen Mahnkosten und ein Säumniszuschlag in Höhe von 1 Prozent an. Ist nach weiteren zwei Monaten noch immer mindestens ein Monatsbeitrag nicht beglichen, folgt die zweite Mahnung. Sofern einen Monat später noch immer ein Beitragsrückstand besteht, folgt automatisch die Einstufung in den Notlagentarif. Die bisher bestehende Versicherung ruht dann. Das gilt auch für möglicherweise abgeschlossene Zusatzversicherungen.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Erhalten bleibt ab diesem Zeitpunkt lediglich ein Minimalschutz. Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen werden bei akuten Erkrankungen und Schmerzen sowie bei chronischen Krankheiten übernommen. Ausnahmen: Kindern, Jugendlichen und Schwangeren erstattet der Versicherer auch Kosten für Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen sowie notwendige Schutzimpfungen. Die Rückkehr in den Normaltarif ist möglich, wenn alle Forderungen des PKV-Anbieters beglichen sind, inklusive Mahnkosten und Säumniszuschläge. Sie erfolgt dann zum ersten Tag des übernächsten Monats.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<h5>Tipp: Einstufung in Sozialtarif möglichst vermeiden<span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></h5>
<p><span data-contrast="auto">Der Notlagentarif ist nur für absolute Notfälle gedacht. Er bietet eine Grundsicherung, hat aber von der verminderten Leistung abgesehen weitere Nachteile. So werden während dieser Zeit keine Altersrückstellungen gebildet, im Gegenteil: Im Notlagentarif werden anteilig bereits vorhandene Altersrückstellungen bis zu einem bestimmten Prozentsatz verrechnet. Und: Zusatzversicherungen müssen bei der Rückkehr in den Normaltarif neu beantragt werden, wobei in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung fällig wird.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Deshalb sollten Versicherte nach Möglichkeit versuchen, die Einstufung in den Tarif zu vermeiden und mit ihrem PKV-Anbieter sofort Kontakt aufnehmen, sobald Zahlungsschwierigkeiten absehbar sind. Unter Umständen kann eine Stundung der Beiträge vereinbart werden. Ein höherer Selbstbehalt oder ein günstigerer Tarif sind ebenfalls Möglichkeiten, die Beitragsbelastung auf ein weiterhin bezahlbares Level zu senken. Eine weitere Möglichkeit besteht, wenn Versicherte Bürgergeld beziehen. In diesem Fall können Sie in den Basistarif ihrer privaten Krankenversicherung wechseln. </span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<p><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
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                                <pubDate>Tue, 03 Dec 2024 07:39:01 +0000</pubDate>
                                
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: freepik </imageCopyright>
                                
                                                                                <writer> </writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Speziell für Handwerker: Hier kommt die PKV, die „mitdenkt“ ]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Bei Existenzgründung ]]></subTitle>
                                
                                <newsId>3363</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/speziell-fuer-handwerker-hier-kommt-die-pkv-die-mitdenkt/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Wer sich als Handwerker selbstständig macht, hat wenig Zeit und finanziellen Spielraum, sich auch noch um eine optimale Absicherung für den Krankheitsfall zu kümmern. Hier kommt ein neuer PKV-Tarif speziell für junge Existenzgründer ins Spiel, der ein Leben lang perfekten Schutz bietet. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><span data-contrast="auto">Als junger Handwerksmeister und Existenzgründer kennen Sie das: Die finanziellen Spielräume sind eng, jeder Cent wird in den Aufbau des Betriebs gesteckt. Dass Sie als Unternehmer oder Freiberufler die Möglichkeit haben, eine private Krankenversicherung (PKV) abzuschließen, ist da schon mal ein Vorteil: Denn als junger Mensch brauchen Sie in der Regel keine teuren Premiumleistungen, sondern können einen günstigen Tarif nutzen. Doch was passiert im Alter, wenn das Krankheitsrisiko steigt? Wenn häufigere oder umfangreichere Behandlungen nötig werden? Die sind dann womöglich von einem einfachen Tarif nicht abgedeckt. Und dann?</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<h5>Leistungsumfang mit automatischem Upgrade</h5>
<p><span data-contrast="auto">Die meisten Existenzgründer haben weder die Zeit noch den Nerv, sich nun auch noch um solche langfristigen Probleme zu kümmern. Müssen sie auch nicht: Die INTER Krankenversicherung hat genau für solche Selbstständigen einen neuen, innovativen Tarif entwickelt, der quasi „mitdenkt“: MeineGesundheit Smart passt sich automatisch an veränderte Bedürfnisse der Versicherten an.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Das funktioniert so: In jungen Jahren (zwischen 21 und 54) verzichten Sie auf bestimmte Premiumleistungen und haben damit einen günstigen Einstieg in die PKV. Mit Erreichen des 55. Lebensjahres verbessert sich das Leistungsniveau automatisch. Hochwertige Premiumbausteine kommen hinzu – und zwar ohne zusätzliche Kosten und ohne erneute Gesundheitsprüfung, wie es bei einem Tarifwechsel normalerweise notwendig wäre. </span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h5>Praktisch: Integriertes Altersvorsorgekonzept</h5>
<p><span data-contrast="auto">Sollte Ihre Existenzgründung mit der Gründung einer Familie einhergehen, wird MeineGesundheit Smart noch attraktiver: Kinder bis zu einem Alter von 20 Jahren profitieren von Anfang an von den Premiumleistungen, die Versicherte erst ab 55 Jahre erhalten. Dazu zählen etwa Behandlungen und Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt oder eine umfassende Versorgung bei der Kieferorthopädie. Und Neugeborene sind in den ersten sechs Monaten beitragsfrei mitversichert. </span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Ein weiterer Vorteil des neuen PKV-Tarifs der INTER besteht darin, dass er sich problemlos mit der modernen Rentenversicherung INTER MeinLeben kombinieren lässt. </span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Hintergrund dieses integrierten Altersvorsorgekonzeptes: Wenn es mit Ihrem Betrieb gut läuft, zahlen Sie als freiwillig gesetzlich Krankenversicherter schnell den Höchstbeitrag von derzeit rund 1.000 Euro. Bei einem Wechsel zum deutlich günstigeren MeineGesundheit Smart-Tarif können Sie die gesparte Differenz in INTER MeinLeben einzahlen. So lassen sich später eventuelle Beitragsanpassungen in der PKV ausgleichen, die durch steigende Gesundheitskosten in der Zukunft entstehen können. </span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Im Grunde schlagen Sie auf diese Weise also drei Fliegen mit einer Klappe: Sie zahlen von Beginn an nicht mehr als den Höchstbetrag in der GKV, haben dabei alle Vorteile einer privaten Krankenversicherung und sichern sich auch fürs Alter ein starkes PKV-Leistungsspektrum mit Zugang zu den modernsten Behandlungsmethoden. So sieht perfekter Schutz aus.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
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                                <pubDate>Tue, 19 Nov 2024 08:19:27 +0000</pubDate>
                                
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: freepik.com </imageCopyright>
                                
                                                                                <writer> </writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Aufklärung und Prävention am 14. November ]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Risikofaktor Diabetes ]]></subTitle>
                                
                                <newsId>3360</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/aufklaerung-und-praevention-am-14-november/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Diabetes ist auf dem Vormarsch. Oft bleibt die Krankheit jahrelang symptomlos, weshalb frühzeitige Aufklärung entscheidend ist. Der Weltdiabetestag, der seit 1991 am 14. November stattfindet, bietet die Gelegenheit, über Risiken und Präventionsmöglichkeiten zu informieren. Besonders Typ-2-Diabetes, der bei den meisten Betroffenen auftritt, kann durch einen gesunden Lebensstil verzögert oder verhindert werden – ein Thema, das zunehmend an Bedeutung gewinnt.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Rund 8,5 Millionen Menschen in Deutschland leben mit Diabetes – Tendenz steigend. Auch jüngere Altersgruppen sind zunehmend gefährdet. Am 14. November, dem Weltdiabetestag, steht die Aufklärung über Ursachen, Risiken und Prävention im Mittelpunkt, um die Bevölkerung für die wachsende Gesundheitsgefahr zu sensibilisieren.</p>
<p><span data-contrast="auto">Jährlich kommen etwa 1.600 Neuerkrankungen hinzu, und bis 2040 könnte die Zahl der Betroffenen auf 12 Millionen ansteigen, warnt die Deutsche Diabetes-Hilfe. Da Diabetes oft über Jahre symptomlos bleibt, ist frühzeitige Aufklärung entscheidend. Seit 1991 wird der Weltdiabetestag, am Geburtstag von Insulin-Entdecker Frederick G. Banting, dazu genutzt. </span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
<h5>Was ist Diabetes?<span data-ccp-props="{}"> </span></h5>
<p><span data-contrast="auto">Diabetes mellitus, auch als Zuckerkrankheit bekannt, ist eine chronische Stoffwechselerkrankung, die mit hohen Blutzuckerwerten einhergeht. Unbehandelt kann sie zu schweren Organschäden führen, etwa am Herz, den Augen und Nieren. Diabetes verursacht jährlich mehr Todesfälle als Brustkrebs und AIDS zusammen. Die beiden wichtigsten Formen sind Typ-1- und Typ-2-Diabetes. Bei 95 Prozent der Betroffenen liegt Typ-2-Diabetes vor.</span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Typ-1-Diabetes tritt vor allem im Kindes- und Jugendalter auf und ist eine Autoimmunerkrankung. Das Immunsystem greift die insulinproduzierenden Zellen in der Bauchspeicheldrüse an, was einen absoluten Insulinmangel zur Folge hat. Betroffene müssen ihre Zuckerwerte lebenslang kontrollieren und Insulin spritzen.</span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Typ-2-Diabetes entwickelt sich meist nach dem 40. Lebensjahr. Hier besteht ein relativer Insulinmangel, da die Körperzellen die Wirkung von Insulin verlieren. Auch wenn oft von Altersdiabetes gesprochen wird, erkranken immer mehr junge Menschen daran. In Deutschland sind schätzungsweise 5.000 Kinder und Jugendliche betroffen. Risikofaktoren für Typ-2-Diabetes sind erbliche Veranlagung, ungesunde Ernährung, Übergewicht und Bewegungsmangel.</span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h5>Wie lässt sich das Diabetes-Risiko senken?</h5>
<p><span data-contrast="auto">Während Typ-1-Diabetes nicht verhinderbar ist, kann Typ-2-Diabetes durch einen gesunden Lebensstil verzögert oder sogar verhindert werden. Eine bewusste, ausgewogene Ernährung ist entscheidend. Statt zuckerhaltiger Getränke sollten Wasser und selbstgemischte Fruchtschorlen konsumiert werden. Frische Gerichte mit viel Gemüse und Obst sind zu bevorzugen. Vorbilder sind die Mittelmeerküchen, die reich an Gemüse, hochwertigen Ölen und Fisch sind.</span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
<p><span data-ccp-props="{}"> </span><span data-contrast="auto">Zusätzlich ist Bewegung ein wichtiger Faktor. Regelmäßige körperliche Aktivität verbessert die Insulinempfindlichkeit und senkt den Blutzuckerspiegel. Geeignete Sportarten sind Nordic Walking, Wandern, Schwimmen oder Radfahren.</span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
<h5>So helfen die Krankenkassen</h5>
<p><span data-contrast="auto">Immer mehr gesetzliche und private Krankenkassen unterstützen ihre Versicherten aktiv. Einige Anbieter haben Bonusprogramme, die gesundes Verhalten belohnen. Für Menschen mit Diabetes gibt es Diabetes-Management-Programme, die zusätzliche Unterstützung bieten.</span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 13 Nov 2024 10:33:17 +0000</pubDate>
                                
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: pikisuperstar on Freepik</imageCopyright>
                                
                                                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Zurück in die GKV? Warum das oft keine gute Idee ist ]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[PKV-Beiträge im Alter ]]></subTitle>
                                
                                <newsId>3362</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/zurueck-in-die-gkv-warum-das-oft-keine-gute-idee-ist/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Wenn der Ruhestand in Sicht kommt, sind viele PKV-Versicherte verunsichert: Wird die private Krankenversicherung im Alter zu teuer? Kann ich zurück in die GKV? Und fahre ich damit wirklich besser? Diese Fragen sollten in aller Ruhe bedacht werde – hier die wichtigsten Infos dazu. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><span data-contrast="auto">Auch Gerüchte, die sich hartnäckig halten, haben bei sachlicher Prüfung oft kaum Bestand. Eines davon lautet: Im Alter wird eine private Krankenversicherung zwangsläufig so teuer, dass viele sie sich nicht mehr leisten können. Stimmt nicht – dennoch lassen sich PKV-Kunden durch diese Behauptung immer wieder verunsichern und erwägen eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung. Doch so einfach ist das nicht – und vielfach lohnt es sich mit einem Blick auf die Beiträge auch nicht.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<h5>Wechsel ist unter Umständen möglich – aber schwierig<span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></h5>
<p><span data-contrast="auto">Den Wechsel von der PKV in die GKV hat der Gesetzgeber mit einigen Hürden versehen. Eine Rückkehr ist nur unter wenigen, ganz bestimmten Voraussetzungen zulässig, die im Einzelfall geprüft werden müssen. Ab 55 Jahren gelten noch schärfere Bedingungen. Dennoch ist eine Rückkehr auch dann noch möglich, etwa über einen gesetzlich versicherten Ehepartner (allerdings nur dann, wenn der privat Versicherte kein oder nur ein geringes Einkommen hat). Die Frage ist aber, ob in der GKV überhaupt eine lohnende Beitragsersparnis zustande kommt. </span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Der Grund: Anders als in der PKV mit ihren fest vereinbarten, einkommensunabhängigen Tarifen errechnen sich die Beiträge bei freiwillig gesetzlich Versicherten auf der Basis ihrer Gesamteinkünfte. Dazu zählen beispielsweise auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Zinsen und Dividenden aus Kapitalvermögen, Unterhaltszahlungen von Ex-Partnern oder gegebenenfalls der Wert eines Unternehmens. So kommen in der GKV schnell sehr hohe Beiträge zusammen. Der durchschnittliche Höchstbeitrag liegt 2024 laut einer Mitteilung der Verbraucherzentralen bereits bei knapp über 1.000 Euro (inklusive Pflegeversicherung).</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h5>PKV wird im Alter erst einmal günstiger</h5>
<p><span data-contrast="auto">Hinzu kommt: Auch in der GKV steigen die Beiträge, im langjährigen Durchschnitt sogar schneller als bei den privaten KV-Anbietern. Man erinnere sich: Erst kürzlich wurden für 2025 erneut höhere Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Versicherung prognostiziert. Es lohnt sich also, nachzurechnen, wie hoch die Ersparnis in der GKV wirklich ist. Denn tatsächlich wird die private Krankenversicherung im Alter zunächst einmal günstiger: </span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<ul>
<li><span data-contrast="auto">Ab dem 60. Lebensjahr entfällt der 10-prozentige, gesetzliche Beitragszuschlag. </span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></li>
<li><span data-contrast="auto">Mit Beginn des Ruhestands kann auf Krankentagegeld verzichtet werden, was ebenfalls die Beitragslast senkt. </span></li>
<li><span data-contrast="auto">Wer eine gesetzliche Rente bezieht, kann außerdem einen steuerfreien Zuschuss zur PKV beantragen – bis maximal 50 Prozent der Beiträge. </span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></li>
</ul>
<p><span data-contrast="auto">Darüber hinaus sorgen Altersrückstellungen dafür, dass die Kosten für die private Krankenversicherung nicht ins Uferlose steigen. Und dies – vielleicht das wichtigste Argument – bei klar besseren Leistungen als in der GKV.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 06 Nov 2024 08:51:32 +0000</pubDate>
                                
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: freepik.com </imageCopyright>
                                
                                                                                <writer> </writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Krankentagegeld und BU-Rente: Achtung, Rückzahlungsfalle!]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Bei Berufsunfähigkeit]]></subTitle>
                                
                                <newsId>3361</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/krankentagegeld-und-bu-rente-achtung-rueckzahlungsfalle/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Krankentagegeld- plus Berufsunfähigkeitsversicherung: Wer langfristig erkrankt, ist damit eigentlich gut abgesichert. Beim Übergang von Krankheit zu Berufsunfähigkeit lauern häufig aber zwei Fallen, die extrem teuer werden können. Worauf Sie unbedingt achten sollten, lesen Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p style="font-weight: 400;">Eine private Krankentagegeldversicherung ist vor allem für Freiberufler und Selbstständige unverzichtbar – doch auch viele Festangestellte schließen eine solche Police gern ab, um nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall weiter gut abgesichert zu sein. Wenn die Krankheit irgendwann aber in Berufsunfähigkeit (BU) mündet, stehen Betroffene häufig vor einer schwierigen Situation. Dann drohen Zahlungslücken und Erstattungsansprüche des Krankentagegeld-Versicherers.</p>
<h5 style="font-weight: 400;">Versicherer haben Rückzahlungsanspruch</h5>
<p style="font-weight: 400;">Hintergrund: Wenn die Berufsunfähigkeit rückwirkend anerkannt wird, kann der Krankentagegeldversicherer das zu viel gezahlte Krankentagegeld zurückfordern. Die Crux dabei: Die rückwirkende Anerkennung der Berufsunfähigkeit bedeutet nicht, dass der BU-Versicherer nun seinerseits rückwirkend auszahlt. Versicherte müssen also mit erheblichen Rückzahlungen rechnen.</p>
<p style="font-weight: 400;">Besonders betroffen sind gutverdienende Berufsgruppen wie Ärzte, die meist ein hohes Krankentagegeld beziehen, häufig zwischen 500 und 800 Euro. Experten der INTER-Versicherung berichten über einen Fall aus der Praxis, bei dem eine Medizinerin eine monatliche Leistung von 24.000 Euro aus ihrer Krankentagegeldversicherung erhielt. Nach zwölf Monaten wurde rückwirkend Berufsunfähigkeit festgestellt. Daraus hätte sich im Normalfall also eine Krankentagegeldrückzahlung von 288.000 Euro ergeben.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h5 style="font-weight: 400;">So entsteht die gefährliche Zahlungslücke</h5>
<p style="font-weight: 400;">Die zweite Klippe: Versicherte haben zwischen Ende des Krankentagegeldes und der Berufsunfähigkeitsrente womöglich eine Zahlungslücke von mehreren Monaten bis zu einem Jahr. Sie entsteht immer dann, wenn die Prüfung durch den BU-Versicherer noch nicht abgeschlossen ist, also noch kein Geld aus der BU-Rente fließt – das Krankentagegeld aber bereits eingestellt wurde.</p>
<p><span style="font-weight: 400;">Beide Risiken lassen sich mit einer Sonderregelung der INTER vermeiden, dem sogenannten Garantiezertifikat: Bei Kundinnen und Kunden, die sowohl eine Krankentagegeld- als auch eine BU-Police bei der INTER abgeschlossen haben, verzichtet der Versicherer (wie im Fall der erwähnten Ärztin) auf die Rückzahlung des Krankentagegeldes. Für den Fall, dass zwischen dem Bezug von Krankentagegeld und einer Berufsunfähigkeitsrente eine zeitliche Lücke entstehen sollte, sichert INTER mit dem Garantiezertifikat außerdem die Liquidität des oder der Versicherten durch eine Vorbehaltsleistung aus der BU-Versicherung. Ein weiteres Highlight: Selbst, wenn ein Versicherter seine Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem anderen Anbieter abgeschlossen hat, kann er das Garantiezertifikat nutzen, indem er die bestehende BU aufstockt. So sind Versicherte rundum gut geschützt.</span></p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 30 Oct 2024 08:44:51 +0000</pubDate>
                                
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: freepik.com </imageCopyright>
                                
                                                                                <writer> </writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Unverzichtbare Absicherung für Selbstständige im Krankheitsfall  ]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Krankentagegeld ]]></subTitle>
                                
                                <newsId>3359</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/unverzichtbare-absicherung-fuer-selbststaendige-im-krankheitsfall/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Im Gegensatz zu Angestellten müssen Selbstständige und Freiberufler ihr Einkommen im Krankheitsfall selbst absichern – sei es durch Rücklagen oder eine Krankentagegeld-Versicherung. Wann sich diese Versicherung lohnt und worauf Unternehmer sowie privat versicherte Angestellte achten sollten, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><span data-contrast="auto">Selbstständige und Freiberufler sind in ihrem Arbeitsalltag mit ganz anderen Risiken konfrontiert als Angestellte. Die Führung eines Unternehmens erfordert nicht nur umfassendes Management, sondern auch eine spezielle Herangehensweise, insbesondere in Bezug auf die eigene Gesundheit.</span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Im Gegensatz zu Angestellten, die im Regelfall darauf zählen können, dass ihr Arbeitgeber im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) den Lohn in voller Höhe weiterzahlt, haben Unternehmer kein solches Sicherheitsnetz. Angestellte können nach der Lohnfortzahlung zudem auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung, wie das Krankengeld, zurückgreifen, welches in der Regel etwa 20 Prozent unter dem Nettoeinkommen liegt.</span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h5>Selbstständige müssen ihr Einkommen selbst absichern<span data-ccp-props="{}"> </span></h5>
<p><span data-contrast="auto">Auf diese Option kann ein Unternehmer nicht bauen. Er muss sein Einkommen im Krankheitsfall selbst stemmen. Entweder hat er für diesen Fall entsprechende Rücklagen gebildet oder er sichert sich privat mit einer Krankentagegeld-Versicherung ab. Die Höhe des Krankentagegeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate. </span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Die Höhe der Prämie wird in erster Linie von der Höhe der Leistung im Krankheitsfall bestimmt sowie vom Auszahlungsbeginn. Zudem spielen das Alter und der Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss eine entscheidende Rolle. Liegen Vorerkrankungen vor, können die Versicherer Risikozuschläge vereinbaren. Sollte diese Erkrankung jedoch im Laufe der Versicherungszeit ausheilen, kann der Versicherte beantragen, den Risikozuschlag aufzuheben.</span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Sobald der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit feststellt, sollte der Versicherer informiert werden. Wie diese Frist konkret ausgestaltet ist, steht in den Vertragsbedingungen. Jedoch gilt: lieber zu früh melden als zu spät. Denn rückwirkend erkennen Versicherer die Meldung in der Regel nicht an. Die Karenzzeit fängt an dem Tag an, an dem der Arzt die Arbeitsunfähigkeit schriftlich festgestellt hat.</span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
<h5>Lohnt sich Krankentagegeld für Angestellte?</h5>
<p><span data-contrast="auto">Auch für Angestellte, sowohl für diejenigen, die in der gesetzlichen, aber um so mehr für diejenigen, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind, kann sich die Krankentagegeld-Versicherung lohnen. Für Angestellte besteht jedoch gegenüber Unternehmern der Unterschied, dass sie den Auszahlungsbeginn nicht frei wählen können. Denn sie dürfen nicht weiter Gehalt beziehen und gleichzeitig Krankentagegeld erhalten. Nach den 42 Tagen der Lohnfortzahlung können sie also ab dem 43. Tag Krankentagegeld zusätzlich zum Krankengeld der Krankenkasse bekommen. Manche Arbeitgeber zahlen sogar deutlich länger im Krankheitsfall das Gehalt weiter. Dann kann die Krankentagegeld-Versicherung erst ab dem Zeitpunkt einspringen, wenn kein Anspruch mehr auf Gehalt oder Lohn besteht.</span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Viele privat versicherte Arbeitnehmer schließen das Krankentagegeld zusammen mit ihrer Krankenversicherung ab. Das ist aber kein Muss. Sie können sich auch bei einem anderen Krankentagegeld-Anbieter versichern, der bessere Bedingungen bietet.</span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 22 Oct 2024 08:10:35 +0000</pubDate>
                                
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: stefamerpik on Freepik</imageCopyright>
                                
                                                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Das steckt hinter Krankengeld, Krankentagegeld und BU-Versicherung ]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Arbeitskraft absichern ]]></subTitle>
                                
                                <newsId>3358</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/das-steckt-hinter-krankengeld-krankentagegeld-und-bu-versicherung/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Krankengeld der gesetzlichen Kassen, Krankentagegeld der PKV, Berufsunfähigkeitsversicherung – wer längere Zeit krank ist, kann seine Einkünfte auf unterschiedliche Weise absichern. Doch oft herrscht bei den Begriffen ein rechtes Durcheinander. Das klären wir jetzt mal. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><span data-contrast="auto">Zugegeben, die Begriffe ähneln sich schon sehr: Krankengeld, Krankentagegeld – dennoch gibt es einen fundamentalen Unterschied, der aber relativ schnell erklärt ist: Krankengeld beziehen gesetzlich Versicherte von ihrer Krankenkasse, wenn die sechswöchige Lohnfortzahlung des Arbeitgebers abgelaufen ist und sie noch nicht wieder arbeiten können. Allerdings liegt es nur bei 70 Prozent des Bruttolohns und maximal 90 Prozent der Nettoeinkünfte. Davon gehen auch noch Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ab. Es entsteht also eine Lücke im Vergleich zum „regulären“ Einkommen, die bei längerer Krankheit schnell zu finanziellen Engpässen führen kann.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559685&quot;:142,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h5>Krankentagegeldversicherung: Sinnvoll für alle</h5>
<p><span data-contrast="auto">Hier kommt das Krankentagegeld ins Spiel. Dabei handelt es sich um eine bei einem privaten Anbieter abgeschlossene Versicherung. Je nach Vertragsgestaltung bekommen Patienten mit einer Festanstellung ab dem 43. Tag der Erkrankung eine grundsätzlich frei wählbare, tägliche Geldsumme überwiesen. Damit können gesetzlich Versicherte das Defizit zwischen regulärem Einkommen und Krankengeld schließen. Allerdings: Zusammengenommen dürfen Krankengeld und Krankentagegeld nicht höher als das bisherige Netto-Gehalt sein.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559685&quot;:142,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559685&quot;:142,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Besonders wichtig ist eine Krankentagegeldversicherung für Selbstständige, die im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung eines Arbeitgebers bekommen. Sie können die Versicherung in der Regel aber schon ab dem vierten Krankheitstag abschließen, so dass sie bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit weiter Einkünfte hätten.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559685&quot;:142,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<h5>Berufsunfähig? Nicht auf den Staat verlassen</h5>
<p><span data-contrast="auto">Was hat es nun mit der Berufsunfähigkeitsversicherung auf sich? Dazu muss man wissen, dass das Krankengeld der GKV nicht unbegrenzt ausgezahlt wird, sondern längstens 78 Monate. Anschließend zahlt der Staat unter bestimmten Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente – allerdings nur, wenn der oder die Betroffene keinerlei Tätigkeit mehr ausüben kann und auch dann lediglich in einer Höhe von 40 Prozent des letzten Einkommens. </span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559685&quot;:142,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Die Differenz kann durch den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ausgeglichen werden. Wer in seinem Job nicht mehr arbeiten kann, erhält daraus einen vertraglich festgelegten, monatlichen Betrag. Eine solche Police wird von eigentlich allen Experten dringend empfohlen wird. Das gilt erst recht für Selbstständige. Denn das Krankentagegeld aus der PKV fließt zwar grundsätzlich unbefristet. Allerdings nur so lange, bis ein Arzt eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit fest. Danach zahlt der Versicherer kein Tagegeld mehr – glücklich, wer dann Einkünfte aus einer BU-Versicherung hat.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559685&quot;:142,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 10 Oct 2024 09:24:35 +0000</pubDate>
                                
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: fxquadro on Freepik</imageCopyright>
                                
                                                                                <writer> </writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So nutzen Sie Optionstarife für eine Krankenzusatzversicherung ]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Flexibel und individuell ]]></subTitle>
                                
                                <newsId>3357</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/so-nutzen-sie-optionstarife-fuer-eine-krankenzusatzversicherung/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Optionstarife sind eine einfache Möglichkeit für junge Leute, sich den künftigen Zugang zur privaten Krankenversicherung zu sichern, ohne dass dann lästige Gesundheitsfragen gestellt werden. Was viele nicht wissen: Das geht auch mit attraktiven Krankenzusatz-Policen. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><span data-contrast="auto">Simpel, aber clever! Wer in jungen Jahren für wenige Euro im Monat einen Optionstarif abschließt, sichert sich damit die Möglichkeit, in der Zukunft ohne Gesundheitsprüfung aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die PKV zu wechseln. Etwa, wenn das Gehalt über die entsprechende Grenze gestiegen ist oder wenn man sich selbstständig macht. </span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<h5>Gesundheitsstatus in jungen Jahren „einfrieren“</h5>
<p><span data-contrast="auto">Wie das ohne Gesundheitsfragen möglich ist? Ganz einfach: Diese Fragen, die normalerweise bei jedem Neuabschluss einer privaten Krankenversicherung gestellt werden, beantworten Interessenten bereits beim Abschluss des Optionstarifes – also zu einem Zeitpunkt, an dem sie in der Regel noch fit und gesund sind. So werden später Risikoaufschläge oder Leistungsausschlüsse wegen inzwischen aufgetretener Erkrankungen vermieden. Denn wenn es dann tatsächlich zum Wechsel in die PKV kommt, gibt es keine nochmalige Gesundheitsprüfung. Die „alten“ Antworten bleiben maßgeblich, der Gesundheitsstatus aus jungen Jahren wird sozusagen „eingefroren“. Und das bis zum 50 Lebensjahr.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">So weit, so gut. Mit dem Tarif INTER Opti kommt aber noch etwas hinzu: Er greift nicht nur beim Wechsel in einen Volltarif, sondern auch beim Abschluss von </span><span data-contrast="auto">Krankenzusatzversicherungen. Damit lässt sich bestehender GKV-Schutz sinnvoll und individuell erweitern – zum Beispiel durch eine Zusatzpolice für Zahnbehandlung, -ersatz und -prophylaxe oder Chefarztbehandlung im Krankenhaus mit Unterbringung im 1- oder 2-Bett-Zimmer. Ebenso ist es möglich, bereits vorhandene Zusatzversicherungen zu optimieren. Das kann etwa sinnvoll sein, wenn Eltern für ihr Kind eine Versicherung abgeschlossen haben und es inzwischen modernere, leistungsstärkere Tarife gibt.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<h5>Auch für freiwillig GKV-Versicherte eine Option</h5>
<p><span data-contrast="auto">Mit einem Optionstarif wie INTER Opti schaffen Sie sich ein Höchstmaß an Flexibilität in der Gestaltung Ihres Krankenversicherungsschutzes. Abschließen kann ihn jeder und jede gesetzlich Krankenversicherte bis 44 Jahre, auch freiwillig Versicherte. Außerdem Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und alle, die bei INTER schon eine Krankenzusatz- oder Vollversicherung haben. </span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Noch ein Highlight: Üblicherweise können Optionsversicherungen nur einmal in Anspruch genommen werden, so auch bei INTER Opti. Aber: Wird das Optionsrecht zunächst genutzt, um eine Zusatzpolice abzuschließen, bleibt es für einen späteren Wechsel in die Vollversicherung erhalten. So halten Versicherte sich zum Wohle ihrer Gesundheit alle Türen offen!</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 25 Sep 2024 11:36:03 +0000</pubDate>
                                
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: freepik/gpointstudio</imageCopyright>
                                
                                                                                <writer> </writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Clever: So profitieren junge Sportler von Optionstarifen ]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[PKV-Wechsel geplant? ]]></subTitle>
                                
                                <newsId>3356</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/clever-so-profitieren-junge-sportler-von-optionstarifen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Mit Optionstarifen können sich junge Menschen schon heute einen späteren Zugang zur privaten Krankenversicherung sichern – ohne dass dann erneute Gesundheitsfragen gestellt werden. Vor allem für Sportlerinnen und Sportler eine hochinteressante Möglichkeit! </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><span data-contrast="auto">Wer als gesetzlich Krankenversicherter in die PKV wechseln oder eine private Zusatzversicherung abschließen möchte, muss zunächst eine Reihe von Gesundheitsfragen beantworten. Damit sichern sich die Versicherer gegen das erhöhte Kostenrisiko durch Vorerkrankungen oder Verletzungen ab. Im Zweifel schließen sie bestimmte Leistungen aus oder verlangen einen Risikozuschlag. Für junge Leute, die auf absehbare Zeit einen Wechsel in Erwägung ziehen (etwa, weil ihr Einkommen voraussichtlich über der Gehaltsgrenze zum PKV-Beitritt liegen wird), gibt es aber eine clevere Möglichkeit, die dann anstehende Gesundheitsprüfung zu vermeiden – einfach, indem sie schon heute einen sogenannten Optionstarif abschließen und Gesundheitsfragen bereits jetzt beantworten. Also zu einem Zeitpunkt, an dem sie noch gesund und fit sind. Wenn der Wechsel in die PKV tatsächlich ansteht, werden keine Gesundheitsfragen mehr gestellt.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<h5>Aktuellen Gesundheitszustand „einfrieren“<span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></h5>
<p><span data-contrast="auto">Auf diese Weise lässt sich der aktuelle Gesundheitszustand (jedenfalls versicherungstechnisch) „einfrieren“. Die Kosten für einen solchen Optionstarif liegen nur bei ein paar Euro im Monat.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Besonders sinnvoll ist diese Lösung für alle, die regelmäßig Sport treiben. Das ist zwar grundsätzlich gut für die Gesundheit, geht aber auch mit einem gewissen Verletzungsrisiko einher. Abgesehen von akuten Einschränkungen können viele Verletzungen Spätfolgen haben, die den Zugang zu einer privaten Krankenversicherung erschweren oder verteuern.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<h5>Sportverletzungen – langfristige Schäden sind möglich</h5>
<p><span data-contrast="auto">„Chronische Sportschäden entwickeln sich oft als Folge von mangelhaft geheilten Verletzungen oder Überbeanspruchung von Sehnen, Knochen und Gelenken“, warnen Fachleute des Portals apotheken.de. Häufig betroffen sind zum Beispiel Knie, Hüfte oder Sprunggelenk bei Fußballspielern, Wintersportlern, Joggern oder Freunden anderer belastungsintensiver Sportarten. Wer sich etwa durch jahrelanges Training einen Knorpelschaden im Knie zuzieht, muss beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung mit einem Risikozuschlag rechnen. In extremen Fällen können Anbieter den Vertrag sogar ganz ablehnen. </span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Doch auch weniger bekannte Risiken haben mitunter unangenehme Folgen. So führen Wind und Kälte bei Surfern unter Umständen zu Knochenwucherungen im Gehörgang. Grundsätzlich sollte also jeder und jede Sporttreibende darüber nachdenken, sich mit einem Optionstarife die Türen für einen künftig möglichen PKV-Schutz offenzuhalten. Das betrifft neben Angestellten mit überdurchschnittlichen Gehaltsaussichten auch Menschen, die sich später selbstständig machen wollen. Auch wenn ein Optionstarif selbst noch keinen Versicherungsschutz bietet – als Investition in die Zukunft ist er auf jeden Fall sinnvoll.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 17 Sep 2024 10:05:51 +0000</pubDate>
                                
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: freepik.com </imageCopyright>
                                
                                                                                <writer> </writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Welche Versicherungen brauchen Azubis?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Versichern für’s Leben]]></subTitle>
                                
                                <newsId>3353</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/welche-versicherungen-brauchen-azubis/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Im Spätsommer hat das neue Ausbildungsjahr begonnen – und damit für viele junge Menschen ein aufregender neuer Lebensabschnitt. Das erste eigene Geld, vielleicht die erste eigene Wohnung. Auch der Versicherungsschutz ändert sich jetzt. Hier erfahren Sie, gegen welche Risiken Azubis abgesichert sein sollten. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><span data-contrast="auto">Derzeit sind bei der Bundesagentur für Arbeit 323 Ausbildungsberufe (Stand: 2023) anerkannt. Allerdings ist die Zahl der Lehrberufe in den letzten Jahrzehnten tendenziell eher rückläufig. So hat sich die Zahl der Ausbildungsberufe laut Statista seit 1971 von mehr als 600 nahezu halbiert.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559739&quot;:160,&quot;335559740&quot;:278}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Allerdings ist auch die Zahl der Auszubildenden ebenfalls rückläufig: Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit erhielten im Berichtsjahr 2022/23 insgesamt 395.678 eine Lehrstelle. Zum Vergleich: Zwei Jahre zuvor waren es noch mehr als 400.000. </span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559739&quot;:160,&quot;335559740&quot;:278}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Zudem bleiben auch immer mehr Lehrstellen unbesetzt: Allein 2022/23 konnten die Unternehmen 73.444 Lehrstellen nicht besetzen. Zum Vergleich: Vor zwei Jahren waren es laut Arbeitsagentur noch knapp 60.000. Laut Statista lag die Zahl der Azubis im Jahr 2023 bei rund 1.22 Millionen. Gegenüber dem Vorjahr ist die Anzahl der Auszubildenden zwar leicht gestiegen. Im Zehn-Jahrestrend ist die Zahl der Lehrlinge in Deutschland allerdings um rund 200.000 gesunken. Nichtsdestotrotz ist der Bedarf an Versicherungsschutz für Auszubildende weiterhin hoch.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559739&quot;:160,&quot;335559740&quot;:278}"> </span></p>
<h5>Krankenversicherung</h5>
<p><span data-contrast="auto">Zu den unverzichtbaren Absicherungen zählt die Krankenversicherung. Sobald ein Auszubildender im Rahmen seines Arbeitsvertrags eine Vergütung erhält, gilt die Krankenversicherungspflicht. Der Lehrling muss sich also eine eigene Krankenkasse suchen und kann unter Umständen nicht länger bei den Eltern versichert sein. Handelt es sich um ein Studium, kann sich der Jugendliche allerdings im Rahmen der Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiterhin beitragsfrei über die Eltern mitversichern. Allerdings dürfen Studenten unter Berücksichtigung der Werbekostenpauschale nicht mehr als 607,50 Euro verdienen.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559739&quot;:160,&quot;335559740&quot;:278}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Beginnt der Lehrling eine betriebliche Ausbildung mit einer üblichen Ausbildungsvergütung, muss er sich also selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. War der Auszubildende vorher privat versichert, kann er diesen Status in seinem Angestelltenverhältnis zunächst nicht weiter nutzen.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559739&quot;:160,&quot;335559740&quot;:278}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Er könnte jedoch mithilfe eines Optionstarifes eine Anwartschaft abschließen, wenn er davon ausgeht, über kurz oder lang wieder die Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung zu erfüllen. Ein späterer Wechsel zurück in die PKV bleibt so möglich. Zudem bleiben die ursprünglichen Konditionen der PKV erhalten.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559739&quot;:160,&quot;335559740&quot;:278}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Die Leistungen bei den Krankenversicherungen sind derzeit zu etwa 95 Prozent identisch. Verbraucherschützer empfehlen jedoch, bei der Wahl der richtigen Krankenkasse nicht nur auf den Beitragssatz zu schauen. Auch Beratung, Service, Erreichbarkeit und besondere Satzungsleistungen wie spezielle Vorsorgeuntersuchungen oder kostenfreie Impfungen sollten in die Entscheidungsfindung mit ein bezogen werden.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559739&quot;:160,&quot;335559740&quot;:278}"> </span></p>
<h5>Private Haftpflichtversicherung</h5>
<p><span data-contrast="auto">Wie wichtig die private Haftpflichtversicherung (PHV) ist, darauf machen Verbraucherschützer regelmäßig aufmerksam. Sie springt ein, wenn einem Dritten ein Schaden zugefügt wird. Daher kommt mit dem Ende der Schulzeit oft die Frage auf, ob sich der junge Verbraucher nun allein versichern muss oder wie lange der Schutz der Familienversicherung in der PHV gilt.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559739&quot;:160,&quot;335559740&quot;:278}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Hier gilt: Während der ersten beruflichen Ausbildung muss sich der Azubi noch nicht um eine eigene Absicherung kümmern. Üblicherweise ist er dann im Rahmen der Privathaftpflicht der Eltern mitversichert. Auch für eine eventuelle Wartephase nach der Schule gilt das. Verfügt der junge Mensch jedoch vor der Aufnahme der Ausbildung über eigenes Einkommen aus einer Beschäftigung, muss er sich selbst versichern.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559739&quot;:160,&quot;335559740&quot;:278}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Aber: „Meist sind Azubis bis zum 25. Lebensjahr über die Privathaftpflichtversicherung ihrer Eltern mitversichert – sofern diese eine abgeschlossen haben. Es lohnt sich also, vor Abschluss einer eigenen Police beim Versicherer der Eltern nachzufragen, ob und wie lange man mitversichert ist“, betont BdV-Vorständin Bianca Boss.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559739&quot;:160,&quot;335559740&quot;:278}"> </span></p>
<h5>Berufsunfähigkeitsversicherung</h5>
<p><span data-contrast="auto">Spätestens mit dem Beginn der Ausbildung empfiehlt sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Denn die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit entsprechen bei weitem nicht der Höhe eines regulären Einkommens. Je jünger und gesünder ein Interessent bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist, desto moderater fällt außerdem die Prämie aus.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559739&quot;:160,&quot;335559740&quot;:278}"> </span></p>
<h5>Private Unfallversicherung<span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559739&quot;:160,&quot;335559740&quot;:278}"> </span></h5>
<p><span data-contrast="auto">Eine private Unfallversicherung ist auch für Auszubildende empfehlenswert, da sie – im Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung – auch Unfälle in der Freizeit, zum Beispiel einen Sportunfall, versichert sind. Bei bleibenden Gesundheitsschäden nach einem Unfall zahlt der Versicherer eine Unfallrente oder eine Invaliditätsleistung.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559739&quot;:160,&quot;335559740&quot;:278}"> </span></p>
<h5>Krankentagegeldversicherung</h5>
<p><span data-contrast="auto">Empfehlenswert kann dabei auch der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung sein. Diese bietet Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall als Folge – ärztlich festgestellter – krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit. Die Zahlung des Krankentagegeldes (KT) erfolgt dabei nach Ablauf einer vereinbarten Karenzzeit. Vor allem für Azubis, die gesetzlich versichert sind, kann eine solche Police besonders wichtig sein: Denn sie erhalten nach sechswöchiger Lohnfortzahlung Krankengeld nur in Höhe von 70 Prozent des Bruttoeinkommens, höchstens aber 90 Prozent vom Nettolohn, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der GKV. Dadurch entsteht eine Differenz zwischen Krankengeld und bisherigem Nettoeinkommen, die von der Krankentagegeldversicherung gedeckt wird.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559739&quot;:160,&quot;335559740&quot;:278}"> </span></p>
<h5>Kfz-Versicherung</h5>
<p><span data-contrast="auto">Benötigt man als Azubi ein Fahrzeug, um zu seiner Arbeitsstelle zu gelangen, ist der Abschluss einer Kfz-Versicherung verpflichtend. Verbraucherschützer empfehlen jedoch, das Fahrzeug als Zweitwagen über die Eltern zu versichern, da die Schadenfreiheitsklasse ohne Rabattmöglichkeiten zu einem vierstelligen Jahresbetrag führen kann.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559739&quot;:160,&quot;335559740&quot;:278}"> </span></p>
<h5>Altersvorsorge</h5>
<p><span data-contrast="auto">Sparen für das Alter kann nicht früh genug anfangen. Viele Arbeitgeber übernehmen die Beiträge für eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) bereits teilweise oder vollständig. Auch eine Riester-Rente kann sich unter Umständen lohnen: So erhalten Azubis bis 25 Jahre vom Staat eine einmalige Prämie über 200 Euro, wenn sie einen Vertrag abschließen. Auch Vermögenswirksame Leistungen (VL) kommen für Azubis in Betracht. So zahlen manche Arbeitgeber einen monatlichen Beitrag von bis zu 40 Euro für einen Anlagevertrag wie zum Beispiel einen Bausparvertrag oder einen Fondsparplan. </span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559739&quot;:160,&quot;335559740&quot;:278}"> </span></p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
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                                <pubDate>Mon, 09 Sep 2024 08:15:49 +0000</pubDate>
                                
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: freepik</imageCopyright>
                                
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                        <item>
                                <title><![CDATA[Sicher im Krankenhaus: Zusatzversicherung für alle Fälle ]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Mehr Komfort und bessere Leistungen ]]></subTitle>
                                
                                <newsId>3352</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/sicher-im-krankenhaus-zusatzversicherung-fuer-alle-faelle/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Die letzten warmen Tage des Sommers laden zum Entspannen ein, doch der Herbst steht bereits vor der Tür – und mit ihm auch die kälteren Monate, die manchmal gesundheitliche Herausforderungen mit sich bringen. Gerade jetzt lohnt es sich, über eine Krankenhauszusatzversicherung nachzudenken.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><span data-contrast="auto">Für die meisten ist ein Krankenhausaufenthalt der reinste Albtraum: Mehrbettzimmer, keine Privatsphäre, ständig Lärm und am Ende behandelt einen der Assistenzarzt. Kein Wunder, dass sich viele gesetzlich Versicherte da wünschen, mal wie ein Privatpatient behandelt zu werden.</span><span data-ccp-props="{&quot;134233117&quot;:true,&quot;134233118&quot;:true}"> </span></p>
<h5>Wann sich eine Zusatzversicherung lohnt<span data-ccp-props="{&quot;134233117&quot;:true,&quot;134233118&quot;:true}"> </span></h5>
<p><span data-contrast="auto">Die gesetzliche Krankenkasse deckt im Grunde nur das ab, was „medizinisch notwendig und wirtschaftlich vertretbar“ ist. Wer allerdings lieber vom Chefarzt behandelt werden will, sich sein Krankenhaus aussuchen möchte und auf ein Ein- oder Zweibettzimmer Wert legt, kommt um eine private Krankenhauszusatzversicherung nicht herum.</span><span data-ccp-props="{&quot;134233117&quot;:true,&quot;134233118&quot;:true}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Ein wichtiger Punkt bei der Wahl des richtigen Tarifs ist dabei die Frage, bis zu welcher Höhe das Chefarzthonorar übernommen wird. Um wirklich eine freie Arztwahl zu haben, sind Kostenerstattungen über dem Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wichtig. Denn bei schwierigen oder aufwendigen Behandlungen können Ärzte bis zum 3,5-fachen Satz der Gebühr und mehr verlangen. Außerdem sollten auch Behandlungen und Operationen durch Belegärzte abgedeckt sein.</span><span data-ccp-props="{&quot;134233117&quot;:true,&quot;134233118&quot;:true}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Wichtig auch: Einige Tarife sehen eine Wartezeit vor, nach der der Versicherungsnehmer die Leistungen aus dem Vertrag beanspruchen kann. Andere wiederum verzichten auf diese Einschränkung.</span><span data-ccp-props="{&quot;134233117&quot;:true,&quot;134233118&quot;:true}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Ist die Behandlung im Krankenhaus planbar, empfiehlt es sich, die Versicherung vorab zu informieren und um eine schriftliche Leistungszusage zu bitten. Manche Anbieter bestehen sogar auf einer Vorabinformation. Ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich.</span><span data-ccp-props="{&quot;134233117&quot;:true,&quot;134233118&quot;:true}"> </span></p>
<h5>Wie viel kostet eine Zusatzversicherung?<span data-ccp-props="{&quot;134233117&quot;:true,&quot;134233118&quot;:true}"> </span></h5>
<p><span data-contrast="auto">Eine stationäre Krankenhauszusatzversicherung kostet zwischen 15 und 80 Euro im Monat. Die großen Unterschiede hängen von verschiedenen Faktoren ab: Je mehr Leistungen mitversichert werden, desto teurer ist der Schutz. Außerdem spielen das Alter sowie mögliche Vorerkrankungen des Versicherten eine Rolle.</span><span data-ccp-props="{&quot;134233117&quot;:true,&quot;134233118&quot;:true}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Laut Finanztip.de können Krankenhauszusatzpolicen nach zwei verschiedenen Varianten kalkuliert werden – mit oder ohne Altersrückstellungen. Tarife ohne Altersrückstellungen sind beim Abschluss günstiger, im Laufe der Jahre wird der Schutz aber immer teurer.</span><span data-ccp-props="{&quot;134233117&quot;:true,&quot;134233118&quot;:true}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Bildet ein Vertrag dagegen Altersrückstellungen, legt die Versicherung immer einen kleinen Teil des gezahlten Beitrags zurück. Damit sollen Preissteigerungen durch das Alter aufgefangen werden. Durch den Zuschlag sind die Beiträge in solchen Tarifen von Anfang an höher. Theoretisch zahlt der Versicherte während der gesamten Vertragslaufzeit den gleichen Beitrag.</span><span data-ccp-props="{&quot;134233117&quot;:true,&quot;134233118&quot;:true}"> </span></p>
<p><span class="ui-provider a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z ab ac ae af ag ah ai aj ak" dir="ltr">[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</span></p>
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                                <pubDate>Tue, 27 Aug 2024 07:50:46 +0000</pubDate>
                                
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: freepik.com </imageCopyright>
                                
                                                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So funktioniert die Krankenhaus-Abrechnung für PKV-Kunden ]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Vorkasse oder nicht? ]]></subTitle>
                                
                                <newsId>3351</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/so-funktioniert-die-krankenhaus-abrechnung-fuer-pkv-kunden/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Bei Krankenhausleistungen für privat Versicherte herrscht häufig Unklarheit über die Art der Abrechnung. Viele fürchten, für teure Behandlungen erst einmal in Vorkasse gehen zu müssen. Das ist aber in der Regel nicht der Fall. Hier die wichtigsten Infos dazu. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><span data-contrast="auto">Beim „normalen“ Arztbesuch ist die Sache mit der Abrechnung relativ einfach: Nach ambulanter Behandlung bei einem niedergelassenen Arzt erhalten PKV-Versicherte in der Regel wenige Tage später eine Rechnung, die sie zunächst selbst begleichen. Den Betrag lassen sie sich von der Versicherung erstatten (möglicherweise abzüglich des vereinbarten Selbstbehaltes). Die Abrechnungspraxis bei einer Behandlung im Krankenhaus ist anders geregelt. Normalerweise müssen Privatversicherte hier nicht in Vorleistung gehen. Es kommt auf die Art der medizinischen Leistungen an.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559739&quot;:160,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<h5>Praktisch: Die „Card für Privatversicherte“</h5>
<p><span data-contrast="auto">Vor einem stationären Krankenhausaufenthalt legen PKV-Kunden im Krankenhaus ihre „Card für Privatversicherte“ vor, die sie von der Versicherung bekommen haben. Dann rechnet die Klinik die Kosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen direkt mit dem Versicherer ab. Auch Wahlleistungen wie die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer werden auf diese Weise abgerechnet, die Kosten müssen also nicht „vorgeschossen“ werden. Ausnahme: Die Rechnung für eine Chefarztbehandlung geht wie gewohnt an den Patienten oder die Patientin.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559739&quot;:160,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Seit dem 1. Januar 2024 gilt zudem für PKV-Kunden eine Besonderheit. Als sogenannte Ein-Tages-Fälle können sie ambulante Behandlung nicht nur bei niedergelassenen Medizinern, sondern auch in einem Krankenhaus vornehmen lassen. Abgerechnet wird dann allerdings wie in der Arztpraxis, sprich: Der Patient tritt in Vorleistung und lässt sich die Kosten von seiner privaten Krankenversicherung erstatten. </span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559739&quot;:160,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<h5>Sonderfall Privatklinik: Fallpauschale oder frei vereinbarte Preise?</h5>
<p><span data-contrast="auto">Für den Fall, dass Sie sich als PKV-Kunde oder -Kundin in eine Privatklinik begeben, sollten Sie sich dort vorher nach den Zahlungsmodalitäten erkundigen. Der Hintergrund: Solche Häuser haben die Möglichkeit, die Behandlung über sogenannte Fallpauschalen abzurechnen, wie es in öffentlichen Kliniken Pflicht ist. Sie können aber auch frei vereinbarte Preise aufrufen, die im Rahmen des bürgerlichen Rechts erstellt wurden. Ob und wie sich das auf die Erstattung durch Ihre PKV auswirkt, sollten Sie vorher im Gespräch mit dem Versicherer klären.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559739&quot;:160,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<p><span class="ui-provider a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z ab ac ae af ag ah ai aj ak" dir="ltr">[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</span></p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 13 Aug 2024 08:59:31 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2021/06/Organspende_Teaer.jpg</imagePath>
                                
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                        <item>
                                <title><![CDATA[Als Patient im Krankenhaus: Wer hilft mir bei Problemen?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Beschwerdemanagement]]></subTitle>
                                
                                <newsId>3349</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/als-patient-im-krankenhaus-wer-hilft-mir-bei-problemen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Eine optimale Behandlung, rasche Genesung, umsichtige Pflege: Das wünschen Patientinnen und Patienten sich im Krankenhaus. Doch was, wenn etwas nicht wie gewünscht funktioniert? Wenn es Probleme gibt? Wo Sie sich beschweren können und Hilfe bekommen, erfahren Sie hier. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p style="font-weight: 400;">Wer ins Krankenhaus muss, möchte vor allem eins: schnell wieder gesund werden. Doch gelegentlich gibt es Probleme, die einer schnellen Genesung im Wege stehen. Vielleicht gibt es zu wenig Pflegepersonal und die Betreuung lässt zu wünschen übrig, vielleicht treten Hygienemängel auf, der Zimmernachbar raubt einem mit seinem Schnarchen den Schlaf – oder man vermutet sogar, dass dem Arzt ein Behandlungsfehler unterlaufen ist. Welche Möglichkeiten habe ich dann als Patient?</p>
<h5 style="font-weight: 400;">Tipp: Zunächst das persönliche Gespräch suchen</h5>
<p style="font-weight: 400;">„Zunächst sollte man das klärende Gespräch mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt suchen“, rät Anja Lehmann von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland in einem Gespräch mit der Deutschen Presseagentur (dpa). Hilft das nicht weiter, kann man sich an eine Beschwerdestelle im Krankenhaus wenden. Kliniken sind verpflichtet, eine solche Stelle einzurichten.</p>
<p style="font-weight: 400;">In der Regel übernimmt diesen Job ein ehrenamtlicher Patientenfürsprecher, der nicht der Klinikleitung untersteht. Er oder sie versucht dann, in dem Konflikt zu vermitteln. Andere Kliniken haben eine eigene Abteilung für Beschwerdemanagement. Geht es um Hygienemängel, sollte man sich dagegen an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Sie untersteht normalerweise dem Landesgesundheitsministerium.</p>
<h5 style="font-weight: 400;">Was tun bei Verdacht auf Behandlungsfehler?</h5>
<p style="font-weight: 400;">Will man sich konkret über einen bestimmten Arzt oder eine Ärztin beschweren, sind dafür die jeweiligen Ärztekammern zuständig. Wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten und erwägen, den Arzt oder das Krankenhaus haftbar zu machen, sollten Sie den Sachverhalt vorher genau prüfen lassen. Gesetzlich Versicherte können dazu ein Gutachten vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung erstellen lassen. Auch einige private Krankenversicherer bieten ähnliche Service-Leistungen als Tarifbausteine an. Außerdem kann man sich an die Gutachter-Kommission der Ärztekammern wenden. Findet sich am Ende keine außergerichtliche Einigung und Sie entscheiden sich für den Klageweg, brauchen Sie dazu in jedem Fall juristischen Beistand.</p>
<p style="font-weight: 400;">Damit es erst gar nicht so weit kommt, besteht die Möglichkeit – etwa vor einer geplanten Operation – eine Zweitmeinung einzuholen. PKV-Kunden können sich dazu Unterstützung holen, beispielsweise bei <em><a href="https://partner.betterdoc.org/inter" target="_blank" rel="noopener">BetterDoc</a></em>, einem Partner der INTER-Versicherung.</p>
<p style="font-weight: 400;">Übrigens: Bei Unzufriedenheit einfach das Krankenhaus zu wechseln, ist zwar rechtlich möglich, praktisch aber kompliziert. Denn wenn keine medizinische Notwendigkeit für einen Wechsel vorliegt, muss der Patient sich selbst um die Verlegung kümmern, muss sich also selbst ein Bett in einer anderen Klinik organisieren. Das ist meist schwierig – und: Ohne zwingenden medizinischen Grund tragen Sie die Kosten für den Krankentransport selbst.</p>
<p><span class="ui-provider a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z ab ac ae af ag ah ai aj ak" dir="ltr">[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</span></p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 06 Aug 2024 07:12:58 +0000</pubDate>
                                
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: Drazen Zigic/Freepik.com </imageCopyright>
                                
                                                                                <writer> </writer>                        </item>
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                                <title><![CDATA[Private oder gesetzliche Krankenversicherung für Medizinstudenten? ]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Start ins Studium	]]></subTitle>
                                
                                <newsId>3350</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/private-oder-gesetzliche-krankenversicherung-fuer-medizinstudenten/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Viele haben das Abitur frisch in der Tasche, und im Oktober geht es an den Universitäten los. Auch zahlreiche Medizinstudenten starten bald ihr Studium. Sie stehen dann vor der Wahl: gesetzlich oder privat krankenversichern?   </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><span data-contrast="auto">Wer sich für ein Medizinstudium entscheidet, weiß, dass die Studentenzeit lang und anstrengend wird. Dieser Herausforderung stellen sich jedoch immer mehr Studierende der Medizin. Im Jahr 2022 waren es laut Statistischem Bundesamt mehr als 108.000.</span><span data-ccp-props="{&quot;134233117&quot;:true,&quot;134233118&quot;:true}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Auch diese Studierenden müssen eine Krankenversicherung wählen. Sind die Eltern gesetzlich krankenversichert, können die Kinder bis zum Alter von 25 Jahren beitragsfrei familienversichert bleiben. Sie können sich aber auch auf eigene Kosten privat krankenversichern.</span><span data-ccp-props="{&quot;134233117&quot;:true,&quot;134233118&quot;:true}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Wichtig ist: Die Entscheidung muss innerhalb der ersten drei Monate des Studiums getroffen werden, um den Antrag zur Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung termingerecht zu stellen. Und spätestens mit dem 25. Geburtstag muss diese Entscheidung erneut getroffen werden, wenn zunächst die Familienversicherung gewählt wurde.</span><span data-ccp-props="{&quot;134233117&quot;:true,&quot;134233118&quot;:true}"> </span></p>
<h5>Vorteile der PKV für Medizinstudenten</h5>
<p><span data-contrast="auto">Einige Versicherer bieten Studierenden der Humanmedizin spezielle Tarife an, die zum Beispiel auf eine Selbstbeteiligung verzichten und bei denen die Studierenden nach Ende des Studiums ohne erneute Gesundheitsprüfung in andere Tarife wechseln können. Selbstverständlich gilt das nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, also entweder eine eigene Praxis oder ein Angestelltenverhältnis besteht und das Jahresbruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von jährlich 69.300 Euro im Jahr 2024 liegt. Das werden viele Mediziner erreichen und sich oft nicht mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zufrieden geben, vor allem, weil die private Krankenversicherung für Ärzte oft mit besseren Leistungen günstiger ist als die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung.</span><span data-ccp-props="{&quot;134233117&quot;:true,&quot;134233118&quot;:true}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Wer als Medizinstudent unentschlossen ist, ob eine private Krankenversicherung das Richtige ist, kann sich folgende beispielhafte Leistungsvorteile gegenüber der gesetzlichen vor Augen führen:</span><span data-ccp-props="{&quot;134233117&quot;:true,&quot;134233118&quot;:true}"> </span></p>
<ul>
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</ul>
<ul>
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</ul>
<ul>
<li data-leveltext="" data-font="Symbol" data-listid="3" data-list-defn-props="{&quot;335552541&quot;:1,&quot;335559685&quot;:720,&quot;335559991&quot;:360,&quot;469769226&quot;:&quot;Symbol&quot;,&quot;469769242&quot;:[8226],&quot;469777803&quot;:&quot;left&quot;,&quot;469777804&quot;:&quot;&quot;,&quot;469777815&quot;:&quot;multilevel&quot;}" aria-setsize="-1" data-aria-posinset="3" data-aria-level="1"><span data-contrast="auto">Ein- oder Zweibettzimmer bei einem stationären Aufenthalt</span><span data-ccp-props="{&quot;134233117&quot;:true,&quot;134233118&quot;:true}"> </span></li>
</ul>
<ul>
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</ul>
<ul>
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</ul>
<ul>
<li data-leveltext="" data-font="Symbol" data-listid="3" data-list-defn-props="{&quot;335552541&quot;:1,&quot;335559685&quot;:720,&quot;335559991&quot;:360,&quot;469769226&quot;:&quot;Symbol&quot;,&quot;469769242&quot;:[8226],&quot;469777803&quot;:&quot;left&quot;,&quot;469777804&quot;:&quot;&quot;,&quot;469777815&quot;:&quot;multilevel&quot;}" aria-setsize="-1" data-aria-posinset="6" data-aria-level="1"><span data-contrast="auto">Zugang zu neuen medizinischen Behandlungen</span><span data-ccp-props="{&quot;134233117&quot;:true,&quot;134233118&quot;:true}"> </span></li>
</ul>
<h5>Optionstarife als Übergang</h5>
<p><span data-contrast="auto">Wurde zunächst die gesetzliche Familienversicherung gewählt, und herrscht beim Studenten noch Unsicherheit, ob oder wann ein Wechsel in die private Krankenversicherung sinnvoll ist, könnte ein Optionstarif eine Lösung sein. Dabei handelt es sich nicht um eine Krankenversicherung, sondern um eine Anwartschaft auf die später abzuschließende Krankenversicherung. Denn der aktuelle, meist gute, Gesundheitszustand wird sozusagen eingefroren. Studierende starten dann später in die PKV mit genau diesem Gesundheitszustand. Dadurch wird der Tarif günstiger.</span><span data-ccp-props="{&quot;134233117&quot;:true,&quot;134233118&quot;:true}"> </span></p>
<p><span class="ui-provider a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z ab ac ae af ag ah ai aj ak" dir="ltr">[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</span></p>
<p><span data-contrast="auto">Grundsätzlich sind für Studenten die Prämien sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung je nach Alter günstiger als für andere Versicherte. Je nach persönlichen Wünschen und Vorlieben kann eher die gesetzliche oder eher die private Krankenversicherung die passende Absicherung sein. Ebenso möglich ist, eine gesetzliche Grundversorgung durch eine private Zusatzversicherung zu ergänzen.</span><b><span data-contrast="auto"> </span></b><span data-ccp-props="{&quot;134233117&quot;:true,&quot;134233118&quot;:true}"> </span></p>
<p><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 25 Jul 2024 06:52:14 +0000</pubDate>
                                
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: benzoix/Freepik.com</imageCopyright>
                                
                                                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Private Krankenversicherung: So kommen die Beiträge zustande]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Wie berechnen die das?]]></subTitle>
                                
                                <newsId>3348</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/private-krankenversicherung-so-kommen-die-beitraege-zustande/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Privat krankenversichern und optimale medizinische Leistungen genießen: Für viele ist das eine reizvolle Alternative zur gesetzlichen Versicherung. Doch wie ist das eigentlich mit den Beiträgen? Wie berechnen sie sich – und wann dürfen sie angepasst werden? Antworten gibt’s hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p style="font-weight: 400;">Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) spielt das Einkommen in der PKV bei der Berechnung der Beiträge keine Rolle. Hier sind andere Faktoren ausschlaggebend, die von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein können. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um drei Punkte:</p>
<p style="font-weight: 400;"><em>+ Die individuell ausgewählten Versicherungsleistungen:</em> Bei Vertragsabschluss können Kunden frei über den Leistungsumfang entscheiden – etwa, ob sie volle Kostenerstattung bei medizinischen Behandlungen wünschen oder einen Selbstbehalt vereinbaren, wie hoch die Zuschüsse zum Zahnersatz sein sollen, ob Naturheilverfahren mitversichert sind oder nicht und einiges mehr. Je nach Leistungsumfang ist der Beitrag höher oder niedriger.</p>
<p style="font-weight: 400;"><em>+ Das Alter bei Versicherungsbeginn:</em> Je jünger der Versicherte bei Vertragsabschluss ist, desto günstiger sind die Beiträge. Das hängt auch mit den sogenannten Altersrückstellungen zusammen, die Versicherungsunternehmen aus den Beiträgen bilden. Sie dienen dazu, die Zahlungen im Alter möglichst niedrig zu halten. Je älter ein Versicherter beim Wechsel in die PKV ist, desto kürzer ist die Zeit, in der Rückstellungen gebildet werden können. Deshalb sind sie höher als bei jungen Versicherten – und das wirkt sich auf die Beitragshöhe aus.</p>
<p style="font-weight: 400;"><em>+ Vorerkrankungen und Gesundheitszustand:</em> Vorhandene Erkrankungen erhöhen das Risiko, dass der Versicherer für teure Behandlungen aufkommen muss. Deshalb kann er bestimmte Leistungen ausschließen, einen Risikoaufschlag verlangen oder den Versicherungsantrag ganz ablehnen. Gleiches gilt für Berufe, in denen ein erhöhtes Gesundheitsrisiko besteht.</p>
<h5 style="font-weight: 400;">Berechnung und Anpassungen werden streng kontrolliert</h5>
<p style="font-weight: 400;">Die Höhe der Beiträge können die Versicherungsunternehmen nicht willkürlich festlegen. Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) schreibt vor, dass sie auf versicherungsmathematischer Grundlage berechnet werden. Dabei spielen langjährige Statistiken zur allgemeinen Lebenserwartung und der Entwicklung der Krankheitskosten eine Rolle. Dass hierbei nicht „geschummelt“ wird, kontrolliert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).</p>
<p style="font-weight: 400;">Auch mögliche Beitragsanpassungen kann ein PKV-Anbieter nicht nach Gutdünken vornehmen. Das ist nur möglich, wenn bestimmte Bedingungen, sogenannte „auslösende Faktoren“, erfüllt sind. Höhere Beiträge können zum Beispiel notwendig werden, wenn sich neue, teurere Behandlungsmethoden etablieren oder kostspielige medizinische Geräte zum Einsatz kommen. Nur wenn die kalkulierten Versicherungsleistungen von den tatsächlich erforderlichen um mindestens zehn Prozent abweichen, dürfen die Beiträge steigen (oder sinken – auch das kommt vor). Die diesbezüglichen Berechnungen der Versicherer überprüfen unabhängige, mathematische Treuhänder und wiederum die BaFin. So ist garantiert, dass sowohl bei der Beitragsberechnung als auch bei möglichen Anpassungen immer alles mit rechten Dingen zugeht.</p>
<p><span class="ui-provider a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z ab ac ae af ag ah ai aj ak" dir="ltr">[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</span></p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 18 Jul 2024 10:00:46 +0000</pubDate>
                                
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: drobotdean/ Freepik.com </imageCopyright>
                                
                                                                                <writer> </writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Diese Personengruppen können in die private Krankenversicherung]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Gehören Sie dazu?]]></subTitle>
                                
                                <newsId>3347</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/diese-personengruppen-koennen-in-die-private-krankenversicherung/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>7 Millionen Menschen in Deutschland haben eine private Krankenvollversicherung. Sie profitieren damit von einem umfangreicheren Leistungsangebot als gesetzlich Versicherte. Allerdings darf sich nicht jeder privat versichern. Ob Sie zu dem PKV-fähigen Personenkreis gehören – hier ein Überblick.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p style="font-weight: 400;">PKV-Versicherte haben in der Regel einen schnelleren Zugang zu Fachärzten, genießen Chefarztbehandlung im Krankenhaus, bekommen hohe Zuschüsse zu Zahnersatz und haben – je nach gewähltem Tarif – Anspruch auf weitere medizinische Leistungen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht enthalten sind. Wer sich privat versichern darf, ist gesetzlich geregelt – diese fünf Gruppen sind PKV-berechtigt:</p>
<h5 style="font-weight: 400;">Angestellte mit hohem Einkommen</h5>
<p style="font-weight: 400;">Ob Sie als fest Angestellter in die PKV können, hängt davon ab, ob Ihr Einkommen über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt. 2024 liegt diese Grenze bei 69.300 Euro (inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld, aber ohne Prämien und Boni). Wer so viel oder mehr verdient, kann frei zwischen GKV und PKV wählen. Nicht zu verwechseln ist die JAEG mit der Beitragsbemessungsgrenze (2024: 61.200 Euro). Aus ihr errechnet sich der Höchstbetrag, den gesetzlich Versicherte an Beiträgen zahlen müssen.</p>
<h5 style="font-weight: 400;">Freiberufler und Selbstständige</h5>
<p style="font-weight: 400;">Wer seinen Lebensunterhalt freiberuflich oder als Selbstständiger verdient, kann sich unabhängig vom Einkommen privat versichern. Viele Selbstständige bleiben nach der Existenzgründung häufig erst einmal freiwillig in der GKV. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem späteren Wechsel in die PKV eine Kündigungsfrist von zwei Monaten einhalten müssen.</p>
<h5 style="font-weight: 400;">Beamtinnen und Beamte</h5>
<p style="font-weight: 400;">Beamte, Beamtenanwärter und Beamte in Ausbildung sind schon insofern im Vorteil, dass sie von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe von mindestens 50 Prozent zu anfallenden Krankheitskosten bekommen. Die genaue Höhe variiert je nach Bundesland. Die Restsumme kann über eine PKV optimal abgedeckt werden.</p>
<h5 style="font-weight: 400;">Studierende</h5>
<p style="font-weight: 400;">Studierende sind nach der Immatrikulation grundsätzlich gesetzlich pflichtversichert, können sich aber bis drei Monate nach der Einschreibung davon befreien lassen und privat krankenversichern. Ob sich das lohnt, hängt auch vom Alter ab. Bis zum 25. Lebensjahr sind Studierende in der Familienversicherung gesetzlich versicherter Eltern kostenlos mitversichert. Viele Versicherer haben aber so günstige Studententarife im Angebot, dass ein Wechsel trotzdem attraktiv sein kann.</p>
<h5 style="font-weight: 400;">Menschen ohne eigenes Einkommen</h5>
<p style="font-weight: 400;">Auch wer kein oder nur ein geringes Einkommen bis 538 Euro monatlich hat, kann sich privat krankenversichern. Häufig sind das Hausfrauen oder -männer, deren Partner privat krankenversichert ist. Eine Familienversicherung wie in der GKV gibt es hier allerdings nicht. Für den nichtverdienenden Partner muss ein eigener Vertrag mit eigenen Beiträgen abgeschlossen werden. Unter Umständen übernimmt auch das Sozialamt Beiträge zur PKV, allerdings nur in „angemessener Höhe“, also in der Regel dem günstigen Basistarif.</p>
<p><span class="ui-provider a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z ab ac ae af ag ah ai aj ak" dir="ltr">[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</span></p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 12 Jul 2024 14:28:16 +0000</pubDate>
                                
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: gpointstudio /Freepik.com</imageCopyright>
                                
                                                                                <writer> </writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So vermeiden Sie hohe PKV-Beiträge im Alter ]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Wichtig für Rentner! ]]></subTitle>
                                
                                <newsId>3346</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/so-vermeiden-sie-hohe-pkv-beitraege-im-alter/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Die Sorge vor hohen PKV-Beiträgen im Alter ist weit verbreitet. Dabei sorgen wirksame Mechanismen dafür, dass die Prämien nicht unverhältnismäßig stark steigen. Aber auch Versicherte selbst können einiges dafür tun, dass die private Krankenversicherung auf Dauer bezahlbar bleibt. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><span data-contrast="auto">Wer überlegt, eine private Krankenversicherung abzuschließen, ist oft verunsichert: Kann ich mir die Beiträge im Alter noch leisten? Immer wieder machen Meldungen von horrenden Prämien die Runde, die Rentnerinnen und Rentner kaum stemmen können. Doch die Sorge ist weitgehend unberechtigt. </span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<p><span class="ui-provider a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z ab ac ae af ag ah ai aj ak" dir="ltr">[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</span></p>
<p><span data-contrast="auto">Experten des PKV-Verbandes haben errechnet: 2022 zahlten nur 2,3 Prozent aller Privatversicherten einen Beitrag über dem Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (damals 769 Euro). Beiträge über 1.000 Euro gab es nur bei 0,07 Prozent der Versicherten. „Außerdem zeigte sich, dass der Beitrag ab den Altersstufen von 60 und 65 Jahren sogar spürbar sinkt“, so eine Verbandsmitteilung.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<h5>Altersrückstellungen mindern den Anstieg <span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></h5>
<p><span data-contrast="auto">Das hat mehrere Gründe. Zum einen werden von den Beiträgen im Laufe der Versicherungsjahre Altersrückstellungen gebildet, die einen späteren Anstieg mindern. Dabei gilt: Je höher die Beiträge, desto mehr Geld fließt in die Rückstellungen. Außerdem entfällt ab dem 60. Lebensjahr der im Jahr 2000 eingeführte 10-prozentige Beitragszuschlag und ab Renteneintritt die Krankentagegeldversicherung. Wer eine gesetzliche Rente bezieht, erhält auf Antrag zudem einen Beitragszuschuss von derzeit 8,15 Prozent seiner Rente (höchstens aber die Hälfte der tatsächlichen PKV-Beiträge).</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<h5>Tipp: Suchen Sie sich einen finanzstarken PKV-Anbieter <span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></h5>
<p><span data-contrast="auto">All diese Instrumente halten PKV-Beiträge in einem tolerablen Rahmen. Darüber hinaus haben Versicherte selbst mehrere Möglichkeiten, die Beitragshöhe zu senken. So können zum Beispiel einzelne Leistungsbausteine aus der Versicherung herausgenommen oder der Selbstbehalt erhöht werden. Kompakttarife werden durch das Herunterstufen von Leistungsvarianten günstiger. Im Notfall ist es auch möglich, in den sogenannten Basistarif zu wechseln, der sich bei Kosten und Leistungen an der GKV orientiert. Dies empfehlen Fachleute aber nur als allerletzten Schritt. </span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Grundsätzlich sollte man sich bei Tarifwechseln und Leistungsänderungen immer fachkundig beraten lassen. Das fängt bereits bei der Wahl des PKV-Anbieters und dem Abschluss des Versicherungsvertrages an. Wichtig ist es, sich einen finanzstarken Versicherer auszusuchen, der in der Lage ist, Beitragsanpassungen abzufedern und Beiträge zu limitieren. Außerdem gibt es seit einiger Zeit sogenannte Beitragsentlastungstarife, die im Laufe der Jahre dafür sorgen, dass die PKV mit ihren hochwertigen Leistungen auch im Alter noch bezahlbar bleibt.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 26 Jun 2024 08:34:06 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2023/08/Teaser_Rueckerstattung.jpg</imagePath>
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: Freepik</imageCopyright>
                                
                                                                                <writer> </writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Für niedrige Beiträge im Alter: PKV mit Fondsrente kombinieren ]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Klug vorsorgen!]]></subTitle>
                                
                                <newsId>3345</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/fuer-niedrige-beitraege-im-alter-pkv-mit-fondsrente-kombinieren/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Unter steigenden GKV-Beiträgen leiden vor allem Freiberufler und Selbstständige, die die Beiträge komplett selbst zahlen müssen. Dennoch scheuen viele den Wechsel in die PKV aus Sorge vor hohen Beiträgen im Alter. Die INTER Versicherung bietet in diesem Zusammenhang jetzt eine clevere Lösung an.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Freiberufler und Selbstständige haben die Wahl, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern. Viele entscheiden sich für die GKV, weil ihnen die medizinische Grundversorgung der gesetzlichen Kassen ausreichend scheint und sie steigende PKV-Beiträge vor allem für die Zeit nach dem Arbeitsleben fürchten. Bei einer großen Gruppe unter ihnen dürfte der Schreck Anfang des Jahres allerdings groß gewesen sein, als sie feststellten: Inzwischen zahle ich ja mehr als 1.000 Euro im Monat an GKV-Beiträgen. Und als Selbstständiger muss ich die auch noch allein stemmen, weil kein Arbeitgeber einen Anteil davon übernimmt.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h5>GKV-Zusatzbeiträge und Beitragsbemessungsgrenze stiegen</h5>
<p>Für die Verteuerung gibt es mehrere Gründe. Erstens stiegen zum Jahreswechsel 2024 die durchschnittlichen Zusatzbeiträge leicht um 0,1 Prozentpunkte auf jetzt 1,7 Prozent (wobei manche Kassen auch deutlichere Zuschläge erhoben). Für Versicherte ohne Kinder erhöhten sich darüber hinaus die Pflegebeiträge, die jetzt bei bis zu 4 Prozent liegen. Und nicht zuletzt stieg die Beitragsbemessungsgrenze von 4.987,50 auf 5.175 Euro Monatseinkommen. Diese Grenze ist entscheidend für den möglichen Höchstbeitrag zur GKV.</p>
<p>Viele gesetzliche Versicherte überlegen deshalb nun zurecht, ob sie mit der PKV nicht doch besser fahren. Zumal die medizinische Versorgung dort deutlich umfangreicher ist als in der GKV. Dennoch wird die zu erwartende Beitragshöhe im Alter noch immer als Gegenargument gesehen. Dabei gibt es zahlreiche Möglichkeiten, diese zu begrenzen. Zum Beispiel in Form von Alterungsrückstellungen, die PKV-Anbieter anlegen. Bei der INTER Versicherung steht nun eine weitere, clevere Option zur Auswahl: die Kombination einer PKV mit einer Fondsgebundenen Rentenversicherung – also einem Produkt zur Altersvorsorge.</p>
<h5>Vermögen aufbauen und damit die PKV finanzieren</h5>
<p>Unter dem Motto „PKV neu verstehen“ haben Experten des Versicherers eine Lösung erdacht, die sich aus einer leistungsstarken Premium-PKV und der Fondsrente INTER MeinLeben zusammensetzt. Damit bauen Versicherte während der Dauer der Krankenversicherung ein Guthaben auf, mit dem ab dem Zeitpunkt des Ruhestands die Beiträge zur Krankenversicherung größtenteils finanziert werden. Offenbar ein kluges Konzept: Denn gerade im letzten Lebensabschnitt, wenn man öfter krank wird und möglicherweise aufwändigere Behandlungen braucht als in jungen Jahren, wissen PKV-Versicherte das Leistungsangebot der privaten Anbieter zu schätzen – und das ohne Sorge um angeblich „unbezahlbare“ Beiträge im Alter.</p>
<p>&nbsp;</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 21 Jun 2024 08:17:20 +0000</pubDate>
                                
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: Freepik/Stefamerpik </imageCopyright>
                                
                                                                                <writer> </writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Warum sie jetzt zur Reisezeit unverzichtbar ist ]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Reisekrankenversicherung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>3344</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/warum-sie-jetzt-zur-reisezeit-unverzichtbar-ist/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Die Sommerferien beginnen und bei vielen Familien sind die Reisekoffer schon gepackt. Vorfreude auf den Urlaub sollte nicht durch Sorgen getrübt werden. Erfahren Sie, warum eine zusätzliche Reisekrankenversicherung unverzichtbar ist und welche Leistungen sie bietet.  </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Nur wenige denken vor der verdienten Urlaubsreise an einen Unfall oder eine Krankheit. Das ist verständlich. Trotzdem sollten Sie den Ernstfall einmal durchspielen, damit Sie die Behandlung hinterher nicht aus der eigenen Tasche bezahlen müssen.</p>
<p><span data-contrast="auto">Lediglich innerhalb der Europäischen Union, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz sowie in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen Teil der Arzt- und Krankheitskosten, meist ist dieser Schutz aber sehr löchrig. Auch gehört der Rücktransport aus dem Urlaubsland nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Warum eine zusätzliche Reisekrankenversicherung sinnvoll ist, liegt damit auf der Hand.</span><span data-ccp-props="{&quot;134233117&quot;:true,&quot;134233118&quot;:true}"> </span></p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h5>Wer braucht eine Auslandsreise-Krankenversicherung?</h5>
<p><span data-contrast="auto">Damit braucht eigentlich jeder eine Reisekrankenversicherung, der ins Ausland verreist und sich gegen hohe Kosten im Krankheits- und Unfallfall absichern möchte. Allerdings gibt es nicht nur die Globetrotter, die privat reisen. Da sind noch all jene, die beruflich bedingt ins Ausland gehen. Kurze geschäftliche Trips sind in vielen privaten Angeboten eingeschlossen. Wer dagegen längere Zeit als Expatriat fern der Heimat verweilt, benötigt einen anderen Schutz. </span><span data-ccp-props="{&quot;134233117&quot;:true,&quot;134233118&quot;:true}"> </span></p>
<h5>Was ist versichert?</h5>
<p><span data-contrast="auto">Zahnbehandlungen, ambulante und stationäre Behandlungen, unaufschiebbare Operationen, Komplikationen in einer Schwangerschaft zählen zu den üblichen Leistungen einer Auslandskrankenversicherung. Dabei sollte man darauf achten, ob der Schutz weltweit gilt oder möglicherweise bestimmte Regionen ausgeschlossen werden, bis zu welchem Alter Kinder beitragsfrei mitversichert sind und ob eine Selbstbeteiligung vereinbart ist.</span></p>
<h5>Was kostet eine Auslandskrankenversicherung?</h5>
<p><span data-contrast="auto">Insbesondere für diejenigen, die regelmäßig und mehrmals im Jahr das Leben außerhalb Deutschlands erkunden, lohnt sich eine Police schnell. Dabei sichern die Anbieter jedoch unterschiedliche Zeiträume innerhalb eines Jahres ab. Üblich sind 56 Tage, aber auch 42 oder 35 Tage.</span></p>
<p><span data-contrast="auto">So ist eine Familie mit einem Jahresbeitrag von rund 20 Euro bereits ein Jahr lang gegen Krankheit abgesichert. Sollen auch ein möglicher Reise-Rücktritt, ein Reiseabbruch und das Gepäck versichert werden, können zusätzliche Bausteine gewählt werden. Für eine Familie kostet das etwa 150 Euro im Jahr.</span><span data-ccp-props="{&quot;134233117&quot;:true,&quot;134233118&quot;:true}"> </span></p>
<h5>Wie funktioniert die Reisekrankenversicherung?<span data-ccp-props="{&quot;134233117&quot;:true,&quot;134233118&quot;:true}"> </span></h5>
<p><span data-contrast="auto">Wird der Urlauber krank und muss ärztlich behandelt werden, zahlt die Auslandskrankenversicherung diese Kosten anhand von Rechnungen, die eingereicht werden müssen. Daher empfiehlt es sich unbedingt darauf zu achten, dass alle Belege korrekt ausgestellt sind.</span><span data-ccp-props="{&quot;134233117&quot;:true,&quot;134233118&quot;:true}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Müssen Sie ins Krankenhaus, sollte gleich die Versicherung eingeschaltet werden, damit sie direkt mit der Klinik die Kostenübernahme vereinbaren kann. Ist ein medizinisch sinnvoller (das ist eine wichtige Formulierung) Rücktransport in den Versicherungsschutz eingeschlossen, kümmert sich der Versicherer um die Organisation und trägt die Kosten. Bei der Formulierung „medizinisch notwendig“ sollte man dagegen vorsichtig sein. Denn dann kommt der Versicherer häufig nur für den Rücktransport auf, wenn im Urlaubsland keine effektive Behandlung erfolgen kann.</span></p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 18 Jun 2024 11:16:58 +0000</pubDate>
                                
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: freepik </imageCopyright>
                                
                                                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Optionstarife erklärt]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Ohne erneute Gesundheitsprüfung in die PKV]]></subTitle>
                                
                                <newsId>3343</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/optionstarife-erklaert/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Ob Medizinstudent, Unternehmensgründer, Freiberufler oder Angestellter mit überdurchschnittlichen Gehaltsaussichten – wer bereits in jungen Jahren weiß, dass er später in die private Krankenversicherung wechseln will, kann sich seinen heutigen Gesundheitsstatus mit einem Optionstarif „einfrieren“ lassen. Wie das geht, lesen Sie hier. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><span data-contrast="auto">Sich bereits heute die Bedingungen für einen späteren Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) sichern – diese Möglichkeit bietet ein sogenannter Optionstarif. Für wenige Euro im Monat können so zum Beispiel Berufsstarter oder Medizinstudenten, für die heute schon feststeht, dass sie nach der Facharztausbildung privat krankenversichert sein wollen, die „Eintrittskarte“ in die PKV lösen.</span><span data-ccp-props="{&quot;134233117&quot;:true,&quot;134233118&quot;:true}"> </span></p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p><span data-contrast="auto">Dasselbe gilt für Selbstständige, die womöglich erst am Beginn ihrer Karriere stehen und noch freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, oder junge Angestellte, die absehbar die Verdienstgrenze von derzeit 69.300 Euro brutto pro Jahr überschreiten und sich dann privat krankenversichern können.</span><span data-ccp-props="{&quot;134233117&quot;:true,&quot;134233118&quot;:true}"> </span></p>
<h5>Gesundheitszustand wird „eingefroren“</h5>
<p><span data-contrast="auto">Wenn Sie zu einer dieser Personengruppen gehören, können Optionstarife der privaten Krankenversicherer eine gute Wahl für Sie sein. Bei Abschluss eines solchen Vertrags machen Sie einmalig eine Gesundheitsprüfung, deren Ergebnis dann „eingefroren“ wird. Das heißt, sobald Sie später in die PKV oder einen privaten Krankenzusatztarif wechseln, müssen Sie dafür keine erneute Gesundheitsprüfung absolvieren. Das gilt auch dann, wenn die Option erst Jahre später in Anspruch genommen wird.</span><span data-ccp-props="{&quot;134233117&quot;:true,&quot;134233118&quot;:true}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Würden Sie warten</span><b><span data-contrast="auto"> – </span></b><span data-contrast="auto">und Ihr Gesundheitszustand verschlechtert sich, müssten Sie gegebenenfalls lebenslang einen höheren Beitrag bezahlen oder könnten gar keine private Krankenversicherung mehr abschließen.</span><span data-ccp-props="{&quot;134233117&quot;:true,&quot;134233118&quot;:true}"> </span></p>
<h5>Optionstarife bieten keinen Versicherungsschutz</h5>
<p><span data-contrast="auto">Grundsätzlich haben die meisten Krankenversicherer solche Optionstarife in ihrem Portfolio. Wie konkret jedoch zum Beispiel Zugangsvoraussetzungen, Termine oder Fristen ausgestaltet sind, kann von Anbieter zu Anbieter variieren. Manchmal ist die Laufzeit der Optionstarife begrenzt und gilt nur für eine bestimmte Zahl an Versicherungs- oder Kalenderjahren. In der Regel ist auch ein Maximalalter (zum Beispiel 45 oder 50 Jahre) vorgesehen, bis zu dem die Option ausgeübt werden kann. Einige Versicherer bieten auch Optionstarife für den Wechsel zu Tarifen im eigenen Haus mit besseren Leistungen an.</span><span data-ccp-props="{&quot;134233117&quot;:true,&quot;134233118&quot;:true}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Wichtig zu wissen ist auch, dass ein Optionstarif keinen Versicherungsschutz gewährt. Er stellt nur die Möglichkeit dar, zu heutigen Bedingungen später mal eine private Krankenvoll- oder -zusatzversicherung abschließen zu können.</span><span data-ccp-props="{&quot;134233117&quot;:true,&quot;134233118&quot;:true}"> </span></p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 29 May 2024 07:34:44 +0000</pubDate>
                                
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: rawpixel/Freepik</imageCopyright>
                                
                                                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Familie und PKV – geht das überhaupt?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[PKV oder GKV? ]]></subTitle>
                                
                                <newsId>3342</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/familie-und-pkv-geht-das-ueberhaupt/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Um die Frage kurz zu beantworten: Ja, das geht. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Familienmitglieder in der PKV allerdings nicht beitragsfrei mitversichert. Viele Gutverdiener bleiben lieber deshalb freiwillig in der GKV. Nur übersehen sie dabei oft ein wichtiges Detail. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><span data-contrast="auto">Selbstständige und gutverdienende Angestellte haben die Wahl, ob sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern wollen. Für die private Absicherung sprechen in aller Regel die besseren Leistungen wie hohe Zuschüsse zum Zahnersatz oder Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Dennoch bleiben viele Versicherte mit Familie lieber freiwillig in der GKV. Der Grund: In der PKV muss für jedes Familienmitglied ein eigener Vertrag mit individuellen Beiträgen abgeschlossen werden. Bei gesetzlich Versicherten sind Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichert. Und das klingt ja erst einmal verlockend.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559739&quot;:160,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h5>Beitragsfreiheit in Familienversicherung hat Grenzen</h5>
<p><span data-contrast="auto">Wer sich entscheiden kann, ob er mit seinen Lieben gesetzlich oder privat abgesichert sein möchte, sollte aber bedenken, dass dabei die individuelle Lebenssituation eine entscheidende Rolle spielt. Mit der „automatischen Beitragsfreiheit“ in der Familienversicherung ist es nämlich so eine Sache.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559739&quot;:160,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Der Hintergrund: Die beitragsfreie Familienversicherung greift nur unter bestimmten Voraussetzungen. Eine davon: Die mitversicherten Angehörigen dürfen kein oder nur ein sehr geringes Einkommen haben. In vielen Familien entspricht das heute aber nicht mehr der Lebenswirklichkeit. Dass ein Partner „in Vollzeit“ zu Hause bleibt und sich um die Kindererziehung kümmert, kommt längst nicht mehr so häufig vor wie früher. Sobald eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten wird, ist eine Aufnahme in die Familienversicherung aber nicht mehr möglich. Und: Zum Einkommen zählen auch Einnahmen wie Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559739&quot;:160,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<h5>Einkommenslimit ist schnell erreicht</h5>
<p><span data-contrast="auto">Die angesprochene Einkommensgrenze ist recht schnell erreicht. Bei der Berechnung spielt die sogenannte monatliche Bezugsgröße des Sozialgesetzbuches IV eine Rolle. Diese Bezugsgröße liegt aktuell bei 3.535 Euro. Das Gesamteinkommen darf ein Siebtel dieser Summe, also 505 Euro, nicht überschreiten. Bei Ausübung eines Mini-Jobs liegt die Grenze bei 538 Euro. Familienmitglieder, die ein höheres Einkommen haben, müssen einen eigenen Beitrag zur gesetzlichen KV zahlen und können nicht in die beitragsfreie Familienversicherung aufgenommen werden – einer der Hauptgründe für die Entscheidung zugunsten der GKV entfällt damit. Häufig ist die private Krankenversicherung unter Abwägung aller Aspekte dann eben doch die bessere Lösung. </span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559739&quot;:160,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 21 May 2024 13:27:53 +0000</pubDate>
                                
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: gpointstudio/freepik </imageCopyright>
                                
                                                                                <writer> </writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[PKV: Von diesen Zusatzleistungen profitieren Familien  ]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Rooming-In bis Telemedizin ]]></subTitle>
                                
                                <newsId>3341</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/pkv-von-diesen-zusatzleistungen-profitieren-familien/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Zwar gibt es in der privaten Krankenversicherung keine beitragsfreie Mitversicherung für Familienmitglieder. Dennoch hat die PKV gegenüber der gesetzlichen Versicherung für Familien einige Vorteile. Oft werden zum Beispiel wichtige Zusatzleistungen angeboten, die ein Plus an Schutz und Service bieten. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><span data-contrast="auto">Bei der Familiengründung stehen viele werdende Eltern vor der Entscheidung: Nutzen wir die Grundversorgung der beitragsfreien Familienversicherung in der GKV, oder versichern wir uns lieber privat? Oftmals ist nämlich beides möglich, und beide Varianten haben ihre Vorteile. Für die PKV sprechen allerdings neben einem umfangreicheren Leistungsangebot auch zahlreiche Zusatzleistungen, die gerade Familien eine optimale Gesundheitsversorgung ermöglichen. Hier einige Beispiele:</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<p><em>Rooming-In im Krankenhaus</em><span data-contrast="auto"><em>:</em> </span><span data-contrast="auto">Muss ein kleines Kind ins Krankenhaus, leidet es seelisch oft sehr unter der Trennung von der Familie. Beim Rooming-In kann ein Elternteil im Zimmer des Kindes übernachten. Auch bei erwachsenen Patienten besteht diese Möglichkeit, etwa durch den Ehepartner oder wenn ein erwachsenes Kind bei Vater oder Mutter bleibt. Die PKV übernimmt dann die Kosten. Die GKV leistet nur, wenn eine medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden kann.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<p><em>Alternativmedizin</em><span data-contrast="auto">: Heilbehandlungen abseits der Schulmedizin sind im Leistungsangebot vieler PKV-Tarife enthalten. Auch werden Kosten für alternativmedizinische Therapien erstattet, wenn es keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel für bestimmte Krankheiten gibt. Die GKV übernimmt solche Kosten in der Regel nicht – abgesehen von Ausnahmen, in denen alternative Behandlungen „medizinisch erfolgversprechend“ sind. Das ist aber schwer nachzuweisen.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<p><em>Kieferorthopädie</em><span data-contrast="auto"><em>:</em> Private Krankenversicherungen übernehmen einen Großteil der Kosten für kieferorthopädische Behandlungen bei Patienten bis zum Alter von 21 Jahren. Die genaue Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Tarif und kann bis zu 100 Prozent betragen. Auch die GKV übernimmt 80 Prozent Kosten in diesem Bereich – allerdings nur bis zum 18. Geburtstag des Kindes und wenn eine erhebliche Fehlstellung vorliegt. Wird eine Behandlung aus vorwiegend kosmetischen Gründen gewünscht, übernehmen die gesetzlichen Kassen die Kosten nicht.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<p><em>Telemedizin</em><span data-contrast="auto"><em>:</em> Videosprechstunde, Telemonitoring zur Überwachung von Patienten mit chronischen Erkrankungen, Apps zum Einholen einer Zweitmeinung – Telemedizin bietet eine Menge an Service, Sicherheit und Komfort. Die meisten PKV-Tarife ermöglichen unbegrenzten Zugang zu diesen Leistungen – etwa einem Rund-um-die-Uhr-Zugang zu Kinderärzten. Vor allem in ländlichen Regionen mit weiter Anfahrt zur nächsten Praxis ist das ein unschätzbarer Vorteil.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<p><em>Gesundheitsservice</em><span data-contrast="auto"><em>:</em> Die PKV stellt Versicherten eine Vielzahl an Serviceleistungen zur Verfügung. Dazu zählen beispielsweise die Vermittlung und Organisation von Gesundheitsdienstleistungen, die langfristige Begleitung durch einen Reha-Manager oder die Bereitstellung von Gesundheitsprogrammen (zum Beispiel zum Abnehmen oder für einen gesunden Rücken). Damit entwickelt sich die PKV vom reinen Kostenerstatter zum begleitenden Gesundheitsmanager ihrer Kundinnen und Kunden.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 08 May 2024 13:01:35 +0000</pubDate>
                                
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: Freepik/gpointstudio</imageCopyright>
                                
                                                                                <writer> </writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Warum Zahnärzte von der PKV profitieren können ]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Private Krankenversicherung ]]></subTitle>
                                
                                <newsId>3340</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/warum-zahnaerzte-von-der-pkv-profitieren-koennen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Als Zahnarzt können Sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern. Bei der Wahl einer privaten Absicherung profitieren Sie bei einigen Anbietern jedoch von speziellen Zahnarzt-Tarifen mit attraktiven Leistungen und einem besonders guten Preis-Leistungs-Verhältnis. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Für niedergelassene Zahnärzte ist die Sache klar: Als Selbstständige können sie sich sowohl privat als auch gesetzlich krankenversichern. Aber auch angestellte Zahnärzte sind krankenversicherungsfrei, sofern ihr regelmäßiges Einkommen die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG-Grenze) von aktuell </span><span data-contrast="auto">69.300 Euro</span><span data-contrast="auto"> überschreitet.</span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Entscheiden Sie sich als Zahnarzt für die private Krankenversicherung (PKV), kommen sie bei einigen Versicherern in den Genuss spezieller Zahnärztetarife. Diese zeichnen sich durch besonders attraktive Prämien aus und stehen auch Familienangehörigen (Ehepartner, Kinder) offen. Die Beiträge werden außerdem meist mit einer Altersrückstellung kalkuliert. Das verzinslich angelegte Geld dient dazu, steigende Ausgaben für die medizinische Versorgung im Alter zu finanzieren, ohne dass die Beiträge entsprechend steigen. (Tarife für Kinder und Ausbildungstarife haben in der Regel noch keine Alterungsrückstellung. Diese werden erst mit dem Erwachsenenalter gebildet.)</span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
<h5 aria-level="2"><span data-contrast="none">Verzicht auf vollen Zahnversicherungsschutz</span><span data-ccp-props="{&quot;134245418&quot;:true,&quot;134245529&quot;:true,&quot;335559738&quot;:160,&quot;335559739&quot;:80}"> </span></h5>
<p><span data-contrast="auto">Eine weitere Besonderheit: Sie können in diesen Tarifen meist entscheiden, ob Sie auch für Ihre Zähne einen umfassenden Schutz wünschen oder nur die Material- und Laborkosten abgedeckt sein sollen oder ob Sie auf den kompletten Zahnversicherungsschutz verzichten wollen. Wählen Sie eine der beiden letzten Varianten und lassen sich bei Bedarf in eigener Praxis von Kollegen behandeln, wirkt sich das noch einmal günstig auf die Prämienhöhe aus. Zusätzlich wird eine Beitragsrückerstattung angeboten (je nach Tarif) und eine wählbare Selbstbeteiligung. Die genaue Höhe der Beiträge richtet sich dann nach Alter, Geschlecht, den versicherten Leistungen sowie dem Ergebnis der Gesundheitsprüfung durch den Versicherer.</span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
<h5 aria-level="2"><span data-contrast="none">Umfangreicher Leistungskatalog</span><span data-ccp-props="{&quot;134245418&quot;:true,&quot;134245529&quot;:true,&quot;335559738&quot;:160,&quot;335559739&quot;:80}"> </span></h5>
<p><span data-contrast="auto">Die speziellen Zahnarzttarife in der PKV bieten darüber hinaus Leistungen mit besonders guten Konditionen. Abhängig vom Anbieter, können dazu folgende Punkte gehören:</span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
<ul>
<li data-leveltext="" data-font="Symbol" data-listid="5" data-list-defn-props="{&quot;335552541&quot;:1,&quot;335559685&quot;:720,&quot;335559991&quot;:360,&quot;469769226&quot;:&quot;Symbol&quot;,&quot;469769242&quot;:[8226],&quot;469777803&quot;:&quot;left&quot;,&quot;469777804&quot;:&quot;&quot;,&quot;469777815&quot;:&quot;hybridMultilevel&quot;}" aria-setsize="-1" data-aria-posinset="1" data-aria-level="1"><span data-contrast="auto">Freie Arzt- und Krankenhauswahl</span><span data-ccp-props="{}"> </span></li>
<li data-leveltext="" data-font="Symbol" data-listid="5" data-list-defn-props="{&quot;335552541&quot;:1,&quot;335559685&quot;:720,&quot;335559991&quot;:360,&quot;469769226&quot;:&quot;Symbol&quot;,&quot;469769242&quot;:[8226],&quot;469777803&quot;:&quot;left&quot;,&quot;469777804&quot;:&quot;&quot;,&quot;469777815&quot;:&quot;hybridMultilevel&quot;}" aria-setsize="-1" data-aria-posinset="1" data-aria-level="1"><span data-contrast="auto">Keine Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte (GOÄ/GOZ)</span><span data-ccp-props="{}"> </span></li>
<li data-leveltext="" data-font="Symbol" data-listid="5" data-list-defn-props="{&quot;335552541&quot;:1,&quot;335559685&quot;:720,&quot;335559991&quot;:360,&quot;469769226&quot;:&quot;Symbol&quot;,&quot;469769242&quot;:[8226],&quot;469777803&quot;:&quot;left&quot;,&quot;469777804&quot;:&quot;&quot;,&quot;469777815&quot;:&quot;hybridMultilevel&quot;}" aria-setsize="-1" data-aria-posinset="1" data-aria-level="1"><span data-contrast="auto">Weltweiter Versicherungsschutz</span><span data-ccp-props="{}"> </span></li>
<li data-leveltext="" data-font="Symbol" data-listid="5" data-list-defn-props="{&quot;335552541&quot;:1,&quot;335559685&quot;:720,&quot;335559991&quot;:360,&quot;469769226&quot;:&quot;Symbol&quot;,&quot;469769242&quot;:[8226],&quot;469777803&quot;:&quot;left&quot;,&quot;469777804&quot;:&quot;&quot;,&quot;469777815&quot;:&quot;hybridMultilevel&quot;}" aria-setsize="-1" data-aria-posinset="1" data-aria-level="1"><span data-contrast="auto">Offener Heil- und Hilfsmittelkatalog</span><span data-ccp-props="{}"> </span></li>
<li data-leveltext="" data-font="Symbol" data-listid="5" data-list-defn-props="{&quot;335552541&quot;:1,&quot;335559685&quot;:720,&quot;335559991&quot;:360,&quot;469769226&quot;:&quot;Symbol&quot;,&quot;469769242&quot;:[8226],&quot;469777803&quot;:&quot;left&quot;,&quot;469777804&quot;:&quot;&quot;,&quot;469777815&quot;:&quot;hybridMultilevel&quot;}" aria-setsize="-1" data-aria-posinset="1" data-aria-level="1"><span data-contrast="auto">Verzicht auf Zahnstaffel</span><span data-ccp-props="{}"> </span></li>
<li data-leveltext="" data-font="Symbol" data-listid="5" data-list-defn-props="{&quot;335552541&quot;:1,&quot;335559685&quot;:720,&quot;335559991&quot;:360,&quot;469769226&quot;:&quot;Symbol&quot;,&quot;469769242&quot;:[8226],&quot;469777803&quot;:&quot;left&quot;,&quot;469777804&quot;:&quot;&quot;,&quot;469777815&quot;:&quot;hybridMultilevel&quot;}" aria-setsize="-1" data-aria-posinset="1" data-aria-level="1"><span data-contrast="auto">Förderung bei Schwangerschaft</span><span data-ccp-props="{}"> </span></li>
<li data-leveltext="" data-font="Symbol" data-listid="5" data-list-defn-props="{&quot;335552541&quot;:1,&quot;335559685&quot;:720,&quot;335559991&quot;:360,&quot;469769226&quot;:&quot;Symbol&quot;,&quot;469769242&quot;:[8226],&quot;469777803&quot;:&quot;left&quot;,&quot;469777804&quot;:&quot;&quot;,&quot;469777815&quot;:&quot;hybridMultilevel&quot;}" aria-setsize="-1" data-aria-posinset="1" data-aria-level="1"><span data-contrast="auto">Psychotherapie ohne Begrenzung der Sitzungszahl</span><span data-ccp-props="{}"> </span></li>
<li data-leveltext="" data-font="Symbol" data-listid="5" data-list-defn-props="{&quot;335552541&quot;:1,&quot;335559685&quot;:720,&quot;335559991&quot;:360,&quot;469769226&quot;:&quot;Symbol&quot;,&quot;469769242&quot;:[8226],&quot;469777803&quot;:&quot;left&quot;,&quot;469777804&quot;:&quot;&quot;,&quot;469777815&quot;:&quot;hybridMultilevel&quot;}" aria-setsize="-1" data-aria-posinset="1" data-aria-level="1"><span data-contrast="auto">Ambulante Kurbehandlungen</span><span data-ccp-props="{}"> </span></li>
<li data-leveltext="" data-font="Symbol" data-listid="5" data-list-defn-props="{&quot;335552541&quot;:1,&quot;335559685&quot;:720,&quot;335559991&quot;:360,&quot;469769226&quot;:&quot;Symbol&quot;,&quot;469769242&quot;:[8226],&quot;469777803&quot;:&quot;left&quot;,&quot;469777804&quot;:&quot;&quot;,&quot;469777815&quot;:&quot;hybridMultilevel&quot;}" aria-setsize="-1" data-aria-posinset="1" data-aria-level="1"><span data-contrast="auto">Vorsorgeuntersuchungen ohne Selbstbeteiligung</span><br />
<span data-contrast="auto">und ohne Gefährdung der Beitragsrückerstattung</span><span data-ccp-props="{}"> </span></li>
</ul>
<h5 aria-level="2"><span data-contrast="none">Private Krankenversicherung für Studenten</span><span data-ccp-props="{&quot;134245418&quot;:true,&quot;134245529&quot;:true,&quot;335559738&quot;:160,&quot;335559739&quot;:80}"> </span></h5>
<p><span data-contrast="auto">Auch Zahnmedizinstudenten können sich bereits bei Aufnahme ihres Studiums privat krankenversichern, indem sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. PKV-Studententarife sind in der Regel sehr günstig und bieten darüber hinaus den Vorteil, dass die angehenden Akademiker nach ihrem Studium ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen „normalen“ Krankenversicherungs- und Krankentagegeldtarif für Zahnmediziner wechseln können.</span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Tipp: Studenten, die aktuell noch nicht in die private Krankenversicherung wechseln möchten, können auch für wenige Euro im Monat einen sogenannten Optionstarif abschließen. Damit halten sie sich die Möglichkeit eines späteren Wechsels von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung offen – und das ebenfalls ohne erneute Gesundheitsprüfung.</span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 24 Apr 2024 11:49:49 +0000</pubDate>
                                
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: pixabay / Bruno Pereira</imageCopyright>
                                
                                                                                <writer>Achim Nixdorf</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Private Krankenversicherung: So profitieren Selbstständige und Freiberufler ]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[GKV oder PKV? ]]></subTitle>
                                
                                <newsId>339</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/private-krankenversicherung-so-profitieren-selbststaendige-und-freiberufler/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Als Selbstständiger oder Freiberufler können Sie selbst entscheiden, ob Sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern. In vielen Bereichen bietet die private Variante mehr Leistungen. Doch die PKV hat noch weitere Vorteile. Welche – das lesen Sie hier. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><span data-contrast="auto">Schnelle Termine beim Facharzt, Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung im Krankenhaus, volle Kostenübernahme für verschriebene Medikamente, bis zu 100 Prozent Erstattung der Kosten für hochwertigen Zahnersatz – die Leistungen der privaten Krankenversicherer garantieren eine optimale medizinische Versorgung. Doch nicht jede und jeder hat Möglichkeit, in die PKV zu kommen. Mit einer hauptberuflichen Tätigkeit als Selbstständiger dürfen Sie wählen: Sie können sich privat versichern und erhalten Zugang zu bestmöglicher medizinischer Versorgung. </span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h5><b><span data-contrast="auto">GKV bietet eine solide Grundversorgung</span></b><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></h5>
<p><span data-contrast="auto">Einer der wichtigsten Unterschiede zwischen PKV und GKV: Bei den gesetzlichen Kassen ist der Leistungsumfang für alle Versicherten fast gleich. Für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung begrenzt das sogenannte Wirtschaftlichkeitsgebot die Behandlungen, Vorsorge und Medikamente auf ein medizinisch notwendiges und wirtschaftlich angemessenes Maß. Hinzu kommt: einige früher gewährte Leistungen wurden aus Kostengründen durch Reformen gestrichen.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Das kann Ihnen als PKV-Versicherter nicht passieren. Leistungen, die einmal vertraglich vereinbart sind, kann der Versicherer im Nachhinein nicht wieder einkassieren. Nur Sie selbst haben die Möglichkeit, in einen günstigeren oder höherwertigen Tarif zu wechseln. Das Versicherungsunternehmen darf am geschlossenen Vertrag nicht eigenmächtig Änderungen vornehmen. Gute PKV-Tarife enthalten zum Beispiel auch eine Kostenübernahme bei Behandlungen durch Heilpraktiker und Alternativmediziner, professionelle Zahnreinigung und hohe Zuschüsse bei Implantaten.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<h5><b><span data-contrast="auto">PKV-Beiträge sind unabhängig vom Einkommen</span></b><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></h5>
<p><span data-contrast="auto">Zweiter wesentlicher Unterschied zwischen PKV und GKV: In der privaten Krankenversicherung richten sich die Beiträge (wie erwähnt) individuell nach den vereinbarten Leistungen. Außerdem spielt der Gesundheitszustand eine Rolle. Je weniger Vorerkrankungen vorliegen, umso niedriger sind die Beiträge. Deshalb ist eine PKV für junge Menschen häufig besonders günstig. Darüber hinaus wirkt sich die Höhe des vereinbarten Selbstbehalts auf die Beitragshöhe aus. </span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Bei den gesetzlichen Kassen errechnen sich die Beiträge ausschließlich auf Grundlage des Einkommens. Für Sie als Selbstständigen heißt das: Wenn Sie sich freiwillig gesetzlich versichern, gehen Sie das Risiko ein, bei steigendem Gewinn hohe Nachzahlungen oder gar dauerhaft den Höchstbeitrag zur GKV leisten zu müssen. Selbst im Ruhestand sind die gesetzlichen Beiträge noch einkommensabhängig – und zum Einkommen zählen auch Einnahmen aus Zinsen, Mieten, Pachten und Dividenden. Vor hohen PKV-Beiträgen sind Versicherte durch Altersrückstellungen, die sie im Laufe der Jahre gebildet haben, weitgehend geschützt.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 16 Apr 2024 07:20:45 +0000</pubDate>
                                
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: freepik </imageCopyright>
                                
                                                                                <writer> </writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Freiwillig in die GKV? Denken Sie nochmal drüber nach!]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Leistungs-Check ]]></subTitle>
                                
                                <newsId>338</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/freiwillig-in-die-gkv-denken-sie-nochmal-drueber-nach/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Selbstständige, Freiberufler und gutverdienende Angestellte haben die Wahl, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern möchten. Die Entscheidung will gut überlegt sein, denn sie hat weitreichende Folgen. Hilfreich ist dabei ein Blick auf die unterschiedlichen Leistungen von GKV und PKV.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>„Die gesetzliche Krankenversicherung ist doch völlig ausreichend, oder?“ Wenn auch Sie dieser Meinung sind, liegen Sie damit nicht einmal so falsch: Die GKV deckt Leistungen zur medizinischen Grundversorgung ab. Wer krank wird, bekommt die medizinisch notwendige Behandlung. Allerdings auch nicht mehr. Und bei näherem Hinsehen kommen dann doch Zweifel, ob das tatsächlich „völlig ausreichend“ ist.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h5>Behandlung beim Top-Arzt? Schwierig…</h5>
<p>Nehmen wir einen simplen Arztbesuch. Schon bei der Wahl der Praxis gibt es für GKV-Versicherte eine Einschränkung. Sie können nur zu einem kassenärztlich zugelassenen Mediziner gehen. Gerade bei Fachärzten haben viele der besten Spezialisten keine Kassenzulassung und behandeln nur Privatpatienten. Das wird ohne PKV-Police richtig teuer. Als Kassenpatient beschränkt sich Ihr Anspruch auf die sogenannte „Regelversorgung“, die im Sozialgesetzbuch festgelegt ist und Leistungen erlaubt, die „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind sowie ein notwendiges Maß nicht überschreiten“. Daher können zum Beispiel viele neue oder alternative Behandlungsmethoden von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden. Und: Bei Medikamenten müssen Sie anders als PKV-Versicherte eine 10-prozentige Zuzahlung leisten (mindestens 5, höchstens 10 Euro).</p>
<p>Besonders gravierend fallen die Unterschiede beim Krankenhausaufenthalt aus. In aller Regel werden gesetzlich Versicherte in einem Mehrbettzimmer untergebracht. Bei Privatpatienten sind Ein- oder Zweibettzimmer ebenso üblich wie – auf Wunsch - eine Behandlung durch den Chefarzt oder den Spezialisten. Die Kosten übernimmt – je nach Tarif – die Versicherung. Wenn GKV-Patienten diese Leistungen in Anspruch nehmen wollen, müssen sie sie selbst bezahlen.</p>
<h5>Hochwertiger Zahnersatz? Das geht ins Geld!</h5>
<p>Ein weiterer Punkt ist die zahnärztliche Behandlung. Vor allem beim Zahnersatz gibt es gravierende Leistungsdifferenzen. Die Festzuschüsse der gesetzlichen Kassen decken einen Bruchteil der Kosten von hochwertigem Zahnersatz ab. Wer als GKV-Patient nicht auf die günstigste Lösung (ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig) zurückgreifen möchte, muss hohe Zuzahlungen einkalkulieren, nicht selten in Höhe von mehreren Tausend Euro.</p>
<p>Schließlich sollten Sie vor Ihrer Entscheidung auch bedenken, dass sich der Leistungsumfang der gesetzlichen Kassen in den vergangenen Jahren immer weiter verringert hat. Bei einer privaten Versicherung ist das nicht möglich. Einmal vereinbarte Leistungen kann das Versicherungsunternehmen nicht von sich aus wieder streichen, sie sind garantiert. Nach der Leistungsstärke des gewählten Tarifs richtet sich auch die Beitragshöhe. Im Gegensatz zu den GKV-Beiträgen ist sie unabhängig von der Höhe des Einkommens. Das heißt: Mehr Leistungen, mehr Flexibilität – unterm Strich spricht bei der Frage „GKV oder PKV“ dann doch einiges für die private Krankenversicherung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 04 Apr 2024 06:58:35 +0000</pubDate>
                                
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: Freepik</imageCopyright>
                                
                                                                                <writer> </writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Was Sie bei der Krankenversicherung für Ihr Kind beachten sollten ]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Nachwuchs in Sicht? ]]></subTitle>
                                
                                <newsId>337</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/was-sie-bei-der-krankenversicherung-fuer-ihr-kind-beachten-sollten/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Hurra, wir bekommen ein Baby! Wenn auch Sie Nachwuchs erwarten (oder diesen Schritt planen), sollten Sie rechtzeitig über die Frage der Krankenversicherung nachdenken. Die Leistungsunterschiede sind gravierend! Welche Möglichkeiten Sie haben, um Ihr Kind bestmöglich abzusichern, erfahren Sie hier. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><span data-contrast="auto">Werdende Eltern haben viel um die Ohren. Trotzdem lohnt es sich, etwas Zeit zu opfern und zu klären, wie das Kind krankenversichert werden soll. Privat oder gesetzlich – was ist eigentlich der Unterschied? Und welche Variante ist im Einzelfall überhaupt möglich?</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559685&quot;:142,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h5>Privat oder gesetzlich? Unterschiede sind enorm</h5>
<p><span data-contrast="auto">Fakt ist: Abhängig vom abgeschlossenen Tarif gehen die Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV) teils deutlich über das Angebot der gesetzlichen Kassen (GKV) hinaus. Vorteile der PKV sind beispielsweise die uneingeschränkte Arztwahl (auch zu Privatärzten und innerhalb eines Quartals), eine ärztliche Zweitmeinung, die Kostenübernahme bei kieferorthopädischen Maßnahmen, einfacher Zugang zu Spezialisten oder zusätzliche Leistungen im Krankenhaus, wie etwa das sogenannte Rooming-in (Eltern können beim Kind im Krankenzimmer übernachten). Außerdem sind die einmal vereinbarten Leistungen in der PKV garantiert. Anders als in der GKV können sie nicht nachträglich per Reform gestrichen oder verändert werden.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559685&quot;:142,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Ob Eltern ihr Kind privat versichern können oder ob es in die beitragsfreie Familienversicherung der GKV aufgenommen wird, hängt davon ab, wie Vater und Mutter versichert sind. Hier die möglichen Varianten:</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559685&quot;:142,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<ul>
<li>Beide Elternteile sind in der GKV</li>
</ul>
<p>Sohn oder Tochter wird dann automatisch über die GKV-Familienversicherung versichert, ohne dass dafür zusätzliche Beiträge fällig werden. Wer einen besseren Schutz für seinen neuen Erdenbürger will, kann ihn entweder durch den Abschluss einer Zusatzversicherung oder nach Gesundheitsprüfung komplett eigenständig privat versichern. So erhält der Nachwuchs immer die besten Behandlungen bei Ärzten, Zahnärzten und im Krankenhaus.</p>
<ul>
<li>Beide sind privat versichert</li>
</ul>
<p><span data-contrast="auto">In diesem Fall muss Ihr Kind zu einem tarifabhängigen Monatsbeitrag ebenfalls in der PKV versichert werden. Dies geschieht jedoch ohne Gesundheitsprüfung. Auch bei schweren Vorerkrankungen gibt es keine Leistungsausschlüsse und keine Risikoaufschläge.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559685&quot;:142,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
<ul>
<li>Ein Elternteil ist gesetzlich versichert, das andere privat</li>
</ul>
<p><span data-contrast="auto">Bei dieser Konstellation sind grundsätzlich beide Optionen möglich. Doch: Die GKV nimmt das Kind nicht kostenfrei auf, wenn der privatversicherte Elternteil Hauptverdiener ist und ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 Euro hat (Stand: 2024). Dann muss für das Kind ein monatlicher Krankenkassenbeitrag gezahlt werden. Damit der Nachwuchs privat versichert werden kann, ist die Geburt innerhalb von zwei Monaten zu melden. Und: Die PKV-Mitgliedschaft des privat versicherten Elternteils muss seit mindestens drei Monaten bestehen. Eltern, die für ihr Kind eine höherwertige Versicherung wünschen, können zur PKV tendieren. Denn: In beiden Fällen sind extra Beiträge für das Kind zu entrichten.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335559685&quot;:142,&quot;335559737&quot;:2268,&quot;335559740&quot;:360}"> </span></p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 13 Mar 2024 08:32:34 +0000</pubDate>
                                
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: Freepik</imageCopyright>
                                
                                                                                <writer> </writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[GKV oder PKV – wo fahren Versicherte besser?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Beitragsentwicklung ]]></subTitle>
                                
                                <newsId>336</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/gkv-oder-pkv-wo-fahren-versicherte-besser/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Privat krankenversichern? Zu teuer! Und dann steigen da ja dauernd die Beiträge! Solche Vorurteile über die PKV sind weit verbreitet. Doch stimmen sie wirklich? Und fahren Versicherte mit Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung wirklich besser? Hier die Fakten im Überblick.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Tippen Sie mal: Wo gab es in den vergangenen 20 Jahren im Schnitt größere Beitragssteigerungen – in der privaten Krankenversicherung oder bei den gesetzlichen Kassen? Die Antwort: In der GKV. Dort erhöhten sich die Beitragseinnahmen zwischen 2004 und 2024 um durchschnittlich 3,2 Prozent jährlich. In der PKV waren es 2,8 Prozent.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h5>PKV-Beiträge steigen oft jahrelang gar nicht</h5>
<p>Das kommt für viele überraschend – steht die private Krankenversicherung doch noch immer im Ruf, ihre Kundinnen und Kunden mit übermäßigen Beitragserhöhungen zu belasten. Dass dies auf einen längeren Zeitraum betrachtet keineswegs so ist, zeigen die erwähnten Zahlen. Woher kommt also dieser – falsche – Eindruck?</p>
<p>Der Grund: Im Gegensatz zur Entwicklung in der GKV gibt es bei den privaten Versicherern oft jahrelang überhaupt keinen Beitragsanstieg, dann dafür in einem etwas größeren Sprung und nur bei einzelnen Tarifen. „Das liegt an den gesetzlichen Regelungen, die genau vorschreiben, wann ein Krankenversicherungsunternehmen die Beiträge anpassen darf“, erklärt ein Sprecher des PKV-Verbandes. Grundsätzlich lasse es sich nicht ausschließen, dass Beiträge angepasst werden müssen. Der medizinische Fortschritt, Inflation und steigende Behandlungskosten führen dazu. Im Gegensatz zur GKV genießen PKV-Versicherte aber einen unschätzbaren Vorteil: Einmal vereinbarte Leistungen können von den Unternehmen nicht mehr einseitig verändert oder gar gestrichen werden. Gesetzlich Versicherte kennen es dagegen aus leidvoller Erfahrung: Immer wieder werden hier Leistungen gekappt und müssen selbst bezahlt werden. Auch das ist eine Form der Beitragserhöhung in der GKV. Und nicht die einzige.</p>
<h5>So steigen die Beiträge in der GKV</h5>
<p>Steigende Zusatzbeiträge erhöhen die Kosten für GKV-Versicherte ebenfalls. Sie werden jedes Jahr neu festgelegt und wuchsen zuletzt für 2024 von 1,6 auf 1,7 Prozent durchschnittlich. Die dritte Stellschraube des Gesetzgebers ist die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Sie legt fest, bis zu welcher Höhe das Einkommen zur Ermittlung der Sozialbeiträge, also auch der GKV-Beiträge berücksichtigt wird. 2024 stieg diese Grenze von 59.850 auf 62.100 Euro Jahreseinkommen (entspricht 5.175 Euro Monatseinkommen). Und in der Regel steigt sie jedes Jahr weiter.</p>
<p>Das alles führt dazu, dass ein freiwillig gesetzlich Versicherter seit Anfang 2024 inzwischen einen monatlichen GKV-Beitrag von 844 Euro, zuzüglich 207 Euro Pflegeversicherung zu zahlen hat (sofern keine Kinder vorhanden sind) – also deutlich mehr als 1.000 Euro.</p>
<p>Kostenfalle PKV? Tatsächlich ein unhaltbares Vorurteil. Fakt ist: In der Beitragsentwicklung unterscheiden sich PKV und GKV kaum, mit leichten Vorteilen für die Kunden der privaten Krankenversicherer – dies allerdings bei klar besseren, vertraglich garantierten Leistungen.</p>
<p>&nbsp;</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 05 Mar 2024 13:20:30 +0000</pubDate>
                                
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: Elina Fairytale / Pexles</imageCopyright>
                                
                                                                                <writer> </writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wechsel von privater zu gesetzlicher Krankenversicherung]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Wann ist eine Rückkehr möglich?]]></subTitle>
                                
                                <newsId>335</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/wechsel-von-privater-zu-gesetzlicher-krankenversicherung/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Wer einmal privat krankenversichert ist, kommt nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. So lautet ein gängiges Vorurteil. Doch das stimmt so nicht: Bis zum 55. Geburtstag gibt es für Sie als privat krankenversicherte Person verschiedene Wege, in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückzukehren. Sind Sie 55 Jahre alt oder älter, ist Ihnen der Weg meist versperrt – aber auch hier gibt es noch Möglichkeiten.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Die Entscheidung, sich eine private Krankenversicherung zu suchen, hängt für viele Menschen mit unterschiedlichen Faktoren zusammen. Dazu gehören individuelle Bedürfnisse, finanzielle Möglichkeiten und der Wunsch nach mehr und besseren Leistungen als sie in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich sind. Allerdings taucht in dem Prozess der Entscheidungsfindung oft auch die Frage auf, ob ein Wechsel unwiderruflich ist, oder ob es auch ein Zurück von der PKV in die GKV geben kann.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer dürfen in die PKV wechseln, wenn sie die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze oder JAEG) über­schreiten. 2024 liegt diese bei 69.300 Euro brutto jährlich. Sie sind dann versicherungs­frei und können sich zwischen gesetzlicher Kranken­versicherung (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV) entscheiden. Auch Selbstständige und Beamte mit Anspruch auf Beihilfe fallen aus der Versicherungspflicht in der GKV.</p>
<p>Umgekehrt gilt deshalb auch: Sinkt das Einkommen eines Arbeitnehmers unter die JAEG oder wechselt ein Selbstständiger in ein Angestelltenverhältnis mit einem Gehalt unter der JAEG, ist er nicht mehr versicherungsfrei und kann bzw. muss zurück in die GKV wechseln. Auch wer Arbeitslosengeld I bezieht, wird wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung. Das gilt auch während einer Sperrzeit vor dem Bezug des Ar­beits­lo­sen­gelds. Die Agentur für Arbeit zahlt dann die kompletten Beiträge für die Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung.</p>
<h3>Besonderheit: Versicherte über 55 Jahre</h3>
<p>Sobald Sie als Privat­versicherter das 55. Lebensjahr über­schritten haben, ist eine Rückkehr in die GKV aber fast nicht mehr möglich. Der Gesetz­geber möchte so verhindern, dass ältere Menschen zurück in die GKV wechseln und die Solidar­gemeinschaft belasten. Denn sie verursachen in der Regel höhere Kosten im Gesundheits­system.</p>
<p>Trotzdem gibt es auch hier noch eine Möglichkeit, zurück in die Gesetzliche zu kommen, und zwar, wenn Sie sich in die Familien­versicherung Ihres Ehe- oder Lebens­partners bzw. Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin aufnehmen lassen. Dafür muss dieser oder diese gesetzlich versichert sein. Zusätzlich darf Ihr eigenes Einkommen nicht mehr als 505 Euro im Monat (bzw. 538 Euro bei Minijobs) betragen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 14 Feb 2024 13:00:42 +0000</pubDate>
                                
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: Freepik</imageCopyright>
                                
                                                                                <writer>Achim Nixdorf</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So stärkt die Private Krankenversicherung das Gesundheitssystem]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[12 Milliarden Mehrumsatz]]></subTitle>
                                
                                <newsId>352</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/so-staerkt-die-private-krankenversicherung-das-gesundheitssystem/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Mit dem sogenannten Mehrumsatz finanzieren Privatversicherte das deutsche Gesundheitssystem überproportional mit. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP). Demnach lag der jährliche Mehrumsatz zuletzt bei fast 12 Milliarden Euro. Wir erklären, was das konkret bedeutet.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Ohne Privatpatienten gingen dem Gesundheitssystem jedes Jahr knapp 11,7 Milliarden Euro verloren. Das zeigt eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP). Demnach flossen im Jahr 2021 auf Basis der neuesten vorliegenden Daten 39,51 Milliarden Euro durch Privatpatienten in das deutsche Gesundheitssystem. Im Vergleich zu GKV-Versicherten entspricht das einem Mehrumsatz von genau 11,68 Milliarden Euro, also knapp 12 Milliarden Euro.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Zum Hintergrund: In Deutschland können alle Patienten auf ein gemeinsames Versorgungssystem aus Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken zurückgreifen. Da jedoch für Privatversicherte unter anderem die Behandlungskosten ohne Budgetgrenzen erstattet werden, zahlen sie für viele medizinische Leistungen höhere Honorare. Diese Mehrzahlungen ermöglichen es zum Beispiel Ärzten und Krankenhäusern, in moderne Geräte und mehr Personal zu investieren.</p>
<p>Abweichend davon werden in der stationären Versorgung die Leistungen in beiden Versicherungszweigen nach dem Fallpauschalensystem einheitlich abgerechnet. Hier können sich gegebenenfalls Unterschiede durch Wahlleistungen (Chefarztbehandlungen etc.) ergeben. Abweichende Regularien existieren darüber hinaus auch bei Arzneimitteln sowie bei Heil- und Hilfsmitteln.</p>
<h3>Niedergelassene Ärzte profitieren besonders</h3>
<p>Laut WIP ist der Mehrumsatz daher insbesondere im Bereich der ambulanten Versorgung erheblich. Die Arztpraxen müssten danach ohne Privatversicherung jährlich auf 6,74 Milliarden Euro verzichten. Umgerechnet sind das durchschnittlich fast 59.000 Euro pro Jahr, die je niedergelassenem Arzt fehlen würden. Das entspreche, so heißt es in der Studie, zum Beispiel dem Einkommen von durchschnittlich 1,75 Medizinischen Fachangestellten, die eine Praxis dann nicht mehr beschäftigen könnte.</p>
<p><img class="alignnone wp-image-5102" src="https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2024/02/csm_Mehrumsatz_8cb41e7e051.jpg" alt="" width="628" height="419" /></p>
<p>Die Bedeutung der Privatversicherten für die niedergelassenen Ärzte zeige sich auch darin, dass 20,4 Prozent der Gesamteinnahmen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte auf PKV-Versicherte entfielen – und dies bei einem Versichertenanteil von 10,5 Prozent. Und davon profitierten entgegen einem verbreiteten Klischee Arztpraxen auf dem Land und in strukturschwachen Gebieten beträchtlich viel mehr als in den „reichen“ Städten.</p>
<h3>Mehrumsatz kommt allen zugute</h3>
<p>Das Fazit der WIP-Analyse: PKV-Versicherte spielen für alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen eine wichtige Rolle. Der Mehrumsatz der PKV-Versicherten (also der zusätzliche Erlös im Vergleich zu einer Abrechnung als GKV-Versicherte) ermöglicht Investitionen in die medizinische Infrastruktur und in die Einstellung von medizinischem Fachpersonal, die der gesamten Bevölkerung Deutschlands zugutekommen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 06 Feb 2024 13:51:57 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/05/1554290238-arbeit-arzt-ausrustung_Pexels_1282308-scaled.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Achim Nixdorf</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Die fünf größten Mythen über die Private Krankenversicherung]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Fakten statt Vorurteile]]></subTitle>
                                
                                <newsId>351</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/die-fuenf-groessten-mythen-ueber-die-private-krankenversicherung/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Zu teuer, im Alter unbezahlbar, überflüssig: Noch immer gibt es leider viele Mythen und Halbwahrheiten, die über die Private Krankenversicherung (PKV) verbreitet werden. Wie Sie diese entkräften können, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<h3>Vorurteil 1: Die Leistungen der gesetzlichen Kassen reichen doch aus</h3>
<p>Fakt ist: Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind für alle Mitglieder zum größten Teil identisch und im Sozialgesetzbuch V geregelt. Danach müssen die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Die GKV garantiert also die medizinische Grundversorgung, wobei Leistungen im Rahmen von Gesetzesänderungen gekürzt oder gestrichen werden können. Wer mehr möchte, muss eine private Zusatzversicherung abschließen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Im Gegensatz dazu überlässt die private Krankenversicherung ihren Versicherten selbst die Entscheidung darüber, wie sie sich im Einzelfall behandeln lassen wollen. Vielfach werden dabei bereits Kosten für neue Behandlungsmethoden übernommen, die in der GKV noch gar nicht vorgesehen sind. Privatversicherte profitieren in der Regel außerdem von höheren Zahnleistungen oder einer Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Ein weiterer Vorteil: Die vertraglich vereinbarten Leistungen bleiben die ganze Zeit über gleich und können nicht eingeschränkt werden. Die Beiträge richten sich unter anderem nach Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn und dem gewählten Tarif. Durch die Wahl eines Selbstbehalts (Selbstbeteiligung) lassen sich die monatlichen Kosten reduzieren.</p>
<h3>Vorurteil 2: Die Beiträge in der PKV steigen ständig</h3>
<p>Fakt ist: Es ist zwar richtig, dass viele PKV-Anbieter für 2024 eine Beitragserhöhung angekündigt haben. Im Schnitt sollen die Kosten um durchschnittlich 7 Prozent steigen. Im Beitragsvergleich mit der GKV schneidet die PKV jedoch nach wie vor sehr gut ab. Nach aktuellen Berechnungen des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) nahm die Prämienbelastung je Versicherten in der PKV im Zeitraum von 2004 bis 2024 durchschnittlich um 2,8 Prozent pro Jahr zu. Dieser Wert liegt unter dem Anstieg der Beitragsbelastung in der GKV von 3,2 Prozent pro Jahr.</p>
<p>Anders als vielfach angenommen, dürfen Versicherer die PKV-Beiträge auch nicht nach Gutdünken erhöhen. Dazu gibt es gesetzliche Regelungen. Eine Beitragsanpassung darf nur erfolgen, wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif nachweislich um einen bestimmten Prozentsatz höher liegen als ursprünglich kalkuliert. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Prozentsatz von maximal 10 Prozent. In manchen Tarifen ist vertraglich ein niedrigerer Schwellenwert vereinbart. Ob eine entsprechende Abweichung vorliegt, kontrolliert ein unabhängiger Treuhänder.</p>
<p>Jede Krankenversicherung, egal ob gesetzlich oder privat, ist von den steigenden Gesundheitskosten betroffen und muss früher oder später ihre Beiträge anpassen. Man spricht von einer medizinischen Inflation: Die Lebenserwartung der Menschen steigt beständig. Hinzu kommen die immer besseren Behandlungsmöglichkeiten. Die medizinische Inflation beträgt inzwischen etwa 5 bis 6 Prozent pro Jahr. Die Beitragssteigerungen in der PKV liegen jedoch häufig darunter.</p>
<h3>Vorurteil 3: Im Alter sind die Prämien nahezu unbezahlbar</h3>
<p>Fakt ist: Der Beitrag in der PKV wird so kalkuliert, dass der in höheren Lebensaltern typischerweise zunehmende Bedarf an medizinischen Leistungen keinen Anstieg des Beitrags im Alter bewirkt. Mit Renteneintritt entfallen einerseits die Beiträge für das Krankentagegeld, die für viele Versicherte einen größeren Teil des Monatsbeitrags ausmachen. Im Fall der Fälle ist es möglich, in einen günstigeren Tarif zu wechseln, ohne dass die Altersrückstellungen verloren gehen. Zudem kann jeder, der beim Wechsel in die PKV-Beiträge gegenüber der GKV spart, diese zusätzlich zurücklegen, um ein Finanzpolster auch außerhalb der PKV aufzubauen.</p>
<h3>Vorurteil 4: PKV ist für Familien ungeeignet</h3>
<p>Fakt ist: Eine beitragsfreie Familienversicherung wie es sie in der GKV gibt, sehen die Tarife der privaten Anbieter nicht vor. Dennoch kann dieses Vorurteil entkräftet werden. Denn zum einen bietet die PKV Kindern ebenfalls mehr Leistungen an als sie in der gesetzlichen Absicherung vorhanden sind. Zum anderen gibt es zunehmend Tarife mit Leistungsbausteinen für die Familie, wie Beitragsfreiheit oder Beitragsrückerstattungen in der Elternzeit. Zudem erhalten Beamte für die Absicherung ihrer Sprösslinge ebenfalls eine Beihilfe ihres Dienstherrn.</p>
<h3>Vorurteil 5: Ein Wechsel zurück in die GKV ist nicht möglich</h3>
<p>Fakt ist: Das stimmt nicht in jedem Fall. Allerdings ist ein häufiger Wechsel zwischen den Systemen nicht so einfach und auch nicht gewollt. Es soll so unterbunden werden, dass beispielsweise junge Menschen von den umfangreicheren Leistungen der PKV zu günstigeren Konditionen profitieren und später, wenn sie älter und meist kränker sind und höhere Kosten verursachen, die Solidargemeinschaft der GKV belasten. Ein Wechsel für Menschen ab 55 Jahren ist daher nur noch schwer möglich.</p>
<p>Sobald jedoch ein versicherungspflichtiges Einkommen erzielt wird, das unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (69.300 Euro für 2022) liegt, kann ein Beschäftigter in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Angestellter nicht mehr Voll-, sondern Teilzeit arbeitet.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 24 Jan 2024 09:54:04 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2023/12/Teaser_Impfen.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Die „medizinische Inflation“ in der Krankenversicherung ]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Warum clevere Vorsorge so wichtig ist]]></subTitle>
                                
                                <newsId>350</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/die-medizinische-inflation-in-der-krankenversicherung/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Im Zusammenhang mit Krankenversicherungen hört man oft den Begriff „medizinische Inflation“. Doch was ist das eigentlich? Ganz allgemein bezeichnet die medizinische Inflation die Steigerung der Leistungsausgaben im Gesundheitswesen pro Jahr und ist damit eine Kennzahl für medizinischen Fortschritt. Was genau das bedeutet, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Zu den Leistungsausgaben zählen zum Beispiel steigende Behandlungskosten im ambulanten und stationären Bereich aufgrund steigender Löhne, Betriebskosten von Arztpraxen und Krankenhäusern, die künftige Behandlung neuer, heute noch unbekannter Krankheitsbilder, neue Operationsmethoden, auch ein völlig verändertes Anspruchsverhalten von Patienten und neue Medikamente.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen kommen über ansteigende Beiträge bei den Versicherten erst mit 2 bis 3 Jahren Zeitverzögerung an. Die aktuelle kurzfristige Inflation liegt bei rund 8 Prozent, die langfristige „medizinische Inflation“ ist etwas niedriger.</p>
<p>All dies wirkt sich auf die Beitragsentwicklung bei den gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenversicherungen aus. Beide Versicherungsmodelle lösen das Problem jedoch auf sehr unterschiedliche Art und Weise.</p>
<h3>So fängt die GKV die Kosten auf</h3>
<p>Die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) begegnen den steigenden Leistungsausgaben zum einen mit nahezu jährlich steigenden Bemessungsgrenzen, auf die dann der Beitragssatz der jeweiligen Kasse angesetzt wird, und zum anderen mit steigenden Zusatzbeiträgen, die jede Kasse individuell festlegt, sowie mit dem regulären Bundeszuschuss aus Steuermitteln (2022 coronabedingt 28,5 Mrd. Euro und 2023 16,5 Mrd. Euro).</p>
<p>Im Bedarfsfall werden sogar Leistungen gekürzt. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Leistungen in der GKV ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen. Grundsätzlich werden die Beiträge des Versicherten in der GKV ausschließlich in Abhängigkeit seines Einkommens über die Bemessungssätze festgelegt. Die Versicherten der GKV finanzieren die aktuellen Ausgaben ohne Rücklagen für steigende Kosten.</p>
<h3>Das Leistungsversprechen der PKV</h3>
<p>Die private Krankenversicherung (PKV) garantiert generell alle vertraglich versicherten Leistungsmerkmale ein Leben lang und berücksichtigt den medizinischen Fortschritt über den gesetzlich vorgeschriebenen Beitragsanpassungsmechanismus – die sogenannte „medizinische Inflation“. Die Rechtmäßigkeit der Beitragsanpassung wird von unabhängigen Gutachtern überprüft.</p>
<p>Der Beitrag einer PKV bemisst sich an den versicherten Leistungen sowie dem Eintrittsalter und Gesundheitszustand des Versicherten. Das Einkommen des Versicherten ist für die Bemessung nicht relevant. Leistungen müssen medizinisch begründet sein, jedoch wird der medizinische Fortschritt gefördert. Darüber hinaus ist die freie Krankenhauswahl, die freie Arztwahl sogar mit Honorarvereinbarung über die Höchstgebührensätze hinaus, und der weltweite Schutz abgesichert.<img class="alignnone wp-image-5041 size-full" src="https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2024/01/Grafik_Beitragsentwicklung.jpg" alt="" width="628" height="418" /><br />
Die PKV leistete allein im Jahr 2022 mit zusätzlichen 39,51 Milliarden Euro einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des gesamten Gesundheitssystems. Zum Vergleich: Wären alle Privatversicherten freiwillig gesetzlich versichert gewesen, wären dem deutschen Gesundheitswesen 11,68 Milliarden Euro entgangen, also rund ein Drittel der aktuellen Behandlungskosten.<img class="alignnone wp-image-5056 size-full" src="https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2024/01/Mehrumsatz_Grafik.jpg" alt="" width="628" height="419" /></p>
<h3>Kalkulation der Beiträge in der PKV</h3>
<p>Anders als in der GKV wird der Beitrag in der PKV so kalkuliert, dass er ein Leben lang konstant bleiben würde, wenn auch die äußeren Einflüsse bezüglich Leistungsausgaben konstant blieben. In jungen Jahren zahlt der Privatversicherte deutlich mehr als sein statistisches Risiko ergeben würde, im Alter ist es umgekehrt, das heißt, in jungen Jahren liegen die Beiträge über den erwarteten Ausgaben und im Alter darunter.</p>
<p>Die Differenz wird in jungen Jahren in der Alterungsrückstellung angespart und verzinst, ein attraktiver Zins des PKV-Anbieters steigert somit diese Rückstellungen. Im Alter werden diese zur Deckung von höheren Leistungsausgaben genutzt. Jede Generation sorgt so für sich selbst vor.</p>
<h3><img class="alignnone wp-image-5060 size-full" src="https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2024/01/Grafik-Inter_gross.jpg" alt="" width="913" height="375" /></h3>
<h3><strong>Krankenkassenhöchstbeitrag steigt auf über 1.000 Euro  </strong></h3>
<p>Was passiert mit der wenig bemerkten Beitragssteigerung in der GKV? Und was sollten wir mit der großen Differenz zum Beitrag der PKV in jungen Jahren als privat Versicherte tun? Für GKV-Versicherte fast unbemerkt, werden bei jeder Einkommenssteigerung rund 16 Prozent bis zur Versicherungspflichtgrenze (2024: 69.300 EUR p.a.), die durchschnittlich um 1,8 Prozent pro Jahr steigt (2023: 66.600 EUR p.a.), für die unveränderten Leistungen der GKV vom Einkommen abgezogen.</p>
<p>Seit Anfang des Jahres beträgt der Krankenkassenhöchstbeitrag 838,75 Euro zuzüglich 175,96 Euro bzw. 207 Euro für Kinderlose für die Pflegepflichtversicherung, also erstmals in Deutschland über 1.000,00 Euro monatlicher Versicherungsbeitrag. Auch die PKV kann in der Kalkulation nicht berücksichtigen, wie sich die medizinische Inflation auswirken wird. Sie darf dafür keine zusätzlichen Rückstellungen, neben kalkulierten Reserven, bilden. Zusätzliche Vorsorge ist daher wichtig. Dies gilt sowohl für den gesetzlich Versicherten wie auch den privat Versicherten, um einer finanziellen Belastung im Ruhestand zu entgehen.</p>
<h3>Alternative Vorsorge am Beispiel des Inter-Zahnärztetarifs</h3>
<p>In diesem Beispiel sichert sich eine 35-jährige Zahnärztin die garantierten Versicherungsleistungen der PKV (Inter Tarif ZAK) und wird auch ihre beiden für die Zukunft als Wunsch simulierten Kinder mit der Geburt im Jahr 2025 und 2028 privat versichern. Die Beitragsdifferenz vom GKV-Beitrag zum PKV-Beitrag von insgesamt ca. 161.600 Euro bis zum Rentenbeginn legt sie monatlich am Kapitalmarkt mit einer Durchschnittsrendite vor Steuer von 5,0 Prozent an.</p>
<p>Aus der Beitragsdifferenz entsteht bis zum Rentenbeginn eine Kapitalsumme von rund 280.350 Euro. Flexibles Kapital, das jederzeit für alle Wechselfälle des Lebens zur Verfügung steht. Die Modellrechnung erfolgt hier ohne Berücksichtigung von steuerlichen Effekten.</p>
<p>Ab 67 kann die Zahnärztin in diesem Beispiel entweder frei über die angesparte Kapitalsumme verfügen oder ihren PKV-Beitrag über einen monatlichen Auszahlplan bezahlen. Die PKV ist in dieser Berechnung selbst mit zwei Kindern nicht nur besonders leistungsstark, sondern auch hoch rentabel.</p>
<h3>Fazit</h3>
<p>Die „medizinische Inflation“ wirkt unabhängig vom Versicherungssystem. Vorsorge ist daher sehr sinnvoll. Privat Krankenversicherte können diese Vorsorge aus der Beitragsersparnis in jungen Jahren finanzieren. Hierbei empfiehlt sich die Beratung durch Spezialisten. Mehr Infos zu unserem Beispiel finden Sie unter <a href="http://www.inter.de/aerzte-service" target="_blank" rel="noopener">www.inter.de/aerzte-service.</a></p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 22 Jan 2024 09:11:56 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/05/1554290259-natanael-melchor-465383-unsplash-scaled.jpg</imagePath>
                                
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                                                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[PKV-Beiträge steigen langsamer als Krankenkassen-Beiträge]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Langzeitvergleich]]></subTitle>
                                
                                <newsId>349</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/pkv-beitraege-steigen-langsamer-als-krankenkassen-beitraege/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Viele Menschen denken immer noch, dass die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung (PKV) mit jeder Beitragsanpassung immer höher werden und am Ende kaum noch bezahlbar sind. Doch das stimmt so nicht. Zwar steigen in diesem Jahr die Beiträge zu betroffenen PKV-Tarifen um durchschnittlich rund 7 Prozent, in der langfristigen Entwicklung schneidet die PKV jedoch besser ab als die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV).</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Nach aktuellen Berechnungen des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) nahm die Prämienbelastung je Versicherten in der PKV im Zeitraum von 2004 bis 2024 durchschnittlich um 2,8 Prozent pro Jahr zu. Dieser Wert liegt unter dem Anstieg der Beitragsbelastung in der GKV von 3,2 Prozent pro Jahr.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Dass die subjektive Wahrnehmung der Versicherten oft eine andere ist, hängt auch damit zusammen, dass die Beiträge in der PKV nicht stetig, sondern – gesetzlich gewollt – in größeren „Sprüngen“ steigen. Der Grund: Eine Beitragsanpassung darf in der Privaten Krankenversicherung nur erfolgen, wenn sogenannte auslösende Faktoren wie die Versicherungsleistungen in einem Tarif nachweislich um einen bestimmten Prozentsatz höher liegen als ursprünglich kalkuliert. Ob eine entsprechende Abweichung vorliegt, kontrolliert ein unabhängiger Treuhänder. Diese Schwellenwerte liegen bei 5 und 10 Prozent und können unabhängig voneinander eine Anpassung auslösen.</p>
<h3>Nachholende Prämienanpassung</h3>
<p>In der PKV gibt es also keine automatische alljährliche Anpassung, sondern – gesetzlich vorgeschrieben – nachholende Prämienanpassungen bei nachgewiesenen Kostenanstiegen der medizinischen Versorgung. Das führt zu kumulativen Effekten mit mehreren Jahren ohne Beitragsanstieg, um dann plötzlich eine höhere Beitragsanpassung über mehrere Prozent zu haben. In diesem Jahr werden die Beiträge in der PKV um durchschnittlich rund 7 Prozent steigen.</p>
<p><img class="alignnone wp-image-5041 size-full" src="https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2024/01/Grafik_Beitragsentwicklung.jpg" alt="" width="628" height="418" /></p>
<p>Zum Vergleich: In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigen die Beiträge jedes Jahr. Für Versicherte unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze werden bei jeder Lohnerhöhung automatisch rund 16 Prozent für die Krankenkasse abgezogen; wer mehr verdient, muss in der Regel durch die jährliche Anhebung der Bemessungsgrenze höhere Beiträge abführen. Allein 2024 wird sie von 4987,50 Euro auf 5.175 Euro pro Monat erhöht, das sind im Jahr 2.250 Euro mehr als noch 2023. Oder anders ausgedrückt: Der GKV-Beitrag steigt um 3,76 Prozent.</p>
<h3>PKV liegt im Beitragsvergleich vorn</h3>
<p>So stieg der GKV-Höchstbeitrag von 2014 bis 2024 von 591 Euro auf 844 Euro – plus 207 Euro für die Pflegeversicherung (bei kinderlosen Personen). Mittelfristig zeigt sich in den 20 Jahren von 2004 bis 2024 in der PKV pro Kopf insgesamt ein geringerer Anstieg (74,2 Prozent) als in der Gesetzlichen Krankenversicherung (86,6 Prozent). Fazit: Bei näherem Hinsehen schneidet die PKV sowohl im Leistungs- als auch im Beitragsvergleich besser als die GKV ab.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 18 Jan 2024 09:53:06 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2023/12/Teaser_Impfen.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Achim Nixdorf</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So vermeiden Sie Dachschäden durch Schneedruck]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Wintereinbruch ]]></subTitle>
                                
                                <newsId>347</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/so-vermeiden-sie-dachschaeden-durch-schneedruck/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>In vielen Regionen Deutschlands hat es in den letzten Tagen kräftig geschneit. Idylle pur. Für Hausbesitzer kann die weiße Pracht allerdings gefährlich werden. Denn zu viel Schnee kann ein Dach beschädigen oder gar zum Einsturz bringen. Außerdem können Dachlawinen Autos beschädigen oder Menschen verletzen. Hier erfahren Sie, wie Sie sich davor schützen können und welche Versicherungen im Ernstfall zahlen.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Hausbesitzer in besonders schneereichen Regionen kennen das Problem: Zu viel der weißen Pracht auf dem Dach kann zum Risiko werden. Insbesondere viel Schneefall im Wechsel mit Tau-Wetter und Frostphasen stellen ein großes Risiko für Häuser dar. So kann das Dach beschädigt werden und im schlimmsten Fall einstürzen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Wie sehr das eigene Dach gefährdet ist, lässt sich nicht so ohne Weiteres anhand der Schneehöhe feststellen. Laut dem Verbraucherportal des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, „Die Versicherer“ hängt das Schneegewicht hauptsächlich von zwei Faktoren ab: Wassergehalt und Vereisungsgrad. Daher sei die Höhe weniger entscheidend als die Schneebeschaffenheit. Nur zehn Zentimeter Schneehöhe könnten das Dach zum Beispiel mit über 100 Kilogramm Gewicht pro Quadratmeter belasten. Ein einfacher Test offenbare, wie kritisch es um die Belastung stehe. Lasse sich der Schnee mit einer Hand nicht mehr leicht eindrücken, sei Gefahr im Verzug.</p>
<h3>Auf die Bauweise des Dachs kommt es an</h3>
<p>Auch die Form, Bauweise sowie die Konstruktion des Dachs sowie eventuelle Aufbauten sind entscheidend. So stellten zum Beispiel Spezialisten nach dem Unglück in Bad Reichenhall vom 2. Januar 2006 fest, bei dem die Decke der Eislaufhalle zusammengebrochen war, dass neben anderen Faktoren der verwendete Leim in der Holzkonstruktion gar nicht für den Einsatz bei Feuchtigkeit geeignet war.</p>
<p>Grundsätzlich gilt zudem: Je flacher das Dach, desto mehr Schnee kann liegen bleiben und die Schneelast beträchtlich erhöhen. Ist das Dach geneigter, ist es nicht minder gefährlich. Herabstürzende Schneemassen, die Dachlawinen, können Passanten auf Gehwegen verletzen oder geparkte Autos auf der Straße beschädigen. Darum gilt es so oder so, rechtzeitig den Schnee zu beseitigen.</p>
<p>Jedoch rät das Portal Die Versicherer dazu, nicht selbst das Dach zu betreten. Ist der Schnee bereits recht schwer, könne das zusätzliche Gewicht der Auslöser für einen Einsturz sein. Besser sei es, von unten oder aus der Dachluke heraus mit einem Besen oder einem Schneeräumer das Weiß zu entfernen. Im Extremfall können auch die Feuerwehr oder das Technische Hilfswerk um Hilfe gebeten werden.</p>
<h3>Passanten vor Dachlawinen schützen</h3>
<p>Vor Dachlawinen schützen Hausbesitzer Passanten und Fahrzeuge am besten mit Schneefangsystemen, etwa Schneefanghaken, -balken oder –gittern. Zudem können Warnschilder auf die Gefahr von oben aufmerksam machen. Diese Schilder entbinden jedoch nicht von der Verkehrssicherungspflicht, die eben nicht nur für das Räumen der Gehwege vor einem Haus gilt, sondern ebenfalls für das Schneeräumen der Dächer. Wird dieser Räumpflicht nicht nachgekommen, und entsteht daraufhin ein Schaden, muss der Verursacher Schadenersatz leisten.</p>
<p>Beschädigt eine Dachlawine ein Auto, kommt in der Regel die Vollkaskoversicherung für den Schaden auf. Sind die Scheiben zerbrochen, leistet die Teilkaskoversicherung. Das Versicherungsportal „Die Versicherer“ weist jedoch darauf hin, dass es ohne Kasko-Schutz schwierig werden könne. Denn der Geschädigte müsse nachweisen, dass der Hausbesitzer seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sei. Und das sei mitunter schwierig. Erleidet ein Mensch durch eine Dachlawine eine Verletzung, sehe die Sache etwas anders aus. Bei einem selbst genutzten Eigenheim springe die private Haftpflichtversicherung ein. Ist die Immobilie vermietet, regele die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung den Schadenfall.</p>
<h3>Wer für Schäden am Haus aufkommt</h3>
<p>Schäden, die durch zu viel Schnee am Haus entstehen, sind nicht im Rahmen der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Sie können allerdings durch den Zusatzbaustein der Elementarschadenversicherung eingeschlossen werden. Dort findet sich der Einschluss von Schäden, die laut Verbraucherzentrale durch „Wirken der Natur hervorgerufen werden“. Hagel, Überschwemmungen, Erdbeben und eben auch Schneedruck zählen dazu. Für Schäden, die durch Schneemassen an den immer häufiger privat genutzten Photovoltaikanlagen auf Dächern entstehen, sind allerdings über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. In der Hausratversicherung müssen Elementarschäden ebenfalls integriert sein, um einen Schaden an der Wohnungseinrichtung ersetzt zu bekommen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 08 Jan 2024 13:48:35 +0000</pubDate>
                                
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: Pixabay</imageCopyright>
                                
                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wann eine private Krankenversicherung möglich ist]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Versicherungswechsel]]></subTitle>
                                
                                <newsId>346</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/wann-eine-private-krankenversicherung-moeglich-ist/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Ob Sie sich privat krankenversichern können, hängt maßgeblich von Ihrem Einkommen oder der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe ab. Bei einem Wechsel in die PKV spielen aber auch weitere Faktoren eine entscheidende Rolle. Welche das sind, erfahren Sie hier. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>In Deutschland herrscht eine Pflicht zur Krankenversicherung und gleichzeitig haben wir mit unserem dualen Krankenversicherungssystem weltweit eine Besonderheit. So mancher würde gern wählen zwischen gesetzlicher Absicherung mit Standardbehandlung auf der einen und der privaten Krankenversicherung, die umfangreicher und individueller sein kann, auf der anderen Seite. Doch diese Wahl haben nicht alle.</p>
<h3>Versicherungspflichtgrenze für Angestellte</h3>
<p>Selbstständige und Beamte zum Beispiel sind nicht verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern. Auch Studenten können am Anfang ihres Studiums entscheiden, ob sie sich von der Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen möchten.</p>
<p>Angestellt Beschäftigte können sich dagegen nur privat krankenversichern, wenn sie ein Jahr lang die sogenannte Jahresarbeitsentgelt-Grenze (JAEG), oder auch Versicherungspflichtgrenze genannt, überschritten haben. Aktuell beträgt diese Grenze 66.600 Euro brutto (2023) und wird im Jahr 2024 vermutlich auf 69.300 Euro steigen. In die Berechnung fließen auch regelmäßige Zahlungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld ein, Prämien oder Sonderzahlungen dagegen nicht.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Eine weitere wichtige Kennzahl im Zusammenhang mit der gesetzlichen Krankenversicherung ist die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Sie liegt im Jahr 2023 bei jährlich 59.850 Euro brutto (2024 dann 62.100 Euro). Während in der privaten Krankenversicherung die Prämie individuell je nach Alter, Gesundheitszustand und Leistungen berechnet wird, zahlt in der gesetzlichen Krankenversicherung jeder seinen Beitrag nach dem Einkommen. Wer also mehr verdient, zahlt auch mehr – bis eben zur Beitragsbemessungsgrenze. Aus ihr errechnet sich für gesetzlich Krankenversicherte der aktuelle Höchstbeitrag. Für privat Krankenversicherte ergibt sich daraus übrigens der maximale Arbeitgeberzuschuss.</p>
<h3>Lassen Sie sich gut beraten!</h3>
<p>Wenn Sie die Möglichkeit haben, sich privat abzusichern, sollten Sie bedenken, dass eine private Krankenversicherung mehr als alle anderen Versicherungsverträge von Beginn an passen muss – und zudem möglichst alle Zukunftsszenarien abgedeckt sein sollten. Was passiert, wenn eine Familie gegründet wird, wenn Kinder geboren werden? Wie soll dann der Versicherungsschutz aussehen? Außerdem kann der Versicherer bei Vorerkrankungen oder ab einem gewissen Alter Risikozuschläge oder Ausschlüsse vereinbaren. Eine gute Beratung ist hier unumgänglich.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 19 Dec 2023 09:06:13 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2023/08/Teaser_Arztgespraech.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Was jetzt gegen den Winterblues hilft]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Auslöser Lichtmangel]]></subTitle>
                                
                                <newsId>345</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/was-jetzt-gegen-den-winterblues-hilft/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Dunkelheilt, Nebel, Kälte: Im Winter sinkt mit den Temperaturen bei vielen Menschen auch die Stimmung. Manche entwickeln sogar einen richtigen Winterblues. Hält dieser Zustand länger als zwei Wochen an, sprechen Experten von einer saisonal abhängigen Winterdepression. Dagegen helfen vor allem Licht und Bewegung an der frischen Luft. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Vielleicht kennen Sie das auch: Wenn die Tage immer dunkler werden, schlägt das auf die Stimmung. Es sich drinnen gemütlich zu machen, hilft dann irgendwann auch nicht mehr viel. Sie haben einen Winterblues. Nicht immer wird daraus gleich eine Winterdepression. Und auch eine klassische Depression muss nicht dahinterstecken. Ob Sie gefährdet sind, kann ein <a href="https://www.deutsche-depressionshilfe.de/depression-infos-und-hilfe/selbsttest-offline"><strong><em>Test von der Deutschen Depressionshilfe</em></strong></a> ermitteln. Eine gesicherte Diagnose kann jedoch nur ein Arzt stellen.</p>
<h3>Mögliche Symptome</h3>
<p>Die Winterdepression äußert sich durch andere Anzeichen als die klassische Depression. Betroffene schlafen in dieser Jahreszeit mehr.  Das Aufstehen fällt ihnen schwer. Auch verspüren sie meist mehr Appetit – insbesondere nach Süßigkeiten. Das passiert jedoch vielen Menschen in der dunklen Jahreszeit und ist an sich nicht ungewöhnlich. Treten jedoch weitere Symptome wie Erschöpfung, Angstzustände oder Konzentra­tionsstörungen auf, sollten Sie das von einem Arzt abklären lassen.</p>
<h3><strong>Mit Licht der Seele helfen</strong></h3>
<p>Eine Therapie mit Licht kann helfen, das Stimmungstief zu lindern. Durch den Lichtmangel schüttet der Körper weniger Endorphine aus, was zu einer gedrückten Stimmung führt. An kalten, dunklen und nassen Tagen halten sich viele Menschen zu selten draußen auf. Mit einer Lichttherapie werden die Sonnenstrahlen nachempfunden. Damit kann auch verhindert werden, dass zu viel Melatonin, verantwortlich für Müdigkeit, depressive Stimmungen und Antriebslosigkeit, ausgeschüttet wird.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>„Geräte für den Gebrauch zu Hause sind heute unkompliziert nutzbar und erschwinglich“, so Psychiaterin Sabine Köhler, Vorsitzende des Berufsverbands Deutscher Nervenärzte, gegenüber der Apotheken Umschau. Aber: nur geprüfte Appa­rate verwenden – und nur nach ärz­t­licher Empfehlung. Die empfohlene Lux-Zahl – die Einheit für die Intensität des Lichts – beträgt 10 000. Eine Tageslichtlampe sollte etwa 30 Minuten am Tag verwendet werden, am besten morgens und abends. Übrigens: „Sonne“ aus dem Solarium hat keinen therapeutischen Effekt bei einer Herbst- oder Winterdepression.</p>
<p>Durch den Lichtmangel fehlt es vielen Menschen auch an Vitamin D, das bei Sonnenlicht in der Haut gebildet wird. Vitamin-D-Mangel kann zu Konzentrationsschwäche und Ermattung führen.  Alternativ kann Vitamin D auch in Tablettenform aufgenommen werden.</p>
<h3>Auch im Winter regelmäßig draußen aufhalten</h3>
<p>Halten Sie sich auch in der dunklen Jahreszeit – möglichst bei Tageslicht – so oft wie möglich im Freien auf, denn körperliche Aktivität an der frischen Luft hellt nachweislich die Stimmung auf. Spaziergänge, leichtes Joggen oder Nordic Walking stärken zudem den Kreislauf und vertreiben die Müdigkeit.</p>
<p>Wichtig ist auch eine richtige Ernährung mit Lebensmitteln, die den Körper nicht noch zusätzlich belasten und träge machen. Experten empfehlen Bananen, Ananas, Datteln, Feigen, Avocados, Nüsse, Haferflocken, Fisch, Sojabohnen, ungeschälten Reis und – in Maßen – dunkle Schokolade.</p>
<p>Pflegen Sie auch soziale Kontakte. Denn das Zusammensein mit anderen trägt sehr stark zum Wohlbefinden bei. Raffen Sie sich also auf, verabreden Sie sich mit netten Leuten und verschaffen Sie sich ein bisschen Genuss im Alltag. Auch Chats oder Onlineforen helfen gegen die Einsamkeit und den Winterblues.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 08 Dec 2023 08:56:36 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2023/12/Winterblues_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Corona kehrt zurück – die wichtigsten Fragen und Antworten]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Sollte ich mich erneut impfen lassen?]]></subTitle>
                                
                                <newsId>344</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/corona-kehrt-zurueck-die-wichtigsten-fragen-und-antworten/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Mit der dunklen und kalten Jahreszeit steigt auch wieder die Zahl der Corona-Infektionen. Welche Empfehlungen gibt es für Auffrischungs-Impfungen? Ist mein Impfschutz noch aktuell? Wo kann ich mich impfen lassen? Wir geben einen kurzen Überblick über die wichtigsten Fragen. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Die Corona-Infektionen in Deutschland steigen seit Wochen an. Fachleute sehen jedoch noch keinen Grund zur Sorge, denn durch die Impfungen und überstandenen Corona-Infektionen der vergangenen Jahre besteht in der Bevölkerung eine große Grundimmunität. Trotzdem gibt es immer wieder Fragen, insbesondere zu möglichen Auffrischungsimpfungen:</p>
<h3>Für wen werden Auffrischungsimpfungen empfohlen?</h3>
<p>Die Ständige Impfkommission (STIKO) rät folgenden Personengruppen zu einer Auffrischungsimpfung:</p>
<ul>
<li>Personen ab einem Alter von 60 Jahren</li>
<li>Bewohner in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe</li>
<li>Personal in medizinischen Einrichtungen und in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen mit direktem Patienten- beziehungsweise Bewohnerkontakt</li>
<li>Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Menschen, deren Abwehrsystem nach einer Impfung vermutlich keinen ausreichenden Schutz aufbauen kann.</li>
</ul>
<p>Die Auffrischimpfung sollte laut STIKO möglichst in einem Mindestabstand von 12 Monaten zur letzten Impfung oder Erkrankung erfolgen und kann auch mit einer Grippe-Impfung verbunden werden. Geimpft wird dann in der Regel an zwei verschiedenen Armen. Gesunden Erwachsenen unter 60 Jahren und Schwangeren wird keine weitere Auffrischungsimpfung empfohlen. Tipp: Ob Ihr Impfschutz ausreicht oder nicht, können Sie ganz einfach online mit dem <a href="https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung/der-corona-impfcheck/" target="_blank" rel="noopener">Corona-Impfcheck </a>herausfinden. Allerdings ersetzt das keine individuelle Beratung beim Arzt.</p>
<h3>Und was gilt für Kinder und Jugendliche?</h3>
<p>Auch für gesunde Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind laut STIKO derzeit keine COVID-19-Impfungen (Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung) notwendig. Grund hierfür sind die inzwischen überwiegend milden Verläufe. Für Kinder ab 6 Monaten und für Jugendliche wird die Corona-Schutzimpfung nur in bestimmten Fällen empfohlen. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Vorerkrankungen wie zum Beispiel das Down-Syndrom oder chronische Herz-Kreislauferkrankungen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3>Wo kann ich mich impfen lassen und wer zahlt das?</h3>
<p>Sie können sich in Arztpraxen, in Apotheken und gegebenenfalls bei Betriebsärzten impfen lassen. Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Personengruppen, die in den Empfehlungen der STIKO genannt sind. Ansonsten übernehmen sie die Kosten nur, wenn eine Impfung als medizinisch notwendig erachtet wird.</p>
<h3>Was mache ich bei einer Erkrankung?</h3>
<p>Haben Sie Symptome einer Corona-Infektion sollten Sie möglichst zu Hause bleiben und Kontakte zu anderen Personen meiden. Setzen Sie sich am besten telefonisch mit Ihrem Hausarzt oder dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117<em> </em>in Verbindung, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Gewissheit, ob sich hinter den Symptomen eine Corona-Infektion verbirgt, kann ein Selbsttest bringen. Achtung: Eine generelle Isolationspflicht gibt es nicht mehr. Das bedeutet: Sind Sie positiv, aber ohne Symptome, müssen Sie zur Arbeit gehen. Es gibt aber Ausnahmen, etwa im Gesundheitswesen.</p>
<h3>Kann ich mich mit Erkältungssymptomen telefonisch krankschreiben lassen?</h3>
<p>Aktuell ist das wieder möglich. Diese Regelung gab es schon mal während der Corona-Hochphase, sie lief aber im April aus. Die Ärzteschaft hatte eine Rückkehr zur telefonischen Krankschreibung gefordert. Nun ist sie wieder möglich – das soll auch dauerhaft so bleiben. Die Patientinnen und Patienten müssen allerdings den Arztpraxen bekannt sein, heißt es in einer Erklärung des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken. Zudem darf keine schwere Symptomatik vorliegen, denn in diesem Fall müsste die Erkrankung durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung abgeklärt werden. Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann die Ärztin oder der Arzt nach telefonischer Anamnese die Erstbescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 5 Kalendertage ausstellen.</p>
<h3>Wie kann ich das Ansteckungsrisiko für andere verringern?</h3>
<p>Halten Sie bei unvermeidbaren Kontakten möglichst einen Abstand von mindestens 1,5 Metern ein und tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz. Achten Sie darauf, dass alle Räume in Ihrem Haushalt regelmäßig gelüftet werden und desinfizieren Sie regelmäßig Oberflächen, die Sie häufig berühren. Auch wichtig: Beim Husten und Niesen von anderen abwenden und ein Taschentuch oder die Armbeuge vor Mund und Nase halten. Anschließend Händewaschen nicht vergessen!</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 05 Dec 2023 08:57:53 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2023/12/Teaser_Impfen.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Pflegegeld steigt im neuen Jahr um 5 Prozent]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Gute Nachricht für Pflegebedürftige]]></subTitle>
                                
                                <newsId>343</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/pflegegeld-steigt-im-neuen-jahr-um-5-prozent/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Im kommenden Jahr dürfen sich Pflegebedürftige in Deutschland über eine Neuerung freuen: Das Pflegegeld wird ab dem 1. Januar um fünf Prozent erhöht. Diese positive Entwicklung ist Teil des neuen „Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes“ (PUEG), das bis 2025 die finanzielle Absicherung der Pflegeversicherung gewährleisten soll. Welche Leistungen sich noch verbessern, lesen Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Wer im Alter pflegebedürftig wird, hat Anspruch auf Pflegegeld. Die gute Nachricht: Ab nächstem Jahr erhalten Betroffene fünf Prozent mehr Geld von der Pflegekasse. Parallel dazu werden auch andere Leistungen erhöht.</p>
<h3>Wofür ist das Pflegegeld?</h3>
<p>Pflegebedürftige sollen selbst darüber entscheiden können, wie und von wem sie gepflegt werden, so das Bundesgesundheitsministerium. Die Pflegeversicherung unterstützt deshalb auch, wenn sich Betroffene dafür entscheiden, statt von einem ambulanten Pflegedienst von Angehörigen, Freunden oder anderen ehrenamtlich Tätigen versorgt zu werden. Hierfür zahlen gesetzliche und private Pflegekassen das sogenannte Pflegegeld.</p>
<p>Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen, dass rund 84 Prozent der gut fünf Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland zu Hause versorgt werden, die überwiegende Mehrheit durch Angehörige.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Um Pflegegeld zu erhalten, müssen Pflegebedürftige sicherstellen, dass die häusliche Pflege selbst organisiert ist und mindestens der Pflegegrad 2 vorliegt. Anders als bei anderen Geld- und Sachleistungen müssen Pflegebedürftige keinen Nachweis darüber erbringen, wofür das Geld verwendet wird. Zudem besteht die Möglichkeit, das Pflegegeld mit ambulanten Sachleistungen zu kombinieren.</p>
<h3>Weitere Verbesserungen und Erhöhungen ab 2024</h3>
<p>Die Anpassungen beschränken sich nicht nur auf das Pflegegeld. Auch die Leistungsbeträge für ambulante Sachleistungen, also häusliche Pflegehilfen, werden ab Januar um fünf Prozent angehoben.</p>
<p>Darüber hinaus kann das Pflegeunterstützungsgeld künftig von Angehörigen pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person in Anspruch genommen werden und ist nicht mehr auf einmalig insgesamt zehn Arbeitstage begrenzt. Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung der Pflegeversicherung für entgangenes Arbeitsentgelt während einer akuten Pflegesituation.</p>
<p>Des Weiteren werden die Zuschläge, die die Pflegekasse an die Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen zahlt, ab dem 1. Januar 2024 erhöht:</p>
<ul>
<li>Im ersten Jahr: 15 Prozent statt bisher 5 Prozent</li>
<li>Im zweiten Jahr: 30 Prozent statt bisher 25 Prozent</li>
<li>Im dritten Jahr: 50 Prozent statt bisher 45 Prozent</li>
<li>Ab dem vierten Jahr: 75 Prozent statt bisher 70 Prozent</li>
</ul>
<p>Auch wichtig: Für pflegebedürftige Kinder und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mit den Pflegegraden 4 und 5 wird der Anspruch der Verhinderungspflege (Ersatzpflege) erweitert: Er wird von 6 auf 8 Wochen verlängert, und die Voraussetzung, dass die Pflegeperson das pflegebedürftige Kind vor der erstmaligen Verhinderung 6 Monate gepflegt haben muss (Vorpflegezeit), entfällt. Außerdem können die Leistungen der Kurzzeitpflege vollständig in Leistungen der Verhinderungspflege umgewandelt werden.</p>
<h3>Anhebung des Beitragssatzes</h3>
<p>Der Gesetzgeber will mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz die Pflegebedürftigen bei steigenden Kosten entlasten und ihre Angehörigen unterstützen. Die Reform finanziert sich über eine Beitragserhöhung zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,35 Prozentpunkte (von 3,05 auf 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens), die bereits am 1. Juli wirksam wurde und über sechs Milliarden Euro in die klammen Kassen gespült hat.</p>
<p>Ebenfalls zum 1. Juli wurde der Beitragssatz nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nach der Kinderzahl differenziert. Eltern zahlen jetzt generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 24 Nov 2023 13:19:01 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/04/1552994552-Pflege_hands_Pixabay_2906458_1920_.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Achim Nixdorf</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wie sinnvoll sind Nahrungsergänzungsmittel?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente]]></subTitle>
                                
                                <newsId>342</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/wie-sinnvoll-sind-nahrungsergaenzungsmittel/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Vitamine, Mineralstoffe, Pflanzenextrakte – fast 75 Prozent aller Deutschen nehmen regelmäßig sogenannte Nahrungsergänzungsmittel. Das Geschäft mit diesen Supplementen liegt voll im Trend. Experten sehen den Boom allerdings mit Sorge.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Ob in Form von Vitamintabletten, Mineralstoffkapseln oder anderen Produkten – das Geschäft mit Nahrungsergänzungsmitteln boomt und soll allein in Deutschland 3,5 Milliarden Euro pro Jahr schwer sein. Die freiverkäuflichen Präparate versprechen oft positive Effekte für Gesundheit, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit. Angeboten werden sie in Supermärkten und Drogerien, aber auch in Apotheken und im Internet. Doch wie sinnvoll sind solche Supplemente?</p>
<h3>Bei normaler Ernährung überflüssig</h3>
<p>Fakt ist: In den meisten Fällen ist die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln überflüssig. Eine ausgewogene Ernährung liefert dem gesunden Körper in der Regel alles, was er benötigt. <span class="ILfuVd" lang="de"><span class="hgKElc">Ausgewogen ernähren bedeutet, genügend pflanzliche Lebensmittel, Obst, Vollkorngetreideprodukte, hochwertige Fette, Proteine, sowie Vitamine und Mineralstoffe in den Speiseplan aufzunehmen. </span></span></p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kann die Einnahme von Supplementen sogar mit gesundheitlichen Risiken verbunden sein. Denn viele Nahrungsergänzungsmittel sind so hoch dosiert, dass sie Organe wie das Herz, die Leber oder die Nieren angreifen können. Gefährlich kann es außerdem werden, wenn verschiedene Mittel auf einmal oder zusammen mit anderen Arzneien eingenommen werden.</p>
<p>Nur in speziellen Situationen kann eine Ergänzung dem BfR zufolge sinnvoll sein. Zum Beispiel sollten Frauen mit Kinderwunsch oder in der frühen Schwangerschaft Folsäure einnehmen, um das Risiko eines Neuralrohrdefekts beim Kind zu verringern. Ebenso sollten Menschen, die sich ausschließlich pflanzlich ernähren, Vitamin B12 zusätzlich zu sich nehmen, um einer Unterversorgung vorzubeugen.</p>
<h3>Kein spezielles Zulassungsverfahren</h3>
<p>Wichtig zu wissen: Nahrungsergänzungsmittel werden in Deutschland als Lebensmittel eingestuft. Im Gegensatz zu Arzneimitteln durchlaufen sie kein spezielles Zulassungsverfahren, sondern unterliegen lediglich einer Anzeigepflicht beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Die Hersteller tragen die Hauptverantwortung für die Sicherheit ihrer Produkte. Vorsicht ist deshalb vor allem beim Kauf im Internet geboten, da die dort angebotenen Mittel möglicherweise nicht den in Deutschland oder der EU geltenden lebensmittelrechtlichen Standards entsprechen.</p>
<p>Das BfR rät daher, vor dem Kauf die Seriosität der Anbieter sorgfältig zu überprüfen. Achten Sie zum Beispiel darauf, ob die Webseiten ein Impressum enthalten und es die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthält: Das sind die Anschrift des Unternehmens (Firmensitz), der Name des Geschäftsführers und die Steuernummer. Somit ist laut Verbraucherschützern klargestellt, wer für das Produkt verantwortlich ist, und ob die Firma in Deutschland, in der EU oder in einem Drittland ansässig ist.</p>
<p>Weil Nahrungsergänzungsmittel Lebensmittel sind, gehört ihre Erstattung auch nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Dasselbe gilt in der Regel für freiverkäufliche Arzneimittel. Ausnahmen sind hier bei einer medizinischen Indikation für die zusätzliche Einnahme von Vitaminen, Mineralstoffen oder Spurenelementen möglich. Erkundigen Sie sich in solchen Fällen bei Ihrem jeweiligen Versicherer.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 20 Nov 2023 11:39:00 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2023/11/Pillen_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Achim Nixdorf</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Rutschiges Laub auf den Gehwegen – wann Harken Plicht ist]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Ran an den Rechen]]></subTitle>
                                
                                <newsId>341</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/rutschiges-laub-auf-den-gehwegen-wann-harken-plicht-ist/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Herbstzeit ist Laubzeit. Doch Achtung: So schön die bunten Blätter auch aussehen, auf Gehwegen und Straßen bedeuten sie Rutschgefahr. Speziell bei Nässe und Frost. Hier erfahren Sie, wer fegen muss und wer bei Unfällen haftet.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Die Blätter, die im Herbst von den Bäumen fallen, können auf Straßen und Gehwegen gefährlich werden. Insbesondere dann, wenn es nass ist, wird es schnell auch rutschig. Um Fußgänger vor Unfällen zu schützen, gibt es die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Sie regelt, dass notwendige und zumutbare Schritte unternommen werden, damit sich niemand verletzt. Denn kommt jemand zu Schaden, weil er auf nassem Laub ausrutscht, steht ihm laut Paragraf 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Schadenersatz zu.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Im Bereich der Straßen und Gehwege sind für die Verkehrssicherungspflicht die Gemeinden zuständig. Die wiederum übertragen diese Pflicht üblicherweise per Satzung auf die Immobilienbesitzer. Und die Vermieter unter den Immobilienbesitzern geben die Räum- und Streupflicht dann wieder gern per Mietvertrag an ihre Mieter weiter.</p>
<h3>Wann muss geräumt werden?</h3>
<p>Werktags zwischen 7 und 20 Uhr müssen die Gehwege von Laub bzw. im Winter von Schnee und Eis befreit werden. Für die Wochenenden gilt die Zeit ab 9 Uhr. Während einer Abwesenheit muss ein Vertreter der Räum- und Streupflicht nachkommen. Vor 7 Uhr können, so ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Aktenzeichen: 2/23 O368/93), Passanten nicht darauf vertrauen, dass der Bürgersteig bereits von Laub befreit ist.</p>
<p>Wie umfangreich geräumt werden muss, darüber sind sich selbst die Juristen nicht einig. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte in der Satzung seiner Gemeinde nachsehen, was genau dort festgehalten ist.</p>
<p>Verletzt sich ein Fußgänger trotz allem und beansprucht Schadenersatz hilft eine entsprechende Versicherung, den finanziellen Forderungen nachzukommen. Für vermietete Objekte ist es die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung und bei der selbst genutzten Immobilie deckt die private Haftpflichtversicherung mit entsprechendem Baustein diese Fälle ab. Für Mieter besteht über ihre private Haftpflichtversicherung ebenfalls ein Schutz</p>
<h3>So entsorgen Sie das Laub<strong><br />
</strong></h3>
<p>Das zusammengetragene Laub darf nicht an den Straßenrand oder gar in einen Abfluss der Straße gekehrt werden. Es muss entweder auf dem eigenen Kompost, in einer Biotonne oder bei einer Annahmestelle für Grünabfälle der Gemeinde entsorgt werden. Die dafür zuständige Stelle kann bei der Gemeindeverwaltung erfragt werden. Laub im Wald abzuladen, ist ebenfalls verboten.</p>
<p>Der Einsatz eines Laubbläsers ist übrigens wegen der Lärmentwicklung reglementiert. In Wohngebieten etwa dürfen diese Geräte nur zwischen 9 und 13 Uhr sowie 15 und 17 Uhr genutzt werden. Da die Geräte auch Kleintieren und Insekten Schaden zufügen, ist ihr Gebrauch kritisch zu sehen. Naturschutzverbände und auch das Bundesumweltministerium raten vor allem im privaten Bereich von einem Gebrauch ab.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 07 Nov 2023 10:15:18 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/09/teaser_Laub.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So funktioniert die Pflegeversicherung]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Alles Wichtige auf einen Blick]]></subTitle>
                                
                                <newsId>340</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/so-funktioniert-die-pflegeversicherung/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Die gesetzliche Pflegeversicherung gibt es in Deutschland bereits seit 1995. Dabei sind gesetzlich Krankenversicherte automatisch über ihre Krankenkasse mitversichert. Privat Krankenversicherte sind entsprechend privat pflegeversichert. Egal, ob gesetzlich oder privat pflegeversichert, entsteht jedoch eine Versorgungslücke, da die Zahlungen der Pflegepflichtversicherung nicht reichen, um die ambulanten oder die Kosten eines Pflegeheims auszugleichen. Diese Lücke können Sie zum Beispiel durch eine Pflegetagegeldversicherung schließen.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Wir Menschen werden immer älter und sind daher auch immer häufiger von Pflegebedürftigkeit betroffen. Aktuell gelten in Deutschland rund 5 Millionen Menschen als pflegebedürftig, Ende 1999 waren es erst gut 2 Millionen. Bereits vor 1995 waren die Kosten für Pflege so hoch, dass zur Entlastung der Sozialhilfeträger bzw. der Steuerzahler als Reaktion auf diese Entwicklung die Pflegepflichtversicherung eingeführt wurde.</p>
<h3>Wie die Pflegepflichtversicherung funktioniert</h3>
<p>Wenn Pflegebedürftige Leistungen aus ihrer Pflichtversicherung beziehen möchten, muss zunächst einer von insgesamt fünf Pflegegraden festgestellt werden. Dafür gibt es bei den gesetzlichen Pflegekassen Sachverständige der jeweiligen medizinischen Dienste. In der privaten Krankenversicherung gibt es dafür einen gemeinsamen Prüfdienst. Die Gutachter machen nach Möglichkeit einen Termin im Lebensumfeld der Pflegebedürftigen zusammen mit der Pflegeperson.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Ob und in welchem Grad eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, hängt davon ab, wie selbstständig der Versicherte (noch) seinen Alltag in verschiedenen Lebensbereichen gestalten kann. Je nach Einordnung in einen der fünf Pflegegrade erhalten die Pflegebedürftigen eine festgelegte Leistung.</p>
<p>Die Leistungen werden gezahlt, sobald der Pflegebedürftige in einen Pflegegrad eingestuft wurde, frühestens jedoch am 1. des Monats, in dem der Antrag eingegangen ist. Sind alle Unterlagen vollständig, prüft ein Gutachter, ob und mit welchem Umfang eine Pflege notwendig ist.</p>
<h3>Gute Pflege kostet viel Geld</h3>
<p>Selten entspricht die Höhe der Leistung aus der gesetzlichen Pflege den Kosten etwa für einen ambulanten Pflegedienst. Gute Pflege kostet viel Geld und die gesetzliche Versicherung leistet lediglich eine Grundversorgung, mit der nur ein Mindestmaß abgedeckt wird. Eine umfassendere Pflege kostet mehr Geld. Wer das also für sich selbst oder einen Angehörigen wünscht, sieht sich in einer Versorgungslücke gefangen.</p>
<p>Hier kommt eine private zusätzliche Absicherung ins Spiel – die Pflegetagegeldversicherung. Dabei bestimmen Sie selbst, wie viel Geld Sie zusätzlich zur freien Verfügung haben und umgekehrt, wie gering Ihr Eigenanteil im Pflegefall sein soll. Im Pflegefall wird das vereinbarte Tagegeld als monatliche Leistung ausbezahlt. Je jünger Sie als Versicherungsnehmer einer Pflegetagegeldversicherung sind, desto günstiger der Beitrag beziehungsweise desto höher können Sie den Tagessatz wählen. Der Versicherungsschutz beginnt sofort ab Vertragsbeginn – ohne Wartezeit.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 25 Oct 2023 08:13:49 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/04/1554290122-care_Pixabay_3031259_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Online zum Arzt – so funktioniert Telemedizin]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Digitalisierung im Gesundheitswesen]]></subTitle>
                                
                                <newsId>339</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/online-zum-arzt-so-funktioniert-telemedizin/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Die Digitalisierung schreitet auch im Gesundheitswesen immer weiter voran. Seit 2018 dürfen Ärzte in Deutschland zum Beispiel Videosprechstunden anbieten, eine Form der Telemedizin, die insbesondere während der Corona-Pandemie stark an Bedeutung gewonnen hat. Lesen Sie hier, was genau Telemedizin eigentlich ist, wie sie funktioniert und wer die Kosten trägt.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Telemedizin, so definiert es das Bundesgesundheitsministerium, „ermöglicht es, unter Einsatz audiovisueller Kommunikationstechnologien trotz räumlicher Trennung zum Beispiel Diagnostik, Konsultation, Monitoring und medizinische Notfalldienste anzubieten. Insbesondere im ländlichen Raum ist Telemedizin ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Versorgung.“</p>
<h3>Die Online-Videosprechstunde</h3>
<p>Eine der bekanntesten Anwendungen der Telemedizin ist die Videosprechstunde. Hierbei sind Ärzte und Patienten über das Internet miteinander verbunden und können in Echtzeit kommunizieren. Diese Telediagnostik ermöglicht es, Krankheiten zu identifizieren, ohne dass sich Arzt und Patient am selben Ort befinden müssen. Patienten können ihre Symptome beschreiben und gegebenenfalls Untersuchungsdaten wie Temperatur, Blutdruck oder Blutzuckerwerte übermitteln. Dies eröffnet die Möglichkeit, eine geeignete Therapie zu besprechen und zu entscheiden, ob ein persönlicher Arztbesuch erforderlich ist.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Laut der Stiftung Gesundheitswissen kann eine Behandlung über Videochat oder Telefon grundsätzlich von allen Arztgruppen angeboten werden – ausgenommen sind Ärzte ohne direkten Patientenkontakt, wie Laborärzte, Nuklearmediziner, Pathologen und Radiologen. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dürfen die Videosprechstunde nur für Patienten anbieten, die bereits bei ihnen eine Therapie begonnen haben.</p>
<p>Für die Videosprechstunde benötigen Sie als Patient keine besondere Technik: Computer, Tablet oder Smartphone mit Bildschirm oder Display, Kamera, Mikrofon und Lautsprecher sowie eine Internetverbindung reichen aus. Die technische Verbindung läuft über einen Videodienstanbieter, den die Praxis beauftragt und der besondere Sicherheitsanforderungen erfüllen muss. Eine Verpflichtung für Ihren Arzt oder Ihre Ärztin, eine Videosprechstunde anzubieten, gibt es allerdings nicht.</p>
<h3>Privat- und Gesetzlich Versicherte in der Telemedizin</h3>
<p>Wichtig zu wissen: Sind Sie privat versichert, dann können Sie Videosprechstunden unbegrenzt in Anspruch nehmen – die zugehörige Arztrechnung muss lediglich die erbrachten Leistungen auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ausweisen und wird wie gewohnt im tariflich versicherten Umfang erstattet. Bei gesetzlich Versicherten gilt derzeit noch eine Obergrenze von 30 Prozent aller Behandlungen, die als Videosprechstunde erbracht werden dürfen.</p>
<p>PKV-Versicherer bieten darüber hinaus auch noch eigene Services an. Viele setzen dabei auf Apps, über die die Versicherten per Telefon oder Video ein Arztgespräch rund um die Uhr zu Ihrem Wunschtermin buchen können. Bei Bedarf ist auf diesem Weg auch die Ausstellung von Facharztüberweisungen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder Privatrezepten möglich. Auch für Zweitmeinungen stehen die Telemedizin-Ärzte zur Verfügung. Ähnliche Apps haben inzwischen auch einige gesetzliche Kassen wie die Barmer oder die Techniker im Angebot.</p>
<h3>Die Zukunft der Telemedizin in Deutschland</h3>
<p>Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat angekündigt, die erwähnte 30-Prozent-Obergrenze für kassenärztliche Videosprechstunden aufzuheben, um die Potenziale der Telemedizin für die gesamte Bevölkerung besser nutzen zu können. Besonders in ländlichen und strukturschwachen Gebieten, in denen es wenige Fachärzte gibt, können digitale Angebote fraglos sinnvoll sein. Nicht jede Krankheit lässt sich allerdings gut aus der Ferne beurteilen, was die Gefahr von Falschdiagnosen erhöht. Den persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient wird die Telemedizin deshalb nur ergänzen, aber nicht ersetzen können, sind sich Experten einig.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 18 Oct 2023 09:31:18 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2023/10/Video_Call_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Achim Nixdorf</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So meistern Sie die Umstellung von Sommer- auf Winterzeit]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Bald wird wieder an der Uhr gedreht]]></subTitle>
                                
                                <newsId>338</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/so-meistern-sie-die-umstellung-von-sommer-auf-winterzeit/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Die Zeitumstellung ist noch immer nicht abgeschafft. Deshalb werden die Uhren auch in diesem Herbst wieder von Sommer- auf Winterzeit umgestellt. Konkret geschieht dies in der Nacht vom 28. auf den 29. Oktober: Um drei Uhr werden die Zeiger auf zwei Uhr zurückgestellt. Das kann sich für einige Menschen wie ein Mini-Jetlag anfühlen.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Eigentlich sollte die Zeitumstellung innerhalb der EU längst abgeschafft sein. Doch dazu kam es bislang nicht, weil es unter den 27 Mitgliedsstaaten keine Mehrheit gibt, welche Zeit künftig gelten soll. Deshalb wird weiterhin zweimal im Jahr an der Uhr gedreht: Immer am letzten Sonntag im März und im Oktober. Das heißt: In der Nacht vom 28. auf den 29. Oktober 2023 wird um 3 Uhr die Uhr eine Stunde zurück auf Winterzeit gestellt. Das entspricht unserer Normalzeit, der Mitteleuropäischen Zeit (MEZ).</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Wir können also eine Stunde länger schlafen. Auf der anderen Seite zeigen aber wissenschaftliche Studien, dass nicht wenige Menschen durch die Zeitumstellung gesundheitliche Probleme erleiden. Ein Wechsel der Uhrzeit äußert sich demnach bei vielen als Mini-Jetlag. Schlafstörungen und daraus resultierend Müdigkeit und Konzentrationsschwäche sind die Folgen. Bis zu vier Wochen kann es Experten zufolge dauern, bis sich der Körper auf die neue Uhrzeit eingestellt hat.</p>
<h3>Mit diesen Tipps gelingt die Zeitumstellung</h3>
<p>Damit Sie das Umstellen der Uhren einigermaßen gut überstehen und nicht an den erwähnten Schlafstörungen &amp; Co. leiden, haben wir hier ein paar Tipps zusammengestellt:</p>
<ul>
<li>Gewöhnen Sie sich feste Schlafzeiten an. Das gilt im Übrigen grundsätzlich, um Einschlaf- oder Durchschlafstörungen vorzubeugen. Mit einer festen Zeit helfen Sie Ihrem Körper auch nach einer Nacht, in der Sie schlecht, zu kurz oder auch zu lange geschlafen haben, weiter im Gleichgewicht zu bleiben. Damit fällt es leichter, in der folgenden Nacht die gewohnte Schlafzeit einzuhalten.</li>
<li>Verschieben Sie in den Tagen vor der Zeitumstellung Ihre Schlafenszeit punktuell nach hinten, etwa vier Tage lang jeweils um eine Viertelstunde. Ihr Körper kann sich so sanft an den neuen Rhythmus gewöhnen.</li>
<li>Mit frischer Luft und viel Tageslicht können Sie Schlafrhythmusstörungen wirksam entgegentreten. Gehen Sie am besten am Sonntag nach der Zeitumstellung ausreichend spazieren. Tanken Sie so Licht und Luft und lassen Sie morgens auch gleich Tageslicht in Ihr Schlafzimmer.</li>
<li>Wenn Sie kleine Kinder haben, lassen Sie sie am Samstagabend etwas länger aufbleiben. Sie schlafen dann am Sonntagmorgen hoffentlich auch länger und können sich der neuen Zeit besser anpassen.</li>
<li>Achten Sie auch auf Ihre Ernährung, um Schlafstörungen zu vermeiden. Dabei gilt: Nicht zu spät essen und nicht zu fett, den Alkoholkonsum reduzieren und keine schwerverdaulichen Speisen am Abend zu sich nehmen.</li>
</ul>
<h3>Nur geringe Einspareffekte</h3>
<p>Ursprünglich war die Zeitumstellung 1980 in Deutschland eingeführt worden, um Energie zu sparen. Während der Sommerzeit, die von der normalen Standard- bzw. Winterzeit abweicht, bleibt es abends länger hell, die Menschen schalten das Licht später ein und sparen damit Energie – so der Gedanke. Inzwischen weiß man aber, dass die Einspareffekte kaum ins Gewicht fallen, und die gesundheitlichen Probleme überwiegen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 11 Oct 2023 08:16:05 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2023/10/Teaser_Zeitumstellung.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Warum Ärzte nicht nur auf Krankentagegeld setzen sollten]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Praxisausfallversicherung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>337</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/warum-aerzte-nicht-nur-auf-krankentagegeld-setzen-sollten/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Niedergelassene Mediziner müssen ihr Einkommen und die Liquidität ihrer Praxis absichern. Dazu gehört nicht nur für den Fall vorzusorgen, dass sie durch Krankheit oder Unfall ausfallen und persönlich kein Einkommen mehr haben. Auch der Praxisbetrieb steht in diesem Fall oft still, mit weiterlaufenden Kosten. Eine Praxisausfallversicherung wäre dafür die richtige Wahl.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Bei der Vorsorge von Medizinern denken viele, dass eine Krankentagegeldversicherung als Absicherung für das Einkommen ausreicht. Diese Police ist unstrittig die wichtigste Absicherung für Ärzte, wenn sie nach einem Unfall oder wegen einer Krankheit ihr entgangenes Einkommen kompensieren müssen. Versichert wird ein individuell festgelegter Tagessatz. Dieser wird bei Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der festgelegten Karenzzeit ausgezahlt.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Doch ausschließlich auf die Krankentagegeldversicherung zu setzen, könnte problematisch werden. Im Praxisalltag laufen viele Kosten weiter. Diese Kosten können über Krankentagegeldversicherungen häufig nicht oder nur unzureichend abgesichert werden. Für die Liquiditätssicherung ist die Praxisausfallversicherung die beste Wahl. Denn wenn beispielsweise die Praxis vorübergehend geschlossen werden muss, können erhebliche Einbußen entstehen. Den Fixkosten, wie Miete, Kredit- und Leasingraten, Gehälter der Mitarbeiter sowie Versorgungsleistungen, stehen geringe oder sogar keinerlei Einnahmen gegenüber.</p>
<h3>Auf diese Bedingungen kommt es an</h3>
<p>Für Mediziner kommt es bei der Praxisausfallversicherung auf speziell für sie zugeschnittene Bedingungen an. Besonders wichtig sind der Verzicht auf Kündigungsrechte seitens des Versicherers. So kann der Vertrag weder im Leistungsfall noch ordentlich zum Ablauf gekündigt werden. Die Leistungsdauer sollte möglichst 24 Monate betragen.</p>
<p>Wenn der Tarif außerdem noch psychische und psychosomatische Krankheiten einschließt, auch bei Ausfällen aufgrund schwangerschaftsbedingter Krankheiten sowie bei Teilarbeitsunfähigkeit für die Wiedereingliederung nach längerer schwerer Krankheit leistet und das Recht zur Erhöhung der Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung enthält, sind weitere wichtige Kriterien erfüllt.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 20 Sep 2023 07:35:58 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2023/09/Arztpraxis_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Alles Wichtige zur privaten Krankenversicherung für Kinder]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Was Eltern wissen sollten]]></subTitle>
                                
                                <newsId>336</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/alles-wichtige-zur-privaten-krankenversicherung-fuer-kinder/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Die Gesundheitsabsicherung Ihrer Familie ist von großer Bedeutung. Dies gilt besonders, wenn es um den Schutz Ihrer Kinder geht. Hier erfahren Sie, warum eine private Krankenversicherung (PKV) für Ihren Nachwuchs eine Option sein kann und was Sie dabei berücksichtigen müssen.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Geht es um die Familienplanung, stehen werdende Eltern vor vielen Fragen. Eine der wichtigsten Fragen ist die nach der richtigen Krankenversicherung. Grundsätzlich sind hier verschiedene Konstellationen zu unterscheiden:</p>
<ul>
<li>Sind beide Eltern gesetzlich krankenversichert, kommt das Kind automatisch in die Familienversicherung. Die Eltern können ihr Kind jedoch auch privat versichern, wenn sie Wert auf eine höherwertige Versorgung legen.</li>
<li>Sind beide Eltern privat versichert, kommt auch das Kind in die Private Krankenversicherung.</li>
<li>Ist ein Elternteil privat und der andere gesetzlich versichert, kann das Kind privat oder gesetzlich versichert werden. Eine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV ist laut dem PKV-Spitzenverband allerdings nicht möglich, wenn der privatversicherte Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte verdient und ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze hat (2024: 69.300 Euro).</li>
<li>Beamte erhalten für ihre Kinder Beihilfe, die sie mit einer privaten Krankenversicherung ergänzen können.</li>
</ul>
<h3>Kindernachversicherung in der PKV</h3>
<p>In der Privaten Krankenversicherung wird jede versicherte Person eigenständig mit eigenem Beitrag versichert. Das gilt auch für Kinder. Eine beitragsfreie Mitversicherung wie bei den gesetzlichen Kran­ken­kas­sen gibt es hier nicht. Allerdings nimmt die Private Krankenversicherung ein neugeborenes Kind zu erleichterten Bedingungen auf: Die sonst übliche Gesundheitsprüfung entfällt. Selbst bei schwersten Erkrankungen oder Behinderungen gibt es weder Risikozuschläge noch Leistungsausschlüsse oder Wartezeiten.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Auf diese sogenannte Kindernachversicherung besteht sogar ein gesetzlicher Anspruch. Sie ist möglich, sofern ein Elternteil seit mindestens drei Monaten privat versichert ist und die Aufnahme des neugeborenen Kindes in dessen Vertrag innerhalb der ersten zwei Monate nach Geburt beantragt wird. Die Versicherung erfolgt dann rückwirkend. Für das Kind darf ein gleichwertiger Tarif wie der des versicherten Elternteils gewählt werden.</p>
<h3>Gute Leistungen zu geringen Beiträgen</h3>
<p>Wenn Sie Ihren Nachwuchs privat krankenversichern, hat das noch einen weiteren Vorteil: Die Leistungen sind meist besser als in der gesetzlichen Krankenversicherung und garantiert, können also keiner staatlichen Kürzung zum Opfer fallen.</p>
<p>Auf der anderen Seite sind die Beiträge für die private Krankenversicherung für Kinder gering. Denn für Kinder und Jugendliche werden noch keine Altersrückstellungen gebildet. Außerdem haben sie in der Regel einen guten Gesundheitszustand und ein eigener Beitrag zur Pflegepflichtversicherung fällt üblicherweise nicht an. Viele PKV-Unternehmen bieten Tarife an, die Leistungsbausteine für Familien enthalten, wie beispielsweise Beitragsfreiheit oder Beitragsrückerstattungen in der Elternzeit. Auch mit Kindern kann die PKV die bessere Wahl sein, denn häufig liegt der Gesamtbeitrag noch unter dem Kassenbeitrag der Gesetzlichen, der sich an der Beitragsbemessungsgrenze orientiert.</p>
<p>Die PKV-Beiträge für Ihr Kind bzw. Ihre Kinder lassen sich außerdem als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Und sind Sie Arbeitnehmer trägt der Arbeitgeber grundsätzlich die Hälfte der Beitragskosten im Rahmen des Arbeitgeberzuschusses. Besonders günstige Bedingungen gelten für Beamtenkinder, die beihilfeberechtigt sind. Dann werden vom Dienstherrn 80 Prozent der Krankenversicherungskosten übernommen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 12 Sep 2023 08:30:46 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2023/09/Familie_Baby_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Achim Nixdorf</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So versichert man sich bei Selbstständigkeit]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Am 16. September ist wieder Tag des Handwerks]]></subTitle>
                                
                                <newsId>335</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/so-versichert-man-sich-bei-selbststaendigkeit/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Wir machen, was unser Land ausmacht. So lautet das Motto zum diesjährigen Tag des Handwerks am 16. September. Der bundesweite Aktionstag will auf die Vielfalt des Handwerks aufmerksam machen. Vor allem für junge Menschen bieten handwerkliche Berufe nach der Ausbildung und der Meisterschule einen guten Weg in die Selbstständigkeit. Was das für den Versicherungsschutz bedeutet, lesen Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Das Handwerk leidet seit Jahren unter einem Nachwuchs- und Fachkräftemangel. Dem will die Branche mit dem <a href="https://www.handwerk.de/tdh" target="_blank" rel="noopener">Aktionstag</a> am 16. September entgegenwirken. Bundesweit präsentieren sich an diesem Tag Handwerksbetriebe der Öffentlichkeit, um vor allem Jugendliche auf die beruflichen Möglichkeiten in den verschiedenen Gewerken aufmerksam zu machen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Tatsächlich gehört das deutsche Handwerk mit über 1 Million Betrieben, 5,6 Millionen Beschäftigten und rund 600 Milliarden Euro Jahresumsatz zu den leistungsstärksten Wirtschaftsbereichen in Deutschland. Junge Menschen können zwischen mehr als 130 verschiedenen Ausbildungsberufen wählen – vom Anlagenmechaniker bis zum Zahntechniker. Und wer will, der kann sich später auch selbstständig machen.</p>
<h3>Der richtige Versicherungsschutz</h3>
<p>Was so einfach klingt, ist im Detail dann aber natürlich etwas komplizierter. Denn für Selbstständige ist vieles anders als für Arbeitnehmer. Handwerker, die in ihr eigenes Geschäftsleben starten, müssen sich zum Beispiel mit einem umfassenden Versicherungsschutz der eigenen Person und ihres Unternehmens beschäftigen.</p>
<p>Eine wichtige Rolle kommt dabei der Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) zu. Sie ist für Existenzgründer die wichtigste Gewerbeversicherung überhaupt. Denn wenn Personen durch den Geschäftsbetrieb zu Schaden kommen, können schnell große Summen auflaufen, die einen Betrieb oder dessen Inhaber in den Ruin führen können. Der Geschädigte muss zumindest finanziell so gestellt werden, wie er es vor dem Ereignis war. Fehlt in dem Unternehmen ein finanzielles Polster, um den Schaden auszugleichen, kann das schnell die Insolvenz bedeuten.</p>
<h3>Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung</h3>
<p>Genau hier tritt eine BHV ein. Sie übernimmt Leistungen wie Schadenersatz oder Schmerzensgeld. Die Höhe des BHV-Beitrages errechnet sich vor allem auf Grundlage der Betriebsart, aber natürlich auch der eingeschlossenen Leistungen, dem Jahresumsatz sowie eventuell bereits eingetretener Schäden. Der Versicherungsschutz der Betriebshaftpflicht sollte bereits mit dem Gründungsdatum beginnen.</p>
<h3>Private Absicherung und Vorsorge</h3>
<p>Neben den Policen für sein Unternehmen muss ein Handwerker, der in die Selbstständigkeit startet, auch seine eigene Absicherung und die seiner Angehörigen im Auge behalten. An erster Stelle steht hier die Krankenversicherung. Selbstständige können wählen, ob sie sich freiwillig gesetzlich krankenversichern möchten oder ob sie die Vorteile eines privaten, leistungsstärkeren Krankenversicherungsschutzes in Anspruch nehmen möchten. Zu den versicherten Leistungen sollte auf jeden Fall Krankentagegeld gehören.</p>
<p>Unverzichtbar für alle, die von ihrer Arbeitskraft leben, ist auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt, vereinfacht gesagt, eine monatliche Rente, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Angehörige und Erben können schließlich über eine Risikolebensversicherung für den eigenen Todesfall abgesichert werden.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 05 Sep 2023 10:00:22 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2023/09/Teaser_Schneiderin.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Was das Leistungsversprechen in der PKV bedeutet]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Versicherungsumfang und Beitragshöhe]]></subTitle>
                                
                                <newsId>334</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/was-das-leistungsversprechen-in-der-pkv-bedeutet/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung garantiert ein in der privaten Krankenversicherung abgeschlossener Vertrag, dass die vereinbarten Leistungen lebenslang gelten. Was das genau bedeutet, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten gelangen bemerkenswerte Fortschritte in der medizinischen Diagnostik und Behandlung von vielen – auch schweren – Krankheiten. Davon profitieren vor allem Privatkrankenversicherte, da sie ein lebenslanges Leistungsversprechen von ihrem Versicherer erhalten. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), in der Leistungen durch den Gesetzgeber angepasst und damit auch gekürzt werden können, versprechen private Krankenversicherer (PKV) ihren Kunden dauerhaft ein ursprünglich vereinbartes Leistungspaket.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Die Versicherer gewähren bestimmte medizinische Leistungen, die im Versicherungsvertrag genau festgelegt sind. Dieser Umfang kann je nach gewähltem Tarif und individuellen Bedürfnissen variieren. Dieses Leistungsversprechen stellt nicht nur einen wesentlichen Unterschied zwischen den beiden Versicherungsformen dar, sondern beeinflusst auch die Beitragsentwicklung erheblich.</p>
<h3>Die Beitragshöhe in der PKV hängt von den Leistungen ab</h3>
<p>Denn die modernen Technologien, die innovativen Medikamente und das qualifizierte Personal tragen zwar zur verbesserten Gesundheitsversorgung bei, treiben aber auch die Kosten in die Höhe. Diese Kosten müssen von den Versicherungsunternehmen getragen werden. Allerdings erfolgen in der privaten Krankenversicherung die Beitragsberechnungen anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung.</p>
<p>Während die Krankenkassen einen gesetzlich festgelegten Beitrag plus einen individuellen Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse auf das Einkommen erheben, berechnet sich der Beitrag in der privaten Krankenversicherung nicht anhand des Einkommens. Hier entscheiden Alter, Gesundheitszustand und der gewählte Versicherungsschutz über die Beitragshöhe. Zudem wird mit Versicherungsbeginn eine Betragsrückstellung für das Alter kalkuliert, damit die Beiträge später nicht überproportional steigen.</p>
<h3>Leistungsversprechen geht mit Beitragsanpassungen einher</h3>
<p>Da nun die privaten Krankenversicherer die Leistungen nicht reduzieren können, die Kosten in der Medizin jedoch stetig steigen, müssen die Beiträge entsprechend regelmäßig angepasst werden. Dafür müssen sich die Versicherer an diverse gesetzliche Vorschriften halten, wie das Versicherungsvertragsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung.</p>
<p>Die privaten Krankenversicherer erhöhen ihre Beiträge nicht jährlich, sondern alle paar Jahre. Dafür fallen die Erhöhungen dann meist höher aus. Sieht man sich allerdings den Durchschnitt der Beitragsentwicklung zwischen GKV und PKV an, zeigt sich laut Verband der Privaten Krankenversicherung, dass in der GKV seit 2013 die Beiträge um 3,4 Prozent pro Jahr und in der PKV um 2,8 Prozent pro Jahr gestiegen sind.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 23 Aug 2023 10:53:38 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2023/08/Teaser_Arztgespraech.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Welche Versicherungen Azubis brauchen]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Zum Start in die Ausbildung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>333</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/welche-versicherungen-azubis-brauchen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Im Spätsommer beginnt das neue Ausbildungsjahr – und damit für viele junge Menschen ein aufregender neuer Lebensabschnitt. Das erste eigene Geld, vielleicht die erste eigene Wohnung. Auch der Versicherungsschutz ändert sich jetzt. Hier erfahren Sie, gegen welche Risiken Azubis abgesichert sein sollten.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Viele junge Menschen starten in diesen Tagen ihre betriebliche Ausbildung. Dabei können sie aus über 300 verschiedenen Berufen auswählen. Junge Männer, so zeigt die Statistik, wählen eher eine Tätigkeit im Bereich Kraftfahrzeuge, auch der Ausbildungsberuf zum Fachinformatiker erfreut sich hier einer hohen Beliebtheit. Frauen sind dagegen häufiger in kaufmännischen Berufen unterwegs, zum Beispiel im Bereich des Büromanagements.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Egal, auf welchen Beruf letztlich die Wahl fällt, eines haben alle Azubis gemeinsam: Sie tragen jetzt mehr Verantwortung für das eigene Leben. Dazu gehört auch, den persönlichen Versicherungsschutz zu überprüfen und anzupassen. Das gilt insbesondere für diejenigen, die nicht mehr länger bei ihren Eltern wohnen, sondern eine eigene Wohnung oder ein WG-Zimmer beziehen. Doch welche Policen sind beim Berufseinstieg sinnvoll und worauf muss man unbedingt achten? Hier ein Überblick:</p>
<h3>Krankenversicherung</h3>
<p>Zu den unverzichtbaren Absicherungen zählt die Krankenversicherung. Sobald ein Auszubildender im Rahmen seines Arbeitsvertrags eine Vergütung erhält, gilt die Krankenversicherungspflicht. Der Lehrling muss sich also eine eigene Krankenkasse suchen und kann unter Umständen nicht länger bei den Eltern versichert sein. Handelt es sich um eine schulische Ausbildung, kann sich der Jugendliche allerdings im Rahmen der Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiterhin beitragsfrei über die Eltern mitversichern. Dazu darf sein Einkommen nicht höher sein als 485 Euro im Monat.</p>
<p>Beginnt der Lehrling eine betriebliche Ausbildung mit einer üblichen Ausbildungsvergütung muss er sich also selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. War der Auszubildende vorher privat versichert, kann er diesen Status in seinem Angestelltenverhältnis zunächst nicht weiter nutzen.</p>
<p>Er könnte jedoch mithilfe eines Optionstarifes eine Anwartschaft abschließen, wenn er davon ausgeht, über kurz oder lang wieder die Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung zu erfüllen. Ein späterer Wechsel zurück in die PKV bleibt so möglich. Zudem bleiben die ursprünglichen Konditionen der PKV erhalten.</p>
<h3>Private Haftpflichtversicherung</h3>
<p>Wie wichtig die private Haftpflichtversicherung (PHV) ist, darauf machen Verbraucherschützer regelmäßig aufmerksam. Sie springt ein, wenn einem Dritten ein Schaden zugefügt wird. Daher kommt mit dem Ende der Schulzeit oft die Frage auf, ob sich der junge Verbraucher nun allein versichern muss oder wie lange der Schutz der Familienversicherung in der PHV gilt.</p>
<p>Hier gilt: Während der ersten beruflichen Ausbildung muss sich der Azubi noch nicht um eine eigene Absicherung kümmern. Üblicherweise ist er dann im Rahmen der Privathaftpflicht der Eltern mitversichert. Auch für eine eventuelle Wartephase nach der Schule gilt das. Verfügt der junge Mensch jedoch vor der Aufnahme der Ausbildung über eigenes Einkommen aus einer Beschäftigung, muss er sich selbst versichern.</p>
<h3>Berufsunfähigkeitsversicherung</h3>
<p>Spätestens mit dem Beginn der Ausbildung empfiehlt sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Denn die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit entsprechen bei weitem nicht der Höhe eines regulären Einkommens. Je jünger und gesünder ein Interessent bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist, desto moderater fällt außerdem die Prämie aus.</p>
<h3>Weitere Versicherungen nach persönlicher Situation</h3>
<p>Je nach Alter verfügt der Berufsstarter eventuell bereits über ein Auto. Dafür ist eine Kfz-Versicherung Pflicht. Alternaitv können auch die Eltern das Auto als Zweitwagen versichern und ihre Tochter oder ihren Sohn als Fahrer eintragen.</p>
<p>Bewohnt der Lehrling eine eigene Wohnung und besitzt eventuell wertvolle Gegenstände wie ein teures Fahrrad oder ein teures Smart-TV, kann sich eine Hausratversicherung lohnen. Auch eine private Rentenversicherung kann sinnvoll sein. Insbesondere bei einer fondsgebundenen Police profitiert der Jugendliche von seinem jungen Alter. Der Zinseszinseffekt bei langen Laufzeiten sorgt für ansehnliche Beträge bei einer späteren Auszahlung. Die Höhe der Beiträge startet bei vielen Tarifen schon bei 25 Euro.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 17 Aug 2023 10:45:10 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2023/08/Teaser_Lehrlinge.jpg</imagePath>
                                
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                        <item>
                                <title><![CDATA[So funktioniert die Beitragsrückerstattung in der PKV]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Private Krankenversicherung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>332</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/so-funktioniert-die-beitragsrueckerstattung-in-der-pkv/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Wenn Sie privat krankenversichert sind und einen Tarif mit Beitragsrückerstattung gewählt haben, können sie einen Teil Ihrer Beiträge vom Versicherungsunternehmen zurückerhalten. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Eine Besonderheit in der privaten Krankenversicherung (PKV) gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung ist, dass Versicherte eine Beitragsrückerstattung in ihrem Tarif wählen können. Dabei gibt es unterschiedliche Modelle. Am üblichsten ist die Bei­trags­rück­er­statt­ung, die Sie bekommen, wenn Sie ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch genommen haben.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Es kann sich also lohnen, kleinere Rechnungen selbst zu zahlen, anstatt sie bei der Versicherung einzureichen. Das Versicherungsunternehmen spart so Behandlungskosten und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand und gibt diesen Vorteil weiter. Vorsorgeuntersuchen oder Impfungen sind üblicherweise ausgenommen, gefährden also die Beitragsrückerstattung nicht.</p>
<h3>Höhe steigt mit der Zeit an</h3>
<p>Oft steigt die Höhe der Beitragsrückerstattung je länger Sie keine Leistungen beanspruchen. So können es nach drei Jahren beispielsweise bereits vier bis sechs Monatsbeiträge sein. Die genaue Höhe der Erstattungen ist im Vertrag festgelegt und gilt für den ausgewählten Tarif.</p>
<p>Die Versicherung kann also für eine Zahnbehandlung aus einem Zahntarif leisten und dennoch für den eigenständigen ambulanten Tarif Beiträge zurückerstatten, wenn Sie dort keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Auch, wenn Sie nur ein oder zweimal im Jahr Rechnungen einreichen, kann eine Beitragsrückerstattung gewährt werden. Reichen Sie dagegen im gesamten Jahr keine Rechnung ein, kommt noch eine Erstattung für Leistungsfreiheit hinzu.</p>
<h3>Erstattung ist oft „erfolgsabhängig“</h3>
<p>Ob Sie eine Erstattung bekommen und wie hoch diese ausfällt, ist, wie bereits erwähnt, in den Tarif-Bedingungen festgelegt. Sehr häufig bieten Versicherer nur eine „erfolgsabhängige“ Beitragsrückzahlung an. Das bedeutet, die PKV zahlt die Rückerstattung nur, sofern sie auch entsprechende Überschüsse erwirtschaftet hat. Bei den seltener vorkommenden „erfolgsunabhängigen“ Beitragsrückzahlungen ist die Rückerstattung dagegen vertraglich garantiert.</p>
<p><strong>Wichtig:</strong> Sie sollten Ihren PKV-Tarif nicht aufgrund einer Beitragsrückerstattung auswählen. Viel entscheidender sind die Leistungen der Versicherung. Zudem muss die Beitragsrückerstattung steuerlich berücksichtigt werden. Da Versicherungsbeiträge grundsätzlich steuermindernd wirken, müssen Sie Rückerstattungen damit verrechnen. Das bedeutet, dass die steuermindernde Wirkung geringer sein kann. Das müssen Sie für Ihren Einzelfall prüfen. Die Beitragserstattung muss in dem Jahr angegeben werden, in dem der Versicherer das Geld zurückzahlt.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 09 Aug 2023 11:06:28 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2023/08/Teaser_Rueckerstattung.jpg</imagePath>
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: Freepik</imageCopyright>
                                
                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Absicherung für Ärzte – Wenn aus Krankheit Berufsunfähigkeit wird]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[So vermeiden Sie eine Versorgungslücke]]></subTitle>
                                
                                <newsId>331</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/absicherung-fuer-aerzte-wenn-aus-krankheit-berufsunfaehigkeit-wird/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Auch Sie als Arzt können einmal krank werden. Ihr Einkommen können sie für diesen Fall mit einer Krankentagegeldversicherung (KTV) absichern. Doch Achtung: Manchmal kann aus einer Erkrankung eine dauerhafte Berufsunfähigkeit (BU) werden. Dann kann es sein, dass KT-Leistungen zurückgezahlt werden müssen. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Für niedergelassene Ärzte stellt sich für den Fall einer längeren Krankheit die Frage, wie sie sich finanziell absichern können. Zum einen laufen die Kosten für die Praxis weiter (Praxisausfallversicherung) und zum anderen fällt das Einkommen weg. Optimal abgesichert sind Sie für den letzten Fall mit einer privaten Krankentagegeldversicherung. Sie kann Ihnen helfen, die finanzielle Lücke zu schließen, die durch die Arbeitsunfähigkeit entsteht.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Kompliziert kann es aber werden, wenn die Krankheit dauerhaft dazu führt, dass Sie nicht mehr als Arzt arbeiten können. Dann sind Sie nicht mehr arbeitsunfähig, sondern gelten als berufsunfähig. Für diesen Fall brauchen Sie also auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Doch Achtung: Manchmal bewerten die Krankentagegeldversicherer die Krankheit bereits als berufsunfähig und stellen die Leistung ein, während der BU-Versicherer eine Berufsunfähigkeit noch nicht anerkennt.</p>
<h3>Gefahr einer Versicherungslücke</h3>
<p>So kann es also passieren, dass die Krankenversicherung nicht mehr zahlt, da nach ihren Bedingungen bereits eine Berufsunfähigkeit eingetreten ist, während die Berufsunfähigkeit nach den Bedingungen des BU-Versicherers womöglich anders definiert wird und daher noch nicht eingetreten ist. Kurzum: In der Zeit dazwischen zahlt womöglich keiner der beiden Versicherer.</p>
<p>Damit hier keine Lücke entsteht, ist es bei der Krankentagegeldversicherung wichtig, auf eine Nachleistungsfrist von bis zu sechs Monaten zu achten. Allerdings besteht in dem Fall die Möglichkeit, dass der Krankentagegeld-Versicherer seine Leistung zurückfordert, sobald der BU-Versicherer rückwirkend die Berufsunfähigkeit des Versicherten anerkennt.</p>
<h3>Möglichst beide Policen bei einem Anbieter abschließen</h3>
<p>Es gibt allerdings auch Tarife, die auf eine Rückzahlung des Krankentagegelds grundsätzlich verzichten und ein rückwirkend auszuzahlendes Krankentagegeld mitversichern. Das ist zumeist dann der Fall, wenn beide Versicherungen, also die Krankentagegeld- und die Berufsunfähigkeitsversicherung, bei demselben Anbieter abgeschlossen wurden und so optimal aufeinander abgestimmt sind.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 25 Jul 2023 07:47:35 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2023/07/Krankheit_Gross.jpg</imagePath>
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: Pexels</imageCopyright>
                                
                                                                                <writer>Achim Nixdorf</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Hausrat – So vermeiden Sie eine Unterversicherung]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Auf die richtige Summe kommt es an]]></subTitle>
                                
                                <newsId>330</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/hausrat-so-vermeiden-sie-eine-unterversicherung/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Die Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung sollte immer dem Neuwert des zu versichernden Hausrats entsprechen. Andernfalls droht eine Unterversicherung und die Versicherung würde im Schadenfall lediglich einen entsprechend gekürzten Betrag auszahlen. Was das konkret bedeutet, lesen Sie hier. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Im Jahr 2021 entfiel mit 860 Millionen Euro der größte Teil der Schadenregulierung in der Hausratversicherung auf Elementarschäden. Das ist angesichts der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal im Sommer wenig überraschend. In den beiden Jahren zuvor betrug dieser Wert lediglich 30 Millionen. Die Schäden durch Einbruchdiebstahl, Feuer und Leitungswasser lagen immer deutlich darüber. Diese Gefahren sind die größten, die von der Hausratversicherung abgedeckt werden.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Für die Regulierung des Schadens spielt die angemessene Versicherungssumme eine große Rolle. Um sie zu ermitteln, sollten alle Gegenstände berücksichtigt werden, die im Falle eines Verlusts ersetzt werden müssen. Setzen Sie diese Versicherungssumme zu gering an, spricht man von einer Unterversicherung. Die Versicherung würde die vereinbarte Leistung an den tatsächlichen Wert anpassen und kürzen.</p>
<p>Vereinbaren Sie zum Beispiel 20 oder 30 Prozent weniger in der Versicherungssumme als Ihr Hausrat wert ist, bekommen Sie im Schadenfall 20 oder 30 Prozent weniger ersetzt. Das gilt selbst dann, wenn der Schaden unter der eigentlichen Versicherungssumme liegt. Um nun eine Unterversicherung zu vermeiden, sollten Sie einige Dinge beachten.</p>
<h3>Inventarliste</h3>
<p>Wenn Sie eine detaillierte Liste des gesamten Hausstands erstellen, bekommen Sie einen umfassenden Überblick über die vorhandenen Werte und können genau die notwendige Versicherungssumme ermitteln.</p>
<h3>Quadratmetermodell</h3>
<p>Neben der Inventarliste gibt es das von Versicherern bevorzugte Quadratmetermodell, mit dem ebenfalls eine Unterversicherung vermieden werden kann. Hier wird pro Quadratmeter der Wohnung ein pauschaler Betrag, aktuell meist 650 Euro, angesetzt. Für eine Wohnung mit 100 Quadratmetern ergibt sich daher eine Versicherungssumme von 65.000 Euro. Dieses Modell entspricht dem durchschnittlichen Wert der deutschen Haushalte und hält den Verwaltungsaufwand beim Versicherer gering.</p>
<h3>Wiederbeschaffungswert</h3>
<p>Neben dem Preis bei der Anschaffung sollte in die Inventarliste der Wert, der bei einer Wiederbeschaffung aufgebracht werden muss. Dabei handelt es sich in der Regel um den Neupreis.</p>
<h3><strong>Sondergegenstände</strong></h3>
<p>Neben den üblichen Haushaltsgegenständen kann es besonders wertvolle Dinge, wie teuren Schmuck, Kunstwerke, Musikinstrumente oder ähnliches gegeben. Hier kann eine eigene Absicherung notwendig werden.</p>
<h3><strong>Versicherungssumme aktuell halten</strong></h3>
<p>Im Laufe der Zeit, wenn neue Gegenstände angeschafft werden, kann sich der Wert des Hausrats erhöhen. Die Versicherungssumme sollte sich stets an die aktuelle Situation anpassen.</p>
<h3><strong>Verzicht auf Unterversicherung</strong></h3>
<p>Auf Nummer sicher gehen Sie als Versicherungsnehmer, wenn Sie in Ihrer Police einen Unterversicherungsverzicht vereinbaren. Hier verpflichtet sich der Versicherer im Schadenfall die Leistung nicht zu kürzen, auch wenn der tatsächliche Wert die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt.</p>
<h3>Absicherung Fahrrad</h3>
<p>Das Fahrrad hat vor allem durch die Corona-Pandemie einen Schub in Sachen Beliebtheit gewonnen – das gilt insbesondere für Räder mit Elektroantrieb. Wer sich teurere Fahrräder anschafft, sollte prüfen, ob der Versicherungsschutz der Hausratversicherung hier ausreicht. Eventuell lohnt sich der Abschluss einer eigenständigen Fahrradversicherung.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 14 Jul 2023 08:04:22 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2023/07/Hausrat_Teaser.jpg</imagePath>
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: Pixabay</imageCopyright>
                                
                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So schützen Sie Ihr Zuhause vor Einbrechern in der Urlaubszeit]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Sicher verreisen]]></subTitle>
                                
                                <newsId>329</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/so-schuetzen-sie-ihr-zuhause-vor-einbrechern-in-der-urlaubszeit/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>In der Urlaubszeit stehen viele Häuser und Wohnungen oft für längere Zeit leer. Das macht es Einbrechern häufig recht einfach. Hier erfahren Sie, wie man sich schützen kann und welche Versicherung im Schadenfall leistet.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Herrlich, endlich Urlaub, endlich Ferien! Sommerzeit ist für viele Menschen auch Reisezeit. Doch, Achtung: Die schönsten Wochen des Jahres können schnell mit einem bösen Erwachen enden. Nämlich dann, wenn während der Abwesenheit Langfinger das eigene Zuhause heimgesucht haben. Dann stellt sich schnell die Frage nach dem Versicherungsschutz.</p>
<h3>Welche Versicherung zahlt bei einem Einbruch?</h3>
<p>Grundsätzlich übernimmt die Hausratversicherung die finanziellen Folgen eines Einbruchdiebstahls. Sie sichert Mobiliar und Wertgegenstände im Haus gegen genau dieses Risiko ab. Der Versicherer übernimmt die Kosten für entwendete Gegenstände und in der Regel auch für die Beseitigung der Einbruchspuren am Gebäude. Bei besonders wertvollen Möbeln, Kunstwerken oder auch Schmuck sollten die Stücke jedoch extra (mit)versichert werden. Ähnliches gilt für ein besonders hochwertiges Fahrrad. Hier empfiehlt sich ebenfalls eine Zusatzversicherung. Wichtig zu wissen: Bei grober Fahrlässigkeit kürzen manche Versicherer die Leistung. Zum Beispiel, wenn Sie die Terrassentür nicht richtig geschlossen oder die Wohnungs- oder Haustür nur zugezogen und nicht abgeschlossen haben.</p>
<h3>Abwesenheit sollte schwer zu erkennen sein</h3>
<p>Die gute Nachricht ist: Viele Einbrüche können durch richtiges Verhalten und die richtige Sicherungstechnik verhindert werden. Denn gelangt der Einbrecher nicht innerhalb weniger Minuten in das Haus oder die Wohnung, steigt sein Risiko, entdeckt zu werden, so dass er den Einbruch abbricht. In der Regel bleibt so beinahe jedes zweite Einbruchsdelikt unvollendet.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Wichtig ist vor allem, dass eine Abwesenheit möglichst nicht so einfach zu erkennen ist. Der Briefkasten sollte daher möglichst regelmäßig von Nachbarn oder Freunden geleert werden. Auch tagsüber heruntergelassene Rollläden können einen Hinweis auf eine Abwesenheit liefern und sollten vermieden werden. Hilfreich kann auch der Einsatz einer Zeitschaltuhr am Abend und in der Nacht sein. Vorsichtig sein sollte man außerdem mit Hinweisen in sozialen Netzwerken. Und auch die Abwesenheitsnotiz in der E-Mail oder ein entsprechender Spruch auf dem Anrufbeantworter können Einbrecher auf den Plan rufen.</p>
<h3><strong>Weitere wichtige Tipps der Polizei im Überblick:</strong></h3>
<ul>
<li>Verschließen Sie Fenster, Balkon- und Terrassentüren auch bei kurzer Abwesenheit.</li>
</ul>
<ul>
<li>Vorsicht: Gekippte Fenster sind offene Fenster und von Einbrechern leicht zu öffnen.</li>
</ul>
<ul>
<li>Wenn Sie Ihren Schlüssel verloren haben, wechseln Sie umgehend den Schließzylinder aus.</li>
</ul>
<ul>
<li>Ziehen Sie die Tür nicht nur ins Schloss, sondern schließen Sie immer zweifach ab – auch wenn Sie Haus oder Wohnung nur kurzzeitig verlassen.</li>
</ul>
<ul>
<li>Deponieren Sie Ihren Haus- der Wohnungsschlüssel niemals draußen. Einbrecher kennen jedes Versteck!</li>
</ul>
<ul>
<li>Rollläden sollten zur Nachtzeit – und nach Möglichkeit nicht tagsüber – geschlossen werden. Sie wollen ja nicht schon auf den ersten Blick Ihre Abwesenheit signalisieren.</li>
</ul>
<p>Achtung: Weitere Hinweise rund um das Thema Einbruchschutz erhalten Sie im Internet unter <a href="http://www.k-einbruch.de/" target="_blank" rel="noopener"><strong>www.k-einbruch.de</strong></a>. Dabei handelt es sich um eine gemeinsame Initiative der Polizei und der Wirtschaft. Hier können Sie sich auch über die staatlichen Einbruchschutz-Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informieren.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 10 Jul 2023 08:33:12 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2023/07/Teaser_Einbrecher.jpg</imagePath>
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: Freepik</imageCopyright>
                                
                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So können Sie als Frau Ihre Rente aufbessern]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Altersvorsorge]]></subTitle>
                                
                                <newsId>328</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/so-koennen-sie-als-frau-ihre-rente-aufbessern/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Frauen sind im Alter häufiger von Armut betroffen als Männer, denn oft haben sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung einen geringeren Anspruch. Für sie ist daher die eigene zusätzliche Vorsorge besonders wichtig. Worauf es dabei ankommt, lesen Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Frauen verdienen in Deutschland im Durschnitt noch immer 18 Prozent weniger als Männer. Das berichtet das Verbraucherportal „Die Versicherer“ unter Berufung auf das Statistische Bundesamt. Demnach erhielten Frauen 2022 mit durchschnittlich 20,05 Euro einen um 4,31 Euro geringeren Bruttostundenverdienst als Männer (24,36 Euro).</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Dieser sogenannte „Gender Pay Gap“, also die geschlechtsspezifische Lohnlücke, ist aber nicht der einzige Grund, warum Frauen bei der gesetzlichen Rente häufig den Kürzeren ziehen. Sie haben in der Regel auch mehr Unterbrechungen im Erwerbsleben und arbeiten häufiger Teilzeit als das „starke“ Geschlecht. Und so wird aus dem „Gender Pay Gap“ schließlich im Ruhestand ein „Gender Pension Gap“.<strong> </strong></p>
<p>Um im Alter nicht jeden Cent zweimal umdrehen zu müssen, sind Sie als Frau daher gut beraten, ihre eigene, private Altersvorsorge in Angriff zu nehmen. Dabei gilt, je früher Sie beginnen, desto besser. Denn dann kann der Zinseszinseffekt schon bei kleinen Anlagebeträgen seine volle Kraft entfalten.</p>
<h3>Fondsgebundene Rentenversicherung</h3>
<p>Eine gute Variante, um fürs Alter vorzusorgen, stellen zum Beispiel fondsgebundene Rentenversicherungen dar. Bei dieser Versicherung wird der „Sparanteil“ des Versicherungsbeitrags in einem oder mehreren Fonds angelegt, die der Kunde meist selbst auswählt. An der Wertentwicklung der Fonds ist er dann unmittelbar beteiligt.</p>
<p>Gerade in Zeiten einer hohen Inflation kann sich die Investition in Fonds, die Aktien von Unternehmen beinhalten, lohnen, da dadurch Wertverluste vermieden werden können. Denn bei Unternehmen, die höhere Preise weitergeben können, bleiben deren Gewinne und der Unternehmenswert relativ erhalten. Natürlich bergen die Börsen mit ihren Kursschwankungen auch Risiken. Wenn Sie aber langfristig anlegen, landen Sie ziemlich sicher im Plus.</p>
<h3>Geförderte Produkte nutzen</h3>
<p>Auch mit geförderten Produkten wie der Riester-Rente oder einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) lässt sich gut vorsorgen. Bei der Riester-Rente können Arbeitnehmerinnen (auch mit Minijob) eine Grundzulage von 175 Euro im Jahr plus 300 Euro für jedes Kind beanspruchen. Eine Mutter mit zwei Kindern würde so jährlich 775 Euro für ihre Rente erhalten. Um diese Zulage zu bekommen, ist es meist ausreichend, den Mindesteigenbeitrag von 60 Euro im Jahr zu leisten.</p>
<p>Bei der bAV handelt es sich um eine Entgeltumwandlung. Das bedeutet, hier bekommen Sie als Angestellte einen Zuschuss von Ihrem Arbeitgeber. Gesetzlich geregelt ist die Höhe von 15 Prozent. Allerdings leisten viele Unternehmen mehr, denn die bAV gilt mittlerweile als gutes Mitarbeiterbindungsinstrument.</p>
<h3>Altersvorsorge durchhalten</h3>
<p>Bei allen Formen der Altersvorsorge ist es vor allem entscheidend, dass Sie durchhalten. Es ist zwar verlockend, den Vertrag etwa in der Elternzeit freizustellen oder das bereits eingezahlte Kapital für eine Anschaffung zu nutzen. Doch das ist ein Fehler mit großen Folgen für den Ruhestand. Setzt etwa eine 30-Jährige für die dreijährige Elternzeit das Besparen ihres Vertrages mit 200 Euro monatlich aus, fehlen ihr mit Renteneintritt 50.000 bis 60.000 Euro. Und ob sie den Vertrag überhaupt wieder aufnimmt, ist zusätzlich fraglich.</p>
<p>Tipp: Mit ETF-Sparplänen, wie sie von vielen Banken angeboten werden, lässt sich auch schon mit kleinen, regelmäßig eingezahlten Beträgen langfristig ein Vermögen aufbauen. Bei einigen Anbieter ist das sogar schon ab 1 Euro monatlich möglich. ETF (Exchange Traded Funds) bedeutet über­setzt börsen­gehandelter Fonds. Die meisten ETFs sind Indexfonds und bilden die Entwick­lung von Börsenindizes nach.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 26 Jun 2023 09:24:45 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2023/06/Frauen_Power_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Mit Hund ins Büro – so klappt es mit dem neuen Teammitglied]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Kollege auf vier Beinen]]></subTitle>
                                
                                <newsId>327</newsId>
                                
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                                <teaser><![CDATA[<p>Bürohunde liegen voll im Trend. In immer mehr Unternehmen dürfen Angestellte ihren geliebten Vierbeiner mit zur Arbeit bringen. Das ist nicht nur für die Besitzer vorteilhaft. Auch die Belegschaft kann davon profitieren, denn Hunde machen glücklich, belegen Forschungen. Doch welche Regeln gelten eigentlich für die tierischen Kollegen? Wir klären die wichtigsten Fragen.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Ein Hund im Büro – was früher eher die Ausnahme war, ist heute vielerorts längst Alltag. Doch ist es einfach so erlaubt, den eigenen Vierbeiner mit zur Arbeit zu nehmen? Muss der Arbeitgeber zustimmen? Welche Argumente sprechen für und welche gegen einen tierischen Kollegen? Und was passiert eigentlich, wenn etwas passiert? Wir haben hier für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema „Hund im Büro“ zusammengefasst.</p>
<h3>Darf ich meinen Hund einfach mit zur Arbeit nehmen?</h3>
<p>Nein, Sie haben kein Anrecht darauf, den eigenen Hund mit ins Büro zu nehmen. Als Arbeitnehmer benötigen Sie hierzu die ausdrückliche Erlaubnis Ihres Vorgesetzten. Andernfalls kann eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung drohen. Das ergibt sich aus dem sogenannten Weisungsrecht des Arbeitgebers. Ausgenommen hiervon sind nur Assistenzhunde, also zum Beispiel Blindenhunde, die für das Verrichten der Arbeit unverzichtbar sind.</p>
<h3>Darf der Arbeitgeber willkürlich entscheiden?</h3>
<p>Nein, das würde gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen. Hat Ihr Arbeitgeber bereits einem anderen Mitarbeiter die Mitnahme eines Hundes erlaubt, kann er Ihnen das deshalb nicht einfach verwehren.</p>
<h3>Welche Argumente sprechen für einen Hund im Büro?</h3>
<p>Durch mehrere Studien ist belegt, dass Hunde im Büro eine positive Auswirkung auf das Arbeitsklima und das Wohlbefinden von Menschen haben können. Eine Schlüsselrolle spielt dabei das „Kuschelhormon“ Oxytocin, das bei uns Menschen ausgeschüttet wird, wenn wir einen Hund streicheln. Oxytocin wirkt unter anderem blutdrucksenkend, angstlösend und beruhigend, was wiederum die Burnout-Gefahr verringert und sogar das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen sinken lässt.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Bürohunde können daneben auch positive Effekte auf die Gemeinschaft und die Beziehung der Mitarbeiter untereinander haben. Ein Hund verbindet. Kollegen kommen einfacher ins Gespräch, tauschen sich aus. Hundefreundliche Arbeitgeber werden außerdem als modern und attraktiv wahrgenommen, was bei der Rekrutierung neuen Personals ein nicht unwesentlicher Vorteil sein kann.</p>
<h3>Welche Argumente sprechen gegen einen Hund im Büro?</h3>
<p>Wenn im Büro jemand allergisch auf Hundehaare reagiert oder große Angst vor Hunden hat, ist das für eine gute Arbeitsatmosphäre sicherlich nicht förderlich. Dasselbe gilt für schlecht erzogene und aggressive Vierbeiner, die viel bellen. Ein Bürohund sollte generell ein freundliches und ruhiges Wesen haben und die Arbeitsabläufe nicht stören. Auch in Unternehmen mit besonderen hygienischen Anforderungen oder viel Publikumsverkehr sind Bürohunde eher keine gute Idee.</p>
<h3>Wer haftet für Schäden durch Kollege Hund?</h3>
<p>Grundsätzlich gilt hier: Beschädigt Ihr Hund im Büro Firmeneigentum oder verletzt gar andere Personen, haften Sie als Halter dafür – und zwar in unbegrenzter Höhe. Das finanzielle Risiko ist also enorm. Daher sollten Sie unbedingt eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung haben. In vielen Bundesländern wie Thüringen oder Schleswig-Holstein ist diese bereits Pflicht, in anderen Ländern wird sie empfohlen oder ist von der Rasse abhängig. Alle Regelungen sind in den jeweiligen Landeshundegesetzen nachlesbar.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 16 Jun 2023 10:38:14 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2023/06/Buerohund_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Achim Nixdorf</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Welche Versicherung bei Grillunfällen zahlt]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Brenzliger Freizeitspaß]]></subTitle>
                                
                                <newsId>326</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/welche-versicherung-bei-grillunfaellen-zahlt/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Mit den steigenden Temperaturen steigt auch wieder die Lust auf gesellige Grillrunden im Freien. Doch Achtung, jährlich kommt es bei dieser beliebten Freizeitbeschäftigung zu rund 4.000 Unfällen. Umso wichtiger ist es, dass Sie im Ernstfall ausreichend abgesichert sind.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Ob im eigenen Garten, auf der Terrasse, im Park oder am See – überall findet sich im Sommer ein Plätzchen, um Wurst, Fleisch, Fisch oder Gemüse unter freiem Himmel zuzubereiten.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Das Online-Portal Statista schaute sich kürzlich die Grillgewohnheiten der Deutschen ein wenig genauer an. Ein Ergebnis: Fast alle Deutschen, nämlich knapp 96 Prozent, grillen gern und fast 90 Prozent besitzen einen eigenen Grill. Dabei wird am häufigsten mit dem Gas- und dem Holzkohlegrill gegrillt.</p>
<h3>Gefahr von Grillunfällen</h3>
<p>Doch Grillen sorgt nicht immer nur für gute Laune. Durch das offene Feuer kann es schnell zu Unfällen kommen. Wird zum Beispiel fahrlässig mit Brandbeschleuniger wie Spiritus gearbeitet, können gefährliche Stichflammen entstehen, die schwere Verbrennungen nach sich ziehen können. Solche Mittel sollten daher auch niemals auf glühende Kohlen gegossen werden, warnt der Feuerwehrverband.</p>
<p>Laut der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin geschehen jährlich 4.000 Grillunfälle. Hat die Kleidung eines Menschen Feuer gefangen, ist es wichtig, dieses sofort zu ersticken. Am besten geht das, wenn der Betroffene am Boden liegt. Dazu eine Decke oder ein großes Kleidungsstück nutzen. Synthetikstoffe dabei jedoch unbedingt vermeiden. Wichtig ist, die Flammen vom Kopf abwärts zu löschen. Auch Wasser oder ein Feuerlöscher können helfen.</p>
<h3>Wer zahlt bei einem Grillunfall?</h3>
<p>Wer beim Hantieren mit flüssigen Brennhilfen eine Stichflamme produziert und dadurch eine andere Person verletzt, haftet im schlimmsten Fall mit dem gesamten privaten Vermögen und Einkommen. „Auf der sicheren Seite ist man mit einer Privathaftpflichtversicherung“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). „Die übernimmt die Zahlungen an die Geschädigten.“</p>
<p>Allerdings gilt das nur dann, wenn ein Verursacher gefunden wird. Ist das nicht der Fall oder der Geschädigte hat seine Verletzung selbst verursacht, muss er selbst mit den gesundheitlichen und finanziellen Folgen zurechtkommen. Hier helfen unter Umständen eine Unfall-, eine Berufsunfähigkeits- oder eine Privathaftpflichtversicherung mit Ausfalldeckung.</p>
<p>Die Hausratversicherung dagegen übernimmt zum Beispiel Brandschäden, die an Möbeln entstanden sind. Sie entschädigt zum Neuwert, auch dann, wenn man den Schaden selbst verursacht hat. Im Rahmen der enthaltenen Außenversicherung kann der Schaden sogar übernommen werden, wenn dieser nicht auf dem eigenen Grundstück passiert ist.</p>
<h3>Grilltipps der Feuerwehr:</h3>
<ul>
<li>Auf einen sicheren Stand des Grills achten, keine Behelfskonstruktionen bauen.</li>
</ul>
<ul>
<li>Beim Grillen am Lagerfeuer einen nicht brennbaren Streifen (Erde, Sand, Steine) rund um den Grillplatz anlegen.</li>
</ul>
<ul>
<li>Den Grill immer beaufsichtigen, insbesondere, wenn Kinder in der Nähe sind.</li>
</ul>
<ul>
<li>Niemals Brandbeschleuniger oder andere brennbare Flüssigkeiten in die Glut gießen.</li>
</ul>
<ul>
<li>Bei Verbrennungen: Kleinere Brandwunden maximal zehn Minuten mit Wasser kühlen (kein Eis und kein eiskaltes Wasser); bei größeren Verletzungen Notruf 112 wählen.</li>
</ul>
<ul>
<li>Nie in geschlossenen Räumen grillen, dort besteht wegen der Gasbildung Lebensgefahr.</li>
</ul>
<ul>
<li>In der Natur nur an dafür vorgesehenen Plätzen grillen, und Verbote zum Beispiel wegen Waldbrandgefahr unbedingt beachten.</li>
</ul>
<ul>
<li>Die Asche vor dem Entsorgen komplett abkühlen lassen und niemals in Kartons oder Plastikbehälter füllen.</li>
</ul>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 05 Jun 2023 10:38:15 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2023/06/Grillen_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Für wen sich eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung lohnt]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Arbeitskraftabsicherung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>325</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/fuer-wen-sich-eine-erwerbsunfaehigkeitsversicherung-lohnt/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Jeder Vierte wird laut Statistik im Laufe seines Arbeitslebens berufs- oder erwerbsunfähig. Das zeigt, wie wichtig der Schutz der eigenen Arbeitskraft für Berufstätige ist, ob angestellt oder selbstständig. Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann hier eine sinnvolle Alternative zur oft recht teuren Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sein. Auf staatliche Hilfen sollte sich jedenfalls niemand verlassen.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Haben Sie schon einmal überlegt, was passiert, wenn Sie durch eine Krankheit oder einen Unfall dauerhaft nicht mehr arbeiten können? Für diesen Fall benötigen Sie einen bezahlbaren Einkommensschutz, um Ihren Lebensunterhalt weiterhin bestreiten zu können. Die beste Absicherung bietet hier eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Diese Police zahlt Ihnen in der Regel eine Rente (auch BU-Rente genannt), wenn Sie Ihre aktuelle berufliche Tätigkeit wegen einer Krankheit oder eines Unfalls zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Der Haken dabei: Eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist für manche Risiko-Berufe recht teuer und vor allem für Menschen mit Vorerkrankungen nicht leicht zu bekommen. Eine gute Alternative stellt für diesen Fall eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) dar.</p>
<h3>Solide Basisabsicherung</h3>
<p>Auch diese Versicherung deckt den Verlust der Arbeitskraft durch Unfälle und Erkrankungen ab. Allerdings zahlt sie erst eine Rente, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen überhaupt nicht mehr in der Lage sind, irgendeiner Berufstätigkeit nachzugehen. Für die meisten Versicherer ist das der Fall, wenn man nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann, manchmal auch weniger als eine Stunde. Tipp: Gute Tarife sollten auch psychische Erkrankungen einschließen.</p>
<p>Insgesamt bleibt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung damit zwar hinter den Leistungen einer BU-Police zurück, kann aber zu deutlich günstigeren Beiträgen einen soliden Basisschutz zur finanziellen Sicherung Ihrer Arbeitskraft bieten, insbesondere, wenn Sie mit hohen Risikozuschlägen oder gar einer Ablehnung bei der BU rechnen müssen.</p>
<h3>Was zahlt der Staat bei Erwerbsunfähigkeit?</h3>
<p>Einen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben nur Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden und ihre Rente vor dem 1. Januar 2001 beantragt haben. Für alle anderen gibt es nur noch eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EMR). Diese reicht jedoch häufig nicht aus, um den Lebensstandard zu halten. Ihre Höhe ist davon abhängig, wie viele Stunden der Betroffene noch irgendeine Tätigkeit ausüben kann.</p>
<p>Die volle Er­werbs­min­de­rungs­ren­te und damit rund 30 Prozent des Bruttoeinkommens bekommt nur, wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Können Sie noch bis zu sechs Stunden arbeiten, erhalten Sie lediglich die halbe Er­werbs­min­de­rungs­ren­te (ca. 15 Prozent des Bruttoeinkommens). Wichtig: Selbstständige haben meist gar keinen Anspruch auf diese gesetzlichen Leistungen.</p>
<p>Auch Berufsstarter trifft es hart: Um in den Genuss der staatlichen Rente wegen Erwerbsminderung zu kommen, müssen sie zuvor mindestens fünf Jahre gearbeitet haben und drei Jahre pflichtversichert gewesen sein. Ausnahmen gelten nur bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Das zeigt, wie wichtig es ist, sich rechtzeitig Gedanken über die eigene Arbeitskraftabsicherung zu machen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 17 May 2023 10:48:09 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2023/05/Teaser_Krankenbett.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Achim Nixdorf</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Woran Sie eine gute Zahnzusatzversicherung erkennen]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Private Krankenzusatzversicherung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>324</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/woran-sie-eine-gute-zahnzusatzversicherung-erkennen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Die Zahnzusatzversicherung leistet bei umfangreichem und teurem Zahnersatz. Doch beim Versicherungsabschluss lohnt sich ein genauer Blick auf die Details. Worauf es bei einem guten Tarif ankommt, erfahren Sie hier. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Möchten Sie bei ihrem Zahnarzt mehr als die Regelversorgung bekommen, müssen Sie dafür zumindest teilweise selbst bezahlen. Für ein Loch im Zahn, der eine Füllung benötigt, übernehmen die Krankenkassen zum Beispiel lediglich eine Amalgamfüllung. Doch diese Art der Füllung lehnen viele Menschen mittlerweile ab. Zwar ist Amalgam sehr haltbar, aber eben auch umstritten wegen der gesundheitlichen Auswirkungen des enthaltenen Quecksilbers. Häufig wird daher auf eine Keramikfüllung gesetzt. Und hier kommen schnell Zuzahlungen zwischen 50 und 100 Euro zustande.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Wesentlich teurer wird es bei einer Krone, einer Brücke oder einem Implantat. Immer mehr Menschen schließen wegen dieser hohen Kosten eine Zahnzusatzversicherung ab. Allerdings ist das Angebot hinsichtlich Leistungen und Preis groß. Grundsätzlich gilt, dass es auf die individuellen Bedürfnisse ankommt. Außerdem gilt auch bei Zahnzusatzversicherungen: Qualität hat ihren Preis. Leistungsstärkere Tarife sind daher entsprechend teurer. Um hier genau informiert zu sein, sollten Sie sich sehr genau die Bedingungen anschauen und/oder sich von einem Experten beraten lassen.</p>
<h3>Besonders wichtig: Die Höhe der Erstattung</h3>
<p>Einer der wichtigsten Punkte im Leistungsspektrum bezieht sich darauf, wie hoch die Erstattung ist. Zu den besseren Tarifen gehören diejenigen, die mindestens 80 Prozent (bis zu 100 Prozent) erstatten. Der Nachteil bei diesen Angeboten ist, dass sie natürlich teurer sind als andere Angebote.</p>
<p>Der angegebene Erstattungsbetrag sollte sich im Übrigen immer auf den privaten Anteil einer Zahnarztrechnung beziehen. Denn die Krankenkasse übernimmt immer den Teil der Kosten, der für die Regelversorgung anfallen würde. Außerdem sollte es keinen jährlichen Höchstsatz und möglichst keine Zahnstaffel geben. Diese würden eine Erstattung in den ersten Jahren des Vertrages ebenfalls auf jährliche Höchstsummen begrenzen.</p>
<h3>Begonnene Behandlungen ausgeschlossen oder noch versicherbar</h3>
<p>Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Regelhöchstsätze der Gebührenordnung der Zahnärzte, hier sollte mindestens der 3,5-fache Satz vereinbart werden. Bereits begonnene oder angeratene Behandlungen sind in der Regel ausgeschlossen und oft gibt es Wartezeiten beim Bezug einer Leistung von mehreren Monaten. Manche Versicherer bieten allerdings Produkte ohne Wartezeit an und andere Tarife versichern sogar bereits begonnene Behandlungen. Hier sind die Beiträge entsprechend höher.</p>
<p>In manchen Versicherungsangeboten ist die Anzahl der Implantate zum Beispiel auf acht begrenzt. Andere wiederum sehen hier keine Höchstzahl vor. Zudem verzichten in guten Tarifen die Versicherer auf ihr ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre.</p>
<h3>Umfangreiche Leistungen, höhere Beiträge</h3>
<p>Die für den Versicherten vorteilhaftesten Leistungen gehen immer mit den höchsten Beiträgen einher. Daher sollten Sie als Interessent einer Zahnzusatzversicherung abwägen, wie viel Sie selbst für eine Zahnarztbehandlung zahlen können und wie hoch die Leistung einer Versicherung sein sollte. Nicht unbedingt ausschlaggebend, aber gleichwohl wichtig, ist ein guter Kundenservice. Bei Fragen und Problemen steht Ihnen im besten Fall eine kompetente Betreuung zur Seite.</p>
<p>Tipp: Mit einem gut geführten Bonusheft, also wenigstens jährlichen Kontrolluntersuchungen, lässt sich der Zuschuss durch die Krankenkasse erhöhen. Es lohnt sich also in jedem Fall, mindestens einmal im Jahr zum Zahnarzt zu gehen.</p>
<h3><strong>Checkliste:</strong></h3>
<p>&gt;&gt; Leistungsumfang der Behandlungen<br />
&gt;&gt; Höhe der Kostenerstattung<br />
&gt;&gt; Wartezeiten<br />
&gt;&gt; Beitragshöhe<br />
&gt;&gt; Versicherungsbedingungen<br />
&gt;&gt; Kundenservice</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 12 May 2023 07:24:29 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2023/05/Zahnarzt_Teaser.jpg</imagePath>
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: Pexels</imageCopyright>
                                
                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Optionstarife in der PKV – was sie bieten und für wen sie sich lohnen]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Bei der Krankenversicherung flexibel bleiben]]></subTitle>
                                
                                <newsId>323</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/optionstarife-in-der-pkv-was-sie-bieten-und-fuer-wen-sie-sich-lohnen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Ob Medizinstudent, Unternehmensgründer, Freiberufler oder Angestellter mit überdurchschnittlichen Gehaltsaussichten – mit einem sogenannten Optionstarif können Sie sich schon heute den späteren Eintritt in die private Krankenversicherung sichern – und das ohne erneute Gesundheitsprüfung. Wie das funktioniert, lesen Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Sich bereits heute die Bedingungen für einen späteren Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) sichern – diese Möglichkeit bietet ein sogenannter Optionstarif. Für wenige Euro im Monat können so zum Beispiel Berufsstarter oder Medizinstudenten, für die heute schon feststeht, dass sie nach der Facharztausbildung privat krankenversichert sein wollen, die „Eintrittskarte“ in die PKV lösen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Dasselbe gilt für Selbstständige, die womöglich erst am Beginn ihrer Karriere stehen und noch freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, oder junge Angestellte, die absehbar die Verdienstgrenze von derzeit 66.600 Euro brutto pro Jahr überschreiten und sich dann privat krankenversichern können.</p>
<h3>Gesundheitszustand wird „eingefroren“<strong><br />
</strong></h3>
<p>Wenn Sie zu einer dieser Personengruppen gehören, können Optionstarife der privaten Krankenversicherer eine gute Wahl für Sie sein. Bei Abschluss eines solchen Vertrags machen Sie einmalig eine Gesundheitsprüfung, deren Ergebnis dann „eingefroren“ wird. Das heißt, sobald Sie später in die PKV oder einen privaten Krankenzusatztarif wechseln, müssen sie dafür keine erneute Gesundheitsprüfung absolvieren. Das gilt auch dann, wenn die Option erst Jahre später in Anspruch genommen wird.</p>
<p>Würden Sie warten<strong> – </strong>und Ihr Gesundheitszustand verschlechtert sich, müssten sie gegebenenfalls lebenslang einen höheren Beitrag bezahlen oder könnten gar keine private Krankenversicherung mehr abschließen.</p>
<h3>Optionstarife bieten keinen Versicherungsschutz</h3>
<p>Grundsätzlich haben die meisten Krankenversicherer solche Optionstarife in ihrem Portfolio. Wie konkret jedoch zum Beispiel Zugangsvoraussetzungen, Termine oder Fristen ausgestaltet sind, kann von Anbieter zu Anbieter variieren. Manchmal ist die Laufzeit der Optionstarife begrenzt und gilt nur für eine bestimmte Zahl an Versicherungs- oder Kalenderjahren. In der Regel ist auch ein Maximalalter (zum Beispiel 45 oder 50 Jahre) vorgesehen, bis zu dem die Option ausgeübt werden kann. Einige Versicherer bieten auch Optionstarife für den Wechsel zu Tarifen im eigenen Haus mit besseren Leistungen an.</p>
<p>Wichtig zu wissen ist auch, dass ein Optionstarif keinen Versicherungsschutz gewährt. Er stellt nur die Möglichkeit dar, zu heutigen Bedingungen später mal eine private Krankenvoll- oder -zusatzversicherung abschließen zu können.</p>
<p>Im vergangenen Jahr sind übrigens mehr Menschen von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private gewechselt als umgekehrt, zum fünften Mal in Folge, wie der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) mitteilt. Die Versicherer zeigen sich zufrieden, denn „die private Krankenversicherung ist auch 2022 weiter stabil gewachsen“, so der Vorsitzende des PKV-Verbands Thomas Brahm.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 04 May 2023 12:17:53 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2023/05/Optionstarife_Teaser.jpg</imagePath>
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: Pixabay</imageCopyright>
                                
                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Fit im Homeoffice: So Kommen Sie gesund durch den Arbeitsalltag]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Übungen für zu Hause]]></subTitle>
                                
                                <newsId>322</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/fit-im-homeoffice-so-kommen-sie-gesund-durch-den-arbeitsalltag/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Die Corona-Pandemie hat unser Berufsleben nachhaltig verändert. Die Arbeit im Homeoffice, ob komplett oder für einige Tage in der Woche, ist für viele Menschen zum Alltag geworden. Doch das birgt auch Risiken, denn zu Hause bleiben, heißt viel sitzen und wenig Bewegung. Das schadet auf Dauer Ihrer Gesundheit. Hier erfahren Sie, was Sie dagegen tun können.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Der Rücken schmerzt, der Nacken spannt und die Augen brennen – Zeit für eine kleine Bildschirmpause. Im Büro wäre jetzt eine gute Gelegenheit, sich einen Kaffee oder Tee aus der Küche zu holen. Einmal aufstehen, die Glieder strecken und unterwegs noch ein paar Sätze mit Kollegen wechseln. Doch im Homeoffice sieht der Alltag meist ein bisschen anders aus.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Bewegung und soziale Kontakte kommen zu kurz, und auch die Ausstattung ist meist nicht für achtstündiges Sitzen ausgelegt. Die Arbeit mit dem Notebook am Küchentisch auf einem Küchenstuhl kann schnell zu einer Belastungsprobe für Rücken und Augen werden. Bewegung tut Not.</p>
<h3>Einfach mal die Augen schließen</h3>
<p>Um Augen, Hals, Nacken und Schultern zwischendurch zu entspannen, bieten sich ein paar einfache Übungen direkt im Sitzen an. Die Augen schließen und fünf- bis zehnmal abwechselnd nach links und rechts sowie oben und unten bewegen. Anschließend die Augen kreisen lassen, einmal im Uhrzeigersinn und einmal entgegengesetzt. Bei einer anderen Übung werden die Handflächen aneinander gerieben und anschließend die warmen Innenflächen auf die Augen gelegt.</p>
<p>Für die Schulter-Nackenpartie empfiehlt es sich, die Schultern zehnmal bewusst und langsam hochzuziehen und fallen zu lassen. Erst zusammen und dann jede Schulter einzeln. Auch das Kreisen der Schultern sowie das langsame Kreisen des Kopfes helfen, Verspannungen zu lösen. Versuchen Sie auch, täglich 30 bis 60 Minuten an der frischen Luft spazieren zu gehen.</p>
<h3>Workouts via Bildschirm</h3>
<p>Wer es gewohnt ist, regelmäßig Sport im Verein oder Fitness-Studio zu treiben, der sollte einen Blick ins World Wide Web werfen. Dort finden sich zahlreiche Online-Angebote für das Training vorm Bildschirm: von Zumba über Yoga bis hin zu klassischen Workouts. Zum Beispiel auf Youtube. Häufig reicht zum Mitmachen eine einfache Übungsmatte aus.</p>
<p>Manche Online-Coaches bieten auch aufeinander aufbauende Kurse an. Und auch für Kinder und Jugendliche stehen im Internet viele Angebote parat. Vielleicht passt es ja, zusammen zu schwitzen. Das macht doppelt Spaß.</p>
<h3>Immer entspannt bleiben</h3>
<p>Immer wieder zeigen Studien, dass das Abschalten beim Arbeiten im Homeoffice oft zu kurz kommt. Zudem können neue, beunruhigende Nachrichten wie etwa vom Ukraine-Krieg zusätzlich für Anspannung sorgen. Bewusst zu entspannen mit bestimmten Techniken oder Meditationen, kann hier hilfreich sein. Oft genügen ein paar Minuten am Tag, um weniger gestresst zu sein und besser zu schlafen.</p>
<p>Die Meditations-App 7Mind etwa bietet kostenlose Grundlagen-Meditationen an. Auch Podcasts zum Thema Achtsamkeit (zum Beispiel „Verstehen, fühlen, glücklich sein“) unterstützen Sie dabei, Ängste abzubauen und das Gedankenkarussell zu stoppen.</p>
<h3>Auf die Ernährung achten</h3>
<p>Süßigkeiten, Knabberzeug, unregelmäßige Mahlzeiten: Im Homeoffice neigen wir dazu, uns ungesund zu ernähren. Planen Sie deshalb feste Zeiten für das Essen ein – eventuell mit einem bereits am Vorabend vorbereiteten Gericht. Überhaupt hilft ein strukturierter Tagesablauf beim Arbeiten im Homeoffice. Achten Sie darauf, in Maßen zu essen und möglichst leichte Kost zu sich zu nehmen. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt, täglich mindestens drei Portionen Gemüse und zwei Portionen Obst zu essen. Das entspricht rund 400 Gramm Gemüse und etwa 250 Gramm Obst. Faustregel: Eine Handvoll ist eine Portion.</p>
<h3>Arbeitsplatz richtig einrichten</h3>
<p>Extrem wichtig ist im Homeoffice ein gut eingerichteter Arbeitsplatz. Dazu zählen ein verstellbarer Bürostuhl und ausreichende Lichtverhältnisse. Idealerweise stehen die Füße bei einer guten Arbeitshaltung fest auf dem Boden. Knie- und Hüftgelenke sollten jeweils einen 90-Grad-Winkel bilden. Der Monitor steht im Idealfall immer eine Armlänge entfernt. Die Bildschirmoberkante sollte etwa auf Augenhöhe sein.</p>
<p>Auch die Krankenversicherungen, gesetzlich wie privat, haben ein Interesse daran, ihre Versicherten im Homeoffice gesund zu erhalten. Daher informieren sie umfassend auf ihren Internetseiten rund um das Thema und geben wertvolle Tipps. Zudem beteiligen sie sich an entstehenden Kosten für Gesundheits- sowie Präventionskursen und gewähren Boni für besonders gesundheitsbewusstes Verhalten.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 21 Apr 2023 08:47:42 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2023/04/Teaser_Homeoffice.jpg</imagePath>
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: Pexels</imageCopyright>
                                
                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Die Rückkehr der Zinsen – was bedeutet das für Sparer?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Geldanlage in Inflationszeiten]]></subTitle>
                                
                                <newsId>321</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/sparen-in-inflationszeiten-die-rueckkehr-der-zinsen-was-bedeutet-das-fuer-sparer/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Viele Jahre lang war bei sicheren Anlageformen wie Sparbuch, Tagesgeld und Festgeld für Sparer nichts zu holen. Seitdem die Europäische Zentralbank (EZB) die Zinswende eingeläutet hat, gibt es nun endlich wieder Guthabenzinsen. So erfreulich diese Entwicklung auch ist, ein langfristiger Vermögensaufbau lässt sich so nur schwer gestalten.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Seit dem Sommer letzten Jahres hat die Europäische Zentralbank (EZB) die Zinsen in der Eurozone in mehreren Schritten deutlich angehoben. Aktuell liegt der Leitzins bei 3,5 Prozent und der für Sparzinsen wegweisende Einlagenzins bei 3 Prozent. Für Sie als Sparer ist das eine gute Entwicklung. Sie können sich freuen, endlich wieder Zinsen für Ihr Erspartes auf Tages- oder Festgeldkonten zu erhalten. Für Festgeldanlagen mit 2 Jahren Laufzeit zahlen manche Geldhäuser schon wieder um die 3 Prozent Zinsen. Allerdings sind das eher noch Ausnahmen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Können Sparerinnen und Sparer, die ihr Geld möglichst sicher anlegen wollen, also endlich aufatmen? Leider nicht. Denn beim Vermögensaufbau spielt neben der Rendite auch die Inflationsrate eine wichtige Rolle. Und die bewegt sich seit Juli 2021 in Deutschland auf Rekordniveau. Aktuell liegt sie bei 7,4 Prozent (Stand: März 2023). Im Januar und Februar waren es 8,7 Prozent. So machen sich die gestiegenen Zinsen am Ende im Geldbeutel kaum bemerkbar, im Gegenteil.<strong> </strong></p>
<h3>Realzins bleibt negativ</h3>
<p>Mit anderen Worten: Was sind 2 oder sogar 3 Prozent Zinsen im Vergleich zu 8 Prozent Inflation? Der Realzins – also der Zins abzüglich der Inflation – bleibt weiterhin negativ. Haben Sie zum Beispiel zum Jahresanfang 1.000 Euro zu einem Zinssatz von 2 Prozent angelegt, befinden sich am Jahresende 1.020 Euro auf Ihrem Konto. Wenn Sie das Geld ausgeben, haben Ihre 1.020 Euro ­– bei einer unterstellten Inflation von 8 Prozent – aber nur noch eine Kaufkraft von gut 944 Euro. Tatsächlich stehen Sie trotz der Zinszahlung also schlechter da als zu Jahresbeginn.</p>
<p>Auch wenn sich der Preisauftrieb in den kommenden Monaten beruhigen sollte, sind positive Realzinsen nicht so schnell zu erwarten. Ein langfristiger Vermögensaufbau, etwa für die Altersvorsorge, lässt sich mit klassischen, zinsbasierten Anlagen also derzeit nicht realisieren.</p>
<h3>Sachwerte können Inflationsschutz bieten</h3>
<p>Experten empfehlen vor diesem Hintergrund, in Sachwerte zu investieren, etwa in fondsgebundene Rentenversicherungen, die Anteile von Unternehmen enthalten, sprich: Aktien. Denn bei Unternehmen, die höhere Preise weitergeben können, bleiben deren Gewinne und der Unternehmenswert relativ erhalten. Natürlich bergen die Börsen mit ihren Kursschwankungen auch Risiken. Wer aber langfristig anlegen kann, landet ziemlich sicher im Plus und hat sogar beste Chancen, auch die Inflation zu schlagen. Geldwerte wie Zinsanlagen bieten dagegen keinen Inflationsschutz, da ihr Wert sich nicht an die steigenden Preise anpasst. Stattdessen bleibt ihr Wert nominal gleich, man kann aber durch die Teuerung immer weniger dafür kaufen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 17 Apr 2023 08:35:59 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/07/Steuer_teaser.jpg</imagePath>
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: Freepik</imageCopyright>
                                
                                                                                <writer>Achim Nixdorf</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Warum eine Betriebsausfallversicherung für Handwerker so wichtig ist]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Schutz bei Krankheit und Unfall]]></subTitle>
                                
                                <newsId>320</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/warum-eine-betriebsausfallversicherung-fuer-handwerker-so-wichtig-ist/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Wenn Sie als Inhaber eines Handwerkbetriebs für längere Zeit erkranken, kann Ihr Unternehmen schnell in eine Krise taumeln. Denn neben dem Verlust der Einnahmen laufen alle Kosten weiter – und das kann eine große finanzielle Belastung darstellen. Für solche Fälle ist eine Betriebsausfallversicherung die passende Absicherung.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Bei einer Radtour stürzt ein Dachdeckermeister mit seinem E-Bike und verletzt sich schwer. Er muss ein paar Tage im Krankenhaus behandelt werden und hat anschließend eine lange Genesungszeit vor sich. Dadurch kann er weder auf den Baustellen arbeiten noch im Büro die Planungen für weitere Häuser übernehmen. Kurzum: Seine berufliche Existenz ist ernsthaft gefährdet.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Das Beispiel zeigt, wie schnell es passieren kann, dass Sie als Inhaber eines Handwerkbetriebs ausfallen, sei es aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit. Womöglich muss der Betrieb dann sogar für einige Zeit geschlossen werden, während laufende Kosten für Miete, Darlehen oder Maschinen-Leasingverträge weiter bedient werden müssen. Auch Löhne und Gehälter müssen gezahlt werden. Für einen solchen Ernstfall können Sie mit einer Betriebsausfallversicherung vorsorgen.</p>
<h3>Krankentagegeld allein reicht nicht</h3>
<p>Vielleicht haben Sie Ihr Einkommen für den Fall einer längeren Erkrankung bereits mit einer Krankentagegeldpolice abgesichert. Das ist sinnvoll, sichert aber nur Ihr eigenes Einkommen und damit Ihre persönliche Existenz ab. Die fortlaufenden Betriebskosten werden dabei nicht berücksichtigt. Das bedeutet, optimal geschützt sind Sie nur in Kombination mit einer Betriebsausfallversicherung.</p>
<h3>Was die Betriebsausfallversicherung leistet</h3>
<p>Werden Sie durch Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig, erstattet die Betriebsausfallversicherung nach einer vereinbarten Karenzzeit<br />
Ihre laufenden Betriebskosten und den entgangenen Gewinn. Wichtig: Ausfallschäden aufgrund von Epidemien und Pandemien werden von den Anbietern unterschiedlich geregelt. Was hier genau gilt, sollten Sie vor Vertragsabschluss abklären.</p>
<p>Erstattet werden die Kosten in der vereinbarten Leistungsdauer, der sogenannten Haftzeit. Üblich sind 12 Monate. Leistungsstarke Tarife bieten Haftzeiten bis zu 24 Monaten und zeichnen sich häufig durch besondere Highlights aus: Dazu können zum Beispiel der Schutz für Ausfälle durch schwangerschaftsbedingte Krankheiten, Leistungen für die Wiedereingliederung bei Teilarbeitsunfähigkeit oder die Übernahme von Kosten für die Wiedereröffnung nach längerer Betriebsschließung gehören.</p>
<h3>Für wen eine Betriebsausfallversicherung wichtig ist</h3>
<p>Die Versicherung ist vor allem für solche Handwerksbetriebe wichtig, deren Ablauf vorrangig von einer Person abhängig ist, also speziell für Einzel- und Kleinbetriebe mit hohen Fixkosten sowie für Gewerke, in denen es eine Meisterpflicht gibt. Als Faustregel können Sie sich merken: Je weniger sich ein Ausfall kompensieren lässt, je höher die fortlaufenden Kosten sind und je geringer die Einkommensabsicherung über Krankentagegeld ist, desto größer ist der Bedarf für eine Ausfallversicherung.<strong> </strong></p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 03 Apr 2023 13:32:13 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2023/04/Handwerker_Betriebsausfall_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Guter Versicherungsschutz immer wichtiger]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Fahrradboom hält an]]></subTitle>
                                
                                <newsId>319</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/fahrradboom-haelt-an-guter-versicherungsschutz-immer-wichtiger/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Der durch Corona ausgelöste Fahrradboom hält auch in diesem Frühjahr weiter an. Die Branche verzeichnet nach wie vor eine hohe Nachfrage. Das gilt besonders für hochwertige E-Bikes. Umso wichtiger ist deshalb ein guter Versicherungsschutz.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Statistisch gesehen besitzt mittlerweile jeder Deutsche ein Zweirad. Zählten die Statistiker im Jahr 2005 noch 67 Millionen Räder, liegt der Bestand mittlerweile bei gut 83 Millionen. Insbesondere Fahrräder mit Elektro-Motor verzeichnen eine enorme Popularität. 48 Prozent aller verkauften Fahrräder in Deutschland sind mittlerweile E-Bikes.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Dieser Trend ruft natürlich auch Diebe auf den Plan. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik werden rund 230.000 Räder im Jahr gestohlen. Da Diebstähle jedoch häufig nicht angezeigt werden, dürfte die Dunkelziffer weitaus höher liegen. Zu den Hochburgen gehören die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg. E-Bikes sind meist deutlich teurer als andere Räder, was sie für Kriminelle besonders attraktiv macht. Preise von 2.500 Euro und mehr sind keine Seltenheit mehr. Ein passender Versicherungsschutz ist deshalb besonders wichtig.</p>
<h3>Reicht die Hausratversicherung?</h3>
<p>Radfahrer können ihr Gefährt auf zwei Arten schützen: Über die Hausratversicherung oder mit einer speziellen Fahrrad-Versicherung. Kommt das Rad abhanden, leistet der Versicherer üblicherweise zum Neuwert und höchstens bis zur Versicherungssumme.</p>
<p>Über die Hausratversicherung ist das Rad als Teil des Hausrats gegen Diebstahl aus der Wohnung oder dem Keller abgesichert. Gegen den Diebstahl an anderen, öffentlichen Orten allerdings müssen Räder über eine Zusatzklausel im Vertrag geschützt werden. Das kostet einige Euro extra. Der Betrag bemisst sich nach dem Wert des zu versichernden Rads und am regionalen Diebstahlrisiko. Der Verlust von Zubehör wie Beleuchtung, Fahrradcomputer und Gepäck ist nicht bei jedem Angebot inklusive. Per Nachtzeitklausel kann außerdem der Diebstahl zwischen 22 und 6 Uhr ausgeschlossen werden.</p>
<h3>Mehr Schutz durch eigene Versicherung</h3>
<p>Radbesitzer, die nicht hausratversichert sind, sehr wertvolle Räder besitzen oder umfangreichere Leistungen möchten, fahren mit speziellen Fahrradversicherungen besser. Die Räder sind dann nicht nur gegen Diebstahl, sondern auch bei Unfällen oder Vandalismus abgesichert. Der Versicherungsschutz kann zudem um einen Schutzbrief erweitert werden. Dieser schließt u.a. Reparaturdienste oder Übernachtungen ein.</p>
<h3>Diebstahl sofort melden</h3>
<p>Um überhaupt Anspruch auf Geld von der Versicherung zu haben, muss das Rad immer mit einem Sicherheitsschloss gesichert werden. Ein Rahmenschloss genügt in der Regel nicht. Experten raten dazu, den Kaufbeleg für das Schloss aufzubewahren. Damit Diebe möglichst gar nicht in Versuchung geraten, kann das Anbringen von zwei Schlössern unterschiedlicher Systeme, etwa Bügelschloss und Kette, abschreckend wirken.</p>
<p>Einen Diebstahl sollten Sie zunächst der Polizei melden und bei bestehendem Schutz umgehend Ihre Hausrat- oder Fahrradversicherung kontaktieren. Es ist gut, wenn Sie Fotos von Ihrem Fahrrad haben. Wichtig ist es auch, die Rechnung des Fahrrads sowie die Rahmennummer an die Polizei weitergeben zu können.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 21 Mar 2023 11:28:52 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2022/03/Teaser_Fahrrad_Paar.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So sichern Sie Tätigkeitsschäden in Ihrer Betriebshaftpflicht ab]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Wichtig für Handwerker ]]></subTitle>
                                
                                <newsId>318</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/so-sichern-sie-taetigkeitsschaeden-in-ihrer-betriebshaftpflicht-ab/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Wenn Sie als Gewerbetreibender eine Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) abschließen, sollten Sie darauf achten, dass diese auch sogenannte Tätigkeitsschäden mit abdeckt. Besonders für Handwerksbetriebe ist das sehr wichtig. Warum das so ist, lesen Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Eine Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) gehört bekanntlich zu den wichtigsten gewerblichen Policen. Sie schützt Sie und Ihre Mitarbeiter vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzforderungen Dritter und springt bei Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden ein. Was viele aber nicht wissen: Nicht jede BHV zahlt auch automatisch für sogenannte Tätigkeitsschäden (auch Bearbeitungsschäden genannt). Das kann gerade für Handwerksbetriebe böse finanzielle Folgen haben.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Im Allgemeinen versteht man unter Tätigkeitsschäden Schäden an fremden Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, die bei Ausübung einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit an diesen Sachen entstehen, also während Sie daran arbeiten. Auch direkt angrenzende Gegenstände gehören dazu.</p>
<h3>Beispiele für Tätigkeitsschäden</h3>
<p>Ein Tätigkeitsschaden liegt zum Beispiel vor, wenn beim Einbau einer Duschkabine die Glasscheibe der Kabine zu Bruch geht. Oder wenn ein Elektriker eine Lampe repariert und dabei den Parkettboden mit seiner Leiter zerkratzt. Im Gegensatz dazu schließt ein regulärer Sachschaden nur Gegenstände ein, auf die der Gewerbetreibende bei seiner Arbeit nicht direkt einwirken wollte. Das ist etwa der Fall, wenn ein Maler im Haus seines Auftraggebers versehentlich eine teure Tisch-Vase umstößt.</p>
<h3>Wer benötigt eine Absicherung gegen Tätigkeitsschäden?</h3>
<p>Die Absicherung ist prinzipiell für alle Unternehmen sinnvoll, – vor allem aber für Handwerksbetriebe, die regelmäßig Arbeiten (Bearbeitung / Reparaturen) an und mit fremden Sachen durchführen. Ohne einen entsprechenden Schutz können im Schadenfall schnell erhebliche Kosten auf die Betriebe zukommen.</p>
<h3>In welcher Höhe sollten Tätigkeitsschäden versichert sein?</h3>
<p>Als Standard gelten heute Versicherungssummen von 1 Million Euro. Es gibt allerdings auch Tarife, die Tätigkeitsschäden in der BHV bis zur vollen Höhe der vereinbarten Sachschadendeckung mitversichern. Achtung: In alten Betriebshaftpflicht-Policen können noch sehr niedrige Summen vereinbart sein. Deshalb sollten Sie Ihre Unterlagen regelmäßig überprüfen und an Ihre Risken anpassen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 13 Mar 2023 10:41:16 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2021/07/Handwerker_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Achim Nixdorf</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[PKV-Beiträge steigen langsamer als Kassenbeiträge]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Aktuelle Studie]]></subTitle>
                                
                                <newsId>317</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/pkv-beitraege-steigen-langsamer-als-kassenbeitraege/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Die Private Krankenversicherung (PKV) hat mit vielen Vorurteilen zu kämpfen. Ein Vorurteil lautet: Die PKV ist für Versicherte deutlich teurer als die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Doch das stimmt so nicht. Im Gegenteil: Eine Studie zeigt jetzt, dass die PKV-Beiträge in den letzten zehn Jahren weniger stark angestiegen sind als in der GKV. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Egal, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind – früher oder später werden Sie um eine Beitragserhöhung nicht drumherum kommen. Allerdings: Schaut man auf die langfristige Beitragsentwicklung in der Privaten und Gesetzlichen Krankenversicherung, stellt man fest, dass die PKV-Beiträge langsamer als die Krankenkassen-Beiträge steigen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Zu diesem Ergebnis jedenfalls kommt eine <a href="https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/b_Wissen/PDF/WIP-Kurzanalyse-2022_Beitragseinnahmen_GKV_PKV-2013-2023_N.pdf" target="_blank" rel="noopener">Studie</a> des Wissenschaftlichen Instituts der privaten Krankenversicherungen (WIP) vom November 2022. Danach ist die Prämienbelastung je Versicherten in der PKV mit durchschnittlich 2,8 Prozent pro Jahr in den letzten 10 Jahren, also zwischen 2013 und 2023, weniger stark angewachsen als die Beitragsbelastung in der GKV mit 3,4 Prozent – und das, obwohl der langjährige Niedrigzins höhere Prämienanpassungen zur Finanzierung der Alterungsrückstellungen in der PKV erfordert hat.</p>
<h3>PKV-Beiträge steigen nicht kontinuierlich</h3>
<p>Das WIP untersucht regelmäßig die Beitragsentwicklung in den beiden Systemen. Damit wollen die Wissenschaftler auch der Kritik an den in der PKV bisweilen sprunghaft steigenden Prämien den Wind aus den Segeln nehmen. Denn eine Beitragsanpassung darf in der Privaten Krankenversicherung nur erfolgen, wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif nachweislich um einen bestimmten Prozentsatz höher liegen als ursprünglich kalkuliert. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Prozentsatz von maximal 10 Prozent. So wird den Versicherten die Teuerung der Medizin häufig „auf einen Schlag“ in Rechnung gestellt – nachdem die Beiträge zuvor oft mehrere Jahre unverändert geblieben sind.</p>
<p>In der Gesetzlichen Krankenversicherung steigen die Beiträge dagegen jedes Jahr, weil sie sich automatisch an den Einkommenszuwachs der Versicherten anpassen. Zudem werden die Grenzwerte zur Beitragsbemessung in der Regel jedes Jahr angehoben, wodurch sich auch die Beitragszahlung erhöht. Unterm Strich entsteht so häufig der Eindruck, dass die PKV-Prämien steiler ansteigen würden als die Beiträge zur GKV.</p>
<p>„Die PKV würde für die Versicherten gerne eine stetigere Beitragsentwicklung ohne größere ,Sprünge‘ erreichen. Das wird jedoch durch die gesetzlichen Vorgaben zu einer nachholenden Anpassung erst nach Überschreitung der Schwellenwerte unmöglich gemacht“, heißt es hierzu beim PKV-Spitzenverband.</p>
<h3>Qualität der Versorgung ist entscheidend</h3>
<p>Die Frage, ob Sie sich in der Privaten oder der Gesetzlichen Krankenversicherung besser aufgehoben fühlen, sollten Sie allerdings nicht allein anhand der Beitragshöhe beantworten. Entscheidend ist vielmehr, welchen Wert Sie auf die Qualität und den Umfang der Versorgung im Krankheitsfall legen. Außerdem sind bestimmte Formalien zu erfüllen: Haupt­beruflich Selbst­ständige und Beamte dürfen sich unabhängig vom Einkommen privat versichern. Als Angestellter können Sie sich privat kranken­versichern, wenn Ihr Einkommen über der Versicherungs­pflicht­grenze von derzeit 66 600 Euro brutto im Jahr liegt.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 06 Mar 2023 14:03:42 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2021/05/Impfspritze_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Achim Nixdorf</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Was ist eigentlich die „goldene Regel“ in der Inhaltsversicherung?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Entschädigung zum Neuwert]]></subTitle>
                                
                                <newsId>316</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/was-ist-eigentlich-die-goldene-regel-in-der-inhaltsversicherung/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Werden Geräte, Werkzeuge oder Maschinen eines Handwerksbetriebs oder einer Arztpraxis durch einen Brand oder einen Leitungswasserschaden unbrauchbar, kann das finanziell eine große Belastung darstellen. Die Inhaltsversicherung springt hier ein. Dabei sollte möglichst die „goldene Regel“ beachtet werden. Was genau das bedeutet, lesen Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Die Einrichtung Ihres Betriebes oder Ihrer Praxis bilden den Grundstock Ihres Unternehmens. Zerstören ein Brand oder ein Wasserschaden teure Maschinen oder das Equipment im Büro, kann das die Existenz eines Unternehmens gefährden. Die Inhaltsversicherung schützt das Inventar.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Die Inhaltsversicherung übernimmt für Ihren Handwerksbetrieb oder Ihre Arztpraxis die Kosten für:</p>
<ul>
<li>Reparaturen</li>
<li>Wiederbeschaffung</li>
<li>Oder die Wiederherstellung der entwendeten, beschädigten oder zerstörten Gegenstände</li>
</ul>
<h3>Häufigste Schäden der Inhaltsversicherung</h3>
<p>Zu den häufigsten Schäden der Betriebseinrichtung zählen: Einbruchdiebstahl, Feuer und Leitungswasser. Diese Ereignisse in einem Unternehmen gehören damit zum Standard einer Inhaltsversicherung. Aber es können auch weitere Gefahren eingeschlossen werden wie Überschwemmungen oder Überspannungsschäden.</p>
<p>Insbesondere drei Merkmale sind bei einer Inhaltsversicherung elementar. Das sind:</p>
<ul>
<li>der uneingeschränkte Unterversicherungsverzicht,</li>
<li>dass branchentypische Risiken mitversichert sind und</li>
<li>die Neuwertentschädigung</li>
</ul>
<p>Die Versicherungsleistung der Neuwertentschädigung wird als „goldene Regel“ bezeichnet, wenn nicht der Zeitwert, sondern der Neuwert einer Maschine erstattet wird. Das macht für Ihr Unternehmen einen erheblichen finanziellen Unterschied aus. Denn für den Zeitwert einer alten Maschine kann man sich in aller Regel keine neue Maschine anschaffen. Auch Kosten für Schäden am Gebäude selbst übernimmt die Inhaltsversicherung.</p>
<h3>Ein Beispiel für die „goldene Regel“</h3>
<p>Bei einem Brand und seiner Löschung wird die Maschine in einem mittelständischen Produktionsbetrieb vollständig zerstört. Der Neuwert bei Wiederbeschaffung liegt bei 120.000 Euro. Für die alte Maschine beträgt der Zeitwert einem Gutachten zufolge noch 40.000 Euro. In Verträgen mit entsprechender Leistung müsste der Betrieb damit 80.000 Euro selbst aufbringen. Wurde hingegen im Versicherungsvertrag die „goldene Regel“ vereinbart, ist dieser Zeitwert unerheblich. Es werden 120.000 Euro für die neue Maschine gezahlt.</p>
<h3>Wann leistet die Inhaltsversicherung nicht?</h3>
<p>Um den vollen Versicherungsschutz zu genießen, muss der Versicherungsnehmer vor allem darauf achten, Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zu verursachen. Hier gibt es nur wenige Versicherer, die in diesen Fällen in einem bestimmten Deckungsrahmen leisten würden. Schäden allerdings, die durch Krieg, Sturmfluten, Tsunamis oder durch Kernenergie verursacht werden, sind in den meisten Tarifen komplett ausgeschlossen.<strong> </strong></p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 20 Feb 2023 13:56:13 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2023/02/Teaser_Tischlerei_Pexels.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Fasten – Frühjahrsputz für Körper und Seele]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Gesunder Verzicht]]></subTitle>
                                
                                <newsId>315</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/fasten-fruehjahrsputz-fuer-koerper-und-seele/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>An Aschermittwoch hat die Fastenzeit begonnen. Ein guter Anlass, um unseren Körper von den Altlasten aus der dunklen Jahreszeit zu befreien. Denn Fasten kann dabei helfen, Krankheiten vorzubeugen und die Seele wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Dass man nebenbei noch Gewicht verliert, ist ein schöner Nebeneffekt.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Fastenzeiten kennen fast alle großen Religionen, ob Christentum, Islam, Buddhismus oder Judentum. Damit soll den Gläubigen ein Weg aufgezeigt werden, wie sie sich stärker auf Gott konzentrieren können. Vorbilder sind die Religionsstifter selbst. Ihre göttlichen Botschaften empfingen sie häufig während einer Zeit des Rückzugs und der Enthaltsamkeit.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Fasten hat aber nicht nur eine spirituelle, sondern auch eine medizinische Dimension. Seine positive Wirkung auf die Gesundheit ist durch Studien belegt. Durch den deutschen Arzt Otto Buchinger (1878–1966) wurde besonders das sogenannte Heilfasten populär.</p>
<h3>Selbstheilungskräfte mobilisieren</h3>
<p>Das „Entschlacken“, wie er seinen Ansatz nannte, soll chronische Krankheiten wie Migräne oder Asthma lindern, aber auch bei Magen-Darm-Problemen, Diabetes und Herz-Kreislauferkrankungen Abhilfe schaffen. Buchinger selbst war rheumakrank und nutzte den weitgehenden Nahrungsverzicht, um die Selbstheilungskräfte seines Körpers zu mobilisieren.</p>
<p>Die Ärztegesellschaft Heilfasten und Ernährung (ÄGHE) definiert Fasten als den „freiwilligen Verzicht auf feste Nahrung und Genussmittel für begrenzte Zeit“. Richtig durchgeführt, gebe es dabei kein Hungergefühl und auch die Leistungsfähigkeit eines Menschen bleibe erhalten. „Fasten betrifft den Menschen in seiner Einheit von Körper, Seele und Geist“, so die ÄGHE. Der menschliche Organismus verfüge über die Möglichkeit einer „Ernährung von Innen“ aus eigenen Reserven.</p>
<h3>So funktioniert eine Heilfasten-Kur</h3>
<p>Bei einer Fastenkur nach Buchinger wird nur getrunken (mindestens 2,5 Liter pro Tag). Erlaubt sind neben Wasser oder Tee auch Gemüsebrühe sowie Obst- und Gemüsesäfte. Insgesamt sollten nicht mehr als 500 Kilokalorien täglich aufgenommen werden. Sobald die Nahrungsaufnahme pausiert, verändert sich der Stoffwechsel. Laut ÄGHE geschieht das in Etappen. Dabei würden anfangs die in der Leber gespeicherten Kohlenhydrate abgebaut. Danach greife der Körper auf Eiweiß zur Gewinnung von Glykose zurück. Im weiteren Verlauf werde Fett abgebaut und die Fettverbrennung steigere sich auf bis zu 95 Prozent.</p>
<h3>Trend Intervallfasten</h3>
<p>Bei Patienten mit Adipositas kann eine überwachte Fastenkur den Einstieg ins Abnehmen erleichtern. Nicht zuletzt bietet sie die Möglichkeit, die Ernährungsweise komplett umzustellen. Die Fastenkur sollte laut Buchinger zwischen zwei und vier Wochen dauern. Eine solche Auszeit kann oder will sich aber nicht jeder nehmen.</p>
<p>Das derzeit im Trend liegende Intervallfasten kann eine Alternative sein. Hier wird nicht tagelang gefastet, sondern für lediglich 16 Stunden. Eine Mahlzeit, entweder das Frühstück oder das Abendessen, fällt dabei weg. In den verbleibenden acht Stunden gibt es zwei Essen, dazwischen nichts. Ebenso positiv kann die Fastenmethode 5:2, also fünf Tage normal essen und zwei Tage fasten, sein. Auch hier kommen die gesundheitlichen Vorteile zum Tragen.</p>
<p>Die Methode kann Experten zufolge dabei helfen, gesund abzunehmen und das Körpergewicht zu halten. Studien haben gezeigt, dass Intervallfasten zudem offenbar vor Diabetes (Typ 2) schützen kann und möglicherweise sogar bei Krebstherapien unterstützend wirkt.</p>
<h3>Mögliche Kostenübernahme</h3>
<p>Wird für das Heilfasten eine Klinik ausgesucht, die von den gesetzlichen Krankenkassen für die medizinische Vorsorge und Rehabilitation anerkannt ist, können sich Kassenmitglieder bei einer entsprechenden Diagnose dort behandeln lassen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 14 Feb 2023 10:18:55 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2021/11/Teaser_Diabetes.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Vorteil Beihilfe – Warum sich für Beamte eine PKV lohnt]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Passgenauer Schutz]]></subTitle>
                                
                                <newsId>314</newsId>
                                
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                                <teaser><![CDATA[<p>Beamte des Bundes oder der Länder haben einen Anspruch auf einen Zuschuss zu ihren Krankheitskosten. In der Regel beträgt diese Beihilfe 50 Prozent. Die andere Hälfte muss über eine Versicherung abgedeckt werden. In der privaten Krankenversicherung gibt es zahlreiche Tarife, die auf diese Beihilfe abgestimmt sind.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Wenn Sie als junger Mensch in den Staatsdienst einsteigen und den Weg in die Beamtenlaufbahn suchen, müssen Sie sich früher oder später entscheiden: Soll es die gesetzliche Krankenversicherung sein oder lieber die private Krankenversicherung? Denn als Beamter sind Sie beihilfeberechtigt. Das bedeutet, Ihr Dienstherr beteiligt sich an den Kosten Ihrer medizinischen Versorgung, und das nicht nur für Sie selbst, sondern auch für Ehepartner und Kinder.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Konkret richtet sich die Höhe der Erstattung nach den Beihilfevorschriften des Bundes sowie des jeweiligen Bundeslandes. Üblich sind hier 50 Prozent für den Beamten selbst, 70 Prozent für Ehepartner und 80 Prozent für Kinder. Um die verbleibenden Kosten abzudecken, gilt auch für Beamte eine Versicherungspflicht. Sie müssen sich daher für die gesetzliche oder private Absicherung entscheiden.</p>
<h3>Warum lohnt sich die PKV für Beamte?</h3>
<p>Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung können Beamte bei der privaten Krankenversicherung genau die Bausteine für ihren Schutz wählen, die ihnen wichtig sind. Die Basisabsicherung entspricht den Leistungen der Krankenkassen und umfasst in der Regel die Übernahme der Kosten für die ambulante und stationäre Versorgung sowohl bei Ärzten als auch Zahnärzten sowie Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel.</p>
<p>Weitere Leistungen, die ein Kassenpatient über eine private Zusatzversicherung ergänzen müsste, können im Rahmen der PKV aufgenommen werden. Dazu zählen etwa die Kosten für Kieferorthopädie, Zahnersatz, Sehhilfen oder Heilpraktiker. Auch die Chefarztbehandlung und das Einbettzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt können extra abgesichert werden.</p>
<h3>Wo liegt der Unterschied zwischen individueller und pauschaler Beihilfe?</h3>
<p>Die private Krankenversicherung bietet gegenüber dem Standardangebot der gesetzlichen Krankenversicherung Tarife an, die konkret auf die individuelle Beamtensituation mit dem jeweiligen Beihilfesatz abgestimmt sind. Neben diesen individuellen Beihilfen, bei denen sich die Dienstherren immer an den Krankheitskosten beteiligen, gibt es in einigen Bundesländern die sogenannte pauschale Beihilfe. Hier zahlt der Dienstherr einen Zuschuss zum Beitrag der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet in der Absicherung, dass Beamte mit einer pauschalen Beihilfe ihre private Krankenversicherung auf 100 Prozent ausweiten müssen. Allerdings will die Entscheidung für individuelle oder pauschale Beihilfe gut überlegt sein. Denn sie kann nicht geändert werden.</p>
<h3>Was geschieht, wenn sich die Höhe der Beihilfe verändert?</h3>
<p>Wie viel der Dienstherr dem Beamten zahlt, hängt zum Beispiel davon ab, ob bereits Kinder da sind oder geboren werden, ob der Job in ein anderes Bundesland verlegt wird oder ob die Pensionierung vor der Tür steht. In diesen Fällen haben Sie und Ihre Angehörigen, die über Sie Beihilfe erhalten, Anspruch auf eine Anpassung des Versicherungsschutzes. Da sich der Beihilfebemessungssatz in diesen Situationen ändert, kann der Versicherungsschutz entsprechend aufgestockt oder gesenkt werden. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten gestellt werden. Dann wird keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 01 Feb 2023 08:10:02 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2023/01/Teaser_Beihilfe.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wann Sie im Winter zur Schippe greifen müssen]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Räumpflichten bei Schnee und Eis]]></subTitle>
                                
                                <newsId>313</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/wann-sie-im-winter-zur-schippe-greifen-muessen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Der Winter gibt sich noch nicht geschlagen. Vielerorts haben Schnellfall und niedrige Temperaturen in den vergangenen Tagen für glatte Straßen und Gehwege gesorgt. Damit stellt sich für Hauseigentümer, Bauherren und Mieter auch wieder die Frage nach der Räum- und Streupflicht. Welche Pflichten bestehen und welche Versicherungen im Schadenfall greifen, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Der Winter­dienst auf öffent­lichen Straßen und Wegen ist eigentlich Aufgabe der Gemeinden. Doch die kümmern sich meist nur um die Fahr­bahnen. Die Verkehrs­sicherungs­pflicht für die Gehwege über­tragen sie in der Regel per Satzung auf die Hausbesitzer der angrenzenden Grundstücke. Bei vermieteten Immobilien können diese die Räumpflicht dann wiederum an ihre Mieter weitergeben. Allerdings muss das ausdrücklich im Mietvertrag geregelt werden.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3>Wann muss der Gehweg geräumt sein?</h3>
<p>In der Regel muss an Wochentagen zwischen 7 und 20 Uhr geräumt bzw. gestreut werden, an Sonn- und Feiertagen ab 8 oder 9 Uhr – üblicherweise in einer Breite von 1 bis 1,50 Meter. Details legen die einzelnen Gemeinden fest. Wichtig: Es reicht nicht, erst um 7 oder 8 Uhr mit dem Räumen zu beginnen – der Weg muss dann bereits begehbar sein. Bei starkem Schnee­fall sind Eigentümer oder Mieter mehr­mals pro Tag in der Pflicht.</p>
<h3>Wohin mit der weißen Pracht?</h3>
<p>Ist viel Schnee gefallen, stellt sich die Frage, wohin damit? Grundsätzlich gilt, dass Schnee- und Eismengen auf dem Rand der Gehwege anzu­häufen sind und nicht auf die Fahrbahn geschoben werden dürfen. Reicht der Platz nicht aus, muss die weiße Pracht auf dem eigenen Grundstück oder einem Grünstreifen gesammelt werden. Unbedingt schneefrei bleiben sollten die Ein- und Ausstiege an Bushaltestellen sowie Rinnsteine, Gullys und Hydranten.</p>
<h3>Womit streuen?</h3>
<p>Salz ist in den meisten Satzungen der Kommunen verboten, da es als besonders belastend für die Umwelt gilt und Fahrzeuge sowie Straßen schädigen kann. Stattdessen empfehlen sich Granulat, Sand oder Splitt. Sie sind verträglicher und können leichter beseitigt werden. Empfehlenswerte Streumittel tragen oft das Umweltzeichen „Blauer Engel“.</p>
<h3>Was gilt für Berufstätige?</h3>
<p>Auch bei beruflicher Abwesenheit oder Krankheit gilt die Verkehrssicherungspflicht weiter. Im Zweifel muss dann ein professioneller Räumdienst eingeschaltet werden. Vielleicht springt aber auch ein netter Nachbar ein. Gut zu wissen: Die Kosten für einen Winterdienst können Eigentümer und Mieter als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen.</p>
<h3>Welche Versicherung greift, wenn etwas passiert?</h3>
<p>Versäumt ein Hauseigentümer oder ein Mieter, rechtzeitig zu streuen oder Schnee zu räumen, so haftet er in der Regel, wenn ein Passant auf dem Gehweg stürzt und sich verletzt, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Schutz vor möglichen Schadenersatzansprüchen bietet hier eine private Haftpflichtversicherung.</p>
<p>Für alle, die sich noch in der Bauphase befinden oder die ihr Haus nicht selbst nutzen, sondern vermieten, ist laut GDV zusätzlich eine Haus-­ und Grundbesitzer­-Haftpflichtversicherung (kurz: Grundbesitzerhaftpflicht) erforderlich. Denn auch in diesen Fällen ist der Eigentümer grundsätzlich dafür verantwortlich, dass Dritte keinen Schaden nehmen.</p>
<p>Und was gilt, wenn ein Passant auf einem vorschriftsmäßig geräumten Gehweg stürzt und sich verletzt? Nach Auskunft der Verbraucherzentrale springt dann die gesetzliche Unfallversicherung ein – aber nur, wenn der so genannte Wegeunfall auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit oder anschließend auf dem direkten Heimweg passiert ist. Auch für diesen und sonstige Ausrutscher mit schmerzhaften Dauerfolgen zahlt die private Unfallversicherung. Ist die eigene Arbeitskraft aufgrund eines Sturzes dauerhaft beeinträchtigt, ist dies ein Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung.</p>
<h3>Wie lässt sich Schneedruck versichern?</h3>
<p>Hauseigentümer sollten sich zusätzlich mit einer Elementarschadenversicherung vor sogenanntem Schneedruck absichern. Denn Dächer, Wintergärten oder Garagen können einstürzen, wenn große Mengen Schnee auf ihnen lasten. Eine Wohngebäudeversicherung ohne zusätzliche Deckung für Naturgefahren greift bei solchen Schäden nicht.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 23 Jan 2023 10:46:44 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2023/01/Teaser_Schneeschaufel.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Die passende Altersvorsorge – 5 Tipps für selbstständige Handwerker]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Den Ruhestand planen]]></subTitle>
                                
                                <newsId>312</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/altersvorsorge-fuer-handwerker/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Die Altersvorsorge richtig zu planen, ist vor allem für selbstständige Handwerker nicht einfach und geht im Berufsalltag oft unter. Doch wenn Sie 5 Tipps berücksichtigen, kann Ihnen eine passende Vorsorge fürs Alter gelingen.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Als Unternehmer im Handwerk steht Ihre eigene Altersvorsorge oft ganz hinten auf der Prioritätenliste – immerhin gibt es im Geschäftsalltag unzählige Dinge, die viel dringender zu erledigen sind. Spätestens jedoch, wenn die Mitarbeiter nach einer betrieblichen Altersversorgung fragen oder wenn in Ihrem Bekanntenkreis die ersten selbstständigen Handwerker in den Ruhestand gehen, stellt sich die Frage nach der eigenen Vorsorge.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Tatsächlich ist dieser Zeitpunkt oft schon zu spät – jedenfalls unter dem Gesichtspunkt einer guten Rendite. Denn der Zinseszinseffekt wirkt bekanntlich um so stärker, je früher Sie mit dem Sparen beginnen. Je älter Sie sind, desto größer muss dementsprechend der Einsatz sein, um zum Eintritt in den Ruhestand dasselbe Ergebnis zu erzielen wie bei einem Start in jüngeren Jahren.</p>
<p>Viele Selbstständige sehen ihren Handwerksbetrieb als Anlagemöglichkeit an und investieren zunächst hauptsächlich dort. Dabei kann ein späterer Verkaufserlös des Unternehmens geringer sein als erwartet, und in dem Fall steht die Altersvorsorge auf der Kippe. Dabei ist es mit fünf Tipps für die Altersvorsorge gar nicht so schwierig, passend vorzusorgen.</p>
<h3>Tipp 1: Die gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige</h3>
<p>Das erste Standbein kann die gesetzliche Rentenversicherung sein. Denn wer sich als Handwerker selbstständig macht, ist nicht automatisch von der Pflichtversicherung befreit. Ob Handwerker Pflichtmitglied sind oder nicht, hängt von der Unternehmensform sowie ihrer konkreten Tätigkeit ab. Wer seinen Betrieb der Anlage A der Handwerksordnung zurechnet, ist für 18 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung gebunden. Danach können Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Vor diesem Schritt ist es jedoch ratsam, sich beraten zu lassen. Denn damit verzichten Sie auf das Leistungspaket aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Statt der Befreiung ist es auch möglich, die Höhe der zu entrichtenden Beiträge anzupassen.</p>
<h3>Tipp 2: Staatliche Förderung durch die Basisrente sichern</h3>
<p>Die Basisrente, oder auch Rürup-Rente genannt, gilt für Selbstständige als Grundlage der Altersvorsorge. Zum einen besteht für die eingezahlten Beiträge ein Schutz im Falle einer Insolvenz und zum anderen beteiligt sich der Staat beim Aufbau des finanziellen Polsters. Und so funktioniert die Basisrente: Die Beiträge können Sie in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Daher wirken sie steuermindernd.</p>
<p>Dazu ein Beispiel des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP): Wenn Sie im Jahr 2022 10.000 Euro in die Basisrente eingezahlt hätten, könnten davon 94 Prozent, also 9.400 Euro, abgesetzt werden. Bei einem Spitzensteuersatz von aktuell 42 Prozent, erhalten Sie somit 3.948 Euro als Steuerersparnis zurück. Bis zum Jahr 2025 erhöht sich dieser Betrag auf rund 4.200 Euro. So zahlen Sie jedes Jahr lediglich rund 6.000 Euro aus eigener Tasche in diese Altersvorsorge.</p>
<h3>Tipp 3: Die Immobilie(n)</h3>
<p>Die selbstgenutzte Immobilie gilt den meisten Deutschen noch immer als beliebtestes Instrument zur Altersvorsorge. Neben der privat selbstgenutzten Wohnung oder dem Häuschen bieten sich hier die Gewerbeimmobilie an sowie Ferienhäuser, die vermietet werden. Aber auch andere Immobilien zur Vermietung können eine sinnvolle Investition sein.</p>
<h3>Tipp 4: Vermögen aufbauen durch fondsgebundene Versicherungen</h3>
<p>Das Tal der niedrigen Zinsen ist jetzt durchschritten und klassische Versicherungen werden wieder attraktiver. Doch die vergangenen Jahre haben gezeigt, das die Scheu vor Aktien und Fonds unnötig ist. Bei einer Fondspolice mit einer durchschnittlichen Rendite von vorsichtig kalkulierten 4 Prozent können 200.000 Euro in 30 Jahren mit monatlich 290 Euro aufgebaut werden. Bereits 10 Jahre später muss dafür fast doppelt so viel, nämlich rund 550 Euro, gezahlt werden. Der Vorteil einer Versicherung gegenüber einem Fondssparplan ist, dass die spätere Rentenzahlung weiterläuft, auch wenn das angesparte Kapital aufgebraucht wurde.</p>
<h3>Tipp 5: „Nicht alle Eier in einen Korb legen“</h3>
<p>Der US-amerikanische Ökonom Harry Markowitz brachte es bereits in den 1950er Jahren auf den Punkt und empfahl Risikostreuung in der Anlage. Das gesamte Vermögen in das Unternehmen zu stecken, kann ebenso riskant sein, wie den Unternehmensgewinn vollständig herauszuziehen und in Aktien oder Fonds zu investieren. Ein guter Mix verringert das Risiko und erhöht den Gewinn.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 17 Jan 2023 13:46:20 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2023/01/Teaser_Handwerker_lachend.jpg</imagePath>
                                
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                        <item>
                                <title><![CDATA[Wo liegt der Unterschied zwischen Reha und Kur?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Auszeit für Körper und Geist]]></subTitle>
                                
                                <newsId>311</newsId>
                                
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                                <teaser><![CDATA[<p>Die Begriffe Kur und Reha werden oft gleichgesetzt, allerdings handelt es sich hinsichtlich der Kostenübernahme durch Sozialversicherungen um unterschiedliche Dinge. Eines haben sie jedoch gemein: Privat Krankenversicherte müssen selbst vorsorgen – mit einer Kurtagegeldversicherung.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Kur oder Reha – im Sprachgebrauch werden diese beiden Begriffe gern synonym verwendet. Bei beiden handelt es sich um eine kleine Auszeit vom Alltag im Sinne der Gesundheit. Körperliche, berufliche und soziale Fähigkeiten sollen wiederhergestellt oder erhalten werden. Bei einer Kur ist nicht das vorangegangene Krankheitsbild entscheidend, sondern die medizinische Notwendigkeit.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Die Rehabilitation, kurz Reha, dagegen bezieht sich in der Regel auf eine Erkrankung. Hier geht es vorrangig darum, die Arbeitskraft zu sichern oder wiederzuerlangen. Während die Kosten bei einer Kur von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, ist bei einer Reha die gesetzliche Rentenversicherung der Ansprechpartner.</p>
<h3>Die Kurtagegeldversicherung für Privatversicherte</h3>
<p>Und genau dort liegt das Problem für Selbstständige. Wer freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung versichert ist, kann ebenfalls diese Leistungen für Kur oder Reha beanspruchen. Wer dagegen eine private Krankenversicherung besitzt und nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, muss für die Kosten selbst aufkommen – oder schließt eine Kurkostenversicherung oder eine Kurtagegeldversicherung ab. Dabei zahlt die Kurkostenversicherung 100 Prozent der Kosten höchstens bis zum vereinbarten Tagessatz. Die Kurtagegeldversicherung übernimmt unabhängig von den tatsächlichen Kosten bis zum festgelegten Tagessatz.</p>
<p>Bei den Tarifen kommt es sehr auf die Bedingungen an, um sich als Versicherter alle Möglichkeiten für eine ambulante oder stationäre Kur oder eine Reha-Maßnahme offen zu halten. Die „ambulante und stationäre Vorsorgekur“ zur Verbeugung einer Krankheit, die „medizinische Rehabilitation (Reha)“ als stationäre oder ambulante Maßnahme zur Wiederherstellung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit sowie die „Anschluss-Heilbehandlung“ im Anschluss an eine Operation und/oder einen Krankenhausaufenthalt sollten genannt sein.</p>
<p>Ebenfalls wichtig ist der Tagessatz des gewählten Tarifs. Denn je nach Kurklinik fallen die Aufenthaltskosten unterschiedlich hoch aus. Für einen dreiwöchigen Aufenthalt können es bis zu 6.000 Euro werden. Nicht jeder kann oder möchte das aus eigener Tasche leisten.</p>
<h3>Kosten der Kurtagegeldversicherung</h3>
<p>Wie bei vielen anderen Personenversicherungen auch sind bei der Kurtagegeldversicherung die Tarife üblicherweise für jüngere Menschen geringer als für ältere. Ein Anfang 20-Jähriger könnte einen Tagessatz von 150 Euro mit 15 bis 20 Euro pro Monat absichern. Ein knapp 50-Jähriger dagegen muss bereits rund 35 Euro bezahlen und damit rund doppelt so viel. In manchen Tarifen sind die Tagessätze auf Höchstsummen begrenzt, können allerdings auch optional erhöht werden.<strong> </strong></p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 06 Jan 2023 11:47:33 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2023/01/Teaser_Reha.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Mischbetriebe in der Betriebshaftpflicht richtig absichern]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Schwierige Risikoeinstufung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>310</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/mischbetriebe-in-der-betriebshaftpflicht-richtig-absichern/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Unternehmer müssen sich heutzutage besonders rasch an veränderte Rahmenbedingungen anpassen, viel schneller als je zuvor. Oft kommen dabei neue Tätigkeiten hinzu und verändern das betriebliche Risiko. Wie sich das auf Ihre Betriebshaftpflicht auswirkt und worauf Sie beim Vertragsabschluss achten sollten, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Zuletzt sorgte die Corona-Pandemie in besonderem Maße dafür, dass sich viele Selbstständige an neue Situationen anpassen mussten. In der Gastronomie beispielsweise etablierten viele Betriebe einen Außer-Haus-Verkauf, um Kunden trotz Bewirtungsverbot in den Restaurants an sich zu binden.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Auch Handwerker kennen die Anforderung an Flexibilität und Anpassung an Kundenwünsche längst. Der Maler kümmert sich nicht nur um die Wände, sondern verlegt auch gleich den Fußboden oder errichtet eine Trockenbauwand. Und der Garten- und Landschaftsbauer gestaltet nicht nur Gärten oder Parks, sondern schippt im Winter den Schnee von den Gehwegen.</p>
<h3>Bauhandwerker haben höhere Risiken</h3>
<p>Wer sich als Unternehmer also nicht nur auf einen Bereich konzentriert, gehört versicherungstechnisch zu den Mischbetrieben. Das ist insbesondere in der Absicherung von Haftpflichtschäden von Bedeutung. Vor allem vor dem Hintergrund, dass bei handwerklichen Tätigkeiten oft ein erhöhtes Risiko für das Entstehen von Sach- und Personenschäden besteht.</p>
<p>Die Betriebshaftpflichtversicherung, die eben nicht nur die Haupttätigkeit, sondern auch die Nebentätigkeiten abdeckt, ist für solche Betriebe existenziell. Beim Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist die eigene Risikoeinschätzung aber nicht immer ganz einfach.</p>
<p>Das Risiko der jeweiligen Tätigkeiten bildet die Grundlage für die Versicherungsprämie. Für den Versicherungsnehmer bedeutet das: Je gefahrvoller eine Tätigkeit eingestuft wird, auch wenn es eigentlich eine Nebentätigkeit ist, desto höher der Beitrag. Bei dem Dachdecker etwa, der neben Ziegeldächern auch Flachdächer bearbeitet, steigt die Gefahr bei der Arbeit mit offenem Feuer und Bitumen auf einem Flachdach. Es gibt allerdings Versicherer, die eine unterschiedliche Risikoverteilung berücksichtigen und eine Mischkalkulation anwenden. Das ist eine besonders faire Methode, die Ihnen bares Geld sparen kann. Andere Anbieter versichern branchenübliche Nebentätigkeiten auch, ohne dass sie eigens aufgeführt werden müssen.</p>
<h3>Diese Schäden sichert eine Betriebshaftpflichtversicherung ab</h3>
<p>Bei Personenschäden kommt die Betriebshaftpflichtversicherung etwa für Krankenhauskosten oder Schmerzensgeld auf, und bei Sachschäden werden die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten eines Dritten ersetzt. Zudem werden die sogenannten unechten Vermögensschäden übernommen – wenn durch einen Personen- oder Sachschaden also zusätzliche Kosten wie Verdienst-, Nutzungs- oder Gewinnausfall entstehen. Die Betriebshaftpflichtversicherung springt ebenfalls ein, wenn bei der Arbeit an fremden Sachen ein Schaden entsteht, das sind die sogenannten Tätigkeitsschäden. Üblicherweise sind in dem Versicherungsschutz ebenfalls Subunternehmer eingeschlossen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 19 Dec 2022 11:10:21 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2022/12/Pflasterarbeiten_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Welche Versicherung haftet bei Silvesterschäden?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Böller, Raketen und Co. sind zurück]]></subTitle>
                                
                                <newsId>309</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/welche-versicherung-haftet-bei-silvesterschaeden/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Zwei Jahre mussten Böller-Fans pandemiebedingt auf ein Feuerwerk zu Silvester verzichten. Der Jahreswechsel 2022/2023 wird nun wieder lauter und bunter. Damit steigt allerdings auch die Gefahr von Unfällen, Bränden und anderen Sachschäden. Was im Umgang mit Pyrotechnik zu beachten ist und welche Versicherung im Fall der Fälle zahlt, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Nach zwei relativ entspannten Jahren darf in diesem Jahr Silvester wieder geknallt werden. Auch wenn es entsprechende Forderungen gibt, sind für den bevorstehenden Jahreswechsel weder ein deutschlandweites Verkaufsverbot noch ein Ansammlungsverbot wie zu Corona-Zeiten absehbar.</p>
<p>Damit der Feierspaß aber möglichst ungetrübt bleibt, raten Feuerwehren und Versicherer zu einem verantwortungsvollen und vorsichtigen Umgang mit den Feuerwerkskörpern. Schon beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass eine Zulassung durch die <a href="https://www.bam.de/Navigation/DE/Aktuelles/Silvester/silvester.html" target="_blank" rel="noopener"><em>Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung</em></a> (BAM) besteht. Geprüftes Feuerwerk erkennen Sie an der Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Geprüftes Feuerwerk muss beide Kennzeichen aufweisen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Für registrierte Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (u.a. Raketen, Batterien und Knallkörper) gilt, dass sie nur von Personen über 18 Jahren verwendet werden dürfen. Und das auch nur am 31. Dezember und 1. Januar.</p>
<p>Jugendliche ab 12 Jahren dürfen nur Pyrotechnik der Kategorie F 1 nutzen. Dazu gehören beispielsweise Knallerbsen, Knallbonbons, Tischfeuerwerk, Wunderkerzen oder Party-Knaller – allerdings nie unbeaufsichtigt.</p>
<p>Grundsätzlich verboten ist laut Sprengstoffgesetz das „Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen“. Darüber hinaus richten viele Kommunen und Städte in diesem Jahr eigene Böllerverbotszonen ein.</p>
<h3>Wichtige Sicherheitshinweise</h3>
<p>Generell sollen Sie Raketen immer mit ausreichendem Sicherheitsabstand aus standsicheren Rohren oder Flaschen abfeuern – niemals aus der Hand. Die Lenkstäbe dürfen nicht gekürzt oder gar ganz entfernt werden. Feuerwerkskörper nie in die Richtung von Menschen oder Tieren abschießen. Explodiert ein Knallkörper nicht, zünden Sie ihn kein zweites Mal an. Übergießen Sie den Blindgänger mit Wasser und entsorgen Sie ihn in am besten in einem Wassereimer. Halten Sie Fenster und Türen, besonders Dachfenster und Luken, geschlossen und entfernen Sie alle brennbaren Gegenstände von Balkonen und Terrassen.</p>
<h3>Welche Versicherung bei Böllerschäden leistet</h3>
<p>Wenn beim Umgang mit Knallern oder Raketen trotzdem etwas schiefgeht, helfen diese Versicherungen weiter:</p>
<ul>
<li>Die Wohngebäudeversicherung springt bei allen Schäden ein, die etwa am Gebäude entstehen. Versichert ist das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände.</li>
<li>Über die Hausratversicherung ist der komplette Hausrat abgesichert – von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten. Ersetzt werden Schäden, die zum Beispiel durch Feuer oder aber auch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen.</li>
<li>Die private Haftpflichtversicherung zahlt, wenn der Versicherte Schäden bei Dritten verursacht, also zum Beispiel als Partygast in einer Wohnung beim Hantieren mit Böllern Schäden verursacht oder jemanden verletzt. Doch Achtung: Viele Versicherungen schließen grobe Fahrlässigkeit aus. Das bedeutet: Personen, die mit selbstgebauten Knallkörpern oder illegalen Böllern einen Unfall verursachen, riskieren ihren Versicherungsschutz.</li>
<li>Wird ein Auto durch Böller beschädigt oder gar in Brand gesetzt, leistet die Teilkaskoversicherung. Die Vollkaskoversicherung zahlt darüber hinaus Schadenersatz, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig ramponiert werden, ohne dass der Schuldige ermittelt werden kann.</li>
<li>Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern selbst verletzt und dabei einen dauerhaften Schaden davonträgt, erhält Leistungen aus der privaten Unfallversicherung. Heilbehandlungskosten sind allerdings Sache der Krankenversicherung.</li>
</ul>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 12 Dec 2022 12:44:02 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2022/12/Silvester_Erfurt_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Das ändert sich 2023 bei Altersvorsorge, Versicherung und Energie]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Wichtig für Sie als Verbraucher]]></subTitle>
                                
                                <newsId>308</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/das-aendert-sich-2023-bei-altersvorsorge-versicherung-und-energie/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Im neuen Jahr 2023 kommen wieder etliche Änderungen auf uns Verbraucherinnen und Verbraucher zu. Hier erfahren Sie, worauf Sie sich in den Bereichen Altersvorsorge, Versicherungen und Energie einstellen sollten.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Wie jedes Jahr bringt auch 2023 wieder wichtige Neuerungen mit sich. Vieles davon soll uns Bürger in der Krise entlasten. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen in den Bereichen Altersvorsoge, Versicherungen und Energie:</p>
<h3>Absetzbare Rentenbeiträge</h3>
<p>Rentenbeiträge sind ab dem 1. Januar 2023 voll steuerlich absetzbar. Ursprünglich war das erst für 2025 geplant. Die Neuregelung gilt für Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, die landwirtschaftliche Alterskasse, die berufsständischen Versorgungseinrichtungen und in Basisrentenverträge, die sogenannten Rürup-Renten.<strong> </strong></p>
<h3>Keine Hinzuverdienstgrenze für Frührentner mehr<strong> </strong></h3>
<p>Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfällt ab 2023 komplett. Während der letzten beiden Corona-Jahre durften Sie als Frührentner bereits statt 6.300 Euro bis zu 46.060 Euro im Jahr dazuverdienen. Auch für Empfänger einer Erwerbsminderungsrente gibt es deutliche Verbesserungen. Ein guter Anlass, die eigene Ruhestandsplanung zu überdenken.</p>
<h3>Steuergrundfreibetrag steigt<strong> </strong></h3>
<p>Der Grundfreibetrag wird mit dem neuen Jahr um 561 Euro auf 10.908 Euro erhöht und ab 2024 um weitere 696 Euro auf 11.604 Euro. Auf ein zu versteuerndes Einkommen, das unter dem Grundfreibetrag liegt, wird keine Einkommensteuer fällig. Die Erhöhung ist Teil des Inflationsausgleichsgesetzes, das die Steuerlast an die bestehende Inflation anpassen soll.</p>
<h3>Sparer-Pauschbetrag wird angehoben</h3>
<p>Der Sparer-Pauschbetrag steigt ab dem Veranlagungszeitraum 2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.602 Euro auf 2.000 Euro für Ehegatten/Lebenspartner. Bereits erteilte Freistellungsauträge werden automatisch um knapp 25 Prozent erhöht. Die Bundesregierung will damit die private Vorsorge fördern.</p>
<h3>Gesetzliche Krankenversicherung wird teurer</h3>
<p>Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden im kommenden Jahr um 0,3 Punkte steigen, auf dann durchschnittlich 16,2 Prozent des Bruttolohns – ein neuer Rekordwert. Gleichzeitig erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze auf 59.850 Euro im Jahr (monatlich 4.987,50 Euro), und die Versicherungspflichtgrenze steigt auf jährlich 66.600 Euro (monatlich 5.550 Euro). Tipp: Wenn Sie über die Versicherungspflichtgrenze hinaus verdienen, können Sie sich privat krankenversichern.</p>
<h3>Höhere Prämien für Wohngebäudeversicherungen</h3>
<p>Die hohe Inflation und steigende Baukosten lassen Wohngebäudeversicherungen teurer werden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geht davon aus, dass der entsprechende Anpassungsfaktor 2023 im Vergleich zum Vorjahr um knapp 15 Prozent ansteigen wird. Zum Hintergrund: Wohngebäudeversicherer sind verpflichtet, die Beiträge jedes Jahr an die Kosten im Baugewerbe anzupassen, um eine Unterversicherung auszuschließen. Ein Sonderkündigungsrecht greift dann nicht. Tipp für preisbewusste Hausbesitzer, deren Versicherung teurer wird: Werfen Sie einen Blick auf die aktuellen Angebote und Leistungen anderer Anbieter.</p>
<h3>Preisbremsen für Gas und Strom<strong> </strong></h3>
<p>Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen (unter 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr) sowie für Vereine will die Bundesregierung den Gaspreis von März 2023 bis April 2024 bei 12 Cent pro Kilowattstunde deckeln. Im März werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet.</p>
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<div class="column">
<p>Die Strompreisbremse soll ebenfalls vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 gelten. Im März werden auch hier rückwirkend die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen (mit einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 kWh pro Jahr) wird bei 40 ct/kWh brutto, also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte, begrenzt. Bei beiden Preisbremsen soll das Grundkontingent bei 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs liegen, darüber hinaus gelten wieder die höheren Marktpreise.</p>
</div>
</div>
</div>
<h3>Bessere Förderung von Photovoltaik<strong> </strong></h3>
<p>Photovoltaik wird für private Haushalte wieder lukrativer. Dafür sorgen einige Änderungen im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das Gesetz ist zwar bereits seit dem 30. Juli 2022 in Kraft, viele Regelungen darin werden jedoch erst ab Januar 2023 wirksam. Zu den Neuerungen gehören unter anderem höhere Vergütungssätze, steuerliche Vereinfachungen sowie ein erleichterter Netzanschluss. Außerdem werden zukünftig auch Anlagen gefördert, die statt auf dem Hausdach im Garten aufgebaut werden. Wichtig: Schäden an einer Photovoltaik-Anlage sind in der Regel nicht über die Wohngebäudeversicherung abgesichert. Deshalb lohnt sich der Abschluss einer separaten Photovoltaikversicherung. Viele kleine Anlagen können bereits ab 8 Euro im Monat versichert werden.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 06 Dec 2022 11:08:29 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2022/12/Neues_Jahr_2023_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Achim Nixdorf</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Darauf sollten Sie als Arzt bei der Übergabe Ihrer Praxis achten]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Nachfolger gesucht]]></subTitle>
                                
                                <newsId>307</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/darauf-sollten-sie-als-arzt-bei-der-uebergabe-ihrer-praxis-achten/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Rechtzeitig eine Praxisübergabe zu planen, ist wohl der wichtigste Rat an Mediziner, die ihren Ruhestand vor Augen haben. Wie eine Nachfolge der Arztpraxis gelingen kann und worauf es dabei sonst noch ankommt, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Die junge Ärztin stand kurz vor ihrer Abschlussprüfung, als ein glücklicher Zufall sie und einen Allgemeinmediziner in einer kleinen Stadt zusammenführte. Denn der Arzt suchte bereits seit geraumer Zeit einen Nachfolger bzw. eine Nachfolgerin für seine Praxis – bislang vergebens. Die junge Ärztin dagegen arbeitete in einem Krankenhaus in der Nähe der Kleinstadt und wollte für ihre Familie und sich selbst den stressigen Klinikalltag hinter sich lassen. Ihr Traum war immer die eigene Arztpraxis. So einigten sich die beiden und nach etwa eineinhalb Jahren Einarbeitung übergab der Arzt ihr die Praxis.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>So glatt wie in diesem Beispiel verläuft längst nicht jede Suche und schließlich Übergabe einer Arztpraxis mit einer Zulassung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Das wissen Sie vielleicht aus eigener Erfahrung. Findet sich in der Familie oder im erweiterten Freundes- und Bekanntenkreis niemand, der einsteigt – und auch über andere Wege gibt es keinen Interessenten – muss im schlimmsten Fall die Praxis geschlossen werden. Dieser Trend ist insbesondere in den Flächenländern zu beobachten. Damit es nicht so weit kommt, empfiehlt es sich, rechtzeitig die Nachfolge zu planen.</p>
<h3>Wie lässt sich ein Praxisnachfolger finden?</h3>
<p>Viele Ärzte wünschen sich für ihre Patienten einen würdigen Nachfolger und möchten ihr Lebenswerk in gute Hände übergeben. Gleichzeitig haben sie sich mit der Praxis ein finanzielles Polster aufgebaut, das sie für ihren Ruhestand einkalkuliert haben. Haben sich nun der Sohn oder die Tochter, die Nichte oder der Neffe oder andere Familienmitglieder nicht für den Weg des Mediziners entschieden und können somit die Nachfolge nicht antreten, muss in einem weiteren Umkreis gesucht werden. Hier bieten sich zunächst Freunde und Bekannte des Arztes selbst oder der Kinder an, die vielleicht (angehende) Medizinstudenten oder an einer Praxis interessierte Ärzte kennen.</p>
<p>Gibt es auch dort niemanden oder man kann sich nicht einigen, kann der Weg über eine Praxisbörse, wie praxisboerse.de oder auch die Praxisbörsen der Kassenärztlichen Vereinigungen der jeweiligen Bundesländer, gegangen werden. Dort können Sie eine eigene Anzeige für ihre Nachfolge schalten oder Sie schauen sich die Suchen von Medizinern an, die eine Praxis suchen. Auch Anzeigen in den einschlägigen Zeitungen, wie Ärzteblatt oder Ärztezeitung, können erfolgreich sein.</p>
<h3>Was muss bei der Übergabe einer Arztpraxis beachtet werden?</h3>
<p>Zu den wichtigsten Punkten gehört, wie schon angedeutet, rechtzeitig mit der Suche zu starten. Experten empfehlen, mindestens fünf Jahre im Voraus zu beginnen. Dafür muss zunächst geklärt werden, ob sich die Praxis in einem offenen oder gesperrten Planungsbereich befindet. Das bedeutet, es muss ein Ausschreibungsprozess stattfinden oder eben nicht.</p>
<p>Im offenen Bereich ist eine Ausschreibung nicht notwendig. Als abgebender Arzt können Sie die Praxis an Ihren Nachfolger abgeben und erklären beim Zulassungsausschuss den Verzicht auf Ihre Zulassung, der stets unter dem Vorbehalt der rechtskräftigen Zulassung eines Nachfolgers erklärt werden sollte. Ihr Nachfolger wiederum beantragt die kassenärztliche Zulassung.</p>
<p>Etwas komplizierter wird es im gesperrten Planungsbereich, da es sich um so genannte überversorgte Bereiche handelt. Das Ausschreibungsverfahren muss bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung beantragt werden, um in den amtlichen Bekanntmachungen zu erscheinen. Dieser Prozess ist unumgänglich. Anschließend können Sie als Arzt mit den Bewerbern die Übernahme verhandeln und der Zulassungsausschuss entscheidet letztlich.</p>
<h3>Checkliste für die Planung</h3>
<p>Neben diesen ersten grundlegenden Gedanken und Handlungen, bei denen es um das Gewinnen eines Interessenten für Ihre Arztpraxis geht, kommt es im weiteren Verlauf zum Beispiel auf Folgendes für den abgebenden und den übernehmenden Arzt an:</p>
<ul>
<li>Realistischen Verkaufspreis ermitteln</li>
<li>Finanzierung klären</li>
<li>Übernahme des Mietvertrages für die Praxisräume oder Umzug in neue Räume ansprechen</li>
<li>Eventuell Modernisierung, Renovierung der Praxis inklusive Inventar und Geräte</li>
<li>Praxisversicherung aktualisieren</li>
<li>Arbeitsverträge mit bisherigem Personal anpassen, eventuell neue Mitarbeiter suchen</li>
<li>Information der Praxisübergabe an die Patienten und Partner (Labore, Apotheken etc.)</li>
<li>Steuerliche Aspekte berücksichtigen</li>
</ul>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 23 Nov 2022 13:18:48 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2022/11/Teaser_Arztnachfolger.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Fachkräftemangel im Handwerk – wie Sie Mitarbeitende an sich binden]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Nachwuchs halten und gewinnen]]></subTitle>
                                
                                <newsId>306</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/fachkraeftemangel-im-handwerk-wie-sie-mitarbeitende-an-sich-binden/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Ob Dachdecker, Bäcker oder Maurer – überall werden händeringend Fachkräfte gesucht. Wenn sie unzufrieden im eigenen Unternehmen sind, werden sie zudem leicht von der Konkurrenz abgeworben. Doch es gibt ein paar Maßnahmen, mit denen Sie als Unternehmer Mitarbeitende besser an sich binden können.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Mittlerweile hat wohl jede Branche ihre Sorgen damit, qualifiziertes Personal zu finden. Manche mehr, manche weniger. Besonders das Handwerk leidet sehr unter fehlenden Fachkräften. So zeigte eine im vergangenen Jahr veröffentlichte Studie des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung (KOFA), dass dort 65.000 Fachkräfte fehlen, davon allein 54.000 Gesellen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Eine Einschätzung der Handwerksunternehmen, abgefragt durch das Bundeswirtschaftsministerium, besagt, dass über 50 Prozent der Betriebe den Fachkräftemangel als Hauptrisiko für ihr Unternehmen sehen. Die Corona-Krise hat die Situation noch verschärft.</p>
<h3>Arbeitsumfeld besonders wichtig</h3>
<p>Um Ihre Fachkräfte zu halten oder um neue zu gewinnen, sollten Sie zuerst ein Arbeitsumfeld gestalten, in dem sich Ihre Mitarbeiter wohlfühlen. Wie wichtig eine wertschätzende, ehrliche und transparente Unternehmenskultur mit einem entsprechend handelnden Chef oder einer Chefin für die Mitarbeiterbindung ist, zeigt sich insbesondere in Krisenzeiten. Ein entspanntes Betriebsklima, das auch in stressigen Zeiten für Arbeitnehmer nicht belastend wird, flache Hierarchien und eine offene Kommunikationskultur sind ebenso wichtige Voraussetzungen, wie den Zusammenhalt im Team zu stärken.</p>
<h3>Weiterbildung fördern</h3>
<p>Ohne lebenslanges Lernen kommt heute niemand mehr aus. Zu schnell ändern sich Methoden und Technik. Daher sind Angebote zur beruflichen – und auch zur persönlichen Weiterbildung – für die Mitarbeiter und für das Unternehmen wichtig. Fördern Sie deshalb Ihre Mitarbeiter. Entsprechende Angebote bringen neue Kenntnisse und befähigen zu mehr Verantwortung im Arbeitsalltag – und, damit einhergehend, zu mehr Anerkennung und Motivation. Wollen Gesellen sich etwa zum Meister qualifizieren, sollten Sie als Unternehmer die Kollegen dabei unterstützen und etwa ein höheres Gehalt in Aussicht stellen.</p>
<h3>Karriere ermöglichen</h3>
<p>Wer sich weiter qualifiziert, möchte sich in der Regel auch auf der Karriereleiter vorwärts bewegen. Deshalb sind Karrierechancen für Mitarbeiter wichtig. Fehlt diese Motivation, werden viele gute Handwerker zu Unternehmen abwandern, die diese Perspektive bieten. Auch Auszubildende sollten Sie möglichst frühzeitig ansprechen, wenn Sie sie übernehmen wollen.</p>
<h3>Mitarbeiterbindung durch betriebliche Altersversorgung</h3>
<p>Neben diesen Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung zählt heute die Unterstützung bei der Altersvorsorge, etwa durch ein Angebot zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) und vielleicht noch eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) zu weiteren Instrumenten, um qualifizierte Mitarbeiter zu finden und dauerhaft zu halten. Eine bAV als Direktversicherung etwa kann allein vom Arbeitgeber oder auch vom Arbeitnehmer finanziert werden.</p>
<p>Bei der klassischen arbeitgeberfinanzierten bAV übernimmt der Chef die Beiträge zur späteren Zusatz-Rente allein. Arbeitnehmer können aber auch einen Teil ihres Bruttogehalts für eine Betriebsrente einsetzen (Entgeltumwandlung). Für Beträge bis zu 282 Euro im Monat fallen keine Sozialabgaben an, für Beträge bis zu 564 Euro keine Steuern (Stand 2022).</p>
<p>Als Arbeitgeber müssen Sie die Verträge Ihrer Beschäftigten mit 15 Prozent des umgewandelten Entgelts (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) bezuschussen. Hier können Sie aber auch deutlich mehr als den gesetzlich verlangten Zuschuss dazugeben.</p>
<h3>Betriebliche Krankenversicherung</h3>
<p>Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind längst nicht mehr so hoch, wie sie einmal waren. Und gleichzeitig möchten Patienten nicht unbedingt nur die Standardlösung, die von den Krankenkassen übernommen werden. Zudem haben sich die Kosten im medizinischen Bereich aufgrund des medizinischen Fortschritts deutlich erhöht.</p>
<p>Beim Zahnersatz etwa ist das deutlich zu spüren. Ob Krone, Inlay oder die Keramikfüllung – der Patient muss teils tief in die Tasche greifen, auch bei sorgfältig geführtem Bonusheft. Wer hier als Arbeitgeber mit einer betrieblichen Krankenversicherung unterstützt, kann seinen Mitarbeitern bares Geld sparen. Dabei schließt das Unternehmen den Vertrag direkt mit dem privaten Krankenversicherer und übernimmt komplett die Versicherungsbeiträge. Im Versicherungsfall reicht der Mitarbeiter seine Rechnung beim Versicherer ein und erhält die Erstattung.</p>
<h3>Unterstützung bei der Gesundheit</h3>
<p>Neben der betrieblichen Krankenversicherung können Sie als Arbeitgeber auch zur Gesunderhaltung ihrer Mitarbeiter beitragen. Zum Beispiel könnten Sie Rücken-, Entspannungs- oder Ernährungskurse im Unternehmen organisieren oder bezuschussen. Oder Sie übernehmen einen Teil der Kosten der Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio. Für den Arbeitsweg könnten Sie ein Fahrrad, eventuell auch mit Elektro-Antrieb, anbieten. Je mehr Ihr Unternehmen unternimmt und sich damit von anderen abgrenzt, desto eher können Sie neue Mitarbeiter finden und einer Abwanderung vorbeugen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 17 Nov 2022 10:59:12 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2022/11/Fliesenleger_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Warum immer mehr Menschen an Diabetes erkranken]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Aktionstag am 14. November will aufklären]]></subTitle>
                                
                                <newsId>305</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/warum-immer-mehr-menschen-an-diabetes-erkranken/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>In Deutschland sind aktuell rund 8,5 Millionen Menschen an Diabetes erkrankt – zuzüglich einer Dunkelziffer von zwei Millionen. Auch jüngere Menschen sind immer häufiger betroffen. Was die Entstehung der Krankheit begünstigt und was jeder einzelne zur Vorbeugung tun kann, darüber informiert einmal im Jahr der Weltdiabetestag am 14. November.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>In Deutschland leben rund acht Millionen Menschen mit Diabetes. Pro Tag kommen etwa 1.600 Neuerkrankungen hinzu. Bei gleichbleibender Entwicklung rechnet die Deutsche Diabetes-Hilfe damit, dass hierzulande bis zum Jahr 2040 bis zu 12 Millionen Menschen an Diabetes leiden werden.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Die Erkrankung entsteht meist schleichend und kann über Jahre völlig symptomlos bleiben. Umso wichtiger ist es, die Bevölkerung über Risiken und Präventionmöglichkeiten zu informieren. Dieses Ziel verfolgt seit 1991 der Welt-Diabetestag, der jährlich am 14. November stattfindet, dem Geburtstag des kanadischen Mediziners Frederick G. Banting, der 1921 das lebenswichtige Hormon Insulin entdeckte.</p>
<p>Der zentrale Patienteninformationstag zum Weltdiabetestag findet in diesem Jahr wieder digital auf <a href="http://www.weltdiabetestag.de/" target="_blank" rel="noopener">www.weltdiabetestag.de</a> statt. Seit 2009 richtet die gemeinnützige Organisation diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe ihn unter der Schirmherrschaft des Bundesgesundheitsministeriums in Deutschland aus.</p>
<h3>Was ist Diabetes?<strong> </strong></h3>
<p>Diabetes mellitus, umgangssprachlich auch Zuckerkrankheit genannt, ist eine chronische Stoffwechselerkrankung, die mit zu hohen Blutzuckerwerten einhergeht. Es ist wichtig, die Krankheit rechtzeitig zu behandeln, um Schäden an Organen wie Herz, Augen und Nieren zu vermeiden. Die Gefahr sollte dabei niemand unterschätzen, denn Diabetes verursacht jährlich mehr Todesfälle als Brustkrebs und AIDS zusammen. Die beiden wichtigsten Formen sind der Typ-1- und der Typ-2-Diabetes. Bei 95 Prozent der Betroffenen liegt ein Typ-2-Diabetes vor.</p>
<p>Diabetes Typ 1 tritt vor allem im Kindes- und Jugendalter auf und ist eine Autoimmunerkrankung. Das eigene Immunsystem greift die körpereigene Insulinproduktion in der Bauchspeicheldrüse an und zerstört die insulinproduzierenden Zellen. So entsteht ein „absoluter Insulinmangel“. Die Betroffenen müssen ein Leben lang die Zuckerwerte kontrollieren, besonders auf ihre Ernährung achten und regelmäßig Insulin spritzen.</p>
<p>Diabetes Typ 2 tritt meist nach dem 40. Lebensjahr auf. Hierbei besteht ein „relativer Insulinmangel“. Die Bauchspeicheldrüse produziert zwar Insulin, aber die Körperzellen verlieren ihre Empfindlichkeit für das Hormon oder die Insulin-Ausschüttung ist gestört. So gelangt immer weniger Zucker in die Körperzellen. Auch wenn man hier von Altersdiabetes spricht, zeigt doch die Statistik, dass Menschen mit Typ 2 Diabetes immer jünger werden. Experten schätzen, dass allein in Deutschland 5.000 Kinder und Jugendliche vom „Alterszucker“ betroffen sind.</p>
<p>Ursachen eines Typ-2-Diabetes können eine erbliche Veranlagung, aber auch ungesunde Ernährung, Übergewicht und mangelnde Bewegung sein. Risikofaktoren sind außerdem erhöhte Blutfettwerte sowie Bluthochdruck.</p>
<h3>Wie lässt sich das Diabetes-Risiko senken?</h3>
<p>Während sich Diabetes Typ 1 – bei dem ein absoluter Insulinmangel besteht – nicht verhindern lässt, sieht das bei Diabetes Typ 2 ganz anders aus: Mit einer gesunden Lebensweise kann jeder die Erkrankung hinauszögern oder sogar vollkommen verhindern.</p>
<p>Wichtig ist hierbei aus Sicht der Deutschen Diabetes-Hilfe vor allem eine bewusste, ausgewogene Ernährung. Anstatt zu zuckerhaltigen Softgetränken wie Cola, Energydrinks oder Säften zu greifen, sollten Wasser und selbstgemischte Fruchtschorlen auf dem Speiseplan stehen. Und Pizza, Burger oder Chips sollten durch frische Gerichte, Gemüsesticks und Obst ersetzt werden. Als Vorbild für eine gesunde Ernährung kann die traditionelle Küche der Mittelmeerländer dienen – mit viel Gemüse und ausgewählten Getreideprodukten, hochwertigem pflanzlichem Öl, wenig Fleisch, häufiger Fisch und einer Vielfalt von Früchten.</p>
<p>Neben einer gesunden Ernährung hilft auch mehr Bewegung im Alltag ganz entscheidend dabei, einer Diabetes-Erkrankung vorzubeugen. Selbst der Beginn einer Tabletten- oder Insulintherapie kann dadurch oft verzögert werden. Denn Bewegung bekämpft nicht nur Übergewicht, sondern verbessert auch die Empfindlichkeit der Körperzellen für Insulin, sodass mehr Zucker aus dem Blut in die Zellen aufgenommen wird und der Blutzuckerspiegel sinkt. Geeignete Sportarten, um langsam wieder neuen Schwung ins Leben zu bringen, sind zum Beispiel Nordic-Walking, Wandern, Schwimmen, Tanzen oder Radfahren.</p>
<h3>So helfen die Krankenkassen</h3>
<p>Tipp: Immer mehr gesetzliche und private Krankenkassen unterstützen ihre Versicherten darin, aktiv etwas für ihre Gesundheit zu tun. Manche Anbieter legen auch spezielle Bonus­programme für ihre Mitglieder auf, mit denen sie gesundes Verhalten belohnen. Für bereits an Diabetes Erkrankte gibt es auch Diabetes Management-Programme. Im Internet finden Interessierte darüber hinaus auch Apps wie <em><a href="https://www.mysugr.com/de/diabetes-app" target="_blank" rel="noopener">mySugr</a>,</em> die ihnen dabei helfen, ihre Blutzuckerwerte im Auge zu behalten.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 02 Nov 2022 12:55:15 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2022/11/Diabetes_teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Fallstricke in der Betriebshaftpflicht – Worauf Unternehmer achten sollten]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Auf diese Regelungen kommt es an]]></subTitle>
                                
                                <newsId>304</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/fallstricke-in-der-betriebshaftpflicht-worauf-unternehmer-achten-sollten/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Haftpflichtversicherungen gehören zu den wichtigsten Absicherungen, sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld. Insbesondere Betriebshaftpflichtversicherungen unterscheiden sich allerdings hinsichtlich Leistungen oder Ausschlüssen. Auf Regelungen etwa zu Arbeitsmaschinen, zur Selbstbeteiligung sowie zu Subunternehmern sollten vor allem Bauhandwerker besonders achten.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Für Selbstständige und Freiberufler gehören die Betriebshaftpflichtversicherung beziehungsweise die Berufshaftpflichtversicherung zu den elementaren Absicherungen. Denn Paragraf 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs regelt, dass ein Schaden von seinem Verursacher ersetzt werden muss – stürzt ein Kunde in Ihren Geschäftsräumen und verletzt sich dabei schwer, trägt die Haftpflichtversicherung die Kosten.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Jedoch ist Haftpflichtversicherung nicht gleich Haftpflichtversicherung. Gibt es bei Arbeitsmaschinen zum Beispiel zulassungspflichtige, aber auch genehmigungspflichtige Arbeitsmaschinen, kommt es auf die Details des Tarifs an. Zulassungspflichtige Maschinen, wie Stapler oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen, können nur in Betrieb genommen werden, wenn der Unternehmer einen Haftpflichtschutz für diese Maschine vorweisen kann.</p>
<h3>Genehmigungspflichtige Maschinen nicht immer eingeschlossen</h3>
<p>Bei den genehmigungspflichtigen Arbeitsmaschinen sieht das anders aus. Hier ist der Nachweis einer eigenständigen Haftpflichtversicherung nicht erforderlich. Sie könnte in die Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen werden. An dieser Stelle lauert allerdings die Gefahr: Nicht alle Versicherer schließen eine genehmigungspflichtige Maschine ein. Das bedeutet, dass die Aufnahme dieser Maschinen eigens beantragt werden muss.</p>
<p>Eine weitere Besonderheit, die beim Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung besonders im Auge behalten werden sollte, betrifft die Selbstbeteiligung. Wenn Selbstständige darauf verzichten, nehmen sie eine höhere Prämie in Kauf. So weit, so bekannt. Weniger bekannt ist allerdings, dass in einer Haftpflichtversicherung dennoch eine Selbstbeteiligung enthalten sein kann.</p>
<p>Der Grund dafür sind Klauseln, die etwa 250 Euro Selbstbeteiligung bei Entladeschäden oder bis 10.000 Euro für Personenschäden in den USA vorsehen. Daher lohnt sich ein genauer Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, um hier sicher zu sein, dass eben keine versteckten Selbstbeteiligungen vorhanden sind.</p>
<h3>Das ist wichtig beim Einsatz von Subunternehmern</h3>
<p>Insbesondere für die Betriebshaftpflichtversicherung bei Bauhandwerkern sind Subunternehmer ein großes Thema. Wenn sie ganze Aufträge oder auch nur Teile an Subunternehmer abgeben, stehen sie ihrem Kunden gegenüber in der Schadenersatzpflicht, sofern etwas schiefgeht. Zwar können sie bei dem beauftragten Subunternehmer ebenfalls einen Ersatz des Schadens fordern, doch das kann unter Umständen erfolglos sein.</p>
<p>Viele Versicherungstarife schließen eine Deckung aus der Subunternehmerbeauftragung aus und bei denjenigen, die sie integrieren, können Summe und Leistung begrenzt sein. Ein Tarif, der die Haftpflicht einer Subunternehmerbeauftragung ohne Begrenzung bei der Summe oder der Leistung übernimmt, ist deshalb die richtige Wahl für Bauhandwerker.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 24 Oct 2022 10:56:23 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1565600209-Maschine_pixabay.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Was passt besser – gesetzliche oder private Krankenversicherung?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Krankenversicherung für Medizinstudenten]]></subTitle>
                                
                                <newsId>303</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/was-passt-besser-gesetzliche-oder-private-krankenversicherung/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Bei ihrer Krankenversicherung können Studenten mit Beginn ihres Studiums zwischen gesetzlicher und privater Absicherung wählen. Bislang gesetzlich Krankenversicherte könnten sich von ihrer Pflicht befreien lassen und sich privat versichern. Welchen Vorteil das für Medizinstudenten hat, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Als angehender Student muss man sich entscheiden – für das Studienfach und für die eigene Krankenversicherung. Wer sich für ein Medizinstudium entscheidet, weiß, dass die Studentenzeit lang und anstrengend wird. Dieser Herausforderung stellen sich jedoch immer mehr Studierende der Medizin. Im Jahr 2021 waren es laut Statistischem Bundesamt mehr als 105.000, zehn Jahre zuvor dagegen nur knapp 83.000 Studierende.</p>
<p>Auch diese Studierenden müssen eine Krankenversicherung wählen. Sind die Eltern gesetzlich krankenversichert, können die Kinder bis zum Alter von 25 Jahren beitragsfrei familienversichert bleiben. Sie können sich aber auch auf eigene Kosten privat krankenversichern.</p>
<p>Wichtig ist: Die Entscheidung muss innerhalb der ersten drei Monate des Studiums getroffen werden, um den Antrag zur Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung termingerecht zu stellen. Und spätestens mit dem 25. Geburtstag muss diese Entscheidung erneut getroffen werden, wenn zunächst die Familienversicherung gewählt wurde.</p>
<h3>Vorteile der PKV für Medizinstudenten</h3>
<p>Einige Versicherer bieten Studierenden der Humanmedizin spezielle Tarife an, die zum Beispiel auf eine Selbstbeteiligung verzichten und bei denen die Studierenden nach Ende des Studiums ohne erneute Gesundheitsprüfung in andere Tarife wechseln können. Selbstverständlich gilt das nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, also entweder eine eigene Praxis oder ein Angestelltenverhältnis besteht und das Jahresbruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von jährlich 64.350 Euro im Jahr 2022 liegt. Das werden viele Mediziner erreichen und sich oft nicht mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zufrieden geben, vor allem, weil die private Krankenversicherung für Ärzte oft mit besseren Leistungen günstiger ist als die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung.</p>
<p>Wer als Medizinstudent unentschlossen ist, ob eine private Krankenversicherung das Richtige ist, kann sich folgende beispielhafte Leistungsvorteile gegenüber der gesetzlichen vor Augen führen:</p>
<ul>
<li>Bevorzugte Behandlung und schnellere Termine beim (Fach-)Arzt</li>
<li>Auf Wunsch Behandlung durch den Oberarzt</li>
<li>Ein- oder Zweibettzimmer bei einem stationären Aufenthalt</li>
<li>Zugang zu neuen medizinischen Behandlungen</li>
<li>Übernahme der Kosten alternativer Behandlungen</li>
<li>Zugang zu neuen medizinischen Behandlungen</li>
</ul>
<h3>Optionstarife als Übergang</h3>
<p>Wurde zunächst die gesetzliche Familienversicherung gewählt, und herrscht beim Studenten noch Unsicherheit, ob oder wann ein Wechsel in die private Krankenversicherung sinnvoll ist, könnte ein Optionstarif eine Lösung sein. Dabei handelt es sich nicht um eine Krankenversicherung, sondern um eine Anwartschaft auf die später abzuschließende Krankenversicherung. Denn der aktuelle, meist gute, Gesundheitszustand wird sozusagen eingefroren. Studierende starten dann später in die PKV mit genau diesem Gesundheitszustand. Dadurch wird der Tarif günstiger.</p>
<p>Grundsätzlich sind für Studenten die Prämien sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung je nach Alter günstiger als für andere Versicherte. Je nach persönlichen Wünschen und Vorlieben kann eher die gesetzliche oder eher die private Krankenversicherung die passende Absicherung sein. Ebenso möglich ist, eine gesetzliche Grundversorgung durch eine private Zusatzversicherung zu ergänzen.<strong> </strong></p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 13 Oct 2022 13:02:23 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2022/10/Teaser_Student.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Clever sparen in Zeiten von hoher Inflation]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Weltspartag 2022]]></subTitle>
                                
                                <newsId>302</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/clever-sparen-in-zeiten-von-hoher-inflation/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Am 28. Oktober ist Weltspartag. Dann warten wieder in vielen Sparkassen und Banken Geschenke auf Kinder, wenn sie den Inhalt aus ihren Sparschweinen auf ein Konto einzahlen. Doch lohnt sich in Zeiten von Rekord-Inflation Sparen überhaupt noch? Klar ist: Geld auf dem Konto zu parken, macht kaum noch Sinn. Doch zum Glück gibt es Alternativen, von denen auch der Nachwuchs profitieren kann.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Das Sparschwein hat ausgedient – jedenfalls wenn es um die Zinsen geht. Denn auch nach der Leitzins-Erhöhung durch die Europäische Zentralbank (EZB) rentiert sich diese Form der Geldanlage nicht mehr. Auch wenn es bald wieder zwei Prozent auf dem Sparkonto geben sollte, kann das die Geldentwertung durch die hohe Inflation nicht ausgleichen. Somit gibt es auch in diesem Jahr zum Weltspartag bezüglich der Zinsen aus Spareinlagen wieder keine guten Nachrichten.</p>
<h3>Welche Anlageform lohnt sich noch?</h3>
<p>Stellt sich nun für Eltern nur noch die Frage, welche Anlageformen für ihren Nachwuchs überhaupt noch sicher und lohnend sind. Viele setzen bei der Vermögensbildung ihrer Kinder oftmals noch auf Sparbücher oder Tagesgeldkonten. Besser und deutlich renditestärker für einen langfristigen Kapitalaufbau sind Anlagen in Aktien oder Fonds.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Dabei muss man zwar Kursschwankungen in Kauf nehmen, diese sind jedoch in einer langfristigen Betrachtung nichts Negatives. Vielmehr bringen sie das Portfolio unter Gewinnaspekten immer voran, weil man beim regelmäßigen Sparen (etwa jeden Monat) in Börse-Schwächephasen mehr Fondsanteile für denselben Beitrag bekommt.</p>
<p>Und wer die Kosten eines aktiv gemanagten Fonds scheut, der kann auf die günstigeren Varianten, die Exchange Traded Funds (ETF), setzen. Sie bilden die jeweiligen Indices wie den DAX nach, der die großen deutschen Unternehmen repräsentiert, und verursachen durch den Wegfall des aktiven Fondsmanagements weniger Kosten. Und wer beim Investieren in Fonds noch einen Versicherungsmantel sucht, der ist mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung gut bedient. So lassen sich sogar noch Steuervorteile gegenüber Direktanlagen nutzen – und eine lebenslange Rente gibt es am Ende der Ansparphase noch dazu.</p>
<h3>Rechtzeitig mit dem Sparen beginnen</h3>
<p>Ganz gleich welche Investition, schnell zeigt sich, dass sich ein früher Start lohnt. Bei einem Sparziel zum Beispiel von 350.000 Euro beträgt bei einer Rentenversicherung, die dem Kind den Weg in die eigene Altersvorsorge ebnet und die in ETFs investiert, der monatliche Betrag für ein Baby rund 50 Euro. Für ein zehnjähriges Kind dagegen müssen bereits 70 Prozent mehr aufgebracht werden. Bei anderen Investments sehen die höheren Aufwendungen ganz ähnlich aus.</p>
<h3>Weltspartag hat lange Tradition</h3>
<p>Der Weltspartag hat eine fast hundertjährige Geschichte und findet in der Regel am letzten Werktag im Oktober statt – in diesem Jahr ist das der 28. Oktober. Die Idee geht auf den ersten Internationalen Sparkassenkongress im Jahr 1924 zurück. Ein Ziel des Aktionstages ist es, die jüngere Generation zum Sparen zu animieren. Traditionell erhalten deshalb Kinder, wenn sie ihr Sparschwein zur Bank bringen und das Geld einzahlen, kleine Geschenke.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 06 Oct 2022 13:59:52 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/07/Steuer_teaser.jpg</imagePath>
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: Pixabay</imageCopyright>
                                
                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Die wichtigsten Versicherungen für Gründer im Handwerk]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Vorsicht, Risiko!]]></subTitle>
                                
                                <newsId>301</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/die-wichtigsten-versicherungen-fuer-gruender-im-handwerk/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Starten Handwerker in die Selbstständigkeit, sind sie hochmotiviert und kümmern sich um vieles, nur selten um den richtigen Versicherungsschutz. Dabei kann bereits eine kleine Unachtsamkeit die Existenzgründung bedrohen. Wir erklären, auf welchen Schutz Sie unbedingt achten sollten.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Das Handwerk in Deutschland boomt. Im vergangenen Jahr wuchs der Bestand der Betriebe um über 8.000. Und der Trend wird sich wohl auch in diesem Jahr fortsetzen. Beim Sprung in die Selbstständigkeit kann jedoch der Versicherungsschutz schnell ins Hintertreffen geraten.</p>
<p>Dabei sind die Risiken immens: Ein Fehler oder eine technische Panne kann im schlimmsten Fall die Existenz eines jungen Unternehmens bedrohen. Setzt etwa ein Dachdecker bei Bitumenarbeiten ein neu zu deckendes Haus in Brand, kann es finanziell sehr schnell sehr eng werden, denn generell haften Sie als Gewerbetreibender unbegrenzt für verschuldete Schäden.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Eine Betriebshaftpflichtversicherung gehört daher zu den wichtigsten Versicherungen für Existenzgründer im Handwerk. Daran führt kein Weg vorbei. Sie schützt Unternehmen vor den finanziellen Folgen bei Schadenersatzansprüchen Dritter. Abgedeckt sind sowohl Sach- als auch Personenschäden sowie sich daraus ergebende Vermögensfolgeschäden.</p>
<p>Sämtliche Schadenersatzansprüche werden vom Versicherer geprüft und beglichen, wenn sie sich als gerechtfertigt erweisen. Wichtig beim Vertragsabschluss ist, auf eventuelle Versicherungsausschlüsse zu achten. Nachbesserungsbegleitschäden werden gern mal ausgeschlossen, sind aber wichtig, wenn Sie als Handwerker einen Fehler verursachen und bei der Beseitigung dieses Mangels Kosten von anderen Gewerken entstehen. Wer als Handwerker mit Gefahrstoffen arbeitet, sollte außerdem eine Zusatzdeckung gegen Umweltschäden haben.</p>
<h3>Schutz für Inventar und Waren</h3>
<p>Ähnlich wichtig wie die Betriebshaftpflicht- ist die Geschäfts- oder Betriebsinhaltsversicherung. Sie ist das betriebliche Pendant zur Hausratversicherung für Privatpersonen und schützt Ihre technische und kaufmännische Einrichtung inklusive aller Waren und Vorräte vor Feuer-, Einbruchdiebstahl- oder Leitungswasserschäden. Schäden durch Hochwasser oder Überschwemmung können in der Regel über den Baustein Elementargefahren mitversichert werden.</p>
<p>Tipp: Eine sinnvolle Ergänzung zur Inhaltsversicherung stellt eine Elektronikversicherung dar. Über die genannten Basisschäden hinaus schützt sie auch bei Bedienungsfehlern, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Vorsatz und Sabotage. Das betrifft zum Beispiel Telefonanlagen, Computer, Server und Netzwerke für den laufenden Geschäftsbetrieb.</p>
<p>Ähnliches gilt für die Maschinenversicherung. Auch sie deckt viele Risiken ab, die von der Inhaltsversicherung nicht erfasst werden, zum Beispiel Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatzhandlungen Dritter. Es können fahrbare, transportable und stationäre Maschinen versichert werden wie etwa Gabelstapler, Kompressoren, CNC- oder Fräsmaschinen.</p>
<h3>Weitere Versicherungen für Existenzgründer</h3>
<p>Weil ein zerstörter Warenbestand oder eine kaputte Maschine schnell die gesamte Produktion eines Betriebs zum Stillstand bringen können, sollten Existenzgründer im Handwerk auch über eine Ertragsausfallversicherung nachdenken. Sie ersetzt in der Regel den entgangenen Betriebsgewinn und die Fixkosten einschließlich Gehälter, Löhne und Provisionen.</p>
<p>Gehören Gebäude wie eine Werkstatt zum Betrieb, sollte auch eine Gebäudeversicherung im Versicherungspaket des Handwerkerbetriebs enthalten sein. Und sind Sie auf Ihre Firmenfahrzeuge zum Warentransport und zur Belieferung von Kunden vor Ort angewiesen, gehört ebenso eine Transportversicherung ins Portfolio.</p>
<h3>Persönlichen Schutz nicht vernachlässigen</h3>
<p>Neben den unternehmerischen Versicherungen benötigt ein Existenzgründer auch persönliche Absicherungen. Hier ist an erster Stelle die Krankenversicherung zu nennen. Ob eine private Krankenversicherung oder eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung eher geeignet oder erwünscht sind, hängt von Ihrer individuellen Situation wie dem Familienstand, dem Alter und dem Gesundheitszustand bei der Gründung ab.</p>
<p>Sehr empfehlenswert ist auch eine Krankentagegeldversicherung. Gerade Handwerker, die keine oder nur wenige Mitarbeiter haben, laufen ansonsten Gefahr, große Einnahmeausfälle zu erleiden, wenn sie gesundheitsbedingt länger ausfallen. Und wenn wegen einer schweren Krankheit gar nichts mehr geht, springt eine Berufsunfähigkeitsversicherung ein.</p>
<p>Nicht zuletzt müssen Existenzgründer auch die Vorsorge für den Ruhestand im Blick behalten, da sie meistens nicht mehr gesetzlich rentenversichert sind. Für sie ist es deshalb wichtig, sich frühzeitig mit einer privaten Rentenversicherung abzusichern.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 26 Sep 2022 10:45:19 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2021/07/Handwerker_Teaser.jpg</imagePath>
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: Pixabay</imageCopyright>
                                
                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So funktioniert der passive Rechtsschutz in der Betriebshaftpflicht]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Abwehr unberechtigter Ansprüche]]></subTitle>
                                
                                <newsId>300</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/so-funktioniert-der-passive-rechtsschutz-in-der-betriebshaftpflicht/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Wenn Sie als Gewerbetreibender eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, dann gehört auch immer ein sogenannter passiver Rechtsschutz dazu. Doch was bedeutet das eigentlich? Und wo liegt der Unterschied zu einem „echten“ Rechtsschutz? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Generell dient eine Betriebshaftpflichtversicherung dazu, Sie als Unternehmer vor Schadenersatzforderungen Dritter zu schützen. Sie deckt sowohl Sach- als auch Personenschäden sowie sich daraus ergebende Vermögensschäden ab. Aber eine Betriebshaftpflicht kann noch mehr. So bietet sie zum Beispiel auch einen sogenannten passiven Rechtsschutz.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Doch was bedeutet dieser Begriff eigentlich? Kurz gesagt, geht es beim passiven Rechtsschutz um die Abwehr von Forderungen. Das heißt, die Versicherungsgesellschaft prüft mittels ihrer Rechtsabteilung zunächst, ob die Forderungen, die ein Geschädigter an Sie stellt, wirklich gerechtfertigt sind. Kommt sie zu dem Schluss, dass das nicht der Fall ist, und kann mit der Gegenseite keine außergerichtliche Einigung erzielt werden, übernimmt sie die Kosten für Sachverständige, Anwälte und den Prozess vor Gericht. Sollte sich dabei herausstellen, dass das Verschulden doch auf Ihrer Seite gelegen hat, begleicht der Versicherer die Schadenersatzforderungen im versicherten Umfang.</p>
<h3>Was der passive Rechtsschutz nicht leistet</h3>
<p>Passiv bedeutet in diesem Zusammenhang also, dass sich die Leistung auf die Abwehr eines fremden Anspruchs bezieht und nicht auf die aktive Durchsetzung eigener Ansprüche.</p>
<p>Der Rechtsschutz greift also nur, wenn an Sie als Versicherungsnehmer eine Schadenersatzforderung herangetragen wird. Wollen Sie dagegen selbst Ansprüche durchsetzen, benötigen Sie dazu eine Gewerberechtsschutzversicherung. Diese erlaubt es Ihnen zum Beispiel, selbst Regressforderungen geltend zu machen, etwa weil ein Kunde Ihren Zahlungsaufforderungen nicht nachkommt.</p>
<h3>Gut zu wissen</h3>
<p>Der passive Rechtsschutz ist Bestandteil jeder Haftpflichtversicherung, also nicht nur der gewerblichen Haftpflichtversicherung, und muss nicht extra als Zusatzbaustein versichert werden. Der Grund liegt auf der Hand: Würde der Versicherer jede Schadensersatzforderung ungeprüft regulieren, wäre das nicht nur für ihn, sondern auch die Versichertengemeinschaft ein schlechtes Geschäft. Denn in der Praxis kommt es nicht selten vor, dass eine Forderung unberechtigt oder in ihrer Höhe unangemessen ist. Solche Ansprüche wehrt die passive Rechtsschutzfunktion ab.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 08 Sep 2022 10:07:38 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2022/09/Teaser_Rechtsschutz.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Achim Nixdorf</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Gut versichert in die Selbstständigkeit starten]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Am 17. September ist Tag des Handwerks]]></subTitle>
                                
                                <newsId>299</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/gut-versichert-in-die-selbststaendigkeit-starten/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Am Samstag, dem 17. September, findet zum 12. Mal der Tag des Handwerks statt. Mit diesem jährlichen Aktionstag werden die Bedeutung und Leistung des Handwerks gewürdigt. Das Ziel: wieder mehr junge Menschen für das Handwerk und einen der über 130 Ausbildungsberufe zu begeistern. Dabei spielt auch der richtige Versicherungsschutz eine große Rolle.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Das Handwerk leidet seit Jahren unter einem Nachwuchs- und Fachkräftemangel. Dem will die Branche mit dem Aktionstag am 17. September entgegenwirken. Bundesweit präsentieren sich an diesem Tag Handwerksbetriebe der Öffentlichkeit, um vor allem Jugendliche auf die beruflichen Möglichkeiten in den verschiedenen Gewerken aufmerksam zu machen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Tatsächlich gehört das deutsche Handwerk mit über 1 Million Betrieben, 5,6 Millionen Beschäftigten und rund 600 Milliarden Euro Jahresumsatz zu den leistungsstärksten Wirtschaftsbereichen in Deutschland. Junge Menschen können zwischen mehr als 130 verschiedenen Ausbildungsberufen wählen – vom Anlagenmechaniker bis zum Zahntechniker. Und wer will, der kann sich später auch selbstständig machen.</p>
<h3>Der richtige Versicherungsschutz</h3>
<p>Was so einfach klingt, ist im Detail dann aber natürlich etwas komplizierter. Denn für Selbstständige ist vieles anders als für Arbeitnehmer. Handwerker, die in ihr eigenes Geschäftsleben starten, müssen sich zum Beispiel mit einem umfassenden Versicherungsschutz der eigenen Person und ihres Unternehmens beschäftigen.</p>
<p>Eine wichtige Rolle kommt dabei der Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) zu. Sie ist für Existenzgründer die wichtigste Gewerbeversicherung überhaupt. Denn insbesondere wenn Personen durch den Geschäftsbetrieb zu Schaden kommen, können schnell große Summen auflaufen, die einen Betrieb oder dessen Inhaber in den Ruin führen können. Der Geschädigte muss zumindest finanziell so gestellt werden, wie er es vor dem Ereignis war. Fehlt in dem Unternehmen ein finanzielles Polster, um den Schaden auszugleichen, kann das schnell die Insolvenz bedeuten.</p>
<h3>Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung</h3>
<p>Genau hier tritt eine BHV ein. Sie übernimmt Leistungen wie Schadenersatz oder Schmerzensgeld. Die Höhe des BHV-Beitrages errechnet sich vor allem auf Grundlage der Betriebsart, aber natürlich auch der eingeschlossenen Leistungen, dem Jahresumsatz sowie eventuell bereits eingetretener Schäden. Der Versicherungsschutz der Betriebshaftpflicht sollte bereits mit dem Gründungsdatum beginnen.</p>
<h3>Private Absicherung und Vorsorge</h3>
<p>Neben den Policen für sein Unternehmen muss ein Handwerker, der in die Selbstständigkeit startet, auch seine eigene Absicherung und die seiner Angehörigen im Auge behalten. An erster Stelle steht hier die Krankenversicherung. Selbstständige können wählen, ob sie sich freiwillig gesetzlich krankenversichern möchten oder ob sie die Vorteile eines privaten, leistungsstärkeren Krankenversicherungsschutzes in Anspruch nehmen möchten. Zu den versicherten Leistungen sollte auf jeden Fall Krankentagegeld gehören.</p>
<p>Unverzichtbar für alle, die von ihrer Arbeitskraft leben, ist auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt, vereinfacht gesagt, eine monatliche Rente, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Angehörige und Erben können schließlich über eine Risikolebensversicherung für den eigenen Todesfall abgesichert werden.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 05 Sep 2022 11:46:17 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2021/07/Handwerker_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Basis-Rente – Altersvorsorge mit steuerlichem Vorteil]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Für Selbstständige ein Muss]]></subTitle>
                                
                                <newsId>298</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/basis-rente-altersvorsorge-mit-steuerlichem-vorteil/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Als Selbstständiger und Freiberufler können Sie mit der steuerlich geförderten Basis-Rente ihre Versorgungslücke im Alter schließen. Wie genau dieses Altersvorsorgeinstrument funktioniert und welchen steuerlichen Vorteil es gibt, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Den Ruhestrand entspannt genießen – darauf freuen sich die meisten Selbstständigen und Freiberufler. Endlich mehr Zeit für die Familie, zum Reisen oder für das (neue) Hobby. Damit dieser Wunsch jedoch real wird, braucht es Geld. Deshalb tun Selbstständige, die in der Regel nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, gut daran, sich beizeiten ein anderes Standbein für die eigene Altersvorsorge zu suchen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Das kann zum Beispiel die Basis-Rente, oder auch Rürup-Rente genannt, sein. Mit der Möglichkeit zur steuerlichen Entlastung sollen Selbstständige ermutigt werden, für ihre Altersvorsorge aktiv zu werden. Die Basis-Rente gehört zur sogenannten ersten Säule der Altersvorsorge, also zur gesetzlichen Absicherung. Der Vertrag wird allerdings nicht mit dem Staat geschlossen, sondern mit einem Versicherer. Am weitesten verbreitet sind klassische oder fondsgebundene Ren­ten­ver­si­che­rungen. Wenige Anbieter haben auch Fondssparpläne im Programm.</p>
<h3>Beitragsdynamik als Inflationsausgleich</h3>
<p>In der Ansparphase wird regelmäßig entweder monatlich und/oder in Einmalraten Geld in den Vertrag eingezahlt. Diese Beiträge können erhöht oder auch reduziert werden. Eine Beitragsdynamik zum Ausgleich der Inflation bieten Versicherer meist ebenfalls an.</p>
<p>Auf das eingezahlte Geld können Sie – analog zur gesetzlichen Rente – bis zum Ruhestand nicht mehr zugreifen, auch eine Kündigung ist nicht möglich. Allerdings kann der Vertrag bei finanziellen Engpässen beitragsfrei gestellt werden.</p>
<p>Von dem angesparten Kapital wird in der Auszahlphase die monatliche Rente bestritten. Ein Kapitalwahlrecht gibt es allerdings nicht, auch kann das Vermögen nicht vererbt werden. Ohne zusätzliche Absicherung entfällt außerdem der Hinterbliebenenschutz. Achten Sie deshalb darauf, dass dieser in Ihrem Vertrag integriert ist. Im Ernstfall kommen Ihre Liebsten dann in den Genuss einer lebenslangen Rente.</p>
<h3>Beiträge können steuerlich abgesetzt werden</h3>
<p>Zu den wichtigsten Argumenten, die für eine Basis-Rente sprechen, zählt wohl die steuerliche Förderung. Denn die Beiträge sind bis zu einem Höchstbetrag als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzbar. Aktuell liegt dieser Höchstbetrag bei 25.639 Euro für Ledige und 51.278 Euro für Verheiratete. Diesen Betrag können Sie allerdings nicht komplett absetzen, sondern derzeit nur zu 94 Prozent. Der Prozentsatz steigt jährlich um 2 Prozent bis auf 100 Prozent zum Jahr 2025.</p>
<p>In der Bezugszeit muss die Auszahlung aus der Rürup-Rente versteuert werden. Wer in diesem Jahr in Rente geht, muss 82 Prozent des Rentenbetrages versteuern. Bis zum Jahr 2040 steigt dieser Satz auf 100 Prozent. Da aber der persönliche Steuersatz in der Regel niedriger ist als in der Zeit der Erwerbstätigkeit, dürften Sie als Sparer von dieser nachgelagerten Besteuerung profitieren.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 23 Aug 2022 14:15:58 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2022/08/Paar_am_Strand_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Was eine Praxisausfallversicherung für Ärzte leistet]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Gehen Sie kein Risiko ein]]></subTitle>
                                
                                <newsId>297</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/was-eine-praxisausfallversicherung-fuer-aerzte-leistet/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Sie sind niedergelassener Arzt? Dann sollten Sie unbedingt über den Abschluss einer Praxisausfallversicherung nachdenken. Sie deckt die laufenden Kosten ab, wenn Sie wegen einer Krankheit oder eines Unfalls ausfallen oder wenn der Praxisbetrieb zum Beispiel aufgrund eines Wasserschadens vorübergehend eingestellt werden muss.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Eine Praxisausfallversicherung übernimmt bei Verdienstausfall wegen Unfall oder Krankheit die weiterlaufenden Fixkosten, die etwa für Personal, Miete oder Finanzierungsraten der Arztpraxis anfallen. Diese Absicherung ist nicht nur für Allgemeinmediziner wichtig, sondern auch für Zahn- oder Tierärzte.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Sie kann als Ergänzung zu einer Krankentagegeldversicherung angesehen werden. Während die Krankentagegeldversicherung das eigene Einkommen des Arztes absichert, übernimmt die Praxisausfallversicherung die Betriebskosten. Aber auch, wenn die Praxisräume aufgrund eines Wasserrohrbruchs, eines Einbruchs oder eines Feuers eine Zeitlang unbenutzbar bleiben, leistet die Versicherung. Denn auch in diesem Fall müssen die Angestellten ihre Gehälter erhalten und sind Miete und Finanzierungsraten weiterzuzahlen. Eine behördlich angeordnete Quarantäne (keine Epidemie) ist ebenfalls ein Fall für die Praxisausfallversicherung.</p>
<p>In der Regel können Sie Ihren benötigten Tagessatz (z.B. 200 Euro) individuell bestimmen und zudem vereinbaren, dass eine Leistung erst nach einer gewissen Karenzzeit gezahlt wird.</p>
<h3>Inhaltsversicherung für das Praxisinventar</h3>
<p>Wichtig zu wissen: Das Praxisinventar (Medizintechnik, Möbel, etc.) ist kein Bestandteil der Praxisausfallversicherung und ausschließlich über eine Praxisinhalts- oder Elektronikversicherung für Mediziner versicherbar. So wie die Hausratversicherung Ihre Wohnung schützt, schützt die Inhaltsversicherung Ihre Praxiseinrichtung vor Verlust und Beschädigung durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser (z. B. Nässeschäden durch Rohrbruch), Sturm und Hagel.</p>
<p>Ein wichtiger Punkt ist hier, ähnlich wie bei der privaten Hausratversicherung, eine Unterversicherung zu vermeiden. Anderenfalls müssten Sie als Versicherungsnehmer eventuell einen Eigenanteil aus eigener Tasche zahlen. Dafür kann zum Beispiel ein Tarif gewählt werden, der auf eine eventuelle Unterversicherung verzichtet.</p>
<h3>Elektronikversicherung ergänzt die Inhaltsversicherung</h3>
<p>Weil in den meisten Arztpraxen die Medizintechnik den mit Abstand größten Wert darstellt, lohnt sich außerdem der Abschluss einer separaten Elektronikversicherung. Ihre Leistungen gehen über die klassischen Gefahren der Inhaltsversicherung hinaus und decken zum Beispiel auch Bedienungsfehler, Kurzschlüsse oder Sturzschäden ab.</p>
<h3>Angriffe aus dem Internet nicht unterschätzen</h3>
<p>Ergänzt werden kann die Elektronikversicherung durch eine Cyber-Versicherung. Längst werden nicht mehr nur große Konzerne, Behörden oder Institutionen Opfer von Angriffen aus dem Internet. Kleinere Unternehmen, und damit Arztpraxen, können ebenso attackiert werden. Dort lagern viele hochsensible Daten, die nicht in falsche Hände geraten dürfen. Auch angesichts der verschärften Regelungen aus der Datenschutzgrundverordnung ist eine eigene Cyber-Versicherung für jede Arztpraxis sinnvoll.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 16 Aug 2022 09:52:53 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2021/07/Teaser_Arzt.jpg</imagePath>
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: Pixabay</imageCopyright>
                                
                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Warum eine Kurtagegeldversicherung so wichtig ist]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[PKV für Ärzte ]]></subTitle>
                                
                                <newsId>296</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/warum-eine-kurtagegeldversicherung-so-wichtig-ist/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Wer privat krankenversichert ist und nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, denkt meist nicht daran, dass damit keine Ansprüche auf Kostenübernahme bei einer Reha oder Kur bestehen. Hier können eine Kurkostenversicherung oder eine Kurtagegeldversicherung den notwendigen Schutz sichern.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Hätten Sie’s gewusst? In der privaten Krankenversicherung sind die Kosten einer medizinische Rehabilitationsmaßnahme (Reha) nicht abgedeckt. Gleiches gilt für den Aufenthalt in einer Kurklinik oder einem Sanatorium (Kur). Diese Leistungen werden in der Regel von der gesetzlichen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht und sind nicht automatisch Bestandteil der PKV.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Ärzte zum Beispiel gehören den Kammerberufen an. Hier übernehmen die verschiedenen Versorgungswerke einen Teil der Altersvorsorge und der Hinterbliebenenvorsorge. Lassen sich Ärzte als Mitglieder eines Versorgungswerks von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien, verlieren sie den Anspruch auf Reha-Maßnahmen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Vom Versorgungswerk würden sie lediglich Zuschüsse zur Reha oder zur Anschlussheilbehandlung erhalten, aber nicht für präventive Maßnahmen wie eine Kur.</p>
<h3>Kurkosten- oder Kurtagegeldversicherung</h3>
<p>Da Ärzte meist privat krankenversichert sind, müssten sie die Kosten einer Reha oder Kur zumindest anteilig, oft jedoch komplett, selbst übernehmen. Es sei denn, sie haben ihre Krankenversicherung um eine Kurkostenversicherung oder Kurtagegeldversicherung ergänzt. Während bei der Kurkostenversicherung bis zu 100 Prozent der Behandlungs- und Aufenthaltskosten bis zum vereinbarten Tagessatz übernommen werden, leistet die Kurtagegeldversicherung immer den bei Vertragsabschluss festgelegten Tagessatz.</p>
<h3>Worauf es bei einem guten Tarif ankommt</h3>
<p>Insbesondere die Formulierungen in den Bedingungen sind entscheidend über die Leistungen der Kurtagegeldversicherung. Es sollten die „ambulante und stationäre Vorsorgekur“ als Vorsorgeleistung zur Vorbeugung von Erkrankungen, die „medizinische Rehabilitation (Reha)“ als stationäre oder ambulante Maßnahme zur Wiederherstellung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit nach einer Erkrankung sowie die „Anschluss-Heilbehandlung“ nach einer Operation oder einem Krankenhausaufenthalt eingeschlossen sein.</p>
<h3>Wie hoch der Tagessatz gewählt werden sollte</h3>
<p>Abhängig von der Kurklinik sind die Kosten für den Aufenthalt unterschiedlich hoch. Für drei Wochen können so zwischen 2.000 und 6.000 Euro fällig werden. Bei Ärzten liegen die Ansprüche an die Leistungen der Kur oder Reha oft höher, da sie beruflich bedingt über mehr Hintergrundwissen verfügen. Und sie wollen mindestens das bekommen, was sie ihren Kunden auch verschreiben. Zudem haben sie aufgrund des meist gehobeneren Lebensstandards auch höhere Ansprüche an die Leistungen und sind bereit, dafür mehr zu zahlen. Sie wollen sich die Auszeit bewusst gönnen.</p>
<h3>Beispiel der Kosten</h3>
<p>Je früher die Entscheidung für eine Kurtagegeldversicherung fällt, desto günstiger der monatliche Beitrag. Für einen Tagessatz von 50 Euro könnte ein 23-Jähriger mit einer monatlichen Prämie zwischen 3 oder 4 Euro rechnen, würde also für 150 Euro Leistung 15 bis 20 Euro bezahlen. Mit 48 Jahren dagegen ist die Prämie mehr als doppelt so hoch und beträgt um die 35 Euro. Oft sind die Tagessätze auf eine Höchstsumme begrenzt, zum Beispiel auf 150 Euro. Das kann jedoch optional erhöht werden, etwa auf das Doppelte.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 01 Aug 2022 09:35:46 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2022/08/Teaser_Gymnastik.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Tatort Arztpraxis: Warum Cyberschutz immer wichtiger wird]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Hackerangriffe nehmen zu]]></subTitle>
                                
                                <newsId>295</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/tatort-arztpraxis-warum-cyberschutz-immer-wichtiger-wird/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Terminverwaltung, digitale Akten, Bestellsoftware oder Inventarlisten: Das Risiko, dass niedergelassene Ärzte Opfer von Hackerangriffen werden, ist groß. Kommen zum Beispiel Patientendaten abhanden, kann das fatale Folgen haben – bis hin zur Praxisschließung. Schutz vor solchen Risiken bietet nur eine gute Cyberversicherung.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>„Das betrifft uns doch nicht, unsere Praxis ist viel zu klein.“ Viele niedergelassene Ärzte unterschätzen noch immer das Risiko, Opfer eines Hackerangriffs zu werden. Eine fatale Fehleinschätzung. Denn Internet-Kriminelle haben es längst nicht mehr nur auf große Firmen abgesehen. Auch Ärzte sind für sie ein lohnendes Ziel. Der Grund: Sie sind besonders gut erpressbar, da sie zur Geheimhaltung verpflichtet sind, und verfügen in der Regel über ausreichend Liquidität.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Hinzu kommt, dass die IT in vielen Arztpraxen schlecht gesichert ist. Laut dem Branchenreport „Cyberrisiken von Ärzten und Apotheken“ des <a href="https://www.gdv.de/de">Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft</a> (GDV) verwenden 22 von 25 getesteten Praxen sehr einfach zu erratende oder gar keine Passwörter. Vielfach teilen sich auch mehrere Benutzer dieselbe Zugangskennung oder dieselben Administratorenrechte. All das sind klassische Einfallstore für Cyberkriminelle, ebenso wie sogenannte Phishing-Mails, also harmlos erscheinende E-Mails mit Dateianhängen, in denen eine Schadsoftware versteckt ist.<strong> </strong></p>
<h3>Im Extremfall droht Praxisschließung</h3>
<p>Die Bandbreite, Opfer von Cyberkriminalität zu werden, ist für Arztpraxen also groß, dabei verfügen gerade sie über sensible Gesundheitsdaten, die einem maximalen Schutz unterliegen sollten. Das gilt insbesondere für Patientendaten. Gelangen die an die Öffentlichkeit, ist das nicht nur ein großer Imageschaden, mitunter wird dann auch noch ein Bußgeld seitens der Datenschutzbehörden fällig – von Schadenersatzforderungen der Patienten ganz zu schweigen. Werden Daten verschlüsselt, um Lösegeld zu erpressen, kann das sogar den Praxisbetrieb für längere Zeit komplett lahmlegen.</p>
<h3>Was eine Cyber-Versicherung leistet</h3>
<p>Eine eigene Cyber-Versicherung kann in solchen Fällen helfen und sollte in medizinischen Praxen zum Standard gehören. Sie übernimmt in der Regel nicht nur die Kosten, die durch Datendiebstähle, Schadenersatzansprüche oder die Unterbrechung des Praxisbetriebs entstehen, sondern steht dem Opfer auch mit einem umfangreichen Service-Angebot zur Seite. Im Ernstfall schickt und bezahlt die Versicherung zum Beispiel Experten für IT-Forensik, vermittelt spezialisierte Anwälte und PR-Spezialisten zur Eindämmung des Imageschadens.</p>
<p>Wichtig: Um eine Unterversicherung zu vermeiden, raten Experten dazu, eine ausreichend hohe Versicherungssumme zu vereinbaren. Eine gute Police sollte außerdem keine Sublimits enthalten, also Obergrenzen für einzelne Bausteine wie etwa die Zahlung von Lösegeldern bei einer Erpressung. Achten sollte man außerdem darauf, dass die Betriebs­unterbrechung automatisch mitversichert ist.</p>
<h3>Schutz vor Cyber-Angriffen</h3>
<p>Natürlich sollte jeder Praxisinhaber daneben selbst aktiv werden, um die Risiken eines Cyberangriffs einzudämmen. Hier fünf wichtig Tipps des GDV:</p>
<ul>
<li>Sicherheitsupdates automatisch und zeitnah einspielen</li>
<li>Mindestens einmal wöchentlich Sicherungskopien machen</li>
<li>Administratoren-Rechte nur an Administratoren vergeben</li>
<li>Alle Systeme mit einem Schutz gegen Schadsoftware ausstatten</li>
<li>Jeden Nutzer mit eigener Zugangskennung und individuellem, sicherem Passwort ausstatten</li>
</ul>
<h3>Cyberschutz auch für Privatpersonen wichtig</h3>
<p>Cyberschutz ist auch für andere Unternehmen wichtig. Und auch Privatpersonen sollten über eine eigene Absicherung nachdenken: Rund 40 Prozent der privaten Internetnutzer in Deutschland sind immerhin schon einmal Opfer eines Cyberangriffs geworden – Tendenz steigend. Wichtig zu wissen: Private Cyberversicherungen werden häufig als Zusatzdeckung zur Hausratversicherung angeboten. Die Deckung beschränkt sich dann meistens nur auf eigene Schäden. Einen Komplettschutz bietet nur eine separate Cyber-Police.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 26 Jul 2022 13:28:38 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2022/03/Aerztin_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Achim Nixdorf</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Vorsorge für die eigene Zukunft mit einer Pflegetagegeldversicherung]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Besonders wichtig für Handwerker]]></subTitle>
                                
                                <newsId>294</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/vorsorge-fuer-die-eigene-zukunft-mit-einer-pflegetagegeldversicherung/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Vor allem Bauhandwerker leiden unter körperlichen Belastungen, die zu einer späteren Pflegebedürftigkeit führen können. Da die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung nicht ausreichen, ist es für sie deshalb ratsam, über den Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung nachzudenken.  </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Zum Handwerk in Deutschland zählen laut Zentralverband des Deutschen Handwerks rund eine Million Betriebe mit circa 5,62 Millionen Menschen und etwa 363.000 Auszubildenden. 13 Prozent aller Erwerbstätigen und sogar 28 Prozent aller Lehrlinge hierzulande sind im Handwerk tätig. Rund 650 Milliarden Euro Umsatz erwirtschaften die Beschäftigten jährlich.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Doch die Arbeitsbedingungen im Handwerk sind oft schwerer als in anderen Berufen. Zwar hängen die jeweiligen Belastungen stark vom Gewerk ab, aber insgesamt lässt sich sagen, dass der körperliche Anspruch in der Regel höher ist. Langes Stehen, schweres Heben, bei Wind und Wetter draußen arbeiten. Das führt oft zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie Knie- oder Rückenproblemen.</p>
<h3>Steigende Lebenserwartung sorgt für mehr Pflegefälle</h3>
<p>Das Risiko für schwerere Erkrankungen ist also bei körperlich arbeitenden Menschen höher als bei anderen. Daher ist es für Angehörige dieser Berufsgruppen nicht unwahrscheinlich, dass sie einmal pflegerische Unterstützung benötigen werden. Zumal auch die Lebenserwartung insgesamt steigt. Zudem zeigt die Statistik, dass jeder zweite Mann und zwei von drei Frauen im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig werden.</p>
<p>Die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung reichen allerdings meist nicht aus, um alle Kosten zu decken. Für den Pflegegrad 1 gibt es in der vollstationären Pflege 125 Euro und beim Pflegegrad 5 2.005 Euro. Dazu gehören neben den monatlichen Belastungen zum Beispiel auch Umbauten im Haus oder der Wohnung, um die Pflege in den eigenen vier Wänden zu realisieren. Hierfür stehen in jedem Pflegegrad 4.000 Euro zur Verfügung.</p>
<p>Obwohl die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung regelmäßig steigen, informieren gleichzeitig die Sozialverbände immer wieder, wie teuer Pflegeheime und damit die Eigenanteile für die Pflegebedürftigen mittlerweile sind. Je nach Bundesland liegen diese eigenen Kosten im Jahr 2022 zwischen rund 2.500 (Baden-Württemberg) und 1.800 Euro (Thüringen). Der bundesweite Durchschnitt beträgt rund 2.180 Euro.</p>
<h3>Kosten für das Pflegeheim und bei ambulanter Pflege hoch</h3>
<p>Selbst die Kosten für ambulante Pflegedienste werden nicht komplett durch die Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung gedeckt. Im Pflegegrad 1 bekommt der Pflegebedürftige keine finanzielle Unterstützung, auch wenn bereits ein ambulanter Pflegedienst hier notwendig wird. Der sogenannte Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro steht allerdings auch Personen im ersten Pflegegrad zu.</p>
<p>Ein Eigenanteil von bis zu ein paar hundert Euro, je nach Pflegegrad, sollte daher eingeplant werden. Private Pflegezusatzversicherungen können diese Lücke schließen. Dabei stehen drei Produkte zur Auswahl, die sich in den Leistungen, der Flexibilität und den Kosten unterscheiden: die Pflegetagegeldversicherung, die Pflegekostenversicherung und die Pflegerentenversicherung.</p>
<h3>Die häufigste Zusatzversicherung: die Pflegetagegeldversicherung</h3>
<p>Die Pflegetagegeldversicherung als reine Risikoversicherung wird von privaten Krankenversicherern angeboten und gilt dabei als die am häufigsten gewählte Versicherung. Der Versicherte bekommt im Pflegefall das vereinbarte Tagegeld, das meist auf 200 Euro pro Tag begrenzt ist. Hier stehen flexible und statische Tarife zur Wahl sowie ein geförderter, der „Pflege-Bahr“-Tarif. Wichtig zu wissen: Den vollen Tagessatz gibt es in der Regel erst im Pflegegrad 5. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass der Leistungsanspruch auch bei der ambulanten Pflege zuhause gilt.</p>
<p>Zu den Leistungen der Pflegetagegeldversicherung gehört in der Regel ein sofortiger, weltweiter Versicherungsschutz ohne Wartezeiten. Bei der stationären Pflege sind die Leistungen oft höher. Auch bei einer vorübergehenden Pflegebedürftigkeit können Leistungen beansprucht werden, und es gibt Optionsrechte zur Erhöhung des Versicherungsschutzes.</p>
<h3>Gesundheitsfragen und Beitragsbefreiung</h3>
<p>Ferner kann eine Dynamik, also eine regelmäßige Steigerung der Beiträge zum Ausgleich der Inflation, vereinbart werden. Diese dynamische Erhöhung der Beiträge gilt auch, wenn die Pflegebedürftigkeit bereits eingetreten ist. Daher sollte das bei der möglichen Höhe der Versicherungsbeiträge ebenfalls eingeplant werden.</p>
<p>Denn eine Beitragsbefreiung im Pflegefall muss im Tarif vorgesehen sein. Außerdem müssen bei den meisten Pflegezusatzversicherungen Gesundheitsfragen beantwortet werden. Hier kann es, wie bei Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen, zu Leistungsausschlüssen oder Zuschlägen für die jeweilige Vorerkrankung kommen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 19 Jul 2022 13:14:22 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2021/07/Handwerker_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Unterwegs im Grünen – was Sie jetzt über Zecken wissen sollten]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Infektionsgefahr]]></subTitle>
                                
                                <newsId>293</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/unterwegs-im-gruenen-was-sie-jetzt-ueber-zecken-wissen-sollten/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Raus aus dem Büro und rein in die Natur – jetzt starten wieder viele Menschen in den wohlverdienten Urlaub. Doch Achtung: Sommerzeit ist auch Zeckenzeit. Die kleinen Spinnentiere können Reisende mit schweren Erkrankungen wie Borreliose und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) infizieren. Schutz bietet unter anderem eine Impfung.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Zecken sind Spinnentiere und kommen überall in Mitteleuropa vor. Sie werden aktiv, sobald die Temperaturen konstant über acht Grad liegen. Als besondere Risikogebiete gelten bei uns in Deutschland vor allem Bayern und Baden-Württemberg, Südhessen, das südöstliche Thüringen und Sachsen. Zecken ernähren sich von Blut und können über ihren Stechapparat verschiedene Krankheitserreger auf Mensch und Tier übertragen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Zu den häufigsten durch Zecken übertragenen Infektionskrankheiten gehört zum einen die Borreliose, eine Bakterieninfektion, die bundesweit vorkommt. Zum anderen die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), die durch FSME-Viren verursacht wird und hauptsächlich im süddeutschen Raum auftritt.</p>
<h3>Borreliose ist behandelbar, FSME nicht</h3>
<p>Wichtig: Sollte sich nach einem Stich ein roter Randkreis an der Einstichstelle bilden, sollten Sie rasch einen Arzt aufsuchen, denn dies ist ein Indiz für eine Borreliose. Die bakterielle Infektion hat keinen typischen Verlauf und kann gut mit Antibiotika behandelt werden.</p>
<p>Anders sieht es bei der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) aus, die zu einer Entzündung des Gehirns und der Hirnhäute führen kann. Sie ist kaum behandelbar. In den meisten Fällen treten zunächst grippeähnliche Beschwerden auf. In etwa jedem zehnten Fall greift das FSME-Virus das zentrale Nervensystem an, was zu bleibenden Schäden führt. Symptome sind Krämpfe, Lähmungen, Sprachstörungen und Bewusstseinsstörungen.</p>
<p>Schutz kann hier nur eine FSME-Impfung bieten. Viele deutsche Krankenkassen übernehmen die Kosten bei Reisen in deutsche und ausländische FSME-Risikogebiete. Es empfiehlt sich, bei der eigenen Kasse wegen der Kostenübernahme nachzufragen.</p>
<h3>Wie lassen sich Zeckenstiche wirksam vermeiden?</h3>
<p>Zecken finden sich meist am Rande hoher Grashalme von Wiesen, an Flussufern oder im Unterholz von Wäldern. Bei Spaziergängen sollte man daher lange geschlossene Kleidung tragen und zudem die Socken über die Hosenbeine ziehen. Anti-Zeckensprays aus der Apotheke bieten zusätzlichen Schutz. Übrigens: Anders als viele Menschen glauben, fallen Zecken nicht von Bäumen. Die Tiere klettern maximal nur 1,5 Meter hoch. Das heißt, dass das Grün der meisten Bäume für sie in unerreichbaren Höhen liegt.</p>
<p>Wenn Sie eine Zecke an ihrem Körper entdecken, handeln Sie rasch und überlegt. Umfassen sie den Parasiten mit einer Pinzette oder Zeckenzange (gibt’s in Apotheken) am Kopf. Ziehen Sie die Zecke heraus, ohne sie zu zerquetschen. Verwenden Sie kein Öl oder Alkohol und desinfizieren Sie die Einstichstelle nach dem Entfernen. Beobachten Sie, ob sich die Stelle entzündet. Falls ja, auf jeden Fall zum Arzt gehen.</p>
<p>Viele weitere Infos zu Zecken finden Sie auf der Website des Robert Koch Institus. Klicken Sie <em><a href="https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/FSME/Zecken/Zecken.html" target="_blank" rel="noopener">hier</a></em>!</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 06 Jul 2022 12:22:06 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2022/07/Wanderer_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Oliver Lepold</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Private Rentenversicherung: So können Ärzte fürs Alter vorsorgen]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Den Ruhestand planen]]></subTitle>
                                
                                <newsId>292</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/private-rentenversicherung-so-koennen-aerzte-fuers-alter-vorsorgen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Auch Ärztinnen und Ärzte benötigen immer häufiger eine zusätzliche Altersvorsorge, um ihren Ruhestand abzusichern. Denn das berufsständische Versorgungswerk allein zahlt keine ausreichenden Altersrenten mehr. Schließen lässt sich die Lebensstandardlücke zum Beispiel mit einer privaten Rentenversicherung. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Ärzte, ob niedergelassen oder angestellt, sind in Deutschland grundsätzlich über das Versorgungswerk der jeweiligen Ärztekammer pflichtversichert. Im Gegensatz zu Empfängern der gesetzlichen Rente sind sie damit deutlich besser fürs Alter abgesichert. Doch der demografische Wandel und die Niedrigzinsphase lassen auch die Renditen und Leistungen der Versorgungswerke sinken. Das macht es notwendig, sich auch privat zu versichern.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Eine gute Möglichkeit der Altersvorsorge stellen private Rentenversicherungen dar. Sie bieten garantierte Leistungen im Alter, zum Beispiel in Form einer monatlichen Rente auf Lebenszeit oder einer einmaligen Kapitalauszahlung. Darüber hinaus ist es auch möglich, dass Sie sich eine monatliche Sofortrente gegen Einmalbeitrag auszahlen lassen. Zudem können auf Wunsch Angehörige über eine Rentengarantiezeit oder eine Hinterbliebenenrente abgesichert werden.</p>
<h3>Mehr Rendite mit fondsgebundenen Policen</h3>
<p>Wie hoch die Zusatzrente am Ende ausfällt, hängt nicht nur von der Laufzeit und der Höhe Ihrer Beiträge ab, sondern auch von der Form des gewählten Vertrags. In der Vergangenheit wurden vor allem sicherheitsorientierte, klassische Varianten mit vollständig garantiertem Beitragserhalt stark nachgefragt. Da aber der garantierte Zinssatz in den vergangenen Jahren stetig gesunken ist – aktuell liegt er für Neuverträge bei 0,25 Prozent – raten Experten inzwischen eher zu renditeorientierteren Varianten wie etwa fondsgebundenen Rentenversicherungen.</p>
<p>Dabei wird ein Teil der Beiträge entsprechend der gewählten Risikostrategie in Investmentfonds investiert. Entwickeln sich die Anlagen positiv, profitieren die Versicherten von den Erträgen und damit von einer höheren Rente im Alter. Natürlich sind auch Verluste möglich. Allerdings können gerade bei langen Laufzeiten Schwankungen der Märkte sehr gut aufgefangen und ausgeglichen werden. Viele Versicherer bieten ihren Kunden außerdem ein aktives Ablaufmanagement an, bei dem vor Laufzeitende Anlagen mit mehr Renditechancen sukzessive in sichere Anlagen umgeschichtet werden.</p>
<h3>Hohe Flexibilität und Steuervorteile</h3>
<p>Für eine private Rentenversicherung als Altersvorsorgeinstrument spricht auch ihre hohe Flexibilität. Als Sparer können Sie zum Beispiel bei Bedarf Kapital entnehmen, Zuzahlungen leisten, Beiträge aussetzen und den Rentenbeginn frei wählen.</p>
<p>Außerdem profitieren Sie von Steuervorteilen: Bei einer einmaligen Kapitalauszahlung müssen Sie nur die Hälfte des Wertzuwachses mit ihrem individuellen Steuersatz versteuern, wenn Ihr Vertrag mehr als zwölf Jahre gelaufen ist und Sie das Geld erst im Alter von 62 Jahren ausgezahlt bekommen (12/62-Regel). Bei Verträgen vor 2012 gilt das 60. Lebensjahr. Eine Kapitalertragssteuer fällt dann nicht an.</p>
<p>Monatlich ausgezahlte Renten werden mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert. Wie hoch dieser ist, richtet sich nach Ihrem Renteneintrittsalter. Derzeit liegt er für 65-Jährige bei 18 Prozent. Das bedeutet: Nur 18 Prozent der jährlichen Rentenzahlungen fließen in die Berechnung der Einkommensteuer mit dem jeweiligen persönlichen Steuersatz ein.</p>
<p>Grundsätzlich gilt: Beginnen Sie so früh wie möglich mit Ihrer privaten Altersvorsorge. Dann kommt der sogenannte Zinseszinseffekt am besten zum Tragen und Sie müssen insgesamt weniger eigenes Kapital aufbringen, um Ihr Sparziel zu erreichen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 22 Jun 2022 12:20:27 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2021/07/Teaser_Arzt.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Achim Nixdorf</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Weltweiter Schutz für entspannte Urlaubstage im Ausland]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Reisekrankenversicherung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>291</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/weltweiter-schutz-fuer-entspannte-urlaubstage-im-ausland/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Zahnschmerzen auf Bali oder ein umgeknickter Fuß in der Schweiz: Wenn Sie während Ihres Urlaubs im Ausland erkranken, können sie auf den Behandlungskosten schnell sitzen bleiben. Denn die Krankenkassen kommen dafür nur eingeschränkt oder gar nicht auf. Vor diesem Risiko schützt Sie eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Wann und für wen sich die Police lohnt, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Nur wenige denken vor der verdienten Urlaubsreise an einen Unfall oder eine Krankheit. Das ist verständlich. Trotzdem sollten Sie den Ernstfall einmal durchspielen, damit Sie die Behandlung hinterher nicht aus der eigenen Tasche bezahlen müssen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Lediglich innerhalb der Europäischen Union, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz sowie in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, zahlt die gesetzliche Kran­ken­kas­se einen Teil der Arzt- und Krankheitskosten, meist ist dieser Schutz aber sehr löchrig. Auch gehört der Rücktransport aus dem Urlaubsland nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Warum eine zusätzliche Reisekrankenversicherung sinnvoll ist, liegt damit auf der Hand.</p>
<h3>Wer braucht eine Auslandsreise-Krankenversicherung?</h3>
<p>Damit braucht eigentlich jeder eine private Krankenversicherung, der ins Ausland verreist und sich gegen hohe Kosten im Krankheits- und Unfallfall absichern möchte. Allerdings gibt es nicht nur die Globetrotter, die privat reisen. Da sind noch all jene, die beruflich bedingt ins Ausland gehen. Kurze geschäftliche Trips sind in vielen privaten Angeboten eingeschlossen. Wer dagegen längere Zeit als Expatriat fern der Heimat verweilt, benötigt einen anderen Schutz. Werden Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber ins Ausland geschickt, müssen sie für eine entsprechende Absicherung der gesamten Familie sorgen.</p>
<h3>Was ist versichert?</h3>
<p>Zahnbehandlungen, ambulante und stationäre Behandlungen, unaufschiebbare Operationen, Komplikationen in einer Schwangerschaft zählen zu den üblichen Leistungen einer Auslandskrankenversicherung. Dabei sollte man darauf achten, ob der Schutz weltweit gilt oder möglicherweise bestimmte Regionen ausgeschlossen werden, bis zu welchem Alter Kinder beitragsfrei mitversichert sind und ob eine Selbstbeteiligung vereinbart ist. Wichtig: Die Versicherung sollte auch bei einer Corona-Erkrankung im Ausland leisten.</p>
<h3>Was kostet eine Auslandskrankenversicherung?</h3>
<p>Insbesondere für diejenigen, die regelmäßig und mehrmals im Jahr das Leben außerhalb Deutschlands erkunden, lohnt sich eine Police schnell. Dabei sichern die Anbieter jedoch unterschiedliche Zeiträume innerhalb eines Jahres ab. Üblich sind 56 Tage, aber auch 42 oder 35 Tage.</p>
<p>Zudem sollte der potenzielle Versicherungsnehmer auf die eingeschlossenen Reiseziele achten. Insbesondere die USA und Kanada sind oftmals ausgeschlossen. So ist eine Familie mit einem Jahresbeitrag von rund 20 Euro bereits ein Jahr lang gegen Krankheit abgesichert. Sollen auch ein möglicher Reise-Rücktritt, ein Reiseabbruch und das Gepäck versichert werden, können zusätzliche Bausteine gewählt werden. Für eine Familie kostet das etwa 150 Euro im Jahr.</p>
<h3>Wie funktioniert die Reisekrankenversicherung?</h3>
<p>Wird der Urlauber krank und muss ärztlich behandelt werden, zahlt die Auslandskrankenversicherung diese Kosten anhand von Rechnungen, die eingereicht werden müssen. Daher empfiehlt es sich unbedingt darauf zu achten, dass alle Belege korrekt ausgestellt sind.</p>
<p>Müssen Sie ins Krankenhaus, sollte gleich die Versicherung eingeschaltet werden, damit sie direkt mit der Klinik die Kostenübernahme vereinbaren kann. Ist ein medizinisch sinnvoller (das ist eine wichtige Formulierung) Rücktransport in den Versicherungsschutz eingeschlossen, kümmert sich der Versicherer um die Organisation und trägt die Kosten. Bei der Formulierung „medizinisch notwendig“ sollte man dagegen vorsichtig sein. Denn dann kommt der Versicherer häufig nur für den Rücktransport auf, wenn im Urlausland keine effektive Behandlung erfolgen kann.</p>
<h3>Wo kann man eine Versicherung abschließen?</h3>
<p>Auslandskrankenversicherungen können über Makler und Vermittler ebenso abgeschlossen werden wie direkt beim Versicherer oder über Vergleichsplattformen. Auch Reiseveranstalter weisen ihre Kunden oftmals auf den Abschluss der Versicherung hin und arbeiten mit einem Anbieter zusammen. Über den können die Reisenden dann direkt einen Vertrag unterschreiben.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 15 Jun 2022 14:38:21 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1562247104-Strand_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Photovoltaik-Versicherung – wichtiger Schutz für Ihre Solaranlage]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Investition in die Zukunft]]></subTitle>
                                
                                <newsId>290</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/photovoltaik-versicherung-wichtiger-schutz-fuer-ihre-solaranlage/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Die Klimakrise schreitet aufgrund der hohen CO2-Emissionen immer schneller voran. Alternativen wie Sonnenenergie werden daher wichtiger und tragen ihren Anteil zur Energiewende in Deutschland bei. Auch Unternehmer können mit der Installation von Solaranlagen einen Beitrag leisten. Doch eine Photovoltaikanlage sollte richtig versichert sein.  </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Um die Klimaziele der deutschen Bundesregierung zu erreichen und damit die Vereinbarungen des Pariser Klimaschutzabkommens zu erfüllen, muss der Ausbau von Photovoltaik zur Erzeugung von Strom vorangetrieben werden, so der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW). Jedoch klafft zwischen dem Marktvolumen 2021 und dem Bedarf eine große Lücke. Etwa dreimal so viele Anlagen müssten jährlich hinzukommen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>2021 wurden rund 5,25 Gigawatt hinzu gebaut, notwendig sind bis 2030 allerdings jedes Jahr 15,6 Gigawatt, so der BSW. Während bei privaten Anlagen im vergangenen Jahr Zuwächse zu verzeichnen waren, gingen die Neuanlagen auf Gewerbedächern zurück. Einen Grund dafür sieht der Verband in veralteten und viel zu niedrigen gesetzlichen Photovoltaik-Ausbauzielen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Bundesregierung habe sie nicht an den stark wachsenden Ökostrombedarf angepasst.</p>
<h3>Regierung will Erneuerbare Energien stärker ausbauen</h3>
<p>Das soll sich jetzt offenbar ändern. Anfang April legte das Bundeswirtschaftsministerium unter Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) einen entsprechenden Gesetzentwurf, das „Osterpaket“, vor. Denn neben dem Umstellen auf Erneuerbare Energien für den Klimaschutz sorgte der Krieg in der Ukraine und damit verbunden die unsichere Energieversorgung für eine zusätzliche Motivation zum Ausbau alternativer Energiequellen.</p>
<p>Dieses Osterpaket im Rahmen des „Energiesofortpakets” passt unter anderem das EEG und das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) an. Insbesondere die Energiegewinnung durch Wind und Sonne soll vorangetrieben werden, um das neue Ausbauziel bis 2030 zu erreichen.</p>
<p>Photovoltaikanlagen werden also nach wie vor eine wichtige und vermutlich sogar wichtigere Rolle spielen als bisher. Wenn Sie als Unternehmer einen Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten und sich gleichzeitig unabhängiger von Stromlieferungen machen möchten, sollten Sie also ernsthaft über die Anschaffung einer Photovoltaikanlage nachdenken. Die Dachflächen von Bürogebäuden und/oder Produktions- und Lagerhallen bieten viel Platz für Solarstrom.</p>
<h3>Unterstützung bei Investitionen in Solarstrom</h3>
<p>Zudem vergütet der Bund die Einspeisung in das öffentliche Netz gemäß EEG und über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Mit dem Förderkredit Erneuerbare-Energie-Standard (270) etwa können Unternehmer spezielle Darlehen mit geringeren Zinsen als marktüblich in Anspruch nehmen. Auch andere Kreditinstitute wie die Umweltbank unterstützen die Anschaffung von Photovoltaikanlagen mit zinsgünstigeren Krediten. Neben der Förderung durch den Bund können auch Programme der Länder, Städte und Gemeinden mit ihren unterschiedlichen Konditionen und Zuschüssen beantragt werden.</p>
<h3>Schutz für Ihre Photovoltaikanlage</h3>
<p>Ein Versicherungsschutz über eine Photovoltaik-Versicherung ist angesichts der hohen Investitionskosten unbedingt empfehlenswert. Die Photovoltaik-Versicherung ist in der Regel eine sogenannte Allgefahrendeckung. Über die klassischen Risiken wie Feuer und Sturm hinaus sind damit viele weitere Gefahren abgedeckt. Dies sind unvorhergesehen eintretende Schäden wie zum Beispiel Diebstahl, Vandalismus, Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Überspannungen aller Art, Feuchtigkeit oder Tierverbiss, aber auch die darus resultierenden Ertragsausfalle und zusätzliche Kostenpositionen sind meist von der Absicherung umfasst.</p>
<h3>Optionale Erweiterungen</h3>
<p>Die Photovoltaik-Versicherung gilt für Gewerbekunden üblicherweise für Büro- und Geschäftsgebäude, Gewerbe- und Industriegebäude sowie landwirtschaftliche Gebäude.</p>
<p>Neben den versicherten Solarmodulen selbst sind weitere Elemente wie die Modultragekonstruktionen, die Montagesets, Wechselrichter oder Überwachungskomponenten inbegriffen. Bei Bedarf kann darüber hinaus unter anderem eine separate Montage- oder eine Betreiber-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.</p>
<p>Letztere ist gerade für größere Anlagen empfehlenswert und schützt Sie und Ihr Privatvermögen, wenn Dritten durch Ihre Anlage ein Schaden entsteht. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Ihre Photovoltaikanlage durch einen Kurzschluss in Brand gerät und dieser auf das Nachbargebäude übergreift.</p>
<p>Wichtig zu wissen: Eine Photovoltaik-Versicherung ist natürlich nicht nur für gewerbliche, sondern auch für alle privaten Betreiber wichtig. Denn Solaranlagen sind in der Regel nicht automatisch über die übliche Wohngebäudeversicherung abgesichert.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 08 Jun 2022 09:13:21 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1563445397-Photovoltaik_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wie sich Selbstständige für den Krankheitsfall richtig absichern ]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Krankentagegeld]]></subTitle>
                                
                                <newsId>289</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/wie-sich-selbststaendige-fuer-den-krankheitsfall-richtig-absichern/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Wer selbstständig ist und zum Beispiel einen Handwerksbetrieb führt, kann sich im Fall einer Krankheit nicht wie ein Angestellter auf ein soziales Sicherheitsnetz verlassen. Bereits ab dem ersten Tag kann es so zu kompletten Einkommensverlusten kommen. Eine Krankentagegeld-Versicherung kann diese Lücke schließen – und die Leistungsdauer ist unbegrenzt.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Selbstständige und Freiberufler sind in ihrem Berufsalltag gänzlich anderen Risiken ausgesetzt als Angestellte. Neben dem Management eines Unternehmens, das sich grundlegend von der Arbeit eines Mitarbeiters unterscheidet, zeigt sich das vor allem, wenn es um die Gesundheit geht.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Im Gegensatz zu einem Angestellten, der in der Regel darauf vertrauen kann, dass sein Arbeitgeber auch bei einer längeren Krankheit bis zur Dauer von sechs Wochen bzw. 42 Kalendertagen den Lohn in voller Höher weiterzahlt, fehlt einem Unternehmer dieses Sicherheitsnetz. Ein Angestellter kann außerdem nach der Lohnfortzahlung auf eine Leistung aus der gesetzlichen Krankenversicherung, nämlich das Krankengeld, setzen. Das ist in der Regel gut 20 Prozent niedriger als das Nettoeinkommen.</p>
<h3>Unternehmer müssen ihr Einkommen selbst absichern</h3>
<p>Auch auf diese Option kann ein Unternehmer nicht bauen. Er muss sein Einkommen im Krankheitsfall selbst stemmen. Entweder hat er für diesen Fall entsprechende Rücklagen gebildet oder er sichert sich privat mit einer Krankentagegeld-Versicherung ab. Je nach Vereinbarung im Vertrag wählt der Versicherungsnehmer dabei den Beginn der Auszahlung mit Feststellen der Arbeitsunfähigkeit. Diese sogenannte Karenzzeit kann wenige Tage betragen oder mehrere Monate.</p>
<p>Wann die Auszahlung starten soll, lässt sich nicht pauschalisieren. Das hängt davon ab, wie lange der Versicherte auf sein Einkommen verzichten kann. Gegebenenfalls muss der eine oder andere eine höhere Prämie für die Absicherung in Kauf nehmen, kann dafür jedoch früher mit einer Leistung aus der Krankentagegeldversicherung rechnen.</p>
<h3>Wie hoch sollte das Krankentagegeld sein?</h3>
<p>Wie hoch nun das Krankentagegeld gewählt wird, entscheidet sich danach, wie hoch das durchschnittliche Nettoeinkommen des Versicherten in den vergangenen zwölf Monaten war. Ebenfalls berücksichtigt werden sollte, ob das volle Nettoeinkommen abgesichert werden soll oder ob 80 oder 90 Prozent davon ausreichen. Sollte sich das Einkommen während der Versicherungszeit verändern, kann das angepasst werden.</p>
<p>Das ist insbesondere dann wichtig, wenn das Einkommen sinkt. In diesem Fall kann die Leistung geringer gewählt werden – damit wird die Prämie günstiger. Soll die Zahlung im Krankheitsfall dagegen erhöht werden, geht damit in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung einher. Diese Möglichkeit sollte daher bereits bei Vertragsabschluss bedacht werden.</p>
<h3>Wie teuer ist eine Krankentagegeld-Versicherung?</h3>
<p>Die Höhe der Prämie wird in erster Linie von der Höhe der Leistung im Krankheitsfall bestimmt sowie vom Auszahlungsbeginn. Zudem spielen das Alter und der Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss eine entscheidende Rolle. Liegen Vorerkrankungen vor, können die Versicherer Risikozuschläge vereinbaren. Sollte diese Erkrankung jedoch im Laufe der Versicherungszeit ausheilen, kann der Versicherte beantragen, den Risikozuschlag aufzuheben.</p>
<h3>Worauf muss man im Krankheitsfall achten?</h3>
<p>Sobald der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit feststellt, sollte der Versicherer informiert werden. Wie diese Frist konkret ausgestaltet ist, steht in den Vertragsbedingungen. Jedoch gilt: lieber zu früh melden als zu spät. Denn rückwirkend erkennen Versicherer die Meldung in der Regel nicht an. Die Karenzzeit fängt an dem Tag an, an dem der Arzt die Arbeitsunfähigkeit schriftlich festgestellt hat.</p>
<h3>Lohnt sich Krankentagegeld für Angestellte?</h3>
<p>Auch für Angestellte, sowohl für diejenigen, die in der gesetzlichen, aber um so mehr für diejenigen, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind, kann sich die Krankentagegeldversicherung lohnen. Für Angestellte besteht jedoch gegenüber Unternehmern der Unterschied, dass sie den Auszahlungsbeginn nicht frei wählen können.</p>
<p>Denn sie dürfen nicht weiter Gehalt beziehen und gleichzeitig Krankentagegeld erhalten. Nach den 42 Tagen der Lohnfortzahlung können sie also ab dem 43. Tag Krankentagegeld zusätzlich zum Krankengeld der Krankenkasse bekommen. Manche Arbeitgeber zahlen sogar deutlich länger im Krankheitsfall das Gehalt weiter. Dann kann die Krankentagegeld-Versicherung erst ab dem Zeitpunkt einspringen, wenn kein Anspruch mehr auf Gehalt oder Lohn besteht.</p>
<p>Viele privat versicherte Arbeitnehmer schließen das Krankentagegeld zusammen mit ihrer Kran­ken­ver­si­che­rung ab. Das ist aber kein Muss. Sie können sich auch bei einem anderen Krankentagegeld-Anbieter versichern, der bessere Bedingungen bietet.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 23 May 2022 09:05:11 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2022/05/Teaser_Knieprobleme.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Rauchstopp – darum sollten Sie jetzt mit dem Qualmen aufhören]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Am 31. Mai ist Weltnichtrauchertag]]></subTitle>
                                
                                <newsId>288</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/rauchstopp-darum-sollten-sie-jetzt-mit-dem-qualmen-aufhoeren/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Dass Rauchen nicht nur potenziell tödlich sein kann, sondern auch der Umwelt massiv schadet, darauf will am 31. Mai der Weltnichtrauchertag aufmerksam machen. Ein Argument mehr, um mit der schädlichen Gewohnheit zu brechen. Wie das gehen kann, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Der Weltnichtrauchertag wurde am 31. Mai 1987 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ins Leben gerufen. Seitdem wird dieser Tag jedes Jahr weltweit genutzt, um verstärkt auf die Gefahren des Zigarettenkonsums hinzuweisen.</p>
<p>In Deutschland werden sämtliche Aktivitäten vom <a href="https://www.abnr.de/" target="_blank" rel="noopener"><strong><em>Aktionsbündnis Nichtrauchen (ABNR)</em></strong></a> und der <a href="https://www.krebshilfe.de/" target="_blank" rel="noopener"><strong><em>Stiftung Deutsche Krebshilfe</em></strong> </a>koordiniert. Sie haben den Weltnichtrauchertag in diesem Jahr unter das Motto „Save (y)our Future“ gestellt. Damit soll die Öffentlichkeit auch für die negativen Umweltauswirkungen des Tabakkonsums sensibilisiert werden – vom hohen Energie- und Wasserverbrauch beim Anbau des Tabaks bis hin zum anfallenden Abfall durch weggeworfene Zigarettenkippen.</p>
<h3>Angst vor Entzugserscheinungen</h3>
<p>Mit einem rauchfreien Leben schützt man also nicht nur sich selbst, sondern auch die Umwelt. Doch Fakt ist: In Deutschland sind noch immer rund 4,4 Millionen der 18- bis 64-Jährigen abhängig von Tabak und Nikotin. Viele von ihnen wollen aufhören, haben aber Angst vor den Entzugserscheinungen wie Reizbarkeit, Unruhe, gestörter Schlaf oder Gewichtszunahme. Trotzdem lohnt sich ein Rauchstopp zu jeder Zeit. Immerhin gehen sehr viele ernst zu nehmende Krankheiten auf Tabakkonsum zurück.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>So ist Rauchen laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) weltweit für über zwei Drittel aller durch Lungenkrebs bedingten Todesfälle verantwortlich. Doch nicht nur Krebs bedroht die Gesundheit eines Rauchers: der Qualm begünstigt auch viele Atemwegserkrankungen wie die chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) oder Asthma. Gleichzeitig erhöht er die Gefahr, einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall zu erleiden.</p>
<h3>Viele Wege führen zum Ziel</h3>
<p>Selbst wenn ein Versuch mit einem Rückfall endet, ist das Wichtigste, das Ziel, Nichtraucher zu werden, weiter zu verfolgen. Studien zufolge brauchen die meisten Raucher drei bis acht Anläufe, um rauchfrei zu werden. Um vom Qualmen loszukommen, gibt es verschiedene Methoden. Die drei wichtigsten im Überblick:</p>
<ul>
<li><strong>Nikotinersatztherapie:</strong> Hierbei wird Nikotin über ein Kaugummi oder Pflaster an den Körper abgegeben. Dadurch werden die Entzugssymptome gelindert. Frei erhältlich sind solche Produkte in jeder Apotheke. Helfen können unter Umständen auch verschreibungspflichtige Wirkstoffe wie Bupropion und Vareniclin. Fragen Sie Ihren Arzt danach.</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Schlusspunkt-Methode:</strong> Bei dieser Methode geht es um einen abrupten Nikotinverzicht zu einem festgesetzten Tag.</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Raucherentwöhnungskurse:</strong> In einer Gruppe wird das eigene Rauchverhalten analysiert und modifiziert. Die Teilnehmer erlernen und erarbeiten alternative Verhaltensweisen zum Rauchen und zum Stressabbau. <strong>Tipp:</strong> Gesetzliche und private Krankenkassen unterstützen ihre Mitglieder bei der Rauchentwöhnung, indem sie zum Beispiel die Kosten für solche Kurse übernehmen. Angeboten werden auch Online-Coachings. Medikamente und Hilfsmittel werden dagegen im Allgemeinen nicht erstattet.</li>
</ul>
<p>Ob auch E-Zigaretten, die weniger Schadstoffe als Tabak enthalten, den Weg zum Nichtraucher ebnen können, ist sehr umstritten. Dazu fehlen noch entsprechende Wirksamkeitsnachweise. Einzelne Studien nähren zudem den Verdacht, dass E-Zigaretten bei weitem nicht so harmlos sind wie viele denken. Für eine Entwöhnungsbehandlung werden sie von Experten daher nicht empfohlen.</p>
<h3>Der Körper erholt sich schnell</h3>
<p>Nach einem erfolgreichen Rauch-Stopp erholt sich der Körper schnell. Schon am ersten Tag sinkt der Blutdruck und der Kohlenmonoxid-Spiegel im Blut geht auf ein normales Niveau zurück. Nach ein bis neun Monaten gehen Hustenanfälle, Verstopfung der Nasennebenhöhlen und Kurzatmigkeit zurück. Die Lunge wird allmählich gereinigt, indem Schleim abgebaut wird. Die Infektionsgefahr verringert sich.</p>
<p>Zehn Jahre nach der letzten Zigarette sinkt das Risiko, an Lungenkrebs zu sterben, etwa um die Hälfte. Und nach 15 Jahren ist das Risiko einer koronaren Herzkrankheit nicht mehr höher als bei einem Nichtraucher. Auch finanziell lohnt es sich, mit dem Rauchen aufzuhören. Für seine Sucht zahlt ein durchschnittlicher Raucher immerhin über 2.000 Euro im Jahr.</p>
<h5>Weiter Infos zum Thema finden Sie unter folgenden Links:</h5>
<ul>
<li><a href="http://www.rauch-frei.info" target="_blank" rel="noopener">rauch-frei.info</a></li>
<li><a href="https://www.dhs.de/" target="_blank" rel="noopener">Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS)</a></li>
<li><a href="http://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/Informationsbroschueren.html" target="_blank" rel="noopener">Deutsches Krebsforschungszentrum</a></li>
<li><a href="https://www.nutzedeinechance.de/" target="_blank" rel="noopener">Sucht- und Drogenbeauftragter der Bundesregierung</a></li>
<li><a href="https://rauchfrei-programm.de/" target="_blank" rel="noopener">Rauchfrei-Programm</a></li>
</ul>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 13 May 2022 08:17:44 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2022/05/Rauchen_Teaser.jpg</imagePath>
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: Pixabay</imageCopyright>
                                
                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Optionstarife – die Eintrittskarte in die private Krankenversicherung]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Wechsel ohne neue Gesundheitsprüfung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>287</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/optionstarife-die-eintrittskarte-in-die-private-krankenversicherung/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Ob Medizinstudent, Unternehmensgründer, Freiberufler oder Angestellter mit überdurchschnittlichen Gehaltsaussichten – wer bereits in jungen Jahren weiß, dass er später in die private Krankenversicherung wechseln will, kann sich seinen heutigen Gesundheitsstatus mit einem Optionstarif „einfrieren“ lassen. Wie das geht, lesen Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Sich bereits heute die Bedingungen für einen späteren Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) sichern – diese Möglichkeit bietet ein sogenannter Optionstarif. Für wenige Euro im Monat können so zum Beispiel Berufsstarter oder Medizinstudenten, für die heute schon feststeht, dass sie nach der Facharztausbildung privat krankenversichert sein wollen, die „Eintrittskarte“ in die PKV lösen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Dasselbe gilt für Selbständige, die womöglich erst am Beginn ihrer Karriere stehen und noch freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, oder junge Angestellte, die absehbar die Verdienstgrenze von derzeit 64.350 Euro brutto pro Jahr überschreiten und sich dann privat krankenversichern können.</p>
<h3>Aufnahmegarantie für eine private Krankenversicherung</h3>
<p>Wenn Sie zu einer dieser Personengruppen gehören, können Optionstarife der privaten Krankenversicherer eine gute Wahl für Sie sein. Bei Abschluss eines solchen Vertrags machen Sie einmalig eine Gesundheitsprüfung, deren Ergebnis dann „eingefroren“ wird. Das heißt, sobald Sie später in die PKV oder einen privaten Krankenzusatztarif wechseln, müssen sie dafür keine erneute Gesundheitsprüfung absolvieren. Das gilt auch dann, wenn die Option erst Jahre später in Anspruch genommen wird.</p>
<p>Würden Sie warten<strong> – </strong>und Ihr Gesundheitszustand verschlechtert sich, müssten sie gegebenenfalls lebenslang einen höheren Beitrag bezahlen oder könnten gar keine private Krankenversicherung mehr abschließen.</p>
<h3>Optionstarife bieten keinen Versicherungsschutz</h3>
<p>Grundsätzlich haben die meisten Krankenversicherer solche Optionstarife in ihrem Portfolio. Wie konkret jedoch zum Beispiel Zugangsvoraussetzungen, Termine oder Fristen ausgestaltet sind, kann von Anbieter zu Anbieter variieren. Manchmal ist die Laufzeit der Optionstarife begrenzt und gilt nur für eine bestimmte Zahl an Versicherungs- oder Kalenderjahren. In der Regel ist auch ein Maximalalter (zum Beispiel 45 oder 50 Jahre) vorgesehen, bis zu dem die Option ausgeübt werden kann. Einige Versicherer bieten auch Optionstarife für den Wechsel zu Tarifen im eigenen Haus mit besseren Leistungen an.</p>
<p>Wichtig zu wissen ist auch, dass ein Optionstarif keinen Versicherungsschutz gewährt. Er stellt nur die Möglichkeit dar, zu heutigen Bedingungen später mal eine private Krankenvoll- oder -zusatzversicherung abschließen zu können.</p>
<p>Im vergangenen Jahr sind übrigens mehr Menschen von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private gewechselt als umgekehrt, zum vierten Mal in Folge, wie der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) mitteilt. Die Versicherer zeigen sich zufrieden, denn „die private Krankenversicherung ist auch 2021 deutlich gewachsen“, sagt der Vorsitzende des PKV-Verbands Ralf Kantak.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 04 May 2022 10:58:51 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2022/05/Wegweiser_Teaser.jpg</imagePath>
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: Pixabay</imageCopyright>
                                
                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Was Sie über nachhaltige Versicherungen wissen sollten]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Für eine bessere Welt]]></subTitle>
                                
                                <newsId>286</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/was-sie-ueber-nachhaltige-versicherungen-wissen-sollten/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Ressourcen- und umweltschonendes Verhalten ist bei vielen Menschen im Alltag bereits selbstverständlich. Doch wie sieht das bei Produkten etwa zur eigenen Absicherung oder zur Altersvorsorge aus? Woran erkennen Kunden überhaupt, ob eine Versicherung nachhaltig ist? </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Bio-Lebensmittel, Müllvermeidung, Fahrrad statt Auto oder fair gehandelter Kaffee – bereits jetzt gibt es im Alltag viele Möglichkeiten, nachhaltig unterwegs zu sein. Manche Branchen sind da bereits recht weit, andere stehen noch am Anfang. Die Finanz- und Versicherungswirtschaft gehört eher zur zweiten Kategorie.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Doch nach und nach kommt auch in diesen Markt Bewegung. Immer mehr Versicherer bieten ihren Kunden hier entsprechende Optionen an. Damit treffen sie den Nerv der Zeit. Denn Nachhaltigkeitsaspekte werden für Verbraucher auch bei einer Versicherung immer wichtiger, wie eine repräsentative Allensbach-Umfrage im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigt.</p>
<h3>Nachhaltigkeit kein Nischenthema mehr</h3>
<p>Demnach kann sich „fast jeder zweite Deutsche vorstellen, seine Police bei einem Versicherer abzuschließen, der besonderen Wert auf Klima- und Umweltschutz legt.“ Und selbst ein dafür höherer Preis schreckt nicht ab, wie ein Viertel der Befragten angab.</p>
<p>„Nachhaltigkeit ist kein Nischenthema mehr. Umweltschutz beeinflusst immer mehr das Konsum- und Anlageverhalten der Menschen“, sagt Jörg Asmussen, der GDV-Hauptgeschäftsführer. Noch fristen nachhaltige Versicherungen zwar eher ein Schattendasein, doch Asmussen ist davon überzeugt, dass sich dies bald ändern wird. Ein Treiber werde dabei die überarbeitete europäische Versicherungsvertriebsrichtlinie sein, mit der ab August 2022 das Thema Nachhaltigkeit in der Beratung an Bedeutung gewinnt.</p>
<p>Vermittler und Versicherer werden Sie dann als Kunden fragen müssen, welchen Wert Sie auf die so genannten ESG-Kriterien legen. Diese drei Buchstaben beschreiben drei nachhaltigkeitsbezogene Verantwortungsbereiche von Unternehmen: Das „E“ steht für das englische Wort Environment, also Umweltfragen, das „S“ beinhaltet soziale Aspekte wie Arbeitssicherheit oder gesellschaftliches Engagement, und unter Governance („G“) wird eine nachhaltige Unternehmensführung verstanden.</p>
<h3>Kein Geld für Waffenfirmen</h3>
<p>Eine nachhaltige Versicherung zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass sie ihre Kapitalanlagen nach diesen ESG-Kriterien investiert. Das schließt zum Beispiel Firmen, die mit Waffen handeln oder gegen Arbeitsrechte verstoßen, aus (Negativkriterien). Stattdessen fließt das Geld in Erneuerbare Energien oder ökologische Projekte (Positivkriterien).</p>
<p>So gibt es inzwischen bereits eine Reihe von Altersvorsorgeanbietern, die nach diesem Prinzip agieren. Möchten Sie zum Beispiel Geld in einer Fondspolice anlegen, können Sie entscheiden, dass Ihr Kapital in Fonds fließt, die die Umwelt oder ethische bzw. soziale Belange fördern. Wichtig: Lassen Sie sich bei der Auswahl eines geeigneten Produkts vorher gut beraten, denn noch gibt es keine einheitliche Definition für nachhaltige Geldanlagen. Der Begriff ist nicht geschützt.</p>
<h3>Marktplatz für grüne Versicherungen</h3>
<p>Auch im Bereich der Sachversicherungen sind grüne Produkte auf dem Vormarsch: angefangen von der Kfz-Versicherung über die Hausrat-Versicherung bis hin zu ambulanten und stationären Krankenzusatzversicherungen.</p>
<p>Mittlerweile haben sich sogar einige Maklerunternehmen darauf spezialisiert, nachhaltige Versicherungen zu vermitteln, so wie zum Beispiel die <a href="https://www.bessergruen.de/" target="_blank" rel="noopener">„bessergrün“</a> GmbH aus Itzehohe. Das Unternehmen versteht sich als „Marktplatz für nachhaltige Finanzdienstleistungen, Versicherungen und komplementäre Dienstleistungen in Deutschland.“ Alle Partner, die ihre Produkte dort präsentieren, müssen bei ihren Kapitalanlagen strenge Kriterien erfüllen. Für jeden abgeschlossenen Vertrag wird außerdem ein Baum gepflanzt.</p>
<p>Ein anderes Beispiel ist <a href="https://www.gruen-versichert.de/start/" target="_blank" rel="noopener">„grün versichert“</a>, ein Unternehmen, das gemeinsam mit Versicherern nachhaltige Versicherungsprodukte konzipiert, die Verbraucher direkt im Internet oder über ihren Versicherungsmakler abschließen können.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 25 Apr 2022 08:34:14 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/08/earth-teaser.jpg</imagePath>
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: Pixabay</imageCopyright>
                                
                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So schützen sich Betriebe vor Umweltschäden]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Hohes Haftungsrisiko]]></subTitle>
                                
                                <newsId>285</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/so-schuetzen-sich-betriebe-vor-umweltschaeden/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Öle, Farben, Lacke, Baumaterialien – gerade kleinen Handwerksbetrieben ist oft gar nicht bewusst, mit welchen gefährlichen Stoffen sie es tagtäglich zu tun haben. Ein Risiko, das dabei häufig unterschätzt wird, sind Umweltschäden, für deren Folgen das Unternehmen haften muss. Nur eine richtige Absicherung kann hier Schutz bieten.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Was viele Unternehmer und Handwerker nicht wissen: Sie stehen in der Verantwortung, wenn durch sie oder ihr Unternehmen die Umwelt geschädigt wird. Das kann im Einzelfall schnell existenzbedrohend sein. Als Gewerbetreibender sollten Sie deshalb darauf achten, dass Ihre Betriebshaftpflichtversicherung einen ausreichenden Schutz vor Umweltschäden enthält.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Vor allem zwei Gesetze regeln in Deutschland die Fragen zur Umwelthaftung: zum einen das Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG) von 1990 und das Umweltschadensgesetz (USchadG) aus dem Jahr 2007. Diese Unterscheidung ist wichtig, denn Umweltschäden im Sinne des Umwelthaftungsgesetzes sind in der Regel als Umwelthaftpflichtversicherung (UHV) in der Betriebshaftpflicht eingeschlossen, solche nach dem Umweltschadensgesetz jedoch nicht immer – hier bedarf es unter Umständen einer gesonderten Umweltschadensversicherung (USV).</p>
<h3>Zivilrechtliche und öffentliche Ansprüche</h3>
<p>Die UHV schützt ein Unternehmen vor allem vor privatrechtlichen Haftpflichtansprüchen Dritter – zum Beispiel, wenn ein Privatgrundstück kontaminiert wurde, weil auf einem benachbarten Firmengelände Öl aus einem leckgeschlagenen Lagertank ausgetreten ist. Wird jedoch die öffentliche Hand geschädigt, wie etwa durch die Verunreinigung eines öffentlichen Teichs, so ergibt sich eine Haftung aus dem Umweltschadensgesetz.</p>
<p>Vereinfacht gesagt, versichert die Umwelthaftpflichtversicherung Schäden, die zivilrechtliche Ansprüche zur Folge haben. Die Umweltschadensversicherung leistet hingegen, wenn Kollektivgüter zu Schaden kommen, die sich im öffentlich-rechtlichen Besitz befinden. Dabei kann es sich um geschützte Tier- und Pflanzenarten, geschützte Landschaften, Gewässer und/oder Böden handeln. Werden hier umfangreiche Sanierungsarbeiten notwendig, kann das schnell einige zehn­tausend Euro und mehr kosten.</p>
<h3>Gestiegenes Haftungsrisiko</h3>
<p>Durch das Umweltschadengesetz ist das Risiko für Unternehmen also erheblich gestiegen, für Schäden an der Umwelt in Anspruch genommen zu werden. Denn war bis 2007 in erster Linie die Allgemeinheit für die Beseitigung von öffentlichen Umweltschäden zuständig, nimmt der Staat seitdem den Verursacher in die Pflicht. Das Gesetz erlaubt auch Umweltverbänden eine direkte Klage, wenn durch einen Umweltschaden geschützte Tiere und Pflanzenarten bedroht sind.</p>
<h3>Auf hohe Deckungssumme achten</h3>
<p>Vor allem produzierende Unternehmen, Betriebe der Bau-, Land- und Forstwirtschaft sowie Handwerksbetriebe sind dem öffentlich-rechtlichen Haftungsrisiko ausgesetzt und sollten sich daher mit einem umfangreichen Versicherungsschutz gegen Umweltschäden und ihre finanziellen Folgen absichern.</p>
<p>Je nach Branche und Tätigkeit ist Ihr Risiko natürlich unterschiedlich, doch schon eine kleine Unaufmerksamkeit kann gravierende Folgen haben. Wichtig: Eine gute Absicherung sollte dabei auch Umweltschäden auf dem eigenen Betriebsgrundstück umfassen und eine ausreichend hohe Deckungssumme von drei bis fünf Millionen Euro haben.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 12 Apr 2022 12:58:50 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2022/04/Teaser_Umwelt.jpg</imagePath>
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: Pixabay</imageCopyright>
                                
                                                                                <writer>Achim Nixdorf</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Bauleistungs-Versicherung: Wer sie braucht und was sie leistet]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Schutz vor Schäden am Bau]]></subTitle>
                                
                                <newsId>284</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/bauleistungs-versicherung-wer-sie-braucht-und-was-sie-leistet/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Wenn der Frühling kommt, beginnt wieder die Bauzeit. Viele Menschen wollen sich jetzt den Traum vom Eigenheim erfüllen. Doch Achtung: Ein Hausbau ist immer mit vielen Risiken verbunden, sei es zum Beispiel durch Unwetter oder Vandalismus. Mit einer Bauleistungsversicherung können Sie sich als Bauherr vor hohen Kosten durch Sachschäden während der Bauzeit schützen.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Nach der witterungsbedingten Pause des Winters stehen viele Bauherren und Gewerke nun in den Startlöchern, um mit dem Hausbau loszulegen. Denn trotz Corona wird auf deutschen Baustellen gemauert, gesägt und gehämmert. Von Krise herrscht dort keine Spur.</p>
<p>Für all jene, die bald ihr Bauvorhaben starten wollen, gehört auch die Absicherung des Bauprojekts dazu. Dabei geht es nicht nur um die Sicherheit für Menschen und Gegenstände. Ebenso sollte der Wert eines fortschreitenden Baus abgesichert werden. Denn bei aller Planung und Vorbereitung ist der Bau eines Hauses mit ganz unterschiedlichen Risiken verbunden.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Häufig unterschätzt der Bauherr dabei die Auswirkung eines Schadens am Bauvorhaben oder eine vollständige Zerstörung auf der Baustelle, für die niemand verantwortlich gemacht werden kann. Wütet etwa ein Sturm und beschädigt dabei den halbfertigen Dachstuhl oder überfluten starke Regenfälle den frisch gebauten Keller des Rohbaus, liegt höhere Gewalt vor. Für den Schaden tritt kein Bauunternehmen ein.</p>
<h3>In diesen Fällen zahlt die Versicherung</h3>
<p>Genau für diese Ereignisse gibt es Versicherungsschutz in Form einer Bauleistungsversicherung. Sie springt in diesen und vielen weiteren Fällen ein. Dazu zählen neben Sturm- und Hochwasserschäden auch die Mitversicherung von Graffiti-Verschmutzungen sowie die Mitversicherung der Transportwege und Lagerplätze. Zusätzlich kann der Versicherungsschutz auf Diebstahl ausgeweitet werden.</p>
<p>Auch die jetzt immer häufiger genutzten Photovoltaikanlagen können zum Beispiel bei einem Sturm bereits vor dem Bezug eines Hauses beschädigt werden. Sie können ebenfalls über eine Bauleistungsversicherung versichert werden. Auch wenn die Arbeit infolge des Schadens für einige Monate ruhen muss, sichern einige Produkte diese Arbeitsunterbrechungen ab. Eigenleistungen des Bauherrn werden oftmals ebenfalls berücksichtigt.</p>
<p>Je nach Tarif sind prozentuale Höchstsummen der Gesamtbausumme oder Höchstbeträge in Euro vorgesehen. Auch Selbstbeteiligungen sind möglich. Versicherbar sind das Haupthaus, Garagen, Carport und massive Nebengebäude. Die Standardprodukte beschränken sich auf eine Bausumme, zum Beispiel eine Millionen Euro. Üblicherweise gelten die meisten Angebote für Bauvorhaben innerhalb Deutschlands.</p>
<h3>Versicherungsschutz auch für Altbauten<strong> </strong></h3>
<p>Nicht nur ein Neubau, sondern auch Sanierungen oder Renovierungen von bestehenden Immobilien können abgesichert werden. Stürzt etwa der Altbau unmittelbar durch eine ausgeführte Bauleistung ein, ist das versichert. Sogar die direkt angrenzenden Gebäude können einbezogen werden. Weiterhin sind Schäden als unmittelbare Folge eines ersatzpflichtigen Schadens an der Neubauleistung eingeschlossen. Wichtig: Bauherren, die sanieren wollen, müssen bei ihrer Bauleistungsversicherung darauf achten, dass Schäden am Altbau auch tatsächlich versichert sind.</p>
<h3>Haftpflicht für Bauherren</h3>
<p>Nicht in jede Bauleistungsversicherung eingeschlossen sind von vornherein Glasbruch, Schäden durch Leitungswasser und Feuer. Alle drei Gefahren lassen sich allerdings in der Regel über Bausteine hinzubuchen. Eine weitere wichtige Erweiterung für die Zeit des Hausbaus ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung.</p>
<p>Denn die Einflüsse, die den Rohbau selbst beschädigen oder zerstören können, verursachen möglicherweise auch Schäden bei anderen Personen oder an deren Gegenständen – wenn etwa das durch den Sturm umgestürzte Gerüst ein geparktes Auto trifft. Der Grundstückseigentümer steht dann in der Pflicht, für die finanziellen Folgen geradezustehen.</p>
<p>Daher gehört laut Verbraucherschützern die Bauherrenhaftpflichtversicherung zu einem Hausbau unbedingt dazu. Der Bauherr kann belangt werden, sobald der Grundstückskauf abgeschlossen ist. Denn auch wenn er Unternehmen mit den Tätigkeiten beauftragt, trägt er die Verantwortung. Diesen Aspekt würden viele Häuslebauer unterschätzen, so die Verbraucherschützer.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 04 Apr 2022 11:41:30 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2022/04/Bauleistung_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Warum Unfallschutz gerade für Mediziner sinnvoll ist ]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Das Wichtigste im Überblick]]></subTitle>
                                
                                <newsId>283</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/warum-unfallschutz-gerade-fuer-mediziner-sinnvoll-ist/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Als Mediziner sind Sie besonderen Gefahren ausgesetzt. Deshalb bieten einige Versicherer private Unfallversicherungen an, die speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Damit sind Sie sowohl beruflich als auch privat gut geschützt – und das weltweit und rund um die Uhr.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Ein Unfall kann das Leben schlagartig verändern. Im schlimmsten Fall müssen Sie sogar Ihre ärztliche Tätigkeit aufgeben. Denn anders als Angestellte sind sie nicht automatisch gesetzlich unfallversichert. Eine private Unfallversicherung kann hier finanzielle Sicherheit bieten. Sie gilt nicht nur am Arbeitsplatz, sondern deckt auch Risiken in der Freizeit oder im Haushalt ab – und das mit weltweitem Versicherungsschutz.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Die wichtigste Leistung einer Unfallversicherung ist die Zahlung eines einmaligen Geldbetrages, der Invaliditätsleistung, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt ist. Dieses Geld kann zum Beispiel zum barrierefreien Umbau der Wohnung oder für die Anschaffung eines behindertengerechten Autos eingesetzt werden.</p>
<h3>Verbesserte Gliedertaxe</h3>
<p>Die Invaliditätsleistung berechnet sich zum einen nach der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme und zum anderen nach dem Grad der Invalidität, die nach ärztlicher Begutachtung anhand einer sogenannten Gliedertaxe ermittelt wird. Das ist eine Tabelle, mit der die Versicherungen den Verlust oder die Funktionsunfähigkeit eines Körperteils einem bestimmten Invaliditätsgrad in Prozent zuordnen.</p>
<p>Und genau an diesem Punkt unterscheiden sich arztspezifische Tarife oftmals deutlich von herkömmlichen Tarifen, indem sie etwa für den Verlust eines Daumens einen höheren Invaliditätsgrad ansetzen als sonst üblich – zum Beispiel 60 statt 20 Prozent. Denn für einen Chirurgen hat eine solche Unfallfolge natürlich schwerwiegende Folgen als etwa für einen Bürokaufmann.</p>
<p>Beträgt die Versicherungssumme zum Beispiel 250.000 Euro würde der Versicherer bei einer Invalidität von 20 Prozent 50.000 Euro auszahlen, bei 60 Prozent Invalidität dagegen 150.000 Euro. Tipp: Allgemein empfiehlt es sich, eine Unfallversicherung mit Progression abzuschließen (zum Beispiel 350 oder 500 Prozent). Damit steigen die Leistungen bei höheren Invaliditätsgraden deutlich an.</p>
<h3>Zusätzliche Leistungserweiterungen</h3>
<p>Neben einer optimierten Gliedertaxe bietet eine Unfallversicherung für Mediziner weitere berufsspezifische Leistungserweiterungen. Dazu zählen etwa Schutz für die Folgen berufsbedingter Infektionen und Röntgenunfälle. Für Notärzte ist der nur in Ausnahmen vorhandene Schutz als Besatzungsmitglied während Rettungsflügen nicht zu vernachlässigen. Zusätzlich zu Geldleistungen beinhaltet eine gute Unfallversicherung auch ein umfassendes Rehabilitationsmanagement. Neben Hilfen zur bestmöglichen Genesung begleitet es bei der beruflichen und sozialen Rehabilitation nach schweren Unfällen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 21 Mar 2022 12:45:03 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2022/03/Aerztin_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Achim Nixdorf</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Der richtige Versicherungsschutz für Ihr Bike]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Fahrradboom hält auch 2022 an]]></subTitle>
                                
                                <newsId>282</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/fahrradboom-haelt-auch-2022-an-der-richtige-versicherungsschutz-fuer-ihr-bike/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Der durch Corona ausgelöste Fahrradboom hält auch in diesem Jahr an. Besonders E-Bikes erfreuen sich einer großen Beliebtheit. Kunden müssen sich schon auf längere Lieferzeiten einstellen. Doch Achtung: Die erhöhte Nachfrage ruft natürlich auch Diebe auf den Plan – besonders bei teuren Modellen. Ein guter Versicherungsschutz tut deshalb not.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC) freut sich, „dass das Rad gerade ungeahnte Wertschätzung erfährt“. „Viele Menschen haben in der Corona-Krise das Rad für sich neu entdeckt – das ist eine großartige Entwicklung, sowohl für die Gesundheit als auch die Umwelt“, so ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Statistisch gesehen besitzt fast jeder Deutsche ein klassisches Rad oder ein Elektrofahrrad. Zählten die Statistiker im Jahr 2005 noch 67 Millionen Räder, liegt der Bestand mittlerweile bei gut 79 Millionen. Insbesondere Fahrräder mit Elektro-Motor verzeichnen eine enorme Popularität. Fast 40 Prozent aller verkauften Fahrräder sind mittlerweile E-Bikes.</p>
<p>Der Polizei werden jährlich rund 300.000 Fahrraddiebstähle gemeldet. Zu den Hochburgen gehören die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg. E-Bikes sind meist deutlich teurer als andere Räder, was sie für Diebe besonders attraktiv macht. Preise von 2.500 Euro und mehr sind keine Seltenheit mehr. Ein passender Versicherungsschutz ist deshalb besonders wichtig.</p>
<h3><strong>Schutz über die Hausratversicherung</strong></h3>
<p>Radfahrer können ihr Gefährt auf zwei Arten schützen: Über die Hausratversicherung oder mit einer speziellen Fahrrad-Versicherung. Kommt das Rad abhanden, leistet der Versicherer üblicherweise zum Neuwert und höchstens bis zur Versicherungssumme.</p>
<p>Über die Hausratversicherung ist das Rad als Teil des Hausrats immer gegen Diebstahl aus der Wohnung oder dem Keller abgesichert. Manch ein Versicherer leistet ebenfalls, wenn das Rad vor dem Haus angeschlossen war und dort gestohlen wurde. Das ist der sogenannte einfache Diebstahl.</p>
<p>Gegen den Diebstahl an anderen Orten allerdings müssen Räder über eine Zusatzklausel im Vertrag geschützt werden. Das kostet einige Euro extra. Der Betrag bemisst sich nach dem Wert des zu versichernden Rads und am regionalen Diebstahlrisiko. Der Verlust von Zubehör wie Beleuchtung, Fahrradcomputer und Gepäck ist nicht bei jedem Angebot inklusive.</p>
<h3>Eigene Fahrradversicherung</h3>
<p>Radbesitzer, die nicht hausratversichert sind, sehr wertvolle Räder besitzen oder umfangreichere Leistungen möchten, fahren mit speziellen Fahrradversicherungen besser. Die Räder sind dann nicht nur gegen Diebstahl, sondern auch bei Unfällen oder Vandalismus abgesichert. Der Versicherungsschutz kann zudem um einen Schutzbrief erweitert werden. Dieser schließt u.a. Reparaturdienste oder Übernachtungen ein.</p>
<h3>Auf die richtige Sicherung achten</h3>
<p>Um überhaupt Anspruch auf Geld von der Versicherung zu haben, muss das Rad immer mit einem Sicherheitsschloss gesichert werden. Ein Rahmenschloss genügt nicht. Experten raten dazu, den Kaufbeleg für das Schloss aufzubewahren. Bei vielen Anbietern darf das Bike nachts – meist zwischen 22 und 6 Uhr – nicht draußen stehen. Es sei denn, der Besitzer ist damit unterwegs und wird es noch nutzen. Das muss er aber im Falle der Fälle glaubhaft darlegen können.</p>
<p>Damit Diebe möglichst gar nicht in Versuchung geraten, kann das Anbringen von zwei Schlössern unterschiedlicher Systeme, etwa Bügelschloss und Kette, abschreckend wirken. Ist das Fahrrad tatsächlich weg, muss gegenüber dem Versicherer und der Polizei der Diebstahl angezeigt werden.</p>
<p>Der ADFC hofft, dass alle, die jetzt auf das Rad umgestiegen sind, diesem auch nach der Corona-Krise treu bleiben werden. „Das hat großes Potenzial, neue Mobilitätsroutinen zu etablieren und die Städte von unnötigen Autofahrten zu entlasten“, meint ADFC-Geschäftsführer Burkhard Stork. Für die Versicherer würde dies ebenfalls zu einem Nachfrage-Schub führen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 07 Mar 2022 10:20:18 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2022/03/Teaser_Fahrrad_Paar.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Risikolebensversicherung – So sorgen Sie für den Ernstfall vor]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Besonders wichtig für Selbstständige]]></subTitle>
                                
                                <newsId>281</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/risikolebensversicherung-so-sorgen-sie-fuer-den-ernstfall-vor/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Sie haben sich gerade selbstständig gemacht, zum Beispiel eine eigene Arztpraxis eröffnet oder einen Handwerksbetrieb gegründet? Dann ist das ein guter Zeitpunkt, um über den Abschluss einer Risikolebensversicherung nachzudenken. Denn damit können Sie ihre Angehörigen im Falle des eigenen Todes finanziell absichern. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Leider kann es immer zu Unfällen oder schweren Krankheiten kommen, die verhindern, dass wir ein hohes Alter erreichen. Deshalb gilt: Wer seinen Partner, seine Kinder und manchmal auch seinen Geschäftspartner finanziell absichern möchte, sollte eine Risiko­lebens­versicherung abschließen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Das Prinzip dahinter ist denkbar einfach: Wenn Sie als Versicherter sterben, erhalten Ihre Hinterbliebenen einen festgelegten Geldbetrag, die sogenannte Todesfallsumme. Das ist umso wichtiger, je höher die finanzielle Belastung durch den Wegfall Ihres Einkommens ist – sei es, weil ein Immobiliendarlehen abzubezahlen ist oder weil Kinder zu versorgen sind.</p>
<h3>Hohe Kredite, wenig Rücklagen</h3>
<p>Gerade wenn Sie als selbstständiger Unternehmer tätig sind und zum Beispiel einen eigenen Handwerksbetrieb oder eine eigene Arztpraxis führen, sollten Sie an die Absicherung Ihrer Liebsten denken. Denn sehr wahrscheinlich haben Sie dann hohe Kredite aufgenommen, denen nur wenige Rücklagen gegenüberstehen.</p>
<p>Tipp: Achten Sie beim Abschluss ihrer Police darauf, dass diese auch dann vollen Versicherungsschutz bietet, wenn Sie vorrübergehend mal außerhalb Deutschlands für eine humanitäre Hilfsorganisationen wie Ärzte ohne Grenzen, das Rote Kreuz oder das Technische Hilfswerk tätig sind.</p>
<h3>Nachversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung</h3>
<p>Idealerweise sollte Ihr Vertrag auch eine Nachversicherungsgarantie enthalten. Dann haben Sie die Möglichkeit, die Versicherungsleistung bei Eintritt bestimmter Ereignisse ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Hierzu zählen beispielsweise Heirat, Geburt eines Kindes, Erwerb einer Immobilie oder die Niederlassung in eigener Praxis.</p>
<p>In manchen Tarifen können Sie inzwischen außerdem ergänzende Risiken absichern. So kann zum Beispiel die Todesfallleistung bei schweren Krankheiten mit einer prognostizierten Lebenserwartung von maximal zwölf Monaten vorgezogen werden.</p>
<h3>Was kostet eine Risikolebensversicherung?</h3>
<p>Eine Risikolebensversicherung ist eine vergleichsweise günstige Todesfallabsicherung. Das liegt vor allem daran, dass kein Vermögen aufgebaut wird. Läuft der Vertrag aus, wird kein Geld ausbezahlt. Die vereinbarte Leistung fließt also nur im Todesfall.</p>
<p>Der Beitrag hängt grundsätzlich von der gewählten Versicherungssumme, der Laufzeit und Ihrem Gesundheitszustand ab. Dabei gilt: Je jünger der Versicherungsnehmer, desto günstiger kann die Versicherung abgeschlossen werden. Die Laufzeit sollte mindestens so lange gewählt werden, wie ein finanzieller Absicherungsbedarf besteht.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 25 Feb 2022 07:41:10 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2022/02/Teaser_Familie.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Achim Nixdorf</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So schützen Sie Ihr Betriebskapital vor dem Ernstfall ]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Vorsicht, Unterversicherung!]]></subTitle>
                                
                                <newsId>280</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/vorsicht-unterversicherung-so-schuetzen-sie-ihr-betriebskapital-vor-dem-ernstfall/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Egal ob niedergelassener Arzt oder Handwerker – wenn Sie als Selbstständiger die inneren Werte Ihrer Praxis oder Ihres Betriebs mit einer Inventarversicherung absichern wollen, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie die Versicherungssumme nicht zu niedrig ansetzen. Andernfalls besteht die Gefahr einer Unterversicherung. Im Schadensfall übernimmt der Versicherer dann nur einen Teil der Kosten.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Ob Büromöbel oder medizinische Geräte, ob Werkzeuge oder Maschinen, es besteht immer ein Risiko, dass das betriebliche Inventar eines Unternehmens beschädigt wird. Sei es durch einen Brand, ein gebrochenes Wasserrohr oder durch einen Einbruchdiebstahl. Schutz vor solchen Schäden, die schnell existenzbedrohend sein können, bietet Ihnen – analog zur Hausratversicherung im privaten Bereich – eine gewerbliche Inventarversicherung, häufig auch Inhalts- oder Betriebsinhaltsversicherung genannt.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Doch Achtung: Wenn sich im Schadenfall herausstellt, dass der Wert der versicherten Sachen höher ist als die Versicherungssumme, liegt eine sogenannte Unterversicherung vor. In diesem Fall kann der Versicherer die Schadenzahlung kürzen – und zwar in dem Verhältnis, in dem die Versicherungssumme vom tatsächlichen Inventarwert abweicht.</p>
<h3>Kürzung der Entschädigung</h3>
<p>Für Sie als Versicherungsnehmer kann das erhebliche finanzielle Nachteile mit sich bringen, insbesondere bei großen Sachschäden. Ein Beispiel: Ein Tischler versichert seine Werkstatt mitsamt Material und Maschinen mit einer Summe von 50.000 Euro. Im Laufe der Jahre schafft der Betrieb weitere Geräte an und ersetzt ältere Maschinen gegen moderne, so dass der Wert der Werkstatt auf 100.000 Euro steigt. Durch ein Feuer entsteht in der Tischlerei ein Schaden von 30.000 Euro. Die Versicherung zahlt in diesem Fall aber nur 15.000 Euro, weil der Tischler zu 50 Prozent unterversichert ist. Zur Berechnung der Unterversicherung sollten Sie sich folgende Formel merken: Schaden x Versicherungssumme / Versicherungswert = Entschädigung.</p>
<h3>Versicherungssumme regelmäßig anpassen</h3>
<p>Das Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, dass Sie regelmäßig den Wert Ihrer Gesamtausstattung mit der Versicherungssumme Ihrer Inhaltsversicherung abgleichen, um das Risiko einer Unterversicherung zu verhindern. Das gilt auch für andere Versicherungen wie etwa die Gebäude- oder Elektronikversicherung. Grundsätzlich sollte die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme immer dem Versicherungswert entsprechen.</p>
<h3>Unterversicherungsverzicht vereinbaren</h3>
<p>Um eine Unterversicherung zu vermeiden, können Sie mit Ihrem Versicherer auch einen sogenannten Unterversicherungsverzicht vereinbaren. Bei Schäden bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme verzichtet dieser dann auf die Prüfung einer eventuellen Unterversicherung und reguliert den Schaden ungekürzt, allerdings begrenzt auf die Versicherungssumme. In vielen Versicherungsverträgen können auch beitragsfreie Vorsorgeversicherungen zur leichten Erhöhung der Versicherungssumme enthalten sein.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 21 Feb 2022 11:19:21 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2022/02/Maschine_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                        <item>
                                <title><![CDATA[Warum eine Betriebsgebäude-Versicherung so wichtig ist]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Existenzieller Schutz für Gewerbetreibende]]></subTitle>
                                
                                <newsId>279</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/existenzieller-schutz-fuer-gewerbetreibende-warum-eine-betriebsgebaeude-versicherung-so-wichtig-ist/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Egal ob Lagerhalle, Arztpraxis, Ladenlokal oder Werkstatt – die gewerbliche Immobilie bildet für viele Unternehmer das Fundament ihrer beruflichen Existenz. Ein Schadenfall, etwa ein Feuer, kann deshalb ruinöse Folgen haben. Schutz vor solchen Risiken bietet Ihnen eine Betriebsgebäude-Versicherung.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Genauso selbstverständlich wie die Wohngebäude-Versicherung für jeden privaten Hausbesitzer ist, ist eine Betriebsgebäude-Versicherung für Sie als Unternehmer. Denn Feuer, Wasser und Sturm können erhebliche Schäden anrichten und sogar existenzbedrohend sein. Ohne Versicherungsschutz müssen Sie die gesamten Kosten selbst tragen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Mit einer Betriebsgebäude-Versicherung ist Ihre Betriebsstätte inklusive verschiedener Einbauten versichert. Dazu gehören beispielsweise Heizungs- und Sanitäranlagen. Darüber hinaus sind in der Regel auch Zubehör und Grundstücksbestandteile wie Einfriedungen, Gas- und Öltanks oder Überdachungen mitversichert.</p>
<h3>Versicherte Risiken</h3>
<p>Die „klassische“ Betriebsgebäude-Versicherung beinhaltet die Gefahren Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), Leitungswasser (z. B. Rohrbruch) Sturm und Hagel. Daneben können Sie auch noch sogenannte Elementargefahren wie Überschwemmungen durch Starkregen, Rückstau oder ausufernde Gewässer mit in den Versicherungsschutz einschließen. Gegen diese Risiken sind dann auch Schäden an Verglasungen versichert. Über eine gesonderte Glasversicherung besteht zusätzlich Schutz für Bruchschäden aller Art, verursacht etwa durch spielende Kinder, Vandalismus oder Unachtsamkeit. Die Prämie der Glasversicherung ist eher gering, sie lohnt sich inbesondere bei Gebäuden mit vielen beziehungsweise großen Scheiben.</p>
<p>Tipp: Sofern gewünscht, können Sie den Versicherungsschutz bei einigen Anbietern auch um unbenannte Gefahren erweitern. Solch eine Allgefahrenversicherung bietet Schutz gegen Schäden, die plötzlich und unvorhergesehen eintreten. Zum Beispiel wenn ein morscher Baum auf Ihr Gebäude stürzt oder ein Marder die Dämmung beschädigt.</p>
<h3>Berechnung des Beitrags<strong> </strong></h3>
<p>Die Höhe der Prämie einer gewerblichen Gebäudeversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab. An erster Stelle ist hier der Wert des Firmengebäudes zu nennen. Wichtig sind aber auch die Art der gewerblichen Nutzung, die versicherten Risiken sowie der Standort. Wichtig: Die Versicherungssumme sollte immer dem ortsüblichen Neubauwert des Betriebsgebäudes entsprechen.</p>
<h3>Leistungen im Schadenfall<strong> </strong></h3>
<p>Bei einer Beschädigung des Betriebsgebäudes übernimmt Ihr Versicherer die notwendigen Reparaturkosten und nach einem Totalschaden die Wiederherstellungskosten des Gebäudes sowie die Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungskosten, die insbesondere nach einem Brandschaden oft erheblich sein können.</p>
<p>Doch Achtung: Wenn sich im Schadenfall herausstellt, dass der ortsübliche Neubauwert höher ist als die Versicherungssumme, liegt eine sogenannte Unterversicherung vor. Dies hat zur Folge, dass die Versicherung die entstandenen Kosten in der Regel nur anteilig übernimmt. Für den Rest müssen Sie als Eigentümer selbst aufkommen. Sie sollten deshalb regelmäßig prüfen, ob die Höhe der Versicherungssumme noch mit dem tatsächlichen Neuwert der versicherten Gebäude übereinstimmt. Tipp: Gewährt Ihr Versicherer Unterversicherungsverzicht (UVV), werden Schäden auch bei einer vorliegenden Unterversicherung in der Regel in voller Höhe durch den Versicherer ersetzt, begrenzt auf die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.</p>
<p>Wichtig zu wissen: Nicht versichert in der Betriebsgebäudeversicherung sind Schäden, die an beweglichem Mobiliar, wie zum Beispiel Schreibtischen, Stühlen oder technischem Mobiliar entstanden sind. Um sich hier abzusichern, brauchen Sie zusätzlich eine Betriebsinhaltsversicherung.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 14 Feb 2022 11:30:17 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1560949099-Firmenbrand_neu.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Achim Nixdorf</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So helfen Ihnen die Krankenkassen beim Abnehmen]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Schlank und fit ins Frühjahr starten]]></subTitle>
                                
                                <newsId>278</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/so-helfen-ihnen-die-krankenkassen-beim-abnehmen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Je näher der Frühling rückt, umso größer wird bei vielen Menschen wieder der Wunsch nach einem flachen Bauch und einer schlanken Taille. Doch abnehmen ist leichter gesagt als getan. Unterstützung können hier die Angebote der gesetzlichen und privaten Krankenkassen bieten. Sie helfen ihren Mitgliedern mit speziellen Programmen, Kursen und Apps überflüssige Pfunde loszuwerden.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Neueste Statistiken zeigen: Rund 40 Prozent aller Deutschen haben während der Corona-Pandemie an Gewicht zugelegt. 17 Millionen Menschen gelten inzwischen als stark übergewichtig, also als adipös. Für die Betroffenen steigt damit das Risiko für viele Beschwerden wie Gelenkerkrankungen. Zudem begünstigt Übergewicht die Entwicklung chronischer Krankheiten wie Diabetes oder Krebs.</p>
<h3>Abnehmen: Das zahlen die Krankenkassen</h3>
<p>Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen versuchen diesem Trend entgegenzusteuern und helfen ihren Mitgliedern beim gesunden Abnehmen. Alle großen Kassen bieten eigene Programme wie Ernährungs- und Fitnesskurse sowie vielfältige Beratungen und spezielle Abnehm-Apps als Anleitung für einen gesünderen Lebensstil an. Zusätzlich bezuschussen sie Mitgliedschaften in Sportvereinen und -studios. Ziel der Programme und Zuschüsse ist es, die Lebensqualität der Versicherten nachhaltig und langfristig zu verbessern und gleichzeitig die Krankheitskosten zu senken. Bei regelmäßiger Kursteilnahme übernehmen die Kassen 70 bis 80 Prozent der Kosten, in manchen Fällen tragen sie sogar alle Ausgaben.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Deutschlands größter gesetzlicher Krankenversicherer, die Techniker Krankenkasse (TK), hilft seinen Mitgliedern beim Abnehmen zum Beispiel über einen kostenlosen Online-Ernährungscoach. Das für den Dauergebrauch angelegte Langfrist-Programm richtet sich vor allem an leicht Übergewichtige. Die App enthält diverse Abnehm-Anregungen wie eine umfangreiche Rezeptdatenbank für eine gesunde Ernährung und lässt sich mit weiteren Bausteinen wie einem virtuellen Fitnesscoach für mehr Bewegung kombinieren.</p>
<p>Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) fördern das Abnehmen und allgemein eine gesündere Lebensführung ihrer Mitglieder ebenfalls über eine Vielzahl von Bewegungskursen wie Yoga oder Ausdauertraining sowie spezielle Ernährungsprogramme. Sie laufen unter dem Titel „Abnehmen mit Genuss“ und richten sich an Personen mit einem Body-Mass-Index* (BMI) von 25 bis 29,9, also leichtem bis mittlerem Übergewicht.</p>
<h3>Diese Anreize setzen private Versicherer</h3>
<p>Auch private Krankenversicherer fördern die Gewichtsreduktion ihrer Mitglieder mit speziellen Programmen. So bietet etwa die Inter ein digitales Abnehm-Modell per App in Kooperation mit „WW“ (ehemals Weight Watchers) an. Teilnehmer erhalten Ernährungs- und Fitnesstipps direkt aufs Handy, können eine Activity-Tracking-Funktion nutzen und führen ein Erfolgstagebuch. Einen Teil der Kosten fürs erste Nutzungsquartal trägt die Inter, falls die Mitglieder in dieser Zeit mindestens fünf Prozent ihres Ausgangsgewichts verlieren.</p>
<p>Ähnliche Anreize setzt die Gothaer. Mit dem „GoVital Bonus“-Programm will der private Versicherer seine Mitglieder motivieren, abzunehmen und gesünder zu leben. Die Gothaer belohnt Vereinssportler, Teilnehmer an Bewegungs-, Ernährungs- oder Entspannungskursen mit Beitragsnachlässen.</p>
<h3>Abnehm-Kur auf Kassenkosten?</h3>
<p>So genannte Adipositas-Kuren unterscheiden sich von den genannten Programmen der Kassen zur Gewichtsreduktion. Die Kuren richten sich an schwer Übergewichtige mit einem BMI über 30. Sie sollen dabei helfen, Gewichtsprobleme und daraus resultierende Krankheiten dauerhaft in den Griff zu bekommen. Wer eine solche Kur in Anspruch nehmen möchte, muss einen speziellen Antrag bei der Krankenkasse stellen. Bei Bewilligung trägt die Krankenkasse die gesamten Kosten der Kur.</p>
<h3>Vorsicht vor Blitz-Diäten</h3>
<p>Die Kuren und Programme der Krankenkassen für gesundes Abnehmen haben eine Gewichtsreduktion um zwei bis maximal drei Kilogramm pro Monat und eine nachhaltige Veränderung des Lebensstils und des Essverhaltens zum Ziel. Es geht darum, gesund und langfristig abzunehmen. Dadurch unterscheiden sich die von den Kassen unterstützten Maßnahmen erheblich von Blitz-Diäten, die einen sehr schnellen Gewichtsverlust von häufig mehr als fünf oder gar zehn Kilogramm pro Monat versprechen. Solche Hau-Ruck-Diäten sind für den Körper enorm belastend, und sehr häufig stellt sich der so genannte Jo-Jo-Effekt ein: Nach rascher Gewichtsreduktion sind die Kilos schon nach kurzer Zeit wieder auf den Rippen – mitsamt ein paar Bonus-Pfunden.</p>
<p><em>* Der Body-Mass-Index (BMI) ist ein wichtiger Anhaltspunkt für Übergewicht oder Adipositas. Als normalgewichtig gelten Personen mit einem BMI unter 25. Liegt der BMI zwischen 25 und 30, spricht man von Übergewicht. Ein Wert über 30 deutet auf Adipositas hin. </em></p>
<p><em> Der BMI wird nach der folgenden Formel berechnet:</em></p>
<p><em>Körpergewicht (in Kilo) geteilt durch die Größe (in Meter) zum Quadrat.</em></p>
<p><em>Beispiel: Sie sind 1,75 Meter groß und wiegen 78 Kilogramm. Sie rechnen:</em></p>
<p><em>1,75 x 1,75 = 3,06</em><em><br />
Teilen Sie nun ihr Gewicht durch diesen Wert:<br />
78 : 3,06 = 25,5<br />
Der beispielhaft errechnete BMI deutet auf leichtes Übergewicht hin.</em></p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 07 Feb 2022 08:28:24 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2022/02/fitness-room_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Jens Lehmann</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Betriebshaftpflicht – das gilt für Subunternehmer]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Unterschätztes Haftungsrisiko]]></subTitle>
                                
                                <newsId>277</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/betriebshaftpflicht-das-gilt-fuer-subunternehmer/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Bei eiligen oder größeren Aufträgen holen sich Handwerksunternehmen oft Hilfe, indem sie einzelne Aufgaben an Subunternehmer vergeben. Doch wer haftet eigentlich, wenn es zu einem Schaden durch den Subunternehmer kommt? </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Trotz der Corona-Einschränkungen sind die Auftragsbücher in der Bau- und Handwerksbranche so gut gefüllt, dass häufig viel mehr Arbeit anfällt als die eigene Firma bewältigen kann. Der Einsatz von Unternehmen, die einen Teil dieser Aufträge übernehmen können, also von Subunternehmen, gehört daher für viele längst zum Alltag.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Doch wie steht es dabei eigentlich um den Versicherungsschutz des Auftraggebers und seines Subunternehmers? Handwerkliche Tätigkeiten bergen schließlich grundsätzlich ein höheres Risiko für Sach- und Personenschäden als es in anderen Branchen der Fall ist. Gerade kleine Subunternehmer, die solo für größere Betriebe tätig werden, glauben allerdings oft, sie seien über ihren Auftraggeber abgesichert.</p>
<h3>Subunternehmer kann in Regress genommen werden</h3>
<p>Doch dem ist nicht immer so. Grundsätzlich kommt eine Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) für alle Personenschäden, Sachschäden, daraus resultierende Vermögensschäden und sonstige Tätigkeitsschäden auf. Sie trägt das finanzielle Risiko und kümmert sich um die Schadenersatzforderungen. Dabei werden unbegründete Forderungen abgewehrt, notfalls auch gerichtlich, und begründete Forderungen beglichen (passiver Rechtsschutz).</p>
<p>Für den Kunden spielt es im Ernstfall keine Rolle, ob ein Schaden durch das Unternehmen verursacht wurde, das er direkt beauftragt hat oder durch ein Subunternehmen. Ist die Subunternehmerbeauftragung in der Betriebshaftpflichtversicherung des Generalunternehmers enthalten, kommt diese zunächst für den Schaden des Kunden auf. Anschließend muss der Subunternehmer allerdings damit rechnen, dass er nach der Leistungsregulierung in Regress genommen wird, wenn er für den Schaden verantwortlich ist.</p>
<h3>Betriebshaftpflicht ist ein Muss</h3>
<p>Daher ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung auch für Subunternehmen essenziell. Denn im Falle eines Schadens kann es sich schnell um Beträge handeln, die der Selbstständige nicht mehr begleichen kann. Das wiederum kann im äußersten Fall zur Insolvenz des Betriebes führen. Häufig von hohen Schadensummen betroffen sind insbesondere Elektrounternehmen, Kfz-Werkstätten sowie Klempner- und Installationsbetriebe.</p>
<p>Neben der Sicherheit im Schadenfall, die eine Betriebshaftpflichtversicherung verleiht, hat die Absicherung einen weiteren wichtigen Vorteil für Subunternehmer: Denn viele Generalunternehmen erteilen Aufträge zum Beispiel erst, wenn der Subunternehmer einen Versicherungsschutz vorweisen kann. Das ist oftmals eine Bedingung ihrer eigenen Betriebshaftpflichtversicherung.</p>
<h3>Die wichtigsten Leistungen einer BHV</h3>
<p>Zu den wichtigsten Leistungen einer Betriebshaftpflichtversicherung gehören neben der Regulierung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter anderem auch der Schutz vor dem Verlust fremder Schlüssel, vor Mietsachschäden an Arbeitsmaschinen und gemieteten Immobilien sowie vor Nachbesserungsbegleit- und Umweltschäden.</p>
<p>Grundsätzlich nicht durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt sind dagegen Schäden, die aufgrund einer mangelhaften Leistung des Versicherten entstehen. Stürzt etwa eine Mauer ein, weil der Maurer den Mörtel nicht richtig zusammen gemischt hat, übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung nicht die Kosten für das Aufstellen einer neuen Mauer. Wird dabei allerdings eine Person verletzt, kommt die Versicherung für diesen Personenschaden auf.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 24 Jan 2022 10:03:01 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2022/01/Bagger_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Räumpflicht im Winter – wer muss wann streuen und schippen?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Wichtig für Hausbesitzer und Mieter]]></subTitle>
                                
                                <newsId>276</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/raeumpflicht-im-winter-wer-muss-wann-streuen-und-schippen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Vorsicht, Rutschgefahr! Wenn es im Winter schneit und glatt wird, stellt sich für viele Hauseigentümer, Bauherren und Mieter die Frage nach der Räum- und Streupflicht. Welche Pflichten bestehen und welche Versicherungen greifen, wenn etwas passiert? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Der Winter­dienst auf öffent­lichen Straßen und Wegen ist eigentlich Aufgabe der Gemeinden. Doch die kümmern sich meist nur um die Fahr­bahnen. Die Verkehrs­sicherungs­pflicht für die Gehwege über­tragen sie in der Regel per Satzung auf die Hausbesitzer der angrenzenden Grundstücke. Bei vermieteten Immobilien können diese die Räumpflicht dann wiederum an ihre Mieter weitergeben. Allerdings muss das ausdrücklich im Mietvertrag geregelt werden.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3>Wann muss der Gehweg geräumt sein?</h3>
<p>In der Regel muss an Wochentagen zwischen 7 und 20 Uhr geräumt werden, an Sonn- und Feiertagen ab 8 oder 9 Uhr – üblicherweise in einer Breite von 1 bis 1,50 Meter. Details legen die einzelnen Gemeinden fest. Wichtig: Es reicht nicht, erst um 7 oder 8 Uhr mit dem Räumen zu beginnen – der Weg muss dann bereits begehbar sein. Bei starkem Schnee­fall sind Eigentümer oder Mieter mehr­mals pro Tag in der Pflicht.</p>
<h3>Wohin mit der weißen Pracht?</h3>
<p>Ist viel Schnee gefallen, stellt sich die Frage, wohin damit? Grundsätzlich gilt, dass Schnee- und Eismengen auf dem Rand der Gehwege anzu­häufen sind und nicht auf die Fahrbahn geschoben werden dürfen. Reicht der Platz nicht aus, muss die weiße Pracht auf dem eigenen Grundstück oder einem Grünstreifen gesammelt werden. Unbedingt schneefrei bleiben sollten die Ein- und Ausstiege an Bushaltestellen sowie Rinnsteine, Gullys und Hydranten.</p>
<h3>Womit streuen?</h3>
<p>Salz ist in den meisten Satzungen der Kommunen verboten, da es als besonders belastend für die Umwelt gilt und Fahrzeuge sowie Straßen schädigen kann. Stattdessen empfehlen sich Granulat, Sand oder Splitt. Sie sind verträglicher und können leichter beseitigt werden.</p>
<h3>Was gilt für Berufstätige?</h3>
<p>Auch bei beruflicher Abwesenheit oder Krankheit gilt die Verkehrssicherungspflicht weiter. Im Zweifel muss dann ein professioneller Räumdienst eingeschaltet werden. Vielleicht springt aber auch ein netter Nachbar ein. Gut zu wissen: Die Kosten für einen Winterdienst können Eigentümer und Mieter als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen.</p>
<h3>Welche Versicherung greift, wenn etwas passiert?</h3>
<p>Versäumt ein Hauseigentümer oder ein Mieter rechtzeitig zu streuen oder Schnee zu räumen, so haftet er in der Regel, wenn ein Passant auf dem Gehweg stürzt und sich verletzt, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Schutz vor möglichen Schadenersatzansprüchen bietet hier eine private Haftpflichtversicherung.</p>
<p>Für alle, die sich noch in der Bauphase befinden oder die ihr Haus nicht selbst nutzen, sondern vermieten, ist laut GDV zusätzlich eine Haus-­ und Grundbesitzer­-Haftpflichtversicherung (kurz: Grundbesitzerhaftpflicht) erforderlich. Denn auch in diesen Fällen ist der Eigentümer grundsätzlich dafür verantwortlich, dass Dritte keinen Schaden nehmen.</p>
<p>Und was gilt, wenn ein Passant auf einem vorschriftsmäßig geräumten Gehweg stürzt und sich verletzt? Nach Auskunft der Verbraucherzentrale springt dann die gesetzliche Unfallversicherung ein – aber nur, wenn der so genannte Wegeunfall auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit oder anschließend auf dem direkten Heimweg passiert ist. Auch für diesen und sonstige Ausrutscher mit schmerzhaften Dauerfolgen zahlt die private Unfallversicherung. Ist die eigene Arbeitskraft aufgrund eines Sturzes dauerhaft beeinträchtigt, ist dies ein Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung.</p>
<h3>Wie lässt sich Schneedruck versichern?</h3>
<p>Hauseigentümer sollten sich zusätzlich mit einer Elementarschadenversicherung vor sogenanntem Schneedruck absichern. Denn Dächer, Wintergärten oder Garagen können einstürzen, wenn große Mengen Schnee auf ihnen lasten. Eine Wohngebäudeversicherung ohne zusätzliche Deckung für Naturgefahren greift bei solchen Schäden nicht.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 13 Jan 2022 09:37:43 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/12/snow-3237949_700.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Das ändert sich 2022 bei Arbeit, Versicherung und Gesundheit]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Neu ab diesem Jahr]]></subTitle>
                                
                                <newsId>275</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/das-aendert-sich-2022-bei-arbeit-versicherung-und-gesundheit/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Höherer Mindestlohn, sinkender Garantiezins für neue Lebensversicherungen oder Einführung des elektronischen Rezepts. Hier erfahren Sie, was sich 2022 in den Bereichen Arbeit, Versicherung und Gesundheit ändert.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Das Jahr 2022 ist mit zahlreichen neuen Gesetzen und Änderungen gestartet, die Verbraucher kennen sollten. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen aus den Bereichen Arbeit, Versicherung und Gesundheit.</p>
<h3>Mindestlohn</h3>
<p>Arbeitnehmer, die nach Mindestlohn bezahlt werden, dürfen sich in diesem Jahr über mehr Geld freuen. Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar von 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde gestiegen. Zum 1. Juli soll er dann noch einmal um weitere 63 Cent auf 10,45 Euro angehoben werden. Im Koalitionsvertrag der neuen Ampelregierung sind künftig sogar 12 Euro vorgesehen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3>Ausbildungsvergütung</h3>
<p>Ein höherer Lohn erwartet auch viele Azubis, die 2022 ihre Ausbildung beginnen: Die gesetzlich festgeschriebene Mindestausbildungsvergütung steigt von 550 Euro auf 585 Euro brutto pro Monat. Für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr gibt es Aufschläge von 18, 35 und 40 Prozent. Die Mindestvergütung gilt für Auszubildende, die in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Beruf ausgebildet werden.</p>
<h3>Steuerfreibetrag</h3>
<p>Steuerzahlern steht in diesem Jahr ebenfalls etwas mehr Geld zur Verfügung. Der Grund: Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer steigt 2022 für Ledige auf 9.984 Euro – das ist ein Plus von 240 Euro gegenüber 2021. Verheirateten stehen 19.968 Euro zu – 480 Euro mehr als bisher. Dieses Existenzminimum wird steuerlich nicht angetastet.</p>
<h3>Betriebsrenten</h3>
<p>Wer über eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Entgeltumwandlung verfügt, hat ab diesem Jahr ein gesetzliches Anrecht auf einen Arbeitgeber-Zuschuss von 15 Prozent, soweit der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung seinerseits Sozialversicherungsbeiträge einspart. Anders als bislang gilt das auch für vor 2019 abgeschlossene Altverträge. In Tarifverträgen können hiervon abweichende Regelungen getroffen werden.</p>
<h3>Lebensversicherungen</h3>
<p>Für Lebens- und Rentenversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds ist der Höchstrechnungszins mit Beginn des neuen Jahres von 0,9 auf 0,25 Prozent gesunken. Das macht den Abschluss klassischer Lebensversicherungen für Verbraucher noch uninteressanter. Der Höchstrechnungszins wird umgangssprachlich oft auch Garantiezins genannt. Versicherungsunternehmen dürfen ihren Kunden diesen Zinssatz maximal auf den Sparanteil im Beitrag zusagen. Wichtig: Die Absenkung gilt nur für neu abgeschlossene Verträge. Für die garantierten Leistungen bestehender Versicherungsverträge hat der Schritt keine Folgen.</p>
<h3>Pflegeversicherung</h3>
<p>Mit diesem Jahr werden Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 in vollstationärer Pflege finanziell entlastet und erhalten einen Leistungszuschlag auf ihren Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen. Der Zuschlag steigt mit der Dauer der Pflege. Im ersten Jahr trägt die gesetzliche Pflegekasse fünf Prozent, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent. In der ambulanten Pflege werden die monatlichen Leistungsbeträge für die Pflegesachleistung um fünf Prozent erhöht. Darüber hinaus steigt der Leistungsbetrag für die Kurzzeitpflege um zehn Prozent auf 1.774 Euro.</p>
<h3>Versicherungspflichtgrenze</h3>
<p>Anders als in den vergangenen Jahren bleibt die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unverändert: Sie liegt wie 2021 bundesweit einheitlich bei 64.350 Euro im Jahr. Wer mehr verdient, darf sich privat krankenversichern.</p>
<p>Ebenfalls unverändert bei 58.050 Euro im Jahr bleibt die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV. Bis zu diesem Verdienst ist das Einkommen beitragspflichtig, alles darüber ist beitragsfrei.</p>
<h3>Elektronische Krankschreibung</h3>
<p>Krankschreibungen werden jetzt von den Arztpraxen digital direkt an die Krankenkassen übermittelt. Für gesetzlich Versicherte entfällt damit die Vorlagepflicht der Arbeitsunfähigkeit (AU) bei ihrer Kasse. Ihrem Arbeitgeber müssen sie den „gelben Schein“ allerdings noch weiterhin in Papierform vorlegen. Unternehmen sollen erst zum 1. Juli 2022 in die digitale Übermittlung einbezogen werden.</p>
<h3>Elektronisches Rezept</h3>
<p>Ab diesem Monat wird stufenweise auch ein digitales E-Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente eingeführt. Es soll das rosarote Papierrezept ablösen. Gesetzlich Versicherte benötigen dazu eine elektronische Gesundheitskarte mit NFC–Übertragungsstandard und eine Rezept-App. Für ältere Patienten ohne Smartphone kann das elektronische Rezept weiterhin durch die Arztpraxis ausgedruckt werden.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 03 Jan 2022 15:10:31 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2022/01/Teaser_Neue_Gesetze.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Achim Nixdorf</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Vor welchen Gefahren eine Elektronikversicherung schützt]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Die wichtigsten Fragen und Antworten]]></subTitle>
                                
                                <newsId>274</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/vor-welchen-gefahren-eine-elektronikversicherung-schuetzt/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Ob ein versehentlich zu Boden gerissenes Notebook oder ein kurzschlussbedingter Serverabsturz – wenn in einem Betrieb elektronische Geräte oder Anlagen ausfallen, kann das schnell teuer werden. Hier kommt die Elektronikversicherung ins Spiel: Sie hilft betroffenen Unternehmen, nach technischen Ausfällen schnell wieder ins Tagesgeschäft zurückzukehren.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Ob Computer, Server, Kassensystem oder Ultraschallgerät – ohne moderne Technik kommt heute kein Betrieb mehr aus. Doch kommt es zu einem Ausfall, kann das mit enormen finanziellen Folgen verbunden sein. Schutz bietet hier eine Elektronikversicherung. Sie umfasst – abhängig vom konkreten Tarif – in der Regel folgende Leistungen:</p>
<ul>
<li>Schnelle Reparatur oder Ersatz von beschädigten oder zerstörten Geräten</li>
<li>Übernahme der Kosten für die Wiederherstellung von betriebswichtigen Daten</li>
<li>Kostenerstattung bei einer Betriebsunterbrechung</li>
<li>Abdeckung der Mietkosten für benötigte Ersatzgeräte</li>
</ul>
<h3>Für wen ist eine Elektronikversicherung sinnvoll?</h3>
<p>Eine Elektronikversicherung ist grundsätzlich immer dann sinnvoll, wenn ein technischer Ausfall schwerwiegende Konsequenzen für einen Betrieb haben oder sogar dessen Existenz bedrohen kann. Das gilt für Arztpraxen mit teuren Apparaten (zum Beispiel Röntgengeräte) ebenso wie für Architekturbüros, Copy-Shops, Druckereien oder Unternehmen aus den Bereichen Handel, Handwerk und Dienstleistung.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3>Was kann alles versichert werden?</h3>
<p>Versicherungsschutz besteht für eine Vielzahl von Anlagen und Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik. Das reicht von Bürotechnik (beispielsweise PCs oder Kopierer) über Server und Rechenanlagen bis hin zur Medizintechnik.</p>
<h3>Welche Schadenfälle sind versichert?</h3>
<p>Die Elektronikversicherung ist eine Allgefahrendeckung. Das bedeutet, dass alle Risiken, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden, versichert sind. Neben den klassischen Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Schäden, die etwa durch Diebstahl, Vandalismus, Fehlbedienung, Materialfehler, Überspannung oder höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen) verursacht werden.</p>
<p>Wichtig zu wissen: Zwar sind elektronische Geräte auch über eine Inhaltsversicherung geschützt, doch die deckt nur die oben genannten klassischen Grundgefahren ab. Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass über 65 Prozent der Schäden an elektronischen Anlagen und Geräten auf Ursachen zurückzuführen sind, für die ausschließlich die Elektronikversicherung Versicherungsschutz bietet.</p>
<h3>Welche Zusatzbausteine gibt es?</h3>
<p>Der Leistungsumfang einer Elektronikversicherung ist nicht bei jedem Anbieter gleich. Gängige Zusatzbausteine sind eine Softwareversicherung zur Wiederherstellung von Daten und Programmen, eine Betriebsunterbrechungsversicherung sowie eine Mehrkostenversicherung. Letztere übernimmt zum Beispiel die Kosten für die Anmietung von Leih- oder Ersatzgeräten sowie die Inanspruchnahme von externen Dienstleistungen.</p>
<h3>Was kostet eine Elektronik­versicherung?</h3>
<p>Die Kosten einer Elektronikversicherung sind generell abhängig davon, welche elektronischen Geräte und Anlagen versichert werden sollen. Dabei besteht die Möglichkeit, eine pauschale Absicherung abzuschließen, die die gesamte Elektronik eines Unternehmens berücksichtigt. Oder die Versicherungssumme wird für jeden Gegenstand separat festgelegt. Auch eine gewählte Selbstbeteiligung, der Leistungsumfang sowie die Laufzeit des Vertrags wirken sich auf die Prämienhöhe aus.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 17 Dec 2021 09:04:18 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2021/12/Elektronik_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Achim Nixdorf</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Anti-Stress-Tipps für Ärzte und Heilberufler]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Ruhe bewahren]]></subTitle>
                                
                                <newsId>273</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/ruhe-bewahren-anti-stress-tipps-fuer-aerzte-und-heilberufler/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Ob Pfleger, Krankenschwester oder Arzt – wer in einem Heilberuf arbeitet, geht oft bis an die Grenzen der eigenen Belastbarkeit und darüber hinaus. Dieser Dauerstress kann seelisch und körperlich krank machen. Damit es nicht so weit kommt, sollte man rechtzeitig gegensteuern. Wie das gehen kann, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Helfen macht glücklich, heißt es. Doch wie steht es damit, wenn die Helfenden an ihre Belastungsgrenze kommen und darüber hinaus gehen? So ergeht es vielen, die im Heilwesen tätig sind – auch und gerade Ärzten. Ob im Klinikalltag oder als niedergelassener Arzt, überall sind Stress und Hektik an der Tagesordnung: zu viele Patienten, zu viel Bürokratie und immer zu wenig Zeit.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Laut dem Deutschen Ärzteblatt treten Burnout, Depressionen, Angststörungen und Suizidalität bei Ärzten, sogar bei jenen in der Ausbildung, in Deutschland häufiger auf als in der Allgemeinbevölkerung. Das war bereits vor der Corona-Pandemie der Fall. Die aktuelle Krise mit der hohen Zahl an Covid-19-Erkrankten hat die Situation noch einmal deutlich verschlimmert.</p>
<p>Bei dieser Belastung kann im Alltag schnell vergessen werden, auf die eigenen Bedürfnisse zu achten. Daher gilt für alle Betroffenen, sich dieser Überforderung bewusst zu werden, die Ursachen zu erkennen und schließlich Strategien zu entwickeln, die in besonders stressigen Momenten helfen. Auch auf ausreichend Schlaf, regelmäßiges gesundes Essen und Trinken müssen Mediziner und Pflegekräfte achten.</p>
<h3>Grenzen ziehen und Abstand gewinnen</h3>
<p>Insbesondere Perfektionismus und der hohe Anspruch an sich selbst, es allen recht machen zu wollen, können den Druck von außen noch deutlich verstärken. Dabei liegt nicht alles, wie beispielsweise die Organisation eines Klinikalltags, im eigenen Einflussbereich. Was man selbst verändern kann, darauf gilt es, sich zu konzentrieren. Etwa Grenzen zu ziehen oder den eigenen Perfektionismus herunterzuschrauben. Diese Maßnahmen können helfen, den Stressoren wirksam zu begegnen.</p>
<p>Während der Arbeit sollten außerdem möglichst kleine Pausen eingebaut werden, um durchzuatmen. Mittags sollte das Essen in Ruhe gegessen werden. Nach Feierabend ist auch wirklich Feierabend. Gedanklich und emotional sollte man sich hier vom Job distanzieren, empfehlen Experten. Auf andere Gedanken zu kommen, ist wichtig. Am besten mit einem Hobby, bei dem sich neue Kräfte tanken lassen.</p>
<h3>Für Entspannung sorgen</h3>
<p>Yoga, Qi Gong, progressive Muskelentspannung oder Meditation – solche und andere Entspannungs- und Achtsamkeitsübungen helfen ebenfalls, wieder zur Ruhe zu kommen. Zudem können dadurch Schmerzen und Ängste gelindert werden. Depressionen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen kann damit vorgebeugt werden.</p>
<p>Eine recht einfache Einstiegsübung dabei ist, mindestens eine Minute lang auf den eigenen Atem zu achten. In Stresssituationen neigen wir dazu, flach zu atmen. Insbesondere die Ausatmung kommt dabei oft zu kurz. Daher der Rat: bewusst atmen und eventuell einen Moment länger ausatmen.</p>
<h3>Acht konkrete Tipps gegen Stress</h3>
<p>Für das Online-Portal Ärzte-Glück hat die Psychologin, Hypnose-Therapeutin und Ärzte-Trainierin Angela Yael Blumberger acht Tipps zusammengestellt, mit denen Ärzte ihr Stressniveau reduzieren können. Dazu gehört unter anderem, sich gezielt auf eine neue Arbeitswoche einzustellen, Pausen zu machen oder auch, sich von schädigenden Glaubenssätzen zu lösen, die sich sonst im Körper manifestieren können. Mehr dazu finden Sie <em><strong><a href="https://aerzteglueck.de/8-bewaehrte-techniken-fuer-aerzte-gegen-stress-im-krankenhaus/" target="_blank" rel="noopener">hier</a></strong></em>.</p>
<h3>Schutz durch eine gute Absicherung</h3>
<p>Damit sich Menschen im Heilwesen rundum gut abgesichert fühlen und keine Existenzängste – beispielsweise im Fall einer Erkrankung – als weitere Stressfaktoren hinzukommen, ist eine gute Absicherung entscheidend. Das reicht zum Beispiel bei Ärzten von einer privaten Krankenversicherung, die auch seelische Behandlungen einschließt, über eine Berufshaftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung bis hin zu einer privaten Unfallversicherung.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 14 Dec 2021 07:47:13 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2021/12/Klinikalltag_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Montageversicherung – Anlagenbau ohne Risiko]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Schutz vor unvorhergesehenen Schäden]]></subTitle>
                                
                                <newsId>272</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/montageversicherung-anlagenbau-ohne-risiko/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Als Handwerker oder Unternehmer tragen Sie bei der Montage von Maschinen- und technischen Anlagen das Risiko vom Einrichten der Baustelle bis zur Abnahme durch den Auftraggeber. Trotz sorgfältiger Planung kann es dabei schnell zu unvorhersehbaren Schäden kommen – sei es zum Beispiel durch einen Brand oder durch einen Materialfehler. Vor den finanziellen Folgen solcher Risiken kann Sie eine Montageversicherung schützen.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Als Inhaber einer Montagefirma sind Sie dafür verantwortlich, dass bei der Montage von technischen Anlagen und Maschinen alles reibungslos über die Bühne geht. Doch nicht immer verläuft alles nach Plan. Mit dem Abschluss einer Montageversicherung können Sie sich und alle am Montageobjekt beteiligten Subunternehmer vor den finanziellen Folgen unvorhergesehen eintretender Schäden schützen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Mit einer Montageversicherung lässt sich ein Hallen- oder Brückenbau genauso versichern wie die Konstruktion eines Hochregallagers oder die Installation einer Photovoltaikanlage. Die Police ersetzt Schäden und Verluste, die innerhalb der Montagezeit an versicherten Montageobjekten entstehen und sichert Sie auch gegen die daraus resultierenden Kosten ab. Achtung: Eine Betriebshaftpflicht übernimmt solche Eigenschäden nicht. Sie kommt normalerweise nur für Schäden am Eigentum Dritter auf.</p>
<h3>Wann der Versicherungsschutz greift</h3>
<p>Abgesichert werden können neue und gebrauchte Maschinen, Reserveteile sowie damit verbundene technische Anlagen. Der Versicherer leistet Schadenersatz, wenn es sich um Beschädigungen oder die Zerstörung des Materials aufgrund von Bedienungs- oder Montagefehlern handelt. Gleiches gilt für die Beschädigung oder die Zerstörung eines Projektes durch Brand, Blitzschlag oder Explosion. Auch Konstruktions-, Werkstatt-, Material- und Gussfehler sind mitversichert. Ebenfalls zum Versicherungsumfang gehören Schäden durch höhere Gewalt oder der Verlust oder Diebstahl von Materialien. Versichert werden können die Montage und die Demontage, die Demontage der Anlage zum Zweck des Verkaufs und ggf. Remontagen inklusive erforderlicher Probeläufe.</p>
<h3>Wichtige Zusatzbausteine</h3>
<p>Optional können Sie den Versicherungsschutz auch auf Montageausrüstungen und fremde Sachen, die nicht Teil des Montageobjektes sind, erweitern. Für den Transport einer Maschine zum Montageort kann es außerdem sinnvoll sein, eine separate Transportversicherung abzuschließen. Je nach Ausgestaltung der Montageversicherung können ebenso Risiken versichert werden, die erst während der vereinbarten Nachhaftungszeit auftreten.</p>
<h3>Einzelverträge und Umsatzpolicen</h3>
<p>Nicht abgedeckt durch eine Montagsversicherung sind üblicherweise Schäden durch Krieg, Beschlagnahme, Kernenergie, vorsätzliches Handeln und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers sowie normale Witterungseinflüsse. Die Police können Sie bei vielen Anbietern sowohl für die Dauer eines Montageprojekts als auch als Jahresumsatzvertrag für mehrere Montagen abschließen. Im letzteren Fall sind automatisch alle Aufträge im Laufe des Jahres versichert.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 01 Dec 2021 15:14:59 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2021/12/Geruest_teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Achim Nixdorf</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Ja, aber… Die fünf häufigsten Mythen über die private Krankenversicherung]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[PKV-Vorurteile im Faktencheck]]></subTitle>
                                
                                <newsId>271</newsId>
                                
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                                <teaser><![CDATA[<p>Gute Leistungen, dafür aber im Alter unerschwinglich teuer und für Familien sowieso überflüssig. Die Private Krankenversicherung hat mit vielen Vorurteilen zu kämpfen. Aber stimmen diese weit verbreiteten Stereotype wirklich? Hier kommen die Fakten zu fünf hartnäckigen Mythen. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Zu teuer, im Alter unbezahlbar, überflüssig – die Vorurteile gegenüber der privaten Krankenversicherung (PKV) sind so alt wie das duale System selber. Doch was ist wirklich dran an solchen Behauptungen? Hier finden Sie Antworten auf die fünf häufigsten Vorurteile.</p>
<h3>Vorurteil 1: Die Leistungen der gesetzlichen Kassen reichen doch aus</h3>
<p>Fakt ist: Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind für alle Mitglieder zum größten Teil identisch und im Sozialgesetzbuch V geregelt. Danach müssen die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Die GKV garantiert also die medizinische Grundversorgung, wobei Leistungen im Rahmen von Gesetzesänderungen gekürzt oder gestrichen werden können. Wer mehr möchte, muss eine private Zusatzversicherung abschließen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Im Gegensatz dazu überlässt die private Krankenversicherung ihren Versicherten selbst die Entscheidung darüber, wie sie sich im Einzelfall behandeln lassen wollen. Vielfach werden dabei bereits Kosten für neue Behandlungsmethoden übernommen, die in der GKV noch gar nicht vorgesehen sind. Privatversicherte profitieren in der Regel außerdem von höheren Zahnleistungen oder einer Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Ein weiterer Vorteil: Die vertraglich vereinbarten Leistungen bleiben die ganze Zeit über gleich und können nicht eingeschränkt werden. Die Beiträge richten sich unter anderem nach Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn und dem gewählten Tarif. Durch die Wahl eines Selbstbehalts (Selbstbeteiligung) lassen sich die monatlichen Kosten reduzieren.</p>
<h3>Vorurteil 2: Die Beiträge in der PKV steigen ständig</h3>
<p>Fakt ist: Es ist zwar richtig, dass viele PKV-Anbieter für 2022 eine Beitragserhöhung angekündigt haben. Im Schnitt sollen die Kosten um 4,1 Prozent steigen. Im Beitragsvergleich mit der GKV schneidet die PKV jedoch nach wie vor sehr gut ab. Laut PKV-Spitzenverband lagen die Beitragseinnahmen in der PKV zwischen 2012 und 2022 je Versichertem bei durchschnittlich 2,6 Prozent pro Jahr. In der GKV liegt der Wert bei 3,3 Prozent.</p>
<p>Anders als vielfach angenommen, dürfen Versicherer die PKV-Beiträge auch nicht nach Gutdünken erhöhen. Dazu gibt es gesetzliche Regelungen. Eine Beitragsanpassung darf nur erfolgen, wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif nachweislich um einen bestimmten Prozentsatz höher liegen als ursprünglich kalkuliert. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Prozentsatz von maximal 10 Prozent. In manchen Tarifen ist vertraglich ein niedrigerer Schwellenwert vereinbart. Ob eine entsprechende Abweichung vorliegt, kontrolliert ein unabhängiger Treuhänder.</p>
<p>Jede Krankenversicherung, egal ob gesetzlich oder privat, ist von den steigenden Gesundheitskosten betroffen und muss früher oder später ihre Beiträge anpassen. Man spricht von einer medizinischen Inflation: Die Lebenserwartung der Menschen steigt beständig. Hinzu kommen die immer besseren Behandlungsmöglichkeiten. Die medizinische Inflation beträgt inzwischen etwa 5 bis 6 Prozent pro Jahr. Die Beitragssteigerungen in der PKV liegen jedoch häufig darunter.</p>
<h3>Vorurteil 3: Im Alter sind die Prämien nahezu unbezahlbar</h3>
<p>Fakt ist: Die PKV wird nicht teurer, weil der Versicherungsnehmer älter wird. Vielmehr ist das bereits in den heutigen Beiträgen einkalkuliert. Alle, die ab dem Jahr 2000 in die PKV gekommen sind, zahlen einen sogenannten gesetzlichen Zuschlag, dessen angesparte Summe ihnen im Alter wieder zugute kommt und ihre Beiträge dämpft. Dieser Zuschlag verteuert den jeweiligen Monatsbeitrag zunächst um 10 Prozent. Ab dem 60. Lebensjahr muss der Zuschlag nicht länger gezahlt werden, dann verringert sich automatisch der Monatsbeitrag entsprechend. Auch die meisten Privatversicherten, die schon vor 2000 in der PKV waren, haben ihre Verträge um diese Vorsorge ergänzt.</p>
<p>Mit Renteneintritt entfallen außerdem die Beiträge für das Krankentagegeld, die für viele Versicherte einen größeren Teil des Monatsbeitrags ausmachen. Im Fall der Fälle ist es zudem möglich, in einen günstigeren Tarif zu wechseln, ohne dass die Altersrückstellungen verloren gehen.</p>
<h3>Vorurteil 4: PKV ist für Familien ungeeignet</h3>
<p>Fakt ist: Eine beitragsfreie Familienversicherung wie es sie in der GKV gibt, sehen die Tarife der privaten Anbieter nicht vor. Dennoch kann dieses Vorurteil entkräftet werden. Denn zum einen bietet die PKV Kindern ebenfalls mehr Leistungen an als sie in der gesetzlichen Absicherung vorhanden sind. Zum anderen gibt es zunehmend Tarife mit Leistungsbausteinen für die Familie, wie Beitragsfreiheit oder Beitragsrückerstattungen in der Elternzeit. Zudem erhalten Beamte für die Absicherung ihrer Sprösslinge ebenfalls eine Beihilfe ihres Dienstherrn. H<span dir="ltr" role="presentation">inzu kommt: Auch in der GKV </span><span dir="ltr" role="presentation">muss sich eine Ehepartner selbst versichern, sobald </span><span dir="ltr" role="presentation">er mehr als geringfügig beschäftigt ist.</span></p>
<h3>Vorurteil 5: Ein Wechsel zurück in die GKV ist nicht möglich</h3>
<p>Fakt ist: Das stimmt nicht in jedem Fall. Allerdings ist ein häufiger Wechsel zwischen den Systemen nicht so einfach und auch nicht gewollt. Es soll so unterbunden werden, dass beispielsweise junge Menschen von den umfangreicheren Leistungen der PKV zu günstigeren Konditionen profitieren und später, wenn sie älter und meist kränker sind und höhere Kosten verursachen, die Solidargemeinschaft der GKV belasten. Ein Wechsel für Menschen ab 55 Jahren ist daher tatsächlich nahezu unmöglich.</p>
<p>Sobald jedoch ein versicherungspflichtiges Einkommen erzielt wird, das unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (64.350 Euro für 2022) liegt, kann ein Beschäftigter in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Angestellter nicht mehr Voll-, sondern Teilzeit arbeitet.</p>
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                                <pubDate>Tue, 23 Nov 2021 15:09:31 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2021/01/Arzt_Patient_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Diese Vorteile haben Sie als Zahnarzt in der PKV]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Private Krankenversicherung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>270</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/private-krankenversicherung-diese-vorteile-haben-sie-als-zahnarzt-in-der-pkv/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Als Zahnarzt haben Sie in der Regel die Wahl: Sie können sich privat oder gesetzlich krankenversichern. Entscheiden Sie sich für die private Absicherung, profitieren Sie bei einigen Anbietern von speziellen Zahnarzt-Tarifen, die sich durch attraktive Leistungen und ein besonders gutes Preis-Leistungs-Verhältnis auszeichnen. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Für niedergelassene Zahnärzte ist die Sache klar: Als Selbstständige können sie sich sowohl privat als auch gesetzlich krankenversichern. Aber auch angestellte Zahnärzte sind krankenversicherungsfrei, sofern ihr regelmäßiges Einkommen die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG-Grenze) von aktuell 64.350 Euro überschreitet.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Entscheiden Sie sich als Zahnarzt für die private Krankenversicherung (PKV), kommen sie bei einigen Versicherern in den Genuss spezieller Zahnärztetarife. Diese zeichnen sich durch besonders attraktive Prämien aus und stehen auch Familienangehörigen (Ehepartner, Kinder) offen. Die Beiträge werden außerdem meist mit einer Altersrückstellung kalkuliert. Das verzinslich angelegte Geld dient dazu, steigende Ausgaben für die medizinische Versorgung im Alter zu finanzieren, ohne dass die Beiträge entsprechend steigen. (Tarife für Kinder und Ausbildungstarife haben in der Regel noch keine Alterungsrückstellung. Diese werden erst mit dem Erwachsenenalter gebildet.)</p>
<h3>Verzicht auf vollen Zahnversicherungsschutz</h3>
<p>Eine weitere Besonderheit: Sie können in diesen Tarifen meist entscheiden, ob Sie auch für Ihre Zähne einen umfassenden Schutz wünschen oder nur die Material- und Laborkosten abgedeckt sein sollen oder ob Sie auf den kompletten Zahnversicherungsschutz verzichten wollen. Wählen Sie eine der beiden letzten Varianten und lassen sich bei Bedarf in eigener Praxis von Kollegen behandeln, wirkt sich das noch einmal günstig auf die Prämienhöhe aus. Zusätzlich wird eine Beitragsrückerstattung angeboten (je nach Tarif) und eine wählbare Selbstbeteiligung. Die genaue Höhe der Beiträge richtet sich dann nach Alter, Geschlecht, den versicherten Leistungen sowie dem Ergebnis der Gesundheitsprüfung durch den Versicherer.</p>
<h3>Umfangreicher Leistungskatalog</h3>
<p>Die speziellen Zahnarzttarife in der PKV bieten darüber hinaus Leistungen mit besonders guten Konditionen. Abhängig vom Anbieter, können dazu folgende Punkte gehören:</p>
<ul>
<li>Freie Arzt- und Krankenhauswahl</li>
<li>Keine Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte (GOÄ/GOZ)</li>
<li>Weltweiter Versicherungsschutz</li>
<li>Offener Heil- und Hilfsmittelkatalog</li>
<li>Verzicht auf Zahnstaffel</li>
<li>Förderung bei Schwangerschaft</li>
<li>Psychotherapie ohne Begrenzung der Sitzungszahl</li>
<li>Ambulante Kurbehandlungen</li>
<li>Vorsorgeuntersuchungen ohne Selbstbeteiligung<br />
und ohne Gefährdung der Beitragsrückerstattung</li>
</ul>
<h3>Private Krankenversicherung für Studenten</h3>
<p>Auch Zahnmedizinstudenten können sich bereits bei Aufnahme ihres Studiums privat krankenversichern, indem sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. PKV-Studententarife sind in der Regel sehr günstig und bieten darüber hinaus den Vorteil, dass die angehenden Akademiker nach ihrem Studium ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen „normalen“ Krankenversicherungs- und Krankentagegeldtarif für Zahnmediziner wechseln können.</p>
<p>Tipp: Studenten, die aktuell noch nicht in die private Krankenversicherung wechseln möchten, können auch für wenige Euro im Monat einen sogenannten Optionstarif abschließen. Damit halten sie sich die Möglichkeit eines späteren Wechsels von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung offen – und das ebenfalls ohne erneute Gesundheitsprüfung.</p>
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                                <pubDate>Tue, 16 Nov 2021 12:15:49 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2021/11/Teaser_Zahnaerztin.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Achim Nixdorf</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So beugen Sie der gefährlichen Zuckerkrankheit vor]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Am 14. November ist Welt-Diabetestag]]></subTitle>
                                
                                <newsId>269</newsId>
                                
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                                <teaser><![CDATA[<p>In Deutschland sind aktuell rund 8 Millionen Menschen an Diabetes erkrankt – und die Zahlen steigen weiter an. Auch jüngere Menschen sind immer häufiger betroffen. Warum diese Krankheit so gefährlich ist und was jeder einzelne zur Vorbeugung tun kann, darüber informiert einmal im Jahr der Weltdiabetestag am 14. November.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>In Deutschland leben rund acht Millionen Menschen mit Diabetes. Pro Tag kommen etwa 1.600 Neuerkrankungen hinzu. Bei gleichbleibender Entwicklung rechnet die Deutsche Diabetes-Hilfe damit, dass hierzulande bis zum Jahr 2040 bis zu 12 Millionen Menschen an Diabetes leiden werden.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Die Erkrankung entsteht meist schleichend und kann über Jahre völlig symptomlos bleiben. Umso wichtiger ist es, die Bevölkerung über Risiken und Präventionmöglichkeiten zu informieren. Dieses Ziel verfolgt seit 1991 – also seit nunmehr 30 Jahren – der Welt-Diabetestag, der jährlich am 14. November stattfindet, dem Geburtstag des kanadischen Mediziners Frederick G. Banting, der 1921 das lebenswichtige Hormon Insulin entdeckte.</p>
<p>Der deutsche Diabetestag, der von der gemeinnützigen Organisation „diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe“ ausgerichtet wird, findet wegen der Corona-Pandemie <strong>i</strong>n diesem Jahr auf der digitalen Plattform <a href="https://www.weltdiabetestag.de/" target="_blank" rel="noopener"><em>www.weltdiabetestag.de</em></a> statt. Das Programm ist bereits <em><a href="https://www.diabetesde.org/weltdiabetestag" target="_blank" rel="noopener">im Internet</a></em> verfügbar.</p>
<h3>Was ist Diabetes?</h3>
<p>Diabetes mellitus, umgangssprachlich auch Zuckerkrankheit genannt, ist eine chronische Stoffwechselerkrankung, die mit zu hohen Blutzuckerwerten einhergeht. Es ist wichtig, die Krankheit rechtzeitig zu behandeln, um Schäden an Organen wie Herz, Augen und Nieren zu vermeiden. Die Gefahr sollte dabei niemand unterschätzen, denn Diabetes verursacht jährlich mehr Todesfälle als Brustkrebs und AIDS zusammen. Die beiden wichtigsten Formen sind der Typ-1- und der Typ-2-Diabetes. Bei 95 Prozent der Betroffenen liegt ein Typ-2-Diabetes vor.</p>
<p>Diabetes Typ 1 tritt vor allem im Kindes- und Jugendalter auf und ist eine Autoimmunerkrankung. Das eigene Immunsystem greift die körpereigene Insulinproduktion in der Bauchspeicheldrüse an und zerstört die insulinproduzierenden Zellen. So entsteht ein „absoluter Insulinmangel“. Die Betroffenen müssen ein Leben lang die Zuckerwerte kontrollieren, besonders auf ihre Ernährung achten und regelmäßig Insulin spritzen.</p>
<p>Diabetes Typ 2 tritt meist nach dem 40. Lebensjahr auf. Hierbei besteht ein „relativer Insulinmangel“. Die Bauchspeicheldrüse produziert zwar Insulin, aber die Körperzellen verlieren ihre Empfindlichkeit für das Hormon oder die Insulin-Ausschüttung ist gestört. So gelangt immer weniger Zucker in die Körperzellen. Auch wenn man hier von Altersdiabetes spricht, zeigt doch die Statistik, dass Menschen mit Typ 2 Diabetes immer jünger werden. Experten schätzen, dass allein in Deutschland 5.000 Kinder und Jugendliche vom „Alterszucker“ betroffen sind.</p>
<p>Ursachen eines Typ-2-Diabetes können eine erbliche Veranlagung, aber auch ungesunde Ernährung, Übergewicht und mangelnde Bewegung sein. Risikofaktoren sind außerdem erhöhte Blutfettwerte sowie Bluthochdruck.</p>
<h3>Wie lässt sich das Diabetes-Risiko senken?</h3>
<p>Während sich Diabetes Typ 1 – bei dem ein absoluter Insulinmangel besteht – nicht verhindern lässt, sieht das bei Diabetes Typ 2 ganz anders aus: Mit einer gesunden Lebensweise kann jeder die Erkrankung hinauszögern oder sogar vollkommen verhindern.</p>
<p>Wichtig ist hierbei aus Sicht der Deutschen Diabetes-Hilfe vor allem eine bewusste, ausgewogene Ernährung. Anstatt zu zuckerhaltigen Softgetränken wie Cola, Energydrinks oder Säften zu greifen, sollten Wasser und selbstgemischte Fruchtschorlen auf dem Speiseplan stehen. Und Pizza, Burger oder Chips sollten durch frische Gerichte, Gemüsesticks und Obst ersetzt werden. Als Vorbild für eine gesunde Ernährung kann die traditionelle Küche der Mittelmeerländer dienen – mit viel Gemüse und ausgewählten Getreideprodukten, hochwertigem pflanzlichem Öl, wenig Fleisch, häufiger Fisch und einer Vielfalt von Früchten.</p>
<p>Neben einer gesunden Ernährung hilft auch mehr Bewegung im Alltag ganz entscheidend dabei, einer Diabetes-Erkrankung vorzubeugen. Selbst der Beginn einer Tabletten- oder Insulintherapie kann dadurch oft verzögert werden. Denn Bewegung bekämpft nicht nur Übergewicht, sondern verbessert auch die Empfindlichkeit der Körperzellen für Insulin, sodass mehr Zucker aus dem Blut in die Zellen aufgenommen wird und der Blutzuckerspiegel sinkt. Geeignete Sportarten, um langsam wieder neuen Schwung ins Leben zu bringen, sind zum Beispiel Nordic-Walking, Wandern, Schwimmen, Tanzen oder Radfahren.</p>
<h3>So helfen die Krankenkassen</h3>
<p>Tipp: Immer mehr gesetzliche und private Krankenkassen unterstützen ihre Versicherten darin, aktiv etwas für ihre Gesundheit zu tun. Manche Anbieter legen auch spezielle Bonus­programme für ihre Mitglieder auf, mit denen sie gesundes Verhalten belohnen. Für bereits an Diabetes Erkrankte gibt es auch Diabetes Management-Programme. Im Internet finden Interessiert darüber hinaus auch Apps wie <a href="https://www.mysugr.com/de" target="_blank" rel="noopener"><em>mySugr,</em></a> die ihnen dabei helfen, ihre Blutzuckerwerte im Auge zu behalten.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 02 Nov 2021 12:05:23 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2021/11/Teaser_Diabetes.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Achim Nixdorf</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Warum eine Berufshaftpflicht für Ärzte unverzichtbar ist]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Schutz vor Schadenersatz]]></subTitle>
                                
                                <newsId>268</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/schutz-vor-schadenersatz-warum-eine-berufshaftpflicht-fuer-aerzte-unverzichtbar-ist/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Eine Berufshaftpflicht gehört zu den wichtigsten Versicherungen für niedergelassene Ärzte. Denn schon ein kleiner Behandlungsfehler kann im Extremfall Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe nach sich ziehen. Ohne einen entsprechenden Schutz kann das schnell den finanziellen Ruin bedeuten. Warum das so ist, lesen Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Ärzte tragen gegenüber ihren Patienten eine hohe Verantwortung. Doch mit der Verantwortung steigt auch das Risiko. Gerade im oft stressigen Berufsalltag. Schon kleine Fehler können schwerwiegende Folgen haben. Ob irrtümlich ein falsches Medikament verschrieben oder ein Symptom übersehen – diese oder ähnliche Missgeschicke können selbst erfahrenen Medizinern unterlaufen. Wenn geschädigte Patienten dann Schadenersatzansprüche geltend machen, können die Streitwerte schnell im fünf- oder sechsstelligen Bereich liegen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Eine Berufshaftpflicht ist deshalb ein absolutes Muss für alle niedergelassenen Ärzte und Mediziner mit freiberuflicher Tätigkeit (etwa Honorarärzte). Sie kommt für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden auf, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit entstehen. Gleichzeitig übernimmt sie die Anwaltskosten, um unberechtigte Vorwürfe abzuwehren (passive Rechtsschutzfunktion).</p>
<h3>Was der Versicherungsschutz umfasst</h3>
<p>Ohne diesen Schutz müsste ein Arzt im Schadenfall theoretisch unbegrenzt mit seinem gesamten Privatvermögen haften. Die Musterberufsordnung der Bundesärztekammer verpflichtet Ärzte deshalb sogar dazu, „sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zu versichern”.</p>
<p>Der Versicherungsschutz einer Berufshaftpflicht erstreckt sich üblicherweise auch auf den Praxisvertreter sowie angestellte Assistenten, Arzthelferinnen und Auszubildende. Mitversichert sind in der Regel auch der ärztliche Notfalldienst sowie sogenannte außerdienstliche Risiken wie Erste-Hilfe-Leistungen im Notfall oder Beratungen im Freundes- und Bekanntenkreis. Eine gute Police sollte außerdem eine Nachhaftungsklausel von mindestens fünf Jahren enthalten. Denn auch wenn ein Arzt aus dem Berufsleben ausscheidet, können immer noch Haftpflichtansprüche gegen ihn geltend gemacht werden.</p>
<h3>Was gilt für angestellte Ärzte?</h3>
<p>Angestellte Krankenhausärzte sind in der Regel über die Betriebshaftpflichtversicherung des Trägers für den Bereich seiner Dienstaufgaben versichert. Sie sollten aber prüfen, ob dieser Schutz ausreicht. Wer als Angestellter zum Beispiel nebenberuflich einer freiberuflichen Tätigkeit nachgeht, beispielsweise als Gutachter oder Notarzt, sollte eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abschließen.</p>
<p>Selbst Medizinstudenten und Assistenzärzte sollten sich im Rahmen ihrer ärztlichen Aus- und Weiterbildung über eine Berufshaftpflicht versichern, raten Experten. Denn über die ausbildende Klinik besteht nicht immer ein vollumfänglicher Versicherungsschutz. Außerdem ist im Studium der Nachweis einer Berufs-Haftpflichtversicherung zum Beispiel für Praktika oft verpflichtend.</p>
<h3>Weitere wichtige Versicherungen</h3>
<p>Zu einem kompletten Risikoschutz für Ärzte gehören neben der Berufshaftpflicht noch weitere essenzielle Absicherungen wie etwa eine Berufsunfähigkeits- oder eine Rechtsschutz- und Praxisversicherung. Und vor dem Hintergrund, dass immer mehr Patientendaten elektronisch erfasst werden, gewinnt auch ein Cyberschutz an Bedeutung.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 26 Oct 2021 08:22:19 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/06/1554289962-surgery-1807541_1920_pixabay.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Achim Nixdorf</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Warum die Gliedertaxe so entscheidend ist]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Ärzte-Unfallversicherung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>267</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/aerzte-unfallversicherung-warum-die-gliedertaxe-so-entscheidend-ist/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Für Ärzte und andere Heilberufe bieten manche Versicherer spezielle Unfallversicherungen an. Sie zeichnen sich meist durch eine auf Ärzte zugeschnittene Gliedertaxe aus. Was das bedeutet, und worauf es dabei ankommt, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Wer auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg einen Unfall erleidet, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Ebenso, wenn ein Missgeschick mit gesundheitlichen Folgen bei der Arbeit selbst geschieht. Doch die meisten Unfälle passieren zu Hause oder in der Freizeit, beim Hobby. Hier greift kein gesetzlicher Schutz. Nur eine private Unfallversicherung kann einspringen, wenn etwa durch einen Unfall eine dauerhafte Invalidität die Folge ist.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Insbesondere für den Fall einer Invalidität ist es sinnvoll, einen Versicherungsschutz mit einer hohen Einmalleistung auszuwählen. Ähnliches gilt für die sogenannte Gliedertaxe, mit der private Unfallversicherungen den Grad der Invalidität nach einem Unfall bemessen – bezogen auf den sogenannten Gesamtkörper. Die Gliedertaxe ordnet Körperteilen (etwa Händen, Füßen, etc.), Sinnesorganen und teilweise auch den inneren Organen für deren Verlust oder dauernde Invalidität feste Prozentsätze zu. Diese können sich je nach Versicherer unterscheiden.</p>
<p>Der Verlust von Armen, Beinen oder der Stimme werden von manchen Versicherern bereits als 100-prozentige Invalidität eingeordnet. Aber auch, wenn infolge eines Unfalls zum Beispiel ein Finger, eine Hand oder ein Fuß verlorengehen sollten, kann ein Invaliditätsgrad von 70 oder gar 90 Prozent vorliegen – je nach Tarif.</p>
<h3>Wie viel der Verlust des Daumens wert ist</h3>
<p>Für einen Chirurgen zum Beispiel bedeutet bereits der Verlust eines Fingers, dass seine medizinische Laufbahn sehr wahrscheinlich beendet ist. Daher bieten einige Versicherer eine verbesserte Gliedertaxe in ihrer Unfallversicherung für Ärzte an. Denn wie hoch diese Gliedertaxe in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen eingestuft wird, bestimmt die spätere Zahlung im Falle eines Verlusts beziehungsweise einer Gebrauchseinschränkung eines Armes, Beins oder eines Sinnesorgans.</p>
<p>Während ein Versicherer den Daumen oder Zeigefinger mit 60 Prozent in der Unfallversicherung einstuft, sind es bei einem anderen lediglich 45 Prozent für den Daumen und 30 Prozent für den Zeigefinger – ein deutlicher Unterschied. Manchmal ist die prozentuale Differenz zwischen zwei Versicherern gar nicht so groß, doch die im Vertrag vereinbarte Progression bei einer Invaliditätsleistung kann einen immensen Unterschied in der ausgezahlten Summe für den Versicherungskunden ergeben.</p>
<p>Ein Rechenbeispiel: Wird eine Invalidität in der Unfallversicherung mit einer empfohlenen Mindestsumme von 100.000 Euro versichert, erhielte ein Arzt bei dem Verlust seines Daumens bei einem Versicherer 45.000 Euro, beim anderen 60.000 Euro. Kommt nun eine vom Kunden gewählte Progression hinzu, vervielfacht sich die Invaliditätssumme entsprechend.</p>
<h3>Mehr Leistung durch eine hohe Progression</h3>
<p>Bei der Progression sind mindestens 225 Prozent ratsam, besser sind noch 300 oder 350 Prozent. In den Versicherungsbedingungen informiert der Versicherer den Versicherungskunden in Tabellen, wie sich je nach Invaliditätsgrad mit Progression die jeweils ausgezahlten Beträge berechnen.</p>
<p>Beträgt die Progression bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro beispielsweise 350 Prozent, erhöht sich die Leistung bei einer 60-prozentigen Invalidität auf 150 Prozent. Damit würde der Versicherungskunde statt 60.000 Euro nun 150.000 Euro beim Verlust des Daumens erhalten.</p>
<p>Neben der Versicherungs­summe sind also die Gliedertaxe, die Progression und der Progressions­verlauf entscheidend für die Höhe der Zahlungen im Fall einer Invalidität. Dabei sorgt die Progression dafür, dass die Versicherungs­leistung abhängig vom Invaliditäts­grad ansteigt. Dadurch erhalten Versicherungskunden bei schwerwiegenderen Beeinträchtigungen mehr Geld als ihnen nach dem festgestellten Invaliditätsgrad zustehen würde.</p>
<h3>Weitere Versicherungsbedingungen</h3>
<p>Neben der Höhe der Grundsumme einer Unfallversicherung für einen Arzt, einer hohen Gliedertaxe sowie der Progression zählen unter anderem der Einschluss von Eigenbewegungen (zum Beispiel Umknicken), Infektionen (etwa durch eine Spritze) oder auch ein Unfall aufgrund einer Bewusstseinsstörung oder wegen Trunkenheit sowie eine Vergiftung zu den wichtigen Merkmalen einer privaten Unfallversicherung.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 20 Oct 2021 14:27:10 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/06/1554289926-doctor-1149149_1920_pixabay-e1604477036833.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Clevere Anlagemöglichkeiten für den eigenen Nachwuchs]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Weltspartag 2021]]></subTitle>
                                
                                <newsId>266</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/weltspartag-2021-clevere-anlagemoeglichkeiten-fuer-den-eigenen-nachwuchs/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Am 29. Oktober ist wieder Weltspartag. Viele Kinder „schlachten“ dann ihr Sparschwein und bringen das Kleingeld zur Sparkasse oder Bank. Doch lohnt sich in Zeiten von Niedrigzins und Inflation klassisches Sparen überhaupt noch? Klar ist: Geld auf dem Konto zu parken, macht kaum noch Sinn. Doch zum Glück gibt es Alternativen, von denen auch der Nachwuchs profitieren kann.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Das Sparschwein hat ausgedient – jedenfalls wenn es um die Zinsen geht. Denn im Niedrigzinsumfeld rentiert sich diese Form der Geldanlage nicht mehr. Die Inflation sorgt zusätzlich dafür, dass oft noch ein Negativeffekt zu verzeichnen ist. Geld verliert sogar eher an Wert. Und das wird sich offenbar demnächst nicht ändern. Einen neuen Kurs schlägt die Europäische Zentralbank wohl nicht so schnell ein. Somit gibt es auch in diesem Jahr zum Weltspartag am 29. Oktober bezüglich der Zinsen aus Spareinlagen wieder keine guten Nachrichten.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Der Weltspartag hat eine fast hundertjährige Geschichte und findet in der Regel am letzten Werktag im Oktober statt – in diesem Jahr ist das der 29. Oktober. Die Idee geht auf den ersten Internationalen Sparkassenkongress im Jahr 1924 zurück. Ein Ziel des Aktionstages ist es, die jüngere Generation zum Sparen zu animieren. Traditionell erhalten deshalb Kinder, wenn sie ihr Sparschwein zur Bank bringen und das Geld einzahlen, kleine Geschenke.</p>
<h3><strong>Welche Anlageform lohnt sich noch?<br />
</strong></h3>
<p>Stellt sich nun für Eltern nur noch die Frage, welche Anlageformen für ihren Nachwuchs überhaupt noch sicher und lohnend sind. Viele setzen bei der Vermögensbildung ihrer Kinder oftmals noch auf Sparbücher oder Tagesgeldkonten. Da es dafür jedoch aktuell wenig bis gar keine Zinsen gibt, sind die Renditeaussichten schlecht. Besser für einen langfristigen Kapitalaufbau sind Anlagen in Aktien oder Fonds. Die Angst vor einer Abwärtsbewegung hält viele Deutsche allerdings nach wie vor von einer Investition an der Börse ab.</p>
<p>Kursschwankungen jedoch sind in einer langfristigen Betrachtung nichts Negatives. Vielmehr bringen sie das Portfolio unter Gewinnaspekten immer voran, weil man beim regelmäßigen Sparen (etwa jeden Monat) in Börse-Schwächephasen mehr Fondsanteile für denselben Beitrag bekommt. Und wer die Kosten eines aktiv gemanagten Fonds scheut, der kann auf die günstigeren Varianten, die Exchange Traded Funds (ETF), setzen. Sie bilden die jeweiligen Indices wie den DAX nach, der die großen deutschen Unternehmen repräsentiert, und verursachen durch den Wegfall des aktiven Fondsmanagements weniger Kosten. Und wer beim Investieren in Fonds noch einen Versicherungsmantel sucht, der ist mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung gut bedient. So lassen sich sogar noch Steuervorteile gegenüber Direktanlagen nutzen – und eine lebenslange Rente gibt es am Ende der Ansparphase noch dazu.</p>
<h3><strong>Rechtzeitig mit dem Sparen beginnen</strong></h3>
<p>Ganz gleich welche Investition, schnell zeigt sich, dass sich ein früher Start lohnt. Bei einem Sparziel zum Beispiel von 350.000 Euro beträgt bei einer Rentenversicherung, die dem Kind den Weg in die eigene Altersvorsorge ebnet und die in ETFs investiert, der monatliche Betrag für ein Baby rund 50 Euro. Für ein zehnjähriges Kind dagegen müssen bereits 70 Prozent mehr aufgebracht werden. Bei anderen Investments sehen die höheren Aufwendungen ganz ähnlich aus.</p>
<p>Wenn sich am 29. Oktober also die Kinder wieder auf den Weg zu den Sparkassen machen, geht es den meisten von ihnen vermutlich weniger um das Geld, das sich im dicken Bauch ihres Sparschweins gesammelt hat, als vielmehr um den Spaß. Zudem erfahren so bereits die Kleinsten, dass sich viele Wünsche nur erfüllen lassen, wenn beizeiten dafür auf Konsum verzichtet und gespart wurde.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 05 Oct 2021 11:52:27 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554290688-cent-drinnen-ersparnisse_Pexels-1246954-scaled.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wofür Handwerker im Alltag haften]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Produkthaftung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>265</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/wofuer-handwerker-im-alltag-haften/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Kunden erwarten von Handwerkern vor allem fehlerlose Arbeit. Der Handwerker haftet dem Kunden gegenüber allerdings nicht nur für die handwerklichen Tätigkeiten, sondern unter Umständen auch für das eingebaute Material. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Haftpflichtversicherungen zählen zu den wichtigsten Versicherungen – im privaten wie im beruflichen Leben. Daher sollte jedes Unternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, um Sachschäden oder Personenschäden für Dritte abzusichern. Denn ein Haftungsrisiko besteht bei Unternehmen, speziell bei Handwerkern, manchmal bei überraschenden Dingen.</p>
<p>So stellt nicht nur die handwerkliche Arbeit selbst ein Risiko für Mängel dar, auch das verbaute Material kann Probleme verursachen. Speziell bei Elektrikern oder Heizungsinstallateuren können Schäden durch mangelhafte Geräte teure Folgen haben. Ob nun ein größerer oder kleinerer Schaden, der Kunde wendet sich immer zuerst an den Handwerker. Dabei ist eigentlich nicht ersichtlich, warum ein Handwerker für defekte Produkte haften soll, die er lediglich eingekauft und dann verbaut hat.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Üblicherweise muss er selbst dafür auch nicht geradestehen. Der Verkäufer, also der Hersteller oder Händler, haftet für die Produkte. Allerdings sieht das mit den Kosten für den Einbau, einen anschließenden Aus- und erneuten Einbau anders aus. Hier besteht durchaus das Risiko, dass der Handwerker auf diesen Kosten sitzenbleibt.</p>
<h3>Viele Streits landen vor Gericht</h3>
<p>Noch komplizierter wird es für Handwerker, wenn der Kunde selbst etwa Lampen oder Fliesen kauft. Übersieht der Unternehmer als Experte hier eventuelle Mängel, kann der Kunde ihn zur Verantwortung ziehen – nicht nur für die Arbeitskosten, auch für die mangelhafte Ware.</p>
<p>Machen Handwerker ihren Kunden auf problematische Dinge bei den Produkten aufmerksam und dokumentieren das ordnungsgemäß – der Kunde besteht dennoch auf den Einbau und geht dann etwas schief, können die Dienstleister ihre Arbeitskosten den Kunden in Rechnung stellen. Der wiederum muss sich diese Beträge bei dem Unternehmen zurückholen, bei dem er eingekauft hat. Da wundert es nicht, dass viele Streits vor Gericht geklärt werden müssen.</p>
<h3>Tipps für Handwerker</h3>
<p>Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Unternehmen vor den finanziellen Folgen einer Fehleinschätzung. Zudem wird im Rahmen der Schadenmeldung an die Betriebshaftpflichtversicherung juristisch geprüft, ob der Versicherungsnehmer für diesen Fehler überhaupt haftbar gemacht werden kann. Eine aktuelle Police sollte beispielsweise die Leistungen Mängelbeseitigungsnebenkosten und Nachbesserungsbegleitschäden einschließen.</p>
<p>Geliefertes Material sollten Unternehmer immer gründlich prüfen, ob sie es selbst bestellt haben oder der Kunde es gekauft hat. Sind Mängel ersichtlich, sollten sie sofort angezeigt werden. Hat der Kunde Material besorgt, bei dem der Handwerker aufgrund der mangelhaften Qualität Bedenken für einen Einbau hat, ist ein entsprechender Hinweis in Richtung des Kunden dringend angeraten. Ferner lohnt es sich, bei Haftpflichtpolicen regelmäßig die Inhalte prüfen zu lassen. Vor allem ältere Verträge sind nicht immer an die aktuelle Rechtsprechung angepasst.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 29 Sep 2021 04:17:36 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1565600209-Maschine_pixabay.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wichtiger Schutz für Selbstständige]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Betriebshaftpflicht]]></subTitle>
                                
                                <newsId>264</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/betriebshaftpflicht-wichtiger-schutz-fuer-selbststaendige/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Eine der wichtigsten Versicherungen für Selbstständige und Freiberufler ist die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) – durch sie schützt sich ein Unternehmen gegen Haftungsschäden aus der betrieblichen Tätigkeit. Welche Leistungen in einer guten Betriebshaftpflichtversicherung enthalten sein sollten, erfahren Sie hier. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>So ein Pech. Der ganze Tag lief für den Tiefbauunternehmer schon schlecht: Erst hatte er verschlafen, dann sprang sein Firmenwagen nicht an – und nun das. Auf der Baustelle hat einer seiner Mitarbeiter mit dem Minibagger ein Glasfaserkabel beschädigt und damit das regionale Telefonnetz lahmgelegt.</p>
<p>Der Schreinermeister dagegen weiß gar nicht, wie das passieren konnte. Wie oft hatte er bereits als Geselle und später als Handwerksmeister Treppen und dazu Treppengeländer gebaut? Doch irgendwo musste ihm diesmal ein entscheidender Fehler unterlaufen sein. Denn das Geländer löst sich an einer Stelle und seine Kundin stürzt. Glück im Unglück: Das Bein ist zwar gebrochen, doch es ist ein glatter, gut verheilender Bruch. Das hätte auch anders ausgehen können.<strong> </strong></p>
<h3>Sach- und Personenschäden</h3>
<p>Ob ein Sachschaden, wie das erste Beispiel zeigt, oder ein Personenschaden, wie er dem Schreiner geschehen ist, – eine Betriebshaftpflichtversicherung stellt, ähnlich wie die private Haftpflichtversicherung für Privatpersonen, einen unverzichtbaren Schutz für alle Freiberufler und Selbstständige dar. Denn für Schäden, die einem Dritten durch das Unternehmen entstehen, haftet der Betrieb in unbegrenzter Höhe. Die finanziellen Folgen können im Extremfall existenzielle Auswirkungen haben und bis hin zur Insolvenz führen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung sind alle Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme abgedeckt. Diese sogenannte Deckungssumme sollte so hoch gewählt werden, dass selbst der höchstmögliche Schaden damit abgegolten werden kann. In der Regel werden hier drei, fünf oder zehn Millionen Euro versichert.</p>
<p>Alle Mitarbeiter sind in der Police eingeschlossen, solange sie für das Unternehmen beruflich tätig sind. Üblicherweise umfasst der Schutz auch eine klassische Produkt- und Umwelthaftpflichtversicherung. Auch der Schlüsselverlust, der insbesondere bei Hausmeister- und Reinigungsservices eine große Rolle spielt, ist in der Regel integriert. Ist das nicht der Fall, sollte man diese Leistung auf jeden Fall mit in die Police aufnehmen.</p>
<h3>Haftung bei Vermögensschäden</h3>
<p>Die Betriebshaftpflicht kommt im Schadenfall auch für sogenannte unechte Vermögensschäden auf, also für Folgeschäden von Personen- oder Sachschäden. Dazu zählen vor allem Verdienstausfallzahlungen. Muss zum Beispiel die Kundin des Schreiners aus dem obigen Beispiel einen wichtigen Auftrag abgeben und entgeht ihr dadurch Umsatz, kann sie das bei dem Schreiner geltend machen. Dieser wiederum informiert seinen Versicherer über die Forderung.</p>
<p>Auch echte Vermögensschäden können in der Betriebshaftpflicht mitversichert sein, allerdings schränken Ausschlüsse – wie zum Beispiel für beratende Tätigkeiten – diesen Schutz stark ein, so dass hier eine spezielle Absicherung über eine Vermögensschadenhaftpflicht sinnvoll sein kann.</p>
<p>Wichtig zu wissen: Unechte Vermögensschäden bezeichnen grundsätzlich finanzielle Schäden, die als Folge eines bereits vorher eingetretenen Sach- oder Personenschadens eintreten. Ein echter Vermögensschaden ist dagegen ein finanzieller Schaden, der einem Dritten durch einen Fehler wie eine falsche Beratung entsteht. Es geht hier also weder ein Sach- noch ein Personenschaden voraus.</p>
<h3>Passiver Rechtsschutz inklusive</h3>
<p>Eine Haftpflichtversicherung agiert auch immer wie eine Rechtsschutzversicherung. Denn gestellte Ansprüche werden zunächst geprüft, bevor sie reguliert werden. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt – notfalls auch vor Gericht. Diese Kosten übernimmt der Versicherer.</p>
<p>Wie viel die Betriebshaftpflichtversicherung das Unternehmen letztlich kostet, hängt vor allem vom versicherten Risiko ab. Bei Handwerkern ist das Risiko für Sach- und teure Personenschäden in der Regel höher als bei einem reinen Bürobetrieb. Ferner entscheidet die Größe des Unternehmens wie hoch die Prämie ist.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 15 Sep 2021 09:03:44 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2021/09/Teaser_Baustelle.jpg</imagePath>
                                
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                        <item>
                                <title><![CDATA[Mit dem richtigen Versicherungsschutz in die Selbstständigkeit starten]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Am 18. September ist Tag des Handwerks]]></subTitle>
                                
                                <newsId>263</newsId>
                                
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                                <teaser><![CDATA[<p>Einmal im Jahr feiern wir in Deutschland den „Tag des Handwerks“. Am 18. September ist es wieder soweit. Vor allem für junge Menschen bieten handwerkliche Berufe nach der Ausbildung und der Meisterschule einen guten Weg in die Selbstständigkeit. Wichtig ist dann aber ein guter Versicherungsschutz.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Um die Vorzüge des Handwerks herauszustellen und junge Menschen für eine Ausbildung zu begeistern, hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks kurz vor der Bundestagswahl eine bundesweite <strong><em><a href="https://www.handwerk.de/" target="_blank" rel="noopener">Imagekampagne</a></em></strong> gestartet. Ein Höhepunkt: der traditionelle „Tag des Handwerks“ am 18. September. Handwerksorganisationen und -betriebe bieten dann wieder in ganz Deutschland zahlreiche Veranstaltungen und Aktionen an<em>.</em></p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Eine der Botschafterinnen der Imagekampagne ist Fleischerin Katharina Koch: Die 34-Jährige ist viel in der Welt herumgekommen. Ihr berufliches Glück hat die junge Frau letztlich aber im nordhessischen Calden gefunden – zu Hause in der eigenen Familienfleischerei. Nach der Meisterinnenprüfung übernahm sie das elterliche Geschäft und stellte auf eine komplett nachhaltige Produktion um. „Ich wollte eigentlich immer Unternehmerin mit eigenem Betrieb sein“, sagt sie. „Man muss nicht unbedingt studieren, um Karriere zu machen.“ Mehr zu Katharina Koch finden Sie unter diesem Link: <a href="https://www.handwerk.de/katharina-koch.html" target="_blank" rel="noopener"><strong>https://www.handwerk.de/katharina-koch.html</strong></a></p>
<h3>Karrierestart in 130 Berufen möglich</h3>
<p>Tatsächlich gehört das deutsche Handwerk mit über 1 Million Betrieben, 5 Millionen Beschäftigten und rund 600 Milliarden Euro Jahresumsatz zu den leistungsstärksten Wirtschaftsbereichen in Deutschland. Junge Menschen können zwischen mehr als 130 verschiedenen Ausbildungsberufen wählen – vom Anlagenmechaniker bis zum Zahntechniker. Und wer will, der kann sich später auch selbstständig machen und so wie Katharina Koch ein eigenes Unternehmen leiten.</p>
<h3>Der richtige Versicherungsschutz</h3>
<p>Was so einfach klingt, ist im Detail dann aber natürlich etwas komplizierter. Denn für Selbstständige ist vieles anders als für Arbeitnehmer. Handwerker, die in ihr eigenes Geschäftsleben starten, müssen sich zum Beispiel mit einem umfassenden Versicherungsschutz der eigenen Person und ihres Unternehmens beschäftigen.</p>
<p>Eine wichtige Rolle kommt dabei der Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) zu. Sie ist für Existenzgründer die wichtigste Gewerbeversicherung überhaupt. Denn insbesondere wenn Personen durch den Geschäftsbetrieb zu Schaden kommen, können schnell große Summen auflaufen, die einen Betrieb oder dessen Inhaber in den Ruin führen können. Der Geschädigte muss zumindest finanziell so gestellt werden, wie er es vor dem Ereignis war. Fehlt in dem Unternehmen ein finanzielles Polster, um den Schaden auszugleichen, kann das schnell die Insolvenz bedeuten.</p>
<h3><strong>Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung</strong></h3>
<p>Genau hier tritt eine BHV ein. Sie übernimmt Leistungen wie Schadenersatz oder Schmerzensgeld. Die Höhe des BHV-Beitrages errechnet sich vor allem auf Grundlage der Betriebsart, aber natürlich auch der eingeschlossenen Leistungen, dem Jahresumsatz sowie eventuell bereits eingetretener Schäden. Der Versicherungsschutz der Betriebshaftpflicht sollte bereits mit dem Gründungsdatum beginnen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 07 Sep 2021 12:37:34 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2021/09/Baecker_teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Warum Ärzte einen guten Einkommensschutz brauchen]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Berufsunfähigkeit]]></subTitle>
                                
                                <newsId>262</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/berufsunfaehigkeit-warum-aerzte-einen-guten-einkommensschutz-brauchen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Stress, lange Arbeitstage, hohe Verantwortung für das Leben anderer: Ärzte sollten sich für den Fall einer Berufsunfähigkeit rechtzeitig privat absichern, raten Experten. Denn der berufsständische Schutz reicht in der Regel nicht aus, um im Ernstfall den gewohnten Lebensstandard halten zu können.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Eine Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Denn laut Statistik wird jeder vierte Deutsche im Laufe seines Lebens zumindest vorübergehend einmal berufsunfähig. Das gilt für jeden Berufszweig. Psychische Erkrankungen sind mittlerweile die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ermittelte. Rund jede dritte Berufsunfähigkeit entsteht daraus. Etwa jeweils jeder Fünfte muss seinen Job aufgrund von Rückenproblemen oder Krebserkrankungen an den Nagel hängen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Auch Ärzte sind vor einer Berufsunfähigkeit nicht gefeit. Im Gegenteil: Sie sind oft besonders großem Stress ausgesetzt, tragen eine  hohe Verantwortung, leisten Schichtdienste und sind häufig mit gefährlichen Infektionen konfrontiert. All das kann bei Medizinern für körperliche und seelische Probleme sorgen, die zu Krankheiten werden. Wird der betroffene Arzt in der Folge berufsunfähig, springt zwar das berufsständische Versorgungswerk ein, doch ähnlich wie bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente reicht diese Absicherung oft nicht für den Erhalt des Lebensstandards aus.</p>
<h3><strong>Ärzteverbände empfehlen eine private Vorsorge </strong></h3>
<p>Zudem zahlt das Versorgungswerk ohnehin nur dann, wenn eine vollständige Berufsunfähigkeit durch ärztliches Zeugnis festgestellt wurde und wirklich keinerlei ärztliche Tätigkeit mehr möglich ist. Der Arzt muss also seine Zulassung, die Approbation, zurückgeben. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher für diese Berufsgruppe ebenso wichtig wie für alle anderen. Viele Berufsverbände der Ärzte und Zahnärzte empfehlen ihren Mitgliedern daher, zusätzlich privat vorzusorgen.</p>
<p>Diese Absicherung leistet bereits, wenn bei dem Arzt eine dauerhafte Einschränkung der Berufstätigkeit von mindestens 50 Prozent festgestellt wird. Die Approbation kann weiter bestehen, und der Arzt zum Beispiel durch Gutachtertätigkeiten in geringem Umfang weiter tätig sein. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass der Versicherungsnehmer selbst die Höhe einer möglichen Berufsunfähigkeitsrente bestimmen kann, und sie nicht vom bisherigen Einkommen abhängig ist.</p>
<h3><strong>Police möglichst früh abschließen</strong><strong> </strong></h3>
<p>Experten raten eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglichst schon in jungen Jahren abzuschließen. Denn dann sind die Beiträge noch vergleichsweise preiswert. Außerdem sind jüngere Kunden meist noch gesünder und bekommen deshalb einen besseren Vertrag ohne Risikozuschlag oder Leistungsausschluss.</p>
<p>Ein weiterer Vorteil: Beim Eintritt in das Berufsleben findet üblicherweise keine erneute Gesundheitsprüfung statt. Gleiches gilt, wenn die versicherte Berufsunfähigkeitsrente anlassbezogen erhöht werden soll. Diese Nachversicherungsoption gilt etwa bei Gehaltserhöhungen, Heirat, Bau eines Hauses oder Geburt eines Kindes.</p>
<h3><strong>Wichtige Leistungsmerkmale</strong><strong> </strong></h3>
<p>Wichtig ist bei einer Police vor allem, dass der zuletzt ausgeübte Beruf zählt und keine sogenannte abstrakte Verweisung in einen anderen Beruf erfolgt. Das zählt heute allerdings zum Standard. Ein weltweiter Versicherungsschutz, eine rückwirkende Rentenzahlung in den ersten sechs Monaten oder auch eine Anerkennung der Pflegebedürftigkeit als berufsunfähig sowie eine garantierte Steigerung der BU-Rente im Leistungsfall, um die Inflation auszugleichen, sollten ebenfalls im Leistungspaket enthalten sein.</p>
<p>Bei der Höhe der versicherten Rente liegt die Empfehlung bei mindestens 1.000 Euro monatlich. Allerdings haben Ärzte ein deutlich höheres Monatseinkommen als der durchschnittliche Angestellte. Ihre eigene Rente sollte daher dem angepasst werden und entsprechend höher ausfallen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 25 Aug 2021 06:45:23 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/06/1554289926-doctor-1149149_1920_pixabay-e1604477036833.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wie sich Azubis jetzt versichern sollten]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Ausbildungsstart]]></subTitle>
                                
                                <newsId>261</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/ausbildungsstart-wie-sich-azubis-jetzt-versichern-sollten/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>In diesen Tagen starten wieder viele Schulabgänger mit ihrer Berufsausbildung. Eine aufregende Zeit für die jungen Menschen. Das erste eigene Geld, vielleicht die erste eigene Wohnung. Auch der Versicherungsschutz ändert sich jetzt. Worauf es dabei ankommt, lesen Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Das Ausbildungsjahr 2021 ist kein gewöhnliches Jahr. Es gibt deutschlandweit weniger Bewerber und weniger Stellen. Schuld daran ist die Corona-Pandemie. Die Unsicherheit auf beiden Seiten ist groß. Viele Jugendliche, die eigentlich Interesse an einer Lehre haben, entscheiden sich aktuell für einen weiteren Schulbesuch oder gleich für ein Studium – und von der Krise gebeutelte Branchen streichen ihre Ausbildungsstellen zusammen. Die Folge: Der Lehrstellenmarkt schrumpft.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Um die Ausbildungsbereitschaft auf Arbeitgeberseite zu steigern, hatte die Bundesregierung zuletzt die im ersten Corona-Jahr eingeführten Ausbildungsprämien verdoppelt: Pro neu eingestelltem Azubi locken nun bis zu 6.000 Euro.</p>
<h3>Gute Berufschancen für Azubis</h3>
<p>Trotz dieser Entwicklung gilt das Ausbildungssystem in Deutschland weiterhin als Erfolgsmodell. Mehr noch: Da die deutsche Wirtschaft und das Handwerk auch in Corona-Zeiten gut ausgebildete Fachkräfte braucht, sind Karrieren mit beruflicher Ausbildung so aussichtsreich wie nie, heißt es aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Wer also jetzt als junger Schulabgänger seine Ausbildung beginnt, braucht sich um seine berufliche Zukunft eigentlich nicht zu sorgen.</p>
<p>Vielmehr sollte er seinen neuen Lebensabschnitt genießen und sich gleichzeitig bewusst machen, dass er jetzt mehr Verantwortung für sich selbst trägt. Dazu gehört auch, den persönlichen Versicherungsschutz zu überprüfen und anzupassen. Das gilt insbesondere dann, wenn er nicht mehr länger bei seinen Eltern wohnt, sondern eine eigene Wohnung oder ein WG-Zimmer bezieht. Doch welche Policen sind beim Berufseinstieg sinnvoll und worauf muss man unbedingt achten? Hier ein Überblick:</p>
<h3>Krankenversicherung</h3>
<p>Zu den unverzichtbaren Absicherungen zählt die Krankenversicherung. Sobald ein Auszubildender im Rahmen seines Arbeitsvertrags eine Vergütung erhält, gilt die Krankenversicherungspflicht. Der Lehrling muss sich also eine eigene Krankenkasse suchen und kann unter Umständen nicht länger bei den Eltern versichert sein. Handelt es sich um eine schulische Ausbildung kann sich der Jugendliche allerdings im Rahmen der Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiterhin beitragsfrei über die Eltern mitversichern. Dazu darf sein Einkommen nicht höher sein als 470 Euro im Monat.</p>
<p>Beginnt der Lehrling eine betriebliche Ausbildung mit einer üblichen Ausbildungsvergütung muss er sich also selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. War der Auszubildende vorher privat versichert, kann er diesen Status in seinem Angestelltenverhältnis zunächst nicht weiter nutzen. Er könnte jedoch eine Anwartschaft abschließen, wenn er davon ausgeht, über kurz oder lang wieder die Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung zu erfüllen.</p>
<h3>Private Haftpflichtversicherung</h3>
<p>Wie wichtig die private Haftpflichtversicherung (PHV) ist, darauf machen Verbraucherschützer regelmäßig aufmerksam. Sie springt ein, wenn einem Dritten ein Schaden zugefügt wird. Daher kommt mit dem Ende der Schulzeit oft die Frage auf, ob sich der junge Verbraucher nun allein versichern muss oder wie lange der Schutz der Familienversicherung in der PHV gilt.</p>
<p>Hier gilt: Während der ersten beruflichen Ausbildung muss sich der Azubi noch nicht um eine eigene Absicherung kümmern. Üblicherweise ist er dann im Rahmen der Privathaftpflicht der Eltern mitversichert. Auch für eine eventuelle Wartephase nach der Schule gilt das. Verfügt der junge Mensch jedoch vor der Aufnahme der Ausbildung über eigenes Einkommen aus einer Beschäftigung, muss er sich selbst versichern.</p>
<h3>Berufsunfähigkeitsversicherung</h3>
<p>Spätestens mit dem Beginn der Ausbildung empfiehlt sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Denn die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit entsprechen bei weitem nicht der Höhe eines regulären Einkommens. Je jünger und gesünder ein Interessent bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist, desto moderater fällt außerdem die Prämie aus.</p>
<h3>Weitere Versicherungen nach persönlicher Situation</h3>
<p>Je nach Alter verfügt der Berufsstarter eventuell bereits über ein Auto. Dafür ist eine Kfz-Versicherung Pflicht. Alternaitv können auch die Eltern das Auto als Zweitwagen versichern und ihre Tochter oder ihren Sohn als Fahrer eintragen.</p>
<p>Bewohnt der Lehrling eine eigene Wohnung und besitzt eventuell wertvolle Gegenstände wie ein teures Fahrrad oder ein teures Smart-TV, kann sich eine Hausratversicherung lohnen. Auch eine private Rentenversicherung kann sinnvoll sein. Insbesondere bei einer fondsgebundenen Police profitiert der Jugendliche von seinem jungen Alter. Der Zinseszinseffekt bei langen Laufzeiten sorgt für ansehnliche Beträge bei einer späteren Auszahlung. Die Höhe der Beiträge startet bei vielen Tarifen schon bei 25 Euro.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 10 Aug 2021 08:45:08 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2021/08/Schnitzen_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Mit Fonds richtig für das Alter vorsorgen ]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[So funktioniert‘s]]></subTitle>
                                
                                <newsId>260</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/mit-fonds-richtig-fuer-das-alter-vorsorgen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Die Finanzmärkte haben sich von den Einbrüchen durch die Corona-Pandemie im Jahr 2020 wieder erholt. Der Deutsche Aktienindex, Dax, beispielsweise liegt auf einem neuen Hoch. Auch fondsgebundene Versicherungsprodukte werden beliebter, wie ein Blick in die jährliche Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zeigt. Sie sind flexibel und versprechen mehr Rendite als klassische Sparprodukte.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Die gesetzliche Rente wird nicht mehr reichen, um den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuhalten – diese Tatsache erkennen immer mehr Menschen und sorgen privat für ihren Ruhestand vor. Vor allem Selbstständige, die nicht in Versorgungswerke oder freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, haben einen noch höheren Bedarf, sich rechtzeitig um ihre Finanzangelegenheiten zu kümmern.</p>
<h3>Lebenslange Rente</h3>
<p>Aufgrund der immer geringeren Renditen bei den klassischen, zinsbasierten Anlageprodukten werden Fonds und damit fondsgebundene Rentenversicherungen daher immer interessanter. Bei diesen sogenannten Fondspolicen kann der Sparer selbst über seine Fonds sowie die Risikoeinstufung seiner Anlage entscheiden.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Im Gegensatz zum Fondssparplan schließt er zudem eine Versicherung gegen das sogenannte Langlebigkeitsrisiko ab. Damit wird vereinbart, dass aus dem aufgebauten Vermögen lebenslang eine Rente bezahlt wird. Bei dem Kapital etwa aus einem Fondssparplan ist das Geld im ungünstigen Fall bereits zu Lebzeiten aufgebraucht.</p>
<p>Im vergangenen Jahr stieg laut Statistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft die Zahl der fondsgebundenen Versicherungen um 8 Prozent gegenüber dem Jahr 2019. Mischformen aus klassischen und fondsgebundenen Versicherungen konnten sogar ein Plus von 37 Prozent verbuchen.</p>
<h3><strong>Fondspolicen mit Garantie oder ohne</strong></h3>
<p>Bei einem Tarif ohne Garantie muss der Versicherungsnehmer damit rechnen, dass zum Laufzeitende der Wert der erworbenen Fondsanteile niedriger ist als beim Kauf und damit letztlich weniger Kapital vorhanden ist, als eingezahlt wurde. Andererseits stellen Fonds eine wesentlich höhere reelle Rendite in Aussicht als klassische Geldanlagen.</p>
<p>Das macht fondsgebundene Rentenversicherungen für viele Sparer attraktiv. Neben den Ertragschancen sind die Produkte in der Regel sehr flexibel. Es sind Zuzahlungen ebenso möglich wie Beitragspausen. Die Versicherten können dynamische Beitragsanpassungen wählen. Der Rentenbeginn kann auf die individuelle Situation angepasst werden.</p>
<p>Die Höhe der Beiträge startet bei vielen Tarifen bei 25 Euro und ist damit auch für Jüngere geeignet. Ein früher Start rechnet sich vor allem deshalb, weil die Versicherten dann umso mehr vom Zinseszinseffekt über die lange Laufzeit profitieren. Bei vielen Versicherungsprodukten besteht die Möglichkeit, die Kursgewinne durch eine Garantie-Option zu sichern. Garantien kosten allerdings Rendite – und zwar in nicht unerheblichem Ausmaß. Denn Garantien werden mit sicheren und damit kaum rentierlichen Anlagen abgebildet.</p>
<h3><strong>Rechtzeitiges Umschichten vor dem Renteneintritt</strong></h3>
<p>In der Regel sehen die Fondspolicen vor, fünf Jahre vor dem geplanten Renteneintritt in sicherere Geldanlagen umzuschichten. Außerdem wird das Risiko durch ausgewählte Fonds gestreut. Ein weiterer Aspekt: Die Fondspolice ist mit einem Todesfallschutz und einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombinierbar. Zusätzlich zu diesen Sicherheitsfaktoren sind die Policen transparent, da Wertentwicklung und Kosten regelmäßig kommuniziert werden.</p>
<p>Die Chance auf höhere Erträge ist andererseits mit dem Risiko eines höheren zwischenzeitlichen Verlusts verbunden. Die Börse erlebt regelmäßig Einbrüche. Zuletzt im März 2020, als die Auswirkungen des ersten Lockdowns der Corona-Pandemie die Finanzmärkte erreichten. Von über 13.000 Punkten fiel der Deutsche Aktienindex (Dax) damals auf rund 8.400 Punkte. Inzwischen hat er sich jedoch wieder erholt und stand zuletzt bei über 15.600 Punkten. Gerade bei sehr langen Laufzeiten über mehrere Jahrzehnte – wie sie bei der Altersvorsorge üblich sind – ist es daher sehr unwahrscheinlich, dass man mit einem Fondsinvestment Verluste einfährt. Ein systematisches Umschichten vor dem geplanten Ruhestand hilft, die Auswirkungen von Börseneinbrüchen zu reduzieren.</p>
<h3><strong>Beiträge am Anfang nicht zu hoch wählen</strong></h3>
<p>Daher ist eine möglichst lange Einzahlperiode – und damit ein früher Vertragsbeginn – der beste Weg, um Schwankungen auszugleichen. Experten raten dazu, die Beiträge für die Rentenversicherung nicht zu hoch zu wählen. Einerseits werden daraus die Abschlusskosten für die gesamte Laufzeit hochgerechnet. Je höher also der Anfangsbeitrag, desto höher die Abschlusskosten. Wird der Beitrag im Lauf der Zeit reduziert oder stillgelegt, wurden trotzdem am Anfang diese Kosten mitbezahlt.</p>
<p>Andererseits ist die Chance bei einer niedrigeren Startprämie höher, dass der Versicherte die geplante Laufzeit durchhält und den Vertrag nicht vorzeitig kündigt. Zudem würde der steuerliche Vorteil einer Fondspolice gegenüber einem Sparplan bei einer vorzeitigen Kündigung wegfallen. Wird der Beitrag also so gewählt, dass man stets in der Lage ist, ihn zu zahlen, kann man mit Zuzahlungen die Altersvorsorge und deren Steuervorteile noch optimieren.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 04 Aug 2021 14:59:38 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/07/Steuer_teaser.jpg</imagePath>
                                
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                        <item>
                                <title><![CDATA[Diese Versicherungen brauchen Handwerker]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Der passende Schutz]]></subTitle>
                                
                                <newsId>259</newsId>
                                
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                                <teaser><![CDATA[<p>Handwerksbetriebe sind einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Deshalb ist ein passender Versicherungsschutz unabdingbar. Denn nicht versicherte Schäden an Maschinen, Gebäuden oder durch handwerkliche Fehler können sehr teuer werden und im Extremfall die wirtschaftliche Existenz kosten. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Wer sich als Tischler, Dachdecker oder Maurer selbstständig macht, braucht einen guten Versicherungsschutz. Denn handwerkliches Arbeiten birgt ein deutlich höheres Risikopotenzial als zum Beispiel ein Bürojob. Welche Versicherungen zum Basisschutz gehören sollten, zeigt der nachfolgende Überblick:</p>
<h3>Betriebshaftpflichtversicherung</h3>
<p>Die Betriebshaftpflichtversicherung ist die wichtigste Absicherung eines Unternehmens. Sie schützt den Betrieb vor Schadenersatzansprüchen, wenn eine fremde Person oder deren Eigentum durch Verschulden des Handwerksbetriebs zu Schaden kommt.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Brennt zum Beispiel nach Dachdeckerarbeiten ein Mehrfamilienhaus ab, übernimmt die Versicherung den möglichen Millionenschaden. Wer in solchem Fall nicht versichert ist, steht in der Regel vor dem finanziellen Aus. Die Haftpflicht prüft zunächst, ob die Ansprüche berechtigt sind. Wenn nicht, wirkt sie wie eine integrierte Rechtsschutzversicherung und wehrt die Ansprüche ab.<strong> </strong></p>
<h3>Gebäudeversicherung</h3>
<p>Gehört das Betriebsgebäude zum Handwerksbetrieb, zählt es zum wichtigsten Kapital des Unternehmens. Daher sollte es mindestens gegen Schäden durch Sturm, Hagel, Blitz und Feuer abgesichert sein. Wie die jüngste Wetter-Katastrophe gezeigt hat, ist es auch unbedingt ratsam, eine erweiterte Elementargefahrendeckung mit abzuschließen. Dann sind auch Erdbeben, Überschwemmung und Erdrutsch abgedeckt.</p>
<h3>Betriebsinhaltsversicherung</h3>
<p>Analog zur Hausratversicherung im privaten Bereich versichert die Betriebsinhalts- oder Inventarversicherung im gewerblichen Umfeld die beweglichen Sachen im Unternehmen. Sie leistet unter anderem bei Schäden durch Einbruchdiebstahl, Blitzschlag, Feuer, Sturm oder Leitungswasser. Auch das Inventar kann zusätzlich gegen sogenannte Elementargefahren wie Erdbeben, Überschwemmung und Erdrutsch abgesichert werden.</p>
<p>Je nach Betriebsart kann eine Außenversicherung wichtig sein. Die greift zum Beispiel, wenn einem Handwerksbetrieb nachts Werkzeuge von einer Baustelle gestohlen werden. Tipp: Handwerker sollten darauf achten, dass sie im Schadensfall wirklich den Neuwert – und nicht den Zeitwert – einer Maschine ersetzt bekommen.</p>
<h3>Maschinenversicherung</h3>
<p>Unter Umständen lohnt es sich auch, eine eigene Technikversicherung für besonders teure Maschinen abzuschließen. Sie leistet zum Beispiel bei Beschädigungen durch Bedienungsfehler. Der Versicherer übernimmt dann Kosten für Reparaturen oder Leih- und Neugeräte.</p>
<h3>Betriebsunterbrechungsversicherung</h3>
<p>Steht die Arbeit im Handwerksbetrieb nach einem Brand- oder Sturmschaden still, kann das teuer werden. Die Fixkosten wie Löhne oder Darlehensraten laufen weiter, aber da nicht oder deutlich weniger gearbeitet werden kann, wird das für den Handwerker schnell bedrohlich. Die Betriebsunterbrechungsversicherung springt in diesen Fällen ein und übernimmt die Kosten sowie den entgangenen Gewinn.</p>
<h3>Cyberversicherung</h3>
<p>Immer mehr Handwerker setzen für die Kundenakquise auf das Internet, betreiben eigene Webseiten oder Online-Shops. Doch Achtung, bei einem Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen drohen Bußgelder und zu guter Letzt nehmen auch Cyberattacken immer mehr zu. Sie verursachen deutschen Unternehmen inzwischen Kosten von über 100 Milliarden Euro im Jahr.</p>
<p>Kleine und mittleren Unternehmen bilden hier ebenso ein Ziel für Kriminelle wie internationale Konzerne oder Einrichtungen wie Krankenhäuser und Bahnhöfe. Eine Cyberversicherung sichert nicht nur viele Gefahren ab, sondern stellt dem Unternehmen auch Experten zur Seite, die Betriebe beim Risikomanagement unterstützen.</p>
<h3>Rechtsschutzversicherung</h3>
<p>Ein Rechtsstreit kostet nicht nur Geld, sondern auch Nerven. Deshalb kann eine Rechtsschutzversicherung für Betriebe sehr sinnvoll sein. Ob der Kunde unzufrieden ist  oder es Probleme mit einem Lieferanten gibt, die juristische Klärung solcher Streitfragen übernimmt dann ein Anwalt.</p>
<h3>Private Absicherung und Vorsorge</h3>
<p>Neben den Policen für sein Unternehmen muss ein Handwerker auch seine eigene Absicherung und die seiner Angehörigen im Auge behalten. An erster Stelle steht hier die Krankenversicherung. Selbstständige können wählen, ob sie sich freiwillig gesetzlich krankenversichern möchten oder ob sie die Vorteile eines privaten, leistungsstärkeren Krankenversicherungsschutzes in Anspruch nehmen möchten. Zu den versicherten Leistungen sollte auf jeden Fall Krankentagegeld gehören.</p>
<p>Unverzichtbar für alle, die von ihrer Arbeitskraft leben, ist auch eine <strong>Berufsunfähigkeitsversicherung</strong>. Sie zahlt, vereinfacht gesagt, eine monatliche Rente, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Angehörige und Erben können schließlich über eine <strong>Risikolebensversicherung</strong> für den eigenen Todesfall abgesichert werden.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 23 Jul 2021 06:55:45 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2021/07/Handwerker_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Endlich 18 – Versicherungsschutz für Volljährige]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Von Krankenversicherung bis Haftpflicht]]></subTitle>
                                
                                <newsId>258</newsId>
                                
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                                <teaser><![CDATA[<p>Mit dem 18. Geburtstag sind Teenager endlich volljährig und damit unabhängig. Doch was bedeutet das eigentlich für den Versicherungsschutz in der Familienversicherung? Hier kommt ein Überblick der wichtigsten Versicherungen für junge Erwachsene.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Der 18. Geburtstag ist eine große Sache. Meist erwarten die Jugendlichen diesen Tag besonders sehnsüchtig. Bedeutet er doch, dass sie endlich volljährig und damit unabhängiger werden. Sie dürfen zum Beispiel ohne Begleitung Autofahren oder so lange ausgehen, wie sie wollen. Einige haben bereits den Schritt ins Berufsleben gewagt und eine Lehre gestartet. Andere stehen vor ihrem Abitur oder beginnen ein Studium.</p>
<p>Mit der Volljährigkeit beziehungsweise dem Beginn einer Ausbildung oder dem Auszug aus der elterlichen Wohnung gehen auch Veränderungen im Versicherungsschutz einher. Wird eine Lehrstelle angetreten und fließt das erste regelmäßige Einkommen daraus, ändert sich für die jungen Erwachsenen beispielsweise der Krankenversicherungsschutz.</p>
<h3>Krankenversicherungsschutz</h3>
<p>Die jungen Menschen werden jetzt selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Wer vorher privat versichert war, kann sich den aktuellen Gesundheitszustand über eine Anwartschaftsversicherung für die Zukunft sichern. Denn solange das Einkommen unter der Jahresentgeltgrenze liegt, ist eine eigene private Krankenversicherung während der Ausbildungszeit nicht möglich.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Wird ein Studium begonnen, gilt die Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Vorausgesetzt, dass beide Eltern gesetzlich versichert sind oder das gesetzlich versicherte Elternteil mehr verdient als das privat versicherte. Außerdem dürfen die wöchentliche Arbeitszeit sowie das Einkommen des Kindes eine monatliche Grenze nicht überschreiten. Ausnahme: das Arbeiten in den Semesterferien. Wer privat krankenversichert ist und durch das Studium versicherungspflichtig wird, kann sich auf Antrag "befreien" lassen und privat krankenversichert bleiben.</p>
<p>Nach dem 25. Geburtstag muss sich der Student selbst versichern. Dafür bieten die Krankenkassen eine studentische Krankenversicherung an. Auch die private Krankenversicherung ist möglich. Neben den normalen Tarifen der privaten Krankenversicherer gibt es weitere mit Ausbildungskonditionen.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Für Eltern, die ihr neugeborenes Kind nach der Geburt ebenfalls privat versichern möchten, ist dies problemlos möglich, sofern mindestens ein Elternteil beim gleichen Privaten Krankenversicherer versichert ist. Der Versicherer kann eine Mindestvertragsdauer von maximal 3 Monaten als Voraussetzung für die Kindernachversicherung ansetzen. Für den Versicherer des Elternteils besteht dann ein sogenannter Kontrahierungszwang. Das heißt: Er kann die Versicherung des neuen Erdenbürgers nicht ablehnen. Auch eine Gesundheitsprüfung entfällt. Die PKV für Kinder ist in der Regel günstiger als bei den Erwachsenen, da keine Alterungsrückstellungen gebildet werden.</p>
<h3>Ausland­reise-Kran­ken­ver­si­che­rung</h3>
<p>Der 18. Geburtstag ist bei vielen Reisekrankenversicherungen der Zeitpunkt, an dem das zuvor mitversicherte Kind nicht länger in der Familienversicherung eingeschlossen ist. Das gilt insbesondere dann, wenn sich der junge Mensch allein auf Reisen begibt. Hier sollte nun ein eigener Vertrag abgeschlossen werden. In der Regel umfasst der Versicherungsschutz sechs Wochen im Jahr.</p>
<p>Möchte der volljährige Nachwuchs allerdings länger unterwegs sein, um die Welt kennenzulernen oder im Ausland zu studieren, reicht diese touristische Reisekrankenversicherung nicht aus. In diesen Fällen ist eine Auslands-Kranken­versicherung mit Lang­zeit­schutz die richtige Wahl.</p>
<h3>Private Haftpflichtversicherung<strong> </strong></h3>
<p>Eine private Haftpflichtversicherung gehört neben der Krankenversicherung zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt. Sie springt zum Beispiel ein, wenn jemand mit dem Fahr­rad eine andere Person aus Versehen anfährt und diese einen schweren Schaden erleidet. Haben die Eltern eine Familienpolice, besteht der Versicherungsschutz in der Regel bis zum Ende der ersten Schul- und Berufs­aus­bildung (Studium/Lehre) weiter, auch wenn der Nachwuchs aus dem elterlichen Haushalt auszieht. Nach der ersten Ausbildung sollten sich junge Menschen um eine eigene Haft­pflicht-Police kümmern. Wichtig: Was im Einzel­fall als Erst­ausbildung anerkannt wird, entscheidet der Versicherer. Deshalb gilt: Im Zweifel immer nach­fragen!</p>
<h3>Hausratversicherung</h3>
<p>Wenn zunächst ein Zimmer im Studentenwohnheim oder einer Wohngemeinschaft bezogen wird, der Erstwohnsitz jedoch nach wie vor bei den Eltern besteht, ist keine eigene Hausratversicherung notwendig. Die erste eigene Wohnung, in der bereits einige wertvolle Gegenstände vorhanden sind, sollte allerdings eigens abgesichert sein.</p>
<p>Ob ein Fahrrad in der Hausratversicherung eingeschlossen wird oder dafür eine eigene Police sinnvoller wäre, hängt unter anderem vom Wert ab. Je teurer das Bike, desto eher lohnt sich eine eigenständige Fahrradversicherung.</p>
<h3>Autoversicherung</h3>
<p>Fahranfänger beginnen bei der Kfz-Versicherung grundsätzlich mit einer sehr teuren Einstufung. Denn die Versicherungsprämie richtet sich nach dem individuellen Schadensrisiko – und das ist bei jungen Fahrern besonders hoch. Günstiger ist es, wenn die Eltern das Auto als Zweitwagen versichern und ihre Tochter oder ihren Sohn als Fahrer eintragen. Tipp: Viele Versicherer bieten jungen Fahrern auch die Möglichkeit, mit einer besseren Schadenfreiheitsklasse zu starten, wenn die Eltern ihr Auto beim selben Unternehmen versichert haben.</p>
<p><strong>Extra-Tipp:</strong> Junge Leute sollten auch schon frühzeitig über einen Schutz gegen Berufsunfähigkeit nachdenken. Denn je früher der Einstieg, desto niedriger fallen die Beiträge aus. Und auch die Gesundheitsfragen des Versicherers stellen in den meisten Fällen in jungen Jahren kein Problem dar.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 14 Jul 2021 08:55:36 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2021/07/Studentin_Teaser_neu.jpg</imagePath>
                                
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                        <item>
                                <title><![CDATA[Selbstständig als Arzt – diese Versicherungen sind ein Muss]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Von Berufsunfähigkeit bis Cyberkriminalität]]></subTitle>
                                
                                <newsId>257</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/selbststaendig-als-arzt-diese-versicherungen-sind-ein-muss/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Stress, hohe Verantwortung für das Leben anderer, ständige Erreichbarkeit – Ärzte gehören zu den Berufsgruppen mit besonders hohen Belastungen und Gefahren. Sind sie in eigener Praxis tätig, tragen sie auch noch unternehmerische Risiken. Ein guter Versicherungsschutz ist deshalb unabdingbar.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>In Deutschland praktizieren derzeit etwa 115.000 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in eigener Praxis. Gerade für sie gibt es Versicherungen, die ein absolutes Muss bedeuten – wollen sie nicht fahrlässig ihre wirtschaftliche Existenz gefährden. Ein Überblick:</p>
<h3>Krankheit und Berufsunfähigkeit</h3>
<p>Zu den wichtigsten Absicherungen zählt die <strong>Krankenversicherung. </strong>Da bei der eigenen Praxis kein Angestelltenverhältnis vorliegt, kann sich der Arzt entscheiden, ob er sich freiwillig gesetzlich versichert oder eine private Krankenversicherung wählt. Für Angehörige der Heilwesenberufe haben die privaten Krankenversicherer eigene Tarife, die meist leistungsstärker sind als andere. Weil Krankheitsfälle bei Medizinern seltener sind, können auch die Prämien niedriger sein.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Wie für alle anderen Erwerbstätigen auch, sichert bei Medizinern der Beruf das Einkommen ab. Fällt das aufgrund einer zeitweiligen oder andauernden <strong>Berufsunfähigkeit</strong> weg, springen zwar für einen Teil die Berufsverbände ein, doch nur eine zusätzliche private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit kann Ärzte vor den finanziellen Folgen eines Ausfalls umfassend schützen.</p>
<h3>Schutz vor Behandlungsfehlern</h3>
<p>Eine ebenfalls sehr wichtige Versicherung für Mediziner ist die <strong>Berufshaftpflichtversicherung</strong>. Denn ein Fehler im Ärztealltag kann schwerwiegende Folgen haben. So wurde zum Beispiel ein Hausarzt zu 500.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt, nachdem ein Patient nach mehreren Spritzen wegen akuter Rückenschmerzen einen schweren septischen Schock erlitten hatte und später verstorben war.</p>
<p>Eine Berufshaftpflichtversicherung kommt für solche Kosten auf. Lediglich bei vorsätzlich herbeigeführten Behandlungsfehlern leistet die Police nicht. Eingeschlossen sind meist auch die nicht-ärztlichen Praxismitarbeiter, Vertretungsärzte und angestellte Fachärzte derselben Fachrichtung.</p>
<h3>Wenn der Betrieb zum Erliegen kommt</h3>
<p>Die <strong>Inhaltsversicherung </strong>sichert, ähnlich wie eine Hausratversicherung im privaten Bereich, die Praxiseinrichtung mitsamt Geräten gegen Feuer, Einbruch, Leitungswasser oder auch Vandalismus ab. Wichtig ist hier, die Versicherungssumme in der richtigen Höhe zu vereinbaren oder einen Tarif zu wählen, der auf die Unterversicherungsklausel verzichtet. Sonst muss im Ernstfall ein Eigenanteil gezahlt werden.</p>
<p>Auch wichtig: Ist es zu einem Schaden durch Feuer, Leitungswasser oder Ähnlichem gekommen, kann der Praxisbetrieb leicht ein paar Tage oder gar Wochen zum Erliegen kommen. Dennoch müssen natürlich die fixen Kosten weiter gezahlt werden. Hier kann die sogenannte <strong>Betriebsunterbrechungs- oder auch Ertragsausfallversicherung</strong> Abhilfe schaffen.</p>
<h3>Neue Bedrohung Cyberkriminalität</h3>
<p>Eine weitere nicht zu unterschätzende Bedrohung geht in unserer vernetzten Welt von der IT-Infrastruktur einer Praxis aus. Nicht länger sind nur große, international tätige Unternehmen die Zielscheibe von Cyberattacken. Vermehrt sehen sich auch mittelständische und kleine Betriebe den Angriffen auf ihre Daten ausgesetzt. In Arztpraxen mit ihren Mengen hochsensibler Daten kann der Diebstahl weitreichende finanzielle Folgen haben. Insbesondere mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung haben sich die Auflagen für Betreiber von Webseiten deutlich verschärft. Eine spezielle <strong>Cyberversicherung</strong> wird deshalb auch für niedergelassenen Ärzte immer wichtiger.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 05 Jul 2021 10:40:32 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2021/07/Teaser_Arzt.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Welche Versicherung zahlt bei Unwetterschäden?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Vollgelaufene Keller, zerstörtes Inventar]]></subTitle>
                                
                                <newsId>256</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/welche-versicherung-zahlt-bei-unwetterschaeden/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Starkregen, Sturm, Erdrutsche – weite Teile Deutschlands bekommen gerade die Wucht der Natur mit voller Härte zu spüren. Gerade Immobilienbesitzer sollten ihren bestehenden Versicherungsschutz daher dringend überprüfen, raten Experten. Denn nur der Zusatzbaustein „erweiterte Naturgefahren“, also Elementarschäden, schützt Wohngebäude und Hausrat umfassend. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Überschwemmte Straßen, überflutete Keller, abgerissene Dachteile – schwere Unwetter sorgen derzeit in Teilen von Deutschland für Chaos. Besonders betroffen ist der Südwesten des Landes. Allein in Stuttgart zählte die Feuerwehr binnen eines Tages über 300 Einsätze.</p>
<p>Viel spricht dafür, dass es in Deutschland künftig noch öfter zu solchen extremen Wetterlagen kommen wird. Grund ist der Klimawandel. Umso wichtiger wird ein umfassender Versicherungsschutz. Dabei gilt: Naturkatastrophe ist nicht gleich Naturkatastrophe – zumindest wenn es um den Versicherungsschutz geht.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>So leistet eine Wohngebäudeversicherung, die für Schäden am Haus aufkommt, im Regelfall nur bei Sturm, Blitz oder Hagel. Vor allem, wenn es sich um eine ältere Police handelt. Ähnlich ist es bei der Hausratversicherung, die kaputt gegangenes Mobiliar ersetzt. Auch sie begleicht im Normalfall nur Schäden, die durch Sturm, Blitz und Hagel entstanden sind.</p>
<h3>Elementarschadenversicherung schützt vor allen Wetterrisiken<strong><br />
</strong></h3>
<p>Wer sein Haus oder Inventar auch gegen Hochwasser, Starkregen oder Erdrutsch absichern will, braucht einen erweiterten Naturgefahrenschutz (Elementarschadenversicherung). Diesen gibt es als Zusatzbaustein zur bestehenden Wohngebäude- oder Hausratversicherung. In neueren Policen ist der Baustein oft schon enthalten.</p>
<p>Kommt es dann zum Beispiel in der Folge eines Unwetters zu einer Überschwemmung, zahlt der Versicherer das Trockenlegen des Objektes. Auch die Kosten für eine zeitweilige Unterkunft während der Instandsetzung oder die Übernahme entgangener Mieteinnahmen sind im Schutz integriert.</p>
<p>Auch Schäden, die durch einen Rückstau entstehen, sind meist in der Elementarschadenversicherung eingeschossen. Auch das ist wichtig, wenn etwa zu viel Wasser in die Kanalisation gelangt. Dann kann es passieren, dass Toiletten oder Waschbecken überlaufen. Schäden am Inventar sind hier über den Zusatzbaustein in der Hausratversicherung abgedeckt.</p>
<p>Wichtig zu wissen: Unwetter mit Starkregen sind nicht auf bestimmte Regionen begrenzt, sondern können jeden treffen. Es spielt also keine Rolle, ob ein Fluss in der Nähe ist oder das Haus auf der Bergkuppe steht.</p>
<h3>Wie fit ist Ihr Gebäude?</h3>
<p>Ob ihr Haus unwetterfit ist, können Sie <em><a href="https://www.dieversicherer.de/versicherer/haus---garten/klimawandel-check">auf der Internetseite</a></em> „Die Versicherer“ – dem Verbraucherportal des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft prüfen.</p>
<p>Um Ihr Zuhause noch mehr zu schützen, hier weitere praktische Tipps, um Schäden zu vermeiden oder zu mindern:</p>
<ul>
<li>Bei drohendem Regen, Hagel, Schnee oder Unwetter sollten Sie alle Fenster und Türen schließen. Sollte Wasser über geöffnete Fenster eindringen, kann der Versicherer es ganz oder teilweise ablehnen, den Schaden zu begleichen.</li>
<li>Terrassen, Wege und Auffahrten sollten immer mit einem leichten Gefälle geplant werden, damit das Wasser abfließen kann.</li>
<li>Ein Dach über den Eingangstüren erschwert ebenfalls ein Eindringen von Wasser.</li>
<li>Für den Keller lohnen sich wasserfeste und drucksichere Fenster.</li>
<li>Dachfenster können mit einem Regensensor ausgestattet werden. Sobald Regen einsetzt, schließt das Fenster automatisch.</li>
<li>Stichwort Rückstau: Sollte eine Rückstausicherung bisher fehlen, sollten Sie diese nachrüsten. Das verlangen manche Versicherer auch, sonst übernehmen sie die entsprechenden Schäden nicht.</li>
<li>Ein regelmäßiges Prüfen der Abflüsse etwa vor Keller, Garage, Carport oder bei Balkonen hilft ebenfalls, um ein Überfließen zu verhindern.</li>
<li>Auch Regenrinnen und Fallrohre können verstopfen, insbesondere im Herbst durch das Laub. Das sollte man daher regelmäßig entfernen.</li>
<li>Wichtig ist auch, dass die Abflüsse auf der Straße frei sind. Sollte ein Gully verstopft sein, müsste der Stadtentwässerungsbetrieb das erfahren.</li>
<li>Um frühzeitig auf Wetterereignisse reagieren zu können, bietet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) Warnmeldungen für „meine Orte“ über die App Nina an (kostenfrei erhältlich über iTunes und den Google Play Store).</li>
</ul>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 29 Jun 2021 10:10:38 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2021/06/Teaser_Unwetter.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Haftpflichtversicherung für Paare – ein Vertrag reicht für zwei]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Zusammenziehen und Geld sparen]]></subTitle>
                                
                                <newsId>255</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/haftpflichtversicherung-fuer-paare-ein-vertrag-reicht-fuer-zwei/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Wenn Paare zusammenziehen, brauchen sie nicht länger zwei einzelne Haftpflichtversicherungen, sondern können sich über einen Partnertarif gemeinsam versichern. Dabei gibt es aber einige Dinge zu beachten, um im Schadenfall richtig abgesichert zu sein. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Sobald sich zwei Menschen entscheiden, zusammenzuziehen, ändert sich einiges. Entweder einer zieht in die Wohnung oder das Haus des anderen. Oder das Paar findet gleich eine gemeinsame größere Wohnung oder ein Haus. Dann müssen zunächst all die Dinge organisiert werden, die mit einem Umzug einhergehen.</p>
<h3>Paare brauchen nur eine Police</h3>
<p>Während dieser turbulenten Zeit geht die Frage, wie sich dieser Schritt auf die Versicherungen auswirkt, meist unter. Dabei können Paare leicht Geld sparen, wenn sie beim Zusammenziehen ihre Haftpflichtpolicen zusammenlegen.</p>
<p>Denn egal ob verheiratet oder nicht, Paare, die in einer gemeinsamen Wohnung gemeldet sind, benötigen nicht länger zwei getrennte Verträge. Es genügt ein Partnertarif mit der namentlichen Nennung des anderen im Versicherungsschein.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Der jüngere Vertrag kann frühzeitig gekündigt werden. Dafür muss der Versicherer informiert werden, ab wann der gemeinsame Vertrag gelten soll. Der Vertrag, der weitergeführt wird, muss in eine Paarversicherung umgewandelt werden. Leben Kinder mit in dem Haushalt, ist ein Familientarif die richtige Wahl.</p>
<p>In der Regel sind die Bedingungen der jüngeren Verträge allerdings besser als die der älteren. Daher lohnt sich hier ein Vergleich. Lassen sich bessere Bedingungen in dem älteren Vertrag nicht aktualisieren, kann die Police meist drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Ebenfalls möglich ist es, beide Verträge fristgerecht zu kündigen und einen neuen abzuschließen. Wichtig ist dabei, darauf zu achten, dass keine Lücke im Versicherungsschutz entsteht.</p>
<h3>Tarif sollte Regressanspruch abdecken</h3>
<p>Schadenersatzansprüche untereinander bestehen bei einem gemeinsamen Vertrag nicht mehr. Das gilt zum Beispiel in dem Fall, in dem einer der Partner den Fernseher oder Computer des anderen beschädigt.</p>
<p>Während Sachschäden zwar ärgerlich, aber nicht dramatisch sind, sieht das bei Personenschäden anders aus. Verletzt ein Partner den anderen versehentlich schwer, kann aus der Haftpflichtversicherung kein Schadenersatz gefordert werden. Bei Unverheirateten, die in einem solchen Fall als „fremde Personen“ angesehen werden, könnte es außerdem sein, dass die Krankenversicherung für die Behandlungskosten Regressansprüche stellt. Darum sollte ein Regressanspruch in einem Tarif immer mit abgedeckt sein.</p>
<h3>Schlüsselverlust und Forderungsausfalldeckung</h3>
<p>Weitere wichtige Leistungen in der privaten Haftpflichtversicherung sind der Schlüsselverlust und die Forderungsausfalldeckung. Insbesondere unverheiratete junge Paare leben oft zunächst in einer Mietwohnung. Wer hier den Haustürschlüssel verliert, muss mit hohen Kosten rechnen. Das ist immer dann der Fall, wenn die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden muss.</p>
<p>Bei der Forderungsausfalldeckung wird dem Versicherungsnehmer von der eigenen Haftpflichtversicherung ein Schaden ersetzt, wenn der Verursacher dafür nicht aufkommen kann oder nicht versichert ist. Deshalb sollte der Versicherungsvertrag eine Forderungsausfalldeckung enthalten. Andernfalls werden die Kosten nicht erstattet.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 25 Jun 2021 14:23:03 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2021/06/holding-hands-teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Burnout – wenn die Seele aus dem Gleichgewicht gerät]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Symptome erkennen und Hilfe finden]]></subTitle>
                                
                                <newsId>254</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/burnout-wenn-die-seele-aus-dem-gleichgewicht-geraet/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Experten schätzen, dass etwa ein Fünftel aller Erwerbstätigen an einem Burnout-Syndrom leidet oder bereits eine Burnout-ähnliche Phase durchlaufen hat. Doch was ist Burnout eigentlich genau? Wie es sich zeigt und welche Hilfe Betroffene in Anspruch nehmen können, erfahren Sie hier. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Termindruck, ständige Erreichbarkeit, anspruchsvolle Kunden – viele Menschen arbeiten heute an der Belastungsgrenze. Dazu muss noch das Privatleben organisiert werden. Manchmal, wenn der Stress anhält und die Erholungsphasen immer kürzer werden, kann eine totale Erschöpfung die Folge sein.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>In den 1970er Jahren entstand dafür der Begriff „Burnout“. Der deutsch-amerikanische Psychotherapeut Herbert Freudenberger (1926–1999) hatte sich mit dieser (beruflichen) Überlastung beschäftigt und zum ersten Mal den Begriff des „Ausgebranntseins“ beschrieben. Betroffene fühlen sich emotional, seelisch und körperlich erschöpft, sind meist nur noch bedingt leistungsfähig.</p>
<h3>Welche Menschen besonders gefährdet sind</h3>
<p>Besonders gefährdet sind Menschen in sozialen Berufen, die sich stark für andere Menschen einsetzen. Dazu zählen Krankenschwestern, Altenpfleger, Ärzte, Lehrer und Sozialpädagogen. Längst lässt sich das Syndrom aber auch auf andere Bereiche übertragen. Selbst Schüler sind immer häufiger betroffen.</p>
<p>Die Corona-Pandemie mit ihren Einschränkungen und Kontaktverboten hat die psychische Gesundheit vieler Menschen zusätzlich belastet. Mittlerweile ist gar von Corona-Burnout oder Homeoffice-Burnout die Rede.</p>
<h3>Abgrenzung von der Depression</h3>
<p>Allerdings gilt das Burnout nicht als Krankheit an sich, und vor allem kann es nicht mit einer Depression gleichgesetzt werden. Das Burnout-Syndrom entsteht in einem gewissen Zusammenhang mit einer dauerhaften Überlastung, ist also kontextbezogen. Die Depression dagegen ist in der Regel losgelöst von einem bestimmten Kontext. Es sind oft alle Lebensbereiche betroffen. In einem schweren Fall von Burnout kann eine Depression oder eine andere psychische Erkrankung allerdings hinzukommen.</p>
<h3>Psychische Symptome bei Burnout</h3>
<p>Betroffene sollten sich rechtzeitig an einen Arzt oder Therapeuten wenden – dann sind die Chancen für eine Heilung gut. Wichtig ist es daher, Symptome frühzeitig zu erkennen und richtig zu deuten. Menschen, die besonders gefährdet sind, engagieren sich sehr. Dieses Engagement kann zunächst so weit gehen, dass sie sich zunehmend müde und erschöpft fühlen. In ihrer freien Zeit finden sie kaum noch Erholung.</p>
<p>Dieser Zustand geht über in eine komplett verminderte Belastbarkeit. Die Müdigkeit wird zum Dauerzustand. Gleichzeitig sind die Betroffenen unruhig, nervös und gereizt. Am Ende schließlich können Entscheidungsschwäche, Resignation, Entmutigung sowie Antriebslosigkeit und Niedergeschlagenheit stehen. Die Abgrenzung zur Depression fällt hier schwer.</p>
<h3>Körperliche Beschwerden<strong> </strong></h3>
<p>Neben den emotionalen Symptomen treten oft auch körperliche Beschwerden auf. Etwa kann das Immunsystem geschwächt werden, und die Infektanfälligkeit steigt. Auch Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Verdauungsprobleme, Rückenschmerzen oder Schwindelgefühle können auftreten.</p>
<p>Leidet jemand unter andauernder Überforderung, erhöht sich außerdem die Suchtgefahr. Die Betroffenen entwickeln Strategien, um sich kurzzeitig besser zu fühlen. Wenn das ungünstige Strategien sind, wie der Griff zu Tabak, Alkohol oder Drogen, können schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigungen drohen. Ähnlich folgenreich verhält es sich mit einer Zuckersucht. Wenn also der Stress mit Belohnungen in Form von kalorienreichen und nährstoffarmen Produkten wie Schokolade kompensiert wird.</p>
<p>Tipp: Wie hoch das persönliche Burnout-Risiko ist, lässt sich anhand eines <em><a href="https://www.therapie.de/psyche/info/test/weitere/burnout" target="_blank" rel="noopener">Fragebogens</a></em> testen, der den Schweregrad von Burnout in unterschiedlichen Bereichen erfasst.</p>
<h3>Was die Krankenkassen leisten</h3>
<p>Zunächst gilt es, sich bewusst zu werden, überlastet zu sein. Es ist dann ratsam, aus dem Zustand der ständigen Erschöpfung herauszufinden. Vor allem mit Freizeitgestaltung, die Spaß macht, aber auch Sport oder Bewegungstherapien können hier helfen. Experten raten außerdem, auf ausreichend Schlaf zu achten und sich regelmäßig kleine Rückzugszeiten zu schaffen, um zu entspannen.</p>
<p>Die Krankenversicherungen, gesetzlich wie privat, übernehmen in der Regel auch eine bestimmte Anzahl an Stunden bei einem Psychotherapeuten. Auch eine mehrwöchige Kur in einer psychosomatischen Klinik kann mit Hilfe des behandelnden Arztes beantragt werden.</p>
<p>Bei privaten Krankenversicherungen gibt es jedoch auch Tarife, die Kosten für eine psychiatrische Behandlung ausschließen. Darum ist es wichtig, sich bei Auswahl eines Tarifs über die Leistungsmerkmale klar zu sein.</p>
<p><strong>Extra-Tipp:</strong> Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist die einzige Möglichkeit, psychische Erkrankungen wie Burnout zu versichern. Auch wenn Burnout keine anerkannte Krankheit ist, erkennen viele BU-Versicherer die chro­nische Erschöpfung dennoch als Ursache für Berufs­unfähig­keit an.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 14 Jun 2021 09:20:45 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2021/06/Teaser_Burnout.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Tausende Kranke warten noch immer auf Spenderorgan]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Tag der Organspende]]></subTitle>
                                
                                <newsId>253</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/tag-der-organspende-tausende-kranke-warten-noch-immer-auf-spenderorgan/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Immer am ersten Samstag im Juni findet der bundesweite Tag der Organspende statt. Wie bereits im vergangenen Jahr auch diesmal nur virtuell. Der Aktionstag will erreichen, dass sich mehr Menschen bewusst für eine Organspende entscheiden und diesen Willen auch dokumentieren. Denn noch immer gibt es viel zu wenig Spender.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Schon seit 1983 macht ein alljährlicher Aktionstag im Juni auf das wichtige Thema der Organspende aufmerksam. In diesem Jahr steht der Tag unter dem Motto „Entscheide dich“. Die Idee dahinter: Durch eine eigene, selbstbestimmte Entscheidung zur Organspende kann jeder einzelne dazu beitragen, dass seinem Willen entsprochen wird, Angehörige entlastet werden und Patienten, die auf ein lebensrettendes Organ warten, geholfen wird. Zahlreiche Live-Sendungen, Direktschaltungen und Videos auf <em><a href="http://www.tagderorganspende.de" target="_blank" rel="noopener">www.tagderorganspende.de</a></em> greifen das Thema am 5. Juni aus verschiedenen Blickwinkeln auf.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Nach Auskunft der Veranstalter des Aktionstags, einem Zusammenschluss verschiedener Institutionen und Patientenverbände, sind die Organspendezahlen in Deutschland in der Pandemie stabil geblieben. Das gelte für 2020 ebenso wie für die ersten vier Monate dieses Jahres. So habe es im vergangenen Jahr insgesamt 913 Spender gegeben, die durchschnittlich mehr als drei schwerkranken Patienten die Chance auf ein neues Leben ermöglicht hätten.</p>
<h3>9.000 Menschen warten auf Spenderorgan</h3>
<p>Damit sich noch mehr Menschen zu Lebzeiten aktiv für eine Organspende entscheiden, appelliert Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an alle Bürgerinnen und Bürger, ihren Willen festzuhalten.</p>
<p>„Ob man Organe spenden würde oder nicht – das ist eine sehr persönliche Entscheidung. Aber eine Entscheidung, die Leben retten kann“, sagt Spahn, der die Schirmherrschaft des Aktionstags übernommen hat. „Darum sollte sich jeder diese Frage stellen und den eigenen Willen dokumentieren, schriftlich im Organspendeausweis oder künftig im Online-Register. 9.000 Menschen in Deutschland warten auf ein Spenderorgan.“</p>
<h3>Neues Gesetz soll Entscheidung erleichtern</h3>
<p>Die Entscheidung leichter machen und flankieren soll ein neues „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“, das am 1. März 2022 in Kraft treten wird. So werden dann beispielsweise zukünftig auch die Ausweisstellen von Bund und Ländern Aufklärungsmaterial und Organspendeausweise aushändigen bzw. bei elektronischer Antragsstellung elektronisch übermitteln.</p>
<p>Daneben können bei Bedarf auch Hausärzte ihre Patienten alle zwei Jahre ergebnisoffen zur Organspende beraten. Zudem wird ein bundesweites Online-Register eingerichtet, in dem die persönliche Entscheidung zur Organspende selbstständig dokumentiert werden kann.</p>
<h3>Widerspruchsregelung ist vom Tisch</h3>
<p>Die noch vor einem Jahr diskutierte Widerspruchsregelung ist indes vom Tisch. Dieser Gesetzesentwurf, den Jens Spahn gemeinsam mit dem SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach eingebracht hatte, hätte jeden Menschen in Deutschland, der nicht zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen hat, automatisch zum potenziellen Organspender gemacht. So bleiben weiterhin eine Einwilligung des möglichen Organspenders oder die Zustimmung des nächsten Angehörigen notwendig.</p>
<h3>Befürchtungen unbegründet</h3>
<p>Wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation mitteilt, kann bereits jeder Deutsche ab 16 Jahren seine Bereitschaft zur Organspende im Organspendeausweis erklären. Eine ärztliche Untersuchung vorab sei nicht nötig.</p>
<p>Die häufig geäußerte Befürchtung, dass bei Vorliegen eines Organspendeausweises im Notfall nicht mehr alles medizinisch Mögliche getan werde, sei völlig unbegründet. Notärzte, Rettungsteams und Intensivmediziner, die sich um das Leben eines Patienten bemühten, hätten nichts mit der Organentnahme und Transplantation zu tun.</p>
<p>Außerdem müsse für eine Organentnahme immer zweifelsfrei nach den Richtlinien der Bundesärztekammer der irreversible Hirnfunktionsausfall („Hinrtod“) festgestellt sein.</p>
<h3>Kranke verlieren Hoffnung<strong><br />
</strong></h3>
<p>Wie viele unterschiedliche Menschen auf ein Spenderorgan warten und wie hoffnungslos dieses Warten für manche mitunter ist, verdeutlicht Bettina Lange, Vorsitzende der Selbsthilfegruppe „Niere“ in Potsdam: „In Deutschland sind allein 90.000 Menschen auf die Dialyse angewiesen, aber nur rund 7.000 davon befinden sich auf der Warteliste für ein Spenderorgan“, so Lange.</p>
<p>„Zum Teil lassen sich diese Patienten gar nicht mehr auf die Warteliste setzen, da sie wegen der langen Wartezeit von mehreren Jahren keine Hoffnung haben, überhaupt eine postmortale Organspende zu erhalten. Und doch könnte das Leben vieler dieser Patienten durch eine Transplantation verlängert und verbessert werden – wenn wir denn mehr Organe transplantieren könnten“, sagt Lange, die selbst seit mehr als zwölf Jahren mit einer Spenderniere lebt.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 01 Jun 2021 12:51:49 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2021/06/Organspende_Teaer.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Haftung und Versicherungsschutz bei Corona-Impfschäden]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Pandemie-Bekämpfung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>252</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/haftung-und-versicherungsschutz-bei-corona-impfschaeden/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Immer mehr Menschen werden derzeit gegen Corona geimpft. Doch was passiert eigentlich, wenn dabei etwas schiefgeht? Wie ist dann die Haftung geregelt und welche Versicherungen leisten bei Erkrankungen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Impfungen gelten als stärkstes Werkzeug gegen die Corona-Pandemie. Deshalb hat auch Deutschland den Impfturbo gezündet. Doch wie bei jeder anderen Immunisierung, kann es auch bei Biontech, Astrazeneca &amp; Co. zu Impfreaktionen und anderen Nebenwirkungen kommen. In den sozialen Medien kursieren bereits Gerüchte, dass Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen dann Leistungen verweigern würden. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.</p>
<h3>Welche Versicherung hilft bei akuten Problemen?</h3>
<p>Dass der Körper auf eine Impfung reagiert, kommt recht häufig vor. Typische Beschwerden sind Rötungen, Schwellungen und Schmerzen an der Einstichstelle, auch Allgemeinreaktionen wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen sind möglich. In der Regel klingen solche Impfreaktionen aber nach wenigen Tagen wieder ab.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Schwerwiegendere Komplikationen sind eher selten, doch ganz auszuschließen sind sie nicht. Laut dem Paul-Ehrlich-Institut, das in Deutschland die Sicherheit von Impfstoffen überwacht, können zum Beispiel bei einer Impfung mit Astrazeneca in Einzelfällen Hirnvenenthrombosen auftreten.</p>
<p>Wird dann eine ärztliche Behandlung notwendig, tragen hierfür die Krankenkassen die Kosten – egal, ob der Betroffene gesetzlich oder privat versichert ist. Für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gelten die gleichen Spielregeln wie bei jeder anderen Erkrankung auch.</p>
<h3>Was passiert, wenn Langzeitfolgen auftreten?</h3>
<p>Wenn wie bei Corona eine Impfung öffentlich empfohlen wird und es zu einer schweren Erkrankung mit Folgekosten kommt, haftet der Staat dafür. Auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts (RKI) heißt es hierzu: „Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz. Dies ist in Paragraf 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ausdrücklich geregelt. Die Beurteilung, ob eine im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung eingetretene gesundheitliche Schädigung durch die Impfung verursacht wurde, ist Aufgabe des Versorgungsamtes im jeweiligen Bundesland.“</p>
<p>Das heißt: Wer eine Impf-Schädigung erleidet, dem steht ein Ausgleich für gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen nach dem Bundesversorgungsgesetz zu. Auch Pharmaunternehmen und behandelnde Ärzte müssen unter Umständen haften, etwa wenn das Arzneimittel fehlerhaft gewesen ist oder der Patient nicht richtig aufgeklärt wurde.</p>
<h3>Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?</h3>
<p>Wenn Versicherte infolge eines Impfschadens nicht mehr arbeiten können, erhalten sie unter Umständen eine staatliche Erwerbsminderungsrente. Deren Höhe reicht aber meist nicht aus, um den Lebensstandard zu sichern. Die finanzielle Lücke kann eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schließen.</p>
<p>Und entgegen anderslautender Gerüchte leistet die auch bei Corona uneingeschränkt, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) betont. „Wird eine versicherte Person durch die Langzeitfolgen einer Infektion mit Covid-19 oder durch einen Impfschaden berufsunfähig, dann zahlt die Versicherung ohne Wenn und Aber“, sagt GDV-Geschäftsführer Jörg Asmussen.</p>
<p>Bei einer Berufsunfähigkeit prüften die Versicherer ausschließlich, ob ein Versicherter aus gesundheitlichen Gründen in seinem aktuellen Beruf voraussichtlich länger als sechs Monate nur noch 50 Prozent oder weniger arbeiten könne. Sei das der Fall, gelte die betroffene Person als berufsunfähig - unabhängig davon, ob der Grund der Einschränkung eine Erkrankung oder ein Unfall und die Ursache privat oder berufsbedingt sei. „Covid-19 ist für die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Krankheit wie jede andere auch“, so Asmussen.</p>
<h3>Wann leistet die Risiko-Lebensversicherung?</h3>
<p>Auch in der Risiko-Lebensversicherung hat eine Impfung gegen Covid-19 laut GDV weder negative noch positive Folgen für den Versicherungsschutz oder die Prämienhöhe. Das bedeutet: Für den sehr unwahrscheinlichen Fall eines Todes durch einen Impfschaden würde eine Risiko-Lebensversicherung leisten.</p>
<h3>Decken auch private Unfallversicherungen Impfschäden ab?</h3>
<p>In der Unfallversicherung sind Impfschäden standardmäßig nicht mitversichert. Einige Versicherer bieten inzwischen aber auch Impfschadenschutz an, allerdings in sehr unterschiedlichem Umfang. Welche konkreten Impfungen versichert sind, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.</p>
<p>Sind Impfschäden in der Unfallversicherung mitversichert, leistet der Versicherer, wenn infolge einer Impfung eine Invalidität festgestellt wird oder ein Todesfall eintritt.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 26 May 2021 08:54:42 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2021/05/Impfspritze_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Achim Nixdorf</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Welche Risikoklasse eignet sich für mich?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Fondsgebundene Rentenversicherung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>251</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/fondsgebundene-rentenversicherung-welche-risikoklasse-eignet-sich-fuer-mich/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Beim Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung können Sie als Kunde zwischen mehreren Risikoklassen auswählen. Dabei gibt es verschiedene Strategien, die je nach individueller Veranlagung Chancen und Risiken der Anlage berücksichtigen. So finden Sie für sich das richtige Maß. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Früher dachten viele Sparer, dass das Handeln mit Aktien, Fonds und Wertpapieren im Allgemeinen nur etwas für Börsenprofis sei, die sich damit gut auskennen würden. Doch diese einseitige Sicht auf die Finanzmärkte ist unter den Deutschen immer seltender anzutreffen. Seit einigen Jahren – spätestens, seitdem die Zinsen für viele Geldanlageprodukte bei null angelangt sind – beschäftigen sich zunehmend mehr Anleger mit diesem Thema.</p>
<p>Dass die zusätzliche Vorsorge als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung dringend notwendig ist, bezweifelt mittlerweile niemand mehr – lässt sich doch nur noch mit Anlagen am Kapitalmarkt (und damit eben auch Aktien) wenigstens so viel Rendite erwirtschaften, dass zumindest die Inflation ausgeglichen wird.</p>
<h3>Chancen-Risiko-Klassen</h3>
<p>Trotzdem ist nicht jeder Sparer dazu bereit, ein allzu großes Risiko bei seiner privaten Altersvorsorge in Kauf zu nehmen. In der Finanzberatung muss daher auf die persönliche Risikoneigung des Kunden eingegangen werden. Dafür gibt es u. a. die Chancen-Risiko-Klassen (CRK) für Altersvorsorge- und Basisrentenverträge, an denen sich Sparer orientieren können.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Die Produktinformationsstelle Altersvorsorge (PIA) übernimmt im Auftrag des Bundesfinanzministeriums als neutrale Stelle die Klassifizierung der geförderten Altersvorsorgeprodukte. Der CRK-1 gehören hier Produkte an, die am wenigsten risikobehaftet sind, aber dafür die geringste Chance auf eine höhere Rendite ausweisen. Dazu zählen zum Beispiel Produkte mit einer fixen jährlichen Verzinsung. Die Produkte in der CRK-5 können zwar eine höhere Chance auf hohe Renditen ausweisen, müssen aber beispielsweise keine Garantie auf die eingezahlten Beiträge geben.</p>
<h3>Welche Risikoklasse passt zu mir?</h3>
<p>Produktanbieter für Lebens- und Rentenversicherungen unterteilen diese ungeförderten Altersvorsorgeprodukte meist auch in bis zu fünf Risikoklassen.. Das sind beispielsweise Begriffe, wie „defensiv“ über „ausgewogen“ bis hin zu „ertragsorientiert“ oder „risikobewusst“. Entsprechend der Angaben des Kunden bei einer sogenannten Geeignetheitsprüfung erfolgt eine Einstufung in die passende Risikoklasse.</p>
<p>Allen gemein ist für Anleger die Abwägung zwischen Sicherheit und Risiko – und damit der Chance auf höhere Zuwächse des Kapitals. Bei den defensiveren Ansätzen stehen demzufolge Sicherheitsaspekte im Vordergrund. Die dynamischen Strategien setzen mehr auf Chancen und die ausgewogenen finden sich dazwischen wieder.</p>
<p>Für die eigene Strategie des Vermögensaufbaus gibt es meist eine größere Fondsauswahl. Für jeden Anlegertyp stehen bei den Versicherern in der Regel Fonds auf Aktien, Anleihen, Rohstoffe, Immobilien etc. je nach Region (zum Beispiel Welt, Europa, Deutschland) aber auch Branchen zur Auswahl. Neben den aktiv gemanagten Fonds sind das auch die kostengünstigeren Indexfonds, die Exchange Traded Funds (ETFs). Manche Anbieter bieten auch eine flexible Investition in deren klassisches Sicherungsvermögen an. So kann man bei Bedarf den Kapitalmärkten auch mal den „Rücken zuwenden“</p>
<h3>Auch auf An- und Ablaufmanagement achten</h3>
<p>Wer sich nun selbst eher als risikoscheu einstuft, für den empfehlen sich bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung konservative Strategien und Geldanlagen. Dabei muss man sich allerdings bewusst sein, dass die Ertragschancen ebenfalls eher gering sind. Wer dagegen hohe Renditeaussichten wünscht, muss sich im Klaren sein, dass das Verlustrisiko ebenfalls erhöht ist und bis zum Totalausfall reichen kann. Dabei können allerdings ein gutes An- und Ablaufmanagement sowie clevere Umschichtungen vor Renditeverlusten schützen.</p>
<p>Wichtig: Ein Kunde muss nicht statisch dauerhaft in derselben Risikoklasse des Tarifs bleiben. Er kann während der Laufzeit die Risikoklasse durchaus wechseln, wenn sich etwa die Lebensumstände ändern.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 17 May 2021 08:08:36 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2021/05/Knoten_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Corona-Einsamkeit kann Hirninfarkt-Risiko erhöhen]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Am 10. Mai ist Anti-Schlaganfall-Tag]]></subTitle>
                                
                                <newsId>250</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/corona-einsamkeit-kann-hirninfarkt-risiko-erhoehen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>„Einsamkeit macht krank“ – unter diesem Motto steht in diesem Jahr der bundesweite „Tag gegen den Schlaganfall“ am 10. Mai. Der traurige Hintergrund: Laut einer aktuellen Studie haben sozial isolierte Menschen ein um mehr als 40 Prozent erhöhtes Risiko für Herzinfarkte oder Schlaganfälle. Damit haben auch die Corona-Einschränkungen unmittelbaren Einfluss auf unsere Gesundheit.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Der „Tag gegen den Schlaganfall“ am 10. Mai steht in diesem Jahr unter dem Motto „Erst einsam, dann krank – Kümmern schützt vor Schlaganfall!“ Die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe möchte damit auf die fatalen gesundheitlichen Folgen sozialer Isolation hinweisen – ein Thema, das durch die Corona-Kontaktbeschränkungen aktueller denn je ist.</p>
<h3>„Einsamkeit ist Todesursache Nr. 1“</h3>
<p>Tatsächlich zeigt eine Langzeitstudie der Uniklinik Essen, dass soziale Isolation – also Einsamkeit – das Risiko für Herzinfarkte oder Schlaganfälle um über 40 Prozent erhöhen kann. Für den Psychiater und Bestsellerautor Manfred Spitzer ist Einsamkeit sogar „die Todesursache Nr. 1 in westlichen Ländern“.</p>
<p>Liz Mohn, die Präsidentin der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe, ruft deshalb zu mehr Engagement im Kampf gegen die Volkskrankheit auf. Jeder sei gefragt, sich um Menschen zu kümmern, die von Einsamkeit bedroht seien. Viele Schlaganfälle ließen sich so verhindern.</p>
<h3>270.000 Fälle pro Jahr</h3>
<p>Jährlich erleiden zirka 270.000 Menschen in Deutschland einen Schlaganfall. 1,8 Millionen Menschen leben bereits mit den Folgen. Ein Schlaganfall ist die häufigste Ursache für Behinderungen im Erwachsenenalter. Rund 60 Prozent der Betroffenen sind dauerhaft auf Therapie, Hilfsmittel oder Pflege angewiesen. Lähmungen schränken viele Betroffene in ihrer Mobilität ein. 30 bis 40 Prozent erleiden eine Sprachstörung und etwa ebenso viele Menschen erkranken an einer Depression.</p>
<h3>Was genau ist ein Schlaganfall?</h3>
<p>Der Schlaganfall wird oft auch Hirninfarkt genannt, weil in den meisten Fällen, ähnlich wie bei einem Herzinfarkt, ein Blutgefäß verstopft. Damit werden die Blutversorgung und so der Sauerstofftransport ins Gehirn „schlagartig“ unterbrochen. Grund dafür ist insbesondere die sogenannte Arterienverkalkung (Arteriosklerose). Dabei bilden sich über Jahre Ablagerungen aus zum Beispiel Cholesterin in den Gefäßen und verengen sie. Irgendwann sind sie dann so schmal, dass sie durch Blutplättchen verstopft werden können.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Ein weiterer Auslöser kann ein geplatztes Blutgefäß sein. Dem Druck, mit dem das Blut durch die Gefäße fließt, kann nicht mehr standgehalten werden. Auch hier sind die Gefäße durch Arterienverkalkung meist vorgeschädigt.</p>
<h3>Schlaganfall-Test</h3>
<p>Besteht eine Unsicherheit, ob ein Schlaganfall vorliegt, empfehlen Experten, sicherheitshalber immer den Notruf zu wählen. Der ist europaweit unter Telefon 112 erreichbar. Zu den wichtigsten Symptomen zählen Seh- und Sprachstörungen, Taubheitsgefühle, Schwindel und starke Kopfschmerzen. Zudem gibt es einen einfachen Test, mit dem der Verdacht auf einen Schlaganfall geprüft werden kann. Das ist der sogenannte FAST-Test (<strong>F</strong>ace, <strong>A</strong>rms, <strong>S</strong>peech, <strong>T</strong>ime), der aus dem englischsprachigen Raum stammt.</p>
<ul>
<li>Face (Gesicht) – die betroffene Person kann nicht mehr richtig lächeln, weil ein Mundwinkel herabhängt.</li>
<li>Arms (Arme) – der Betroffene kann nicht mehr beide Arme nach vorne strecken und dabei die Handoberflächen nach oben drehen.</li>
<li>Speech (Sprache) – der Schlaganfallpatient kann keinen einfachen Satz mehr nachsprechen.</li>
<li>Time (Zeit) – jetzt kommt es auf jede Sekunde an, und es sollte sofort ein Arzt gerufen werden.</li>
</ul>
<h3>Gesunder Lebensstil verringert Risiko</h3>
<p>Rund 70 Prozent aller Schlaganfälle gelten als vermeidbar, denn ein gesunder Lebensstil nimmt bedeutsamen Einfluss auf die Risikofaktoren. Zu letzteren gehören vor allem Bluthochdruck, Übergewicht, Bewegungsmangel, Rauchen und Alkohol. Aber eben auch Einsamkeit.</p>
<h3>Löst Corona Schlaganfälle aus?</h3>
<p>Zwei aktuelle Studien aus den USA und Griechenland erhärten inzwischen auch den Verdacht, dass Corona bzw. COVID-19 neurologische Erkrankungen wie Schlaganfälle hervorrufen kann.</p>
<p>Mediziner sehen hier starke Parallelen zur Spanischen Grippe 1918, berichet die Deutsche Schlaganfall-Hilfe. Auch diese führte zu ungeklärten neurologischen Beschwerden, an denen noch ein Jahrzehnt lang über eine Million Menschen litten. „Das zeigt, dass eine neurologische Nachbetreuung von COVID-19-Patienten mit entsprechend weiterführender Diagnostik enorm wichtig ist“, meint deshalb Professor Peter Berlit, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Neurologie.</p>
<p>Mehr Informationen zum Anti-Schlaganfall-Tag finden Sie <strong><em><a href="https://www.schlaganfall-hilfe.de/de/start" target="_blank" rel="noopener">hier.</a></em></strong></p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 04 May 2021 10:21:04 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2021/05/Teaser_Frau.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Die wichtigsten Versicherungen für Bauherren und Hausbesitzer]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Vor, während und nach dem Hausbau]]></subTitle>
                                
                                <newsId>249</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/die-wichtigsten-versicherungen-fuer-bauherren-und-hausbesitzer/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>In der Bauphase ist es die Bauherrenhaftpflicht, nach der Fertigstellung sind es die Wohngebäude- und die Hausratversicherung, die zu den wichtigsten Absicherungen gehören. Welche weiteren Versicherungen Bauherren und Hausbesitzer brauchen, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen, ist für viele Menschen ein großer Schritt. Am Anfang steht in der Regel der Kauf eines Grundstücks – und damit gehen die ersten Risiken einher. Denn bereits bei einem unbebauten Grundstück muss der Eigentümer sicherstellen, dass Dritte keinen Schaden erleiden. Die Verkehrssicherungspflicht beginnt mit dem Grundstückskauf.</p>
<p>Der Eigentümer muss zum Beispiel im Winter die angrenzenden Gehwege von Schnee und Eis befreien. Bäume müssen ebenfalls den nächsten Sturm überstehen, ohne dass sie umfallen oder Äste abbrechen und dadurch einen Schaden verursachen. Eine Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke kann hier vor bösen Überraschungen schützen. Sie ist allerdings nur sinnvoll, so das Verbraucherportal „Die Versicherer“, „wenn der Baubeginn noch nicht feststeht oder eine Bebauung nicht geplant ist“.</p>
<h3>Wie das Grundstück versichert ist</h3>
<p>In der Regel schließt für die selbst genutzte Immobilie die private Haftpflichtversicherung das erworbene Grundstück ein. Für die Zeit des Hausbaus muss jedoch eine eigene Bauherrenhaftpflichtversicherung her. Sie tritt für Schäden während der Bauphase ein.</p>
<p>Doch für Vermieter sieht das anders aus. In diesem Fall empfiehlt sich zur Absicherung die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Sie zahlt gleichermaßen für Sachschäden und für Personenschäden. Auch für Vermögensschäden, also, wenn der Geschädigte durch die Verletzung Einbußen erleidet, kommt diese Versicherung auf.</p>
<h3>Die Bauherrenhaftpflichtversicherung</h3>
<p>Wie alle anderen Haftpflichtversicherungen ist auch diejenige für Bauherren besonders wichtig. Denn das Gesetz sieht grundsätzlich vor, dass im Falle eines Schadens der Verursacher den Geschädigten finanziell so stellen muss, wie er es vor dem Schaden war. Wenn nun ein während des Hausbaus umgestürztes Gerüst einen Sachschaden verursacht oder ein spielendes Kind in eine schlecht gesicherte Baugrube fällt, haftet der Bauherr. Er muss für die Sicherheit auf der Baustelle sorgen. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung sichert diese Gefahr für den Häuslebauer ab.</p>
<h3>Gesetzliche Unfallversicherung für Eigenleistungen</h3>
<p>Um beim Hausbau Kosten zu senken, packen die Bauherren oft selbst mit an. Drei Viertel der in einer repräsentativen Umfrage des Baufinanzierungsportals Interhyp Befragten gaben das an. Insbesondere Eigenleistungen wie Tapezieren (55 Prozent) und Fußboden verlegen (46 Prozent) gehören dazu. Aber auch viele andere Arbeiten erledigen Bauherren selbst – oder mit Helfern.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Wer in Eigenregie mit Bekannten und Freunden das eine oder andere selbst baut, muss diese Tätigkeiten als „nichtgewerbsmäßige Bauarbeiten“ bei der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Denn wenn den Helfern auf der Baustelle etwas pasiert, sind sie darüber abgesichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Hilfe unentgeltlich stattfindet oder nicht. Die Höhe des Beitrags legt die Berufsgenossenschaft anhand der Arbeitsstunden und eines fiktiven Stundenlohns fest. Daneben können Bauherren für ihre Bauhelfer noch eine private Bauhelfer-Unfallversicherung abschließen.</p>
<h3>Bauleistungsversicherung schützt den steigenden Wert des Neubaus</h3>
<p>Je weiter der Bau voranschreitet, desto größer ist das finanzielle Risiko, wenn Schäden beispielsweise durch einen Sturm, ein Feuer oder durch Vandalismus entstehen. Dagegen kann die Bauleistungsversicherung den Versicherten absichern. Dabei besteht sowohl für Bauleistungen als auch für Baustoffe und Bauteile sowie für bereits verbaute Teile ein Schutz für die Bauzeit – beziehungsweise begrenzt auf 12 oder 24 Monate.</p>
<h3>Zur Absicherung der Familie die Risikolebensversicherung</h3>
<p>Bei der Finanzierung ist oftmals neben dem Abschluss einer Wohngebäudeversicherung beziehungsweise einer Feuerrohbauversicherung der Nachweis über eine Risikolebensversicherung Bedingung. Die Bauherren sichern damit die Höhe des Darlehens ab, wenn etwa dem Hauptverdiener etwas zustößt. Manche Kreditinstitute legen zudem nahe, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.</p>
<p>Dabei sollte die Höhe der Versicherungssumme der Risikolebensversicherung, in diesem Fall auch als Restschuldversicherung bezeichnet, so gewählt werden, dass mindestens das Darlehen getilgt werden kann. Auch das Brutto-Jahreseinkommen kann als Grundlage zum Festlegen der Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung dienen. So empfehlen Verbraucherschützer Familien und Alleinerziehenden mit kleinen Kindern das Fünffache, Familien mit größeren Kindern und kinderlosen Paaren das Dreifache des Jahreseinkommens.</p>
<p><img class="alignnone wp-image-3729 size-full" src="https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2021/04/Grafik_Bau.jpg" alt="" width="621" height="396" /></p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 23 Apr 2021 14:23:25 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2021/04/Hausbau_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Was tun bei einem positiven Corona-Selbsttest?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[So reagieren Sie richtig]]></subTitle>
                                
                                <newsId>248</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/was-tun-bei-einem-positiven-corona-selbsttest/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Testen ist eine der wichtigsten Maßnahmen in der Corona-Pandemie. Daher werden die Schnelltests für zu Hause immer wichtiger. Diese gibt es jetzt unter anderem in Drogerien und bei Discountern zu kaufen. Doch was geschieht, wenn das Testergebnis positiv ist? Was Sie in diesem Fall tun müssen, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>PCR-, Antigenschnell- und Selbsttest – in der Corona-Pandemie gelten flächendeckende und regelmäßige Corona-Tests als ein Mittel zur Bekämpfung der Ausbreitung des Virus. Seit Anfang März hat daher jeder Bundesbürger einen Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest in der Woche.</p>
<p>Dabei unterscheiden sich die Tests hinsichtlich der Durchführung und auch der Genauigkeit. Die PCR-Tests (PCR steht übersetzt für Polymerase-Ketten-Reaktion) sind laut Bundesgesundheitsministerium der „Goldstandard“. Hier entnimmt medizinisches Personal die Probe und Labore werten sie aus. Etwa 24 Stunden später liegt das relativ sichere Ergebnis vor.</p>
<h3><strong>Positiv oder nicht: Auswertung nach 15 Minuten</strong></h3>
<p>Auch die Antigen-Schnelltests werden von geschultem Personal durchgeführt. Dabei wird, ähnlich dem PCR-Test, ein Abstrich aus der Nase oder dem Rachen entnommen. Die Auswertung erfolgt nach rund 15 Minuten direkt vor Ort.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Neben diesen Antigen-Schnelltests gibt es noch die Selbsttests, mit denen sich jeder selbst in den eigenen vier Wänden testen kann. Daher müssen diese Tests relativ einfach in der Anwendung sein. Getestet wird auch hier mit einem Nasenabstrich oder einer Speichelprobe. Das Ergebnis liegt ebenfalls nach 15 Minuten vor. Discounter oder Drogerien bieten für derzeit etwa 5 Euro pro Stück diese Testmöglichkeit auf das Coronavirus an.</p>
<h3><strong>Wie das Ergebnis abgelesen wird</strong></h3>
<p>So ein Testkit für den Nachweis einer Infektion mit Corona beinhaltet dabei unter anderem die Testkassette, einen sterilen Tupfer zur Entnahme der Probe, ein Teströhrchen sowie ein Fläschchen mit Pufferlösung. Mit dem Tupfer entnimmt der Anwender aus beiden Nasenlöchern einen Abstrich. Anschließend bereitet er mithilfe der Pufferlösung im Teströhrchen die Probe vor. Die so entstandene Flüssigkeit tropft der Anwender danach auf das entsprechende Feld in der Testkassette.</p>
<p>Nach wenigen Minuten kann er das Ergebnis dort abgelesen. Neben dem Feld, auf das die Probe gegeben wird, sind dort noch zwei kleinere Bereiche, die mit den Buchstaben „C“ und „T“ gekennzeichnet sind. Das „C“ bedeutet „Control“. Hier muss eine Linie erscheinen, damit der Anwender sicher sein kann, dass der Test überhaupt richtig durchgeführt wurde. Fehlt sie, ist der Test ungültig und muss wiederholt werden. Erscheint beim „T“ für „Test“ ebenfalls eine Linie, wurde das Coronavirus in der Probe nachgewiesen.</p>
<h3><strong>Was tun, wenn der Corona-Selbsttest positiv ist?</strong></h3>
<p>Auch wenn <strong><a href="https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html" target="_blank" rel="noopener">Schnell- und Selbsttests</a></strong> vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zusammen mit dem Paul-Ehrlich-Institut hinsichtlich ihrer Qualität und Aussagekraft überprüft werden, liegt die Fehlerrate höher als bei einem PCR-Test. Daher sollte im Falle eines positiven Ergebnisses, so das Bundesgesundheitsministerium, ein PCR-Test nachgeholt werden. Der positiv Getestete sollte sich außerdem sofort in häusliche Quarantäne begeben und den Kontakt innerhalb der Familie einschränken.</p>
<p>Um den PCR-Test zur Überprüfung durchführen lassen zu können, kann der Hausarzt beziehungsweise die Hotline 116 117 angerufen werden. Wichtig ist dabei, nicht unangekündigt in eine Arztpraxis oder in ein Testzentrum zu gehen. Zudem ist noch mehr darauf zu achten, dass die AHA-L-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske plus Lüften) eingehalten werden.</p>
<h3><strong>Keine Meldepflicht bei Selbsttests</strong></h3>
<p>Grundsätzlich besteht bei einem positiven Ergebnis, das sich über einen Selbsttest herausstellt, aber keine Meldepflicht. Daher setzt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf die Eigenverantwortung der Menschen. „Ich gehe davon aus, dass 90, 95, vielleicht sogar noch mehr Prozent der Bürgerinnen und Bürger in dem Wissen, dass sie für andere ansteckend sind, ihr Verhalten schon mal verändern", wird Spahn in Medienberichten zitiert. Er gehe davon aus, dass die allermeisten mit einem positiven Ergebnis von sich aus einen Arzt kontaktieren werden.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 16 Apr 2021 06:38:29 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2021/04/Selbsttest_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Der richtige Versicherungsschutz für Ihren Drahtesel]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Corona-Krise beflügelt Fahrradverkauf]]></subTitle>
                                
                                <newsId>247</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/corona-krise-befluegelt-fahrradverkauf-der-richtige-versicherungsschutz-fuer-ihren-drahtesel/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Zu den wenigen Gewinnern der Corona-Krise gehört zweifellos die Fahrradbranche. 2020 konnte sie über 5 Millionen Räder verkaufen. Das sind rund 17 Prozent mehr als noch 2019. „Das vergangene Jahr war beispiellos“, freut sich Ernst Brust, Geschäftsführer des Zweirad-Industrie-Verbands (ZIV). Und der Trend hält an. Doch Achtung: Die erhöhte Nachfrage ruft natürlich auch Diebe auf den Plan – besonders bei teuren E-Bikes. Ein guter Versicherungsschutz tut deshalb not.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC) freut sich, „dass das Rad gerade ungeahnte Wertschätzung erfährt“. „Viele Menschen haben in der Corona-Krise das Rad für sich neu entdeckt – das ist eine großartige Entwicklung, sowohl für die Gesundheit als auch die Umwelt", so ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork.</p>
<p>Statistisch gesehen besitzt fast jeder Deutsche ein klassisches Rad oder ein Elektrofahrrad. Zählten die Statistiker im Jahr 2005 noch 67 Millionen Räder, liegt der Bestand mittlerweile bei gut 79 Millionen. Insbesondere Fahrräder mit Elektro-Motor verzeichnen eine enorme Popularität. Fast 40 Prozent aller verkauften Fahrräder sind mittlerweile E-Bikes.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Der Polizei werden jährlich rund 300.000 Fahrraddiebstähle gemeldet. Zu den Hochburgen gehören die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg. E-Bikes sind meist deutlich teurer als andere Räder, was sie für Diebe besonders attraktiv macht. Preise von 2.500 Euro und mehr sind keine Seltenheit mehr. Ein passender Versicherungsschutz ist deshalb besonders wichtig.</p>
<h3>Schutz über die Hausratversicherung</h3>
<p>Radfahrer können ihr Gefährt auf zwei Arten schützen: Über die Hausratversicherung oder mit einer speziellen Fahrrad-Versicherung. Kommt das Rad abhanden, leistet der Versicherer üblicherweise zum Neuwert und höchstens bis zur Versicherungssumme.</p>
<p>Über die Hausratversicherung ist das Rad als Teil des Hausrats immer gegen Diebstahl aus der Wohnung oder dem Keller abgesichert. Manch ein Versicherer leistet ebenfalls, wenn das Rad vor dem Haus angeschlossen war und dort gestohlen wurde. Das ist der sogenannte einfache Diebstahl.</p>
<p>Gegen den Diebstahl an anderen Orten allerdings müssen Räder über eine Zusatzklausel im Vertrag geschützt werden. Das kostet einige Euro extra. Der Betrag bemisst sich nach dem Wert des zu versichernden Rads und am regionalen Diebstahlrisiko. Der Verlust von Zubehör wie Beleuchtung, Fahrradcomputer und Gepäck ist nicht bei jedem Angebot inklusive.</p>
<h3>Eigene Fahrradversicherung</h3>
<p>Radbesitzer, die nicht hausratversichert sind, sehr wertvolle Räder besitzen oder umfangreichere Leistungen möchten, fahren mit speziellen Fahrradversicherungen besser. Die Räder sind dann nicht nur gegen Diebstahl, sondern auch bei Unfällen oder Vandalismus abgesichert. Der Versicherungsschutz kann zudem um einen Schutzbrief erweitert werden. Dieser schließt u.a. Reparaturdienste oder Übernachtungen ein.</p>
<h3>Fahrrad immer anschließen</h3>
<p>Um überhaupt Anspruch auf Geld von der Versicherung zu haben, muss das Rad immer mit einem Sicherheitsschloss gesichert werden. Ein Rahmenschloss genügt nicht. Experten raten dazu, den Kaufbeleg für das Schloss aufzubewahren. Bei vielen Anbietern darf das Bike nachts – meist zwischen 22 und 6 Uhr – nicht draußen stehen. Es sei denn, der Besitzer ist damit unterwegs und wird es noch nutzen. Das muss er aber im Falle der Fälle glaubhaft darlegen können.</p>
<p>Damit Diebe möglichst gar nicht in Versuchung geraten, kann das Anbringen von zwei Schlössern unterschiedlicher Systeme, etwa Bügelschloss und Kette, abschreckend wirken. Ist das Fahrrad tatsächlich weg, muss gegenüber dem Versicherer der Diebstahl bewiesen werden. Das kann etwa anhand von Schlossresten und anderen Spuren geschehen. Zudem sollte der Diebstahl der Polizei gemeldet werden.</p>
<p>Der ADFC hofft, dass alle, die jetzt auf das Rad umgestiegen sind, diesem auch nach der Corona-Krise treu bleiben werden. „Das hat großes Potenzial, neue Mobilitätsroutinen zu etablieren und die Städte von unnötigen Autofahrten zu entlasten“, meint ADFC-Geschäftsführer Burkhard Stork. Für die Versicherer würde dies ebenfalls zu einem Nachfrage-Schub führen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 06 Apr 2021 05:35:52 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2021/03/Radler_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Der richtige Versicherungsschutz für Hunde]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Corona-Krise führt zu Haustier-Boom]]></subTitle>
                                
                                <newsId>246</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/corona-krise-fuehrt-zu-haustier-boom-der-richtige-versicherungsschutz-fuer-hunde/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Durch die Corona-Pandemie ist die Nachfrage nach Haustieren rasant gestiegen. Hunde sind besonders beliebt. Doch viele Tierhalter bedenken oft nicht, dass sie für Schäden, die durch ihr Tier verursacht werden, unbegrenzt haften. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung kann hier Schutz bieten.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Seit Beginn der Corona-Pandemie verzeichnen Tierheime und Hundezüchter einen extremen Anstieg bei der Nachfrage nach Hunden. Die Menschen verbringen durch Kontaktbeschränkungen und durch Homeoffice, Home-Schooling und Kurzarbeit mehr Zeit zuhause als sonst. Sie sehnen sich nach Gesellschaft – oft eben auch nach vierbeiniger.</p>
<p>„Unsere Züchter können die Vielzahl der Anfragen nicht mehr bewältigen. Darunter befinden sich auch viele Menschen, die dem Wunsch nach Gesellschaft oder dem Drängen der Kinder unüberlegt nachgeben“, warnte Udo Kopernik, Pressesprecher des Verbands für das Deutsche Hundewesen (VDH), bereits vor einigen Wochen.</p>
<h3>Hohe Nachfrage führt zu illegalem Welpenhandel</h3>
<p>Gar von „Wühltisch-Welpen“ ist inzwischen die Rede. Denn viele Interessierte kaufen Hunde vermehrt über das Internet. Die Inserate auf Online-Plattformen haben deutlich zugenommen. „Gerade der illegale Online-Welpenhandel boomt“, sagt Mike Ruckelshaus, von der Tierschutzorganisation Tasso.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Wer sich ernsthaft überlegt, ein Tier in der Familie aufzunehmen, sollte das Für und Wider genau abwägen. Das gilt umso mehr, wenn Kinder Verantwortung für den tierischen Familienzuwachs übernehmen wollen. Tipp: Was bei der Anschaffung eines Haustieres alles zu beachten ist, darüber informiert der <strong><a href="https://www.haustier-berater.de/" target="_blank" rel="noopener">„Haustierberater“</a></strong>, das offizielle Portal des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.</p>
<h3><strong>Tierhalterhaftpflicht für Hunde ein Muss</strong></h3>
<p>Zudem gehören Hunde auch zu den kostspieligeren Gefährten. Futter, Tierarzt und Versicherungen – die finanzielle Seite darf bei einer Entscheidung für einen Hund nicht vernachlässigt werden. Doch die Tierhaltung bringt noch in anderer Weise Verantwortung mit sich. Denn während Schäden, die etwa durch Katzen, Hamster oder Wellensittiche verursacht werden, in der Regel über die private Haftpflichtversicherung abgesichert sind, gilt das für Hunde und auch für Pferde nicht. Sie benötigen eine eigene Versicherung.</p>
<p>Hier ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ein Muss, so der dringende Rat von Verbraucherschützern. Denn Halter von Hunden oder Pferden haften für alle Schäden, die das Tier verursacht, unbegrenzt und lebenslang. Selbst dann, wenn den Halter gar keine Schuld trifft. Beispielsweise können ausgebüchste Vierbeiner im Straßenverkehr beträchtliche Personen- und Sachschäden verursachen.</p>
<p>Die Deckungssumme einer Tierhalterhaftpflichtversicherung sollte daher mindestens 5 Millionen Euro betragen. Die Jahresprämie für diese wichtige Absicherung liegt bei unter 100 Euro, also weniger als 10 Euro im Monat.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 22 Mar 2021 08:52:34 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2021/03/Hund_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Diese Verkehrssicherungspflicht haben Hausbesitzer]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Wenn Stürme übers Land ziehen]]></subTitle>
                                
                                <newsId>245</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/wenn-stuerme-uebers-land-ziehen-diese-verkehrssicherungspflicht-haben-hausbesitzer/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Eine Wohngebäudeversicherung sichert Hausbesitzer in der Regel gegen Sturmschäden ab. Im Versicherungsvertrag werden aber nicht nur die Leistungen festgehalten. Dort ist ebenfalls geregelt, dass der Versicherungsnehmer Pflichten hat, um einen Versicherungsfall möglichst zu vermeiden. Was es mit dieser sogenannten Verkehrssicherungspflicht auf sich hat, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Regelmäßig im Frühjahr ziehen Stürme über Deutschland hinweg – so wie aktuell Sturmtief „Klaus“. Der fortschreitende Klimawandel verstärkt noch die Zahl und die Stärke von Unwettern. Eine Wohngebäudeversicherung, idealerweise erweitert um Elementarschäden, schützt, wenn etwa durch Orkanböen Schäden am Haus entstehen. Allerdings muss der Hauseigentümer ebenfalls aktiv werden, um Gebäude- oder Personenschäden zu verhindern.</p>
<p>Dächer und Fassaden regelmäßig zu kontrollieren, gehört zum Beispiel zur sogenannten Obliegenheitspflicht oder Verkehrssicherungspflicht des Versicherten. Werden diese verletzt und es kommt zu einem Sturmschaden, kann, je nach Tarif, der Wohngebäudeversicherer eine Regulierung verweigern oder die ausgezahlte Leistung reduzieren. Manche Produkte verzichten allerdings auch explizit darauf, bei einer Verletzung dieser Pflicht die Leistung zu kürzen oder zu verweigern. Hier lohnt ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen und ein Vergleich der Produkte.</p>
<h3>Verkehrssicherungspflicht für das Grundstück</h3>
<p>Häuser, vor allem ältere, bergen in ihren Dächern oder Fassaden Gefahren für andere Gebäude, parkende Autos oder Menschen. Lose Dachziegel können bei starkem Wind herunterfallen und einen erheblichen Schaden anrichten. Ähnliches gilt für Bäume oder ihre Äste, die eventuell morsch sind und einem Sturm nicht mehr standhalten können. Ein Baum auf dem Grundstück, der innen hohl ist, muss in Absprache mit den zuständigen Ämtern gefällt werden.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Experten empfehlen, regelmäßig das gesamte Grundstück mitsamt der Gebäude und Bäume auf mögliche Gefahrenquellen zu prüfen. Alle Dinge auf dem Grundstück und am Haus müssen sturmfest angebracht sein. Dazu zählen etwa Blumenkästen, die an Fensterbänken und Balkonen befestigt sind. Aber auch Konstruktionen von leichten Metallflachdächern beim Carport oder Gartenhäuschen können eine Gefahr darstellen, wenn sie vom Wind erfasst und fortgerissen werden. Gleiches gilt für Sichtschutzzäune, wenn sie nicht fest mit dem Boden verbunden sind.</p>
<h3>Manche Immobilien sind gefährdeter als andere</h3>
<p>Die Versicherer, das Verbraucherportal des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), weist zudem darauf hin, dass manche Häuser bei einem Sturm einem höheren Risiko ausgesetzt sind als andere. Das gelte zum Beispiel für Gebäude, die in exponierten Lagen wie Anhöhen oder Bergkuppen, auf Hanglagen oder an der See oder auf freien Flächen errichtet sind.</p>
<p>Des Weiteren seien Rohbauten besonders Stürmen ausgesetzt. Hier kann die Kraft des Windes ein Gerüst oder einen Kran umreißen. Bauteile können abgerissen und halbfertige Mauern umgestürzt werden. Hier hilft eine Bauleistungsversicherung.</p>
<h3>Schaden rasch der Versicherung anzeigen</h3>
<p>Ist bei aller Vorsicht dennoch ein Sturmschaden aufgetreten, gilt es, schnell zu handeln. Am besten wird der Schaden umgehend dem Versicherer mit entsprechenden Fotos sowie Kopien der Kaufbelege gemeldet. Die beschädigten Gegenstände sollten noch eine Zeitlang aufbewahrt und auf Verlangen dem Versicherer vorgelegt werden.<strong> </strong></p>
<h3>Checkliste: So sichern Sie Ihr Haus gegen Sturm<strong><br />
</strong></h3>
<ul>
<li>Sind bei einem heranziehenden Sturm alle Gegenstände weggeräumt oder gesichert? Das betrifft auch Blumentöpfe, Gartenmöbel und Gartengeräte, Dekoration oder das Trampolin der Kinder.</li>
<li>Sind Fenster und Türen verschlossen, eventuell die Rollläden heruntergefahren?</li>
<li>Sind Markisen, Sonnensegel und Sonnenschirme eingefahren beziehungsweise abgebaut?</li>
<li>Haben Sie das Dach und die Fassade überprüft?</li>
<li>Sind Bäume in Gefahr, umzustürzen? Sind sie eventuell krank und morsch? Könnten Äste herabstürzen?</li>
</ul>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 12 Mar 2021 09:06:45 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/02/Dacht_teaer.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Trotz Pollenallergie fit durch den Frühling]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Triefnase, Husten und Atemnot]]></subTitle>
                                
                                <newsId>243</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/trotz-pollenallergie-fit-durch-den-fruehling/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Bald zieht wieder der Frühling ins Land. Bäume und Sträucher beginnen zu blühen. Für viele Menschen ist das die schönste Zeit des Jahres. Nicht so jedoch für Pollen-Allergiker. Für sie bedeutet Frühling: juckende, tränende Augen, laufende Nase und Atemnot. Denn wenn es überall blüht und sprießt, spielt ihr Immunsystem verrückt. Warum das so ist und wie sich Betroffene schützen können, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Schon im Winter kann er beginnen – und spätestens im April geht er dann richtig los: der Pollenflug. Für Allergiker eine harte Zeit – denn der Heuschnupfen zeigt sich. Beschwerden wie Kopfschmerzen, tränende und juckende Augen, laufende Nase, häufiges Niesen und manchmal sogar Asthmaanfälle werden von den kleinen, männlichen Keimzellen diverser Bäume, Kräuter und Gräser ausgelöst.</p>
<p>Den Anfang machen dabei die Erle und die Hasel, beide aus der Gattung der Birkengewächse. Besteht hier eine Allergie, reagiert der Betroffene sehr wahrscheinlich auch auf die ab April blühende Birke. Der Wonnemonat Mai bringt dann für Allergiker neben den Pollen der Bäume noch die der Gräser und Kräuter. Bis in den Herbst hinein besteht die Belastung.</p>
<h3>Das Immunsystem spielt verrückt</h3>
<p>Die Allergie aufgrund von Pollen ist eine Überreaktion des Immunsystems. Sobald die Blütenpollen auf die Schleimhäute in Nase, Mund und Augen gelangen, beginnt die Reizung und damit die Abwehrreaktion des Körpers. Insbesondere auf die aus den Pollen freigesetzten Substanzen, die Allergene, reagieren die Patienten. Treffen Allergene und Antikörper in den Atemwegen zusammen, können die bekannten Symptome ausgelöst werden. Je früher diese Pollenallergie behandelt wird, umso besser. Denn das Risiko durch diese Allergie an Asthma zu erkranken, lässt sich so reduzieren.</p>
<h3><strong>Wie lässt sich die Belastung durch Pollen verringern?</strong></h3>
<p>Experten raten dazu, sich täglich über die aktuelle Pollenbelastung zu informieren. Dafür stehen im Internet einige Angebot zur Verfügung, unter anderem vom <em><a href="https://www.dwd.de/DE/leistungen/gefahrenindizespollen/gefahrenindexpollen.html" target="_blank" rel="noopener">Deutschen Wetterdienst. </a></em>Zudem gibt es auch Apps, die über die aktuelle Pollenbelastung informieren. Die Stiftung Deutscher Polleninformationsdienst etwa bietet auf ihrer Homepage eine <a href="https://www.pollenstiftung.de/pollenvorhersage/pollenapps.html" target="_blank" rel="noopener">App zum Herunterladen</a> an. In Zusammenarbeit mit lokalen und internationalen Institutionen stellt dieses Programm eine Pollenvorhersage der nächsten drei Tage für die jeweilige Region zur Verfügung.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Da die Belastung mit Pollen nicht nur mit den Monaten schwankt, sondern auch mit der Tageszeit, empfiehlt es sich in der Stadt, morgens die Wohnung zu lüften. Denn dort konzentrieren sich die Pollen eher abends. Auf dem Land dagegen sind morgens mehr Pollen unterwegs und ein Lüften daher eher abends ratsam. Besonders kritisch ist es bei warmem und trockenem Wetter. Nach einem Regenschauer dagegen sind die Pollen zunächst aus der Luft gespült, und der Betroffene kann freier durchatmen.</p>
<p>Wer einen Garten hat, sollte den Rasen möglichst kurz halten. Auch ein Pollengitter vor den Fenstern kann helfen, die Pollen draußen zu lassen. Auch wichtig: getragene Kleidung abends lieber nicht im Schlafzimmer ausziehen. Extra-Tipp: An den Küsten und im Hochgebirge ist die Luft meist kühler und weniger allergenbelastet. Daher sind Reisen dorthin für Allergiker empfehlenswert.</p>
<h3><strong>Wie Sie Heuschnupfen behandeln</strong></h3>
<p>Den Kontakt mit den Allergenen möglichst meiden, ist der erste Schritt zur Behandlung der Beschwerden einer Pollenallergie. Doch das lässt sich nicht jederzeit und überall durchhalten. Daher können die Symptome mit lokalen Antihistaminika oder Kortisongaben, beispielsweise in Form von Nasensprays oder als Augentropfen, gelindert werden. Es stehen aber auch Tabletten zur Verfügung, die auf den gesamten Körper wirken.</p>
<p>Eine längerfristige Therapie, die am Ende die Pollenallergie möglichst unter Kontrolle hält, ist eine Hyposensibilisierung. Dabei handelt es sich um eine allergenspezifische Immuntherapie, die – frühzeitig begonnen – sehr gute Heilungschancen verspricht. Drei bis fünf Jahre lang muss sich der Patient alle vier bis sechs Wochen das Allergen mit einer Spritze verabreichen lassen, auf das sein Immunsystem so heftig reagiert.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 02 Mar 2021 07:13:18 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2021/02/Grafik_Pollenflugkalender_2000x1233.jpg</imagePath>
                                
                                
                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Datenschutz gilt auch im Homeoffice ]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Sicher und geschützt arbeiten]]></subTitle>
                                
                                <newsId>244</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/datenschutz-gilt-auch-im-homeoffice/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Im Zuge der Pandemie ist das Arbeiten im Homeoffice für viele Arbeitnehmer Alltag geworden. Oftmals werden dabei allerdings die Datenschutz-Risiken nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt. Worauf Arbeitnehmer und Arbeitgeber achten sollten, erfahren Sie hier. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Mit der Corona-Krise sind viele Arbeitnehmer nicht nur tageweise, sondern dauerhaft ins Homeoffice gewechselt. Für die IT-Struktur und damit den Datenschutz ist das eine Herausforderung. Zumal sich seit 2018 mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung der Datenschutz in Unternehmen deutlich verschärft hat. Bei Verstößen drohen Abmahnungen und Geldstrafen.</p>
<h3><strong>Umgang mit sensiblen Daten im Homeoffice</strong></h3>
<p>Dem Umgang mit sensiblen Daten im Homeoffice kommt daher eine große Bedeutung zu. Mitarbeiter müssen sowohl im Firmenbüro als auch im Homeoffice gewährleisten, dass keine unbefugten Dritten, wie Familienangehörige oder Mitbewohner, Einsicht in die Arbeit haben. Der Monitor muss daher beim Verlassen des Arbeitsplatzes gesperrt werden. Unterlagen müssen weggeräumt und möglichst sogar eingeschlossen werden!</p>
<p>Berufliche E-Mails sollten zudem nicht an die eigene private E-Mail-Adresse weitergeleitet oder Daten auf einen privaten USB-Stick übertragen werden. Die Nutzung eines privaten Sticks ist außerdem auch hinsichtlich der IT-Sicherheit zu vermeiden. Darüber könnte Schadsoftware auf den Firmen-PC übertragen werden und damit ins Netzwerk des Unternehmens gelangen.</p>
<h3><strong>IT-Sicherheit: Was jeder selbst tun kann</strong></h3>
<p>Ohnehin öffnete das mobile Arbeiten verstärkt Einfallstore für Hacker. Zum einen nutzen Cyberkriminelle die Unkenntnis vieler Mitarbeiter aus und versuchen mit Phishing-E-Mails ihre Schadsoftware zu verbreiten. Zum anderen sind die Heim-Netzwerke oft nicht ausreichend geschützt.</p>
<p>Arbeiten Mitarbeiter zu Hause über eine WLAN-Verbindung, ist ein starkes Passwort wichtig. Leichte Passwörter ermöglichen Hackern einen einfachen Zugang ins Netzwerk. Zudem empfehlen Experten, am besten die aktuelle WPA2-Verschlüsselung zu aktivieren. Dazu muss am Router die erweiterte Einstellung (manchmal auch Konfiguration genannt) aufgerufen werden. Dort kann meist unter dem Punkt Sicherheit oder auch Authentifizierung WPA/WPA 2 aufgerufen werden.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Der Digitalverband Bitkom rät außerdem, aktuelle Softwareversionen und Antiviren-Software zu verwenden. Updates sollten regelmäßig installiert werden. Vorsicht sei außerdem bei E-Mails von unbekannten Absendern geboten, aktuell besonders mit Corona-Bezug. Darüber könne Schadsoftware verbreitet werden.</p>
<h3><strong>Was das Unternehmen für die IT-Sicherheit tun kann</strong></h3>
<p>Hier raten Experten, einen VPN-Zugang zu nutzen. Dieses Virtual Private Network (VPN) kann jedoch nur der Arbeitgeber einrichten. Darüber wird dann der Datenverkehr verschlüsselt,. und Außenstehende können keinen Einblick nehmen. Eine Alternative dazu stellen cloud-basierte Dienste dar.</p>
<h3><strong>Sonstiger Schutz in Zeiten des Homeoffice</strong></h3>
<p>Neben Datenschutz und IT-Sicherheit ist die eigene Versicherung während der Arbeitszeit zu Hause nicht ganz unwichtig. Vor allem die Frage, wann es sich bei einem Unfall um einen Arbeitsunfall handelt und wann nicht, beschäftigt Juristen immer wieder.</p>
<p>Lesen Sie hierzu unseren Beitrag zum <a href="https://www.deshalb-versichern.de/so-sind-sie-bei-der-arbeit-im-homeoffice-versichert/" target="_blank" rel="noopener"><em>Unfallschutz im Homeoffice</em></a>.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 26 Feb 2021 14:33:09 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1554707074-office-Pixabay_620822_1920-e1593762728251.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Gut geschützt in den Hausbau starten ]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Bauleistungsversicherung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>242</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/bauleistungsversicherung-gut-geschuetzt-in-den-hausbau-starten/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Wenn der Frühling kommt, beginnt wieder die Bauzeit. Doch Achtung: Selbst bei einer umfassenden Planung und gewissenhaften Ausführung kann auf einer Baustelle immer etwas geschehen, womit weder Bauunternehmer noch Bauherr rechnen. Manchmal ist es ein Sturm, manchmal sind es Randalierer. Versicherungen für diese Zeit, wie die Bauleistungsversicherung, sichern die finanziellen Folgen dieser Gefahren ab. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Nach der witterungsbedingten Pause des Winters stehen viele Bauherren und Gewerke nun in den Startlöchern, um mit dem Hausbau loszulegen. Denn trotz Corona-Lockdown wird auf deutschen Baustellen gemauert, gesägt und gehämmert. Von Krise herrscht dort keine Spur. Während das Bruttoinlandsprodukt laut Statistischem Bundesamt in Deutschland im Corona-Jahr 2020 um 5 Prozent niedriger ausfiel als 2019, nahm die preisbereinigte Bruttowertschöpfung im Baugewerbe sogar um 1,4 Prozent zu.</p>
<p>Für all jene, die bald ihr Bauvorhaben starten wollen, gehört auch die Absicherung des Bauprojekts dazu. Dabei geht es nicht nur um die Sicherheit für Menschen und Gegenstände. Ebenso sollte der Wert eines fortschreitenden Baus abgesichert werden. Denn bei aller Planung und Vorbereitung ist der Bau eines Hauses mit ganz unterschiedlichen Risiken verbunden.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Häufig unterschätzt der Bauherr dabei die Auswirkung eines Schadens am Bauvorhaben oder eine vollständige Zerstörung auf der Baustelle, für die niemand verantwortlich gemacht werden kann. Wütet etwa ein Sturm und beschädigt dabei den halbfertigen Dachstuhl oder überfluten starke Regenfälle den frisch gebauten Keller des Rohbaus, liegt höhere Gewalt vor. Für den Schaden tritt kein Bauunternehmen ein.</p>
<h3><strong>Sturm- und Wasserschäden durch Unwetter<br />
</strong></h3>
<p>Genau für diese Ereignisse gibt es Versicherungsschutz in Form einer Bauleistungsversicherung. Sie springt in diesen und vielen weiteren Fällen ein. Dazu zählen neben Sturm- und Hochwasserschäden auch die Mitversicherung von Graffiti-Verschmutzungen sowie die Mitversicherung der Transportwege und Lagerplätze. Diebstahl von bereits verbauten Sachen ist ebenfalls inklusive.</p>
<p>Auch die jetzt immer häufiger genutzten Photovoltaikanlagen können zum Beispiel bei einem Sturm bereits vor dem Bezug eines Hauses beschädigt werden. Sie können ebenfalls über eine Bauleistungsversicherung versichert werden. Auch wenn die Arbeit infolge des Schadens für einige Monate ruhen muss, sichern einige Produkte diese Arbeitsunterbrechungen ab. Eigenleistungen des Bauherrn werden oftmals ebenfalls berücksichtigt.</p>
<p>Zu den versicherten Bauleistungen zählen neben den Lieferungen und Leistungen für das gesamte Bauvorhaben (Gebäude und Nebengebäude, Carports, Garagen) einschließlich dazugehöriger Außenanlagen (ausgenommen Pflanzen):</p>
<ul>
<li>das Bauwerk (Baukonstruktion und technische Anlagen)</li>
<li>die nicht-öffentliche Erschließung (z.B. Abwasserschächte, Leitungen bis zur Grundstücksgrenze etc.)</li>
<li>Baukonstruktionen in Außenanlagen (inkl. Zäune, Mauern, Wege, Terrassen, Carports und Stellplätze)</li>
</ul>
<p>Schäden am Altbau durch Ganz- oder Teileinsturz und/oder Sachschäden können bei Bedarf und gegen Zuschlag eingeschlossen werden</p>
<h3><strong>Haftpflicht für den Bauherrn<br />
</strong></h3>
<p>Eine weitere wichtige Erweiterung für die Zeit des Hausbaus ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Denn die Einflüsse, die den Rohbau selbst beschädigen oder zerstören können, verursachen möglicherweise auch Schäden bei anderen Personen oder an deren Gegenständen – wenn etwa das durch den Sturm umgestürzte Gerüst das geparkte Auto trifft. Der Grundstückseigentümer steht dann in der Pflicht, für die finanziellen Folgen geradezustehen.</p>
<p>Daher gehört laut Verbraucherschützern die Bauherrenhaftpflichtversicherung zu einem Hausbau unbedingt dazu. Der Bauherr kann belangt werden, sobald der Grundstückskauf abgeschlossen ist. Denn auch wenn er Unternehmen mit den Tätigkeiten beauftragt, trägt er eine Verantwortung. Diesen Aspekt würden viele Häuslebauer unterschätzen, so die Verbraucherschützer.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 23 Feb 2021 08:08:24 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2021/02/Teaser_Hausbau.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wann die Reiserücktrittsversicherung zahlt]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Urlaub in Corona-Zeiten]]></subTitle>
                                
                                <newsId>241</newsId>
                                
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                                <teaser><![CDATA[<p>Impfstoff hin oder her – eins ist jetzt schon absehbar: Auch der diesjährige Sommerurlaub wird nicht so werden wie in den Jahren zuvor. Abstands- und Hygieneregeln werden wegen der Corona-Pandemie weiter gelten. Doch wie sieht es bei den Urlaubsplänen im Falle einer Erkrankung, Quarantäne oder Reisewarnung aus? </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Das Corona-Virus hatte bereits im vergangenen Jahr die Tourismusbranche durcheinandergewirbelt. Vor allem der Lockdown im Frühjahr machte etwa eine Reise über die Osterfeiertage unmöglich. Auch der Sommer verlief für viele nicht wie geplant. Urlaub in Deutschland war eine angesagte Alternative zur Flugreise. Ferienhäuser und Ferienwohnungen vor allem an den heimischen Küsten und Seen waren rasch ausgebucht.</p>
<p>Und der Ansturm hält in diesem Jahr an. Das Reiseportal „reisereporter.de“ analysierte gemeinsam mit der Suchmaschine „Hometogo“ bereits im November die Verfügbarkeit für deutsche Feriendomizile für 2021. Zwar sei noch vieles frei, doch an Nordsee und Ostsee sei über die Hälfte der Angebote bereits weg, so das Ergebnis.</p>
<h3><strong>Wie Reiseveranstalter mit Corona umgehen</strong></h3>
<p>Doch auch das Fernweh lässt manch einen sehnsüchtig nach möglichen Urlaubszielen im Ausland recherchieren. Seit vergangenem Herbst locken viele Reiseveranstalter mit Frühbucher-Angeboten. Oft lassen sich damit bei einer Buchung bis zu 30 Prozent sparen. Wenn, ja, wenn da nicht diese Pandemie wäre. Was passiert bei einer Buchung, die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus abgesagt werden muss? Wie werden etwa die Gebühren bei einer Stornierung geregelt?</p>
<p>Dabei kommt es darauf an, welche konkreten Umstände zu einer Absage führen, und ob es sich um eine Pauschalreise oder eine Individualreise handelt. Im ersteren Fall reichen die Pflichten des Veranstalters weiter. Ein Urlauber kann zum Beispiel kostenlos von der Buchung zurücktreten, wenn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das Zielland besteht. Er kann darauf vertrauen, dass er nicht auf eigene Kosten zurück nach Deutschland reisen muss.</p>
<h3><strong>Reiseveranstalter passen Stornobedingungen an</strong></h3>
<p>Zudem haben viele Anbieter ihre Stornierungsbedingungen und Möglichkeiten zu Umbuchungen für den Sommerurlaub 2021 angepasst. Schwieriger wird es für diejenigen, die Anreise und Hotel auf eigene Faust buchen. Hier könnte es sein, dass Stornokosten oder eine notwendige Rückreise selbst aufgebracht werden müssen.</p>
<p>Jedoch ist die rechtliche Situation nicht in jedem Fall eindeutig und hängt daher vom Einzelfall ab. Stiftung Warentest und auch der Deutsche Tourismusverband haben die häufigsten Fragen und Antworten für Reisende zusammengestellt.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Stiftung Warentest beantwortet zum Beispiel die Frage, wann eine Reise wegen der Corona-Krise kostenfrei storniert werden kann. Bei einem generellen Beherbungsverbot können demnach die Anbieter ihre Dienstleistung nicht aufrechterhalten. Daher entfalle ihr Anspruch auf Zahlung. Für Pauschalreisen ins Ausland ist, wie bereits erwähnt, für eine kostenlose Stornierung eine eventuelle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ausschlaggebend.</p>
<h3><strong>Reiserücktrittsversicherung vor allem bei teuren Reisen sinnvoll</strong></h3>
<p>Ganz unabhängig von der Corona-Pandemie war es schon immer wichtig, über eine Reiserücktrittsversicherung und eine Reiseabbruchversicherung nachzudenken. Diese Versicherung trägt die Stornokosten, wenn der Versicherte krank wird oder durch andere, konkret definierte Umstände, die gebuchte Reise nicht antreten kann. Insbesondere bei sehr teuren Reisen ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung angeraten. Da hier die Stornokosten ebenfalls schnell hoch sein können.</p>
<p>In manchen Tarifen ist jetzt auch die Erkrankung am Corona-Virus enthalten. Je nach Produkt kann also im Falle einer Infektion mit dem Virus der Urlaub abgesagt oder unterbrochen werden. Selbst die Variante, dass der Versicherte aufgrund einer Quarantäne die Reise nicht oder verspätet antreten kann, ist versicherbar. Hier lohnt sich ein genauer Blick in die Bedingungen.</p>
<h3><strong>Weitere Absicherungen für die Urlaubsreise</strong></h3>
<p>Neben der Rücktrittsversicherung ist bei einem Urlaub im Ausland die Auslandsreisekrankenversicherung unverzichtbar. Jedoch haben auch hier die Versicherer auf die neue Lage mit dem Corona-Virus reagiert und die Bedingungen ihrer Tarife angepasst.</p>
<p>Bei einer Reisewarnung durch das Auswärtige Amt kann der Versicherungsschutz der Reisekrankenversicherung entfallen. Sollte der Versicherungsnehmer dann am Urlaubsort erkranken, werden die Kosten für diese Krankheit nicht übernommen. Ob das Urlaubsland als Risikogebiet eingestuft wird, darüber informiert das Auswärtige Amt auf seiner <strong><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762" target="_blank" rel="noopener">Internetseite</a></strong>.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 15 Feb 2021 16:33:44 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/10/Paar_teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Hilft Fasten beim Abnehmen?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Kampf gegen den Winterspeck]]></subTitle>
                                
                                <newsId>240</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/hilft-fasten-beim-abnehmen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Fasten liegt voll im Trend. Nach der dunklen Winterzeit versuchen viele Menschen, so ein paar überflüssige Pfunde zu verlieren. Zum Einstieg in eine Gewichtsabnahme ist das auch okay. Doch eigentlich ist das Fasten keine Diät. Das ist ein Nebeneffekt. Es soll eher dabei helfen, einen gesunden Lebensstil zu finden.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Fastenzeiten kennen fast alle großen Religionen, ob Christentum, Islam, Buddhismus oder Judentum. Damit soll den Gläubigen ein Weg aufgezeigt werden, wie sie sich stärker auf Gott konzentrieren können. Vorbilder sind die Religionsstifter selbst. Ihre göttlichen Botschaften empfingen sie häufig während einer Zeit des Rückzugs und der Enthaltsamkeit.</p>
<h3>Fasten betrifft den ganzen Menschen</h3>
<p>Fasten hat aber nicht nur eine spirituelle, sondern auch eine medizinische Dimension. Seine positive Wirkung auf die Gesundheit ist durch Studien belegt. Durch den deutschen Arzt Otto Buchinger (1878–1966) wurde besonders das sogenannte Heilfasten populär.</p>
<p>Das „Entschlacken“, wie er seinen Ansatz nannte, soll chronische Krankheiten wie Migräne oder Asthma lindern, aber auch bei Magen-Darm-Problemen, Diabetes und Herz-Kreislauferkrankungen Abhilfe schaffen. Buchinger selbst war rheumakrank und nutzte den weitgehenden Nahrungsverzicht, um die Selbstheilungskräfte seines Körpers zu mobilisieren.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Die Ärztegesellschaft Heilfasten und Ernährung (ÄGHE) definiert Fasten als den „freiwilligen Verzicht auf feste Nahrung und Genussmittel für begrenzte Zeit“. Richtig durchgeführt, gebe es dabei kein Hungergefühl und auch die Leistungsfähigkeit eines Menschen bleibe erhalten. „Fasten betrifft den Menschen in seiner Einheit von Körper, Seele und Geist", so die ÄGHE. Der menschliche Organismus verfüge über die Möglichkeit einer „Ernährung von Innen“ aus eigenen Reserven.</p>
<h3>Ablauf einer Fastenkur</h3>
<p>Bei einer Fastenkur nach Buchinger wird nur getrunken (mindestens 2,5 Liter pro Tag). Erlaubt sind neben Wasser oder Tee auch Gemüsebrühe sowie Obst- und Gemüsesäfte. Insgesamt sollten nicht mehr als 500 Kilokalorien täglich aufgenommen werden. Sobald die Nahrungsaufnahme pausiert, verändert sich der Stoffwechsel. Laut ÄGHE geschieht das in Etappen. Dabei würden anfangs die in der Leber gespeicherten Kohlenhydrate abgebaut. Danach greife der Körper auf Eiweiß zur Gewinnung von Glykose zurück. Im weiteren Verlauf werde Fett abgebaut und die Fettverbrennung steigere sich auf bis zu 95 Prozent.</p>
<h3>Trend Intervallfasten</h3>
<p>Bei Patienten mit Adipositas kann eine überwachte Fastenkur den Einstieg ins Abnehmen erleichtern. Nicht zuletzt bietet sie die Möglichkeit, die Ernährungsweise komplett umzustellen. Die Fastenkur sollte laut Buchinger zwischen zwei und vier Wochen dauern. Eine solche Auszeit kann oder will sich aber nicht jeder nehmen.</p>
<p>Das derzeit im Trend liegende Intervallfasten kann eine Alternative sein. Hier wird nicht tagelang gefastet, sondern für lediglich 16 Stunden. Eine Mahlzeit, entweder das Frühstück oder das Abendessen, fällt dabei weg. In den verbleibenden acht Stunden gibt es zwei Essen, dazwischen nichts. Ebenso positiv kann die Fastenmethode 5:2, also fünf Tage normal essen und zwei Tage fasten, sein. Auch hier kommen die gesundheitlichen Vorteile zum Tragen.</p>
<p>Die Methode kann Experten zufolge dabei helfen, gesund abzunehmen und das Körpergewicht zu halten. Studien haben gezeigt, dass Intervallfasten zudem offenbar vor Diabetes (Typ 2)  schützen kann und möglicherweise sogar bei Krebstherapien unterstützend wirkt.</p>
<h3>Mögliche Kostenübernahme</h3>
<p>Wird für das Heilfasten eine Klinik ausgesucht, die von den gesetzlichen Krankenkassen für die medizinische Vorsorge und Rehabilitation anerkannt ist, können sich Kassenmitglieder bei einer entsprechenden Diagnose dort behandeln lassen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 09 Feb 2021 15:37:49 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2021/02/Uebergewicht_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Ein gesunder Lebensstil ist die beste Krebsprävention]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Am 4. Februar ist Weltkrebstag ]]></subTitle>
                                
                                <newsId>239</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/ein-gesunder-lebensstil-ist-die-beste-krebspraevention/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Am 4. Februar findet zum 21. Mal der Weltkrebstag statt. Unter dem Motto „Ich bin und ich werde“ ruft er jeden einzelnen zu einer gesünderen Lebensweise auf. Denn Experten schätzen, dass rund 40 Prozent aller Krebserkrankungen vermieden werden könnten. Was jeder selbst tun kann, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Die Angst vor Krebs ist groß – und das völlig zu Recht. Jedes Jahr erkranken in Deutschland 510.000 Menschen neu an Krebs – Tendenz steigend. Über vier Millionen Menschen leben mit der Krankheit. Laut der Deutschen Krebshilfe könnten allerdings rund 40 Prozent aller Krebsfälle durch eine gesunde Lebensweise vermieden werden. Das gelte besonders für häufig auftretende Arten wie Haut-, Lungen-, Darm- und Brustkrebs.</p>
<h3><strong>Mit einem gesunden Lebensstil vorbeugen  </strong></h3>
<p>Prävention ist daher ein wichtiges Anliegen des Weltkrebstags. Zwar kann die heimtückische Krankheit auch durch genetische Faktoren ausgelöst werden. Die beste Vorbeugung ist und bleibt jedoch ein gesunder Lebensstil. Was das konkret bedeutet, verdeutlichen die folgenden Empfehlungen der Deutschen Krebshilfe.</p>
<h3><strong>Krebs vorbeugen – 10 Tipps für ein gesünderes Leben</strong></h3>
<ol>
<li style="text-align: left;"><strong>Viel bewegen</strong></li>
</ol>
<p>Kinder bewegen sich ganz intuitiv so oft sie können – anders als die meisten Erwachsenen. Ein Negativ-Trend, der durch die corona-bedingte Arbeit im Homeoffice noch verstärkt wird. Dabei reicht es schon, kleine Gewohnheiten zu ändern, um auf das empfohlene Tagespensum an Bewegung zu kommen: Treppe statt Aufzug, zu Fuß zum Einkauf, mit dem Rad zur Schule – oder einfach mal zwischendurch vom Arbeitsplatz aufstehen und das lange Sitzen mit einem Spaziergang unterbrechen. Schon 30 Minuten Bewegung am Tag bringen für die Gesundheit einen großen Nutzen.</p>
<ol start="2">
<li><strong>Nicht rauchen</strong></li>
</ol>
<p>Es ist kein Geheimnis. Es steht sogar auf jeder Packung: Rauchen kann tödlich sein. Jedes Jahr sterben in Deutschland rund 120.000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums. Und 90 Prozent aller Lungenkrebs-Fälle werden durch das Qualmen verursacht. Rauchen ist daher der wichtigste vermeidbare Krebsrisikofaktor. Lassen Sie deshalb Zigaretten und andere Rauchwaren aus Ihrem Leben verschwinden. Indem Sie Ihre Lungen, Ihr Zuhause und den Arbeitsplatz rauchfrei halten, senken Sie nicht nur für sich, sondern auch für andere Menschen in Ihrer Umgebung das Krebsrisiko.</p>
<ol start="3">
<li><strong>Auf das Körpergewicht achten</strong></li>
</ol>
<p>Auch wer das eigene Körpergewicht im Blick hat, kann Krebs vorbeugen. Abgesehen vom Rauchen zählt Übergewicht zu den häufigsten Krebsauslösern. Laut deutscher Krebshilfe fördert ein überhöhter Anteil an Körperfett mindestens 13 Krebsarten – unter anderem Speiseröhrenkrebs, Darmkrebs und Brustkrebs. Ein schwerwiegendes Thema, dem sich die Mehrheit aller Deutschen dringend annehmen müsste. 60 Prozent der Erwachsenen sind hierzulande übergewichtig, ganze 25 Prozent gelten sogar als fettleibig. Außerdem gilt schon jedes siebte Kind als zu dick.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<ol start="4">
<li><strong>Gesund ernähren</strong></li>
</ol>
<p>„Du bist, was Du isst“, heißt es. Möglichst frisch, regional und saisonal sollten daher die Zutaten sein, die auf den Tisch kommen: viel Obst und Gemüse, Vollkorn und Hülsenfrüchte, dafür weniger Zucker, fertigverarbeitete Produkte und fette Kalorienbomben. Das senkt nachweisbar das Darmkrebsrisiko. Reduzieren Sie außerdem den Verzehr von sogenannten roten Fleischsorten wie Rind und Schwein – sie stehen im Verdacht, das Typ-2-Diabetes-Risiko zu erhöhen. Greifen Sie dagegen häufiger zu Fisch und Geflügel.</p>
<ol start="5">
<li><strong>Auf Alkohol verzichten </strong></li>
</ol>
<p>Das Gläschen Wein oder Bier am Abend ist auch nicht ohne. Wer oft Alkohol trinkt, gibt dem Körper kaum Gelegenheit, sich zu regenerieren und steigert sein Risiko für Mund-, Rachen-, Kehlkopf-, Speiseröhren-, Brust-, Darm- und Leberkrebs. Apfelschorle, Wasser, Tee und Co. sind deutlich gesünder und schmecken auch. Am besten ist es natürlich, ganz auf Alkohol zu verzichten.</p>
<ol start="6">
<li><strong>Zu viel UV-Strahlung meiden</strong></li>
</ol>
<p>UV-Strahlung gilt als größter Risikofaktor für die Entstehung von Hautkrebs. Deshalb sollten Sie im Sommer immer auf geeigneten Sonnenschutz achten – Sonnencreme, sonnendichte Kleidung und eine schützende Sonnenbrille. Gehen Sie auch nicht ins Solarium.</p>
<ol start="7">
<li><strong>Durch Impfen vorbeugen </strong></li>
</ol>
<p>Das Leberkrebsrisiko kann gleich nach der Geburt durch eine Hepatitis-B-Impfung für Neugeborene gesenkt werden. Ebenfalls empfehlenswert ist die Impfung gegen humane Papillomviren bei Mädchen und Jungen. Die Impfung verringert nicht nur das Risiko, Gebärmutterhalskrebs zu bekommen, sondern dient auch zur Prävention von Penis-, Rachen- und Analkrebs.</p>
<ol start="8">
<li><strong>Stillen – und Hormone meiden</strong></li>
</ol>
<p>Mütter, die Ihre Kinder stillen, haben ein weniger hohes Risiko, Brustkrebs zu entwickeln. Während der Wechseljahre rät die deutsche Krebshilfe außerdem von einer länger andauernden Hormontherapie ab und empfiehlt, sich dahingehend genau beraten zu lassen.</p>
<ol start="9">
<li><strong>Krebserregende Stoffe nicht unterschätzen</strong></li>
</ol>
<p>Das Zusammentreffen mit krebserregenden Stoffen am Arbeitsplatz ist manchmal nicht zu vermeiden. Umso wichtiger ist es daher, bei regelmäßigem Kontakt Schutzkleidung zu tragen und Sicherheitsvorschriften einzuhalten. In manchen Gegenden Deutschlands ist auch die natürliche Radonkonzentration in der Bodenluft so hoch, dass häufiges Lüften und gegebenenfalls auch bauliche Maßnahmen angeraten sind. Denn Radon ist nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Mehr Infos gibt’s beim <a href="https://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/radon_node.html" target="_blank" rel="noopener"><em>Bundesamt für Strahlenschutz</em></a>.</p>
<ol start="10">
<li><strong>Krebsfrüherkennung in die Hand nehmen</strong></li>
</ol>
<p>Jeder hat in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch darauf, sich vorsorglich auf Brustkrebs, Darmkrebs, Gebärmutterhalskrebs, Hautkrebs und Prostatakrebs untersuchen zu lassen – und sollte die Gelegenheit im Sinn der eigenen Gesundheit wahrnehmen. Je nach Alter der Patienten übernehmen die Krankenkassen hierfür einen Teil oder die gesamten Kosten.</p>
<p>Weitere Informationen zur Krebsvorsorge und Therapien finden Sie auf der <em><a href="https://www.krebshilfe.de/" target="_blank" rel="noopener">Internet-Seite der Deutschen Krebshilfe</a></em>.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 01 Feb 2021 14:14:22 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554290066-people_Pixabay_2592247_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Warum Kinder eine Zahnzusatzversicherung haben sollten]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Kieferorthopädische Behandlung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>238</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/warum-kinder-eine-zahnzusatzversicherung-haben-sollten/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Experten sind sich einig: Schon für Kinder kann eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein. Denn etwa jedes zweite Kind in Deutschland hat eine Zahnfehlstellung, die vom Kieferorthopäden behandelt werden muss. Das kann teuer werden, denn die gesetzlichen Krankenkassen tragen längst nicht alle Kosten und leisten nur, wenn eine ausgeprägte Fehlstellung vorliegt. Eine private Absicherung kann hier Abhilfe schaffen. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Eltern müssen bei der Absicherung und Vorsorge ihrer Kinder viele Entscheidungen treffen. Dazu gehört auch die Wahl für oder gegen eine private Krankenzusatzversicherung. Denn Zahnarztkosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vollständig übernommen – auch nicht bei Kindern. Daher beginnen die privaten Zuzahlungen bereits bei Kunststofffüllungen oder einer Wurzelbehandlung. Allerdings liegt der Schwerpunkt bei Kindern und Jugendlichen eher bei der Übernahme der Kosten für kieferorthopädische Behandlungen (KFO). Denn laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) wird rund die Hälfte der Kinder und Jugendlichen in Deutschland kieferorthopädisch behandelt. Es ist also gut möglich, dass das eigene Kind in der Jugend eine Zahnspange bekommt.</p>
<h3><strong>Gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur Grundversorgung<br />
</strong></h3>
<p>Die Rechnungen des Kieferorthopäden werden nur teilweise von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Die Kassen übernehmen 80 Prozent der Kosten für das erste Kind im Rahmen der medizinischen Grundversorgung. Wird zeitgleich ein Geschwisterkind behandelt, werden 90 Prozent erstattet. Da diese Kosten jedoch durch Zusatzleistungen während der Behandlungszeit recht hoch werden können, bleibt oft ein nicht unbeträchtlicher Teil für die Familie übrig.</p>
<p>Leichtere Korrekturen kosten rund 500 Euro, die übliche Spanne liegt jedoch zwischen 1.000 und 6.000 Euro. Wichtig zu wissen: Bei „sehr leichten“ und „leichten“ Fehlstellungen, die als Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) 1 und 2 eingestuft werden, übernimmt die Krankenkasse die Kosten überhaupt nicht. Hier sind aus medizinischer Sicht keine Korrekturen notwendig. Für schwerere Fehlstellungen der KIG 3 bis 5 leistet die gesetzliche Krankenversicherung dann zwar, aber eben nur im Rahmen der Grundversorgung. Alles was darüber hinaus geht – etwa Kunststoffbrackets, farblose Bögen oder gar innenliegende Zahnspangen – muss der junge Patient (beziehungsweise müssen seine Eltern) allein tragen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Eine private Zahnzusatzversicherung für Kinder und Jugendliche kann sich daher lohnen. Je nach Tarif werden bis zu 100 Prozent der Behandlungskosten reguliert, oftmals mit einer Summenbegrenzung je Versicherungsfall. Private Policen zahlen in der Regel auch, wenn zusätzliche Behandlungen notwendig werden, und übernehmen die Kosten für die Zahnprophylaxe. Insbesondere beim Tragen von Klammern ist eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung notwendig. Denn durch die kleinen Befestigungselemente (Bracketts) und Bögen auf den Zähnen ist das Zähneputzen schwierig. Zudem hilft das Versiegeln der Zahnoberfläche, die Zahngesundheit während der ein bis zwei Jahre der Zahnspangenzeit zu erhalten.</p>
<h3><strong>Wonach sollte ein Tarif ausgewählt werden?</strong></h3>
<p>Neben dem Leistungspaket ist die Höhe der monatlichen Prämie ein Entscheidungskriterium. Dabei gilt zu berücksichtigen, dass bei vielen Angeboten die Beiträge anfangs geringer sind und aufgrund der Alterungsrückstellungen mit dem Alter, in der Regel alle fünf bis zehn Jahre, steigen. Sobald die Milchzähne vollständig sind, könnte die Zahnzusatzversicherung bereits für unter zehn Euro abgeschlossen werden. Wenn eine Behandlung bereits angeraten oder begonnen wurde, wird es bei den meisten Versicherern jedoch schwierig.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 28 Jan 2021 08:11:51 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/11/Zahnzusatz_teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wer von der PKV zurück in die GKV wechseln kann]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Krankenversicherung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>237</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/krankenversicherung-wer-von-der-pkv-zurueck-in-die-gkv-wechseln-kann/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Angesichts gestiegener PKV-Beiträge denken manche Versicherte über eine Rückkehr in die GKV nach. Doch das ist nicht so einfach möglich und auch nicht immer sinnvoll. Wir erklären die Hintergründe.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>In Deutschland gilt eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, die im Paragrafen 5 des Fünften Sozialgesetzbuchs geregelt ist. Davon befreit sind Beamte, Selbstständige und Arbeitnehmer, deren Gehalt die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreitet. Diese beträgt aktuell 64.350 Euro. Wer bereits vor dem 31. Dezember 2002 privat versichert war, für den gilt 2021 eine besondere Grenze von 58.050 Euro. Hier kann zwischen einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung und der privaten gewählt werden.</p>
<p>Ist ein Berufstätiger einmal den Weg gegangen und hat sich für die private Krankenversicherung entschieden, wird es schwer, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Denn per Gesetz gibt es dafür wenig Spielraum. Damit soll verhindert werden, dass sich junge und gesunde Menschen zuerst günstig bei privaten Anbietern versichern und im Alter oder bei Krankheit zur gesetzlichen Krankenversicherung zurückkehren.</p>
<h3><strong>Wechsel bei geringerem Einkommen<br />
</strong></h3>
<p>Allerdings gibt es einige Ausnahmen, mit denen ein Wechsel doch gelingen kann. Für den Arbeitnehmer ist das der Fall, wenn das Einkommen im Jahr nicht mehr über der JAEG liegt. Und zwar sowohl bei einer regelmäßigen Unterschreitung dieser Grenze als auch bei einer vorübergehenden Minderung des Entgelts. Dann ist die Versicherungspflicht eingetreten. Der Arbeitnehmer kann in einer Krankenkasse aufgenommen werden.</p>
<p>Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Angestellter seine wöchentliche Arbeitszeit aufgrund von Elternzeit oder wegen der Pflege eines Angehörigen verringert und zumindest zeitweilig weniger verdient.</p>
<p>Auch für Selbstständige ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung möglich, wenn sie ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis eingehen und ihr Einkommen dabei unter der Versicherungspflichtgrenze liegt.</p>
<p>Wichtig: Reduziert sich die Arbeitszeit vorübergehend aufgrund von Kurzarbeit oder wegen einer Maßnahme zur Wiedereingliederung nach Krankheit, ändert sich nichts am Versicherungsstatus. Das heißt, die Versicherungsfreiheit bleibt bestehen und eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht möglich.</p>
<h3><strong>Schwierig für ältere Menschen</strong></h3>
<p>Ebenfalls schwierig wird es für Versicherungsnehmer ab 55 Jahren, von einem privaten Versicherungsverhältnis zurück zu einer Krankenkasse zu wechseln. Tritt die Versicherungspflicht erst in diesem Alter auf, ist ein Wechsel praktisch nur noch möglich, wenn in den fünf Jahren davor eine Mitgliedschaft in einer Krankenkasse bestanden hat. Tipp: Eventuell ist eine Rückkehr noch über den Umweg der Familienversicherung möglich.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Ein weiterer Nachteil, erst im Alter in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren zu wollen, ist, dass Betroffene meist nicht in die Krankenversicherung für Rentner aufgenommen werden. Sie müssen sich vielmehr freiwillig gesetzlich versichern. Die Beiträge sind daher höher als bei anderen Ruheständlern.</p>
<h3><strong>PKV immer noch günstiger als GKV<br />
</strong></h3>
<p>Bei einer Entscheidung gegen die PKV sollte zudem bedacht werden, dass die bis dahin gebildeten Alterungsrückstellungen in der privaten Versicherung verloren gehen. Ob es daher sinnvoll ist, den Status Privatpatient aufzugeben und Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zu werden, hängt vom Einzelfall ab.</p>
<p>Wenn hohe Beiträge ausschlaggebend für diesen Wunsch sind, kann ein Tarifwechsel innerhalb des Krankenversicherers eine bessere Option sein. Jeder Privatversicherte hat das Recht, bei seinem Krankenversicherer in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Übrigens haben aktuelle Berechnungen des PKV-Verbands ergeben, dass die Beiträge in der PKV mittelfristig nicht stärker gestiegen sind als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Demnach legten die Beiträge in der PKV in den vergangenen zehn Jahren im Schnitt um 3 Prozent pro Jahr zu – und damit weniger stark als in der GKV mit 3,3 Prozent.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 18 Jan 2021 13:50:36 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2021/01/Arzt_Patient_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Experten raten, Ersparnis für den Aufbau der Altersvorsorge zu nutzen]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Soli fällt für viele weg]]></subTitle>
                                
                                <newsId>236</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/soli-faellt-fuer-viele-weg-experten-raten-ersparnis-fuer-den-aufbau-der-altersvorsorge-zu-nutzen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Mit dem 1. Januar ist für rund 90 Prozent der Deutschen der Solidaritätszuschlag vollständig weggefallen. Insbesondere bei kleineren und mittleren Einkommen bleibt damit jeden Monat ein bisschen mehr Geld im Portemonnaie. Das wiederum könnte gut zum Aufstocken der privaten Altersvorsorge genutzt werden, raten Experten. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Seit fast 30 Jahren begleitet er uns nun schon: der Solidaritätszuschlag, kurz Soli. Mit Beginn des neuen Jahres ist er für die meisten Deutschen weggefallen. Damit sollen, so die Bundesregierung, 35,5 Millionen Deutsche um insgesamt fast 11 Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden. Vor allem die kleineren und mittleren Einkommen werden auf diese Weise etwas mehr Geld in der Tasche behalten.</p>
<h3><strong>Abschaffung Soli</strong></h3>
<p>Bislang wurden von der Einkommenssteuer 5,5 Prozent für diesen Zuschlag abgezogen. Das betraf alle Steuerbeträge oberhalb einer Freigrenze von 972 Euro. Diese Freigrenze wurde nun auf 16.956 Euro angehoben. Erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro wird dann stufenweise wieder der Soli berechnet.</p>
<p>An die neue, ausgedehnte Freigrenze schließt sich eine sogenannte Milderungszone an. Sie verhindert, dass sofort auf den vollen Steuerbetrag Soli erhoben wird. Davon profitieren laut Bundesregierung weitere 6,5 Prozent der Soli-Zahler. Die Milderungszone gilt für zu versteuernde Einkommen bis 96.409 Euro. Für Verheiratete verdoppeln sich diese Beträge.</p>
<h3><strong>Rechner zeigen, wie viel Geld man spart</strong></h3>
<p>Wer am Ende wie viel Geld durch die Abschaffung des Solidaritätszuschlags mehr behält, hängt vom Einkommen ab. Auf der Gehaltsabrechnung findet sich meist neben der Höhe der Einkommenssteuer ein Feld, in dem dieser Betrag vermerkt ist. Diverse Online-Rechner, zum Beispiel vom <a href="https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Apps_Rechner/Soli-Rechner/soli-rechner.html" target="_blank" rel="noopener"><em>Bundesfinanzministerium</em></a>, zeigen, wie hoch die individuelle Ersparnis ist.</p>
<p>Die Bundesregierung verdeutlicht die Ersparnis durch den Wegfall des Solidaritätszuschlags anhand zweier Beispiele. Im ersten Fall kann ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern und zwei Einkommen (66.000 Euro und 54.800 Euro brutto pro Jahr) ab diesem Jahr fast 1.000 Euro sparen. Ein Single ohne Kind und mit einem Bruttoeinkommen von 31.200 Euro muss etwa 200 Euro im Jahr weniger abführen.</p>
<h3><strong>Soli auf Kapitalerträge<br />
</strong></h3>
<p>Weiterhin den Soli zahlen müssen Anleger auf steuer­pflichtige Kapital­erträge, zum Beispiel auf Zinsen. Allerdings gibt es für Sparer eine Freigrenze. Dieser sogenannte Sparerpauschbetrag beträgt 801 Euro. Liegen die Kapitalerträge über diesem Freistellungsbetrag muss die Bank 25 Prozent Abgeltungssteuer plus 5,5 Prozent Soli davon entrichten.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Mehr Geld für die private Altersvorsorge</strong></h3>
<p>Experten raten, die Ersparnis durch den Wegfall des Solidaritätszuschlags für den (weiteren) Aufbau der privaten Altersvorsorge zu nutzen. Bereits ab einem monatlichen Betrag von 25 Euro können Sparer etwa in einen Fondssparplan oder in eine private Rentenversicherung investieren, je nach Risikoneigung mit einem höheren Fondsanteil für eine höhere Rendite.</p>
<p>Wer beim Sparen auch noch zusätzlich Steuern sparen möchte, kann den Soli – und wenn möglich einen zusätzlichen Betrag – in staatlich geförderte Produkte für die Altersversorgung stecken. Investiert man zum Beispiel in eine Basisrente oder betriebliche Vorsorge, so winken weitere Steuervorteile. So hilft der Staat beim Sparen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 07 Jan 2021 08:24:05 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/07/Steuer_teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Corona-Krise drückt Deutschen auf die Stimmung]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Aktueller Glücksatlas]]></subTitle>
                                
                                <newsId>235</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/aktueller-gluecksatlas-corona-krise-drueckt-deutschen-auf-die-stimmung/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Die Corona-Pandemie prägte das gesamte Jahr 2020. Wie sich die Einschränkungen und Ängste auf die Zufriedenheit der Menschen auswirkte, zeigt der „Glücksatlas 2020“. Das Ergebnis: Die Zufriedenheit drückt auf die Stimmung der Deutschen.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Bis vor kurzem waren die Deutschen so glücklich wie nie zuvor. Das besagte der „Glücksatlas 2019“ der Deutschen Post. Auf einer Skala von 1 bis 10 erreichte die Zufriedenheit den bisherigen Rekordwert von 7,14. Das war im November 2019. Ein paar Monate später erfasste das Corona-Virus auch Deutschland – und mit ihm kam der erste Lockdown.</p>
<p>Wie sich die folgenden Monate und der Umgang mit dem Corona-Virus auf die Zufriedenheit hierzulande auswirkte, zeigt der „Glücksatlas 2020“. Wenig überraschend angesichts der heftigen Einschnitte ins öffentliche und private Leben: Die Zufriedenheit ist gesunken und erreicht von möglichen 10 Punkten nur noch 6,74.</p>
<h3>Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland</h3>
<p>„Die Pandemie und der verhängte Lockdown in der ersten Jahreshälfte haben sich auf Ost-und West-Deutschland unterschiedlich stark ausgewirkt“, teilen die Studienautoren mit. In Westdeutschland sei das Zufriedenheitsniveau insgesamt etwas stärker abgefallen, nämlich um 0,42 auf 6,75 Punkte gegenüber 0,3 auf 6,7 Punkte in ostdeutschen Bundesländern. Männer büßten laut „Glücksatlas“ weniger an Zufriedenheit ein (minus 0,33 Punkte) als Frauen, die mit minus 0,47 Punkten nach Angaben der Forscher „einen wahren Glücksabsturz“ erfuhren. Grund sei in erster Linie die stärkere Belastung in der Corona-Krise.</p>
<h3><strong>Glück stärkt das Immunsystem</strong></h3>
<p>Das sinkende Glücksniveau der Deutschen könnte auch Auswirkungen auf deren Gesundheit haben, befürchten Experten. Denn Glück und Gesundheit hängen eng zusammen. Studien zeigen zum Beispiel, dass ein direkter Zusammenhang zwischen positiven Gefühlen und der Immunabwehr besteht.</p>
<p>„Glück wirkt sich positiv auf den Körper aus“, sagt der Schweizer Professor und Glückforscher Bruno Frey. „Wer glücklich ist, der lebt gesünder und auch länger. Früher wurden solche Erkenntnisse entweder als profan oder als Ammenmärchen abgetan. Inzwischen liegt jedoch eine Vielzahl seriöser, sprich belastbarer Studien vor allem aus dem angelsächsichen Raum vor. So konnten Forscher der Columbia-Universität in New York nachweisen, dass das Risiko für einen Herzinfarkt umso geringer ist, je positiver die Lebenseinstellung ist.“</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Wie kann ich glücklich werden? </strong></h3>
<p>Schon in der Antike beschäftigten sich Philosophen und in der jüngeren Vergangenheit Hirnforscher, Neurologen und andere Wissenschaftler mit der Frage, wie Menschen glücklich bleiben oder werden können.</p>
<p>Zahlreiche Ratgeber zu dem Thema bevölkern die Regale der Buchhandlungen. Eines davon führte lange Zeit die Bestseller-Listen an. „Glück kommt selten allein“, geschrieben von dem bekannten TV-Arzt und Kabarettisten Eckart von Hirschhausen. Neben Freundschaften und guten sozialen Beziehungen gehört für ihn auch Humor zu den wichtigen Glücksfaktoren. Förderlich sind daneben eine ausgewogene, gesunde Ernährung, Bewegung und Sport sowie ein achtsamer Umgang auch mit den kleinen Freuden des Alltags. Tipp: Unterstützung bieten hier die Gesundheitsprogramme der privaten und gesetzlichen Krankenkassen.</p>
<h3>Der Norden ist am glücklichsten</h3>
<p>Im Ländervergleich leben die glücklichsten Menschen übrigens im Norden Deutschlands: Platz 1 teilen sich laut Glücksatlas 2020 Schleswig-Holstein und Hamburg (6,92 Punkte). Platz drei geht an Baden-Württemberg (6,88 Punkte), gefolgt von NRW mit 6,83 Punkten. Schlusslicht ist Thüringen (6,50).</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 22 Dec 2020 15:09:44 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/03/coronavirus-4914028_1920_teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Finanzen und Arbeit: Von Soli bis Mindestlohn]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Das ändert sich 2021 – Teil 2]]></subTitle>
                                
                                <newsId>234</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/das-aendert-sich-2021-teil-2-finanzen-und-arbeit-von-soli-bis-mindestlohn/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Mit dem Jahreswechsel treten wieder viele neue Regelungen und Gesetze in Kraft. Im ersten Teil unserer Vorschau ging es um Gesundheit und Umwelt. Der zweite Teil beschäftigt sich mit den Veränderungen in den Bereichen Finanzen und Arbeit.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<h3><strong>Tschüss, Soli!</strong></h3>
<p>Unter anderem die Kosten der deutschen Einheit waren ein Grund für die Einführung des Solidaritätszuschlags, kurz Soli. Im Juli 1991 wurde er das erste Mal erhoben. 5,5 Prozent der Einkommens- und Körperschaftssteuer musste bisher dafür aufgebracht werden. Ab Januar 2021 ist der Soli für die meisten Bürger hierzulande Geschichte. Vor allem kleinere und mittlere Einkommen sollen dadurch entlastet werden. Wie hoch die Ersparnis konkret ist, hängt vom individuellen Einkommen ab. Diverse Soli-Ersparnis-Rechner, etwa beim Bundesfinanzministerium, zeigen den eingesparten Betrag.</p>
<h3><strong>Grundrente wird eingeführt</strong></h3>
<p>Ab dem 1. Januar wird die Grundrente eingeführt. Rund 1,3 Millionen Bezieher einer niedrigen Rente werden laut Bundesarbeitsministerium von diesem Zuschlag zur Rente profitieren. Wer mindestens 33 Jahre berufstätig war, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt und in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat, kann ab Januar auf die Grundrente hoffen. Weitere Bedingung: Der Verdienst muss durchschnittlich zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes gelegen haben. Wie hoch der Zuschlag ist, der im Übrigen nicht explizit beantragt werden muss, wird individuell ermittelt. Höchstens 418 Euro im Monat sind möglich. Durchschnittlich rechnet das Bundesarbeitsministerium mit einem monatlichem Plus von 75 Euro.</p>
<h3><strong>Beitragsbemessungsgrenzen in der bAV</strong></h3>
<p>Mit dem neuen Jahr wird die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) angehoben. Im Westen werden es 85.200 Euro sein und im Osten 80.400 Euro. Bis zu dieser Grenze muss in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden. Einkünfte, die darüber liegen, sind rentenversicherungsfrei.</p>
<p>Auch für die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist die BBG eine wichtige Kennzahl. Denn Arbeitnehmer können bis zu 8 Prozent davon steuerfrei und 4 Prozent sozialabgabenfrei in eine betriebliche Altersversorgung investieren. Das bedeutet, dass ein monatlicher Beitrag in Höhe von 568 Euro in die bAV nicht besteuert wird und auf 284 Euro im Monat keine Sozialabgaben fällig werden. Wichtig: Ist im bAV-Vertrag bereits eine BBG-Dynamik intergriert, wird der Beitrag für die Altersvorsorge immer an die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze angepasst.</p>
<h3><strong>Höhere Sonderausgaben bei der Rürup-Rente</strong></h3>
<p>Planmäßig steigt bei der Rürup-Rente, die vor allem als staatlich geförderte Altersvorsorge für Selbstständige konzipiert ist, der als Sonderausgabe steuerlich absetzbare Betrag. Zum einen erhöht er sich auf 25.787 Euro für Alleinstehende und 51.574 für Verheiratete. Zum anderen können davon künftig nicht mehr nur 90 Prozent, sondern ab 2021 92 Prozent geltend gemacht werden.</p>
<h3><strong>Mehr Geld für Kinder</strong></h3>
<p>Das monatliche Kindergeld steigt ab 2021. Für die ersten beiden Kinder erhalten Eltern dann statt bisher jeweils 204 Euro je 219 Euro. Für das dritte Kind gibt es 225 Euro und für das vierte 250 Euro. Zudem wird der Kinderfreibetrag angehoben. Bei einer gemeinsamen Veranlagung beträgt der Freibetrag künftig 8.388 Euro.</p>
<h3><strong>Baukindergeld wird verlängert</strong></h3>
<p>Eine weitere gute Nachricht für Familien mit Kindern: Das sogenannte Baukindergeld, ein Zuschuss, der seit Januar 2018 für den Kauf oder den Bau von selbstgenutzten Immobilien gewährt wird, kann noch etwas länger beantragt werden. Statt nur noch bis zum Jahresende können Eltern, die bis zum 31. März 2021 den Kaufvertrag unterschreiben oder mit dem Bau beginnen, hierfür einen Antrag stellen. Zehn Jahre lang erhalten sie bei Erfüllen der notwenigen Voraussetzungen pro Kind jährlich 1.200 Euro.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Wohnungsbauprämie wird verbessert</strong></h3>
<p>Um Wohneigentum zu fördern, wurde auch die Wohnungsbauprämie verbessert. Ab 2021 steigt der zulagenbegünstigte Sparbetrag für Alleinstehende von 512 auf 700 Euro und bei Paaren von 1.024 auf 1.400 Euro pro Jahr. Des Weiteren liegt die Förderung dieses Sparbetrags dann bei 10 Prozent statt wie bisher bei 8,8 Prozent. Und die dritte Veränderung betrifft die Einkommensgrenzen, bis zu der ein Zuschuss gewährt wird. Bislang galt für Alleinstehende ein zu versteuerndes Einkommen von 25.600 Euro. Hier sind es künftig von 35.000 Euro. Bei Paaren waren es 51.200 Euro. Diese Grenze wird auf 70.000 Euro angehoben.</p>
<h3><strong>Mindestlohn steigt </strong></h3>
<p>Auch der gesetzliche Mindestlohn steigt ab Januar. Zunächst werden es 9,50 Euro brutto Stundenlohn sein. In weiteren Schritten gibt es dann mehr Geld. Ab 1. Juli 2021 erhöht sich der Bruttostundenlohn auf 9,60 Euro. Im Jahr 2022 folgen zwei weitere Anpassungen: ab 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und ab 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro brutto pro Stunde.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 21 Dec 2020 09:31:51 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/07/Steuer_teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So funktioniert die Kostenübernahme bei Osteopathie]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Alternative Medizin]]></subTitle>
                                
                                <newsId>233</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/alternative-medizin-so-funktioniert-die-kostenuebernahme-bei-osteopathie/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Jeder fünfte Deutsche war einer Forsa-Umfrage zufolge bereits einmal bei einem Osteopathen. Doch die Rechnung für diese alternative Heilmethode muss häufig aus eigener Tasche bezahlt werden. Wer das nicht möchte, kann eine private Krankenzusatzversicherung abschließen. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Viele Menschen mit körperlichen Schmerzen oder Erkrankungen, bei denen die Schulmedizin nicht mehr weiter weiß, suchen nach alternativen Behandlungsmethoden. Dazu zählt auch die Osteopathie. Dabei wird sowohl die Diagnose als auch die Behandlung des Patienten mithilfe der Hände durchgeführt. Zur Anwendung kommt dieses Therapieverfahren vor allem bei Schmerzen des Bewegungsapparates, aber auch bei funktionellen Störungen wie Ohrensausen (Tinnitus), Verdauungsstörungen oder Kopfschmerzen.</p>
<p>„Osteopathie ist eine eigenständige, ganzheitliche Medizinform. Darum werden auch keine Krankheiten behandelt, sondern Menschen“, sagt Marina Fuhrmann, Vorstandsvorsitzende des Verbands der Osteopathen (VOD). „Sie kommt in allen Altersgruppen und bei einer Vielzahl von Beschwerden zur Anwendung. Im Vordergrund der osteopathischen Behandlung stehen Strukturstörungen als Ursachen diverser Beschwerden.“</p>
<h3><strong>Geschichte der Osteopathie</strong></h3>
<p>Vor rund 140 Jahren wurde die Osteopathie in den USA durch den Arzt Andrew Taylor Still begründet. Er betrachtete den Menschen als Einheit aus Körper, Geist und Seele. Knochen, Gewebe und Organe – alles hänge miteinander zusammen. Still war überzeugt, dass der Mensch über eigene Heilungskräfte verfügt – die Osteopathie war geboren.</p>
<p>In den USA ist der Osteopath dem Arzt gleichgestellt. Beide arbeiten in Krankenhäusern Seite an Seite. Hierzulande genießt die Osteopathie (noch) nicht denselben Stellenwert. Weder der Beruf selbst noch die Ausbildung sind einheitlich oder staatlich geregelt. Die Ausbildung erfolgt hauptsächlich an Privatschulen meist in Form einer berufsbegleitenden Weiterbildung.</p>
<h3><strong>Forschungen zur Wirkung fehlen noch</strong></h3>
<p>„Es fehlen zum Nutzen dieser Behandlungsform noch aussagekräftige Daten aus großen klinischen Studien“, gibt Marina Fuhrmann zu. Fuhrmann ist neben ihrer Arbeit im Verband als Professorin des Studiengangs Osteopathie an der Hochschule Fresenius tätig. „Der VOD stellt sich dem wissenschaftlichen Diskurs gern. In den vergangenen Jahren konnten wir Kritiker bereits überzeugen.“</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>PKV-Zusatzversicherung für alternative Heilbehandlungen</strong></h3>
<p>Zwar übernehmen viele Krankenkassen (eine Liste ist über den VOD abrufbar) zumindest anteilig die Behandlungskosten für ein paar Sitzungen beim Osteopathen. Da eine Sitzung jedoch zwischen 60 und 150 Euro kostet und je nach Beschwerden mehrere notwendig sein können, kann sich trotzdem schnell ein größerer Gesamtbetrag ergeben.</p>
<p>Eine private Krankenzusatzversicherung für alternative Medizin, wie sie durch Heilpraktiker oder eben auch Osteopathen angewendet wird, kann hier eine Alternative sein. Oft werden 80 bis 100 Prozent der Kosten für alle alternativen Heilmethoden übernommen. Meist besteht ein Höchstsatz pro Jahr beziehungsweise für zwei Jahre.</p>
<p>Zudem decken die Policen auch weitere Kosten ab, etwa für Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen, die die gesetzlichen Krankenkassen nicht übernehmen, für eine neue Brille sowie für Heil- und Hilfsmittel. Je nach Versicherungsprodukt gelten Begrenzungen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 17 Dec 2020 08:08:27 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/12/Osteopathie_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Gesundheit und Umwelt: Von Masern-Impfung bis CO2-Steuer]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Das ändert sich 2021 – Teil 1]]></subTitle>
                                
                                <newsId>232</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/das-aendert-sich-2021-teil-1-gesundheit-und-umwelt-von-masern-impfung-bis-co2-steuer/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Mit dem Jahreswechsel treten wieder viele neue Regelungen und Gesetze in Kraft. Im ersten Teil unserer Übersicht wenden wir uns den wichtigsten Veränderungen in den Bereichen Gesundheit und Umwelt zu. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<h3><strong>Masern-Impfpflicht</strong></h3>
<p>Seit dem 1. März 2020 gilt bereits für Kinder, die neu in eine Kita oder Schule aufgenommen wurden, die Masern-Impfpflicht. Kinder, die schon vor diesem Datum in diesen Einrichtungen betreut wurden, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen. Diese Frist gilt auch für das Personal. Laut Bundesgesundheitsministerium können die Impfungen durch die Eintragung im Impfausweis oder im gelben Kinderuntersuchungsheft nachgewiesen werden.</p>
<h3><strong>GKV-Zusatzbeitrag steigt</strong></h3>
<p>Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird im neuen Jahr um 0,2 Prozentpunkte auf 1,3 Prozent angehoben. Der Gesamtbeitrag wird dann bei einem unveränderten allgemeinen Satz von 14,6 Prozent bei 15,9 Prozent im Jahr 2021 (2020: 15,7 Prozent) liegen. Wie hoch dieser Zusatzbeitrag bei der jeweiligen Krankenkasse tatsächlich ausfällt, kann durchaus unterschiedlich sein.</p>
<p>In jedem Fall berechtigt eine Erhöhung zu einer Sonderkündigung. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Ab 1. Januar 2021 bindet sich ein gesetzlich Krankenversicherter dann aber nicht mehr wie bisher mindestens 18 Monate, sondern nur noch 12 Monate an die neue Krankenkasse.</p>
<h3><strong>Krankenkassenwechsel wird leichter</strong></h3>
<p>Bei einem Krankenkassen-Wechsel müssen Sie gegenüber der neuen Kasse ab Januar nur noch die Aufnahme erklären. Eine Kündigung bei dem bisheringen Anbieter ist damit hinfällig. Die bisherige Krankenversicherung wird von der neu gewählten Krankenkasse elektronisch im Rahmen eines neuen Meldeverfahrens über die Kündigung informiert. Die Mitgliedschaft kann grundsätzlich – unter Beachtung der Bindungsfrist – immer zum Ende des übernächsten Monats gekündigt werden.</p>
<h3><strong>Gesundheitskarte</strong></h3>
<p>Gesetzliche Krankenkassen müssen ihren Versicherten ab 1. Januar 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten. Wichtige Daten stehen so im Notfall schneller zur Verfügung und Doppeluntersuchungen können vermieden werden. Als Versicherter können Sie selbst entscheiden, ob und welche Daten in der ePA gespeichert werden sollen.</p>
<h3><strong>Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bald online</strong></h3>
<p>Im neuen Jahr muss die Krankschreibung an die Krankenkasse nicht mehr per Post oder App geschickt werden. Die Übermittlung läuft automatisch vom ausstellenden Arzt. Ab 2022 sollen dann auch Arbeitgeber die Möglichkeit bekommen, bei den Krankenkassen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch abzurufen.</p>
<h3><strong>Heilmittel-Verordnung länger gültig</strong></h3>
<p>Rezepte für beispielsweise Physio- oder Ergotherapie, für Krankengymnastik oder Logopädie mussten bisher innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung eingelöst werden. Mit dem Jahreswechsel verändert sich die Heilmittelverordnung und damit erhöht sich diese Frist auf 28 Tage.</p>
<p>Besteht aus Sicht des behandelnden Arztes ein dringenderer Behandlungsbedarf, kann er das auf der Verordnung kennzeichnen. Ferner darf der Arzt künftig mehr Verordnungen ausstellen als bislang, ohne bei der Krankenkasse eine Vorab-Genehmigung zu beantragen. Der bestehende Deckel gilt dann nicht mehr. Vielmehr dient er lediglich als Orientierungshilfe. Zwischen Erst- und Folgeverordnung wird künftig nicht mehr unterschieden.</p>
<h3><strong>Medikamente per E-Rezept</strong></h3>
<p>Ab 1. Juli 2021 soll es das E-Rezept geben. Das ist per App abrufbar. Versicherte können ihre Medikamente in der Apotheke vor Ort oder online einlösen. Damit kann der Gang in eine Arztpraxis etwa nach einer Videosprechstunde komplett entfallen. Ein Jahr später soll es gar keine gedruckten Rezepte mehr geben, sondern nur noch das elektronische Rezept.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Verbot von Einwegplastik</strong></h3>
<p>Wattestäbchen, Teller, Becher, Strohhalme und Co. gibt es schon längst nicht mehr nur als Plastikvariante, sondern in umweltfreundlicherer Form. Ab Mitte 2021 werden die Einwegprodukte aus Plastik endgültig verboten. Ein großer Teil des sich schwer zersetzenden Plastikmülls, der sich insbesondere in den Meeren sammelt, besteht aus eben jenen Gegenständen. Viele Fische und andere Meeresbewohner verfangen sich darin oder nehmen Teile als vermeintliche Nahrung auf – und sterben daran.</p>
<h3><strong>CO2-Bepreisung kommt</strong></h3>
<p>Die Bundesregierung führt ab 2021 eine CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr ein (zunächst 25 Euro je Tonne). Laut ADAC erhöhen sich die Preise für Benzin und Diesel dadurch pro Liter um sieben bis acht Cent. Als Ausgleich soll allerdings die EEG-Umlage in den Stromkosten gesenkt werden, um die Verbraucher zu entlasten. Gleichzeitig wird die Pendlerpauschale von 30 auf 35 Cent je Kilometer angehoben.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 15 Dec 2020 13:40:24 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/12/Rennstrecke_2021_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So bleiben Sie auch im Homeoffice gesund]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Deutschland im Lockdown]]></subTitle>
                                
                                <newsId>231</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/deutschland-im-lockdown-so-bleiben-sie-auch-im-homeoffice-gesund/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Aktuell müssen wieder viele Menschen im Homeoffice arbeiten. Aufgrund der aktuellen Covid-19-Pandemie gilt für Deutschland ein neuer Lockdown. Doch körperlich ist das eine echte Herausforderung, zumal auch die Fitness-Studios geschlossen sind. Wir bewegen uns zu wenig, essen auch falsch. Mit ein paar Tipps bleiben Sie auch im Homeoffice gesund.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Der Rücken schmerzt, der Nacken spannt und die Augen brennen – Zeit für eine kleine Bildschirmpause. Im Büro wäre jetzt eine gute Gelegenheit, sich einen Kaffee oder Tee aus der Küche zu holen. Einmal aufstehen, die Glieder strecken und unterwegs noch ein paar Sätze mit Kollegen wechseln. Doch im Homeoffice sieht der Alltag meist ein bisschen anders aus.</p>
<p>Bewegung und soziale Kontakte kommen zu kurz, und auch die Ausstattung ist meist nicht für achtstündiges Sitzen ausgelegt. Die Arbeit mit dem Notebook am Küchentisch auf einem Küchenstuhl kann schnell zu einer Belastungsprobe für Rücken und Augen werden. Bewegung tut Not.</p>
<h3><strong>Übungen am Schreibtisch</strong></h3>
<p>Um Augen, Hals, Nacken und Schultern zwischendurch zu entspannen, bieten sich ein paar einfache Übungen direkt im Sitzen an. Die Augen schließen und fünf- bis zehnmal abwechselnd nach links und rechts sowie oben und unten bewegen. Anschließend die Augen kreisen lassen, einmal im Uhrzeigersinn und einmal entgegengesetzt. Bei einer anderen Übung werden die Handflächen aneinander gerieben und anschließend die warmen Innenflächen auf die Augen gelegt.</p>
<p>Für die Schulter-Nackenpartie empfiehlt es sich, die Schultern zehnmal bewusst und langsam hochzuziehen und fallen zu lassen. Erst zusammen und dann jede Schulter einzeln. Auch das Kreisen der Schultern sowie das langsame Kreisen des Kopfes helfen, Verspannungen zu lösen. Versuchen Sie auch, täglich 30 bis 60 Minuten an der frischen Luft spazieren zu gehen.</p>
<h3><strong>Fit mit Workouts per Youtube &amp; Co. </strong></h3>
<p>Wer es gewohnt ist, regelmäßig Sport im Verein oder Fitness-Studio zu treiben, der sollte einen Blick ins World Wide Web werfen. Dort finden sich zahlreiche Online-Angebote für das Training vorm Bildschirm: von Zumba über Yoga bis hin zu klassischen Workouts. Zum Beispiel auf Youtube. Häufig reicht zum Mitmachen eine einfache Übungsmatte aus.</p>
<p>Manche Online-Coaches bieten auch aufeinander aufbauende Kurse an. Und auch für Kinder und Jugendliche stehen im Internet viele Angebote parat. Vielleicht passt es ja, zusammen zu schwitzen. Das macht doppelt Spaß.</p>
<h3><strong>Entspannung und Meditation</strong></h3>
<p>Immer wieder zeigen Studien, dass das Abschalten beim Arbeiten im Homeoffice oft zu kurz kommt. Zudem können neue, beunruhigende Nachrichten rund um das Corona-Virus zusätzlich für Anspannung sorgen. Bewusst zu entspannen mit bestimmten Techniken oder Meditation, kann hier hilfreich sein. Oft genügen ein paar Minuten am Tag, um weniger gestresst zu sein und besser zu schlafen.</p>
<p>Die Meditations-App 7Mind etwa bieten kostenlose Grundlagen-Meditationen an. Auch Podcasts zum Thema Achtsamkeit (zum Beispiel „Verstehen, fühlen, glücklich sein“) unterstützen Sie dabei, Ängste abzubauen und das Gedankenkarussell zu stoppen.</p>
<h3><strong>Auf gesunde Ernährung achten</strong></h3>
<p>Süßigkeiten, Knabberzeug, unregelmäßige Mahlzeiten: Im Homeoffice neigen wir dazu, uns ungesund zu ernähren. Planen Sie deshalb feste Zeiten für das Essen ein – eventuell mit einem bereits am Vorabend vorbereiteten Gericht. Überhaupt hilft ein strukturierter Tagesablauf beim Arbeiten im Homeoffice. Achten Sie darauf, in Maßen zu essen und möglichst leichte Kost zu sich zu nehmen. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt, täglich mindestens drei Portionen Gemüse und zwei Portionen Obst zu essen. Das entspricht rund 400 Gramm Gemüse und etwa 250 Gramm Obst. Faustregel: Eine Handvoll ist eine Portion.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Arbeitsplatz auch zu Hause richtig einrichten</strong></h3>
<p>Extrem wichtig ist im Homeoffice ein gut eingerichteter Arbeitsplatz. Dazu zählen ein verstellbarer Bürostuhl und ausreichende Lichtverhältnisse. Idealerweise stehen die Füße bei einer guten Arbeitshaltung fest auf dem Boden. Knie- und Hüftgelenke sollten jeweils einen 90-Grad-Winkel bilden. Der Monitor steht im Idealfall immer eine Armlänge entfernt. Die Bildschirmoberkante sollte etwa auf Augenhöhe sein.</p>
<p>Auch die Krankenversicherungen, gesetzlich wie privat, haben ein Interesse daran, ihre Versicherten im Homeoffice gesund zu erhalten. Daher informieren sie umfassend auf ihren Internetseiten rund um das Thema und geben wertvolle Tipps. Zudem beteiligen sie sich an entstehenden Kosten für Gesundheits- sowie Präventionskursen und gewähren Boni für besonders gesundheitsbewusstes Verhalten.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 14 Dec 2020 15:39:58 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/12/Homeofice_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                        <item>
                                <title><![CDATA[Diese Winter-Pflichten haben Mieter und Eigentümer]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Schnee, Eis, Glätte]]></subTitle>
                                
                                <newsId>230</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/schnee-eis-glaette-diese-winter-pflichten-haben-mieter-und-eigentuemer/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Eis und Schnee auf den Gehwegen: Im Winter stellt sich für viele Hauseigentümer und Mieter die Frage nach der Räum- und Streupflicht vor ihren Häusern und Wohnungen. Welche Pflichten bestehen und wie Unfälle versichert sind, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Schlitten fahren, Ski laufen, Schnee­mann bauen – gerade für Kinder hat der Winter viele schöne Seiten. Für Erwachsene bedeuten Schnee und Eis dagegen meist eher Stress. Fahrten mit Auto, Bus und Bahn dauern meist länger und vor allem müssen die Gehwege regelmäßig geräumt und gestreut werden.</p>
<p>Der Winter­dienst auf öffent­lichen Straßen und Wegen ist eigentlich Aufgabe der Gemeinden. Doch die übertragen diese Pflicht meist per Satzung auf die Hausbesitzer der angrenzenden Grundstücke. Bei vermieteten Immobilien können die Eigentümer die Räumpflicht dann an die Mieter weitergeben. Allerdings muss das ausdrücklich im Mietvertrag geregelt werden. Es ist unzulässig, nur einzelne Mieter mit der Aufgabe zu betrauen.</p>
<h3><strong>Wann muss geräumt werden?</strong></h3>
<p>In der Regel muss an Wochentagen zwischen 7 und 20 Uhr geräumt werden, an Sonn- und Feiertagen ab 8 bzw. 9 Uhr. Üblicherweise in einer Breite von 1 bis 1,50 Meter. Details legen die Gemeinden fest. Wichtig: Es reicht nicht, erst um 7 oder 8 Uhr mit dem Räumen zu beginnen – der Weg muss dann bereits begehbar sein. Bei einem starken Schnee­fall sind Eigentümer oder Mieter mehr­mals pro Tag in der Pflicht.</p>
<h3><strong>Wohin mit dem Schnee?</strong></h3>
<p>Ist viel Schnee gefallen, stellt sich die Frage, wohin damit. Ratsam ist es, wenn die Nachbarn in einer Straße eine Stelle, beispielsweise auf einem Parkplatz, für den Schnee nutzen. Schnee darf nicht über Abflüsse geschippt und auch nicht auf die Fahrbahn geschoben werden. Tabu sind außerdem Ein- und Ausfahrten sowie Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel. Bei Straßenkreuzungen oder Einmündungen sowie bei Fußgängerüberwegen muss sichergestellt sein, dass der Schnee eine Höhe zum Einsehen des Bereichs nicht überschreitet.</p>
<h3><strong>Womit streuen?</strong></h3>
<p>Salz ist in den meisten Satzungen der Kommunen verboten, da es als besonders belastend für die Umwelt gilt und Fahrzeuge sowie Straßen schädigen kann. Stattdessen empfehlen sich Kies, Sand oder Splitt. Sie sind verträglicher und können leichter beseitigt werden.</p>
<h3><strong>Wie sieht es bei Krankheit oder Urlaub aus?</strong></h3>
<p>Auch bei beruflicher Abwesenheit oder Krankheit gilt die Verkehrssicherungspflicht weiter. Im Zweifel muss dann ein professioneller Räumdienst eingeschaltet werden. Vielleicht springt aber auch ein netter Nachbar ein. Gut zu wissen: Die Kosten für einen Winterdienst können Eigentümer und Mieter als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen.</p>
<h3><strong>Was passiert, wenn etwas passiert?</strong></h3>
<p>Versäumt ein Hauseigentümer oder ein Mieter rechtzeitig zu streuen oder Schnee zu räumen, so haftet er in der Regel, wenn ein Passant auf dem Gehweg stürzt und sich verletzt, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Schutz vor möglichen Schadenersatzansprüchen bietet hier eine private Haftpflichtversicherung.</p>
<p>Für alle, die sich noch in der Bauphase befinden oder die ihr Haus nicht selbst nutzen, sondern vermieten, ist laut GDV zusätzlich eine Haus-­ und Grundbesitzer­-Haftpflichtversicherung (kurz: Grundbesitzerhaftpflicht) erforderlich.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Und was gilt, wenn ein Passant auf einem vorschriftsmäßig geräumten Gehweg stürzt und sich verletzt? Nach Auskunft der Verbraucherzentrale springt dann die gesetzliche Unfallversicherung ein - aber nur, wenn der so genannte Wegeunfall auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit oder anschließend auf dem direkten Heimweg passiert ist. Auch für diesen und sonstige Ausrutscher mit schmerzhaften Dauerfolgen zahlt die private Unfallversicherung. Ist die eigene Arbeitskraft aufgrund eines Sturzes dauerhaft beeinträchtigt, ist dies ein Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 10 Dec 2020 10:17:44 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/12/snow-3237949_700.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[PKV für Ärzte – so finden Sie den richtigen Tarif]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Auf die Leistungen kommt es an]]></subTitle>
                                
                                <newsId>229</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/auf-die-leistungen-kommt-es-an-pkv-fuer-aerzte-so-finden-sie-den-richtigen-tarif/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Speziell für Ärzte und Zahnärzte gibt es in der privaten Krankenversicherung leistungsstarke Tarife. Davon können auch (Ehe-)Partner und Kinder profitieren. Worauf Mediziner bei der Wahl ihres PKV-Tarifs achten sollten, erfahren Sie hier. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Das Herzstück jeder Versicherung sind ihre Leistungen. Das gilt für die private Krankenversicherung (PKV) ebenso wie für jede andere. Ein privat Krankenversicherter wechselt seine Versicherung jedoch nicht so leicht. Denn mit jedem Wechsel geht ein Teil der bereits gebildeten Alterungsrückstellungen verloren.</p>
<p>Es kommt also bereits bei der Auswahl des Tarifs darauf an, dass die Inhalte langfristig zu den Wünschen und Bedürfnissen passen. Nicht nur jetzt, wenn man gesund ist, sondern vor allem wenn Krankheiten mit steigendem Alter häufiger werden.</p>
<p>Angestellte Ärzte verdienen nach ein paar Jahren als Assistenzarzt meistens schon genug, um sich privat versichern zu können – die Verdienstgrenze liegt 2021 bei 64.350 Euro. Wer als niedergelassener Mediziner in die eigene Praxis wechselt, kann sich sofort privat krankenversichern.</p>
<h3><strong>Neue Tarife bieten oft bessere Leistungen</strong></h3>
<p>„Neuere Tarifgenerationen bieten meist bessere Leistungen“, stellt Berndt Schlemann fest, der sich als Finanzplaner und Versicherungsmakler auf die Zielgruppe Ärzte spezialisiert hat. Zum Beispiel sei in den Unisex-Tarifen, die nicht mehr zwischen Männern und Frauen unterscheiden, regelmäßig ein sogenannter „offener Hilfsmittelkatalog“ enthalten. Dieser übernimmt auch die Kosten von High-Tech-Hilfsmitteln, sofern er nicht auf eine einfache Standardausführung beschränkt ist. In älteren Bedingungswerken fehlt diese Regelung oft noch.</p>
<p>„Die Entscheidung für einen Tarif gilt es auch für Ärzte nicht leichtfertig und übereilt zu treffen – das ist normalerweise eine Entscheidung fürs Leben“, rät Experte Schlemann. Eine ausführliche Beratung sei hier ebenso wichtig wie bei anderen Berufen. „Zwar kennt sich der Arzt mit Krankheiten und der Gesundheit viel besser aus als andere Kunden. Doch wird er dadurch nicht zum Versicherungsexperten“, so Schlemann.</p>
<h3><strong>Anforderungen an Tarife für Ärzte</strong></h3>
<p>Im Großen und Ganzen sind die Anforderungen an einen PKV-Tarif für Ärz<a href="https://schlemann.com/beratung/zielgruppen/aerzte-zahnaerzte/arzttarife-private-krankenversicherung/" target="_blank" rel="noopener">te</a> ganz ähnlich den allgemeinen Auswahlkriterien für eine gute Krankenversicherung. Es geht primär um Medizin, also um eine bestmögliche medizinische Behandlung, um die Übernahme von Kosten und um Flexibilität. Darüber hinaus sollte der Tarif möglichst wenig versteckte Selbstbehalte aufweisen und im Interesse der künftigen Beitragsstabilität nachhaltig kalkuliert sein.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Verschiedene Kennzahlen zur Qualität des Versicherers und dessen Servicestärke runden das Paket ab. Ratings sind aus Sicht von Schlemann differenziert zu bewerten – fast jede Gesellschaft schneide in irgendeinem Rating gut ab.</p>
<p>„Manche Tarifleistungen halten Ärzte vor ihrem beruflichen Hintergrund regelmäßig für weniger wichtig, etwa alternative Medizin und die Behandlung durch Heilpraktiker“, weiß der Kölner Versicherungsmakler. Unterschätzt würden gern auch die „Wahlleistungen“ im Krankenhaus, mit denen man sich den operierenden Arzt frei aussuchen kann.</p>
<p>„Es ist längst nicht mehr üblich, dass sich Ärzte untereinander besonders entgegenkommend oder sogar kostenlos behandeln. Also, dass etwa der Chefarzt die OP des Kollegen durchführt oder einfach so das Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer zur Verfügung steht“, berichtet Schlemann aus seiner Erfahrung. Das komme allenfalls noch in dem Krankenhaus vor, in dem der Mediziner gerade arbeite.</p>
<h3><strong>Versorgungswerk leistet nicht bei Kuren und Reha</strong></h3>
<p>„Extrem wichtig für Ärzte, die als Mitglieder eines Versorgungswerks nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, ist der Einschluss von Kuren und  Reha-Maßnahmen wie Anschlussheilbehandlungen“, erklärt der Experte. Während die gesetzliche Rentenversicherung in solchen Fällen einspringe, leiste das Versorgungswerk nicht. Berndt Schlemann rechnet hier vor: Neun Wochen Behandlung nach einem Herzinfarkt mit einem Tagessatz von 550 Euro summieren sich auf 34.650 Euro.</p>
<p>„Solange Sie als Versicherungsnehmer gesund sind, spielt die Krankenversicherung keine Rolle. Die gesetzliche oder eine leistungsschwache private Krankenversicherung reichen dann völlig aus. Doch sobald eine ernstere Krankheit eintritt, möchte jeder optimale Leistungen und die neuesten, innovativsten und vielversprechendsten Behandlungsmöglichkeiten“, sagt Schlemann. „Billig“ ist, so der Rat des Versicherungsexperten, bei der Krankenversicherung das falsche Auswahlkriterium. Wer vom Einkommen her in die PKV wechseln könne, der solle sich auch passenden Schutz leisten können und wollen, meint er.</p>
<h3><strong>Die Absicherung der Familie</strong></h3>
<p>Der Partner und die Kinder können ebenfalls in den Genuss der leistungsstarken Sondertarife für Ärzte kommen. Für Kinder gilt das in der Regel bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. „Es gibt jedoch auch hier Ausnahmen, bei denen die Gesellschaften dies nur bis zum 20. Lebensjahr anbieten“, weiß der Versicherungsmakler.</p>
<p>Sobald der Nachwuchs eine Ausbildung beginnt oder arbeitet, müssen die Kinder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Mit einer Anwartschaft können sie sich dann jedoch den Anspruch auf die Rückkehr in die private Krankenversicherung mit dem aktuellen Gesundheitszustand sichern.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 07 Dec 2020 10:18:07 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/06/1554289962-surgery-1807541_1920_pixabay.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Viele Wege führen zur eigenen Arzt-Praxis]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Nachwuchs-Mediziner]]></subTitle>
                                
                                <newsId>228</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/nachwuchs-mediziner-viele-wege-fuehren-zur-eigenen-arzt-praxis/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Viele junge Mediziner träumen davon, eine eigene Praxis zu gründen. Sie wünschen sich Unabhängigkeit, mehr Einfluss auf den eigenen Arbeitsalltag und eine persönlichere Beziehung zu den Patienten. Zur eigenen Praxis führen viele Wege.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Über 170.000 zugelassene Ärzte und Psychotherapeuten sind laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) in fast 102.000 Arztpraxen für ihre Patienten da. Das bedeutet jedes Jahr rund 553 Millionen Behandlungen. Allerdings: Jeder fünfte Arzt ist bereits zwischen 60 und 65 Jahre alt. In der Gruppe der 50- bis 59-Jährigen sind es sogar 40 Prozent.</p>
<p>Hier gibt es also einen deutlichen Bedarf an Nachwuchs. Doch junge Mediziner müssen nicht gleich eine eigene Praxis gründen. Sie können auch in eine Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft einsteigen. Auch eine Teilzulassung oder Jobsharing sind möglich.</p>
<p>In allen Fällen müssen jedoch ein Eintrag ins Arztregister sowie eine Zulassung bei der örtlichen Kassenärztlichen Vereinigung beantragt werden. Ist in der Region ein freier Platz vorhanden, erteilt die Kassenärztliche Vereinigung die Zulassung.</p>
<h3><strong>Einzelpraxis</strong></h3>
<p>In einer Einzelpraxis ist der Mediziner sein eigener Chef. Er agiert wie jeder andere Unternehmer, kann seine Praxis ganz nach seinen Vorstellungen führen. Von der technischen Ausstattung über das medizinische Personal bis zur Praxisorganisation – alles kann er selbst bestimmen. Wenn er nicht auf ärztliche Unterstützung verzichten möchte, kann er auch einen Kollegen einstellen.</p>
<h3><strong>Gemeinschaftspraxis</strong></h3>
<p>Wer lieber mit einem oder mehreren Kollegen zusammenarbeiten möchte, für den eignet sich die Gemeinschaftspraxis. Sie wird auch als Berufsausübungsgemeinschaft oder Teilberufsausübungsgemeinschaft bezeichnet. Die Rechtsform ist in der Regel die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Alle Patienten werden gemeinsam behandelt und gegenüber den Krankenkassen gemeinsam abgerechnet. Die Kosten, wie Personal und Geräte, werden ebenfalls von den Partnern getragen.</p>
<h3><strong>Praxisgemeinschaft</strong></h3>
<p>Auf den ersten Blick scheint sich diese Form nicht von der Gemeinschaftspraxis zu unterscheiden. Doch beim zweiten Blick offenbaren sich die Unterschiede. Denn hier arbeitet jeder für sich, mit seinem eigenen Patientenstamm und demzufolge einer eigenen Abrechnung. Jeder der hier organisierten Ärzte ist unabhängig von seinem Kollegen. Anfallende Kosten – zum Beispiel für die Praxisräume oder die Mitarbeiter – werden geteilt.</p>
<h3><strong>Medizinisches Versorgungszentrum</strong></h3>
<p>Beim Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) handelt es sich um eine besondere Form der Gemeinschaftspraxis. Ein bedeutender Unterschied: Hier muss auch das gesamte MVZ zugelassen sein. Es kann unter anderem von zugelassenen Ärzten oder zugelassenen Krankenhäusern gegründet werden. Hier können angestellte Ärzte und Vertragsärzte miteinander arbeiten.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Jobsharing</strong></h3>
<p>Nicht überall in Deutschland ist der Bedarf an Ärzten jeder Fachrichtung gleich hoch. In manchen Regionen gibt es zu viele Ärze und neue werden daher nicht zugelassen. Eine Möglichkeit, die zum Beispiel bei einer Praxisübergabe genutzt wird oder um Familie und Beruf besser vereinbaren zu können, ist das Jobsharing für Ärzte. Zwei Mediziner mit derselben Fachrichtung teilen sich hierbei einen Arztsitz.</p>
<h3><strong>Teilzulassung</strong></h3>
<p>Eine weitere Variante für die Selbstständigkeit ist das Arbeiten mit einer Teilzulassung. Das entspricht einer Teilzeitstelle. Dabei muss der Versorgungsauftrag nicht zu 100 Prozent, sondern mit mindestens 50 Prozent erfüllt werden. Das bedeutet, statt der vorgeschriebenen 20 Sprechstunden in der Woche müssen mindestens 10 wahrgenommen werden.</p>
<h3><strong>Der richtige Versicherungsschutz bei einer Praxisgründung<br />
</strong></h3>
<p>Insbesondere mit einer eigenen Praxis ist die richtige persönliche und geschäftliche Absicherung existenziell. So zählt die eigene Krankenversicherung zu den wichtigen Entscheidungen. Ein nicht-angestellter Mediziner kann zwischen der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung oder einem Tarif der privaten Krankenversicherung wählen.</p>
<p>Dort werden spezielle Tarife für Ärzte angeboten. Sie sind meist leistungsstärker und etwas günstiger als andere Tarife, da Krankheitsfälle in dieser Berufsgruppe seltener sind als in anderen Jobs. Das wiederum wirkt sich positiv auf die Prämie aus. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann auch bei einem Arzt sinnvoll sein. Denn fällt aufgrund einer temporären oder bleibenden Berufsunfähigkeit das Einkommen weg, kann diese private Vorsorge die hier entstehende Einkommenslücke schließen.</p>
<p>Schutz vor den Folgen von Behandlungsfehlern bietet eine Berufshaftpflichtversicherung, die ohnehin für Heilwesenberufe gesetzlich vorgeschrieben ist. Weitere wichtige Versicherungen sind die Inhaltsversicherung und eventuell eine Elektronikversicherung.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 03 Dec 2020 07:47:09 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/06/1554289926-doctor-1149149_1920_pixabay-e1604477036833.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So werden Sie zum Nicht-Raucher]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Guter Vorsatz zum Jahresende]]></subTitle>
                                
                                <newsId>227</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/guter-vorsatz-zum-jahresende-so-werden-sie-zum-nicht-raucher/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Rauchen ist tödlich: Jährlich sterben in Deutschland etwa 110.000 Menschen vorzeitig durch Krankheiten, die durch den Tabakkonsum ausgelöst wurden. Deshalb lohnt es sich, mit dem Rauchen aufzuhören. Ein guter Vorsatz für das neue Jahr.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Schätzungen zufolge sind in Deutschland 4,4 Millionen der 18- bis 64-Jährigen abhängig von Tabak. Viele von ihnen wollen aufhören, haben aber Angst vor den Entzugserscheinungen wie Reizbarkeit, Unruhe, gestörter Schlaf oder Gewichtszunahme. Trotzdem lohnt sich ein Rauchstopp zu jeder Zeit. Immerhin gehen sehr viele ernst zu nehmende Krankheiten auf Tabakkonsum zurück.</p>
<p>So ist Rauchen laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) weltweit für über zwei Drittel aller durch Lungenkrebs bedingten Todesfälle verantwortlich. Doch nicht nur Krebs bedroht die Gesundheit eines Rauchers: der Qualm ist auch für viele Atemwegserkrankungen wie die chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) verantwortlich und begünstigt Asthma. Gleichzeitig erhöht er die Gefahr, einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall zu erleiden.</p>
<h3><strong>Viele Wege führen zum Ziel</strong></h3>
<p>Selbst wenn ein Versuch mit einem Rückfall endet, ist das Wichtigste, das Ziel, Nichtraucher zu werden, weiter zu verfolgen. Studien zufolge brauchen die meisten Raucher drei bis acht Anläufe, um rauchfrei zu werden. Um vom Qualmen loszukommen, gibt es verschiedene Methoden. Die drei wichtigsten im Überblick:</p>
<ul>
<li><strong>Nikotinersatztherapie:</strong> Hierbei wird Nikotin über ein Kaugummi oder Pflaster an den Körper abgegeben. Dadurch werden die Entzugssymptome gelindert. Frei erhältlich sind solche Produkte in jeder Apotheke. Helfen können unter Umständen auch verschreibungspflichtige Wirkstoffe wie Bupropion und Vareniclin. Fragen Sie Ihren Arzt danach.</li>
<li><strong>Schlusspunkt-Methode:</strong> Bei dieser Methode geht es um einen abrupten Nikotinverzicht zu einem festgesetzten Tag.</li>
<li><strong>Raucherentwöhnungskurse:</strong> In der Gruppe wird das eigene Rauchverhalten analysiert und modifiziert. Die Teilnehmer erlernen und erarbeiten alternative Verhaltensweisen zum Rauchen und zum Stressabbau. Tipp: Gesetzliche und private Krankenkassen unterstützen ihre Mitglieder bei der Rauchentwöhnung, indem sie zum Beispiel die Kosten für solche Kurse übernehmen. Angeboten werden auch Online-Coachings.</li>
</ul>
<p>Ob auch E-Zigaretten, die weniger Schadstoffe als Tabak enthalten, den Weg zum Nichtraucher ebnen können, ist sehr umstritten. Dazu fehlen noch entsprechende Wirksamkeitsnachweise. Einzelne Studien nähren zudem den Verdacht, dass E-Zigaretten bei weitem nicht so harmlos sind wie viele denken. Für eine Entwöhnungsbehandlung werden sie von Experten daher nicht empfohlen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Der Körper erholt sich schnell</strong></h3>
<p>Nach einem erfolgreichen Rauch-Stopp erholt sich der Körper schnell. Schon am ersten Tag sinkt der Blutdruck und der Kohlenmonoxid-Spiegel im Blut geht auf ein normales Niveau zurück. Nach ein bis neun Monaten gehen Hustenanfälle, Verstopfung der Nasennebenhöhlen und Kurzatmigkeit zurück. Die Lunge wird allmählich gereinigt, indem Schleim abgebaut wird. Die Infektionsgefahr verringert sich. Zehn Jahre nach der letzten Zigarette sinkt das Risiko, an Lungenkrebs zu sterben, etwa um die Hälfte. Und nach 15 Jahren ist das Risiko einer koronaren Herzkrankheit nicht mehr höher als bei einem Nichtraucher. Auch finanziell lohnt es sich, mit dem Rauchen aufzuhören. Für seine Sucht zahlt ein durchschnittlicher Raucher immerhin über 2.000 Euro im Jahr.</p>
<p>Selbsthilfematerialien und weitere Infos finden Sie zum Beispiel bei folgenden Anbietern:</p>
<ul>
<li><a href="http://www.bzga.de/infomaterialien/foerderung-des-nichtrauchens/?addinfo=1" target="_blank" rel="noopener">Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)</a></li>
<li><a href="http://www.rauch-frei.info" target="_blank" rel="noopener">rauch-frei.info</a></li>
<li><a href="http://www.dhs.de/index.php" target="_blank" rel="noopener">Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS)</a></li>
<li><a href="http://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/Informationsbroschueren.html" target="_blank" rel="noopener">Deutsches Krebsforschungszentrum</a></li>
</ul>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 01 Dec 2020 09:40:13 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/12/Teaser_Rauchen.jpg</imagePath>
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: Pixabay</imageCopyright>
                                
                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So funktioniert die Kurzzeitpflege]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Wichtig für Angehörige]]></subTitle>
                                
                                <newsId>226</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/wichtig-fuer-angehoerige-so-funktioniert-die-kurzzeitpflege/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Manchmal können Pflegebedürftige für einige Wochen nicht in den eigenen vier Wänden leben. Stattdessen müssen sie in dieser Zeit in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden. Die Pflegeversicherung hilft in diesen Fällen mit der sogenannten Kurzzeitpflege. Wer diese Pflege bekommen kann und wo sie beantragt wird, erfahren Sie hier. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Es gibt viele Gründe, warum eine pflegebedürftige Person eine vollstationäre Pflege auf Zeit beanspruchen muss. Das kann sein, weil die Pflegebedürftigkeit plötzlich auftrat und im eigenen Heim noch einige Umbauten vorgenommen werden müssen. Auch, wenn sich die Krankheit verschlimmert, vielleicht ein oder zwei Pflegegrade hinzukommen und für ein paar Wochen eine intensivere Betreuung notwendig ist, kann dafür eine professionelle Pflege in einer Einrichtung ratsam sein. Oft wird dieses Angebot zur Überbrückung genutzt, wenn ein langfristiger Heimaufenthalt geplant ist, aber noch kein geeigneter Platz gefunden wurde.</p>
<h3><strong>Wer kann Kurzzeitpflege beantragen?</strong></h3>
<p>Wer mindestens den Pflegegrad 2 vorweist und für einen gewissen Zeitraum in einer vollstationären Pflegeeinrichtung lebt, kann mit einer finanziellen Unterstützung durch die Pflegekasse rechnen. Diese als Kurzzeitpflege bezeichnete Heimunterbringung ist grundsätzlich zeitlich begrenzt. Maximal 56 Tage pro Jahr, also acht Wochen, sind möglich. Dabei definiert das Bundesgesundheitsministerium diese Leistung der Pflegekasse als „Hilfe für pflegende Angehörige in Krisensituationen“. Wie hoch diese Leistung ist, hängt nicht vom jeweiligen Pflegegrad (ab Pflegegrad 2) ab. Sie beträgt für alle Pflegebedürftigen 1.612 Euro im Kalenderjahr.</p>
<p>Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich um eine Leistung der Pflegeversicherung, die zum Beispiel mit der Verhinderungspflege kombiniert werden kann. Diese Verhinderungspflege ist für die Situation gedacht, in der die pflegende Person aufgrund einer eigenen Krankheit oder eines Urlaubs die Pflege vorübergehend nicht übernehmen kann. Auch hier gibt es 1.612 Euro.</p>
<p>Menschen mit Pflegegrad 1 können von der Leistung der Kurzzeitpflege nicht profitieren. Für sie besteht die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag zu beantragen. Diese Leistung ist jedoch zweckgebunden. Sie soll zur Entlastung der Pflegenden beitragen sowie bei den Pflegebedürftigen die Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit fördern.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Wo beantrage ich die Kurzzeitpflege?</strong></h3>
<p>Den Antrag für die Kurzzeitpflege können Pflegebedürftige beziehungsweise ihre Angehörigen bei der Pflegekasse stellen. Wichtig dabei ist, diese Leistung zu beantragen, bevor sie in Anspruch genommen wird. Eine weitere Voraussetzung zur Bewilligung ist, dass die Pflegekassen die ausgewählte Einrichtung anerkannt hat. Das sollte ebenfalls vorher geklärt werden.</p>
<p>Im Einzelfall kann ein anderes geeignetes Haus gewählt werden, das keinen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse zur Kurzzeitpflege geschlossen hat. Das gilt beispielsweise für Einrichtungen zur Hilfe behinderter Menschen oder ähnliche Versorgungsstätten.</p>
<p>Bei der Pflegekasse kann Auskunft darüber eingeholt werden, welche Heime die Kurzzeitpflege überhaupt anbieten und wie hoch die Kosten dieser zeitweiligen Aufnahme sind. Mehr als die erwähnten 1.612 Euro pro Jahr stehen für die Pflegebedürftigen für die Kurzzeitpflege nicht zur Verfügung. Mit jedem Jahreswechsel entsteht der Anspruch neu.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 25 Nov 2020 08:15:21 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/04/1552994552-Pflege_hands_Pixabay_2906458_1920_.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Warum eine Praxisausfallversicherung für Ärzte so wichtig ist]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Für den Ernstfall vorsorgen]]></subTitle>
                                
                                <newsId>219</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/praxisausfallversicherung/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Fällt der niedergelassene Arzt in seiner Praxis wegen Unfall oder Krankheit aus, kann das erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Wie sich Mediziner gegen diese Fälle absichern können, erfahren Sie hier. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Eine Praxisausfallversicherung übernimmt bei Verdienstaufall wegen Unfall oder Krankheit die weiterlaufenden Fixkosten, die etwa für Personal, Miete oder Finanzierungsraten der Arztpraxis anfallen. Diese Absicherung ist nicht nur für Allgemeinmediziner wichtig, sondern auch für Zahn- oder Tierärzte.</p>
<p>Sie kann als Ergänzung zu einer Krankentagegeldversicherung angesehen werden. Während die Krankentagegeldversicherung das eigene Einkommen des Arztes absichert, übernimmt die Praxisausfallversicherung die Betriebskosten. Aber auch, wenn die Praxisräume beispielsweise aufgrund eines Wasserrohrbruchs oder eines Feuers eine Zeit lang unbenutzbar bleiben, leistet die Praxisausfallversicherung. Denn auch in diesem Fall müssen die Angestellten ihre Gehälter erhalten und sind Miete und Finanzierungsraten weiterzuzahlen.</p>
<h3><strong>Die Berufshaftpflichtversicherung ist vorgeschrieben</strong></h3>
<p>Neben der Absicherung äußerer Einflüsse des Praxisbetriebs, kommt der Haftpflichtversicherung eine große Bedeutung zu. Insbesondere in medizinischen Jobs können Behandlungsfehler weitreichende und teure Folgen haben. Darum ist die Berufshaftpflichtversicherung hier gesetzlich vorgeschrieben.</p>
<p>Sie kommt für eine falsche Diagnose oder einen Behandlungsfehler und seine Konsequenzen auf. Hierbei sind in der Regel nicht-ärztliche Mitarbeiter, angestellte Ärzte und Vertretungsärzte derselben Fachrichtung eingeschlossen. Ausgenommen ist eine vorsätzliche Falschbehandlung.</p>
<h3><strong>Inhaltsversicherung für das Praxisinventar</strong></h3>
<p>Auch Geräte einer Arzt-Praxis stellen einen erheblichen Wert dar. Mit der Inhaltsversicherung – oder auch Praxisinventarversicherung – kann die gesamte Praxiseinrichtung gegen die finanziellen Folgen von Leitungswasserschäden, Feuer, Folgeschäden nach einem Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl sowie Vandalismus geschützt werden.</p>
<p>Ein wichtiger Punkt ist hier, ähnlich wie bei der privaten Hausratversicherung, eine Unterversicherung zu vermeiden. Anderenfalls müsste der Arzt eventuell einen Eigenanteil aus eigener Tasche zahlen. Dafür kann der Mediziner zum Beispiel einen Tarif wählen, der auf eine eventuelle Unterversicherung verzichtet.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Elektronikversicherung ergänzt die Inhaltsversicherung</strong></h3>
<p>Computer, Tablets, die verschiedensten medizintechnischen Geräte – in einer Arzt-, insbesondere in einer modernen Facharztpraxis, kommt hier schnell eine hohe Summe zusammen. Auch sie werden daher im besten Fall eigens abgesichert. Die Elektronikversicherung ist hier die passende Wahl.</p>
<h3><strong>Angriffe aus dem Internet nicht unterschätzen</strong></h3>
<p>Ergänzt werden kann die Elektronikversicherung durch eine Cyber-Versicherung. Längst werden nicht mehr nur große Konzerne, Behörden oder Institutionen Opfer von Angriffen aus dem Internet. Kleinere Unternehmen, und damit Arztpraxen, können ebenso attackiert werden. Dort lagern viele hochsensible Daten, die nicht in falsche Hände geraten dürfen. Auch angesichts der verschärften Regelungen aus der Datenschutzgrundverordnung ist eine eigene Cyber-Versicherung für die Arztpraxis durchaus sinnvoll.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 24 Nov 2020 07:55:54 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/06/1554289926-doctor-1149149_1920_pixabay.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wie hoch die Deckungssumme sein sollte]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Private Haftpflichtversicherung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>225</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/private-haftpflichtversicherung-wie-hoch-die-deckungssumme-sein-sollte/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Wer anderen durch Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn einen Schaden zufügt, muss dafür geradestehen. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist daher unverzichtbar. Gehört sie doch zu den existenziellen Absicherungen. Ein entscheidender Punkt dabei: die Höhe der vereinbarten Deckungssumme.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Wenn Sie einem anderen Menschen einen Schaden zufügen, ganz gleich ob es sich um einen Sach-, Personen- oder einen Vermögensschaden handelt, müssen Sie für einen finanziellen Ausgleich sorgen. Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch in Paragraph 823, dem „Schadensersatzparagraph“, festgehalten.</p>
<p>Da es insbesondere bei Personenschäden schnell extrem teuer werden kann, ist eine private Haftpflichtversicherung ein Muss. Es handelt sich um eine Existenzabsicherung. Dabei leistet die Privathaftpflichtversicherung (PHV) bei unabsichtlich, fahrlässig und auch grob fahrlässig verursachten Schäden.</p>
<p>Besonders wichtig bei der Absicherung ist die Deckungssumme, auch Versicherungssumme genannt. Darüber wird festgelegt, bis zu welchem Betrag die private Haftpflichtversicherung höchstens Schäden übernimmt.</p>
<h3><strong>Mindestens 10 Millionen Euro empfehlen Verbraucherschützer</strong></h3>
<p>Die angebotenen Deckungssummen variieren zwischen 5 und 60 Millionen Euro. Verbraucherschützer empfehlen, mindestens 10 Millionen Euro zu versichern. Wichtig sei, dass dieser Betrag für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gleichermaßen angesetzt sei. Beträgt der Schaden mehr als die vereinbarte Summe, muss der Verursacher für die Differenz selbst aufkommen.</p>
<p>An der Deckungssumme bemisst sich die Höhe der Prämie. Prinzipiell gilt: Je höher dieser Wert, desto höher der Betrag, der für die private Haftpflichtversicherung aufgewendet werden muss.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Regelmäßig die Police überprüfen</strong></h3>
<p>Wie bei allen anderen Policen ist auch bei der privaten Haftpflichtversicherung eine regelmäßige Überprüfung der Bedingungen, Leistungen und der Höhe des Beitrags unumgänglich. Versicherer passen ihre Versicherungsbedingungen regelmäßig an aktuelle Gegebenheiten an. Die Deckungssumme zum Beispiel kann bei neueren Verträgen deutlich höher sein als bei älteren – und das bei einer nicht zwingend höheren Prämie.</p>
<h3><strong>Wer sollte sich wie versichern?</strong></h3>
<p>In den Single-Tarifen wird nur der Versicherungsnehmer geschützt. Im Familien-Tarif dagegen wird dieser Schutz auf Familienmitglieder ausgeweitet. Bei der Absicherung einer Familie kann es sinnvoll sein, einen Tarif mit dem Einschluss für deliktunfähige Kinder zu wählen. Damit sind Schäden, die durch Minderjährige unter sieben Jahren verursacht werden, ebenfalls abgedeckt. Grundsätzlich sind Kinder bis einschließlich ihrer ersten Ausbildung bei ihren Eltern mitversichert. Auch Menschen in einer eheähnlichen Gemeinschaft können auf eine gemeinsame private Haftpflichtversicherung setzen. Der Partner sollte jedoch explizit aufgenommen werden.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 23 Nov 2020 07:54:33 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1554290521-glass_Pixabay-1497231_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Warum sie für Heilberufler so wichtig ist]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Berufshaftpflicht]]></subTitle>
                                
                                <newsId>224</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/berufshaftpflicht-warum-sie-fuer-heilberufler-so-wichtig-ist/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Heilberufe wie Physiotherapeut, Podologe oder Chiropraktiker sind nicht nur sehr anspruchsvoll. Sie bergen auch hohe Risiken. Schon kleine Behandlungsfehler können schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesundheit der Patienten haben. Schnell sind Heilberufler in der Haftung, eine gute Absicherung gegen Personen- und Vermögensschäden ist darum unerlässlich. Lesen Sie hier, wie Sie sich richtig schützen. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>In einigen Bundesländern zählt die Berufshaftpflicht zu den obligatorischen Versicherungen für frei tätige Heilberufler. Aus gutem Grund: Die finanziellen Folgen einer falschen Behandlung durch einen Arzt oder Therapeuten können erheblich sein. Wer im Schadensfall keine Berufshaftpflicht oder einen zu knapp bemessenen Versicherungsschutz hat, haftet mit dem Privatvermögen. Im schlimmsten Fall sind auf einen Schlag alle finanziellen Rücklagen oder gar das Eigenheim verloren, der über die Jahre hart erarbeiteter Wohlstand ist dahin.</p>
<h3><strong>Kleiner Fehler, großer Schaden</strong></h3>
<p>Diese Gefahr besteht nicht nur, wenn ein Chiropraktiker den Halswirbel eines Patienten falsch einrenkt und der im Anschluss unter Lähmungen leidet. Auch kleinere Behandlungsfehler können fatale finanzielle Folgen haben und hohe Personen- und Vermögensschäden nach sich ziehen. Das gilt zum Beispiel für die Masseurin, die während der Behandlung den Nerv eines Patienten einklemmt und monatelang für dessen Verdienstausfall aufkommen muss. Oder für den medizinischen Fußpfleger, der einen Diabetiker so unglücklich verletzt, dass sich der Patient einer Amputation unterziehen muss und berufsunfähig wird. So kann aus einem kleinen Behandlungsfehler ein Millionenschaden werden.</p>
<p>Wegen all dieser besonderen Gefahren für frei tätige Heilberufler ist eine gute Berufshaftpflichtversicherung enorm wichtig. Sie kommt für alle Personen- und Vermögensschäden im Zusammenhang mit der beruflichen Arbeit auf. Versichert sind alle Tätigkeiten, die der Heilberufler aufgrund seiner Aus- und Weiterbildung ausführen darf. Beschäftigt der Versicherte Angestellte in seiner Praxis, sind auch sie zu gleichen Bedingungen mitversichert.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Auf die Höhe der Deckungssumme achten<br />
</strong></h3>
<p>Die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung sollte nicht zu knapp bemessen sein. Üblich sind drei Millionen Euro für Personen- und Vermögensschäden sowie Sachschäden, zum Beispiel an teuren Geräten zur Behandlung von Patienten. In der Regel bezieht sich die Deckungssumme auf den jährlichen Gesamtschaden. Übersteigt die Summe aller Schäden den Deckungsbetrag, haftet der Heilberufler für die Differenz. Auch diese Haftungsverpflichtung kann erheblich sein und zur existenziellen Bedrohung werden.</p>
<p>Empfehlenswert ist daher eine Versicherungssumme in Höhe von fünf Millionen Euro. Eine so ausgestaltete Berufshaftpflicht schützt nicht nur den versicherten Heilberufler, sondern indirekt auch den geschädigten Patienten vor der Insolvenz seines schadenersatzpflichtigen Therapeuten.</p>
<h3><strong>Wie die Berufshaftpflicht bei Streitigkeiten hilft</strong></h3>
<p>Neben der unerlässlichen Absicherung gegen Personen- und Vermögensschäden bietet die Berufshaftpflichtversicherung einen weiteren großen Vorteil für freiberufliche Heilberufler. Die Versicherung übernimmt auch eine passive Rechtsschutzfunktion, indem sie prüft, ob einen gegen den Heilberufler gerichtete Forderung berechtigt ist.</p>
<p>Ist der Anspruch korrekt, leistet die Versicherung Schadenersatz bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Ist die Forderung aber unberechtigt, wehrt sie sie stellvertretend für ihren Versicherten ab – notfalls mit juristischen Mitteln und vor Gericht. So können sich Heilberufler ganz auf das konzentrieren, wofür sie ausgebildet wurden: anderen Menschen zu helfen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 20 Nov 2020 07:53:02 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/11/Massage_teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Jens Lehmann</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Immer mehr Deutsche haben eine Zahnzusatzversicherung ]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Warum sie so wichtig ist ]]></subTitle>
                                
                                <newsId>223</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/warum-sie-so-wichtig-ist-immer-mehr-deutsche-haben-eine-zahnzusatzversicherung/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Kronen, Inlays, Implantate: Hochwertiger, ästhetischer Zahnersatz ist sehr teuer. Darum haben mittlerweile mehr als 16 Millionen Deutsche eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen – Tendenz steigend. Lesen Sie hier, warum die Police so wichtig ist, was sie kostet und was die Versicherer leisten.  </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Zahntarife zählen seit Jahren zu den populärsten Zusatzversicherungen überhaupt. Laut PKV-Spitzenverband nahm die Zahl der Policen 2019 um etwa 389.000 Versicherte oder 2,4 Prozent zu. Insgesamt haben damit aktuell rund 16,4 Millionen Deutsche eine private Zahnzusatzversicherung.</p>
<p>Die Beliebtheit dieser Absicherung hat gute Gründe. Seit 2005 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen bei Zahnbehandlungen nur noch die medizinisch notwendigen Basiskosten. Selbst für den einfachsten Zahnersatz müssen Patienten ohne Zusatzpolice bis zur Hälfte der Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Bei hochwertigen Lösungen wie Implantaten steigt der Eigenanteil auf bis zu 90 Prozent der Behandlungskosten. Von den durchschnittlichen Kosten für ein Implantat von etwa 3500 Euro tragen Patienten also rund 3150 Euro selbst – pro Sanierungsfall.</p>
<h3><strong>Zusatzversicherung trägt bis zu 90 Prozent der Zahnersatzkosten</strong></h3>
<p>Versicherer übernehmen nach Abzug des geringen Kostenanteils der gesetzlichen Krankenkasse zwischen 75 und 90 Prozent der Zahnersatzrechnung. Im genannten Beispiel würde die Zusatzversicherung gut 2800 Euro der Implantatkosten übernehmen, der Eigenanteil des Patienten sänke dadurch auf nur noch rund 350 Euro. Neben Zahnersatz deckt die Zahnzusatzversicherung auch bis zu 90 Prozent der Kosten für andere Zahnbehandlungen wie Inlays oder Wurzelbehandlungen ab und bezuschusst darüber hinaus prophylaktische Maßnahmen wie die professionelle Zahnreinigung.</p>
<p>Je nach individuellen Wünschen und Bedürfnissen lässt sich der Versicherungsschutz weiter ausbauen. Bei Kindern ist beispielsweise häufig ein Baustein für kieferorthopädische Behandlungen sinnvoll, bei Älteren sollte der Versicherungsschwerpunkt dagegen auf möglichst hohen Zahnersatzleistungen liegen.</p>
<h3><strong>Warum sich die Zahnzusatzversicherung auch für Ältere lohnt</strong></h3>
<p>Die Kosten für Zahnzusatzversicherungen starten bereits unter zehn Euro im Monat für junge Erwachsene. Mit zunehmendem Alter wird der Schutz teurer, weil das Risiko kostspieliger Behandlungen steigt. Ein 50-Jähriger muss mit monatlichen Kosten von mindestens 30 Euro rechnen.</p>
<p>Angesichts der hohen Behandlungskosten und der geringen Regelversorgung der gesetzlichen Kassen rechnet sich eine Zahnzusatzpolice dennoch auch für Ältere in vielen Fällen. Der Beitrag zahlt sich buchstäblich aus, wenn innerhalb der ersten zehn Versicherungsjahre hochwertiger Zahnersatz notwendig wird.</p>
<p>Wer dagegen keinen Wert auf eine ästhetische Zahnersatzlösung legt und mit einer kostengünstigen Standardversorgung zufrieden ist, benötigt nicht unbedingt eine Zahnzusatzversicherung. Denn der Eigenanteil bei schlichten Brücken ist überschaubar. Eine Zusatzpolice lohnt sich dennoch, wenn in kürzerer Zeit mehrere Zähne nach Standardverfahren saniert werden müssen. In solchen Fällen steigt der Eigenanteil in der Summe schnell auf mehrere tausend Euro. Mit Zahnzusatzversicherung stünden Patienten meist auch hier finanziell besser da, zumal die gesetzlichen Krankenkassen ihre Leistungen im Bereich der zahnärztlichen Versorgung stetig weiter einschränken.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Sofortiger Schutz ohne Wartezeit</strong></h3>
<p>Wichtig beim Neuabschluss einer Zahnzusatzpolice: In der Regel gewährt der Versicherer keine Leistungen für laufende oder bereits absehbare Zahnbehandlungen.</p>
<p>Bei der Mehrzahl der Zusatzversicherer beginnt mit dem Vertragsabschluss auch der Leistungsanspruch. Sie verzichten auf eine Wartezeit und gewähren ihren Kunden sofortigen Schutz ab Vertragsunterschrift. Meist gelten jedoch zunächst Leistungsbegrenzungen, bevor der volle Versicherungsschutz eintritt. Ein Grund mehr für Patienten, sich frühzeitig mit dem Abschluss einer guten und günstigen Zahnzusatzversicherung zu befassen, bevor teure Behandlungen notwendig werden.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 19 Nov 2020 07:48:28 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/11/Zahnzusatz_teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Jens Lehmann</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So können Eltern ihr Kind krankenversichern]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Privat oder gesetzlich?]]></subTitle>
                                
                                <newsId>222</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/privat-oder-gesetzlich/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Die Geburt eines Kindes gehört für Eltern zu den schönsten Momenten ihres Lebens. Allerdings knüpfen sich daran auch viele Fragen, die beantwortet werden müssen. Eine Frage, die schon vor der Geburt geregelt werden sollte, ist die nach der zukünftigen Krankenversicherung des neuen Erdenbürgers. Das duale Gesundheitssystem bietet dazu verschiedene Möglichkeiten. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Mit fortschreitender Schwangerschaft kümmern sich Mutter und Vater zunehmend darum, was das Baby braucht, wenn es auf der Welt angekommen ist. Das Kinderzimmer wird liebevoll eingerichtet, die ersten Strampler, Bodys, Spielzeuge gekauft. Oft muss schon ein Betreuungsplatz in der Kinderkrippe angemeldet werden.</p>
<p>Da alle Untersuchungen während der Schwangerschaft durch die Krankenversicherung der Mutter abgedeckt sind, gehört die Krankenversicherung des Kindes oftmals nicht zu den Dingen, die ganz oben auf der To-do-Liste der werdenden Eltern stehen. Dabei ist das Thema wichtig und sollte möglichst rechtzeitig vor der Geburt oder einer Adoption überlegt werden.</p>
<h3><strong>Eltern können für ihr Kind wählen</strong></h3>
<p>Je nach Status der Eltern kann oder muss das Kind gesetzlich oder privat krankenversichert werden. Wenn beide Eltern privat versichert sind, ist die Sache klar. Auch das Kind kommt in die private Krankenversicherung. Es kann nicht über die beitragsfreie Familienversicherung einer Krankenkasse versichert werden. Für Kinder von Beamten gibt es ebenfalls die Beihilfe.</p>
<p>Etwas anders sieht es aus, wenn beide Eltern Mitglieder eine Krankenkasse sind. In dieser Konstellation bekommt ihr Nachwuchs automatisch die Familienversicherung. Im Gegensatz zu der Variante, wenn beide Eltern privat versichert sind und dadurch keine Wahl besteht, können gesetzlich versicherte Eltern ihr Kind auch in der privaten Krankenversicherung unterbringen. Der Verband der Privaten Krankenversicherung weist interessierte Mütter und Väter darauf hin, dass viele Krankenversicherer Tarife ab Geburt anbieten, auch wenn die Eltern nicht dort versichert sind. Zur Festlegung des Beitrages wird in diesem Fall die Gesundheit des Kindes geprüft.</p>
<p>Ebenfalls eine Wahlmöglichkeit besteht, wenn ein Elternteil gesetzlich und das andere privat versichert ist. Für das Kind kann zwischen beiden Absicherungen gewählt werden. Verdient der privat Krankenversicherte Elternteil jedoch mehr als der gesetzlich versicherte und liegt das Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2020: 62.550 Euro) fällt die beitragsfreie Familienversicherung flach. Es muss ein Beitrag gezahlt werden. Das gilt jedoch nur, wenn die Eltern verheiratet sind.</p>
<h3><strong>In der PKV gilt die Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung</strong></h3>
<p>Im ersten Fall, wenn beide Eltern privat versichert sind, gilt, dass Neugeborene innerhalb von zwei Monaten nach der Entbindung beim gleichen Versicherer angemeldet werden können – ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsprüfung. Der Elternteil, bei dem das Kind versichert werden soll, muss mindestens drei Monate bei dem Versicherer versichert sein.</p>
<p>Grundlage dieser Regelung ist die sogenannte Kindernachversicherung. Für Versicherer besteht ein Kontrahierungszwang. Sie verpflichten sich, das Baby analog dem Leistungsumfang ihrer Eltern zu versicherung. Das heißt, der Leistungsumfang kann nicht höher sein als der des Vaters oder der Mutter. Der Selbstbehalt kann gegebenenfalls niedriger sein. Hier sehen die Versicherer keinen höheren Leistungsumfang.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Kinder können mit Gesundheitsprüfung auch höher versichert werden</strong></h3>
<p>Sollte ein höherer Versicherungsschutz gewünscht werden, ist das möglich. Jedoch muss dafür der Gesundheitszustand des Kindes geprüft werden. So oder so ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig beim Versicherer zu informieren.</p>
<p>Auch bei einer Adoption gilt die Nachversicherungspflicht. Hier muss die Anmeldung innerhalb von zwei Monaten nach dem rechtskräftigen Adoptionsbeschluss beim Krankenversicherer der Adoptiveltern erfolgen. Allerdings gibt es insofern eine Abweichung zu leiblichen Kindern, als dass hier ein Risikozuschlag bei Vorerkrankungen oder einer Behinderung von höchstens 100 Prozent erhoben werden kann.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 16 Nov 2020 10:39:38 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/11/Familie_teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So bekämpfen Sie den Winter- und Corona-Blues]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Mit dem Laub fällt die Stimmung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>221</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/mit-dem-laub-faellt-die-stimmung-so-bekaempfen-sie-den-winter-und-corona-blues/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Die Tage werden immer kürzer, trüber und kälter. Dazu kommen die Corona-Einschränkungen. Das trübt bei vielen Menschen die Stimmung und führt zu einem Winterblues. Hält dieser Zustand länger als zwei Wochen an, sprechen Experten von einer saisonal abhängigen Winterdepreesion. Hier erfahren Sie, was dagegen hilft.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Vielleicht kennen Sie das auch: Wenn die Tage kürzer werden, schlägt das auf die Stimmung. Es sich drinnen gemütlich zu machen, hilft dann irgendwann auch nicht mehr viel. Dazu kommen die Einschränkungen durch die Corona-Krise. Sie haben einen Winterblues. Nicht immer wird daraus gleich eine Winterdepression. Und auch eine klassische Depression muss nicht dahinterstecken. Ob Sie gefährdet sind, kann ein <a href="https://www.deutsche-depressionshilfe.de/depression-infos-und-hilfe/selbsttest-offline" target="_blank" rel="noopener"><strong>Test von der Deutschen Depressionshilfe</strong></a> ermitteln. Eine gesicherte Diagnose kann jedoch nur ein Arzt stellen.</p>
<h3>Mögliche Symptome</h3>
<p>Die Winterdepression äußert sich durch andere Anzeichen als die klassische Depression. Betroffene schlafen in dieser Jahreszeit mehr.  Das Aufstehen fällt ihnen schwer. Auch verspüren sie meist mehr Appetit – insbesondere nach Süßigkeiten. Das passiert jedoch vielen Menschen in der dunklen Jahreszeit und ist an sich nicht ungewöhnlich. Treten jedoch weitere Symptome wie Erschöpfung, Angstzustände oder Konzentra­tionsstörungen auf, sollten Sie das von einem Arzt abklären lassen.</p>
<h3>Mit Licht der Seele helfen</h3>
<p>Eine Therapie mit Licht kann helfen, das Stimmungstief zu lindern. Durch den Lichtmangel schüttet der Körper weniger Endorphine aus, was zu einer gedrückten Stimmung führt. An kalten, dunklen und nassen Tagen halten sich viele Menschen zu selten draußen auf. Mit einer Lichttherapie werden die Sonnenstrahlen nachempfunden. Damit kann auch verhindert werden, dass zu viel Melatonin, verantwortlich für Müdigkeit, depressive Stimmungen und Antriebslosigkeit, ausgeschüttet wird.</p>
<p>„Geräte für den Gebrauch zu Hause sind heute unkompliziert nutzbar und erschwinglich“, so Psychiaterin Sabine Köhler, Vorsitzende des Berufsverbands Deutscher Nervenärzte, gegenüber der Apotheken Umschau. Aber: nur geprüfte Appa­rate verwenden – und nur nach ärz­t­licher Empfehlung. Die empfohlene Lux-Zahl – die Einheit für die Intensität des Lichts – beträgt 10 000. Eine Tageslichtlampe sollte etwa 30 Minuten am Tag verwendet werden, am besten morgens und abends.</p>
<p>Durch den Lichtmangel fehlt es vielen Menschen auch an Vitamin D, das bei Sonnenlicht in der Haut gebildet wird. Vitamin-D-Mangel kann zu Konzentrationsschwäche und Ermattung führen.  Alternativ kann Vitamin D auch in Tablettenform aufgenommen werden.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3>Auch im Winter regelmäßig draußen aufhalten</h3>
<p>Halten Sie sich auch in der dunklen Jahreszeit – möglichst bei Tageslicht – so oft wie möglich im Freien auf, denn körperliche Aktivität an der frischen Luft hellt nachweislich die Stimmung auf. Spaziergänge, leichtes Joggen oder Nordic Walking stärken zudem den Kreislauf und vertreiben die Müdigkeit.</p>
<p>Wichtig ist auch eine richtige Ernährung mit Lebensmitteln, die den Körper nicht noch zusätzlich belasten und träge machen. Experten empfehlen Bananen, Ananas, Datteln, Feigen, Avocados, Nüsse, Haferflocken, Fisch, Sojabohnen, ungeschälten Reis und - in Maßen - dunkle Schokolade.</p>
<p>Pflegen Sie auch, so weit das derzeit möglich und erlaubt ist, soziale Kontakte. Wenn Sie im Homeoffice sind oder gar in Quarantäne, verabreden Sie sich mit Freunden und Familie zum Telefonieren. Auch Chats oder Onlineforen helfen gegen die Einsamkeit und den Winterblues.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 11 Nov 2020 09:28:46 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/11/Teaser_Winterblues.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Die 7 wichtigsten Versicherungen für Unternehmen]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Gewerbliche Risiken]]></subTitle>
                                
                                <newsId>220</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/gewerbliche-risiken-die-7-wichtigsten-versicherungen-fuer-unternehmen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Selbstständige müssen viele Themen rund um die Absicherung ihres Geschäfts und die eigene Vorsorge im Fokus haben. Je nach Branche kommen auch speziellere Gefahren auf ein Unternehmen zu. Wir stellen die 7 wichtigsten Versicherungen für Betriebe vor.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Das eigene Unternehmen kann einige Risiken bergen. Alle müssen Sie als Unternehmer auf dem Zettel haben. Versicherungen sind ein wichtiger Teil dieser Risikobewertung. Denn Sie müssen bewerten, wie teuer der Schaden sein würde, und ob dadurch die Existenz des Betriebes bedroht werden könnte. Je nachdem, ob diese Frage mit „ja“ oder „nein“ beantwortet wird, ist eine Versicherung notwendig oder zumindest sinnvoll.</p>
<p>Dabei gilt es zu unterscheiden, ob es sich bei den eventuell auftretenden Schäden um Personen-, Sach- oder Vermögensschäden handelt. Und als Unternehmer dürfen Sie zudem auch die eigene, persönliche Vorsorge nicht vernachlässigen. Die Krankenversicherung und eine Altersvorsorge stehen dabei ganz oben auf der Prioritätenliste.</p>
<h3><strong>Betriebshaftpflicht</strong></h3>
<p>So wichtig im privaten Leben die private Haftpflichtversicherung ist, so wichtig ist die Betriebshaftpflichtversicherung im beruflichen Bereich. Denn sollte durch Ihre Arbeit oder die eines Mitarbeiters einer dritten Person ein Schaden entstehen, leistet diese Versicherung. Das gilt für Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden, die sogenannten unechten Vermögensschäden. Sie entstehen, wenn ein Personen- oder Sachschaden zum Beispiel einen Verdienstausfall nach sich ziehen.</p>
<h3><strong>Berufshaftpflicht- (oder auch Vermögensschadenhaftpflicht-)versicherung</strong></h3>
<p>Während diese unechten Vermögensschäden in der Betriebshaftpflichtversicherung enthalten sind, benötigen einige Berufsgruppen, insbesondere beratende Berufe, die eigenständige Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Für Ärzte, Rechtsanwälte und Versicherungsvermittler etwa ist eine Berufshaftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben.</p>
<h3><strong>Inhaltsversicherung</strong></h3>
<p>Die Kosten der technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtung, wie Büroausstattung, Maschinen und Werkzeuge, aber auch Waren können durch die Inhaltsversicherung abgesichert werden. Bei Schäden zum Beispiel durch einen Einbruchdiebstahl oder durch Vandalismus, durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm und Hagel springt die Versicherung ein. Je wertvoller die Maschinen und die Einrichtung im Betrieb sind, desto eher lohnt sich eine entsprechende Police.</p>
<h3><strong>Betriebsunterbrechung</strong></h3>
<p>Insbesondere jetzt während der Corona-Pandemie kommt der Betriebsunterbrechungsversicherung eine enorme Bedeutung zu. Muss ein Unternehmen seinen Geschäftsbetrieb unterbrechen, weil es behördlich so angeordnet wird, kann der Einkommensverlust hierüber ausgeglichen werden. Strittig ist derzeit bei einigen Versicherern, ob der neue Virus überhaupt zu den versicherten Risiken gehört. Daran zeigt sich, wie wichtig es ist, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen. Auch durch einen Brand im Lager oder nach einem Cyber-Angriff kann ein Unternehmen quasi stillgelegt sein, auch in diesen Fällen springt die Betriebsunterbrechungsversicherung bei passender Ausgestaltung ein, und zahlt etwa die Gehälter der Mitarbeiter weiter.</p>
<h3><strong>Maschinen- oder Elektronikversicherung</strong></h3>
<p>Zwar deckt die Inhaltsversicherung bereits Schäden an elektrischen Geräten ab, doch nur dann, wenn sie durch die dort versicherten Risiken entstanden sind. Dazu gehören Leitungswasser, Feuer, Einbruch und Sturm. Andere Gefahren für die technische Ausstattung, etwa durch Überspannung, Bedienungsfehler oder Sabotage, sind dort nicht enthalten. Sie müssen daher mit einer eigenen Maschinen- oder Elektronikversicherung abgedeckt werden.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Firmenfahrzeuge absichern<br />
</strong></h3>
<p>Wenn Sie als Unternehmer, insbesondere in der Startphase, über die notwendigen Versicherungen für ihren Betrieb nachdenken, stellt sich auch die Frage, ob sie Firmenfahrzeuge brauchen. Wenn ja, benötigen Sie dafür jeweils eine Kfz-Versicherung. Sind mehr Autos geplant, kann eine Flottenversicherung passend sein. Eventuell muss eine Transportversicherung den Versicherungsschutz beim Thema Verkehr noch ergänzen.</p>
<h3><strong>Cyber-Versicherung</strong></h3>
<p>Die siebte Versicherung, die immer wichtiger wird, schützt Ihr Unternehmen vor den finanziellen Auswirkungen eines Hacker-Angriffs. So vielfältig die Attacken in diesem digitalen Zeitalter sind, so verschieden sind die Folgen daraus. Cyber-Policen übernehmen in der Regel die Kosten für die Wiederherstellung der Daten sowie den Ausfall des Gewinns für die Zeit dieser Betriebsunterbrechung. Zum Abschluss eines Produkts gehört dabei auch, die IT des Unternehmens besser zu schützen, zum Beispiel indem ein Antivirenschutz eingerichtet wird.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 09 Nov 2020 09:23:30 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554290075-boss-3385070_1920_pixabay.jpg</imagePath>
                                
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                        <item>
                                <title><![CDATA[Warum die Beiträge in der PKV jetzt erhöht werden]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Beitragsanpassungen]]></subTitle>
                                
                                <newsId>218</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/beitragsanpassungen-warum-die-beitraege-in-der-pkv-jetzt-erhoeht-werden/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Wenn eine Versicherung ihre Beiträge erhöht, ist das für Kunden oft ein Grund zum Ärgern. Doch nie geschieht solche eine Anpassung willkürlich. Bei der privaten Krankenversicherung etwa spielen viele Faktoren, wie die steigende Lebenserwartung und höhere Kosten im Gesundheitssystem, eine Rolle. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Derzeit bekommen viele Versicherungskunden wieder Post von ihren Versicherern. Bei vielen Verträgen stehen jetzt die Beitragsanpassungen ab 1. Januar 2021 ins Haus. Das gilt auch für die private Krankenversicherung.</p>
<p>Manches Mal fallen die Anpassungen bei einem Vertrag etwas höher aus, während sie im nächsten Jahr vielleicht aussetzen. Aber während in der PKV die Leistungen in dem einmal gewählten Tarif konstant bleiben, gilt das für die gesetzliche Krankenversicherung so nicht. Dort werden seit Jahren die Leistungen immer wieder gekürzt. Und auch in der GKV kann es Beitragserhöhungen über den Zusatzbeitrag geben. Für 2021 wird er wegen der höheren Kosten durch die Corona-Pandemie aller Wahrscheinlichkeit nach bei vielen Krankenkassen höher ausfallen.</p>
<h3><strong>Tarife in der PKV sind kapitalgedeckt</strong></h3>
<p>Das Prinzip hinter der Kalkulation der Beiträge in der PKV besteht in der Kapitaldeckung. Das heißt, der monatliche Beitrag wird zum einen dafür genutzt, die Krankheitskosten zu decken und zum anderen, um eine Rücklage, die Alterungsrückstellung, aufzubauen. Dabei spart nicht jeder Versicherte für sich, sondern alle Versicherte eines Jahrgangs legen in dem jeweiligen Tarif gemeinsam Geld zurück. Das wird dann verwendet, wenn die Krankheitskosten im Alter steigen. Auch die aktuellen Krankheitskosten werden von allen Versicherten des Jahrgangs in dem Tarif getragen. Auf diese Weise gewährleistet ein Versicherer eine Beitragsentwicklung, die sich unabhängig vom Gesundheitszustand seiner Versicherten entwickelt.</p>
<p>Wie hoch nun der Beitrag eines Neukunden ist, berechnen die Versicherungsmathematiker unter Berücksichtigung der aktuellen Lebenserwartung. Dazu gesellen sich die derzeitigen Krankheitskosten sowie die erwarteten Kosten für den medizinischen Fortschritt. Dieser sogenannte Risikobeitrag erhöht sich um die Alterungsrückstellungen. Die Höhe dieses voll zu verzinsenden Sparanteils muss so gewählt werden, dass im Alter steigende Krankheitskosten dadurch aufgefangen werden.</p>
<h3><strong>Der neue Beitrag hängt von vielen Faktoren ab</strong></h3>
<p>Zu diesem Nettobeitrag gesellen sich die Verwaltungskosten, ein gesetzlich vorgeschriebener Sicherheitszuschlag von mindestens 5 Prozent. Zudem zahlen die privat Krankenversicherten bis zum 60. Lebensjahr noch den 10-prozentigen gesetzlichen Beitragszuschlag. Auch dieser soll ab einem Alter von 65 dafür sorgen, dass die höheren Krankheitskosten gedeckt sind.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Ob der Krankenversicherer nun diesen einmal errechneten Beitrag anpassen muss, hängt zum einen davon ab, wie sich die Lebenserwartung zum ursprünglich angenommen Wert entwickelt. Zum anderen muss einbezogen werden, wie es um die Ausgaben steht. Hier müssen insbesondere die Inflation sowie die Kostenentwicklung des medizinischen Fortschritts berücksichtigt werden.</p>
<p>Weichen diese Ausgaben um mindestens 5 Prozent von der bisherigen Kalkulation ab, können die Beiträge überprüft werden. Sind es gar 10 Prozent mehr Kosten, die produziert wurden, müssen laut Gesetzgeber die monatlichen Prämien überprüft werden.</p>
<p>Ist eine Beitragsanpassung in mehreren Jahren hintereinander nicht notwendig, kann es vorkommen, dass in einem Jahr die Anpassung relativ hoch ausfällt. Grundsätzlich gilt: Ist eine Beitragsanpassung unumgänglich, geschieht das, weil es notwendig ist und immer unter Aufsicht eines unabhängigen Treuhänders.</p>
<p>Sie wollen mehr zu diesem Thema erfahren? Dann klicken Sie bitte <strong><a href="https://www.youtube.com/watch?v=__c1aegwIUM&amp;feature=youtu.be" target="_blank" rel="noopener">hier.</a></strong></p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 28 Oct 2020 12:41:12 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/10/Paar_teaser.jpg</imagePath>
                                
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                        <item>
                                <title><![CDATA[Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld – das sind die Unterschiede  ]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Zusatzversicherung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>217</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/zusatzversicherung-krankentagegeld-und-krankenhaustagegeld-das-sind-die-unterschiede/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Die Krankentagegeld- wird oft mit der Krankenhaustagegeld-Versicherung verwechselt. Beide sichern im Fall einer Krankheit dem Versicherten einen bestimmtem Geldbetrag zu. Doch damit enden die Gemeinsamkeiten. Wo die Unterschiede liegen, erfahren Sie hier. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Wenn Sie über die Absicherung Ihrer Arbeitskraft nachdenken, stellt sich auch die Frage, was im Falle einer längeren Erkrankung sinnvoll wäre. Denn gesetzlich vorgeschrieben ist die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für sechs Wochen. Manchmal leisten Unternehmen freiwillig darüber hinaus. In einigen Tarifverträgen ist zudem vereinbart, dass der Arbeitgeber das Krankengeld der Krankenkasse bis zum Nettolohn aufstockt.</p>
<h3><strong>Leistungen der Krankentagegeld-Versicherung</strong></h3>
<p>Dauert dieselbe Krankheit länger, muss nach sechs Wochen bei der gesetzlichen Krankenversicherung das sogenannte Krankengeld beantragt werden. Da das jedoch nur bei 70 Prozent des letzten Brutto-Gehalts – beziehungsweise maximal 90 Prozent des Netto-Gehalts – liegt, entsteht hier in aller Regel ein Defizit. Das kann durch eine private Vorsorge aufgestockt werden, nämlich mit einer Krankentagegeld-Versicherung.</p>
<p>Diese Policen sind auch wichtig für diejenigen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Denn sie bekommen auch kein Krankengeld. Privat Krankenversicherte müssen daher einen entsprechenden Tarif abschließen. Um diese Versicherungsleistung dann zu erhalten, genügt es, ein ärztliches Attest über den Zeitraum der Krankheit bei der Versicherung einzureichen.</p>
<h3><strong>Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld: die wichtigsten Unterschiede </strong></h3>
<p>Nicht zu verwechseln ist die Krankentagegeld-Versicherung jedoch mit der Krankenhaustagegeld-Versicherung. Das kleine Wörtchen „Haus“ macht hier einen riesigen Unterschied in der Bedeutung beider Absicherungen.</p>
<p>Die Krankentagegeld-Versicherung springt ein, sobald die Krankheit länger als sechs Wochen andauert. Wie hoch das Krankentagegeld sein sollte, hängt von den individuellen monatlichen Ausgaben ab. Es muss nicht unbedingt das gesamte Nettoeinkommen abgesichert werden. Übersteigen die Kosten das Krankengeld der Krankenkasse, kann die Krankentagegeld-Versicherung diese Lücke schließen. Krankengeld und Krankentagegeld zusammen dürfen jedoch das bisherige Netto-Gehalt nicht überschreiten.</p>
<p>Insbesondere für Besserverdienende ist wichtig zu wissen, dass das Krankengeld der Kasse begrenzt ist. Der Grund dafür liegt in der Beitragsbemessungsgrenze. Damit wird auch der Tagessatz des Krankengelds gedeckelt (rund 109 Euro, Stand 2020). Zudem muss der Versicherte beachten, dass von den 70 Prozent noch die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen werden. Das sind aktuell zusätzlich rund 12 Prozent.</p>
<p>Die Krankenhaustagegeld-Versicherung dagegen kommt ausschließlich für Zuzahlungen und sonstige Kosten bei einem Krankenhausaufenthalt auf. Wenn Sie stationär in eine Klinik aufgenommen werden, müssen Sie täglich eine Zuzahlung leisten. Dafür würden Sie aus einer Krankenhaustagegeld-Versicherung den bei Vertragsabschluss vereinbarten Betrag erhalten.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Welche Absicherung ist nun sinnvoll?</strong></h3>
<p>Hier gibt es keine allgemeingültige Antwort. Es kommt ganz auf den Einzelfall an, die persönlichen Wünsche und Vorstellungen sowie das Nettoeinkommen. Allerdings empfehlen Verbraucherschützer gesetzlich Krankenversicherten die zusätzliche Absicherung einer längeren Krankheit über das Krankentagegeld. Von einer Krankenhaustagegeld-Versicherung dagegen raten sie eher ab.</p>
<p>Privatversicherte müssen auf ihren Tarif achten, um die Krankentagegeld-Versicherung nutzen zu können. Meist ist sie enthalten. Hier kann noch gewählt werden, ob die Versicherung erst nach sechs Wochen einspringt oder eventuell bereits nach der vierten Woche. Das hängt davon ab, wie lange der Privatversicherte die Zeit ohne Einkünfte überstehen kann.</p>
<p>Beamte benötigen grundsätzlich keine Krankentagegeld-Versicherung. Ihr Dienstherr zahlt die Bezüge auch bei einer Krankheit weiter – unbefristet.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 27 Oct 2020 11:55:46 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/06/1554289962-surgery-1807541_1920_pixabay.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Freiwillig in die Rente einzahlen – lohnt sich das?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Gesetzliche Rentenversicherung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>216</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/gesetzliche-rentenversicherung-freiwillig-in-die-rente-einzahlen-lohnt-sich-das/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Wenn es um die gesetzliche Rentenversicherung geht, denken viele nur an die Pflichtbeiträge. Wenige wissen, dass zum Beispiel Selbstständige auch freiwillig Beiträge einzahlen können. Zudem können Versicherte ab 50 Jahren Sonderzahlungen leisten, um vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in den Ruhestand zu gehen. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Privat vorsorgen oder freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen? Vor dieser Entscheidung stehen Selbstständige, wenn sie ihre Altersvorsorge planen. Ebenso wie in die gesetzliche Kranken- und Arbeitslosenversicherung können Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung eintreten. Die freiwillige Pflichtversicherung muss innerhalb von fünf Jahren, nachdem sich der Interessent selbstständig gemacht hat, beantragt werden. In der Zeit der Selbstständigkeit ist sie bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.</p>
<p>Anzahl und Höhe der Beiträge kann der Versicherte frei wählen. Pro Kalenderjahr kann ein Monatsbeitrag entrichtet werden oder es können zwölf sein. Die Höhe kann im Jahr 2020 zwischen dem Mindestbeitrag von 83,70 Euro monatlich und dem Höchstbeitrag von 1.283,40 Euro liegen.</p>
<p><strong>Freiwillig gesetzlich versichern für die Erwerbsminderungsrente</strong></p>
<p>Je nach persönlicher Situation kann es für einen Selbstständigen sinnvoll sein, die gesetzliche Rente noch eine Zeitlang aufzustocken. Denn wer bereits einige Jahre oder gar Jahrzehnte in die gesetzliche Kasse eingezahlt hat, kann seinen späteren Anspruch durch weitere Zahlungen ausbauen.</p>
<p>Neben der Altersrente bleibt der Anspruch bei einer Erwerbsminderung bestehen. Gleiches gilt für den Hinterbliebenenschutz in Form einer Witwen- /Witwer- sowie (Halb-) Waisenrente. Auch eine Zulagenberechtigung für die Riester-Rente ergibt sich aus der gesetzlichen Rentenversicherung.</p>
<p><strong>Sonderzahlungen für den vorzeitigen Renteneintritt</strong></p>
<p>Aber auch über 50-jährige gesetzlich Versicherte mit dem Wunsch nach einem früheren Renteneintritt, können die Beiträge mit Sonderzahlungen aufstocken. Damit lassen sich die Abschläge kompensieren, die bei einem vorzeitigen Ruhestand erhoben würden.</p>
<p>Aktuell bekommt ein Rentner 0,3 Prozent jeden Monat weniger, wenn er die Regelaltersgrenze nicht erreicht hat. Für alle ab 1964 Geborene liegt diese Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Wer also mit 65 Jahren, und damit 24 Monate früher, den Ruhestand antreten möchte, verzichtet auf 7,2 Prozent Rente.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Um das zu vermeiden, können diese besagten Sonderzahlungen geleistet werden. Wie hoch dieser Betrag sein müsste, kann bei der Rentenversicherung erfragt werden. Das Online-Magazin „Finanztip“ hat hierfür im Februar 2020 ein Beispiel berechnet. Demnach müsste der Ruheständler bei einer erwarteten monatlichen Rente von 1.200 Euro, rund 21.000 Euro aufbringen, um den Verlust von 86 Euro monatlicher Rente auszugleichen.</p>
<p><strong>Einmalbeitrag oder monatliche Zahlung muss abgewogen werden</strong></p>
<p>Ob diese Summe als Einmalbetrag, etwa nach einer Erbschaft oder Auszahlung einer Lebensversicherung, oder in Teilen gezahlt wird, kann der Versicherte selbst entscheiden. Allerdings gilt als Stichtag der 31. März des Folgejahres. Bis dahin muss der Betrag bei der Rentenkasse eingegangen sein, um für das zurückliegende Jahr noch zu gelten.</p>
<p>Zu berücksichtigen wäre auch, dass sich mit einer Sonderzahlung heute, die aktuellen Rentenpunkte gesichert würden. Das wird vermutlich günstiger als es in einigen Jahren sein könnte. Die Renten orientieren sich an den Lohnsteigerungen in der Wirtschaft. Steigen die Löhne, steigen auch die Renten. Wieviel die erworbenen Rentenpunkte angesichts des demografischen Wandels in 10, 20 oder mehr Jahren tatsächlich wert sein werden, ist allerdings schwer vorhersehbar.</p>
<p>Ferner unterliegen die Beiträge zu bestimmten Rentenversicherungen einer Grenze bei der steuerlichen Berücksichtigung. Für das Jahr 2019 liegt sie bei 24.305 Euro, und für 2020 bei 25.046 Euro.</p>
<p><strong>Bei welcher Lebenserwartung sich die Sonderzahlung lohnt</strong></p>
<p>Ein weiterer nicht zu vernachlässigender Aspekt betrifft die Rendite. Hier hängt alles maßgeblich von der Lebensdauer des Versicherten sowie seinen Steuersätzen während der Zeit der Arbeit und als Rentner ab. Für das oben genannte „Finanztip“-Beispiel würde das bei einem Steuersatz von 35 Prozent während der Erwerbstätigkeit und 20 Prozent während der Rente bedeuten, dass sich die Investition von 21.000 Euro nach 17 Jahren rechnet. Das heißt, der Rentner müsste mindestens 82 Jahre alt werden, um sein eingesetztes Kapital zumindest wieder heraus zu bekommen.</p>
<p><strong>Gesetzliche Rentenversicherung versus private Vorsorge</strong></p>
<p>Wer die Möglichkeit sieht, Sonderzahlungen in der gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten, hat den finanziellen Spielraum, um eine private Vorsorge zu erwägen. Bei einer einmaligen Anlagesumme von 21.000 Euro, kann je nach Investition ein heute 50-Jähriger mit 65 Jahren in Rente gehen und den Abschlag von 86 Euro monatlich ausgleichen.</p>
<p>Über eine Fondspolice zum Beispiel kann er je nach Anbieter bei einer angenommenen Rendite von 4 Prozent mit mindestens 95 Euro jeden Monat rechnen. Entscheidet sich der Versicherte zehn Jahre früher, also mit 40 Jahren, unter sonst gleichen Bedingungen für diese Fondspolice kann er mit etwa 127 Euro jeden Monat mehr kalkulieren.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 23 Oct 2020 08:17:22 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/06/1554813580-harli-marten-135841-unsplash-scaled.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Influenza-Impfung]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Grippeschutz]]></subTitle>
                                
                                <newsId>215</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/grippeschutz-die-wichtigsten-fragen-und-antworten-zur-influenza-impfung/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Herbst- und Winterzeit ist auch Grippezeit. Angesichts der Entwicklungen bei der Corona-Pandemie stellt sich einmal mehr die Frage, wer sich überhaupt impfen lassen sollte? Wie wirkt sich eine Grippeschutz-Impfung auf eine mögliche Corona-Infektion aus? Und wer übernimmt die Kosten? Die Antworten gibt es hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>In den Herbstmonaten Oktober und November herrscht Hochkonjunktur in den Arztpraxen. Viele Patienten wollen sich jetzt ihre Grippeschutzimpfung abholen. Denn insbesondere Personen über 60 Jahre, Schwangere, Menschen mit Vorerkrankungen oder Personen in medizinischen und pflegerischen Berufen empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) die Grippeschutzimpfung.</p>
<p><strong>Wie spielen die Influenza- und die Corona-Viren zusammen?</strong></p>
<p>Für diese Risikogruppen gilt die Impfempfehlung auch – beziehungsweise gerade – während der aktuellen Corona-Pandemie. „Gerade im Rahmen der Covid-19-Pandemie ist eine hohe Influenza-Impfquote bei Risikogruppen essentiell, um in der Grippewelle schwere Influenza-Verläufe zu verhindern und Engpässe in Krankenhäusern (unter anderem bei Intensivbetten, Beatmungsplätzen) zu vermeiden“, heißt es dazu auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts (RKI).</p>
<p><strong>Wie sicher ist die Influenza-Impfung?</strong></p>
<p>Beim Thema Impfen stellt sich immer wieder die nach der Sicherheit. Das RKI sagt dazu: „Die Impfung ist gut verträglich.“ Zwar würden kurzzeitig Schmerzen an der Einstichstelle auftreten können, doch nach ein bis zwei Tagen sei das abgeklungen. Schwere und irreversible Nebenwirkungen, wie neurologische Ausfälle, seien sehr selten.</p>
<p>Wichtig sei zudem zu wissen, dass durch die Influenza-Impfung keine Grippe ausgelöst werden könne. Da für die Impfung bei Erwachsenen immer Totimpfstoffe genutzt würden, könne es durch die Impfung selbst zu keiner Infektion kommen.</p>
<p><strong>Worauf müssen ältere Menschen achten?</strong></p>
<p>Das Immunsystem wird mit zunehmendem Alter schwächer. Infektionen bei älteren Menschen können demzufolge schwerere Auswirkungen als bei jüngeren haben. Es können Komplikationen entstehen und eine Behandlung im Krankenhaus notwendig werden.</p>
<p>Ferner kann es aufgrund des schwächeren Immunsystems passieren, dass die Impfung weniger wirksam ist. Aus diesem Grund sei, so das RKI, ein sogenannter adjuvantierter saisonaler Impfstoff entwickelt worden. Dieser könne zum Beispiel eine erhöhte lokale Nebenwirkung an der Injektionsstelle, wie Schmerz, Rötung, Schwellung verursachen.</p>
<p><strong>Wie wirksam ist die Impfung?</strong></p>
<p>Laut RKI besteht bei jungen Erwachsenen nach einer Impfung gegen das Influenza-Virus ein Schutz von 80 Prozent. Bei Älteren beträgt der Schutz immerhin noch 40 bis 60 Prozent. Zudem würden die Infektionen, wenn sie denn doch auftreten, seltener so schwer verlaufen, wie sie es vermutlich ohne Impfschutz tun würden.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Zwar verändert sich das Influenza-Virus ständig, doch der Impfstoff wird genau aus diesem Grund jedes Jahr angepasst. Daher empfiehlt zum Beispiel auch die Weltgesundheitsorganisation, den Impfschutz jährlich aufzufrischen.</p>
<p>Allerdings wirkt die Impfung erst etwa 10 bis 14 Tage nach der Injektion voll. Wer sich also eventuell bereits vorher infiziert hat oder sich innerhalb dieser zwei Wochen ansteckt, ist noch nicht geschützt.</p>
<p><strong>Schützt die Impfung nur gegen eine Grippe?</strong></p>
<p>Laut Robert-Koch-Institut nicht. Es gebe Hinweise, dass das Influenza-Virus auch einen Risikofaktor für Herzinfarkt und Schlaganfall darstelle. Damit würde eine Impfung gegen den Erreger ebenfalls das Risiko dieser Erkrankungen als Folge einer Infektion mit Influenza-Viren senken können.</p>
<p><strong>Worin unterscheiden sich Grippe und grippaler Infekt?</strong></p>
<p>Bei einem grippalen Infekt, also einer Erkältung, führen andere Viren als Influenza zu den Symptomen. Gegen diese vielen verschiedenen Erkältungsviren (mehr als 200) kann nicht geimpft werden. Im Gegensatz zur „echten Grippe“ jedoch kommt es durch Erkältungen seltener zu schweren Folgeerkrankungen.</p>
<p><strong>Wer übernimmt die Kosten der Impfung?</strong></p>
<p>Nur für die Risikogruppen werden die Kosten grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Einige Krankenkassen weiten die Kostenübernahme wegen Corona derzeit jedoch auf alle ihre Versicherten aus. Wenn Sie sich impfen lassen möchten und nicht zur Risikogruppe gehört, erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Kasse, ob die Kosten übernommen werden. Ähnliche Regelungen bezüglich der Kostenübernahme gelten für die private Krankenversicherung.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 21 Oct 2020 09:57:42 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/02/Impfen_kategorie.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wie Sie die Zeitumstellung gut meistern]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Winterzeit]]></subTitle>
                                
                                <newsId>214</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/winterzeit-wie-sie-die-zeitumstellung-gut-meistern/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Am 25. Oktober werden die Uhren wieder auf die Winterzeit zurückgestellt. Für viele Menschen geht diese halbjährliche Zeitumstellung regelmäßig mit Schlafstörungen einher. Mit ein paar Tipps lässt sich der Mini-Jetlag jedoch etwas besser meistern. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Auch in diesem Herbst heißt es wieder: Uhren zurückdrehen. In der Nacht vom 24. auf den 25. Oktober um 3 Uhr werden die Uhren auf 2 Uhr gestellt. Damit bekommen wir die Stunde, die uns regelmäßig im März genommen wird, zurück. Denn die Winterzeit ist die eigentlich „richtige“ Zeit in unseren Breiten.</p>
<p>Bereits vor 40 Jahren wurde die Sommerzeit eingeführt. Der Grund war damals vor allem, dass Energie eingespart werden sollte. Das Tageslicht sollte besser ausgenutzt und damit weniger Strom verbraucht werden. Sowohl an diesem damals angeführten Argument als auch aufgrund der negativen Effekte auf die Gesundheit vieler Menschen wird immer wieder Kritik an der Umstellung laut.</p>
<h3><strong>Europaweite Umfrage zur Abschaffung der Zeitumstellung</strong></h3>
<p>Im August 2018 gab es in der europäischen Union eine Abstimmung, ob die Zeitumstellung abgeschafft werden sollte. Von den 4,6 Millionen Rückmeldungen sprachen sich 84 Prozent für die Abschaffung aus. 3 Millionen Stimmen stammten allein aus Deutschland. Aus den Ergebnissen der Abstimmung sei abzulesen, dass 76 Prozent der teilnehmenden EU-Bürger „sehr negative“ oder „negative“ Erfahrungen gemacht haben, hieß es. Es gebe mehr Unfälle im Straßenverkehr, die Energieeinsparung sei gering, und es gebe gesundheitliche Beeinträchtigungen.</p>
<p>Die Erkenntnisse aus der Chronobiologie, also aus der Lehre der inneren Uhr von Lebewesen, belegen diese subjektiv empfundenen Folgen für die Gesundheit. Ein Wechsel der Uhrzeit äußert sich demnach bei vielen Menschen als Mini-Jetlag. Schlafstörungen und daraus resultierend Müdigkeit und Konzentrationsschwäche sind die Folgen. Bis zu vier Wochen kann es Experten zufolge dauern, bis sich der Körper auf die neue Uhrzeit eingestellt hat.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Obwohl der damalige EU-Kommissionspräsident, Jean-Claude Juncker, angesichts der eindeutigen Zahlen aus der Umfrage ankündigte, die halbjährliche Zeitumstellung abschaffen zu wollen, ging von den Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament bisher noch keine entsprechende Initiative aus. Bis es vielleicht im kommenden Jahr soweit ist, bekommen wir in der Nacht zum 25. Oktober erstmal wieder eine Stunde mehr.</p>
<h3><strong>Mit diesen Tipps gelingt die Zeitumstellung</strong></h3>
<p>Damit Sie das Umstellen der Uhren einigermaßen gut überstehen und nicht an den erwähnten Schlafstörungen &amp; Co. leiden, haben wir hier ein paar Tipps zusammengestellt:</p>
<ol>
<li>Gewöhnen Sie sich feste Schlafzeiten an. Das gilt im Übrigen grundsätzlich, um Einschlaf- oder Durchschlafstörungen vorzubeugen. Mit einer festen Zeit helfen Sie Ihrem Körper auch nach einer Nacht, in der Sie schlecht, zu kurz oder auch zu lange geschlafen haben, weiter im Gleichgewicht zu bleiben. Damit fällt es leichter, in der folgenden Nacht die gewohnte Schlafzeit einzuhalten.</li>
<li>Verschieben Sie in den Tagen vor der Zeitumstellung Ihre Schlafenszeit punktuell nach hinten, etwa vier Tage lang jeweils um eine Viertelstunde. Ihr Körper kann sich so sanft an den neuen Rhythmus gewöhnen.</li>
<li>Mit frischer Luft und viel Tageslicht können Sie Schlafrhythmusstörungen wirksam entgegentreten. Gehen Sie am besten am Sonntag nach der Zeitumstellung ausreichend spazieren. Tanken Sie so Licht und Luft und lassen Sie morgens auch gleich Tageslicht in Ihr Schlafzimmer.</li>
<li>Wenn Sie kleine Kinder haben, lassen Sie sie am Samstagabend etwas länger aufbleiben. Sie schlafen dann am Sonntagmorgen hoffentlich auch länger und können sich der neuen Zeit besser anpassen.</li>
<li>Achten Sie auch auf Ihre Ernährung, um Schlafstörungen zu vermeiden. Dabei gilt: Nicht zu spät essen und nicht zu fett, den Alkoholkonsum reduzieren und keine schwerverdaulichen Speisen am Abend zu sich nehmen.</li>
</ol>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 16 Oct 2020 10:45:50 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/10/wintertime-2896572_1920_2000px.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Pflegeantrag stellen – so funktioniert’s]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Schritt für Schritt erklärt]]></subTitle>
                                
                                <newsId>213</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/schritt-fuer-schritt-erklaert-pflegeantrag-stellen-so-funktionierts/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Wer Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchte, muss einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse ist der zuständigen Krankenkasse angegliedert, Sie können also die gleichen Kontaktdaten nutzen. Unsere Grafik zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie bei der Antragstellung vorgehen.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Den Antrag auf Pflegeleistungen können auch Familienangehörige, Nachbarn oder gute Bekannte stellen, wenn sie dazu bevollmächtigt sind. Sobald der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, beauftragt diese den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen unabhängigen Gutachter mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Privat Versicherte stellen einen Antrag bei ihrer Versicherung. Die Begutachtung erfolgt dann durch Gutachter des Medizinischen Dienstes Medicproof.</p>
<p>Mehr Informtionen zu dem Thema finden Sie auch auf den Webseiten der <strong><a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/pflegegrad-beantragen-so-gehts-13413" target="_blank" rel="noopener">Verbraucherzentrale</a></strong> oder des <a href="https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegrade/so-koennen-sie-leistungen-beantragen.html" target="_blank" rel="noopener"><strong>Bundesgesundheitsministeriums.</strong></a></p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 14 Oct 2020 09:07:36 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/10/10_Grafik_Pflegegrad_2000x1200.jpg</imagePath>
                                
                                
                                                                                <writer>Achim Nixdorf</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Zinseszinseffekt für Geldanlage bei Kindern nutzen]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Am 30. Oktober ist wieder Weltspartag]]></subTitle>
                                
                                <newsId>212</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/am-30-oktober-ist-wieder-weltspartag-zinseszinseffekt-fuer-geldanlage-bei-kindern-nutzen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Bald ist es wieder soweit: Viele Kinder machen sich mit ihrem Sparschwein auf den Weg zur Sparkasse oder Bank. Denn am 30. Oktober ist Weltspartag. Doch lohnt sich Sparen in Zeiten niedriger Zinsen und Corona-Pandemie überhaupt noch? Wie Sie als Eltern für ihren Nachwuchs vorsorgen können, erfahren Sie hier. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Über 6,3 Billionen Euro – so viel Geldvermögen besaßen Ende 2019 laut Bundesbank alle Deutschen zusammengenommen. 40 Prozent davon steckten in Bargeld und Einlagen. Weitere 37 Prozent waren in Versicherungen und anderen Altersvorsorge-Einrichtungen angelegt. Dann kam das Corona-Virus. Für das Geldvermögen bedeutete das einen Einbruch im ersten Quartal dieses Jahres.</p>
<p>Im Vergleich zu anderen Nationen kamen die Deutschen mit einem Verlust von 128 Milliarden Euro oder 2,0 Prozent aber vergleichsweise glimpflich davon. Das zeigt die Analyse „Unser Geld &amp; Covid-19“ der ING Bank. Schon Ende Juni habe das Finanzvermögen dank Erholung der Kapitalmärkte und hohen Neuanlagen sogar wieder auf Rekordniveau gelegen. Insbesondere in Bargeld und Aktien legten die Bundesbürger demnach freie Mittel an.</p>
<h3><strong>Am Weltspartag die Kinder ans Sparen heranführen</strong></h3>
<p>Sparen, und damit der Konsumverzicht, haben hierzulande eine lange Tradition. Bereits im Jahr 1925 organisierten die Sparkassen laut Wikipedia den ersten europäischen Weltspartag. Traditionell wird er am letzten Tag im Oktober begangen. Da der 31. Oktober jedoch in den meisten Bundesländern ein Feiertag ist (Reformationstag), wurde er auf den 30. Oktober vorverlegt. In der gesamten Woche vor diesem Termin feiern die Sparkassen mit ihren Kunden, vornehmlich den Kindern, diesen Tag.</p>
<p>Die Kleinen können ihr Sparschwein an einen eigens eingerichteten Schalter bringen und dort „schlachten“. Als kleine Belohnung erhalten sie oft ein Plüschtier, Naschereien und Ähnliches.</p>
<p>Für viele Kinder ist das Sparen im Sparschwein und auf dem Sparbuch in der Regel nicht die einzige Art, Geld zurückzulegen. Geldgeschenke zur Geburt, zur Taufe und zu Geburtstagen werden von Eltern, Paten oder Verwandten gern in einer Sparanlage investiert. Das regelmäßige Einzahlen in einen Sparplan gehört für viele ebenso dazu wie das klassische Sparbuch.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Welche Anlage ist die richtige für das eigene Kind</strong></h3>
<p>Oft stellt sich den Eltern allerdings die Frage, welche Anlageformen sich für ihr Kind überhaupt noch lohnen. Neben dem Sparbuch oder einem Sparkonto gibt es das Tagesgeld, das Festgeld, die Investition in Aktien oder Investmentfonds sowie Versicherungen. Da in den meisten Fällen die Anlage für Kinder langfristig ausgelegt ist, eignen sich renditeorientiertere Finanzmarktprodukte hier besonders gut.</p>
<p>Für Sparbuch und Tagesgeld bekommt man bereits seit Jahren wenig bis gar keine Zinsen. Insbesondere unter dem Aspekt der Inflation und damit der Realrendite eignen sich diese im Grunde kaum. An Aktien oder Fonds trauen sich allerdings viele nicht heran. Umfragen zeigen immer wieder, dass mangelnde Kenntnisse sowie die Angst vor einer Abwärtsbewegung viele Deutsche von einer Investition an der Börse abhalten.</p>
<p>Kursschwankungen sind in einer langfristigen Betrachtung jedoch nichts Negatives. Vielmehr bringen sie das Portfolio unter Gewinnaspekten voran, weil man beim regelmäßigen Sparen (etwa jeden Monat) in Börse-Schwächephasen mehr Fondsanteile für denselben Beitrag bekommt.</p>
<p>Wer die Kosten eines aktiv gemanagten Fonds scheut, der kann auf die günstigeren Varianten, die Exchange Traded Funds (ETF), setzen. Sie bilden etwa Marktindizes wie den Deutschen Dax nach, der die 30 nach Marktkapitalisierung größten deutschen Unternehmen repräsentiert. Durch den Wegfall des aktiven Fondsmanagements verursachen sie weniger Kosten.</p>
<p>Und wer beim Investieren in Fonds noch einen Versicherungsmantel sucht, der ist mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung gut bedient. So lassen sich sogar noch Steuervorteile gegenüber Direktanlagen nutzen – und eine lebenslange Rente gibt es am Ende der Ansparphase noch dazu.</p>
<h3><strong>Je länger die Laufzeit, desto höher der Zinseszinseffekt </strong></h3>
<p>Ganz gleich welche Investition: Wer früh beginnt, hat letztlich mehr Geld in der Tasche – der Zinseszinseffekt macht es möglich. Bei einem Sparziel zum Beispiel von 350.000 Euro beträgt bei einer Rentenversicherung mit ETFs der monatliche Betrag für ein Baby rund 50 Euro. Für ein zehnjähriges Kind dagegen müssen bereits 70 Prozent mehr, also knapp 87 Euro monatlich, aufgebracht werden. Bei anderen Investments sehen die höheren Aufwendungen ganz ähnlich aus.</p>
<p>Wenn sich in der Woche vor dem 30. Oktober die Kids auf den Weg machen, geht es den meisten vermutlich weniger um das Geld als vielmehr um den Spaß. Vielleicht lernen sie ganz nebenbei, dass viele Wünsche nur wahr werden, wenn man beizeiten dafür spart.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 13 Oct 2020 10:58:54 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554290688-cent-drinnen-ersparnisse_Pexels-1246954-scaled.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[2021 kommt die elektronische Patientenakte]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Digitalisierung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>211</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/2021-kommt-die-elektronische-patientenakte-kommt/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Sämtliche Diagnosen, Medikamente, Blutwerte und Vorbehandlungen in einer App – das bietet die elektronische Patientenakte (ePA), die ab 2021 allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung stehen soll. Private Krankenversicherungen bieten ähnliche Apps bereits seit längerem an. Hier erfahren Sie, wie Versicherte von ePA & Co. profitieren.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Alle gesetzlichen Kassen müssen ihren Versicherten laut einem Beschluss des Bundestags die elektronische Patientenakte ab dem 1. Januar 2021 zur Verfügung stellen. Sie kann dann als App aufs Smartphone geladen werden. Gezwungen werden können Patienten dazu nicht. Die Nutzung ist freiwillig. Allerdings tragen Versicherte mit ePA zu einer deutlich effektiveren, schnelleren und gezielteren Behandlung bei.</p>
<h3><strong>Wichtige Daten stehen schnell zur Verfügung</strong></h3>
<p>Dr. Erich Bodendieck, Hausarzt und bei der Bundesärztekammer für Digitalisierung zuständig, hat gegenüber der „Tagesschau“ ein anschauliches Beispiel geschildert: „Ein Patient kommt aus dem Krankenhaus zu mir. Dort kriegt er zwar einen vorläufigen Arztbrief mit, aber da sind zum Beispiel die Laborwerte nicht drin. Ich greife zum Telefonhörer, besorge mir die Laborwerte per Fax oder lasse sie mir durchsagen – das kostet einfach Zeit. So kann ich dann auf die Akte zugreifen, auf die Laborwerte, Sonografiebefunde, Röntgenbefunde oder Ähnliches“, so der Mediziner.</p>
<p>„Durch dieses Mehr an Daten können wir in Zukunft besser behandelt werden“, erklärt Gesundheitsminister Jens Spahn. „Denn wichtige Daten stehen so im Notfall schneller zur Verfügung.“ Informationen, die in der ePA-App auf Wunsch gespeichert werden können, sind zum Beispiel frühere Befunde, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, Impfungen, Medikationspläne und Notfalldatensätze. Auch individuelle Eintragungen, etwa zu regelmäßigen Blutzucker- oder Blutdruckmessungen, können eingetragen werden. Im nächsten Schritt sollen in der ePA dann auch ergänzende Informationen wie Präventionsangebote und Gesundheitstipps abrufbar sein.</p>
<p>Versicherte können die ePA jederzeit über ihr Smartphone einsehen und selbst entscheiden, welche Daten sie wann löschen wollen.  Spätestens ab 2022 soll auch die Möglichkeit bestehen, festzulegen, welcher Arzt auf welche Informationen Zugriff hat – sodass zum Beispiel der Zahnarzt bei der Nutzung nicht auch automatisch Informationen über gynäkologische Untersuchungen erhält. Weitere Details sollen in einem eigenen Datenschutzgesetz geregelt werden.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Elektronische Gesundheitsakte für privat Versicherte</strong></h3>
<p>Für privat Versicherte ist all das nicht wirklich neu. Viele Versicherungen bieten mit der „elektronischen Gesundheitsakte“ schon seit längerem ähnliche Apps. Einige nutzen die Gesundheits-App des Berliner Anbieters „Vivy“, andere eine IBM-Anwendung. Die Inhalte sind ähnlich wie bei der ePA. Beispielsweise können Versicherte der INTER mit der entsprechenden App Medikationspläne, Arztbriefe, Notfallpass und mehr in einer elektronischen Gesundheitsakte zusammenfassen. Auch Rechnungen und Rezepte können über die App eingereicht werden. Zum Schutz vor Missbrauch werden alle Daten in einer verschlüsselten Cloud gespeichert.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 09 Oct 2020 14:53:47 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/03/Hotline_teaser.jpg</imagePath>
                                
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                        <item>
                                <title><![CDATA[Gesetzliche und private Krankenversicherung im Vergleich]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Vor- und Nachteile ]]></subTitle>
                                
                                <newsId>210</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/vor-und-nachteile-gesetzliche-und-private-krankenversicherung-im-vergleich/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>In Deutschland haben Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen die Wahl zwischen der gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung. Doch wie unterscheiden sich die beiden Systeme eigentlich? Was sind die jeweiligen Vor- und Nachteile?</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Die private Krankenversicherung ist teuer, bietet dafür aber bessere Leistungen – gesetzlich Versicherte zahlen weniger, sind im Krankheitsfall aber schlechter versorgt. So wird der Unterschied zwischen PKV und GKV oft zusammengefasst. Doch ganz so einfach ist es nicht.</p>
<h3><strong>GKV deckt die medizinische Grundversorgung ab</strong></h3>
<p>Zunächst zu den Beiträgen. In der gesetzlichen Krankenversicherung, die allen Bürgerinnen und Bürgern offensteht, richten sie sich nach dem Einkommen. Zurzeit (Herbst 2020) liegen sie bei 14,6 Prozent der „beitragspflichtigen Einnahmen“. Wer wenig verdient, zahlt also niedrigere Beiträge als Menschen mit höherem Einkommen. Dafür haben Versicherte Anspruch auf medizinische Leistungen, die im Sozialgesetzbuch festgelegt sind. Dieser Leistungskatalog kann sich aber von Zeit zu Zeit ändern. In der Vergangenheit wurden dabei mehr und mehr Leistungen zurückgefahren, etwa im Bereich der Zahnmedizin, bei Medikamentenzuzahlungen und anderem mehr. Insgesamt kann man sagen, dass die GKV die medizinische Grundversorgung ihrer Mitglieder sicherstellt, indem sie das „medizinisch notwendige“ abdeckt. Wer mehr möchte, muss Zusatzversicherungen abschließen und extra bezahlen.</p>
<h3><strong>Wichtiges Kriterium für die PKV ist das Jahreseinkommen</strong></h3>
<p>In der PKV verhält es sich grundsätzlich anders. Zunächst einmal kann nicht jeder, der das möchte, aus der GKV zu einem privaten Versicherer wechseln. Das können nur Angestellte mit einem Jahreseinkommen von derzeit mindestens 62.550 Euro, außerdem – unabhängig vom Einkommen – Freiberufler und Selbstständige sowie Beamte, Studenten ab vollendetem 30. Lebensjahr und Personen ohne Beruf (zum Beispiel Hausfrauen und -männer oder Kinder). Auch müssen die Versicherungsunternehmen nicht jeden Antragsteller aufnehmen. Vorher findet zum Beispiel eine Gesundheitsprüfung statt, bei der unter anderem Informationen zu Vorerkrankungen abgefragt werden. Dies kann sich ebenso wie das Alter des Antragstellers auf die Beitragshöhe auswirken.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>PKV-Tarif setzt sich aus Bausteinen zusammen</strong></h3>
<p>Das Einkommen spielt dagegen bei der Berechnung der Beiträge keine Rolle. Jeder Versicherte kann für sich aus zahlreichen Bausteinen einen für ihn passenden Tarif zusammenstellen. Wie viel er dafür monatlich bezahlt, richtet sich nach dem jeweiligen Leistungsumfang, der in der Regel deutlich über den Leistungen der GKV liegt. Einige Vorteile im Vergleich zur GKV sind zum Beispiel die freie Arztwahl (auch bei Fachärzten), bei Bedarf die freie Wahl des Krankenhauses mit Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung, hohe Zuschüsse zu Brillen, Zahnersatz und -behandlungen, die Erstattung von Kosten alternativer Heilmethoden und vieles mehr. Wichtig: Anders als in der GKV können einmal vertraglich vereinbarte Leistungen in der PKV nicht einfach von der Versicherung gestrichen oder verändert werden.</p>
<p>Als Nachteil der PKV wird oft angeführt, dass die Beiträge immer weiter steigen und im Alter für viele Versicherte unerschwinglich werden. Richtig ist, dass Beitragsanpassungen von Zeit zu Zeit notwendig sind, um das Leistungsniveau aufrechterhalten zu können. Versicherte können das aber notfalls durch Wechsel in günstigere Tarife ausgleichen. Außerdem bilden Versicherungen mit den Beiträgen Rückstellungen, die die Kosten im Alter im Rahmen halten.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 07 Oct 2020 07:19:41 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/05/1554290238-arbeit-arzt-ausrustung_Pexels_1282308-scaled.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer> </writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wann sich ein Vertragswechsel lohnt]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Privathaftpflicht]]></subTitle>
                                
                                <newsId>209</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/privathaftpflicht-wann-sich-ein-vertragswechsel-lohnt/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Die Privathaftpflichtversicherung, eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, sollte regelmäßig überprüft werden. Liegt der Abschluss schon fünf oder mehr Jahre zurück, bekommen Versicherungsnehmer laut Experten heute einen erheblich besseren Schutz. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Wenn Sie mit einer E-Mail versehentlich einen Virus versenden und der Empfänger dadurch einen Schaden erleidet, kann die Privathaftpflichtversicherung einspringen. Doch diese Cyber-Schäden sind nicht in jeder Police standardmäßig abgedeckt – und vor allem tauchen sie in älteren Policen gar nicht auf.</p>
<p>Ist Ihr Vertrag also schon fünf Jahre oder älter, raten Experten, den Versicherungsschutz zu überprüfen. Grundsätzlich gehört die private Haftpflichtversicherung zu den Versicherungen, die jeder haben sollte, empfehlen Verbraucherschützer.</p>
<p>Wer bei anderen einen Schaden verursacht, muss ihn ersetzen – so will es das Gesetz. Hat ein Geschädigter berechtigte Ansprüche an Sie als Schadenverursacher kann es teuer werden. Im schlimmsten Fall sogar den finanziellen Ruin bedeuten.</p>
<h3><strong>Erweiterung der Privathaftpflicht auf Kinder </strong></h3>
<p>Das gilt sowohl für den Versicherungsnehmer selbst, aber etwa auch für Kinder. Der Einschluss „deliktunfähiger Kinder“, also Nachwuchs unter sieben Jahren, ist nicht in jedem Tarif selbstverständlich. Da gesetzlich kein Anspruch auf Schadenersatz besteht, wenn Kinder unter sieben Jahren einen Schaden verursachen, zahlen viele Versicherer nicht – es sei denn, „deliktunfähige Kinder“ sind explizit eingeschlossen.</p>
<p>Auch die Versicherungssumme zählt zu den Positionen, die oft, vor allem bei älteren Verträgen, nicht hoch genug sind. „Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung ist unseres Erachtens unverzichtbar – ebenso wichtig ist jedoch die Vereinbarung einer ausreichend hohen Deckungssumme“, so Bianca Boss, Pressesprecherin bei der Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten (BdV). Der Schutz vor einem existenziellen Risiko – und damit das Ziel dieser Absicherung – sei sonst nicht gegeben.</p>
<h3><strong>Die Deckungssumme sollte nicht zu niedrig sein</strong></h3>
<p>Zu einer „dringenden“ Überprüfung rät daher der BdV. Bei einer zu geringen Deckungssumme könne gleich der Wechsel in einen ganz anderen Tarif sinnvoll sein, um sich die zwischenzeitlichen Verbesserungen zu sichern. Dazu gehöre beispielsweise der Einschluss von gemieteten und geliehenen Sachen oder die sogenannte Forderungsausfalldeckung. Damit würde die eigene Haftpflichtversicherung einen Schaden übernehmen, der Ihnen von einem Dritten zugefügt wurde – wenn er dafür nicht aufkommen kann.</p>
<p>„Eine ausreichend hohe Deckungssumme und bessere Bedingungen müssen nicht teurer sein als Altverträge. Verbraucher können von einem Anbieter- beziehungsweise Tarifwechsel also unter Umständen in doppelter Hinsicht profitieren“, erläutert Boss.</p>
<p>Der eigentliche Wechsel funktioniert relativ problemlos. In der Regel kann die private Haftpflichtversicherung fristgemäß drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die konkrete Kündigungsfrist findet sich in den Unterlagen. Sind die nicht zur Hand, kann der Versicherungsnehmer alternativ auch „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ kündigen. In der Kündigungsbestätigung seines Versicherers wird er dann das Datum erfahren. Die Kündigung sollte als Einschreiben mit Rückschein versendet werden, um das Einhalten der Kündigungsfrist belegen zu können.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Sonderkündigungsrechte </strong></h3>
<p>Darüber hinaus bestehen Sonderkündigungsrechte. Das kommt zum Beispiel bei einer Erhöhung des Beitrags ohne entsprechende Leistungserhöhung in Betracht. Mit dem Schreiben über die Beitragssteigerung informiert der Versicherer seinen Kunden auch über die Möglichkeit der Sonderkündigung. Die muss dann innerhalb von vier Wochen nach Kenntnisnahme der Erhöhung beim Versicherungsunternehmen eingehen.</p>
<p>Auch nach einem Schadenfalls kann der Versicherungsnehmer den Versicherer wechseln. Selbst wenn der Versicherer gar nichts übernehmen musste, weil die Selbstbeteiligung ausgeschöpft wurde. Hier gilt ebenfalls eine vierwöchige Frist, in der die Vertragskündigung beim Versicherer ankommen muss.</p>
<p>Eine weitere Möglichkeit für eine Sonderkündigung besteht bei einer Doppelversicherung. Bei einer Ehe oder eheähnlichen Gemeinschaft müssen nicht beide Verträge weiterbestehen. Derjenige Vertrag, der jünger ist, kann aufgrund einer Doppelversicherung gekündigt werden.</p>
<p>Grundsätzlich gilt jedoch, bei jeder Kündigung darauf zu achten, dass keine Versicherungslücke entsteht. Der neue Vertrag sollte zumindest bereits ausgewählt eventuell sogar abgeschlossen sein.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 05 Oct 2020 08:12:12 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1554290379-glass_Pixabay-3286209_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wer die Blätter vom Gehweg räumen muss]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Sturzgefahr durch Herbstlaub]]></subTitle>
                                
                                <newsId>208</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/sturzgefahr-durch-herbstlaub-wer-die-blaetter-vom-gehweg-raeumen-muss/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Es ist ein schönes Bild, wenn im Herbst das bunte Laub von den Bäumen fällt. Auf dem Boden kann es allerdings zur Gefahr für Fußgänger und Radfahrer werden. Besonders bei Regen lässt nasses Laub einen Gehweg schnell zur Rutschbahn werden. Deshalb müssen die Blätter regelmäßig beseitigt werden. Doch wer ist dafür eigentlich zuständig? Wir klären auf.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Die Blätter, die im Herbst von den Bäumen fallen, können auf Straßen und Gehwegen gefährlich werden. Insbesondere dann, wenn es nass ist, wird es schnell auch rutschig. Um Fußgänger vor Unfällen zu schützen, gibt es die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Sie regelt, dass notwendige und zumutbare Schritte unternommen werden, damit sich niemand verletzt. Denn kommt jemand zu Schaden, weil er auf nassem Laub ausrutscht, steht ihm laut Paragraf 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Schadenersatz zu.</p>
<p>Im Bereich der Straßen und Gehwege sind für die Verkehrssicherungspflicht die Gemeinden zuständig. Die wiederum übertragen diese Pflicht üblicherweise per Satzung auf die Immobilienbesitzer. Und die Vermieter unter den Immobilienbesitzern geben die Räum- und Streupflicht dann wieder per Mietvertrag an ihre Mieter weiter.</p>
<h3><strong>Wann muss geräumt werden?</strong></h3>
<p>Werktags zwischen 7 und 20 Uhr müssen die Gehwege von Laub bzw. im Winter von Schnee und Eis befreit werden. Für die Wochenenden gilt die Zeit ab 9 Uhr. Während einer Abwesenheit muss ein Vertreter der Räum- und Streupflicht nachkommen. Vor 7 Uhr können, so ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Aktenzeichen: 2/23 O368/93), Passanten nicht darauf vertrauen, dass der Bürgersteig bereits von Laub befreit ist.</p>
<p>Wie umfangreich geräumt werden muss, darüber sind sich selbst die Juristen nicht einig. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte in der Satzung seiner Gemeinde nachsehen, was genau dort festgehalten ist.</p>
<p>Verletzt sich ein Fußgänger trotz allem und beansprucht Schadenersatz hilft eine entsprechende Versicherung, den finanziellen Forderungen nachzukommen. Für vermietete Objekte ist es die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung und bei der selbst genutzten Immobilie deckt die private Haftpflichtversicherung mit entsprechendem Baustein diese Fälle ab. Für Mieter besteht über ihre private Haftpflichtversicherung ebenfalls ein Schutz.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Wie das Laub zu entsorgen ist</strong></h3>
<p>Das zusammengetragene Laub darf nicht an den Straßenrand oder gar in einen Abfluss der Straße gekehrt werden. Es muss entweder auf dem eigenen Kompost, in einer Biotonne oder bei einer Annahmestelle für Grünabfälle der Gemeinde entsorgt werden. Die dafür zuständige Stelle kann bei der Gemeindeverwaltung erfragt werden. Laub im Wald abzuladen, ist ebenfalls verboten.</p>
<p>Der Einsatz eines Laubbläsers ist übrigens wegen der Lärmentwicklung reglementiert. In Wohngebieten etwa dürfen diese Geräte nur zwischen 9 und 13 Uhr sowie 15 und 17 Uhr genutzt werden. Bei einem Laubbläser, der anhand eines EU-Umweltzeichens einen geringen Lärmpegel nachweisen kann, ist der Einsatz zwischen 7 und 20 Uhr möglich.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 28 Sep 2020 09:58:22 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/09/teaser_Laub.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So arbeitet der Ombudsmann der privaten Krankenversicherung]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Streit schlichten]]></subTitle>
                                
                                <newsId>207</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/streit-schlichten-so-arbeitet-der-ombudsmann-der-privaten-krankenversicherung/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Wer Ärger mit seiner privaten Krankenversicherung hat, kann sich an die Schlichtungsstelle, den Ombudsmann, wenden. Das ist in der Regel kostenfrei und zudem schneller als eine gerichtliche Klärung. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Sie sind privat krankenversichert und Ihre Versicherung will eine Arztrechnung nicht begleichen? Oder der Versicherer weigert sich, die Kosten für ein notwendiges Heil- oder Hilfsmittel zu erstatten? Oder der Versicherungsvertreter ihres Versicherers hat sie falsch beraten? Immer, wenn Sie Ärger mit ihrer privaten Krankenversicherung haben, können Sie sich an den Ombudsmann der privaten Krankenversicherung wenden.</p>
<p>„Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und Ihrer privaten Krankenversicherung können Sie in unserem Schlichtungsverfahren die Rechtslage durch erfahrene Juristen unabhängig und kostenfrei überprüfen lassen, um außergerichtlich eine Lösung zu finden“, sagt Heinz Lanfermann, seit 2014 Ombudsmann und damit oberster Schlichter bei Streitfällen mit der privaten Krankenversicherung.</p>
<h3><strong>Unabhängige Schlichtungsstelle mit Ziel der Versöhnung</strong></h3>
<p>Der Verband der privaten Krankenversicherung hat diese Position eines Schlichters im Jahr 2001 eingerichtet. Damit bieten die Versicherer „ihren Kunden mit der Institution des Ombudsmanns die Möglichkeit, Meinungsverschiedenheiten einvernehmlich, ohne ein Gerichtsverfahren zu schlichten“, heißt es dazu auf der Internetseite.</p>
<p>„Der Ombudsmann soll in jedem Stadium des Verfahrens zwischen den Beteiligten vermitteln und möglichst eine Versöhnung erreichen“, wird das Ziel definiert. Dabei beziehe der Ombudsmann in seine Beurteilung den Versicherungsvertrag, die gesetzlichen Vorgaben sowie Urteile ein.</p>
<h3><strong>Voraussetzungen zum Einschalten des Ombudsmannes</strong></h3>
<p>Der Ombudsmann greift ein, wenn der Kunde einer privaten Krankenvoll-, Krankenzusatz- oder Pflegeversicherung Streit mit seinem Versicherer hat. Im vergangenen Jahr gingen 5.953 Anträge bei dieser Schlichtungsstelle ein. Damit hat die Zahl geringfügig unter dem Mittelwert von 6.161 Anträgen in den vergangenen zehn Jahren gelegen. Allerdings muss die betroffene Versicherungsgesellschaft am Schlichtungsverfahren beteiligt sein, damit ein Kunde auf Unterstützung hoffen kann. Welche Versicherer vertreten sind, erfahren Sie <strong><a href="https://www.pkv-ombudsmann.de/schlichtungsstelle/versicherungsunternehmen/" target="_blank" rel="noopener">hier.</a></strong></p>
<p>Dabei gehe es in den meisten Fällen um Probleme bei der Leistungsabrechnung, zum Beispiel, ob eine bestimmte Untersuchung oder Behandlung tatsächlich medizinisch notwendig war, um Erstattungen von Arznei-, Heil-, oder Hilfsmitteln, um Beitragsanpassungen, um den Wechsel eines Tarifs, eine Vertragsbeendigung und um Falschberatung eines Versicherungsvertreters, -beraters oder -maklers.</p>
<h3><strong>Wie das Verfahren selbst abläuft</strong></h3>
<p>Ein für den Versicherungsnehmer kostenfreier Antrag auf Schlichtung muss schriftlich, per Post, Fax oder direkt über einen <a href="https://www.pkv-ombudsmann.de/schlichtungsverfahren/schlichtungsantrag-stellen/online-schlichtungsantrag/" target="_blank" rel="noopener"><strong>Antrag auf der Homepage des Ombudsmannes</strong></a> gestellt werden. Auch eine dritte Person, zum Beispiel ein Angehöriger oder der Versicherungsmakler, kann mit einer unterschriebenen Vollmacht diesen Antrag stellen. Das „Antragsbegehren“ sollte in jedem Fall so präzise wie möglich beschrieben werden. Zudem muss der Antragsteller alle Fragen des Formulars beantworten.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Unterlagen einreichen – und dann?</strong></h3>
<p>Des Weiteren hilft es, wenn alle relevanten Unterlagen, zum Beispiel die Korrespondenz mit dem Versicherer, als Kopie beigefügt werden. Die Schlichtungsstelle weist ausdrücklich darauf hin, keine Originale einzureichen. Sind alle Unterlagen und Angaben gemacht, bittet der Ombudsmann den Versicherer um schriftliche Stellungnahme innerhalb einer gesetzten Frist von in der Regel drei Wochen. Sollte der Ombudsmann nach den Informationen seitens des Versicherers noch keine Entscheidung treffen können, müssen beispielsweise weitere Auskünfte eingeholt werden. Innerhalb von 90 Tagen schließt der Ombudsmann normalerweise das Verfahren oder schlägt das Vorgehen zur Schlichtung vor.</p>
<h3><strong>Wie kann das Verfahren ausgehen?</strong></h3>
<p>Insgesamt kann ein Streit zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer auf drei Arten beendet werden kann.</p>
<ol>
<li>Der Versicherer bekommt Recht, und das Kundenbegehren wird abgewiesen.</li>
<li>Der Versicherer kommt seinem Kunden entgegen.</li>
<li>Der Ombudsmann beurteilt die Situation ganz oder teilweise anders als der Versicherer und unterbreitet einen Schlichtungsvorschlag. Entweder die Parteien können sich daraufhin einigen oder nicht.</li>
</ol>
<p>Im ersten und im letzteren Fall könnten weitere juristische Schritte eingeleitet werden.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 24 Sep 2020 13:13:59 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/09/teaser_Streit.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Grobe Fahrlässigkeit – was ist das eigentlich?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Hausratversicherung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>206</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/hausratversicherung-grobe-fahrlaessigkeit-was-ist-das-eigentlich/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Verursacht ein Versicherungsnehmer vorsätzlich einen Schaden, kann der Versicherer die Leistung verweigern. Doch Achtung: Auch bereits bei fahrlässigem Verhalten kann es im Schadenfall weniger Geld vom Versicherer geben. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Jeder, der eine Versicherung für sein Haus und sein Hab und Gut abschließt, erwartet im Schadenfall eine Leistung seines Versicherers. Der Versicherungsvertrag ist dabei aber kein Freifahrtschein – der Versicherte muss dazu beitragen, dass es möglichst nicht zu einem Versicherungsfall kommt.</p>
<p>Die unbeaufsichtigte brennende Kerze auf dem Adventskranz etwa, die einen Brand verursacht, oder das gekippte Fenster, durch das sich ein Einbrecher seinen Weg ins Haus bahnt, können als fahrlässig oder sogar grob fahrlässig gelten. Eine Versicherung, in diesen Fällen die Hausratversicherung, kann dann die Leistung kürzen oder ganz verweigern.</p>
<h3><strong>Was bedeutet „Fahrlässigkeit“ eigentlich? </strong></h3>
<p>Paragraf 276 des Bürgerlichen Gesetzbuches regelt hier die „Verantwortlichkeit des Schuldners“. Im zweiten Absatz heißt es: „Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt“. Das klingt sehr juristisch, bedeutet aber nichts anderes, als umsichtig zu handeln, eventuelle Gefahren zu erkennen und abzustellen.</p>
<p>Beispiele hier sind etwa, wenn Wertgegenstände für jeden sichtbar im Auto liegen gelassen werden oder auch wenn der Wohnungsschlüssel aus dem Auto gestohlen und nicht gleich das Schloss ausgetauscht wird.</p>
<p>Immer wieder streiten sich Kunden und Versicherungen darüber, ob ein umsichtigeres Verhalten den Schadensfall hätte verhindert können. Nicht selten landen diese Streitfälle auch vor Gericht. Dabei muss der Versicherte gegebenenfalls nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag. Anderenfalls muss er eine verweigerte oder gekürzte Leistung hinnehmen.</p>
<h3><strong>Ein wegweisendes Urteil</strong></h3>
<p>Bereits vor mehr als 30 Jahren entschieden die Richter des Landgerichts Münster in solch einem Fall zugunsten des Versicherers (Aktenzeichen 1 S 161/87). Die Kundin hatte ihre Handtasche mit Wohnungsschlüssel gut sichtbar im Auto gelassen. Diebe klauten die Handtasche und damit auch ihre Schlüssel. Die Frau ließ das Schloss nicht sofort auswechseln und verließ zudem noch für mehrere Stunden ihre Wohnung. Das nutzten die Einbrecher aus. Sie stahlen Geld und Wertgegenstände. Die Richter sahen das Verhalten der Frau als „grob fahrlässig“ an. Der Versicherer musste ihr den Verlust daher nicht erstatten.</p>
<h3><strong>Was geschieht, wenn die „grobe Fahrlässigkeit“ versichert ist?</strong></h3>
<p>Immer mehr Tarife schließen die grobe Fahrlässigkeit in ihren Versicherungsbedingungen mit ein. Insbesondere in den Premium-Varianten der Angebote ist die Klausel im Gegensatz zu vielen Basis-Tarifen integriert.</p>
<p>Dabei gibt es im Leistungsfall unterschiedliche Möglichkeiten. Entweder die Leistung wird begrenzt. Je nach Tarif kann die Entschädigungssumme dann zum Beispiel 5.000 oder auch 10.000 Euro betragen. Ist der tatsächliche Schaden höher, kann der Versicherer entsprechend der Mitschuld des Versicherten die Erstattung kürzen.</p>
<p>In besonders leistungsstarken Produkten ist die grobe Fahrlässigkeit bis zur Höhe der Versicherungssumme versichert. Ein eventueller Anteil der Mitschuld führt bei dieser Form der Absicherung nicht zu einer Leistungskürzung. Die Höhe der Versicherungssumme richtet sich dabei nach der Wohnfläche. Allgemein lautet die Empfehlung, 650 Euro pro Quadratmeter zu versichern.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Vorsatz im Schadenfall und Fahrlässigkeit bei Vertragsabschluss </strong></h3>
<p>Im Gegensatz zur groben Fahrlässigkeit wird der Vorsatz grundsätzlich nicht versichert. Etwa wenn nachgewiesen wurde, dass ein Brand nicht fahrlässig entstand, sondern durch Brandstiftung. Zudem behalten sich Versicherer vor, die Vertragsbedingungen anzupassen, wenn nicht der Schadenfall selbst fahrlässig entstand, sondern vorher eine Fahrlässigkeit, zum Beispiel beim Zustandekommen des Vertrages, vorlag.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 23 Sep 2020 08:28:47 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/09/Kerze_teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Diese Leistungen erbringen Gesundheits-Apps ]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Digitalisierung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>205</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/diese-leistungen-erbringen-gesundheits-apps/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Neben zahlreichen Fitness- und Ernährungs-Apps sind auch die unterschiedlichsten medizinische Anwendungen auf dem Markt. Seit diesem Jahr dürfen Ärzte ihren Patienten diese medizinischen Apps verschreiben – und die Krankenkasse trägt die Kosten. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Fitness-Tracker oder -Apps kennen Sie längst. Auch solche, mit deren Hilfe Sie Ihre Ernährung im Blick behalten können, sind Ihnen bestimmt schon einige begegnet. Diese Gesundheits-Apps für Smartphone und Tablet liegen im Trend und erfreuen sich großer Beliebtheit. Dabei lassen sich die Anwendungen grob in drei Varianten einteilen: diejenigen mit Lifestyle-Gedanken, Service-Apps und medizinische Apps. Gerade Letztere können für Menschen mit Erkrankungen wie Diabetes, Asthma, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und psychischen Problemen Erleichterung bringen.</p>
<p><strong>Welche Funktionen die Gesundheits-Apps übernehmen</strong></p>
<p>Zuckerkranke etwa können über Apps (zum Beispiel „My Sugr“, „My Therapy“), ihren Blutzuckerspiegel digital protokollieren. Dazu kann das Blutzuckermessgerät beispielsweise die Daten per Bluetooth an die App übertragen. So sieht der Patient selbst auf seinem Smartphone, welch großen Einfluss seine Ernährung auf die Krankheit hat. Er kann also selbst etwas tun. Auf der anderen Seite kann der Arzt anhand der Daten die Medikation besser einstellen.</p>
<p>Die Apps für Atemwegserkrankungen, etwa bei Asthma, (beispielsweise "SaniQ Asthma", "COPD Help") leiten ebenfalls zum Führen eines Tagebuchs an. Zudem stellen sie beispielsweise Informationen zum Pollenflug bereit. Zusätzlich gibt es Anwendungen, die dabei helfen sollen, mit dem Rauchen aufzuhören, wie „Stop Tabak“.</p>
<p><strong>Anwendung bei vielen Krankheiten</strong></p>
<p>Wer an einer schweren Krankheit wie Krebs erkrankt, kann gleichfalls auf digitale Unterstützung durch die Mini-Programme hoffen. Die App „Mika“ etwa unterstützt die Patienten bei der Behandlung mit personalisieren Informationen rund um die Diagnose und Behandlungsoptionen. Sie gibt Antworten auf Rechtsfragen und hält Ratschläge für das Gespräch mit der Familie bereit. Auch mit Sport und Ernährung (zum Beispiel die Apps „Sport gegen Krebs“, „Health Food") während einer Krebserkrankungen beschäftigen sich andere Angebote.</p>
<p>Herzkranke und ihre Angehörigen haben per App die Möglichkeit, die Symptome eines Herzinfarkts zu erkennen (zum Beispiel „Herzstiftung App"). Es gibt darüber konkrete Anweisungen, was in diesem Notfall getan werden muss. Ein eventuell notwendiger Notruf kann direkt über die App abgesetzt werden. Besitzt der Patient einen Herzschrittmacher, kann über die App „MyCareLink Smart EU“ rund um die Uhr der Kontakt zu einem Arzt hergestellt werden. Auch die Daten des Schrittmachers lassen sich damit übertragen.</p>
<p><strong>„App auf Rezept“ im „Fast-Track“-Verfahren</strong></p>
<p>Das Gute an den medizinischen Apps: Der Arzt kann sie seinem Patienten künftig verschreiben. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten dafür, wenn sie vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als Medizinprodukt zugelassen werden. Beschlossen wurde die „App auf Rezept“ im Rahmen des Digitalen-Versorgungs-Gesetzes (DVG). Es trat im Dezember 2019 in Kraft.</p>
<p>Dort wird geregelt, wann diese „digitale Gesundheitsanwendung (Diga)“, ein Medizinprodukt ist. Erfüllt das Programm bestimmte Anforderungen, etwa das Erkennen, Überwachen, Behandeln oder Lindern von Krankheiten, kann es verordnet werden – wenn es zuvor in die BfArM-Liste aufgenommen wurde.</p>
<p>Das Verfahren für die Prüfung ist als „zügiger Fast-Track“ konzipiert, wie das BfArM schreibt. „Die Bewertungszeit für das BfArM beträgt drei Monate nach Eingang des vollständigen Antrags. Kern des Verfahrens sind die Prüfung der Herstellerangaben zu den geforderten Produkteigenschaften – vom Datenschutz bis zur Benutzerfreundlichkeit – sowie die Prüfung eines durch den Hersteller beizubringenden Nachweises für die mit der Diga realisierbaren positiven Versorgungseffekte“, heißt es im entsprechenden Leitfaden.</p>
<p><strong>Technologien können Ärzte nicht ersetzen</strong></p>
<p>Das Verschreiben von Apps passt in den von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgegebenen Kurs, die Digitalisierung im Gesundheitswesen deutlich voranzutreiben. Allerdings weist der Bundesgesundheitsminister daraufhin, dass die App zwar bei bestimmten Krankheiten durchaus einiges bewirken kann, einen Besuch beim Arzt aber nicht ersetzen kann.</p>
<p><strong>Kritische Stimmen zu Gesundheits-Apps</strong></p>
<p>Die Frage, ob und in welchem Umfang jedes Mini-Programm die Daten seines Anwenders schützt, steht für den einen oder anderen grundsätzlich einer Nutzung im Weg. Zudem seien die Ärzte beim Verordnen von medizinischen Apps kritisch. Wie IT-Experte Christian Dierks von der Dierks + Company Rechtsanwaltsgesellschaft gegenüber dem „Ärzteblatt“ sagt, hätten viele Ärzte Vorbehalte. Warum sollten sie Apps verordnen, die sie nicht kennen, und wie wäre die Haftung geregelt, wenn die verordneten Apps sich ändern, lauten demnach einige kritische Fragen.</p>
<p>Die Ärzte müssen seiner Meinung nach, ein „Interesse entwickeln“, die Apps zu verschreiben. Dierks wies in dem Zusammenhang auf eine Besonderheit des Fast-Track-Verfahrens hin. „Wenn der Nutzennachweis nicht erbracht wird, fliegt die Anwendung wie­der aus der Erstattungsfähigkeit“, zitiert das „Ärzteblatt“. Das sei neu in der Regelversorgung.</p>
<p><strong>Service-Apps der privaten Krankenversicherer</strong></p>
<p>Nicht nur die Krankenkassen übernehmen aber die Kosten für medizinische Apps, auch private Versicherer erstatten unter Umständen die Beträge für notwendige Programme – etwa für Apps, mit denen sich Tinnitus ("Tinnitracks") lindern lässt, oder die bei psychischen Erkrankungen Hilfe ("Moodpath") versprechen. Des Weiteren bieten viele Versicherer wie Inter, Axa, Hallesche, Signal Iduna, R+V und Zurich – um nur einige zu nennen – kostenfreie Gesundheits-Apps an. So lassen sich zum Beispiel Krankschreibungen, Arztrechnungen und Rezepte einfach per Foto einreichen. Impfpass und Medikamentenpläne können bei manchen Angeboten ebenfalls verwaltet werden. Auch die Möglichkeit, sich online eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen, wird vielfach unterstützt.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 18 Sep 2020 07:04:03 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554290031-people_Pixabay_2557536_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Warum Ihre Lebensversicherung weiter sicher ist]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Trotz Krise]]></subTitle>
                                
                                <newsId>204</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/warum-ihre-lebensversicherung-weiter-sicher-ist/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Jeder vierte Lebensversicherer stecke in finanziellen Schwierigkeiten, meldete die Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten im Juli. Angst um sein Erspartes muss trotzdem niemand haben, betonen Versicherungsexperten. Denn die Leistungen der Lebensversicherungsverträge sind durch den gesetzlichen Sicherungsfonds Protektor geschützt. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>„Lebensversicherer wackeln“ – titelte Mitte Juli die „Bild“-Zeitung. Eine Studie der Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten (BdV) war Auslöser für den Bericht mit dieser beunruhigenden Überschrift. Gemeinsam mit Zielke Research Consult veröffentlichten die Verbraucherschützer ein paar Tage zuvor eine Analyse der aktuellen Solvenzberichte der Lebensversicherer –und sorgten damit für Verunsicherung bei vielen Sparern.</p>
<p>Die Analysten zogen das Fazit, dass „die Lage der Lebensversicherer angespannt“ sei. Es würden sich große Unterschiede in den „Solvenzquoten, der Gewinnerwartung, dem Überschussfonds und der Risikomarge“ zeigen, hieß es weiter. „Die Branche driftet auseinander“, warnte BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. Mehr als jedes vierte untersuchte Unternehmen habe „ernste Probleme“. Konkret würden 22 der 84 Versicherer über eine zu geringe Solvenz verfügen oder eine negative Gewinnerwartung ausweisen.</p>
<h3><strong>Versicherungsverband GDV hält dagegen</strong></h3>
<p>Die Schlussfolgerungen, die der BdV aus den Zahlen ziehe, seien „nicht ausreichend begründet“. Sie blieben „wie im Vorjahr intransparent“, kontert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Solvenzberichte der Versicherer würden sich an Fachleute richten und seien teilweise falsch interpretiert worden.</p>
<p>Richtig sei, dass „Lebensversicherungen nach wie vor geeignet für die Altersvorsorge“ seien und „lebenslange Sicherheit bieten“. Jeder Lebensversicherer verfüge über „ausreichend Eigenmittel und Sicherheitspuffer im gesetzlich geforderten Umfang“ – und mehr. „Im Mittel stellen sie das Doppelte oder Dreifache der gesetzlich geforderten Eigenmittel bereit“, betont der Verband. Die Solvenzlage der Lebensversicherer sei „nachweislich besser als vom BdV dargestellt“.</p>
<h3><strong>Der BdV nennt die GDV-Antwort „wirr und arrogant“</strong></h3>
<p>In seinem Blog „Kleinleins Klartext“ lässt Axel Kleinlein daraufhin erneut kein gutes Haar an den Argumenten des Branchenverbandes. „Wirr, arrogant und ein Schuss ins Knie“ kam seine Retourkutsche postwendend. Es fehle in dem „eigenartigen Statement“ an „handfesten Argumenten mit kritischem Sachverstand“.</p>
<p>Und was sagt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zu der BdV-Aussage, viele Lebensversicherer würden wanken? Gegenüber der „Augsburger Allgemeinen“ äußerte sich eine Bafin-Sprecherin, dass „wesentliche Aspekte der Berechnung der Kapitalausstattung der Versicherer“ in der BdV-Zielke-Studie ausgeblendet worden seien. Daher wolle sie nicht näher auf die Analyse eingehen.</p>
<p>Die Solvenzquoten der deutschen Lebensversicherer seien „robust – auch im internationalen Vergleich“. Alle Lebensversicherer würden die Ansprüche ihrer Kunden erfüllen können. Jedoch stelle das andauernde Niedrigzinsumfeld sowie ganz aktuell die Corona-Krise die Lebensversicherer vor Herausforderungen.</p>
<p>Die Versicherer müssen die höheren Garantieverpflichtungen erfüllen und sind zeitgleich überwiegend in Zinspapieren investiert. Diese wiederum werfen nicht ausreichend Ertrag ab. Unternehmen, die früh genug alternative Anlagen gewählt haben, profitieren von stetigen und attraktiveren Erträgen. Sie stehen daher besser da als andere.</p>
<p>20 Unternehmen der Branche hat die Bafin nach Aussage der Sprecherin gegenüber der „Augsburger Allgemeinen“ derzeit „unter intensivierter Aufsicht“. Das heißt, die Bafin fordert von den Unternehmen mehr Informationen an. Zudem spricht die Behörde mit ihnen über Maßnahmen, wie die finanzielle Lage verbessert werden kann.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Was bedeutet dieser Schlagabtausch aber für die Kunden? </strong></h3>
<p>Selbst wenn ein Lebensversicherer ernsthaft ins Wanken und gar in die Insolvenz geraten sollte, besteht kein Grund zur Sorge. Alle in Deutschland ansässigen Lebensversicherer sind gesetzlich verpflichtet, Mitglied in der Auffanggesellschaft Protektor zu sein.</p>
<p>Dort werden alle Lebensversicherungsverträge, sollte der Sicherungsfall tatsächlich eintreten, von Protektor unverändert weitergeführt. Um das sicherzustellen, müssen alle Mitglieder Jahresbeträge in Höhe von maximal 0,2 Promille der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen zahlen, bis ein Sicherungsvermögen von einem Promille erreicht ist. Das sind aktuell rund 1.038 Millionen Euro.</p>
<p>Reicht das nicht aus, kann Protektor von seinen Mitgliedern noch einmal Sonderbeiträge von insgesamt einem Promille der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen einfordern. Ist selbst das nicht genug, kann die Bafin die Verpflichtungen aus den Verträgen um bis zu 5 Prozent der vertraglich garantierten Leistungen herabsetzen. Und wenn auch das nicht reicht, hat sich die Lebensversicherungsbranche verpflichtet, weiteres Geld zur Verfügung zu stellen. Kurzum: Lebensversicherungsverträge in Deutschland sind sicher.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 17 Sep 2020 11:40:02 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554290688-cent-drinnen-ersparnisse_Pexels-1246954-scaled.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So beteiligt sich die PKV an den Corona-Zusatzkosten]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[In der Pandemie]]></subTitle>
                                
                                <newsId>203</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/so-beteiligt-sich-die-pkv-an-den-corona-zusatzkosten/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Der privaten Krankenversicherung (PKV) wird vorgeworfen, sich an den Gesundheitskosten des Coronavirus nicht ausreichend zu beteiligen. Ein Vorwurf, den der PKV-Verband nicht so stehen lassen möchte. Rund 360 Millionen Euro habe die PKV bisher übernommen, gibt Verbands-Direktor Florian Reuther zurück.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Verschobene Operationen, überarbeitete Hygienekonzepte, zusätzlich geschaffene Intensivbetten – die deutschen Krankenhäuser hatten sich gut auf eine Welle an Covid-19-Erkrankungsfällen vorbereitet. Auch wenn gerade die vielen Intensiv-Kapazitäten letztendlich nicht ausgeschöpft wurden, entstanden den Krankenhäusern dadurch hohe Kosten, die die Kassen des Gesundheitssystems belasten.</p>
<p>Die private Krankenversicherung hat dabei nun mit dem Vorwurf zu kämpfen, sich an den Ausgaben der Corona-Krise nicht beteiligen zu wollen. Vor allem die gesetzliche Krankenversicherung müsse die Last schultern. Davon könne aber keine Rede sein, wehrt sich der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) gegen diese Aussagen.</p>
<p><strong>PKV übernehme ihre „gesellschaftliche Verantwortung“</strong></p>
<p>„Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung stehen zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung“, erklärte PKV-Verbandsdirektor, Florian Reuther, anlässlich einer Online-Pressekonferenz zur Zwischenbilanz der Covid-19-Pandemie Anfang September. Die PKV leiste laut Reuther zur Bewältigung der Corona-Krise sogar höhere Zahlungen an das Gesundheitssystem, als es ihrem 10-prozentigen Versichertenanteil entspreche.</p>
<p><strong>360 Millionen Euro trage die PKV bereits</strong></p>
<p>„Einzelne Vorwürfe, die PKV beteilige sich zu wenig an den Corona-Kosten, weise ich mit aller Entschiedenheit zurück – sie sind nachweisbar unberechtigt“, betont Reuther daher. Bis Ende August habe die PKV von den bereits bekannten Kosten durch die Corona-Pandemie im Krankenhaus knapp 360 Millionen Euro getragen, heißt es weiter.</p>
<p>Hinzu käme, dass auf alle Steuerzahler, und damit eben auch auf Privatversicherte und die Versicherer selbst, ein bisher nicht bekannter Anteil der steuerfinanzierten Ausgleichzahlungen an den Gesundheitsfonds zukomme. Lediglich ein Anteil von 0,4 Prozent aller Zusatzkosten müsse die PKV nicht übernehmen. Das sei gesetzlich geregelt.</p>
<p>Konkret listet der PKV-Verband für die Versicherungsunternehmen folgende finanzielle Belastung allein für die Kosten durch das Coronavirus in den Krankenhäusern auf:</p>
<p><strong>Ausgleichszahlungen</strong>: Noch bis zum 30. September 2020 erhalten Krankenhäuser einen finanziellen Ausgleich für verschobene, planbare Operationen und Behandlungen. Zwischen 360 und 760 Euro pro Tag gibt es für jedes Bett, das aufgrund dessen nicht belegt wird.</p>
<p>Die Kosten dafür seien noch unbekannt. Klar sei allerdings, dass die vom Bundesgesundheitsministerium bisher veranschlagten 3 Milliarden Euro nicht ausreichen werden. Die Liquiditätsreserven des Gesundheitsfonds finanzierten zunächst die Summen. Doch werde es eine Refinanzierung aus Steuermitteln geben – und dann seien eben alle Steuerzahler betroffen, so der Verband.</p>
<p><strong>Corona-Tests</strong>: Pro stationär durchgeführtem Corona-Test erhalten Krankenhäuser ein Sonderentgelt, das zunächst auf 63 Euro, später auf 52,50 Euro festgesetzt wurde. Für die PKV ergeben sich dadurch Kosten in Höhe von 47,2 Millionen Euro.</p>
<p><strong>Pflegeentgeltwerte</strong>: Die Pflegeentgeltwerte wurden aufgrund des Coronavirus im April um circa 38 Euro auf 185 Euro angehoben. Diese Mehrausgaben übernehmen die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe. Die PKV trage davon 270 Millionen Euro.</p>
<p><strong>Schutzausrüstung</strong>: 50 Euro bekommen Krankenhäuser als Zuschlag für Schutzausrüstung pro Patient, ebenfalls noch bis zum 30. September 2020. Das gilt ganz gleich, ob es sich um eine infizierte Person handelt oder nicht. Für Infizierte gibt es zudem einen erhöhten Zuschuss von 100 Euro. 42 Millionen Euro mehr sind es dadurch für die PKV.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 14 Sep 2020 12:37:19 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/05/1554290238-arbeit-arzt-ausrustung_Pexels_1282308-scaled.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So sind Sie bei der Arbeit im Homeoffice versichert]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Unfallversicherung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>202</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/so-sind-sie-bei-der-arbeit-im-homeoffice-versichert/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Durch die Corona-Krise verlagerte sich das Arbeitsleben zahlreicher Arbeitnehmer in die heimischen vier Wände. Allerdings ist vielen dabei nicht klar, dass sie im Homeoffice ganz anders versichert sind, als wenn sie in die Firma fahren würden. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Das Homeoffice gehört in der „neuen Normalität“ der Corona-Pandemie zum Alltag. Ein oder mehrere Tage in der Woche nicht ins Büro zu pendeln, sondern von zuhause aus zu arbeiten, wollen viele Arbeitnehmer nicht mehr missen. Manch einer stellt sich dabei nun die Frage: Wie bin ich eigentlich im Falle eines Unfalls im Homeoffice versichert? Wie weit gilt die gesetzliche Unfallversicherung, und wann muss ich privat vorsorgen?</p>
<p><strong>Wann die gesetzliche Unfallversicherung greift und wann nicht</strong></p>
<p>Die Antwort darauf ist nicht so einfach. Immer wieder müssen sich die Sozialgerichte mit den Fragen der Abgrenzung zwischen privaten und beruflichen Aktivitäten während der Arbeitszeit beschäftigen. Insbesondere im Homeoffice besteht ein fließender Übergang.</p>
<p>Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) macht hierbei deutlich, dass bei einer richterlichen Entscheidung nicht unbedingt der Ort der Tätigkeit im Streitfall ausschlaggebend ist. Entscheidend sei eher, ob „die Tätigkeit in engerem Zusammenhang mit den beruflichen Aufgaben steht“. Handelt es sich um eine „eigenwirtschaftliche“ Tätigkeit, entfällt der Versicherungsschutz.</p>
<p><strong>Nicht versichert: der Wegeunfall</strong></p>
<p>Üblicherweise umfasst der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung den direkten Weg zur Arbeit und wieder zurück. Das gilt ebenfalls, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer unterwegs noch ihr Kind in den Kindergarten bringt. Befindet sich eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter aber auf dem Rückweg vom Kindergarten zurück ins Homeoffice, und dort passiert etwas, gilt das nicht als Wegeunfall im engeren Sinn. Das urteilte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Aktenzeichen L 16 U 26/16).</p>
<p><strong>Nicht versichert: der Gang zur Toilette</strong></p>
<p>Gleichermaßen nicht im gesetzlichen Unfallversicherungsschutz während der Arbeit im Homeoffice enthalten, ist der Gang zur Toilette. So entschied das Sozialgericht München (S 40 U 227/18). Bei diesem Streitfall war ein Arbeitnehmer zu Hause auf dem Rückweg von der Toilette in sein Büro gestürzt.</p>
<p><strong>Nicht versichert: Wasser holen</strong></p>
<p>Kommt es zu einem Sturz während sich der Arbeitnehmer im Homeoffice etwas zu essen oder zu trinken holt, ist er dabei auch nicht versichert, stellt das Bundesozialgericht klar (B 2 U 5/15 R). In dem zugrunde liegenden Fall war ein Arbeitnehmer auf der Treppe gestürzt, als er sich ein Glas Wasser holen wollte. Bei dieser „eigenwirtschaftlichen Tätigkeit“ sei der Weg dorthin nicht versichert. Das Bundessozialgericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Arbeitgeber nicht für Risiken in der privaten Wohnung des Arbeitnehmers verantwortlich gemacht werden könne.</p>
<p><strong>Versichert: Sturz bei beruflichem Telefonat</strong></p>
<p>Fällt dagegen eine Arbeitnehmerin auf dem Weg in ihr Homeoffice, weil sie ein dienstliches Telefonat mit ihrem Chef führen muss, ist sie versichert – auch wenn das außerhalb ihrer eigentlichen Arbeitszeit geschieht (B 2 U 28/17 R).</p>
<p><strong>Mit einer privaten Absicherung vorsorgen</strong></p>
<p>Wer bei seiner Arbeit im Homeoffice auf der sicheren Seite sein möchte, kann den gesetzlichen Versicherungsschutz um eine private Unfallversicherung erweitern. Zu den gängigen Leistungen zählen beispielsweise eine Kostenerstattung für unfallbedingte kosmetische Operationen, Tagegeld und Krankenhaustagegeld, diverse Assistance-Leistungen wie Pflege- oder Reinigungsservice, sowie eine Todesfallsumme für Hinterbliebene.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 11 Sep 2020 08:33:44 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/03/Hotline_teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Einsamkeit kann Seele und Körper krankmachen]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Alleinsein]]></subTitle>
                                
                                <newsId>201</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/einsamkeit-kann-seele-und-koerper-krankmachen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Immer mehr Deutsche fühlen sich einsam. Der Lockdown im Zuge der Corona-Pandemie hat diesen Trend noch verstärkt. Nicht nur ältere Menschen sind davon betroffen, sondern gleichermaßen jüngere. Und diese Einsamkeit hat neben den psychischen Auswirkungen auch bislang eher unbeachtete Folgen für den Körper. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Kein Besuch von den Kindern und Enkeln, kein Einkaufen gehen, kein Kaffeekränzchen mit Freunden, kein Händeschütteln, kein Umarmen – während der Corona-bedingten Lockdown-Phase waren einst aktive Senioren plötzlich zur sozialen Isolation verdammt. Wochenlang war das eine neue Realität in Deutschland.</p>
<p>Die Einsamkeit vieler verstärkte sich – und das nicht nur bei Senioren. Alle Bevölkerungsschichten waren und sind davon betroffen. Die soziale Distanz verstärkt oft das Gefühl, einsam zu sein. Und das wiederum wirkt sich nicht nur auf die Psyche aus, sondern beeinflusst auch den Körper.</p>
<p><strong>Einsamkeit und ihre Folgen für den Körper</strong></p>
<p>Der Psychiater Manfred Spitzer veröffentlichte bereits vor zwei Jahren ein Buch, das sich mit diesem Thema beschäftigt. „Einsamkeit. Die unerkannte Krankheit“ lautet der Titel. Das Stresshormon Cortisol, das bei Menschen vermehrt festgestellt wird, die sich einsam fühlen, könne zu Bluthochdruck, zu höheren Blutzuckerwerten und zu einer Schwächung des Immunsystems führen, schreibt er. Krankhaft sei Einsamkeit vor allem, wenn sie chronisch auftrete und der Betroffene keinen Ausweg mehr finde.</p>
<p><strong>Gedanken bearbeiten</strong></p>
<p>Es gibt aber durchaus Wege, sich aus der Einsamkeit herauszuziehen. Die negativen Gedanken, etwa dass man nicht gut, nicht interessant oder nicht wertvoll für andere ist, gilt es als erstes abzustellen. Das ist der vermutlich schwierigste Teil. Außerdem sollte Einsamkeit nicht als Makel gesehen werden, für den sich Betroffene schämen müssten. Niemand ist schuld daran, einsam zu sein. Es gibt viele unterschiedliche Gründe, die zu diesem Gefühl führen. Selbstvorwürfe und Abwertungen schaden nur. Das Selbstwertgefühl muss vielmehr wieder aufgebaut werden.</p>
<p><strong>Gesellschaft suchen</strong></p>
<p>Auch wenn es vor allem anfangs schwerfällt: Wer sich überwindet und Kontakt zu anderen Menschen sucht und aufbaut, befreit sich Stück für Stück aus der Spirale der Einsamkeit. Oft fällt es leichter, zu zweit etwas Neues zu beginnen. Eventuell gibt es jemanden, der sich als Begleitung anbietet.</p>
<p>Das Helfen innerhalb der Familie könnte eine Möglichkeit sein, wieder mehr sozialen Kontakt zuzulassen. Oder ein regelmäßiger Kaffeeklatsch mit ehemaligen Kollegen und Kolleginnen oder mit den Nachbarn. Vielleicht gibt es Angebote für Spielenachmittage oder ähnliches im Seniorenwohnsitz. Oder in der Nähe findet regelmäßig ein Tanztee statt, eine Sportgruppe trifft sich – auch ein Computer-, Näh-, Sprach- oder sonstiger Kurs an der Volkshochschule wäre möglich, um geistig aktiv zu bleiben und gleichzeitig Kontakte zu knüpfen.</p>
<p>Wer über die Anschaffung eines Haustiers, etwa eines Hundes, nachdenkt, kann zunächst oder als komplette Alternative Gassi-geh-Patenschaften mit dem Tierheim vor Ort absprechen. So liegt nicht die gesamte Verantwortung für die Versorgung des Tieres in den eigenen Händen und trotzdem kommen die Vorzüge, wie regelmäßige Bewegung und soziale Kontakte, zum Tragen.</p>
<p>Der Umzug in ein betreutes Wohnen oder in eine Senioren-Wohngemeinschaft kann eine weitere Gelegenheit liefern, wieder mehr zu interagieren. Eventuell ist das eigene Zuhause ohnehin nicht mehr geeignet, weil zu viele Treppen verbaut sind, oder es einfach zu groß geworden ist.</p>
<p><strong>Anderen helfen, vielleicht in einem Ehrenamt</strong></p>
<p>Es ist ein alter Spruch „Geben ist seliger denn nehmen“ und doch steckt viel Wahrheit dahinter. Ob Kirchen- oder Dorfverein, im Museum oder die Mitarbeit in einer Suppenküche oder ähnlichem, überall werden helfende Hände gebraucht. Wer anderen hilft, profitiert auch selbst. Das Gefühl der Einsamkeit schwindet nach und nach, da man in Gemeinschaft handelt und gebraucht wird.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 09 Sep 2020 13:53:17 +0000</pubDate>
                                
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: Pixabay</imageCopyright>
                                
                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So beantragen Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Pflegebedürftigkeit]]></subTitle>
                                
                                <newsId>200</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/pflegebeduerftigkeit-so-beantragen-sie-leistungen-aus-der-pflegeversicherung/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Wird man selbst oder jemand aus der Familie pflegebedürftig, ist schnelles Handeln gefragt. Denn erst mit Antragstellung, nicht mit Entstehen der Krankheit, besteht Anspruch auf Pflegegeld. Wie der Antragsprozess abläuft. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Ein Schlaganfall kommt plötzlich – und danach ist oft nichts mehr wie zuvor. Das Sprechen funktioniert nicht mehr richtig oder man kann einen Arm nicht mehr wie früher benutzen. Nach solch einem unerwarteten Ereignis, aber speziell auch, wenn sich bei älteren Menschen schleichend eine immer größere Hilfsbedürftigkeit einstellt, gibt es Unterstützung für den Alltag: die gesetzliche Pflegeversicherung.</p>
<h3><strong>Ein Anruf genügt: So stellen Sie den Pflegeantrag</strong></h3>
<p>Diese Pflegeversicherung ist bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen angeschlossen. Daher reicht es im ersten Schritt aus, den Pflegeantrag an die Krankenkasse mit einem Weiterleitungsvermerk zu senden. Außerdem kann der Antrag formlos telefonisch, per E-Mail, Fax oder Brief gestellt werden. Dazu genügt der Satz: „Hiermit stelle ich einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung“.</p>
<p>Diesen Antrag stellt die pflegebedürftige Person oder, sollte sie nicht in der Lage sein, ein Bevollmächtigter – mit Ausweiskopie und Kopie der Vollmacht. Grundsätzlich gilt dabei, den Pflegeantrag so früh wie möglich zu stellen. Denn erst mit dessen Eingang wird bei einem berechtigten Anspruch auch das Pflegegeld an den Pflegebedürftigen gezahlt. Der Umfang der Leistung hängt dabei maßgeblich davon ab, wie gut oder eben schlecht der Antragsteller seinen Alltag meistern kann.</p>
<h3><strong>Wie der Antrag ausgefüllt wird</strong></h3>
<p>Sobald der formlose Antrag bei der Pflegekasse angekommen ist, wird das eigentliche Formular zur Beantragung der Leistung an den Pflegebedürftigen verschickt. Hier müssen zunächst alle personenbezogenen Daten eingetragen werden. Anschließend geht es um die Leistungen, die beantragt werden. Die Entscheidung hier hängt vor allem davon ab, wo und wie die Pflege stattfindet, ob in den eigenen vier Wänden durch Angehörige und/ oder einen ambulanten Pflegedienst oder in einem Pflegeheim.</p>
<p>Hier sollten sich die Pflegebedürftigen im Vorfeld genau überlegen, wie die Pflege bestmöglich ausgestaltet werden kann, um die Leistungen entsprechend einzufordern. Denn jede spätere Änderung zieht einen erneuten Antrag bei der Pflegekasse nach sich.</p>
<h3><strong>An wen kann sich der Antragsteller bei Fragen wenden?</strong></h3>
<p>Sollte dem Antragsteller beim Ausfüllen des Formulars etwas unklar sein, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Pflegeberatung durch die Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband bietet auf seiner Seite eine Ausfüllhilfe an. Zudem bietet das Zentrum für Qualität in der Pflege eine Datenbank, über die regionale Anlaufstellen gesucht werden können.</p>
<h3><strong>Pflegebedürftigkeit erst ab einem bestimmten Maß der Einschränkung</strong></h3>
<p>Bei der Antragstellung geht es darum festzustellen, inwieweit der Betroffene „gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen“ allein bewältigen kann. Pflegebedürftige sind in der Regel nur noch eingeschränkt in der Lage, körperlich, kognitiv oder psychisch ihren Alltag zu schaffen. In dieser Situation sind sie auf Betreuung angewiesen.</p>
<p>Die Einschränkungen müssen jedoch „dauerhaft“ sein oder für voraussichtlich mindestens sechs Monate gelten. Im Falle des oben genannten Schlaganfalls besteht je nach Verlauf und Schwere der Schädigung durchaus die Möglichkeit, dass keine dauerhafte Pflege notwendig ist. Kommt es aber zu Lähmungen oder Beeinträchtigungen beispielsweise beim Aufstehen, Greifen oder Gehen, dann kommt eine Pflegegrad und damit eine Leistung aus der Pflegeversicherung in Betracht. Fünf Pflegegrade gibt es. Beim ersten sind die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit gering, beim fünften Pflegegrad handelt es sich um „schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“.</p>
<h3><strong>Was geschieht nach der Antragstellung?</strong></h3>
<p>Nachdem der Antrag bei der Pflegekasse der Krankenversicherung online oder telefonisch gestellt wurde, beauftragt die Krankenkasse ein Gutachten über die Beeinträchtigungen. Der Gutachter empfiehlt der Pflegekasse daraufhin eine Einstufung in einen Pflegegrad. Der bildet die Grundlage dafür, wie viel Geld oder Sachleistungen der Pflegebedürftige bekommt. In der Regel erhält der Pflegebedürftige den Bescheid innerhalb von 25 Arbeitstagen. Sollte das Ergebnis nicht dem entsprechen, was dem Betroffenen als angemessen erscheint, kann er Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Wie kann der Temin mit dem Gutachter vorbereitet werden?</strong></h3>
<p>Es lohnt sich, gut vorbereitet in das Gespräch mit dem Gutachter zu gehen. Zudem sollte möglichst eine Vertrauensperson, entweder ein Familienmitglied oder eine Pflegekraft, anwesend sein. Um qualifizierte Antworten auf die Fragen geben zu können, ist es sinnvoll, ein Pflegetagebuch zu führen. Damit können Fragen danach, welche Handlungen selbstständig beziehungsweise mit Hilfe oder gar nicht mehr ausgeführt werden können, leichter beantwortet werden. Alle relevanten medizinischen Unterlagen sollten ebenfalls bereit liegen. Und die Betroffenen sollten – für viele ist dieser Punkt die größte Überwindung – offen, ehrlich und ohne falsche Scham zugeben, wobei sie Hilfe benötigen. Nur mit diesen Angaben kann sich der Gutachter ein realistisches Bild verschaffen. Das wiederum dafür sorgt, dass der Pflegebedürftige letztlich die benötigte finanzielle Unterstützung erhält.</p>
<p>Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt aber immer nur einen Teil der entstehenden Kosten. Der Rest muss durch eigene Mittel gestemmt werden. Hier kann eine private Pflegezusatzversicherung die gesetzlichen Leistungen ergänzen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 03 Sep 2020 11:39:33 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/04/1552994552-Pflege_hands_Pixabay_2906458_1920_.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So erkennen Sie Fake-Shops]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Abzocke im Internet: ]]></subTitle>
                                
                                <newsId>199</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/abzocke-im-internet-so-erkennen-sie-fake-shops/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Im Zuge der Corona-Pandemie haben sich viele Einkäufe ins Internet verlagert. Das ruft auch immer mehr Betrüger auf den Plan. Mit sogenannten Fake-Shops versuchen sie schnell Kasse zu machen. Wir geben Tipps, wie man Abzocke im Internet erkennen kann.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Vor allem Schnäppchenjäger gehen ihnen oft in die Falle – den Betrügern mit gefälschten Shop-Seiten im Internet, den sogenannten Fake-Shops. Sie locken Online-Käufer mit besonders niedrigen Preisen für Markenware wie Uhren, Taschen, Technik oder Kleidung an. Letztlich bezahlt der Kunde und bekommt entweder Ware in schlechter Qualität oder das bestellte Produkt wird gar nicht geliefert.</p>
<p>Da die Shop-Seiten in den vergangenen Jahren immer professioneller wurden, ist es nicht mehr so leicht, die Tricks zu durchschauen. Eine neue Masche ist beispielsweise, identische Kopien realer Seiten zu erstellen, inklusive Impressum und Kontaktmöglichkeiten. Das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachen beschreibt das Vorgehen der Betreiber solcher Seiten. Eine Frau berichtet, dass der Shop, auf den sie hereingefallen war, sogar einen Ansprechpartner und eine Hotline angab. Bei dem Suchbegriff über Google sei der Shop zudem immer wieder an erster Stelle gewesen.</p>
<p>Auch auf Plattformen wie Amazon Marketplace treiben die Fake-Shop-Betrüger ihr Unwesen. Sie versuchen laut LKA, den Kunden dazu zu bewegen, das Geld direkt zu überweisen und nicht den Weg über Amazon zu gehen.</p>
<p>Die Verbraucherzentralen nennen wichtige Punkte, mit denen sich eine Täuschung leichter durchschauen lässt.</p>
<ul>
<li>Da wäre zunächst der <strong>Domainname</strong>. Wenn die Adresse des vermeintlichen Shops irgendwie merkwürdig daherkommt, vielleicht mit einer unüblichen Endung, wie <em>.de.com</em> anstatt nur ein .de ist Vorsicht geboten. Auch eine <strong>gesicherte Verbindung</strong>, zu erkennen an dem Sicherheitsschloss am Anfang und der Schreibweise <em>https:</em> sollte vorhanden sein.</li>
<li>Ein <strong>extrem günstiger Preis</strong> für Neuware sollte ebenso kritisch gesehen werden, auch wenn die Freude über das bevorstehende Schnäppchen groß ist.</li>
<li>Wird als <strong>Bezahlmöglichkeit</strong> lediglich Vorkasse per Überweisung angeboten, kann das ebenfalls ein Indiz für betrügerische Absichten sein.</li>
<li>Viele <strong>sehr gute Bewertungen</strong> von (angeblichen) Kunden sollten ebenfalls aufhorchen lassen. Insbesondere, wenn es gar keine kritischen Stimmen gibt.</li>
<li>Ein weiteres Zeichen sind ausgedachte <strong>Gütesiegel</strong>. Oder es wird das Trusted-Shop-Siegel missbraucht. Dabei wird vorgegeben, das Siegel bekommen zu haben. Tatsächlich steckt hinter dem Bild kein Zertifikat.</li>
<li>Wichtig sind zudem die <strong>Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)</strong> sowie ein <strong>Impressum</strong>. Fehlen diese Daten oder Angaben darin, wie Kontaktmöglichkeiten, ist es besser, in dem Shop nicht zu bestellen. Bei den AGBs kann ebenfalls ein schlechtes Deutsch ein Hinweis sein.</li>
<li>Ist die <strong>Bestellbestätigung</strong> per E-Mail nach dem Bestellvorgang ungenügend oder gibt es eventuell keine, sollte das Geld besser nicht überwiesen werden.</li>
<li>Ausführlich informieren können Sie sich auf den <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinehandel/abzocke-online-wie-erkenne-ich-fakeshops-im-internet-13166" target="_blank" rel="noopener">Internetseiten der Verbraucherzentrale</a> und auf den <a href="https://www.bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/DE/DigitaleGesellschaft/EinkaufenImInternet/OnlineShoppingbeachten/shopping_was_beachten.html" target="_blank" rel="noopener">Internetseiten des Bundesamtes für Sicherheit und Informationstechnik (BSI)</a></li>
</ul>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Wenn der Kunde auf einen Fake-Shop hereingefallen ist, kann er sein Geld eventuell wiederbekommen. Zunächst sollte schnellstmöglich Kontakt zur Bank aufgenommen werden. Denn selbst bei einer Überweisung besteht eventuell noch die Möglichkeit, das Geld zurückzuholen, so die Verbraucherzentrale. Bei Lastschriftverfahren ist es bis zu acht Wochen möglich. Wichtig ist es, den Kauf belegen zu können, etwa durch den Kaufvertrag, die Bestellbestätigung oder eine E-Mail.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 31 Aug 2020 10:10:51 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1554707074-office-Pixabay_620822_1920-e1593762728251.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Welche Hilfe bieten die Krankenkassen? ]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Gesund abnehmen]]></subTitle>
                                
                                <newsId>198</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/gesund-abnehmen-welche-hilfe-bieten-die-krankenkassen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Die Krankenkassen geben mittlerweile jeden dritten Euro für die Behandlung von Krankheiten aus, die auf falsche Ernährung und Übergewicht zurückgehen. Deshalb fördern sie das Abnehmen mit speziellen Programmen, Kursen und Apps. Lesen Sie hier, welche Angebote die Krankenkassen ihren Mitgliedern machen und welche Kosten sie übernehmen.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) haben rund zwei Drittel der Männer und die Hälfte der Frauen in Deutschland Übergewicht. Jeder vierte Bundesbürger gilt sogar als adipös. Für die Betroffenen steigt damit das Risiko für viele Beschwerden wie Gelenkerkrankungen. Zudem begünstigt Übergewicht die Entwicklung chronischer Krankheiten wie Diabetes oder Krebs.</p>
<h3><strong>Abnehmen: Das zahlen die Krankenkassen</strong></h3>
<p>Für die gesetzlichen und privaten Krankenkassen sind übergewichtige Mitglieder vor allem teuer. Darum helfen sie ihren Mitgliedern beim gesunden Abnehmen. Alle großen Kassen bieten eigene Programme wie Ernährungs- und Fitnesskurse sowie vielfältige Beratungen und spezielle Abnehm-Apps als Anleitung für einen gesünderen Lebensstil an. Zusätzlich bezuschussen sie Mitgliedschaften in Sportvereinen und -studios. Ziel der Programme und Zuschüsse ist es, die Lebensqualität der Versicherten nachhaltig und langfristig zu verbessern und gleichzeitig die Krankheitskosten zu senken. Bei regelmäßiger Kursteilnahme übernehmen die Kassen 70 bis 80 Prozent der Kosten, in manchen Fällen tragen sie sogar alle Ausgaben.</p>
<p>Deutschlands größter gesetzlicher Krankenversicherer, die Techniker Krankenkasse (TK), hilft seinen Mitgliedern beim Abnehmen über einen kostenlosen Online-Ernährungscoach. Das für den Dauergebrauch angelegte Langfrist-Programm richtet sich vor allem an leicht Übergewichtige. Die App enthält diverse Abnehm-Anregungen wie eine umfangreiche Rezeptdatenbank für eine gesunde Ernährung und lässt sich mit weiteren Bausteinen wie einem virtuellen Fitnesscoach für mehr Bewegung kombinieren.</p>
<h3><strong>Abnehmen und gesünder leben</strong></h3>
<p>Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) fördern das Abnehmen und allgemein eine gesündere Lebensführung ihrer Mitglieder über eine Vielzahl von Bewegungskursen wie Yoga oder Ausdauertraining sowie spezielle Ernährungsprogramme. Sie laufen unter dem Titel „Abnehmen mit Genuss“ und richten sich an Personen mit einem Body-Mass-Index* (BMI) von 25 bis 29,9, also leichtem bis mittlerem Übergewicht.</p>
<p>Hinzu kommen individuelle Online-Coachings mit Videos und Chats zum Abnehmen. Bei fernbetreuten Online-Kursen erhalten die Mitglieder eine Anleitung für ein gezieltes, individuelles Training, so zum Beispiel bei dem achtwöchigen AOK-Gesundheitskurs „Erfolgreich abnehmen“. Zusätzliche Unterstützung gibt es per Telefon und Mail. Bei regelmäßiger Teilnahme übernimmt die AOK die gesamten Kosten von 99 Euro.</p>
<h3><strong>Gewicht reduzieren mit medizinischer Betreuung</strong></h3>
<p>Das Abnehmprogramm M.O.B.I.L.I.S. der Barmer GEK richtet sich an stark Übergewichtige. Neben Tipps zur nachhaltigen Ernährungsumstellung beinhaltet das einjährige Kursprogramm Bewegungsangebote sowie psychologische und medizinische Begleitung. Die Teilnahme kostet 785 Euro, von denen die Barmer bei regelmäßiger Teilnahme 685 Euro übernimmt. Eine abgespeckte Variante des Programms für Mitglieder mit leichtem Übergewicht umfasst 14 Kurseinheiten.</p>
<p>Auch viele kleinere gesetzliche und private Krankenversicherer unterstützen ihre Mitglieder beim Abnehmen, indem sie beispielsweise Mitgliedschaften in Sportvereinen bezuschussen. Wie Ihnen Ihr Krankenversicherer konkret beim Abnehmen hilft, erfahren Sie in der Geschäftsstelle.</p>
<h3><strong>Diese Anreize setzen private Versicherer</strong></h3>
<p>Auch private Krankenversicherer fördern die Gewichtsreduktion ihrer Mitglieder mit speziellen Programmen. So bietet etwa die Inter ein digitales Abnehm-Modell per App in Kooperation mit „WW“ (ehemals Weight Watchers) an. Teilnehmer erhalten Ernährungs- und Fitnesstipps direkt aufs Handy, können eine Activity-Tracking-Funktion nutzen und führen ein Erfolgstagebuch. Die Abnehm-App kostet monatlich 49 Euro und lässt sich mit wöchentlichen Workshops kombinieren. Preis der Paketlösung aus App und Workshop: 99 Euro im Monat. Die Kosten fürs erste Nutzungsquartal trägt die Inter, falls die Mitglieder in dieser Zeit mindestens fünf Prozent ihres Ausgangsgewichts verlieren.</p>
<p>Ähnliche Anreize setzt die Gothaer. Mit dem „GoVital Bonus“-Programm will der private Versicherer seine Mitglieder motivieren, abzunehmen und gesünder zu leben. Die Gothaer belohnt Vereinssportler, Teilnehmer an Bewegungs-, Ernährungs- oder Entspannungskursen mit Beitragsnachlässen.</p>
<h3><strong>Abnehm-Kur auf Kassenkosten?</strong></h3>
<p>So genannte Adipositas-Kuren unterscheiden sich von den genannten Programmen der Kassen zur Gewichtsreduktion. Die Kuren richten sich an schwer Übergewichtige mit einem BMI über 30. Sie sollen dabei helfen, Gewichtsprobleme und daraus resultierende Krankheiten dauerhaft in den Griff zu bekommen. Wer eine solche Kur in Anspruch nehmen möchte, muss einen speziellen Antrag bei der Krankenkasse stellen. Bei Bewilligung trägt die Krankenkasse die gesamten Kosten der Kur.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Blitz-Diäten sind schlecht für den Körper und machen dick!</strong></h3>
<p>Die Kuren und Programme der Krankenkassen für gesundes Abnehmen haben eine Gewichtsreduktion um zwei bis maximal drei Kilogramm pro Monat und eine nachhaltige Veränderung des Lebensstils und des Essverhaltens zum Ziel. Es geht darum, gesund und langfristig abzunehmen. Dadurch unterscheiden sich die von den Kassen unterstützten Maßnahmen erheblich von Blitz-Diäten, die einen sehr schnellen Gewichtsverlust von häufig mehr als fünf oder gar zehn Kilogramm pro Monat versprechen. Solche Hau-Ruck-Diäten sind für den Körper enorm belastend, und sehr häufig stellt sich der so genannte Jo-Jo-Effekt ein: Nach rascher Gewichtsreduktion sind die Kilos schon nach kurzer Zeit wieder auf den Rippen – mitsamt ein paar Bonus-Pfunden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>* Der Body-Mass-Index (BMI) ist ein wichtiger Anhaltspunkt für Übergewicht oder Adipositas. Als normalgewichtig gelten Personen mit einem BMI unter 25. Liegt der BMI zwischen 25 und 30, spricht man von Übergewicht. Ein Wert über 30 deutet auf Adipositas hin. </em></p>
<p><em> </em><em>Der BMI wird nach der folgenden Formel berechnet:</em></p>
<p><em>Körpergewicht (in Kilo) geteilt durch die Größe (in Meter) zum Quadrat.</em></p>
<p><em>Beispiel: Sie sind 1,75 Meter groß und wiegen 78 Kilogramm. Sie rechnen:</em></p>
<p><em>1,75 x 1,75 = 3,06<br />
Teilen Sie nun ihr Gewicht durch diesen Wert:<br />
78 : 3,06 = 25,5<br />
Der beispielhaft errechnete BMI deutet auf leichtes Übergewicht hin.</em></p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 28 Aug 2020 10:37:56 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554290066-people_Pixabay_2592247_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Jens Lehmann</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Schlaganfall – Symptome, richtiges Verhalten und Risikofaktor COVID-19]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Wenn jede Sekunde zählt]]></subTitle>
                                
                                <newsId>197</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/wenn-jede-sekunde-zaehlt-schlaganfall-symptome-richtiges-verhalten-und-risikofaktor-covid-19/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Ein Schlaganfall, auch Hirninfarkt genannt, kann jeden treffen – auch junge Menschen. Typische Symptome sind Sehstörungen, Sprachprobleme, Lähmungen, Schwindel sowie sehr starke Kopfschmerzen. Studien haben nun den Verdacht erhärtet, dass auch COVID-19 Schlaganfälle auslösen kann.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>In den meisten Fällen verläuft der Schlaganfall ganz plötzlich, mit typischen Symptomen. Doch auch kleinere Anzeichen, die zunächst nicht weiter besorgniserregend erscheinen, können sich als Vorboten eines Schlaganfalls mit erheblichen Folgen entpuppen. Dabei handelt es sich um die sogenannte transitorische ischämische Attacke (TIA), bei der die Anzeichen nach ein paar Minuten oft vollständig abklingen. Wichtig ist in jedem Fall, dass unverzüglich Hilfe gerufen wird. Bei einem Schlaganfall zählt jede Sekunde, um die Schäden im Gehirn so gering wie möglich zu halten. In vielen Kliniken gibt es eigene Stationen, die sogenannten Stroke Units, die auf die spezielle Pflege und Betreuung von Schlaganfall-Patienten spezialisiert sind.</p>
<h3><strong>Die häufigsten Krankheitsanzeichen</strong></h3>
<p>Die Deutsche Schlaganfall-Hilfe hat die häufigsten Krankheitsanzeichen beim Schlaganfall zusammengetragen. Dazu gehört demnach zum Beispiel die Sehstörung. Dabei tritt plötzlich eine Einschränkung des Gesichtsfeldes auf. Dinge oder Personen werden nicht mehr gesehen und der Betroffene kann stürzen. Auch das räumliche Sehen kann in Mitleidenschaft gezogen werden. Oder der Betroffene sieht Doppelbilder.</p>
<p>Eine Lähmung oder ein Taubheitsgefühl auf einer Seite können ebenfalls auf einen Schlaganfall hindeuten. Betroffene beschreiben auch ein gestörtes Berührungsempfinden, wie bei einem eingeschlafenen Fuß. Gesicht, Arm und Hand sind oft stärker betroffen. Typisch ist ein herunterhängender Mundwinkel.</p>
<p>Ein weiteres Anzeichen kann die Sprachstörung sein. In leichteren Fällen beschreibt die Deutsche Schlaganfall-Hilfe eine stockende, abgehackte Sprache. Die Sprache kann verwaschen oder lallend sein und der Erkrankte spricht im Telegrammstil. Selten ist ein kompletter Ausfall des Sprechvermögens. Manchmal versteht der Schlaganfallpatient allerdings auch nicht mehr, was ihm gesagt wird.</p>
<p>Blitzartig auftretender Schwindel mit einem unsicheren Gang kann ein weiteres Symptom eines Schlaganfalls sein. Dabei geben Betroffene unterschiedliche Empfindungen an. Manche fühlen einen Drehschwindel, andere einen Schwankschwindel wie auf einem Schiff und wieder andere haben das Gefühl, mit einem Fahrstuhl in die Tiefe zu rasen. Extreme Kopfschmerzen, die vorher so noch nicht aufgetreten sind, verbunden mit Übelkeit und Erbrechen können einen weiteren Hinweis auf einen Schlaganfall liefern.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Schlaganfall-Test</strong></h3>
<p>Besteht eine Unsicherheit, ob ein Schlaganfall vorliegt, empfehlen Experten, sicherheitshalber immer den Notruf zu wählen. Der ist europaweit unter Telefon 112 erreichbar. Zudem gibt es einen einfachen Test, mit dem der Verdacht auf einen Schlaganfall geprüft werden kann. Das ist der sogenannte FAST-Test (<strong>F</strong>ace, <strong>A</strong>rms, <strong>S</strong>peech, <strong>T</strong>ime), der aus dem englischsprachigen Raum stammt.</p>
<ul>
<li>Face (Gesicht) – die betroffene Person kann nicht mehr richtig lächeln, weil ein Mundwinkel heranhängt.</li>
<li>Arms (Arme) – der Betroffene kann nicht mehr beide Arme nach vorne strecken und dabei die Handoberflächen nach oben drehen.</li>
<li>Speech (Sprache) – der Schlaganfallpatient kann keinen einfachen Satz mehr nachsprechen.</li>
<li>Time (Zeit) – jetzt kommt es auf jede Sekunde an, und es sollte sofort ein Arzt gerufen werden.</li>
</ul>
<h3><strong>Löst Corona Schlaganfälle aus?</strong></h3>
<p>Zwei aktuelle Studien aus den USA und Griechenland erhärten inzwischen auch den den Verdacht, dass Corona bzw. COVID-19 neurologische Erkrankungen hervorrufen kann – auch Schlaganfälle.</p>
<p>Mediziner sehen hier starke Parallelen zur Spanischen Grippe 1918, berichet die Deutsche Schlaganfall-Hilfe. Auch diese führte zu ungeklärten neurologischen Beschwerden, an denen noch ein Jahrzehnt lang über eine Million Menschen litten. „Das zeigt, dass eine neurologische Nachbetreuung von COVID-19-Patienten mit entsprechend weiterführender Diagnostik enorm wichtig ist“, meint deshalb Professor Peter Berlit, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Neurologie.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 26 Aug 2020 10:38:08 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/08/Schlaganfall_teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Was bedeutet eigentlich „ökologischer Fußabdruck“?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Wenn die Welt erschöpft ist]]></subTitle>
                                
                                <newsId>196</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/wenn-die-welt-erschoepft-ist-was-bedeutet-eigentlich-oekologischer-fussabdruck/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Immer wieder ist von dem ökologischen Fußabdruck jedes einzelnen im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu hören. Der sogenannte Welterschöpfungstag fiel in diesem Jahr auf den 22. August. Das heißt, an dem Tag waren eigentlich die natürlichen Ressourcen der Erde aufgebraucht.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Kann die Erde uns Menschen dauerhaft ernähren und unseren Müll aufnehmen? Die Antwort: aktuell nein. Jedes Jahr machen wir quasi Schulden bei der Erde – und das bereits seit Jahrzehnten. Am 22. August war in diesem Jahr der Tag, ab dem wir mehr natürliche Ressourcen verbraucht hatten als nachwachsen können. 2019 lag dieser sogenannte Earth Overshoot Day (Welterschöpfungstag) knapp einen Monat früher – am 29. Juli. Unsere Erde ist also ein Corona-Krisen-Gewinner, weil aktuell weniger produziert, konsumiert und gereist wird.</p>
<p>Öko-Bilanz, ökologischer Fußabdruck, CO2-Fußabdruck – viele Begriffe tauchen im Zusammenhang mit unserem Verbrauch der Vorräte des Planeten auf. Den Begriff des ökologischen Fußabdrucks haben die Wissenschaftler Mathis Wackernagel und William Rees in den 1990er Jahren erdacht und etabliert. Er beschreibt die biologisch produktive Fläche auf der Erde, die notwendig ist, um den Lebensstil und Lebensstandard eines Menschen dauerhaft zu ermöglichen. Gemessen wird er in der Einheit „globale Hektar (gha)“.</p>
<h3><strong>Wir leben so, als hätten wir mehrere Welten<br />
</strong></h3>
<p>In Deutschland standen laut einer Erhebung von Global Footprint Network – einer internationalen Forschungsgruppe, deren Präsident Mathis Wackernagel ist – im Jahr 2016 jedem Bundesbürger 1,6 gha als Biokapazität für Ernährung, Wohnen, Mobilität und Konsum zur Verfügung. Genutzt hat jeder aber durchschnittlich 4,9 gha. Damit ist allein in dem Jahr eine Differenz von 3,3 gha entstanden. Der weltweite Durchschnitt des ökologischen Fußabdrucks liegt bei 2,7 gha. Wir leben im Durchschnitt also so, als hätten wir zwei Erdkugeln zur Verfügung. Wenn Sie Ihren persönlichen ökologischen Fußabdruck ermitteln möchten, dann klicken Sie bitte <a href="https://www.footprintcalculator.org" target="_blank" rel="noopener">hier.</a></p>
<h3><strong>Das Treibhausgas Kohlendioxid führt zur Erderwärmung<br />
</strong></h3>
<p>Ein Teil des ökologischen Fußabdrucks ist der CO2-Fußabdruck. Er gibt an, wie groß die Summe von Kohlendioxid ist, die jeder durch seinen Lebenswandel produziert. Da Kohlendioxid das wesentlichste Treibhausgas ist, und somit als größter Verursacher der globalen Erwärmung gilt, gibt es vielfältige politische Bestrebungen zur Reduktion des Gases. Insbesondere bei der Verbrennung der sogenannten fossilen Brennstoffe wie Erdöl und Erdgas entsteht CO2.</p>
<p>Darum wird die Energiegewinnung aus Windkraft und Sonnenstrahlen gefördert. Auch der Elektromobilität, insbesondere in der Industrie, kommt eine große Bedeutung beim Erreichen der gesetzten Klimaziele zu. Hier spielt beispielsweise die Forschung an der Energieerzeugung aus Wasserstoff eine zentrale Rolle.</p>
<h3><strong>So reduzieren Sie Ihren ökologischen Fußabdruck<br />
</strong></h3>
<p>Dem Online-Portal <a href="https://www.fussabdruck.de" target="_blank" rel="noopener">fussabdruck.de</a> zufolge beansprucht allein die Ernährung rund ein Drittel des durchschnittlichen Fußabdrucks. 80 Prozent davon gehen auf tierische Lebensmittel zurück. Weniger Fleisch und andere tierische Produkte zu essen sowie auf unverpackte und möglichst regionale Produkte zu setzen, bringt daher schnell Effekte. Auch weniger Lebensmittel wegzuwerfen, kann zu einem kleineren persönlichen Fußabdruck beitragen – und schont nebenbei den Geldbeutel.</p>
<p>Heizenergie verschlingt den größten Teil im Bereich Wohnen. Wer also weniger heizt, beispielweise ein Grad weniger, und/oder auf Ökostrom-Anbieter setzt, kann hier bereits viel bewirken. Und ein willkommener Nebeneffekt: Man kann damit ebenfalls einiges an Geld sparen.</p>
<p>Das Auto öfter stehen lassen, mehr Wege zu Fuß gehen, mit dem Fahrrad fahren, öffentliche Verkehrsmittel nutzen, Fahrgemeinschaften bilden und Flugreisen vermeiden, all das sind weitere wichtige Ansätze, um den Verbrauch von Ressourcen zu reduzieren sowie den Ausstoß von Kohlendioxid zu verringern.</p>
<p>Der vierte Faktor betrifft den Konsum. Nachhaltig agiert hier, wer langlebige und umweltverträgliche Produkte kauft oder in Second-Hand-Läden geht – und umgekehrt auch Kleidung, Spielzeug oder Elektrogeräte wieder weitergibt oder verkauft, wenn sie nicht mehr gebraucht werden.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Das Thema Nachhaltigkeit ist auf dem Vormarsch<br />
</strong></h3>
<p>Längst ist Nachhaltigkeit auch bei Finanzanlagen und damit Versicherern angekommen. Es gibt bereits eine Reihe von Investmentfonds, die in Papiere von Unternehmen investieren, die sozialen und ökologischen Kriterien genügen. Auch Versicherungsgesellschaften bieten ihren Kunden nachhaltige Produkte wie „grüne“ Kfz-Versicherungen, bei denen es einen Bonus gibt, wenn der Kunde ein emissionsarmes Auto fährt. Auch für die Altersvorsorge kann man nachhaltig anlegen.</p>
<p>Ein Manko ist derzeit jedoch noch die unterschiedliche Definition des Begriffs. Hier schafft die Politik auf EU-Ebene aber gerade Abhilfe. Sie hat ein einheitliches Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten (die sogenannte Taxonomie) geschaffen. Diese einheitliche Klassifizierung soll Transparenz zum Nachhaltigkeitsgrad von Unternehmen und Finanzprodukten schaffen. Für Kunden bedeutet das, dass sie künftig nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen gefragt werden und Vermittler oder Makler diese bei der Beratung berücksichtigen sollen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 25 Aug 2020 08:14:36 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/08/Industrie_teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Die wichtigsten Krankenzusatzversicherungen im Überblick]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Bessere Leistungen für Kassenpatienten]]></subTitle>
                                
                                <newsId>195</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/bessere-leistungen-fuer-kassenpatienten-die-wichtigsten-krankenzusatzversicherungen-im-ueberblick/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung sind begrenzt. Wer als Kassenpatient mehr möchte, braucht eine private Zusatzversicherung. Lesen Sie, welche es gibt und was sie leisten.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Neben den privaten Krankenversicherungen, deren Leistungen nur bestimmte Personengruppen nutzen können, kann mit den privaten Krankenzusatzversicherungen jeder gesetzlich Krankenversicherte seinen Schutz durch individuelle Zusatzbausteine aufbessern. Am häufigsten werden diese Absicherungen in den Bereichen Zahnersatz, Heilpraktiker, Krankenhaus, Krankentagegeld, Auslandsreise und Pflege genutzt.</p>
<p>Damit lassen sich teilweise oder ganz die selbst zu tragenden Kosten für Behandlungen oder Services reduzieren. Beim Zahnersatz etwa wird über die gesetzliche Krankenversicherung eine Grundbehandlung übernommen. Darüber hinausgehende Leistungen muss der Patient selbst zahlen. Aber auch alternative Medizinangebote, wie etwa die Behandlung durch einen Heilpraktiker, übernehmen Krankenkassen meist nicht. Deshalb kann sich auch hier eine private Police durchaus lohnen.</p>
<p>Welches Angebot dabei im ganz persönlichen Fall notwendig und geeignet ist, hängt von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden ab. Einige Krankenzusatzversicherungen sind dabei etwas sinnvoller als andere. Nicht unerheblich bei der Entscheidung ist zudem ein genauer Blick auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis.</p>
<h3><strong>Zahnzusatzversicherung</strong></h3>
<p>Zahnbehandlungen können schnell richtig teuer werden. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten– beispielsweise bei einer Krone, Brücke oder Implantat. Je nachdem wie gut das Bonusheft des Versicherten geführt ist, erhöht sich dieser Festzuschuss, doch oft müssen trotz allem ein paar Hundert Euro oder im schlimmsten Fall mehrere Tausend Euro als Selbstbeteiligung aufgebracht werden.</p>
<p>Die vielen Angebote der Zahnzusatztarife unterscheiden sich in den monatlichen Beiträgen und den Leistungen sehr. Alter und Zustand der Zähne sind dabei zwei wichtige Kriterien. Manche Versicherer verzichten auf eine Wartezeit. Andere wiederum leisten sogar, wenn die Behandlung bereits begonnen hat.</p>
<p>Insbesondere die Kostenübernahme der regelmäßigen professionellen Zahnreinigung (Prophylaxe), Füllungen, die über die gesetzliche Leistung hinausgehen, Zahnersatz oder herausnehmbare Zahnprothesen zählen zu den Leistungen der Anbieter.</p>
<h3><strong>Auslandsreisekrankenversicherung</strong></h3>
<p>Im sogenannten Schengen-Raum, in dem 26 europäische Staaten zusammengefasst sind, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten im Krankheitsfall. Jedoch die Kosten für Medikamente oder auch für den Rücktransport nach Deutschland muss der Versicherte selbst tragen. Noch teurer kann es bei Reisen in Länder werden, mit denen keine Abkommen bestehen. In den USA beispielsweise muss der Patient für die Kosten allein aufkommen.</p>
<p>Mit der privaten Auslandsreisekrankenversicherung kann hier vorgesorgt werden. Jahrespolicen für eine Familie gibt es ab rund 20 Euro. Der Reiserücktritt oder -abbruch und eine Gepäckversicherung können als Bausteine dazu gewählt werden.</p>
<h3><strong>Krankentagegeldversicherung</strong></h3>
<p>Die Krankentagegeldversicherung ist vor allem für Selbstständige ein existenzielles Thema. Da sie anders als Angestellte mit einer gesetzlichen Krankenversicherung weder eine Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber in den ersten Wochen der Krankschreibung erhalten noch Krankengeld bei darüber hinaus reichender Arbeitsunfähigkeit. Sie müssen also den Einkommensverlust ausgleichen. Doch auch bei gesetzlich Krankenversicherten fällt das Krankentagegeld deutlich geringer aus, nämlich 70 Prozent vom Brutto- beziehungsweise maximal 90 Prozent vom Nettoverdienst. Davon abgezogen werden noch die Sozialversicherungsbeiträge.</p>
<h3><strong>Pflegezusatzversicherung</strong></h3>
<p>Bei der Pflegezusatzversicherung geht es darum, die Lücke zu schließen, die durch die Kosten für eine Pflege und der Leistung, die durch die gesetzliche Pflegeversicherung abgedeckt wird, entsteht. Dafür stehen drei Formen zur Wahl: die Pflegetageld-, die Pflegekosten- und die Pflegerentenversicherung. Der Pflegebedürftige muss für diesen Betrag selbst aufkommen. Reicht das vorhandene Geld dafür nicht, müssen eventuell die Angehörigen einspringen oder das Sozialamt.</p>
<h3><strong>Krankenhauszusatzversicherung</strong></h3>
<p>Bei der Krankenhauszusatzversicherung sichert sich der Versicherungsnehmer quasi den Status eines Privatversicherten im Falle eines Aufenthaltes im Krankenhaus. Er kann dann im Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung untergebracht werden. Wer besonderen Wert auf eine privatere Unterbringung während eines Krankenhausaufenthaltes legt, für den ist diese Zusatzversicherung sinnvoll.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Heilpraktikerversicherung</strong></h3>
<p>Die Erstattung einer Behandlung durch einen Heilpraktiker oder auch durch einen Arzt für Naturheilverfahren ist über die Krankenkassen noch immer kaum vorgesehen. Wer jedoch bei seiner Gesundheit regelmäßig zusätzlich oder als Alternative zur westlichen Medizin auf andere Verfahren setzen möchte, für den lohnt sich ein Blick auf diese zusätzliche Absicherung.</p>
<h3><strong>Krankenhaustagegeldversicherung</strong></h3>
<p>Bei der Krankenhaustagegeldversicherung bekommt der Versicherungsnehmer Geld ausgezahlt, sobald er mindestens eine Nacht im Krankenhaus bleibt. Damit soll beispielsweise die Zuzahlung bei einem Aufenthalt in der Klinik übernommen werden oder auch die Kosten für eine besondere Verpflegung. Auch eine Haushaltshilfe oder die Kosten für die Anreise von Familie und Freunden kann durch diese Leistung abgedeckt werden.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 20 Aug 2020 08:26:45 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/08/Grafik_Zusatzversicherungen_2000x1233_teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Ist Ihr Haus fit für den Klimawandel?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Unwetter, Starkregen, Stürme]]></subTitle>
                                
                                <newsId>194</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/unwetter-starkregen-stuerme-ist-ihr-haus-fit-fuer-den-klimawandel/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Unwetter, Starkregen und Stürme nehmen aufgrund des Klimawandels zu. Hausbesitzer sollten ihren bestehenden Versicherungsschutz daher dringend überprüfen. Denn nur der Zusatzbaustein „erweiterte Naturgefahren“ also Elementarschäden schützt Wohngebäude und Hausrat umfassend. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Unscheinbare Bäche werden zu reißenden Strömen, die ganze Städte verwüsten, Keller überfluten und Autos mitreißen – Berichte über verheerende Schäden durch Unwetter, und vor allem durch Starkregen, bestimmen in jüngster Zeit immer häufiger die Nachrichten. Dass es sich dabei nicht um einzelne Fälle handelt, bestätigen Wetterexperten. Denn das Risiko für Starkregen und Stürme steigt aufgrund des Klimawandels. Und damit auch die Gefahren für Haus und Hausrat.</p>
<p>Denn die übliche Wohngebäudeversicherung etwa reicht für eine Regulierung dieser Schäden nicht mehr aus. Sie leistet bei Sturmschäden, wenn also etwa das Dach abgedeckt oder durch einen umgestürzten Baum beschädigt wird. Auch für Hagel- oder Leitungswasserschäden kommt sie auf.</p>
<h3><strong>Was die Elementarschadenversicherung leistet</strong></h3>
<p>Doch Starkregen muss gesondert abgesichert werden – durch einen Elementarschutz. Kommt es in der Folge eines Unwetters zu einer Überschwemmung, zahlt der Versicherer beispielsweise das Trockenlegen des Objektes. Auch die Kosten für eine zeitweilige Unterkunft während der Instandsetzung oder die Übernahme entgangener Mieteinnahmen sind im Schutz integriert.</p>
<p>Auch Schäden, die durch einen Rückstau entstehen, sind meist in der Elementarschadenversicherung eingeschossen. Auch das ist wichtig, wenn etwa zu viel Wasser in die Kanalisation gelangt. Dann kann es passieren, dass dieses Abwasser aus Toiletten oder Waschbecken quillt.</p>
<h3><strong>Wann die Hausratversicherung gefragt ist</strong></h3>
<p>Die Grenze der Wohngebäudeversicherung ist erreicht, wenn Schäden nicht festverbaute Teile der Immobilie betreffen, sondern den Hausrat. Als Hausrat gilt grundsätzlich alles, was bei einem Umzug mitgenommen werden kann. Dringt also Regen ins Haus ein und ruiniert den teuren Perserteppich, ist das ein Fall für die Hausratversicherung.</p>
<p>Die Gebäudeversicherung dagegen müsste einspringen, wenn nicht der Teppich, sondern die darunter liegenden Dielen beschädigt werden. Wichtig: Auch in der Hausratversicherung müssen Elementarschäden extra abgesichert sein.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Wie fit ist Ihr Gebäude? </strong></h3>
<p>Ob ihr Haus unwetterfit ist, können Sie <a href="https://www.dieversicherer.de/versicherer/haus---garten/klimawandel-check" target="_blank" rel="noopener">auf der Internetseite</a> „Die Versicherer“ – dem Verbraucherportal des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft prüfen.</p>
<p>Um Ihr Zuhause noch mehr zu schützen, hier weitere praktische Tipps, um Schäden zu vermeiden oder zu mindern:</p>
<ul>
<li>Bei drohendem Regen, Hagel, Schnee oder Unwetter sollten Sie alle Fenster und Türen schließen. Sollte Wasser über geöffnete Fenster eindringen, kann der Versicherer es ganz oder teilweise ablehnen, den Schaden zu begleichen.</li>
<li>Terrassen, Wege und Auffahrten sollten immer mit einem leichten Gefälle geplant werden, damit das Wasser abfließen kann.</li>
<li>Ein Dach über den Eingangstüren erschwert ebenfalls ein Eindringen von Wasser.</li>
<li>Für den Keller lohnen sich wasserfeste und drucksichere Fenster.</li>
<li>Dachfenster können mit einem Regensensor ausgestattet werden. Sobald Regen einsetzt, schließt das Fenster automatisch.</li>
<li>Stichwort Rückstau: Sollte eine Rückstausicherung bisher fehlen, sollten Sie diese nachrüsten. Das verlangen manche Versicherer auch, sonst übernehmen sie die entsprechenden Schäden nicht.</li>
<li>Ein regelmäßiges Prüfen der Abflüsse etwa vor Keller, Garage, Carport oder bei Balkonen hilft ebenfalls, um ein Überfließen zu verhindern.</li>
<li>Auch Regenrinnen und Fallrohre können verstopfen, insbesondere im Herbst durch das Laub. Das sollte man daher regelmäßig entfernen.</li>
<li>Wichtig ist auch, dass die Abflüsse auf der Straße frei sind. Sollte ein Gully verstopft sein, müsste der Stadtentwässerungsbetrieb das erfahren.</li>
<li>Um frühzeitig auf Wetterereignisse reagieren zu können, bietet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) Warnmeldungen für „meine Orte“ über die App Nina an (kostenfrei erhältlich über iTunes und den Google Play Store).</li>
</ul>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 18 Aug 2020 13:41:54 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/08/Hochwasser_teaser.jpg</imagePath>
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: Pixabay</imageCopyright>
                                
                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Diese grünen Geldanlagen bergen Risiken ]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Totalverlust möglich]]></subTitle>
                                
                                <newsId>193</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/totalverlust-moeglich-diese-gruenen-geldanlagen-bergen-risiken/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Nachhaltige Geldanlagen haben den Ruf, etwas sicherer zu sein als übliche Investments. Das ist aber nicht immer so. Gerade bei direkten Beteiligungen an Solaranlagen, Windparks, Blockheizkraftwerken, Wäldern & Co. sollten Anleger sehr genau hinschauen. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Wer mit gutem Gewissen sein Geld anlegen will, kauft sich in der Regel Aktien „grüner“ Unternehmen oder Fonds mit nachhaltiger Ausrichtung. Warum aber nicht gleich ein Windrad kaufen? Oder ein Stück Wald? Oder ein Blockheizkraftwerk? Bei solchen direkten Beteiligungen werden die Parks oder Baumplantagen als Unternehmen betrieben – und Anleger können Anteile daran kaufen. Versprochen werden dabei meist recht hohe Renditen – gerade im anhaltenden Niedrigzinsumfeld scheint es sich daher um eine lohnende Anlage zu handeln.</p>
<h3><strong>Hohe Rendite, hohes Risiko</strong></h3>
<p>Genau hinschauen, sollte hier die Devise heißen. Wie immer gilt: Je höher die in Aussicht gestellte Rendite, desto größer ist in der Regel auch das Risiko. Und bei diesen Anlagen des sogenannten Grauen Kapitalmarkts (er heißt so, weil er nicht so stark reguliert ist, wie etwa der Aktienmarkt) kann das bis hin zum Totalverlust der Anlage reichen.</p>
<p>Beteiligen Sie sich an einem Unternehmen, werden Sie Unternehmer. Damit kann, je nach Konstruktion des Produktes, eine Nachschusspflicht auf Sie zukommen. Als Anleger müssten Sie, sollte das eingesammelte Geld für den Unternehmenszweck nicht ausreichen, also noch mal Geld draufpacken.</p>
<p>Wind- oder Solarparks werden häufig auch in Form geschlossener Fonds finanziert. Im Gegensatz zu offenen Fonds, werden sie, wie der Name vermuten lässt, nach dem Erreichen eines vorher definierten Ziels geschlossen – man kommt aus der Anlage also nicht mehr so einfach raus. Eine Investition ist meist erst ab mehreren tausend Euro möglich. Und oft auch nur für eine bestimmte Mindestanlagezeit wie 20 oder 30 Jahre.</p>
<h3><strong>Die Bafin schaut drauf, aber nur zum Teil</strong></h3>
<p>Die Angebote des Grauen Kapitalmarkts unterliegen heute zum Teil der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (Bafin). Jedoch gilt das lediglich für die Formalien, also dass der Prospekt, der über das Angebot informiert, die gesetzlich geforderten Mindestinformationen zum Anbieter und zum Produkt enthält.</p>
<p>Um eine Empfehlung, ob das Angebot tatsächlich halten kann, was es verspricht, handelt es sich dabei nicht. Die Bafin weist eine Verantwortung für das Prüfen der Seriosität, der Solvenz des Emittenten oder einer Kontrolle des Produktes ebenfalls von sich. Die Prospektprüfung stelle kein Gütesiegel dar, betont sie. Interessenten sollten sich von Produktanbietern nicht durch anderslautende Aussagen täuschen lassen. Allerdings zählt die Bafin diverse Kriterien auf, die für eine Entscheidung für oder gegen eine Investition herangezogen werden können.</p>
<p><strong>Hier einige Kriterien, die auf unseriöse Angebote hinweisen:</strong></p>
<ul>
<li>Die Anbieter locken mit hohen, oft zweistelligen Zinsen oder Renditen und betonen dabei, dass die Anlage sehr sicher sei.</li>
<li>Oft versuchen die Anbieter oder deren Vertriebler, Anleger dazu zu bewegen, ihre bisherigen Anlagen aufzulösen und aus vermeintlichen Sicherheits- oder Renditegründen neu zu investieren.</li>
<li>Prüfen Sie, welchen Anteil der Anlagesumme die Kosten, Gebühren und Provisionen verschlingen, und wie sich das auf die Rendite auswirkt? Die Antwort auf diese Fragen gehört zu den Pflichtinformationen der Anbieter und geht aus den Unterlagen hervor. Wenn dieser Anteil nur zusammengefasst dargestellt wird, haben Sie als Anleger ein Recht auf detailliertere Informationen und können diese verlangen.</li>
<li>Die Verhältnisse des Angebots müssen eindeutig sein. Dazu gehört, dass der Vertragspartner klar erkennbar ist. Zudem empfiehlt die Bafin, keine Geschäfte mit Anbietern zu machen, die keine aussagekräftigen Informationen zur Verfügung stellen. Anleger sollten sich nicht auf „wohlklingende Namen oder seriös erscheinende Internetseiten“ verlassen. Wenn Sie das Vertragswerk nicht verstehen, lassen Sie die Finger davon, so der Rat.</li>
<li>Sollte der Anbieter im Ausland seinen Firmensitz haben, ist ebenfalls eine erhöhte Aufmerksamkeit notwendig.</li>
</ul>
<p>Weitere Tipps der Bafin finden Sie<strong> <a href="https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/GeldanlageWertpapiere/UnserioeseAnbieter/unserioese_anbieter_erkennen_artikel.html" target="_blank" rel="noopener">hier.</a></strong></p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Tipp: Wer langfristig anlegen kann, dabei von einer nachhaltigen Anlage möglichst höhere Rendite erwartet als das derzeitige Zinsniveau und dabei Wert auf regulierte Produkte legt, der kann sich Fondspolicen anschauen. Sie vereinen rechtskonforme und breit gestreute Investments mit der Möglichkeit, unterschiedliche Steuervorteile im Versicherungsmantel zu nutzen und mindern das Anlegerrisiko damit erheblich. Der erste spürbare Vorteil ist die Abgeltungsteuerfreiheit – Erträge werden erst bei Auszahlung besteuert.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 17 Aug 2020 10:10:59 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/08/Teaser_Windrad.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Mangel an passenden Produkten und fehlende Transparenz]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Studie zur Nachhaltigkeit in der Altersvorsorge]]></subTitle>
                                
                                <newsId>192</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/studie-zur-nachhaltigkeit-in-der-altersvorsorge-mangel-an-passenden-produkten-und-fehlende-transparenz/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Nachhaltige Kriterien bei der Altersvorsorge sind immer mehr Bundesbürgern wichtig. Allerdings steht der Nachfrage nur ein mangelhaftes Angebot gegenüber. Zudem sind die nachhaltigen Aspekte der bestehenden Angebote wenig transparent und überprüfbar – wie eine aktuelle Studie zeigt. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Knapp die Hälfte (48 Prozent) der Deutschen hält das Thema Nachhaltigkeit in der Altersvorsorge inzwischen für „wichtig“ oder sogar „sehr wichtig“. Ein gutes Drittel hält es für unwichtig, gut 20 Prozent sind unentschieden. Das ergab eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey.</p>
<p>Eine spezielle Bedeutung des Themas in jüngeren Altersschichten lässt sich hierbei nicht erkennen. Auch die ältere Generation misst Nachhaltigkeit bei der Altersvorsorge eine große Bedeutung zu. „Stattdessen“, so die Studie, „zeigt sich ein deutliches Stadt-Land-Gefälle: Während 54 Prozent der Befragten aus sehr dicht besiedelten Ballungsgebieten Nachhaltigkeit im Rahmen ihrer Altersvorsorge eine hohe Bedeutung beimessen, sind es aus Gebieten mit niedriger Bevölkerungsdichte nur gut 40 Prozent. Der urbane Trend zu einer nachhaltigen Lebensweise bestätigt sich also auch beim Thema Altersvorsorge.“</p>
<p>Insbesondere die Wahrung von Menschenrechten (60 Prozent) nennt die Mehrheit der Befragten als wichtigen Aspekt. Dahinter folgen beinahe gleichauf die Bereiche Umweltschutz (48 Prozent), Vermeidung von Kinderarbeit (47 Prozent), Klimaschutz (46 Prozent) sowie der Ausschluss von Investitionen in die Rüstungs- und Waffenindustrie (45 Prozent). Auffallend: Die Themen Umwelt- und Klimaschutz spielen für die jüngere Bevölkerung (18 bis 39 Jahre) eine größere Rolle als für ältere Generationen.</p>
<p>Im Wesentlichen bestätigt sich damit die Annahme, dass alle drei Kategorien sogenannter ESG-Kriterien für die Deutschen relevant sind: Umweltthemen (E für Environment), Soziale Themen (Social) und Aufsichtsstrukturen (G für Governance). In der Finanzwirtschaft werden diese Faktoren teilweise bereits genutzt. Bei Versicherungen, und insbesondere in der Altersvorsorge, existieren diese allerdings nicht.</p>
<h3><strong>Aktuell kaum passende Angebote für die Nachfrage</strong></h3>
<p>Breites Interesse an einer nachhaltigen Altersvorsorge auf Kundenseite besteht also. Dass dieses Thema jedoch bislang keine größere Bedeutung spielt, liegt im Wesentlichen an zwei Faktoren: Zum einen mangelt es derzeit noch an der Überprüfbarkeit und Transparenz der Nachhaltigkeitskriterien. 44 Prozent bzw. 41 Prozent der Befragten nennen dies auf die Frage nach den größten Hindernissen. Zum anderen fehlt es schlicht an passenden Angeboten. 41 Prozent der Befragten sehen das fehlende Angebot als ein wesentliches Hindernis an, soziale und ökologische Nachhaltigkeitskriterien bei der Wahl der Altersvorsorge zu berücksichtigen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Darum, so das Fazit, seien Anbieter, Politik und Verbraucherschützer nun gefragt. Nachhaltigkeit sei längst kein Nischenthema mehr und werde von den Menschen auch bei der Altersvorsorge gewünscht. Versicherungsunternehmen müssten hier Produkte schaffen, die nicht teurer sind als konventionelle. Sie müssten gemeinsam mit der Politik und Verbraucherschützern über diese Angebote aufklären. Zudem könnte eine Ampelkennzeichnung ähnlich wie in der Lebensmittelbranche, die Transparenz bringen, die bislang fehlt. Hier sei die Politik gefragt, entsprechend klare und eindeutige Vorgaben zu machen.</p>
<p><strong>Konkret ziehen die Studienautoren sechs Schlussfolgerungen aus ihren Ergebnissen:</strong></p>
<ol>
<li>Nachhaltige Altersvorsorge ist längst kein Nischenthema mehr</li>
<li>Große Nachfrage stößt auf geringes Angebot</li>
<li>Ampelkennzeichnung als Antwort auf Wunsch nach mehr Transparenz</li>
<li>Aufklärungsbedarf: Nachhaltigkeit und Rendite bilden keinen Widerspruch</li>
<li>Schluss mit Preisdiskriminierung</li>
<li>Neue Europarente kann den Durchbruch bringen</li>
</ol>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 12 Aug 2020 13:23:20 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554290804-ibrahim-rifath-789914-unsplash-scaled.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Worauf Azubis bei ihrem Versicherungsschutz achten sollten]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Ausbildungsbeginn unter Pandemiebedingungen ]]></subTitle>
                                
                                <newsId>191</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/ausbildungsbeginn-unter-pandemiebedingungen-worauf-azubis-bei-ihrem-versicherungsschutz-achten-sollten/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Das Jahr 2020 steht ganz im Zeichen des Corona-Virus. Und das gilt auch für all jene, die in diesem Jahr ihre Schule abgeschlossen haben und nun eine Ausbildung beginnen wollen. Welchen Versicherungsschutz Berufseinsteiger benötigen, lesen Sie hier. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Die Beschränkungen nach dem weltweiten Ausbruch des Corona-Virus überlebten viele Unternehmen nicht. Das kostet auch Arbeitsplätze. Und nicht nur das, zahlreiche Auszubildende bangten oder bangen um ihre Lehrstellen. Sie können entweder nicht wie geplant ins Berufsleben starten, ihre Lehre weiterführen oder ihre Ausbildung in diesem Jahr beenden.</p>
<p>Um hier Unternehmen und junge Berufsstarter zu unterstützen, trat mit dem offiziellen Ausbildungsbeginn vielerorts am 1. August das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ in Kraft. 500 Millionen Euro stellt der Bund kleineren und mittleren Unternehmen zur Sicherung von Ausbildungsplätzen zur Verfügung.</p>
<p>Dort wird zum Beispiel geregelt, dass Betriebe, die trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie ihr Ausbildungsniveau halten oder sogar erhöhen, Prämien in Höhe von 2.000 beziehungsweise 3.000 Euro für jeden Ausbildungsvertrag erhalten. Auch wer einen Auszubildenden aus einem im Zuge der Krise insolvent gewordenen Unternehmen übernimmt, erhält bis zum 30. Juni 2021 3.000 Euro.</p>
<p>Lehrlinge, die allen Widrigkeiten zum Trotz in diesen Tagen ihre Ausbildung antreten, können sich nun um andere Dinge kümmern. Denn für diese jungen Erwachsenen ändert sich einiges. Dazu gehört auch die Frage nach dem richtigen Versicherungsschutz. Insbesondere, wenn die Berufsstarter nicht mehr länger zu Hause wohnen, sondern in eine eigene Wohnung oder in ein WG-Zimmer  ziehen.</p>
<h3><strong>Krankenversicherung</strong></h3>
<p>Zu den unverzichtbaren Absicherungen zählt die Krankenversicherung. Sobald ein Auszubildender im Rahmen seines Arbeitsvertrags eine Vergütung erhält, gilt die Krankenversicherungspflicht. Der Lehrling muss sich also eine eigene Krankenkasse suchen. Handelt es sich um eine schulische Ausbildung, in der Gehalt gezahlt wird, kann sich der Jugendliche im Rahmen der Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiterhin beitragsfrei über die Eltern mitversichern. Dazu darf sein Einkommen nicht höher sein als 445 Euro im Monat.</p>
<p>War der Auszubildende vorher privat versichert, kann er diesen Status in seinem Angestelltenverhältnis zunächst nicht weiter nutzen. Er könnte jedoch eine Anwartschaft abschließen, wenn er davon ausgeht, über kurz oder lang wieder die Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung zu erfüllen.</p>
<h3><strong>Private Haftpflichtversicherung</strong></h3>
<p>Wie wichtig die private Haftpflichtversicherung (PHV) ist, darauf machen Verbraucherschützer regelmäßig aufmerksam. Sie springt ein, wenn einem Dritten ein Schaden zugefügt wird. Daher kommt mit dem Ende der Schulzeit oft die Frage auf, ob sich der junge Verbraucher nun allein versichern muss oder wie lange der Schutz der Familienversicherung in der PHV gilt.</p>
<p>Während der ersten beruflichen Ausbildung muss sich der Azubi noch nicht um eine eigene Absicherung kümmern. Üblicherweise ist er dann im Rahmen der Privathaftpflicht der Eltern mitversichert. Auch für eine eventuelle Wartephase nach der Schule gilt das, und wenn Sohn oder Tochter während der Ausbildungszeit nicht mehr im Elternhaus wohnen. Verfügt der junge Mensch jedoch vor der Aufnahme der Ausbildung über eigenes Einkommen aus einer Beschäftigung, muss er sich selbst versichern.</p>
<h3><strong>Berufsunfähigkeitsversicherung</strong></h3>
<p>Spätestens mit dem Beginn der Ausbildung empfiehlt sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit entsprechen bei weitem nicht der Höhe eines regulären Einkommens. Je jünger und gesünder ein Interessent bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist, desto moderater fällt die Prämie aus.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Weitere Versicherungen je nach persönlicher Situation</strong></h3>
<p>Je nach Alter verfügt der Berufsstarter eventuell bereits über ein Auto. Dafür ist eine Kfz-Versicherung Pflicht. Bewohnt er eine eigene Wohnung und besitzt eventuell wertvolle Gegenstände wie ein teures Fahrrad oder ein teures Smart-TV, kann sich eine Hausratversicherung lohnen. Auch eine Rentenversicherung kann sinnvoll sein. Insbesondere bei einer fondsgebundenen Police profitiert der Jugendliche von seinem jungen Alter. Der Zinseszinseffekt bei langen Laufzeiten sorgt für ansehnliche Beträge bei einer späteren Auszahlung.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 11 Aug 2020 09:37:37 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/08/Lehrling_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wie Sie gut durch die aktuelle Hitzewelle kommen]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[7 Gesundheits-Tipps für die heißen Tage]]></subTitle>
                                
                                <newsId>190</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/7-gesundheits-tipps-fuer-die-heissen-tage-wie-sie-gut-durch-die-aktuelle-hitzewelle-kommen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Die einen freut es, die anderen leiden: die Sommerhitze. In den kommenden Tagen steht Deutschland unter dem Einfluss eines Hochs, das uns längeres heißes und trockenes Sommerwetter beschert. Mit unseren Tipps kommen Sie gut und gesund durch diese heiße Zeit.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Uns stehen sehr heiße Tage bevor. Auf über 30 Grad Celsius wird das Thermometer wohl – außer an den Küsten – deutschlandweit klettern. Teilweise sind mehr als 35 Grad Celsius vorhergesagt. Selbst in den Nächten wird es eher tropisch warm mit um die 20 Grad Celsius.</p>
<p>Mit den extremen Temperaturen gehen oft gesundheitliche Beeinträchtigungen einher. Manch einer leidet dann zum Beispiel unter Kreislaufproblemen – aber auch Schlimmeres wie ein Hitzschlag, Schlaganfall oder Herzinfarkt sind möglich. Insbesondere ältere und kranke Menschen, aber auch kleine Kinder, leiden oft unter der Hitze. Sie müssen besonders auf sich achtgeben.</p>
<p><strong>Hier kommen sieben Tipps, wie Sie die heißen Tage unbeschadet überstehen:</strong></p>
<h3><strong>Tipp 1: Viel trinken</strong></h3>
<p>Trinken ist das A und O. Denn der Körper verliert durch Schwitzen viel Flüssigkeit, das muss ausgeglichen werden. Während Mediziner normalerweise raten, bis zu 2 Liter täglich zu sich zu nehmen, steigt die empfohlene Menge an heißen Tagen auf 3 bis 4 Liter. Sportler sollten sogar noch mehr, nämlich bis zu 5 Liter trinken. Wichtig: Eiskalt sollte Getränke nicht sein. Das regt erst recht zum Schwitzen an. Gut geeignet sind Mineralwasser, verdünnte Obstsäfte sowie Kräuter- oder Früchtetees.</p>
<h3><strong>Tipp 2: Obst essen</strong></h3>
<p>Auch wenn bei der Hitze der Appetit und der Hunger eher geringer sind, ist regelmäßiges Essen wichtig. Leicht verdauliche Kost sowie wasserhaltiges Obst und Gemüse belasten den Körper nicht zusätzlich und versorgen ihn zudem mit Flüssigkeit.</p>
<h3><strong>Tipp 3: Mittagshitze meiden</strong></h3>
<p>Wenn die Sonne hoch am Himmel steht, lockt das viele Menschen aus ihren warmen Büros oder Wohnungen. Doch ein zu langer Aufenthalt in der Mittagshitze kann nicht nur zu einem Sonnenbrand führen, sondern auch zu einem Sonnenstich mit Übelkeit, Kopfschmerzen und Schwindel. Vor allem Urlauber, die ihre freie Zeit jetzt an den norddeutschen Küsten mit vergleichsweise angenehmen Temperaturen und einem leichten Wind genießen, unterschätzen oft die Auswirkungen der Sonne am Strand in der Mittagszeit. <strong>Tipp:</strong> Bei einem Sonnenstich Betroffene sofort in den Schatten ziehen, Kleidung öffnen und feuchte Umschläge auf Kopf und Nacken legen. In schweren Fälle Notrufnummer 112 wählen.</p>
<h3><strong>Tipp 4: Luftige, helle Kleidung tragen</strong></h3>
<p>Locker sitzende helle Kleidung ist in diesen Tagen der ideale Begleiter. Neben dem kühlenden Effekt schützt sie auch vor zu viel Sonne und damit vor Sonnenbrand. Kleine Kinder sowie Menschen mit kurzem Haar oder Glatze sollten zusätzlich auf eine Kopfbedeckung achten. Mütze, Hut oder Cap bewahren so vor einem Sonnenstich.</p>
<h3><strong>Tipp 5: Sport nur in Maßen</strong></h3>
<p>Schwimmen ist bei Hitze der ideale Sport. Dabei jedoch nicht aufgeheizt ins kühle Nass springen. Lieber etwas langsamer eintauchen, um dem Körper Zeit zu geben, sich auf den plötzlichen Temperaturwechsel einzustellen. Auch beim Duschen den Wasserhahn lieber nicht auf kalt, sondern lauwarm stellen. Kaltes Wasser regt wie kalte Getränke den Kreislauf an und wir schwitzen mehr. Achtung: Wer auf sein regelmäßiges Lauf- oder Radtraining auch an heißen Tagen nicht verzichten möchte, sollte dafür lieber die kühleren Morgen- oder Abendstunden nutzen. Körperliche Anstrengung in der prallen Sonne kann den Körper zu sehr belasten und zu einem Hitzschlag führen.</p>
<h3><strong>Tipp 6: Klimaanlage im Auto nicht zu kalt einstellen</strong></h3>
<p>Wer jetzt mit dem Auto unterwegs ist, möchte das aufgeheizte Gefährt möglichst schnell kühlen. Die Klimaanlage sollte jedoch nicht zu kalt eingestellt werden. 5 bis 6 Grad Celsius unter der Außentemperatur – mehr sollten es nicht sein. Ferner sollten Autofahrer bedenken, wie sehr es sich im Wagen aufheizen kann. Kinder und Tiere gehören daher nicht unbeaufsichtigt ins Auto – auch wenn man nur schnell etwas besorgen will.</p>
<h3><strong>Tipp 7: Hitze aus Haus und Wohnung verbannen</strong></h3>
<p>Am besten morgens durchlüften und danach die Fenster schließen, die Vorhänge zuziehen oder Rollläden runterlassen. Damit können Wohnung und Haus etwas kühler gehalten werden. Nachts können nasse Tücher vor ein geöffnetes Fenster für etwas Abkühlung sorgen. Etwas Eiswasser vor einen Ventilator gestellt, kann durch die Verdunstungskälte ebenfalls angenehm sein.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Im Übrigen leiden an heißen Tagen nicht nur Menschen. Auch Tieren sollten jetzt immer ausreichend Wasser und ein schattiges Plätzchen haben. Viele Hunde lieben zudem den Sprung ins kühle Nass. Beim Trocknen wirkt die Verdunstungskälte ihres Fells kühlend. Ist kein See in der Nähe, kühlt auch eine Wanne oder ein kleines Planschbecken gut die Pfoten – und damit den ganzen Hund. Und die Gassi-Runde findet am besten in den kühleren Morgen- oder Abendstunden statt.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 07 Aug 2020 10:30:17 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/08/Hitze_teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Was bedeutet eigentlich Nachhaltigkeit bei einer Versicherung?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Alles nur Marketing?]]></subTitle>
                                
                                <newsId>189</newsId>
                                
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                                <teaser><![CDATA[<p>Immer mehr Versicherer werben mit dem Schlagwort Nachhaltigkeit. Aber was macht eine nachhaltige Versicherung eigentlich aus? Hilfreiche Siegel wie bei Bio-Lebensmitteln fehlen. Doch es gibt einige Kriterien, an denen sich Kunden auf der Suche nach nachhaltigen Versicherungen orientieren können. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Beim Einkaufen im Supermarkt können Sie als Verbraucher recht schnell erkennen, welche Lebensmittel ökologisch und fair – und damit nachhaltig – erzeugt wurden. Dafür gibt es diverse Siegel, unter anderem das staatliche Bio-Siegel mit dem grünen Sechseck. Daneben existieren zahlreiche weitere Siegel, etwa von Anbauverbänden wie Demeter, Bioland oder Naturland. Auch der Einzelhandel selbst hat verschiedene Öko-Handelsnamen eingeführt.</p>
<p>Wollen Sie sich nun bei den Themen Versicherungen, Geldanlage und Altersvorsorge umweltbewusst und sozial orientieren, wird es ungleich schwerer. Zwar setzen Versicherungsunternehmen zunehmend auf das Thema „Nachhaltigkeit“ an sich, doch während es für nachhaltige Investmentfonds ein Siegel des Forums für nachhaltige Geldanlagen (FNG) gibt, existiert etwas Vergleichbares (bislang) für Versicherungen nicht.</p>
<p>Das „grüne“ Online-Verbraucherportal „Utopia“ versucht, seinen Usern zumindest ein paar Orientierungspunkte zu liefern. So investierten Versicherungen mit dem Fokus auf Nachhaltigkeit ihr Geld anders als ihre konventionellen Wettbewerber. Negativkriterien für die Auswahl der Investition seien dafür eine Möglichkeit– also Regeln, in was nicht investiert wird.</p>
<h3><strong>Keine Nachhaltigkeitssiegel für Versicherungen</strong></h3>
<p>„Utopia“ nennt dafür beispielsweise den Verzicht auf Investitionen in Rüstungsunternehmen, in Betriebe, die auf Gentechnik setzen, die mit Tierversuchen arbeiten oder an Atomkraftwerken beteiligt sind. Statt in solche Firmen investieren die Versicherer in Unternehmen, deren Strategien offenkundig nachhaltig sind. Dazu zählen erneuerbare Energien, ökologische Landwirtschaft und Betriebe der sozialen Wirtschaft wie Schulen, Seniorenheime und Krankenhäuser.</p>
<p>Darüber hinaus können die Versicherungsgesellschaften ihre eigene Unternehmensführung besonders nachhaltig aufstellen. „Utopia“ führt hier ein „grünes“ Gebäude als Firmensitz an oder einen reduzierten oder alternativen Fuhrpark, eine aktive Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie einen fairen Umgang mit Mitarbeitern und Familienfreundlichkeit im eigenen Unternehmen. Wer sich auf diese Weise engagiere, stelle seine Bemühungen zudem sehr transparent dar und habe klare Leitlinien definiert.</p>
<p>Krankenversicherer könnten sogar noch einen Schritt weiter gehen und erweiterte Leistungen anbieten. Das bedeute, dass sie offen für alternative und naturheilkundliche Behandlungsmethoden seien. Zudem hätten diese Unternehmen erkannt, dass es mitunter mehr bringe, sinnvolle Behandlungen zur Vorsorge zu bezahlen, als erst den Schadensfall abzuwarten.</p>
<h3><strong>„Grüne“ Produkte werden mehr und mehr akzeptiert</strong></h3>
<p>Bei Verbrauchern etablieren sich laut Umweltbundesamt zunehmend „grüne“ Alternativen zu konventionellen Produkten – auch wenn sie noch immer weitgehend als Nischenprodukte gelten. Bei den nachhaltigen Finanzanlagen vervierfachte sich demnach zwischen den Jahren 2011 und 2017 das Volumen. Im Jahr 2018 betrug der Anlagenwert 133 Milliarden Euro.</p>
<p>Eine grundsätzliche Bereitschaft für eine stärkerer Nachfrage ist vorhanden. Die politischen Rahmenbedingungen müssten jedoch verbessert werden, so die Empfehlung. Ein Schritt in diese Richtung wird durch die Umsetzung des EU-Aktionsplans Finanzierung Nachhaltigen Wachstums getan. Dort wird der Begriff „nachhaltiges Finanzwesen“ so definiert, dass Investitionsentscheidungen unter Berücksichtigung „umweltbezogener und sozialer Erwägungen“ getroffen werden.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Um nachhaltige von nicht-nachhaltigen wirtschaftlichen Aktivitäten unterscheiden zu können, soll ein einheitliches System zur Klassifikation, die Taxonomie, geschaffen werden. Die Regeln sollen spätestens bis Mitte 2022 in Kraft treten.</p>
<p>Für die Altersvorsorge und Risikoabsicherung muss der Berater dann im Gespräch die Präferenzen seines Kunden in Sachen Nachhaltigkeit erfragen. Dadurch erwarten Experten einen weiteren Schub bei der Nachfrage nach nachhaltigen Versicherungen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 06 Aug 2020 10:37:16 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/05/Pflanze_teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So arbeiten nachhaltige ETFs]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Geld anlegen mit gutem Gewissen ]]></subTitle>
                                
                                <newsId>188</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/geld-anlegen-mit-gutem-gewissen-so-arbeiten-nachhaltige-etfs/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Vielen Privatanlegern geht es bei Investments nicht mehr nur allein um die Rendite. Sie wollen ihr Geld nicht in Unternehmen stecken, die Gewinne auf Kosten der Umwelt oder der Gesundheit von Menschen machen. Nachhaltige ETFs erfüllen diese Forderung. Sie eröffnen Anlegern die Möglichkeit, ihr Geld sozial- und umweltverträglich zu vermehren. Lesen Sie hier, was nachhaltige ETFs sind, wie sie arbeiten und worauf Sie bei der Geldanlage in ETFs achten müssen. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Nachhaltige ETFs (exchance-traded Funds) sind Indexfonds, die frei an der Börse gehandelt werden können, oft sind sie sogar verfügbar in Fondspolicen. Sie enthalten Aktien von Unternehmen, die schonend mit der Umwelt umgehen und die sozialen Belange ihrer Beschäftigten und Lieferanten achten. Im Kern müssen die im Index vertretenen Unternehmen ihre Geschäftspolitik an den drei so genannten ESG-Nachhaltigkeitskriterien ausrichten:</p>
<ul>
<li>Umwelt- und Klimaschutz (<strong>E</strong>nvironment)</li>
<li>Berücksichtigung sozialer Belange der Beschäftigten wie Arbeitsbedingungen und Bezahlung (<strong>S</strong>ocial)</li>
<li>transparente, faire Unternehmensführung (<strong>G</strong>overnment)</li>
</ul>
<h3><strong>Nachhaltige ETFs: grüner, sozialer, ethischer und günstig</strong></h3>
<p>Ausgeschlossen sind demnach beispielsweise Wertpapiere von Waffenproduzenten, Firmen die Kinderarbeit zulassen oder Energieunternehmen, die ihre Gewinne mit fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Öl erzielen sind stark begrenzt. Auch Investitionen in Branchen wie Glücksspiel, Alkohol, Tabak oder Gentechnik sind tabu.</p>
<p>Nachhaltige ETFs bilden somit eine Auswahl der im Index-Original enthaltenen Wertpapiere der Unternehmen ab. Dadurch unterscheiden sich nachhaltige von konventionellen ETFs, die jeweils einen kompletten Aktienindex wie den Deutschen Aktienindex (DAX) oder den US-Börsenindex Dow Jones abbilden. Ob die im Index enthaltenen Unternehmen ethische und ökologische Standards einhalten, spielt bei herkömmlichen ETFs keine Rolle.</p>
<h3><strong>Was kosten nachhaltige ETFs?</strong></h3>
<p>Alle ETFs haben gemeinsam, dass sie im Gegensatz zu gewöhnlichen Fonds nicht aktiv von einem Fondsmanager verwaltet werden. Stattdessen ist das Aktienpaket anhand vorgegebener Kriterien zusammengestellt<em>.</em> Das macht das Investment in nachhaltige ETFs besonders günstig. Die Verwaltungsgebühren liegen meist nur zwischen 0,2 und 0,5 Prozent der Investitionssumme. Zum Vergleich: Bei aktiv gemanagten Fonds werden bis zu 2,5 Prozent fällig. Auf lange Sicht tragen die niedrigen Kosten erheblich zur Rendite bei.</p>
<p>Nachhaltige ETFs sind somit nicht nur aus ökologischen, sondern auch aus Kostengründen interessant. Die dennoch breite Streuung des Anlagekapitals im ETF bringt zudem mehr Anlagesicherheit – es kann auch Vorteile haben, nicht alle Wertpapiere des Index-Originals zu halten – man denke nur an den Dieselskandal. Dank der Verteilung des Geldes auf mehrere Branchen und eine Vielzahl von Aktien sind ETF-Anleger vor größeren Verlusten geschützt. Ein Vorteil gegenüber punktuellen Geldanlagen in einzelne nachhaltige Projekte wie Windräder, Solaranlagen oder Aufforstungen. Hier hängt das Investment vom Erfolg nur eines Projekts ab.</p>
<h3><strong>So gehen Sie bei der Auswahl nachhaltiger ETFs vor</strong></h3>
<p>Dennoch eignen sich nicht alle nachhaltigen ETFs für eine sichere Geldanlage. Einige Fonds legen besonders strenge Nachhaltigkeitskriterien an und sortieren so viele Aktien aus, dass sie nur noch sehr wenige Wertpapiere bündeln. Andere enthalten nur Wertpapiere einzelner Branchen. Die geringere Streuung des Anlagekapitals erhöht jedoch das Verlustrisiko für Investoren. Darum sollten Privatinvestoren die Zusammensetzung nachhaltiger ETFs genau prüfen. Als Faustformel für die Auswahl des richtigen ETF gilt: Je mehr Einzelwerte und verschiedene Branchen der Fonds enthält, desto sicherer ist das Geld.</p>
<p>Ein weiteres wichtiges Auswahlkriterium ist die Größe des Fonds. Ideal sind nachhaltige ETFs, die Aktienwerte von mindestens 100 Millionen Euro enthalten. Kleinere ETFs mit einem geringeren Volumen können häufig nicht wirtschaftlich betrieben werden. Das erhöht die Gefahr, dass die Fondsgesellschaft sie schließt und liquidiert. Die Vermögenswerte werden dann anteilig ausgeschüttet. Dabei können Anlegern Verluste entstehen und sie müssen sich eine Alternative suchen.</p>
<h3><strong>Was macht einen guten nachhaltigen ETF aus?</strong></h3>
<p>Verlustsicherer sind dagegen breit aufgestellte nachhaltige ETF, die sich schon mindestens fünf Jahre am Markt behauptet haben und eine gute Wertentwicklung vorweisen können. In der Regel sind durchschnittlich 8 bis 10 Prozent Wertzuwachs pro Jahr möglich, aber nicht garantiert.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Die Fonds picken sich beispielsweise die Aktien aus großen Aktienindizes heraus, beispielsweise aus dem US-Börsenbarometer Dow Jones oder dem MSCI World, die den Nachhaltigkeitskriterien standhalten. Dieser internationale Index enthält im Original Aktien von mehr als 1600 Top-Unternehmen aus 23 Industriestaaten. Entsprechend bündeln auch nachhaltige ETFs, deren Basis der MSCI World ist, eine Vielzahl von Aktien nachhaltig arbeitender Unternehmen. Das Anlagekapital ist breit gestreut. Bis hin zur Variante, die auch klare Regeln vorgibt für Investitionen in Unternehmen, die fossile Brennstoffe abbauen, fördern oder daraus Energie erzeugen. Diese Auswahl ist strenger als bei ESG und hat dennoch eine breite Streuung von 375 Aktien und ist mit dem Kürzel „SRI“ also Social Resposebility Investing unterwegs.</p>
<p>Das bringt Sicherheit – und ein gutes Gewissen für Privatanleger. Denn mögliche Gewinne gehen nicht auf Kosten anderer oder der Umwelt.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 04 Aug 2020 10:28:34 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/08/earth-teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Jens Lehmann</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wann zahlt die Versicherung bei Sturmschäden?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Immer mehr Unwetter in Deutschland]]></subTitle>
                                
                                <newsId>187</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/immer-mehr-unwetter-in-deutschland-wann-zahlt-die-versicherung-bei-sturmschaeden/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Deutschland wird immer häufiger von heftigen Stürmen und Unwettern heimgesucht. Orkane, wie 2007 Kyrill oder 2019 Sabine, sorgen für Schäden in Millionenhöhe. Besonders gefährdet sind Häuser. Welche Versicherung im Ernstfall aufkommt, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Schäden am Haus deckt üblicherweise eine Wohngebäudeversicherung ab. Schäden im Haus werden von der Hausratversicherung reguliert. Auch Folgeschäden, etwa wenn durch das zerstörte Dach Regenwasser eindringt, sind üblicherweise eingeschlossen. Allerdings haften die Gesellschaften erst ab Windstärke 8, was einer Windgeschwindigkeit ab 62 Stundenkilometern entspricht. Laut Verbraucherzentrale Bundesverband reicht als Nachweis meist aus, dass es vorher eine offizielle Sturmwarnung gegeben hat und auch Häuser in der Nachbarschaft beschädigt worden sind.</p>
<p>Für Sturm-Schäden an parkenden Autos, die zum Beispiel durch herabfallende Dachziegel verursacht wurden, ist übrigens die Teilkasko des Autohalters in der Zahlungspflicht.</p>
<h3><strong>Was zählt zum Wohngebäude?</strong></h3>
<p>Zum Wohngebäude gehören all jene Teile, die fest mit dem Gebäude verbaut sind, beispielsweise Fenster, Türen und Treppen. Als Grundsatz gilt: Alles, was ich bei einem Umzug nicht mitnehmen kann, zählt zum Wohngebäude. Der Versicherungsschutz umfasst üblicherweise Schäden, die durch ein Feuer, eine Überspannung durch Blitz, eine Explosion, durch Leitungswasser sowie durch Sturm und Hagel entstanden sind. Manche Anbieter nehmen auch Garagen, Carports, Zäune, Müllboxen und Gartenhäuser mit auf. Ebenfalls in den Schutz integrieren lassen sich Photovoltaikanlagen oder Wärmepumpen.</p>
<p>Überflutet Dauerregen Keller, beschädigt Wände und Inventar, dann hilft allerdings nur eine Police gegen Elementarschäden, die häufig als Ergänzung zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung angeboten wird oder direkt in den Verträgen enthalten ist. Zu den Elementarschäden zählen neben Überschwemmungen unter anderem auch Erdrutsch, Erdbeben und Schneedruck.</p>
<h3><strong>Wonach berechnen sich die Kosten der Wohngebäudeversicherung?</strong></h3>
<p>Die Grundabsicherung einer Wohngebäudeversicherung berechnet sich insbesondere nach der Bauart, dem Gebäudetyp sowie der Lage und damit der Risikozone der Immobilie. Beim Einschluss der groben Fahrlässigkeit beispielsweise sind auch Feuerschäden durch eine Kerze mitversichert. Fehlt dieser wichtige Einschluss, ist die Police etwas günstiger. Auch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung reduziert die Prämie.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Was sollten Betroffene tun?</strong></h3>
<p>Der Verbraucherzentrale Bundesverband rät, Schäden umgehend und wahrheitsgetreu zu melden. Kaputte Gegenstände sollten erst nach Rücksprache mit dem Versicherer entsorgt werden. Allerdings müssten Gefahrenquellen beseitigt und so abgesichert werden, dass kein weiterer Schaden entstehen könne. Wichtig sei es außerdem, Schäden zu fotografieren und möglichst detailliert zu dokumentieren.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 30 Jul 2020 14:15:56 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/07/Sturm_teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Die fatalen Folgen einer Unterversicherung]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Gebäudeversicherung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>186</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/gebaeudeversicherung-die-fatalen-folgen-einer-unterversicherung/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Wertsteigerungen im Betrieb finden häufig keinen Niederschlag im Versicherungsschutz. Die Folge ist eine gefährliche Unterversicherung, die im Schadenfall existenzbedrohend sein kann</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Sturm, Hagel, Feuer – das sind nur einige Gefahren, die einem Gebäude gefährlich werden können. Je größer die Immobilie ist, desto größer kann ein Schaden ausfallen und desto teurer kann die Reparatur werden. Bei einer großen Lager- oder Produktionshalle beispielsweise kann aufgrund der sehr großen Dachfläche ein Sturmschaden einen immensen Kostenfaktor bedeuten. Für Unternehmer heißt das, besondere Obacht zu geben bei der Versicherung des Gebäudes. Das gilt insbesondere für die Höhe der Versicherungssumme. Ist sie zu niedrig und liegt damit eine Unterversicherung vor, kann es problematisch werden, wenn tatsächlich ein Schadenfall eingetreten ist. Denn beträgt der tatsächliche Wert des Gebäudes mittlerweile beispielsweise eine Million Euro, versichert wurden vor vielen Jahren jedoch nur 500.000 Euro und damit die Hälfte, beträgt auch die Erstattung im Schadenfall nur die Hälfte des eigentlichen Schadens.</p>
<h3><strong>Viele Policen werden nicht angepasst<br />
</strong></h3>
<p>Beim Abschluss einer Gebäudeversicherung richtet sich die Versicherungssumme üblicherweise am Neuwert aus. Um also den Versicherungswert eines Gebäudes zu ermitteln, stehen drei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Einmal über den Wertermittlungsbogen des Versicherers, durch eine Schätzung eines Sachverständigen oder durch die tatsächlichen Baukosten eines Neubaus. Anschließend wird dieser Betrag zurückgerechnet auf den Wert 1914. Kommt an dieser Stelle der so genannte gleitende Neuwertfaktor ins Spiel, kann der Versicherungsschutz jährlich an die Preissteigerung angepasst werden. In diesem Fall wäre eine Unterversicherung für das einst errichtete Gebäude ausgeschlossen.</p>
<p>Wird die Lagerhalle zum Beispiel jedoch erweitert oder erheblich umgebaut, kann das Gebäude danach ebenfalls einen höheren Wert besitzen, der so nicht in der Versicherungspolice berücksichtigt wird. „Anpassungen oder Neubewertungen von wertsteigernden An- oder Umbauten finden oft keine Berücksichtigung, da Kunden es versäumen, die Versicherer über diese Gefahrenerhöhungen oder Veränderungen zu informieren“, erklärt Dennis Sturm, Geschäftsführer des Gewerbe- und Industriemaklers STC, in einem Beitrag des Handelsblatts darüber, wie hoch das Risiko einer zu geringen Versicherungssumme bei Gebäudeversicherungen ist. Gleiches geschieht oftmals, wenn das Gebäude und damit gleich die Versicherung den Eigentümer wechselt. Die Police wird oft nicht überprüft und schon gar nicht angepasst. Im Ernstfall kann das ein großes Problem für den neuen Eigentümer werden.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Um diesem Problem des Versicherungsnehmers zu begegnen, empfiehlt es sich immer, einen erfahrenen Makler die Versicherungssumme prüfen zu lassen. Zwar beeinflusst dieser Betrag neben etwa dem Alter und dem Standort der Immobilie auch die Prämie, doch im Schadenfall kann sich eine Unterversicherung finanziell weitaus schwerwiegender auswirken.  Mit einem Online-Rechner kann der Berater so schnell herausfinden, welche Veränderungen sich mit welcher Summe ergeben.</p>
<p>Zusätzlich haben die Anbieter in ihren Produkten eine wählbare Option eingebaut. Der Versicherungsnehmer kann einschließen, dass der Versicherer auf die Prüfung einer Unterversicherung verzichtet, meist bis zu einer vorher festgelegten Höhe.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 29 Jul 2020 11:24:47 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1560937887-Firmenbrand_neu.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Die 7 größten Fehler bei der Altersvorsorge]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Mehr Geld im Alter ]]></subTitle>
                                
                                <newsId>185</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/die-7-groessten-fehler-bei-der-altersvorsorge/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Das Rentenniveau wird bis 2030 auf nur noch 43 Prozent des durchschnittlichen Nettogehalts sinken. Die gesetzliche Rente allein wird dann für die meisten nicht mehr reichen, um den Lebensstandard zu halten. Darum ist private Vorsorge unverzichtbar. Doch dabei kann vieles schiefgehen. Lesen Sie hier, welche 7 Fehler Sie bei der Altersvorsorge unbedingt vermeiden sollten.  </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Millionen Deutsche werden sich im Alter deutlich einschränken müssen, um finanziell über die Runden zu kommen. Es sei denn, sie sorgen selbst für später vor und schließen so ihre Rentenlücke. Das geht beispielsweise mit einer betrieblichen Altersvorsorge oder privaten Vorsorgeprodukten. Doch wer es falsch anpackt, verschenkt viel Geld für den Ruhestand. In diese 7 Fallen sollten Sie nicht tappen:</p>
<h3><strong>Fehler 1: Altersvorsorge aufschieben</strong></h3>
<p>Der schlimmste Fehler bei der privaten Altersvorsorge ist, sie immer wieder aufzuschieben oder gar die Rentenlücke komplett zu ignorieren. Je später Arbeitnehmer und Selbstständige mit der privaten Vorsorge beginnen, desto höher wird die monatliche Beitragsbelastung. Wer sich dagegen früh um seine Absicherung für später kümmert, zahlt vergleichsweise geringe Beiträge und profitiert dank langer Anlagedauer erheblich vom Zinseszinseffekt.</p>
<p>Das heißt jedoch nicht, dass sich ein heute 50-Jähriger nicht mehr um seine private Altersvorsorge kümmern muss. Auch wer erst zehn bis 15 Jahre vor dem Ende des Arbeitslebens Geld für später zurücklegen kann, kann noch eine gute Zusatzrente ansparen.</p>
<h3><strong>Fehler 2: Der Partner als Altersvorsorge</strong></h3>
<p>Die gesetzliche Rente des gutverdienenden Partners oder der Partnerin wird später für zwei reichen? Meist nicht. Im Lauf eines langen Berufslebens läuft nicht immer alles nach Plan: Wird der Top-Verdiener berufsunfähig oder längere Zeit arbeitslos, hat das gravierende Auswirkungen auf die Höhe der gesetzlichen Rente. Manchmal reicht sie dann nicht einmal mehr für eine Person, geschweige denn auch für den Partner. Auch eine Trennung bedeutet das Ende der Altersabsicherung. Darum ist es sehr gefährlich, nicht selbst vorzusorgen, sondern sich auf den Partner zu verlassen.</p>
<h3><strong>Fehler 3: Die Immobilie reicht zur finanziellen Absicherung</strong></h3>
<p>„Betongold“ scheint angesichts des Immobilienbooms in vielen deutschen Großstädten die perfekte Altersvorsorge zu sein. Doch das ist ein Irrtum. Oft ist das eigene Haus oder die Wohnung weg, wenn eine Ehe in die Brüche geht. Zudem kostet auch eine selbst bewohnte Immobilie viel Geld. Neben laufenden Kosten und Steuern müssen Eigentümer immer flüssig sein, um Reparaturen und Wartungsarbeiten bezahlen zu können. Ob der Verkauf des Hauses im Alter die finanzielle Rettung ist, erscheint zumindest fraglich. Niemand kann voraussagen, ob der Immobilienmarkt weiter boomen oder in Zukunft schwächeln wird.</p>
<h3><strong>Fehler 4: Bei der Vorsorge auf Risiko gehen</strong></h3>
<p>Wer erst spät mit der privaten Altersvorsorge beginnt, ist oft geneigt, Boden gutzumachen, indem er auf potenziell renditestarke Anlagen wie Aktien setzt. Doch geht es an der Börse kurz vor dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben bergab, drohen sogar Verluste. An eine „zweite Rente“ neben der Gesetzlichen ist dann nicht mehr zu denken. Darum gilt: Spätestens zehn bis 15 Jahre vor Renteneintritt sollte das fürs Alter benötigte Geld in sichere Anlagen umgeschichtet werden, wenn sie auch weniger Ertrag bringen. In der letzten Sparphase geht Sicherheit vor Renditechance.</p>
<h3><strong>Fehler 5: Vorsorgeprodukte häufig wechseln</strong></h3>
<p>Für die erfolgreiche private Altersvorsorge ist eine langfristige Strategie wichtig. Es bringt nichts, heute eine Lebensversicherung abzuschließen, morgen das Geld in eine Immobilie und übermorgen in Aktien zu stecken. Wer ständig von einem Anlageprodukt zum nächsten wechselt, muss mit hohen Kosten rechnen, die die Rendite schmälern. Es bringt erheblich mehr, einem festen Plan zu folgen, als immer wieder alles umzuwerfen und laufend das für die Vorsorge bestimmte Geld von einer Anlage in die nächste zu verschieben.</p>
<h3><strong>Fehler 6: Alles konsumieren</strong></h3>
<p>Sicher, man lebt nur einmal. Aber hoffentlich auch recht lang. Gerade im Alter, wenn beispielsweise endlich Zeit zum Reisen ist, sollte die Höhe der Rücklagen zu den Kosten der Wünsche passen, die man sich erfüllen möchte. Fürs Alter vorzusorgen bedeutet zwar auch, zunächst auf ein wenig Konsum verzichten zu müssen. Doch wer langfristig denkt und über viele Jahre ein wenig für später zurücklegt, wird auf nichts verzichten müssen. Weder in jungen Jahren noch im Ruhestand.</p>
<h3><strong>Fehler 7: Arbeitskraft nicht absichern</strong></h3>
<p>Wer kein Geld verdient, kann auch kein Geld fürs Alter zurücklegen. Diese Weisheit bestätigt sich nur zu häufig, wenn Arbeitnehmer oder Selbstständige infolge einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten können. Darum ist die Berufsunfähigkeit eine der größten Gefahren für eine erfolgreiche Altersvorsorge. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt davor, plötzlich ohne Einkommen dazustehen und weder laufende Kosten noch Beiträge für die Altersvorsorge tragen zu können. Darum ist sie ein wichtiger Baustein für die finanzielle Absicherung im Alter.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 28 Jul 2020 10:15:13 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/07/Regen_teaser.jpg</imagePath>
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: Pixabay</imageCopyright>
                                
                                                                                <writer>Jens Lehmann</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Diese Versicherungen lassen sich absetzen]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Steuererklärung 2020]]></subTitle>
                                
                                <newsId>184</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/steuererklaerung-2020-diese-versicherungen-lassen-sich-absetzen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Der Countdown für die Steuererklärung 2020 läuft. Was viele nicht wissen: Auch Versicherungsbeiträge lassen sich in der Steuererklärung angeben. Das gilt allerdings nicht für alle Versicherungen. Wir klären auf.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Die Kosten für Versicherungen können sich schnell auf mehrere hundert Euro pro Jahr belaufen. Da ist es gut, wenn man etwas Geld vom Staat zurückbekommt. Allerdings können nur Policen in der Steuererklärung geltend gemacht werden, die zur persönlichen Vorsorge (Gesundheitsvorsorge oder Einkommensabsicherung) oder aber im Rahmen einer beruflichen Situation bzw. aufgrund einer Ausbildung abgeschlossen wurden.</p>
<p>Sachversicherungen dagegen, wie die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung, der Kaskoschutz von Fahrzeugen, eine Reisegepäck- oder Reiserücktrittsversicherung, fallen nicht in diese Kategorien und können demzufolge nicht angerechnet werden.</p>
<h3><strong>Welche Versicherungen im Einzelnen abzugsfähig sind</strong></h3>
<p>Abzugsfähig sind unter anderem die Krankenversicherung, die private Haftpflichtversicherung sowie die Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können ebenso angegeben werden wie die für eine betriebliche oder private Altersvorsorge.</p>
<p>Versicherungen, die direkt mit dem Beruf oder einer Ausbildung zusammenhängen, wie eine Arbeitsrechtsschutzversicherung, eine Berufs- oder Diensthaftpflichtversicherung, können gleichermaßen abgesetzt werden.</p>
<p>Ob es sich nun bei den jeweiligen Versicherungsprämien um Werbungskosten oder Sonderausgaben handelt, hängt davon ab, welche Risiken abgedeckt werden. Berufliche Risiken fallen unter die Werbungskosten und private können als Sonderausgaben berücksichtigt werden.</p>
<h3><strong>Die Höhe der Beiträge und ihr Nachweis</strong></h3>
<p>Für die Altersvorsorge, also Beträge, die für die gesetzliche Rentenversicherung oder die Rürup-Rente aufgewendet werden, beträgt der Höchstsatz im Jahr 22.541 Euro für Ledige (45.082 Euro bei Verheirateten bzw. eingetragenen Lebenspartnern). Für Riester-Verträge sind es Sonderausgaben in Höhe von 2.100 Euro pro Jahr. Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Haftpflichtversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung können Angestellte in einer Höhe von bis zu 1.900 Euro und Selbstständige von bis zu 2.800 Euro jährlich geltend machen. In voller Höhe abzugsfähig sind alle beruflich bedingten Verträge, wie Berufshaftpflichtversicherung oder Arbeitsrechtschutz.</p>
<p>Als Nachweis für die gesetzlich abzuführenden Versicherungsbeiträge genügt der Lohnsteuerbescheid des Arbeitgebers. Alle anderen Versicherungsbeiträge müssen anhand von Rechnungen oder Abbuchungen auf dem Konto nachgewiesen werden.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Übersicht:</strong></h3>
<p><strong>Werbungskosten und damit Beiträge zu Versicherungen, die ein berufliches Risiko abdecken, sind:</strong></p>
<ul>
<li>Arbeitsrechtsschutz</li>
<li>Unfallversicherung</li>
<li>Berufshaftpflichtversicherung</li>
</ul>
<p><strong>Sonderausgaben und damit Beiträge zu Versicherungen, die zur Absicherung eines privaten Risikos oder zur Vorsorge zählen, sind: </strong></p>
<ul>
<li>Gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung</li>
<li>Berufsunfähigkeitsversicherung</li>
<li>Private Kranken- und Pflegeversicherung</li>
<li>Haftpflichtversicherungen (private, Tierhalter, Kfz)</li>
<li>Lebensversicherungen (Risiko und Kapital)</li>
<li>Rechtsschutzversicherung</li>
<li>Riester-Rente</li>
</ul>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 23 Jul 2020 10:24:24 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/07/Steuer_teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Warum die kleinen Blutsauger so gefährlich sind]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Sommerzeit ist Zeckenzeit]]></subTitle>
                                
                                <newsId>183</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/sommerzeit-ist-zeckenzeit-warum-die-kleinen-blutsauger-so-gefaehrlich-sind/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Ob zu Fuß oder mit dem Rad, ob im eigenen Garten oder im Wald – gerade jetzt im Sommer zieht es wieder viele Menschen hinaus ins Freie. Doch Achtung: Sommerzeit ist auch Zeckenzeit. Wer von einem dieser kleinen Parasiten gestochen wird, kann sich mit Borreliose-Bakterien infizieren oder eine Hirnhautentzündung bekommen. In Deutschland ist außerdem eine neue, besonders gefährliche Zeckenart auf dem Vormarsch.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Zecken sind Spinnentiere und kommen überall in Mitteleuropa vor. Sie werden aktiv, sobald die Temperaturen konstant über acht Grad liegen. Als besondere Risikogebiete gelten Süddeutschland und das Emsland (siehe Karte). Zecken ernähren sich von Blut und können über ihren Stechapparat verschiedene Krankheitserreger auf Mensch und Tier übertragen.</p>
<p>So ist etwa jede vierte Zecke in Deutschland mit Borreliose-Bakterien befallen, wobei es große Unterschiede je nach Region gibt. Ein Stich einer befallenen Zecke führt in etwa 2 bis 5 Prozent zu Krankheitssymptomen. Experten schätzen, dass es jährlich zu mindestens 80.000 Borreliose-Fällen in Deutschland kommt.</p>
<p>Wichtig: Sollte sich nach einem Stich ein roter Randkreis an der Einstichstelle bilden, sollten Sie rasch einen Arzt aufsuchen, denn dies ist ein Indiz für eine Borreliose. Die bakterielle Infektion hat keinen typischen Verlauf und kann gut mit Antibiotika behandelt werden. Einen zugelassenen Impfstoff gibt es nicht.</p>
<h3><strong>Borreliose ist behandelbar, FSME nicht</strong></h3>
<p>Die ebenfalls durch Zecken übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), eine Entzündung des Gehirns und der Hirnhäute, ist hingegen kaum behandelbar. In den meisten Fällen treten zunächst grippeähnliche Beschwerden auf. In etwa jedem zehnten Fall greift das FSME-Virus das zentrale Nervensystem an, was zu bleibenden Schäden führt. Symptome sind Krämpfe, Lähmungen, Sprachstörungen und Bewusstseinsstörungen.</p>
<p>In Deutschland sind bis zu 5 Prozent der Zecken mit dem FSME-Virus infiziert. 2019 erkrankten bundesweit 444 Menschen an FSME, zwei davon starben. Eine Schutzimpfung ist möglich. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen dafür die Kosten für Einwohner von Risikogebieten oder dorthin Reisende.</p>
<h3><strong>Neue Riesenzecke kann Fleckfieber übertragen</strong></h3>
<p>Auf dem Vormarsch in Deutschland ist die eigentlich in Zentralafrika, Asien und Südeuropa heimische Hyalomna, eine bis zu zwei Zentimeter große Zecke mit gestreiften Beinen. Sie wurde vermutlich durch Zugvögel eingeschleppt. Mehr als 50 Exemplare wurden 2019 in Deutschland entdeckt. Laut Experten sind Hyalomna-Zecken in der Lage, hierzulande zu überwintern.</p>
<p>Die Krankheiten, die die neue Zeckenart überträgt, sind besonders gefährlich. Jede zweite Hyalomna trägt den Fleckfieber-Erreger in sich, eine bakterielle Infektion, die auch von manchen Läusen übertragen werden kann und unbehandelt in bis zu 40 Prozent zum Tode führt. Die Erkrankung wird mit Antibiotika behandelt. Eine Impfung gibt es nicht.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Lange Kleidung und Anti-Zeckenspray</strong></h3>
<p>Wie lassen sich Zeckenstiche wirksam vermeiden? Zecken finden sich meist am Rande hoher Grashalme von Wiesen, an Flussufern oder im Unterholz von Wäldern. Bei Spaziergängen sollte man daher lange geschlossene Kleidung tragen und zudem die Socken über die Hosenbeine ziehen. Anti-Zeckensprays aus der Apotheke bieten zusätzlichen Schutz. Übrigens: Anders als viele Menschen glauben, fallen Zecken nicht von Bäumen. Die Tiere klettern maximal nur 1,5 Meter hoch. Das heißt, dass das Grün der meisten Bäume für sie in unerreichbaren Höhen liegt.</p>
<p>Wenn Sie eine Zecke an ihrem Körper entdecken, handeln Sie rasch und überlegt. Umfassen sie den Parasiten mit einer Pinzette oder Zeckenzange (gibt’s in Apotheken) am Kopf. Ziehen Sie die Zecke heraus, ohne sie zu zerquetschen. Verwenden Sie kein Öl oder Alkohol und desinfizieren Sie die Stelle nach dem Entfernen. Wegen der Widerhaken am Stechrüssel hilft es, das Tier durch Hin-und-her-Wackeln zu lösen. Beobachten Sie, ob sich die Stelle entzündet. Falls ja, auf jeden Fall zum Arzt gehen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 22 Jul 2020 12:31:25 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/07/09_Grafik_Zecken_FINAL_2000x1200.jpg</imagePath>
                                
                                
                                                                                <writer>Oliver Lepold</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Fünf häufige Fragen und Antworten zur Ersten Hilfe]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Leben retten]]></subTitle>
                                
                                <newsId>182</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/fuenf-haeufige-fragen-und-antworten-zur-ersten-hilfe/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Erste-Hilfe-Kurse sind nicht nur für Fahrschüler wichtig. Um in einem Notfall schnell reagieren zu können, sollte sich möglichst jeder mit lebensrettenden Sofortmaßnahmen auskennen. Die fünf häufigsten Fragen und Antworten zum Thema. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Ob an der Arbeitsstelle, im Haushalt, in der Freizeit, auf Reisen oder im Straßenverkehr: Jeder kann überraschend in die Situation kommen, Erste Hilfe leisten zu müssen. Vor allem Erkrankungen können oft lebensbedrohende Entwicklungen nehmen. Dann ist eine schnelle medizinische Hilfe notwendig, zumal der Notarzt durchschnittlich erst nach zehn Minuten eintrifft.</p>
<p>Im Falle von Unfällen oder Unglücken ist eine Hilfe nicht nur freiwillig, sondern jeder ist dazu sogar gesetzlich verpflichtet. Wer dem nicht nachkommt, droht eine Strafe. Es gibt allerdings die Einschränkungen, dass die Hilfe für denjenigen zumutbar sein muss, er sich oder andere dadurch nicht selbst in Gefahr bringt.</p>
<p>Um sich auf Notsituationen vorzubereiten, und sinnvolle Hilfe leisten zu können, bieten diverse Träger entsprechende Schulungen an.</p>
<ol>
<li><strong>Für wen sind Erste-Hilfe-Kurse vorgeschrieben?</strong></li>
</ol>
<p>Pflicht ist die Teilnahme an Kursen, um Maßnahmen zur Ersten Hilfe zu erlernen, für alle, die einen Führerschein oder einen Personenbeförderungsschein erlangen wollen. Aber auch für alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten wollen und die Jugendleitercard anstreben, müssen einen Nachweis für die Teilnahme an solch einem Kurs erbringen. Zudem müssen Medizinstudenten ihre Kenntnisse nachweisen, wenn sie zum Physikum zugelassen werden wollen.</p>
<p>Des Weiteren verlangen Berufsgenossenschaften im Rahmen des Arbeitsschutzes von Unternehmen, dass sie je nach Zahl der Mitarbeiter Ersthelfer benennen. Diese müssen sich regelmäßig alle zwei Jahre aus- und weiterbilden lassen.</p>
<ol start="2">
<li><strong>Wo kann man einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren?</strong></li>
</ol>
<p>Es gibt einige Anbieter dieser Kurse. Dazu zählen der Arbeitersamariterbund (ASB), die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG), das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) sowie das Malteser Hilfswerk. Darüber hinaus haben viele private Bildungsträger Kurse im Programm. Eine Übersicht dazu bietet der Verband der privaten Erste Hilfe Schulen.</p>
<ol start="3">
<li><strong>Was kostet ein Kurs?</strong></li>
</ol>
<p>Die Kosten zum Erlangen der Grundkenntnisse in Sachen Erster Hilfe sind nicht einheitlich geregelt. Je nach Anbieter entstehen unterschiedliche Beträge, die sich jedoch meist zwischen 15 und 40 Euro bewegen.</p>
<ol start="4">
<li><strong>Was lernt man bei einem Erste-Hilfe-Kurs?</strong></li>
</ol>
<p>Das Vermitteln von theoretischen und praktischen Kenntnissen steht im Mittelpunkt des Kurses. Dabei sollen die unterschiedlichen Informationen rund um die Erste Hilfe die Kursteilnehmer befähigen, in einem Notfall angemessen zu reagieren. Denn ein schnelles und richtiges Eingreifen kann im Fall der Fälle entscheidend sein.</p>
<p>Mit dem Verhalten beim Eintreffen an der Unfallstelle beginnen die Kurse. Bei einem Verkehrsunfall beispielsweise gilt es, zunächst die Unfallstelle zu sichern, das Opfer aus der Gefahrenzone zu bringen und einen Notruf abzusetzen.</p>
<p>Dann geht es um die Sofortmaßnahmen, wie die Versorgung der Wunden oder von Knochen- und Gelenkverletzungen oder einer Beatmung. Zudem lernen die Helfer, wie wichtig die seelische Betreuung ist und dass Nähe und beruhigendes Reden den Patienten positiv beeinflussen können.</p>
<p>Es gibt am Ende eines Kurses keine Prüfung über die theoretischen oder praktischen Kenntnisse. Jedoch erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung.</p>
<ol start="5">
<li><strong>Muss man als Autofahrer den Erste-Hilfe-Kurs auffrischen?</strong></li>
</ol>
<p>Nein, gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht, das Auto- oder Motorradfahrer die Maßnahmen zur Ersten Hilfe auffrischen. Allerdings empfiehlt es sich. Für Ersthelfer in Betrieben gilt dagegen, dass sie alle zwei Jahre einen Auffrischungskurs belegen müssen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 21 Jul 2020 08:50:58 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/07/Rettungsring.jpg</imagePath>
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: Marcus Steinbruecker / DRK</imageCopyright>
                                
                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Warum die Beiträge jetzt steigen und was Versicherte tun können]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Private Pflegeversicherung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>181</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/private-pflegeversicherung-warum-die-beitraege-jetzt-steigen-und-was-versicherte-tun-koennen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Die Beiträge für private Pflegeversicherungen sind teilweise sprunghaft angestiegen, sehr zum Ärger vieler Kunden. In mehreren Fällen hätten Versicherungen die Beitragssätze um 50 bis 70 Prozent erhöht, teils um bis zu 110 Prozent, berichten Verbraucherschützer.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Die gesetzliche Pflegeversicherung reicht in der Regel nicht aus, um die tatsächlichen Kosten für eine professionelle Versorgung erkrankter Menschen abzudecken. Deshalb bieten viele Versicherer private Pflegeversicherungen an, die die Finanzierungslücke schließen sollen.</p>
<p>3,5 Millionen Menschen haben in Deutschland eine solche Police abgeschlossen, entweder als Pflegetagegeld- oder als Pflegerentenversicherung. Der Staat gewährt Zuschüsse, wenn die Police in Form des sogenannten Pflege-Bahrs gewählt wird. Das ist eine staatlich geförderte Pflegetagegeldversicherung, für die keine Gesundheitsprüfung notwendig ist.</p>
<p>Die Beiträge für private Pflegezusatzversicherungen sind jedoch in diesem Jahr kräftig angestiegen, was viele Versicherte nachhaltig verärgert. Denn auf der anderen Seite sind keine neuen Leistungen damit verbunden. Wie kann das sein?</p>
<h3><strong>Versicherer verweisen auf steigende Kosten<br />
</strong></h3>
<p>Die Private Pflegezusatzversicherung darf die Beiträge in der Regel nur dann anpassen, wenn ihre Ausgaben real gestiegen sind. Dazu werden die Kosten für die erforderlichen Leistungen mit den kalkulierten Kosten verglichen. Und zwar im Nachhinein, nicht vorbeugend. Wenn eine dauerhafte Abweichung von mindestens 5 Prozent errechnet wird, darf der Versicherer die Beiträge entsprechend erhöhen. Das gilt auch dann, wenn die Lebenserwartung um mehr als 5 Prozent von der ursprünglich kalkulierten abweicht.</p>
<p>Beide Schwellenwerte sind aus Sicht viele Versicherer längst erreicht. So seien etwa durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz oder durch den Wechsel der Pflegestufen zu Pflegegraden deutliche Mehrkosten entstanden, argumentieren sie. Zusätzlich belastet werden die Anbieter durch die Niedrigzinsphase.</p>
<p>Manche Pflegetarife bilden Altersrückstellungen über eine kapitalgedeckte Vorsorge für die im höheren Alter erwarteten steigenden Pflegekosten. Die dauerhaft niedrigen Zinsen wirken sich so nachteilig auf die Beitragshöhe aus.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Nachteile bei Vertragskündigung</strong></h3>
<p>Was können Betroffene nun tun? Erfolgt eine Beitragserhöhung kann der Vertrag eigentlich außerordentlich gekündigt werden. Doch das ist nicht unbedingt ratsam, weil beim Wechsel zu einem anderen Anbieter in der Regel eine neue Gesundheitsprüfung absolviert werden muss. Falls der bisherige Tarif Altersrückstellungen vorsah, ist außerdem zu prüfen, ob diese zu einem neuen Anbieter in voller Höhe oder teilweise übertragen werden können. Tipp: Sofern der Versicherer mehrere Tarife hat, könnte ein Wechsel in einen günstigeren Tarif eine alternative Option sein.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 20 Jul 2020 10:30:38 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/04/1552994552-Pflege_hands_Pixabay_2906458_1920_.jpg</imagePath>
                                
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                        <item>
                                <title><![CDATA[So funktioniert die neue Grundrente]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Schutz vor Altersarmut]]></subTitle>
                                
                                <newsId>180</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/schutz-vor-altersarmut-so-funktioniert-die-neue-grundrente/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Nach jahrelangem Ringen hat der Bundestag eine Grundrente für Geringverdiener mit mindestens 33 Beitragsjahren beschlossen. Wer konkret sie bekommen kann, wie sie berechnet wird und wie hoch sie ausfällt, erfahren Sie hier. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Zum 1. Januar 2021 kommt sie nun doch – die Grundrente. Lange und hart haben die Parteien darüber diskutiert, ob und wie diese Form der Aufstockung von niedrigen Renten gelingen kann. Finanziert werden soll die Grundrente aus Steuergeldern. Gerechnet wird mit Kosten in Höhe von 1,3 bis 1,6 Milliarden Euro pro Jahr. Der Bundeszuschuss an die gesetzliche Rentenversicherung wird deshalb in den kommenden Jahren aufgestockt.</p>
<h3><strong>Wer bekommt die Grundrente überhaupt?</strong></h3>
<p>Etwa 1,3 Millionen Menschen, davon rund 70 Prozent Frauen, sollen die Grundrente bekommen. Sie sollen damit im Alter besser dastehen als diejenigen, die gar nicht oder nur kurz in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Bislang springt das Sozialamt ein, wenn die Rente im Alter nicht reicht. Die Grundrente gilt nicht nur für Neu-Rentner, sondern auch für die bisherigen Rentner.</p>
<h3><strong>Welche Voraussetzungen müssen für den Bezug der Grundrente erfüllt werden?</strong></h3>
<p>Wer mindestens 33 Jahre lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, und dabei mindestens 30 Prozent und höchstens 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes im Jahr erhielt, hat Anspruch auf die Grundrente. Allerdings gilt zwischen 33 und 35 Arbeitsjahren eine Staffelung. Erst wer mindestens 35 Jahre erreicht, erhält die volle Summe.</p>
<h3><strong>Wie funktioniert die Antragstellung?</strong></h3>
<p>Es muss kein Antrag gestellt werden. Die Prüfung erfolgt automatisch. Rentenkassen und Finanzämter werden künftig Daten austauschen, um die Empfänger zu ermitteln. Die Auszahlung dürfte sich allerdings verzögern – unter anderem wegen des Arbeitsaufwands bei der automatischen Einkommensprüfung. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet mit einem Auszahlungsstart an die Bestandsrentner ab Juli 2021, bis Ende 2022 sollen alle Anspruchsberechtigten ermittelt sein.</p>
<h3><strong>Wie hoch darf das Einkommen maximal sein?</strong></h3>
<p>Bei Alleinlebenden liegt die Einkommensgrenze, um 100 Prozent Grundrente zu erhalten, bei 1.250 Euro monatlich, bei Paaren bei 1.950 Euro im Monat. Maßgeblich für die Beurteilung ist dabei das zu versteuernde Einkommen. Dazu zählen neben der gesetzlichen Rente auch Kapitalerträge oder Mieteinnahmen. Das zu versteuernde Einkommen ist geringer als das Bruttoeinkommen. Das Finanzamt berücksichtigt dafür Abzüge wie zum Beispiel Werbungskosten und Sonderausgaben. Die Höhe des Vermögens spielt bei der Grundrente keine Rolle. Eine Vermögensprüfung findet nicht statt.</p>
<p>Liegt das Einkommen bei Alleinlebenden über 1.250 Euro (bei Paaren 1.950 Euro) werden 60 Prozent davon angerechnet. Bei 1.300 Euro Einkommen von Alleinstehenden würden also 50 Euro zu 60 Prozent angerechnet – die Grundrente fiele 30 Euro niedriger aus. Bei mehr als 1.600 Euro beziehungsweise 2.300 Euro wird es komplett angerechnet. Hat ein Ehepaar also zum Beispiel 2.400 Euro Einkommen, vermindert sich die Grundrente um 100 Euro.</p>
<h3><strong>Wie berechnet sich die Grundrente?</strong></h3>
<p>In einem komplizierten Verfahren. In die Berechnung fließen nur Zeiten ein mit Beiträgen, die 30 bis 80 Prozent des jährlichen Durchschnittseinkommens entsprechen. Im vergangenen Jahr betrug diese Spanne etwa 972 bis 2.593 Euro brutto. Im Grundsatz werden die Entgeltpunkte aufgewertet, mit denen die Rente insgesamt errechnet wird.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Wie viel Geld gibt es für den einzelnen?</strong></h3>
<p>Nach Auskunft des Bundesarbeitsministeriums liegt der durchschnittliche Grundrentenzuschlag (also der Zuschlag zur regulären Rente) bei gut 75 Euro (brutto) pro Monat. Maximal kann der Zuschlag rund 418 Euro (brutto) betragen.</p>
<h3><strong>Gibt es auch Kritik an der Grundrente?</strong></h3>
<p>Ja, Oppositionsparteien, Wirtschaftsverbände und andere sehen das Verfahren als zu kompliziert an. Der Begriff „Grundrente“ sei ebenfalls falsch. Es handele sich vielmehr um eine „verkomplizierte Rente nach Entgeltpunkten“. Zudem sei dieser Zuschlag zur Rente weder „solide finanziert“ noch würde er effektiv vor Altersarmut schützen. Es würden nur neue Ungerechtigkeiten entstehen, glauben die Kritiker.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 16 Jul 2020 11:57:41 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554813668-christian-dubovan-686398-unsplash-scaled.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Welche Versicherung zahlt bei Unfällen?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Risiko Grillen]]></subTitle>
                                
                                <newsId>85</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/risiko-grillen-welche-versicherung-zahlt-bei-unfaellen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Wegen der Corona-Pandemie müssen wir in diesem Jahr auf einiges verzichten, nicht jedoch aufs Grillen. Doch Achtung, jährlich kommt es bei dieser beliebten Freizeitbeschäftigung zu rund 4000 Unfällen. Und wenn etwas passiert, stellt sich schnell die Frage, wer den Schaden übernimmt. Lesen Sie, welche Versicherung wann leistet und wie das Grillen sicherer wird.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Ob im Garten, auf der Terrasse, im Park oder am See – überall findet sich im Sommer ein Plätzchen, um Wurst, Fleisch, Fisch oder Gemüse unter freiem Himmel zuzubereiten und zu essen.</p>
<p>Das Online-Portal Statista schaute sich kürzlich die Grillgewohnheiten der Deutschen ein wenig genauer an. Ein Ergebnis: Fast alle Deutschen, nämlich knapp 96 Prozent, grillen gern und fast 90 Prozent besitzen einen eigenen Grill. Bevorzugt wird dabei die Holzkohle als Grillmaterial. Elektro- und Gasgrills sind weniger beliebt – obwohl sie sicherer wären.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p><strong>Gefahr von Verbrennungen</strong></p>
<p>Denn Grillen sorgt nicht immer nur für gute Laune. Durch das offene Feuer kann es schnell zu Unfällen kommen. Wird zum Beispiel fahrlässig mit Brandbeschleuniger wie Spiritus gearbeitet, können gefährliche Stichflammen entstehen, die schwere Verbrennungen nach sich ziehen können. Solche Mittel sollten daher auch niemals auf glühende Kohlen gegossen werden, warnt der Feuerwehrverband. Laut der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin geschehen jährlich 4.000 Grillunfälle.</p>
<p>Hat die Kleidung eines Menschen Feuer gefangen, ist es wichtig, dieses sofort zu ersticken. Am besten geht das, wenn der Betroffene am Boden liegt. Dazu eine Decke oder ein großes Kleidungsstück nutzen. Synthetikstoffe dabei jedoch unbedingt vermeiden. Wichtig ist, die Flammen vom Kopf abwärts zu löschen. Auch Wasser kann helfen. Feuerlöscher, insbesondere mit Kohlendioxid, sind dagegen nur im äußersten Notfall zu verwenden.</p>
<p><strong>Wer zahlt im Falle eines Grillunfalls?</strong></p>
<p>Wer beim Hantieren mit flüssigen Brennhilfen eine Stichflamme produziert und dadurch eine andere Person verletzt, haftet – im schlimmsten Fall mit dem gesamten privaten Vermögen und Einkommen. „Auf der sicheren Seite ist man mit einer Privathaftpflichtversicherung“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). „Die übernimmt die Zahlungen an die Geschädigten.“</p>
<p>Allerdings gilt das nur dann, wenn ein Verursacher gefunden wird. Ist das nicht der Fall oder der Geschädigte hat seine Verletzung selbst verursacht, muss er selbst mit den gesundheitlichen und finanziellen Folgen zurechtkommen. Hier helfen unter Umständen eine Unfall-, eine Berufsunfähigkeits- oder eine Privathaftpflichtversicherung mit Ausfalldeckung.</p>
<p>Die Hausratversicherung dagegen übernimmt zum Beispiel Brandschäden, die an Möbeln oder Kleidung entstanden sind. Sie entschädigt zum Neuwert, auch dann, wenn man den Schaden selbst verursacht hat. Im Rahmen der enthaltenen Außenversicherung kann der Schaden sogar übernommen werden, wenn dieser nicht auf dem eigenen Grundstück passiert ist.</p>
<p><strong>Grilltipps der Feuerwehr:</strong></p>
<ul>
<li>Auf einen sicheren Stand des Grills achten, keine Behelfskonstruktionen bauen.</li>
</ul>
<ul>
<li>Beim Grillen am Lagerfeuer einen nicht brennbaren Streifen (Erde, Sand, Steine) rund um den Grillplatz anlegen.</li>
</ul>
<ul>
<li>Den Grill immer beaufsichtigen, insbesondere, wenn Kinder in der Nähe sind.</li>
</ul>
<ul>
<li>Niemals Brandbeschleuniger oder andere brennbare Flüssigkeiten in die Glut gießen.</li>
</ul>
<ul>
<li>Bei Verbrennungen: Kleinere Brandwunden maximal zehn Minuten mit Wasser kühlen (kein Eis und kein eiskaltes Wasser); bei größeren Verletzungen Notruf 112 wählen.</li>
</ul>
<ul>
<li>Nie in geschlossenen Räumen grillen, dort besteht wegen der Gasbildung Lebensgefahr.</li>
</ul>
<ul>
<li>In der Natur nur in dafür vorgesehenen Plätzen grillen, und Verbote zum Beispiel wegen Waldbrandgefahr unbedingt beachten.</li>
</ul>
<ul>
<li>Die Asche vor dem Entsorgen komplett abkühlen lassen und niemals in Kartons oder Plastikbehälter füllen.</li>
</ul>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 15 Jul 2020 05:38:02 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1563983442-Grill_Feuer_pixabay.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Start ins Leben: „Unser Kind zieht aus“ ]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Die wichtigsten Versicherungen für Paare und Familien – Teil 3]]></subTitle>
                                
                                <newsId>179</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/die-wichtigsten-versicherungen-fuer-paare-und-familien-teil-3/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Die Jahre vergehen so schnell. Plötzlich sind aus Kindern Erwachsene geworden, die auf eigenen Beinen stehen. Und dann ist der Zeitpunkt gekommen, an dem der Nachwuchs auszieht. Eine gute Gelegenheit, um den Versicherungsschutz zum Berufsstart zu überprüfen.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Julia Meyer und Bauingenieur Christian Metten (*) erinnern sich noch genau an den Tag, als ihr Sohn Leon in die Schule kam. Der erste große Schritt in die Unabhängigkeit von seinen Eltern. Auch die zwölf Schuljahre vergingen rückblickend wie im Flug. Und nun startet Leon in wenigen Wochen mit seinem Elektrotechnik-Studium an der Technischen Universität Berlin. Wieder ein neuer Lebensabschnitt, der Anpassungen im Versicherungsschutz nach sich zieht. In der Regel sind junge Erwachsene während der Ausbildung weiterhin über die Familienversicherung abgesichert. Das gilt allerdings häufig mit Einschränkungen.</p>
<h3>Ein Überblick:</h3>
<p><strong>Krankenversicherung:  </strong>Schüler und Studenten, deren Eltern gesetzlich krankenversichert sind und die noch nicht das 25. Lebensjahr erreicht haben, sind über die Familienversicherung weiterhin versichert. Dabei gilt eine Einkommensgrenze von 455 Euro im Monat (Stand: 2020). Achtung: Die Familienversicherung kann über das 25. Lebensjahr hinaus um zwölf Monate verlängert werden, wenn die Schul- oder Berufsausbildung zum Beispiel durch einen Freiwilligendienst unterbrochen wird. Anders verhält es sich, wenn ein Elternteil privatversichert ist und ein höheres Einkommen hat. Dann ist eine kostenlose Familienversicherung in der Regel nicht möglich.</p>
<p>Studierende über 25 Jahre müssen sich in der Regel um einen eigenen Krankenversicherungsschutz kümmern. Dabei können sie zwischen einer privaten oder gesetzlichen Absicherung wählen.</p>
<p>Wichtig: Wer plant, irgendwann in die private Absicherung zu wechseln, kann bereits früh einen Anwartschaftstarif der privaten Krankenversicherung vereinbaren. Damit sichert sich der Versicherungsnehmer gegen relativ geringe Prämien seinen guten Gesundheitsstatus in jungen Jahren für einen späteren Vollversicherungstarif.</p>
<p><strong>Private Haftpflichtversicherung: </strong>Der Familientarif der privaten Haftpflichtversicherung gilt im Normalfall auch während der Schul- und Berufsausbildung weiter. Das gilt auch für den Fall, dass das Kind aus dem elterlichen Haushalt auszieht. Auch wenn nach einer Berufsausbildung ein Studium direkt angeschlossen wird oder erst ein Bachelor-Studiengang und danach ein Masterstudiengang absolviert werden, besteht der Versicherungsschutz in der Regel fort. Wichtig ist dabei allerdings ein nahtloser Übergang. Sobald das erwachsene Kind zwischendurch arbeitet oder heiratet, muss es eine eigenständige private Haftpflichtversicherung abschließen.</p>
<p><strong>Hausratversicherung: </strong>Ähnliches gilt für die Hausratversicherung. Beziehen die Tochter oder der Sohn zunächst ein Zimmer in einem Wohnheim oder einer Wohngemeinschaft, kann die elterliche Hausratversicherung darauf ausgeweitet werden. Jedoch nur unter der Bedingung, dass der Hauptwohnsitz nach wie vor bei den Eltern liegt. Hier greift die sogenannten Außenversicherung. In der Regel ist damit der Hausrat von Azubis oder Studenten im Schadenfall mit 10 Prozent der Versicherungssumme der elterlichen Hausratversicherung abgesichert. Sobald ein eigener Hausstand gegründet wird, muss auch ein eigener Vertrag abgeschlossen werden.</p>
<p><strong>Rechtsschutzversicherung:</strong> Besitzen die Eltern eine Rechtsschutzversicherung, sind auch dort die Kinder während ihrer Ausbildung oder ihres Studiums meist mitversichert. Auch hier liegt die Altersgrenze in der Regel bei 25 Jahren, vereinzelt auch höher. Sollten die Kinder vorher heiraten, müssen sie ihre Risiken gemeinsam mit ihrem Partner absichern.</p>
<p><strong>Auslandsreise-Krankenversicherung:</strong> Häufig lassen sich mitreisende Kinder bis zum 21. Lebensjahr im Familien-Tarif mitversichern. Verreisen sie dagegen ohne Mama und Papa, brauchen sie eine eigene Reiseversicherung.</p>
<p><strong>Kfz-Versicherung:</strong> Fahranfänger müssen bei einer Autoversicherung oft mit sehr hohen Prämien rechnen. Deshalb bietet es sich an, das Fahrzeug über die Eltern als Zweitwagen zu versichern. Damit verbunden ist meist die Einstufung in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse.</p>
<p><strong>Unfallversicherung:</strong> Über 70 Prozent aller Unfälle ereignen sich im Haushalt oder bei Freizeitaktivitäten. Das heißt: Der Großteil der Unfälle ist nicht durch den gesetzlichen Unfallschutz abgedeckt. Da insbesondere junge Menschen oft sehr aktiv sind, ist ein Schutz für den privaten Bereich sinnvoll.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p><strong>Private Pflegeversicherung:</strong> Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung ist nur eine Grundabsicherung. Im Pflegefall kommen meist deutliche höhere Kosten auf einen zu. Dabei ist es nicht immer das Alter, das zur Pflegebedürftigkeit führt: Unfall oder Krankheit können auch junge Menschen so hart treffen, dass sie kurz- oder auch langfristig auf eine fachgerechte Pflege angewiesen sind. Darum ist eine private Pflegezusatzversicherung sinnvoll. Und je jünger der Versicherungsnehmer ist, desto günstiger sind die Konditionen.</p>
<p><strong>Berufsunfähigkeitsversicherung:</strong> Für junge Menschen, die ins Berufsleben starten, ist auch der Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung sinn­voll. Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf wegen psychischer oder körperlicher Leiden zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Tipp: Wer sich mit Ausbildungs- oder Studien­beginn versichert, bekommt leichter gute Bedingungen und zahlt manchmal über die Lauf­zeit weniger als bei späterem Einstieg.</p>
<p><strong>Private Vorsorge:</strong> Der Berufsstart ist auch ein guter Zeitpunkt, um mit der privaten Altersvorsorge zu beginnen. Denn auf die staatliche Rente allein sollte sich heute niemand mehr verlassen. Ein früher Einstieg in die private Vorsorge lohnt sich auch deshalb, weil dann der Zinseszinseffekt am besten zum Tragen kommt. Das heißt, es muss weniger Geld aufgewendet werden, um am Ende der Einzahlungszeit auf eine hohe Summe zu kommen. Neben privaten Rentenversicherungen bieten sich unter Umständen auch staatlich geförderte Modelle wie die Riester- und Rürup-Rente zur Altersvorsorge an.</p>
<p>(* alle Namen fiktiv)</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 14 Jul 2020 08:41:04 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/07/03_Grafik_Auszug_2000x1200_Final.jpg</imagePath>
                                
                                
                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Nachwuchs kommt: „Hurra, unser erstes Kind ist da“ ]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Die wichtigsten Versicherungen für Paare und Familien - Teil 2]]></subTitle>
                                
                                <newsId>178</newsId>
                                
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                                <teaser><![CDATA[<p>Die Geburt eines Kindes ist ein großes Ereignis und stellt den Versicherungsschutz für die Familie auf den Prüfstand. Die optimale Absicherung berücksichtigt immer zwei Faktoren: Kinder und Eltern.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Projektmanagerin Julia Meyer und Bauingenieur Christian Metten (*) wohnten knapp drei Jahre in ihrer gemeinsamen Wohnung, bis sie ein Häuschen am Stadtrand von Köln kauften und bezogen. Das ist ein halbes Jahr her. Nun ist Julia 31 Jahre alt, total übernächtigt und gleichzeitig überglücklich – ihr erstes Kind ist vor zwei Wochen zur Welt gekommen.</p>
<p>Bereits als sie mit dem zwei Jahre älteren Christian zusammengezogen war, hatte der Versicherungsmakler Martin Hofreiter (*) den Versicherungsschutz des jungen Paares überprüft. Dabei stellte sich bei einigen Verträgen Optimierungsbedarf heraus.</p>
<p>Da Julia und Christian wissen, dass mit der Geburt ihres Sohnes Leon wiederum Versicherungen angepasst werden müssen, baten sie Martin Hofreiter erneut um Unterstützung für ihre eigene Absicherung und die ihres Babys.</p>
<p><strong>Worauf Paare wie Julia und Christian achten sollten, erfahren Sie nachfolgend:</strong></p>
<h3><strong>Absicherung für die Eltern</strong></h3>
<p><strong>Risikolebensversicherung:</strong> Haben sich Eltern bereits gegenseitig über eine Risikolebensversicherung abgesichert, muss eventuell nach der Geburt eines Kindes die Höhe der Versicherungssumme angepasst werden. Wie hoch diese gewählt werden sollte, hängt von den individuellen Umständen der Familie ab. Muss ein bestehendes Immobiliendarlehen oder ein sonstiger Kredit abgesichert werden? Wie wird das in einem Todesfall wegfallende Einkommen abgefedert? Gibt es nur einen Hauptverdiener in der Familie oder verdienen beide Elternteile?</p>
<p><strong>Berufsunfähigkeit:</strong> Nicht nur die Risikolebensversicherung sichert die Familie ab. Der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) als Absicherung der eigenen Arbeitskraft kommt eine ebenso große Bedeutung zu. Experten raten daher zum Abschluss dieser Police. Immer mehr Menschen können im Laufe ihres Berufslebens aufgrund psychischer Probleme oder wegen körperlicher Leiden ihren Beruf nicht mehr ausüben. Ohne Absicherung kann der bisherige Lebensstandard dann nicht mehr gehalten werden.</p>
<p><strong>Private Haftpflicht:</strong> Die private Haftpflichtversicherung zählt gleichermaßen zu den wichtigen Absicherungen. Fügt man einem Dritten einen körperlichen oder materiellen Schaden zu, muss man diesen ersetzen. Das kann schnell sehr teuer werden – und im Extremfall den finanziellen Ruin bedeuten. Ein Paar kann hierfür einen Vertrag nutzen – und zwar bereits ohne eine gemeinsame Adresse. Erweitert ein Kind die Familie, kann es unkompliziert in den Versicherungsvertrag der Eltern aufgenommen werden.</p>
<p><strong>Hausratversicherung:</strong> Nach der Geburt eines Kindes steht häufig der Umzug in ein größeres Heim an. Eine bestehende Hausratversicherung sollte entsprechend aktualiesert werden. Schäden wie Feuer, Einbruch, Vandalismus nach Einbruch und Leitungswasserschäden werden so abgesichert. Die Höhe der Versicherungssumme richtet sich dabei unter anderem nach der Fläche der Wohnung. Größere Werte, etwa Kunstwerke, Schmuck oder Antiquitäten, sollten explizit inkludiert werden.</p>
<p><strong>Wohngebäudeversicherung:</strong> Wird ein Haus gebaut oder gekauft, muss außerdem eine Wohngebäudeversicherung her. Das fordert in der Regel schon das finanzierende Kreditinstitut. Denn Sturm, Hagel oder Blitz können schwerwiegende und vor allem teure Folgen haben. Des Weiteren kann es sich lohnen, über den Baustein für Elementarschäden nachzudenken. Zwar sind manche Regionen von extremen Wettereignissen wie Überschwemmungen oder Tornados mit umgestürzten Bäumen, abgedeckten Dächern und vollgelaufenen Kellern stärker betroffen als andere, doch das Risiko steigt durch den Klimawandel überall.</p>
<p><strong>Krankenversicherung:</strong> Die meisten finanziellen Risiken eines Kindes lassen sich über Versicherungsverträge der Eltern absichern. Liegt das Einkommen der Eltern nicht über der Pflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung, ist ihr Nachwuchs in der kostenfreien Familienversicherung abgesichert. Die Standard-Leistungen können durch private <strong>Zusatzversicherungen</strong> ergänzt werden. Sind Mutter oder Vater in der privaten Krankenversicherung, kann für das Kind ebenfalls ein Tarif eines privaten Anbieters gewählt werden. Dabei kommt es darauf an, welche Leistungen abgedeckt sein sollen.</p>
<p><strong>Private Pflegeversicherung:</strong> Die Menschen werden immer älter. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, irgendwann auf Pflege angewiesen zu sein. Sei es in einem Pflegeheim oder in einem betreuten Wohnen oder durch eine ambulante Pflege. Die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen, ähnlich wie bei der Krankenversicherung, nur für eine Standardbetreuung. Deshalb wird eine private Absicherung immer wichtiger.</p>
<h3><strong>Absicherung für das Kind</strong></h3>
<p><strong>Unfallversicherung:</strong> Über die gesetzliche Unfallversicherung sind Kinder in einer Kindertagesstätte sowie später in der Schule und im Freizeitsport über den jeweiligen Verein abgesichert. Doch beim Klettern zu Hause oder auf dem Spielplatz, beim Toben auf dem Trampolin des Nachbarn oder beim Rutschen im Schwimmbad kann ebenfalls leicht etwas geschehen. Unfälle dieser Art sind über einen eigenen Schutz versicherbar.</p>
<p><strong>Pflegeversicherung</strong>: Eine private Pflegeversicherung ist nicht nur für Erwachsene eine sinnvolle Absicherung. Auch Kinder können pflegebedürftig werden. Ebenso wie bei Erwachsenen gilt aber auch hier, dass die finanziellen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung lediglich eine Grundabsicherung bieten. Es entsteht eine Versorgungslücke, die geschlossen werden sollte. Tipp: Hat ein Elternteil bereits eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen, so kann das Kind nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung in einem gleichwertigen Versicherungsschutz nachversichert werden.</p>
<p><strong>Zahnzusatzversicherung</strong>: Die Zahnzusatzversicherung wählen viele Eltern für ihren Nachwuchs, da durchschnittlich jedes zweite Kind eine kieferorthopädische Behandlung benötigt. Je nach Tarif übernimmt eine private Zahnzusatzpolice die Kosten für Kieferorthopädie, Zahnersatz oder andere Zahnarztbehandlungen, für die die gesetzlichen Kassen nicht aufkommen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Altersvorsorge für die Kleinen</strong></h3>
<p>Neben den abzusichernden Risiken bietet die Geburt eines Kindes Anlass, über die finanzielle Zukunft des neuen Erdenbürgers nachzudenken. Eine private Rentenversicherung zum Beispiel sichert neben dem Vermögensaufbau das Langlebigkeitsrisiko ab. Bei allen Verträgen profitieren die Kleinen von langen Laufzeiten. Selbst in Zeiten niedrigerer Zinsen ist der Zinseszinseffekt umso größer, je länger ein Vertrag läuft.</p>
<p><span style="font-size: 11.0pt; font-family: 'Arial',sans-serif;"> (* alle Namen fiktiv)</span></p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 10 Jul 2020 08:58:09 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/07/02_Grafik_Nachwuchs_2000x1200_NEU.jpg</imagePath>
                                
                                
                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Die erste gemeinsame Wohnung: „Wir ziehen zusammen“ ]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Die wichtigsten Versicherungen für Paare und Familien - Teil 1]]></subTitle>
                                
                                <newsId>177</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/die-wichtigsten-versicherungen-fuer-paare-und-familien-teil-1-die-erste-gemeinsame-wohnung-wir-ziehen-zusammen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Paare, die zusammenziehen, dürfen sich freuen: Bei einigen Versicherungen werden Partnerverträge angeboten – mit oder ohne Trauschein. Wo gestern noch zwei Verträge bestanden, lässt sich mit dem Zusammenzug einer draus machen. Daneben gibt es aber auch wichtige individuelle Absicherungen.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Julia Meyer und Christian Metten aus Köln (*) kennen sich ein halbes Jahr. Bei einer Party von gemeinsamen Freunden hat es zwischen der 28-jährigen Grafikerin und dem 30-jährigen Bauingenieur sofort gefunkt. Nun wollen sie den nächsten Schritt wagen und zusammenziehen. Eine passende, zentrumsnahe Drei-Zimmer-Wohnung war überraschend schnell gefunden.</p>
<p>Der Versicherungsmakler von Julias Eltern, Martin Hofreiter (*), erfährt über Julias Mutter zufällig von den Plänen der Tochter. Er weist daraufhin, dass durch eine gemeinsame Wohnung einige Versicherungen auf Paare angepasst und Partnertarife gewählt werden können. So lässt sich Geld sparen. Diese praktische Seite ihres Zusammenlebens haben Julia und Christian bisher noch gar nicht bedacht. Sie vereinbaren einen Beratungstermin mit Martin Hofreiter. Gemeinsam wollen sie herausfinden, welche Versicherungen Paare zusammenlegen können.</p>
<p>In dem ersten Gespräch zwischen Makler und Paar dreht sich alles um eine Bestandsaufnahme. Welche Versicherungen hat jeder einzelne? Wie sehen ihre Pläne aus, sowohl in privater wie in beruflicher Hinsicht? Wie soll die gegenseitige Absicherung gestaltet werden? Solche und ähnliche Fragen gilt es zu klären. Wichtig zu wissen: In der Regel entsteht durch den Zusammenzug ein Sonderkündigungsrecht für Versicherungsverträge.</p>
<p><strong>Welche das im Einzelnen sind, erfahren Sie in unserer Aufzählung:</strong></p>
<h3><strong>Private Haftpflichtversicherung </strong></h3>
<p>Die private Haftpflichtversicherung zählt zu den absolut notwendigen Versicherungen. Schützt sie doch vor den finanziellen Folgen, wenn man versehentlich einem Dritten einen persönlichen und materiellen Schaden zufügt. Eine Haftpflichtversicherung kann bereits am Anfang einer Beziehung zusammengelegt werden. Dafür muss ein Paar keine gemeinsame Anschrift haben. Der jüngere Versicherungsvertrag kann meist problemlos gekündigt werden. In dem dann weiterbestehenden Vertrag werden beide Partner namentlich aufgenommen.</p>
<h3><strong>Rechtsschutzversicherung</strong></h3>
<p>Die Rechtsschutzversicherung schützt den Versicherungsnehmer bei Konflikten, etwa im Verkehr, am Arbeitsplatz oder mit dem Vermieter. Hier profitieren Paare ebenfalls von Partnertarifen. Oft bieten die Versicherer eine kostenfreie Erstberatung durch einen Juristen an. Muss sich der Versicherte juristischen Beistand bei einem Anwalt suchen, werden diese Kosten vertragsgemäß übernommen. Um die Versicherungsprämie etwas niedriger zu gestalten, kann das Paar einen Vertrag mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen.</p>
<h3><strong>Kfz-Versicherung</strong></h3>
<p>Beim Thema Kfz-Versicherung lohnt sich jährlich ein Vergleich. Paare können zudem unter Umständen von einer Zweitwagenversicherung profitieren. Ein zweites Fahrzeug kann so in einer günstigeren Schadenfreiheitsklasse versichert werden. Eine Kündigung und der Neuabschluss des laufenden Vertrags sind zum Vertragsende, also zum Ende des Kalenderjahres am 31. Dezember, möglich.</p>
<h3><strong>Hausratversicherung</strong></h3>
<p>Die Hausratversicherung gehört ebenfalls zu den Versicherungen, bei denen Paare profitieren. Sie deckt Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch und Vandalismus (nach einem Einbruch) ab. Auch hier wird in der Regel der jüngere der beiden Verträge gekündigt. Die verbleibende Versicherung muss entsprechend angepasst werden. Nach einem Umzug meldet der Versicherte daher der Gesellschaft die Größe der neuen Wohnung beziehungsweise des Hauses und, sollte das der Fall sein, wenn neue Werte hinzugekommen sind, wie Antiquitäten, Kunstwerke oder ähnliches.</p>
<h3><strong>Individueller Schutz: die Berufsunfähigkeitsversicherung</strong></h3>
<p>Neben den Versicherungen, die ein Paar gemeinschaftlich nutzt, kommt der individuellen Absicherung, wie der eigenen Arbeitskraft über eine Berufsunfähigkeitsversicherung die größte Bedeutung zu. Bei einem Zusammenziehen bietet sich eine optimale Gelegenheit, diesen Schutz zu überprüfen und gegebenenfalls abzuschließen oder anzupassen. Bei einem bestehenden Vertag kann ohne erneute Gesundheitsprüfung zum Beispiel bei Heirat, Geburt des Kindes oder einer Gehaltserhöhung die Versicherungssumme erhöht werden.</p>
<h3><strong>Unfall- und Risikolebensversicherung</strong></h3>
<p>Die gesetzliche Unfallversicherung deckt zum Beispiel den Weg zur und von der Arbeit sowie alle Missgeschicke am Arbeitsplatz ab. Geschieht jedoch etwas in der Freizeit, muss ein eigener Schutz her. Insbesondere wenn Paare sehr aktiv sind, Sport treiben und viel unterwegs sind, kann sich eine private Unfallversicherung auszahlen. Sie leistet unter anderem bei einer Invalidität infolge eines Unfalls, übernimmt das Krankenhaustagegeld und zahlt eine Summe im Fall eines Unfalltodes.</p>
<p>Zudem können sich Lebenspartner über eine Risikolebensversicherung gegenseitig finanziell schützen, wenn sie sich gegenseitig als Begünstigte eintragen. Im Todesfall wird die Versicherungs­summe an den jeweils anderen ausgezahlt. Auch hier werden Partner-Verträge angeboten, die sogenannten verbundenen Risikolebensversicherungen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Krankenversicherung</strong></h3>
<p>In Deutschland besteht die Pflicht für eine Krankenversicherung. Wenn beide Partner in Angestelltenverhältnisse arbeiten und keiner mit seinem Einkommen über der gesetzlichen Grenze zur Pflichtversicherung liegt, können sie unter den Krankenkassen wählen. Verfügt einer der beiden über kein eigenes Einkommen, kann er kostenfrei in die Familienversicherung des anderen aufgenommen werden. Wünschen die Partner eventuell umfangreichere Leistungen, können sie Krankenzusatzversicherungen für die Bereiche Zahn, Heilpraktiker und Brille, Krankenhaus sowie Krankentagegeld abschließen.</p>
<p>Die private Krankenversicherung steht dagegen nur denjenigen offen, die entweder als Selbstständige und Freiberufler arbeiten oder als Angestellte über der Grenze für die Pflichtversicherung liegen. Bei der Auswahl des passenden Tarifs beziehungsweise des Versicherers spielen viele Faktoren eine Rolle. Denn in der Regel wird der Versicherer hier nicht gewechselt, weil die Rückstellungen, die monatlich für eine Beitragsstabilität im Alter gebildet werden, verloren gehen würden.</p>
<p>(* alle Namen fiktiv)</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 08 Jul 2020 10:22:51 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/07/01_Grafik_Zusammenziehen_2000x1200.jpg</imagePath>
                                
                                
                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Das leistet eine private Cyber-Versicherung]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Schutz bei Hacker-Angriffen, Phishing & Co.]]></subTitle>
                                
                                <newsId>176</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/schutz-bei-hacker-angriffen-phishing-co-das-leistet-eine-private-cyber-versicherung/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Mit der zunehmenden Digitalisierung steigen auch die Risiken von Cyber-Angriffen. Und obwohl fast ein Viertel der Internet-Nutzer hierzulande schon mal Opfer von Hackern war, haben eine Cyber-Versicherung bisher erst wenige abgeschlossen. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Jeder vierte Internet-Nutzer in Deutschland (24 Prozent) fiel schon einmal Hackern zum Opfer. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Umfrage des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Gleichzeitig machen sich die Bundesbürger aber wenig Gedanken über Gefahren aus dem Netz. Viele wissen nicht einmal, welche und wie viele Arten von Cyber-Kriminalität es gibt.</p>
<p>Umso größer ist dann der Schock, wenn Kriminelle den Zugang zum Mail-Postfach hacken, Online-Banking-Daten aus dem Smartphone ziehen oder die Festplatte auf dem heimischen PC ausspähen. Eine private Cyber-Versicherung kann hier helfen.</p>
<p>Mit den Bedrohungen aus dem Netz wächst das Angebot der Versicherungswirtschaft. Heute gibt es auch im Privatbereich ein breites Spektrum an Cyber-Versicherungen mit diversen Schutzbriefen und Zusatzbausteinen. Die meisten davon unterstützen Opfer von Cyber-Verbrechern nicht nur finanziell. Zur Wahl stehen Policen mit Rechtsschutz, andere decken auch Vermögensschäden ab. Besonders aber die Zusatzservices sind es, durch die Cyber-Policen bei einem Hacker-Angriff glänzen.</p>
<h3><strong>Für diese Gefahren lohnt sich die private Cyber-Versicherung</strong></h3>
<ul>
<li><strong>Online-Shopping ohne Risiko</strong></li>
</ul>
<p>Wer Pech hat, zahlt beim Online-Shopping für Ware, die nie ankommt. Cyber-Versicherungen können hier Abhilfe schaffen und den – zuweilen bis zu fünfstelligen – Betrag begleichen.</p>
<ul>
<li><strong>Online-Banking: Schutz bei Kontodatenklau durch Phishing-Mails</strong></li>
</ul>
<p>Wer nach einer Phishing-Mail ahnungslos Zugangscodes zum Online-Banking preisgibt, kann bei einer guten Cyber-Versicherung aufatmen. Sie kommt für den Schaden auf.</p>
<ul>
<li><strong>Datenverlust</strong></li>
</ul>
<p>Die Festplatte mit den alten Familienfotos ist tot. Steuer- und Krankenakten sind nicht mehr anklickbar. Passiert ist das etwa durch ein Virus, aber auch Hardwareschäden nach einem Brand oder Wasserschaden sind nicht unüblich. Die private Cyber-Versicherung zahlt mit entsprechendem Baustein die Kosten der Datenrettung.</p>
<ul>
<li><strong>Urheberrechtsverletzung: Vorsicht vor Nutzung fremder Bilder und Texte<br />
</strong></li>
</ul>
<p>Ein Instagram-Post, das offizielle Produktfoto für die Ebay-Anzeige – und zack – flattert das Abmahnschreiben des Rechteinhabers ins Haus. Cyber-Versicherer mit passendem Zusatzbaustein können die Forderungen für Privathaushalte übernehmen.</p>
<ul>
<li><strong>Weitergeleitete Viren</strong></li>
</ul>
<p>Wer infizierte Nachrichten an Freunde oder eine Mail mit Schad-Software an den Chef leitet, welche die IT im Unternehmen lahmlegt, muss für etwaige Schäden aufkommen. Es gibt Versicherungen, die solche Schäden abdecken.</p>
<p><strong>Unser Tipp:</strong> Vor dem Abschluss einer Cyber-Police sollten Versicherungsnehmer mit ihrem Makler Überschneidungen zu bestehenden Verträgen der Haftpflicht-, Hausrat- oder Rechtsschutzversicherung prüfen. Gerade ältere Verträge führen Cyber-Risiken nicht auf. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Deckungssumme. Während diese in Hausrat- und Haftpflichttarifen niedrig angesetzt ist, können Rechtsschutzversicherungen oft mit Cyber-Policen mithalten. Nicht aber, wenn es um die Service-Leistungen geht. Wer sich hierbei das Rundum-Paket wünscht, ist mit einer Cyber-Versicherung gut beraten.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 03 Jul 2020 07:55:05 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1554290460-dlanor-s-703975-unsplash-scaled.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Anette Bierbaum</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Worauf Hausbesitzer bei der Wohngebäudeversicherung achten sollten ]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Genau hinschauen]]></subTitle>
                                
                                <newsId>175</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/genau-hinschauen-worauf-hausbesitzer-bei-der-wohngebaeudeversicherung-achten-sollten/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Vorgeschrieben ist sie nicht. Trotzdem sollten Hausbesitzer eine haben – die Wohngebäudeversicherung. Wenn das Haus durch äußere Einflüsse zu Schaden kommt, springt sie ein – vorausgesetzt, die erwartete Leistung ist mitversichert. Denn beim Abschluss einer Gebäudeversicherung steckt der Teufel wie so oft im Detail.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Die Gebäudeversicherung gehört für die meisten Hausbesitzer zur Vorsorge-Grundausstattung – und das zu Recht. Schäden, die durch Feuer, Sturm und Leitungswasser im und am Haus entstehen, treiben Versicherte somit nicht mehr in den Ruin. Die Gebäudeversicherung begleicht die Kosten.</p>
<p>Sie zahlt für die Neueindeckung des sturmbeschädigten Dachstuhls. Sie übernimmt die Trockenlegung und Renovierung feuchter Keller oder Wände nach einem Rohrbruch. Im schlimmsten aller Fälle übernimmt die Wohngebäudeversicherung sogar den Abbruch des Gebäudes inklusive aller Aufräumarbeiten und der Grundstücksabsicherung. Auch der Neubau nach einem Hausbrand geht auf Kosten der Gebäudeversicherung – und zwar zum sogenannten Neuwertpreis: In dem Fall zahlt die Police ein neues, gleichartiges Gebäude zu heutigen Preisen – inklusive aller Architekten- und Planungskosten.</p>
<p>Allerdings erhalten Hausbesitzer den Neubauwert nur, wenn sie innerhalb der ersten drei Jahre mit dem Wiederaufbau beginnen. Und während der nicht bewohnbaren Monate sollten Kosten für den nötigen Mietersatz mitversichert sein – nur ein Baustein, der bei der Gebäudeversicherung nicht obligatorisch ist.</p>
<h3><strong>Weitere wichtige Punkte beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung:  </strong></h3>
<ul>
<li>Um im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, sollte der Vertrag der Gebäudeversicherung einen Unterversicherungsverzicht enthalten. Damit schützen sich Hausbesitzer vor Leistungskürzungen, falls die angesetzte Versicherungssumme für einen Schaden am Gebäude zu niedrig angesetzt wurde.</li>
<li>Abbruch- und Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten sollten ebenfalls eingeschlossen sein, ebenso die Folgen von Überspannungsschäden und Mehrkosten durch behördliche Auflagen (oder zum Beispiel bei einer Dekontamination des Grundstücks)</li>
<li>Grob fahrlässig herbeigeführte Schäden sollten ebenfalls in der Gebäudeversicherung mitversichert sein. Dazu gehören beispielsweise Folgekosten, die ein auf das Gebäude gestürzter morscher Baum oder ein im Sturm aufs Dach geknickter Flachwurzler verursacht.</li>
<li>Elementarschäden, wie sie nach Erdbeben, Überschwemmungen oder Starkregenfällen entstehen, sind ebenfalls ein extra aufgeführter Punkt im Versicherungspaket. Wer hier das Kreuzchen vergisst, bleibt mit allen Folgekosten im Regen stehen.</li>
<li>Unser Tipp: Wer das Kreuz bei Elementarschäden setzt, macht grundsätzlich nichts verkehrt. Trotzdem sollte man seine individuelle Situation mit einem Experten besprechen.</li>
</ul>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 01 Jul 2020 08:52:05 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/02/Dacht_teaer.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Anette Bierbaum</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So sicher ist Ihr Vermögen]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Corona-Angst]]></subTitle>
                                
                                <newsId>174</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/so-sicher-ist-ihr-vermoegen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Die Corona-Pandemie verunsichert derzeit viele Sparer mit Blick auf ihre Altersvorsorge. Sorgen muss sich jedoch niemand, wie der Bankenverband betont. In Deutschland schützen Sicherungssysteme die Guthaben – ebenso wie das Kapital, das in Versicherungen steckt. Was es mit diesen Sicherheitsnetzen auf sich hat, erfahren Sie hier. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Wirtschaft sind immens. Viele Sparer fragen sich derzeit, wie sicher ihr Bankguthaben oder ihr Kapital in Lebens- und Rentenversicherungen eigentlich ist. Was wäre, wenn eine Bank oder eine Versicherungsgesellschaft plötzlich zahlungsunfähig würde? Die gute Nachricht: Selbst bei einem solchen Worst Case wäre das Geld des Sparers oder Anlegers nicht immer ganz verloren. Denn es gibt verschiedene Mechanismen der Einlagensicherung.</p>
<p><strong>Private Banken</strong></p>
<p>Grundsätzlich gilt: Geht eine private Bank innerhalb der Europäischen Union pleite, sind Einlagen wie Guthaben auf dem Girokonto, Tages- und Festgeld bis zu 100.000 Euro inklusive Zinsen pro Kunde und Kredithaus gesetzlich abgesichert (Liegen bestimmte Voraussetzungen vor, sind es sogar bis zu 500.000 Euro.) Bei Gemeinschaftskonten von Eheleuten erhöht sich der Schutz auf 200.000 Euro. Zusätzlich zu dieser gesetzlichen Einlagensicherung zahlen viele Unternehmen noch in einen freiwilligen Fonds ein. Damit gewährleisten sie, dass auch Summen jenseits der 100.000 Euro abgesichert wird.</p>
<p>Die konkrete Höhe der Sicherung ist allerdings von Bank zu Bank verschieden. Sie kann über die Homepage des Bankenverbands unter <a href="http://www.bankenverband.de/einlagensicherung">www.bankenverband.de/einlagensicherung</a> abgefragt werden.</p>
<p><strong>Sparkassen und Genossenschaftsbanken</strong></p>
<p>Die Gelder von Sparkassen-Kunden sind über den Deutschen Sparkassen- und Giroverband geschützt. Bei den Volks- und Raiffeisenbanken übernimmt das der Bundesverband der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Konkrete Deckungssummen gibt es hier nicht. Stattdessen haben die regionalen Institute vereinbart, im Krisenfall füreinander einzustehen.</p>
<p><strong>Wertpapiere und Schmuck</strong></p>
<p>Oftmals lagern in Bank-Tresoren auch Wertpapiere wie Aktien, Zertifikate und Fondsanteile sowie Gold oder Schmuck. Da diese Bankeinlagen den Kunden gehören und lediglich bei den Banken aufbewahrt werden, können sie bei einer Insolvenz nicht angetastet werden.</p>
<p><strong>Lebens- und Krankenversicherer</strong></p>
<p>Seit Ende 2004 ist auch für Versicherungsunternehmen in Deutschland gesetzlich verankert, dass sie in einen Sicherungsfonds namens Protektor Lebensversicherungs-Auffanggesellschaft (AG) einzahlen müssen. Gesichert sind darüber Risiko- und kapitalbildende Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie Rentenversicherungen. Laut Gesetz müssen dem Sicherungsfonds alle Lebensversicherungsunternehmen/ -niederlassungen angehören, die in der Bundesrepublik Deutschland das Lebensversicherungsgeschäft betreiben. Pensionskassen können dem Sicherungsfonds freiwillig beitreten. Auffanggesellschaft in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist die Medicator AG. Beide Gesellschaften werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht. Wird ein Lebens- oder Krankenversicherer zahlungsunfähig, übernehmen Protektor beziehungsweise Medicator alle Versicherungsverträge und führen diese weiter.</p>
<p>Wer also in der misslichen Lage ist, zu viel Vermögen bei einem Institut zu haben, der kann über Alternativen nachdenken. Das lohnt schon deshalb, weil die meist in Tages- und Festgeld steckenden Gelder kaum Erträge erzielen – und auch mit Sicht auf die nächsten Jahre kaum Aussicht auf Renditechancen bestehen.</p>
<p>&nbsp;</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 26 Jun 2020 09:20:00 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554290688-cent-drinnen-ersparnisse_Pexels-1246954-scaled.jpg</imagePath>
                                
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                        <item>
                                <title><![CDATA[Wenn Firmen sich zu ihrer Verantwortung bekennen]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Mit CSR gegen Korruption und Betrug]]></subTitle>
                                
                                <newsId>173</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/wenn-firmen-sich-zu-ihrer-verantwortung-bekennen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Mittlerweile gehört sie fest zu den Standard-Geschäftspraktiken unserer Zeit: die Corporate Social Responsibility (CSR). Auch immer mehr Versicherer setzten auf diese „unternehmerische Gesellschaftsverantwortung“. Doch was bedeutet CSR eigentlich konkret?</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Sportangebote, soziales Engagement, Umweltaspekte, Frauen in Führungspositionen sowie Unterstützung bei der Kinderbetreuung – das sind einige Punkte, die eine unternehmerische Gesellschafts- oder Sozialverantwortung (Corporate Social Responsibility, kurz CSR) ausmachen. Wirtschaftlich orientierte Organisationen sollen nicht nur nach Gewinnmaximierung streben, sondern freiwillig einen ökologischen und sozialen Beitrag leisten.</p>
<p>Korruption, Bestechung, Kinderarbeit, Scheinfirmen und viele weitere unlautere Praktiken und Betrügereien sollen auf diese Art eingedämmt werden. Immer mehr Kunden legen zudem Wert darauf, Waren zu kaufen oder Dienstleistungen zu nutzen, die nach nachhaltigen Kriterien hergestellt und angeboten werden. Auch Mitarbeiter möchten eher in Unternehmen arbeiten, die sich ihrer Verantwortung bewusst sind. Im Kampf um gut ausgebildeten und engagierten Nachwuchs ist das ein immer wichtiger werdendes Argument.</p>
<h3><strong>Angst vor Reputationsverlust</strong></h3>
<p>Bei börsennotierten Firmen lässt sich der Ruf eines Unternehmens sogar am Aktien-Kurs messen. Denn Wertpapiere dieser Firmen werden sehr wahrscheinlich häufiger nachgefragt als andere. Und andersherum: Tauchen Informationen auf, dass ein Unternehmen, zum Beispiel ein großer Bekleidungshersteller, an Kinderarbeit beteiligt ist, muss ein herber Reputationsverlust befürchtet werden. In der heutigen Zeit wird das noch verstärkt durch die Verbreitung über soziale Medien.</p>
<p>Diese Tatsache haben immer mehr Unternehmen erkannt und CSR implementiert. Sie übernehmen Verantwortung dafür, dass sie zwar wirtschaftlich arbeiten, dabei die Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft jedoch nicht aus dem Blick lassen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Insbesondere große börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigen sind mittlerweile sogar verpflichtet, wesentliche, nicht-finanzielle Seiten ihrer unternehmerischen Tätigkeit offenzulegen. Bereits im Jahr 2014 haben das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz verabschiedet. 2017 wurde es dann im Bundestag beschlossen.</p>
<p>Damit soll mehr Transparenz in ökologische und soziale Bereiche kommen. Anteilseigner und Öffentlichkeit sollen besser informiert werden. Auch Versicherungen setzen verstärkt auf Nachhaltigkeit und CSR – in ihren Kapitalanlagen sowie in den Unternehmen selbst.</p>
<p>&nbsp;</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 23 Jun 2020 09:55:33 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554290804-ibrahim-rifath-789914-unsplash-scaled.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Günstiger Schutz besonders für Familien ]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Risikolebensversicherung ]]></subTitle>
                                
                                <newsId>172</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/risikolebensversicherung-guenstiger-schutz-besonders-fuer-familien/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Das Leben steckt voller Risiken. Trotzdem haben nur etwa 7,7 Millionen Menschen eine Risikolebensversicherung. Dabei ist diese Absicherung im Todesfall besonders für junge Familien wichtig. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Klassische, kapitalbildende Lebensversicherungen genießen derzeit nicht den besten Ruf. Die Unternehmen können wegen der anhaltend niedrigen Zinsen kaum Renditen erwirtschaften und viele Kunden sind verunsichert.</p>
<p>Allerdings ist Lebensversicherung nicht gleich Lebensversicherung. Während das eben beschriebene Modell sowohl den Erlebens- als auch den Todesfall absichert, gibt es noch die Lebensversicherung, die ausschließlich im Fall des Todes der versicherten Person die Versicherungssumme auszahlt – die Risikolebensversicherung.</p>
<h3><strong>Was die Todesfallversicherung leistet</strong></h3>
<p>Versicherungsnehmer und -gesellschaft vereinbaren, im Todesfall der versicherten Person während der Vertragslaufzeit die festgelegte Versicherungssumme an die Begünstigten auszuzahlen. Dabei kann diese begünstigte Person der Partner sein. Aber auch andere Angehörige oder Freunde können darüber berücksichtigt werden.</p>
<p>Drei Formen der Risikolebensversicherung können unterschieden werden. Zum einen ist da die klassische Absicherung, bei der die Versicherungssumme während der Laufzeit konstant bleibt. Hier kann der Beitrag ebenfalls konstant bleiben oder mit zunehmendem Risiko erhöhen. Dann gibt es die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme. Der Betrag verringert sich bei manchen Anbietern und beträgt zum Laufzeitende dann null Euro. Insbesondere für die Immobilienfinanzierung eignet sich diese Art, kann die Todesfallsumme doch maßgeschneidert an ein Darlehen angepasst werden. Über die Risikolebensversicherung kann so die Restschuld eines Immobiliendarlehens abgesichert werden. Manche Kreditinstitute verlangen diese Absicherung für den Abschluss der Finanzierung sogar.</p>
<p>Die dritte Variante ist die verbundene Risikolebensversicherung. Ein Vertrag sichert zwei Leben ab. Stirbt einer der beiden, bekommt der andere die Versicherungssumme ausgezahlt, ist danach allerdings nicht mehr versichert. Auch bei Trennungen kann diese Form der Risikolebensversicherung problematisch werden.</p>
<h3><strong>Für wen sich die Risikolebensversicherung lohnt</strong></h3>
<p>Empfehlenswert ist eine Risikolebensversicherung besonders für junge Familien mit kleinen Kindern, in denen ein Partner hauptsächlich für den Lebensunterhalt sorgt, während der andere sich um Nachwuchs und Haushalt kümmert und vielleicht zusätzlich eine Immobilie finanziert werden muss. Denn stirbt der Hauptverdiener, kann der verbliebene Partner mit Kindern und Immobilie den Lebensstandard nicht mehr halten. Ist das Paar nicht verheiratet, empfiehlt es sich, zwei Risikolebensversicherungen über Kreuz zu vereinbaren. So ist jeweils der eine Partner im Vertrag des anderen Partners versichert. Im Fall der Fälle ist auf diese Weise keine Erbschaftssteuer fällig.</p>
<h3><strong>Was die Risikolebensversicherung kostet</strong></h3>
<p>Der Beitrag hängt von diversen Faktoren ab. Zu nennen wären da zunächst die Höhe der Versicherungssumme, dann die Laufzeit sowie das Eintrittsalter der versicherten Person und deren Gesundheitszustand. Ein 30-jähriger Nichtraucher, der seine Partnerin ohne Kinder mit 100.000 Euro für 30 Jahre absichern möchte, kann einen Vertrag bereits für einen einstelligen Euro-Betrag monatlich abschließen.</p>
<h3><strong>Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?</strong></h3>
<p>Soll etwa ein Immobiliendarlehen oder ein anderer Kredit abgesichert werden, sollte die Summe wenigstens der Restschuld entsprechen. Eventuell macht es Sinn, noch 10 bis 15 Prozent mehr einzuplanen. Damit könnte die Vorfälligkeitsentschädigung abgegolten werden, die üblicherweise von der Bank für entgangene Zinsen erhoben wird, wenn der Kredit vor dem Laufzeitende getilgt wird.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Sollen ein Partner, eine andere Person oder eine ganze Familie abgesichert werden, muss geschaut werden, wie viel Einkommen im Fall des Todes wegfallen würde. Eine Übersicht mit den vorhandenen Einnahmen sowie den Kosten kann helfen, diesen Betrag zu ermitteln. Liegt er beispielsweise bei 1.000 Euro mindestens im Monat, um die Familie abzusichern, und soll die Absicherung über 20 Jahre laufen, ergibt sich eine Summe von 240.000 Euro.  Der Bedarf kann hier anfangs schnell weit größer sein. Andererseits nimmt der Bedarf für heranwachsende Kinder später wieder ab, wenn diese selbst berufstätig werden. Die kann man durch eine fallende Versicherungssumme abbilden und senkt wiederum die Beiträge.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 16 Jun 2020 13:38:47 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554290688-cent-drinnen-ersparnisse_Pexels-1246954-scaled.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Was bringt eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Arbeitskraft günstig absichern]]></subTitle>
                                
                                <newsId>171</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/arbeitskraft-guenstig-absichern-was-bringt-eine-erwerbsunfaehigkeitsversicherung/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Wenn das Einkommen aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft wegbricht, lässt sich der bisherige Lebensstandard kaum halten. Daher ist es sinnvoll, sich privat für den Verlust der Arbeitskraft abzusichern, denn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist oft zu niedrig. Den besten Schutz bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Die ist vielen aber zu teuer. Dann kann eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) eine Alternative sein.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Wie kann der Lebensstandard gehalten werden, wenn das Einkommen aus gesundheitlichen Gründen wegen Krankheit oder nach einem Unfall wegfällt? Ohne passende Vorsorge für die meisten Menschen vermutlich gar nicht. Denn die Leistungen des Staates sind in den vergangenen Jahren immer weiter zurückgegangen. Oft beträgt die staatliche Erwerbsminderungsrente weniger als ein Drittel des letzten Bruttogehalts. Der privaten Arbeitskraftabsicherung kommt daher bei der Versicherungsberatung eine zentrale Aufgabe zu.</p>
<h3><strong>BU-Versicherung ist die erste Wahl </strong></h3>
<p>Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist meist die erste Wahl. Das Risiko, im Laufe des Lebens seinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben zu können, ist vor allem für körperlich Tätige sehr hoch. Die statistische Wahrscheinlichkeit, dass Arbeitnehmer dauerhaft berufsunfähig werden, liegt bei 20 bis 25 Prozent. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) hat mit der Internet-Seite „wie-ist-mein-bu-risiko.de“ ein Angebot geschaffen, mit dem jeder sein persönliches Risiko anhand einiger Stellschrauben wie Beruf, Alkoholkonsum oder Gewicht ermitteln kann.</p>
<p>Der Nachteil einer BU-Versicherung: Für körperlich arbeitende und für gesundheitlich vorbelastete Menschen ist sie mitunter recht teuer. Manchmal führen Vorerkrankungen auch zu einer Ablehnung.</p>
<p>Eine günstigere Alternative kann da eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung sein. Die Kosten einer EU liegen bei gleichen Voraussetzungen und gleicher versicherter Rentenhöhe bei etwa 50 Prozent einer Berufsunfähigkeitsabsicherung.</p>
<p>Allerdings sind auch die Voraussetzungen, eine Rente aus der Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu beziehen, deutlich höher. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt laut Finanztip.de, sobald der Versicherte höchstens noch 50 Prozent seiner letzten beruflichen Tätigkeit ausüben kann. Geld von der Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU-Versicherung) bekommt hingegen erst, wer weniger als drei Stunden in irgendeinem Beruf arbeiten kann. Ein Handwerksmeister, der noch im Büro oder als Pförtner arbeiten kann, würde also kein Geld bekommen. Warum der Versicherte erwerbsunfähig ist, spielt keine Rolle. Auch psychische Ursachen sind versichert.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Für wen die Versicherung sinnvoll ist</strong></h3>
<p>Experten raten gerade Menschen in risikoreichen Berufen – wie Dachdecker oder Gerüstbauer – dazu, für die Absicherung ihrer Arbeitskraft zumindest eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Auch für Personen, die ein geringes Einkommen haben und/oder Studenten und Auszubildende, die bisher kaum in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, kann sich diese Police lohnen. Für klassische Büroarbeiter ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung erschwinglich und sichert genau die Tätigkeiten dieser Person ab. Für körperlich Tätige lohnt sich die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Sie sind meist bereit, einen anderen Beruf auszuüben – doch wenn alle Stricke reißen, können sie auf den Schutz einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung bauen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 15 Jun 2020 12:45:30 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/06/Rollstuhl_teaser.jpg</imagePath>
                                
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                        <item>
                                <title><![CDATA[Wie Sie Ihr Kind richtig versichern]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Haftpflicht]]></subTitle>
                                
                                <newsId>170</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/haftpflicht-wie-sie-ihr-kind-richtig-versichern/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Wenn Kinder spielen, geht schnell mal etwas kaputt. Doppelt ärgerlich, wenn es sich dabei um fremdes Eigentum handelt. Viele Versicherer bieten Haftpflichttarife für Familien an. Achten Sie bei der Wahl der Police auf den Einschluss „deliktunfähiger Kinder“. Das kann Ihnen viel Ärger ersparen.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Der kleine Paul tobt ausgelassen mit seiner Schwester und plötzlich fällt die teure Vase vom Tisch. Ärgerlich genug, doch wenn das Missgeschick nicht im eigenen Zuhause, sondern in dem von Verwandten, Nachbarn oder Freunden geschieht, muss der Schaden ersetzt werden. Doch ob die elterliche Haftpflichtversicherung überhaupt für den Schaden aufkommt, den Paul verursacht hat, hängt insbesondere von der Frage ab, wie alt er ist.</p>
<p>Denn bis zum Alter von sieben Jahren gelten Kinder als deliktunfähig, im Straßenverkehr sogar bis zu einem Alter von zehn Jahren. Das bedeutet, dass sie unterhalb dieser Altersgrenzen nicht für Schäden haftbar gemacht werden können. Damit würde auch ein Versicherer eventuelle Forderungen seitens eines Geschädigten abwehren.</p>
<h3><strong>Streitpunkt Aufsichtspflicht </strong></h3>
<p>Die Eltern selbst haften nur bei einer Verletzung ihrer Aufsichtspflicht. Wie stark ein Kind beaufsichtigt werden muss, hängt jedoch sehr vom Alter und seinem individuellen Entwicklungsstand ab. Immer wieder müssen sich daher Gerichte mit dieser Frage beschäftigen.</p>
<p>So urteilte etwa 2008 das Landgericht Coburg (Az. 33 S 66/08), dass ein Sieben- oder Achtjähriger sich durchaus unter gewissen Voraussetzungen unbeaufsichtigt im Straßenverkehr bewegen kann. In dem Fall war ein Junge dieses Alters in der Nähe der elterlichen Wohnung gegen die geöffnete Tür eines Autos gefahren. Den Schaden in Höhe von 1.100 Euro versuchte der Fahrzeughalter von den Eltern erstattet zu bekommen. Diese hätten ihre Aufsichtspflicht verletzt, argumentierte er. Dem folgten die Richter jedoch nicht.</p>
<h3><strong>Deliktunfähige Kinder mitversichern</strong></h3>
<p>Eltern kann das alles schnell in unangenehme Situationen bringen. Wollen sie diese vermeiden, sollten sie daher darauf achten, dass in ihrer Privat-Haftpflichtversicherung Schäden durch „deliktunfähige Kinder“ abgesichert sind. So kommen sie auch mit Kindern unter 7 Jahren in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes und müssen keine Kosten aus eigener Tasche zahlen. In Familienversicherungen ist das oft der Fall. Ein genauerer Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt daher.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Grundsätzlich sind Kinder in der privaten Haftpflichtversicherung ihrer Eltern mitversichert, bis sie ihre erste Ausbildung (Lehre oder Studium) abgeschlossen haben. Das schließt auch eine Wartezeit bis zu einem Jahr zwischen Schule und Berufsausbildung mit ein. Sollte der Nachwuchs seine Ausbildung abbrechen und nahtlos in eine andere, eventuell auch ein Studium, wechseln, bleibt der Versicherungsschutz ebenfalls bestehen. Tipp: Die Haftpflichtversicherung unterscheidet nicht, ob das mitversicherte Kind, das leibliche Kind ist oder nicht. Auch Stiefkinder, Adoptivkinder und Pflegekinder sowie Enkelkinder, wenn diese im Haushalt der Großeltern leben, sind mitversichert</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 12 Jun 2020 14:42:57 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1554813216-chuttersnap-425090-unsplash-scaled.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So funktioniert die Kostenerstattung in der PKV]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Gut zu wissen]]></subTitle>
                                
                                <newsId>169</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/gut-zu-wissen-so-funktioniert-die-kostenerstattung-in-der-pkv/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Privatpatienten erhalten nach abgeschlossener Behandlung vom Arzt eine Rechnung. Diese müssen sie bei ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) einreichen. Doch was muss dabei alles beachtet werden? </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Kassenpatienten legen bei einem Arztbesuch ihre Kassenkarte vor. Darüber rechnet der Arzt seine Leistungen ab. Im Gegensatz dazu erhalten privat Krankenversicherte eine Rechnung, die sie selbst begleichen und bei ihrem Versicherer einreichen müssen.  In der Regel senden sie das Original an den Versicherer. Eine Kopie der Rechnung kommt zu den Unterlagen. Das Vertragsverhältnis besteht hier also direkt zwischen Arzt und Patient. Dass die Rechnung korrekt ausgestellt ist, ist eine zwingende Voraussetzung für die Erstattung.</p>
<p>Ob alle Leistungen, die dort aufgeführt werden, tatsächlich erbracht wurden, kann nur der Patient selbst beurteilen. Daneben müssen aber auch die Formalien korrekt sein. Dazu zählt etwa, dass die Abrechnung auf der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ) basiert. Ansonsten kann der Versicherer eine Erstattung ablehnen oder den Rechnungsbetrag kürzen.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Auf der Homepage des PKV-Verbands der Privaten Krankenversicherer können sie mithilfe einer GOÄ-Prüfungssoftware Rechnungen prüfen. Sollte sich die Rechnung als fehlerhaft herausstellen, sollten Sie Ihren Arzt ansprechen und eine Korrektur verlangen.</p>
<h3><strong>Je nach Rechnung gelten andere Abrechnungsvorgaben</strong></h3>
<p>Auch andere Rechnungen, etwa die von Heilpraktikern und Psychotherapeuten, erstattet die private Krankenversicherung – sofern diese Leistungen im Vertrag vereinbart sind. Hierbei gelten ebenfalls Vorschriften für die Abrechnung, nämlich das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker beziehungsweise die Gebührenordnung für Psychotherapeuten.</p>
<p>Für Heilmittel, zu denen etwa Physio- oder Ergotherapie gehören, benennt jedes Versicherungsunternehmen eigene Preise in seinen Verträgen. Hier muss daher jeder Privatversicherte vor Vertragsabschluss schauen, welche Leistungen ihm wichtig sind und wie hoch dafür die Erstattungen der Versicherer sind. Das Gleiche gilt für alternative Heilverfahren.</p>
<p>Grundsätzlich ist der Versicherer laut Paragraf 14 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) verpflichtet, die Rechnung „bis zum Ablauf eines Monats seit der Anzeige des Versicherungsfalles“ zumindest in der unstrittigen Höhe zu begleichen. Verzögert jedoch der Versicherungsnehmer die Klärung der Rechnungspositionen, verlängert sich diese Frist.</p>
<p>Sollte die PKV die Zahlung ganz oder teilweise verweigern, weil die Rechnung selbst nicht korrekt ist oder die medizinische Notwendigkeit in Frage gestellt wird, kann der Versicherte seinen Arzt um Stellungnahme bitten. Auch die Versicherungsgesellschaft kann bezüglich einer genaueren Angabe von Gründen angesprochen werden. Nützt das nichts, bringt der Gang vor den Ombudsmann eventuell Klärung. Sollte auch das nicht greifen, kommt man um juristische Schritte unter Umständen nicht herum.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Bei bereits absehbaren Behandlungen sollten Sie einen Kostenvoranschlag von Ihrem Arzt verlangen und vorab bei Ihrer PKV einreichen. Dies hat laut Finanztip.de zwei Vorteile – eine Kostenzusage vor Behandlungsbeginn sowie die Kenntnis über etwaige Posten, die Sie aus eigener Tasche zahlen müssten. Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Zusagen, sondern lassen Sie sie sich diese stets schriftlich bestätigen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Wie sich eine Selbstbeteiligung bei der Kostenerstattung auswirkt</strong></h3>
<p>Während bei der gesetzlichen Krankenversicherung die Kosten gemäß den Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Ärzten komplett übernommen werden und der Beitrag für die Versicherten immer gleich hoch ausfällt, kann ein Privatversicherter eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Damit kann er seine Versicherungskosten reduzieren, muss jedoch darauf gefasst sein, dass er nicht das gesamte Geld wiederbekommt. Beträgt die Selbstbeteiligung zum Beispiel 500 Euro im Jahr für Behandlungen, die nicht der Vorsorge dienen, und die Rechnung liegt bei 1.500 Euro, zahlt der Versicherer nur 1.000 Euro.</p>
<p>In den vergangenen Jahren wurde die Versicherungsbranche und damit auch die PKV zunehmend digitaler. Das gilt ebenso für das Einreichen von Rechnungen. Über Rechnungsapps, insbesondere solche mit Fotofunktion, können Belege einfach und schnell abfotografiert sowie anschließend hochgeladen werden. Die Daten werden verschlüsselt übertragen. Und den Bearbeitungsstand kann der Versicherte in der Regel aktuell einsehen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 09 Jun 2020 12:38:26 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/05/1554290238-arbeit-arzt-ausrustung_Pexels_1282308-scaled.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Lohnt sich eine Investition in Gold?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Geldanlage in Zeiten von Corona]]></subTitle>
                                
                                <newsId>168</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/geldanlage-in-zeiten-von-corona-lohnt-sich-eine-investition-in-gold/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Gold gilt als krisensicher. Gerade in der Corona-Zeit offenbart es seine Stärke. Dennoch: Experten raten nur zu einer Beimischung im Anlagemix. Denn Gold birgt einige Risiken.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Die Corona-Krise hat für neue Rekorde beim Goldpreis gesorgt. Seit Jahresbeginn ist er zeitweilig um rund einem Viertel gestiegen. Eine Feinunze (etwa 31,1 Gramm) kostete Anfang Juni mehr als 1700 Dollar. Gleichzeitig verzeichneten die Börsen deutliche Kursverluste. Trotzdem ist Gold alles andere als eine sichere Geldanlage. Verbraucherschützer raten davon ab, mehr als 10 Prozent des Vermögens in Gold anzulegen.</p>
<h3><strong>Gold unterliegt großen Preisschwankungen</strong></h3>
<p>Zwei Hauptgründe werden dafür genannt. Zum einen unterliegt der Goldpreis heftigen Schwankungen – auch die allgemeinen Abverkäufe in der Krise trafen Gold, es erholte sich jedoch schnell. In den letzten 20 Jahren bewegten sich die Preise zwischen 300 und 1500 Euro, was deutlich zeigt, dass Gold alles andere als eine sichere Geldanlage ist.</p>
<p>Zum anderen notiert der Goldpreis in US-Dollar. Damit ist der Goldkauf zusätzlich auch eine Währungsspekulation auf den Anstieg des Dollarwertes im Vergleich zum Euro. Laut Verbraucherzentrale Bundesverband schwankte der Wert eines Euro in den letzten 20 Jahren zwischen rund 0,85 und 1,60 Dollar. Selbst bei einem unveränderten Goldpreis in US-Dollar besteht daher das Risiko, dass Anleger weniger Euro für ihr Gold erhalten, falls der Dollar an Wert einbüßt.</p>
<h3><strong>Von Goldfonds bis Goldschmuck<br />
</strong></h3>
<p>Neben der industriellen Nutzung oder als Schmuck nutzen manche Anleger Gold als Absicherung, eben zur Diversifizierung ihrer Kapitalanlagen. Wer sein Geld in das Edelmetall investieren möchte, hat verschiedene Möglichkeiten. Auf der einen Seite gibt es Anlageformen wie Goldfonds oder Goldsparpläne. Hier ist darauf zu achten, dass Gold als Gegenwert tatsächlich physisch hinterlegt ist, denn Anleger erhalten nur eine Verbriefung des Emittenten.</p>
<p>Auf der anderen Seite wird Gold von Banken auch in Form von kleinen Goldbarren oder Goldmünzen angeboten. Bei Münzen gilt zu beachten, dass der Preis, den ein Kunde zahlen muss, zum einen wegen der geringen Auflage höher ist als der eigentliche Goldpreis. Zudem erhöht die Verkaufsgebühr den Preis und der Kunde würde bei einem Wiederverkauf vermutlich weniger erhalten. Wichtig: Sie können Goldmünzen in einem Schließfach der Bank lagern (Kosten: meist 30 bis 60 Euro jährlich) oder zu Hause. Sofern Sie eine Hausratversicherung haben, sollten Sie prüfen, ob die Lagerung zu Hause gegen Diebstahl versichert ist.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Was Goldschmuck betrifft, so muss man wissen, dass dieser in der Regel nicht aus Feingold, sondern lediglich aus einer Legierung besteht. Hier findet sich meist 585-er Gold. Das entspricht einen Anteil des Metalls von 58,5 Prozent. Den meist höheren Wert von Goldschmuck machen meist die Bearbeitung sowie der Gewinnzuschlag des Juweliers aus. Schmuck ist als Anlage daher weniger gut geeignet als Münzen, so der Rat von Experten.</p>
<p>Richtig unpraktisch ist Gold jedoch, wenn man eines Tages seinen Lebensunterhalt bestreiten will. Man kann schlecht ein paar Späne für Lebensmittel oder die Miete abkratzen. Beim Vermögensaufbau oder der Altersversorgung kann man jedoch vermögensverwaltende Mischfonds nutzen, die eine Beimischung von Gold durch Profis vorsehen und die auch in Fondspolicen erhältlich sind.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 04 Jun 2020 14:57:21 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/06/Gold_teaser.jpg</imagePath>
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: Pixabay</imageCopyright>
                                
                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Was Kurzarbeit für die PKV bedeutet]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Corona-Krise]]></subTitle>
                                
                                <newsId>167</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/was-kurzarbeit-fuer-die-pkv-bedeutet/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Wird ein privat versicherter Arbeitnehmer in Kurzarbeit geschickt, rutscht sein Gehalt schnell unter die Versicherungspflichtgrenze. Für seinen Versicherungsstatus bedeutet das jedoch zunächst keine Veränderung. Wie sich die Kurzarbeit dennoch auf seine Krankenversicherung auswirkt, erfahren Sie hier.   </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>„Die Corona-Pandemie dürfte in Deutschland zur schwersten Rezession der Nachkriegszeit führen“, befürchtet Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik haben Unternehmen derart viel Kurzarbeit angezeigt wie aktuell. Im April wurden 7,5 Millionen Beschäftigte von ihren Arbeitgebern als potentiell von Kurzarbeit Betroffene genannt.</p>
<p>Diese arbeiten fortan weniger Stunden als in ihrem Arbeitsvertrag festgelegt und erhalten dafür ein reduziertes Gehalt vom Arbeitgeber, den sogenannten Kurzlohn. Um die Lücke zum regulären Gehalt zu schließen, erhalten sie außerdem auf Antrag von der Arbeitsagentur Kurzarbeitergeld, das 60 bis maximal 67 Prozent der Differenz zum ursprünglichen Nettolohn ausmacht („Nettoentgeltdifferenz“).</p>
<h3><strong>PKV-Spitzenverband informiert<br />
</strong></h3>
<p>Viele Fragen drehen sich um die Folgen der Kurzarbeit. Eine davon betrifft privat krankenversicherte Arbeitnehmer. Sie sind schließlich nur dann von der Versicherungspflicht befreit, wenn ihr Einkommen eine bestimmte Jahresentgeltgrenze (JAEG) erreicht. Im Jahr 2020 liegt diese bei 62.550 Euro.</p>
<p>Fällt nun das reguläre Einkommen monatelang aus und bekommt der Arbeitnehmer stattdessen Kurzarbeitergeld, wird diese Grenze schnell unterschritten. Ändert sich dadurch der Versicherungsstatus? Nein, zunächst nicht. Der PKV-Verband der Privaten Krankenversicherung weist darauf hin, dass „kurzfristige Einkommensausfälle“ grundsätzlich keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung auslösen, wenn es sich nur um eine zeitlich begrenzte Einbuße handelt. Dies gilt unabhängig von der Höhe des Kurzlohns und des Kurzarbeitergeldes.</p>
<p>Diese Ausnahme habe der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung in seinen „grundsätzlichen Hinweisen zur Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze“ zusammengefasst. Kurzarbeitergeld entspricht demnach lediglich einer Entgelt-Ersatzleistung und der Anspruch auf das eigentliche Entgelt bleibt davon unberührt.</p>
<p>Zudem handele es sich um eine „zeitlich befristete Minderung des laufenden Arbeitsentgelts bei absehbarer Rückkehr zu den Verhältnissen vor der Entgelt-Minderung“. Eine Einschränkung gibt es dennoch: Die Entgelt-Minderung darf nicht länger als drei Monate dauern. Und Transfer-Kurzarbeitergeld, das bei Umstrukturierungen von Unternehmern beansprucht werden kann, ist von dieser Regelung explizit ausgenommen</p>
<h3><strong>Wer zahlt die Krankenversicherung in der Kurzarbeit?</strong></h3>
<p>Der Arbeitgeber beteiligt sich gemäß Paragraf 257 Fünftes Sozialgesetzbuch auch während der Zeit der Kurzarbeit an den Beiträgen zur Krankenversicherung. Auf den Kurzlohn wird weiterhin der Zuschuss gezahlt. Hinzu kommt ein Betrag, der sich anhand eines fiktiven Arbeitsentgelts berechnet. Hier werden 80 Prozent des Unterschieds zwischen dem eigentlichen Bruttogehalt und dem Kurzlohn als Berechnungsgrundlage herangezogen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Eine Beispielrechnung</strong></h3>
<p>Der PKV-Verband verdeutlicht das an einem Beispiel: Ein privatversicherter Arbeitnehmer verdient monatlich 6.000 Euro. Nach Einführung von Kurzarbeit reduziert sich sein Gehalt auf 4.000 Euro monatlich (Kurzlohn). Für den Kurzlohn erhält der Arbeitnehmer nach der gängigen Berechnung einen Zuschuss von maximal 314 Euro (7,85 Prozent von 4.000 Euro, analog zum Arbeitgeberanteil in der GKV).</p>
<p>Der Unterschied zwischen normalem Vollzeitgehalt und Kurzlohn beträgt 2.000 Euro. Das fiktive Arbeitsentgelt beträgt 80 Prozent davon, also 1.600 Euro. In der Gesetzlichen Krankenversicherung wären wegen der Beitragsbemessungsgrenze von 4.687,50 Euro jedoch nur noch 687,50 Euro davon bemessungsfähig, denn auf 4.000 Euro wurde ja bereits der „reguläre“ Zuschuss gewährt.</p>
<p>Unter Anwendung des vollen allgemeinen Beitragssatzes und des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes der GKV erhält der privat versicherte Arbeitnehmer für das fiktive Arbeitsentgelt somit einen weiteren Zuschuss von 107,94 Euro (15,7 Prozent von 687,50 Euro). Sein maximaler Arbeitgeberzuschuss beträgt damit 421,94 Euro (314 Euro + 107,94 Euro), höchstens jedoch so viel wie sein tatsächlicher Zahlbeitrag.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 03 Jun 2020 14:20:44 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/06/Fabrikhalle_teaser.jpg</imagePath>
                                
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                        <item>
                                <title><![CDATA[Komfort wie ein Privatpatient]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Krankenhaus-Zusatzversicherung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>166</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/krankenhaus-zusatzversicherung-komfort-wie-ein-privatpatient/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Krankenhausbehandlungen in dem Umfang, „der medizinisch notwendig und zugleich wirtschaftlich sinnvoll“ ist. Wer sich bessere Leistungen wünscht, ist mit einer stationären Krankenhauszusatzversicherung gut beraten. Damit genießt er den Komfort eines Privatpatienten.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Ins Krankenhaus zu müssen, ist für die meisten Menschen ein Graus – und das nicht erst seit das Corona-Virus umgeht. Mit mehreren Menschen in einem Zimmer, wenig Privatsphäre, unruhige Nächte und Assistenz- statt Chefarztbehandlung – so sieht für Kassenpatienten üblicherweise die Realität aus. So manch einer wünscht sich da den Status eines Privatpatienten.</p>
<h3><strong>Wann sich eine Zusatzversicherung lohnt</strong></h3>
<p>Denn die gesetzliche Krankenkasse übernimmt grundsätzlich nur solche Leistungen, „die medizinisch notwendig und gleichzeitig wirtschaftlich sinnvoll“ sind. Wer jedoch lieber durch den Chefarzt behandelt und das Krankenhaus frei wählen möchte sowie ein Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer bevorzugt, braucht eine private Krankenhauszusatzversicherung.</p>
<p>Ein wichtiger Punkt bei der Wahl eines Tarifs ist die Frage, bis zu welcher Höhe das Chef­arzt­honorar über­nommen wird. Um wirklich eine freie Arztwahl zu haben, sind Kostenerstattungen über dem Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wichtig. Denn bei schwierigen oder aufwendigen Behand­lungen können Ärzte bis zum 3,5-fachen Satz der Gebühr und mehr verlangen. Außerdem sollten auch Behandlungen und Operationen durch Belegärzte abgedeckt sein.</p>
<p>Auch wichtig: Manche Tarife beinhalten eine Wartezeit, nach der der Versicherungsnehmer die Leistungen aus dem Vertrag beanspruchen kann. Andere wiederum verzichten auf diese Einschränkung.</p>
<p>Ist die Behandlung im Krankenhaus planbar, empfiehlt es sich, die Versicherung vorab zu informieren und eine schriftliche Leistungszusage einzufordern. Manche Anbieter bestehen sogar auf einer Vorab-Information. Hier lohnt ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen.</p>
<h3><strong>Wie viel kostet eine Zusatzversicherung?</strong></h3>
<p>Eine stationäre Krankenhauszusatzversicherung kostet zwischen 15 und 80 Euro im Monat. Die großen Unterschiede hängen von verschiedenen Faktoren ab: Je mehr Leistungen mitversichert werden, desto teurer ist der Schutz. Außerdem spielen das Alter sowie mögliche Vorerkrankungen des Versicherten eine Rolle.</p>
<p>Laut Finanztip.de können Krankenhaus-Zusatzpolicen nach zwei verschiedenen Varianten kalkuliert werden – mit oder ohne Altersrückstellungen. Tarife ohne Altersrückstellungen sind bei Abschluss günstiger, mit den Jahren wird der Schutz aber immer teurer.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Bildet ein Vertrag dagegen Altersrückstellungen, legt die Versicherung von dem gezahlten Beitrag immer einen kleinen Teil zurück. So sollen Preissteigerungen durch das Alter aufgefangen werden. Durch den Aufschlag sind die Beiträge bei solchen Tarifen von Anfang an höher. Theoretisch zahlt der Versicherte während der gesamten Vertragslaufzeit den gleichen Beitrag.</p>
<p>Finanztip empfiehlt die sehr leistungsstarken Tarife von den vier Versicherern Allianz, Deutsche Familienversicherung (DFV), INTER und R+V, die umfassenden Schutz bieten und auch hohe Honorare von Spezialisten übernehmen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 29 May 2020 07:26:26 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/06/1554289926-doctor-1149149_1920_pixabay.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Zahnzusatzversicherung von der Steuer absetzen]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[So geht’s]]></subTitle>
                                
                                <newsId>165</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/so-gehts-zahnzusatzversicherung-von-der-steuer-absetzen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Die Beiträge für eine private Zahnzusatzversicherung können grundsätzlich als Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben werden. Das Problem: Meist wirken sich die Beiträge nicht auf Ihre Steuerlast aus. Warum das so ist, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Durchschnittlich 1.228 Euro beträgt laut Barmer-Zahngesundheitsatlas der Eigenanteil für Zahnersatz in Bayern. Das ist fast doppelt so viel wie in Sachsen-Anhalt mit 628 Euro. Damit zahlen die Bayern bundesweit am meisten für Kronen, Brücken und Co. Die Krankenkassen schießen zunehmend weniger zum immer teurer werdenden Zahnersatz hinzu. Grund genug für viele gesetzlich Krankenversicherte, ihre Krankenversicherung zu ergänzen und sich für eine Zahnzusatzversicherung zu entscheiden.</p>
<p>Je älter der Versicherungsnehmer ist, desto höher sind dabei die Beiträge. Während ein 20-Jähriger einen umfassenden Schutz mit einer 80- bis 90-prozentigen Erstattung bereits für um die 100 Euro im Jahr bekommt, zahlt ein 40-Jähriger gut das Doppelte und ein 50-Jähriger bereits zwischen 300 und 400 Euro jährlich.</p>
<h3><strong>Wie die Zahnzusatzversicherung steuerlich geltend gemacht wird</strong></h3>
<p>Diese Kosten können in der jährlichen Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Sie mindern dann die Steuerlast. In der „Anlage Vorsorgeaufwand“ der jährlich bis spätestens zum 31. Juli des Folgejahres abzugebenden Erklärung können die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung eingetragen werden. Sowohl für gesetzlich als auch für privat Krankenversicherte sind diese Kosten absetzbar.</p>
<p>In der „Anlage Vorsorgeaufwand“ werden grundsätzlich alle Beträge aufgenommen, die jährlich für die private und gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, für die Rentenversicherung sowie für die Privathaft- und Unfallversicherung geleistet werden.</p>
<h3><strong>Steuervorteil nicht für jeden möglich</strong></h3>
<p>Allerdings macht sich der Steuervorteil durch die Zahnzusatzversicherung bei den meisten nicht bemerkbar. Die jährliche Höchstgrenze für steuerlich absetzbare Kosten beträgt 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro für Selbstständige. Bei einer gemeinsamen Veranlagung von Ehepaaren verdoppeln sich diese Höchstgrenzen. Werden aber diese Beträge bereits von den Zahlungen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft, kann man die Zahnzusatzversicherung nicht mehr absetzen. Eine private Vorsorge ist jedoch nicht nur aus steuerlichen Gründen sinnvoll. Der wichtigste Beweggrund für den Abschluss einer solchen Police sollte die Schließung der bestehenden Versorgungslücke sein.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Absetzbarkeit für Selbstzahler</strong></h3>
<p>Auch wer keine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat und die hohen Ausgaben für Zahnersatz, wie Brücken oder Kronen, sowie aufwendige Behandlungen beim Zahnarzt komplett selbst übernehmen muss, kann diese Rechnungen steuerlich geltend machen. In der „Anlage Außergewöhnliche Belastungen“ können diese Kosten gegenüber dem Finanzamt angegeben werden.  Um bei der Eingabe Fehler zu vermeiden, ist es ratsam, sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein unterstützen zu lassen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 27 May 2020 13:33:56 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1560264762-Kind_Zahnarzt_dentist-428646_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Das leistet eine Beihilfeversicherung]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Wichtig für Beamte ]]></subTitle>
                                
                                <newsId>164</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/wichtig-fuer-beamte-das-leistet-eine-beihilfeversicherung/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Beamte können sich auch im Krankheitsfall auf ihren Dienstherrn verlassen: Er beteiligt sich über die Beihilfe an der medizinischen Versorgung. Allerdings deckt die Beihilfe Kosten für ärztliche Behandlungen, Heilmittel oder Medikamente nicht vollständig ab. Eine Beihilfeversicherung schließt diese Versorgungslücke und sorgt für Rundum-Schutz. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<h3><strong>Wer ist beihilfeberechtigt?</strong></h3>
<p>Anspruch auf Beihilfeleistungen haben alle Bundes- und Landesbeamte, Richter, Pensionäre sowie Beamtenanwärter. Hinzu kommen deren Angehörige, also Ehepartner und Kinder. Im Krankheits- oder Pflegefall übernimmt der Dienstherr einen Teil der Kosten für medizinische Leistungen.</p>
<p>Wie hoch die Unterstützung ausfällt, richtet sich nach einem festgelegten Beihilfeschlüssel. In der Regel trägt die Beihilfe bei aktiven Beamten die Hälfte der Kosten, bei Ehepartnern übernimmt der Dienstherr 70, bei Kindern 80 Prozent. Die Zuschüsse für Landesbeamte schwanken jedoch je nach Bundesland, und auch Beamtenstatus und Familienstand haben meist Einfluss auf die Höhe der Beihilfe.</p>
<h3><strong>Was leistet die Beihilfeversicherung?</strong></h3>
<p>Mit der Beihilfeversicherung können Beamte die Lücke zwischen dem Zuschuss des Dienstherrn und den tatsächlichen Kosten für ihre medizinische Versorgung teilweise oder komplett schließen. Die Police knüpft dort an, wo die Beihilfe endet und schützt Beamte davor, im Krankheitsfall hohe Gesundheitskosten tragen zu müssen.</p>
<p>Je nach Vertragsgestaltung übernimmt die Beihilfeversicherung den gesamten Kostenanteil, der nicht durch die Beihilfe abgedeckt ist. Alternativ lässt sich der Eigenanteil an den Krankheitskosten auf das gewünschte Maß reduzieren.</p>
<h3><strong>Bausteine für individuellen Schutz</strong></h3>
<p>Versicherte können wählen, welche Bausteine ihr persönlicher Schutz enthalten soll. In der Regel enthält die Police die Kostenübernahme für die stationäre Versorgung, ambulante Heil- und zahnärztliche Behandlungen inklusive Prophylaxe sowie Krankengymnastik oder Ergotherapie.</p>
<p>Ganz nach Wunsch besteht zudem die Möglichkeit, auch Kosten für Kieferorthopädie, Zahnersatz oder Heilpraktikerleistungen ins Versicherungspaket aufzunehmen. Gleiches gilt beispielsweise für Sehhilfen oder Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung und Unterbringung im Einbettzimmer im Krankenhaus. Beamte können sich so ihren individuellen Schutz zusammenstellen und für den Krankheitsfall finanzielle Risiken ausschließen.</p>
<h3><strong>Privat oder gesetzlich versichern?</strong></h3>
<p>Beamte können eine Beihilfeversicherungen sowohl über die gesetzliche als auch private Krankenversicherung abschließen. In den meisten Fällen fahren Beamte mit einer Beihilfeversicherung bei einer privaten Kasse aber erheblich günstiger.</p>
<p>Denn die Policen gesetzlicher Krankenversicherungen (GKV) berücksichtigen nicht, dass ein Teil der Krankheitskosten bereits über die Beihilfe des Dienstherrn abgedeckt ist. Darum zahlen gesetzlich versicherte Beamte den vollen Krankenkassenbeitrag.</p>
<p>Private Krankenversicherungen (PKV) rechnen dagegen die Beihilfe mit ein und bieten als Ergänzung maßgeschneiderte Beihilfeversicherungen an. Darum fällt die Prämie bei der PKV im Vergleich zur GKV entsprechend geringer aus. In aller Regel sind auch die Leistungen im Krankheitsfall umfangreicher als für gesetzlich Versicherte.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Was geschieht, wenn sich der Beihilfesatz ändert?</strong></h3>
<p>Der Beihilfesatz, den der Dienstherr in Krankheitsfällen zuschießt, kann sich beispielsweise durch Umzug in ein anderes Bundesland oder dadurch verändern, dass der Beamte in Ruhestand geht. Dadurch ergeben sich jedoch keinerlei Nachteile. Denn die meisten Versicherer passen den Schutz ohne Gesundheitsprüfung oder Wartezeit an die neue Beihilfesituation an.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 20 May 2020 15:13:06 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/05/1554290259-natanael-melchor-465383-unsplash-scaled.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Jens Lehmann</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Die fünf wichtigsten Versicherungen für Selbstständige und Freiberufler]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Gut geschützt]]></subTitle>
                                
                                <newsId>163</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/die-fuenf-wichtigsten-versicherungen-fuer-selbststaendige-und-freiberufler/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Angestellte müssen sich um ihre soziale Absicherung kaum sorgen. Ihr Basisschutz vor Krankheit und Pflegebedürftigkeit oder die gesetzliche Rente laufen automatisch über den Arbeitgeber. Selbstständige und Freiberufler müssen dagegen selbst fürs Alter vorsorgen und ihre beruflichen und persönlichen Risiken gezielt absichern. Sonst ist im Falle des Falles schnell die wirtschaftliche Existenz bedroht. Hier sind fünf unverzichtbare Versicherungen für Selbstständige und Freiberufler.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<h3><strong> 1. Kranken- und Pflegeversicherung</strong></h3>
<p>Ganz oben auf der Liste stehen natürlich Kranken- und Pflegeversicherung. Sie sind für alle gesetzlich vorgeschrieben, auch für Freiberufler und Selbstständige. Wer angestellt war und jetzt auf eigene Rechnung arbeitet, hat aber die Wahlmöglichkeit zwischen der freiwilligen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung.</p>
<p>Wichtig für Selbstständige in der gesetzlichen Versicherung: Die Kasse zahlt erst vom 43. Krankheitstag an Krankengeld. Für die Zeit davor besteht die Möglichkeit, einen Wahltarif bei der Kasse oder eine private Krankentagegeldversicherung abzuschließen. Wer das nicht tut, muss von Rücklagen leben.</p>
<p>Selbstständige und Freiberufler, die privat versichert sind, haben überhaupt keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld und sollten generell selbst vorsorgen</p>
<h3><strong> 2. Haftpflichtversicherung</strong></h3>
<p>Fügen Sie jemandem einen Schaden zu, haften Sie in unbegrenzter Höhe mit Ihrem gesamten Vermögen. Eine Haftpflichtversicherung übernimmt die Abwehr unberechtigter Ansprüche und kümmert sich um die Befriedigung von berechtigten. Das gilt gleichermaßen für die private, als auch die geschäftliche Welt.</p>
<p>Selbstständige brauchen je nach Tätigkeitsfeld neben der privaten Absicherung auch eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Falls im Job etwas schiefgeht, schützt die Police vor gravierenden finanziellen Folgen. Die Versicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, für die Sie als Unternehmer haften. Für einige Selbstständige und Freiberufler ist der Versicherungsschutz sogar Pflicht. Dazu zählen beispielsweise Rechtsanwälte oder Architekten. Für alle anderen Selbstständigen und Freiberufler ist er empfehlenswert.</p>
<h3><strong> 3. Berufsunfähigkeitsversicherung</strong></h3>
<p>Wenn Sie aufgrund von Krankheit oder nach einem Unfall dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt in Ihrem Beruf arbeiten können, tritt die Versicherung mit regelmäßigen Zahlungen ein. Das Geld aus der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ersetzt das Gehalt oder Einnahmen aus selbstständiger Arbeit und hilft dabei, den gewohnten Lebensstandard zu halten. Finanzielle Rücklagen oder die geringe gesetzliche Erwerbsminderungsrente reichen dafür in der Regel nicht lange aus. Die BU zählt für Angestellte und Selbstständige zu den wichtigsten Policen überhaupt.</p>
<h3><strong> 4. Private Altersvorsorge</strong></h3>
<p>Im Gegensatz zu Kranken- und Pflegeversicherung ist die Rentenversicherung für die meisten Selbstständigen nicht verpflichtend. Sie können ihre Altersvorsorge frei gestalten, beispielsweise durch die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung, eine private Rentenversicherung oder einer Kombination aus beiden Bausteinen.</p>
<p>Für die private Vorsorge bietet sich für Selbstständige die Basisrente an. Sie ist auch als Rürup-Rente bekannt und wird vom Staat durch Steuerabzüge gefördert. Versicherte haben die Wahl zwischen verschiedenen Anlagevarianten. So besteht beispielsweise die Möglichkeit, in eine fondsgebundene Rentenversicherung zu investieren und so von der Entwicklung an den Börsen zu profitieren. Die Auszahlung im Alter erfolgt in monatlichen Beträgen oder als Einmalbetrag. Bei vorzeitigem Tod des Versicherten gehen die Ansprüche aus der Police in der Regel auf die Hinterbliebenen über, so dass Familienangehörige abgesichert sind.</p>
<h3><strong> 5. Rechtsschutzversicherung</strong></h3>
<p>Streitigkeiten mit Lieferanten und Kunden können schnell ins Geld gehen. In vielen Fällen gehört darum eine Rechtsschutzpolice ins Versicherungspaket von Selbstständigen. Vorteil: Meist enthalten Rechtsschutzversicherungen für den Job auch gleich eine Absicherung für private Streitfälle.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 19 May 2020 12:54:51 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/09/1554290130-bildschirm-buro-drinnen-840996_bruce_Mars_Pexels.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Jens Lehmann</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Grüne Versicherungen auf dem Vormarsch]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Trend zur Nachhaltigkeit]]></subTitle>
                                
                                <newsId>162</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/trend-zur-nachhaltigkeit-gruene-versicherungen-auf-dem-vormarsch/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Immer mehr Versicherer setzen auf nachhaltige Produkte. Umweltschutz, soziale Aspekte und eine gute Unternehmensführung stehen dabei im Mittelpunkt. Was ist dran an diesem Trend?</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>In Schleswig-Holstein pflanzt ein Versicherer einen ganzen Wald, genauer einen Eichenmischwald. Bei dem Unternehmen handelt es sich um bessergruen.de, einem nachhaltigen Marktplatz, der Versicherungen aus den Sparten Kfz, private Haftpflicht, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sowie Unfall- und Tierhalterhaftpflicht anbietet. Für jede abgeschlossenen Police kann eine junge Eiche, Ulme oder Erle wachsen. Auf der aktuell rund 18 Hektar großen Fläche in der Nähe von Nindorf im Kreis Rendsburg-Eckernförde setzte bessergruen.de bereits die ersten 10.000 Bäume. In ganz Deutschland plant das Unternehmen die Aufforstung voranzutreiben.</p>
<p>bessergruen.de arbeitet mit nachhaltig agierenden Unternehmen zusammen, die je abgeschlossener Transaktion eine Lizenzgebühr entrichten. Außerdem investieren die Partner 100 Prozent ihres Beitrags (abzüglich Versicherungssteuer und Rückversicherungsanteil) in eine ökologische und nachhaltige Kapitalanlage. Dazu hat bessergrün eine Positiv- und eine Negativliste erstellt. Die Negativliste legt fest, in welche Anlagen kein Kapital investiert werden darf.</p>
<p>Einen nachhaltigen Ansatz fährt auch das US-amerikanische Insurtech Lemonade, das seit vergangenem Jahr auf dem deutschen Markt präsent ist. Nicht in Anspruch genommene Beiträge werden zum Teil an wohltätige Organisationen gespendet. Kunden entscheiden mit, wohin das Geld fließt. In den vergangenen Jahren wurden mit Kundenbeiträgen zum Beispiel ein Wasser­system in Afrika finanziert oder Häuser in Mittel­amerika gebaut.</p>
<h3><strong>Kunden fordern nachhaltige Produkte – auch von Versicherern</strong></h3>
<p>Nachhaltigkeit – auch in der Versicherungsbranche ist das ein Thema, das immer wichtiger wird. Grüne Anlagen allgemein, und damit grüne Versicherungen, werden von den Kunden zunehmend erwartet. Das hat auch die Europäische Union längst erkannt. Vor zwei Jahren legte sie daher einen Aktionsplan zur Umsetzung „Nachhaltiger Finanzen (Sustainable Finance)“ vor.</p>
<p>Dieser Plan steckt den Rahmen auf dem Weg zu mehr nachhaltigen Investitionen ab. Er besteht aus einem Bündel von Regulierungsmaßnahmen, durch die Finanzmarktakteure wie Kapitalverwaltungsgesellschaften, Versicherungen, Pensionskassen oder Banken in die Pflicht genommen werden. Der Klimawandel und die damit einhergehenden Herausforderungen stellen an Finanzprodukte und die Anlageberatung neue Anforderungen. So sind Kunden künftig nicht nur zu ihren Anlagezielen und ihrer Risikobereitschaft zu befragen, sondern auch ausdrücklich zu ihren Nachhaltigkeitswünschen.</p>
<p>Als Standard nachhaltigen Wirtschaftens hat sich die Begrifflichkeit „ESG“ etabliert. Diese drei Buchstaben beschreiben drei nachhaltigkeitsbezogene Verantwortungsbereiche von Unternehmen: Umweltschutz, soziales Verhalten und faire Unternehmensführung (Environment, Social, Governance beziehungsweise “ESG”). Im Investmentbereich haben sie bereits Einzug gehalten. Damit tauchen sie immer häufiger auch in Versicherungsangeboten auf, beispielsweise bei fondsgebundenen Renten- und Lebensversicherungen.</p>
<h3><strong>ESG-Kriterien sind ein recht milder Filter</strong></h3>
<p>Die ESG-Kriterien gelten unter Experten allerdings als ein recht milder Filter. Das zeigt der Industrieländerindex MSCI World: Im Original, und damit ohne Berücksichtigung von Nachhaltigkeit, bildet er mehr als 1.600 Unternehmen ab. Nach einem Screening in Sachen ESG-Kriterien sind es immer noch 1.330. Ein Blick auf den komplett nachhaltigen MSCI World Sustainability Index (SRI) zeigt dagegen, dass dort von vornherein nur 400 Aktien enthalten sind, abzüglich der Unternehmen mit fossilen Brennstoffen bleiben sogar nur 375 übrig. Umstrittene Branchen scheiden hier von vornherein aus: Alkohol, Tabak, Glücksspiel, Waffen, Atomkraft, Pornografie, Gentechnik.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Wer als Versicherungskunde Produkte unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit nutzen möchte, sollte sich daher sehr genau informieren oder die Expertise eines Versicherungsberaters in Anspruch nehmen. Denn laut Verbraucherschützern gibt es noch keine einheitliche Definition oder allgemeingültige Standards für „ethisch-ökologische“, „nachhaltige“, „grüne“ oder „klimafreundliche“ Geldanlagen“. Der Markt ist deshalb noch immer sehr unübersichtlich.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 14 May 2020 08:37:26 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/05/Pflanze_teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Warum Haftpflichtschutz für Tätowierer so wichtig ist]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Betriebshaftpflicht]]></subTitle>
                                
                                <newsId>161</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/betriebshaftpflicht-warum-haftpflichtschutz-fuer-taetowierer-so-wichtig-ist/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Aktuellen Studien zufolge trägt heute jeder fünfte Deutsche mindestens ein Tattoo am Körper. Dementsprechend stark ist hierzulande auch die Zahl der Tattoo-Studios gestiegen. Doch viele Betreiber räumen einer Betriebshaftpflicht keine hohe Priorität ein. Mit fatalen Folgen, sollte sich ein Kunde infizieren.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Lange Zeit galten Tätowierungen irgendwie als unanständig. Eher Randgruppen ließen sich ein Bild in die Haut stechen. Dies hat sich in den letzten Jahren grundlegend geändert. Heute liegt die Körperkunst im Trend und gilt als Ausdruck der eigenen Persönlichkeit. Jeder fünfte Bundesbürger ist einer Umfrage zufolge bereits mindestens einmal tätowiert.</p>
<p>Mit der erhöhten Nachfrage stieg auch die Zahl der Studios für Tätowierungen. Allein im vergangenen Jahrzehnt hat sich die Anzahl von rund 3.000 auf circa 7.000 mehr als verdoppelt. Mit weiter steigender Tendenz.</p>
<h3><strong>Eine klassische Ausbildung gibt es nicht<br />
</strong></h3>
<p>„Tattoos und auch Piercings sind als allgemein akzeptierter Körperschmuck in der Mitte der Gesellschaft angekommen“, bringt es An­dreas Herber, Maklerreferent Komposit bei der Inter Versicherungsgruppe, auf den Punkt. Er beschäftigt sich schon länger mit dieser Zielgruppe und kennt ihre Bedürfnisse und Besonderheiten sehr gut. So gibt es beispielsweise für Tätowierer keine klassische Ausbildung. „Die Grundfertigkeiten werden meist während eines zwei- bis dreijährigen Praktikums in einem Tattoo-Studio erlernt“, so Herber. „Anschließend eröffnen viele ihren eigenen Laden. Versicherungen wie die Betriebshaftpflicht genießen dabei nicht den höchsten Stellenwert.“</p>
<p>Wie wichtig aber eine Absicherung ist, zeigt ein Blick auf die Paragrafen 52 und 294 a des Fünften Sozialgesetzbuchs. Dort geht es um die Leistungsbeschränkungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei einer selbst verschuldeten Krankheit. „Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine … Tätowierung oder ein Piercing zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld … ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern“, besagt Paragraf 52.</p>
<h3><strong>Betriebshaftpflicht für Tätowierer schützt bei Schäden des Kunden</strong></h3>
<p>Ein Kunde kann also, sollte er erkranken, die Behandlungskosten und sogar Schmerzensgeld beim Tätowierer einklagen. Und das gilt sowohl für mittelbare Krankheitsübertragungen wie sie durch verunreinigte Nadeln, Zangen oder ähnlichem entstehen können als auch für unmittelbare, etwa durch Anhusten. Besonders für selbstständige Tattoo-Künstler und Piercer kann das fatale Folgen haben. Sie haften unbegrenzt für Schäden, die sie anderen zufügen.</p>
<p>Ein diesbezüglicher Versicherungsschutz im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung ist daher unverzichtbar. Sie versichert die gesetzliche Haftpflicht aus dem gesamten Betrieb eines Piercing- und / oder Tattoo-Studios, sei es durch das klassische Stechen von Tätowierungen oder andere Tätigkeiten – wie etwa Ohrlochdehnungen oder das Anbringen von perkutanem, also durch die Haut gestochenem Körperschmuck, insbesondere von Ohrloch-, Bauchnabel- und Intim-Piercings.</p>
<h3><strong>Auch Freiberufler in den Schutz aufnehmen</strong></h3>
<p>Wichtig ist zudem, dass nicht nur der Studiobetreiber und seine Mitarbeiter, sondern auch Freiberufler, die im Auftrag und auf Rechnung des Versicherungsnehmers agieren, eingeschlossen sind. Ein weiterer Punkt ist, ob der Haftpflichtschutz auf das Studio beschränkt ist oder auch gilt, wenn der Kunde zu Hause tätowiert wird.</p>
<p>Um jedoch überhaupt den Versicherungsschutz beanspruchen zu können, müssen die Kunden über bestehende Risiken aufgeklärt werden. Das ist verpflichtend. Versicherer, wie etwa die Inter, bieten hierfür vorformulierte Fragenbögen an, die mit dem Kunden besprochen werden können.</p>
<p>Auf der Suche nach der passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist der Tätowierer oder Piercer gut beraten, sich nicht einzig vom Preis leiten zu lassen. Hier könnten gravierende Deckungslücken auftauchen, gibt Experte Herber zu bedenken.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 12 May 2020 08:41:56 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/05/Tattoo_teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer> </writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Bin ich noch richtig versichert?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Hausrat-Check]]></subTitle>
                                
                                <newsId>160</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/hausrat-check-bin-ich-noch-richtig-versichert/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Die Hausratversicherung schützt Ihr Hab und Gut. Daher ist es sinnvoll, den Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen. Lesen Sie, worauf dabei zu achten ist und was überhaupt zum Hausrat gehört.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Hagel, Sturm, Blitz, Einbruch, Feuer und Leitungswasserschäden – bei all diesen Gefahren leistet die Hausratversicherung. Drei Viertel der Deutschen schützen ihr Hab und Gut auf diese Weise. Damit liegt die Hausratversicherung hinter der privaten Haftpflichtversicherung auf Platz 2 bei den Versicherungen in deutschen Haushalten.</p>
<h3><strong>Was genau die Hausratversicherung versichert</strong></h3>
<p>Im Grunde sind alle beweglichen Gegenstände im Haus oder in der Wohnung, also alles, was nicht fest verbaut ist und bei einem Umzug mitgenommen werden kann, abgesichert. Dazu gehören etwa Kleidung, Teppiche, Computer oder Möbel. Auch Gegenstände in Keller oder Garage sind mitversichert, wie zum Beispiel Rasenmäher oder Werkzeug. Im Rahmen eines Schadens – etwa eines Wohnungsbrandes – übernimmt die Hausratversicherung für gewisse Zeit auch die Kosten für Hotelübernachtungen und Aufräumarbeiten. Je nach Tarif zahlt sie ebenso bei Fahrraddiebstahl. Für einige Wohnlagen bietet sich die Erweiterung für Elementarschäden wie Überschwemmung an.</p>
<p>Mit zum Hausrat können auch Wertsachen gehören. Dazu zählen etwa Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere, Schmucksachen, Kunstgegenstände und Antiquitäten. Wie hoch die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen sind, hängt vom Versicherer und dem gewählten Versicherungstarif ab, also zum Beispiel bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme. Für Bargeld gilt oft eine eigene Höchstgrenze.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Bewahren Sie die Kaufbelege auf. Das gilt vor allem für die Dinge, die teuer waren. Mit einem Beleg können Sie bei Bedarf nachweisen, wie viel der Gegenstand gekostet hat. Mit einem Foto können Sie darüber hinaus dokumentieren, wie er aussah und wo Sie ihn üblicherweise in Ihrer Wohnung aufbewahrt haben.</p>
<h3><strong>Wer eine Hausratversicherung braucht</strong></h3>
<p>Für jeden, der nicht über die finanziellen Möglichkeiten verfügt, im Ernstfall die gesamte Einrichtung seiner Wohnung wiederzubeschaffen, ist eine Hausratversicherung ratsam. Die Versicherung kommt im Schadenfall für den Neuwert des gesamten Hausstandes bis höchstens zur Versicherungssumme auf.</p>
<p>Einmal abgeschlossen, prüfen jedoch die wenigsten Versicherungsnehmer ihre Police regelmäßig. Das ermittelte im vergangenen Jahr eine repräsentative Umfrage des Hamburger Insurtechs Helden.de. Demnach prüfen nicht einmal vier von zehn (39 Prozent) Deutsche ihre Hausratversicherung jährlich. Fast jeder Dritte tut das sogar nie.</p>
<p>Hinzu komme, so die Studie „Versicherungsschutz im Alltag“, dass viele Bundesbürger, nämlich 70 Prozent, den Neuwert ihres Hausrats nicht genau benennen können.</p>
<h3><strong>Wann eine Hausratversicherung geprüft werden sollte</strong></h3>
<p>Gar von einer „gefährlichen Finanzierungslücke“ sprechen die Studienautoren von Helden.de in diesem Zusammenhang. Denn beim Hausrat kommt schnell eine hohe Summe zusammen, die dann nicht mehr der einmal vereinbarten Versicherungssumme entspricht, wenn keine regelmäßige Überprüfung stattfindet. Neuanschaffungen wie das moderne Smart-TV oder der wertvolle Perserteppich fürs Wohnzimmer müssen deshalb immer in die Beurteilung der Höhe der Versicherungssumme einfließen, um vor einer Unterversicherung gefeit zu sein. Ist also der Hausrat 80.000 Euro wert und nur mit 40.000 Euro versichert, ersetzt der Versicherer Schäden nur zur Hälfte.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Wie sich die Versicherungssumme berechnet</strong></h3>
<p>Soll nicht der tatsächliche Wert eines Wohnungsinventars als Basis für den Deckungsumfang dienen, muss eine Pauschale genutzt werden. Die Versicherer greifen dafür meist auf einen Wert zwischen 600 und 850 Euro pro Quadratmeter zurück. Bei einer 80 Quadratmeter großen Wohnung ergibt das demzufolge eine Summe von 48.000 bis 68.000 Euro. Zieht die Familie nun in eine größere Wohnung, beispielsweise mit 100 Quadratmetern, würde sich die Versicherungssumme auf 60.000 bis 85.000 Euro erhöhen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 07 May 2020 13:16:07 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/06/1554813264-jarek-ceborski-250955-unsplash.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So bleiben die Beiträge auch im Alter stabil]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[ Private Krankenversicherung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>159</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/private-krankenversicherung-so-bleiben-die-beitraege-auch-im-alter-stabil/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>In der privaten Krankenversicherung sorgen die über Jahre gebildeten Alterungsrückstellungen dafür, dass die Beiträge in der Rentenphase nur moderat steigen. Es gibt zudem spezielle Angebote zur Beitragsentlastung im Alter. Hier zahlen Sie über den normalen Tarifbeitrag hinaus einen Zuschlag, der die Beiträge später zusätzlich absenkt. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Die medizinische Versorgung wird immer besser und wir alle immer älter. Das klingt gut. Doch auf der finanziellen Seite bedeutet beides für die Krankenversicherer steigende Kosten. Dadurch kommt es immer wieder zu Erhöhungen bei den Beiträgen. Allerdings dürfen auch in der PKV nicht willkürlich die Beiträge angepasst werden. Vielmehr schreiben gesetzliche Regelungen vor, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit es zu einer Beitragsanpassung kommen kann.</p>
<p>Erst wenn die Gesundheitsausgaben um 10 Prozent gestiegen sind – und das kann ein paar Jahre dauern – darf der Krankenversicherer aktiv werden. Dann fällt die Erhöhung der Beiträge für den Versicherten jedoch umso höher aus. Das wiederum ist in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit nicht unbedingt vorteilhaft. Von 2009 bis 2019 sind die Beiträge in der privaten Krankenversicherung so pro Jahr um 2,8 Prozent gestiegen, in der gesetzlichen Krankenversicherung sogar um 3,3 Prozent.</p>
<h3><strong>Beitragsentlastungstarife</strong></h3>
<p>Insbesondere im Rentenalter können Beitragsanpassungen für privat Krankenversicherte zur Belastung werden. Um diesen Effekt abzumildern, bieten die Versicherer Bausteine zur Beitragsentlastung im Alter an.</p>
<p>Damit kann zusätzlich zu den ohnehin kalkulierten Alterungsrückstellungen, über die bereits während der gesamten Laufzeit Geld für die höheren Gesundheitskosten im Alter angespart werden, Kapital aufgebaut werden. Je nachdem, wie hoch der vereinbarte Satz im Beitragsentlastungstarif ist, reduziert sich der Betrag in der Krankenversicherung um diese Summe. Zunächst in voller Höhe und dann, je nach Anbieter, in einem regelmäßigen Abstand um weiter steigende Beträge.</p>
<p>Privatversicherte im Alter zwischen 21 und 55 Jahren können solche Beitragsentlastungstarife bei ihrem Versicherer abschließen. Die maximale Höhe der Beitragsentlastung kann je nach Gesellschaft sehr unterschiedlich ausfallen. Viele sehen eine Beschränkung auf 75 Prozent vor, zum Teil können sogar 100 Prozent des heutigen Beitrages abgesichert werden Eine Gesundheitsprüfung gibt es nicht. Jedoch muss bedacht werden, dass der Beitrag für diesen Baustein bis zum Vertragsende zu zahlen ist. Tipp: Arbeitnehmer, die den Zuschuss ihres Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung nicht bereits ausgeschöpft haben, können den Zuschuss für diesen Tarifbaustein nutzen.</p>
<h3><strong>Interner Tarifwechsel </strong></h3>
<p>Wer seine PKV-Beiträge bereits während des Berufslebens senken möchte, hat die Möglichkeit, bei seinem Anbieter den Tarif zu wechseln und bezahlbarer zu gestalten. Die bis dahin gebildeten Alterungsrückstellungen bleiben erhalten und damit die finanzielle Entlastung im Alter.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer stellt sich dagegen unter diesem Aspekt schwieriger dar. Die Alterungsrückstellungen würden bei solch einem Wechsel verloren gehen. Wichtig: Laut Finanztip.de hat jeder Privatversicherte das Recht, bei seinem Krankenversicherer in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln.</p>
<p>Lassen Sie auch regelmäßig Ihren Risikozuschlag überprüfen, denn ein einmal vereinbarter Risikozuschlag muss nicht für immer bestehen bleiben. Sofern sich Ihr Gesundheitszustand so sehr verbessert hat, dass der Grund für den Zuschlag entfallen ist, können Sie den Aufpreis reduzieren oder sogar komplett aus dem Vertrag streichen lassen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 05 May 2020 11:08:49 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/05/1554290238-arbeit-arzt-ausrustung_Pexels_1282308.jpg</imagePath>
                                
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                        <item>
                                <title><![CDATA[Wie Corona die Berufswelt verändert]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Zum Tag der Arbeit]]></subTitle>
                                
                                <newsId>158</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/zum-tag-der-arbeit-wie-corona-die-berufswelt-veraendert/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Die Corona-Krise hat viele Unternehmen dazu gezwungen, den digitalen Wandel noch schneller voranzutreiben. Dienstreisen sind tabu, dafür ist Homeoffice angesagt. Doch wie genau sind Arbeitnehmer eigentlich beim Arbeiten zu Hause versichert und was können sie für ihre Gesundheit tun?</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>In diesem Jahr gehen zum ersten Mal seit Gründung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) im Jahr 1949 am 1. Mai keine Menschen auf die Straße. Denn das Verbot für Veranstaltungen, die Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln während der aktuellen Corona-Pandemie gelten selbstverständlich auch für Kundgebungen zum Internationalen Tag der Arbeit.</p>
<p>Doch so ganz verzichten muss niemand auf die Demonstrationen. Der DGB verlegt kurzerhand alles ins Internet. Digitalisierung lässt grüßen. Live-Acts von Künstlern, Interviews und Solidarbotschaften aus ganz Deutschland sollen auf der Webseite des DGB, bei Facebook und Youtube übertragen werden.</p>
<p>Mit diesem Angebot entsprechen die Gewerkschafter voll und ganz der aktuellen Situation. Die digitale Welt macht derzeit das Arbeiten in vielen Bereichen überhaupt nur möglich. Worüber sich vermutlich die wenigsten Gedanken machen, ist das Thema Versicherung.</p>
<h3><strong>Grenze bei Tätigkeiten im Homeoffice nicht leicht zu ziehen</strong></h3>
<p>Grundsätzlich bestehen vonseiten der gesetzlichen Unfallversicherung gravierende Unterschiede darin, ob ein Arbeitnehmer zu Hause arbeitet oder in einem Firmengebäude. Denn in den eigenen vier Wänden kann ein Arbeitgeber keinen Einfluss auf die Sicherheit ausüben.</p>
<p>Das Bundessozialgericht beschäftigt sich immer wieder mit der Frage, ob und wann die gesetzliche Unfallversicherung bei Tätigkeiten im Homeoffice greift. Die Grenzen sind nicht ganz leicht zu ziehen.</p>
<p>Stürzt beispielsweise eine Arbeitnehmerin auf der Treppe, weil sie prüfen will, warum ihre dienstlich bedingte Kommunikation nicht funktioniert oder während sie ein berufliches Telefonat führt, ist sie versichert. Möchte sie dagegen an der Haustür ein privates Paket entgegennehmen oder holt sich schlicht etwas zu trinken aus der Küche, ist sie nicht versichert. Denn dabei handelt es sich laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) um „eigenwirtschaftliche Tätigkeiten“ – und diese fallen nicht mehr unter den gesetzlichen Versicherungsschutz. Das gilt übrigens auch für den Gang zur Toilette.</p>
<p>Zusammengefasst lässt sich sagen: Wer im Home-Office etwas tut, was nicht direkt mit der Arbeit in Zusammenhang steht, ist nicht gesetzlich unfallversichert. Wer einen Rundumschutz möchte, sollte deshalb unbedingt eine private Unfallversicherung abschließen.</p>
<h3><strong>Klare Arbeitsbedingungen schaffen</strong></h3>
<p>Wie man im Homeoffice sicher und entspannt arbeiten kann, dazu haben Berufsgenossenschaften und Unfallkassen eine Reihe von Tipps zusammengetragen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Der PC ist am besten so aufzustellen, dass sich darin kein Licht spiegelt und nicht ins Licht hineingeschaut werden muss. Tageslicht kommt am besten von der Seite. Der Abstand zum Bildschirm beträgt optimalerweise 50 bis 70 Zentimeter. Bei der Arbeit mit einem Notebook raten die Experten zum Verwenden von separater Maus und Tastatur.</p>
<p>Zudem ist ein entspannter Blick von oben auf den Bildschirm gut. Denn ein leicht gesenkter Kopf beugt Verspannungen vor. Und die Sitzposition sollte öfter mal gewechselt und Pausen mit Bewegung sollten in den Tagesablauf eingebaut werden. Das wirkt Rückenproblemen entgegen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 29 Apr 2020 11:06:05 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1563445397-Photovoltaik_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So funktioniert eine Direktversicherung]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Betriebliche Altersvorsorge]]></subTitle>
                                
                                <newsId>157</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/betriebliche-altersvorsorge-so-funktioniert-eine-direktversicherung/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Mit 8,4 Millionen Verträgen ist die Direktversicherung die mit Abstand häufigste Form der betrieblichen Altersvorsorge. Aus gutem Grund. Denn eine Direktversicherung bietet Arbeitnehmern nicht nur die Möglichkeit, bequem fürs Alter vorzusorgen. Sie hilft den Beschäftigten gleichzeitig dabei, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu sparen. Auch Arbeitgeber profitieren, wenn sie eine Direktversicherung für ihre Mitarbeiter abschließen. Hier lesen Sie, wie das Vorsorgemodell funktioniert und welche Vor- und Nachteile es mit sich bringt.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Die gesetzliche Rente wird in den meisten Fällen nicht reichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Denn das Rentenniveau wird bis zum Jahr 2030 auf nur noch 43 Prozent des Durchschnittslohns sinken. Experten raten dazu, die entstehende Rentenlücke durch weitere Bausteine wie private Vorsorgeprodukte oder die betriebliche Altersvorsorge (bAV) zu schließen.</p>
<h3><strong>Der Chef hilft bei der Altersvorsorge </strong></h3>
<p>Beschäftigte haben seit dem Jahr 2002 einen Rechtsanspruch darauf, dass sie der Chef bei der Altersvorsorge unterstützt. Er ist verpflichtet, seinen Mitarbeitern eine Form der betrieblichen Altersvorsorge anzubieten. Meist schließt der Arbeitgeber eine Direktversicherung für seine Beschäftigten ab. Dahinter verbirgt sich entweder eine Lebensversicherung mit garantiertem Ertrag oder Fonds-Varianten mit etwas höherem Anlagerisiko, aber auch besseren Gewinnchancen.</p>
<p>Im günstigsten Fall für den Arbeitnehmer zahlt der Chef die Beiträge zur bAV komplett und zusätzlich zum Gehalt. In der Regel werden sie aber direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers einbehalten und in die Versicherung eingezahlt. Durch diese Entgeltumwandlung sparen die Beschäftigten über die Jahre sehr viel Geld. Denn auf ihre Vorsorgebeiträge müssen sie weder Einkommensteuer noch Sozialabgaben zahlen.</p>
<p>Auch der Arbeitgeber spart den entsprechenden Teil der Sozialabgaben. Diesen finanziellen Vorteil muss er aber als Zuschuss zur bAV an den Arbeitnehmer weitergeben. Diese Regelung gilt für alle neuen Vorsorgeverträge und von 2022 an auch für alle früher abgeschlossenen Policen. Im günstigsten Fall bringt dies Arbeitnehmern einen Chef-Zuschuss in Höhe seiner gesparten Sozialabgaben, mindestens aber 15 Prozent des umgewandelten Entgelts.</p>
<h3><strong>Das Ersparte ist „Hartz IV“-sicher </strong></h3>
<p>Der maximale Vorsorgebeitrag liegt derzeit bei bis zu 552 Euro im Monat beziehungsweise 6624 Euro im Jahr. Dies entspricht acht Prozent der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, die jährlich angepasst wird.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Gut für Arbeitnehmer: Sie können die Direktversicherung auf eigene Rechnung um zusätzliche Bausteine wie den für alle wichtigen Berufsunfähigkeitsschutz erweitern. Zudem ist die betriebliche Altersvorsorge gegen Insolvenz abgesichert und „Hartz IV“-sicher. Wer in finanzielle Not gerät, muss nicht fürchten, dass er seine Altersvorsorge antasten muss. Umgekehrt kann der Versicherte den bAV-Vertrag nicht kündigen und sich das Guthaben vor dem Ruhestand auszahlen lassen. Er hat aber die Möglichkeit, die Beiträge zu verringern oder den Vertrag komplett beitragsfrei zu stellen.</p>
<p>Zur Wahrheit gehört auch, dass die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit aufgeschoben ist. Im Ruhestand fallen diese an – dann ist jedoch die Abgabenlast meist niedriger.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 23 Apr 2020 10:17:13 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554290804-ibrahim-rifath-789914-unsplash.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Jens Lehmann</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wie sinnvoll ist sie für mein Kind?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Krankenzusatzversicherung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>156</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/krankenzusatzversicherung-wie-sinnvoll-ist-sie-fuer-mein-kind/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Die gesetzliche Krankenversicherung stößt mit ihren Leistungen häufig an ihre Grenzen. Viele gesetzlich Versicherte stocken daher ihren Schutz mit einer Krankenzusatzversicherung auf. Auch für das eigene Kind kann dies sinnvoll sein.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Für mein krankes Kind die bestmögliche Pflege und Behandlung – das wünschen sich wohl alle Eltern. Dabei ist es zunächst einmal beruhigend, dass die medizinische Grundversorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gewährleistet ist. Aber: Zusätzliche Leistungen, die dem Kind im Krankheitsfall zugutekommen, müssen Eltern selbst bezahlen. Und das kann teuer werden. Experten raten deshalb, als Ergänzung zur GKV für Kinder eine private Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Die Leistungen der Privaten Krankenversicherung (PKV) lassen sich individuell zusammenstellen. So sind die Kleinen immer optimal abgesichert. Die wichtigsten Zusatzversicherungen im Überblick:</p>
<ul>
<li><strong>Zahnzusatzversicherung:</strong> Hierbei kommt es nicht so sehr auf Zahnersatzleistungen an, wie sie für Erwachsene sinnvoll sind. Bei Kindern ist es vor allem wichtig, sich gegen die Kosten kieferorthopädischer Behandlungen abzusichern. Solche Maßnahmen sind sehr teuer, und die GKV springt erst bei wirklich schweren Fehlstellungen ein.</li>
<li><strong>Ambulante Zusatzversicherung:</strong> Das Kind wird damit beim Arzt als Privatpatient behandelt – mit allen Vorteilen, die die PKV bietet, also beispielsweise einem erweiterten Leistungskatalog und der Übernahme von Medikamentenkosten.</li>
<li><strong>Auslandskrankenversicherung:</strong> Die gesetzlichen Kassen übernehmen bei einer Erkrankung im Ausland meist nur die Kosten, die auch bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären. Das reicht aber häufig nicht. Private Zusatzpolicen sind deshalb vor allem bei längeren Auslandsaufenthalten zu empfehlen.</li>
<li><strong>Krankenhauszusatzversicherung:</strong> Chefarztbehandlung und Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer sind hiermit beispielsweise abgedeckt.</li>
<li><strong>Pflegeversicherung:</strong> Auch wenn man als Vater oder Mutter nicht gern daran denkt: Nicht nur alte Menschen, sondern auch Kinder können aufgrund einer Krankheit zum Pflegefall werden. Allein in Deutschland sind rund 80.000 Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren pflegebedürftig. Eine private Pflegeversicherung ist eine gute Ergänzung zur gesetzlichen Absicherung, die meist die tatsächlichen Kosten nicht abdeckt.</li>
<li><strong>Krankentagegeldversicherung:</strong> Wenn das Kind stationär im Krankenhaus behandelt werden muss, zahlt die Versicherung für das versicherte Elternteil ein Tagegeld. Vor allem Selbstständige können damit einen möglichen Einkommensausfall abdecken und häufiger bei dem kranken Kind in der Klinik sein.</li>
</ul>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Wie bei allen Versicherungs- und Gesundheitsfragen sollten sich Eltern vor Vertragsabschluss in aller Ruhe überlegen, welche Krankenzusatzversicherung eine sinnvolle Ergänzung zu ihrem bestehenden Versicherungsschutz ist. Am besten vereinbaren Sie hierzu einen persönlichen Termin mit Ihrem Versicherungsberater, um sich ein passendes Angebot erstellen zu lassen. Übrigens: Je früher Sie Ihr Kind privat krankenversichern, umso niedriger sind normalerweise die monatlichen Beiträge!</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 21 Apr 2020 12:27:29 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1560264762-Kind_Zahnarzt_dentist-428646_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer> </writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So funktioniert Telemedizin]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[ Behandeln ohne Kontakt ]]></subTitle>
                                
                                <newsId>155</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/behandeln-ohne-kontakt-so-funktioniert-telemedizin/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Die Corona-Pandemie hat binnen weniger Wochen zu einem Boom bei der Telemedizin geführt. Aus Angst vor Ansteckung nutzen viele Patienten lieber die Video- oder Telefonsprechstunde ihres Arztes, als persönlich in die Praxis zu kommen. Doch wie läuft der kontaktlose Arztbesuch ab und welche Vorteile bringt er? Welche rechtlichen Vorgaben gelten für ärztliche Ferndiagnosen und Behandlungen? Und wer zahlt am Ende die Rechnung? Hier sind die wichtigsten Infos zum Thema Telemedizin.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Bis zur Corona-Krise hat die Telemedizin im deutschen Gesundheitssystem keine große Rolle gespielt. Doch mit Covid-19 ist die Bedeutung digitaler Sprechstunden für die Patientenversorgung schlagartig gestiegen. Daran haben auch gesetzliche und private Krankenkassen ihren Anteil, die die Kosten für telemedizinische Leistungen übernehmen.</p>
<p>Rückenwind für die Telemedizin kommt auch vom GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): Angesichts der Pandemie haben sich die Verbände darauf verständigt, die bis vor kurzem bestehende Begrenzung der Zahl der Videosprechstunden pro Arzt zunächst bis Juni 2020 auszusetzen. Ärzte dürfen somit unbeschränkt vielen Patienten digital helfen. Ein wichtiger Schritt, um Infektionen durch direkten Kontakt mit Erkrankten in den Praxen zu vermeiden.</p>
<h3><strong>Schnelle medizinische Hilfe in der virtuellen Sprechstunde </strong></h3>
<p>Mittlerweile bieten bundesweit rund 20.000 Ärzte und Therapeuten Videosprechstunden an. Patienten müssen nicht mehr im überfüllten Wartezimmer Platz nehmen, sondern konsultieren ihren Arzt digital per PC, Tablet oder Smartphone mit Kamera. In die virtuelle Arztpraxis geht’s bequem per App oder über einen Internet-Link plus Zugangscode vom Arzt. Alternativ können Patienten auch über Dienstleister wie Jameda oder Teleclinic einen Mediziner sprechen. Die Medizin-Startups vermitteln kurzfristig einen Online-Kontakt zwischen Arzt und Patient.</p>
<p>Die digitale Sprechstunde hat Vorteile für beide Seiten. Am wichtigsten für den Arzt: Er spart Zeit. Ein Video-Patientengespräch dauert im Schnitt nur fünf Minuten. So kann der Mediziner deutlich mehr Patienten als in der Praxis behandeln. Auch zusätzliche Arbeiten wie das Desinfizieren des Behandlungszimmers entfallen bei virtuellen Besuchern.</p>
<h3><strong>Telemedizin bringt bessere Versorgung auf dem Land</strong></h3>
<p>Die Patienten bekommen in der Regel viel schneller einen Termin und damit Zugang zu medizinischer Versorgung und sparen die Anfahrt in die Praxis. Ein Vorteil vor allem für ältere und körperlich eingeschränkte Personen. Auch die medizinische Versorgung auf dem Land wird sich durch Videosprechstunden nach Einschätzung von Gesundheitsexperten langfristig verbessern. Bei Bedarf ist der vertraute Hausarzt auch digital aus dem Ausland erreichbar – das bringt mehr Sicherheit auf Reisen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Schließlich profitieren Patienten auch davon, dass der Gesetzgeber die bislang geltenden strengen Bestimmungen für die Telemedizin schrittweise gelockert hat. Ärzte dürfen nun auch online Krankschreibungen und Rezepte ausstellen und sie dem Patienten direkt aufs Handy schicken.</p>
<p>Trotz aller Vorteile stößt die Telemedizin bei schwerwiegenden Erkrankungen an ihre Grenzen. Auch in der Radiologie und bei Orthopäden ist digitale Fernsprechstunde kein passendes Modell. Hier wird auch in Zukunft der persönliche Besuch beim Arzt notwendig.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 16 Apr 2020 08:38:07 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/06/1554289926-doctor-1149149_1920_pixabay.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Jens Lehmann</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So versichern Sie Ihren Drahtesel richtig]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Rad fahren in Zeiten von Corona]]></subTitle>
                                
                                <newsId>154</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/rad-fahren-in-zeiten-von-corona-so-versichern-sie-ihren-drahtesel-richtig/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Das Fahrrad entwickelt sich in der Corona-Krise zu einem der wichtigsten Verkehrsmittel. Das ruft natürlich auch Diebe auf den Plan – besonders bei teuren E-Bikes. Deshalb sollten Sie jetzt prüfen, ob und wie Ihr Rad versichert ist. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC) freut sich, „dass das Rad gerade ungeahnte Wertschätzung erfährt“. Denn sowohl Politiker als auch Mediziner setzen derzeit verstärkt auf diese Art der Fortbewegung. Der Grund: Rad fahren ist nicht nur gesund, sondern macht es auch möglich, den derzeit geforderten Sicherheitsabstand von 1,5 bis 2 Metern einfacher einzuhalten als das etwa in Bussen und Bahnen der Fall wäre.</p>
<p>Statistisch gesehen besitzt fast jeder Deutsche ein klassisches Rad oder ein Elektrofahrrad. Zählten die Statistiker im Jahr 2005 noch 67 Millionen, waren es 2019 bereits 76 Millionen. Insbesondere Fahrräder mit Elektro-Motor verzeichnen eine enorme Popularität. In den vergangenen zwei Jahren stieg deren Absatz von 720.000 auf 1,36 Millionen und hat sich damit beinahe verdoppelt.</p>
<p>Der Polizei werden jährlich rund 300.000 Fahrraddiebstähle gemeldet. Zu den Hochburgen gehören die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg. E-Bikes sind meist deutlich teurer als andere Räder, was sie für Diebe besonders attraktiv macht. Ein passender Versicherungsschutz ist deshalb besonders wichtig.</p>
<h3>Schutz über die Hausratversicherung</h3>
<p>Radfahrer können ihr Gefährt auf zwei Arten schützen: Über die Hausratversicherung oder mit einer speziellen Fahrrad-Versicherung. Kommt das Rad abhanden, leistet der Versicherer üblicherweise zum Neuwert und höchstens bis zur Versicherungssumme.</p>
<p>Über die Hausratversicherung ist das Rad als Teil des Hausrats immer gegen Diebstahl aus der Wohnung oder dem Keller abgesichert. Manch ein Versicherer leistet ebenfalls, wenn das Rad vor dem Haus angeschlossen war und dort gestohlen wurde. Das ist der sogenannte einfache Diebstahl.</p>
<p>Gegen den Diebstahl an anderen Orten allerdings müssen Räder über eine Zusatzklausel im Vertrag geschützt werden. Das kostet einige Euro extra. Der Betrag bemisst sich nach dem Wert des zu versichernden Rads und am regionalen Diebstahlrisiko. Der Verlust von Zubehör wie Beleuchtung, Fahrradcomputer und Gepäck ist nicht bei jedem Angebot inklusive.</p>
<h3>Eigene Fahrradversicherung</h3>
<p>Radbesitzer, die nicht hausratversichert sind, sehr wertvolle Räder besitzen oder umfangreichere Leistungen möchten, fahren mit speziellen Fahrradversicherungen besser. Die Räder sind dann nicht nur gegen Diebstahl, sondern auch bei Unfällen oder Vandalismus abgesichert. Der Versicherungsschutz kann zudem um einen Schutzbrief erweitert werden. Er schließt u.a. Reparaturdienste oder Übernachtungen ein.</p>
<h3>Fahrrad immer anschließen</h3>
<p>Um überhaupt Anspruch auf Geld von der Versicherung zu haben, muss das Rad immer mit einem Sicherheitsschloss gesichert werden. Ein Rahmenschloss genügt nicht. Experten raten dazu, den Kaufbeleg für das Schloss aufzubewahren. Bei vielen Anbietern darf das Bike nachts – meist zwischen 22 und 6 Uhr – nicht draußen stehen. Es sei denn, der Besitzer ist damit unterwegs und wird es noch nutzen. Das muss er aber im Falle der Fälle glaubhaft darlegen können.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Damit Diebe möglichst gar nicht in Versuchung geraten, kann das Anbringen von zwei Schlössern unterschiedlicher Systeme, etwa Bügelschloss und Kette, abschreckend wirken. Ist das Fahrrad tatsächlich weg, muss gegenüber dem Versicherer der Diebstahl bewiesen werden. Das kann etwa anhand von Schlossresten und anderen Spuren geschehen. Zudem sollte der Diebstahl der Polizei gemeldet werden.</p>
<p>Der ADFC hofft, dass alle, die jetzt notgedrungen auf das Rad umgestiegen sind, diesem auch nach der Corona-Krise treu bleiben werden. „Das hat großes Potenzial, neue Mobilitätsroutinen zu etablieren und die Städte von unnötigen Autofahrten zu entlasten“, meint ADFC-Geschäftsführer Burkhard Stork. Für die Versicherer würde dies ebenfalls zu einem Nachfrage-Schub führen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 14 Apr 2020 10:32:01 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/04/Fahrrad_Kategoriebild.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Eine Krankheit, die jeden treffen kann]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Zum Welt-Parkinson-Tag]]></subTitle>
                                
                                <newsId>153</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/zum-welt-parkinson-tag-eine-krankheit-die-jeden-treffen-kann/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Jedes Jahr am 11. April findet der Welt-Parkinson-Tag statt. Er soll ein stärkeres Bewusstsein für diese schwere Erkrankung wecken. Denn die chronisch fortschreitende und unheilbare Nervenkrankheit kann jeden treffen. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Zum ersten Mal beschrieb im Jahr 1817 der englische Arzt James Parkinson in „An Essay on the Shaking Palsy (Eine Abhandlung über die Schüttellähmung)“ die Symptome. Von der nach ihm benannten Krankheit, bei der es sich um eine Degeneration der Nerven handelt, ist heute rund ein Prozent der Weltbevölkerung über 60 Jahren betroffen.</p>
<p>In der Bundesrepublik sind es laut Deutscher Gesellschaft für Neurologie (DGN) 400.000 Menschen, Tendenz steigend. Laut Statistik hat ein optimal behandelter Parkinson-Patient heute fast dieselbe Lebenserwartung wie eine gleichaltrige gesunde Person. Die Auswirkungen auf die Mobilität sind jedoch beträchtlich. Im Verlauf der Erkrankung treten motorische Symptome auf wie ein kleinschrittiger Gang, Verlangsamung von Bewegungen, Sprachstörungen, reduzierte Mimik, Zittern, Muskelsteifigkeit in Armen und Beinen sowie zunehmende Bewegungslosigkeit und plötzliches Einfrieren („Freezing“) von Bewegungen.</p>
<p>Bei Parkinson sterben die Dopamin-produzierenden Nervenzellen der Substantia nigra ab – einer Region des Mittelhirns, die an der Koordination der Bewegungen beteiligt ist. Die Häufigkeit der Krankheit nimmt mit dem Alter zu. Das durchschnittliche Alter, in dem Parkinson in der Regel beginnt, liegt zwischen dem 50. und dem 60. Lebensjahr. Als junger Erwachsener oder gar Jugendlicher zu erkranken, ist dagegen eher selten.</p>
<h3><strong>Frühwarnzeichen der Erkrankung<br />
</strong></h3>
<p>Als Frühwarnzeichen gelten Bewegungseinschränkungen, Zittern, Verminderung des Riechsinns, Schlafstörungen, verkleinerte Handschrift, leise Stimme, Verstopfung, reduzierte Mimik („Maskengesicht“) und gebeugte Körperhaltung</p>
<p>Bei 75 bis 80 Prozent der Parkinson-Patienten ist laut Max-Planck-Institut für Psychatrie die Ursache der Krankheit unbekannt. Es handelt sich dabei um das idiopathische Parkinson-Syndrom. Bei anderen Parkinson-Formen lassen sich die Ursachen ermitteln. Dazu gehören Verletzungen des Gehirns, etwa nach einem Unfall oder Schlaganfall. Auch eine Stoffwechselkrankheit, wie eine Unterfunktion der Schilddrüse oder Systemerkrankungen der Leber und der Nieren, können Parkinson verursachen.</p>
<h3><strong>Behandlung der Symptome</strong></h3>
<p>Parkinson gilt bislang als unheilbar. Allerdings können die Symptome gelindert werden. Wie der Patient im Einzelfall behandelt wird, hängt vom Alter, möglichen Vorerkrankungen sowie den Lebensumständen ab. Die Mediziner setzen nach einer gesicherten Diagnose vor allem darauf, dem Körper das fehlende Dopamin zuzuführen. Dazu wird Dopamin bzw. seine Vorstufe Levo(L)-Dopa oral verabreicht. Außerdem kann durch sogenannte MAO-B-Hemmer zusätzlich der Abbau von Dopamin verlangsamt werden. Sind medikamentöse Mittel nicht mehr wirksam, kann, so das Max-Planck-Institut, über operative Maßnahmen wie eine Tiefenhirnstimulation nachgedacht werden. „Alle bisherigen Therapien können lediglich die Symptome von Parkinson verlangsamen, nicht jedoch die Ursache der Krankheit bekämpfen“, betont Prof. Dr. Günter Höglinger, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Parkinson und Bewegungsstörungen e.V. (DPG).</p>
<h3><strong>Pflege bei Parkinson</strong></h3>
<p>Je nach den persönlichen Umständen kann die Pflege eines Parkinson-Patienten sehr umfangreich sein. Auch wenn es das oberste Ziel bei der Behandlung ist, die Selbstständigkeit so lange wie möglich aufrecht zu erhalten, wird das nicht dauerhaft gelingen. Insbesondere die abnehmenden motorischen Fähigkeiten verlangen zunehmend mehr Unterstützung und Pflege. Sowohl die gesetzliche Pflegeversicherung als auch eine private Vorsorge können in dieser Situation finanziell helfen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Parkinson-Patienten und Corona</strong></h3>
<p>Die aktuellen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen wegen der Corona-Krise wirken sich auch auf die Behandlungen aus, sind doch Bewegungstrainings, soziale Kontakte und Therapiekontrollen beim Arzt integrale Bestandteile.</p>
<p>Jedoch weist die DGN darauf hin, dass die akute Versorgung der Parkinson-Patienten gewährleistet ist. Zudem behelfen sich auch hier, wie in vielen anderen medizinischen Fällen, die Ärzte mit Telefon- und Videosprechstunden.</p>
<p>Es steht zudem die Frage im Raum, ob Parkinson-Patienten eventuell gefährdeter als andere sind. Das ist laut Experten nicht per se der Fall. Erst wenn weitere altersbedingte Erkrankungen hinzukommen, würde das Risiko eventueller Komplikationen nach einer Infektion steigen. Daher sei der Infektionsschutz besonders wichtig. Zudem rät die Deutsche Parkinson Gesellschaft dazu, dass sich ältere Patienten gegen Influenza und Pneumokokken impfen lassen. Damit könne eine Doppelinfektion vermieden werden.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 08 Apr 2020 09:12:38 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/04/1554290140-hand_Pixabay_2906434_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Die Finanzbranche soll nachhaltig werden]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[EU fördert grüne Produkte]]></subTitle>
                                
                                <newsId>152</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/eu-foerdert-gruene-produkte-die-finanzbranche-soll-nachhaltig-werden/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Mit einem Aktionsplan für nachhaltiges Finanzwesen will die Kommission der Europäischen Union (EU) grüne Investments vorantreiben. Institutionelle Anleger etwa sollen ausweisen, wie umweltfreundlich ihre Investitionen sind, und Anlageberater müssen ihre Kunden bald fragen, ob und wie nachhaltig sie investieren wollen.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Die Fridays-for-Future-Bewegung hat es deutlich gemacht: Immer mehr Menschen erwarten von Wirtschaft und Politik ein klima- und umweltfreundlicheres Handeln. Dieser Wunsch macht auch vor der Finanz- und Versicherungsbranche nicht Halt.</p>
<p>Die Anbieter reagieren darauf mit sogenannten ESG-Produkten – nach den englischen Begriffen Environmental (E), Social (S) und Governance (G). Unter „Environmental“ wird dabei die Verantwortung verstanden, die ein Unternehmen für die Umwelt übernimmt. Der Faktor „Social“ steht für die Art der Beziehungen zu Mitarbeitern und Kunden. Beim Kriterium „Governance“ geht es um nachhaltige Unternehmensführung. Diese Kriterien sollen Anlegern bei der Investment-Entscheidung für eine nachhaltige Kapitalanlage helfen.</p>
<p>Doch genauere Kriterien fehlen bislang. Genau hier will die Europäische Union Abhilfe schaffen. Das Gesamtprojekt „Nachhaltige Finanzbranchen (Sustainable Finance)“ besteht dabei aus mehreren Paketen.</p>
<p>Darunter fällt beispielsweise die sogenannte Taxonomie (Klassifikation), um nachhaltige Anlagen zunächst einmal überhaupt klarer als bisher definieren zu können. Hinzu kommen die Kennzeichnung umweltfreundlicher Finanzprodukte, die Verpflichtung von Anlage- oder Vermögensberatern, nachhaltige Finanzprodukte zu berücksichtigen, sowie die Definition von Nachhaltigkeits-Benchmarks.</p>
<h3><strong>Taxonomie im Mittelpunkt des EU-Projektes</strong></h3>
<p>Die Taxonomie bildet den Kern des gesamten Vorstoßes. Soll hier doch festgelegt werden, welches Unternehmen mit seinem Geschäftsmodell als nachhaltig beziehungsweise ökologisch gelten soll. Dafür sollen die sechs folgenden Umweltziele herangezogen werden:</p>
<ul>
<li>Klimaschutz</li>
<li>Anpassung an den Klimawandel</li>
<li>Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser-und Meeresressourcen</li>
<li>Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Recycling</li>
<li>Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung</li>
<li>Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme</li>
</ul>
<p>Was zunächst recht klar und einfach klingt, stellt Experten, die diese Vorgaben in Bewertungen einfließen lassen müssen, vor Probleme. Es muss mindestens ein Umweltziel erfüllt sein und gleichzeitig darf kein anderes beeinträchtigt werden.</p>
<p>Die Atomkraft beispielsweise stellte sich dabei als ein Hauptdiskussionspunkt heraus. Gilt diese Form der Energiegewinnung als nachhaltig oder nicht? Einige Länder, darunter Frankreich, bejahen diese Frage. Andere Länder wie Deutschland sehen das komplett anders.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Warnung vor neuem Bürokratiemonster</strong></h3>
<p>Taxonomie-Kritiker wie Bert Flossbach, Mitgründer des Vermögensverwalters Flossbach von Storch aus Köln, befürchten, dass die EU mit diesen neuen Regelungen ein Bürokratiemonster schafft. „Es müssen tausende Unternehmen anhand hunderter, oft schwammiger Kriterien analysiert und klassifiziert werden“, so Flossbach. Das sei bei der Analyse eines Windrads noch möglich, bei einem weltweit aktiven Konzern grenze das aber an Größenwahn.</p>
<p>Die Bundesregierung lässt sich von solchen Einwänden nicht beirren. Sie unterstützt den EU-Aktionsplan. Auf Konferenzen wirbt Berlin für mehr Nachhaltigkeit in der Geldanlage - und sucht die Diskussion mit den Finanzmarkt-Akteuren.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 07 Apr 2020 06:51:08 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554813668-christian-dubovan-686398-unsplash.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Was das neue Gesetz für Pflegeberufe bringt]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Generalisierte Ausbildung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>151</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/generalisierte-ausbildung-was-das-neue-gesetz-fuer-pflegeberufe-bringt/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Seit Anfang des Jahres ist das Pflegeberufegesetz vollständig in Kraft. Damit führt der Gesetzgeber die bisher getrennten Pflegeausbildungen der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zusammen. Mit dieser generalistischen Ausbildung können die Pflegekräfte in allen Versorgungsbereichen der Pflege arbeiten.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Wie wichtig es ist, den Fachkräftemangel insbesondere in den Pflegeberufen zu beheben, hat sich nie zuvor so deutlich gezeigt wie jetzt. Denn bei einer Pandemie, wie sie durch das Corona-Virus ausgelöst wurde, kann fehlendes Personal besonders fatale Folgen haben.</p>
<p>Immer mehr Kliniken suchen daher händeringend Mitarbeiter. Doch diese sind nicht leicht zu finden. Das gilt sowohl für den Klinikbetrieb als auch für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, in denen ältere Menschen betreut werden. Der Pflege-Beruf genießt in der Bevölkerung zwar Anerkennung, aber die geringe Vergütung und die schlechten Arbeitsbedingungen machen ihn für junge Menschen nicht besonders reizvoll.</p>
<h3><strong>Pflegeberufe sollen attraktiver werden</strong></h3>
<p>Bereits 2017 verabschiedete das Bundeskabinett daher die Pflegeberufereform. Seit dem 1. Januar ist dieses Gesetz nun endgültig in Kraft. Alle Ausbildungen, die nach dem Jahreswechsel begonnen wurden, werden gemäß den neuen Vorgaben absolviert. Der Beruf soll dadurch attraktiver und zukunftsfähiger werden.</p>
<p>Wichtigste Änderung: Die bislang getrennten Ausbildungen zum Alten-, Kranken- und Kinderpfleger werden zusammengeführt. Es gibt nur noch einen Ausbildungsgang. Alle Absolventen können daher nach ihrer erfolgreich beendeten Ausbildung in allen Bereichen eingesetzt werden. Die Berufsbezeichnung lautet „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“.</p>
<p>Die Qualität in der Pflege soll laut Bundesgesundheitsministerium dadurch weiter verbessert werden. Zudem schafft das neue Gesetz das Schulgeld ab, das Auszubildende in der Altenpflege zahlen mussten. Sie erhalten nun ebenfalls eine Ausbildungsvergütung.</p>
<h3><strong>Studium der Pflege</strong></h3>
<p>Ergänzend zur Ausbildung wird ein Pflegestudium eingeführt: von Pflegemanagement über Pflegewissenschaft bis Pflegepädagogik. Bei den Umschulungen gibt es auf der finanziellen Seite keine Veränderungen. Hier übernehmen wie bisher die Arbeitsagenturen die Kosten.</p>
<p>Im Oktober 2019 startete das Bundesfamilienministerium begleitend die „Ausbildungsoffensive Pflege“ mit einer großen Informations- und Öffentlichkeitskampagne. Motto: „Mach Karriere als Mensch!“ Das Ziel ist es, bis 2023 zehn Prozent mehr Auszubildende zu gewinnen.</p>
<h3><strong>Die Gesellschaft wird immer älter</strong></h3>
<p>Wie sehr mehr Personal in den Pflegeeinrichtungen gebraucht wird, zeigt ein Blick in die Statistik. Demnach gibt es in Deutschland rund 3,7 Millionen pflegebedürftige Menschen – ein Anstieg von rund 80 Prozent gegenüber der Jahrtausendwende. Laut Prognose des Statistischen Bundesamtes wird die Zahl Pflegebedürftiger auch künftig weiter steigen: bis zum Jahr 2050 prognostizieren die Experten einen Anstieg auf deutschlandweit rund 5,9 Millionen pflegebedürftige Menschen. Im gleichen Jahr könnte auch die Anzahl der über 80-Jährigen auf den Rekordwert von 9,9 Millionen Bundesbürger steigen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Die Kosten der Pflege steigen ebenfalls stetig an. Deshalb wird darüber diskutiert, den Eigenanteil für die Betroffenen zu deckeln. Alle darüber hinaus gehenden Kosten müssten dann von der Kranken- und Pflegeversicherung beziehungsweise aus Steuermitteln gestemmt werden. Das wiederum würde bedeuten, dass der Beitrag zur Pflegeversicherung wohl ebenfalls steigen müsste. Aktuell liegt er bei 3,05 Prozent beziehungsweise 3,30 Prozent für Kinderlose.</p>
<p>Absichern lässt sich die Finanzierungslücke im Pflegefall durch eine private Pflegezusatzversicherung. Laut PKV-Verband haben sich bereits mehr als drei Millionen Menschen in Deutschland dafür entschieden. Wichtig: Je früher die Versicherung abgeschlossen wird, desto günstiger bleibt der Beitrag. Und an manchen Policen beteiligt sich sogar der Staat mit einem Zuschuss von 5 Euro im Monat.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 03 Apr 2020 08:28:31 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/04/1552994552-Pflege_hands_Pixabay_2906458_1920_.jpg</imagePath>
                                
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                        <item>
                                <title><![CDATA[Wie Sie jetzt trotz Krise mit Fonds-Sparplänen (weiter) Vermögen aufbauen]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Altersvorsoge]]></subTitle>
                                
                                <newsId>150</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/altersvorsoge-wie-sie-jetzt-trotz-krise-mit-fonds-sparplaenen-weiter-vermoegen-aufbauen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Starke Schwankungen und fallende Kurse: An den Börsen in Deutschland und weltweit geht es dieser Tage turbulent zu. Die Corona-Krise wirkt sich in vielerlei Hinsicht negativ auf die Wirtschaft und damit die Aktienkurse aus. Was das für Kleinanleger bedeutet, erfahren Sie hier. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Seit 2009 kannten die internationalen Finanzmärkte nur eine Richtung – nach oben. Aufgrund der Corona-Krise ist dieser Trend nun erst einmal vorbei. An den Börsen brechen die Kurse ein – und das unabhängig von der jeweiligen Branche. Kleinanleger müssen sich trotzdem keine Sorgen um ihre Altersversorgung oder Ihren Vermögensaufbau machen, betonen Finanzexperten. Im Gegenteil: Die Schwankungen an den Aktienmärkten bieten ihrer Meinung nach sogar Chancen.</p>
<h3><strong>Klassische Sparformen sind keine Alternative</strong></h3>
<p>Insbesondere bei Fonds-Sparplänen wirken sich Schwankungen positiv aus. Denn sind die Einkaufspreise der Aktien oder Fonds hoch, kann der Sparer weniger Anteile erwerben. Sind die Preise, wie jetzt im Zuge der Corona-Krise, jedoch niedriger, können über den Sparplan für denselben monatlichen Betrag mehr Anteile erworben werden. Das ist der sogenannte Durchschnittskosten- oder auch Cost-Average-Effekt. Ein Beispiel: Wer pro Monat 100 Euro spart, kriegt zum Kurs von 40 Euro monatlich 2,5 Anteile. Fällt der Kurs auf 25 Euro, erhält er monatlich 4 Anteile.</p>
<p>Da bei einer langfristigen Betrachtung der Märkte eine stetige Aufwärtsbewegung festzustellen ist, sind temporäre Kursschwankungen also für den Vermögensaufbau sogar positiv anzusehen. Für Anleger mit einem Anlagehorizont von mindestens zehn Jahren  besteht deshalb kein Grund zur Panik, zumal vermeintlich sichere – aber aktuell kaum verzinste – Sparformen keine echte Alternative darstellen. Insgesamt macht man mit klassischen Geldanlagen derzeit sogar ein reales Minus, da die Habenzinsen unter der Inflationsrate liegen.</p>
<p>Ältere Anleger, die kurz vor dem Ruhestand stehen, und nun befürchten, ihr angespartes Geld zu verlieren, können ebenfalls beruhigt werden. Denn stecken die Fonds zur Altersvorsorge in einer Rentenversicherung, beinhalten diese meist ein Ablaufmanagement. Dabei wird einige Jahre vor dem geplanten Sparziel das Kapital von risikoreicheren Aktienfonds in stabilere Rentenfonds umgeschichtet. Plötzliche Kursverluste zum Ende des Sparplans fallen so nicht mehr groß ins Gewicht.</p>
<h3><strong>Risikostreuung ist wichtig</strong></h3>
<p>Wer jetzt eine Geldsumme frei zur Verfügung hat, der kann langfristig sogar dafür belohnt werden, dieses Geld gerade in der Corona-Krise angelegt zu haben. Wichtig dabei ist die Risikostreuung über verschiedene Produktklassen. Also nicht das gesamte Kapital in eine Anlage stecken, sondern auf mehrere verteilen. Die eigene Vermögensstruktur sollte außerdem möglichst regelmäßig überprüft und an sich ändernde Lebensverhältnisse angepasst werden. Auch jetzt überlegenswert: Nutzen Sie Optionen wie Zuzahlung oder An- und Ablaufmanagement.</p>
<p>Zudem empfehlen Experten, dass immer eine Liquiditätsreserve von mindestens drei Nettogehältern oder mindestens 5.000 Euro vorgehalten werden sollte. Damit kann in Notfällen zumindest eine Zeitlang verhindert werden, dass Anlagen mit Verlust verkauft werden müssen oder ein teurer Dispositionskredit beansprucht werden muss.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Vorsicht vor „Geheimtipps“</strong></h3>
<p>Gewarnt werden muss in diesem Zusammenhang vor sogenannten Geheimtipps, wie man jetzt sein Geld „in sicheren Häfen“ retten kann. Dazu gehören etwa geschlossene Fonds, bei denen sich Anleger direkt an Unternehmen, Schiffen oder anderem beteiligen. Am sogenannten „Grauen Kapitalmarkt“ gibt es weniger Regeln zum Schuzt von Anlegern und es besteht meist eine Nachschusspflicht und im Extremfall droht sogar ein Totalverlust. Auch Investitionen in Gold kommen allenfalls als Beimischung infrage. Hier lautet der Rat von Experten, höchstens 5 bis 10 Prozent des Vermögens anzulegen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 01 Apr 2020 08:59:23 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554290688-cent-drinnen-ersparnisse_Pexels-1246954.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[INTER Versicherungsgruppe richtet Corona-Hotline ein]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Aktueller Kunden-Service]]></subTitle>
                                
                                <newsId>149</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/aktueller-kunden-service-inter-versicherungsgruppe-richtet-corona-hotline-ein/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Hilfestellung in Krisenzeiten: Unter der aktuellen „CoronaLine“ 0621/427 30 11 erhalten Kunden der INTER Versicherungsgruppe ab sofort und rund um die Uhr Antworten auf medizinische Fragen. Der Extra-Service reicht von ärztlicher Videoberatung bis zur Nennung von Teststellen.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Mit der „CoronaLine“ bietet der Versicherer aus Mannheim über den gewohnten Service hinaus Zugang zu kompetenten Informationen, ausführlicher Beratung und umfangreicher Organisation rund um das Thema Corona. Die Leistungen im Einzelnen:</p>
<ul>
<li>Ärztliche Beratung – auch per Video; ggf. auch Arbeitsunfähigkeit in Bezug auf Corona</li>
<li>Informationen zu den bundesweiten Teststellen und Ambulanzen</li>
<li>Informationen zur Sicherstellung der Pflege; ggf. Lieferung (z.B. von Hilfs- und Heilmitteln) gemäß Verordnung</li>
<li>Bereitstellung eines Hausnotrufs für die häusliche Versorgung; auch temporär</li>
<li>Organisation von Medikamenten gemäß Rezept</li>
<li>Organisation von Lebensmitteln, Essen auf Rädern etc.</li>
</ul>
<h3>Erreichbarkeit bleibt bestehen</h3>
<p>Die weiteren Angebote der INTER Versicherungsgruppe sind auch in der Corona-Krise für Kunden und Geschäftspartner weiter unverändert auf verschiedenen Wegen erreichbar:</p>
<ul>
<li>INTER Service Center und INTER Makler Service Management können sowohl telefonisch als auch per Mail kontaktiert werden</li>
<li>Die INTER Postbox<strong>, </strong>die App sowie die sonstigen digitalen Servicebereiche auf der Webseite inter.de sowie auf der Makler-Webseite <strong><a href="https://www.inter-makler.net/" target="_blank" rel="noopener">www.inter-makler.net</a></strong> sind unverändert nutzbar</li>
<li>Vertriebspartner und Agenturen vor Ort sind telefonisch und per Mail wie gewohnt erreichbar.</li>
<li>Kompetenz Center und Geschäftsstellen vor Ort sowie die Maklerbetreuer stehen sowohl telefonisch als auch per Mail bereit. Von persönlichen Besuchen bitten wir Abstand zu nehmen.</li>
</ul>
<p>Weitere Informationen zu den Services finden Sie unter<em>: </em><strong><a href="http://www.inter.de">www.inter.de</a></strong></p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 27 Mar 2020 09:35:02 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/03/Hotline_teaser.jpg</imagePath>
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: Copyright: Pixabay</imageCopyright>
                                
                                                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Auf diese Präventionsangebote setzen Versicherer]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Mehr Bewegung, bessere Ernährung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>148</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/mehr-bewegung-bessere-ernaehrung-auf-diese-praeventionsangebote-setzen-versicherer/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Gesundheit bedeutet für gesetzliche und private Krankenversicherer mehr als nur die Abwesenheit von Krankheit. Immer mehr unterstützen sie ihre Kunden aktiv darin, gesund zu bleiben. Welche Angebote es konkret gibt und welche Chancen dabei die Digitalisierung bietet, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Lieber vorbeugen statt Krankheiten zu behandeln. Bei der Gesundheitsprävention als eine tragende Säule im deutschen Gesundheitssystem geht es genau darum. Das haben auch Krankenversicherer längst erkannt. Sie stellen unterschiedliche Programme und finanzielle Hilfen für Maßnahmen jeglicher Art zur Verfügung:  ob Rückenschule, Aquagymnastik, Ernährungsberatung, Yoga, autogenes Training, progressive Muskelentspannung oder Anti-Stress-Bewältigung für Kinder. Die Kosten werden von den Kassen entweder ganz oder teilweise übernommen.</p>
<p>Die Basis hierfür bildet das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz). Im Juli 2015 trat es in Kraft. Es soll, so heißt es beim Bundesgesundheitsministerium, die „Grundlagen für die Zusammenarbeit von Sozialversicherungsträger, Länder und Kommunen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung“ verbessern. Das gelte für alle Altersgruppen und viele Lebensbereiche. Mit dem Gesetz wurden außerdem die Früherkennungsuntersuchungen weiterentwickelt und wichtige Maßnahmen zum Impfschutz geregelt.</p>
<h3><strong>Ungesunder Lebensweise begegnen</strong></h3>
<p>Es geht vor allem darum, die gesundheitlichen Risikofaktoren, die auf eine ungesunde Ernährung, Bewegungsmangel, chronischen Stress sowie Rauchen und übermäßigen Alkoholkonsum zurückzuführen sind, nachhaltig zu reduzieren und gesundheitliche Ressourcen zu stärken.</p>
<p>Denn die Folgen sind bekannt: Suchterkrankungen und Übergewicht. Damit einhergehend ein steigendes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlaganfall oder Krebs – die typischen Zivilisationskrankheiten. Sie verursachen nicht nur persönliches Leid, sondern kosten dem Gesundheitssystem auch viel Geld. Deshalb kommt der Vorbeugung eine immer größere Bedeutung zu.</p>
<p>Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) teilt die Angebote in <strong>vier Hauptkategorien </strong>oder Handlungsfelder ein:</p>
<ol>
<li>Regelmäßige Bewegung</li>
<li>Eine gesunde und ausgewogene Ernährung</li>
<li>Stressmanagement, um den psychischen Erkrankungen entgegenzuwirken</li>
<li>Konsum von Suchtmitteln</li>
</ol>
<h3><strong>Online-Angebote auf dem Vormarsch</strong></h3>
<p>In der privaten Krankenversicherung entspricht die Standardversorgung derjenigen der gesetzlichen Krankenkassen. Darüber hinaus bieten die Versicherer in ihren Tarifen viele weitere Programme für die Gesundheitsvorsorge an.</p>
<p>Bei der Debeka etwa können Versicherte an Präventionsreisen teilnehmen. Bei der Inter Versicherungsgruppe wiederum gibt es Gesundheitsprogramme, zu der u.a. eine Kooperation mit dem Diätkonzern „Weight Watchers“ gehört. „Hier geht es darum, gesund und nachhaltig abzunehmen“, erklärt Cordula Seifert, Leiterin des Gesundheitsmanagements der Inter, das seit 2013 bestehende Konzept. Dafür hat die Inter für jeden Versicherten in den ersten drei Monaten der Nutzung Vorteilspreise vereinbart. Seifert: „Es liegt in unserer Verantwortung als Versicherer, unsere Kunden nicht nur beim Gesundwerden, sondern bereits vorher beim Gesundbleiben zu unterstützen.“ Dabei setze man auch auf Gesundheits-Apps für Smartphone und Tablet sowie auf Fitness-Tracker.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Auch gesetzliche Krankenversicherer favorisieren Online-Angebote. Die Techniker Krankenkasse (TK) etwa hat den sogenannten TK Fitness Coach entwickelt. Das Programm soll die Versicherten dabei unterstützen, mit "professioneller Betreuung, individueller Beratung und einem exakt auf Sie zugeschnittenem Übungsprogramm" mehr für Ihre Fitness zu tun. Außerdem zahlt die TK einen Zuschuss für sportmedizinische Untersuchungen und Beratungen für alle Sport-Einsteiger und Wiedereinsteiger.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 26 Mar 2020 10:16:20 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554290031-people_Pixabay_2557536_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Was ein kompetentes Immunsystem auszeichnet]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Corona-Virus, Grippe-Welle & Co. ]]></subTitle>
                                
                                <newsId>147</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/corona-virus-grippe-welle-co-was-ein-kompetentes-immunsystem-auszeichnet/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Aufgrund der aktuellen Ausbreitung des Corona-Virus und der immer noch grassierenden Grippe-Welle wird viel über geeignete Schutzmaßnahmen diskutiert. Hierzu gehören entsprechende Hygieneregeln, aber auch ein kompetentes Immunsystem. Wodurch zeichnet sich ein solches aber aus? </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>In den Medienberichten zu COVID-19 wird teilweise vom Problem eines überschießenden Immunsystems gesprochen. Hier sind die Immunzellen so aktiv, dass in der Lunge immer mehr Schleim produziert wird. Wird dies vom Körper nicht rechtzeitig gestoppt, kann es passieren, dass der Patient auf die Intensivstation kommt und beatmet werden muss. Zum Glück passiert das nur bei einem geringen Teil der Betroffen. In über 80 Prozent der aktuellen Fälle verläuft die Erkrankung eher mild. Doch woran liegt es, dass das Immunsystem überreagiert? Wieso können sich auch vermeintlich gesunde Menschen mittleren Alters mit dem Virus infizieren?</p>
<p>Ein kompetentes und starkes Immunsystem zeichnet sich nicht dadurch aus, dass es im Körper alles mit voller Wucht attackiert und immer weiter aktiviert wird. Vielmehr bedeutet ein kompetentes Immunsystem, dass es zum einen überhaupt reagiert. Zum anderen, dass es zum richtigen Zeitpunkt wieder gestoppt, beziehungsweise herunter reguliert wird. Nur so kann der Fokus auf Geweberegeneration und damit auch auf Heilung gelegt werden.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Sowohl für die Aktivierung als auch das Herunterfahren sind Stoffe notwendig, die der Körper ausschüttet – sogenannte Zytokine. Hiervon gibt es proentzündliche und antientzündliche. Die erstgenannten locken Immunzellen an und aktivieren diese. Die antientzündlichen Zytokine beruhigen das Immunsystem wieder zur rechten Zeit. Das Immunsystem wird also moduliert, damit es einerseits reagiert, andererseits aber nicht übertreibt. Proentzündliche Zytokine lösen also eine Entzündungsreaktion aus. Hier ist zwischen einer akuten Heilentzündung und einer chronischen, stillen Entzündung zu unterscheiden. Liegt eine Verletzung oder eine Infektion vor, läuft die Heilentzündung ab.</p>
<h3>Enzyme spielen eine große Rolle</h3>
<p>Wurde eine Heilentzündung aktiviert, muss nach einigen Tagen das Immunsystem wieder beruhigt werden. Damit die antientzündlichen Zytokine ausgeschüttet werden können, müssen jedoch zunächst die proentzündlichen gebunden und aus dem Körper ausgeschieden werden. Hierfür ist eine Art Transporter-Protein zuständig. Dieses kann Zytokine aber nur aufnehmen, wenn es vorher durch Enzyme aktiviert wurde.</p>
<p>Wir können uns das wie bei einem Laster vorstellen. Damit dieser Ladung aufnehmen und abtransportieren kann, muss erst ein Bagger den LKW beladen. Genau das ist die Aufgabe von sogenannten proteolytischen Enzymen. Diese aktivieren das Protein mit Namen 𝛂-2-Makroglobulin, sodass es die Zytokine binden und zur Ausleitung aus dem Körper abtransportieren kann. Je älter der Mensch jedoch wird, desto mehr sinkt dessen Enzym-Konzentration (Proteolytische Serumkonzentration PSA) im Blut.</p>
<p>Etwa ab dem 40. Lebensjahr fällt die Konzentration spürbar. Das ist mit einer der Gründe, weshalb Verletzungen bei älteren Menschen schlechter heilen, als bei Kindern. Genau das ist auch der Grund, weshalb ältere Menschen sowohl bei der jährlichen Influenza als auch beim aktuellen Corona-Virus zu jenen gehören, bei denen die Erkrankung massiver verlaufen und im schlimmsten Fall auch tödlich enden kann.</p>
<h3>Warum können auch gesunde Sportler betroffen sein?</h3>
<p>Stellt sich nun die Frage, weshalb auch Menschen mittleren Alters von Komplikationen betroffen sein können, selbst vermeintlich gesunde Sportler? Hier gibt es mehrere Gründe. Gerade Menschen mittleren Alters, vor allem Männer, gehören oft zu einem Personenkreis, der besonders ehrgeizig ist. Berufliche Ziele werden verfolgt, parallel gibt es vielleicht auch noch eine Familie, um die sich gekümmert werden muss. Das kann zu einer chronisch erhöhten Stressbelastung führen.</p>
<p>Während in einer akuten Gefahrensituation, auch das ist Stress, das Immunsystem aktiviert wird, unterdrückt chronischer Stress das Immunsystem. In der Folge wird man infektanfälliger und kann Krankheiten weniger gut abwehren.</p>
<p>Wie ist das nun aber beim Sportler? Auch hier gibt es viele, die den beruflichen Ehrgeiz auch in den Sport übertragen: Höher, weiter und schneller lautet dann oftmals die Devise. Dadurch wird der Körper einerseits vermehrt einem hohen oxidativen Stress ausgesetzt, andererseits entstehen entsprechend viele Verletzungen.</p>
<p>Oxidativer Stress in zu hoher Menge wirkt wieder belastend auf das Immunsystem. Verletzungen werden wieder mit Heilentzündungen repariert. Dadurch werden, wie oben bereits beschrieben, Enzyme verbraucht. Je übermäßiger Sport betrieben wird und Regenerationszeiten nicht eingehalten werden, desto mehr wird das Immunsystem belastet und Enzyme für Heilentzündungen verbraucht.</p>
<p>Trifft der so belastete Körper nun auf einen – vielleicht auch noch unbekannten – Virus, muss sich das Immunsystem nun auch darum noch kümmern. Entweder reagiert es nun zu gering oder es kann mangels ausreichender Enzyme nicht mehr rechtzeitig herunter reguliert werden. Im schlimmsten Fall kann so eine Infektion, die sonst eher mild verlaufen würde, dazu führen, dass Komplikationen auftreten. Bis dahin, dass der Patient auf der Intensivstation beatmet werden muss und in einigen Fällen verstirbt.</p>
<p>Ist Sport also doch Mord? Nein, natürlich nicht. Auch hier gilt die alte Weisheit: Die Dosis macht das Gift. Wer regelmäßig Sport im aeroben Bereich betreibt, also im eher niedrigen Pulsbereich und Sauerstoffüberschuss, dazu ab und an einmal eine höher belastende Sporteinheit mit anschließenden ausreichenden Regenerationszeiten betreibt, stärk seinen Körper und sein Immunsystem. Außerdem werden so Stresshormone abgebaut.</p>
<h3>Gründe für die Quarantäne-Maßnahmen</h3>
<p>Auf der einen Seite ist, wie auch in diesem Beitrag, immer wieder zu lesen, dass COVID-19 in den allermeisten Fällen einen eher milden Verlauf hat. Auf der anderen Seite sieht man täglich Bilder massiver Quarantänemaßnahmen. Ohne weitere Aufklärung verwirrt das die Menschen und kann zu Ängsten und Panik führen. Die Gründe, weshalb mit allen möglichen Maßnahmen versucht wird, die Ausbreitung des Virus einzudämmen, sind, dass es eben ein beim Menschen noch sehr neuer und unbekannter Virus ist. Weiterhin gibt es aktuell noch keinen zugelassenen Impfstoff mit dem oben genannte Risikopatienten geschützt werden können. Wer das Virus abgewehrt hat, ist vermutlich anschließend immun.</p>
<p>Während bei der Influenza schon sehr viele Menschen verschiedene Formen dieser Erkrankung durchgemacht und damit eine gewisse Immunität aufgebaut haben (eine gewisse Form des Herdenschutzes), ist dies bei SARS CoV-2 aktuell nur bei den Menschen der Fall, die bisher als geheilt entlassen wurden. Der größte Teil der Menschheit ist mit diesem Virus noch nicht in Kontakt gekommen.</p>
<p>Ein weiterer Grund für die teils massiven Maßnahmen ist, dass Mutationen möglichst vermieden werden sollen. Je mehr Menschen ein Virus infiziert, desto wahrscheinlicher ist es, dass das Virus mutiert. Im Idealfall ist das Virus nach einer Mutation weniger gefährlich.</p>
<p>Das kann aber auch in die andere Richtung gehen. Hinzu kommt, dass derzeit die jährliche Influenza-Hochsaison ist. Die Ärzte möchten vermeiden, dass Influenza-Erkrankungen mit einer Vielzahl von Corona-Verdachtspatienten die Arztpraxen und Krankenhäuser über ihre Belastungsgrenzen bringen. Allein die starke Influenza-Saison 2017/2018 überforderte einige medizinische Einrichtungen.</p>
<h3>Besonnenheit und Respekt statt Panik und Hysterie</h3>
<p>Ist das SARS CoV-2 also so harmlos wie ein Schnupfenvirus? Sicherlich nicht. Es gilt hier durchaus besonnen zu reagieren und Respekt vor diesem Virus zu haben. Tun Sie etwas für sich und Ihr Immunsystem und achten Sie besonders darauf, dass Sie Ihrem Körper jeden Tag mit allen <strong><a href="https://www.pfefferminzia.de/mangel-im-ueberfluss-so-sinnvoll-sind-nahrungsergaenzungsmittel/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">notwendigen Nährstoffen</a></strong> versorgen.</p>
<p>Panik, Hysterie und Verschwörungstheorien sind kontraproduktiv und helfen keinem Menschen weiter. Im Gegenteil: Wer Angst und Panik verspürt, steht unter Dauerstress! Dieser unterdrückt, wie oben beschrieben, das Immunsystem und kann überhaupt erst anfällig für Erkrankungen machen. Ob nun für einen harmlosen Infekt, der Influenza, oder eben auch für SARS CoV-2.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 24 Mar 2020 10:30:26 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/03/coronavirus-4914028_1920_teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Joachim Haid</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So schnell muss die Krankenkasse bei Anträgen antworten]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Wichtiges Urteil für Versicherte]]></subTitle>
                                
                                <newsId>146</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/wichtiges-urteil-fuer-versicherte-so-schnell-muss-die-krankenkasse-bei-antraegen-antworten/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Krankenkassen können sich bei der Bearbeitung von Anträgen ihrer Versicherten nicht unbegrenzt Zeit lassen. Fällt innerhalb von drei Wochen keine Entscheidung, gilt der Antrag als genehmigt. Für den Fall, dass im Zuge der Prüfung ein Gutachten des Medizinischen Dienstes (MDK) eingeholt werden muss, verlängert sich diese Frist auf fünf Wochen. Und: Ein Aufschub ist nur dann möglich, wenn er begründet ist und die vorgeschriebene Form wahrt. Das urteilte jetzt das Sozialgericht Heilbronn.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Folgendes war passiert: Eine Frau hatte nach einer Magenbypass-Operation 40 Kilogramm abgenommen und bei ihrer Kasse die Kostenübernahme für hautstraffende Operationen an Armen, Beinen, Bauch und Brüsten beantragt. Erst nach fast sechs Wochen, erhielt sie die Mitteilung, dass die Kasse lediglich für die Straffung der Bauchpartie aufkommen werde. Sie klagte auf Übernahme auch aller weiteren OP-Kosten und bekam Recht. Zwar hatte die Krankenkasse der Frau innerhalb von fünf Wochen mitgeteilt, dass diese Frist zur Prüfung nicht ausreichen werde. Weil auf diesem Schreiben aber der Name des Sachbearbeiters und dessen Unterschrift fehlten, hatte es laut Gerichtsurteil keine aufschiebende Wirkung (AZ: S 14 KR 3166/18).</p>
<h3><strong>Bei Ablehnung Widerspruch einlegen</strong></h3>
<p>Dass gesetzlich Versicherte mit ihrer Krankenkasse um die Kostenübernahme streiten, kommt häufig vor. Etwa, wenn es um Rehamaßnahmen oder Hilfsmittel geht (z. B. Hörgeräte). Wird ein Antrag abgelehnt, können die Betroffenen innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Dies ist aber laut Stiftung Warentest oft recht mühsam. Zunächst einmal muss der Antrag ausführlich begründet sein – etwa warum der Versicherte ein besonderes Hörgerät statt des Standardmodells benötigt. Wird er dennoch abgelehnt, ist ein schriftlicher Widerspruch möglich. Nützt auch das nichts, bleibt Versicherten nur noch der Klageweg vor dem Sozialgericht, wobei es angesichts des komplizierten Sozialgesetzes in der Regel nicht ohne Anwalt geht.</p>
<h3><strong>Was bei der PKV gilt</strong></h3>
<p>Privat Versicherte sind hier insofern im Vorteil, dass der Leistungsumfang individuell gestaltet und detailliert im Vertrag festgelegt wird. Die Palette reicht von der einfachen Grundversorgung bis zur Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder auch alternativen Heilmethoden. Tipp: Privat Versicherte sollten am besten noch vor Beginn einer Behandlung prüfen, ob ihr Vertrag alle geplanten Leistungen abdeckt und sich im Zweifel direkt bei ihrer Kasse erkundigen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Wenn eine private Krankenversicherung die Kostenübernahme ablehnt, geschieht das meist mit der Begründung, die Leistung sei medizinisch nicht notwendig gewesen. „Medizinische Notwendigkeit“ bedeutet, dass die Behandlung wegen einer Krankheit durchgeführt werden muss und dass die therapeutischen Maßnahmen geeignet sind, diese Krankheit zu heilen oder zu lindern. Sollte die Versicherung eine solche Notwendigkeit nicht anerkennen, können Mitglieder schriftlich Beschwerde dagegen einreichen. Experten der Stiftung Warentest raten außerdem, bei Rückfragen der Versicherung den behandelnden Arzt um Informationen zu bitten. Schließlich besteht die Möglichkeit, sich zur Schlichtung an den Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung zu wenden – für Versicherte ist dieser Schritt kostenlos.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 20 Mar 2020 10:26:14 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/03/Kalender_Kategorie.jpg</imagePath>
                                
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                                                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Diese drei Varianten sollten Sie kennen]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Pflegezusatzversicherung ]]></subTitle>
                                
                                <newsId>145</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/pflegezusatzversicherung-diese-drei-varianten-sollten-sie-kennen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Alle gesetzlich Krankenversicherten sind automatisch auch pflegeversichert. Privatversicherte müssen dafür eine Pflege-Pflichtversicherung abschließen. Die Pflegeversicherung zahlt, sobald jemand länger als sechs Monate auf Unterstützung im Alltag angewiesen ist. Allerdings deckt die gesetzliche Pflegeversicherung längst nicht alle Kosten im Pflegefall komplett ab. Diese finanzielle Lücke können Sie durch eine private Pflegeversicherung schließen. Drei Modelle gibt es dafür: die Pflegetagegeldversicherung, die Pflegekostenversicherung und die Pflegerentenversicherung. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Für jeden, der im Alltag auf fremde Hilfe angewiesen ist, übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung beziehungsweise eine private Pflege-Pflichtversicherung einen Teil der Kosten und zahlt entsprechend Pflegegeld. Dabei können die Pflegebedürftigen selbst entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden wollen – beispielsweise durch ehren­amtlich Pflegende wie Familien­mitglieder oder auch Pflegefach­kräfte. Laut dem Bundesministerium für Gesundheit ist die Aufgabe der Pflegeversicherung „den pflegebedürftigen Menschen weitestgehend ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen“. Nach dem Sozialgesetzbuch XI gilt als pflegebedürftig, wer in seiner Selbstständigkeit und seinen Fähigkeiten gesundheitlich so beeinträchtigt ist, dass er deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen ist – ganz gleich welches Alter der Versicherte hat.</p>
<p>Damit es zur Zahlung durch die gesetzliche Pflegeversicherung kommt, muss der Patient mindestens sechs Monate und darüber hinaus derart beeinträchtigt sein. Allerdings deckt die soziale Pflegeversicherung häufig nicht alle Kosten der Pflege ab. Was über die gesetzlich festgelegten Höchstbeträge hinausgeht, müssen Versicherte aus eigener Tasche zahlen. Die Pflegeversicherung wird deshalb auch als "Teilkostenversicherung" bezeichnet. Wenn sich dieser Eigenanteil aber nicht aus dem Einkommen oder einem Vermögen des Pflegebedürftigen decken lässt, kann eine Pflege­zusatz­versicherung die Lücke schließen.</p>
<h3><strong>Die finanzielle Lücke bei der Pflegeversicherung schließen</strong></h3>
<p>Da durch die gesetzliche Pflegeversicherung nur die Grundversorgung abgesichert ist, aber oftmals die tatsächlichen Kosten für eine langanhaltende Pflege höher ausfallen dürften, kann sich eine zusätzliche private Vorsorge als sinnvoll erweisen. Diese drei Varianten gibt es:</p>
<ul>
<li>Pfleg­etagegeld­versicherung: Im Fall einer Pflegebedürftig­keit erhält der Versicherte damit gegen Nachweis der Pflegebedürftigkeit einen vereinbarten Geldbetrag für jeden Pflegetag – dieser ist frei verfügbar.</li>
<li>Pflege­kosten­versicherung: Sie erstattet nach der Vorleistung durch die soziale oder die private Pflegeversicherung die verbleibenden Kosten bis zu einer bestimmten Höhe. In jedem Fall muss bei der Pflege­kosten­versicherung eine Rechnung von einem professionellen Dienstleister über die erbrachten Leistungen vorgelegt werden.</li>
<li>Pflegerenten­versicherung: wird in Form einer Lebensversicherung angeboten. Über eine Pflegerente gibt es eine monatliche Rente in vereinbarter Höhe – sobald der Versicherte pflegebedürftig wird.</li>
</ul>
<h3><strong>Pflegetagegeldversicherung: Private Leistung mit staatlicher Zula</strong>ge</h3>
<p>Eine Pflegetagegeldversicherung ist aufgrund der flexiblen Einsatzmöglichkeiten eine sinnvolle Variante unter den Pflegezusatzversicherungen. Allerdings beinhaltet sie keinen Sparanteil. Verstirbt der Versicherte oder kündigt vorzeitig, gibt es keine anteilige Beitragsrückzahlung. Tritt ein Pflegfall ein, ist keine Einmalauszahlung durch die Krankentagegeldversicherung möglich. Die Höhe des Pflegegelds hängt vom Pflegegrad ab. Das bedeutet, die Pflegebedürftigkeit muss zunächst offiziell festgestellt werden. Bei einem niedrigen Pflegegrad wird meist nur ein Teil der vereinbarten Summe monatlich ausgezahlt, den vollen Tagessatz gibt es erst bei schwerer Pflegebedürftigkeit.</p>
<p>Auch wenn der Name Pflegetagegeldversicherung eine tägliche Auszahlung impliziert, wird die Versicherungssumme (wie zum Vertragsabschluss vereinbart) monatlich ausgezahlt. Sie können eine Pflegetagegeldversicherung bei allen Anbietern von privaten Krankenversicherungen abschließen. Es empfiehlt sich jedoch, eine solche Versicherung nur dann in Betracht zu ziehen, wenn sie nicht älter als 55 Jahre sind und nicht an schwerwiegenden Vorerkrankungen leiden. Denn im Regelfall wird bei Abschluss der Versicherung eine Gesundheitsprüfung durchgeführt und Ihr Antrag kann aufgrund individueller Risikofaktoren abgelehnt werden. Auch sollten Sie beachten, dass Ihre Beiträge während der Versicherungs-Laufzeit dynamisch angepasst werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie höhere Beiträge auch bei einer langen Laufzeit weiterzahlen können, sollten Sie sich einen Abschluss noch einmal gut überlegen. Den Tarif ruhen zu lassen, ist nämlich in der Regel nicht möglich und wer nicht weiterzahlt, steht schnell ohne Vertrag da und bereits eingezahlte Beiträge gehen dann ebenso verloren.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Wenn Sie monatlich einen Mindestbeitrag von zehn Euro selbst tragen, können Sie eine Pflegetagegeldversicherung mit fünf Euro pro Monat staatlich bezuschussen lassen. Das ist möglich, wenn Ihr Eigenanteil mindestens zehn Euro monatlich beträgt, die entsprechende Zusatzversicherung für alle Pflegegrade Leistungen vorsieht und für den Pflegegrad 5 mindestens 600 Euro im Monat vorgesehen sind.</p>
<h3><strong>Pflegekostenversicherung: Günstig aber nicht besonders flexibel</strong></h3>
<p>Eine Pflegekostenversicherung lohnt sich für diejenigen, die genau wissen, dass sie professionelle Hilfe bei der Pflege in Anspruch nehmen möchten und nicht durch Angehörige gepflegt werden (wollen). Denn eine Pflegekostenversicherung übernimmt nur Leistungen, die durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht oder stationär in einem Pflegeheim durchgeführt werden. Außerdem zahlt sie keine Beträge zur freien Verfügung aus. Alle Pflegekosten, die die Versicherung erstatten soll, müssen immer direkt mit dem Pflegedienstleister abgerechnet und der Versicherung dann als Rechnung vorgelegt werden. Es gilt daher: Bei dieser Art der Pflegezusatzversicherung wird nur der Teil der Rechnung übernommen, den die gesetzliche Pflegeversicherung nicht zahlt. Die Pflegekostenversicherung beteiligt sich somit auch nur an Leistungen, die auch im Leistungskatalog der gesetzlichen Pflegeversicherung enthalten sind.</p>
<p>Zwar gib es auch Pflegekostenversicherungen, die auch für häusliche Pflege durch Angehörige zahlt, aber nur in der Höhe dessen, was dem Patienten auch von der Pflegepflichtversicherung zusteht. Wer eine Pflegekostenversicherung als Ergänzung zur sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung abschließt, sichert sich in der Regel „mitwachsende“ Leistungen. Das bedeutet: Steigen die Pflegekosten im Laufe der Jahre, erhöht sich automatisch auch die Leistung der privaten Pflegezusatzpolice. Eine Pflegekostenversicherung übernimmt die Pflege im ambulanten Bereich durch professionelle Pflegedienste. Sie zahlt Hilfsmittel ganz oder zum Teil. Bei Fahrten zu Ärzten, Krankenhäusern oder Tagespflegeeinrichtungen erstattet sie die Transportkosten genau wie im Bereich der stationären Pflege die Transport- und Pflegekosten.</p>
<h3><strong>Pflegerentenversicherung: Die Pflichtversicherung durch eine private Rente ergänzen</strong></h3>
<p>Wer sich zur Absicherung gegen hohe Pflegekosten versichern möchte, wie sie nach Abzug des Pflichtanteils durch die gesetzliche Pflegeversicherung aus eigenem Einkommen, Rente oder Vermögen möglicherweise zu zahlen sind, kann dafür auch eine Pflegerenten­versicherung in Betracht ziehen. Je nach Schwere der Pflegebedürftig­keit bezieht der Versicherte darüber eine monatliche Rente und kann über den Betrag frei verfügen. Die Höhe der vollen Rente ist zwar fest vereinbart, kann aber auch etwas höher ausfallen. Denn Pflegerenten­versicherungen funktionieren nach dem Prinzip von Lebens­versicherungen, bei denen die Kunden an Über­schüssen beteiligt sind – falls sie denn erwirt­schaftet werden. Ein weiterer Vorteil von Pflegerenten­versicherungen sind die stabilen, da fest vereinbarten Beiträge während der Lauf­zeit. Auch können Versicherte wegen finanzieller Engpässe die Zahlung ganz oder für eine Zeit aussetzen. Wer verhindern möchte, dass dadurch seine Rente am Ende schrumpft, kann ausgelassene Beiträge auch nach­zahlen – das ist bei einigen Versicherern zumindest möglich.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Jedoch haben Stabilität und Flexibilität auch ihren Preis: Die Pflegerentenversicherung ist deutlich teurer als eine Pflege­kosten- oder Pfleg­etagegeld­police. Werfen Sie daher vor einem Abschluss unbedingt einen Blick darauf, welche Leistungen Sie über eine Pflegerenten­versicherung wann erhalten. Bei vielen Anbietern sind nämlich die Zahlungen der Pflegerentenversicherung nach dem Pflegegrad gestaffelt. Bei anderen Anbietern können Sie selbst festlegen, welchen Prozentsatz der versicherten Rentensumme Sie bei welchem Pflegegrad erhalten möchten.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 19 Mar 2020 10:56:01 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/04/1552994552-Pflege_hands_Pixabay_2906458_1920_.jpg</imagePath>
                                
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                        <item>
                                <title><![CDATA[So sichern Sie sich die Aufnahme in die PKV]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Optionsrecht]]></subTitle>
                                
                                <newsId>144</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/optionsrecht-so-sichern-sie-sich-die-aufnahme-in-die-pkv/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Über Optionstarife können sich Interessierte an einer privaten Krankenversicherung die Möglichkeit sichern, später ohne erneute Gesundheitsprüfung in die PKV zu wechseln. Der Gesundheitszustand wird praktisch eingefroren. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Optionstarife sind vor allem dann sinnvoll, wenn absehbar ist, dass Sie in nächster Zeit in eine private Krankenvollversicherung wechseln können. Als Angestellter müssen Sie dafür zum Beispiel die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) von derzeit 62.550 Euro brutto pro Jahr überschreiten. Vielleicht wollen Sie sich auch in absehbarer Zeit selbstständig machen oder Sie sind jetzt schon freiwillig gesetzlich krankenversichert und wollen sich eine Wechselmöglichkeit offenhalten. Der Vorteil: Später auftretende Erkrankungen werden nicht berücksichtigt und können so auch nicht zu Ausschlüssen, Beitragszuschlägen oder einer Ablehnung des Antrags führen.</p>
<p>Wichtig: Meist muss das Optionsrecht spätestens vor dem Erreichen eines festgelegten Alters ausgeübt werden. Ansonsten verfällt es. Ein Optionstarif gilt auch nur für die Gesellschaft, bei der er abgeschlossen wurde. Die Kosten für die reine Option ohne Zusatzversicherung betragen je nach Anbieter und Eintrittsalter zwischen drei und sechs Euro pro Monat.</p>
<h3>Für welche Versicherungen gilt ein Optionstarif?</h3>
<p>Optionstarife gelten generell für private Vollversicherungen. Es gibt aber auch Versicherer, die solche Tarife für Krankenzusatzversicherungen anbieten. Sinnvoll sind solche Zusatzpolicen vor allem für gesetzlich Krankenversicherte, die im Krankenhaus privat versichert sein möchten, obwohl ihr Gehalt unterhalb der BBG liegt. Sie können sich so zum Beispiel Extra-Leistungen wie ein Einbettzimmer oder eine Chefarztbehandlung sichern.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Über einen entsprechenden Optionstarif, bei dem vor Vertragsbeginn die Prüfung des Gesundheitszustands erfolgt, können sie sich außerdem die Möglichkeit auf einen Wechsel in die Vollversicherung erhalten. Ein weiterer Vorteil dieser Kombination: Je nach Anbieter werden leistungsfreie Zeiten aus der Zusatzversicherung später bei der Vollversicherung angerechnet.</p>
<p>Eine weitere Variante von Optionstarifen sichert Privatversicherten die Möglichkeit, innerhalb der PKV ohne Risikozuschläge, Wartezeiten oder Leistungsausschlüsse in einen leistungsstärkeren Tarif zu wechseln. Auch hier ist keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 12 Mar 2020 16:25:33 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554290066-people_Pixabay_2592247_1920.jpg</imagePath>
                                
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                        <item>
                                <title><![CDATA[Wichtiger Schutz für Unternehmer]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Vermögensschadenhaftpflicht]]></subTitle>
                                
                                <newsId>143</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/wichtiger-schutz-fuer-unternehmer/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Wer, wie Rechtsanwälte oder Steuerberater, andere berät oder wie ein Architekt die Bauausführung plant, trägt eine besondere Verantwortung. Geschieht hier ein Fehler, kann dieser große finanzielle Folgen haben. Davor kann eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) schützen. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür geradestehen. Das ist gesetzlich geregelt – jedenfalls ganz grundsätzlich. Doch wie das im Einzelfall aussieht, ist sehr komplex und hängt von vielen Umständen ab. Darum ist eine Versicherung, die hier eine finanzielle Absicherung anbietet, ebenso komplex.</p>
<p>Die Haftpflichtversicherungen beispielsweise für Unternehmen machen das deutlich. So sind Vermögensschäden in der Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen, die als Folge eines Personen- oder Sachschadens entstehen. Man bezeichnet diese als „unechte Vermögensschäden“.</p>
<p>Ein Beispiel: Es ist Winter. Eine Kundin betritt ein Ladengeschäft und rutscht im Eingangsbereich aus. Sie bricht sich dabei in einem komplizierten Bruch das Bein. Die Betriebshaftpflichtversicherung der Ladenbesitzerin kommt für den erlittenen Schaden der Kundin, etwa für die Behandlungskosten, auf. Doch die Geschädigte ist selbstständig und kann, da sie operiert werden muss, einige Zeit lang überhaupt nicht arbeiten und später nur eingeschränkt. Dieser Verdienstausfall ist ein Vermögensschaden und dann als Folge des Personenschadens ebenfalls über die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Anders sieht das beim „echten Vermögensschaden“ aus. Auch dazu ein Beispiel: Die noch junge Internetagentur gestaltet die Homepage eines Onlineshops. Unglücklicherweise werden einige Produkte dabei falsch ausgepreist – und zwar zu günstig. Der Shop geht online und der Schaden ist geschehen. Der Onlineshop beansprucht Schadenersatz für den entgangenen Umsatz. Im Falle solcher Forderungen kann eine  Vermögensschadenhaftpflichtversicherung einspringen.</p>
<h3><strong>Was ist ein Vermögensschaden?</strong></h3>
<p>Bei einem Vermögensschaden verhält es sich wie bei einem Sach- oder Personenschaden auch: Der Verursacher muss für den entstandenen, oft sehr großen Schaden aufkommen. Davor kann eine Haftpflichtversicherung schützen. Denn sie springt ein, wenn der Geschädigte einen berechtigten Anspruch gegen den Versicherungsnehmer hat.</p>
<p>Diesen Anspruch prüft der Versicherer anhand von Aussagen und wichtigen Dokumenten. Dabei wird die Forderung selbst überprüft, aber auch deren Höhe. Ungerechtfertigte Ansprüche werden abgewehrt. Der Vermögenschaden wird entsprechend der Deckungssumme beglichen. Zudem kommt die VSH für die Kosten der Rechtsberatung auf.</p>
<p>Wie schnell ein Schaden entstehen kann, kann noch ein weiteres Beispiel dokumentieren: Der Rechtsanwalt beurteilt die Situation seines Mandanten falsch und daraufhin entsteht dem Mandanten ein hoher Schaden. Da der Fehler des Juristen zu den Kosten geführt hat, fordert der Mandant von seinem Rechtsbeistand einen Ersatz.</p>
<h3><strong>Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?</strong></h3>
<p>Das hängt von den beruflichen Risiken ab. Je höher das Risiko und eine mögliche Schadensumme, desto höher sollte die Versicherungssumme gewählt werden. Denn nur damit kann sich der Unternehmer gewiss sein, dass er im Schadenfall die Forderungen erfüllen kann. Der Fehler eines Bauingenieurs oder Architekten beim Bau einer teuren Immobilie kann schnell einen Schaden in Millionenhöhe nach sich ziehen. Eine Versicherungssumme in Höhe von 400.000 Euro, die vielleicht bei einem normalen Einfamilienhaus ausreicht, wäre hier zu gering. Daher ist es schwierig hier, eine pauschale Versicherungssumme zu empfehlen.</p>
<p>Die Kosten einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung orientieren sich an der Deckungssumme. Ist sie höher, ist es auch der Beitrag, der für die Absicherung bezahlt werden muss.</p>
<h3><strong>Für wen ist eine Vermögensschadenhaftpflicht empfehlenswert?</strong></h3>
<p>Für Unternehmer, Freiberufler, Selbstständige, aber auch für Stiftungen, Vereine und Verbände ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ratsam. Sobald durch einen Fehler im Dienstleistungsgewerbe, und der kann jedem schnell geschehen, anderen ein Schaden geschieht, können die Schadenersatzforderungen daraus rasch die berufliche und private Existenz bedrohen.</p>
<p>Insbesondere in den beratenden, planenden und treuhänderisch tätigen Berufsgruppen sowie bei Gutachtern ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung empfehlenswert. Manchmal nicht nur das, in manchen Bereichen entscheidet das Vorhandensein dieser Police darüber, ob der Auftrag überhaupt erteilt wird, etwa in der Branche der Informationstechnologie.</p>
<p>Andere wiederum, zum Beispiel Versicherungsmakler, Anwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die Ausübung ihres Berufes vorzuweisen.</p>
<h3><strong>Was passiert im Schadenfall?</strong></h3>
<p>Ist ein Schaden eingetreten, sollte der Versicherer am besten gleich kontaktiert werden. Von Schuldbekenntnissen oder gar Zahlungen ist dem Versicherungsnehmer abzuraten. Vielmehr sollten alle notwendigen Unterlagen zusammengetragen und dem Versicherer zur Prüfung überlassen werden. Dort schauen die Experten, ob und in welcher Höhe dann Schadenersatz geleistet werden muss.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 11 Mar 2020 15:51:31 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/03/life-saver-ring-1612456_2000.jpg</imagePath>
                                
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                        <item>
                                <title><![CDATA[Krankenversicherung: So funktioniert es mit dem Heilpraktiker]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Alternative Medizin]]></subTitle>
                                
                                <newsId>142</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/alternative-medizin-krankenversicherung-so-funktioniert-es-mit-dem-heilpraktiker/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Heilpraktikerbehandlungen werden immer beliebter. Sie gehören allerdings nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und müssen daher selbst bezahlt werden. Abhilfe kann da eine ambulante Krankenzusatzversicherung leisten, die diese Kosten übernimmt.  </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Ob traditionelle chinesische Medizin, Osteopathie oder Homöopathie – alternative Heilverfahren erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Laut einer Umfrage des Statistikportals Statista.de hat die Hälfte der Deutschen deshalb schon einmal einen Heilpraktiker aufgesucht. Die häufigsten Gründe sind Kopfschmerzen oder Migräne, gefolgt von Rückenschmerzen und Magen-Darm-Erkrankungen. Diese Entwicklung schlägt sich auch in der Zahl der Heilpraktiker nieder: Sie ist in den letzten fünf Jahren von rund 35.000 auf 45.000 gestiegen.</p>
<h3><strong>Wer übernimmt die Kosten eines Heilpraktikers?</strong></h3>
<p>Allerdings gehören die meisten Leistungen eines Heilpraktikers nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Das bedeutet, dass der Patient selbst für die Behandlung aufkommen muss. Abhilfe kann hier eine separate ambulanten Krankenzusatzversicherung schaffen, die üblicherweise die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung übernimmt. Je nach Tarif zahlt diese dann meist zwischen 80 und 100 Prozent der anfallenden Kosten. Die Erstattung wird oft auf eine bestimmte Summe pro Jahr begrenzt und in den ersten ein bis drei Jahren gedeckelt.</p>
<p>Weitere wichtige Punkte, die beim Abschluss einer ambulanten Krankenzusatzversicherung mit Heilpraktikerbehandlung berücksichtigt werden sollten, sind die Gesundheitsprüfung, die Wartezeit sowie die Mindestvertragslaufzeit. Manche Tarife werden ohne Wartezeit oder mit bis zu drei Monaten sowie ohne oder mit vereinfachten Gesundheitsfragen angeboten.</p>
<p>Neben dem Besuch beim Heilpraktiker sehen die Leistungen darüber hinaus die Erstattung bei Brillen, Impfungen und Vorsorgeleistungen vor, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird. Darüber hinaus übernehmen manche Versicherer die Kosten für Arzneimittel-Zuzahlungen, für Heil- und Hilfsmittel sowie für die Fahrten zu ambulanten Behandlungen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p><strong>Heilpraktikerbehandlung in der PKV</strong></p>
<p>In der privaten Krankenversicherung gilt wie in der gesetzlichen, dass die Behandlung eines Heilpraktikers nicht in den Standardkatalog gehört. Jedoch kann der Versicherungsnehmer bei Abschluss seiner individuellen Absicherung den Bereich der Heilpraktikerbehandlung einschließen.</p>
<p>&nbsp;</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 02 Mar 2020 16:51:04 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554813157-christopher-campbell-40367-unsplash.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Welche Vor- und Nachteile ein Tarifwechsel mit sich bringt]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Private Krankenversicherung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>141</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/private-krankenversicherung-welche-vor-und-nachteile-ein-tarifwechsel-mit-sich-bringt/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Steigende Kosten für den medizinischen Fortschritt sowie eine steigende Lebenserwartung zwingen private Krankenversicherer regelmäßig dazu, ihre Beiträge anzupassen. Für die Versicherten bedeutet das höhere Kosten. Ein Tarifwechsel innerhalb der Versicherungsgesellschaft kann hier Abhilfe schaffen.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Lohnenswert ist das natürlich immer dann, wenn ein günstigerer Tarif die gleichen Leistungen bietet. Als Privatpatient sollte man deshalb regelmäßig den eigenen Tarif mit vergleichbaren Produkten des Versicherers prüfen (lassen). Das empfiehlt sich vor allem für langjährig Versicherte. Laut Verbraucherzentrale Bundesverband muss das Unternehmen einen Antrag auf Tarifwechsel jederzeit annehmen. Dabei bleiben die Rechte aus Ihrem Vertrag erhalten, und die bisherige Alterungsrückstellung wird angerechnet. Das Recht auf einen Tarifwechsel regelt Paragraf 204 des Versicherungsvertragsgesetzes.</p>
<h3><strong>Kostensenkung durch höheren Selbstbehalt</strong></h3>
<p>Eine weitere Möglichkeit, um die monatlichen Beiträge für die PKV zu senken, besteht in einer Erhöhung des Selbstbehalts. Allerdings sollte dieser nicht zu hoch angesetzt werden. Denn wer beispielsweise zusagt, jährlich 1.000 oder 2.000 Euro selbst für Arztbesuche und Behandlungen übernehmen zu wollen, muss diesen Betrag auch dauerhaft stemmen können. Denn den Selbstbehalt können Sie nicht einfach wieder senken, dazu ist in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig.</p>
<h3><strong>Nachteile bei Anbieterwechsel </strong></h3>
<p>Wenn Sie nicht nur den Tarif, sondern auch den Versicherer wechseln möchten, verlieren Sie einen Großteil Ihrer Altersrückstellungen. Außerdem müssen Sie sich beim Wechsel des Anbieters einer neuen Gesundheitsprüfung unterziehen. Bei einem internen Wechsel fällt diese üblicherweise weg. Gibt es bereits Vorerkrankungen, die beim Abschluss des ersten Vertrages nicht bestanden, wird der monatliche Beitrag aufgrund eines Risikozuschlags vermutlich höher ausfallen. Verbraucherschützer raten Privatversicherten deshalb davon ab, einen Tarifwechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen zu vollziehen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung</strong></h3>
<p>Auch ein Wechsel von der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur selten eine gute Option. Darauf weist das Ratgeberportal Finanztip.de hin. Zum einen ist ein Wechsel ab 55 Jahren schwierig, heißt es dort. Und wer erst in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens wechselt, darf nach dem Ende seiner Berufstätigkeit in der Regel nicht in die Krankenversicherung der Rentner, sondern muss sich freiwillig versichern und zahlt daher im Alter höhere Versicherungsbeiträge.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 02 Mar 2020 10:38:26 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/05/1554290259-natanael-melchor-465383-unsplash.jpg</imagePath>
                                
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                        <item>
                                <title><![CDATA[Lohnt sich der Verkauf einer Lebensversicherung?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Verkaufen statt kündigen]]></subTitle>
                                
                                <newsId>140</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/verkaufen-statt-kuendigen-lohnt-sich-der-verkauf-einer-lebensversicherung/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Lebensversicherungen werfen in der aktuellen Niedrigzinsphase immer weniger Rendite ab. Da denken viele Kunden über eine Kündigung der Police nach. Allerdings ist das meist mit hohen Verlusten verbunden. Experten raten eher zu einem Verkauf.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Klassische kapitalbildende Lebensversicherungen stehen bekanntermaßen unter Druck. Aufgrund der historisch niedrigen Zinsen ist es für die Versicherungsgesellschaften kaum noch möglich, die einmal gemachten Rendite-Zusagen zu realisieren.</p>
<p>Dieser Umstand lässt den einen oder anderen Kunden auf den Gedanken kommen, seine Police zu kündigen und die monatlichen Beiträge lieber in andere Anlageformen zu investieren. Manchmal steht hinter so einem Entschluss auch ein finanzieller Engpass, der kurzfristig geschlossen werden muss. Laut Finanztip.de haben Sparer im Jahr 2017 Lebensversicherungen im Wert von etwa 12,7 Milliarden Euro gekündigt.</p>
<p>Doch Achtung: Wer seine Lebensversicherung kündigt, muss mit Abzügen rechnen: Sparer haben Abschlusskosten gezahlt und verzichten auf höhere Altbestandszinsen sowie den Bonus zum Laufzeitende. Es können auch Steuern oder Stornogebühren anfallen. Ein Verkauf der Police auf dem Zweitmarkt ist nach Ansicht vieler Experten die bessere Alternative.</p>
<h3><strong>Todesfallschutz kann bei Verkauf bestehen bleiben </strong></h3>
<p>Mittlerweile gibt es mehrere Unternehmen, die sich auf den Handel mit Lebensversicherungen spezialisiert haben und fest in diesem Zweitmarkt etabliert sind. Dazu zählen zum Beispiel Policen Direkt, Partner in Life, Winninger und Cashlife.</p>
<p>Der Rückkaufswert muss meist bei mindestens 10.000 Euro liegen. Der Ankäufer übernimmt dann alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Er zahlt weiterhin die Beiträge und erhält am Ende der Laufzeit das Kapital. Der Verkäufer bleibt üblicherweise weiterhin Versicherungsnehmer. Der Vorteil: Der Todesfallschutz bleibt trotz Verkauf erhalten. Laut Verbraucherzentrale Bundesverband gibt es sogar Ankaufsmodelle, bei denen zusätzliche Versicherungen wie beispielsweise eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) bestehen bleiben können.</p>
<h3><strong>Immer mehrere Angebote einholen!</strong></h3>
<p>Vor einem Verkauf sollten unbedingt verschiedene Angebote eingeholt werden, denn nicht alle Offerten sind auch seriös. Tipp: Gehört die ankaufende Firma dem Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt für Lebensversicherungen (BVZL) e.V. an, gelten gewisse Qualitätsrichtlinien. Versicherte sollten darauf achten, dass sowohl die Preisangebote für den Ankauf kostenlos und unverbindlich erstellt werden als auch der Ankauf selbst unentgeltlich erfolgt, rät der Verbraucherzentrale Bundesverband. Der Kaufpreis sollte zudem immer sofort und in einer Summe ausgezahlt werden.</p>
<p>Der Betrag, den die Aufkäufer von Lebensversicherungen zahlen, liegt meist zwischen 2 und 5 Prozent über dem Rückkaufswert des Versicherers. Manche Anbieter wünschen sich eine gewisse Restlaufzeit des Vertrages. Die schwankt zwischen einem und 15 Jahren.</p>
<h3><strong>Steuer beim Verkauf von Lebensversicherungen</strong></h3>
<p>Für den Gewinn aus dem Verkauf einer Lebensversicherung, die vor 2005 abgeschlossen wurde, fällt keine Steuer an. Jedenfalls dann, wenn der Vertrag bereits mindestens zwölf Jahre gelaufen ist – und das trifft ja mittlerweile auf alle diese Verträge zu. Bei Verträgen, die später abgeschlossen wurden, fällt auf den Gewinn Abgeltungssteuer an.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Alternativen zur Kündigung und zum Verkauf </strong></h3>
<p>Wer seine Police weder kündigen noch verkaufen möchte, aber eventuell Geld benötigt, kann den Vertrag auch in Form eines Policendarlehens beleihen. Nach Einschätzung des Vergleichsportals Verivox eignet sich diese Variante besonders für Versicherungsnehmer mit schwacher Bonität als Alternative zu einem teureren Bankkredit. Eine weitere Alternative besteht in der Beitragsfreistellung. Dadurch wird sowohl der Versicherungsschutz abgesenkt als die Ablaufleistung gemindert. Grundsätzlich bleiben die Ansprüche aus der Überschussbeteiligung bestehen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 26 Feb 2020 15:54:47 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554290804-ibrahim-rifath-789914-unsplash.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Deutschlands Ärzte unterschätzen das Cyberrisiko]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Diebstahl von Patientendaten]]></subTitle>
                                
                                <newsId>139</newsId>
                                
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                                <teaser><![CDATA[<p>Ärzte tragen große Verantwortung für die Gesundheit ihrer Patienten und für ihre hochsensiblen Daten. Laut Umfrage des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben Hacker in Arztpraxen aber erstaunlich leichtes Spiel. Angehörige der Heilberufe geben wenig auf Passwort- und Datenschutz. Höchste Zeit also, die unzureichende IT-Sicherheit auszubauen – ebenso wie den Cyberversicherungsschutz. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Die jüngste Untersuchung zur IT-Sicherheit im Gesundheitssektor im Auftrag des GDV offenbart, wie blauäugig Ärzte, Apotheker und andere Heilberufler mit sensiblen Patientendaten umgehen. Michael Wiesner vom Chaos Computer Club überprüfte die Praxis-IT und entdeckte dabei erhebliche Sicherheitslücken. „Von außen sind die untersuchten Praxen in der Regel gut abgesichert, doch bei Passwörtern schludern fast alle Ärzte“, so der Cyber-Sicherheitsexperte. 90 Prozent aller Mediziner verwenden noch immer leicht zu knackende Passwörter wie „Behandlung“ oder den Namen der Praxis. Mehr als 75 Prozent halten es für unwahrscheinlich, dass Hacker sie und ihre Praxis über das Internet mit entsprechenden Schadprogrammen attackieren könnten.</p>
<h3><strong>Kein Gefahrenbewusstsein</strong></h3>
<p>Das Gefahrenbewusstsein scheint in der Ärzteschaft kaum vorhanden zu sein. Kaum ein Arzt plant laut GDV-Umfrage kurzfristig in die eigene IT-Sicherheit zu investieren, um sich gegen Cyberkriminalität besser zu wappnen. Vielen Medizinern mangelt es offenbar auch an der nötigen IT-Fachkompetenz. Was viele vergessen, ist, dass mangelnde Sicherheit nicht nur negative Folgen für die Patienten haben kann, sondern auch einen Imageverlust bedeutet, der zu einem Umsatzrückgang führen kann.</p>
<p>Nach Einschätzung von Experten der Computerzeitschrift "c't" sind bei durchschnittlich 850 Patienten, die pro Quartal einen Arzt aufsuchen, mehr als 8,5 Millionen Patientendatensätze deutschlandweit akut von Diebstahl bedroht. Die Daten bedeuteten für Hacker bares Geld - pro Datensatz kassierten sie bis zu 2000 Euro. Die Daten werden zum Beispiel genutzt, um Personen zu erpressen oder um gezielt Werbemails zu verschicken.</p>
<h3><strong>So können sich Ärzte vor Cyberkriminalität schützen</strong></h3>
<p>Eine Sofortmaßnahme, um einen externen Zugriff auf Praxissysteme und -daten zu verhindern, ist ein professionelles Datensicherungskonzept. Unter anderem gehören dazu die sichere Datenverschlüsselung sowie Zugangs- und Zugriffskontrollen. Über die genauen Vorgaben und nötigen Umsetzungen für mehr IT-Sicherheit informiert beispielsweise die Website <a href="http://www.gematik.de/">Gematik</a>. Hier werden Informationen rund um das Thema Cybersicherheit vom Bundesministerium für Gesundheit und führenden Organisationen des Gesundheitswesens gebündelt.</p>
<p>Auch Cyberpolicen können Ärzte vor dem wirtschaftlichen Supergau schützen, den ein Cyberangriff nach sich ziehen kann. Neben einem Haftpflichtschutz für Vermögensschäden fangen gute Cyberpolicen zum Beispiel finanzielle Folgen durch Betriebsunterbrechungen auf, unterstützen bei der Wiederherstellung verlorener Daten und helfen mit speziell dafür eingerichteten Hotlines in Krisensituationen und bei der Zusammenarbeit mit Behörden. Der Versicherungsschutz reicht teilweise sogar bis hin zur Übernahme von Erpressungsgeldern.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Vor dem Abschluss einer Cyberversicherung sollten Ärzte sich gründlich mit den Angeboten auseinandersetzen. Komplettpolicen, die neben einem Eigenschaden- und Haftpflichtschutz auch garantierte Assistance-Leistungen anbieten, sind oft die bessere Wahl.  Dabei gilt es, bei der Wahl der Cyberversicherung nicht nur auf die abgesicherten Kosten zu achten. Ebenso wichtig ist die Verfügbarkeit fachkundiger Datenschutzforensiker und -anwälte. Mindeststandard sollten die Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen für Cyber des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sein</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 19 Feb 2020 17:02:52 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/06/1554289926-doctor-1149149_1920_pixabay.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Anette Bierbaum</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Warum das Zahnimplantat aus dem Ausland nicht immer günstiger ist]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Für den Zahnersatz nach Polen ]]></subTitle>
                                
                                <newsId>138</newsId>
                                
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                                <teaser><![CDATA[<p>Mit zunehmendem Alter lässt teurer Zahnersatz so manches Lächeln gefrieren. Günstige Alternative: Das Zahnimplantat aus dem Ausland. Doch lohnt sich der Zahn-Kurztrip nach Polen, Luxemburg oder Belgien überhaupt? Oder kommt das dicke Ende nach der Rückreise? </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Zahnersatz ist in Deutschland teuer und die gesetzlichen Krankenkassen zahlen wenig. Ein Zahnimplantat kostet rund 2000 Euro. Wer gleich mehrere marode Zähne bei seinem Zahnarzt in Deutschland behandeln lässt, kommt schnell auf den Betrag eines Kleinwagens.</p>
<p>Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen von den Kosten für den Zahnersatz nur einen Bruchteil: 50 Prozent einer Standardlösung – etwa für eine Brücke aus einer Metall-Legierung. Eine von der Regelversorgung abweichende Zahnprothese wie eine verblendete Krone oder ein Implantat ist Sache der Patienten. Die aus der Sockelleistung entstehenden Mehrkosten darf jeder selbst tragen. Ein lückenlos gepflegtes Gebiss wird so zu einer Frage des Einkommens.</p>
<h3>Im Trend: für das Zahnimplantat über die Grenze</h3>
<p>Immer mehr Patienten packen inzwischen ihre Koffer und reisen zur wesentlich günstigeren Stippvisite über die Grenze. Ein schneller Kurztrip nach Polen, Tschechien oder Ungarn, nach Luxemburg oder Belgien, per Billigflieger auf die Balearen – Brücke inklusive: das klingt gut und preiswert. Wo Zahnersatz im Ausland am günstigsten ist, verraten einschlägige Seiten im Internet. Laut Werbeversprechen soll ein Zahnimplantat in Polen und anderen osteuropäischen Ländern 50 bis 80 Prozent günstiger sein als beim Zahnarzt in Deutschland. So wundert es nicht, dass Zahnarzt-Tourismus boomt.</p>
<h3>Heil- und Kostenplan gilt auch für das Ausland</h3>
<p>Für eine Zahnarzt-Behandlung im Ausland spricht im Prinzip nichts, meint Dörte Elß von der Verbraucherzentrale Berlin. Aus Sicht der Verbraucherschützerin kann sich das finanziell durchaus lohnen. Allerdings müssten bei der Kostenplanung immer auch die Reise- und Übernachtungskosten berücksichtigt werden. Außerdem gilt: Auch bei Zahnersatzbehandlungen im Ausland muss vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan von der Krankenkasse genehmigt werden. Das Dokument muss in deutsch abgefasst sein und die genaue Behandlung und deren Kosten aufführen.</p>
<h3>Auf die Qualität achten</h3>
<p>Wer im Ausland zum Zahnarzt geht, geht auch ein Risiko hinsichtlich der Qualität ein. Darauf weist Dr. Viktor-Emil Karapetian, Zahnarzt und Oralchirurg des Carree Dental in Köln, hin. „Günstige Preise für Implantate im Ausland mögen verlockend sein. Doch das Risiko ist groß, hier an unzulänglich qualifizierte, unerfahrene Dentalchirurgen zu geraten oder an Anbieter, die günstig, aber mit minderwertigen Materialien arbeiten", so Karapetian. Was nicht vergessen werden solle, seien mögliche Folgekosten. „Oft sind Nachbehandlungen und Nachbesserungen schwierig zu bekommen und mit weiteren kostspieligen Reisen verbunden. In Deutschland besteht eine zweijährige Gewährleistungspflicht, in anderen Ländern oft nicht."</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Hinzu kommt, dass der Hauszahnarzt in Deutschland womöglich keine Nachbesserungen vornehmen wird, da er keine Haftung übernehmen möchte. Die Bundeszahnärztekammer empfiehlt daher, die Entscheidung über den Herstellungsort des Zahnersatzes mit ihm abzusprechen. Andernfalls könnte der Zahnarzt die gesamte Behandlung wiederholen wollen – und das geht dann noch einmal ins Geld.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 19 Feb 2020 15:36:24 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/06/1554290295-dentist_Pixabay-428646_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Anette Bierbaum</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wie gesund ist Fasten wirklich?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Die Reset-Taste für den Körper]]></subTitle>
                                
                                <newsId>137</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/die-reset-taste-fuer-den-koerper-wie-gesund-ist-fasten-wirklich/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Wenn das Frühjahr naht, nehmen sich viele Menschen vor, mehr Sport zu treiben und sich gesünder zu ernähren, um Gewicht zu verlieren. Fasten kann da ein erster Schritt sein. Allerdings geht es dabei – anders als bei einer Diät – nicht darum, überflüssige Pfunde zu verlieren. Das ist eher ein Nebeneffekt.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Fastenzeiten kennen fast alle großen Religionen, ob Christentum, Islam, Buddhismus oder Judentum. Damit soll den Gläubigen ein Weg aufgezeigt werden, wie sie sich stärker auf Gott konzentrieren können. Vorbilder sind die Religionsstifter selbst. Ihre göttlichen Botschaften empfingen sie häufig während einer Zeit des Rückzugs und der Enthaltsamkeit.</p>
<h3><strong>Positive Auswirkungen auf die Gesundheit</strong></h3>
<p>Fasten hat aber nicht nur eine spirituelle, sondern auch eine medizinische Dimension. Seine positive Wirkung auf die Gesundheit ist durch Studien belegt. Durch den deutschen Arzt Otto Buchinger (1878–1966) wurde besonders das sogenannte Heilfasten populär.</p>
<p>Das „Entschlacken“, wie er seinen Ansatz nannte, soll chronische Krankheiten wie Migräne oder Asthma lindern, aber auch bei Magen-Darm-Problemen, Diabetes und Herz-Kreislauferkrankungen Abhilfe schaffen. Buchinger selbst war rheumakrank und nutzte den weitgehenden Nahrungsverzicht, um die Selbstheilungskräfte seines Körpers zu mobilisieren.</p>
<p>Die Ärztegesellschaft Heilfasten und Ernährung (ÄGHE) definiert Fasten als den „freiwilligen Verzicht auf feste Nahrung und Genussmittel für begrenzte Zeit“. Richtig durchgeführt, gebe es dabei kein Hungergefühl und auch die Leistungsfähigkeit eines Menschen bleibe erhalten. „Fasten betrifft den Menschen in seiner Einheit von Körper, Seele und Geist", so die ÄGHE. Der menschliche Organismus verfüge über die Möglichkeit einer „Ernährung von Innen“ aus eigenen Reserven.</p>
<h3><strong>Fasten nach Buchinger</strong><b></b></h3>
<p>Bei einer Fastenkur nach Buchinger wird nur getrunken (mindestens 2,5 Liter pro Tag). Erlaubt sind neben Wasser oder Tee auch Gemüsebrühe sowie Obst- und Gemüsesäfte. Insgesamt sollten nicht mehr als 500 Kilokalorien täglich aufgenommen werden. Sobald die Nahrungsaufnahme pausiert, verändert sich der Stoffwechsel. Laut ÄGHE geschieht das in Etappen. Dabei würden anfangs die in der Leber gespeicherten Kohlenhydrate abgebaut. Danach greife der Körper auf Eiweiß zur Gewinnung von Glykose zurück. Im weiteren Verlauf werde Fett abgebaut und die Fettverbrennung steigere sich auf bis zu 95 Prozent.</p>
<h3><strong>Ernährungsumstellung nach dem Fasten</strong></h3>
<p>Bei Patienten mit Adipositas kann eine überwachte Fastenkur den Einstieg ins Abnehmen erleichtern. Nicht zuletzt bietet sie die Möglichkeit, die Ernährungsweise komplett umzustellen. Die Fastenkur sollte laut Buchinger zwischen zwei und vier Wochen dauern. Eine solche Auszeit kann oder will sich aber nicht jeder nehmen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Das derzeit im Trend liegende Intervallfasten kann eine Alternative sein. Hier wird nicht tagelang gefastet, sondern für lediglich 16 Stunden. Eine Mahlzeit, entweder das Frühstück oder das Abendessen, fällt dabei weg. In den verbleibenden acht Stunden gibt es zwei Essen, dazwischen nichts. Ebenso positiv kann die Fastenmethode 5:2, also fünf Tage normal essen und zwei Tage fasten, sein. Auch hier kommen die gesundheitlichen Vorteile zum Tragen.</p>
<h3><strong>Kostenübernahme</strong></h3>
<p>Wird für das Heilfasten eine Klinik ausgesucht, die von den gesetzlichen Krankenkassen für die medizinische Vorsorge und Rehabilitation anerkannt ist, können sich Kassenmitglieder bei einer entsprechenden Diagnose dort behandeln lassen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 13 Feb 2020 09:49:51 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554290082-uva_Pixabay_292152.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Welche Versicherung haftet bei Sturmschäden?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Orkantief Sabine]]></subTitle>
                                
                                <newsId>136</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/orkantief-sabine-welche-versicherung-haftet-bei-sturmschaeden/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Umgestürzte Bäume, zerstörte Dächer, beschädigte Autos und Hunderte Flug- und Zugausfälle – das Orkantief „Sabine“ hat Deutschland mit voller Wucht getroffen. Die Schäden gehen in die Millionen. Betroffene Hausbesitzer fragen sich jetzt besorgt, welche Versicherung für die Kosten aufkommt und was sie bei der Schadenmeldung beachten sollten.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Schäden am Haus deckt üblicherweise eine Wohngebäudeversicherung ab. Schäden im Haus werden von der Hausratversicherung reguliert. Auch Folgeschäden, etwa wenn durch das zerstörte Dach Regenwasser eindringt, sind üblicherweise eingeschlossen. Allerdings haften die Gesellschaften erst ab Windstärke 8, was einer Windgeschwindigkeit ab 62 Stundenkilometern entspricht. Laut Verbraucherzentrale Bundesverband reicht als Nachweis meist aus, dass es vorher eine offizielle Sturmwarnung gegeben hat und auch Häuser in der Nachbarschaft beschädigt worden sind.</p>
<p>Für Sturm-Schäden an parkenden Autos, die zum Beispiel durch herabfallende Dachziegel verursacht wurden, ist übrigens die Teilkasko des Autohalters in der Zahlungspflicht.</p>
<h3><strong>Was zählt zum Wohngebäude?</strong></h3>
<p>Zum Wohngebäude gehören all jene Teile, die fest mit dem Gebäude verbaut sind, beispielsweise Fenster, Türen und Treppen. Als Grundsatz gilt: Alles, was ich bei einem Umzug nicht mitnehmen kann, zählt zum Wohngebäude. Der Versicherungsschutz umfasst üblicherweise Schäden, die durch ein Feuer, eine Überspannung durch Blitz, eine Explosion, durch Leitungswasser sowie durch Sturm und Hagel entstanden sind. Manche Anbieter nehmen auch Garagen, Carports, Zäune, Müllboxen und Gartenhäuser mit auf. Ebenfalls in den Schutz integrieren lassen sich Photovoltaikanlagen oder Wärmepumpen.</p>
<p>Überflutet Dauerregen Keller, beschädigt Wände und Inventar, dann hilft allerdings nur eine Police gegen Elementarschäden, die häufig als Ergänzung zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung angeboten wird oder direkt in den Verträgen enthalten ist. Zu den Elementarschäden zählen neben Überschwemmungen unter anderem auch Erdrutsch, Erdbeben und Schneedruck.</p>
<h3><strong>Wonach berechnen sich die Kosten der Wohngebäudeversicherung?</strong></h3>
<p>Die Grundabsicherung einer Wohngebäudeversicherung berechnet sich insbesondere nach der Bauart, dem Gebäudetyp sowie der Lage und damit der Risikozone der Immobilie. Beim Einschluss der groben Fahrlässigkeit beispielsweise sind auch Feuerschäden durch eine Kerze mitversichert. Fehlt dieser wichtige Einschluss, ist die Police etwas günstiger. Auch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung reduziert die Prämie.</p>
<h3><strong>Was sollten Betroffene tun?</strong></h3>
<p>Der Verbraucherzentrale Bundesverband rät, Schäden umgehend und wahrheitsgetreu zu melden. Kaputte Gegenstände sollten erst nach Rücksprache mit dem Versicherer entsorgt werden. Allerdings müssten Gefahrenquellen beseitigt und so abgesichert werden, dass kein weiterer Schaden entstehen könne. Wichtig sei es außerdem, Schäden zu fotografieren und möglichst detailliert zu dokumentieren.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 10 Feb 2020 10:11:49 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/02/Dacht_teaer.jpg</imagePath>
                                
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                                                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Alles über die neue Masern-Impfpflicht]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Gültig ab 1. März]]></subTitle>
                                
                                <newsId>135</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/gueltig-ab-1-maerz-alles-ueber-die-neue-masern-impfpflicht/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Am 1. März tritt in Deutschland für Kinder, die eine Kita oder Schule besuchen, sowie für medizinisches Personal eine Impfpflicht gegen Masern in Kraft. Durch dieses Masernschutzgesetz will die Bundesregierung die Impfquote deutlich erhöhen und somit die Krankheit in Deutschland ausrotten. Wir erklären die wichtigsten Regelungen.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Obwohl in vielen Ländern der Welt Masern als ausgerottet gelten, erkranken in Deutschland laut der BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) immer noch jedes Jahr mehrere hundert Menschen daran – mehr als die Hälfte der Fälle betreffen dabei Jugendliche und junge Erwachsene.</p>
<p>Das neue Masernschutzgesetz sieht vor, dass Kinder vor der Aufnahme in eine Kita, Schule oder eine andere Gemeinschaftseinrichtung (wie Kinderhort, Ferienlager oder Ausbildungsstätte) gegen Masern geimpft sein müssen. Hier tragen – bei Minderjährigen – die Erziehungsberechtigten eine Nachweispflicht.</p>
<p>Die neue Impfpflicht gilt auch für alle Mitarbeiter in Kitas, Schulen, medizinischen Einrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen sowie für Tagesmütter, die nach 1970 geboren wurden. Auch Menschen, die in Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften arbeiten oder leben, müssen eine Impfung nachweisen.</p>
<h3>Hohe Strafzahlungen drohen</h3>
<p>Kinder, die nicht gegen Masern geimpft sind, dürfen künftig nicht mehr von Kitas aufgenommen werden. Eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2021 gilt für Jungen und Mädchen, die bereits in Betreuung sind. Wer dieser Impfpflicht nicht nach­kommt, begeht künftig eine Ordnungswidrigkeit und muss mit bis zu 2500 Euro Bußgeld rechnen. Diese Strafzahlung droht auch Kindertages­stätt­en, die nicht geimpfte Kinder aufnehmen.</p>
<p>Auch für nicht geimpftes Personal in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen gilt ab dem 1. März: Wer nicht gegen Masern geimpft ist, darf nicht mehr in seinem Beruf tätig sein. Auch hier greifen die erwähnte Bußgeldregelung und die Übergangsfrist. Zuständig für Überwachung und Bußgelder sind jeweils die örtlichen Gesundheitsämter.</p>
<h3>Jeder Arzt darf künftig impfen</h3>
<p>Das Masernschutzgesetz sieht zudem vor, dass ab März jeder Arzt Schutzimpfungen durchführen darf. So können dann beispielsweise Frauenärzte auch die Partner ihrer Patientinnen gegen Masern impfen oder Kinderärzte die Eltern der Kinder und Jugendlichen, die bei Ihnen in Behandlung sind. Die Kosten für die Masernimpfung tragen normalerweise die Krankenkassen. Zuzahlungsfrei ist in der Regel auch eine Auffrischimpfung gegen Masern.</p>
<h3>So weisen Sie eine Masern-Impfung nach</h3>
<p>Ob Sie oder Ihr Kind gegen Masern geimpft wurden, weisen Sie durch Ihren Impfausweis oder bei Kindern auch durch das gelbe Kinderuntersuchungsheft nach. Hatten Sie oder ihr Kind bereits einmal Masern, kann auch ein ärztliches Attest erbracht werden. Außerdem können Sie sich eine Bestätigung von einer zuvor besuchten Kita oder Schule ausstellen lassen, wenn dort ein entsprechender Nachweis bereits vorgelegen hat.</p>
<p>Den Nachweis über eine Masern-Impfung müssen Sie gegenüber der Leitung der Einrichtung erbringen, die Ihr Kind aufnehmen soll. Wird das Kind bereits schon jetzt im Kindergarten, in der Schule oder in einer anderen Gemeinschaftseinrichtung betreut, müssen Sie den Impf-Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen. Für Personal in Kita, Schule, Gemeinschaftseinrichtung und Krankenhaus, Arztpraxis oder anderen medizinischen Einrichtungen gilt eine analoge Nachweispflicht.</p>
<h3>Darum sind Masern so gefährlich</h3>
<p>Bei Masern handelt es sich um eine hoch ansteckende Viruserkrankung, die in Deutschland meldepflichtig ist. Beim Sprechen, Husten oder Niesen werden die Viren durch kleinste Tröpfchen von Mensch zu Mensch übertragen. Es gilt: Nahezu jeder nicht geimpfte oder bereits einmal erkrankte Mensch bekommt Masern, wenn er Kontakt zu einem Erkrankten hat.</p>
<p>Brechen Masern aus, bekommt ein Erkrankter Hautausschlag mit bräunlich-rosafarbenen Flecken am ganzen Körper. Es kann zusätzlich – oder auch schon vorher – zu Beschwerden wie Fieber, Kopfschmerzen, Husten, Schnupfen und zu Bindehautentzündungen kommen. Auch wenn die meisten Erkrankten nach ein paar Wochen wieder gesund sind, werden in wenigen Fällen auch Mittelohr- oder Lungenentzündungen beobachtet.</p>
<p>In sehr schlimmen Verläufen können sogar Gehirnentzündungen mit bleibenden Gehirnschäden auftreten. Manche Fälle verlaufen sogar tödlich. Schätzungen zufolge versterben von 1000 Erkrankten ein bis drei Personen an Masern. Säuglinge und Erwachsene entwickeln häufiger schwere Komplikationen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3>Die Impflücke schließen</h3>
<p>Aus einer aktuellen Auswertung des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu Impfquoten geht hervor, dass trotz aller Aufklärungskampagnen die Impflücken bei Masern in Deutschland weiterhin zu groß sind. Laut dem RKI haben zwar 97,1 Prozent der Schulanfänger eine erste Masern-Impfung erhalten, aber bei der entscheidenden zweiten Impfung gibt es große regionale Unterschiede, so dass auf Bundesebene die gewünschte Impfquote von 95 Prozent noch immer nicht erreicht wird. Doch erst mit dieser Quote kann laut Bundesregierung ein Gemeinschaftsschutz erreicht werden. Die neue Impfpflicht soll diese Lücke nun schließen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 07 Feb 2020 11:34:36 +0000</pubDate>
                                
                                
                                                                        <imageCopyright>Foto: Copyright: Pixabay</imageCopyright>
                                
                                                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Würde ein Staatsfonds die Renten sichern?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Neue Modelle der Altersvorsorge]]></subTitle>
                                
                                <newsId>134</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/neue-modelle-der-altersvorsorge-wuerde-ein-staatsfonds-die-renten-sichern/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Das deutsche Rentensystem stößt langsam an seine Grenzen. Doch wäre ein Staatsfonds eine Alternative, um vor allem die jüngeren Generationen zu entlasten? Einige Politiker und Wissenschaftler sehen in der Staatsfonds-Rente einen vielversprechenden Ansatz. Andere warnen vor Lösungen, die zu stark auf Unternehmensbeteiligungen und Aktien aufbauen.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Fest steht: Die Rente ist nicht sicher. Vor allem nicht für jüngere Generationen. Das umlagefinanzierte System, das auf mehr Beitragszahler als Rentenbezieher setzt, geht in seiner jetzigen Form schwierigen Zeiten entgegen. Schuld ist der demografische Wandel – und es sind auch jene, die bis heute nicht genug an der vorhersagbaren Misere geändert haben.</p>
<p>Darüber, dass es eine gravierendere Veränderung im Rentensystem geben muss, waren und sind sich Politiker im Klaren. Doch die Regierung hat das Rentenpaket im Koalitionsvertrag bis 2025 einmal mehr fixiert. Einig war man sich über das Rentenniveau, das nach 45 Beitragsjahren weiterhin bei 48 Prozent liegen soll. Der Beitragssatz von aktuell 18,6 Prozent darf im Übrigen nicht über 20 Prozent klettern. Doch wie geht es dann weiter?</p>
<h3><strong>Rentenkommission sucht nach Alternativen</strong></h3>
<p>Es muss eine Lösung her. Nicht allein die alternde Gesellschaft stellt das deutsche Sozialsystem vor gravierende Herausforderungen. Hinzu kommt der seit nunmehr zehn Jahren andauernde Niedrigzins, der einen ergänzenden privaten und zudem profitablen Vermögensaufbau mit klassischen Sparanlagen so gut wie unmöglich macht.</p>
<p>Mögliche Alternativen diskutiert derzeit die Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“. Bis März soll die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ins Leben gerufene Gruppe aus Vertretern der Sozialpartner, Politik und Wissenschaft erste Ideen auf dem Tisch liegen.</p>
<h3><strong>Mehr Risiko für mehr Wohlstand? </strong></h3>
<p>Mitunter werden Rufe nach Systemen laut, die auf Unternehmensbeteiligungen und Aktien beruhen. Ein Rentenmodell, das risikoreicher am Kapitalmarkt investieren könne, werde mit Aktien und Aktienfonds wesentlich mehr Rendite erwirtschaften, glauben die Befürworter und plädieren für einen Staatsfonds.</p>
<p>Eine andere Idee, die genau wie die fondsgebundene Rentenversicherung letztlich auf mehr Rendite abzielt, ist die Anfang Januar aus den Reihen der CSU-Landesgruppe im Bundestag um Alexander Dobrindt gestellte Forderung nach einer „festverzinsten Innovationsanleihe“. Dieses Staatsprodukt garantiere Sparern zehn Jahre lang einem Zinssatz von 2 Prozent. Mit dem so eingesammelten Geld könnten technologische Start-ups und Innovationen vorangetrieben werden.</p>
<h3><strong>Nordische Länder als Vorbild </strong></h3>
<p>Die Befürworter eines deutschen Staatsfonds verweisen gern auf den weltweit größten Staatsfonds in Norwegen mit einem Vermögen von über 800 Milliarden Euro.</p>
<p>Das norwegische Konstrukt basiert auf den staatlichen Öleinnahmen des Landes. Mit dem Fonds soll für die Zeit vorgesorgt werden, wenn sich die Reserven des schwarzen Goldes in der Nordsee dem Ende entgegen neigen und dieses Vermögen zur Stabilisierung des Rentensystems beitragen kann. Vergleichbare Rohstoffreserven gibt es in Deutschland nicht.</p>
<p>Auch Schweden hat einen staatlichen Fonds als Zusatzvorsorge für die Bürger. Sie können jedoch aus rund 800 weiteren Fondsanlagemöglichkeiten wählen. Bemerkenswert in beiden Fällen ist jedoch, dass Aktien eine deutliche Rolle bei der Anlage der Gelder spielen.</p>
<h3><strong>Tücke eines Staatsfonds</strong></h3>
<p>Hat der Staat die Verfügungsgewalt über einen Staatsfonds, birgt dies das Risiko, dass bei Bedarf darauf zugegriffen wird. Man denke an die abgeschmolzene Nachhaltigkeitsreserve der Deutschen Rentenversicherung oder den Vorsorgefonds der Beamtenversorgung. Schlimmer noch ging es im Zuge der europäischen Bankenkrise an den irischen Pensionsfonds, der den Großteil des dortigen Rettungspaketes stemmen musste.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Wird Vorsorge zur Pflicht? </strong></h3>
<p>Wenn über Alternativen zur gesetzlichen Rentenversicherung diskutiert wird, kommt oft auch zur Sprache, dass das Einzahlen in eine zusätzliche Vorsorge für die Bundesbürger verpflichtend werden sollte. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) hat die Deutschen im vergangenen Jahr nach ihrer Meinung dazu befragt.</p>
<p>Das Ergebnis: Knapp ein Drittel (31 Prozent) lehnt einen Zwang ab. 43 Prozent glauben jedoch, dass eine Verpflichtung hier das Risiko der Altersarmut insbesondere für Geringverdiener minimieren kann. Finanzieren sollten das die Unternehmen, so die Meinung der Hälfte der Befragten (53 Prozent). Und 58 Prozent würden in solch einem System auch die nicht-versicherungspflichtigen Personen, wie Beamte und Selbstständige, einbeziehen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 05 Feb 2020 09:16:33 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/02/Reichstag_Kategorie.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Was ist der beste Weg, mein Krebsrisiko zu senken?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Weltkrebstag 2020 ]]></subTitle>
                                
                                <newsId>133</newsId>
                                
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                                <teaser><![CDATA[<p>„Ich bin und ich werde“ – wer das Motto des Weltkrebstags 2020 verinnerlicht, ist auf einem guten Weg. Laut deutscher Krebshilfe hat unsere Lebensweise enormen Einfluss auf das eigene Krebsrisiko. 40 Prozent aller Krebsdiagnosen wären vermeidbar. Wir nennen die zehn wichtigsten Schritte für die Krebsprävention.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Die Angst vor Krebs ist groß – und das völlig zu Recht. 500.000 Menschen pro Jahr erhalten eine Diagnose. 200.000 dieser Fälle hätten durch einen gesünderen Lebenswandel vermieden werden können, so die deutsche Krebshilfe. Damit Krebs gar nicht erst entsteht, möchte die Organisation gemeinsam mit dem Krebsforschungsdienst auch am diesjährigen Weltkrebstag an die Selbstverantwortung jedes einzelnen appellieren.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Verantwortung für den eigenen Körper übernehmen</strong></h3>
<p>Zwar ist die Gefahr, im Laufe des Lebens an Krebs zu erkranken, niemals völlig gebannt. Doch das eigene Krebsrisiko ist signifikant beeinflussbar. Neben der Krebsfrüherkennung ist die Krebsprävention der wichtigste Baustein für ein gesundes und langes Leben. Wie das aussieht, hat jeder selbst in der Hand.</p>
<h3><strong>10 Tipps: So senken Sie das Krebsrisiko  </strong></h3>
<p><strong>1. Sport – kannst Du machen an jedem Ort</strong></p>
<p>Kleine Kinder bewegen sich ganz intuitiv so oft sie können – anders als die meisten Jugendlichen und Erwachsenen. Dabei reicht es schon, kleine Gewohnheiten zu ändern, um auf das empfohlene Tagespensum an Bewegung zu kommen: Treppe statt Aufzug, zu Fuß ins Büro, mit dem Rad zur Schule – oder einfach mal zwischendurch vom Arbeitsplatz aufstehen und das lange Sitzen mit einem Spaziergang unterbrechen. Schon 30 Minuten Bewegung am Tag bringen für die Gesundheit einen großen Nutzen.</p>
<p><strong>2. Nicht rauchen – niemals und nirgendwo </strong></p>
<p>Es ist kein Geheimnis. Es steht sogar auf jeder Packung: Rauchen kann tödlich sein. Eine der wohl bekanntesten Präventionsmaßnahmen, um das Krebsrisiko zu senken, ist daher der Verzicht auf Tabakkonsum. Lassen Sie Zigaretten und andere Rauchwaren aus Ihrem Leben verschwinden. Indem Sie Ihre Lungen, Ihr Zuhause und den Arbeitsplatz rauchfrei halten, senken Sie nicht nur für sich, sondern auch für andere Menschen in Ihrer Umgebung das Krebsrisiko.</p>
<p><strong>3. Den Gang auf die Waage wagen</strong></p>
<p>Wer das eigene Körpergewicht im Blick hat, kann Krebs vorbeugen. Abgesehen vom Rauchen zählt Übergewicht zu den häufigsten Krebsauslösern. Laut deutscher Krebshilfe fördert ein überhöhter Anteil an Körperfett mindestens 13 Krebsarten – unter anderem Speiseröhrenkrebs, Darmkrebs und Brustkrebs. Ein schwerwiegendes Thema, dem sich die Mehrheit aller Deutschen dringend annehmen müsste. 60 Prozent der Erwachsenen sind hierzulande übergewichtig, ganze 25 Prozent gelten sogar als fettleibig. Außerdem gilt schon jedes siebte Kind als zu dick.</p>
<p><strong>4. Auf gesunde Ernährung achten</strong></p>
<p>Du bist, was Du isst. Möglichst frisch, regional und saisonal sollten daher die Zutaten sein, die auf den Tisch kommen: viel Obst und Gemüse, Vollkorn und Hülsenfrüchte, dafür viel weniger Zucker, fertigverarbeitete Produkte und fette Kalorienbomben. An der Fleischtheke gibt es gesündere Alternativen zu roten Fleischsorten ( z.B. Rind, Schwein und Lamm). Wurstsorten wie Salami und Mortadella sind auf dem Brötchen ebenfalls nicht die beste Wahl.</p>
<p><strong>5. Auf Alkohol verzichten </strong></p>
<p>Ach ja, das Gläschen Wein oder Bier am Abend ist auch nicht so ohne. Wer oft Alkohol trinkt, gibt dem Körper kaum Gelegenheit, sich zu regenerieren. Apfelschorle, Wasser, Tee und Co. sind deutlich gesünder und schmecken auch. In punkto Krebsprävention ist es laut deutscher Krebshilfe und Krebsinformationsdienst sogar sinnvoll, ganz auf Alkohol zu verzichten.</p>
<p><strong>6. Geht in den Schatten, Kinder</strong></p>
<p>UV-Strahlung ist nicht zu unterschätzen. Je nach Hauttyp werden Sonnenstrahlen schnell zum Gesundheitsrisiko. Die Haut darf sich auf jeden Fall nicht röten. Besonders in der Mittagssonne zwischen 11 und 16 Uhr sollte man sich ein schattiges Plätzchen suchen und immer auf geeigneten Sonnenschutz achten – Sonnencreme, sonnendichte Kleidung und eine schützende Sonnenbrille. Das Solarium ist niemals ein guter Ort und für Minderjährige sogar ganz verboten. Noch empfindlicher gegenüber UV-Strahlung ist jüngere Kinderhaut. Säuglinge und Babys sollten vor dem ersten Geburtstag gar nicht direkter Sonne ausgesetzt werden.</p>
<p><strong>7. Durch Impfen vorbeugen </strong></p>
<p>Das Leberkrebsrisiko kann gleich nach der Geburt durch eine Hepatitis-B-Impfung für Neugeborene gesenkt werden. Ebenfalls empfehlenswert ist die Impfung gegen humane Papillomviren bei Mädchen und Jungen. Die Impfung verringert nicht nur das Risiko, Gebärmutterhalskrebs zu bekommen, sondern dient auch zur Krebsprävention von Peniskrebs, Rachenkrebs und Analkrebs.</p>
<p><strong>8. Stillen – und Hormone meiden</strong></p>
<p>Mütter, die Ihre Kinder stillen, haben ein weniger hohes Risiko, Brustkrebs zu entwickeln. Während der Wechseljahre rät die deutsche Krebshilfe von einer länger andauernden Hormontherapie ab und empfiehlt, sich dahingehend genau beraten zu lassen.</p>
<p><strong>9. Krebserregende Stoffe und Gase meiden</strong></p>
<p>„Innenraumgifte“ sind eine große gesundheitliche Gefahr. Das eigene Zuhause und auch der Familienwagen sollten daher frei von Tabakrauch sein. Das Zusammentreffen mit krebserregenden Stoffen am Arbeitsplatz ist manchmal nicht zu vermeiden. Umso wichtiger ist es daher, bei regelmäßigem Kontakt Schutzkleidung zu tragen und Sicherheitsvorschriften einzuhalten. In manchen Gegenden Deutschlands ist auch die natürliche Radonkonzentration in der Bodenluft so hoch, dass häufiges Lüften und gegebenenfalls auch bauliche Maßnahmen angesagt sind. Denn Radon ist nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Mehr Infos gibt’s beim <a href="https://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/radon_node.html" target="_blank" rel="noopener"><strong>Bundesamt für Strahlenschutz</strong></a>.</p>
<p><strong>10. Krebsfrüherkennung selbst in die Hand nehmen</strong></p>
<p>Jeder hat in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch darauf, sich vorsorglich auf Brustkrebs, Darmkrebs, Gebärmutterhalskrebs, Hautkrebs und Prostatakrebs untersuchen zu lassen – und sollte die Gelegenheit im Sinn der eigenen Gesundheit wahrnehmen. Je nach Alter der Patienten übernehmen die Krankenkassen hierfür einen Teil oder die gesamten Kosten.</p>
<p>Weitere Informationen zur Krebsvorsorge und Therapien finden Sie auf der Seite der <strong><a href="https://www.krebshilfe.de/" target="_blank" rel="noopener">Deutschen Krebshilfe</a></strong>.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 03 Feb 2020 13:27:15 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554290066-people_Pixabay_2592247_1920.jpg</imagePath>
                                
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                        <item>
                                <title><![CDATA[So haben Computer-Hacker keine Chance]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Datenschutztag]]></subTitle>
                                
                                <newsId>132</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/datenschutz-so-haben-computer-hacker-keine-chance/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Ob im Internet, in Unternehmen oder zu Hause auf dem privaten Rechner – überall geben wir immer mehr Daten preis. Genau darauf haben es Kriminelle abgesehen, um damit zu verdienen. Mit welchen Maßnahmen sich jeder vor Datenklau schützen kann, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Immer wieder und immer häufiger werden neben Unternehmen auch private Personen Opfer von Cyber-Angriffen. Darum raten Sicherheitsexperten zu einem besonnenen Umgang mit den eigenen Daten. Der Europäische Datenschutztag, der am 28. Januar 2007 ins Leben gerufen worden war, mahnt alljährlich zu mehr Sorgfalt.</p>
<h3><strong>Vorsicht bei Nutzung öffentlicher WLAN-Netze</strong></h3>
<p>Daten sind für Kriminelle eine Ware, und eine gut gehandelte noch dazu. Bei der Nutzung von sozialen Netzwerken sind daher zum Beispiel die Privatsphäre-Einstellungen wichtig. Denn Cyber-Kriminelle haben mehr Erfolg, je mehr sie über ihre potenziellen Opfer in Erfahrung bringen können. Daher sollte auch bei der Nutzung von öffentlichem WLAN darauf geachtet werden, welche Informationen weitergegeben oder ausgetauscht werden. Besser ist es, in öffentlichen WLAN-Hotspots ein Virtuelles Privates Netzwerk (VPN) zu nutzen, das mit dem Heimnetz verbunden ist. Unsichere Verbindungen, das gilt auch für nicht gesicherte Seiten im Internet, können leichter gehackt und die Daten abgegriffen werden. Das bildet oft das Einfallstor für die Attacke auf den PC oder gar ein ganzes Netzwerk.</p>
<h3><strong>Regelmäßige Updates von Programmen notwendig</strong></h3>
<p>Ein weiterer Punkt betrifft Updates: Betriebssystem, Software und Browser sollten möglichst sofort aktualisiert werden, wenn ein Update bereitsteht. Denn nur dadurch werden Sicherheitslücken geschlossen. Tipp: Nutzen Sie dafür die automatische Aktualisierung. Nicht benötigte Programme sollten gelöscht werden. Damit wird die Angriffsfläche deutlich verringert.</p>
<p>Unumgänglich bei der IT-Sicherheit sind ein Virenschutz und eine Firewall. In den Betriebssystemen sind diese meist bereits enthalten und müssen aktiviert werden. Auch kostenfreie Zusatz-Programme können eingesetzt werden. Noch etwas umfangreicher wird der Schutz durch zahlungspflichtige Software. Sie sollten sich jedoch nicht auf Virenschutz oder Firewall verlassen. Gerade bei E-Mails von unbekannten Absendern, die Anhänge zum Anklicken enthalten, ist trotz allem Vorsicht geboten. Gleiches gilt für Programme, die aus dem Internet heruntergeladen werden. Hier sollte man immer darauf achten, dass die Quelle vertrauenswürdig ist.</p>
<h3><strong>Benutzerkonten und Passwörter</strong></h3>
<p>Wichtig auch für die Nutzung eines Computers ist das Anlegen verschiedener Benutzerkonten. Da Schadprogramme dieselben Rechte wie das Konto haben, über das sie auf den PC gelangt sind, stellen Administratorrechte eine große Gefahr für die Datensicherheit dar. Hat sich ein Hacker dieser umfänglichen Rechte bemächtigt, kann er auf alles komplett zugreifen.</p>
<p>Noch immer verwenden viele Nutzer im Internet einfache und damit leicht zu knackende Passwörter wie 1234 oder Ähnliches. Das ist natürlich wenig ratsam. Vielmehr geben Sicherheitsexperten den Tipp, für unterschiedliche Anwendungen auch unterschiedliche Passwörter zu benutzen. Von Herstellern generierte Passwörter sollten schnell geändert werden. Ein Passwort sollte mindestens aus acht Zeichen, aus Groß- und Kleinbuchstaben sowie Sonderzeichen und Ziffern bestehen, nicht auf dem Rechner gespeichert und in kleinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Die sogenannte Zwei-Faktor-Authentisierung, die zum Identitätsnachweis zwei unterschiedliche und insbesondere unabhängige Komponenten nutzt, kann für zusätzliche Sicherheit sorgen.</p>
<p>Ein letzter Punkt betrifft Back-ups. Es ist es ratsam, regelmäßige Datensicherungen vorzunehmen. Geeignet sind dafür externe Festplatten, DVDs oder USB-Sticks. Clouds bieten sich dagegen eher für verschlüsselte Daten an. So sind im Falle eines Hackerangriffs alle verschlüsselten Informationen auf dem Computer wieder herstellbar.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 28 Jan 2020 14:35:25 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1554707074-office-Pixabay_620822_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Das sollten Sie zum Thema Käuferschutz wissen]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Online-Shopping]]></subTitle>
                                
                                <newsId>131</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/online-shopping-das-sollten-sie-zum-thema-kaeuferschutz-wissen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Online-Shopping wird immer beliebter. Im dritten Quartal 2019 etwa erwirtschaftete der Handel im Netz ein Plus von 12,3 Prozent gegenüber dem Quartal 2018. Dieses Wachstum hat jedoch auch Schattenseiten. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Denn auch Betrügereien im Netz nehmen zu. Beim Online-Shopping sind zum Beispiel Fake-Shops ein großes Problem. Dabei handelt es sich um Internetseiten, die vorgaukeln, Waren zu verkaufen, es jedoch nicht tun. Immer wieder fallen Online-Shopper auf diese Masche herein. Auf über vier Millionen Fälle schätzt das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale in Deutschland die Zahl. Das Geld ist meist unwiderruflich weg.</p>
<p>Tipp: Einen gewissen Schutz vor solchen Fake-Shops bieten seriöse Gütesiegel wie etwa "Trusted Shops". Durch einen Klick auf das Siegel können Sie prüfen, ob es mit einem Zertifikat des Siegel-Betreibers verlinkt ist. Dann ist es in der Regel echt. Mehr Infos hierzu finden Sie <strong><a href="http://internet-guetesiegel.de/" target="_blank" rel="noopener">hier im Internet</a></strong>.</p>
<h3><strong>Widerrufsrecht gilt auch bei Nicht-Gefallen</strong></h3>
<p>Aber selbst wenn ein Käufer in einem tatsächlichen Web-Geschäft ein Schnäppchen macht, kann es Probleme beim Versand oder der Bezahlung geben. Deshalb ist es wichtig, dass Verbraucher ihre Rechte kennen. So kann der Kaufvertrag beim Online-Shopping ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Und zwar auch, wenn die Ware einfach nur nicht gefällt. Das ist ein großer Unterschied zum klassischen Einkaufen im Ladengeschäft. Dort hängt es von der Kulanz des Inhabers ab, ob er solche Ware zurücknimmt. Tipp: Am besten verwenden Sie zum Widerrufen das mitgelieferte Musterwiderrufsformular des Händlers und senden es per Einschreiben oder per Fax mit Sendebericht zurück.</p>
<h3><strong>Schutz beim Bezahlen</strong></h3>
<p>Auch Online-Zahlungsdienste wie Paypal, Klarna oder Paydirekt bieten Käufern einen gewissen Schutz beim Bezahlen an. Paypal überwacht etwa alle Transaktionen rund um die Uhr und will damit Betrug, Phishing und Identitätsdiebstahl verhindern. Auch Online-Händler selbst, wie ebay oder Amazon, stellen einen Schutz für Transaktionen zur Verfügung.</p>
<p>Kreditkartenanbieter gewähren gleichfalls einen Käuferschutz. Hier lohnt sich ein Blick in die Bedingungen der Anbieter. Üblicherweise umfasst der Schutz Fälle, in denen bestellte Produkte falsch, beschädigt oder gar nicht beim Käufer ankommen. Oder wenn nach einer Rücksendung das Geld nicht erstattet wird.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Allerdings wirkt der Käuferschutz nur begrenzt, wie Verbraucherschützer warnen. Es gibt Ausnahmen sowie Fristen, die zu beachten sind. Manche Waren sind zudem davon ausgeschlossen. Tipp der Verbraucherzentrale: Am sichersten ist die Bezahlung nach Erhalt einer Rechnung oder die Erteilung einer Einzugsermächtigung. Hier geht man nicht das Risiko ein, keine, eine andere als die bestellte oder eine fehlerhafte Ware zu erhalten und seinem Geld hinterherzulaufen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 24 Jan 2020 15:13:54 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1554707074-office-Pixabay_620822_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Ganz einfach mit ETFs investieren]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Indexfonds]]></subTitle>
                                
                                <newsId>130</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/ganz-einfach-mit-etfs-investieren/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Ein Investment in einen oder mehrere ETFs kann eine einfache Möglichkeit sein, um am Erfolg des Kapitalmarkts zu partizipieren. Und dieses Investment erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Doch ob sich ein ETF-Sparplan eher lohnt als andere Fonds, und wie es um die fondsgebundene Versicherung mit einem ETF steht, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Das anhaltend niedrige Zinsniveau macht ein Umdenken bei der Vorsorge notwendig. Denn ausreichend Rendite für die Altersvorsorge lässt sich mit vielen klassischen Produkten nicht erwirtschaften. Immer wieder fallen in dem Zusammenhang Begriffe wie Aktien, Fonds und ETFs (Exchange Traded Fund). Allerdings sind die Deutschen hinsichtlich der Anlage an den Kapitalmärkten eher zurückhaltend. Als ein Grund dafür wird meist die Unkenntnis des Marktes genannt. Aber auch das hohe Risiko zählt dazu.</p>
<p>Insbesondere die Anlage in einzelne Aktien scheuen die Sparer daher. Alternativen dazu stellen Fonds dar. Hier übernehmen Fondsmanager das Zusammenstellen der enthaltenen Aktien. Der Erfolg des Fonds hängt also zum großen Teil vom Manager und seiner Auswahl der Aktien ab.</p>
<p>Neben diesen aktiv gemanagten Angeboten gibt es die sogenannten ETFs. Dabei werden die Aktien des gewählten Index, also beispielsweise dem Deutschen Aktienindex (DAX) mit den 30 wichtigsten Aktiengesellschaften Deutschlands, nachgebildet.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>ETFs sind börsengehandelt</strong></h3>
<p>Die ETFs sind ebenfalls an der Börse frei handelbar. Das passive Fondsmanagement spiegelt sich insbesondere in den Kosten wider. Sie sind vergleichsweise gering und liegen meist zwischen 0,1 und 0,4 Prozent jährlich. Bei aktiven Fonds können es dagegen über 2,0 Prozent pro Jahr werden. Hinzu kommt meist noch der Ausgabeaufschlag, also die Verkaufsgebühr, in Höhe von 5 Prozent bei Vermittlern. Beim ETF fallen Kosten beim Handel an der Börse an.</p>
<p>Die höheren Kosten versuchen die aktiven Fonds durch Käufe und Verkäufe von Aktien zum richtigen Zeitpunkt wieder herauszuholen. Die Rendite der Produkte soll also höher sein als beispielsweise ein Vergleichsindex. Doch vor allem auch für Börsenneulinge sind die passiven ETFs eine gute Möglichkeit, einzusteigen – und die ETFs werden immer beliebter.</p>
<p>So wächst das in Deutschland von ETFs verwaltete Vermögen stark. Betrug das Kapital im Jahr 2006 laut dem Online-Portal Statista noch rund 17,3 Milliarden Euro, waren es 2018 bereits 125 Milliarden Euro. Da ETFs verschiedene Indizes nachbilden ist auch die Auswahl an ETFs recht umfangreich.</p>
<h3><strong>Sparplan mit ETFs möglich</strong></h3>
<p>iShares by BlackRock zum Beispiel bietet allein bereits 350 Produkte hierzulande an. Damit können Kunden die Produkte finden, die ihrem Anlageziel entsprechen. Es stehen verschiedene Anlagehorizonte, diverse Anlageklassen in unterschiedlichen Ländern beziehungsweise Regionen, Branchen und Strategien zur Wahl. Die ETFs sind dabei wie Aktienfonds ebenfalls als Sparplan erhältlich. Bereits ab 25 Euro im Monat können Kunden hier anlegen. Dafür müssen sie lediglich ein Depot bei einem Onlinebroker, einer Bank oder Onlinebank eröffnen. Anfänger sollten jedoch auf wenige bekannte Indices setzen. So verlieren sie nicht den Überblick.</p>
<p>Aktive und passive Fonds stecken auch in vielen Versicherungsprodukten zur Altersvorsorge. Vor allem dem Sicherheitsbedürfnis vieler Deutschen, dass zumindest ihr eingezahltes Kapital nicht verloren geht, können Lebens- und Rentenversicherungen Rechnung tragen. Doch je höher die gewählte Garantie, umso geringer sind die Renditechancen, denn das meiste Geld muss für Garantien in sichere Anlagen gesteckt werden. Um jedoch mehr Rendite zur erzielen, investieren fondsgebundene Produkte eben auch am Kapitalmarkt.</p>
<h3><strong>ETFs in Versicherungen haben einen Steuervorteil</strong></h3>
<p>Ein Trend der vergangenen Jahre, der insbesondere daraus resultiert, dass die Versicherungsnehmer noch sensibler auf die Kosten ihrer Vorsorgeprodukte schauen, ist die Anlage in ETFs. Die günstigeren Verwaltungskosten wirken sich letztlich auf die Gesamtrendite aus und machen sie attraktiv.</p>
<p>Im Gegensatz zu Direktinvestments in Aktien oder Fonds, deren Erträge komplett der Einkommenssteuer unterworfen sind, haben fondsgebundene Versicherungsprodukte steuerliche Vorteile. Bei einer einmaligen Kapitalauszahlung nach einer Vertragsdauer von mindestens zwölf Jahren und einer Auszahlung ab dem 62. Lebensjahr werden 50 Prozent der erwirtschafteten Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Dieser Steuersatz ist in der Rentenphase meist deutlich geringer als im Erwerbsleben.</p>
<p>Wird das Kapital monatlich ausgezahlt, legt das Alter bei Rentenbezug fest, wie hoch der Steueranteil ist. Mit 67 Jahren etwa werden nur 17 Prozent der Erträge mit dem dann geltenden persönlichen Steuersatz versteuert. Bei einem Fondsentnahmeplan dagegen fallen 25 Prozent Abgeltungssteuer auf die Erträge an.</p>
<p>Neben dem steuerlichen Aspekt sichern im Gegensatz zu ETF-Sparplänen fondsgebundene Rentenversicherungen das Langlebigkeitsrisiko ab. Denn während das in einem ETF angesparte Kapital nach zehn oder 20 Jahren aufgebraucht sein kann, zahlt die Rentenversicherung tatsächlich bis zum Lebensende.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 23 Jan 2020 08:38:36 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554290804-ibrahim-rifath-789914-unsplash.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wenn Schnee das Dach zum Einsturz bringt]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Wintereinbruch]]></subTitle>
                                
                                <newsId>129</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/wintereinbruch-wenn-schnee-das-dach-zum-einsturz-bringt/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Nimmt im Winter der Schnee überhand, wird es nicht nur auf Straßen und Gehwegen schwierig, auch Häuser sind gefährdet. Denn zu viel Schnee kann ein Dach beschädigen oder gar zum Einsturz bringen. Wie dem vorgebeugt werden kann und wer bei Schäden durch zu viel Schnee haftet, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Hausbesitzer in besonders schneereichen Regionen kennen das Problem: Zu viel der weißen Pracht auf dem Dach kann zum Risiko werden. Insbesondere viel Schneefall im Wechsel mit Tau-Wetter und Frostphasen stellen ein großes Risiko für Häuser dar. So kann das Dach beschädigt werden und im schlimmsten Fall einstürzen.</p>
<p>Wie sehr das eigene Dach gefährdet ist, lässt sich nicht so ohne Weiteres anhand der Schneehöhe feststellen. Laut dem Verbraucherportal des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, „Die Versicherer“ hängt das Schneegewicht hauptsächlich von zwei Faktoren ab: Wassergehalt und Vereisungsgrad. Daher sei die Höhe weniger entscheidend als die Schneebeschaffenheit. Nur zehn Zentimeter Schneehöhe könnten das Dach zum Beispiel mit über 100 Kilogramm Gewicht pro Quadratmeter belasten. Ein einfacher Test offenbare, wie kritisch es um die Belastung stehe. Lasse sich der Schnee mit einer Hand nicht mehr leicht eindrücken, sei Gefahr im Verzug.</p>
<h3><strong>Auf die Bauweise des Dachs kommt es an</strong></h3>
<p>Auch die Form, Bauweise sowie die Konstruktion des Dachs sowie eventuelle Aufbauten sind entscheidend. So stellten zum Beispiel Spezialisten nach dem Unglück in Bad Reichenhall vom 2. Januar 2006 fest, bei dem die Decke der Eislaufhalle zusammengebrochen war, dass neben anderen Faktoren der verwendete Leim in der Holzkonstruktion gar nicht für den Einsatz bei Feuchtigkeit geeignet war.</p>
<p>Grundsätzlich gilt zudem: Je flacher das Dach, desto mehr Schnee kann liegen bleiben und die Schneelast beträchtlich erhöhen. Ist das Dach geneigter, ist es nicht minder gefährlich. Herabstürzende Schneemassen, die Dachlawinen, können Passanten auf Gehwegen verletzen oder geparkte Autos auf der Straße beschädigen. Darum gilt es so oder so, rechtzeitig den Schnee zu beseitigen. Jedoch rät das Portal Die Versicherer dazu, nicht selbst das Dach zu betreten. Ist der Schnee bereits recht schwer, könne das zusätzliche Gewicht der Auslöser für einen Einsturz sein.</p>
<p>Besser sei es, von unten oder aus der Dachluke heraus mit einem Besen oder einem Schneeräumer das Weiß zu entfernen. Im Extremfall können auch die Feuerwehr oder das Technische Hilfswerk um Hilfe gebeten werden.</p>
<h3><strong>Passanten vor Dachlawinen schützen</strong></h3>
<p>Vor Dachlawinen schützen Hausbesitzer Passanten und Fahrzeuge am besten mit Schneefangsystemen, etwa Schneefanghaken, -balken oder –gittern. Zudem können Warnschilder auf die Gefahr von oben aufmerksam machen. Diese Schilder entbinden jedoch nicht von der Verkehrssicherungspflicht, die eben nicht nur für das Räumen der Gehwege vor einem Haus gilt, sondern ebenfalls für das Schneeräumen der Dächer. Wird dieser Räumpflicht nicht nachgekommen, und entsteht daraufhin ein Schaden, muss der Verursacher Schadenersatz leisten.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Beschädigt eine Dachlawine ein Auto, kommt in der Regel die Vollkaskoversicherung für den Schaden auf. Sind die Scheiben zerbrochen, leistet die Teilkaskoversicherung. Das Versicherungsportal „Die Versicherer“ weist jedoch darauf hin, dass es ohne Kasko-Schutz schwierig werden könne. Denn der Geschädigte müsse nachweisen, dass der Hausbesitzer seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sei. Und das sei mitunter schwierig.</p>
<p>Erleidet ein Mensch durch eine Dachlawine eine Verletzung, sehe die Sache etwas anders aus. Bei einem selbst genutzten Eigenheim springe die private Haftpflichtversicherung ein. Ist die Immobilie vermietet, regele die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung den Schadenfall.</p>
<h3><strong>Wer für Schäden am Haus aufkommt</strong></h3>
<p>Schäden, die durch zu viel Schnee am Haus entstehen, sind nicht im Rahmen der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Sie können allerdings durch den Zusatzbaustein der Elementarschadenversicherung eingeschlossen werden. Dort findet sich der Einschluss von Schäden, die laut Verbraucherzentrale durch „Wirken der Natur hervorgerufen werden“. Hagel, Überschwemmungen, Erdbeben und eben auch Schneedruck zählen dazu. Für Schäden, die durch Schneemassen an den immer häufiger privat genutzten Photovoltaikanlagen auf Dächern entstehen, sind allerdings über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. In der Hausratversicherung müssen Elementarschäden ebenfalls integriert sein, um einen Schaden an der Wohnungseinrichtung ersetzt zu bekommen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 21 Jan 2020 11:46:06 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/12/snow-3237949_700.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wie im Niedrigzinsumfeld für das Alter gespart werden kann]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[10 Jahre Mini-Zinsen ]]></subTitle>
                                
                                <newsId>128</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/10-jahre-mini-zinsen-wie-im-niedrigzinsumfeld-fuer-das-alter-gespart-werden-kann/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Seit über zehn Jahren befinden sich die Zinsen auf einem extrem niedrigen Niveau. Und eine Änderung ist derzeit nicht in Sicht. Die Auswirkungen dieser Geldpolitik bekommen Sparer, Versicherer und andere Investoren immer mehr zu spüren. Sparen auf Girokonto, Sparbuch sowie Tages- und Festgeldkonten lohnt sich unter Renditegesichtspunkten kaum bis gar nicht mehr. Mehr noch: Aufgrund der Inflation geht sogar noch Geld verloren. Keine guten Aussichten für all jene, die sich über diese ehemals bewährten Varianten für das Alter ein Polster aufbauen wollen.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Da das Rentenniveau und auch die Höhe des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht dauerhaft auf dem jetzigen Stand bleiben werden, erscheint es sinnvoll, auch auf die private Altersvorsorge als weiteren Baustein zu setzen. Wer also etwas mehr für den Einsatz seines Kapitals und damit für seinen Konsumverzicht erhalten möchte, muss auf Alternativen zum Sparbuch setzen. Dabei muss sich der Anleger unter anderem die Frage stellen, welche Aspekte einer Anlage ihm wichtig sind. Möchte er während der Einzahlphase Steuern sparen? Hätte er gern Unterstützung vom Staat indem er eine Förderung erhält? Soll das Langlebigkeitsrisiko abgesichert werden? Wie flexibel soll die Vorsorge im Ruhestand sein?</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Ein wichtiger nicht zu vernachlässigender Faktor ist zudem, wie groß die eigene Risikobereitschaft ist. Denn insbesondere in Zeiten niedriger Zinsen können Investitionen am Kapitalmarkt etwa über Aktien, Fonds und Exchange Traded Funds (ETFs) die Rendite erhöhen. Doch mit höheren Chancen sind höhere Risiken verbunden. Die Bereitschaft, diese Risiken einzugehen oder auch nicht, muss jeder für sich entscheiden.</p>
<h3><strong>Lebens- und Rentenversicherung</strong></h3>
<p>Die unterschiedlichen Angebote der Versicherer versuchen, die häufigsten Wünsche der Kunden an Versicherungsprodukte aufzunehmen. So gibt es nach wie vor die Klassiker Rentenversicherung und Lebensversicherung, jeweils mit und ohne Garantie. Sie erwirtschaften heutzutage mindestens so viel Rendite, dass die Inflation abgefedert ist und vielleicht noch ein oder zwei Prozent zusätzlich übrigbleiben.</p>
<p>Die Optionen in den Tarifen sind vielfältig. Sowohl komplett fondsgebundene Produkte als auch Produkte mit einem gewissen Anteil in renditeträchtigere Anlagen sind wählbar. Die Rentenversicherung sichert zusätzlich das Langlebigkeitsrisiko ab. Da die Lebenserwartung ständig steigt, kann das für Kunden ein wichtiges Kriterium sein.</p>
<h3><strong>So funktioniert die Sofortrente</strong></h3>
<p>Steht einem Anleger plötzlich, zum Beispiel nach einer Erbschaft, ein höherer Geldbetrag zur Verfügung, kann dieser in die sogenannte Sofortrente fließen. Die Sofortrente ist ein spezielles Produkt der Versicherungsbranche. Mit einem Einmalbeitrag kann hier die Auszahlung dieses Kapitals in einer Rentenform vereinbart werden. Die Bezugszeit dieser Rente ist grundsätzlich lebenslang. Zur Absicherung werden meist mindestens fünf Jahre Rentengarantiezeit, besser sogar länger gewählt. Dann wird der monatliche Betrag an die Hinterbliebenen des Rentenbeziehers bis zum Ende der vereinbarten Zeit ausgezahlt.</p>
<h3><strong>Riester, Rürup und betriebliche Altersvorsorge<br />
</strong></h3>
<p>Die staatlich geförderten Produkte Riester- und Rürup-Rente sowie die Entgeltumwandlung (betriebliche Altersvorsorge, bAV) können weitere wichtige Standbeine in der Vorsorge für den Ruhestand sein. Wer dabei auf die Förderung vom Staat setzt, ist mit der Riester- oder der Rürup-Rente gut beraten. Bei beiden Formen können die eingezahlten Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Die Besteuerung geschieht nachgelagert in der Auszahlungsphase. Meist ist der Steuersatz dann geringer als im Erwerbsleben.</p>
<p>Die Riester-Rente punktet jedoch vor allem mit den jährlichen Zulagen. Aktuell sind das 175 Euro für den Anleger sowie 300 Euro für Kinder, die ab 2008 geboren wurden. Wie hoch der darüber hinausgehende Steuervorteil ist, hängt vom persönlichen Steuersatz ab.</p>
<p>Bei der Rürup-Rente gibt es dagegen keine monetäre Unterstützung durch Zulagen. Hier fördert der Staat ausschließlich über den Steuervorteil. Im Jahr 2020 können bis zu 25.046 Euro pro Person eingezahlt werden. 90 Prozent davon können steuerlich berücksichtigt werden. Die Rürup-Rente richtet sich daher vorrangig an Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sowie besserverdienende Angestellte und Beamte.</p>
<p>Die betriebliche Altersvorsorge hat in Deutschland lange (noch) nicht den Stellenwert, wie sie ihn in anderen Ländern genießt. Dabei besteht der Vorteil darin, dass die Beiträge aus dem Bruttogehalt abgeführt werden. Das wiederum bewirkt eine direkte Steuerersparnis sowie eine geringere Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitgeber kann die Abwicklung der bAV selbst übernehmen, oder er greift dafür auf ein Versicherungsunternehmen zurück.</p>
<h3><strong>Investitionen am Kapitalmarkt</strong></h3>
<p>Neben den vielfältigen Versicherungsprodukten kann ein Altersvorsorgesparer auch direkt Wertpapiere wie Aktien und Anleihen oder gut gestreut als Fonds oder ETFs kaufen. Für diese Transaktionen kann er direkt an der Börse handeln oder er nutzt eine Bank oder einen anderen Vermittler oder Verwalter, der für ihn die Wertpapiere beziehungsweise die Fonds erwirbt. Wenn für den Ruhestand Kapital aufgebaut werden soll, ist ein langer Anlagehorizont empfehlenswert. Damit können Verluste, die durch einen zeitweiligen Abschwung immer mal wieder vorkommen, über die Zeit ausgeglichen werden.</p>
<h3><strong>Immobilien – Anlage in Betongold<br />
</strong></h3>
<p>Für eine Investition in Immobilien spricht noch immer vieles. Jedoch kommt es aufgrund der hohen Preise insbesondere in den deutschen Großstädten und Ballungsräumen mehr denn je auf die Mikrolage sowie den speziellen Kaufpreis des Objektes an. Das gilt bei einem Direktinvestment gleichermaßen für die selbstgenutzte Immobilie wie auch für die zur Vermietung. Ein weiterer Nachteil für die Anlage im Betongold kann die fehlende Liquidität sein. Das Geld ist meist für lange Zeit dort gebunden. Sind im Ruhestand die Darlehen getilgt, fällt zwar die Rate weg, doch der Unterhalt des Gebäudes sowie notwendige Reparaturen, können die Finanzen weiter belasten. Andererseits steigen die Mieten in den begehrten Wohnlagen ebenfalls stetig an. Ob diese Kosten mit dem geringeren Einkommen im Ruhestand getragen werden können, gilt es bei Überlegungen für oder wider einer Immobilienanlage ebenso abzuwägen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 15 Jan 2020 11:32:34 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554290688-cent-drinnen-ersparnisse_Pexels-1246954.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wie funktioniert eine fondsgebundene Rentenversicherung?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Private Altersvorsorge ]]></subTitle>
                                
                                <newsId>127</newsId>
                                
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                                <teaser><![CDATA[<p>Im Zuge der Mini-Zinsen fragen sich viele Menschen in Deutschland, wie sie besser für das Alter vorsorgen können. Ein möglicher Baustein kann dabei die fondsgebundene Rentenversicherung sein. Statt eine gewisse Verzinsung zu garantieren, investieren die Versicherer in ertragreichere Anlagen.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Altersarmut gehört zu den Wörtern, die in der vergangenen Zeit immer häufiger zu hören und zu lesen waren. Im gleichen Atemzug wird die Rentenlücke genannt. Gemeint ist damit die Diskrepanz beim Einkommen im Ruhestand im Vergleich zum Einkommen während der erwerbstätigen Zeit. Die gesetzliche Rente reicht bei vielen künftigen Ruheständlern nicht aus, um den jetzigen Lebensstandard zu halten. Das macht ein Blick auf die Information des Rententrägers oftmals schnell deutlich. Es zeigt sich die Lücke im Einkommen, sobald das Renteneintrittsalter der Bundesbürger erreicht ist. Zu beachten ist auch die Inflation, die die Kaufkraft der angegebenen späteren Rente mindert. Um diese Lücke zu schließen, raten Experten zu einer eigenen ergänzenden Vorsorge. Dafür gibt es verschiedene Formen wie eine staatlich geförderte Vorsorge mit betrieblicher Altersversorgung, über die Riester- und über die Rürup-Rente sowie die privaten Produkte, die meist flexibler sind und in Form einer Versicherung ihre Steuervorteile später im Ruhestand ausspielen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Vorteil der privaten Rentenversicherung</strong></h3>
<p>Versicherungen können eins dieser Angebote sein, zum Beispiel die private Rentenversicherung. Ihr großer Vorteil gegenüber vielen anderen Produkten ist, dass sie das sogenannte Langlebigkeitsrisiko abfängt. Denn die vereinbarte Rente wird ein Leben lang gezahlt. Da die Lebenserwartung stetig steigt und immer mehr Menschen 100 Jahre und älter werden, kann genau diese Risikoabsicherung ein Pluspunkt sein. Und wer nicht so lange warten möchte, nutzt die Flexibilität von Kapitalauszahlungen.</p>
<p>Für die Kapitalanlage zur Erfüllung der Garantien der bislang üblichen klassischen Rentenversicherungen unterliegen die Versicherer strengen Regeln. Es gibt also kaum Spielraum, um in renditestarke Anlagen zu investieren. Darum erfreuen sich fondsgebundene Rentenversicherungen einer zunehmend größeren Beliebtheit. Sie ermöglichen durch ihre angebotenen Fonds Investitionen am Aktienmarkt oder in andere Anlagen mit durchschnittlich mehr Rendite als klassische Angebote. Wenn sie zudem hinsichtlich der Kostenstruktur optimiert sind, wirkt sich das zusätzlich positiv auf das gebildete Kapital aus.</p>
<h3><strong>Details zur Fondspolice</strong></h3>
<p>Mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung bauen Kunden gezielt Vermögen für das Alter auf, indem sie verstärkt am Kapitalmarkt investieren können. Der Versicherungskunde kann dabei üblicherweise wählen, welche Anlagestrategie er für sein Portfolio verfolgen möchte. Ist er eher zurückhaltend, dann ist eine defensive Form sicher eher geeignet. Wenn eine höhere Rendite angestrebt wird, muss möglicherweise eine offensivere Variante gewählt werden. Dabei sind die heutigen Produkte sowohl in der Einzahl- als auch in der Auszahlphase sehr flexibel. Es sind meist Pausen ebenso möglich wie zusätzliche Einzahlungen oder Entnahmen. Wichtig ist ein Ablaufmanagement. Denn in den Jahren kurz vor dem Renteneintritt können eventuelle Verluste der Fonds nicht mehr so gut ausgeglichen werden. Daher wird meist fünf Jahre vor dem Ablauf angefangen, in sichere Anlagen umzuschichten.</p>
<p>Als weiterer Vorteil der Rentenversicherung wird meist der steuerliche Aspekt genannt. Die erwirtschafteten Erträge in einer Fondspolice müssen während der Anlagedauer nicht versteuert werden – so wirkt der Zinses-Zins-Effekt noch besser. Wie alle anderen Einkünfte auch im Ruhestand, sind die Renten in der Einkommenssteuererklärung anzugeben und unterliegen der Steuerpflicht. Hier greift die günstige Ertragsanteilsbesteuerung: 67-Jährige geben von 100 Euro Rente nur 17 Euro in der Steuererklärung an. Bei einem Steuersatz von 30 Prozent fallen nur 5 Euro Steuern an. Wer statt der Rente lieber Kapitalzahlungen möchte kann davon profitieren, dass nur die Hälfte der Erträge versteuert wird. Ein weiterer Punkt, den es zu berücksichtigen gilt, betrifft die Laufzeit. Je länger der Vertrag läuft, umso besser wirkt es sich auf die Renditeaussichten aus. Denn der Cost-Average-Effekt lässt sich dann besonders gut ausnutzen.</p>
<h3><strong>Unterschied zu Rentenversicherungen mit anderen Garantien</strong></h3>
<p>Wichtig für den Kunden: Die Fondspolice ist nicht mit Indexpolicen und dynamischen Hybriden als weitere Modelle der privaten Rentenversicherung, die zum Aufpolieren der Rendite auf den Aktienmarkt setzen, zu verwechseln. Bei den Indexpolicen wird, wie beim klassischen Modell, der Sparbeitrag in das Sicherungsvermögen (Deckungsstock) des Versicherers eingezahlt. Jedes Jahr kann der Kunde dann wählen, ob das Guthaben mit der ausgegebenen Verzinsung des Versicherers verzinst wird, oder ob der laufende Zinsbetrag für das klassisch angelegte Kapital in Futures (Optionen) auf einen Index, wie den Euro Stoxx 50 oder den Dax, fließen soll. Im Gegensatz zu den Fonds werden jedoch keine Dividenden gutgeschrieben, dieser erhebliche Renditebeitrag kommt in diesen Modellen nicht beim Kunden an. Jede Art Garantie kostet: Denn wird der Zinssatz des Versicherungsunternehmens gutgeschrieben, ähnelt das Produkt der klassischen Rentenversicherung, jedoch ohne deren Garantiezins und eben mit entsprechend geringen Renditechancen.</p>
<p>Die Beiträge der Kunden bei den dynamischen Hybriden werden sowohl in das Sicherungsvermögen als auch in Investmentfonds angelegt. Manchmal sind die Investmentfonds noch unterschieden in zwischengeschaltete Wertsicherungsfonds und freie Fondsanlagen. Die Wertsicherungsfonds sichern zumeist einen Wert von 80 Prozent gegenüber dem Vormonat. Dementsprechend vorsichtig sind deren Manager bei der Kapitalanlage und entsprechend eingeschränkt ist dabei die Möglichkeit höhere Erträge zu erzielen. In die freien Fonds kommt erst dann Geld, wenn das Vertragsguthaben höher ist als die zugesagte Garantie von zumeist 80 Prozent. Wie das Guthaben jedoch verteilt wird, entscheidet der Anbieter. Sein Algorithmus steuert die Umschichtungen.</p>
<p>Da kann ein bewährter Mix aus sicheren und renditestarken Anlagen eine einfache und individuell an den Kundenwunsch angepasste Lösung sein. Noch dazu besteht optimale Transparenz darüber, wo das Kundengeld angelegt ist. Bei den Indexpolicen und dynamischen Hybriden ist dies kaum nachvollziehbar.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 08 Jan 2020 09:54:32 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554290688-cent-drinnen-ersparnisse_Pexels-1246954.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Ab wann besteht die Räumpflicht?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Wichtig im Winter]]></subTitle>
                                
                                <newsId>126</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/ab-wann-besteht-die-raeumpflicht/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Vor allem Kinder freuen sich über die weiße Pracht, Schneemann bauen und Schneeballschlacht. Die Erwachsenen jedoch müssen an das Räumen der Gehwege denken. Ab wann für wen eine Räumpflicht besteht und was im Schadenfall geschieht, klären wir hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>„Schneeflöckchen, Weißröckchen, wann kommst du geschneit“, fragen sich viele im Dezember. Während die Kinder eher voller Erwartung auf Schneeballschlachten und Schlittenfahren der weißen Pracht entgegenfiebern, bedeutet Schnee für die Erwachsenen meist eher Stress. Fahrten mit Auto, Bus und Bahn dauern meist länger und vor allem müssen die Gehwege regelmäßig von Schnee und Eis befreit werden.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Immer wieder landen Fälle vor Gericht, in denen die Juristen sich mit glättebedingten Unfällen befassen müssen. Vor allem die Fragen wer und in welchem Umfang für entstandene Schäden aufkommt, müssen dabei geklärt werden.</p>
<p>Grundsätzlich besagt die Verkehrssicherungspflicht, dass Straßen und Wege zu sichern sein. Wer genau dem nachkommen muss, hängt von dem Einzelfall ab. Für öffentliche Wege und Straßen sind die Gemeinden und Städte zuständig. Diese wiederum übertragen diese Pflicht meist per Satzung an die Hausbesitzer angrenzender Grundstücke. Bei vermieteten Immobilien wiederum übertragen die Eigentümer das Ganze weiter auf die Mieter.</p>
<h3>Wann muss geräumt werden?</h3>
<p>Die Vorschriften für die Räumung finden sich in der Satzung. In den meisten Orten gilt die Räumpflicht von Schnee und Eis von montags bis freitags zwischen 7 Uhr und 20 Uhr. An den Wochenenden beginnt sie meist ein bis zwei Stunden später. Wichtig: Es darf dann nicht erst mit dem Räumen begonnen werden, sondern der Weg muss bereits begehbar sein. Wenn es im Laufe des Tages weiterschneit oder der Weg vereist, muss ebenfalls regelmäßig geräumt werden. Nach 20 Uhr jedoch gilt die Räumpflicht nicht mehr, außer für Besitzer von Kinos, Theatern und Restaurants. Ist der Schneefall sehr stark oder gibt es Eisregen, gilt eine Ausnahme. Erst wenn sich das Wetter wieder beruhigt hat, muss geräumt werden.</p>
<h3>Wohin mit dem Schnee?</h3>
<p>Ist viel Schnee gefallen, stellt sich die Frage, wohin damit. Ratsam ist es, wenn die Nachbarn in einer Straße eine Stelle, beispielsweise auf einem Parkplatz, für den Schnee zu nutzen. Das Weiß darf nicht über Abflüsse geschippt und auch nicht auf die Fahrbahn geschoben werden. Tabu sind außerdem Ein- und Ausfahrten sowie Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel. Bei Straßenkreuzungen oder Einmündungen sowie bei Fußgängerüberwegen muss sichergestellt sein, dass der Schnee eine Höhe zum Einsehen des Bereichs nicht überschreitet.</p>
<h3>Womit streuen?</h3>
<p>Salz dürfen dafür meist nur noch die Winterdienste auf den Fahrbahnen ausbringen. Da es als besonders belastend für die Umwelt gilt und Fahrzeuge sowie Straßen beschädigen kann. Stattdessen empfehlen sich Kies, Sand oder Splitt. Sie sind verträglicher und können leichter beseitigt werden.</p>
<h3>Wie sieht es bei Krankheit oder Urlaub aus?</h3>
<p>Auch bei Abwesenheit etwa wegen des Jobs oder bei Krankheit oder Urlaub gilt die Verkehrssicherungspflicht weiter. In diesen Zeiten muss für eine Vertretung gesorgt werden, die die Wege frei hält. Auch ältere Menschen, die selbst Schnee und Eis nicht mehr beseitigen können, müssen sich um eine Lösung bemühen.</p>
<h3>Was passiert, wenn etwas passiert?</h3>
<p>Grundsätzlich haftet zunächst der Eigentümer des Gebäudes, das an den Gehweg grenzt. Eine Gebäudeversicherung beziehungsweise die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht würde in solchen Fällen einspringen. Bewohnt der Eigentümer das Haus nicht selbst, sondern hat es vermietet und die Räumpflicht übertragen, sind seine Mieter haftbar. Die private Haftpflichtversicherung des Mieters kann bei einem Schadenersatzanspruch leisten.</p>
<p>Doch auch derjenige, der einen Schaden erlitten hat, kann mitverantwortlich gemacht werden. Immer wieder weisen Richter in Streitfällen darauf hin, dass sich auch der Verunglückte an die gefährlichen Witterungsverhältnisse und damit an rutschige Gehwege anpassen muss.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 06 Jan 2020 14:56:54 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/12/snow-3237949_700.jpg</imagePath>
                                
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                        <item>
                                <title><![CDATA[Wer haftet bei Böllerschäden und Co.?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Wenn es an Silvester kracht ]]></subTitle>
                                
                                <newsId>125</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/wer-haftet-bei-boellerschaeden-und-co/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Jedes Jahr passieren in der Silvesternacht zahlreiche Unfälle. Unvorsichtiges Hantieren mit Böllern und Raketen können schlimme Verletzungen oder Brände mit sich bringen. Worauf beim Umgang mit Feuerwerkskörpern geachtet werden sollte und welche Versicherungen im Schadenfall weiterhelfen, lesen Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Der erwartete Umsatz mit Silvesterfeuerwerk liegt für 2019 allein in Deutschland bei 133 Millionen Euro, so das Online-Portal Statista. Damit geben die Bundesbürger knapp ein Drittel mehr für die Knallerei am Jahresende aus als noch zur Jahrtausendwende. Neben der Freude an den Feuerwerken in der Nacht des 31. Dezember gibt es auch immer die Schattenseite, nämlich Unfälle und Brände durch die Feuerwerkskörper.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Darum raten Feuerwehren und Versicherer immer wieder zu einem verantwortungsvollen und vorsichtigen Umgang mit den Brennkörpern. Bereits beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) besteht. So ist gewährleistet, dass sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sicher sind. Es gibt diverse Klassifizierungen und Kategorien der Feuerwerkskörper.</p>
<h3><strong>Darauf ist beim Umgang mit Feuerwerkskörpern zu achten</strong></h3>
<p>Ausschließlich für Personen ab 18 Jahren sind diejenigen der Klasse P II bestimmt. Dazu zählen zum Beispiel Wunderkerzen, Raketen und Feuerwerksbatterien. Und auch diese dürfen nur in der Silvesternacht durch Privatpersonen abgebrannt werden. In der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember dürfen das nur Inhaber einer Erlaubnis und eines Befähigungsscheines oder mit einer Ausnahmebewilligung tun. So regelt es das Sprengstoffgesetz.</p>
<p>Jugendliche ab 14 Jahren dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P I nutzen. Dazu gehören beispielsweise Tischfeuerwerke, Zimmerfontänen, Wirbel- und Knatterartikel – allerdings nie unbeaufsichtigt.</p>
<p>Grundsätzlich verboten ist laut Sprengstoffgesetz das „Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen“.</p>
<p>Dabei gilt für Raketen, dass der Start mit ausreichendem Sicherheitsabstand aus standsicheren Rohren oder Flaschen erfolgen sollte – niemals aus der Hand. Die Lenkstäbe dürfen nicht gekürzt oder gar ganz entfernt werden. Feuerwerkskörper dürfen nie in die Richtung von Menschen oder Tieren abgeschossen werden. Blindgänger sollten nicht aufgehoben oder erneut angezündet werden. Knaller sollten unbedingt sofort weggeworfen und auf Mutproben hier lieber verzichtet werden.</p>
<p>Fenster und Türen, besonders Dachfenster und Luken, sind besser geschlossen zu halten, um keine verirrte Rakete oder einen Knaller in die Wohnung zu lassen. Brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen sind sicherheitshalber zu entfernen.</p>
<h3><strong>Wer bei Böllerschäden haftet</strong></h3>
<p>Wenn beim Umgang mit Knallern oder Raketen doch etwas geschieht, helfen diese Versicherungen weiter. Die Wohngebäudeversicherung springt bei allen Schäden ein, die etwa am Gebäude entstehen. Die Hausratversicherung leistet für beispielsweise Brandschäden an der Kleidung, am Teppich oder dem Tisch. Die Haftpflichtversicherung zahlt, wenn der Versicherte Schäden bei Dritten verursacht.</p>
<p>Wird das Auto durch Böller oder auch durch Randalierer beschädigt, leistet die Teilkaskoversicherung. Geschieht dem Versicherten einer privaten Unfallversicherung zum Beispiel durch einen Böller ein dauerhafter Schaden, bezieht er Leistungen des Unfallversicherers. Die Heilbehandlungskosten solch einer Verletzung übernimmt allerdings die Krankenversicherung.</p>
<p>&nbsp;</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 20 Dec 2019 10:12:20 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/12/sparkler-477598_700.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Nur Onlinehändler müssen Ware zurücknehmen]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Rückgaberecht: ]]></subTitle>
                                
                                <newsId>124</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/nur-onlinehaendler-muessen-ware-zuruecknehmen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Komme ich in Kaufrausch, schrei ich gleich nach Umtausch“,  sang Herbert Grönemeyer schon in den 80ern – lange vor Erfindung des Black Friday. Doch auch heute gilt: Wer nicht auf seinen voreilig geshoppten Waren sitzen bleiben möchte, sollte sich lieber direkt erkundigen, ob und wie lange er seine Einkäufe umtauschen darf. Ein generelles Umtauschrecht gibt es nicht – auch wenn das viele glauben. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Nach dem Shoppingbummel ist das ein oder andere Teil zu viel mit nach Hause gekommen?  Kein Problem – kann man ja umtauschen! Oder etwa nicht? Genau genommen können wir nur auf die Kulanz der Händler hoffen. Denn auch wenn das 14-tägige Rückgaberecht für viele Verbraucher und – zum Glück auch für die meisten Händler – obligatorisch ist: Zur Rücknahme verpflichtet sind Händler nicht. Zumindest dann nicht, wenn die Ware ganz oldschool über die Ladentheke ging.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Im Onlinehandel greift das Fernabsatzrecht</strong></h3>
<p>Ganz anders sieht das beim Kauf über das Internet aus. Merken Sie zum Beispiel erst nach dem Shoppingrausch am Black Friday, dass die online so günstig erstandene Küchenmaschine wegen Platzmangels in Ihrer Küche eher ungünstig steht, können Sie Ihren Vertrag  ganz einfach widerrufen. Fristgemäß haben Sie zwei Wochen Zeit, um eine Rücksendung zu veranlassen. Der Online-Händler bekommt ebenfalls 14 Tage, um Ihren Kaufpreis zurückzuerstatten. Er hat aber das Recht, so lange mit der Rückerstattung zu warten, bis Sie die Veranlassung Ihrer Rücksendung belegt haben. Übrigens haftet der Händler bei einem entsprechenden Versand-Nachweis auch, falls die Ware auf dem Rückweg verloren geht oder beschädigt wird.</p>
<h3><strong>Mit dem Schnäppchen aus Übersee ist das so eine Sache</strong></h3>
<p>Böse kann es allerdings ausgehen, wenn sich das online erworbene Super-Schnäppchen als billig produziertes Produkt aus China entpuppt. Laut Verbraucherzentrale NRW ist hier oft nicht klar ausgewiesen, dass die Ware 14 Tage nach Erhalt zurückgeschickt werden kann. Viele China-Onlineshops umgehen außerdem die allgemein gültigen Regeln, bieten anstatt einer zweijährigen Gewährleistung nur eine Umtauschmöglichkeit an, zuweilen wird auch das 14-tägige Widerrufsrecht gekürzt oder ein Teil des Kaufpreises einbehalten. Der Umtausch von Lieferungen aus Fernost lohnt sich aber ohnehin nur in den seltensten Fällen: Sofern nichts anderes vereinbart wurde, müssen dafür die Käufer die Versandkosten zahlen.</p>
<h3><strong>Garantie und Gewährleistung – zwei Paar Schuhe</strong></h3>
<p>Anders sieht es aus, wenn die Ware nach Kauf einen Mangel aufweist. Hier greifen in der Regel für eine Zeit von zwei Jahren sowohl die ggf. freiwillig eingeräumte Herstellergarantie als auch die Gewährleistung des Händlers. Welche der beiden Varianten Sie als Verbraucher nutzen, liegt bei Ihnen. Dennoch muss an dieser Stelle mit dem hartnäckigen Irrglauben aufgeräumt werden, beides über einen Kamm zu scheren.  Denn abgesehen von dem gemeinsamen Zweck und der üblicherweise zweijährigen Frist gibt es deutliche Unterscheide.</p>
<h3><strong>Die Gewährleistung ist Sache des Händlers </strong></h3>
<p>Die sogenannte Mängelhaftung gilt 24 Monate für Neuwaren und ein Jahr für gebrauchte Artikel und ist für Händler verpflichtend.  Während dieser Zeit können Verbraucher eine Reparatur des Produkts fordern. In den ersten sechs Monaten geht man davon aus, dass das Produkt schon zum Zeitpunkt des Kaufs einen Mangel hatte. Ist der Verkäufer anderer Meinung, muss er dies beweisen. Ab dem siebten Monat kehrt sich die Beweislast um: Nun muss der Käufer den Beweis für den von Vornherein bestandenen Mangel anführen.</p>
<h3><strong>Die Garantieleistung liegt beim Hersteller</strong></h3>
<p><strong> </strong>Wer dieses schwierige Unterfangen umgehen möchte, sollte sich die Garantiebestimmungen des Herstellers ansehen. Auf eine Garantie bestehen kann man aber nicht, denn diese ist – anders als die Gewährleistungspflicht des Händlers – nicht gesetzlich geregelt.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 19 Dec 2019 13:52:51 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2020/01/Umtausch.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Anette Bierbaum</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Chance auf höhere Entgeltumwandlung im kommenden Jahr]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Neue Beitragsbemessungsgrenze in der Rente]]></subTitle>
                                
                                <newsId>123</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/chance-auf-hoehere-entgeltumwandlung-im-kommenden-jahr/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Mit der Zustimmung des Bundesrates zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2020 stehen die Werte in der Sozialversicherung fest. Ab 1.Januar 2020 gelten dann für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung neue Bezugsgrößen für die Beiträge.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Es ist beschlossene Sache: Im November hat der Bundesrat der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2020 zugestimmt. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird ab 1. Januar 2020 dann bei 62.550 Euro liegen. Neben den Auswirkungen auf die Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung ergeben sich damit auch Veränderungen bei der Rentenversicherung.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Die Beitragsbemessungsgrenze 2020, also der Bruttolohnbetrag, der für die Beitragshöhe in den Sozialversicherungen verantwortlich ist, steigt. Für die gesetzliche Rentenversicherung bedeutet das, für die westlichen Bundesländer steigt die Höhe auf monatlich 6.900 Euro (jährlich 82.800 Euro). In den östlichen Ländern sind es künftig 6.450 Euro pro Monat (77.400 Euro im Jahr). Einkommen, das darüber hinaus geht, wird bei der Erhebung des Beitrags nicht mehr berücksichtigt.</p>
<p>Daraus folgen nun ebenfalls Anpassungen hinsichtlich der Entgeltumwandlung. In der betrieblichen Altersversorgung können bis zu 4 Prozent der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze sozialabgabenfrei in einen Vertrag eingezahlt werden. Sogar 8 Prozent sind es ohne Abzug von Steuern. Damit steigt der Betrag, der höchstens ohne Abzug von Sozialversicherungen eingezahlt werden kann, von 268 Euro auf 276 Euro monatlich. Steuerfrei können sogar statt bisher 536 Euro nun 552 Euro investiert werden.</p>
<h3><strong>Änderungen für die Rürup-Rente</strong></h3>
<p>Wer über eine Basisrente, oder auch Rürup-Rente genannt, verfügt, kann im kommenden Jahr ebenfalls profitieren. Denn planmäßig steigt der Höchstbetrag der Beiträge, der als Sonderausgabe genauso wie die zur gesetzlichen Rentenversicherung von der Steuer abgesetzt werden kann. 2020 können Ledige maximal 25.046 Euro – beziehungsweise 50.092 bei Verheirateten – in ihrer Steuererklärung angeben. 90 Prozent davon werden berücksichtigt.</p>
<p>Wenn jemand den Höchstbetrag in seine Basisrente einzahlt, werden für 2020 maximal 22.541 Euro (oder 45.082 Euro bei Verheirateten) steuerlich anerkannt. Bis zum Jahr 2025 steigt dieser Betrag von den 90 Prozent im Jahr 2020 auf 100 Prozent an.</p>
<p>Zudem ändert sich eine weitere wichtige Größe zur Berechnung der künftigen Höhe der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung: das Durchschnittsentgelt. Für 2018 beträgt es 38.212 Euro und für 2020 liegt es vorläufig bei 40.551 Euro. Das heißt, für diesen Betrag erhalten Arbeitnehmer einen Entgeltpunkt in der gesetzlichen Rentenversicherung.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 12 Dec 2019 12:02:59 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554290688-cent-drinnen-ersparnisse_Pexels-1246954.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wichtige Versicherungen für Senioren]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Richtig geschützt im Alter]]></subTitle>
                                
                                <newsId>122</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/wichtige-versicherungen-fuer-senioren/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Endlich ist er da – der verdiente Ruhestand. Das bedeutet nicht nur jede Menge Veränderungen im<br />
Alltag, sondern auch in Sachen Versicherung. Einige werden im Alter nicht mehr gebraucht,<br />
bei anderen steigen die Beiträge, manche bieten sogar gänzlich andere Leistungen an. Welche<br />
Versicherungen wichtig für Senioren sind: Hier gibt es einen Überblick.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<h3>Schutz für Fernreisen</h3>
<p>Für all unternehmenslustigen Ruheständler, die es in die Ferne außerhalb Deutschlands zieht, ist nach wie vor eine Auslandsreisekrankenversicherung empfehlenswert. Mit dem Abschluss gehen sie auf Nummer sicher und können sicher sein, dass auch höhere Kosten für eine Krankheit im Ausland behandelt werden können. Damit gehört diese Absicherung auf jeden Fall zu den wichtigen Versicherungen für Senioren. Aufgrund der häufigen Bitragssteigerungen im Alter ist ein regelmäßiger Vergleich ratsam.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3>Krankenversicherung ist ein Muss</h3>
<p>Unverzichtbar ist natürlich die Krankenversicherung. In Deutschland besteht seit 2009 eine Versicherungspflicht. In der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Rentner den Status „Krankenversicherung der Rentner“. Das bedeutet, dass auf die gesetzliche Rente der Anteil an Sozialversicherungsbeiträgen gezahlt werden muss, der auch im Angestelltenverhältnis übernommen wird. Den Arbeitgeberanteil trägt die gesetzliche Rentenversicherung. Ferner werden auf Mieteinnahmen oder Zinsen bei Pflichtversicherten keine Sozialversicherungsbeiträge fällig. Wer vor dem Eintritt in den Ruhestand privat krankenversichert war, kann meist nicht zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Krankenversicherer haben allerdings in ihren Tarifen Beitragsrückstellungen für das Alter einkalkuliert. So werden mögliche Beitragsanpassungen abgemildert. Wenn alle Stricke reißen, empfiehlt sich der Wechsel in einen Basistarif, der in der Regel die gleichen Leistungen bietet wie eine gesetzliche Krankenkasse.</p>
<h3>Die Leistungen der Unfallversicherung ändern sich</h3>
<p>Eine Unfallversicherung ist vor allem für aktive, sportliche Senioren wichtig. Jedoch behandeln Unfallversicherer diese Kundengruppe eher schlecht, wie Stiftung Warentest herausfand. Manchmal kündigen die Versicherer die Verträge oder führen sie nur zu deutlich schlechteren Bedingungen oder zu höheren Beiträgen weiter. Ein Hinweis der Tester lautet zudem, dass Versicherte darauf achten sollen, ob bei bestehendem Versicherungsschutz ein Endalter vorgegeben ist. In diesen Fällen läuft der Vertrag dann aus und macht für Senioren wenig Sinn.</p>
<h3>Rechtsschutzversicherung meist überflüssig</h3>
<p>Eine Arbeitsrechtschutzversicherung macht im Rentenalter natürlich keinen Sinn mehr. Für Senioren, die noch viel mit dem Auto unterwegs sind, kann sich allerdings eine Rechtschutzversicherung für Verkehr lohnen. Bei der unvermeidlichen Kfz-Haftpflichtversicherung empfiehlt sich ein prüfender Blick auf die bestehende Absicherung. Eventuell muss hier eine neue Police abgeschlossen werden. Laut Gesamtverband der Deutschen  Versicherungswirtschaft (GDV) ist bei Fahrern zwischen 24 und 67 Jahren mit einem Abschlag auf den durchschnittlichen Schadenbedarf zu rechnen. Zuschläge auf den durchschnittlichen Versicherungsbeitrag ergeben sich demnach ab einem Alter von 68.</p>
<h3>Private Haftpflichtversicherung immer sinnvoll</h3>
<p>Zu den weiteren sinnvollen Versicherungen gehört die private Haftpflichtversicherung. Denn auch Rentner können in eine Situation geraten, in der sie anderen einen Schaden zufügen, den sie begleichen müssen. Dafür dann die Ersparnisse angreifen zu müssen, wäre sehr ärgerlich, und könnte je nach Schaden diese auch weit übersteigen. Wichtig: Tarife, die im Haushalt lebende Kinder einschließen, sind in diesem Zusammenhang meist überflüssig. Hier können sich Anpassungen finanziell durchaus lohnen. Und wer im Alter bei den Kindern lebt, kann in deren Haftpflichtversicherung aufgenommen werden. Ebenfalls unverzichtbar ist die Wohngebäudeversicherung, wenn  Immobilieneigentum besteht. Wurde das Häuschen allerdings verkauft, fällt diese Absicherung weg. Eine Hausratversicherung dagegen macht für die meisten Senioren gleichermaßen Sinn. Doch, Achtung: Wenn sich der Haushalt verkleinert, sinken in der Regel auch die Prämien.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 06 Dec 2019 13:09:31 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/05/1554290209-ani-kolleshi-684082-unsplash.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Brennende Adventskränze und Weihnachtsbäume]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Alle Jahre wieder]]></subTitle>
                                
                                <newsId>120</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/brennende-adventskraenze-und-weihnachtsbaeume/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Mit der Adventszeit verbinden wir gemütliches Zusammensitzen mit Freunden und Familie bei Kaffee oder Tee, selbstgebackenen Keksen und flackerndem Kerzenlicht. Doch brennende Kerzen sorgen nicht nur für Behaglichkeit, sondern führen nicht selten auch zu Wohnungsbränden. Wir geben Tipps zum richtigen Umgang mit offenem Feuer, erklären, welche Versicherung im Fall der Fälle zahlt und wie Sie sich und Ihre Familie bei einem Wohnungsbrand schützen können.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Wenn der Duft von frischem Weihnachtsgebäck durchs Haus zieht, die Kinder über ihren Wunschzetteln brüten und in den Straßen die Weihnachtsmärkte ihre Tore geöffnet haben, wird es Zeit daheim für eine beschauliche Stimmung zu sorgen. Hierfür greifen die Deutschen gern zu Lichterketten und Kerzen. Schließlich wollen die rund 30 Millionen Weihnachtsbäume, die jährlich in Deutschland verkauft werden, nicht nur geschmückt, sondern auch festlich beleuchtet werden. Das gilt auch für die aus Tannenzweigen geflochtenen Kränze, die als Tisch- oder Hängeschmuck im Advent die Vorfreude aufs Weihnachtfest steigern. Traditionell werden Adventskränze mit echten Kerzen bestückt – vier an der Zahl. Die dann nacheinander an den jeweiligen Adventssonntagen entzündet werden.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Hohe Brandgefahr durch trockenes Tannengrün</strong></h3>
<p>Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in seiner jährlichen Schaden-Statistik zeigt, brennt es in deutschen Haushalten zum Jahresende wesentlich häufiger als im Vergleich zu den Frühjahrs- und Herbstmonaten. Drei Gründe nennt der GDV dafür: Adventskränze, Weihnachtsbäume und fehlgeleitete Silvesterraketen. Allein 2017 wurden den Versicherern im Monat nach den Weihnachtsfeiertagen 45 Prozent mehr Feuerschäden als im Frühjahr und Herbst gemeldet.</p>
<p>Besonders trockene Adventskränze und Tannenbäume oder Weihnachtsschmuck wie Strohsterne gelten als Brandbeschleuniger. Schon innerhalb kürzester Zeit stehen diese lichterloh in Flammen, sollten sie sich durch Kerzenflammen entzünden. So nimmt etwa die Brandgefahr für Adventskränze von Tag zu Tag zu, da die Flammen der runter gebrannten Kerzen dem Tannengesteck stetig näher kommen. Außerdem werden Nadeln und Zweige des Kranzes mit jedem Tag trockener. Dadurch sind sie leicht entzündlich und bei Kontakt mit dem trockenen Grün kann sich in Sekundenschnelle ein Feuer ausbreiten. Daher gilt: Ohne Aufsicht keine brennenden Kerzen!</p>
<p>Wer brennende Kerzen schon eine Viertelstunde unbeobachtet lässt, handelt grob fahrlässig und kann im Falle eines Brandes seinen Versicherungsschutz gefährden. Die Versicherungen legen hier sehr strenge Maßstäbe an. Darauf weist etwa der Bundesverband der Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) hin.</p>
<h3><strong>Einem Brand durch einen Adventskranz oder Weihnachtsbaum vorbeugen</strong></h3>
<p>Um einen Brand in Haus oder Wohnung durch einen versehentlich entflammten Adventskranz oder Weihnachtsbaum zu vermeiden, gilt es ein paar wesentliche Dinge zu beachten:</p>
<ul>
<li>Da trockene Tannenbäume und Adventskränze sehr leicht entflammbar sind, sollten Sie zumindest den Weihnachtsbaum am besten so spät wie möglich kaufen und ihn vor dem Aufstellen im Wohnzimmer auf dem Balkon oder im Garten belassen.</li>
<li>Ihr Weihnachtbaum sollte einen sicheren und festen Stand haben und nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen (wie Gardienen) stehen.</li>
<li>Gießen Sie Ihren Weihnachtsbaum regelmäßig. Denn ein gut gegossener Baum im Wohnzimmer entflammt schwerer als eine trockene Tanne.</li>
<li>Wollen Sie Ihrem Weihnachtsbaum mit Kerzen bestücken, stellen Sie auch einen Wassereimer oder einen Feuerlöscher bereit. Alternativ darf es auch eine Löschdecke sein. Mit den Löschutensilien können Sie gezielt und wirkungsvoll in die Entstehungsphase eines Brandes eingreifen.</li>
<li>Befestigen Sie die Kerzen für den Tannenbaum richtig und stecken Sie sie immer senkrecht in die Halterungen. Über einer Kerze darf sich kein weiterer Ast befinden. Die Kerzen zünden Sie dann von oben nach unten an. In umgekehrter Reihenfolge machen Sie sie dann später aus.</li>
<li>Lassen Sie brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt.</li>
<li>Behalten Sie brennende Kerzen noch einmal gesondert im Blick, wenn sich kleine Kinder oder Haustiere im Raum befinden.</li>
<li>Adventskränze sollten grundsätzlich nur auf feuerfesten oder zumindest schwer entflammbaren Unterlagen aus Metall oder Keramik aufgestellt werden, platzieren Sie die Kerzen darin in entsprechenden Halterungen.</li>
<li>Adventskränze sind schwer feucht zu halten. Besprühen Sie den Kranz aber ab und an mit Wasser aus einer Sprühflasche.</li>
<li>Lassen Sie Wachskerzen in Adventskränzen und am Weihnachtsbaum nicht komplett herunterbrennen.</li>
</ul>
<h3><strong>Warnung per Signal: Rauchmelder können schützen</strong></h3>
<p>Auch wenn ein Rauchmelder keinen Brand verhindern kann, da er erst alarmiert, wenn es schon brennt, kann er doch Leben retten – etwa, wenn in Haus oder Wohnung ein Feuer ausbricht, während Sie schlafen. Grundsätzlich sind Vermieter gesetzlich dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass in der vermieteten Wohnung Rauchwarnmelder angebracht (und gewartet) werden.</p>
<p>Allerdings gibt es immer wieder Diskussionen darüber, ob der Vermieter die Rauchmelder selber anbringen darf oder die Mieter einen Fachbetrieb auf Kosten des Vermieters beauftragen können. Laut eines Urteils des Amtsgerichts München (Aktenzeichen 432 C 6439/18) darf der Einbau im Grundsatz durch den Vermieter persönlich erfolgen, und auch die Wartung – es muss also keine Fachfirma damit beauftragt werden. Der Mieter sei zur Duldung von Maßnahmen nicht nur durch vom Vermieter beauftragte Handwerker, sondern auch durch den Vermieter persönlich verpflichtet. Einen Anspruch auf einen Einbau durch einen Fachbetrieb auf Kosten des Vermieters habe der Mieter nicht.</p>
<p>Wer für die Wartung zuständig ist, regeln die Landesbauverordnungen der einzelnen Bundesländer. In zehn Bundesländern wird dies an den Mieter beziehungsweise Bewohner und an den Eigentümer im selbstgenutzten Wohnraum adressiert. In den übrigen Bundesländern ist durchweg der Eigentümer in der Wartungspflicht. Ein Eigentümer und Vermieter ist nach Gesetz und Rechtsprechung verpflichtet, die Mietsache im vorgeschriebenen Zustand zu halten. Im Fall des Rauchmelders hat er also dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm installierten Melder entsprechend der Herstellerangaben, mindestens jedoch einmal jährlich, geprüft werden und die Betriebsbereitschaft der Melder sichergestellt wird. Dies gilt nicht nur für den selbst genutzten, sondern auch für vermieteten Wohnraum.</p>
<p>Laut Mietrecht besteht aber die Möglichkeit, dass der Vermieter eine Vereinbarung mit seinem Mieter trifft, die Installation und regelmäßige Prüfung beziehungsweise Sicherstellung der Betriebsbereitschaft auf den Mieter zu übertragen. Für den gesamten Zeitraum des Mietverhältnisses gilt, dass der Vermieter verpflichtet ist zu überprüfen, ob der Mieter die Wartung der Rauchmelder durchführen kann und dieser Pflicht auch tatsächlich nachkommt. Wichtig: Beachten Sie auch die Betriebsanleitung des Herstellers.</p>
<h3><strong>Was tun, wenn es brennt?</strong></h3>
<p>Fängt Ihr Adventskranz oder Weihnachtsbaum Feuer, bewahren Sie Ruhe und versuchen Sie das Feuer zunächst – wenn es sich noch um einen kleinen Brand handelt – mit Wasser zu löschen. Natürlich können Sie den Brand auch mit einer Löschdecke bekämpfen, indem Sie damit versuchen die Flammen zu ersticken. Vorsicht beim Feuerlöscher: Diese sind für den Privatgebrauch meist Pulverlöscher. Sie löschen zwar äußerst zuverlässig, enthalten aber auch aggressive Salze, die bei einem kleinen Brand im Wohnzimmer eventuell mehr zerstören als retten.<br />
Wenn Ihre Löschversuche nichts ausrichten, verständigen Sie umgehend die Feuerwehr unter der Rufnummer 112. Schließen Sie Fenster und Türen, damit das Feuer nicht durch Sauerstoff weiter angefacht werden kann. Benachrichtigen Sie in jedem Fall Ihre Nachbarn – sofern Sie mit denen unter einem Dach wohnen. Verlassen Sie dann alle das Haus oder die Wohnung und warten in sicherer Entfernung zum Brand aufs Eintreffen der Feuerwehr. Weisen Sie diese dann genau ein, damit der Brand zügig gelöscht werden kann.</p>
<h3><strong>Wer kommt für den Schaden auf?</strong></h3>
<p>Kommen durch einen Brand von Adventskranz oder Weihnachtsbaum auch Möbel, Gardinen, Teppiche oder elektrische Geräte wie Fernseher zu Schaden, haftet dafür Ihre Hausratversicherung. Darüber werden auch Schäden ersetzt, die durch das Löschwasser der Feuerwehr entstanden sind. Allerdings zahlt Ihre Versicherung die Schäden nur dann, wenn diese nicht grob fahrlässig verursacht wurden. Sollte Ihnen etwa nachgewiesen werden, dass Sie beispielsweise brennende Kerze unbeaufsichtigt gelassen haben, müssen Sie im Zweifel selbst für den verursachten Schaden durch einen brennenden Weihnachtsbaum oder Adventskranz aufkommen.</p>
<p>Schäden am Haus übernimmt die Gebäudeversicherung bzw. Wohngebäudeversicherung des Eigentümers. Aber auch hier gilt: Nur wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Für Haus- oder Wohnungs-Eigentümer empfiehlt es sich, beide Versicherungen – Hausrat- und Gebäudeversicherung  – bei einem Anbieter abzuschließen. So kann Ihnen im Schadenfall oft unkomplizierter geholfen werden. Etwa weil Sie nur eine Schadenanzeige einreichen müssen und dann auch nur einen Ansprechpartner haben.</p>
<p>&nbsp;</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 04 Dec 2019 12:32:23 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1563983442-Grill_Feuer_pixabay.jpg</imagePath>
                                
                                
                                                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Was bedeutet das für die Kranken- und Rentenversicherung?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Sozialversicherungsbeiträge steigen]]></subTitle>
                                
                                <newsId>119</newsId>
                                
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                                <teaser><![CDATA[<p>Die Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung steigen im neuen Jahr. Was das für die Renten- und Krankenversicherung bedeutet und warum ein Wechsel von der GKV in die PKV ab 2020 schwieriger wird, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Wenn die Silvesterknallerei am 1. Januar verraucht ist, beginnen mit dem neuen Jahr einige gesetzliche Änderungen. Zum Beispiel steigt der Zusatzbeitrag 2020 in der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,2 Prozent von derzeit 0,9 auf 1,1 Prozent. Ebenfalls angehoben wird die Höhe des maximalen Einkommens, das für die Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zugrunde gelegt wird (Beitragsbemessungsgrenze). Statt jährlich 54.450 Euro wird die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2020 bei 56.250 Euro (4.687,50 Euro im Monat) liegen. Damit steigt der Beitrag bei den Besserverdienenden weiter an.</p>
<p>Im Oktober hatte das Bundeskabinett diese Änderung der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2020 verabschiedet. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bundesrat gelten somit die neuen Werte in der Sozialversicherung ab dem 1. Januar 2020.</p>
<h3><strong>Wechsel von GKV in PKV wird schwieriger</strong></h3>
<p>Möchte im kommenden Jahr also ein bisher gesetzlich Krankenversicherter in die private Krankenversicherung wechseln, liegt die dafür notwendige Jahresarbeitsentgeltgrenze im kommenden Jahr bei 62.550 Euro brutto im Jahr (5.212,50 Euro monatlich). Die Hürde für besserverdienende Angestellte in die PKV zu wechseln, wird damit wieder ein bisschen höher. Wer bereits privat versichert ist, kann sich freuen. Der maximal mögliche Arbeitgeberzuschuss erhöht sich von 351,66 Euro auf 367,97 Euro im Monat.</p>
<p>Zusätzlich zur Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze für Krankenversicherung wird die BBG 2020 auch bei der Berechnung des Beitrags zur Rentenversicherung höher ausfallen. Diese BBG wird dann im Westen bei einem monatlichen Bruttogehalt von 6.900 Euro und im Osten bei 6.450 Euro liegen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze und betrieblicher Altersversorgung</strong></h3>
<p>Diese Anhebung wirkt sich direkt auf die betriebliche Altersversorgung aus. Denn bis zu 4 Prozent (2020 also maximal 276 Euro) der jeweils aktuellen BBG können Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenbefreit in die betriebliche Altersversorgung (Schicht 2) einzahlen. Weitere 4 Prozent können ohne Steuer vom Entgelt umgewandelt werden – insgesamt sind es 8 Prozent der BBG (2020: 552 Euro). Es gibt Produkte, die eine Dynamisierung einschließen, damit bei einer Erhöhung der BBG gleichzeitig die Beiträge angepasst werden können.</p>
<p>Bei der Basisrente wird es im kommenden Jahr ebenfalls Änderungen in der Höhe der Beiträge geben, die als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden können. Da sie ebenso wie die gesetzliche Rentenversicherung zur ersten Schicht gehört, sind die Beiträge bei der Steuer absetzbar. Der höchstmögliche Beitrag in ein Produkt der Basisrente wird vermutlich 25.046 Euro für Alleinveranlagte beziehungsweise 50.092 Euro für Verheiratete betragen. Waren 2019 noch 88 Prozent davon absetzbar, werden es 2020 90 Prozent sein. Bis zum Jahr 2025 steigt dieser Wert auf 100 Prozent an.</p>
<p>&nbsp;</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 02 Dec 2019 09:44:42 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/06/1554813580-harli-marten-135841-unsplash.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Was sie leistet und wer sie braucht]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Private Unfallversicherung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>118</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/unfallversicherung-was-sie-leistet-und-wer-sie-braucht/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Herdplatte oder Hefttacker, Fensterputzen versus Windows 10. In punkto Sicherheit istdie Lage eindeutig. Die meisten Unfälle passieren nicht im Büro, sondern im Haushalt.<br />
Gefolgt von Sport- und Freizeitunfällen. Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sind es zusammengerechnet ganze 70 Prozent Freizeitunfälle, die nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind. Doch sollte man deshalb gleich eine private Unfallversicherung abschließen?</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<h3><strong>Wie notwendig ist der private Unfall-Versicherungsschutz?<br />
</strong></h3>
<p>Ob Manager, Bankkauffrau oder Verkäufer. Gesetzlich abgesichert sind alle drei nur bei Verletzungen, die sie sich während der Arbeitszeit oder auf dem Arbeitsweg zuziehen. Mal ganz abgesehen von ihren Kindern: denn auch diese bewegen sich ja tagtäglich im Straßenverkehr, fahren zur Schule oder zum Kindergarten, stürzen zuweilen von Bäumen oder vom Skateboard oder verletzen sich beim Fußball-Training. In all diesen Fällen sind die Familienmitglieder nicht unfallversichert.</p>
<p>Besonders dann, wenn Eltern oder Kinder durch einen Unfall während der Freizeit dauerhaft zu Schaden kommen, bedeutet das häufig ein finanzielles Desaster. Ganz zu schweigen von den massiven gesundheitlichen und psychischen Folgen. Die Unfallfolgen können beispielsweise Umbauarbeiten am Haus notwendig machen. Bei einer Querschnittslähmung muss ein neues Auto beschafft werden oder die Unterstützung einer speziellen Pflegekraft sichergestellt sein.  Bei einem Durchschnittseinkommen wird es da schnell eng und eine private Unfallversicherung ist eine Überlegung wert. Denn sie schließt eben diese finanzielle Lücke. Beispielsweise beinhaltet der private Unfall-Versicherungsschutz die Kosten für aufwändige Therapien, Kosten für eine Haushaltshilfe oder den barrierefreien Umbau des Eigenheims.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Für Versicherungen kein Beinbruch</strong></h3>
<p>Der Haken an der Sache, die Versicherung zahlt nur dann, wenn ein Unfall einen bleibenden körperlichen Schaden verursacht – und das ist laut Statistischem Bundesamt bei weniger als zwei Prozent der Unfälle zutreffend. Wenn das Kind aufgrund einer Sportverletzung über Wochen gepflegt und zum Arzt gefahren werden muss, ist das aus Versicherungssicht kein „Beinbruch“. Deswegen werden in diesem Fall keine Leistungen aus der privaten Unfallversicherung gezahlt. Was viele nicht wissen: Hauptursachen einer Invalidität sind gerade bei Kindern nicht Unfälle, sondern Krankheiten. Eine passende Alternative zur Unfallversicherung wäre daher eine Invaliditätsversicherung, die auch bei Krankheit zahlt.</p>
<h3><strong>Für wen macht eine Unfallversicherung Sinn?</strong></h3>
<p>Wie sinnvoll der private Unfallschutz ist, diese Frage stellen sich neben Familien besonders sportlich Aktive - allen voran Wintersportler, die damit im Fall der Fälle abgesichert wären. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) werden in jeder Skisaison rund 40.000 Skifahrer aus Deutschland ärztlich behandelt. 20 Prozent aller gemeldeten Sportunfälle passieren auf der Ski- oder Snowboardpiste. Auch wer am Wochenende privat mit seinem Motorrad die Straßen unsicher macht, hat mit großer Wahrscheinlichkeit schon über eine Unfallversicherung nachgedacht. Hier macht die Versicherung ebenso Sinn wie bei Personen, die gern und viel mit dem Auto unterwegs sind.</p>
<p>Allerdings übernimmt die Unfallversicherung auch hier nur die Kosten, wenn es durch einen Unfall zu einem dauerhaften Schaden kommt. Dauerhaft heißt in dem Fall, dass dieser voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen bleibt. Wer nach einem Motorradsturz oder Autounfall „nur“ ein halbes Jahr im Krankenhaus liegt, ist über die private Unfallversicherung nicht abgesichert. Falls nach einem Reha-Aufenthalt ein bleibender Schaden wie etwa eine Knieverletzung zu erwarten ist, zahlt die Unfallversicherung immerhin einen Teil der versicherten Summe.</p>
<p>Rentner und Hausfrauen/-Männer verbringen im Vergleich zu Arbeitnehmern viel Zeit zuhause – einem vergleichsweise gefährlichen Pflaster. Hier passieren die meisten Unfälle, für die die gesetzliche Unfallversicherung nicht aufkommt. Und nicht nur das: Laut Statistischem Bundesamt starben 2017 dreimal mehr Menschen durch Unfälle im Haushalt als im Verkehr. Wer allerdings ohne erkennbaren Grund ausrutscht und sich den Oberschenkelhals bricht, ist nicht automatisch unfallversichert. Denn als „Unfall“ gilt nur ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis.</p>
<h3><strong>Unfallversicherung versus Berufsunfähigkeitsversicherung</strong></h3>
<p>Wenn berufstätige Versicherungsnehmer sich zwischen der einen oder anderen Versicherung entscheiden müssen, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) die bessere Wahl. Die BU zahlt auch, wenn Sie ihrem Beruf für mindestens sechs Monate nicht nachgehen können – und das nicht nur bei Unfällen, sondern auch, falls sie wegen körperlichen und psychischen Gründen (wie etwa Burnout und Depression) ausfallen. Hinzu kommt, dass eine Krankheit die weitaus wahrscheinlichere Ursache für eine Berufsunfähigkeit ist als ein Unfall. Und auch die meisten Schwerbehinderungen entstehen nicht infolge eines Unfalls, sondern durch Krankheiten (85 Prozent). Wenn eine BU nicht infrage kommt, ist eine Unfallversicherung sicherlich besser als gar kein Schutz. Sie sollten sich aber immer von einem fachkundigen Versicherungsberater oder Makler beraten lassen, was für ihre Situation passend ist.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 29 Nov 2019 13:14:53 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1555511737-ambulance_pixabay_970037_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Anette Bierbaum</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Das sollten Sie wissen! ]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>114</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/vorsorgevollmacht-und-patientenverfuegung/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Wer durch Unfall oder Krankheit die Dinge des alltäglichen Lebens nicht mehr bewältigen kann, braucht eine Person des Vertrauens, die stellvertretend für einen handeln, entscheiden und Verträge managen kann. Per Vorsorgevollmacht ist das möglich. Mit einer Patientenverfügung lässt sich zudem festlegen, welche medizinischen Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, wenn man das selbst nicht mehr entscheiden kann. Die wichtigsten Informationen zu beiden Themen finden Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Für alle wichtigen Entscheidungen im Leben gilt: Sie müssen selbst dafür (Vor)sorge treffen. Auch wenn Sie gerade nicht daran denken, können Sie durch einen Unfall oder eine Krankheit unmittelbar in eine Situation geraten, in der Sie von anderen abhängig sind. Sie brauchen dann jemanden, der in Ihrem Auftrag mit Ärzten sprechen oder mit Versicherungen, der Bank oder dem Vermieter verhandeln kann. Beachten Sie dabei, dass Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder nicht automatisch ihre gesetzlichen Vertreter sind. Erst wenn Sie diese als Bevollmächtigte benannt haben, dürfen sie auch für Sie handeln und entscheiden.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Vorsorgevollmacht: Wählen Sie Ihren gesetzlichen Vertreter</strong></h3>
<p>Wenn Sie mit einer Vorsorgevollmacht einen rechtlichen Vertreter benennen, regeln Sie selbst, wer für Sie handeln darf, falls Ihnen das aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor und können Sie wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen, setzt das für Sie zuständige Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer für Sie ein. Dieser kann zwar aus Ihrem Familienkreis kommen, muss es aber auch nicht. Selbst ein für Sie völlig Fremder kann vom Amtsgericht als Ihr rechtlicher Betreuer eingesetzt werden – und möglicherweise bleibt dieser das dann über viele Jahre lang.</p>
<p>Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine (oder mehrere) Ihnen nahestehende Person, der Sie vertrauen, stellvertretend für Sie zu handeln. Diese darf dann entweder umfassend oder in von Ihnen festgelegten Bereichen in Ihrem Namen entscheiden. Dazu zählt auch, Verträge abzuschließen bzw. zu beenden. Diese Vollmacht gilt aber nur, wenn Sie die Dinge des Alltags nicht mehr selbst bewältigen können. Gut zu wissen: Sie können eine einmal erteilte Vorsorgevollmacht jederzeit wieder inhaltlich und auch personell verändern.</p>
<h3><strong>Das regelt eine Vorsorgevollmacht</strong></h3>
<p>Jede oder jeder, der oder dem Sie eine Vorsorgevollmacht erteilt haben, darf in Ihrem Namen für Sie handeln. Das gilt für den Fall, dass Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr geschäftsfähig sind. Eine von Ihnen erteilte Vorsorgevollmacht kann sich auf Ihre finanziellen Angelegenheiten (zu beachten ist dabei, dass viele Banken eigene Konto- bzw. Depotvollmachten verlangen), auf Verträge oder auch einen möglichen Einzug in ein Pflegeheim beziehen. Sie sollten daher dem von Ihnen Bevollmächtigten in jedem Fall auch das Recht einräumen, dass er für Sie über die Unterbringung in einem Heim entscheiden darf. In einer Vorsorgevollmacht können Sie auch persönliche Wünsche formulieren – etwa wer sich um Ihre Haustiere oder Ihren Garten kümmern soll. Entscheiden Sie also in Ruhe und nicht leichtfertig, wem Sie eine Vorsorgevollmacht erteilen. Denn der von Ihnen Bevollmächtigte unterliegt anders als der vom Amtsgericht eingesetzte Betreuer keiner gerichtlichen Kontrolle.</p>
<h3><strong>Wem sollten Sie eine Vorsorgevollmacht erteilen?</strong></h3>
<p>Wenn Sie sich entscheiden jemandem eine Vorsorgevollmacht zu erteilen, sollten Sie sich vorher mit der Person, die Sie wählen, darüber einig sein. Denn niemand ist dazu verpflichtet, eine Vollmachtstätigkeit gegen seinen Willen zu übernehmen. Auch nicht der Ehepartner oder die Kinder. Es empfiehlt sich daher, die gewählte Person die Vorsorgevollmacht ebenfalls unterschreiben zu lassen. So stellen Sie sicher, dass sie tatsächlich auch dazu bereit ist, ihre rechtliche Vertretung zu werden. Sie können auch mehrere Personen benennen. Dann ist aber wichtig, dass Sie genau festlegen, ob jede Person allein oder ob alle nur gemeinsam handeln können. Wichtig: Eine Vorsorgevollmacht ist nur wirksam, solange sie der Bevollmächtigte im Original in den Händen hält und bei Bedarf auch vorlegen kann.</p>
<h3><strong>Eine Vorsorgevollmacht erstellen</strong></h3>
<p>Eine Vorlage für eine Vorsorgevollmacht stellt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) als PDF zum <a href="https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Vorsorgevollmacht.html)" target="_blank" rel="noopener">kostenlosen Download</a> bereit. Eine Broschüre über die Grundzüge des Betreuungsrechts und Informationen zur Vorsorgevollmacht und den dazugehörigen Formularen lässt sich ebenfalls über die Seite des BMJV <a href="https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Betreuungsrecht.html?nn=6425014#download=1" target="_blank" rel="noopener">als PDF herunterladen</a>.</p>
<h3><strong>Patientenverfügung: Für den Fall der Fälle</strong></h3>
<p>Per Definition sichert eine Patientenverfügung (§ 1901a ff. BGB) den eigenen Willen bezüglich medizinischer Versorgung ab. Damit wird es Ihren Angehörigen leichter gemacht, Entscheidungen in Ihrem Sinne zu treffen. Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Patientenverfügung aufzusetzen, sprechen Sie aber zunächst mit Ihrem Arzt. Da es um medizinische Entscheidungen geht, für die eine Fachkraft, die sich damit auskennt, in jedem Fall zu Rate gezogen werden sollte.</p>
<h3><strong>Das sollten Sie wissen</strong></h3>
<p>Mit einer schriftlichen Patientenverfügung nehmen Sie Ihren Angehörigen wichtige Entscheidungen ab. Eine Patientenverfügung kann jede und jeder geschäftsfähige Volljährige verfassen und jederzeit formlos – auch mündlich – widerrufen. Eine Patientenverfügung muss immer in schriftlicher Form vorliegen. Zudem muss sie am Ende eigenhändig von Ihnen unterschrieben sein. Sie sollten die Patientenverfügung auch regelmäßig daraufhin überprüfen, ob diese noch Ihre aktuellen Wünsche und Vorstellungen wiedergibt. Ihre Änderungen sollten Sie jeweils mit dem aktuellen Datum unterschreiben. Bedenken Sie auch: Eine Patientenverfügung nützt nur, wenn sie im Fall des Falles auch gefunden wird. Daher sollten Sie am besten immer einen Hinweis bei sich tragen, wer im Notfall benachrichtigt werden soll. Die bevollmächtigte Person sollte dann wissen, wo das Original aufbewahrt wird. Außerdem können Sie auch eine weitere Ausfertigung der Patientenverfügung bei einer Person Ihres Vertrauens hinterlegen.</p>
<h3><strong>Legen Sie fest, was in einer Patientenverfügung stehen soll</strong></h3>
<p>Wenn Sie durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall nicht mehr selbst entscheiden können, wie Sie ärztlich und pflegerisch behandelt werden möchten, legen Sie das in einer Patientenverfügung in guten Zeiten vorher fest. Die Patientenversorgung muss nicht im Zusammenhang mit einer bestimmten Erkrankung stehen. Der behandelnde Arzt ist dazu verpflichtet, alles zu unternehmen, um Ihr Leben zu erhalten. Liegt eine Patientenverfügung vor, sind sowohl Arzt wie auch Betreuer oder bevollmächtigte Person verpflichtet, sich an Ihren dort niedergeschriebenen Patientenwillen zu halten – natürlich nur sofern dieser nicht sitten- oder gesetzeswidrig ist.</p>
<p>In der Patientenverfügung sollten konkrete Krankheitssituationen wie lebenserhaltenden Maßnahmen, Schmerz- und Symptombehandlung, künstliche Ernährung oder künstliche Beatmung festgelegt werden. Wie auch bei der Vorsorgevollmacht sollten Sie sich Zeit für Ihre Entscheidung nehmen, bevor Sie eine Patientenvollmacht ausstellen. Sie sollten immer auch vorher mit Ihrem Arzt und Ihren Angehörigen oder Freunden sprechen. Bestimmen Sie jemanden, der dafür sorgt, dass die Anweisungen in Ihrer Patientenverfügung umgesetzt werden. Schreiben Sie Ihren Willen ausführlich auf. Hilfreich sind Textbausteine, beispielsweise aus der <a href="https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Patientenverfuegung_Textbausteine_pdf.html)">Broschüre „Patientenrechte“</a> vom Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz. Lassen Sie Ihre Unterschrift unter Ihrer Patientenverfügung von einem Zeugen bestätigen.</p>
<p>Eine Eintragung in das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer stellt sicher, dass Ihre Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und auch eine Betreuungsverfügung gefunden werden, wenn die Bevollmächtigten eventuell nicht direkt erreichbar sind, Gerichte oder Ärzte aber für ihr Tun diese Information benötigen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 26 Nov 2019 14:58:00 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554813157-christopher-campbell-40367-unsplash.jpg</imagePath>
                                
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                                                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Nachhaltigkeit bei Geldanlage und Versicherung ]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Gut fürs Klima? ]]></subTitle>
                                
                                <newsId>116</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/nachhaltigkeit-bei-geldanlage-und-versicherung/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Wer seine Altersvorsorge zumindest teilweise mit nachhaltigen Geldanlagen bestreiten möchte, hat es nicht einfach, aus der größer werdenden Auswahl ein passendes Angebot zu finden. Auch Versicherer bieten zunehmend Produkte an, die diesem Zeitgeist entsprechen. Doch was bedeutet „Nachhaltigkeit“ eigentlich für Versicherungen? Die Antwort erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Die US-amerikanische Filmschauspielerin Jane Fonda wurde im Oktober und November 2019 bereits viermal verhaftet. Grund: Die 81-Jährige setzt sich vehement für eine Änderung der Klimapolitik der USA ein – und riskiert damit eben auch eine Festnahme sowie eine Nacht im Gefängnis. Fonda, die ihre Berühmtheit nutzen will, um auf dieses enorm wichtige Thema aufmerksam zu machen, ist seit Jahrzehnten als Aktivistin bekannt. Sie wolle die Menschen auf die Straße bringen, damit sich in Sachen Umweltschutz endlich etwas bewege, sagt sie.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>So wie sie denken immer mehr Menschen weltweit. Sie wollen fair gehandelte Produkte ebenso kaufen wie Lebensmittel in Bio-Qualität. Sie verzichten so gut es geht auf das Auto und essen selten Fleisch. Wenn es doch auf den Teller kommt, achten sie auf eine artgerechte Tierhaltung. Seit 2000 beispielsweise hat sich laut Online-Portal Statista der Umsatz mit Bio-Lebensmitteln in Deutschland fast verfünffacht. Waren es vor 19 Jahren noch 2,1 Milliarden Euro in dem Bereich, stieg der Wert im vergangenen Jahr auf 10,9 Milliarden Euro.</p>
<h3><strong>Nachhaltigkeit bei Geldanlagen und Versicherungen</strong></h3>
<p>Die Veränderungen des Klimas und der Umwelt allgemein sowie das damit verbundene Thema Nachhaltigkeit beschäftigt immer mehr Menschen – und zwar nicht nur beim Konsumverhalten. Bei Versicherungen und Investitionen achten ebenfalls zunehmend mehr Anleger auf ihr Kapital. Sie wählen nach umweltschonenden und sozialen Faktoren aus. Etabliert hat sich hierfür die englische Abkürzung ESG für „Environment Social Governance“, also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung.</p>
<p>Zahlen des Marktberichts des Forums für nachhaltige Geldanlagen (FNG) zeigen: Im Jahr 2018 wurden 1,52 Billionen Euro in verantwortliche Anlagen (inklusive nachhaltige Investments) investiert. Vier Jahre zuvor betrug diese Summe noch 437 Milliarden. Hersteller und Produzenten, Vertriebe oder Lieferanten beispielsweise von Waffen, Atomkraft oder genetisch veränderten Pflanzen werden dabei als Anlagemöglichkeiten ausgeschlossen.</p>
<p>Lauf Ecoreporter ist es für Anleger einfacher als in den meisten anderen Lebensbereichen, selbst etwas zur Nachhaltigkeit beizutragen – eben mit der bewussten Anlageentscheidung. Es existiere zwar keine gesetzliche Definition für den Begriff Nachhaltigkeit, dafür müsse sich der Sparer allerdings auch nicht täglich mit dem Thema auseinandersetzen. Zudem würden die eigenen Vorstellungen und Ideale umso mehr zählen.</p>
<h3><strong>Welche nachhaltigen Themen sind wichtig?</strong></h3>
<p>Wichtig sei, sich zuvor ein paar generelle Fragen zu stellen und zu beantworten. Diese sind allerdings grundsätzlich vor jedem finanziellen Engagement wichtig: Welches Ziel wird mit der Investition verfolgt? Wie viel Geld kann monatlich erübrigt werden? Wie lange kann dieses Kapital investiert bleiben? Danach folgen Gedanken dazu, wie wichtig Sicherheit und Rendite sind. Dann geht es um spezifischere Dinge: Welches Thema liegt dem Anleger besonders am Herzen? Ist es eher der Klimaschutz oder sind es soziale Fragen?</p>
<p>Auch die Versicherungsunternehmen reagieren zunehmend auf den Wunsch der Verbraucher nach alternativen Anlageformen. So stehen in den fondsgebundenen Altersvorsorgeprodukten aktiv gemanagte Fonds und passiv gemanagte Exchange Traded Funds (ETFs) oder gar ein Mix aus aktiv und passiv zur Wahl. Sie investieren meist global in Unternehmen, die in ihrer jeweiligen Branche und Region unter ökologischen und ethischen Gesichtspunkten führend sind sowie gleichzeitig die Chance auf gute Erträge bieten.</p>
<p>Investiert wird oft in Unternehmen aus Branchen wie zum Beispiel regenerative Energien, umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen, ökologische Nahrungsmittel, Umweltsanierung, regionale Wirtschaftskreisläufe und Bildung. Die Unternehmen bieten humane Arbeitsbedingungen und gehen fair mit Zulieferern um.</p>
<p>Konkret entscheiden sich die Versicherer beziehungsweise die von den Versicherern genutzten Fondsgesellschaften dafür, gerade nicht in Rüstungs- oder Atomkraftunternehmen oder Firmen, die Tierversuche durchführen, zu investieren. Oder die Strategie setzt auf eine positive Auswahl. Das bedeutet, dass das investierte Geld eben ausschließlich in Unternehmen wandert, die die Kriterien für Nachhaltigkeit erfüllen.</p>
<h3><strong>Als Sparer die Welt von Morgen mitgestalten</strong></h3>
<p>Mit einer bewussten Anlageentscheidung kann man mittelbar beeinflussen wie die Welt morgen aussehen wird. Denn stellt man sein Geld dem zur Verfügung, der ökologisch, sozial und ethisch handelt, verwehrt man Unternehmen, die dies nicht bei der Herstellung ihrer Produkte und Dienstleistungen beachten, Kapital. Und ohne Kapital keine Produktion. Finanzexperten sind sich einig, dass immer mehr Investoren in den kommenden Jahren ihr Portfolio umschichten werden. Als Sparer bewirken Sie im Zweifel also sogar mehr als ein Wähler oder Demonstrant. Und Rendite mit gutem Gewissen für einen Ruhestand in der mitgestalteten Zukunft gibt es obendrein.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 19 Nov 2019 11:24:54 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/06/1560334428-fridays-for-future-pixabay_4161573_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[INTER-Blog erhält Preis für Maklerunterstützung]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[OMGV Awards]]></subTitle>
                                
                                <newsId>117</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/inter-blog-erhaelt-preis-fuer-maklerunterstuetzung/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Große Freude bei der INTER Versicherungsgruppe. Ihr Blog deshalb-versichern.de wurde jetzt mit dem Award der Onlinemarketinggesellschaft für Versicherungsvermittler (OMGV) ausgezeichnet. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Der Blog ist ein Gemeinschaftsprojekt von INTER, Pfefferminzia Medien und expertenhomepage. Die INTER Versicherung möchte damit Makler in ihrer Social-Media-Kommunikation unterstützen. Über den Blog wird für Endkunden aufbereiteter und relevanter Content zur Verfügung gestellt, über den Makler frei verfügen können.</p>
<p>Insgesamt vergab die OMGV auf der diesjährigen DKM in Dortmund Preise in gleich mehreren Kategorien: von Social-Media-Marketing über Werbung bis Zielgruppenstrategie. Die INTER Versicherung wurde ausdrücklich für ihre außergewöhnliche Maklerunterstützung geehrt. Und im Gegensatz zu den anderen Award-Gewinnern wurde der Preis der INTER nicht von einer Jury, sondern über ein Makler-Voting ermittelt. Für das Team rund um den Blog macht das die Auszeichnung noch wertvoller. Das Voting der Maklerschaft ergab eine Note von 1,94. Laut OMGV ein Beleg für eine ausgezeichnete Arbeit.</p>
<p>Weitere Infos finden Sie auch <strong><a href="https://omgv.academy/award/" target="_blank" rel="noopener">hier</a></strong>.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 18 Nov 2019 16:36:41 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1554707074-office-Pixabay_620822_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So funktioniert die Vorsorge für den Fall der Fälle]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Sterbegeldversicherung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>115</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/so-funktioniert-die-vorsorge-fuer-den-fall-der-faelle/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Jeder kennt das aus dem persönlichen Umfeld, wenn Verwandte oder Bekannte sterben, ist trotz aller Trauer vieles zu regeln und zu organisieren. Das letzte, was Hinterbliebene wollen, ist, sich Sorgen ums Geld zu machen. Wer für die entstehenden Kosten vorsorgen will, kann eine Sterbegeldversicherung abschließen. Wie diese funktioniert, erfahren Sie hier. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Je älter die Menschen werden, desto eher beschäftigen sie sich damit. Sie denken darüber nach, wie es weitergeht, wenn sie nicht mehr da sind. Dazu gehört etwa, die Vermögensverhältnisse per Testament zu regeln. Aber auch eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung sind wichtig.</p>
<h3><strong>Für die Bestattungskosten vorsorgen</strong></h3>
<p>Desweiteren will auch für die Bestattung selbst finanziell vorgesorgt sein. Die Familie soll, so wünschen sich das die meisten, nicht die finanzielle Belastung für beispielsweise Sarg, Blumen, Trauerfeier und die langjährige Grabpflege tragen müssen. Denn das kann schnell ein paar tausend Euro verschlingen. Zwischen 6.000 und 8.000 Euro können da leicht zusammen kommen. Und die gesetzliche Krankenversicherung oder der Staat übernehmen hier längst keine Kosten mehr. Im Jahr 2004 wurde der gesetzliche Zuschuss abgeschafft. Eine Sterbegeldversicherung kann genau daher hier die richtige Möglichkeit sein, selbst vorzusorgen.</p>
<p>Dabei handelt es sich um eine lebenslange Versicherung auf den Todesfall, bei der eine geringere Versicherungssumme vereinbart wird. Dieses Geld soll insbesondere die Kosten decken, die unmittelbar mit der Bestattung zusammenhängen, um die Hinterbliebenen nicht damit zu belasten. Oder, wenn sich keine Angehörigen darum kümmern können, eine vernünftige Beisetzung zu finanzieren.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Versicherungsbeginn mit höherem Alter üblich</strong></h3>
<p>Es gibt diverse Ausgestaltungsmöglichkeiten der Versicherungsbedingungen. So bieten manche Versicherer Verträge mit einer lebenslangen Beitragszahlung an, während andere Angebote diese Zahlung auf das 75. oder 85. Lebensjahr begrenzen. Die Versicherungssumme wird lebenslang ausgezahlt. Bei der Todesfallsumme liegen die Anbieter meist bei 7.500 Euro. Aber deutlich weniger oder mehr sind möglich.</p>
<p>Zudem ist das Eintrittsalter bei dieser Lebensversicherung bewusst höher als üblich, da sich viele Menschen erst später mit diesem Thema auseinandersetzen. In jüngeren Jahren kommt der eigentlichen Absicherung der Familie eine höhere Bedeutung zu. So sind bei den Produkten der Sterbegeldversicherung 50 bis 75 Jahre nicht ungewöhnlich.</p>
<h3><strong>Meist keine Gesundheitsprüfung</strong></h3>
<p>Ein weiterer Unterschied zu klassischen Lebensversicherungen ist, dass üblicherweise keine Gesundheitsprüfung stattfindet. Manche Versicherer verlangen allerdings eine einfache Gesundheitserklärung – andere verzichten auf Gesundheitsfragen. In den meisten Fällen ist eine Wartezeit von 36 Monaten üblich. Aber auch 18 oder 24 Monate sind möglich. Bei einem Unfalltod jedoch ist oftmals eine sofortige Auszahlung vorgesehen. Manche zahlen dabei sogar statt der vereinbarten 7.500 Euro das Doppelte aus.</p>
<p>Einige Tarife garantieren die Höhe ihrer Beiträge, bei anderen ist eine Steigerung eingeplant. Die erwirtschaftete Überschussbeteiligung wird bei einigen Angeboten direkt vom Beitrag abgezogen, während sie bei anderen als Bonus mit der Versicherungssumme ausgezahlt wird.</p>
<h3><strong>Alles geregelt in Ihrem Sinne</strong></h3>
<p>Für die Auszahlung der Leistung aus der Sterbegeldversicherung können Sie Festlegungen treffen, sodass die Bestattung und die damit verbundenen Kosten nicht von Erbauseinandersetzungen oder der Veräußerung von Vermögensteilen abhängig ist.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 14 Nov 2019 15:27:42 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554290688-cent-drinnen-ersparnisse_Pexels-1246954.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Die besten Tipps zur Prävention]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Zum Weltdiabetestag]]></subTitle>
                                
                                <newsId>113</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/zum-weltdiabetestag-die-besten-tipps-zur-praevention/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Am 14. November ist Weltdiabetestag. Damit soll auf die tückische Zuckerkrankheit aufmerksam gemacht werden. Denn die Zahl der Patienten steigt und wird allein in Deutschland bald die acht Millionen-Grenze erreichen. Was jeder selbst tun kann, um dieser Erkrankung vorzubeugen, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Das Stück Erdbeertorte mit Schlagsahne im Sommer, die bunten Gummibärchen oder die cremige Vollmilchschokolade an trüben Herbsttagen – die meisten Menschen können dem Süßen kaum widerstehen. Und diejenigen, die eher auf die herzhaften Naschereien setzen, wissen oftmals nicht, dass dort ebenfalls Zucker versteckt sein kann.</p>
<p>Die süße Verführung wird für viele Zivilisationskrankheiten verantwortlich gemacht. Dazu zählen etwa Bluthochdruck, Fettleibigkeit und nicht zuletzt Diabetes. In der Bundesrepublik gibt es aktuell rund 7,6 Millionen zuckerkranke Menschen. In den vergangenen Jahren ist der Anteil an der Bevölkerung um etwa 6 Prozent gestiegen.</p>
<h3><strong>Diabetes Typ 1 und Typ 2</strong></h3>
<p>Dabei wird zwischen zwei Typen unterschieden: Diabetes mellitus Typ 1 und Diabetes mellitus Typ 2, umgangssprachlich Altersdiabetes genannt. Allerdings erkranken am Typ 2 zunehmend auch junge Erwachsene und Kinder. Das wird auf die Lebensumstände zurückgeführt. 90 Prozent der Diabetiker leiden am Typ 2.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Beim Diabetes Typ 1 herrscht im Körper ein absoluter Mangel des Hormons Insulin. Die Krankheit beginnt oft bereits im Kindesalter und ist bislang nicht heilbar. Daher müssen die Betroffenen ein Leben lang die Zuckerwerte kontrollieren, besonders auf ihre Ernährung achten und regelmäßig Insulin spritzen.</p>
<p>Der Altersdiabetes dagegen beruht auf einer verminderten Empfindlichkeit der Körperzellen auf das Hormon. Hinzu kommt, dass durch eine Überproduktion des Insulins durch die Bauchspeicheldrüse über Jahre hinweg nicht mehr genug produziert werden kann. Es handelt sich um einen schleichenden Prozess, der lange oft unbemerkt bleibt. Neben einer genetischen Veranlagung sind vor allem eine ungesunde Ernährung sowie Bewegungsmangel Ursachen der Krankheit.</p>
<h3><strong>Wichtig ist, ein normales Gewicht zu erreichen</strong></h3>
<p>Darum wird in einer Therapie auch zunächst hier angesetzt. Sobald das Körpergewicht sich normalisiert, der Patient sich regelmäßig bewegt und ausgewogen und gesund ernährt, steht es um die Zuckerwerte schnell besser. Die Empfindlichkeit der Körperzellen gegenüber dem Insulin steigt wieder und der Bedarf an dem Hormon sinkt. Bevor ein an Diabetes-Typ-2- Erkrankter zur Spritze greifen muss, kann mit Tabletten versucht werden, die Insulinproduktion zu regulieren.</p>
<p>Die Bedeutung dieser Volkskrankheit hat die Bundesregierung erkannt und in ihrem Koalitionsvertrag den Entwurf einer nationalen Diabetesstrategie festgehalten. Bislang jedoch wurden keine konkreten Ideen präsentiert. Im April 2019 legten daher verschiedene Diabetesverbände ein gemeinsames Positionspapier vor. Darin geht es um die Versorgung von Menschen mit Diabetes, um die Stärkung und Förderung der Forschung im Bereich Diabetologie, um die Früherkennung und schließlich um die Prävention.</p>
<h3><strong>Prävention muss großgeschrieben werden</strong></h3>
<p>Insbesondere der Vorbeugung kommt eine große Bedeutung zu. Darum fordern die Verbände beispielsweise eine Mehrwertsteuerbefreiung für gesunde Lebensmittel bei gleichzeitiger Erhöhung der Steuer für ungesunde. Damit soll allen Bevölkerungsschichten der Zugang zu gesundem Essen erleichtert werden. Aber auch eine klare und verständliche Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln gehört zu den Forderungen sowie das Verbot, für ungesunde Lebensmittel zu werben.</p>
<p>Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt, eine Zuckerzufuhr am Tag von maximal 25 Gramm. Bereits mit einem fertigen Joghurt mit Früchten von 150 bis 250 Gramm kann diese Menge erreicht werden. In beinahe allen industriell hergestellten Nahrungsmitteln finden sich Zuckerarten als Geschmacksträger oder zur besseren Haltbarkeit, die der Kunde gar nicht immer auf den ersten Blick erkennt. Die Zutatenliste muss daher genau studiert werden.</p>
<p>Aber auch durch gesüßte Getränke wie Limonaden, Cola und Säfte wird der Zuckerkonsum extrem hochgetrieben. Ernährungsexperten raten daher dazu, beim Trinken komplett auf Wasser umzusteigen, möglichst naturbelassenes Essen zu kaufen, dieses frisch zuzubereiten und dabei wenig Zucker hinzuzufügen. Zusammen mit einer regelmäßigen Bewegung im Alltag und Ausdauersportarten wie Radfahren, Schwimmen und Laufen stehen die Chancen gut, ein Normalgewicht zu erreichen oder zu halten. Und das ist die beste Voraussetzung, um nicht an Diabetes zu erkranken.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 07 Nov 2019 15:07:07 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554290066-people_Pixabay_2592247_1920.jpg</imagePath>
                                
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                        <item>
                                <title><![CDATA[Ein Muss für jeden Jäger]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Jagdhaftpflichtversicherung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>112</newsId>
                                
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                                <teaser><![CDATA[<p>Jetzt schallt wieder überall ein Halali durch die Wälder. Für Jäger hat die Hauptsaison begonnen. Damit rückt auch das Thema Jagdhaftpflichtversicherung in den Fokus. Denn die Versicherung ist Bedingung für einen Jagdschein. Worauf bei einem Abschluss besonders geachtet werden soll, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Es gibt immer mehr Jäger in Deutschland. Laut Deutschem Jagdverband besitzen derzeit 384.428 Personen einen Jagdschein. Das bedeutet einen Zuwachs von rund 13 Prozent in den vergangenen 20 Jahren. Mit dem Erwerb eines Jagdscheins muss der Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung nachgewiesen werden. Das besagt Paragraf 17 des Bundesjagdgesetzes. Für den angehenden oder erfahrenen Jäger gilt es, damit die finanziellen Folgen von Gefahren, die mit der Jagd einhergehen, abzusichern. Die private Haftpflichtversicherung reicht hierfür nicht aus. Auch wenn es sich bei der Jagd um ein Hobby des Versicherungsnehmers handelt.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Das Bundesjagdgesetz schreibt als Versicherungssumme mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden vor. Allerdings sind das die unteren Grenzen. Experten empfehlen, den Personenschaden mit mindestens drei abzusichern, besser aber noch mit fünf Millionen.</p>
<h3>Versicherbare Risiken</h3>
<p>Neben der Höhe der Versicherungssumme ist dabei entscheidend, welche Risiken der Jäger versichern möchte und ob diese bei dem jeweiligen Anbieter überhaupt versicherbar sind. Grundsätzlich lautet ein Rat, alle mittelbar und unmittelbar mit der Jagd im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Unterlassungen einzuschließen. Das gilt also auch, wenn es zu Verletzungen kommt – etwa beim Reinigen des Gewehrs oder bei Übungen auf dem Schießplatz. Zudem sollte der Jagdhund mitversichert werden. Voraussetzung dafür ist jedoch häufig, dass der Hund für den Einsatz bei der Jagd geprüft ist. Es gibt allerdings auch Policen, die ungeprüfte Tiere versichern.</p>
<p>Sinnvoll ist es auch, Jagdeinrichtungen wie den Hochsitz und Umwelt- und Gewässerschäden in den Versicherungsschutz einzubeziehen. Ratsam ist außerdem eine Waffen- oder Angehörigenklausel. Denn üblicherweise sind im eigenen Haushalt lebende Personen von Haftpflichtschäden ausgenommen. Wird etwa die Waffe daheim gereinigt und löst sich dabei ein Schuss, der jemanden verletzt oder einen Sachschaden anrichtet, sind diese Schäden mit abgedeckt.</p>
<h3>Berufliche und private Jagd oft nicht getrennt</h3>
<p>Nimmt der Versicherte an Jagden teil, die in größeren Gruppen stattfinden, kann der Einschluss eines Forderungsausfalls vor Verlusten schützen, wenn der eigentliche Verursacher den Schaden nicht begleichen kann. Wer sich seine Ausrüstung ausleiht, sollte auf den Punkt der Absicherung von Mietsachen achten. Als Anwärter für einen Jagdschein kann sich der Versicherte in manchen Tarifen bis zur Prüfung bereits beitragsfrei versichern.</p>
<p>Die meisten Angebote trennen die berufliche und die private Jagd nicht. Die Laufzeiten liegen oftmals zwischen einem und drei Jahren und hängen vom jeweiligen Jagdschein ab. Die Prämien sind bei längerer Laufzeit meist günstiger. Wer darüber hinaus gern im Ausland jagt, der ist gut beraten, auf einen weltweiten Schutz zu achten. Und auch wer nur einen Tagesjagdschein nutzt, muss sich versichern.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 06 Nov 2019 09:40:15 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1554290589-animal_Pixabay-17760.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wer muss die Blätter vom Gehweg fegen?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Gefährliches Herbstlaub]]></subTitle>
                                
                                <newsId>111</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/gefaehrliches-herbstlaub-wer-muss-die-blaetter-vom-gehweg-fegen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Wenn im Herbst die Bäume ihr Laub verlieren, können Gehwege schnell zur gefährlichen Rutschbahn werden. Um diesem Risiko zu begegnen, müssen die Blätter rechtzeitig beseitigt werden. Doch wer ist dafür zuständig und wer haftet im Fall der Fälle? Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Die Blätter, die im Herbst von den Bäumen fallen, können auf Straßen und Gehwegen gefährlich werden. Insbesondere dann, wenn es nass ist, wird es schnell auch rutschig. Um Fußgänger vor Unfällen zu schützen, gibt es die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Sie regelt, dass notwendige und zumutbare Schritte unternommen werden, damit sich niemand verletzt. Denn kommt jemand zu Schaden, weil er auf nassem Laub ausrutscht, steht ihm laut Paragraf 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Schadenersatz zu.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Im Bereich der Straßen und Gehwege sind für die Verkehrssicherungspflicht die Gemeinden zuständig. Die wiederum übertragen diese Pflicht üblicherweise per Satzung auf die Immobilienbesitzer. Und die Vermieter unter den Immobilienbesitzern geben die Räum- und Streupflicht dann wieder per Mietvertrag an ihre Mieter weiter.</p>
<h3><strong>Wann muss geräumt werden?</strong></h3>
<p>Werktags zwischen 7 und 20 Uhr müssen die Gehwege von Laub bzw. im Winter von Schnee und Eis befreit werden. Für die Wochenenden gilt die Zeit ab 9 Uhr. Während einer Abwesenheit muss ein Vertreter der Räum- und Streupflicht nachkommen. Vor 7 Uhr können, so ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Aktenzeichen: 2/23 O368/93), Passanten nicht darauf vertrauen, dass der Bürgersteig bereits von Laub befreit ist.</p>
<p>Wie umfangreich geräumt werden muss, darüber sind sich selbst die Juristen nicht einig. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte in der Satzung seiner Gemeinde nachsehen, was genau dort festgehalten ist.</p>
<p>Verletzt sich ein Fußgänger trotz allem und beansprucht Schadenersatz hilft eine entsprechende Versicherung, den finanziellen Forderungen nachzukommen. Für vermietete Objekte ist es die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung und bei der selbst genutzten Immobilie deckt die private Haftpflichtversicherung mit entsprechendem Baustein diese Fälle ab. Für Mieter besteht über ihre private Haftpflichtversicherung ebenfalls ein Schutz.</p>
<h3><strong>Wie das Laub zu entsorgen ist</strong></h3>
<p>Das zusammengetragene Laub darf nicht an den Straßenrand oder gar in einen Abfluss der Straße gekehrt werden. Es muss entweder auf dem eigenen Kompost, in einer Biotonne oder bei einer Annahmestelle für Grünabfälle der Gemeinde entsorgt werden. Die dafür zuständige Stelle kann bei der Gemeindeverwaltung erfragt werden. Laub im Wald abzuladen, ist ebenfalls verboten.</p>
<p>Der Einsatz eines Laubbläsers ist übrigens wegen der Lärmentwicklung reglementiert. In Wohngebieten etwa dürfen diese Geräte nur zwischen 9 und 13 Uhr sowie 15 und 17 Uhr genutzt werden. Bei einem Laubbläser, der anhand eines EU-Umweltzeichens einen geringen Lärmpegel nachweisen kann, ist der Einsatz zwischen 7 und 20 Uhr möglich.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 29 Oct 2019 12:53:07 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1554813216-chuttersnap-425090-unsplash.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Lohnt sich Sparen eigentlich noch?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Weltspartag 2019]]></subTitle>
                                
                                <newsId>110</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/weltspartag-2019-lohnt-sich-sparen-eigentlich-noch/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Am 30. Oktober ist wieder Weltspartag. Viele Kinder „schlachten“ dann ihr Sparschwein und bringen das Kleingeld zur Sparkasse oder Bank. Doch ob sich Sparen in Zeiten niedriger Zinsen überhaupt noch lohnt, oder wie Eltern für ihre Sprösslinge sinnvoll vorsorgen können? Das erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Das Sparschwein hat ausgedient – jedenfalls wenn es um die Zinsen geht. Denn im Niedrigzinsumfeld rentiert sich diese Form der Geldanlage nicht. Die Inflation sorgt zusätzlich dafür, dass oft noch ein Negativeffekt zu verzeichnen ist. Geld verliert sogar eher an Wert. Und das wird sich offenbar demnächst nicht ändern. Einen neuen Kurs schlägt die Europäische Zentralbank wohl nicht so schnell ein. Somit gibt es auch in diesem Jahr zum Weltspartag am 30. Oktober bezüglich der Zinsen als Spareinlagen wieder keine guten Nachrichten.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Dabei hat das Sparen eine lange Tradition. Und laut Wikipedia begingen die europäischen Sparkassen bereits im Jahr 1925 den ersten europäischen Weltspartag. Gerade bei den Deutschen steht Sparen hoch im Kurs. Selbst Jugendliche im Alter zwischen 14 und 25 Jahren sparen fleißig. 85 Prozent dieser Altersgruppe legten im Jahr 2019 Geld zurück. Rund 482 Euro standen ihnen durchschnittlich jeden Monat zur Verfügung und davon blieben 141 Euro unangetastet. Das ermittelte die Deutsche Bank im Rahmen einer repräsentativen Umfrage unter Schülern, Auszubildenden, Studenten und Berufstätigen.</p>
<h3><strong>Welche Form der Anlage ist die Richtige?</strong></h3>
<p>Allerdings beginnt für viele Kinder das Sparen deutlich früher. Geldgeschenke zur Geburt, zur Taufe und auch zu Geburtstagen werden von Eltern, Paten oder Verwandten gern in einer Sparanlage wie dem Sparbuch zurückgelegt. Auch regelmäßiges Einzahlen in einen Sparplan ist eine beliebte Form, ein Finanzpolster für den Nachwuchs zu schaffen.</p>
<p>Stellt sich nun für Eltern und Co nur noch die Frage, welche Anlageformen es überhaupt gibt, und welche dabei gleichzeitig sicher, flexibel und lohnend sind. Neben dem Sparbuch oder einem Sparkonto gibt es das Tagesgeld, das Festgeld, die Investition in Aktien oder Aktienfonds sowie Versicherungen. Da in den meisten Fällen die Anlage für Kinder langfristig ausgelegt ist, eignen sich Finanzmarktprodukte gut.</p>
<p>Die eher sicherheitsorientierten Anleger setzen in der Vermögensbildung ihrer Kinder oftmals jedoch lieber auf Sparbücher oder auch das Tagesgeld. Da es dafür jedoch aktuell wenig bis gar keine Zinsen gibt, sind die Renditeaussichten schlecht. An Aktien oder Fonds trauen sich viele nicht heran. Umfragen zeigen immer wieder, dass mangelnde Kenntnisse sowie die Angst vor einer Abwärtsbewegung viele Deutsche von einer Investition an der Börse abhalten.</p>
<p>Kursschwankungen jedoch sind in einer langfristigen Betrachtung nichts Negatives. Vielmehr bringen sie das Portfolio unter Gewinnaspekten immer voran. Und wer die Kosten eines aktiv gemanagten Fonds scheut, der kann auf die günstigeren Varianten, die Exchange Traded Funds (ETF), setzen. Sie bilden die jeweiligen Indices wie den DAX® nach, der die großen deutschen Unternehmen repräsentiert, und verursachen durch den Wegfall des aktiven Fondsmanagements weniger Kosten. Und wer beim Investieren in Fonds noch einen Versicherungsmantel sucht, der ist mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung gut bedient. So lassen sich sogar noch Steuervorteile gegenüber Direktanlagen nutzen.</p>
<h3><strong>Rechtzeitig mit dem Sparen beginnen</strong></h3>
<p>Ganz gleich, welche Investition, schnell zeigt sich, dass sich ein früher Start lohnt. Bei einem Sparziel zum Beispiel von 350.000 Euro beträgt bei einer Rentenversicherung, die dem Kind den Weg in die eigene Altersvorsorge ebnet und die in ETFs investiert, der monatliche Betrag für ein Baby rund 50 Euro. Für ein zehnjähriges Kind dagegen müssen bereits 70 Prozent mehr, also knapp 87 Euro jeden Monat, aufgebracht werden. Bei anderen Investments sehen die höheren Aufwendungen ganz ähnlich aus.</p>
<p>Wenn sich am 30. Oktober also die Kinder wieder auf den Weg zu den Sparkassen machen, geht es den meisten von ihnen vermutlich weniger um das Geld, das sich im dicken Bauch ihres Sparschweins gesammelt hat, als vielmehr um den Spaß. Zudem erfahren so bereits die Kleinsten, dass sich viele Wünsche nur erfüllen lassen, wenn beizeiten dafür auf Konsum verzichtet und gespart wurde.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 25 Oct 2019 13:02:23 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554290688-cent-drinnen-ersparnisse_Pexels-1246954.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Zahl der Wohnungseinbrüche sinkt]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Erfreuliche Entwicklung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>109</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/erfreuliche-entwicklung-zahl-der-wohnungseinbrueche-sinkt/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Erfreuliche Entwicklung: Die Polizei registriert immer weniger Wohnungseinbrüche. Nachdem die Zahlen im Jahr 2015 ihren Höchststand erreicht hatten, verzeichnet die Kriminalstatistik seither einen kontinuierlichen Rückgang. Im Jahr 2018 wurden erstmals wieder unter 100.000 Fälle erfasst. Laut der Einbruchsbilanz des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben die Hausratversicherer dafür rund 310 Millionen Euro an Entschädigungsleistung gezahlt.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Konkret weist die Statistik für das vergangene Jahr 97.504 Einbrüche beziehungsweise versuchte Einbrüche in Deutschland aus. Im Jahr 2017 waren es noch 116.540. Der Versuchsanteil bei den Einbrüchen ist von 28,3 im Jahr 1993 auf mittlerweile 45 Prozent gestiegen. Die Polizei führt diese Entwicklung auf eine bessere Sicherung der Wohnungen zurück.</p>
<p>Dennoch ist jeder einzelne Einbruch zu viel und sollte möglichst vermieden werden. Insbesondere im Herbst, mit zunehmender Dunkelheit, steigen die Zahlen, so die Polizei. Dabei ist die Aufklärungsquote nach wie vor recht gering. In nicht einmal jedem fünften Fall (18 Prozent) konnten die Täter dingfest gemacht werden.</p>
<h3><strong>Weniger Delikte im Süden Deutschlands</strong></h3>
<p>Bei den Wohnungseinbrüchen gibt es starke regionale Unterschiede. Am stärksten betroffen sind u.a. das Saarland, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Berlin. Deutlich weniger eingebrochen wird dagegen in den südlichen Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern.</p>
<p>Den deutschen Versicherern wurden 2018 rund 110.000 Einbruchsschäden gemeldet. Die Zahl weicht von der polizeilich erfassten deshalb ab, weil sie auch Einbrüche in Keller, Dachböden und Wirtschaftsräume einschließt. Aber auch hier ist ein deutlicher Rückgang um 20.000 Fälle zu verzeichnen. Auch die Schadenhöhe ist um 50 Millionen Euro gesunken und liegt mit 310 Millionen Euro auf dem niedrigsten Stand seit dem Jahr 2007. Im Durchschnitt verursacht ein Einbruch Schäden in Höhe von rund 2.850 Euro.</p>
<h3><strong>GDV fordert Standard-Sicherungsmaßnahmen bei Neubauten</strong></h3>
<p>„An den sinkenden Einbruchzahlen wird deutlich: Vorsorge wirkt! Viele Hausbesitzer haben in den vergangenen Jahren in bessere Sicherheitstechnik investiert, das zahlt sich aus“, sagt GDV-Präsident Wolfgang Weiler.</p>
<p>Da die Kriminellen gern durch schlecht gesicherte Fenster und Türen einbrechen würden, müssten hier besondere Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden. Bei neu gebauten Immobilien seien hierzulande einbruchhemmende Fenster und Türen kein Standard und Vorschriften zur Beschaffenheit und zu den Widerstandsklassen gebe es nicht. Die fatale Folge: in wenigen Sekunden seien sie aufgehebelt.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Angesichts dieser Tatsache fordert der GDV moderne Sicherheitstechnik bei Neubauten. „Nahezu jeder zweite Einbruchsversuch wird abgebrochen, weil Täter nicht schnell genug ins Haus kommen“, sagt Weiler. Der Einbruchschutz würde demnach wirksam erhöht werden, wenn für neu eingebaute Fenster und Türen Mindestanforderungen geschaffen würden.</p>
<p>Aktuelle Sicherheitstipps stellt die Polizei im Internet unter der Adresse <a href="http://www.k-einbruch.de">www.k-einbruch.de</a> bereit.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 24 Oct 2019 06:59:37 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/06/1561730039-Digidor_Einbrecher.jpg</imagePath>
                                
                                
                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So meistern Sie den Mini-Jetlag]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Zeitumstellung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>108</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/zeitumstellung-so-meistern-sie-den-mini-jetlag/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>In der Nacht vom 26. auf den 27. Oktober 2019 werden die Uhren wieder von Sommer- auf Winterzeit umgestellt. Das bedeutet: Wir gewinnen alle eine Stunde Schlaf hinzu.<br />
Doch Forscher sprechen von einem Mini-Jetlag, der den Körper stresst und den Schlafrhythmus durcheinander wirbelt. Wir erklären, wie Sie verhindern, dass ihre innere Uhr aus dem Takt gerät.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Am letzten Oktoberwochenende kommt die Winterzeit zurück. Und zwar genau ab 2 Uhr in der Nacht von Samstag auf Sonntag – wenn die Uhr von 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt wird. Auf dem Papier heißt das: eine Stunde mehr schlafen. Aber sind wir am Morgen des 27. Oktober wirklich alle so richtig ausgeruht? Schenkt man dem Ergebnis einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag der DAK Glauben, so empfinden 78 Prozent der Befragten das eher nicht so und plädieren deshalb dafür, die Zeitumstellung (endlich) abzuschaffen.</p>
<p><strong>Fünf Tipps gegen den Mini-Jetlag<br />
</strong></p>
<p>Um die Zeitumstellung möglichst problemfrei zu überstehen, sollte man seine innere Uhr schon einige Zeit vor Beginn der Winterzeit entsprechend programmieren.</p>
<ol>
<li>Gewöhnen Sie sich feste Schlafzeiten an. Damit helfen Sie Ihrem Körper auch nach einer Nacht, in der Sie schlecht, zu kurz oder auch zu lange geschlafen haben, weiter im Gleichgewicht zu bleiben. Um etwa in der folgenden Nacht ihre gewohnten Schlafzeiten einzuhalten.</li>
<li>Verschieben Sie in den Tagen vor der Zeitumstellung Ihre Schlafenszeit punktuell nach hinten, etwa vier Tage lang jeweils um eine Viertelstunde. Ihr Körper kann sich so sanft an den neuen Rhythmus gewöhnen.</li>
<li>Mit frischer Luft und viel Tageslicht können Sie Schlafrhythmusstörungen wirksam entgegentreten. Gehen Sie am besten am Sonntag nach der Zeitumstellung ausreichend spazieren. Tanken Sie so Licht und Luft und lassen Sie morgens auch gleich Tageslicht in Ihr Schlafzimmer.</li>
<li>Wenn Sie kleine Kinder haben, lassen Sie diese am Samstagabend etwas länger wachbleiben. Durch längeres Schlafen am Sonntagmorgen passen sie sich der neuen Zeit besser an.</li>
<li>Achten Sie auch auf Ihre Ernährung, um Schlafstörungen zu vermeiden. Dabei gilt: Nicht zu fett essen, Alkoholkonsum reduzieren und keine schwerverdaulichen Speisen am Abend mehr zu sich nehmen.</li>
</ol>
<p><strong>Das Ende der Zeitumstellung rückt näher, oder auch nicht …</strong></p>
<p>Eigentlich sollte die Zeitumstellung in diesem Oktober ja bereits eine der letzten ihrer Art werden: Denn in einer Internetbefragung der Europäischen Union hatten sich 4,6 Millionen EU-Bürger (darunter allein drei Millionen aus Deutschland) für ihre Abschaffung ausgesprochen. Ihrer Meinung nach sollte zukünftig nur noch die Sommerzeit gelten. Doch bislang konnten sich die EU-Mitgliedstaaten noch nicht darauf einigen, wann genau der Zeitumstellung denn nun die Stunde geschlagen haben soll. Als möglicher Termin dafür wird mittlerweile das Jahr 2021 gehandelt – aber nicht verbindlich und schon gar nicht für alle Mitgliedsstaaten.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p><strong>Zeitumstellung kann zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen</strong></p>
<p>Dass durch die Zeitumstellung auch der Biorhythmus aus dem Gleichgewicht geraten kann, ist ein Grund für ihre Ablehnung. In der bereits eingangs zitierten Forsa-Umfrage „Meinungen zur Zeitumstellung“ gaben 26 Prozent der Befragten an, dass sie schon „einmal Probleme mit der Zeitumstellung hatten“. 71 Prozent von Ihnen fühlten sich „müde beziehungsweise schlapp“ und 63 Prozent hatten „Einschlafprobleme oder Schlafstörungen“.</p>
<p>Die Ergebnisse decken sich durchaus mit den Erkenntnissen aus der Chronobiologie, die sich mit der inneren Uhr von Lebewesen beschäftigt. Danach kann der Wechsel der Uhrzeit bei vielen Menschen eine Art Mini-Jetlag auslösen. Die Folge: Schlafstörungen, Müdigkeit und Konzentrationsschwierigkeiten. Laut Expertenmeinung kann es bis zu vier Wochen dauern, bis sich der Körper auf die Zeitumstellung eingestellt hat.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 22 Oct 2019 10:16:33 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554813157-christopher-campbell-40367-unsplash.jpg</imagePath>
                                
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                                                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Warum wird meine Versicherung teurer?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Beitragsanpassung bei der PKV]]></subTitle>
                                
                                <newsId>107</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/beitragsanpassung-bei-der-pkv-warum-wird-meine-versicherung-teurer/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Beitragsanpassungen hat kein Versicherungskunde gern. Allerdings geschehen sie nie willkürlich, sondern orientieren sich beispielsweise an der steigenden Lebenserwartung und den steigenden Kosten im Gesundheitssystem. Wie Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung zustande kommen, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Privat Krankenversicherte können sich sicher sein, dass sie in ihrem einmal gewählten Tarif ein Leben lang auf die dort beschriebenen Leistungen zurückgreifen können. Solange sie also nicht in einen anderen Tarif wechseln, müssen sie daher keine Abstriche im Falle einer Behandlung machen. Als Privatpatient profitieren sie zusätzlich sofort von neuen Behandlungsmethoden und von neuen Medikamenten, sobald sie zugelassen werden.</p>
<p>In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht das Leistungsversprechen dagegen so nicht. Seit Jahren werden die Leistungen immer wieder gekürzt bei gleichzeitiger Steigerung der Beiträge. Eine Zeitlang mussten Patienten sogar einmal im Quartal zusätzlich die sogenannte Praxisgebühr entrichten.</p>
<h3><strong>Prinzip der Kapitaldeckung in der PKV</strong></h3>
<p>Gern wird im Zusammenhang mit der PKV auf die regelmäßigen Beitragsanpassungen hingewiesen und dies als Nachteil dargestellt. Dabei erhöht auch die gesetzliche Krankenversicherung ihre Beiträge. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung, in der der Solidargedanke innerhalb eines Jahrgangs ebenfalls gelebt wird, tragen in der gesetzlichen Krankenversicherung die jüngeren, gesünderen Versicherten die Kosten der älteren, kränkeren Kassenmitglieder mit.</p>
<p>Das Prinzip hinter der Kalkulation der Beiträge in der PKV besteht in der Kapitaldeckung. Das heißt, der monatliche Beitrag wird zum einen dafür genutzt, die Krankheitskosten zu decken und zum anderen, um eine Rücklage, die Alterungsrückstellung, aufzubauen. Dabei spart nicht jeder Versicherte für sich, sondern alle Versicherte eines Jahrgangs legen in dem jeweiligen Tarif gemeinsam Geld zurück. Das wird dann verwendet, wenn die Krankheitskosten im Alter steigen. Auch die aktuellen Krankheitskosten werden von allen Versicherten des Jahrgangs in dem Tarif getragen. Auf diese Weise gewährleistet ein Versicherer eine Beitragsentwicklung, die sich unabhängig vom Gesundheitszustand entwickelt.</p>
<p>Wie hoch nun der Beitrag eines Neukunden ist, berechnen die Versicherungsmathematiker unter Berücksichtigung der aktuellen Lebenserwartung plus der derzeitigen Krankheitskosten sowie der erwarteten Kosten für den medizinischen Fortschritt. Dieser sogenannte Risikobeitrag erhöht sich um die Alterungsrückstellungen. Die Höhe dieses voll zu verzinsenden Sparanteils muss so hoch gewählt werden, dass im Alter steigende Krankheitskosten dadurch aufgefangen werden.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<h3><strong>Diverse Kostenfaktoren beeinflussen den Beitrag</strong></h3>
<p>Zu diesem Nettobeitrag gesellen sich die Verwaltungskosten, ein gesetzliche vorgeschriebener Sicherheitszuschlag von mindestens 5 Prozent. Zudem zahlen die privat Krankenversicherten bis zum 60. Lebensjahr noch den 10-prozentigen gesetzlichen Beitragszuschlag. Auch dieser soll ab einem Alter von 65 dafür sorgen, dass die höheren Krankheitskosten gedeckt sind.</p>
<p>Ob der Krankenversicherer nun diesen einmal errechneten Beitrag anpassen muss, hängt zum einen davon ab, wie sich die Lebenserwartung zum ursprünglich angenommen Wert entwickelt und zum anderen, wie es um die Ausgaben steht, also insbesondere um die Entwicklung der Inflation sowie der Kostenentwicklung des medizinischen Fortschritts. Weichen diese Ausgaben um mindestens 5 Prozent von der bisherigen Kalkulation ab, können die Beiträge überprüft werden. Sind es gar 10 Prozent mehr Kosten, die produziert wurden, müssen laut Gesetzgeber die monatlichen Prämien überprüft werden.</p>
<p>Ist eine Beitragsanpassung in mehreren Jahren hintereinander nicht notwendig, kann es vorkommen, dass in einem Jahr die Anpassung relativ hoch ausfällt. Grundsätzlich gilt: Ist eine Beitragsanpassung unumgänglich, geschieht das, weil es notwendig ist und immer unter Aufsicht eines unabhängigen Treuhänders.</p>
<p>Erfahren Sie mehr:</p>
<p><strong>Hinweis: </strong><a href="https://youtu.be/__c1aegwIUM"><strong>https://youtu.be/__c1aegwIUM</strong></a></p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 18 Oct 2019 07:58:22 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/05/1554290238-arbeit-arzt-ausrustung_Pexels_1282308.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[7 Tipps, wie Hausbesitzer ihre Immobilie schützen können]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Herbststürme]]></subTitle>
                                
                                <newsId>106</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/herbststuerme-7-tipps-wie-hausbesitzer-ihre-immobilie-schuetzen-koennen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Herbstzeit ist gleich Sturmzeit. Herumfliegende Äste oder undichte Dächer können eine erhebliche Gefahr für Mensch und Haus darstellen. Damit es nicht soweit kommt, ist der Herbst für Hausbesitzer eine gute Gelegenheit, ihre Immobilie wetterfest zu machen. Hier kommen 7 Tipps dafür.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Mit dem Start des kalendarischen Herbstes Ende September beginnen sie wieder – die Unwetter und Stürme. Da viele Bäume ihre Blätter jetzt noch tragen, bieten sie dem Wind eine große Angriffsfläche. Die Folge: Bei einem heftigen Wind, oder gar Sturm, können sie entwurzeln. Stehen sie dicht an einem Haus, besteht die Gefahr eines Schadens sobald diese umstürzen. Doch nicht nur Bäume können Schäden anrichten. Undichte Dächer oder verstopfte Regenrinnen können ebenfalls Probleme mit sich bringen. Daher lohnt sich jetzt ein Kontrollblick auf potenzielle Schwachstellen.</p>
<p><strong>1. Dachziegel prüfen (lassen)</strong></p>
<p>Dächer und Fassaden sollten am besten regelmäßig kontrolliert werden. Der Herbst bietet sich dafür an, da Regen und Stürme in der Jahreszeit besonders häufig auftreten. Bei neueren Dächern bestehen geringere Risiken, bei älteren Häusern jedoch können sich Dachziegel gelöst oder undichte Stellen entwickelt haben. Das kann nicht nur für den Hausbesitzer unangenehme Folgen haben, sondern auch für geparkte Autos oder Passanten, wenn die Ziegel herunterfallen. Wenn sich der Hausbesitzer nicht selbst auf das Dach traut, lohnt es sich, einen Handwerker mit der Kontrolle zu beauftragen.</p>
<p><strong>2. Gartenbäume kontrollieren</strong></p>
<p>Morsche Äste von Bäumen auf dem Grundstück sollten besser entfernt werden. Ist eventuell bereits der gesamte Baum beschädigt oder innen hohl und befindet sich noch dazu in der Nähe eines Hauses oder der Grundstücksgrenze müsste er, in Abstimmung mit den zuständigen Stellen, gefällt werden.</p>
<p><strong>3. Dachrinnen säubern und Bodeneinläufe freihalten</strong></p>
<p>Neben den Stürmen kann auch heftiger oder anhaltender Regen für Probleme an Haus und Hof sorgen. Vor allem die Abläufe am Dach, aber auch die Bodeneinläufe und die Entwässerungsanlage rund um ein Haus sollte freigehalten werden. Andernfalls droht ein Rückstau und damit im schlimmsten Fall ein Wassereinbruch.</p>
<p><strong>4. Fensterrahmen abdichten, Kellerfenster und Lichtschächte auf Wasserdichtigkeit prüfen</strong></p>
<p>Eine weitere Schwachstelle am Haus können undichte Fensterrahmen bilden. Das sollte ebenfalls kontrolliert und abgedichtet werden. Ist ein Keller mit Fenstern vorhanden, kann dort durch kaputte Scheiben oder poröse Stellen Wasser eindringen. Dem gilt ebenfalls durch entsprechende Maßnahmen vorzubeugen.</p>
<p><strong>5. Gartenmöbel und Blumentöpfe wegräumen</strong></p>
<p>Nicht zu unterschätzen sind zudem dekorative Elemente. Werden Blumenkästen vor den Fenstern oder an Terrassen oder Balkonen angebracht, müssen sie entweder sturmsicher befestigt oder gar entfernt werden. Gartenmöbel und selbst leichte Metalldächer von Unterständen, einem Gartenhaus oder Sichtschutzzäune, die nicht fest genug im Boden verankert sind, können von einem Sog erfasst und durch die Luft geschleudert werden. Solche Gefahrenquellen müssen gleichfalls gesichert werden.</p>
<p><strong>6. Elektrogeräte mit Überspannungsschutz-Steckern ausrüsten</strong></p>
<p>Um die eine Heizungsanlage oder die oft teuren Elektrogeräte im Haushalt zu schützen, empfehlen sich zum Beispiel Stecker, die einen Überspannungsschutz bieten. Schlägt etwa der Blitz ein, gehen die empfindlichen Geräte nicht gleich kaputt. Ein Blitzableiter sowie Rauchmelder können die Hausbewohner vor den Brandfolgen eines Blitzeinschlages schützen.</p>
<p><strong>7. Versicherungsschutz überprüfen und eventuell anpassen</strong></p>
<p>Bei aller Vorsicht kann die Natur trotzdem zuschlagen. Die Wetterkapriolen der vergangenen Jahre zeigen deutlich die mit dem Klimawandel einhergehenden Folgen für unser Ökosystem. Zwar gibt es in Deutschland, wie überall auf der Welt, grundsätzlich Regionen, die zum Beispiel von Hochwasser oder Orkanen stärker bedroht sind als andere. Doch vollgelaufene Keller, umgestürzte Bäume oder andere Ereignisse können überall und bei der entsprechenden Wetterlage jederzeit geschehen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Vor den finanziellen Folgen von beispielsweise Sturm oder Hagel schützt bereits die Wohngebäudeversicherung. Verbraucherschützer weisen immer wieder auf diesen wichtigen Schutz des eigenen Hab und Guts hin. Da jedoch heftige Wetterereignisse zunehmen, die nicht in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind, wird immer wieder ein verpflichtender Schutz vor diesen sogenannten Elementarschäden gefordert.</p>
<p>&nbsp;</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 16 Oct 2019 07:49:07 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/04/1554290644-high-water_Pixabay-3291249_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Tipps für das Pilzesammeln im Herbst]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Suchen, finden, essen]]></subTitle>
                                
                                <newsId>105</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/suchen-finden-essen-tipps-fuer-das-pilzesammeln-im-herbst/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Im Herbst schlägt die Stunde der Pilzsammler. Welche Speisepilze es wo gibt und wie sie am besten geerntet und aufbewahrt werden, erfahren Sie hier. Außerdem gibt es noch zwei schnelle Pilzrezepte, mit denen innerhalb von 20 Minuten eine leckere Pilz-Mahlzeit zubereitet ist.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Mindestens einen (Gift)Pilz erkennt jeder sofort. Mit seiner roten Kappe und den weißen Punkten leuchtet er an sonnigen Tagen deutlich aus dem bunten Herbstlaub hervor. Wenn der Fliegenpilz auch giftig ist, so ist das Gift doch üblicherweise nicht tödlich. Er gehört in die Familie der Wulstlingsverwandten und erscheint in Mitteleuropa im Sommer und Herbst. Seine Wirkung lässt sich hauptsächlich auf die Ibotensäure sowie auf Muscarin zurückführen. Die Toxine haben eine berauschende Wirkung, ähnlich wie Alkohol. Sprachstörungen, Verwirrung, Probleme mit dem Persönlichkeits-, Orts- und Zeitgefühl können ebenso auftreten wie ein Glücksrausch.</p>
<p>Wesentlich gefährlicher, nämlich tödlich, wenn die Vergiftung zu spät oder gar nicht behandelt wird, ist sein Verwandter der grüne Knollenblätterpilz. Das Jahr 2019 steht ganz im Sinne dieses hochgiftigen Vertreters. Zwar gibt es hierzulande viele Giftpilze und viele davon können leicht mit essbaren Varianten verwechselt werden, doch tödlich giftig sind vergleichsweise wenige.</p>
<p>Zu den bekanntesten Pilzen gehören Steinpilze, Pfifferlinge, Champignons. Unter den laut Naturschutzbund rund 4.400 Arten, die in deutschen Wäldern wachsen, sind viele essbar. Doch vor allem Anfänger im Pilze sammeln kommen an einem guten Bestimmungsbuch nicht vorbei. Mittlerweile gibt es auch Apps für das Smartphone. Ein Pilzkurs kann sicher ebenfalls hilfreich sein, um die gesammelten Exemplare sicher bestimmen zu können. Zudem gibt es beispielsweise über die Deutsche Gesellschaft für Mykologie (DGfM) Pilzsachverständige, die bei Unsicherheit kontaktiert werden können.</p>
<h3><strong>Tipps der Experten zum Sammeln</strong></h3>
<p>Für das eigentliche Sammeln hat die DGfM ein paar Tipps zusammengestellt. Es ist demnach beispielsweise nicht entscheidend, ob der Pilz abgeschnitten oder aus dem Boden herausgedreht wird. Wichtig sei allerdings, Pilze vorsichtig zu entnehmen, um die Stielbasis zu erhalten. Das sei wichtig für eine sichere Bestimmung. Nachdem die Pilze dann grob vom Schmutz befreit wurden, können sie in den Korb gelegt werden. Zum Aufbewahren eignen sich luftdurchlässige Behälter, am ehesten Körbe. Ungeeignet sind dagegen Plastiktüten oder –dosen.</p>
<p>Ein wichtiger Rat der Pilzexperten: Nur die Arten sammeln, die man sicher kennt. Von unbekannten Pilzen können, immer in einem separaten Korb, zwei bis drei Exemplare zum späteren Bestimmen mitgenommen werden. Unbekannte Pilze sollten nie im gleichen Behälter wie die bekannten und zum Verzehr bestimmten Arten aufbewahrt werden. Denn bei giftigen Varianten können selbst kleine Teile auch die essbaren Pilze verderben.</p>
<p>Desweiteren sollten nur gesunde und frische Pilze in den Korb. Zu große Exemplare sollten ebenso gemieden werden wie zu kleine. Und ein maßvolles Sammeln ist für das Ökosystem wichtig. Zudem stehen Sorten wie Steinpilz, Rotkappen und Pfifferlinge unter Naturschutz. Sie dürfen daher nur in kleinen Mengen für den Eigenbedarf mitgenommen werden.</p>
<p>Maronen, Pfifferlinge und Steinpilze sind bekannte Waldpilze. Während Maronen oft unter Kiefern und Fichten zu finden sind, stehen Pfifferlinge bevorzugt in Laub- und Nadelwäldern. Auf Wiesen und Weiden dagegen ist der beliebte Wiesenchampignon zuhause. Insbesondere Wildpilze sollten grundsätzlich nicht roh verspeist werden. Zum einen verschwinden einige Inhaltsstoffe erst mit der Zubereitung und zum anderen wird damit einer Ansteckung mit dem Fuchsbandwurm vorgebeugt.</p>
<h3><strong>Zwei leckere Pilzrezepte finden Sie hier:</strong></h3>
<p><strong>Gebratene Steinpilze auf Tagliatelle</strong></p>
<table width="100%">
<tbody>
<tr>
<td width="33%">500 g</td>
<td width="66%">Steinpilze, frische</td>
</tr>
<tr>
<td width="33%">1</td>
<td width="66%">Schalotte</td>
</tr>
<tr>
<td width="33%">30 g</td>
<td width="66%">Pancetta (Kräuter-Pancetta)</td>
</tr>
<tr>
<td width="33%">200 ml</td>
<td width="66%">Sahne</td>
</tr>
<tr>
<td width="33%">6 Stängel</td>
<td width="66%">Petersilie, glatte</td>
</tr>
<tr>
<td width="33%"></td>
<td width="66%">Salz und Pfeffer</td>
</tr>
<tr>
<td width="33%">2 EL</td>
<td width="66%">Butter</td>
</tr>
<tr>
<td width="33%">1 EL</td>
<td width="66%">Öl</td>
</tr>
<tr>
<td width="33%">200 g</td>
<td width="66%">Tagliatelle</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Pilze am besten mit einer Bürste reinigen. Dabei darauf achten, dass Pfifferlinge Wasser nicht gut vertragen. Wurmstichige Stiele und die Röhren bei den größeren Exemplaren herausschneiden. Die geputzten Pilze längs in Scheiben schneiden.</p>
<p>Pancetta und Schalotte in kleine Würfel schneiden. Eine Stielkasserolle erhitzen und die Pancettawürfel darin etwas anbraten, dann die Schalottenwürfel dazu. Das Ganze kurz anschwitzen lassen und die Sachen darüber geben. Nach Bedarf mit Salz und Pfeffer würzen.</p>
<p>Butter und Öl in einer Pfanne erhitzen und die Steinpilze darin kräftig anbraten. Bei mittlerer Hitze rund fünf Minuten unter einmaligem Wenden braten. Sobald sie auf beiden Seiten leicht braun sind, kommen Salz und Pfeffer sowie die kleingehackte Petersilie hinzu.</p>
<p>Die Tagliatelle kochen und nestförmig auf tiefen Tellern anrichten. Die Pilze in die Mitte geben und die Sahne über die Nudeln gießen.</p>
<p><strong>Champignonsuppe</strong></p>
<table width="100%">
<tbody>
<tr>
<td width="33%">300 g</td>
<td width="66%">Champignons, frische</td>
</tr>
<tr>
<td width="33%">50 g</td>
<td width="66%">Zwiebel(n)</td>
</tr>
<tr>
<td width="33%"></td>
<td width="66%">Knoblauch</td>
</tr>
<tr>
<td width="33%">20 g</td>
<td width="66%">Butter</td>
</tr>
<tr>
<td width="33%">125 ml</td>
<td width="66%">Wein, weiß, halbtrocken</td>
</tr>
<tr>
<td width="33%">750 ml</td>
<td width="66%">Fleischbrühe, (Instant)</td>
</tr>
<tr>
<td width="33%"></td>
<td width="66%">Salz</td>
</tr>
<tr>
<td width="33%"></td>
<td width="66%">Pfeffer</td>
</tr>
<tr>
<td width="33%">20 g</td>
<td width="66%">Butter</td>
</tr>
<tr>
<td width="33%">20 g</td>
<td width="66%">Mehl</td>
</tr>
<tr>
<td width="33%">125 g</td>
<td width="66%">saure Sahne</td>
</tr>
<tr>
<td width="33%">1</td>
<td width="66%">Eigelb</td>
</tr>
<tr>
<td width="33%"></td>
<td width="66%">Schnittlauch</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Butter erhitzen. Die gewürfelten Zwiebeln zusammen mit den geputzten und in Scheiben geschnittenen Champignons sowie dem zerdrückten Knoblauch erhitzen. Mit Weißwein und Brühe ablöschen und mit Salz und Pfeffer abschmecken. Rund 30 Minuten auf kleiner Stufe köcheln lassen.</p>
<p>Währenddessen Mehl und Butter miteinander verkneten.</p>
<p>Die Suppe erneut zum Kochen bringen und das Mehl-Butter-Gemisch kräftig einrühren, um Klümpchen zu vermeiden. Die Hitze anschließend wieder reduzieren.</p>
<p>Das Eigelb mit der sauren Sahne vermischen und die Suppe damit legieren. Zum Abschluss den fein geschnittenen Schnittlauch über die Suppe streuen.</p>
<p>Quelle Rezepte: www.chefkoch.de</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 15 Oct 2019 09:36:53 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554290082-uva_Pixabay_292152.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Über Meditation, Rituale und Ziegenmilch]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Weitsprung-Weltmeisterin Malaika Mihambo im Interview]]></subTitle>
                                
                                <newsId>104</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/weitsprung-weltmeisterin-malaika-mihambo-im-interview-ueber-meditation-rituale-und-ziegenmilch/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Was für eine Leistung! 7,30 Meter! Mit diesem gewaltigen Satz holte Weitspringerin Malaika Mihambo bei den Leichtathletik-Weltmeisterschaften in Doha Gold für Deutschland. Danach flog die 25-Jährige gleich in den Urlaub nach Thailand. Kurz vorher gab sie ihrem Partner, der INTER Versicherungsgruppe aus Mannheim, noch ein exklusives Interview. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><strong>Malaika, herzlichen Glückwunsch! Sie haben bewiesen, dass Sie zu den ganz Großen gehören: Ein unglaublicher Sprung, 7.30 Meter, der weiteste seit 15 Jahren – Weltmeisterin! Haben Sie das alles schon realisiert?</strong></p>
<p><strong>Malaika Mihambo: </strong>Noch nicht so richtig. Es sind eigentlich zwei Kracher auf einmal, die ich gerade versuche zu realisieren…einmal Weltmeisterin werden… und dann noch 7.30 Meter springen, das ist noch so weit weg, irgendwie so surreal, das ist schon heftig. Gleichzeitig freue ich mich einfach, bin dankbar, stolz und zufrieden.</p>
<p><strong>Ihre sportlichen Fähigkeiten sind immens. Wie wichtig ist Ihre mentale Stärke, um Ihr Riesenpotenzial abzurufen?</strong></p>
<p>Die mentale Stärke ist gerade im Sport entscheidend, weil man auch mal in Situationen kommt, wo es schwierig oder gar brenzlig wird – so wie beim Wettkampf in Doha. Ich lag nach einem schlechten und einem ungültigen Sprung auf dem 7. Platz und hatte nur noch einen Versuch, um in die Top 8 zu kommen und weiter dabei zu sein. Das muss man dann einfach ausblenden – oder eben ummünzen, um daraus noch weitere Kraft zu ziehen und dann einen Sprung von 7,30 Meter zu schaffen.</p>
<p><strong>Inwieweit hat Ihr Umfeld zu Ihrem Erfolg beigetragen? Stimmt es, dass auch Ihre Mutter in Doha dabei war?</strong></p>
<p>Ja, meine Mutter war in Doha dabei. Das Umfeld ist natürlich sehr wichtig. Ich weiß, dass ich von so vielen Menschen Rückhalt bekomme, sei es im Privaten oder im Sport. Es gibt so viele Menschen, die für mich da sind, die mich nicht nur als Sportlerin, sondern auch als Mensch wertschätzen. Ich bin sehr dankbar, diese Menschen in meinem Leben haben zu dürfen.</p>
<p><strong>Apropos Doha: Welche Eindrücke haben Sie insgesamt gewonnen?</strong></p>
<p>Doha war für mich ein sehr interessantes Erlebnis. Ich habe es noch nicht ganz verarbeiten und einordnen können. Es war sehr interessant zu sehen, wie da so eine moderne Stadt einfach aus dem Nichts in der Wüste hochgezogen wird. Wir waren wirklich in einer City…nur Hochhäuser, so hab‘ ich noch nirgendwo gewohnt. Bei mir zuhause hat man immer viel Natur. Das mag ich lieber. Auch völlig konträr zu uns ist der Umgang mit Klimaanlagen. Alles ist stark klimatisiert. Sogar bei stehenden Autos wird die Klimaanlage aufgedreht.</p>
<p><strong>Konnten Sie auch abseits der Wettkämpfe einmal in das Leben vor Ort eintauchen?</strong></p>
<p>Leider nein. Das ist immer schwierig vorm Wettkampf. Ich nutze die Zeit, um mich vorzubereiten, mich zu fokussieren und vermeide Risiken. Sightseeing wird meistens danach gemacht.</p>
<p><!--more--></p>
<p><strong>Die Kritik um den Austragungsort, die schwierigen klimatischen Bedingungen – wie sind Sie damit umgegangen?</strong></p>
<p>Für mich waren die klimatischen Bedingungen nicht besonders schwer. Ich bin zwar mit leichten Halsschmerzen angereist, konnte diese aber vor Ort gut in den Griff bekommen. Ich habe nur drinnen trainiert. Sowohl das Stadion als auch das Trainingsstadion waren klimatisiert, von Luftfeuchtigkeit und Hitze war nichts zu spüren. Von daher bin ich eigentlich immer nur vom Hotel zum Bus oder vom Bus zum Stadion gelaufen.</p>
<p><strong>Wie haben Sie nach Ihrem WM-Sprung gefeiert?</strong></p>
<p>Es gab keine offizielle Abschlussfeier. Aber wir haben danach privat im Hotel gefeiert. Meine Mutter sowie meine Trainingspartnerin und einige aus meinem Verein sind extra mit nach Doha gekommen. Das war großartig. Wir haben bis in die Morgenstunden zusammen mit Johannes Vetter gefeiert. Danach ging es direkt an den Flughafen. Es war also eine sehr kurzweilige Nacht, hat aber jede Menge Spaß gemacht.</p>
<p><strong>Sie fliegen ja direkt von Doha nach Thailand. Wie sehr freuen Sie sich auf Ihren Urlaub?</strong></p>
<p>Ich freue mich sehr auf meinen Urlaub. So eine große Reise ist immer sehr aufregend. Auch zu wissen, dass man jetzt vier Wochen nicht mehr nach Hause kommt, das ist natürlich auch ein wenig surreal. Trotzdem freue ich mich auf die neue Kultur, die neuen Eindrücke, die ich erleben werde und noch auf ganz viele schöne Momente, Begegnungen und Erinnerungen. Gerade diese Saison, in der die WM so spät war und die Olympischen Spiele vor der Tür stehen, ist es für mich wichtig, jetzt Energie und Kraft für die neue Saison zu tanken. Das habe ich letztes Jahr auch so gemacht und es hat wunderbar geklappt.</p>
<p><strong>Sie sind Partner der INTER Versicherungsgruppe – wie die Adler Mannheim und Grün-Weiss Mannheim, die beide 2019 die deutsche Meisterschaft in die Kurpfalz holten. Nun setzen Sie dem Ganzen</strong> <strong>die Krone auf – Weltmeisterin! Die INTER scheint ein prima Partner zu sein, stimmt’s?</strong></p>
<p>Die INTER ist ein super Partner. Ich habe mich nicht nur sehr über die unterstützenden Anzeigen gefreut, sondern auch über den tollen Artikel im Grün-Weiss-Heft. Das war wirklich sehr schön. Ich freue mich einfach auf die weitere Zusammenarbeit unserer noch jungen Partnerschaft.</p>
<p><strong>Eishockey und die Adler Mannheim sind in Ihrer Heimat überaus beliebt. Haben Sie schon einmal ein Spiel in der SAP Arena gesehen? Oder sind Sie etwa schon einmal auf Schlittschuhen gestanden? Oder haben Sie lieber festen Boden unter den Füßen, von dem Sie mit Riesensprüngen dann weich im Sand landen?</strong></p>
<p>Ich war 2010 bei den Weltmeisterschaften in Deutschland. Die fanden ja auch teilweise in der SAP Arena statt, da hab’ ich mir dann Eishockey zum ersten Mal angeschaut. Ich stand auch früher öfter auf Schlittschuhen. Mir macht es immer Spaß, selbst aktiv zu sein, als nur von außen zuzuschauen. Dennoch ist Schlittschuhlaufen auch immer mit Gefahren behaftet, dass man sich verletzt. Von daher bin ich jetzt schon seit Jahren nicht mehr Schlittschuh gelaufen. Aber prinzipiell finde ich es schön mal übers Eis zu gleiten.</p>
<p><strong>Ausgewogene Ernährung ist gerade für Hochleistungssportler wie Sie ein Schlüssel zum Erfolg. Worauf achten Sie grundsätzlich bei Ihrer Ernährung?</strong></p>
<p>Ich ernähre mich am liebsten vegetarisch und versuche, mich sehr ausgewogen zu ernähren, also auch immer wieder tierische Produkte zu essen, wenn möglich in Bioqualität. Außerdem versuche ich Kuhmilch zu reduzieren und setze stattdessen auf Schafsmilch- und Ziegenmilchprodukte. Was ich auf jeden Fall anfangen will, ist Saaten zu keimen, was ja sehr gesund sein soll. Daran habe ich mich bisher aber noch nicht getraut. Ansonsten trinke ich viel Wasser oder Tee, esse viel Gemüse, am liebsten regional, biologisch und saisonal. Ich koche einfach, was mir schmeckt und lege auch gerne mal Detox-Zeiten ein. Das hilft mir, mich wieder an das gesunde Essen zu gewöhnen und es fällt mir auch leichter, dabei zu bleiben.</p>
<p><strong>Wie sieht es denn an Wettkampftagen aus, ernähren Sie sich dann speziell? Und haben Sie im Wettkampf besondere Rituale? Sie klatschen sich zum Beispiel vor dem Anlauf selbst ab, bevor Sie dann das Publikum zum Mit-Klatschen animieren…</strong></p>
<p>An Wettkampftagen ernähre ich mich immer vegetarisch, weil das einfach leichter im Magen liegt und mir ein besseres Gefühl gibt. Ansonsten esse ich eigentlich nicht anders als an anderen Tagen auch. Wichtig ist nur, dass ich genug esse, damit ich nicht hungrig im Wettkampf stehe.</p>
<p>Bestimmte Wettkampfrituale habe ich nicht. Ich meditiere gerne, also auch täglich, im Schnitt fünfmal die Woche und auf jeden Fall immer vor einem Wettkampf. Zudem mache ich noch Chi-Gong-Übungen, um mich weiter zu fokussieren. Es geht darum, die inneren Kräfte auszubalancieren, um einfach auf den Punkt genau da zu sein. Ansonsten schau ich einfach, dass ich an den Tagen nur Dinge tue, die mir gute Laune bereiten, so dass ich mit einem guten Gefühl in den Wettkampf starten kann.</p>
<p>Das mit dem Selbstabklatschen ist einfach, um noch mal ein anderes Körpergefühl zu bekommen und sich selbst zu pushen. Ich schaue immer vor jedem Sprung, auch im Wettkampf, was ich jetzt gerade brauche: Bei der WM zum Beispiel waren nach dem ersten Versuch mein Pulsschlag und meine Atmung sehr erhöht. Ich habe mich dann einfach kurz hingesetzt, Atemübungen gemacht, die Augen geschlossen und versucht, ganz kurz zu meditieren, einfach um wieder zurückzukommen – und das hat ja auch sehr gut geklappt.</p>
<p><strong>In Ihrem Urlaub möchten Sie den Tauchschein machen. Sehen Sie dies auch als neue Erfahrung, um in eine völlig neue Welt der Entspannung ,einzutauchen‘?</strong></p>
<p>Ich sehe generell einfach jede neue Erfahrung als einen super Weg an, um mich zu bereichern, den Horizont zu erweitern und noch mehr Lebensfreude zu gewinnen. Ich möchte an meinem Lebensende zurückblicken und sagen können, dass ich glücklich war und viele Dinge gemacht habe, die mich interessierten und mein Leben bereichert haben. Deshalb suche ich mir immer neue Erfahrungen, von denen ich glaube, dass sie mir gefallen könnten. Wichtig ist mir dabei, sie auch zeitnah umzusetzen und nicht auf ,morgen‘ zu verschieben.</p>
<p><strong>Von der fernöstlichen Lebensweise haben Sie ja aus einem früheren Indien-Urlaub die Meditation mitgenommen. Was möchten Sie jetzt Neues für sich kennenlernen? In welchen Bereichen möchten Sie sich nun in Thailand weiterentwickeln?</strong></p>
<p>Das weiß ich ehrlich gesagt noch gar nicht. Ich habe gelesen, dass es dort andere Meditationstechniken gibt und mir einen entsprechenden Kurs schon mal rausgesucht. Grundsätzlich finde ich die Lebensweise sehr interessant, und die Küche ist sehr lecker.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 11 Oct 2019 11:13:10 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554290031-people_Pixabay_2557536_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wann die Pflegekasse zahlt]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Bedürftigkeit]]></subTitle>
                                
                                <newsId>103</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/beduerftigkeit-wann-die-pflegekasse-zahlt/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Wer Leistungen von der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine davon ist die Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Der gutachterlich ermittelte Pflegegrad bestimmt den Umfang der Beeinträchtigungen und danach berechnet sich die Höhe der Leistung. Wie genau das funktioniert, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Sind Menschen mindestens sechs Monate lang nicht in der Lage, für sich selbst zu sorgen, gelten sie als pflegebedürftig. Damit erfüllen sie bereits die erste Voraussetzung, um Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten. Bei der Krankenkasse kann der entsprechende Antrag gestellt werden. Je nach dem, welchen Pflegegrad der Betroffene von einem dann beauftragten Gutachter, zum Beispiel des Medizinischen Dienstes, erhält, fällt die Höhe der Leistungen aus.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Dabei orientieren sich die fünf Pflegegrade nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Im Pflegegrad 1 sind die Beeinträchtigungen gering; im Pflegegrad 5 handelt es sich um schwerste Beeinträchtigungen, die auch eine besondere Herausforderung an das Pflegepersonal stellen.</p>
<h3><strong>Beeinträchtigungen anhand von sechs Module ermitteln</strong></h3>
<p>Für das Feststellen der Pflegebedürftigkeit durch den Gutachter werden sechs Lebensbereiche genauer angeschaut. Im Modul 1, der „Mobilität“, geht es darum, wie es um die körperliche Beweglichkeit bestellt ist. Ob das Aufstehen aus dem Bett, der Gang ins Badezimmer oder das Treppensteigen allein möglich sind.</p>
<p>Das Modul 2 betrifft die „geistigen und kommunikativen Fähigkeiten“, also etwa das Führen von Gesprächen und Verstehen von Sachverhalten oder auch darum, ob sich der Betroffene zeitlich und räumlich orientieren kann.</p>
<p>„Verhaltensweise und psychische Problemlagen“ sind das Thema des Moduls 3. Etwa Ängste oder Aggressionen und Abwehrreaktionen gegenüber den pflegerischen Maßnahmen zählen hier zu möglichen Beeinträchtigungen.</p>
<p>Inwieweit sich der Antragsteller noch versorgen kann, wird im Modul 4 „Selbstversorgung“ erfasst: Kann er noch selbstständig essen, trinken, sich waschen oder anziehen?</p>
<p>Das Modul 5 „Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen – sowie deren Bewältigung“ beschäftigt sich damit, ob der Antragsteller seine Medikamente selbst einnehmen oder den Blutzucker selbst messen kann.</p>
<p>Im letzten, dem Modul 6, geht es um die „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. So wird zum Beispiel geprüft, ob der Antragsteller in der Lage ist, seinen Tagesablauf selbstständig zu gestalten und mit anderen Menschen zu interagieren.</p>
<h3><strong>Gutachter vergibt Punkte in den einzelnen Lebensbereichen</strong></h3>
<p>In den einzelnen Modulen vergibt der Gutachter zwischen null (Aktivität ohne Hilfe oder mit Hilfsmittel allein möglich) und drei Punkten, die am Ende unterschiedlich gewichtet werden und eine Gesamtpunktzahl ergeben. Diese wiederum steht für den erreichten Pflegegrad.</p>
<p>Manchmal erreichen Pflegebedürftige zwar nicht die Gesamtpunktzahl, um im Pflegegrad 5 eingestuft zu werden. Dennoch kann die Bedarfskonstellation in dem besonderen Fall so sein, dass die Hilfe spezieller Anforderungen durch die pflegerische Versorgung bedarf. In diesen Fällen kann aus pflegefachlichen Gründen der Pflegegrad 5 ausgesprochen werden.</p>
<p>Die Höhe der Leistungen bewegt sich zwischen 125 Euro monatlich bei Pflegegrad 1 (ambulant und zweckgebunden) und 2.005 Euro pro Monat in der vollstationären Betreuung des Pflegegrads 5. Diese Beträge reichen jedoch oft nicht aus.</p>
<p>Nach einer Statistik des Verbands der Ersatzkassen (vdek) liegen die Kosten, die Heimbewohner selbst tragen müssen, derzeit im Bundesdurchschnitt bei 1830 Euro monatlich.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 07 Oct 2019 14:40:05 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/04/1552994552-Pflege_hands_Pixabay_2906458_1920_.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Welche Versicherungen abgesetzt werden können]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Steuererklärung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>102</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/steuererklaerung-welche-versicherungen-abgesetzt-werden-koennen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Viele Menschen sind sich nicht bewusst, dass sie ihre Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung angeben und auf diese Weise vom Staat Geld zurück bekommen könnten. Das gilt allerdings nicht für alle Versicherungen. Welche in die Steuererklärung gehören, erfahren Sie hier. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Die Belastung durch Steuern und Sozialabgaben auf Arbeitseinkommen in Deutschland ist hoch. Laut einer OECD-Studie beträgt der Anteil für einen alleinstehenden Durchschnittsverdiener 49,5 Prozent (Vorjahr 49,6 Prozent). Nach Belgien ist das der zweithöchste Wert innerhalb der 30 OECD-Staaten. Der Durchschnitt liegt bei 36,1 Prozent (Vorjahr 36,3 Prozent). Für Familien mit einem Erwerbstätigen sieht es hierzulande etwas besser aus. 34,4 Prozent müssen sie für Steuern und Sozialabgaben abführen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Klar, dass vor diesem Hintergrund viele Menschen darauf bedacht sind, Steuern zu sparen. Dass sie das auch mittels ihrer Versicherungsbeiträge tun können, ist ihnen oftmals gar nicht bewusst. Allerdings können nur diejenigen Versicherungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden, die zur persönlichen Vorsorge (Gesundheitsvorsorge oder Einkommensabsicherung) oder aber im Rahmen einer beruflichen Situation bzw. aufgrund einer Ausbildung abgeschlossen worden sind.</p>
<p>Sachversicherungen dagegen, wie die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung, der Kaskoschutz von Fahrzeugen, eine Reisegepäck- oder Reiserücktrittsversicherung, fallen nicht in diese Kategorien und können demzufolge nicht angerechnet werden.</p>
<p><strong>Welche Versicherungen im Einzelnen abzugsfähig sind</strong></p>
<p>Abzugsfähig sind die Krankenversicherung, die private Haftpflichtversicherung sowie die Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können ebenso angegeben werden wie die für eine private Altersvorsorge.</p>
<p>Versicherungen, die direkt mit dem Beruf oder einer Ausbildung zusammenhängen, wie eine Arbeitsrechtsschutzversicherung, eine Berufs- oder Diensthaftpflichtversicherung, können gleichermaßen abgesetzt werden.</p>
<p>Ob es sich nun bei den jeweiligen Versicherungsprämien um Werbungskosten oder Sonderausgaben handelt, hängt davon ab, welche Risiken abgedeckt werden. Berufliche Risiken fallen unter die Werbungskosten und private können als Sonderausgaben berücksichtigt werden.</p>
<p><strong>Die Höhe der Beiträge und ihr Nachweis</strong></p>
<p>Für die Altersvorsorge, also Beträge, die für die gesetzliche Rentenversicherung oder die Rürup-Rente aufgewendet werden, beträgt der Höchstsatz im Jahr 24305 Euro. Für Riester-Verträge sind es Sonderausgaben in Höhe von 2.100 Euro pro Jahr. Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Haftpflichtversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung können Angestellte in einer Höhe von bis zu 1.900 Euro und Selbstständige von bis zu 2.800 Euro jährlich geltend machen. In voller Höhe abzugsfähig sind alle beruflich bedingten Verträge, wie Berufshaftpflichtversicherung oder Arbeitsrechtschutz.</p>
<p>Als Nachweis für die gesetzlich abzuführenden Versicherungsbeiträge genügt der Lohnsteuerbescheid des Arbeitgebers. Alle anderen Versicherungsbeiträge müssen anhand von Rechnungen oder Abbuchungen auf dem Konto nachgewiesen werden.</p>
<p><strong>Übersicht:</strong></p>
<p><strong>Werbungskosten und damit Beiträge zu Versicherungen, die ein berufliches Risiko abdecken, sind:</strong></p>
<ul>
<li>Arbeitsrechtsschutz</li>
<li>Unfallversicherung</li>
<li>Berufshaftpflichtversicherung</li>
</ul>
<p><strong>Sonderausgaben und damit Beiträge zu Versicherungen, die zur Absicherung eines privaten Risikos oder zur Vorsorge zählen, sind: </strong></p>
<ul>
<li>Gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung</li>
<li>Berufsunfähigkeitsversicherung</li>
<li>Private Kranken- und Pflegeversicherung</li>
<li>Haftpflichtversicherungen (private, Tierhalter, Kfz)</li>
<li>Renten- und Lebensversicherungen (Risiko und Kapital)</li>
<li>Rechtsschutzversicherung</li>
<li>Riester-Rente</li>
<li>Basis-Rente (Rürup)</li>
</ul>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 30 Sep 2019 13:03:53 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554813668-christian-dubovan-686398-unsplash.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Experten warnen vor zunehmender Altersarmut]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Zum Tag der älteren Menschen am 1. Oktober]]></subTitle>
                                
                                <newsId>101</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/zum-tag-der-aelteren-menschen-am-1-oktober-experten-warnen-vor-zunehmender-altersarmut/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>21,54 Prozent der Deutschen sind 65 Jahre und älter – eine große Herausforderung für die Gesellschaft. Denn laut einer aktuellen Studie könnte schon in wenigen Jahren mehr als jeder fünfte Rentner von Altersarmut betroffen sein. Doch auch ältere Arbeitnehmer und Selbstständige können noch ab 50 plus privat vorsorgen – um einer möglichen Armutsfalle zu entgehen.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Bereits 1990 hat die UN-Generalversammlung die anstehenden Herausforderungen in Bezug auf immer älter werdende Gesellschaften und die dadurch entstehenden Herausforderungen wie Altersarmut oder Altersdiskriminierung erkannt und daher den internationalen Tag der älteren Menschen ins Leben gerufen, der weltweit jährlich jeweils am 1. Oktober begangen wird.</p>
<p>Wie das Statistisches Bundesamt mit aktuellen Zahlen im September 2019 aufzeigt, schreitet die Entwicklung hin zu einer alten Bevölkerung stetig voran. In 20 Jahren sollen demnach bereits 28 Millionen ältere Menschen ab 60 Jahren in Deutschland leben. Heute sind von den 83 Millionen Deutschen bereits 23,37 Millionen über 60 Jahre alt.</p>
<h3><strong>Sozialverband VdK plädiert für Grundrente</strong></h3>
<p>Ob die finanzielle Situation für einen Teil der deutschen Seniorinnen und Senioren dann prekär wird, lässt sich nicht ohne Weiteres sagen. Schenkt man etwa der am 12. September 2019 von der Bertelsmann Stiftung veröffentlichten Studie „Anstieg der Altersarmut in Deutschland: Wie wirken verschiedene Rentenreformen?“ Glauben, ist für die Zukunft mit einem stark zunehmenden Risiko für Armut bei Seniorinnen und Senioren zu rechnen. Bis 2039 könnten demnach mehr als 20 Prozent der Rentnerinnen und Rentner von Altersarmut betroffen sein.</p>
<p>Für Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Grund genug, ein Umdenken in der Rentenpolitik zu fordern, etwa durch die Einführung einer Grundrente. Die ist laut Bentele „eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, denn sie ist der Ausdruck von Respekt vor einer lebenslangen Leistung.“ Weiter ist ihr wichtig, dass der Mindestlohn auf wenigstens 12 Euro steigt und dass Arbeitnehmer nach Tarif bezahlt werden.</p>
<h3><strong> </strong><strong>So lassen sich Vorsorgelücken schließen</strong></h3>
<p>Wer rechtzeitig also vor Renteneintritt absehen kann, dass seine gesamte Altersversorgung nicht 80 Prozent vom letzten Nettoeinkommen betragen dürfte – eine Richtgröße die Verbraucherschützer und Finanzexperten dafür nennen, wie viel Geld man im Alter in etwa benötigen wird – kann auch mit 50 plus noch handeln. So kann sich zum Beispiel ein Riester-Vertrag auch in diesem Alter durchaus noch lohnen. Denn der Staat fördert das Riester-Sparen mit Zulagen und Steuervorteilen. Und aufgrund des niedrigen Sockelbetrags von 60 Euro können auch Geringverdiener von Riester profitieren. Wichtig: Ältere Sparer sollten Produkte mit geringen Kosten auswählen. Eine weitere Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen, stellt die betriebliche Altersvorsorge dar, die über Steuervorteile und Sozialversicherungsfreiheit gefördert wird.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Selbstständige aber auch Angestellte und Beamte können sich über die Basis-Rente Steuervorteile sichern. Sie bietet auch mehr Spielraum bei der Kapitalanlage, denn im Gegensatz zum Riester-Vertrag ist eine Beitragsgarantie nicht zwingend: Die Höhe der Förderung ist dabei abhängig vom Betrag, der im Jahr gezahlt wird und dem individuellen Steuersatz. Wem es möglich ist, größere Beträge einzuzahlen, dem bietet die Basis-Rente eine gute Gelegenheit, von Steuerersparnissen zu profitieren. Der Höchstbetrag, der über die Rürup-Rente steuerlich geltend gemacht werden kann, liegt derzeit für Ledige bei 24.305 Euro und für Verheiratete bei 48.610 Euro (Stand 2019).</p>
<p>Zwar kann auch über nicht staatlich geförderte private Kapitalanlagen noch vor Renteneintritt eine ordentliche Rendite erzielt werden. Allerdings sollten Chancen und Risiken hierfür genau abgewogen werden. Wenn vor dem Renteneintritt nur wenig freies Kapital für die Vorsorge zur Verfügung steht, empfehlen sich eher Anlagen mit deutlich geringerem Risiko, um finanziell schmerzliche Verluste zu vermeiden. Dafür bietet die rein private Vorsorge jedoch mehr Freiheit. Kann doch häufig statt einer sofortigen Verrentung deren Beginn durch alternative Auszahlungsformen hinausgeschoben werden und somit die renditestärkere Anlage im Kapitalmarkt länger gehalten werden.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 25 Sep 2019 09:55:02 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554290688-cent-drinnen-ersparnisse_Pexels-1246954.jpg</imagePath>
                                
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                                                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Für Hunde- und Pferdehalter unverzichtbar]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Tierhalterhaftpflicht]]></subTitle>
                                
                                <newsId>100</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/tierhalterhaftpflicht-fuer-hunde-und-pferdehalter-unverzichtbar/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Jeder Hunde- und Pferdehalter sollte unbedingt eine eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. Das rät der Verbraucherzentrale Bundesverband. Der Grund: Verletzt ein Hund oder Pferd einen Dritten oder verursacht Sachschäden, haftet der Halter. Die eigene Privathaftpflicht greift bei Schäden durch Hund und Pferd nicht. </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Nach Katzen zählen Hunde zu den beliebtesten Haustieren in deutschen Haushalten. Knapp jeder fünfte hat einen Vierbeiner, so eine Erhebung des Online-Portals Statista. Im Gegensatz zur Samtpfote muss für "Fellnasen" eine Hundesteuer gezahlt werden. Zum anderen ist für Hunde, ebenso wie für Pferde, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen, so der Verbraucherzentrale Bundesverband. In einigen Bundesländern ist sie für Hunde sogar Pflicht.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Diese Absicherung schützt vor den finanziellen Folgen, wenn Dritte einen Schaden durch das Tier erleiden. Bemerkenswert ist, dass der Gesetzgeber im unberechenbaren Verhalten der Tiere eine besonders hohe Gefahr sieht. Deshalb sehen die Gesetze eine Verpflichtung zum Schadensersatz auch dann vor, wenn den Tierhalter kein Verschulden an der Schadensursache trifft.</p>
<h3><strong>Hundehaftpflicht in manchen Bundesländern vorgeschrieben<br />
</strong></h3>
<p>Dabei ist in manchen Bundesländern der Abschluss einer Hundehaftpflicht bereits gesetzlich vorgeschrieben. In Hamburg, Berlin, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Schleswig-Holstein müssen Hundehalter ihre Tiere absichern. In Nordrhein-Westfalen gilt eine Verpflichtung für als gefährlich eingestufte Hunde sowie für große Hunde (Widerrist höher als 40 cm oder mehr als 20 Kilogramm).</p>
<p>Policen für Hunde gibt es ab rund 40 Euro jährlich. Die Prämie ist allerdings von der Rasse und auch vom Alter des Besitzers abhängig. Die Deckungssumme sollte laut Verbraucherschützer mindestens fünf Millionen Euro betragen. Es gibt allerdings auch Angebote mit zehn, 20 oder auch 50 Millionen Euro. Für Pferde sind gute Tarife für um die 100 Euro pro Jahr zu haben.</p>
<p>Laut Verbraucherzentrale Bundesverband sollte unter anderem folgendes in der Tierhalterhaftpflichtversicherung unbedingt enthalten sein. Für Hunde gilt, dass Schäden an Mietsachen und ein Verstoß der Halterpflichten, wie das Gassigehen ohne Leine, die Mitversicherung des Hundehüters, ein Auslandsaufenthalt, aber auch Deckschäden mitversichert sind.</p>
<h3>Die Verantwortung liegt immer beim Halter</h3>
<p>Bei Pferden ist wichtig, dass der Verstoß von Halterpflichten, Flurschäden, die Pferdehüter und ebenfalls Deckschäden integriert sind. Darüber hinaus sollte der Schuzt auch eine Reitbeteiligung einschließen. Denn die Verantwortung für Schäden, die ein Tier Dritten zufügt, liegt immer beim Halter.</p>
<p>Gut zu wissen: Schäden durch Katzen und Kleintiere wie Kaninchen oder Hamster müssen nicht eigens durch eine Versicherung abgedeckt werden. Hier schließt die Privathaftpflicht des Besitzers die Tiere mit ein.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 20 Sep 2019 14:55:13 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1565599890-Maschine_pixabay.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wann ein Wechsel möglich und sinnvoll ist]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Zurück in die GKV]]></subTitle>
                                
                                <newsId>99</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/zurueck-in-die-gkv-wann-ein-wechsel-moeglich-und-sinnvoll-ist/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Ein Wechsel von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht einfach, aber unter bestimmten Voraussetzungen durchaus möglich. Wie das gehen kann, und ob dieser Schritt überhaupt sinnvoll ist, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>In Deutschland gilt eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, die im Paragrafen 5 des Fünften Sozialgesetzbuchs geregelt wird. Davon befreit sind Beamte, Selbstständige und Arbeitnehmer, deren Gehalt die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreitet. Diese beträgt für 2019 60.750 Euro. 2020 wird sie voraussichtlich auf 62.550 Euro steigen. Hier kann zwischen einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung und der privaten gewählt werden. Konkret beschreibt der Paragraf 6 des Fünften Sozialgesetzbuchs diese Versicherungsfreiheit.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Ist ein Berufstätiger einmal den Weg gegangen und hat sich für die private Krankenversicherung entschieden, wird es schwer, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Denn per Gesetz gibt es dafür wenig Spielraum. Damit soll verhindert werden, dass sich junge und gesunde Menschen zuerst günstig bei privaten Anbietern versichern und im Alter oder bei Krankheit zur gesetzlichen Krankenversicherung zurückkehren.</p>
<h3><strong>Wechsel aufgrund von Teilzeit möglich</strong></h3>
<p>Allerdings gibt es einige Ausnahmen, mit denen ein Wechsel doch gelingen kann. Für den Arbeitnehmer ist das der Fall, wenn das Einkommen im Jahr nicht mehr über der JAEG liegt. Und zwar sowohl bei einer regelmäßigen Unterschreitung dieser Grenze als auch bei einer vorübergehenden Minderung des Entgelts. Dann ist die Versicherungspflicht eingetreten. Der Arbeitnehmer kann in einer Krankenkasse aufgenommen werden.</p>
<p>Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Angestellter seine wöchentliche Arbeitszeit aufgrund von Elternzeit oder wegen der Pflege eines Angehörigen verringert, und zumindest zeitweilig weniger verdient.</p>
<p>Wichtig: Reduziert sich die Arbeitszeit vorübergehend aufgrund von Kurzarbeit oder wegen einer Maßnahme zur Wiedereingliederung nach Krankheit, ändert sich nichts am Versicherungsstatus. Das heißt, die Versicherungsfreiheit bleibt bestehen und eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht möglich.</p>
<h3><strong>Schwierig für ältere Menschen</strong></h3>
<p>Ebenfalls schwierig wird es für Versicherungsnehmer ab 55 Jahren, von einem privaten Versicherungsverhältnis zurück zu einer Krankenkasse zu wechseln. Tritt die Versicherungspflicht erst in diesem Alter auf, ist ein Wechsel praktisch nur noch möglich, wenn in den fünf Jahren davor eine Mitgliedschaft in einer Krankenkasse bestanden hat. Tipp: Eventuell ist eine Rückkehr noch über den Umweg der Familienversicherung möglich.</p>
<p>Ein weiterer Nachteil, erst im Alter in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren zu wollen, ist, dass Betroffene meist nicht in die Krankenversicherung für Rentner aufgenommen werden. Sie müssen sich vielmehr freiwillig gesetzlich versichern. Die Beiträge sind daher höher als bei anderen Ruheständlern.</p>
<h3><strong>Alterungsrückstellungen gehen verloren</strong></h3>
<p>Bei einer Entscheidung gegen die PKV sollte zudem bedacht werden, dass die bis dahin gebildeten Alterungsrückstellungen in der privaten Versicherung verloren gehen. Ob es daher sinnvoll ist, den Status Privatpatient aufzugeben und Mitglied einer Krankenkasse zu werden, hängt vom Einzelfall ab. Wenn die hohen Beiträge ausschlaggebend für diesen Wunsch sind, kann ein Tarifwechsel innerhalb des Krankenversicherers eventuell bereits eine Lösung sein.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 17 Sep 2019 14:59:52 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554290058-anstellung-arbeit-bucher-842567_Bruce_Mars_Pexels.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Das war der Sommer 2019]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Rekord-Hitze & Unwetter]]></subTitle>
                                
                                <newsId>98</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/rekord-hitze-unwetter-das-war-der-sommer-2019/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Wieder geht in Deutschland ein ungewöhnlich warmer und trockener Sommer zu Ende – mit Unwettern und einem Hitze-Rekord von 42,6 Grad. Starkregen setzte mancherorts Keller und Wohnungen unter Wasser. Gegen die Folgen dieser Wetterphänomene hilft eine Elementarschadenversicherung.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Der Sommer 2019 hat vor allem eins gebracht: einen neuen deutschen Hitzerekord. Im niedersächsischen Lingen im Emsland wurde der alte Höchstwert von 40,3 Grad Celsius vom August 2015 gebrochen. 42,6 Grad Celsius zeigte Ende Juli in Lingen das Thermometer an. Zuvor hatte bereits der Juni 2019 den Juni 2003 als Hitze-Rekordhalter seit Beginn der Wetteraufzeichnungen im Jahr 1881 abgelöst. Das meldet der Deutsche Wetterdienst (DWD) nach ersten Auswertungen der Ergebnisse von etwa 2.000 Messstationen.</p>
<p>Dieser Sommer geht demnach mit durchschnittlich 19,2 Grad Celsius als drittwärmster in die Wettergeschichte ein. Nur die Jahre 2003 und 2018 waren mit 19,7 beziehungsweise 19,3 Grad Celsius durchschnittlich noch heißer. Und obwohl Tiefdruckgebiete und ihre Ausläufer gebietsweise für kräftige Gewitter mit Sturm und Hagel sorgten, fielen die Niederschläge insgesamt eher spärlich aus. Rund 175 Liter pro Quadratmeter gingen nieder, 239 Liter hätten es sein müssen. Damit fiel rund 27 Prozent weniger Niederschlag, was die Dürre noch verschärfte.</p>
<h3><strong>Felder und Wälder besonders von Trockenheit betroffen</strong></h3>
<p>Insbesondere in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen waren die Niederschlagsmengen noch nie so niedrig wie im Sommer 2019. Vor allem in einem breiten Streifen von Nordrhein-Westfalen bis ins südliche Brandenburg fiel weniger als die Hälfte, teilweise sogar nur ein Drittel der Soll-Menge Regen. Die Auswirkungen spürten und spüren vor allem Bauern und Waldbesitzer.</p>
<h3><strong>Vollgelaufene Keller, umgestürzte Bäume</strong></h3>
<p>In anderen Regionen wiederum sorgten heftige Gewitter kurzfristig für viel Wasser von oben. Wie der DWD meldet, wurden in Kreuth-Glashütte südlich des Tegernsees am 28. Juli innerhalb von 24 Stunden 138,9 Liter je Quadratmeter gemessen. Ende August verabschiedete sich dann der Sommer noch einmal mit hohen Temperaturen von über 30 Grad Celsius und gebietsweise wolkenbruchartigen Regenfällen. In Schwerin etwa berichtete die Feuerwehr von heftigen Überflutungen. Am Schweriner Schloss seien innerhalb kurzer Zeit 60 bis 80 Liter Regen pro Quadratmeter gefallen und damit mehr, als durchschnittlich in einem ganzen Sommermonat zusammen kommt. Umgestürzte Bäume, unbefahrbare Straßen, eine komplett überflutete Fußgängerunterführung sowie zahlreiche vollgelaufene Keller und Wohnungen waren zu beklagen.</p>
<h3><strong>Elementarschadenversicherung gegen Starkregen und Hochwasser</strong></h3>
<p>Um sich gegen die finanziellen Folgen dieser Naturereignisse abzusichern, können Immobilieneigentümer bei ihrer Wohngebäudeversicherung den Zusatzbaustein „Elementarschäden“ oder „erweiterte Naturgefahren“ wählen. Im Bundesdurchschnitt haben jedoch lediglich rund 43 Prozent der Haushalte eine entsprechende Police.</p>
<p>Dabei bestehen große regionale Unterschiede. In Baden-Württemberg – dort herrschte bis 1993 eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden – verfügen 94 Prozent der Gebäude über eine Naturgefahrenversicherung. In Bremen dagegen sind es nur 21 Prozent. So eine Auswertung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).</p>
<p>Demnach unterschätzen viele Eigentümer die Gefahr starker Regenfälle für ihr Haus. Auch Unkenntnis spielt eine Rolle. Denn in vielen älteren Verträgen sind zwar Sturm und Hagel versichert, Starkregen und Hochwasser jedoch müssen extra abgesichert werden.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Mit staatlicher Hilfe ist im Notfall wohl nicht mehr zu rechnen. Der Grund: Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich darauf verständigt, künftig nur noch Menschen zu unterstützen, die sich nicht versichern konnten. Zum Beispiel weil sie keinen Versicherer gefunden haben oder die Versicherung zu „wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen“ angeboten wurde.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 13 Sep 2019 14:07:02 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1564139199-Azubi_Teaser_pixabay_neu.jpg</imagePath>
                                
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                        <item>
                                <title><![CDATA[Betriebshaftpflicht ist für Betriebe unverzichtbar]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Tag des Handwerks]]></subTitle>
                                
                                <newsId>97</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/tag-des-handwerks-betriebshaftpflicht-ist-fuer-betriebe-unverzichtbar/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Das Handwerk, das am 21. September mit einem eigenen Tag deutschlandweit gefeiert wurde, bietet viele Möglichkeiten für eine selbstständige Existenz. Dabei spielt das Thema Absicherung eine wichtige Rolle, etwa mit einer Betriebshaftpflichtversicherung.  </p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Die Tischlermeisterin Johanna Röh ist eine von fünf Millionen Handwerkern in Deutschland. In der Imagekampagne des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks unter <a href="https://handwerk.de"><strong>www.handwerk.de</strong></a> gibt sie einen Einblick in ihre Welt. Ihre Welt erstreckte sich über den gesamten Globus. Nachdem sie ihre Ausbildung zur Tischlerin abgeschlossen hat, begibt sie sich, wie es in ihrem Beruf Tradition war und ist, auf die Walz. Vier Jahre ist sie in Italien, Spanien, Kanada, Neuseeland, Mexiko, Japan und den USA unterwegs. Zurück in der Heimat macht sie ihren Meister und wird ihr eigener Chef.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Die Kampagne, in der Johanna Röh ihren Weg vorstellt, wurde 2010 ins Leben gerufen. Eine weitere Aktion in diesem Rahmen stellt der Tag des Handwerks immer am dritten Septemberwochenende des Jahres dar. In diesem Jahr fiel dieser Tag auf den 21. September. Friseure, Maurer und Co. präsentierten sich und ihre Arbeiten. Das Ziel: neue Kunden gewinnen und vor allem Nachwuchs für sich überzeugen.</p>
<p>Insgesamt gibt es in Deutschland über eine Millionen Handwerksbetrieb, die zusammen einen Jahresumsatz von über 600 Millarden Euro erwirtschaften. Die Imagekampagne des Handwerkverbands möchte auf die Vielfältigkeit sowie die Potenziale der rund 130 handwerklichen Berufe und vor allem die Zukunftsfähigkeit aufmerksam machen. Zudem werden die unterschiedlichen Berufsfelder sowie die vielen Entfaltungs- und Karrieremöglichkeiten präsentiert.</p>
<h3><strong>Als Meister der eigene Chef werden</strong></h3>
<p>Eine dieser Optionen ist wie bei Tischlermeisterin Johanna Röh die Selbstständigkeit. Doch mit der Gründung eines eigenen Handwerkbetriebs stellt sich neben zahlreichen organisatorischen Fragen auch die Frage nach der Absicherung der eigenen Person und des jungen Betriebes. Eine wichtige Rolle kommt dabei der Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) zu.</p>
<p>Sie ist für jedes Unternehmen unverzichtbar. Insbesondere wenn Personen durch den Geschäftsbetrieb zu Schaden kommen, können schnell große Summen auflaufen, die einen Betrieb oder dessen Inhaber in den Ruin führen können. Der Geschädigte muss zumindest finanziell so gestellt werden, wie er es vor dem Ereignis war. Fehlt in dem Unternehmen ein finanzielles Polster, um den Schaden auszugleichen, kann das schnell die Insolvenz bedeuten.</p>
<h3><strong>Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung</strong></h3>
<p>Genau hier tritt eine BHV ein. Sie übernimmt Leistungen wie Schadenersatz, Schmerzensgeld oder Vermögensschäden. Sie sollte im Fall der Fälle mindestens drei Millionen Euro bereitstellen. Der Bedarf hängt allerdings stark von der Art des Handwerkerbetriebes ab. Unter Umständen können Versicherungssummen von fünf oder sogar zehn Millionen sinnvoll sein.</p>
<p>Die Höhe des BHV-Beitrages errechnet sich vor allem auf Grundlage der Betriebsart, aber natürlich auch der eingeschlossenen Leistungen, dem Jahresumsatz sowie eventuell bereits eingetretener Schäden. Um vor allem am Beginn der Geschäftsaufnahme den Beitrag zur Versicherung gering zu halten, setzt manch ein Jungunternehmer auf die Vereinbarung einer oft frei wählbaren Selbstbeteiligung. Jedoch gilt hier zu bedenken, dass das Unternehmen im Ernstfall diese Summe zur Verfügung haben muss.</p>
<p>&nbsp;</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 12 Sep 2019 10:19:57 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1554290287-target-1955257_1920_pixabay.jpg</imagePath>
                                
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                        <item>
                                <title><![CDATA[Wie sich Ärzte gegen den Fall der Fälle absichern können]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Praxisausfall]]></subTitle>
                                
                                <newsId>95</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/praxisausfall-wie-sich-aerzte-gegen-den-fall-der-faelle-absichern-koennen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Ob aufgrund einer Krankheit, eines Sachschadens oder wegen einer Quarantäne. Wenn die eigene Praxis eine Zeit lang geschlossen bleiben muss – die Ausfallzeit kann hohe Kosten verursachen. Dauert der Ausfall etwa aufgrund einer Berufsunfähigkeit sogar länger, kann in diesen Fällen eine Praxisausfallversicherung die finanziellen Folgen auffangen.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Es traf den 48-jährigen Allgemeinmediziner völlig unvorbereitet. Plötzlich durchfuhr ihn im Lendenwirbelbereich ein heftiger Schmerz und er konnte sich kaum noch bewegen. Diagnose: Hexenschuss. Sein medizinischer Sachverstand riet ihm, Ruhe zu bewahren. Immerhin vergehen der Schmerz und die Bewegungseinschränkung bei vielen innerhalb der ersten ein bis zwei Wochen. Doch wie läuft es in der Zeit mit seinen Patienten und seiner Praxis? Derart eingeschränkt kann er schließlich niemanden behandeln.</p>
<p>Auch ein Arzt oder Zahnarzt ist nicht davor gefeit, selbst aufgrund einer Erkrankung für längere Zeit arbeitsunfähig zu sein. Im Gegensatz zu angestellten Ärzten muss der Praxisinhaber diese Zeit ohne Einkünfte und gleichzeitiges Weiterlaufen der regelmäßigen Betriebskosten selbst überbrücken. Denn Kredit- und Leasingraten, die Gehälter der Praxismitarbeiter sowie der eigene Verdienstausfall müssen berücksichtigt werden.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Diese Beträge, die sich schnell auf 10.000, 20.000 Euro oder mehr summieren, können entweder durch ein selbst aufgebautes Polster aufgefangen oder durch eine Praxisausfallversicherung übernommen werden. Dabei schützt diese Absicherung nicht nur bei Krankheit. Auch Unfall, eine verhängte Quarantäne oder der Ausfall nach einem Sachschaden können zu einer geschlossenen Praxis für einen längeren Zeitraum führen und sind in der Versicherung eingeschlossen.</p>
<p>Mit einem Sachschaden sah sich eine junge Zahnärztin konfrontiert. In ihrer frisch renovierten und neu eröffneten Praxis platzte eine der alten Wasserleitungen. Der Schaden an der Einrichtung war so groß, dass sie ihren Praxisbetrieb nicht aufrechterhalten konnte. Die Praxisausfallversicherung, zu der ihr der Versicherungsmakler geraten hatte, kam für die Folgen dieses Ausfalls auf.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong>Vorübergehende oder dauerhafte Berufsunfähigkeit</strong></h2>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Hexenschuss des Hausarztes hat sich im Laufe der Behandlung als ausgewachsener Bandscheibenvorfall entpuppt. Zwar waren die heftigen Symptome nach ein paar Wochen wieder abgeklungen, doch an einen regelmäßigen Praxisbetrieb war noch nicht wieder zu denken. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, die der Allgemeinmediziner kurz nach dem Ende seines Studiums abgeschlossen hatte, stellte er erfolgreich den Antrag auf Anerkennung der Berufsunfähigkeit.</p>
<p>Allerdings ist er davon überzeugt, nach ein paar Monaten wieder soweit hergestellt zu sein, um seiner Tätigkeit in der Praxis nachgehen zu können. Für zwölf bis maximal 18 Monate lassen sich die Leistungen aus der Praxisausfallversicherung vereinbaren. Sollte er wider Erwarten seine Praxis aufgrund einer dauerhaften Berufsunfähigkeit endgültig schließen müssen, gelten ebenfalls diese Zeiten als maximale Leistungsgrenzen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong>Praxisinhalt und Elektronik müssen separat versichert werden</strong></h2>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bei den meisten Angeboten bestehen außerdem keine Wartezeiten und der Versicherungsschutz tritt sofort ein. Die Versicherungsdauer gilt üblicherweise bis zur Aufgabe der Praxis beziehungsweise bis zu einer festgelegten Altersgrenze, die sich oft an der Regelaltersgrenze orientiert.</p>
<p>Der Arzt kann Karenztage nach seinen Vorstellungen vereinbaren. Dabei werden die Leistungen nach diesen vereinbarten Zeiträumen ausgezahlt. Allerdings gilt die Praxisausfallversicherung ausschließlich für einen Ausfall des Arztes. Bei einem Sachschaden springt die Versicherung für den Ausfall ein, der dadurch entsteht, dass entsprechende Geräte nicht genutzt werden können. Werden Praxisinhalt oder Elektronik durch einen Brand oder einen Wasserschaden beschädigt oder zerstört, lassen sich diese Positionen über eigene Tarife absichern.</p>
<p>Wichtig zu beachten ist, dass die Beiträge zur Praxisausfallversicherung im Versicherungsfall nicht steuerlich berücksichtigt werden können. Da der Bundesfinanzhof bereits 2009 in einem Urteil Krankheit als privates Risiko eingestuft hat, können diese Kosten nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Anders verhält es sich bei einer gesundheitspolizeilich verfügten Quarantäne oder, je nach Vereinbarung, bei Ausfällen durch Brand, Wasser oder Einbruch.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 04 Sep 2019 09:37:13 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1554290274-houses-3938335_1920_pixabay.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wie finde ich das passende Pflegeheim?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Versorgung kranker Angehöriger]]></subTitle>
                                
                                <newsId>94</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/versorgung-kranker-angehoeriger-wie-finde-ich-das-passende-pflegeheim/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Einen nahen Angehörigen einer Pflegeeinrichtung zu überlassen, ist nicht leicht. Das neue Heim soll bezahlbar sein und der Angehörige soll sich dort wohl fühlen. Wir erklären, wie man bei der Auswahl am besten vorgehen sollte.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Wenn sich die Gesundheit eines nahen Angehörigen verschlechtert, stehen viele Familien vor der Frage, wie die künftige Pflege am besten organisiert werden soll. Nicht immer ist das in den eigenen vier Wänden möglich. Etwa, wenn die Erkrankung bereits zu weit fortgeschritten ist oder das Zuhause nicht auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen ausgerichtet werden kann.</p>
<p>Von den 3,4 Millionen Menschen, die laut Statistischem Bundesamt Ende 2017 pflegebedürftig waren, wurde jeder Vierte in einer Pflegeeinrichtung betreut. Dabei wurden 818.300 Menschen vollstationär betreut. Für dieses Angebot stehen in Deutschland 14.500 Pflegeheime zur Verfügung. Das Angebot ist vielschichtig, ebenso wie die Kosten. Umso schwerer fällt die Auswahl.</p>
<p>Bevor Sie mit der Suche beginnen, sollten Sie eine Liste mit den wesentlichen Kriterien erstellen. Was ist Ihnen bei der Versorgung und Betreuung in einer Einrichtung besonders wichtig? Hilfreich sind dabei folgende Fragen:</p>
<ul>
<li>Über welche medizinischen Serviceangebote muss das Pflegeheim verfügen?</li>
<li>Was braucht der Pflegebedürftige ansonsten (Freizeitangebote, Verpflegung, Privatsphäre), um sich wohl zu fühlen?</li>
<li>Welcher Eigenanteil an den Kosten kann monatlich maximal geleistet werden?</li>
<li>Welche Entfernung darf das Pflegeheim vom bisherigen Lebensumfeld haben?</li>
<li>Gibt es Einzelzimmer oder sind auch Mehrbettzimmer akzeptabel? Dürfen private Einrichtungsgegenstände mitgebracht werden?</li>
</ul>
<p>Wenn Sie eine genauere Vorstellung haben, schauen Sie sich die in Frage kommenden Einrichtungen an. Diese finden Sie zum Beispiel über eine Pflegeberatung. Seit 2009 hat jeder Versicherte Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung durch die Pflegekassen. Hierzu haben Kranken- und Pflegekassen bundesweit sogenannte Pflegestützpunkte eingerichtet.</p>
<p>Sie dienen als zentrale Anlaufstellen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und bieten Auskunft und Beratung zu allen Pflegethemen. Zum Beispiel wie die erforderlichen staatlichen Hilfen aus der Pflegeversicherung beantragt werden können und wie hoch diese ausfallen. Eine Liste findet sich beim Zentrum für Qualität und Pflege (<a href="https://www.zqp.de/beratung-pflege/#/home">https://www.zqp.de/beratung-pflege/#/home</a>).</p>
<p>Darüber hinaus bieten Krankenkassen und Verbände Online-Tools zur Pflegeheimsuche an. Über eine Ortssuche können Pflegeeinrichtungen aufgerufen und das Leistungsspektrum verglichen werden. Die geschieht mittels Pflegenoten, die auf dem jährlichen Transparenzbericht des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung basieren. Dieses System ist jedoch wenig aussagekräftig und wird ab 1. November 2019 von einem neuen Prüfverfahren abgelöst.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Achten Sie bei einem Besuch der in Frage kommenden Einrichtungen unter anderem auf folgende Punkte:</p>
<ul>
<li>Wie frei sind die Bewohner des Pflegeheimes in ihrer Tagesgestaltung?</li>
<li>Wie gestaltet sich der Kontakt zwischen Bewohnern und den Pflegefachkräften?</li>
<li>Macht die Einrichtung einen gepflegten Eindruck?</li>
<li>Welche Qualifikation hat das Personal? Wie viele Vollzeitpflegekräfte gibt es?</li>
<li>Wie ist der Speiseplan? Gibt es abwechslungsreiche und nahrhafte Kost?</li>
<li>Wie ist die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr?</li>
<li>Werden im Vertrag alle wesentlichen Eckpunkte wie zum Beispiel die Rechte und Pflichten bei einer Kündigung oder die Kostenerstattung bei Abwesenheit benannt? Sind kostenpflichtige Zusatzleistungen genau beschrieben?</li>
</ul>
<p>Manche Pflegeeinrichtungen bieten die Möglichkeit eines Probewohnens an. Falls Ihr Wunschheim keinen Platz frei hat, können Sie sich meist auf eine Warteliste setzen lassen und zur Überbrückung ein anderes Heim auswählen. Dabei sollten Sie allerdings auf die entsprechenden Kündigungsfristen achten.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 02 Sep 2019 11:15:02 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554290031-people_Pixabay_2557536_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Oliver Lepold</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Die richtigen Versicherungen für Auswanderer ]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Haftpflicht, Unfall und BU]]></subTitle>
                                
                                <newsId>93</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/haftpflicht-unfall-und-bu-die-richtigen-versicherungen-fuer-auswanderer/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Wer dauerhaft ins Ausland übersiedelt, muss sich rechtzeitig um seinen Versicherungsschutz kümmern. Je nach Police und neuem Wohnsitz gelten verschiedene Regeln. Wir geben einen Überblick.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Im vergangene Jahr sind laut Statistischem Bundesamt mehr als 1,1 Millionen Menschen aus Deutschland abgewandert. Die beliebtesten Ziele sind Schweiz, Österreich, USA, Großbritannien und Spanien. Zu den wichtigsten Vorbereitungen für ein neues Leben im Ausland gehört es, alle laufenden Versicherungen rechtzeitig auf Umfang, Gültigkeit und Fristen zu überprüfen.</p>
<p>Bei einem Umzug in ein anderes Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes EWR (EU plus Norwegen, Island, Liechtenstein) ändert sich meist wenig, während man für Länder wie die USA, Kanada oder Australien den Versicherungsschutz neu abschließen muss. Hier ein Überblick über die wichtigsten Versicherungen für Auswanderer:</p>
<p><strong>Krankenversicherung</strong></p>
<p>Ziehen Sie in ein anderes EU/EWR-Land um, bleibt Ihr gesetzlicher oder privater Krankenversicherungsschutz bestehen. Ihr Krankenversicherer zahlt im Ausland maximal die Leistungen, die er auch in Deutschland bezahlt. Ziehen Sie in ein anderes Land, sollten Sie eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Diese gilt meist bis zu einem Jahr und erlaubt Ihnen, sich in Ruhe um neuen Versicherungsschutz am neuen Wohnsitz zu kümmern. Eine Anwartschaft sichert Ihren Versicherten-Status bei einer möglichen späteren Rückkehr nach Deutschland. Sie kostet 47,66 Euro monatlich in der GKV, in der PKV sind die Kosten tarifabhängig.</p>
<p><strong>Haftpflichtversicherung<br />
</strong><br />
In der Regel bieten Versicherer bei einem Aufenthalt im europäischen Ausland zeitlich unbegrenzten Versicherungsschutz. Außerhalb Europas gilt dies oft nur begrenzt. Daher benötigen Sie nach der Überbrückungszeit eine neue Haftpflichtversicherung im Zielland.<strong> </strong></p>
<p><strong>Rechtsschutzversicherung<br />
</strong><br />
Hier hängt es vom jeweiligen Versicherer ab, ob er auch im Ausland Schutz gewährt. Manche Versicherer leisten dies über ausländische Tochterunternehmen. Falls Ihre deutsche Police dort nicht gilt, können Sie sie in der Regel problemlos kündigen und einen neuen Vertrag im Ausland abschließen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p><strong>Altersvorsorge &amp; Riester-Rente</strong></p>
<p>Ihre private Altersvorsorge kann auch aus dem Ausland weiter bespart werden. Die späteren Leistungen werden meist ins Ausland transferiert. Die Förderung Ihres Riester-Vertrags wird hingegen eingestellt, wenn Sie in Deutschland nicht mehr berufstätig sind. Steuervorteile und Zulagen müssen zurückerstattet werden, wenn Sie in ein Land außerhalb von EU/EWR ziehen. Auf Antrag bei der Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) kann die Rückzahlung bis Rentenbeginn gestundet werden. Sie zahlen dann alle Zulagen komplett zurück oder überweisen monatlich pauschal 15 Prozent der Riester-Rente an den Fiskus bis die Forderung inklusive Zinsen abgetragen ist. Wird hingegen ein Riester-Sparer von seinem Arbeitgeber ins Ausland geschickt und bleibt in der deutschen Rentenversicherung, zahlt der Staat die Zulagen weiter – auch außerhalb des EWR.</p>
<p><strong>Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen</strong></p>
<p>Diese Versicherungen weisen einen weltweiten Versicherungsschutz auf und können daher weitergeführt werden. Nach einem Unfall müssen Sie jedoch damit rechnen, auf eigene Kosten nach Deutschland zu kommen. Versicherer können auf einer Untersuchung durch eigene Ärzte bestehen. Dies gilt auch oft für Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU). Eine BU-Rente können Sie problemlos auch im Ausland beziehen. Es empfiehlt sich jedoch, für den Zahlungsverkehr ein Konto in Deutschland zu behalten.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 26 Aug 2019 09:02:42 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1564139199-Azubi_Teaser_pixabay_neu.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Oliver Lepold</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wie der Zahnschutz bei den Kleinsten aussieht]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Tag der Zahnfee]]></subTitle>
                                
                                <newsId>92</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/tag-der-zahnfee-wie-der-zahnschutz-bei-den-kleinsten-aussieht/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Eine Zahn- und Mundhygiene, um Karies vorzubeugen, ist wichtig und beginnt heute mit dem ersten Zahn. Zudem raten viele Kinderärzte bereits im Kleinkindalter zu einem Besuch beim Zahnarzt. Später müssen bei vielen Kindern Zahnfehlstellungen mit einer Zahnspange korrigiert werden. Die hohen Kosten, die dabei entstehen können, sind mit einer privaten Zahnzusatzversicherung für den Nachwuchs gut zu deckeln.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Bei dem einen kündigen sie sich an und beim anderen sind sie plötzlich da: die ersten Zähnchen. Mit ungefähr sechs Monaten ist es bei den meisten Babys soweit und im Unterkiefer blitzen die kleinen weißen Milchzähne hervor. Bei der darauffolgenden Vorsorgeuntersuchung weist der Kinderarzt dann bereits darauf hin, dass die kleinen Zähnchen gut gepflegt werden wollen. Spezielle Zahnbürsten und fluoridhaltige Zahncremes helfen dabei. Mindestens morgens und abends sollte jeweils für zwei bis drei Minuten geputzt werden, um alle Beläge zu entfernen. Werden die Kinder größer, können sie ihre Zahnpflege bereits selbst übernehmen. Zahnärzte empfehlen Eltern allerdings, bis zum siebten Lebensjahr des Sprößlings nachzuputzen.</p>
<p>Meist um den sechsten Geburtstag herum, kurz bevor es in die Schule geht, beginnt der Zahnwechsel. Das Milchzahngebiss weicht und macht Platz für die zweiten, bleibenden Zähne. Sobald der erste Zahn wackelt, können die meisten Kids es kaum erwarten. Denn ist der Zahn ausgefallen, tritt die Sagengestalt Zahnfee auf. Sie kommt in der Nacht, und legt dem Kind eine Überraschung unter das Kopfkissen. Seit den 1980-er Jahren gibt es am 22. August weltweit den Tag der Zahnfee. Hier soll diesem Ritual gedacht werden. Auch wenn das Milchzahngebiss nicht von Dauer ist, weisen Mediziner immer wieder darauf hin, wie wichtig die Pflege der Zähne von Anfang an ist.</p>
<p><strong>Viele kleine Kinder mit schwerer Karies</strong></p>
<p>Insbesondere die sogenannte frühkindliche Karies (Early Childhood Caries, ECC) stellt ein großes Problem dar. Wie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung feststellt, nehmen Extremfälle immer weiter zu. Frühkindliche Karies ist demnach aufgrund der Anzahl der betroffenen Zähne, des Schweregrads der Zerstörung und des geringen Alters der Kinder die größte kinderzahnheilkundliche Herausforderung.</p>
<p>Die Gründe für diese Schädigung des Kleinkindgebisses sind hauptsächlich in den Schnullern oder auch Fläschchen zu finden. Das permanente, unkontrollierte Trinken und Saugen, vor allem von gesüßten Getränken, schädigt die Zähne.</p>
<p>Der Gesetzgeber hat auf das Konzept "Frühkindliche Karies vermeiden" von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV), das gemeinsam mit dem Bundesverband der Kinderzahnärzte (BuKiZ), dem Deutschen Hebammenverband (DHV) und unter wissenschaftlicher Begleitung der Universität Greifswald entwickelt wurde, vor ein paar Jahren reagiert. Zwischen dem sechsten und dem vollendenten 33. Lebensmonat können drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen genutzt werden. Bis zum sechsten Geburtstag sind weitere drei Früherkennungsuntersuchungen möglich. Danach kann das Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zweimal jährlich zur Vorsorgeuntersuchung zum Zahnarzt gehen. Sollte ein erhöhtes Kariesrisiko bestehen, kann dabei auch gleich ein Fluoridlack zur Stärkung des Zahnschmelzes aufgetragen werden.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p><strong>Kieferorthopädische Behandlungen </strong></p>
<p>Nach einem frühen Kariesbefall machen später Zahnfehlstellungen häufige Zahnarzt- und Kieferorthopädische Behandlungen notwendig. Zwar übernehmen die Krankenkassen die Regelversorgung auch hier, aber nur dann, wenn sie medizinisch notwendig sind. Das bedeutet, dass bei den Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) mit einem Schweregrad von 1 oder 2 diese Notwendigkeit nicht besteht. Eine Korrektur würde rein aus ästhetischen Gründen durchgeführt werden und wird daher von den Kassen nicht übernommen.</p>
<p>Weitere Möglichkeiten, die über eine kieferorthopädische Standardversorgung ab einem Schweregrad von 3 hinaus geht, müssen die Eltern des Kindes selbst tragen. Nur eine private Zahnzusatzversicherung, die einen starken Fokus auf Kieferorthopädische Behandlungen legt, kann hier helfen.</p>
<p>Neben dem Blick auf den monatlichen Beitrag lohnt es sich, vor allem darauf zu achten, dass KIG 1 und 2 enthalten sind. Zudem unterscheiden sich die Tarife in der Übernahme der Kosten für die Zahnspangen selbst und auch für die Behandlungen. Manche Versicherer übernehmen die Kosten für die Fissurenversiegelung und unterstützen damit den Schutz gegen Karies. Zudem gelten in den meisten Angeboten in den ersten ein bis drei, vier oder fünf Jahren Leistungsstaffeln.</p>
<p>Aus diesem Grund raten Experten dazu, möglichst frühzeitig die private Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Denn sollte eine Leistung beansprucht werden, ist die anfängliche Leistungsstaffel meist bereits nicht mehr relevant.</p>
<p>&nbsp;</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 21 Aug 2019 08:21:39 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1560264762-Kind_Zahnarzt_dentist-428646_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Nur die Wahrheit zählt!]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Gesundheitsfragen in der Assekuranz]]></subTitle>
                                
                                <newsId>91</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/gesundheitsfragen-in-der-assekuranz-nur-die-wahrheit-zaehlt/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Ein Fragenkatalog zur eigenen Gesundheit ist Standard, wenn es um eine Versicherung von Leben, Arbeitskraft oder Krankheit geht. Die Fragen können jedoch vertrackt sein. Das müssen Sie wissen.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Manche sind kürzer, manche ausführlicher. Und bisweilen klingen sie schwammig. Die Fragen zur Gesundheitsprüfung vor Abschluss eines Versicherungsvertrags fallen je nach Anbieter und Versicherungssparte unterschiedlich aus. Sie sind beispielsweise kürzer, wenn es um begrenzte Versicherungsfelder geht wie etwa bei einer Zahnzusatzversicherung. Die Angaben benötigt die Versicherung, um das Risiko zu kalkulieren. Daraus resultieren dann Prämien, eventuelle Risikozuschläge für bestimmte Krankheiten oder in manchen Fällen eine Ablehnung des Abschlusses.</p>
<p>Falls der Versicherte bei den Gesundheitsfragen wissentlich oder auch unwissentlich falsche Angaben macht oder Sachverhalte verschweigt, kann das problematisch werden. Im Leistungsfall kann der Versicherer die Zahlung verweigern, wenn es zu einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht gekommen ist. Auch die Kündigung des Vertrages ist möglich, die Beiträge und der Versicherungsschutz sind dann verloren.</p>
<p><strong>Vollständig und wahrheitsgemäß antworten</strong></p>
<p>Damit dies keinesfalls geschieht, sollten sich Kunden gemeinsam mit Ihrem Versicherungsvermittler die Fragen genau anschauen und wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Nicht immer sind die Formulierungen verständlich und trennscharf. In der Regel wird ein begrenzter Zeitraum abgefragt – meist die letzten fünf Jahre für ambulante Behandlungen und die letzten zehn Jahre für stationäre Therapien.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Es empfiehlt sich, sich Zeit für den Fragebogen zu nehmen, bei Unklarheiten nachzufragen und gegebenenfalls die eigenen Ärzte zu konsultieren. In den Gesundheitsakten stehen möglichweise Diagnosen und Sachverhalte, die dem Kunden nicht (mehr) bewusst sind, die für den Versicherer aber durchaus bedeutsam sein können. Bei Zweifeln sollten daher vor der Unterschrift die ärztlichen Unterlagen angefordert werden. Denn im Leistungsfall prüfen die Versicherer routinemäßig, ob Informationen aus den Krankenakten verschwiegen wurden.</p>
<p>Vorsicht ist zum Beispiel bei einer Frage wie „Sind oder waren Sie in den letzten zwei Jahren wegen Krankheiten/Verletzungen, bei einem Arzt oder Therapeuten länger als sechs Wochen in Behandlung?“ geboten. Denn länger als sechs Wochen in Behandlung ist man bereits dann, wenn man regelmäßig Medikamente einnimmt oder eine jährliche Untersuchung stattfindet, beispielsweise die Kontrolle des Herzschrittmachers.</p>
<p><strong>Sind vereinfachte Gesundheitsfragen besser?</strong></p>
<p>Manche Versicherer werben mit vereinfachten Gesundheitsfragen, die den Aufwand reduzieren und den Abschluss erleichtern sollen. Doch das muss nicht immer die bessere Lösung sein. Denn nicht selten besteht die Vereinfachung darin, dass die Gesundheitsprüfung in einer oder zwei Fragen zusammengefasst wird, die alles abdeckt, was auch in einer herkömmlichen Gesundheitsprüfung abgefragt wird.</p>
<p>Enthält der Vertrag eine Nachversicherungsgarantie, kann die Versicherung bei bestimmten meist vordefinierten Ereignissen, zum Bespiel der Geburt eines Kindes oder einer Gehaltserhöhung, nachträglich angepasst werden. Die Versicherungssumme kann dann ohne erneute Gesundheitsfragen problemlos erhöht werden. Dies ist angesichts einer langen Laufzeit des Vertrags eine äußerst sinnvolle Option.</p>
<p>&nbsp;</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 19 Aug 2019 10:05:08 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554813157-christopher-campbell-40367-unsplash.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Oliver Lepold</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wie Sie sich am besten schützen!]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Jetzt ist wieder Zeckenzeit]]></subTitle>
                                
                                <newsId>90</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/jetzt-ist-wieder-zeckenzeit-wie-sie-sich-am-besten-schuetzen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>In der warmen Jahreszeit sind Zecken besonders aktiv. Ihr Biss kann schlimme Folgen haben – eine Infektion mit Borreliose-Bakterien oder eine Hirnhautentzündung. So beugen Sie Kontakt mit den blutsaugenden Parasiten effektiv vor.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Sobald zum Ende des Winters die Temperaturen konstant über acht Grad liegen, werden Zecken aktiv. Sie sind in Mitteleuropa weit verbreitet, als Risikogebiete gelten vor allem Süddeutschlandund das Emsland. Der Klimawandel begünstigt die Verbreitung der Parasiten und lässt neben dem Gemeinen Holzbock auch neue Zeckenarten wie die Auwaldzecke oder die aus den Tropen stammende Hyalomma heimisch werden.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Zecken ernähren sich von Blut und können über ihren Stechapparat Krankheitserreger auf Mensch und Tier übertragen. Allein in Bayern wurden 2018 rund 5.000 Ansteckungen mit Borreliose-Bakterien registriert. Im vergangenen Jahr erkrankten zudem nach einem Zeckenbiss bundesweit 583 Menschen an Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), einer über Viren ausgelösten Entzündung des Gehirns und der Hirnhäute.</p>
<p><strong>Hohes Gras meiden</strong></p>
<p>Damit es nicht soweit kommt, sollte Sie effektiv vorbeugen. Zecken bevorzugen hohes Gras oder das Unterholz von Wäldern. Auch auf langen Grashalmen ungemähter Wiesen, am Wegesrand oder am Flussufer sind sie zu finden. Wer dort spazieren geht, sollte daher geschlossene Kleidung mit langen Ärmeln tragen und die Socken über die Hosenbeine ziehen. Einen zusätzlichen Schutz bieten Anti-Zeckensprays aus der Apotheke wie Autan oder Anti-Brumm. Allerdings wirken diese Tinkturen meist nur wenige Stunden und müssen daher bei längerem Aufenthalt in der Natur mehrfach aufgetragen werden.</p>
<p>Suchen Sie nach einem Wald- oder Wiesen-Spaziergang stets Ihren Körper nach Zecken ab. Da die Parasiten nach dünnen und warmen Stellen der Haut suchen, sind vor allem Bauch- und Brustbereich, Kniekehlen und der Schritt betroffen. Bei Kindern auch häufig am Kopf, Haaransatz oder im Nacken.</p>
<p><strong>Beim Zecken-Entfernen behutsam vorgehen</strong></p>
<p>Haben Sie eine Zecke in ihrer Haut entdeckt, handeln Sie schnell. Verwenden Sie dazu eine L-förmig gebogene Pinzette oder eine spezielle Zeckenzange. Greifen Sie die Zecke behutsam vorne am Kopf und ziehen Sie sie heraus. Verwenden Sie kein Speiseöl oder Alkohol und zerdrücken sie die Zecke nicht, damit der Parasit im Todeskampf keine Krankheitserreger in die Einstichstelle abgibt. Nach dem Entfernen sollten sie die Stelle desinfizieren.</p>
<p>Tritt später ein roter Rand an der Einstichstelle auf, sollten Sie rasch einen Arzt aufsuchen, denn es könnte Borreliose vorliegen. Die Infektion kann gut mit Antibiotika behandelt werden. Einen zugelassenen Impfstoff gibt es nicht. Die ebenfalls durch Zecken übertragene Viruserkrankung FSME hingegen ist schlecht behandelbar, in dem meisten Fällen treten zunächst grippeähnliche Beschwerden auf.</p>
<p>In rund 10 Prozent der Fälle greift das FSME-Virus das zentrale Nervensystem an, was bleibende Schäden verursacht. Es können Krämpfe, Lähmungen, Sprachstörungen und Bewusstseinsstörungen auftreten. In Deutschland sind bis zu 5 Prozent der Zecken mit dem FSME-Virus infiziert. Eine Schutzimpfung ist erhältlich und für Einwohner von Risikogebieten empfohlen. Sie wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 15 Aug 2019 09:23:07 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554290031-people_Pixabay_2557536_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Oliver Lepold</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Was tun, wenn die Produktion stillsteht?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Ausfall einer Maschine]]></subTitle>
                                
                                <newsId>89</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/ausfall-einer-maschine-was-tun-wenn-die-produktion-stillsteht/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Gehen teure Arbeitsgeräte kaputt, kann das für einen Betrieb existenzbedrohend sein. Denn zum Ersatz der hochwertigen Maschine kommt oft auch der Produktionsausfall hinzu. Eine Versicherung für Maschinen kann daher sinnvoll sein.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Wo gearbeitet wird, da geschehen auch Fehler. Allerdings sind in einigen Berufen manche Missgeschicke etwas folgenschwerer und teurer als in anderen. Wird zum Beispiel mit teuren Maschinen gearbeitet, kann schon ein kleines Versehen große Schwierigkeiten mit sich bringen.</p>
<p>In einem Druckunternehmen vergaß zum Beispiel ein Techniker bei der Wartung einer Maschine einen Inbusschlüssel. Beim Einschalten wurde der Schlüssel nicht nur durch ein, sondern gleich durch zwei Druckwerke gepresst. Höhe des Schadens: über 230.000 Euro. Keine Kleinigkeit für ein kleines oder mittelständisches Unternehmen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Insbesondere in Handwerks- und Produktionsbetrieben binden Maschinen, stationäre wie mobile, viel Kapital. Geht eine oder gehen gleich mehrere kaputt und fallen aus, kann das weitreichende Konsequenzen bis hin zum totalen Stillstand der Produktion haben. Ist eine „Engpassmaschine“ betroffen, hat das nicht nur Auswirkungen auf die Fertigung von Teilen an dieser Stelle, sondern für den gesamten Produktionsablauf. Und nicht nur durch die Wiederbeschaffung dieser Arbeitsmittel, auch durch die finanziellen Folgen des Ausfalls, etwa durch verspätete Auslieferung von Teilen in der Zulieferindustrie, kann ein Unternehmen in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten geraten.</p>
<p>Unternehmer können ihr Geschäft mit einer Maschinenversicherung für stationäre sowie für mobile Anlagen und Geräte absichern. Der Versicherungsschutz umfasst dabei unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder die Zerstörung der Maschinen und maschinellen Anlagen.</p>
<p><strong>Stationäre Anlagen und Maschinen</strong></p>
<p>Maschinen und Anlagen wie Mischer in Chemieunternehmen, Stadiontechnik oder Filteranlagen in Schwimmbädern, Großküchentechnik in der Gastronomie, CNC- und Fräsmaschinen in der Holz- und Metallbearbeitung, Hebebühnen oder Hallenlaufkräne in der Lagertechnik oder auch Melkanlagen in der Landwirtschaft zählen zu den versicherten Objekten.</p>
<p>Eine Maschinenversicherung kommt beispielsweise bei inneren Betriebsschäden, bei Bedienungs-, Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehlern für den Schaden auf. Aber auch das Versagen von Mess-, Schalt- und Regeltechnik, Schäden durch einen Über- oder Unterdruck, durch eine Überspannung oder einen Kurzschluss und einiges mehr sind abgesichert.</p>
<p>Wurde bei einer Maschine oder Anlage lediglich ein Teil beschädigt, übernimmt die Versicherung die Kosten, um den früheren, betriebsfertigen Zustand wieder herzustellen. Handelt es sich um einen Totalschaden, wird in der Regel der Zeitwert ersetzt. Zusätzlich können Kosten, etwa zum Aufräumen oder Entsorgen, oder für die Dekontamination und Entsorgung für belastetes Erdreich den Versicherungsschutz noch optimieren.</p>
<p><strong>Maschinenversicherung für mobile Anlagen und Geräte</strong></p>
<p>Ähnliche Bedingungen treffen auch für Maschinenversicherungen für mobile Anlagen und Geräte zu. Hierbei gilt der Schutz für fahrbare oder transportable Anlagen und Geräte, sobald sie betriebsfertig sind. Das sind Maschinen zum Beispiel aus folgenden Bereichen: Baumaschinen, wie Bagger oder Planierraupe, Hebefahrzeuge, zum Beispiel Gabelstapler oder Ladekräne, aber auch Transportfahrzeuge wie Auflieger, Betonmischer oder –pumpe sowie sonstige Geräte, Kompressoren oder Transformatoren.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 12 Aug 2019 09:43:54 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1565600209-Maschine_pixabay.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Ist eine kapitalbildende Lebensversicherung heute noch sinnvoll?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Klassische Geldanlage]]></subTitle>
                                
                                <newsId>88</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/klassische-geldanlage-ist-eine-kapitalbildende-lebensversicherung-heute-noch-sinnvoll/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Lange Zeit war eine kapitalbildende Lebensversicherung eine sehr beliebte Form der Geldanlage. Doch angesichts der Niedrigzinsphase sehen viele Experten Neuabschlüsse heute eher kritisch. Welche Argumente dennoch für diese Anlageform sprechen, lesen Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Die gesetzliche Rente reicht nicht und jeder sollte privat vorsorgen, um seinen gewohnten Lebensstandard auch im Ruhestand aufrechterhalten zu können. Dieser Fakt ist hinlänglich bekannt. Doch welche Produkte eignen sich für den Vermögensaufbau? Jahrelang lautete eine Antwort auf diese Frage: die kapitalbildende Lebensversicherung.</p>
<p>Mit ihr, so das Argument für diese Form der Vorsorge, lassen sich zwei Ziele gut vereinbaren: Der finanzielle Schutz von Hinterbliebenen und das Ansparen für den Ruhestand. Doch angesichts der Niedrigzinsphase und zurückgenommener Renditezusagen der Versicherer raten Verbraucherschützer von Neuabschlüssen inzwischen ab.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Dabei argumentieren sie nicht nur mit der gegenwärtigen Zinsproblematik. Anstoß nehmen sie auch an den Kosten kapitalbildender Lebensversicherungen. Diese seien zu hoch, zu undurchsichtig und schmälerten die Rendite zusätzlich. Besser und finanziell günstiger sei es daher, die Absicherung von Hinterbliebenen und das Sparen fürs Alter zu trennen.</p>
<p><strong>Noch immer mehr Rendite als auf dem Sparbuch</strong></p>
<p>Finanz-Experten sind sich allerdings einig: Wer bereits eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, für den empfiehlt es sich, sie zu behalten. Das gilt insbesondere für Verträge mit älteren und somit höheren Zinszusagen. Zudem sind Verträge, die vor 2005 geschlossen wurden und im Ruhestand ausgezahlt werden, in der Regel steuerfrei.</p>
<p>Und wer beim Sparen auf Sicherheit setzt, für den kann sich auch noch ein Neuabschluss lohnen. Der Garantiezinses liegt zwar mittlerweile nur noch bei 0,9 Prozent. Trotzdem erwirtschaften die Versicherer inklusive Überschussbeteiligung noch immer rund 3 Prozent Rendite. Angesichts einer Inflationsrate, die sich zwischen einem und 2 Prozent bewegt, ist das immerhin besser, als das Geld auf dem Sparbuch liegen zu lassen. Und wenn sich eines Tages die Zinssituation wieder verbessern sollte, ist bereits Guthaben vorhanden, das sich in den dann kommenden Jahren vermehren kann.</p>
<p><strong>Produkte von heute richten sich an Kundenwünschen aus</strong></p>
<p>Heutzutage stehen eher Rentenprodukte im Fokus: Die Produkte sind auch viel flexibler als sie es früher waren. Kunden können in jeder Lebenssituation reagieren und Beiträge nach oben oder nach unten anpassen. Sie können auch ganz aussetzen, Zuzahlungen leisten oder angespartes Kapital entnehmen.</p>
<p>Bei allen ab 2005 geschlossenen Policen genießt man ebenfalls steuerliche Vergünstigungen. So kann bis zu einer Kapitalisierung vom Effekt der Steuerstundung der volle Zinseszins genutzt werden. Bei der Auszahlung wird lediglich die Hälfte der Erträge besteuert. Sobald die Voraussetzungen – Mindestalter 62 Jahre und Vertrags-Laufzeit von mindestens zwölf Jahren –  erfüllt sind.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 01 Aug 2019 05:47:41 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/06/1554291018-altere-ausflug-beziehung_Pexels-1449049.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Die sechs größten Gefahren im Internet]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Cyberkriminalität]]></subTitle>
                                
                                <newsId>87</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/cyberkriminalitaet-die-sechs-groessten-gefahren-im-internet/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Immer mehr professionelle Kriminelle haben das Internet für ihre Zwecke entdeckt. Die Zahl von gehackten Computern und Smartphones nimmt stetig zu. Viele Versicherer bieten inzwischen spezielle Policen an, die Firmen, aber auch Privatpersonen, vor Internetkriminalität schützen sollen. Die sechs größten Gefahren im Netz auf einen Blick.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><strong>Schadsoftware (Malware) </strong></p>
<p>Hierbei handelt es sich um bösartige Programme, die bewusst Schaden anrichten sollen. Je nachdem, um welche Malware es sich handelt, kann der Schaden darin bestehen, vertrauliche Daten auszuspionieren und preiszugeben oder Systeme zu beschädigen. Neben sogenannten Viren zählen Würmer und Trojaner zu den bekanntesten Schädlingen. Des Weiteren gibt es noch Erpresser-Software (Ransomware), Spionage-Software (Spyware) oder Software für unerwünschte Werbung (Adware).</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p><strong>Webbasierte Schadsoftware</strong></p>
<p>Bereits beim Surfen auf infizierten Internetseiten kann sich der User einen Computervirus einfangen. Grundsätzlich sehen Browser wie Safari oder Firefox zwar einen gewissen Schutz vor, und ein infiziertes Programm müsste zunächst geladen und ausgeführt werden, bevor es Schaden anrichten kann. Doch wenn der Browser selbst eine Sicherheitslücke aufweist, kann die Schadsoftware das ausnutzen. Davor kann sich jeder Internet-Nutzer schützen, indem er regelmäßig Updates von seinem Browser, seinen installierten Programmen und auch von seinem Betriebssystem durchführt.</p>
<p><strong>Spam- oder Junk-E-Mails</strong></p>
<p>Die meisten Absender von Spam oder Junk-E-Mails (englisch für "Müll") verfolgen kriminelle Absichten. Denn mit diesen ungebetenen Nachrichten soll in der Regel Schadsoftware auf den Computer geschleust werden. Um dem vorzubeugen, raten Experten, mit der eigenen E-Mail-Adresse im Internet sehr sorgsam umzugehen. Zusätzlich schützen viele E-Mail-Provider wie etwa die Telekom ihre Kunden durch spezielle Spam-Filter.</p>
<p><strong>Phishing</strong></p>
<p>Bankverbindungen, Kreditkartennummern, Passwörter oder auch Sozialversicherungsnummern zählen im privaten Bereich zu den begehrtesten Daten, die Hacker sich von ihren Opfern besorgen wollen. Dafür locken sie die Internetnutzer auf gefälschte Seiten, zum Beispiel von Banken, und versuchen, auf diesem Weg sensible Informationen abzugreifen. Da die falschen Internetseiten denen der Originale sehr ähnlich sehen, fällt der Betrug auf den ersten Blick meist nicht auf. Tipp: Banken, seriöse Online-Händler oder -bezahldienste versenden niemals E-Mails, in denen sie ihre Kunden dazu auffordern, Passwörter oder PINs bekannt zu geben.</p>
<p><strong>Illegales Krypto-Mininig</strong></p>
<p>Das illegale Schürfen (Mining) nach Kryptowährung (zum Beispiel Bitcoins) hat im vergangenen Jahr um unglaubliche 237 Prozent zugenommen. Dabei geht es darum, dass Rechner ohne das Wissen ihrer Besitzer mittels einer Schadsoftware angezapft werden, um digitales Geld zu erzeugen. Die Opfer merken oft gar nichts von dem Angriff, wundern sich vielleicht nur, warum ihr Rechner plötzlich so langsam ist und die Stromrechnung immer höher ausfällt. Tipp: Laut der Verbraucherzentrale NRW benötigen viele illegale Miner Java-Script. Wenn Sie dies in Ihrem Browser deaktivieren, entziehen Sie den Kriminellen damit praktisch die Arbeitsgrundlage.</p>
<p><strong>Denial-of-Service-Attacken</strong></p>
<p>Ebenfalls zu einer Belastung und letztlich Überlastung des IT-Systems führen sogenannte Denial-of-Service-Angriffe (DoS; engl. für "Verweigerung des Dienstes"). Hierbei stehen nicht die Computer selbst im Mittelpunkt der Attacke, sondern die Server. Diese zentralen Netzwerkrechner können zum Beispiel durch eine Unmenge von gezielten Anfragen aus mehreren Quellen regelrecht lahmgelegt werden.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Für die IT-Sicherheit in Deutschland ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn zuständig. In der zum Bundesinnenministerium gehörenden Behörde sind derzeit über 900 Informatiker, Physiker, Mathematiker und andere Experten beschäftigt. Wichtiger Bürger-Infos der BSI finden Sie <a href="https://www.bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/DE/Home/home_node.html" target="_blank" rel="noopener"><strong>hier.</strong></a></p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 30 Jul 2019 05:44:38 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1554290441-credit-card_Pixabay-1591492_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wie sich Azubis versichern sollten]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Start ins Berufsleben]]></subTitle>
                                
                                <newsId>86</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/start-ins-berufsleben-wie-sich-azubis-versichern-sollten/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Mit dem Beginn des neuen Ausbildungsjahres im August und September müssen sich junge Menschen auch um einen Versicherungsschutz kümmern. Welche Policen beim Berufseinstieg notwendig und welche sinnvoll sind, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Seit ein paar Jahren klagen viele Firmen nicht nur über einen Mangel an qualifizierten Bewerbern für ihre festen Arbeitsstellen, sondern es bleiben auch immer wieder viele Ausbildungsstellen unbesetzt. Im Berufsausbildungsjahr 2017/2018 meldete die Agentur für Arbeit über 511.000 "versorgte Bewerber". Über 24.000 Jugendliche waren ohne Stelle. Mehr als doppelt so viele Stellen – knapp 58.000 – bei Unternehmen blieben dagegen unbesetzt.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Unabhängig von dieser Entwicklung ist jede Berufsausbildung ein großer Schritt in Richtung Erwachsenenleben. Auf die jungen Menschen kommen Fragen zu, über die sie sich bislang nie Gedanken machen mussten. Dazu zählt zum Beispiel die Frage nach dem richtigen Versicherungsschutz. Der ist vor allem wichtig, wenn die Berufsstarter nicht mehr länger zu Hause wohnen können, sondern in eine eigene Wohnung oder in ein EG-Zimmer ziehen müssen. Ein Überblick</p>
<p><strong>Krankenversicherung</strong></p>
<p>Zu den unverzichtbaren Absicherungen zählt die Krankenversicherung. Sobald ein Auszubildender im Rahmen seines Arbeitsvertrags eine Vergütung erhält, gilt die Krankenversicherungspflicht. Der Lehrling muss sich also eine eigene Krankenkasse suchen. Handelt es sich um eine schulische Ausbildung, in der Gehalt gezahlt wird, kann sich der Jugendliche im Rahmen der Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiterhin beitragsfrei über die Eltern mitversichern. Dazu darf sein Einkommen nicht höher sein als 445 Euro im Monat.</p>
<p>War der Auszubildende vorher privat versichert, kann er diesen Status in seinem Angestelltenverhältnis zunächst nicht weiter nutzen. Er könnte jedoch eine Anwartschaft abschließen, wenn er davon ausgeht, über kurz oder lang wieder die Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung zu erfüllen.</p>
<p><strong>Private Haftpflichtversicherung</strong></p>
<p>Wie wichtig die private Haftpflichtversicherung (PHV) ist, darauf machen Verbraucherschützer regelmäßig aufmerksam. Sie springt ein, wenn einem Dritten ein Schaden zugefügt wird. Daher kommt mit dem Ende der Schulzeit die Frage auf, ob sich der Heranwachsende nun allein versichern muss oder wie lange der Schutz der Familienversicherung in der PHV gilt.</p>
<p>Während der ersten beruflichen Ausbildung muss sich der Azubi noch nicht um eine eigene Absicherung kümmern. Üblicherweise ist er dann im Rahmen der Privathaftpflicht der Eltern mitversichert. Auch für eine eventuelle Wartephase nach der Schule gilt das, und wenn Sohn oder Tochter während der Ausbildungszeit nicht mehr im Elternhaus wohnen. Verfügt der junge Mensch jedoch vor der Aufnahme der Ausbildung über eigenes Einkommen aus einer Beschäftigung, muss es sich selbst versichern.</p>
<p><strong>Berufsunfähigkeitsversicherung</strong></p>
<p>Spätestens mit dem Beginn der Ausbildung, empfiehlt sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit entsprechen bei weitem nicht der Höhe eines regulären Einkommens. Je jünger und gesünder ein Interessent bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist, desto moderater fällt die Prämie aus.</p>
<p><strong>Weitere Versicherungen je nach persönlicher Situation</strong></p>
<p>Je nach Alter verfügt der Berufsstarter eventuell bereits über ein Auto. Dafür ist eine Kfz-Versicherung unumgänglich. Bewohnt er eine eigene Wohnung und besitzt eventuell wertvolle Gegenstände wie ein teures Fahrrad oder ein teures Smart-TV, kann sich eine Hausratversicherung lohnen. Auch eine Rentenversicherung kann sinnvoll sein. Insbesondere bei einer fondsgebundenen Police profitiert der Jugendliche von seinem jungen Alter. Der Zinseszinseffekt bei langen Laufzeiten sorgt für ansehnliche Beträge bei einer späteren Auszahlung.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 26 Jul 2019 05:41:09 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1554813817-hello-i-m-nik-281498-unsplash.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wer sie braucht und was sie leistet]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Photovoltaikversicherung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>84</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/photovoltaikversicherung-wer-sie-braucht-und-was-sie-leistet/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Photovoltaikanlagen werden bei deutschen Hausbesitzern immer beliebter. Die Module werden immer günstiger. Doch was geschieht, wenn die Technik durch ein Unwetter beschädigt wird? Welche Versicherung bei einem Ausfall oder Schaden zahlt, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Laut Solaranlagen-Portal.de liegen die durchschnittlichen Kosten für schlüsselfertige Photovoltaik-Anlagen bei etwa 1.300 Euro pro Kilowatt peak (kWp). Damit müssen Besitzer von Einfamilienhäusern mit rund 8.000 Euro für eine durchschnittliche Anlage rechnen. Keine kleine Summe, die im Falle eines Schadens verloren gehen würde. Daher stellt sich die Frage, ob eine Versicherung dafür nicht sinnvoll ist und wenn ja, worauf es dabei ankommt.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p><b>Eigene Versicherung für große Anlagen</b></p>
<p>Um Schäden durch Hagel, Sturm, Blitzschlag und Feuer abzudecken, können kleinere Anlagen, die etwa auf Dächern installiert sind, in die bestehende Wohngebäudeversicherung integriert werden. Doch bei größeren und teureren Anlagen und wenn sie über einen Kredit finanziert werden, empfehlen Verbraucherschützer eine eigenständige Absicherung. Wichtig dabei ist eine Allgefahrendeckung, die alle Schäden übernimmt, die nicht explizit ausgeschlossen wurden.<b></b></p>
<p>Dazu zählen dann auch Naturereignisse wie Schnee, Frost, Hochwasser und Überschwemmung, Überspannung oder Kurzschlüsse durch technische Defekte, Tierbisse durch Marder oder Mäuse, Vandalismus und Sabotage, Defekte durch Bedienungsfehler oder Ungeschicklichkeit und sogar der Diebstahl der Anlage oder Teile davon.</p>
<p>Insbesondere für Anlagenbetreiber sind die Möglichkeiten zum Abschluss einer Restschuldentschädigung bei einem Totalausfall sowie eine Minderertragsversicherung wichtige Optionen. Bereits für unter 100 Euro pro Jahr und ohne Selbstbeteiligung sind Photovoltaik-Anlagen mit einer Investitionssumme bis zu 50.000 Euro versicherbar.</p>
<p><strong>Die Branche wächst schnell</strong></p>
<p>Sinkende Kosten und der Ausbau der Produktionskapazitäten lassen den Photovoltaik-Markt seit Jahren wachsen. Von einem „Game Changer des globalen Energiesystems“ sprechen Experten. Denn die Energiegewinnung durch die Sonne wirkt sich bereits auf viele Bereiche aus. Auch in den privaten Haushalten ist die Technik zur Stromerzeugung längst angekommen. Ist sie doch eine echte Alternative zum Strom vom Versorger. Laut dem Portal Photovoltaik-Angebotsvergleich.de sind für Anlage-Betreiber aufgrund der gesunkenen Kosten, der Einspeisevergütung und gestiegener Strompreise weiterhin Renditen zwischen 4 bis 7 Prozent nach Steuern drin.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 18 Jul 2019 05:34:34 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/04/1554813776-stephan-bechert-484081-unsplash.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Tödliche Gefahr für Jagdhunde]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Waschbären]]></subTitle>
                                
                                <newsId>83</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/waschbaeren-toedliche-gefahr-fuer-jagdhunde/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Waschbären breiten sich in Deutschland immer weiter aus. Besonders für Jagdhunde stellt das eine ernsthafte Bedrohung dar. Eine Auseinandersetzung mit einer Waschbärengruppe kann für sie schnell tödlich sein. Das macht einen guten Versicherungsschutz umso wichtiger.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Der Waschbär ist doch eigentlich ein putziges Kerlchen mit seinen dunklen Knopfaugen und dem weißen Gesichtchen mit der schwarzen Maske. Zu Hause ist er in Nordamerika. Doch seit Mitte des vergangenen Jahrhunderts breitet er sich auch auf dem europäischen Festland, im Kaukasus und in Japan aus. Bei uns in Deutschland hat sich sein Bestand in den vergangenen Jahren sogar mehr als verdoppelt.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Für Jäger sind das keine allzu guten Nachrichten. Denn der marderverwandte Kleinbär ist ein guter Kletterer und schlau – und lässt sich selbst von Jagd-Hunden nicht so einfach überlisten. Im Gegenteil: Im September vergangenen Jahres beispielsweise ertrank ein junger westsibirischer Laika, der gerade mit seinem Herrchen trainierte. Er hatte einen Waschbären gewittert und war zu ihm ins Schilf gelaufen. Der Kampf der beiden Tiere verlagerte sich ins Wasser, wo sich der Waschbär am Kopf des Hundes festkrallte und ihn unter Wasser drückte. Und das ist kein Einzelfall.</p>
<p>Die Trauer um den Verlust eines Jagdhundes ist dabei das eine. Doch für Jäger geht es um weitaus mehr. Denn Kauf, Ausbildung und Tierarztbesuche kosten viel Geld. Der Deutsche Jagdverband hat sich die einzelnen Positionen einmal genauer angeschaut. Rund 3.000 Euro kommen allein schon für die Anschaffung des Tieres sowie für Fahrtkosten, Ausbildungsgegenstände und Prüfungsgebühren zusammen. Dazu kommen noch Aufwendungen von mehreren Hundert Euro für Futter, Tierarzt und Versicherungen. Geld, das nicht erstattet wird, wenn das Tier ums Leben kommt.</p>
<p><strong>Jagdhaftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben</strong></p>
<p>Eine Versicherung ist daher bei dem risikoreichen „Job“ eines Jagdhundes ratsam. Und nicht nur das: Der Gesetzgeber verlangt sogar zum Schutz von Schäden Dritter den Abschluss einer speziellen Haftpflichtversicherung. Denn nur diese Jagdhaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden umfangreich ab. Sobald also ein Jagdschein beantragt wird, muss diese Absicherung nachgewiesen werden.</p>
<p>Vorgeschrieben sind dabei Versicherungssummen in Höhe von 500.000 Euro für Personen- und 50.000 Euro für Sachschäden. Allerdings sind höhere Summen ab fünf Millionen Euro empfehlenswert. Als Ergänzung zu diesem Haftpflichtschutz können Jäger und Jagdhund selbst abgesichert werden: mit der Jagdunfall- beziehungsweise Jagdhundeunfall-Versicherung.</p>
<p>Der Jäger kann sich so weltweit absichern – unter anderem gegen Krankheiten durch Zeckenstiche. Es gibt eine medizinische Beratung oder auch die Vermittlung von deutsch- oder englischsprachigen Ärzten im Ausland. Für die Vierbeiner erstreckt sich die Absicherung auf Unfälle während der Zeit der Ausbildung, der Jagdausübung sowie der Nachsuche. Dabei sind sowohl der Tod als auch die Nottötung des Hundes und damit verbundene Tierarztkosten abgedeckt.</p>
<p><strong>Waschbären als Gefahr im Straßenverkehr</strong></p>
<p>Waschbären bereiten übrigens nicht nur Jägern Sorgen. Da sich die Kleinbären immer weiter ausbreiten, insbesondere im Osten Deutschlands, kreuzen sie früher oder später Straßen. Kommt es dann zu einem Unfall mit einem Fahrzeug, kann das für den Fahrzeughalter ein Problem werden. Denn Waschbären zählen nicht zum Haarwild wie etwa Rehe, Hasen, Marder oder Wildschweine. Eine Teilkaskoversicherung würde daher in einem solchen Fall den Schaden nicht übernehmen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 15 Jul 2019 05:29:53 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1554813473-sebastian-pociecha-618090-unsplash.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wann die Versicherung den Reisepreis zahlt]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Reiserücktritt]]></subTitle>
                                
                                <newsId>82</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/reiseruecktritt-wann-die-versicherung-den-reisepreis-zahlt/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Ein Albtraum: Der Urlaub ist längst gebucht. Plötzlich eine Krankheit oder ein Unfall – und an eine Reise ist nicht mehr zu denken. Hohe Stornokosten bis hin zu einem Totalausfall des Reisepreises können die Folge sein. Die Reiserücktrittsversicherung kann vor diesen Kosten schützen.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Im Sommer gehen traditionell viele Familien auf Reisen. Oft wird der Urlaub schon ein Jahr zuvor gebucht, um noch ein günstiges Angebot zu ergattern. Wenn es dann bald so weit ist, kennt die Freude keine Grenzen mehr.</p>
<p>Doch manchmal kommt etwas Unvorhergesehenes dazwischen. Ein Notfall oder eine plötzlich auftretende Krankheit machen die Reise unmöglich. Die Folge: Bei einer Stornierung können schnell hohe Kosten anfallen, gerade für einen Familienurlaub, der vielleicht einige tausende Euro gekostet hat. Je kurzfristiger die Reise vor dem Termin abgesagt werden muss, umso höher sind diese Beträge. Bei Last-Minute-Schnäppchen kann sogar der volle Reisepreis fällig werden.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>In diesen Situationen kann nur eine Reiserücktrittsversicherung vor dem finanziellen Verlust schützen. Sie ist daher eine sinnvolle Absicherung. Allerdings muss immer ein wichtiger Grund vorliegen wie eben Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Komplikationen in der Schwangerschaft, damit sie leistet. Welcher Anbieter konkret in welcher Situation einspringt, hängt von der jeweiligen Police ab und muss genau geprüft und verglichen werden.</p>
<p><strong>Wichtige Versicherungsbedingungen</strong></p>
<p>Weitere bedeutsame Versicherungsbedingungen betreffen die Anzahl der Mitreisenden und damit die der versicherten Personen, das Alter der Kinder, die Reiseregion, die Reisedauer sowie eine mögliche Selbstbeteiligung. Manche Angebote sehen die Erstattung von Umbuchungen oder einer verspäteten Anreise vor. Es gibt Tarife, die einen Basisschutz umfassen, und solche, die eine komplette Absicherung bieten. Dabei beträgt die maximale Höhe der Erstattungskosten meist zwischen 5.000 und 6.000 Euro.</p>
<p>Im Fall von höherer Gewalt, wenn also zum Beispiel infolge einer Naturkatastrophe das eigene Leben bedroht ist, muss eine kostenfreie Stornierung beim Reiseanbieter oder -veranstalter möglich sein. Ob das für das jeweilige Reiseland infrage kommt, kann beim Auswärtigen Amt in Erfahrung gebracht werden. Wichtig: Eine Reisewarnung oder besondere Hinweise zu Fahrten in diese Gebiete berechtigen nicht zu einer Stornierung auf Kosten des Veranstalters. Auch hier hilft nur eine Reiserücktrittsversicherung.</p>
<p>Über viele Reiseanbieter und –veranstalter können Reiseversicherungen abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz besteht frühestens ab der Buchung der Reise oder beginnt mit dem gewählten Versicherungsbeginn. Der Versicherungsbeitrag wird sofort fällig und erst nachdem er bezahlt wurde, gilt der Versicherungsschutz. Es gibt Produkte, die nur eine bestimmte Reise absichern. Andere wiederum können für ein Jahr abgeschlossen werden.</p>
<p><strong>Reiseabbruchversicherung</strong></p>
<p>Nicht weniger ärgerlich und finanziell belastend kann es sein, wenn der Urlaub bereits angetreten wurde und wegen einer Erkrankung abgebrochen werden muss. Um sich hier vor hohen Kosten zu schützen, hilft eine Reiseabbruchversicherung. Die meisten Versicherer kombinieren Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung in einem Tarif.</p>
<p><strong>Reisekrankenversicherung</strong></p>
<p>Ein weiterer wichtiger Baustein – vor allem für Länder außerhalb des Schengen-Raums – ist eine zusätzliche Auslandsreise-Krankenversicherung. In den 26 Schengen-Ländern besteht zwar ein Sozialversicherungsabkommen hinsichtlich der medizinischen Versorgung. Dennoch können auch hier zusätzliche Kosten anfallen, vor allem für Medikamente oder einen Rücktransport. Deshalb ist auch hier eine zusätzliche Absicherung sinnvoll.</p>
<p><strong>Gepäckversicherung</strong></p>
<p>Geht das Gepäck unterwegs verloren, kann das die Urlaubsfreude mächtig trüben. Über eine Gepäckversicherung wird der Schaden in der Regel schnell ersetzt. Auch Sportgeräte, Kameras oder Smartphones sind hier integriert. Die Gepäckversicherung wird meist zusammen mit der Reisekrankenversicherung angeboten. Darüber hinaus sind auch Tarife mit allen vier Bausteinen erhältlich.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 11 Jul 2019 05:21:46 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1563445397-Photovoltaik_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Die 5 wichtigsten Fragen und Antworten]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Betriebshaftpflicht]]></subTitle>
                                
                                <newsId>81</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/betriebshaftpflicht-die-5-wichtigsten-fragen-und-antworten/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Jeder Unternehmer, ganz gleich, ob er eine große Firma oder ein Ein-Mann-Unternehmen führt, sollte eine Betriebshaftpflichtversicherung haben. Sie federt die finanziellen Folgen ab, wenn Dritte durch betriebliche Fehler zu Schaden kommen. Doch worauf kommt es dabei an? Wir beantworten die 5 wichtigsten Fragen.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) gehört als Pendant zur privaten Haftpflichtversicherung genauso zu jedem Unternehmen wie die PHV in einen Privathaushalt. Denn nur darüber werden Schäden, die das Unternehmen verursacht, finanziell ausgeglichen (gilt nicht bei Vorsatz).</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Abgedeckt werden die Risiken von Gewerbetreibenden und industriellen Unternehmen, Freiberuflern und Handwerkern. Teilweise besteht eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Das betrifft etwa freiberuflich tätige Mediziner und Veterinäre, Architekten und Bauingenieure sowie Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. In einer Police zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kann eine BHV enthalten sein. Die Unternehmen, die also von der Pflicht, Vermögensschäden absichern zu müssen, betroffen sind, können in einem entsprechenden Tarif eine BHV einschließen.</p>
<h3>Frage 1: Was sollte eine Betriebshaftpflichtversicherung abdecken?</h3>
<p>An erster Stelle ist hier auf jeden Fall der Schutz bei Personenschäden zu nennen. Dazu zählt Schadenersatz, zum Beispiel Krankenhauskosten und Schmerzensgeld, wenn sich jemand verletzt. Aber auch Sachschäden, etwa die Übernahme der Kosten bei Reparatur oder Wiederbeschaffung, wenn Eigentum Dritter beschädigt wird. Auch immaterielle Schäden, die sogenannten Vermögensschäden, werden im Fall der Fälle von manchen Tarifen übernommen. Wenn durch einen Personen- oder Sachschaden andere Kosten, etwa durch einen Verdienst-, Nutzungs- oder Gewinnausfall entstehen. Auch Schäden an einer gemieteten Immobilie oder der Verlust von Schlüsseln sind üblicherweise abgedeckt.</p>
<h3>Frage 2: Für wen ist die BHV besonders geeignet?</h3>
<p>Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für jedes Unternehmen geeignet und sogar empfehlenswert. Bei einem Personenschaden zum Beispiel kann schnell eine große Schadensumme zusammenkommen und den Betrieb in die Insolvenz stürzen, wenn keine Absicherung besteht und das Vermögen des Betriebes nicht ausreicht, um die Forderungen zu decken.</p>
<h3>Frage 3: Wie hoch sollte die Schadendeckung sein?</h3>
<p>Bei Personenschäden liegt die Mindesthöhe bei drei Millionen Euro. Doch für manches Unternehmen kann eine höhere Deckungssumme, etwa fünf Millionen Euro, durchaus angemessen sein. Aber auch Versicherungssummen von bis zu zehn Millionen Euro können sinnvoll sein.</p>
<p>Bei Sach- und Vermögensschäden empfehlen Experten eine Höhe von 500.000 Euro abzuschließen. Jedoch hängen die Beträge ganz maßgeblich von der Geschäftstätigkeit ab. Ein Dachdeckerbetrieb beispielsweise sollte unbedingt die Sach- und Tätigkeitsschäden, insbesondere für Flämmarbeiten und bitumeninöse Arbeiten einschließen. Denn die Brandgefahr ist dabei sehr hoch. Vor allem bei Fachwerkhäusern können sich daraus schnell Großschäden entwickeln.</p>
<h3>Frage 4: Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?</h3>
<p>Der Beitrag einer Betriebshaftpflichtversicherung berechnet sich in der Regel nach den eingeschlossenen Leistungen auf Grundlage der Betriebsart, dem Jahresumsatz und einem eventuellen Schadenvorverlauf. Um den monatlichen Beitrag zu reduzieren, setzen viele Unternehmen auf eine Selbstbeteiligung. Allerdings muss der versicherte Betrieb im Schadenfall auch in der Lage sein, den vereinbarten Betrag aufzubringen. Die Höhe der Selbstbeteiligung kann das Unternehmen meist frei wählen.</p>
<h3>Frage 5: Welche Ergänzungen machen Sinn?</h3>
<p>Neben den Personen-, Sach- und Vermögensschäden können im Alltag eines Unternehmens weitere Probleme auftreten. Die Umwelthaftpflicht zum Beispiel gehört als fester Bestandteil in die BHV und ist beitragsfrei dabei. Anders ist das jedoch bei dem Verkauf von Verbrauchsgütern. Hat der Käufer die Güter bereits verbaut und wurde dann ein Fehler festgestellt, muss der Verkäufer nicht nur für den Ersatz der Ware selbst sorgen, sondern auch gleich den Ausbau der mangelhaften Sachen und den erneuten Einbau begleichen. Gegen diesen Fall kann eine zusätzliche Absicherung vereinbart werden.</p>
<h3>Fazit:</h3>
<p>Ob für einen Freiberufler, einen kleinen Handwerksbetrieb oder ein großes Industrieunternehmen mit 1.000 Mitarbeitern – nur eine Betriebshaftpflichtversicherung kann vor den finanziellen Folgen eines Schadens schützen und so eine existenzbedrohende Situation vermeiden. Denn im Schadenfall haftet das Unternehmen in unbegrenzter Höhe für den Schaden, den ein Dritter erleidet. Per Gesetz muss der Geschädigte zumindest finanziell so dastehen wie vor dem Eintritt des Schadens.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 08 Jul 2019 05:15:47 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1562590482-Betriebshaftpflicht_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Gut geschützt in den Urlaub]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Auslandskrankenversicherung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>80</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/auslandskrankenversicherung-gut-geschuetzt-in-den-urlaub/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Erkranken Reisende während ihres Urlaubs im Ausland oder verletzen sich bei einem Unfall, können sie auf den Behandlungskosten sitzen bleiben. Vor diesem Risiko schützt eine Auslandskrankenversicherung. Wann und für wen sich die Police lohnt, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Über 70 Millionen Urlaubsreisen mit einer Dauer von fünf Tagen oder länger haben die Deutschen im Jahr 2018 unternommen, so das Online-Portal Statista. Rund 70 Prozent zog es zur Erholung ins Ausland. Nur wenige denken dann an einen Unfall oder eine Krankheit. Das ist verständlich. Trotzdem sollte man den Ernstfall vor Reiseantritt einmal durchspielen, denn nicht in jedem Land übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten.</p>
<p>Lediglich im sogenannten Schengen-Raum – das betrifft 26 europäische Staaten – kommen die deutschen Krankenkassen für Behandlungs- und Medikamentenkosten auf. Doch möchte ein verletzter Urlauber zum Beispiel zurück nach Hause und benötigt dafür einen speziellen Transport, muss er die Kosten dafür selbst übernehmen. Warum eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung sinnvoll ist, liegt damit auf der Hand.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p><strong>Wer braucht eine Auslandskrankenversicherung?</strong></p>
<p>Damit braucht eigentlich jeder eine Auslandskrankenversicherung, der ins Ausland verreist und sich gegen hohe Kosten im Krankheits- und Unfallfall absichern möchte. Allerdings gibt es nicht nur die Globetrotter, die privat reisen. Da sind noch all jene, die beruflich bedingt ins Ausland gehen. Kurze geschäftliche Trips sind in vielen privaten Angeboten eingeschlossen. Wer dagegen längere Zeit als Expatriat fern der Heimat verweilt, benötigt einen anderen Schutz. Werden Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber ins Ausland geschickt, müssen sie für eine entsprechende Absicherung der gesamten Familie sorgen.</p>
<p><strong>Was ist versichert?</strong></p>
<p>Zahnbehandlungen, ambulante und stationäre Behandlungen, unaufschiebbare Operationen, Komplikationen in einer Schwangerschaft zählen zu den üblichen Leistungen einer Auslandskrankenversicherung. Dabei sollte man darauf achten, ob der Schutz weltweit gilt oder möglicherweise bestimmte Regionen ausgeschlossen werden. Bis zu welchem Alter Kinder beitragsfrei mitversichert sind und ob eine Selbstbeteiligung vereinbart ist. Und auch, wie viele Tage im Jahr eingeschlossen sind.</p>
<p><strong>Was kostet eine Auslandskrankenversicherung im privaten Bereich?</strong></p>
<p>Insbesondere für diejenigen, die regelmäßig und mehrmals im Jahr das Leben außerhalb Deutschlands erkunden, lohnt sich eine Police schnell. Dabei sichern die Anbieter jedoch unterschiedliche Zeiträume innerhalb eines Jahres ab. Üblich sind 56 Tage, aber auch 42 oder 35 Tage.</p>
<p>Zudem sollte der potenzielle Versicherungsnehmer auf die eingeschlossenen Reiseziele achten. Insbesondere die USA und Kanada sind oftmals ausgeschlossen. So ist eine Familie mit einem Jahresbeitrag von rund 20 Euro bereits ein Jahr lang gegen Krankheit abgesichert. Soll auch ein möglicher Reise-Rücktritt, ein Reiseabbruch und das Gepäck versichert werden, können zusätzliche Bausteine gewählt werden. Für eine Familie kostet das etwa 150 Euro im Jahr.</p>
<p><strong>Wie funktioniert die Auslandskrankenversicherung?</strong></p>
<p>Wird der Urlauber krank und muss ärztlich behandelt werden, zahlt die Auslandskrankenversicherung diese Kosten anhand von Rechnungen, die eingereicht werden müssen. Daher empfiehlt es sich unbedingt darauf zu achten, dass alle Belege korrekt ausgestellt sind.</p>
<p>Muss der Erkrankte ins Krankenhaus, sollte gleich die Versicherung eingeschaltet werden, damit sie direkt mit der Klinik die Kostenübernahme vereinbaren kann. Ist ein medizinisch sinnvoller (das ist eine wichtige Formulierung in dem Zusammenhang) Rücktransport in den Versicherungsschutz eingeschlossen, kümmert sich der Versicherer um die Organisation und trägt die Kosten. Bei der Formulierung "medizinisch notwendig" sollte man dagegen vorsichtig sein. Denn dann kommt der Versicherer häufig nur für den Rücktransport auf, wenn im Urlausland keine effektive Behandlung erfolgen kann.</p>
<p><strong>Wo kann man eine Auslandskrankenversicherung abschließen?</strong></p>
<p>Auslandskrankenversicherungen können über Makler und Vermittler ebenso abgeschlossen werden wie direkt beim Versicherer oder über Vergleichsplattformen. Auch Reiseveranstalter weisen ihre Kunden oftmals auf den Abschluss der Versicherung hin und arbeiten mit einem Anbieter zusammen. Über den können die Reisenden dann direkt einen Vertrag unterschreiben.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 04 Jul 2019 05:08:57 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/11/teaser_Skifahrer.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So sind Kinder auf dem Schulweg richtig versichert]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Unfälle]]></subTitle>
                                
                                <newsId>79</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/unfaelle-so-sind-kinder-auf-dem-schulweg-richtig-versichert/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Spätestens wenn im August das neue Schuljahr beginnt, fragen sich viele Eltern, wie ihr Kind versichert ist, wenn auf dem Schulweg etwas passiert. Grundsätzlich greift die gesetzliche Unfallversicherung. Das gilt jedoch nur für den direkten Weg. Wie das Kind am besten zusätzlich abgesichert wird, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>In den ersten Bundesländern sind sie bereits gestartet: die großen Ferien. Dort beginnt dann für die Kinder bereits Anfang August wieder die Schule. Das gilt ebenfalls für die vielen Schulanfänger. Die kleinen ABC-Schützen zählen dann zu den Neulingen im Verkehr und für die Eltern dieser Erstklässler stellt sich daher spätestens dann die Frage: Wie ist mein Kind auf dem Schulweg eigentlich versichert?</p>
<p>Grundsätzlich gilt auf dem Schulweg, ebenso wie für Erwachsene der Weg zur Arbeit, die gesetzliche Unfallversicherung. Passiert also tatsächlich etwas, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung. Allerdings gilt das ausschließlich für den direkten Weg zur Schule und wieder zurück. Wird ein Umweg oder Abstecher zum neuen Schulfreund oder der neuen Schulfreundin gemacht, springt die gesetzliche Unfallversicherung nicht mehr ein.</p>
<p><strong>Rund-um-Schutz für Kinder nur durch private Unfallversicherung</strong></p>
<p>Daher raten Verbraucherschützer zum Überprüfen des bisherigen Versicherungsschutzes. „Der Abschluss einer Unfallversicherung oder sogar Kinderinvaliditätsversicherung sollte spätestens jetzt in Betracht gezogen werden und eine Privathaftpflichtversicherung ist ein Muss“, so die Empfehlung von Bianca Boss, Pressesprecherin beim Bund der Versicherten (BdV).</p>
<p>Etwa 1,3 Millionen Schul- und Schulwegunfälle gab es im Jahr 2017. Dabei gelten per Definition der gesetzlichen Unfallversicherung als „Schüler“ alle Kinder und Jugendliche, die sich in einer Einrichtung, wie der Tagesbetreuung, also bereits in der Kinderkrippe, bis hin zur Hochschule befinden. Rund 11 Millionen Schüler besuchten im Schuljahr 2017/2018 die allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, so das Statistische Bundesamt.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Um die Kinder umfassend, und damit eben vor allem in der Freizeit, abzusichern, können Eltern mit einer privaten Unfallversicherung vorsorgen. Sie springt ein, wenn das Kind sich zum Beispiel im Garten, beim Spielen oder beim Sport so verletzt, dass die geistige oder körperliche Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist. „Die Grundsumme sollte mindestens 200.000 Euro betragen, sinnvoll ist auch die Vereinbarung einer Progression, um die Leistung bei einer hohen Invalidität zu erhöhen“, sagt Bianca Boss. Die von manchen Versicherern angebotene Kinderinvaliditätsversicherung sollte Boss zufolge lediglich als Ergänzung zur vorrangig abzuschließenden Unfallversicherung genutzt werden. Der Unterschied in der Kinderinvaliditätsversicherung besteht darin, dass sie nicht nur bei unfall- sondern auch bei krankheitsbedingter Invalidität leistet.</p>
<p><strong>Worauf kommt es bei einer Kinderunfallversicherung an?</strong></p>
<p>Neben der Grundsumme, die wie bereits erwähnt bei mindestens 200.000 Euro liegen sollte, ist eine Progression von 225 Prozent besser noch 350 Prozent oder sogar 500 Prozent empfehlenswert. Dadurch steigt die Auszahlungssumme bei voller Invalidität deutlich an. Bei der Grundsumme von 200.000 Euro werden bei 100 Prozent Invalidität 700.000 Euro ausgezahlt.</p>
<p>Wichtig bei einer Entscheidung für die Unfallversicherung ist beispielsweise auch, ob Verletzungen, die auf eine „erhöhte Kraftanstrengung“ zurückzuführen sind, versichert sind. Dazu zählt etwa eine Achillessehnenverletzung bei einem Tennisspiel. Als Grundlage, eine normale oder erhöhte Kraftanstrengung zu beurteilen, bilden die Handlungen des täglichen Lebens der versicherten Person. Ebenso ist es wichtig, ob die Folgen einer Impfung, einer Lebensmittelvergiftung oder auch eines Insektenstichs, wie der einer Zecke, eingeschlossen sind. Sollte es sogar zu einem Krankenhausaufenthalt kommen, kann eine Rooming-in-Funktion vor allem bei kleinen Kindern sinnvoll sein, damit die Eltern bei ihnen sein können. Für die empfohlene Grundsumme von 200.000 Euro, einer Progression von 350 Prozent sowie einer Unfall-Rente von monatlich 500 Euro sind Policen mit diesen Merkmalen zwischen 10 und 15 Euro zu bekommen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 01 Jul 2019 09:24:47 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1562071060-Schulweg_neu.jpg</imagePath>
                                
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                                                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Welche Versicherung zahlt und wie Sie sich schützen können]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Urlaubszeit ist Einbruchszeit]]></subTitle>
                                
                                <newsId>78</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/urlaubszeit-ist-einbruchszeit-welche-versicherung-zahlt-und-wie-sie-sich-schuetzen-koennen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Wenn die Urlaubszeit beginnt, stehen viele Häuser und Wohnungen oft längere Zeit leer. Sind die Objekte zudem unbewacht und schlecht gesichert, bieten sich gute Gelegenheiten für Einbrecher. Wie man sich schützen kann und welche Versicherung einen Schaden übernimmt, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Die Sommerferien und damit die lange Urlaubszeit stehen vor der Tür. Die schönste Zeit des Jahres kann jedoch schnell zur Horrorzeit werden. Nämlich dann, wenn die Urlauber von ihrer Reise zurückkehren und während der Abwesenheit Langfinger das Zuhause heimgesucht haben. Dann stellt sich schnell die Frage nach dem Versicherungsschutz.</p>
<p><strong>Welche Versicherung zahlt bei einem Einbruch?</strong></p>
<p>Grundsätzlich übernimmt die Hausratversicherung die finanziellen Folgen eines Einbruchdiebstahls. Sie sichert Mobiliar und Wertgegenstände im Haus gegen genau dieses Risiko ab. Der Versicherer übernimmt die Kosten für entwendete Gegenstände und in der Regel auch für die Beseitigung der Einbruchspuren am Gebäude. Bei besonders wertvollen Möbeln, Kunstwerken oder auch Schmuck sollten die Stücke jedoch extra (mit)versichert werden. Ähnliches gilt für ein besonders hochwertiges Fahrrad. Hier empfiehlt sich ebenfalls eine Zusatzversicherung. Wichtig zu wissen: Bei grober Fahrlässigkeit kürzen manche Versicherer die Leistung. Zum Beispiel, wenn Sie die Terrassentür nicht richtig geschlossen oder die Wohnungs- oder Haustür nur zugezogen und nicht abgeschlossen haben.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p><strong>Abwesenheit sollte schwer zu erkennen sein</strong></p>
<p>Die gute Nachricht ist: Viele Einbrüche können durch richtiges Verhalten und die richtige Sicherungstechnik verhindert werden. Denn gelangt der Einbrecher nicht innerhalb weniger Minuten in das Haus oder die Wohnung, steigt sein Risiko, entdeckt zu werden, so dass er den Einbruch abbricht. Im Jahr 2018 blieb so beinahe jedes zweite Einbruchsdelikt unvollendet.</p>
<p>Wichtig ist vor allem, dass eine Abwesenheit möglichst nicht so einfach zu erkennen ist. Der Briefkasten sollte daher möglichst regelmäßig von Nachbarn oder Freunden geleert werden. Auch tagsüber heruntergelassene Rollläden können einen Hinweis auf eine Abwesenheit liefern und sollten vermieden werden. Hilfreich kann auch der Einsatz einer Zeitschaltuhr am Abend und in der Nacht sein. Vorsichtig sein sollte man außerdem mit Hinweisen in sozialen Netzwerken. Und auch die Abwesenheitsnotiz in der E-Mail oder ein entsprechender Spruch auf dem Anrufbeantworter können Einbrecher auf den Plan rufen.</p>
<p><strong>Weitere wichtige Tipps der Polizei im Überblick:</strong></p>
<ul>
<li>Verschließen Sie Fenster, Balkon- und Terrassentüren auch bei kurzer Abwesenheit.</li>
</ul>
<ul>
<li>Vorsicht: Gekippte Fenster sind offene Fenster und von Einbrechern leicht zu öffnen.</li>
</ul>
<ul>
<li>Wenn Sie Ihren Schlüssel verloren haben, wechseln Sie umgehend den Schließzylinder aus.</li>
</ul>
<ul>
<li>Ziehen Sie die Tür nicht nur ins Schloss, sondern schließen Sie immer zweifach ab – auch wenn Sie Haus oder Wohnung nur kurzzeitig verlassen.</li>
</ul>
<ul>
<li>Deponieren Sie Ihren Haus- der Wohnungsschlüssel niemals draußen. Einbrecher kennen jedes Versteck!</li>
</ul>
<ul>
<li>Rollläden sollten zur Nachtzeit – und nach Möglichkeit nicht tagsüber – geschlossen werden. Sie wollen ja nicht schon auf den ersten Blick Ihre Abwesenheit signalisieren.</li>
</ul>
<ul>
<li>Lassen Sie bei einer Tür mit Glasfüllung den Schlüssel nicht innen stecken.</li>
</ul>
<ul>
<li>Öffnen Sie auf Klingeln nicht bedenkenlos, sondern zeigen Sie gegenüber Fremden ein gesundes Misstrauen. Nutzen Sie Türspion und Sperrbügel (Türspaltsperre).</li>
</ul>
<p>Achtung: Weitere Hinweise rund um das Thema Einbruchschutz erhalten Sie im Internet unter <strong><a href="http://www.k-einbruch.de/">www.k-einbruch.de</a></strong>. Dabei handelt es sich um eine gemeinsame Initiative der Polizei und der Wirtschaft. Hier können Sie sich auch über die staatlichen Einbruchschutz-Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informieren.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 28 Jun 2019 09:22:46 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/06/1561730039-Digidor_Einbrecher.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Die wichtigsten Versicherungen für niedergelassene Mediziner]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Arzt mit eigener Praxis]]></subTitle>
                                
                                <newsId>77</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/die-wichtigsten-versicherungen-fuer-niedergelassene-mediziner/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Etwa 90.000 junge Frauen und Männer starten in Deutschland jedes Jahr ein Medizinstudium. Viele wollen später eine eigene Praxis übernehmen oder gründen. Welchen Versicherungsschutz sie dafür benötigen, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Auf jeden Mediziner, der sich für eine eigene Praxis entscheidet, kommen einige Herausforderungen zu. Denn er ist nicht länger nur Arzt, sondern auch Unternehmer. Dazu gehört, dass er sich, seine Mitarbeiter, den Geschäftsbetrieb und die Praxis selbst absichern muss.</p>
<p><strong>In der PKV gibt es eigene Tarife für Ärzte</strong></p>
<p>Zu den wichtigsten Absicherungen zählt die <strong>Krankenversicherung. </strong>Da bei der eigenen Praxis kein Angestelltenverhältnis vorliegt, kann sich der Arzt entscheiden, ob er sich freiwillig gesetzlich versichert oder eine private Krankenversicherung wählt. Für Angehörige der Heilwesenberufe haben die privaten Krankenversicherer eigene Tarife, die meist günstiger sind als andere. Die Erfahrung zeigt, dass die Krankheitsfälle in diesen Berufsgruppen seltener sind, daher können die Prämien niedriger sein.</p>
<p>Wie für alle anderen Erwerbstätigen auch, sichert bei Medizinern der Beruf das Einkommen ab. Fällt das aufgrund einer zeitweiligen oder andauernden <strong>Berufsunfähigkeit</strong> weg, springen zwar für einen Teil die Berufsverbände ein, doch nur eine zusätzlich private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit kann Ärzte vor den finanziellen Folgen eines Ausfalls schützen.</p>
<p><strong>Behandlungsfehler können teuer werden</strong></p>
<p>Eine ebenfalls sehr wichtige Versicherung für Mediziner ist die <strong>Berufshaftpflichtversicherung</strong>. Denn ein Fehler im Ärztealltag kann schwerwiegende Folgen haben. So wurde zum Beispiel erst vor wenigen Wochen ein Hausarzt zu 500.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt, nachdem ein Patient nach mehreren Spritzen wegen akuter Rückenschmerzen einen schweren septischen Schock erlitten hatte und später verstorben war. (Mehr zu dem Fall unter diesem Link: https://oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/-500000-schmerzensgeld-fuer-aerztlichen-behandlungsfehler-175435.html)</p>
<p>Eine Berufshaftpflichtversicherung kommt für solche Kosten auf. Lediglich bei vorsätzlich herbeigeführten Behandlungsproblemen leistet die Police nicht. Eingeschlossen sind meist auch die nicht-ärztlichen Praxismitarbeiter, Vertretungsärzte und angestellte Fachärzte derselben Fachrichtung.</p>
<p><strong>Wenn der Betrieb zum Erliegen kommt</strong></p>
<p>Die <strong>Inhaltsversicherung </strong>sichert, ähnlich wie eine Hausratversicherung im privaten Bereich, die Praxiseinrichtung mitsamt Geräten gegen Feuer, Einbruch, Leitungswasser oder auch Vandalismus ab. Wichtig ist hier, die Versicherungssumme in der richtigen Höhe zu vereinbaren oder einen Tarif zu wählen, der auf die Unterversicherungsklausel verzichtet. Sonst muss im Ernstfall ein Eigenanteil gezahlt werden.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Auch wichtig: Ist es zu einem Schaden durch Feuer, Leitungswasser oder Ähnlichem gekommen, kann der Praxisbetrieb leicht ein paar Tage oder gar Wochen zum Erliegen kommen. Dennoch müssen natürlich die fixen Kosten weiter gezahlt werden. Hier kann die sogenannte <strong>Betriebsunterbrechungs- oder auch Ertragsausfallversicherung</strong> Abhilfe schaffen.</p>
<p><strong>Neue Bedrohung durch Cyberkriminelle</strong></p>
<p>Eine weitere nicht zu unterschätzende Bedrohung geht in unserer vernetzten Welt von der IT-Infrastruktur einer Praxis aus. Nicht länger sind nur große, international tätige Unternehmen die Zielscheibe von Cyberattacken. Vermehrt sehen sich auch mittelständische und kleine Betriebe den Angriffen auf ihre Daten ausgesetzt. In Arztpraxen mit ihren Unmengen hochsensibler Daten kann der Diebstahl weitreichende finanzielle Folgen haben. Insbesondere mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung haben. Sich die Auflagen für Betreiber von Webseiten deutlich verschärft. Eine spezielle <strong>Cyberversicherung</strong> kann deshalb auch für einen niedergelassenen Arzt durchaus sinnvoll sein.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 21 Jun 2019 09:20:50 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/06/1554289926-doctor-1149149_1920_pixabay.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Der beste Schutz für Betriebsgebäude]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Albtraum Firmenbrand]]></subTitle>
                                
                                <newsId>76</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/albtraum-firmenbrand-der-beste-schutz-fuer-betriebsgebaeude/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>So wichtig wie die Wohngebäudeversicherung für den privaten Hauseigentümer ist, so wichtig ist die Betriebsgebäudeversicherung für Unternehmer. Ob Schaden durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser – sie deckt die Kosten und gehört damit zu den wichtigsten Policen für Gewerbetreibende überhaupt.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Die Anzahl der Unternehmen in Deutschland wächst kontinuierlich. Gab es 2008 laut Online-Portal Statista 3,187 Millionen Unternehmen, waren es zehn Jahre später über 3,267 Millionen. Vor allem in den Bereichen Handel (rund 624.000), freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen (524.000) und im Baugewerbe (389.000) tummeln sich die meisten Selbstständigen.</p>
<p><strong>Was sind Betriebsgebäude</strong></p>
<p>Ihnen allen gemein ist, dass sie ihre Geschäftstätigkeit nicht ohne Firmensitz ausüben können. Daher zählen Lagerhalle, Werkstatt, Büro und Verwaltungsgebäude, also alle Bauten, die Betriebszwecken dienen, zu den Betriebsgebäuden. Je größer eine Immobilie ist beziehungsweise je mehr Immobilien ein Unternehmen besitzt, desto höher ist die finanzielle Belastung des Unternehmens im Falle eines Schadens.</p>
<p><strong>Die häufigsten Schäden</strong></p>
<p>Die Betriebsgebäudeversicherung, ähnlich wie die Wohngebäudeversicherung im privaten Bereich, kann hier helfen, die finanziellen Folgen vieler Schadenursachen abzusichern. Je nach Versicherungsunternehmen und Tarif unterscheiden sich die Angebote zwar, doch Schäden, die durch Feuer, Blitzeinschlag, Leitungswasser, Sturm oder Hagel verursacht werden, werden in der Regel abgedeckt.</p>
<p><strong>Wichtige Vertragsklauseln</strong></p>
<p>Beim Abschluss einer Betriebsgebäudeversicherung sollte man darauf achten, dass der Vertrag eine Klausel zum <strong>Unterversicherungsverzicht </strong>enthält. Denn stellt sich bei der Aufnahme des Schadens heraus, dass der Wert der beschädigten Immobilie die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt, handelt es sich um eine Unterversicherung. Ohne Unterversicherungsverzicht bleibt der Immobilienbesitzer nicht nur auf dem die Versicherungssumme übersteigenden Teil sitzen, der Versicherer kann die Regulierung des Schadens im entsprechenden Verhältnis sogar kürzen. Ein Beispiel: Der Wert einer Immobilie beträgt eine Million Euro. Sie wurde jedoch nur für 500.000 Euro versichert, also lediglich zur Hälfte. Der Versicherer leistet dann auch nur bis zur Hälfte der versicherten Summe, also 250.000 Euro. Der Rest bleibt offen und muss vom Unternehmen selbst getragen werden.</p>
<p>Ein weiterer <strong>Verzicht, nämlich der auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit</strong>– möglichst bis 100 Prozent der Versicherungssumme – bietet dem Unternehmer ebenfalls mehr Sicherheit. Der Unterschied zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit kann sehr gering sein, doch die finanzielle Auswirkung sehr groß. Wird ein Schaden grob fahrlässig verursacht, wird normalerweise nur ein Teil des Schadens ersetzt. Die Höhe richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Im Zweifelsfall entscheiden Gerichte darüber, ob es sich um grobe oder einfache Fahrlässigkeit handelte.</p>
<p><strong>Entschädigung zum Neuwert</strong></p>
<p>Ebenfalls nicht unerheblich wirkt sich im Schadenfall der Aspekt <strong>Versicherung zum Neuwert </strong>aus. Normalerweise erstattet der Versicherer bei zerstörten Gebäuden, deren Wert aufgrund der Abnutzung weniger als 40 Prozent des Neuwertes beträgt, genau diesen Wert, nämlich den Zeitwert. Der Passus Versicherung zum Neuwert dagegen garantiert eine Entschädigung zum Neuwert, unabhängig von der Höhe des Zeitwerts. Mit der Bedingung, dass das wiederhergestellte Gebäude dem gleichen Betriebszweck dienen muss wie das zerstörte.</p>
<p>Mit einer <strong>erweiterten Wiederherstellungsklausel </strong>kann das beschädigte oder zerstörte Gebäude jedoch in einer anderen Art und Zweckbestimmung neu errichtet werden. Ein Beispiel: Das neue Produktionsgebäude enthält – anders als das zerstörte – zusätzlich ein Lager und einen Bürotrakt (andere Zweckbestimmung) und ist größer (andere Art). Bei der erweiterten Wiederherstellungsklausel werden die Kosten bis zu der Höhe erstattet, die für die Wiederherstellung des zerstörten Produktionsgebäudes anfallen würden.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Da niemand alle Gefahren, denen ein Gebäude ausgesetzt sein kann, vorhersehen kann, gibt es eine weitere Klausel, die des <strong>Schutzes gegen unbenannte Gefahren </strong>oder auch Allgefahrenversicherung. Solche Tarife bieten Schutz gegen alle unvorhergesehenen, plötzlich auftretenden Schäden. Zum Beispiel, wenn nicht ein Sturm einen Baum auf das Betriebsgebäude stürzen lässt, sondern der Baum umkippt, weil er morsch war, oder gar ein Marder die Dämmung verwüstet. In diesen Fällen tritt der Allgefahrenschutz ein.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 19 Jun 2019 09:18:18 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/09/1554290140-working-438059_1920_Pixabay.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wie sich die „Fridays for future“-Bewegung auf das Anlageverhalten auswirkt]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Klimaschutz und Finanzprodukte]]></subTitle>
                                
                                <newsId>75</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/klimaschutz-und-finanzprodukte-wie-sich-die-fridays-for-future-bewegung-auf-das-anlageverhalten-auswirkt/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Die „Fridays-for-future“-Proteste und das gute Abschneiden der Grünen bei der Europawahl zeigen, welche Relevanz das Thema Nachhaltigkeit mittlerweile in unserer Gesellschaft hat – und das nicht nur bei jungen Leuten. Auch bei der Altersvorsorge und dem Vermögensaufbau setzen immer mehr Menschen auf das Thema Umwelt.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><strong>Nachhaltige Geldanlagen boomen</strong></p>
<p>Seit Jahrzehnten machen Umweltschützer auf den Klimawandel aufmerksam. Trotzdem ist bislang wenig passiert. Das treibt besonders die jungen Leute auf die Straße und an die Wahlurnen. Aber auch die älteren Generationen sorgen sich um die Zukunft unseres Planeten. Eine Sorge, die sich auch beim Thema Geldanlage widerspiegelt. War früher hauptsächlich die Rendite einer Anlage wichtig, so stehen heute eher ökologische und ethische Aspekte im Vordergrund.</p>
<p>Immer mehr Menschen wollen ihr Geld nur noch in Unternehmen anlegen, deren Produkte eine messbare nachhaltige Wirkung versprechen. Kein Wunder, dass das Forum für nachhaltige Geldanlagen (FNG) ein kontinuierliches Wachstum in diesem Segment verzeichnet. In den vergangenen vier Jahren stieg das Volumen der nachhaltigen Investments um über 40 Prozent von rund 127 auf 219 Milliarden Euro.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p><strong>Was bedeuten die ESG-Kriterien?</strong></p>
<p>Der Auswahlprozess findet bei den Anbietern grüner Geldanlagen, zu denen neben Banken auch viele Versicherungsunternehmen mit ihren Vorsorgeprodukten gehören, mithilfe der sogenannten ESG-Kriterien (Ecological, Social, Governance – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) statt. Nur Unternehmen, die sich besonders beim Umweltschutz hervortun, sozial oder in der Leitung ihres Betriebes führend sind, kommen daher in die engere Auswahl. Herausgenommen werden dagegen häufig Waffen-Hersteller, Produzenten genetisch veränderter Pflanzen, Tabak- und Alkohol-Händler oder Betreiber von Atomkraftwerken sowie Firmen, die Arbeits- und Menschenrechtsverstöße dulden.</p>
<p><strong>EU arbeitet an verbindlicher Regelung</strong></p>
<p>So gibt es mittlerweile unzählige grüne Finanzprodukte auf dem Markt. Für den Anleger ist es jedoch schwierig, hier den Überblick zu behalten. Denn es fehlen bislang eindeutige Kriterien, was nachhaltig überhaupt bedeutet. Jeder Anbieter kann daher etwas anderes darunter verstehen. Man kommt noch nicht umhin, abzugleichen, was nach eigenen Ansprüchen nachhaltig oder klimafreundlich ist. Doch Abhilfe ist in Sicht. Bei der EU arbeitet man bereits an einer einheitlichen Definition und ab 2020 wird in der EU Nachhaltigkeit für alle Banken, Versicherer, Fonds und andere Finanzdienstleister schrittweise Pflicht.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 13 Jun 2019 09:16:19 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/06/1560334428-fridays-for-future-pixabay_4161573_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Warum eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll ist]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Krankenversicherung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>74</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/krankenversicherung-warum-eine-zahnzusatzversicherung-fuer-kinder-sinnvoll-ist/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Jedes zweite Kind in Deutschland hat Zahnfehlstellungen, die vom Kieferorthopäden behandelt werden. Für die Eltern kann das teuer werden, denn die Krankenkassen tragen längst nicht alle Kosten. Eine private Absicherung kann hier jedoch Abhilfe schaffen.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Eltern müssen bei der Absicherung und Vorsorge ihrer Kinder viele Entscheidungen treffen. Dazu gehört auch die Wahl für oder gegen eine private Krankenzusatzversicherung. Denn Zahnarztkosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vollständig übernommen – auch nicht bei Kindern. Daher beginnen die privaten Zuzahlungen bereits bei Kunststofffüllungen oder einer Wurzelbehandlung. Allerdings liegt der Schwerpunkt bei Kindern und Jugendlichen eher bei der Übernahme der Kosten für kieferorthopädische Behandlungen (KFO). Denn laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) wird rund die Hälfte der Kinder und Jugendlichen in Deutschland kieferorthopädisch behandelt. Es ist also gut möglich, dass das eigene Kind in der Jugend eine Zahnspange bekommt.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p><strong>Was die gesetzliche Krankenversicherung zahlt</strong></p>
<p>Die Rechnungen des Kieferorthopäden werden nur teilweise von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Die Kassen übernehmen 80 Prozent der Kosten für das erste Kind im Rahmen der medizinischen Grundversorgung. Wird zeitgleich ein Geschwisterkind behandelt, werden 90 Prozent erstattet. Da diese Kosten jedoch durch Zusatzleistungen während der Behandlungszeit recht hoch werden können, bleibt oft ein nicht unbeträchtlicher Teil für die Familie übrig. Leichtere Korrekturen kosten rund 500 Euro, die übliche Spanne liegt jedoch zwischen 1.000 und 6.000 Euro. Wichtig zu wissen: Bei „sehr leichten“ und „leichten“ Fehlstellungen, die als Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) 1 und 2 eingestuft werden, übernimmt die Krankenkasse die Kosten überhaupt nicht. Hier sind aus medizinischer Sicht keine Korrekturen notwendig. Für schwerere Fehlstellungen der KIG 3 bis 5 leistet die gesetzliche Krankenversicherung dann zwar, aber eben nur im Rahmen der Grundversorgung. Alles was darüber hinaus geht – etwa Kunststoffbrackets, farblose Bögen oder gar innenliegende Zahnspangen – muss der junge Patient (beziehungsweise müssen seine Eltern) allein tragen.</p>
<p>Eine private Zahnzusatzversicherung für Kinder und Jugendliche kann sich daher lohnen. Je nach Tarif werden bis zu 100 Prozent der Behandlungskosten reguliert, oftmals mit einer Summenbegrenzung je Versicherungsfall. Private Policen zahlen in der Regel auch, wenn zusätzliche Behandlungen notwendig werden, und übernehmen die Kosten für die Zahnprophylaxe. Insbesondere beim Tragen von Klammern ist eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung notwendig. Denn durch die kleinen Befestigungselemente (Bracketts) und Bögen auf den Zähnen ist das Zähneputzen schwierig. Zudem hilft das Versiegeln der Zahnoberfläche, die Zahngesundheit während der ein bis zwei Jahre der Zahnspangenzeit zu erhalten.</p>
<p><strong>Wonach sollte ein Tarif ausgewählt werden?</strong></p>
<p>Neben dem Leistungspaket ist die Höhe der monatlichen Prämie ein Entscheidungskriterium. Dabei gilt zu berücksichtigen, dass bei vielen Angeboten die Beiträge anfangs geringer sind und aufgrund der Alterungsrückstellungen mit dem Alter, in der Regel alle fünf bis zehn Jahre, steigen. Sobald die Milchzähne vollständig sind, könnte die Zahnzusatzversicherung bereits für unter zehn Euro abgeschlossen werden. Wenn eine Behandlung bereits angeraten oder begonnen wurde, wird es bei den meisten Versicherern jedoch schwierig.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 11 Jun 2019 09:14:41 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/06/1554290295-dentist_Pixabay-428646_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Diese Zusatzversicherungen ergänzen die Krankenkassenleistung]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Überblick]]></subTitle>
                                
                                <newsId>73</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/ueberblick-diese-zusatzversicherungen-ergaenzen-die-krankenkassenleistung/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Die Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist begrenzt. Krankenzusatzversicherungen können jedoch die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sinnvoll ergänzen. Hier erhalten Sie einen Überblick, welche Zusatzversicherungen es gibt und wann sie leisten.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Neben den privaten Krankenversicherungen, deren Leistungen nur bestimmte Personengruppen nutzen können, kann mit den privaten Krankenzusatzversicherungen jeder gesetzlich Krankenversicherte seinen Schutz durch individuelle Zusatzbausteine aufbessern. Am häufigsten werden diese Absicherungen in den Bereichen Zahnersatz, Heilpraktiker, Krankenhaus, Krankentagegeld, Auslandsreise und Pflege genutzt.</p>
<p>Damit lassen sich teilweise oder ganz die selbst zu tragenden Kosten für Behandlungen oder Services reduzieren. Beim Zahnersatz etwa wird über die gesetzliche Krankenversicherung eine Grundbehandlung übernommen. Darüber hinausgehende Leistungen muss der Patient selbst zahlen. Aber auch alternative Medizinangebote, wie etwa die Behandlung durch einen Heilpraktiker, übernehmen Krankenkassen meist nicht. Deshalb kann sich auch hier eine private Police durchaus lohnen.</p>
<p>Welches Angebot dabei im ganz persönlichen Fall notwendig und geeignet ist, hängt von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden ab. Einige Krankenzusatzversicherungen sind dabei etwas sinnvoller als andere. Nicht unerheblich bei der Entscheidung ist zudem ein genauer Blick auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis.</p>
<p><strong>Zahnzusatzversicherung</strong></p>
<p>Zahnbehandlungen können schnell richtig teuer werden. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten– beispielsweise bei einer Krone, Brücke oder Implantat. Je nachdem wie gut das Bonusheft des Versicherten geführt ist, erhöht sich dieser Festzuschuss, doch oft müssen trotz allem ein paar Hundert Euro oder im schlimmsten Fall mehrere Tausend Euro als Selbstbeteiligung aufgebracht werden.</p>
<p>Die vielen Angebote der Zahnzusatztarife unterscheiden sich in den monatlichen Beiträgen und den Leistungen sehr. Alter und Zustand der Zähne sind dabei zwei wichtige Kriterien. Manche Versicherer verzichten auf eine Wartezeit. Andere wiederum leisten sogar, wenn die Behandlung bereits begonnen hat.</p>
<p>Insbesondere die Kostenübernahme der regelmäßigen professionellen Zahnreinigung (Prophylaxe), Füllungen, die über die gesetzliche Leistung hinausgehen, Zahnersatz oder herausnehmbare Zahnprothesen zählen zu den Leistungen der Anbieter.</p>
<p><strong>Auslandsreisekrankenversicherung</strong></p>
<p>Im sogenannten Schengen-Raum, in dem 26 europäische Staaten zusammengefasst sind, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten im Krankheitsfall. Jedoch die Kosten für Medikamente oder auch für den Rücktransport nach Deutschland muss der Versicherte selbst tragen. Noch teurer kann es bei Reisen in Länder werden, mit denen keine Abkommen bestehen. In den USA beispielsweise muss der Patient für die Kosten allein aufkommen.</p>
<p>Mit der privaten Auslandsreisekrankenversicherung kann hier vorgesorgt werden. Jahrespolicen für eine Familie gibt es ab rund 20 Euro. Der Reiserücktritt oder -abbruch und eine Gepäckversicherung können als Bausteine dazu gewählt werden.</p>
<p><strong>Krankentagegeldversicherung</strong></p>
<p>Die Krankentagegeldversicherung ist vor allem für Selbstständige ein existenzielles Thema. Da sie anders als Angestellte mit einer gesetzlichen Krankenversicherung weder eine Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber in den ersten Wochen der Krankschreibung erhalten noch Krankengeld bei darüber hinaus reichender Arbeitsunfähigkeit. Sie müssen also den Einkommensverlust ausgleichen. Doch auch bei gesetzlich Krankenversicherten fällt das Krankentagegeld deutlich geringer aus, nämlich 70 Prozent vom Brutto- beziehungsweise maximal 90 Prozent vom Nettoverdienst. Davon abgezogen werden noch die Sozialversicherungsbeiträge.</p>
<p><strong>Pflegezusatzversicherung</strong></p>
<p>Bei der Pflegezusatzversicherung geht es darum, die Lücke zu schließen, die durch die Kosten für eine Pflege und der Leistung, die durch die gesetzliche Pflegeversicherung abgedeckt wird, entsteht. Dafür stehen drei Formen zur Wahl: die Pflegetageld-, die Pflegekosten- und die Pflegerentenversicherung. Der Pflegebedürftige muss für diesen Betrag selbst aufkommen. Reicht das vorhandene Geld dafür nicht, müssen eventuell die Angehörigen einspringen oder das Sozialamt.</p>
<p><strong>Krankenhauszusatzversicherung</strong></p>
<p>Bei der Krankenhauszusatzversicherung sichert sich der Versicherungsnehmer quasi den Status eines Privatversicherten im Falle eines Aufenthaltes im Krankenhaus. Er kann dann im Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung untergebracht werden. Wer besonderen Wert auf eine privatere Unterbringung während eines Krankenhausaufenthaltes legt, für den ist diese Zusatzversicherung sinnvoll.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p><strong>Heilpraktikerversicherung</strong></p>
<p>Die Erstattung einer Behandlung durch einen Heilpraktiker oder auch durch einen Arzt für Naturheilverfahren ist über die Krankenkassen noch immer kaum vorgesehen. Wer jedoch bei seiner Gesundheit regelmäßig zusätzlich oder als Alternative zur westlichen Medizin auf andere Verfahren setzen möchte, für den lohnt sich ein Blick auf diese zusätzliche Absicherung.</p>
<p><strong>Krankenhaustagegeldversicherung</strong></p>
<p>Bei der Krankenhaustagegeldversicherung bekommt der Versicherungsnehmer Geld ausgezahlt, sobald er mindestens eine Nacht im Krankenhaus bleibt. Damit soll beispielsweise die Zuzahlung bei einem Aufenthalt in der Klinik übernommen werden oder auch die Kosten für eine besondere Verpflegung. Auch eine Haushaltshilfe oder die Kosten für die Anreise von Familie und Freunden kann durch diese Leistung abgedeckt werden.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 06 Jun 2019 09:12:57 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/06/1554813882-hyttalo-souza-1074680-unsplash.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Der Schutz für Ärzte, Zahnärzte und Medizinstudenten]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Private Krankenversicherung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>72</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/private-krankenversicherung-der-schutz-fuer-aerzte-zahnaerzte-und-medizinstudenten/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Ärzten und Zahnärzten winken nach dem Studium gute Verdienstmöglichkeiten – doch wie alle anderen Studenten auch, müssen angehende Mediziner während ihrer Ausbildungszeit auf eine bezahlbare Krankenversicherung achten. In der privaten Krankenversicherung profitiert diese spezielle Zielgruppe von eigenen Tarifen.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Seit knapp drei Jahren studiert Christin bereits Medizin an der Universität in Hamburg. Das Studium stellte sich als noch viel anspruchsvoller heraus, als sie jemals erwartet hatte. Und schon ihre Erwartungen waren hoch. Sie war immer eine hervorragende Schülerin. Bereits früh war ihr klar gewesen, dass sie Ärztin werden und sich auf die Allgemeinmedizin konzentrieren möchte. Mit diesem Berufswunsch vor Augen hatte sie immer viel für die Schule getan und ihr Abitur mit dem für ihren Herzenswunsch notwendigen Durchschnitt von 1,0 abgeschlossen.</p>
<p>Und nun, mitten im Studium, zu einem Zeitpunkt, an dem sie noch mehr lernen muss, steht ihr 25. Geburtstag vor der Tür – und damit die Entscheidung für ihre Krankenversicherung. Denn nun kann sie nicht länger in der Familienversicherung ihrer Mutter kostenfrei versichert werden. Bislang hat sie sich über ihren Versicherungsschutz überhaupt keine Gedanken gemacht. Für sie war die Absicherung immer selbstverständlich gelöst. Nun stellt sich die Frage, ob sie weiter gesetzlich versichert bleibt oder doch lieber zu einer privaten Krankenversicherung wechselt? Die besseren Leistungen dort sind auf jeden Fall ein Plus, doch wie sieht es mit den Beiträgen aus? Ist die PKV nicht auch teurer? Und wie geht es nach ihrem Studienabschluss weiter? Sie weiß, dass sie über kurz oder lang in einer eigenen Praxis arbeiten möchte.</p>
<p><strong>Spezielle PKV-Tarife für Mediziner</strong></p>
<p>Über sechs Jahre dauert ein Studium der Humanmedizin in den meisten Fällen. Damit kommt für Medizinstudenten, wie in dem Beispiel von Christin, irgendwann der Punkt, an dem sie sich für ihre weitere Krankenversicherung entscheiden müssen. Waren sie zuvor kostenfrei in der Familienversicherung ihrer Eltern abgesichert, müssen sie sich nun zwischen einer eigenen privaten oder gesetzlichen Versicherung entscheiden. Mit Blick auf die Zeit nach dem Studium und auf ihre zukünftigen Einkommensverhältnisse, die üblicherweise deutlich über dem Durchschnitt liegen, rechnet sich meist die private Krankenversicherung mit ihren besseren Leistungen.</p>
<p>Die privaten Krankenversicherer bieten zudem spezielle Tarife für den Mediziner- und Zahnmedizinernachwuchs an, die auf die Ausbildungszeit ausgerichtet sind. Eine geringe Selbstbeteiligung, eine umfassende Versorgung und nicht zuletzt der günstige Beitrag gehören zu den Vergünstigungen. Zudem zählt beispielsweise ein weltweiter Versicherungsschutz von bis zu einem Jahr, in dem der Student bedenkenlos sein Auslandssemester absolvieren kann, ebenfalls zu den Vorteilen.</p>
<p><strong>Wechsel ohne Gesundheitsprüfung</strong></p>
<p>Nach dem Studium ist dann für niedergelassene und damit selbstständig tätige Ärzte ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen Volltarif in der Regel inklusive. Aber auch angestellte Mediziner liegen mit ihrem Verdienst üblicherweise über der Versicherungspflichtgrenze (2019: 60.750 Euro brutto) für die gesetzliche Krankenversicherung und können sich privat krankenversichern.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Dabei profitieren Ärzte und Zahnärzte wie schon zu Studentenzeiten ebenfalls von günstigeren Beiträgen. Die nicht zuletzt darauf zurückzuführen sind, dass nach Erfahrung der Krankenversicherer die Mediziner bewusster und gesünder leben als andere Menschen. Die Kosten für Behandlungen sind damit geringer – und das wirkt sich unmittelbar auf die monatlichen Beiträge aus.</p>
<p><strong>Beispielhafte Leistungen mit bis zu 100-prozentiger Erstattung im Überblick:</strong></p>
<ul>
<li>ärztliche Behandlungen</li>
<li>Arznei-/Verbandmittel</li>
<li>Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen</li>
<li>Heil- und Hilfsmittel</li>
<li>Unterbringung im Ein-/Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung</li>
<li>Zahnbehandlung (inklusive Prophylaxe)</li>
<li>Kieferorthopädie</li>
<li>Zahnersatz</li>
<li>Alternative Heilmethoden</li>
</ul>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 04 Jun 2019 09:11:01 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/06/1554289683-doctor-650534_1920_pixabay.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Diskussion um neues Gesetz hält an]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Zum Tag der Organspende]]></subTitle>
                                
                                <newsId>71</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/zum-tag-der-organspende-diskussion-um-neues-gesetz-haelt-an/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Der bundesweite Tag der Organspende findet immer am ersten Samstag im Juni statt. Dieses Mal machen die Veranstalter in Kiel auf dieses wichtige Thema aufmerksam. Und es bekommt angesichts des Entwurfs zu einem Organspendengesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine neue Bedeutung.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>„Kiel zeigt Herz“ am 1. Juni 2019. Es ist der Tag der Organspende. Einen Tag lang dreht sich in der schleswig-holsteinischen Stadt an der Ostsee alles um die Schicksale derer, die Organe gespendet und empfangen haben. Laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation warteten im Jahr 2018 etwa 9.400 Menschen auf ein neues Organ. Demzufolge standen im vergangenen Jahr 955 Organspendern rund 9.400 Menschen auf der Warteliste gegenüber. 3.790 von ihnen (inklusive Lebendspende) bekamen rechtzeitig ein Organ.</p>
<p>Seit 35 Jahren soll der Tag der Organspende danken und aufklären. Gleichzeitig soll auch ein Zeichen gesetzt werden, wie wichtig eine Auseinandersetzung mit dem Thema ist und eine diesbezügliche Entscheidung. Es soll auch mit Vorurteilen aufgeräumt werden und gezeigt werden, wie viel Lebensglück das Kreuz im Organspendeausweis für andere Menschen bedeuten kann.</p>
<p><strong>Transplantationsgesetz seit April in Kraf</strong></p>
<p>Erst im April ist das neue Transplantationsgesetz in Kraft getreten. Das Ziel ist ganz klar, dass es mehr Organspender gibt, um denjenigen zu helfen, die, so Jens Spahn, voller Hoffnung und Sehnsucht auf ein neues Organ warten. Die Kliniken sollen mehr Zeit und Geld bekommen, um sich mehr mit dem Thema der Organspende befassen zu können.</p>
<p>Ein Weg dafür sind sogenannte freigestellte Transplantationsbeauftragte, die speziell geschult sind und potenzielle Organspender identifizieren können. Sie haben mehr Möglichkeiten, etwa auch durch das Zutrittsrecht zur Intensivstation, und mehr Zeit, etwa auch mit Angehörigen zu sprechen. „Sie sollen die Möglichkeit haben, immer wieder die Aufmerksamkeit auf das Thema der Organspende zu lenken“, erklärt der Bundesgesundheitsminister.</p>
<p>Um denen, die auf Herz, Niere, Lunge, Leber oder Bauchspeicheldrüse vergebens warten, eine Chance aufs Weiterleben zu ermöglichen, hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) einen umstrittenen Vorschlag zu einem Organspendengesetz vorgelegt. Kritik hat der Entwurf vor allem deswegen geerntet, weil er per se alle Deutschen, die nicht ausdrücklich widersprechen, zu Organspendern macht.</p>
<p><strong>Widerspruchsregelung ist keine Spende</strong></p>
<p>„Bei der Widerspruchsregelung kann von Spende keine Rede mehr sein. Schweigen heißt aber nicht Zustimmung“, stellt so auch Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, fest. „Es ist ethisch besonders wertvoll, einem anderen Menschen sein Organ und damit mehr Lebenszeit zu schenken. Doch dieses Geschenk ist nicht mit der Brechstange zu erzwingen“, so Brysch. Es könne auch ethische oder persönliche Gründe geben, sich gegen die Organspende zu entscheiden.</p>
<p>Der Gegenvorschlag „eines Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ etwa einen Monat nach der Vorlage des Gesetzentwurfs aus dem Bundesgesundheitsministeriums stieß beim Deutschen Patientenschutz auf deutlich mehr Akzeptanz. „Im Gegensatz zur Widerspruchslösung geht der Gesetzentwurf in die richtige Richtung“, so Eugen Brysch. Bei der Organspende ausdrücklich auf eine informierte Entscheidung zu setzen, sei richtig. Jedoch fordert der Patientenschutzbund gleichzeitig, dass das eigentliche Problem auch damit nicht gelöst sei.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>„Es gilt, das Transplantationssystem in staatliche Hände zu legen. Damit soll Transparenz und Gerechtigkeit sichergestellt werden“, so das Begehren der Patientenschützer. „Das betrifft sowohl die Regeln und Verteilungskriterien als auch die Organisation und die Kontrolle.“ Bundestag und Bundesregierung dürften die Verteilung von Lebenschancen nicht privaten Institutionen überlassen. Das Vertrauen in die Organspende kann nur so wachsen und die Spendenbereitschaft dafür erhöht werden.</p>
<p>Tipp: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat einen eigenen <strong><a href="https://www.organspende-info.de/organspendeausweis-download-und-bestellen.html" target="_blank" rel="noopener">Internetauftritt zum Thema Organspende</a></strong>. Wer möchte, kann dort online einen Organspendeausweis bestellen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 31 May 2019 09:09:26 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554290066-people_Pixabay_2592247_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So kommen Sie vom Glimmstängel los!]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Zum Weltnichtrauchertag]]></subTitle>
                                
                                <newsId>70</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/so-kommen-sie-vom-glimmstaengel-los/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Seit 1987 wird am 31. Mai jährlich der Weltnichtrauchertag begangen. Auch in Deutschland finden an diesem Tag viele Informationsveranstaltungen statt, um auf die Gefahren des Rauchens aufmerksam zu machen. Denn nicht nur Lungenkrebs wird durch die Zigarette begünstigt.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Die ersten Tage sind die schlimmsten, das sagen fast alle Raucher auf dem Weg in ein rauchfreies Leben. Um sich dieses extrem gesundheitsschädigende Laster abzugewöhnen, brauchen daher die meisten mehrere Anläufe. Denn die körperliche Abhängigkeit, nämlich die Sucht nach dem Nikotin, muss in einer Entwöhnung überwunden werden. Dieser Entzug beim Rauchen dauert ein paar Tage und ist individuell verschieden.</p>
<p>Klassische Begleiterscheinungen des Nikotinentzugs sind Schwindel, Reizbarkeit und Unruhe, Schwitzen, aber auch Schüttelfrost, gestörter Schlaf, depressive Verstimmung, Probleme bei der Konzentration und vermehrter Appetit. So berichten viele ehemaligen Raucher, dass sie einige Kilo zugenommen haben, seit sie nicht mehr rauchen. Für noch aktive Raucher ist das oft ein Grund, nichts zu ändern und weiter am Glimmstängel zu ziehen. Doch die Verbesserung der Gesundheit ist auch eine vorübergehende Gewichtszunahme wert. Das Thema kann dann als nächstes in Angriff genommen werden.</p>
<p>Neben den körperlichen Begleiterscheinungen muss auch die Psyche anders konditioniert werden. Die Zigarette sei Entspannung, so ist von Rauchern oft zu hören. Bei einem Kaffee oder abends nach dem Essen oder zum Gläschen Wein gemütlich an der Zigarette ziehen. Dabei handelt es sich um Gewohnheiten und die können geändert werden.</p>
<p><strong>WHO-Motto: „Tabakkonsum und Lungengesundheit“</strong></p>
<p>Immerhin gehen sehr viele ernst zu nehmende Krankheiten auf das Rauchen zurück – selbst auf das passive. Nicht nur die Lunge wird es jedem Raucher danken, dem Qualm nicht mehr ausgesetzt zu sein. Dieses Organ steht auch im Zentrum des diesjährigen Weltnichtrauchertags (World No Tobacco Day) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 31. Mai 2019. Denn das Schwerpunktthema lautet: „Tabakkonsum und Lungengesundheit“.</p>
<p>So ist das Rauchen laut WHO weltweit für über zwei Drittel aller durch Lungenkrebs bedingten Todesfälle verantwortlich. Lungenkrebs zählt in den meisten Ländern der Europäischen Union der WHO zufolge zu den häufigsten krebsbedingten Todesursachen. Durch Rauchverzicht verringere sich das Lungenkrebsrisiko deutlich. Zehn Jahre nach der letzten Zigarette sei es nur noch halb so hoch wie das eines Rauchers.</p>
<p>Doch nicht nur Krebs bedroht die Lunge des Rauchers: der Qualm ist auch für chronische Atemwegserkrankungen wie chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) verantwortlich und begünstigt Asthma. Laut WHO waren im Jahr 2017 rund 3,6 Prozent aller Todesfälle in der EU auf COPD zurückzuführen.</p>
<p>Viele Argumente, an dem Zigarettenkonsum festzuhalten, wie „Helmut Schmidt ist 97 Jahre alt geworden und hat immer geraucht“ oder „jetzt ist es eh zu spät“ oder „ich halte das sowieso nicht durch“ oder eben auch „dann nehme ich zu und Übergewicht ist auch ungesund“ lassen sich alle schnell entkräften. Vielleicht wäre Helmut Schmidt ohne Zigaretten 105 oder 110 Jahre alt geworden. Es ist nie zu spät, das Rauchen aufzugeben. Der menschliche Körper ist zu erstaunlicher Regeneration fähig.</p>
<p><strong>Unterstützung beim Rauchverzicht</strong></p>
<p>Bereits am ersten Tag nach dem Rauchstopp sinkt der Blutdruck, reguliert sich die Temperatur und die Kohlenmonoxid-Belastung geht zurück. Nach ein paar weiteren Tagen normalisieren sich Geruchs- und Geschmackssinn, die durch das Rauchen beeinträchtigt waren. Ein paar weitere Monate – und die Durchblutung insgesamt sowie die Leistungsfähigkeit der Lunge verbessern sich und der Raucherhusten lässt nach. Im Laufe der nächsten Jahre sinkt das Risiko für Schlaganfälle, Herzinfarkt und Krebs, bis die Gefahr schließlich so ist wie bei Menschen, die nie geraucht haben.</p>
<p>Selbst wenn ein Versuch mit einem Rückfall endet, ist das Wichtigste, das Ziel, Nichtraucher zu werden, weiter zu verfolgen. Studien zufolge brauchen die meisten Raucher drei bis acht Anläufe, um rauchfrei zu werden. Welche Methode dabei am ehesten hilft, ist individuell verschieden. Heutzutage gibt es zahlreiche Angebote, von Nikotinpflastern- und -kaugummis über Hypnose, Akupunktur bis hin zu Raucherentwöhnungsprogrammen in der Gruppe.  Selbst E-Zigaretten können ein Instrument auf dem Weg zum Nichtraucher sein.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Allerdings fehlen für E-Zigaretten oder auch die Tabakerhitzer, die beide als weniger schädlich dargestellt werden, die langfristigen Erfahrungen, die für das Rauchen bereits gesammelt wurden. Für den Verein Aktionsbündnis Nichtrauchen steht auf jeden Fall auch für diese Varianten des Nikotinkonsums die Gesundheitsgefährdung fest. Zwar seien dort weniger Schadstoffe als im Tabakrauch vorhanden, doch die konkreten Risiken seien derzeit nicht einzuschätzen. Insbesondere Menschen mit Vorerkrankungen der Lunge würden sich einer unbekannten Gefahr aussetzen und der Einstieg, zum Raucher zu werden, vor allem für Jugendliche, sei damit leicht.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 28 May 2019 09:07:42 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554813157-christopher-campbell-40367-unsplash.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wie Sie einen optimalen Tarif auswählen]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Private Krankenversicherung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>69</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/private-krankenversicherung-wie-sie-einen-optimalen-tarif-auswaehlen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Zu Vertragsbeginn wählen Privatversicherte einen Tarif und bestimmen damit die individuellen Leistungen ihres Versicherungsschutzes. Wie ein Versicherter nun den für ihn optimalen Tarif findet und auf welche Kriterien dabei zu achten ist, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Die Gesundheit ist das höchste Gut. Viele Menschen nehmen ihre Gesundheit als selbstverständlich hin und bemerken erst bei einer ernsthaften Erkrankung, wie viel sie zur Lebensqualität beiträgt. Für Berufstätige, deren Einkommen davon abhängt, ist die Versorgung im Krankheitsfall sowie eine schnelle Genesung existenziell. Das gilt noch einmal mehr für Selbstständige. Sie haben, ebenso wie Beamte, Freiberufler und besserverdienende Angestellte, die Wahl, sich unabhängig von ihren Einkünften eine individuelle Krankenversicherung auszusuchen. Schneller einen Termin beim Facharzt zu bekommen, moderne Behandlungen, innovative Medikamente, eine bessere Versorgung im Krankenhaus sind einige der Vorteile eines Privatpatienten.</p>
<p><strong>Was für die Tarifwahl wichtig ist</strong></p>
<p>Auf der Suche nach dem passenden Tarif einer privaten Krankenversicherung kann ein Interessent schnell den Überblick verlieren. Viele Angebote und viele individuelle Bedürfnisse und Wünsche sind zu berücksichtigen. Die aktuelle Lebenssituation, aber auch Pläne und Vorhaben der Zukunft müssen bedacht werden.</p>
<p>Gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung besteht aber auch genau in dieser Wahlmöglichkeit der große Vorteil. Je nach aktueller Gesundheitssituation und den Faktoren, die im Krankheitsfall wichtig oder weniger wichtig sind und den finanziellen Möglichkeiten, kann die maßgeschneiderte Absicherung zusammengestellt werden.</p>
<p>Der Basisschutz, und damit die günstigste Variante in der PKV, bietet dem Versicherten die Leistungen, die auch die gesetzliche Krankenversicherung gewährt. Doch darüber hinaus gibt es Tarife, die eine Chefarztbehandlung, das Ein- oder Zweitbettzimmer im Krankenhaus, umfangreiche Kostenübernahmen beim Zahnersatz oder auch bei der alternativen Medizin beinhalten oder die festlegen, wie umfangreich die Leistungen beispielsweise bei den Heil- und Hilfsmitteln sind. Aber auch die Erstattung der Kosten bei einer stationären Psychotherapie, die medizinische Behandlung im Ausland oder die regelmäßigen Transportkosten zu einer Dialyse sind entscheidende Punkte bei der Tarifwahl. Ist sich der Versicherte darüber im Klaren, was davon ihm wichtig ist, gehören weitere Merkmale des Tarifs aber auch der Versicherer selbst auf den Prüfstand.</p>
<p><strong>Beitragsentwicklung ist wichtiger Faktor</strong></p>
<p>Dazu zählt ganz besonders die Beitragsentwicklung vor allem im Alter. In der Prämie des Versicherten sind nicht nur die Gegenwart, sondern auch die Zukunft – und damit die steigenden Gesundheitskosten im Alter – bereits einkalkuliert. Entsprechende Rückstellungen wurden gebildet. Allerdings kommt es bei den Versicherern im Laufe der Zeit aufgrund höherer Kosten durch den medizinischen Fortschritt sowie der steigenden Lebenserwartung zu Erhöhungen des Beitrags. Insofern ist die Beitragsstabilität der vergangenen Jahre ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl des Versicherers und des Produkts. Wenn viele neue Versicherte den Weg zu dem Unternehmen finden, steht das zum einen für eine Zufriedenheit der Kunden und wirkt sich zum anderen auf die Höhe der Beiträge aus. Denn viele Einzahler bedeuten eine bessere Kalkulationsbasis des Versicherungsunternehmens und damit stabilere Beiträge.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p><strong>Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung</strong></p>
<p>Um die monatliche Prämie niedrig zu halten, kann die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung eine Möglichkeit sein. Je höher sie gewählt wird, desto günstiger ist der Tarif. Dabei kann eine jährliche Eigenbeteiligung vereinbart werden oder für bestimmte Bereiche. Vor allem für junge und gesunde Menschen, die in die PKV wechseln wollen und können, kann sich zusätzlich der Punkt der Beitragsrückerstattung bei der Nichtinanspruchnahme von Leistungen rechnen. Einfluss auf den individuellen Preis haben aber nicht zuletzt auch Vorerkrankungen, ist beim Abschluss einer PKV doch eine Gesundheitsprüfung zu absolvieren.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 28 May 2019 09:05:30 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/05/1554813610-toa-heftiba-578093-unsplash.jpg</imagePath>
                                
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                        <item>
                                <title><![CDATA[Die größten Vorurteile und was tatsächlich stimmt]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Private Krankenversicherung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>68</newsId>
                                
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                                <teaser><![CDATA[<p>Die Leistungen der Tarife in der privaten Krankenversicherung sind denen der gesetzlichen zwar überlegen, doch dafür sind die Versicherungsbeiträge höher. Und vor allem im Alter treiben sie den einen oder anderen in die Armut. Das sind die zwei häufigsten Vorurteile gegenüber der PKV. Doch wie wahr sind sie? Hier kommen die Tatsachen.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Bei Gesprächen, in denen es um eine private oder eine gesetzliche Krankenversicherung geht, tauchen immer die gleichen Argumente auf. Pro PKV: Die Leistungen sind auf jeden Fall besser als in der GKV. Kontra PKV: Im Alter sind die Beiträge unerschwinglich und ein Wechsel in die günstigere GKV ist nicht mehr möglich. Hier kommen die Fakten zu fünf dieser Vorurteile:</p>
<p><strong>Vorurteil 1: Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind immer besser als in der gesetzlichen.</strong></p>
<p>Tatsache: Das gilt nicht pauschal für alle Tarife. Denn nachdem auch in der PKV die Krankenversicherungspflicht im Jahr 2009 eingeführt wurde und sich dennoch manche Kunden die Beiträge nicht leisten konnten, wurden die sogenannten Notlagentarife eingeführt. Während die Basis-Tarife in der PKV als günstigste Variante den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen und für einen Versicherungsnehmer frei wählbar sind, gilt das für den Notlagentarif nicht. Hier besteht ein Behandlungsanspruch auch nur bei chronischen Krankheiten, Schwangerschaft und Mutterschaft sowie akuten Schmerzen und medizinischen Notlagen. Zudem werden die früher angesparten Altersrücklagen aufgebraucht.</p>
<p>Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung besteht jedoch in der PKV die Möglichkeit, deutlich bessere Leistungen zu wählen. Je nachdem welche Schwerpunkte in der medizinischen Behandlung und Betreuung der Versicherte legt, kann er sich für oder gegen Leistungen und Versicherungsunternehmen entscheiden. Diese Wahlmöglichkeit besteht so in der GKV eben nicht. Die Grundversorgung ist für jedes Mitglied einer Krankenkasse gleich. Obwohl sich die Kassen in zusätzlichen Angeboten durchaus unterscheiden. Darüber hinaus kann ein Kassenmitglied sich durch den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung ebenfalls weitere Leistungen sichern.</p>
<p><strong>Vorurteil 2: Die Beiträge der PKV sind hoch und sie steigen ständig.</strong></p>
<p>Tatsache: Die Beiträge richten sich nach dem Tarif, dem Alter und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers. Je jünger und gesünder jemand ist, desto günstiger sind auch die Top-Tarife. Andere Tarife mit einem Leistungspaket, das dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, sind zudem günstiger als diejenigen mit umfangreicheren Leistungen. Allerdings kann in jedem Fall der Versicherungsnehmer den Umfang seiner Krankenversicherung selbst bestimmen.</p>
<p>Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden, dass beispielsweise für einen besser verdienenden Angestellten in der gesetzlichen Krankenversicherung bis zu 684 Euro (nämlich 14,6 Prozent von der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze von 4.687,50 Euro für 2020) jeden Monat für die Krankenversicherung anfallen. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, der je nach Krankenkasse derzeit bis zu 1,5 Prozent betragen kann. Da sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer diesen Beitrag teilen, wird es für den Angestellten vermeintlich günstiger. Dafür bekommt er aber auch nur die Leistungen, die jemand erhält, der deutlich weniger einzahlt. Das entspricht dem Solidargedanken der GKV. Stockt er jedoch die gesetzlichen Leistungen etwa beim Zahnersatz für sich oder seine Kinder mit einer privaten Zusatzversicherung auf, muss das dazu addiert werden.</p>
<p>Beitragserhöhungen in der PKV geschehen nicht willkürlich. Steigen die Behandlungskosten etwa durch den medizinischen Fortschritt, wirkt sich das auf die Beiträge ebenso aus, wie eine steigende Lebenserwartung. Beides beeinflusst allerdings auch die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung. Erhöht ein Versicherer infolgedessen die Prämie, informiert er seinen Kunden darüber. In der GKV werden der Beitrag oder der Zusatzbeitrag erhöht oder die Leistungen werden gesenkt.</p>
<p><strong>Vorurteil 3: Im Alter sind die Prämien nahezu unbezahlbar.</strong></p>
<p>Tatsache: Die PKV wird nicht teurer, weil der Versicherungsnehmer älter wird. Vielmehr ist das bereits in den heutigen Beiträgen einkalkuliert. Die Alterungsrückstellungen, die aufgrund der Lebenserwartung gebildet werden, federn genau dies ab. Jedoch können der medizinische Fortschritt und eine steigende Lebenserwartung für Beitragssteigerungen sorgen.</p>
<p><strong>Vorurteil 4: PKV ist für Familien ungeeignet, weil es anders als in der GKV keine beitragsfreie Familienversicherung gibt.</strong></p>
<p>Tatsache: Eine beitragsfreie Familienversicherung wie es sie in der GKV gibt, sehen die Tarife der privaten Anbieter nicht vor. Dennoch kann dieses Vorurteil entkräftet werden. Denn zum einen bietet die PKV Kindern ebenfalls mehr Leistungen an als sie in der gesetzlichen Absicherung vorhanden sind. Zum anderen gibt es zunehmend Tarife mit Leistungsbausteinen für die Familie, wie Beitragsfreiheit oder Beitragsrückerstattungen in der Elternzeit. Zudem erhalten Beamte für die Absicherung ihrer Sprösslinge ebenfalls eine Beihilfe ihres Dienstherrn.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p><strong>Vorurteil 5: Ein Wechsel zurück in die GKV ist nicht möglich.</strong></p>
<p>Tatsache: Das stimmt nicht in jedem Fall. Allerdings ist ein häufiger Wechsel zwischen den Systemen nicht so einfach und auch nicht gewollt. Es soll so unterbunden werden, dass beispielsweise junge Menschen von den umfangreicheren Leistungen der PKV zu günstigeren Konditionen profitieren und später, wenn sie älter und meist kränker sind und höhere Kosten verursachen, die Solidargemeinschaft der GKV belasten. Ein Wechsel für Menschen ab 55 Jahren ist daher tatsächlich nahezu unmöglich.<br />
Sobald jedoch ein versicherungspflichtiges Einkommen erzielt wird, das unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (62.550 Euro für 2020) liegt, kann ein Beschäftigter in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Das neue Teilzeitbrückengesetz bietet dafür eine Möglichkeit. Durch das Arbeiten in Teilzeit für einen festgelegten Zeitraum kann das Einkommen so reduziert werden, dass das Gehalt unter diese Grenze fällt.</p>
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                                <pubDate>Tue, 21 May 2019 14:21:48 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/05/1554290238-arbeit-arzt-ausrustung_Pexels_1282308.jpg</imagePath>
                                
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                        <item>
                                <title><![CDATA[Welcher Schutz passt besser?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[GKV oder PKV?]]></subTitle>
                                
                                <newsId>66</newsId>
                                
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                                <teaser><![CDATA[<p>Wer bei der Krankenversicherung vor der Wahl steht, ob die gesetzlichen Variante ausreicht oder ob doch die Vorteile einer privaten Krankenversicherung überwiegen, hat einiges zu bedenken. Die Leistungen und die Höhe des Beitrages sind dabei nur zwei Kriterien.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>In Deutschland herrscht seit über zehn Jahren eine Krankenversicherungspflicht. Jeder Angestellte, der unter 5.212,50 brutto im Monat beziehungsweise 62.550 Euro im Jahr (für 2020) verdient, ist automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. In welcher Krankenkasse er Mitglied sein möchte, kann er sich allerdings selbst aussuchen. Und wer über dieser sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient, wer selbstständig oder als Freiberufler arbeitet oder im Beamtenstatus tätig ist, kann sich privat krankenversichern.</p>
<p>Wenn diese Wahlmöglichkeit besteht, ist es sinnvoll, sich vor einer Entscheidung über die verschiedenen Kriterien – allen voran Leistungsumfang und Höhe des Beitrags – bewusst zu werden. Aber auch andere Faktoren gilt es zu berücksichtigen.</p>
<p><strong>PKV ist leistungsstärker</strong></p>
<p>Die private Krankenversicherung (PKV) gilt gemeinhin als leistungsstärker. Ob eine schnellere Terminvergabe bei Fachärzten oder die freie Arzt- und Krankenhauswahl, das Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer in der Klinik, die Erstattung von Zahnersatz oder die besseren Heil- und Hilfsmittel – all das kann und muss bewertet und in einem Tarif dazu- oder abgewählt werden. Das gilt jedoch nur für die Tarife mit höheren Prämien. Im Basisschutz gleichen die Leistungen denjenigen der gesetzlichen Krankenversicherung.</p>
<p>Je umfangreicher die Leistungen und je älter der Versicherungsnehmer, desto höher die Prämie. Zudem muss berücksichtigt werden, dass die privaten Versicherer gleich eine Erhöhung der Kosten im Alter einkalkulieren und entsprechende Rückstellungen, die sogenannten Alterungsrückstellungen, bilden. Sie erhöhen den monatlichen Betrag, sorgen jedoch dafür, dass die Beiträge später weitgehend stabil bleiben oder zumindest nicht so stark ansteigen, wie sie es ohne diese Beträge tun würden.</p>
<p><strong>GKV bietet beitragsfreie Familienversicherung</strong></p>
<p>Dagegen besticht bei der gesetzlichen Krankenversicherung zum Beispiel die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartner und Kindern (bis 25 Jahre) mit einem geringen Einkommen. Hier gilt die Grenze des Minijobs von höchstens 455 Euro monatlich. Aufgrund des Solidarprinzips gibt es keine Unterschiede in der medizinischen Versorgung. Gleichzeitig fördert der Gesetzgeber mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz die Angebotsvielfalt der Krankenkassen. Durch die Höhe des Zusatzbeitrags, den jede Krankenkasse für sich festlegen kann, aber auch durch Präventionskurse oder andere Gesundheitsangebote, können die Kassen ihre Mitglieder an sich binden oder neue dazu gewinnen.</p>
<p>Der fixe Beitragssatz liegt derzeit bei 14,6 Prozent und bezieht sich auf ein Bruttoeinkommen von höchstens 4.687,50 Euro. Alles darüber wird nicht mehr zur Beitragsberechnung hinzugezählt. Damit beträgt der höchste monatliche Beitrag für einen Arbeitnehmer gut 684 Euro. Dazu kommt der eben erwähnte Zusatzbeitrag, der derzeit durchschnittlich 1,1 Prozent beträgt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernehmen jeweils die Hälfte der Beiträge.  In der privaten Krankenversicherung muss der Versicherungsnehmer allein dafür aufkommen. Ausnahme Beamte: sie erhalten eine Beihilfe.</p>
<p><strong>Wechsel zwischen den Systemen</strong></p>
<p>Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist grundsätzlich nicht so einfach und vor allem im Hinblick auf die gebildeten Alterungsrückstellungen auch nicht in jedem Fall angeraten. Gleiches gilt, wenn der Anbieter der PKV gewechselt werden soll. Auch in diesem Fall können nicht alle Rückstellungen für das Alter mitgenommen werden. Lediglich wenn ein Beschäftigter wieder unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze gerät, zum Beispiel weil er aufgrund des neuen Brückenteilzeitgesetzes eine Zeitlang weniger verdient, fällt er wieder unter die Versicherungspflicht.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Daher ist die Frage, ob nun jemand besser in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung aufgehoben ist, pauschal nicht zu beantworten. Das hängt zu sehr von den individuellen aktuellen Umständen, aber auch von den Plänen für die Zukunft ab. Zudem sind die finanzielle Situation und persönliche Ansprüche an die Krankenversicherung ausschlaggebend. Manch einer legt Wert auf einen Top-Rund-um-Schutz, den nur die private Krankenversicherung bieten kann. Ein anderer stockt die gesetzlichen Leistungen durch private Zusatzversicherung auf und ist damit vollkommen zufrieden.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 16 May 2019 14:20:17 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/05/1554290238-arbeit-arzt-ausrustung_Pexels_1282308.jpg</imagePath>
                                
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                        <item>
                                <title><![CDATA[Warum es in Deutschland zwei Kassensysteme gibt]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Private und gesetzliche Krankenversicherung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>67</newsId>
                                
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                                <teaser><![CDATA[<p>In puncto Krankenversicherung weist Deutschland eine spannende Besonderheit auf: Es gibt zwei Systeme – ein gesetzliches und ein privates. Doch warum ist das überhaupt so? Wo liegen die geschichtlichen Wurzeln? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Vor über 135 Jahren schlug die Geburtsstunde der gesetzlichen Krankenversicherung, wie wir sie heute kennen. Dem Reichskanzler Otto von Bismarck (1815–1898) verdanken die Deutschen damit nicht nur die Abschaffung der Kleinstaaterei und die Gründung eines vereinten Deutschen Reiches im Jahr 1870/71. Auch die Einführung der Sozialversicherung, der Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung, geht auf ihn zurück. 1883 verabschiedete der Reichstag das „Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter“. Damit wollte Bismarck nach eigenem Bekunden vor allem den stärker werdenden Sozialdemokraten, die sich für die Rechte der Arbeiter einsetzten, entgegentreten und den Wind aus den Segeln nehmen. Im Dezember 1884 wurde das Gesetz dann eingeführt.</p>
<p>Zunächst finanzierte sich die Absicherung zu einem Drittel aus den Beiträgen der Arbeitgeber, und zwei Drittel mussten die Arbeitnehmer beisteuern. Die Leistungen aus der Versicherung umfassten die ärztliche Behandlung sowie eventuelle Medikamente. Auch Krankengeld wurde bereits gezahlt. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen entwickelten sich. Etwa zehn Prozent der Bevölkerung waren damals pflichtversichert, so das Bundesgesundheitsministerium. Heute sind es 88 Prozent, was 73 Millionen Menschen entspricht.</p>
<p><strong>1717 entstand die erste Fabrikkasse</strong></p>
<p>Was kaum bekannt ist: Fast 170 Jahre vor Einführung der gesetzlichen Versicherung sorgten sich bereits die ersten Unternehmer um das Wohl ihrer Mitarbeiter. Schon 1717 wurde die erste Fabrikkasse in Deutschland im Blaufarbenwerk Pfannenstiel im sächsischen Aue gegründet. Vordergründig als Maßnahme, um die gut ausgebildeten Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden. Denn zu jener Zeit wechselten Arbeitnehmer häufig ihren Job, wenn der Lohn bei einem anderen Arbeitgeber höher war. So übernahmen die Unternehmer Arzt- und Medikamentenrechnungen, zahlten den Lohn im Krankheitsfall und sicherten Angehörige ab. Diese Bemühungen mündeten oftmals in den Betriebskrankenkassen, die sich damit weit vor der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung herausbildeten.</p>
<p>Im Jahr 1908 gab es laut Wikipedia 7718 Betriebskrankenkassen. Nur Mitarbeiter der jeweiligen Betriebe mit regelmäßig über 1000 Mitarbeitern konnten sich dort versichern. Wer diese Möglichkeit nicht hatte, wurde in den Allgemeinen Ortskrankenkassen versichert. Die Betriebskrankenkassen sind übrigens Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und als Körperschaften des öffentlichen Rechts konzipiert.</p>
<p>Auch die Gilden, Zünfte und Innungen der Händler und Handwerker sorgten sich in früheren Zeiten um ihre Mitglieder. Da sich diese Zusammenschlüsse schon im Mittelalter bildeten, reichen die Wurzeln der entsprechenden Innungskrankenkassen ebenfalls so weit zurück. Seit der Einführung der freien Krankenkassenwahl sind die Innungskrankenkassen von 150 im Jahr 1995 auf sechs im Jahr 2018 geschrumpft. Sie gehören, wie die Betriebskrankenkassen, zur gesetzlichen Krankenversicherung.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p><strong>Private Krankenversicherung von Fabrikarbeiter begründet</strong></p>
<p>Nicht ganz so weit zurück wie die Bildung der Betriebskassen, aber ebenfalls vor Gründung der gesetzlichen Krankenversicherung, liegt die Schaffung der privaten Krankenversicherung. Bereits im Jahr 1843 gründeten Arbeiter selbst für ihre Absicherung in Nürnberg einen Krankenunterstützungsverein für Tabakfabrikarbeiter. Maßgeblich für diesen Schritt verantwortlich war Georg Heine, selbst Fabrikarbeiter. Später wurde daraus der Krankenunterstützungsverein für Fabrikarbeiter und nach ein paar weiteren Jahren der Nürnberger allgemeine Kranken-Unterstützungsverein. Heute ist die damit älteste private Krankenversicherung unter dem Namen Universa bekannt.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 14 May 2019 14:18:45 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/05/1554290209-ani-kolleshi-684082-unsplash.jpg</imagePath>
                                
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                        <item>
                                <title><![CDATA[Welche Pflanzen zu welcher Zeit Heuschnupfen auslösen]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Pollenflug]]></subTitle>
                                
                                <newsId>65</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/pollenflug-welche-pflanzen-zu-welcher-zeit-heuschnupfen-ausloesen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Der Frühling ist für viele Menschen die schönste Zeit des Jahres. Nicht so jedoch für Pollen-Allergiker. Für sie ist der Frühling eine regelrechte Leidenszeit. Denn wenn es überall blüht und sprießt, spielt ihr Immunsystem verrückt. Warum das so ist und wie sich Betroffene schützen können, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Im Februar, manchmal bereits im Januar, beginnt er – und spätestens im April geht er dann richtig los: der Pollenflug. Für Allergiker eine harte Zeit – denn der Heuschnupfen zeigt sich. Beschwerden wie Kopfschmerzen, tränende und juckende Augen, laufende Nase, häufiges Niesen und manchmal sogar Asthmaanfälle werden von den kleinen, männlichen Keimzellen diverser Bäume, Kräuter und Gräser ausgelöst.</p>
<p>Den Anfang machen dabei die Erle und die Hasel, beide aus der Gattung der Birkengewächse. Besteht hier eine Allergie, reagiert der Betroffene sehr wahrscheinlich auch auf die ab April blühende Birke. Der Wonnemonat Mai bringt dann für Allergiker neben den Pollen der Bäume noch die der Gräser und Kräuter. Bis in den Herbst hinein besteht die Belastung.</p>
<p>Die Allergie aufgrund von Pollen ist eine Überreaktion des Immunsystems. Sobald die Blütenpollen auf die Schleimhäute in Nase, Mund und Augen gelangen, beginnt die Reizung und damit die Abwehrreaktion des Körpers. Insbesondere auf die aus den Pollen freigesetzten Substanzen, die Allergene, reagieren die Patienten. Treffen Allergene und Antikörper in den Atemwegen zusammen, können die bekannten Symptome ausgelöst werden. Je früher diese Pollenallergie behandelt wird, umso besser. Denn das Risiko durch diese Allergie an Asthma zu erkranken, lässt sich so reduzieren.</p>
<p><strong>Wie kann ein Betroffener die Belastung durch Pollen verringern?</strong></p>
<p>Experten raten dazu, sich täglich über die aktuelle Pollenbelastung zu informieren. Dafür stehen im Internet einige Angebot zur Verfügung, unter anderem vom <a href="https://www.dwd.de/DE/leistungen/gefahrenindizespollen/gefahrenindexpollen.html" target="_blank" rel="noopener">Deutschen Wetterdienst</a>. Zudem gibt es auch Apps, die über die aktuelle Pollenbelastung informieren. Die Stiftung Deutscher Polleninformationsdienst etwa bietet auf ihrer Homepage den Download einer App des  Österreichischen Pollenwarndienstes der Medizinischen Universität Wien an. In Zusammenarbeit mit lokalen und internationalen Institutionen stellt dieses Programm eine Pollenvorhersage der nächsten drei Tage für die jeweilige Region zur Verfügung.</p>
<p>Da die Belastung mit Pollen nicht nur mit den Monaten schwankt, sondern auch mit der Tageszeit, empfiehlt es sich in der Stadt, morgens die Wohnung zu lüften. Denn dort konzentrieren sich die Pollen eher abends. Auf dem Land dagegen sind morgens mehr Pollen unterwegs und ein Lüften daher eher abends ratsam. Besonders kritisch ist es bei warmem und trockenem Wetter. Nach einem Regenschauer dagegen sind die Pollen zunächst aus der Luft gespült, und der Betroffene kann freier durchatmen.</p>
<p>Wer einen Garten hat, sollte den Rasen möglichst kurz halten. Auch ein Pollengitter vor den Fenstern kann helfen, die Pollen draußen zu lassen. Auch wichtig: getragene Kleidung abends lieber nicht im Schlafzimmer ausziehen. Extra-Tipp: An den Küsten und im Hochgebirge ist die Luft meist kühler und weniger allergenbelastet. Daher sind Reisen dorthin für Allergiker empfehlenswert.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p><strong>Die Behandlung des Heuschnupfens</strong></p>
<p>Den Kontakt mit den Allergenen möglichst meiden, ist der erste Schritt zur Behandlung der Beschwerden einer Pollenallergie. Doch das lässt sich nicht jederzeit und überall durchhalten. Daher können die Symptome mit lokalen Antihistaminika oder Kortisongaben, beispielsweise in Form von Nasensprays oder als Augentropfen, gelindert werden. Es stehen aber auch Tabletten zur Verfügung, die auf den gesamten Körper wirken.</p>
<p>Eine längerfristige Therapie, die am Ende die Pollenallergie möglichst unter Kontrolle hält, ist eine Hyposensibilisierung. Dabei handelt es sich um eine allergenspezifische Immuntherapie, die – frühzeitig begonnen – sehr gute Heilungschancen verspricht. Drei bis fünf Jahre lang muss sich der Patient alle vier bis sechs Wochen das Allergen mit einer Spritze verabreichen lassen, auf das sein Immunsystem so heftig reagiert. Begonnen wird am besten im Winter, bevor die Pollensaison startet.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 10 May 2019 14:17:16 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554290066-people_Pixabay_2592247_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Die Betriebsrente als Errungenschaft der Arbeitnehmer]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Der Tag der Arbeit]]></subTitle>
                                
                                <newsId>64</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/der-tag-der-arbeit-die-betriebsrente-als-errungenschaft-der-arbeitnehmer/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Seit dem 19. Jahrhundert kämpfen Arbeiter für mehr Rechte – und haben in diesen über 100 Jahren viel erreicht. Neben bezahltem Urlaub und meist einer Fünf-Tage-Woche mit Acht-Stunden-Tagen gehört auch die Betriebsrente (betriebliche Altersversorgung) dazu. Und damit das Angebot des Unternehmens, einen Beitrag zur Altersversorgung seiner Mitarbeiter zu leisten.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Die anhaltende Forderung der Arbeiter im 19. Jahrhundert nach einem Acht-Stunden-Arbeitstag war der Auslöser für die Schaffung des Internationalen Tages der Arbeit am 1. Mai. Angefangen hatte alles in den Vereinigten Staaten von Amerika, wo es in den 1880er Jahren zum Aufruf von Massenstreiks gekommen war. Auf den 1. Mai fielen die Proteste laut Wikipedia deshalb, weil es sich dabei traditionell um den sogenannten moving-day handelte, also um ein Datum, an dem häufig ein Wechsel von Beruf und Arbeitsort stattfand. In Deutschland rief laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund die Arbeiterbewegung erstmals zum 1. Mai 1890 dazu auf, sich an dem internationalen Kampf um den Acht-Stunden-Tag zu beteiligen.</p>
<p>Seither steht dieses Datum für den Kampf der Arbeiterklasse für bessere Arbeitsbedingungen. Zu den Errungenschaften der Gewerkschaftsarbeit zählen bis heute beispielsweise der Acht-Stunden-Tag und die Fünf-Tage-Arbeitswoche, gute Löhne, der bezahlte Urlaub und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Darüber hinaus bieten die Arbeitgeber heutzutage viele weitere Leistungen an, um Mitarbeiter zu gewinnen oder zu halten.</p>
<p><strong>Wer hat einen Anspruch auf die Betriebsrente?</strong></p>
<p>Die betriebliche Altersversorgung (bAV)  als Entgeltumwandlung ist eines dieser weiteren Angebote, auf die Arbeitnehmer seit 2002 sogar einen gesetzlichen Anspruch haben. Jeder Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit, geringfügig Beschäftigte und Auszubildende, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, können einen Teil ihres Einkommens für eine betriebliche Altersversorgung einsetzen.</p>
<p>Dabei gibt es neben der Variante, in der der Arbeitnehmer komplett die Beiträge übernimmt, zwei weitere Möglichkeiten. Der Arbeitgeber kann allein die Beiträge des Vertrages bedienen oder er leistet einen gewissen Anteil und der Arbeitnehmer übernimmt den anderen Teil der Beiträge.</p>
<p><strong>Welche Formen der Betriebsrente gibt es?</strong></p>
<p>Fünf sogenannte Durchführungswege gibt es grundsätzlich: Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds und Pensionszusage. Welche Form in dem jeweiligen Unternehmen angeboten wird, bestimmt jedoch der Arbeitgeber. Verträge der Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds können unter bestimmten Voraussetzungen bei einem Wechsel der Arbeitsstelle jedoch meist mitgenommen werden. Ist das nicht möglich, kann der Vertrag ruhend gestellt oder privat weitergeführt werden.</p>
<p>Nutzt der Arbeitnehmer nun die bAV und schließt einen Vertrag ab, kann er von einer staatlichen Förderung in der Form profitieren, dass auf den Teil, den er als Beitrag in den Vertrag einzahlt, weder Steuern noch Sozialversicherung erhoben werden. Der steuerfreie Höchstbetrag für 2019 beträgt 536 Euro pro Monat beziehungsweise 6.432 Euro im Jahr. Für die Sozialversicherung liegt der Höchstbetrag bei monatlich 268 Euro und jährlich bei 3.216 Euro.</p>
<p><strong>Wird die bAV also nicht versteuert?</strong></p>
<p>Bei einer bAV wird eine Besteuerung erst in der Bezugsphase vorgenommen. Denn die ausgezahlte Rente wird nachgelagert, also im Ruhestand, der Steuer unterzogen. Nach dem Erwerbsleben ist der persönliche Steuersatz meist deutlich niedriger und daher fällt auch der steuerliche Anteil geringer aus. Das ist ein großer Vorteil der betrieblichen Altersversorgung. Allerdings weisen Verbraucherschützer darauf hin, dass dieser Punkt nicht allein für eine Entscheidung für diese Vorsorge ausschlaggebend sein sollte. Wichtiger sei, dass der Vertrag zu den eigenen Zielen und Präferenzen passt. Verbraucherschützer raten hier Arbeitnehmern, keine übereilten Entscheidungen zu treffen, sondern sich umfassend und unabhängig zu informieren und beraten zu lassen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Gemeinhin als Nachteil einer Betriebsrente gilt zum Beispiel, dass die Rente daraus voll der Sozialversicherungspflicht untersteht. Der Arbeitnehmer muss also in der Bezugszeit sowohl seinen Anteil leisten, als auch den Anteil, den während der Beschäftigung der Arbeitgeber übernommen hat. Seit 1. Januar 2019 gibt es in dem Punkt eine gesetzliche Änderung. Der Arbeitgeber muss einen pauschalen Arbeitgeberzuschuss zur bAV in Höhe von 15 Prozent (ersparte SV-Beiträge) leisten.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 25 Apr 2019 14:14:44 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/04/1554290866-workplace_Pixabay-1245776_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Eine sinnvolle Absicherung für Selbstständige]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Krankentagegeld]]></subTitle>
                                
                                <newsId>63</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/krankentagegeld-eine-sinnvolle-absicherung-fuer-selbststaendige/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit verringert sich das Einkommen. Bei Angestellten in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Ende der Lohnfortzahlung und bei privat krankenversicherten Selbstständigen sofort. Die Krankentagegeldversicherung springt in diesen Fällen nach sechs Wochen ein.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Für Selbstständige sind die Risiken im Arbeitsleben etwas höher als bei Angestellten. Das zeigt sich unter anderem im Krankheitsfall. Wird etwa ein Künstler, Publizist, Arzt oder Zahnarzt krank, bekommt er keine Entgeltfortzahlung, wie sie Arbeitnehmer in den ersten sechs Wochen der Krankheit erhalten. Er muss in dieser Zeit auf seine Ersparnisse zurückgreifen.</p>
<p>Nach sechs Woche tritt bei Angestellten die Krankenkasse ein und zahlt ein Krankengeld. Die Höhe dieses kalendertäglich berechneten Krankengeldes ist einkommensabhängig. Üblich sind 70 Prozent des Bruttogehalts, höchstens jedoch 90 Prozent vom Nettoeinkommen. Einmalzahlungen, wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, werden dabei berücksichtigt.</p>
<p>Unternehmer dagegen haben keinen Anspruch auf dieses Krankengeld. Sind sie krank, fällt ihr Einkommen weg. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger an, kann das schnell existenzbedrohend werden. Insbesondere da die Fixkosten weiterhin anfallen und dem kein Einkommen gegenübersteht. Um dem vorzubeugen, können sie eine Krankentagegeldversicherung bei einem privaten Versicherer abschließen. In der Regel nach sechs Wochen bekommen sie dann den versicherten Betrag ausgezahlt.</p>
<p><strong>Lohnt sich das?</strong></p>
<p>Das kommt darauf an. Zum einen, ob der Interessent angestellt oder selbstständig arbeitet, und ob er privat oder gesetzlich krankenversichert ist. Wenn der Selbstständige mit einer privaten Krankenversicherung nicht über ausreichend Ersparnisse verfügt, um im Ernstfall auch länger als sechs Wochen ohne Einkommen zu überbrücken, lautet die Antwort auf diese Frage ja.</p>
<p>Der freiwillig gesetzlich krankenversicherte Selbstständige kann mit seiner Krankenkasse vereinbaren, ob er Krankengeld beziehen möchte. Entscheidet er sich dagegen, zahlt er beispielsweise bei der Techniker Krankenkasse 14,7 Prozent von Gewinn. Hier ist der Zusatzbeitrag in Höhe von 0,7 Prozent bereits enthalten. Mit der Absicherung für Krankengeld liegt der monatliche Beitrag bei der TK bei 15,3 Prozent.</p>
<p>Doch auch für besserverdienende Angestellte kann eine private Krankentagegeldversicherung durchaus eine Überlegung wert sein. Denn unabhängig von der Höhe des Verdienstes fallen in der gesetzlichen Krankenversicherung mindestens zehn Prozent des Gehalts nach sechs Wochen weg. Liegt der monatliche Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze der GKV von 4.537,50 Euro wird die Lücke zwischen Einkommen und Krankengeld immer größer und eine zusätzliche Absicherung sinnvoller. Außer, der Arbeitgeber stockt den fehlenden Betrag auf. Dann ist eine eigene private Vorsorge nicht notwendig.</p>
<p>Ist der Arbeitnehmer privat versichert, springt nach sechs Wochen keine Krankenkasse mit dem Krankengeld ein. Stattdessen ist es ratsam, diese Absicherung gleich mit dem PKV-Tarif beim Versicherer abzuschließen. Allerdings kann die Krankentagegeldversicherung auch von einem anderen Anbieter genutzt werden.</p>
<p>Beamte können auf eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung verzichten. Ihr Dienstherr zahlt im Falle einer Krankheit die Bezüge zeitlich unbegrenzt weiter.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p><strong>Unterschiedliche Begriffe</strong></p>
<p>Oftmals herrscht bei Selbstständigen und Angestellten Unkenntnis darüber, welche Unterschiede sich hinter den Begriffen Krankengeld, Krankentagegeld oder Krankenhaustagegeld verbergen.</p>
<p>Krankengeld und Krankentagegeld gleichen einen Verdienstausfall im Krankheitsfall aus. Im Unterschied zum Krankengeld jedoch, das nur Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung bei einer Krankheit erhalten, die länger als sechs Wochen andauert, muss jeder selbst über einen privaten Versicherer eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Diese springt ein, sobald die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, oder im Fall von Selbstständigen in der Regel ebenfalls nach sechs Wochen, ausläuft. Der Arzt muss eine Bestätigung über die Arbeitsunfähigkeit ausstellen und diese muss dem Versicherer vorgelegt werden.</p>
<p>Das Krankenhaustagegeld dagegen leistet je nach Tarif mit unterschiedlichen Erstattungen für die Unterbringung im Krankenhaus.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 25 Apr 2019 14:11:59 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/06/1554289683-doctor-650534_1920_pixabay.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wie Sie die typischen Anzeichen eines Hirnschlags erkennen]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Schlaganfall]]></subTitle>
                                
                                <newsId>62</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/schlaganfall-wie-sie-die-typischen-anzeichen-eines-hirnschlags-erkennen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Ein Schlaganfall, oder auch Hirninfarkt, lässt sich nicht immer verhindern. Vor allem je älter ein Mensch wird, desto höher ist das Risiko. Die häufigsten Symptome eines Schlaganfalls sind Sehstörungen, Sprachprobleme, Lähmungen, Schwindel sowie sehr starke Kopfschmerzen.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>In den meisten Fällen verläuft der Schlaganfall ganz plötzlich, mit typischen Symptomen. Doch auch kleinere Anzeichen, die zunächst nicht weiter besorgniserregend erscheinen, können sich als Vorboten eines Schlaganfalls mit erheblichen Folgen entpuppen. Dabei handelt es sich um die sogenannte transitorische ischämische Attacke (TIA), bei der die Anzeichen nach ein paar Minuten oft vollständig abklingen. Wichtig ist in jedem Fall, dass unverzüglich Hilfe gerufen wird. Bei einem Schlaganfall zählt jede Sekunde, um die Schäden im Gehirn so gering wie möglich zu halten. In vielen Kliniken gibt es eigene Stationen, die sogenannten Stroke Units, die auf die spezielle Pflege und Betreuung von Schlaganfall-Patienten spezialisiert sind.</p>
<p><strong>Wichtige Alarmzeichen, die auf einen Schlaganfall hindeuten</strong> <strong>können</strong></p>
<p>Die <strong><a href="https://www.schlaganfall-hilfe.de/de/start/" target="_blank" rel="noopener">Deutsche Schlaganfall-Hilfe</a></strong> hat die häufigsten Krankheitsanzeichen beim Schlaganfall zusammengetragen. Dazu gehört demnach zum Beispiel die Sehstörung. Dabei tritt plötzlich eine Einschränkung des Gesichtsfeldes ein. Damit werden Dinge oder Personen nicht mehr gesehen und der Betroffene kann stürzen. Auch das räumliche Sehen kann in Mitleidenschaft gezogen werden. Oder der Betroffene sieht Doppelbilder und beim Greifen nach einem Gegenstand, greift er daneben.</p>
<p>Eine Lähmung oder ein Taubheitsgefühl auf einer Seite können ebenfalls auf einen Schlaganfall hindeuten. Betroffene beschreiben auch ein gestörtes Berührungsempfinden, wie bei einem eingeschlafenen Fuß. Gesicht, Arm und Hand sind oft stärker betroffen. Typisch ist ein herunterhängender Mundwinkel.</p>
<p>Ein weiteres Anzeichen kann die Sprachstörung sein. In leichteren Fällen beschreibt die Deutsche Schlaganfall-Hilfe eine stockende, abgehackte Sprache. Aber auch das Verdrehen von Silben oder Verwenden von falschen Buchhalten ist möglich. Die Sprache kann verwaschen oder lallend sein und der Erkrankte spricht im Telegrammstil. Selten ist ein kompletter Ausfall des Sprechvermögens. Manchmal versteht der Schlaganfallpatient allerdings auch nicht mehr, was ihm gesagt wird.</p>
<p>Blitzartig auftretender Schwindel mit einem unsicheren Gang kann ein weiteres Symptom eines Schlaganfalls sein. Dabei geben Betroffene unterschiedliche Empfindungen an. Manche fühlen einen Drehschwindel, wie beim Karussel fahren, andere einen Schwankschwindel, wie auf einem Schiff und wieder andere haben das Gefühl, mit einem Fahrstuhl in die Tiefe zu rasen. Extreme Kopfschmerzen, die vorher so noch nicht aufgetreten sind, verbunden mit Übelkeit und Erbrechen können einen weiteren Hinweis auf einen Schlaganfall liefern.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Besteht eine Unsicherheit, ob ein Schlaganfall vorliegt, empfehlen Experten, sicherheitshalber immer den Notruf zu wählen. Der ist europaweit unter Telefon 112 erreichbar. Zudem gibt es einen einfachen Test, mit dem der Verdacht auf einen Schlaganfall geprüft werden kann. Das ist der sogenannte FAST-Test (<strong>F</strong>ace, <strong>A</strong>rms, <strong>S</strong>peech, <strong>T</strong>ime), der aus dem englischsprachigen Raum stammt.</p>
<p><strong>Face (Gesicht)</strong> – die betroffene Person kann nicht mehr richtig lächeln, weil ein Mundwinkel heranhängt.</p>
<p><strong>Arms (Arme)</strong> – der Betroffene kann nicht mehr beide Arme nach vorne strecken und dabei die Handoberflächen nach oben drehen.</p>
<p><strong>Speech (Sprache)</strong> – der Schlaganfallpatient kann keinen einfachen Satz mehr nachsprechen.</p>
<p><strong>Time (Zeit)</strong> – jetzt kommt es auf jede Sekunde an, und es sollte sofort ein Arzt gerufen werden.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 23 Apr 2019 14:10:15 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1555511737-ambulance_pixabay_970037_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Dem gefürchteten Schlaganfall möglichst vorbeugen]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Tipps]]></subTitle>
                                
                                <newsId>61</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/tipps-dem-gefuerchteten-schlaganfall-moeglichst-vorbeugen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Ein Schlaganfall entsteht aus vielerlei Ursachen. Erbliche oder altersbedingte Faktoren gehören dazu. Doch vor allem eine ungesunde Lebensweise erhöht das Risiko, einen Schlaganfall zu erleiden. Was jeder selbst dagegen tun kann, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Der Schlaganfall zählt weltweit zu den häufigsten Todesursachen. Zwar ist die Sterblichkeit seit Anfang der 1990-er Jahre zurückgegangen, doch noch immer sterben einer Studie zufolge rund 30 Prozent der Schlaganfallpatienten innerhalb eines Jahres nach dem Ereignis. Zudem ist er weitaus gefürchteter als beispielsweise der Herzinfarkt, weil er die weitreichendsten sozialmedizinischen Folgen hat. Oft bleiben neurologische Folgen, die sich beispielsweise in Lähmungen, Sprachstörungen, kognitiven Beeinträchtigen und Depressionen äußern. Sie beeinträchtigen den Alltag der Betroffenen und bilden eine der Hauptursachen für Pflegebedürftigkeit bei Erwachsenen.</p>
<p>Hierzulande ist er sogar die bei weitem häufigste Ursache dauerhafter Pflegebedürftigkeit, wie Peter Ringleb von der Neurologischen Klinik der Ruprecht Karls-Universität in Heidelberg in einem Beitrag für die Herzstiftung schreibt. Jedes Jahr ereignen sich demnach etwa 150.000 Schlaganfälle. Durch den medizinischen Fortschritt sei es allerdings auch gelungen, den Schlaganfall wirksam zu behandeln – jedoch nur, wenn er schnell erkannt und behandelt wird.<strong> </strong></p>
<p><strong>Doch was genau ist ein Schlaganfall?</strong></p>
<p>Der Schlaganfall wird oft auch Hirninfarkt genannt, weil in den meisten Fällen, ähnlich wie bei einem Herzinfarkt ein Blutgefäß verstopft. Damit sind die Blutversorgung und so der Sauerstofftransport ins Gehirn unterbrochen. Grund dafür ist insbesondere die sogenannte Arterienverkalkung (Arteriosklerose). Dabei bilden sich über Jahre Ablagerungen aus zum Beispiel Cholesterin in den Gefäßen und verengen sie. Irgendwann sind sie dann so schmal, dass sie durch Blutplättchen verstopft werden können.</p>
<p>Ein weiterer Auslöser für einen Schlaganfall kann ein geplatztes Blutgefäß sein. Dem Druck, mit dem das Blut durch die Gefäße fließt, kann nicht mehr standgehalten werden.  Auch hier sind die Gefäße durch Arterienverkalkung meist vorgeschädigt.</p>
<p><strong>Was jeder selbst zur Vorbeugung tun kann</strong></p>
<p>Der Schlaganfall gehört somit zu denjenigen Krankheiten, denen durch eine gesunde Lebensweise vorgebeugt werden kann. Übergewicht zählt dabei zu einer der Risikofaktoren und sollte abgebaut werden. Eine gesunde Ernährung, insbesondere dem maßvollen Umgang mit Fett und Zucker sowie regelmäßig Obst und Gemüse, hilft dabei und hält so die Gefäße fit. Zudem können Diabetes und Übergewicht, als Risikofaktoren eines Schlaganfalls, vermieden oder reduziert werden. Viel Trinken, bevorzugt Wasser oder andere ungesüßte Getränke, gehört ebenso dazu. Vor allem im Alter nimmt das Durstgefühl oft ab. Doch Trinken ist für den gesamten Körper wichtig. Mit einer gesunden Ernährung ist bereits ein wichtiger Schritt getan, der Arterienverkalkung vorzubeugen.</p>
<p>In dem Zusammenhang können auch gleich die regelmäßige Bewegung und sportliche Betätigung genannt werden. Denn dabei gilt gleichfalls, dass Übergewicht und vor allem Adipositas als Risikofaktoren eingedämmt werden, wenn Bewegung in den Alltag eingebaut wird. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt, sich mindestens 30 Minuten täglich an mindestens fünf Tagen in der Woche zu bewegen. Bereits ein strammer Spaziergang hilft, die Gefäße elastisch zu halten. Bei Sport sind Ausdauersportarten wie Laufen, Radfahren und Schwimmen besonders empfehlenswert. Doch bei allem steht der Spaß im Vordergrund.</p>
<p><strong>Auf Nikotin und Alkohol möglichst verzichten</strong></p>
<p>Unabdingbar zur Vorbeugung eines Schlaganfalls ist der Verzicht auf die Zigarette, also auf Nikotin, und der geringe oder gar kein Konsum von Alkohol. Denn laut WHO verursacht Alkohol unter anderem Bluthochdruck, und der wiederum begünstigt einen Schlaganfall. Um das 3- bis 5-fache ist das Risiko laut dem Neurologen Peter Ringleb bei einem nicht gut eingestellten Bluthochdruck höher. Rauchen wirkt sich auf das Risiko für einen Schlaganfall demnach um das 1,2- bis 2,5-fache aus, Alkoholmissbrauch um das 1- bis 3-fache und Bewegungsmangel um das 2,7-fache. Grundsätzlich gilt, dass nicht nur ein hoher Blutdruck sondern gleichermaßen Diabetes oder andere Grunderkrankungen behandelt werden sollten, um das Risiko für einen Schlaganfall zu minimieren.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Auch anhaltender Stress, ob im Job oder privat, kann einen Schlaganfall begünstigen. Der Blutdruck und der Cholesterinspiegel können dadurch erhöht werden und das wiederum beeinflusst die Arteriosklerose. Zudem nutzen gestresste Menschen eher Nikotin oder Alkohol, um sich vermeintlich zu beruhigen. Besser sind hier aktive Zeiten zur Entspannung, etwa durch Ruhepausen und das Anwenden von Entspannungstechniken, um Stress abzubauen und den Umgang damit zu verbessern. Zudem empfehlen Experten permanente Störreize, wie Radio oder Fernsehen im Hintergrund zuhause oder am Arbeitsplatz zu reduzieren.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 17 Apr 2019 14:08:43 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554290066-people_Pixabay_2592247_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wenn eine Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Pflegeversicherung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>60</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/pflegeversicherung-wenn-eine-pflege-zu-hause-nicht-mehr-moeglich-ist/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Im Pflegegrad 1 ist der Wunsch der Pflegebedürftigen zu Hause gepflegt zu werden, verständlich und meist umsetzbar. Doch je stärker die Einschränkungen und damit verbunden ein höherer Pflegeaufwand, desto mehr stellt sich die Frage, ob eine stationäre Pflege nicht besser wäre.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Rund drei Viertel aller Pflegebedürftigen wurden 2017 in den eigenen vier Wänden versorgt. Das sind rund 2,6 Millionen Menschen. Denn laut Statistischem Bundesamt waren im Jahr 2017 etwa 3,4 Millionen Deutsche auf Pflege angewiesen. 81 Prozent davon waren 65 Jahre und älter, 35 Prozent waren mindestens 85 Jahre. Die Mehrheit der Pflegebedürftigen, nämlich 63 Prozent, war weiblich.</p>
<p>Die Pflegebedürftigen und aus finanziellen Gründen oft auch deren Angehörigen wünschen sich, so lange es geht, eine Betreuung zu Hause. Über die Hälfte (56 Prozent) der im Jahr 2017 ambulant versorgten Menschen lebten mit Pflegegrad 1, der geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten bedeutet, und Pflegegrad 2, in dem bereits erhebliche Beeinträchtigungen vorliegen. Das zeigen die Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Über ein Viertel (28 Prozent) der zu Hause betreuten Pflegebedürftigen sind bereits schwer beeinträchtigt und haben den Pflegegrad 3. Selbst mit Pflegegrad 4 ist es noch mehr als jeder Zehnte (11 Prozent), der sich von Angehörigen betreuen lässt.</p>
<p><strong>Unterstützung für die Pflegenden</strong></p>
<p>Das Bundesgesundheitsministerium hat diverse Möglichkeiten zusammengestellt, um die Pflegenden zu unterstützen und auch zu entlasten. Es gibt viele Studien, die belegen, wie hoch die körperliche und psychische Belastung von Menschen ist, die jemanden pflegen. Auch Gewalt gegen die Pflegebedürftigen soll aufgrund der Dauerbelastung einer nahezu Rund-um-die Uhr-Betreuung eher zuhause festzustellen sein als in Pflegeheimen.</p>
<p>Zudem schätzen diejenigen, die sich dafür entscheiden, einen Angehörigen daheim zu pflegen, die mögliche Dauer der Pflegezeit nicht selten falsch ein. Viele gehen von drei oder vier Jahren aus, die irgendwie überstanden werden. Doch es können schnell zehn oder 20 Jahre vergehen. Und je nach Krankheit und Schwere der Erkrankung, insbesondere bei Demenz, ist die emotionale Belastung sehr hoch, wenn der Vater oder die Mutter, die eigenen Kinder nicht mehr erkennen.</p>
<p>Manch einer entscheidet an diesem Punkt, dass die Betreuung zuhause einfach nicht mehr gewährleistet werden kann. Für andere tritt diese Situation ein, wenn der Pflegebedürftige ins Krankenhaus kommt und sich der Zustand sehr verschlechtert.</p>
<p>Der Gesetzgeber hat in jedem Bundesland viele sogenannte Pflegestützpunkte geschaffen, die eine erste Anlaufstelle für eine Beratung zum Thema sind. Im Krankenhaus kann beispielsweise auch der dortige Sozialdienst erste Informationen geben.</p>
<p>Wird nun ernsthaft erwogen, dass die Pflege künftig stationär erfolgen soll, ist insbesondere der finanzielle Aspekt zu klären. Im Durchschnitt kostet ein Pflegeplatz in Deutschland etwa 3.000 Euro. Der Eigenanteil beträgt nach einer Erhebung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) durchschnittlich 1.830 Euro monatlich (Stand 1. Januar 2019). Allerdings gibt es starke regionale Unterschiede. Während der Eigenanteil beispielsweise in Sachsen-Anhalt mit 1.218 Euro jeden Monat am niedrigsten ist, ist er in Nordrhein-Westfalen mit 2.252 Euro am höchsten.</p>
<p><strong>Kosten eines Pflegeheims</strong></p>
<p>Dabei setzen sich die Kosten, die der Pflegebedürftige selbst zu übernehmen hat, folgendermaßen zusammen:</p>
<ul>
<li>Die Pflegekosten, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung je nach Pflegegrad übernommen werden. Im Pflegegrad 1 sind es aktuell 125 Euro, im Pflegegrad 2.770 Euro, im Pflegegrad 3 dann 1.262 Euro, im Pflegegrad 4 bereits 1.775 Euro und im Pflegegrad 5 liegt der Anteil durch die Pflegeversicherung bei 2.005 Euro monatlich.</li>
<li>Der Betrag, den der Pflegebedürftige für Unterkunft und Verpflegung auch in der häuslichen Pflege übernehmen muss.</li>
<li>Hier geht es um die Investitionskosten, die beispielsweise für Umbau-, Ausbau- oder Modernisierung und Instandhaltung anfallen.</li>
<li>Weitere Kosten können durch eine Ausbildungsumlage entstehen, die je nach Heim und Bundesland auf den Heimbewohner umgelegt werden können.</li>
<li>Über die üblichen Kosten hinaus können Zusatzleistungen im Heim angeboten und genutzt werden. Diese Angebote müssen dann separat bezahlt werden.</li>
</ul>
<p>Kann sich ein Pflegebedürftiger den stationären Aufenthalt nicht leisten, weil die Leistungen der Pflegeversicherung, das Einkommen und das Vermögen nicht ausreichen, können die Heimbewohner beim Sozialamt entsprechende Unterstützung beantragen. Allerdings prüft das Amt, ob die Angehörigen über die notwendigen Mittel verfügen, die Differenz zwischen dem Einkommen des Pflegebedürftigen und den Ausgaben zu übernehmen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Welches Heim es dann werden soll, hängt unter anderem von den finanziellen Möglichkeiten ab. Über den Pflegelotsen, einem bundesweiten, unabhängigen und kostenlosen Informationsportal des vdek, können Angehörigen eine geeignete Pflegeeinrichtung suchen. Um eine Entscheidung zu erleichtern, empfiehlt es sich, ein paar Heime auszusuchen und persönlich zu besuchen. Gespräche mit Bewohnern und dem Personal geben dann einen Einblick, ob die Einrichtung zu den Bedürfnissen passt.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 15 Apr 2019 14:07:03 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/04/1554290122-care_Pixabay_3031259_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Kosten für soziale Sicherung werden drastisch steigen]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Neue Bertelsmann-Studie]]></subTitle>
                                
                                <newsId>59</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/neue-bertelsmann-studie-kosten-fuer-soziale-sicherung-werden-drastisch-steigen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Es ist eine besorgniserregende Entwicklung: Die Überalterung der deutschen Gesellschaft lässt die Kosten für die soziale Sicherung in den nächsten 20 Jahren regelrecht explodieren. Zu dieser Einschätzung kommt eine Studie der Uni Bochum im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Besonders die jüngere Generation wird immer stärkere Lasten zu schultern haben.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>2010 Geborene werden demnach während ihres Erwerbslebens durchschnittlich rund 171.000 Euro mehr Sozialbeiträge zahlen müssen, um das heutige Leistungsniveau zu halten. Eine „generationsgerechte Lösung“ könnte im Ausbau der Privaten Pflegeversicherung liegen.</p>
<p><strong>Immer höhere Sozialbeiträge für jüngere Menschen</strong></p>
<p>Die Ausgangslage ist klar. Die Alterung unserer Gesellschaft schreitet trotz höherer Zuwanderungs- und Geburtenraten weiter voran und entwickelt sich zu einer gewaltigen Herausforderung für unsere sozialen Sicherungssysteme. Laut der Bertelsmann-Studie werden die Kosten für die soziale Sicherung von derzeit 890 Milliarden Euro jährlich bis 2045 auf etwa 1,6 Billionen Euro steigen. Die Folge ist eine immer stärkere Belastung der jüngeren Generation. Demnach werden die durchschnittlichen Sozialbeiträge eines Erwerbslebens von rund 570.000 Euro (Jahrgang 1970) auf 741.000 Euro (Jahrgang 2010) steigen – also um gut 171.000 Euro. Entsprechend werden die durchschnittlichen Beitragssätze der Sozialversicherungen von aktuell knapp 40 Prozent auf über 50 Prozent steigen. „Wenn wir aus so stark steigenden Sozialbeiträgen keine Konsequenzen ziehen, droht uns ein massiver Verteilungskonflikt zwischen Jung und Alt“, warnt Martina Lizarazo López, Demografie-Expertin der Bertelsmann Stiftung.</p>
<p><strong>Private Pflegeversicherung für mehr Generationengerechtigkeit</strong></p>
<p>Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) fordert vor diesem Hintergrund einen Ausbau der privaten Pflegeversicherung. Nur so könne der prognostizierte Anstieg der Sozialbeiträge für zukünftige Generationen gedämpft werden. „Mehr Generationengerechtigkeit kann letztlich nur durch Maßnahmen erreicht werden, die die zukünftigen Beitragsanstiege in die Gegenwart verlagern und bereits die heutigen Generationen stärker zur Finanzierung der zukünftigen Pflegeausgaben heranziehen“, sagt Verbands-Direktor Volker Leienbach. Konkret: Alle privat Pflegeversicherten sollten Leienbach zufolge für ihre zukünftigen Pflegekosten eine nachhaltige Kapitalvorsorge bilden, „die sich in den letzten zehn Jahren von 17 Milliarden auf über 34 Milliarden Euro mehr als verdoppelt hat“.</p>
<p>Die Bertelsmann-Studie zeige deutlich, dass eine Ausweitung der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung der falsche Weg seien und zukünftigen Generation nur eine untragbare Last aufbürdeten. „Die PKV steht für den Ausbau der kapitalgedeckten Säule bereit, und zwar in der Pflegeversicherung ebenso wie in der Krankenversicherung“, so Leienbach.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p><strong>Demografie-Expertin fordert „Maßnahmen-Mix“</strong></p>
<p>Demografie-Expertin López plädiert darüber hinaus für einen „abgestimmten Maßnahmen-Mix“, um die Kosten für die soziale Sicherung in den Griff zu bekommen. „Wenn es uns gelingt, einen moderaten Anstieg von Geburten und Zuwanderung mit einem höheren Beschäftigungsniveau zu kombinieren, lassen sich sowohl kurz- als auch langfristig positive Effekte für die Sozialfinanzen erzielen“, glaubt sie. „Mögliche Instrumente sind eine schnellere Erwerbsintegration von Zuwanderern, ein Anstieg der Erwerbstätigkeit und des Arbeitsvolumens bei Frauen und Migranten sowie eine Erhöhung der Regelaltersgrenze, die sich an der steigenden Lebenserwartung orientiert.“ Gefordert seien deshalb unterschiedliche Politikfelder wie etwa Bildungs-, Sozial- und Arbeitsmarktpolitik. Höhere Geburten- und Zuwanderungszahlen allein könnten den Alterungsprozess der Gesellschaft kaum beeinflussen. Nur das Drehen verschiedener Stellschrauben führe zu positiven Effekten. Der Anstieg der Sozialausgaben könne so im günstigsten Fall um 3 bis 5 Prozentpunkte gesenkt werden.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 10 Apr 2019 14:05:30 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/04/1554813527-jesper-aggergaard-495757-unsplash.jpg</imagePath>
                                
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                                                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wie es geht und für wen sie sich lohnt]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Rürup-Rente]]></subTitle>
                                
                                <newsId>58</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/ruerup-rente-wie-es-geht-und-fuer-wen-sie-sich-lohnt/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Als staatlich geförderte Vorsorge insbesondere für Selbstständige und Freiberufler gedacht, wurde die Rürup-Rente 2005 eingeführt. Welche Vorteile sie für Selbstständige und Freiberufler, aber auch für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Beamte bietet, zeigt Ihnen die Infografik.</p>
]]></teaser>
                                
                                
                                <pubDate>Mon, 08 Apr 2019 14:04:06 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/06/1560334428-fridays-for-future-pixabay_4161573_1920.jpg</imagePath>
                                
                                
                                                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Richtig versichert gegen Unwetter und Naturgefahren]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Wohngebäude und Elementar]]></subTitle>
                                
                                <newsId>57</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/wohngebaeude-und-elementar-richtig-versichert-gegen-unwetter-und-naturgefahren/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Die Bilder in den Medien von zerstörten Ortschaften nach Unwettern nehmen zu – denn die heftigen Naturereignisse häufen sich. Was geschieht, wenn das eigene Haus nach einem Sturm durch ein abgedecktes Dach oder einen umgestürzten Baum betroffen ist? Wann die Wohngebäudeversicherung einspringt, und wann eine Elementarversicherung her muss, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Ende Mai vergangenen Jahres entlud sich in Rheinland-Pfalz eine Gewitterzelle in einem Maße, das keiner vorhersah. Die Folgen waren verheerend. Innerhalb von zwei Stunden fielen bis zu 150 Liter Regen pro Quadratmeter. Diese Wassermassen zusammen mit der bereits von früheren Niederschlägen aufgeweichten Erde konnten nicht mehr in den Ufern gehalten werden. So verwandelte sich das beschauliche Flüsschen Fischbach im gleichnamigen Ort im Landkreis Birkenfeld in ein reißendes Gewässer. Eine Flutwelle schob sich durch das Dorf und riss geparkte Autos mit sich, überflutete Keller und Wohnräume und brachte viele Menschen in ernsthafte Gefahr. Katastrophenalarm wurde ausgelöst. Glücklicherweise wurde niemand verletzt. Doch der Sachschaden ging in die Millionen.<br />
Viele Häuser waren so stark beschädigt, dass sie einsturzgefährdet waren. Hinzu kommt der der Verlust der persönlichen Gegenstände, die eher einen emotionalen als einen materiellen Wert haben. Die Schäden am Haus deckt üblicherweise eine Wohngebäudeversicherung ab. Diejenigen im Haus werden von der Hausratversicherung reguliert. Doch die Betroffenen müssten bei der Wohngebäudeversicherung den Schutz vor Elementarschäden eingeschlossen haben. Denn dieses Unwetter hatte das Maß einer Naturgefahr angenommen, die nicht mehr über die übliche Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist.</p>
<p><strong>Wann gilt ein Unwetter als Unwetter für eine Versicherungsleistung?</strong></p>
<p>Ein Sturm beispielsweise, der Bäume entwurzelt oder Dächer abgedeckt hat, muss die Schadenursache sein und mindestens die Windstärke acht und damit 62 bis 74 Stundenkilometer Windgeschwindigkeit erreichen. Um diese Tatsache nachzuweisen, muss eine Wetterstation in der Nähe diesen Wert aufgezeichnet haben. Auch Folgeschäden, etwa wenn durch das zerstörte Dach Regenwasser eindringt, sind üblicherweise eingeschlossen. Zu den Elementarschäden zählen unter anderem Überschwemmungen durch Witterungsniederschläge und Rückstau, Hochwasser, Schneedruck, Erdrutsch, Erdbeben und Lawinen.</p>
<p>Zum Wohngebäude gehören dabei all jene Teile, die fest mit dem Gebäude verbaut sind, beispielsweise Fenster, Türen und Treppen. Als Grundsatz gilt: Alles, was ich bei einem Umzug nicht mitnehmen kann, zählt zum Wohngebäude. Der Versicherungsschutz umfasst dann üblicherweise Schäden, die durch ein Feuer, eine Überspannung durch Blitz, eine Explosion, durch Leitungswasser sowie durch Sturm und Hagel entstanden sind. Manche Anbieter nehmen Garage und Carport ebenso auf wie Zäune und Müllboxen sowie Garten- oder Gerätehäuser mit auf. Ebenfalls in den Schutz integrieren lassen sich Photovoltaikanlagen oder Wärmepumpen.</p>
<p>Darüber hinaus können die erwähnten Elementarschäden versichert werden. Angesichts der immer häufiger auftretenden und heftiger ausfallenden Unwetter, vor allem in besonders gefährdeten Regionen Deutschlands, ein unverzichtbarer Zusatzschutz. Die Elementarversicherung springt ein, wenn wie in Fischbach ein eigentlich kleines Flüsschen infolge andauernder Niederschläge ausufert und extreme Schäden anrichtet.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p><strong>Wonach berechnen sich die Kosten der Wohngebäudeversicherung?</strong></p>
<p>Die Grundabsicherung einer Wohngebäudeversicherung berechnet sich insbesondere nach der Bauart, dem Gebäudetyp sowie der Lage und damit der Risikozone der Immobilie. Beim Einschluss der groben Fahrlässigkeit beispielsweise sind auch Feuerschäden durch eine Kerze mitversichert. Fehlt dieser wichtige Einschluss, ist die Police etwas günstiger. Auch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung reduziert die Prämie.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 03 Apr 2019 14:02:17 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/04/1554290644-high-water_Pixabay-3291249_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Die Unterversicherung eines Gebäudes durch eine Wertsteigerung]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Gewerbliche Immobilien]]></subTitle>
                                
                                <newsId>56</newsId>
                                
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                                <teaser><![CDATA[<p>Insbesondere die richtige Höhe der Versicherungssumme sollte bei einer Gebäudeversicherung im Fokus stehen. Denn Gewerbeimmobilien sind meist teurer. Werden bei einem Schaden wegen der Unterversicherung nicht alle Kosten übernommen, kann das gesamte Unternehmen in Schwierigkeiten geraten.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Sturm, Hagel, Feuer – das sind nur einige Gefahren, die einem Gebäude gefährlich werden können. Je größer die Immobilie ist, desto größer kann ein Schaden ausfallen und desto teurer kann die Reparatur werden. Bei einer großen Lager- oder Produktionshalle beispielsweise kann aufgrund der sehr großen Dachfläche ein Sturmschaden dort einen immensen Kostenfaktor bedeuten. Für Unternehmer heißt das, besondere Obacht zu geben bei der Versicherung des Gebäudes. Das gilt insbesondere für die Höhe der Versicherungssumme. Ist sie zu niedrig und liegt damit eine Unterversicherung vor, kann problematisch werden, wenn tatsächlich ein Schadenfall eingetreten ist. Denn beträgt der tatsächliche Wert des Gebäudes mittlerweile beispielsweise eine Million Euro, versichert wurden vor vielen Jahren jedoch nur 500.000 Euro und damit die Hälfte, beträgt auch die Erstattung im Schadenfall nur die Hälfte des eigentlichen Schadens.</p>
<p><strong>Doch wo genau liegt dabei die Schwierigkeit?</strong></p>
<p>Beim Abschluss einer Gebäudeversicherung richtet sich die Versicherungssumme üblicherweise am Neuwert aus. Um also den Versicherungswert eines Gebäudes zu ermitteln, stehen drei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Einmal über den Wertermittlungsbogen des Versicherers, durch eine Schätzung eines Sachverständigen oder durch die tatsächlichen Baukosten eines Neubaus. Anschließend wird dieser Betrag zurückgerechnet auf den Wert 1914. Kommt an dieser Stelle der so genannte gleitende Neuwertfaktor ins Spiel, kann der Versicherungsschutz jährlich an die Preissteigerung angepasst werden. In diesem Fall wäre eine Unterversicherung für das einst errichtete Gebäude ausgeschlossen.</p>
<p>Wird die Lagerhalle zum Beispiel jedoch erweitert oder erheblich umgebaut, kann das Gebäude danach ebenfalls einen höheren Wert besitzen, der so nicht in der Versicherungspolice berücksichtigt wird. „Anpassungen oder Neubewertungen von wertsteigernden An- oder Umbauten finden oft keine Berücksichtigung, da Kunden es versäumen, die Versicherer über diese Gefahrenerhöhungen oder Veränderungen zu informieren“, erklärt Dennis Sturm, Geschäftsführer des Gewerbe- und Industriemaklers STC, in einem Beitrag des Handelsblatts darüber, wie hoch das Risiko einer zu geringen Versicherungssumme bei Gebäudeversicherungen ist. Gleiches geschieht oftmals, wenn das Gebäude und damit gleich die Versicherung den Eigentümer wechselt. Die Police wird oft nicht überprüft und schon gar nicht angepasst. Im Ernstfall kann das ein großes Problem für den neuen Eigentümer werden.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Um diesem Problem des Versicherungsnehmers zu begegnen, empfiehlt es sich immer, einen erfahrenen Makler die Versicherungssumme prüfen zu lassen. Zwar beeinflusst dieser Betrag neben etwa dem Alter und dem Standort der Immobilie auch die Prämie, doch im Schadenfall kann sich eine Unterversicherung finanziell weitaus schwerwiegender auswirken.  Mit einem Online-Rechner kann der Berater so schnell herausfinden, welche Veränderungen sich mit welcher Summe ergeben.</p>
<p>Zusätzlich haben die Anbieter in ihren Produkten eine wählbare Option eingebaut. Der Versicherungsnehmer kann einschließen, dass der Versicherer auf die Prüfung einer Unterversicherung verzichtet, meist bis zu einer vorher festgelegten Höhe.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 01 Apr 2019 14:00:33 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554290058-anstellung-arbeit-bucher-842567_Bruce_Mars_Pexels.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wie die Basisrente funktioniert und wer davon profitiert]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Freiberufler und Selbstständige]]></subTitle>
                                
                                <newsId>55</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/freiberufler-und-selbststaendige-wie-die-basisrente-funktioniert-und-wer-davon-profitiert/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, soll bestimmten Personen eine zusätzliche Form der Absicherung im Alter bieten. Doch das Konzept ist nicht unumstritten. Lesen Sie hier, wie die Basisrente konkret funktioniert und wie es bei Freiberuflern und Selbstständigen mit der staatlichen Förderung klappt.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Die Basisrente ist vielen auch als Rürup-Rente bekannt und sollte ursprünglich vor allem Selbstständigen helfen, für die bislang keine staatlich geförderte Vorsorge vorlag. Dabei können neben ihnen vor allem gutverdienende Arbeitnehmer, Frauen und Menschen der Zielgruppe 50plus von der staatlichen Vorsorgemöglichkeit profitieren.</p>
<p>Weiterlesen auf <strong><a href="https://www.pfefferminzia.de/altersvorsorge-basisrente-wie-sie-funktioniert-und-wer-profitiert/" target="_blank" rel="noopener">Pfefferminzia.de</a></strong>.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 22 Mar 2019 14:58:35 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/06/1554291031-beach_Pixabay-2090091_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Warum Betroffene nicht versuchen sollten, einen Angriff selbst aufzuklären]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Cybercrime]]></subTitle>
                                
                                <newsId>54</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/cybercrime-warum-betroffene-nicht-versuchen-sollten-einen-angriff-selbst-aufzuklaeren/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Nach einer schweren Cyberattacke versuchen Privatpersonen, aber auch Selbstständige, zunächst die technischen und finanziellen Probleme selbst zu lösen. Doch Polizei und eigens geschaffene Abteilungen in der Strafverfolgung raten dringend dazu, jeden Vorfall zu melden. Nur so können die Experten besser gegen die Kriminellen vorgehen und künftige Angriffe vorbeugen oder sie minimieren.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Der Schock ist groß, wenn man entdeckt, dass der E-Mail-Account, der Zugang zu einem sozialen Netzwerk, der Computer oder gar das Bankkonto gehackt wurde. Die E-Mail-Adresse bildet für viele weitere Online-Aktivitäten die Grundlage. Daher ist ein gehacktes Online-Postfach nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Wenn der Computer befallen ist, und beispielsweise durch Ransom-Viren der gesamte Inhalt verschlüsselt wurde, ist guter Rat teuer. Die Polizei rät in allen Fällen von Cyberkriminalität dringend zu einem „entschlossenen und schnellen Handeln“.</p>
<p>Die Art der Angriffe ist laut Polizei komplexer und vielfältiger geworden. „Es wird spioniert, erpresst, betrogen und Unternehmens- und Kundendaten werden widerrechtlich abgegriffen, um damit eine Vielzahl weiterer Straftaten zu begehen“, so die Feststellung der Behörden. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob der Geschädigte eine Privatperson oder ein Selbstständiger ist. Allerdings sind die Gefahren, denen Unternehmen ausgesetzt sind beispielsweise durch Handlungen der Mitarbeiter noch höher.</p>
<p>Um gegen die Kriminalität aus dem Netz vorzugehen, weist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik darauf hin, dass jedes Unternehmen mit einer Meldung oder Strafanzeige einen wertvollen Beitrag zur Bekämpfung leistet. Werden Straftäter ermittelt, festgenommen und angeklagt, wirkt das abschreckend auf Nachahmer. Durch die anonymisierten Erkenntnisse aus den Verfahren können bessere Präventionsmaßnahmen entwickelt werden. Und letztlich können nur gesicherte Fallzahlen und eine fachliche Beratung durch die Strafverfolgungsorgane dazu beitragen, dass der Gesetzgeber die rechtlichen Bedingungen rund um das Thema Cyberkriminalität schafft.</p>
<p>Um Betroffene zu unterstützen, gibt es überall im Land die Zentralen Ansprechstellen Cybercrime für die Wirtschaft, kurz ZAC. Markus Hartmann zum Beispiel ist Oberstaatsanwalt und Leiter der ZAC Nordrhein-Westfalen. Er erläuterte gegenüber dem Heise Magazin seine Arbeit und das Vorgehen seiner Abteilung. Die wichtigste Aufgabe ist es demnach, die herausgehobenen Ermittlungsverfahren zu führen. Das seien diejenigen, die sich durch verschiedene Kriterien vom Normalfall der Cyberkriminalität unterscheiden. „Etwa wie die Tatdurchführung technisch besonders komplex ist oder von organisierter Cyberkriminalität verübt wird“, so Hartmann gegenüber dem Heise Magazin.</p>
<p>Darüber hinaus seien seine Kollegen und er Ansprechpartner für die Polizei, andere Sicherheitsbehörden und Gerichte in Fragen der Cyberkriminalität. Außerdem haben sie die Aufgabe, den Kontakt für Wissenschaft und Wirtschaft herzustellen.</p>
<p>Die Anzeigenerstatter seien insbesondere größere Unternehmen, Behörden oder Betreiber kritischer Infrastrukturen. „Wenn der Fall hinreichend komplex ist, führen wir aber auch Ermittlungen wegen Straftaten, die gegen normale Bürger verübt werden“, stellt der Jurist Hartmann gegenüber dem Heise Magazin fest.</p>
<p>Viele Ermittlungsverfahren würden aber auch durch Initiativ-Ermittlungen der Polizeibehörden angestoßen. Die Erfolgsquote des letzten veröffentlichten polizeilichen Lagebildes für Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2017 verzeichnete im Kernbereich der Cyberkriminalität dabei eine Aufklärungsquote von 35,8 Prozent. Eine eigene Statistik der ZAC NRW werde derzeit nicht erhoben.</p>
<p>Für Hartmann besteht in der Bevölkerung und in der Wirtschaft sowohl Bedarf zur Aufklärung über Cybercrime als auch zur Handlung. Da sich die Kriminalität in dem Bereich sehr dynamisch entwickle, müsse die Wirtschaft damit Schritt halten. Die Bürger dagegen seien darauf angewiesen, dass die Hersteller von Hard- und Software sicherere Produkte anbieten müssten.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Ist man Opfer beispielsweise eines Hacks des E-Mail-Accounts, ist ein umfangreicher Virenscan von allen verbundenen Geräten unerlässlich. Des Weiteren empfehlen Experten alle Passwörter, auch die von Online-Diensten, die mit der E-Mail-Adresse verbunden sind, zu ändern. Der Anbieter des E-Mail-Postfachs sollte dann ebenso informiert werden, eventuell muss der Kontakt gleich aufgenommen werden, wenn man mit seinem Passwort keinen Zugang mehr zum Postfach, wie die Polizei oder eine der Zentralen Ansprechstellen. Da eventuell an die Kontakte des Postfachs bereits E-Mails mit Viren versendet wurden, ist an Hinweis an die Kontakte ebenfalls ratsam.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 19 Mar 2019 14:56:52 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1554290426-charles-456501-unsplash.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Deutsche unterschätzen Pflegekosten massiv]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Pflegebedürftigkeit]]></subTitle>
                                
                                <newsId>53</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/pflegebeduerftigkeit-deutsche-unterschaetzen-pflegekosten-massiv/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Der Staat wird die Pflegekosten schon komplett übernehmen, wenn ich pflegebedürftig werden – diesem Irrtum sitzt fast jeder zweite Deutsche auf. Das ist ein Ergebnis einer aktuellen Umfrage der Postbank.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Viele Bürger sind ahnungslos, wenn es darum geht, wann und in welcher Höher es im Pflegefall Hilfe vom Staat gibt. So glauben laut einer aktuellen Umfrage der Postbank 43 Prozent der Verbraucher, dass die gesetzliche Pflegeversicherung die Kosten für einen vollstationären Pflegeplatz komplett übernimmt.</p>
<p>Jede fünfte Umfrageteilnehmer geht davon aus, dass der Eigenanteil unter 1.000 Euro liegt. In Wahrheit liegt dieser Wert im Bundesdurchschnitt aktuell bei rund 1.800 Euro, zeigen Berechnungen des PKV-Verbands.</p>
<p>„Die Unkenntnis über die Kosten der Pflege für den Einzelnen und ihre Finanzierung zieht sich durch alle Bevölkerungs- und Altersschichten“, erklärt Marco Bargel, Chefvolkswirt der Postbank. „Es ist erstaunlich, dass sogar Menschen im Rentenalter, für die die eigene Pflege ein greifbareres Szenario ist, und die wahrscheinlich im eigenen Umfeld bereits mit dem Thema konfrontiert wurden, nicht besser informiert sind.“</p>
<p>Die gute Nachricht: Trotzdem sorgen etwa 59 Prozent der Befragten nach eigener Aussage für den Pflegefall vor. 36 Prozent schaffen oder erhalten Vermögenswerte, weitere 33 Prozent legen Geld auf die hohe Kante und 22 Prozent haben eine private Pflegeversicherung abgeschlossen.</p>
<p>„Es ist nicht möglich, angemessen vorzusorgen, wenn man das abzusichernde Risiko falsch einschätzt“, gibt Bargel allerdings zu bedenken. „Die Mehrheit der Befragten, die angeben, privat für Pflegekosten vorzusorgen, verweisen auf Ersparnisse und Vermögenswerte, wie ein Eigenheim, die im Pflegefall für die Finanzierung der Kosten eingesetzt werden sollen. Diese Menschen wiegen sich in trügerischer Sicherheit, da die Pflegekosten die Höhe der Ersparnisse oder den Wert einer Immobilie übersteigen können.“</p>
<p>Die Hauptgründe für Bürger, nicht für den Pflegefall vorzusorgen, sind fehlendes Geld (48 Prozent), die Erwartung, dass der Staat die Pflegekosten bezahlt (44 Prozent) oder der Glaube, dass es genügt, in die gesetzliche Pflegeversicherung eingezahlt zu haben (38 Prozent).</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>„Es ist sehr beunruhigend, dass ein so hoher Anteil der Befragten nicht vorsorgt. Sie geben die Verantwortung an den Staat ab oder stellen Ansprüche an die gesetzliche Pflegeversicherung, die nicht realistisch sind. Menschen unter 40 Jahren sollten sich darauf konzentrieren, Risiken wie die Rentenlücke oder Berufsunfähigkeit abzusichern. Ab 40 Jahren, spätestens jedoch mit 50 Jahren, sollte man sich mit der Pflegevorsorge auseinandersetzen“, erklärt Bargel.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 15 Mar 2019 14:55:24 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/04/1552994552-Pflege_hands_Pixabay_2906458_1920_.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Karen Schmidt</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Worauf Eltern beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung achten sollten]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Haftpflicht und Kinder]]></subTitle>
                                
                                <newsId>52</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/haftpflicht-und-kinder-worauf-eltern-beim-abschluss-einer-haftpflichtversicherung-achten-sollten/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Ob der Ball in Nachbars Fensterscheibe, ein Kratzer im geparkten Auto oder ein ruinierter Teppich – eine kleine Unachtsamkeit des Kindes und der Schaden ist angerichtet. Eine Haftpflichtversicherung soll solch einen Schaden regulieren. Doch das ist nicht selbstverständlich. Eltern müssen bei der Suche nach einer passenden Haftpflichtversicherung auf ein paar Dinge achten.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Diese Vorstellung lässt viele Eltern die Hände über den Kopf zusammenschlagen: Das Kind stößt versehentlich ein Glas mit Kirschsaft um und ruiniert den neuen und vor allem teuren Teppich der Oma. Auch der viel zitierte Fußball in der Glasscheibe der Nachbarn ist ein Horrorszenario. Umso wichtiger also, dass Schäden durch Kinder in der Haftpflichtversicherung abgesichert sind.</p>
<p>Allerdings gibt es dabei einiges zu beachten: Denn Kinder unter 7 Jahren können für ihre Taten noch nicht belangt werden. Sie können die Folgen ihres Tuns nicht so abschätzen, wie es Jugendliche oder Erwachsene können. In Sachen Straßenverkehr gilt diese sogenannte Deliktunfähigkeit sogar bis zum Alter von 10 Jahren, wenn der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde. Das regelt der Paragraf 828 des Bürgerlichen Gesetzbuches.<br />
Um sich und seine Familie vor den finanziellen Folgen einer Schadenersatzforderung zu schützen, gibt es die Privathaftpflichtversicherung. Insbesondere Eltern schließen sie gern ab, um sich vor den eingangs erwähnten Missgeschicken abzusichern. Doch die Haftpflichtversicherung muss nicht in jedem Fall einspringen, denn sie hat zunächst die Aufgabe zu prüfen, ob die Forderung des Geschädigten überhaupt Bestand hat. Danach muss sie unberechtigte Ansprüche abwehren und erst anschließend kommt sie der Forderung aufgrund berechtigter Ansprüche nach.</p>
<p>Das bedeutet, fällt das Glas mit dem roten Saft auf den hellen Perserteppich und ruiniert ihn, möchten die Eltern gern, dass die Versicherung die Kosten übernimmt. Doch, wenn das Kind noch nicht 7 Jahre alt ist, besteht keine Pflicht zum Schadenersatz. Und sind die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen oder ist sie, wie in diesem Beispiel, auf die Oma übergegangen, haften sie mangels Verschulden ebenfalls nicht. Die Oma hätte dem Kind besser Wasser statt Saft zum Trinken gegeben, oder eine andere Vorsichtsmaßnahme getroffen, damit keine Flecken die Neuanschaffung zerstören können.</p>
<p>Sind Mutter oder Vater ihrer Aufsichtspflicht dagegen nicht nachgekommen, wären sie aufgrund dieser Tatsache verantwortlich für den Schaden. Die Haftpflichtversicherung würde in diesem Fall für den entstandenen Schaden aufkommen.</p>
<p>Viele Eltern sehen sich allerdings moralisch in der Verantwortung, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Das haben auch die Versicherer erkannt. Als Reaktion haben viele Schäden von deliktunfähigen Kindern, meist mit einer Begrenzung der Schadensumme, beitragsfrei eingeschlossen. Auch andere deliktunfähige Personen, wie Behinderte oder Senioren, können bei einigen Angeboten unter diesen Schutz fallen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Ältere Kinder sind, wenn es sich um einen Familientarif handelt, bis zur Volljährigkeit mitversichert. Die Ausnahme: Das minderjährige Kind heiratet. Auch nach dem 18. Lebensjahr kann das Kind weiter über die Eltern versichert werden, wenn es weiterhin zur Schule geht, die erste Berufsausbildung oder das erste Studium absolviert oder nach der Schule noch nicht mit einer Ausbildung oder dem Studium beginnt.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 12 Mar 2019 14:53:30 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1554290508-architektur-baby-boden_Pexels-276690.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Der Unterschied zwischen BU und EU]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Kurz erklärt]]></subTitle>
                                
                                <newsId>51</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/kurz-erklaert-der-unterschied-zwischen-bu-und-eu/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Die Begriffe Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit werden im allgemeinen Sprachgebrauch oftmals fälschlicherweise synonym verwendet. Zwar geht es in beiden Fällen um die Möglichkeit, weiterhin zu arbeiten. Doch im Detail gibt es große Unterschiede. Wir zeigen Ihnen hier, welche das sind.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>wegung, ein heftiger Schmerz im Rücken und vorbei ist es für die nächste Zeit mit der Arbeit. Diagnose Bandscheibenvorfall. Manchmal kann das lediglich eine längere Auszeit bedeuten und manchmal eine, die lange andauern oder schlimmstenfalls für immer sein wird. Wenn der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, spricht man von einer Berufsunfähigkeit. Der Betroffene kann in diesem Job nicht mehr tätig sein, aber grundsätzlich könnte er noch einer anderen Arbeit nachgehen. Das sieht auch die gesetzliche Rentenversicherung so und versucht, mit Maßnahmen zur Rehabilitation und Umschulung, den Betroffenen ins Erwerbsleben zurückzuführen.</p>
<p><strong>Berufsunfähigkeit</strong></p>
<p>Wenn der Dachdecker also beispielsweise Schwindelattacken hat und aus diesem Grund nicht mehr oben stehen und Dächer decken kann, aber vielleicht noch am Schreibtisch den Einkauf der Materialien übernehmen könnte. Wenn die Friseurin eine Allergie auf die chemischen Mittel zur Behandlung der Haare entwickelt hat und dem Beruf deswegen nicht länger nachgehen kann, sie aber nach einer Umschulung zur Erzieherin durchaus mit Kindern arbeiten könnte. Oder wenn der Diplom-Ingenieur nach einem Burn-out nicht mehr in sein altes Arbeitsleben zurückkehren kann, jedoch beispielsweise als Produktionshelfer oder Pförtner seine Brötchen verdienen könnte. Oder wenn Berufstätige, deren Jobs zu 100 Prozent am Schreibtisch stattfinden, nach einer Erkrankung des Rückens nicht mehr den ganzen Tag sitzend verbringen aber durchaus Tätigkeiten mit einer Kombination aus Sitzen und Stehen ausführen können. In all diesen Fällen liegt eine Berufsunfähigkeit vor.</p>
<p><strong>Erwerbsunfähigkeit<br />
</strong></p>
<p>Um eine Erwerbsunfähigkeit dagegen handelt es sich, wenn der Betroffene nur noch in geringem Maße arbeiten kann. Der Gesetzgeber definiert das anhand der Arbeitszeit pro Tag. Ist der Betroffene also soweit eingeschränkt, dass er bis zu drei Stunden pro Tag einer Tätigkeit nachgehen kann, bekommt er von der gesetzlichen Rentenversicherung eine volle Erwerbsminderungsrente.</p>
<p>Die Höhe dieses Betrages berechnet sich auf Grundlage des bisherigen Verdienstes. Jeder, der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, erhält einmal jährlich mit seinem Rentenbescheid eine Information darüber, wie hoch dieser Betrag zum aktuellen Zeitpunkt wäre. Die Erwerbsminderungsrente errechnet sich aufgrund der bisher erwirtschafteten Entgeltpunkte multipliziert mit den Rentenwerten. Der aktuelle Rentenwert in den alten Bundesländern beträgt 33,05 Euro (2019). Dazu kommen Entgeltpunkte, die sich ab dem Zeitpunkt der Erwerbsunfähigkeit bis zum 63. Lebensjahr aufgrund eines fiktiven Einkommens ergeben. Ist es für den Betroffenen möglich, zwischen drei und sechs Stunden pro Tag zu arbeiten, besteht Anspruch auf die Hälfte der Erwerbsminderungsrente.</p>
<p><strong>Leistungsquote Staat und Versicherer</strong></p>
<p>Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist darauf hin, dass die privaten Versicherer einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Leistungsquote von knapp 77 Prozent verzeichnen. In der gesetzlichen Rentenversicherung dagegen werde nur jedem zweiten Antrag auf Erwerbsminderungsrente stattgegeben. Um den versicherten Betrag aus einer BU-Police abzurufen, reicht es demnach, wenn der Versicherte weniger als 50 Prozent berufsfähig ist. Dabei liegt die durchschnittlich gezahlte Berufsunfähigkeitsrente bei 7.551 Euro.</p>
<p><strong>Zusammenfassung</strong></p>
<p>Der Unterschied zwischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit besteht darin, ob jemand nur in diesem bestimmten Beruf nicht mehr arbeiten kann. Dann liegt die Berufsunfähigkeit vor. Wenn der Betroffene entsprechend vorgesorgt hat, bezieht er eine Rente von einem privaten Versicherer. Ist die Einschränkung dagegen so stark, dass es auch unmöglich ist irgendeinem anderen Beruf nachzugehen, handelt es sich um die Erwerbsunfähigkeit. Dann kann die staatliche Erwerbsminderungsrente beantragt werden. Auch dazu bieten Versicherer entsprechende Ergänzungen an.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 08 Mar 2019 14:51:30 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/03/1554290895-alone_Pixabay-513525_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wenn Körper oder Geist nicht mehr (arbeiten) können]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Höhe der Berufsunfähigkeitsrente]]></subTitle>
                                
                                <newsId>50</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/hoehe-der-berufsunfaehigkeitsrente-wenn-koerper-oder-geist-nicht-mehr-arbeiten-koennen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn nach Krankheit oder einem Unfall der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Zu diesem Schutz gehört die optimal versicherte BU-Rente. Wie hoch sie sein sollte, und wann sie ausgezahlt wird, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Im Jahr 2016 erhielt ein Versicherter durchschnittlich 7.686 Euro aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung, entweder aus einem eigenständigen Vertrag oder aus einer Zusatzversicherung beispielsweise bei der Risikolebensversicherung. Das bedeutet, der monatliche Betrag lag bei etwa 640 Euro. Bei neu abgeschlossenen Verträgen liegt die durchschnittliche Rente pro Jahr bei 10.607 Euro, also rund 883 Euro. Diese Werte hat eine Umfrage des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) unter seinen Mitgliedsunternehmen, mit einem Marktanteil von circa 80 Prozent, ergeben.</p>
<p>Insbesondere psychische Erkrankungen und Nervenerkrankungen führen in die Berufsunfähigkeit. Das Ratinginstitut Morgen und Morgen ermittelte im Mai 2018 bei 32 Prozent der Berufsunfähigkeiten diese Krankheiten als Ursache. Dahinter folgen Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates mit 21 Prozent. Krebs ist demnach für 15 Prozent der Berufsunfähigkeiten verantwortlich und zu 9 Prozent geschieht es in Folge eines Unfalls.</p>
<p>Um die finanziellen Folgen aufzufangen, kommt neben den Versicherungsbedingungen vor allem eine ausreichend hohe versicherte Rente eine enorme Bedeutung zu. Darauf weisen Verbraucherschützer immer wieder hin. Da sich der Gesetzgeber weitgehend aus der Pflicht zurückgezogen hat, wird die private Vorsorge bei der Einkommenssicherung immer wichtiger. Mit einer Berufsunfähigkeit fällt das Einkommen, manchmal nur zeitweise, aus der bisherigen Beschäftigung weg. Die gesetzliche Leistung aus der Erwerbsminderungsrente lag im Jahr 2017 laut Deutscher Rentenversicherung bei 716 Euro monatlich.</p>
<p><strong>Die Höhe der BU-Rente am Nettoeinkommen orientieren</strong></p>
<p>Um einen Anhaltspunkt zu bekommen, welche Höhe nun die BU-Rente haben sollte, gilt eine Orientierung am aktuellen Nettoeinkommen. Insbesondere bei älteren Interessenten einer BU oder bei Vorerkrankungen kann sich nicht jeder die Absicherung des Einkommens in voller Höhe leisten. Zwei Drittel bis drei Viertel des Nettoeinkommens, so die empfohlene Höhe der Verbraucherschützer, sollten versichert werden. Das wären bei einem mittleren Monatseinkommen von 1.666 Euro, ermittelt für 2017 vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, zwischen 1.100 Euro und 1.250 Euro. Höher als das aktuelle Nettoeinkommen kann keine BU-Rente vereinbart werden.</p>
<p><strong>Je riskanter ein Beruf, desto teurer ist der monatliche Beitrag, der für die vereinbarte</strong></p>
<p>Rente aufgebracht werden muss, so die Verbraucherzentrale. Körperlich Tätige müssen demnach mit höheren Beiträgen rechnen als diejenigen mit eher sitzenden Berufen. So fallen für Dachdecker, Gärtner oder für Pflegeberufe hohe Prämien an oder der Versicherungsschutz wird eingeschränkt. Je nach Versicherungsunternehmen sind bis zu 15 Berufsgruppen möglich.</p>
<p><strong>Steuer und Krankenversicherung können abgezogen werden</strong></p>
<p>Wann die BU-Rente letztlich ausgezahlt wird, hängt vom Gesundheitszustand des Versicherten ab. Wer seinem zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Erkrankungen ganz oder teilweise und vermutlich dauerhaft (also mehr als drei Jahre) nicht mehr nachgehen kann, gilt als berufsunfähig und kann bei seinem Versicherer die vereinbarte Rente beantragen. Wichtig in dem Zusammenhang ist es, bereits bei Vertragsabschluss darauf zu achten, dass in den Bedingungen keine abstrakte Verweisung genannt wird. Denn in dem Fall könnte der Versicherer verlangen, dass der Versicherungsnehmer eine andere Tätigkeit, die den Kenntnissen und Fähigkeiten sowie der bisherigen Lebensstellung entspricht, übernimmt. Es muss dann keine BU-Rente gezahlt werden.</p>
<p>Bekommt der Antragsteller jedoch die ausgemachte Rente, unterliegt dieser Betrag wie jedes andere Einkommen der Steuer- und Krankenversicherungspflicht. Bei der Krankenversicherung kann dabei zwischen der privaten und der gesetzlichen (GKV) unterschieden werden. In der ersten Variante muss der Beitrag, wie gehabt, weitergezahlt werden. Gegebenenfalls kommt ein Tarifwechsel in Betracht. Das muss ganz individuell geprüft werden.</p>
<p>Ist der BU-Rentner in der GKV, prüft die Krankenkasse, ob eine Pflichtversicherung vorliegt oder eine freiwillige Versicherung notwendig ist. Wird bei dieser Statusprüfung eine Pflicht festgestellt, müssen keine Beiträge an die Krankenkasse gezahlt werden. Bei der freiwilligen Versicherung dagegen, müssen die vollen Beiträge auf die BU-Rente gezahlt werden.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Wie lange die BU-Rente schließlich läuft, hängt unter anderem davon ab, wie lange die Berufsunfähigkeit andauert, wie lange der Versicherungsnehmer lebt und mit welcher Dauer der Vertrag vereinbart wurde. Optimal gewählt, ist eine Laufzeit bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 05 Mar 2019 14:48:58 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/03/1554290895-alone_Pixabay-513525_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Welche Maßnahmen gegen Diebe im Haus schützen können]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Einbruch]]></subTitle>
                                
                                <newsId>49</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/einbruch-welche-massnahmen-gegen-diebe-im-haus-schuetzen-koennen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Innerhalb von Sekunden sind Einbrecher über ungesicherte Fenster oder Türen in das Haus oder die Wohnung eingedrungen. In den vergangenen zehn Jahren waren die Zahlen der Wohnungseinbrüche kontinuierlich gestiegen, seit kurzem sind sie nun wieder rückläufig. Dank einer verstärkten Aufklärungsarbeit sowie der Förderung von Maßnahmen zur Einbruchsicherung.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Das Ehepaar Schmidt kommt abends von einem Essen zurück in ihr Hamburger Reihenhäuschen. Während sie die Haustür aufschließt, unterhalten sie sich über das neue Restaurant, das sie ausprobiert haben. Sie betreten die Diele und legen die Schlüssel und ihre Smartphones auf die Ablage. Sie betreten das Wohnzimmer und finden die Glastür zur Terrasse offen vor.</p>
<p>Frau Schmidt unterdrückt einen Schrei. Einbrecher! Das Wort geistert sofort durch die Köpfe der beiden. Denn sie sind sich sicher, dass die Tür verschlossen war, als sie das Haus verließen. „Ob die Kriminellen noch im Haus sind?“, flüstert Frau Schmidt. Sie lauschen. Es ist nichts zu hören. Auch von oben dringt kein Geräusch nach unten. Er flüstert: „Lass uns wieder vor die Tür gehen.“ Sie nickt.</p>
<p>Leise gehen sie zurück durch die Diele zur Eingangstür und öffnen sie behutsam. Herr Schmidt hatte dabei sein Smartphone geschnappt und die Notrufnummer gewählt. Es klingelt zweimal, dann nimmt ein Beamter das Gespräch entgegen. Herr Schmidt erklärt die Situation. Ein paar Minuten später steht der Streifenwagen vor der Tür und die Polizisten protokollieren sorgfältig den Einbruch.</p>
<p>So oder ähnlich laufen die meisten Wohnungseinbrüche in Deutschland ab. Gestohlen wurde in diesem Beispiel Schmuck, ein Tablet sowie ein Mac Book Air von Apple sowie rund 200 Euro Bargeld – typische Beispiele für Diebesgut. Alles befand sich im Wohnzimmer und war damit für die Eindringlinge schnell zugänglich. Der Schaden beträgt insgesamt rund 3.500 Euro – was ungefähr dem Durchschnitt eines Schadens nach Einbruchdiebstahl entspricht. Die Diebe haben sich über den kleinen Garten und dann die Terrasse innerhalb von Sekunden Zugang zum Haus verschafft. Keiner der angrenzenden Nachbarn hat davon etwas bemerkt.</p>
<p>Ganz gleich, ob ein vollzogener oder abgebrochener Einbruch, Betroffene haben einen Schaden. Und wer kommt dafür auf? Bei allen Gegenständen, die zum Hausrat des Geschädigten gehören, kann, soweit vorhanden, die Hausratversicherung die Kosten erstatten. Je nach Vertragsbedingungen fällt der Schadenersatz unterschiedlich aus. Ein zerstörtes Fenster oder eine beschädigte Tür jedoch, muss der Immobilienbesitzer meist selbst bezahlen. Sie sind üblicherweise nicht Bestandteil der Hausratversicherung.</p>
<p>Bei einem Einbruch in eine gemietete Wohnung steht der Vermieter in der Pflicht zur Reparatur. Hat er in seiner Wohngebäudeversicherung den Einbruchschaden mitversichert, kann er sich zur Regulierung an den Versicherer wenden. Wenn nicht, muss er das Geld selbst aufbringen.</p>
<p>Doch was kann man im Vorfeld gegen einen Hauseinbruch tun? Die Polizei und andere Sicherheitsexperten weisen auf diverse Sicherungsmöglichkeiten hin. Bei einem Haus schaut sich der Dieb, der in den meisten Fällen ein Spontantäter ist, an, wo er am schnellsten in das verlassen aussehende Gebäude eindringen kann. Meist ist das ein Fenster oder eben eine Terrassentür.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Was jeder gegen einen Wohnungseinbruch tun kann, unterscheidet sich nicht wesentlich von dem Einbruch in ein Haus. Bei einem Mehrfamilienhaus sind in den unteren Etagen ebenfalls vor allem Fenster-, Balkon- oder Terrassentüren gefährdet. In den oberen Stockwerken verzeichnen die Polizisten dagegen eher aufgehebelte Türen. Allen gemein ist dabei, dass es schnell gehen muss. Ist der Zugang nach drei bis fünf Minuten nicht geglückt, brechen die Kriminellen den Versuch ab.</p>
<p>Darum betonen die Experten, wie wichtig, Maßnahmen zur Sicherung sind. Die Polizei hat dafür eine eigene Kampagne ins Leben gerufen: <strong><a href="https://www.k-einbruch.de/" target="_blank" rel="noopener">K-Einbruch</a></strong> informiert über Sicherheitsglas, abschließbare Fenstergriffe, Alarm-Anlagen, einbruchhemmende Garagentore oder auch Smart-Home-Systeme und vieles mehr. Und: Seit drei Jahren fördert der Staat diese Dinge. Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können sich Interessierte eine finanzielle Unterstützung für entsprechende Einbau- oder Umbau-Aktionen sichern.</p>
<p>Wurde doch ein Schaden angerichtet, zählt zu den wichtigsten Maßnahmen nach dem Einbruch, schnellstmöglich den Versicherer per Schadenanzeige zu informieren. Kaufbelege und auch Fotos der entwendeten Sachen helfen, den Wert zu ermitteln und schnell eine Erstattung in die Wege zu leiten.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 01 Mar 2019 14:47:13 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/06/1554290548-aktivitat-aquarell-ausbildung_Pexels-730807.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Das Unternehmen richtig gegen Überschwemmung, Erdrutsch & Co. absichern]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Elementarschäden]]></subTitle>
                                
                                <newsId>48</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/elementarschaeden-das-unternehmen-richtig-gegen-ueberschwemmung-erdrutsch-co-absichern/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Hitze, Starkregen, Überschwemmungen oder extrem starker Schneefall innerhalb kurzer Zeit wie im Januar 2019 in den Alpen – die Wetterkapriolen durch die Klimaveränderungen sind vielfältig. Damit sich Unternehmen vor diesen Auswirkungen schützen können, gibt es sogenannte Elementar-Absicherungen.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>In den kommenden Jahrzehnten wird es überall auf der Welt immer häufiger extreme Wetterereignisse geben. Bereits heute bekommen wir das auch hierzulande zu spüren. Das daraus resultierende Risiko wird jedoch noch unterschätzt, stellt jedenfalls der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) fest. Um dem abzuhelfen, wird unterdessen in fast allen Bundesländern in entsprechenden Kampagnen für Privathaushalte über die Gefahren, die mit der Klimaveränderung für Haus und Hof einhergehen, aufgeklärt. Für Unternehmen gibt es solche Kampagnen noch nicht, doch auch diese können schnell betroffen sein.</p>
<p>Sollten Waren, Inventar und Maschinen durch Überschwemmung, Regenrückstau, Hochwasser, Schneedruck, Erdbeben oder Erdrutsch beschädigt oder zerstört werden, steht sehr schnell die Existenz des Betriebes auf dem Spiel. Mit einer entsprechenden Versicherung ist das Unternehmen auf der sicheren Seite. Denn diese kommt in einem solchen Fall für Reparaturkosten oder Wiederbeschaffung von Inventar, Waren und Maschinen auf, Und das in der Regel sogar zum Neuwert.</p>
<p><strong>Regenrückstau im Friseursalon</strong></p>
<p>Ein Beispiel aus der Praxis zeigt, wie schnell es passieren kann. Direkt nach ihrer Meisterausbildung eröffnete die Friseurin Ina S. ihren ersten eigenen Salon in der unteren Etage eines Wohn- und Geschäftshauses. Während eines schwülen Sommertages sorgte ein Starkregen eine Überschwemmung in der Straße. Die Kanalisation war schnell überlastet und der Regenrückstau flutete das komplette Erdgeschoss des Gebäudes. Ihr liebevoll eingerichteter Salon war total verwüstet und zunächst nicht mehr nutzbar. Der Schlamm musste entfernt und die Zimmer trocken gelegt werden. Ein Großteil des Inventars war durch die Feuchtigkeit nicht mehr nutzbar. Glück im Unglück: Weil sie mit einer Absicherung gegen Elementargefahren vorgesorgt hatte, kam ihre Versicherung vollständig für den materiellen Schaden und sogar ihren entgangenen Gewinn auf.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<div class="news_detail">
<p>Der GDV informiert mit der eigens ins Leben gerufenen Initiative „Stadt.Land.Unter“ über die Folgen von starken Regenfällen, und zeigt, wie man sich schützen kann. Zwar richtet sich die Kampagne vorrangig an Privathaushalte, doch es sind auch viele nützliche Informationen für Unternehmer zu finden, wie eine Karte der Regionen, die von Unwettern eher bedroht sind.</p>
</div>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 27 Feb 2019 14:45:31 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554290058-anstellung-arbeit-bucher-842567_Bruce_Mars_Pexels.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Die meisten Einbrüche gibt es in Bremen, Hamburg und Berlin]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Einbruchsatlas Deutschland]]></subTitle>
                                
                                <newsId>47</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/einbruchsatlas-deutschland-die-meisten-einbrueche-gibt-es-in-bremen-hamburg-und-berlin/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Die Einbruchszahlen in Deutschland gehen langsam zurück. Doch noch immer sind sie auf einem hohen Niveau und kosteten die Versicherer im Jahr 2017 rund 360 Millionen Euro. Insbesondere in Bremen, Hamburg und Berlin gibt es viele Einbruchdiebstähle – bei gleichzeitig geringer Aufklärung durch die Polizei.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Es wird weniger eingebrochen in Deutschland – so das positive Fazit aus der polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2017. Die Zahl der Einbrüche in Deutschland ist damit weiter rückläufig. Insgesamt zählte die Polizei 116.540 Wohnungseinbrüche. Im Jahr 2016 waren es noch 151.265. Vor zehn Jahren lag diese Zahl bei 113.800. Dabei stellen die Kriminalbeamten deutlich höhere Fallzahlen bei Einbruch in der Dunkelheit für Deutschland fest. Im Winterhalbjahr seien es viel mehr Delikte als im Sommerhalbjahr.</p>
<figure class="image "><img src="https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1551104449-Einbruchsatlas.jpg" width="200" /><figcaption></figcaption></figure>
<p>Die Aufklärungsquote der Polizei schwankt ebenso wie die Zahl der Einbrüche von Bundesland zu Bundesland. In Kiel und Bremen beispielsweise liegt sie mit 6,5 beziehungsweise 6,6 sehr niedrig. Die Beamten in Mannheim konnten 2017 dagegen jeden vierten Fall (26 Prozent) aufklären.</p>
<p>Mit 39.057 Fällen insgesamt ist Nordrhein-Westfalen Spitzenreiter im gesamten Bundesgebiet. Rund 218 Einbrüche pro 100.000 Einwohner beschäftigten hier die Behörden. In Bremen und Hamburg sowie Berlin sind es bezogen auf 100.000 Einwohner allerdings noch deutlich mehr. In Bremen waren es rund 384 Fälle, Hamburg kam auf etwa 319 und Berlin auf 240. Die Aufklärungsquote dieser drei Stadtstaaten liegt bei unter 10 Prozent.</p>
<p><strong>Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Bayern am sichersten</strong></p>
<p>Am sichersten leben die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Bayern. Zwischen 47 und 77 Einbruchdiebstähle sind dort pro 100.000 Einwohnern zu verzeichnen. Bei einer gleichzeitig relativ hohen Aufklärungsquote. In Thüringens Landeshauptstadt Erfurt beispielsweise liegt sei bei 17 Prozent. Auch Ordnungshüter der Hansestadt Rostock in Mecklenburg-Vorpommern finden in rund 18 Prozent der Fälle die Täter. Im oberfränkischen Nürnberg sind es sogar knapp 23 Prozent der Einbrüche, die aufgeklärt werden.</p>
<p>Vor allem die Präventionsarbeit sowie die Förderung von einbruchsichernden Maßnahmen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden für die geringeren Einbruchdiebstähle verantwortlich gemacht. Seit der Einführung dieser finanziellen Unterstützung vor drei Jahren hat die KfW über 200.000 Wohneinheiten mit einem Volumen von insgesamt 96 Millionen Euro gefördert. Und die Nachfrage nach Fördermitteln, um das Haus oder die Wohnung sicher zu gestalten, zeigt offenbar Wirkung. So gibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) an, dass fast 45 Prozent der Einbruchsversuche abgebrochen werden, etwa wenn die Täter nicht schnell genug eindringen können.</p>
<p><strong>Versicherer zahlten 2017 rund 360 Millionen Euro</strong></p>
<p>Grund für eine Entwarnung ist das für GDV-Präsident Wolfgang Weiler allerdings nicht. „Die vermeintliche Trendwende beim Thema Einbruch ist aber eine Illusion“, sagt Weiler. „Damit wir nicht wieder einen Anstieg wie vor zehn Jahren sehen, sind weiterhin alle Anstrengungen notwendig. Das Niveau der Einbruchzahlen bleibt hoch, die Unterschiede zwischen den Bundesländern erheblich.“</p>
<p>So leisteten die deutschen Versicherer 2017 zwar so wenig Schadenersatz wie zuletzt vor acht Jahren, doch lag die Summe immer noch bei rund 360 Millionen Euro. Im Vergleich zum Vorjahr bedeute das einen Rückgang von rund 20 Prozent. Den Versicherern wurden im Jahr 2017 etwas mehr Einbrüche gemeldet, als die Polizei ausweist. Rund 120.000 Einbrüche waren es nach den <strong><a href="https://www.gdv.de/de/themen/news/einbruch-2018-29952">Zahlen des GDV</a>.</strong> In dieser Statistik sind auch Einbrüche in Keller, Dachböden oder Hauswirtschaftsräume enthalten.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Aufgrund dieses nach wie vor hohen Schadens, der durch die Straftaten entsteht, fordert der GDV einen systematischen und flächendeckenden Einbau moderner Sicherheitstechnik in Neubauten. „Hierfür müssten die Bauvorschriften angepasst werden“, so GDV-Präsident Weiler. „Zusammen mit einer intensiven Strafverfolgung und Aufklärung könnte dies die grundsätzlich positive Entwicklung der Einbruchzahlen fortschreiben.“</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 25 Feb 2019 14:43:08 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/06/1554290548-aktivitat-aquarell-ausbildung_Pexels-730807.jpg</imagePath>
                                
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                                                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Welche Leistungen pflegenden Angehörigen zustehen]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Pflege zu Hause]]></subTitle>
                                
                                <newsId>46</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/pflege-zu-hause-welche-leistungen-pflegenden-angehoerigen-zustehen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Beim Thema Pflege setzt die deutsche Bundesregierung vor allem auf eine Betreuung zu Hause – etwa 73 Prozent aller Pflegebedürftigen werden, so die Angaben, derzeit durch Angehörige betreut. Um diese Pflege zu unterstützen, und neben dem Beruf zu ermöglichen, gibt es diverse Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Welche das sind, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Ein Spot des Bundesgesundheitsministeriums über die Arbeit der Pflegekräfte sorgt derzeit für Zündstoff. Während die Macher die Leistungen des Berufs anerkennen wollten und dafür werben, dass mehr junge Menschen sich dafür entscheiden, fühlen sich viele eher davon verhöhnt. In dem Spot geht es darum, wie eine junge Pflegekraft versucht, einen älteren in sich gekehrten Heimbewohner aus seiner Lethargie herauszuholen. Als sie eines Abends zufällig einen Blick in ein altes Fotoalbum des Mannes wirft, sieht Fotos der Familie im Ski-Urlaub und hat eine Idee. Sie macht sich auf den Weg in die Berge und holt dem Mann Schnee. Als sie ihn mit dem Schneeball überrascht, breitet sich ein überglückliches Lächeln auf seinem Gesicht aus. Und das wiederum macht auch die junge Pflegerin froh. Es wird ein Alltag geschildert, der so eben nicht realistisch ist, lautet die Kritik der Pflegekräfte.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Und bei der Pflege zu Hause kommen noch ganz andere Herausforderungen auf die Pflegenden, meist Angehörige, zu. Nicht selten sind sie selbst berufstätig und betreuen „nebenbei“. Dabei sind sie unter Umständen nicht nur mit den Gefühlen und Launen des Patienten ausgesetzt, die einen seelischen Druck darstellen, sondern gelangen oft auch körperlich an ihre Grenzen. Um hier die Pflegenden zu unterstützen und beispielsweise eine bessere Vereinbarkeit mit dem Beruf herzustellen, gibt es Leistungen vom Staat nicht nur für die Pflegebedürftigen sondern eben auch für die pflegenden Angehörigen.</p>
<p>Der Pflegebedürftige erhält die finanzielle Unterstützung von der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Höhe dieses sogenannten Pflegegeldes ist von dem Pflegegrad abhängig. Im Pflegegrad 2 sind es 316 monatlich, im Pflegegrad 3 545 Euro, im Pflegegrad 4 bekommt der Pflegebedürftige 728 Euro und im Pflegegrad 5 sind es 901 Euro. Das regelt der Paragraf 37 „Pflegegeld für selbstbeschaffte Hilfe“ des Elften Sozialgesetzbuches.</p>
<p>Bei den Pflegenden sichert die Pflegeversicherung auch Rentenansprüche für die Zeit der Pflege. Denn sie übernimmt die Beiträge zur Rentenversicherung, die sich unter anderem nach dem Pflegegrad richten. Um diese Beiträge zu erhalten, darf die Pflegeperson nicht länger als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sein, noch keine volle Altersrente erhalten und die Regelaltersgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht erreicht haben.</p>
<p>Neben den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung sind die Pflegende auch beitragsfrei in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Damit sind alle pflegerischen Tätigkeiten sowie die Haushaltsführung eingeschlossen. Wohnt die Pflegeperson nicht im selben Haushalt sind die Wege zur Wohnung des Pflegebedürftigen ebenfalls integriert.</p>
<p>Eine zusätzliche Leistung des Staates sieht die Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung vor, wenn die Pflegeperson unmittelbar vor Aufnahme der Pflegetätigkeit arbeitslosenversicherungspflichtig war. Denn die Pflegeversicherung übernimmt diese Beiträge für die gesamte Dauer der Pflege. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt somit bestehen oder wird erworben.</p>
<p>Damit Pflegepersonen einmal durchatmen und sich erholen können oder im Falle einer eigenen Krankheit, steht den Pflegepersonen die sogenannte Verhinderungspflege zu. Dabei übernimmt die Pflegekasse die Kosten für maximal sechs Wochen im Jahr für eine notwendige Ersatzpflege in den Pflegegraden 2 bis 5.</p>
<figure class="image "><img class="" src="https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1550652034-Grafik_Pflege_72dpi.png" alt="" /><figcaption></figcaption></figure>
<p>Darüber hinaus unterstützt die Pflegekasse auch in der Bildung von Personen, die sich in der Pflege einbringen entweder bei Angehörigen oder ehrenamtlich. So werden unentgeltliche Pflegekurse beispielsweise gemeinsam mit Pflegeeinrichtungen, mit Volkshochschulen oder ähnlichem angeboten. Das Vermitteln von Wissen, aber auch Beratung und Unterstützung und der Austausch mit Gleichgesinnten zu allen denkbaren Themen stehen dabei im Vordergrund.</p>
<p>Um als Berufstätiger überhaupt nahe Angehörige pflegen zu können, gibt es die gesetzlich eingerichtete Pflegezeit. Damit wird es möglich, sich sozialversichert aber vom Arbeitgeber unbezahlt eine Zeitlang für maximal sechs Monate aus dem Beruf zurückzuziehen. Für alle Pflegegrade kann diese Zeit beansprucht werden, wenn beim Arbeitgeber mehr als 15 Beschäftigte tätig sind.</p>
<p>Tritt eine Pflegesituation akut und unerwartet auf und muss ein Angehöriger deshalb der Arbeit fernbleiben, kann für maximal 10 Tage das Pflegeunterstützungsgeld in Anspruch genommen werden. Der Angehörige erhält in dieser Zeit eine Lohnersatzleistung von der Pflegekasse.</p>
<p>Daneben regeln die Paragrafen 45 a und b des Elften Sozialgesetzbuches weiter Unterstützung im Alltag für die Pflegenden. Dazu gehört, dass der höhere Bedarf bei Pflegebedürftigen zu Hause, deren Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt ist, etwa bei Demenzkranken, erkannt wurde. Um zum Beispiel eine Betreuung in einer Tages- oder Kurzzeitpflege finanziell zu unterstützen, kann jeder Pflegebedürftige monatlich zusätzlich 125 Euro erhalten.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 20 Feb 2019 14:40:16 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/04/1554290122-care_Pixabay_3031259_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Generelle Leistungen der Betriebsinhaltsversicherung]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Absicherung von Unternehmen]]></subTitle>
                                
                                <newsId>45</newsId>
                                
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                                <teaser><![CDATA[<p>Die Leistungen einer Betriebsinhaltsversicherung sind vergleichbar mit denen einer Hausratversicherung. Nur, dass eben nicht die Ausstattung einer Wohnung versichert wird, sondern die Ausstattung eines Unternehmens. Denn nach einem Brand, einem Wasserschaden oder einem Einbruch springt die Betriebsinhaltsversicherung ein, damit das Geschäft schnell weiter laufen kann.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Ob nach einem Brand, einem Einbruch, oder Schäden durch Vandalismus, durch Leitungswasser, durch Sturm oder Hagel – wird das Inventar eines Unternehmens durch eins oder mehrere dieser Ereignisse beschädigt, leistet die Betriebsinhaltsversicherung. Ganz ähnlich, wie im privaten Bereich die Hausratversicherung. Allerdings können im gewerblichen Bereich viele weitere Ereignisse versichert werden. Sogar der Anprall oder der Absturz eines Flugzeuges, innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik, oder Glasbruch bei einer Werbeanlage.</p>
<p>Für Unternehmer könnte der Ausfall von Anlagen, Maschinen, Geräten oder der Verlust von Waren das finanzielle Aus bedeuten. Dort ist doch das meiste Kapital gebunden und oft über Bankkredite finanziert. Der richtige Versicherungsschutz kann daher über die weitere Existenz entscheiden. Umso wichtiger ist daher ein Blick in die Versicherungsbedingungen, beispielsweise hinsichtlich der richtigen Versicherungssumme. Ist die falsch vereinbart liegt eventuell eine Unterversicherung vor. Liegt diese im Schadenfall, kann der Versicherer die Schadenzahlung kürzen.</p>
<p><strong>Versicherungssumme ist entscheidend</strong></p>
<p>Ein Beispiel: Bei einem Einbruchdiebstahl belief sich der Schaden auf 13.700 Euro. Der Neuwert aller gestohlenen Gegenstände betrug insgesamt 60.000 Euro. Allerdings wurden beim Abschluss der Versicherung lediglich 30.000 Euro für den Betriebsinhalt angesetzt, und damit lediglich 50 Prozent des tatsächlichen Wertes. Meist wird dann auch von der Höhe der Schadensumme, in diesem Beispiel 13.700 Euro, ebenfalls nur die Hälfte erstattet. Jedoch gibt es Angebote, die bei Schäden etwa bis zu einer festgelegten Versicherungssumme auf die Prüfung einer eventuellen Unterversicherung verzichten und den Schaden ungekürzt, bis zur maximalen Versicherungssumme, begleichen.</p>
<p>Ein weiteres wichtiges Detail betrifft den Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Ist dieser Verzicht nicht Bestandteil des Vertrages und tritt etwa ein Brand ausgelöst durch eine nicht richtig entsorgte Zigarette auf, gilt der Umstand der groben Fahrlässigkeit. Gleiches wird herangezogen, wenn beispielsweise in einem Produktionsbetrieb die vorgeschriebene Wartung einer Maschine nicht erfolgt. Tritt in Folge dieser Prüfung ein Brandschaden auf, der die Maschine komplett zerstört, kann das ebenfalls als grob fahrlässig gelten. Nur wenn der Versicherer auf den Einwand der Groben Fahrlässigkeit verzichtet, kann er im Falle eines Schadens leisten.</p>
<p>In der Regel kann der Unternehmer durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung seiner Betriebsinhaltsversicherung den Beitrag reduzieren. Zudem bieten weitere Bausteine wie Betriebsunterbrechungsversicherung, Autoinhalts- und Außenversicherung oder Elektronik- und Maschinenbruchversicherung zusätzliche Sicherheit für Unternehmen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 15 Feb 2019 14:38:29 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1562590482-Betriebshaftpflicht_Teaser.jpg</imagePath>
                                
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                        <item>
                                <title><![CDATA[Tipps gegen Grippe, Erkältung & Co.]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Fit durch die dunkle Jahreszeit, Teil 2]]></subTitle>
                                
                                <newsId>44</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/fit-durch-die-dunkle-jahreszeit-teil-2-tipps-gegen-grippe-erkaeltung-co/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Wenn es draußen kalt, nass und düster wird, lässt die erste Erkältungswelle nicht lange auf sich warten. Der Beitrag liefert Tipps, mit welchen Methoden man sein Immunsystem stärken kann, um der Erkältung oder einer handfesten Grippe vorzubeugen.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>„Drei Tage kommt sie. Drei Tage bleibt sie. Drei Tage geht sie.“ So lautet eine alte Weisheit zum Verlauf einer Erkältung – und meist trifft das genauso zu. Pünktlich, wenn im Herbst das Wetter umschlägt, es nass und kalt wird, und wir lieber im warmen Zimmer sitzen, nisten sich die ersten Erkältungsviren ein. Ein Kribbeln in der Nase, ein Kratzen im Hals – so geht es meist los. Ein gutes Immunsystem mit starker Abwehrkraft kann besser mit den Eindringlingen umgehen und sie abwehren als ein geschwächtes. Häufigeres Händewaschen in dieser Zeit reduziert die Ansteckungsgefahr. Zudem stärken regelmäßige Bewegung an der frischen Luft, eine vitaminreiche Ernährung und die zusätzliche Aufnahme von Zink die Abwehrkräfte.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p><strong>Wie man einer Erkältung bei den ersten Anzeichen vorbeugt</strong></p>
<p>Ist es trotz aller Vorsicht zu einem Infekt gekommen, zählen eine verstopfte Nase, Halsweh, Kopf- und Gliederschmerzen, Schüttelfrost sowie Husten zu den häufigsten Symptomen einer Erkältung. Bereits beim ersten Kratzen im Hals kann mit Gurgeln mit Salzwasser oder auch mit einer Inhalation gegengesteuert werden. Das Lutschen von Bonbons, wobei es nicht immer die speziellen gegen Halsschmerzen sein müssen, hat sich gleichfalls bewährt. Der Speichelfluss wird angeregt und befeuchtet so Mund- und Nasenschleimhaut. Bonbons oder Pastillen mit Spitzwegerich oder isländisch Moos bilden zudem eine Schutzschicht auf der Schleimhaut.</p>
<p>In dem Zusammenhang ist Nasenspray mit einer Salzlösung zu erwähnen. Vor allem in den Herbst- und Wintermonaten trocknet die Heizungsluft die Schleimhäute aus. Viren und Bakterien fällt es dann leichter, dort einzudringen. Nasensprays beispielsweise mit Meerwasser befeuchten die Nasenschleimhaut und machen es den Erregern schwer. Ebenfalls um die trockene Luft in den Räumen zu verbessern, ist das mehrmalige Stoßlüften der Zimmer wichtig.</p>
<p>Insbesondere bei Kindern gesellt sich zu Schnupfen und Husten oft Fieber hinzu. Dabei sprechen Ärzte von Fieber ab einer Körpertemperatur von 38,5 Grad Celsius. Zwischen 37,5 Grad Celsius und 38,4 Grad Celsius ist es erhöhte Temperatur. Bei Säuglingen allerdings beginnt Fieber ab 37,8 Grad. Viel trinken, körperliche Belastung vermeiden und sich ausruhen, ist hier angesagt. Da Fieber eine Abwehrreaktion des Körpers auf die Erreger ist, muss bei einer Temperatur von unter 39 nicht unbedingt ein fiebersenkendes Mittel eingenommen werden. Liegt die Temperatur höher, empfiehlt es sich jedoch.</p>
<p><strong>Was hilft, wenn die Erkältung bereits da ist</strong></p>
<p>Bei allen Infekten der oberen Atemwege helfen Wärme und Ruhe. Viel trinken, am besten Kräutertee, ist immer ein weiterer Tipp. Ebenso wie schwitzen, zum Beispiel nach einem Erkältungsbad bei etwa 39 Grad Celsius eventuell mit ätherischen Ölen, wie Eukalyptus oder Thymian, und danach direkt ins Bett. Allerdings sind solche Badezusätze für Kinder und Allergiker nicht zu empfehlen. Vor allem auf Menthol, das bei Kindern gleichfalls nicht in den Salben zum Einreiben enthalten sein sollte, sollte man lieber verzichten. Diese Zusätze können im schlimmsten Fall lebensbedrohliche Atemprobleme auslösen.</p>
<p>Darüber hinaus finden sich in den Apotheken viele Erkältungsmittel, die eine schnelle Linderung der Symptome versprechen. Vom abschwellenden Nasenspray über Tabletten gegen Halsschmerzen und Hustensaft oder auch Hustenstiller für die Nacht bis hin zu Salben zum Einreiben und vieles mehr sind da im Repertoire.</p>
<p>Allerdings können zum Beispiel Schwangere nicht immer auf alle Mittel zurückgreifen. Denn bei ihnen ist eine Erkältung etwas heikler, weil sie bei der Einnahme von zum Beispiel Medikamenten aber ebenso bei pflanzlichen Mitteln auf das Ungeborene in ihrem Bauch achten müssen. In manchen Kombinationspräparaten sind Alkohol oder andere Wirkstoffe enthalten, die dem Kind schaden könnten. Gleiches gilt für Kräuter.</p>
<p><strong>So sehen die Anzeichen einer richtigen Grippe aus</strong></p>
<p>Manch eine Erkältung ist nicht einfach ein grippaler Infekt, sondern eine echte Grippe. Diese wird nicht von Erkältungsviren, sondern von Influenza-Viren ausgelöst. Die Symptome unterscheiden sich nicht wesentlich von denen einer Erkältung. Der wichtigste Unterschied liegt allerdings im Beginn. Während der Krankheitsverlauf bei der Erkältung eher schleichend ist, geschieht die Verschlechterung des Gesundheitszustands bei der Grippe plötzlich. Eben ging es noch gut und im nächsten Moment sind da diese starken Kopf- und Gliederschmerzen und der Wunsch, sich nur noch ins Bett zurückziehen zu können.</p>
<p>Eine Grippewelle tritt laut Robert-Koch-Institut (RKI) meist im Januar auf. Im Jahr 2018 gab es nach Einschätzung der RKI-Experten die stärkste Grippewelle seit 2001 in Deutschland. Rund neun Millionen Menschen seien wegen einer Influenza-Erkrankung zum Arzt gegangen. Vor allem Risikogruppen, etwa Personen mit einem geschwächten Immunsystem, älteren Menschen oder auch Personen, die im Gesundheitswesen tätig sind und häufiger mit Grippeviren in Berührung kommen, wird eine Grippeschutzimpfung einmal jährlich empfohlen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 13 Feb 2019 14:36:40 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554290031-people_Pixabay_2557536_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Für Ärzte noch eher Last als Segen]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[„Dr. Google“]]></subTitle>
                                
                                <newsId>42</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/dr-google-fuer-aerzte-noch-eher-last-als-segen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Das Internet zählt für Patienten nach Gesprächen mit Ärzten, Angehörigen oder Freunden zu den drei am häufigsten herangezogenen Informationsquellen in Gesundheitsfragen. Ärzten schmeckt das nicht immer, wenn die Patienten mit Informationen von „Dr. Google“ zum Termin erscheinen. Bleibt die Frage: Nutzen Ärzte und Patienten das Potenzial des Internets aus? Nein, noch nicht, lautet das Fazit einer aktuellen Studie der Bertelsmann Stiftung.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><strong>Infos, Trost, Zerstreuung</strong></p>
<p>Einen Arzttermin vorbereiten, Therapien vergleichen oder sich mit anderen austauschen – viele holen sich medizinischen Rat bei „Dr. Google“. Patienten<br />
finden bei dem virtuellen Doc, wonach sie suchen – neben harten Fakten auch Trost und Zerstreuung. Das offenbaren Tiefeninterviews, die das Marktforschungsinstitut Rheingold im Auftrag der Bertelsmann Stiftung geführt hat. Diese qualitative Studie zur Frage, wie Patienten nach Informationen im Netz suchen und sie nutzen, wurde durch eine repräsentative Bevölkerungsbefragung von Kantar EMNID ergänzt.</p>
<p><strong>Hohe Zufriedenheit</strong></p>
<p>So verschieden die Suchmotive, so groß ist die Zufriedenheit mit den Treffern. 52 Prozent der Befragten sind „immer zufrieden“ oder „meistens zufrieden“, 44 Prozent sind „teils, teils zufrieden“ – „selten zufrieden“ sind dagegen nach Stiftungsangaben nur 2 Prozent der Befragten. Niemand, so zeigten die repräsentativen Ergebnisse, ist mit den eigenen Suchergebnissen „immer unzufrieden“.</p>
<p>Fatal bei der Konsultation von „Dr. Google“ ist aus Sicht der Experten, dass Patienten bei ihrer Suche manchmal auf falsche Behauptungen treffen und auch unseriösen Websites vertrauen. Hier herrsche großer Handlungsbedarf, verdeutlicht Brigitte Mohn, Vorstand der Bertelsmann Stiftung.</p>
<p><strong>Oft schweigen Patienten</strong></p>
<p>Stiftungs-Gesundheitsexpertin Marion Grote-Westrick appelliert an die Ärzte, vorinformierten Patienten offener gegenüberzutreten, da noch viel Potenzial verschenkt werde. Noch verschwiegen 30 Prozent der Patienten ihrem Arzt den Besuch von „Dr. Google“.</p>
<p><strong>Offenheit angemahnt</strong></p>
<p>Um die Gesundheitsinfos im World Wide Web besser fu?r gute Behandlungsergebnisse nutzen zu können, empfiehlt die Stiftung:</p>
<ul>
<li>Alle Akteure im Gesundheitssystem sollten die Vielfalt von Gesundheitsinformationen anerkennen. Ärzte könnten seriöse Quellen empfehlen.</li>
<li>Ärzte sollten Patienten bestärken, sich selbst zu informieren und so Arztbesuche gezielt vor- oder nachzubereiten.</li>
<li>Patienten sollten offen mit ihrem Arzt über „Dr. Google“ sprechen.</li>
</ul>
<blockquote><p><strong>Modellprojekt zur Fernbehandlung</strong></p>
<p>Baden-Württemberg will Vorreiter bei der Fernbehandlung ohne zwingenden persönlichen Erstkontakt werden. Dieser ist bisher bundesweit in sämtlichen ärztlichen Berufsordnungen vorgeschrieben. Das heißt, Ärzte müssen Patienten einmal persönlich in der Praxis gesehen haben, bevor sie eine weiterführende Behandlung via Online-Videosprechstunde anbieten können. Im Oktober hatte die Landesärztekammer Baden-Württemberg den Weg freigemacht für das Modellprojekt „docdirekt“ zur ausschließlichen ärztlichen Fernbehandlung. Startregionen sind Tuttlingen und Stuttgart, später soll das Projekt auf das gesamte Bundesland ausgeweitet werden.</p>
<p><strong>„Verantwortlicher Arzt“ für Patientenschutz</strong></p>
<p>Beantragt werden kann die Teilnahme am Pilotprojekt nur von einem Arzt, der Mitglied in der Landesärztekammer Baden-Württemberg ist. Dieser fungiert laut Kammer als „verantwortlicher Arzt“ und garantiert die Einhaltung des berufsrechtlichen Rahmens sowie des Patientenschutzes und der Datensicherheit.</p>
<p>Für die technische Realisierung ist der Anbieter TeleClinic verantwortlich, Kostenträger sind die GKV-Landesverbände.</p></blockquote>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 11 Feb 2019 14:30:43 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/06/1554289683-doctor-650534_1920_pixabay.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Oliver Link</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Ärzte offener als Pflegekräfte]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Digitalisierung in Kliniken]]></subTitle>
                                
                                <newsId>40</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/digitalisierung-in-kliniken-aerzte-offener-als-pflegekraefte/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Forscher der Hans-Böckler-Stiftung sezieren die Digitalisierung in Krankenhäusern und die Auswirkungen auf die dortigen Belegschaften.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Pflege 4.0 und Medizin 4.0, aber auch Smart Hospital sind Konzepte, auf die in Diskussionen um die Zukunft der ambulanten wie auch stationären Versorgung immer öfter verwiesen wird. Ihnen gemeinsam ist der Einsatz digitaler Gesundheitslösungen, zum Beispiel der elektronischen Patientenakte, aber auch assistiver Robotersysteme. Für Letztere wird in Zukunft auch die Verwertung von Big Data durch den Einsatz von Robotern relevant, die auf Künstlicher Intelligenz (KI) basieren.</p>
<p><strong>Ärztejobs nicht in Gefahr</strong></p>
<p>Die Forscher haben für ihre Studie Vertreter verschiedener Klinikberufe befragt. Sie erwarten, dass die Digitalisierung tief gehende Auswirkungen auf das Denken und Handeln, die Selbstverständnisse und Berufsbilder sowie auf die Arbeitsprozesse haben wird. Dies treffe insbesondere Gesundheitsberufe in Pflege, Medizin und Therapie. Ärztejobs sehen sie indes nicht als potenzielle Opfer der Digitalisierung.</p>
<p><strong>Mitarbeiter einbinden</strong></p>
<p>Ärzte wiederum stehen der Digitalisierung offener gegenüber als zum Beispiel Pflegekräfte. Die Autoren dringen auf die Einbindung aller Mitarbeiter beim Digitalisierungsprozess in den Krankenhäusern. Auf Ärzte bezogen, könnte dies zum Beispiel durch die Schulung im Umgang mit neuen digitalen Techniklösungen erfolgen. Konkret könnten bestimmte OP-Techniken am Rechner simuliert werden, sodass die Ärzte diese trainieren können. Dies ist zumindest in einigen Unikliniken schon der Fall.</p>
<p><strong>Künstliche Intelligenz in der Medizin goutiert</strong></p>
<p>Die Digitalisierung inklusive der Nutzung von Big Data und Künstlicher Intelligenz (KI) hat bei den Deutschen einen Stein im Brett. Ob Diagnose von Krankheiten, vorausschauende Routenberechnungen oder Maßnahmen zum Klimaschutz: KI kann dort nach Ansicht vieler Bundesbürger sinnvoll eingesetzt werden. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage unter 1.008 Bundesbürgern ab 14 Jahren im Auftrag des Digitalverbandes Bitkom. So geben laut Studie jeweils drei von zehn Befragten an, sie sähen das sinnvollste Einsatzgebiet für KI-Systeme in der Medizin (31 Prozent) respektive in der Mobilität (28 Prozent).</p>
<p><strong>Umwelt und Energie liegen vorne</strong></p>
<p>Jeder vierte Deutsche (24 Prozent) würde KI vor allem bei den Themenfeldern Umwelt und Energie befürworten. Mit deutlichem Abstand folgen Sicherheit (7 Prozent), soziale Netzwerke (5 Prozent) sowie Kundenservice (ein Prozent). Gleichzeitig hält keiner der Befragten den KI-Einsatz in all diesen Bereichen für sinnlos.</p>
<p><strong>Teils noch hohe Hürden</strong></p>
<p>„Die Bevölkerung steht dem Einsatz Künstlicher Intelligenz offen gegenüber und sieht die enormen Möglichkeiten, die sich durch die Technologie ergeben“, resümiert Bitkom-Präsident Achim Berg. „KI wird künftig für den Erfolg einzelner Unternehmen ebenso entscheidend sein wie für die Wettbewerbsfähigkeit ganzer Volkswirtschaften“, ergänzt er. Allerdings sind die Hürden für eine effektive Digitalisierung teils noch hoch.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 07 Feb 2019 14:29:13 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/06/1554289683-doctor-650534_1920_pixabay.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Oliver Link</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Tipps gegen die Winterdepression]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Fit durch die dunkle Jahreszeit]]></subTitle>
                                
                                <newsId>43</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/fit-durch-die-dunkle-jahreszeit-tipps-gegen-die-winterdepression/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>In den Wintermonaten leiden viele Menschen unter ständiger Müdigkeit, Antriebslosigkeit und verspüren Heißhunger auf Süßes. Dabei handelt es sich um den Winterblues oder manchmal auch um eine Winterdepression. Die Symptome verschwinden meist im Frühling, wenn die Tage wieder länger werden. Welche Möglichkeiten es gibt, um sich auch in den Wintermonaten besser zu fühlen, erfahren Sie hier</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Grau, regnerisch, kalt, ein richtiges Schmuddelwetter – so sind die Winter in Deutschland. Es beginnt meist Ende Oktober oder Anfang November. Die Sonne lässt sich immer weniger blicken. Im Dunkeln zur Arbeit und im Dunkeln wieder nach Hause, dazwischen Regenwetter. Das ist meist der Alltag. Und je kürzer die Tage, umso schwermütiger werden viele Menschen. Es fehlt die Bewegung im Tageslicht.</p>
<p>Nicht bei jedem entwickelt sich daraus gleich eine Winterdepression. Ob sich die Dunkelheit nur auf das Gemüt gelegt hat und es sich um den so genannten Winterblues handelt, oder eine Erkrankung dahintersteckt, ist nicht so leicht zu beantworten. Zudem muss auch eine klassische Depression ausgeschlossen werden.</p>
<p><strong>Anzeichen für eine Winterdepression</strong></p>
<p>Einige Symptome der Winterdepression weichen von der klassischen Depression ab. Dazu gehört beispielsweise der Schlaf. Menschen mit einer Winterdepression haben ein starkes Schlafbedürfnis bis hin zur Schlafsucht und das Aufstehen fällt ihnen besonders schwer. Die Biouhr ist verstellt. Des Weiteren zeigt sich ein gesteigerter Appetit insbesondere auf Süßigkeiten. Nicht selten nehmen die Betroffenen im Winter deutlich zu. Allerdings sind Müdigkeit und Hunger auf Süßes in der dunklen Jahreszeit nicht ungewöhnlich. Erst wenn es zu viel wird und den Betroffenen belastet, könnte eine Behandlung notwendig werden.</p>
<p>Ein Test zum Beispiel von der <strong><a href="https://www.deutsche-depressionshilfe.de/depression-infos-und-hilfe/selbsttest" target="_blank" rel="noopener">Deutschen Depressionser Deutschen Depressionshilfhilfe</a> </strong>kann erste Anhaltspunkte liefern. Doch eine gesicherte Diagnose kann nur der Arzt stellen.</p>
<p><strong>Stress und Lichtmangel können Gründe sein</strong></p>
<p>Eine Besserung der Symptome ist nachgewiesenermaßen durch eine Therapie mit Licht möglich. Doch was genau ist diese Lichttherapie? Dabei wird, grob gesagt, nachempfunden. Neben einer hohen Stressbelastung und –verarbeitung machen Experten das fehlende Licht der Sonne für die Winterdepression verantwortlich. Durch weniger Licht wird im menschlichen Körper vermehrt Melatonin ausgeschüttet. Dieses Hormon der Zwirbeldrüse sorgt für die Müdigkeit, depressive Symptome und Antriebslosigkeit.</p>
<p>Ein weiteres Hormon, nämlich Serotonin, soll ebenfalls mitverantwortlich für die Winterdepression sein. Das Zuviel des Melatonins sorgt für einen Mangel des Serotonins – das als Glückshormon gilt. Zudem kann ein Mangel des Vitamins D schuld an einer Winterdepression sein. Dieses Vitamin bildet der Mensch normalerweise durch die Haut selbst. Doch braucht es dafür ebenfalls Sonnenlicht. Fehlt es, kann kein Vitamin D gebildet werden, das für die Serotonin-Produktion notwendig ist.</p>
<p>Bei den Lampen für eine Lichttherapie wird meist weißes Licht eingesetzt. Laut Wikipedia ist dabei physiologisch vor allem ein schmales Frequenzband im Blaulichtbereich des weißen Lichts mit den Wellenlängen zwischen 446 und 477 Nanometern bedeutsam. Dieser Lichtbereich soll auf die Ganglienzellen der Netzhaut des Auges, also die Rezeptoren, die die Helligkeit erkennen, einwirken und die Melatonin-Ausschüttung beeinflussen.</p>
<p><strong>Mangel durch Lichttherapien verändern</strong></p>
<p>Da sich in den Wintermonaten viele Menschen zu wenig draußen aufhalten und daher nicht mit der notwendigen Portion Tageslicht, das im Übrigen auch bei bewölktem Himmel vorhanden ist, versorgt werden, kann das künstliche Licht der Lampen diesen Mangel ausgleichen.</p>
<p>Viele Sonnenfans besuchen in dieser Zeit gern das Solarium. Die Wärme tut ihnen gut. Doch bei dem dort abgegebenen Licht handelt es sich um UV-Strahlen, die nicht die Wirkung haben, wie das Tageslicht oder die Lichttherapiegeräte. Zudem sollte ein Solariumbesucher immer eine Schutzbrille für das Auge verwenden. Damit könnte das für den biochemischen Prozess notwendige Licht jedoch gar nicht ins Auge eindringen und damit die Wirkung der Hormonproduktion nicht hervorrufen.</p>
<p>Um eine Winterdepression zu bekämpfen oder gar nicht erst entstehen zu lassen, empfiehlt sich ein regelmäßiger Spaziergang bei Tageslicht oder eine Lichttherapielampe. Die Aufnahme von Vitamin D ist ebenfalls eine Möglichkeit. Aktivitäten am Abend einschränken und am besten nicht das hellste Licht nutzen, um den Körper auf die Ruhezeit einzustimmen. So kann Melatonin frühzeitiger gebildet werden und nicht erst gegen Morgen, wenn Zeit zum Aufstehen ist.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 06 Feb 2019 14:27:45 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/08/1554290066-people_Pixabay_2592247_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Auch eine Sache der Ethik]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Smart Hospital]]></subTitle>
                                
                                <newsId>41</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/smart-hospital-auch-eine-sache-der-ethik/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Die Uniklinik Essen soll als eine der ersten Kliniken in Deutschland zum Smart Hospital werden. Die Ethik spielt dabei eine große Rolle.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Nach dem Willen des Ärztlichen Direktors und Vorstandsvorsitzenden des Uniklinikums Essen, Professor Dr. Jochen Werner, sollen bei dem groß angelegten Digitalisierungsprozess die Patientenbelange und die ethischen Aspekte nicht zu kurz kommen. Dafür hat er vor Kurzem das „Ethik-Ellipse Smart Hospital“ als neues Gremium etabliert.</p>
<p><strong>Kritischer Dialog angestrebt</strong></p>
<p>Ziel ist der kritische Dialog rund um das Smart Hospital. „Eine kritische ethische Reflexion der Dimensionen des Themenfeldes Smart Hospital ist wesentlich. Mit verschiedenen Perspektiven aus Wissenschaft und klinischer, aber auch industrieller Praxis werden Vorschläge, Empfehlungen und Impulse erarbeitet, die uns dann bei der weiteren Realisierung des Smart Hospitals begleiten und unterstützen“, verdeutlicht Werner. Mit dieser Zusammenarbeit soll, so Werner, eine stabile Entwicklung von Medizin, Ökonomie und Ethik sichergestellt sein, die zu allererst einem Ziel folgt: Die Bedürfnisse der Patienten bestmöglich zu erfüllen.</p>
<p>Der Sprecher der Ethik-Ellipse, Professor Dr. Stefan Heinemann, Experte der Uniklinik Essen für Smart Hospital und Wirtschaftsethiker, erläutert das Aufgabenspektrum seines Gremiums: „Der Weg zum Smart Hospital bedeutet neben digitaler Spitzenmedizin auch mehr Hospitality, Gastfreundschaft, Wohlfühlen, Vertrauen und Wärme für die Patienten.“ Die Ethik-Ellipse soll eng mit dem klinischen Ethik-Komitee des Uniklinikums Essen und der Ethik-Kommission der medizinischen Fakultät der Universität Duisburg/Essen kooperieren.</p>
<p><strong>E-Health: Ärzte sehen durchaus Nutzen</strong></p>
<p>Digitale Angebote in der Versorgung können nach Ansicht von Ärzten konkrete Vorteile für die Behandlung haben. Das zeigt der DAK-Digitalisierungsreport 2018. Wie die nicht-repräsentative Befragung, an der sich 1.147 niedergelassene Ärzte beteiligt haben, ergibt, plädieren die Mediziner für mehr E-Health-Anwendungen im Versorgungsalltag. Rund 80 Prozent nennen als nützliche Ansätze unter anderem Videosprechstunden sowie therapiebegleitende Onlinecoachings für Patienten – zum Beispiel von einer Krankenversicherung. Bei Angeboten von Pharmafirmen herrscht auf Ärzteseite eher Skepsis vor. Hartmannbund-Chef Dr. Klaus Reinhardt sieht in den Ergebnissen der Studie ein positives Signal für die künftige Entwicklung in Deutschland. „Die Befragung belegt die große grundsätzliche Bereitschaft der Kollegen, sich den neuen digitalen Möglichkeiten zu öffnen und diese als Chancen neuer Wege in der Versorgung zu sehen“, erläutert Reinhardt.</p>
<p><strong>Hemmschuh Fernbehandlungsverbot</strong></p>
<p>Trotz aller Euphorie sind sich die Studienteilnehmer aber auch der Tatsache<br />
bewusst, dass nach gültiger Rechtslage zum Beispiel ein ortsunabhängiger Austausch zwischen Arzt und Patient per Videokonferenz derzeit nur eingeschränkt möglich ist. Das in den Berufsordnungen verankerte Fernbehandlungsverbot sieht vor, dass der Videosprechstunde ein obligater persönlicher Erstkontakt von Arzt und Patient vorausgehen muss.</p>
<p>Das Fernbehandlungsverbot könnte allerdings demnächst kippen. Das Bundesgesundheitsministerium hat angekündigt, das Gesetz auf den Prüfstand zu stellen. Das wäre auch im Sinne der befragten Ärzte. Denn diese halten die Videosprechstunde für notwendig, um Versorgungsengpässe in ländlichen Regionen mit geringer Arztdichte aufzufangen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 05 Feb 2019 14:26:03 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/06/1554289926-doctor-1149149_1920_pixabay.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Oliver Link</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wie steht es um die Pflegevorsorge?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Überblick und Ausblick]]></subTitle>
                                
                                <newsId>36</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/ueberblick-und-ausblick-wie-steht-es-um-die-pflegevorsorge/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Über die eigene Vorsorge im Pflegefall nachzudenken, gehört für viele Menschen nicht zu den bevorzugten Themen. Dabei nimmt die Lebenserwartung stetig zu und damit steigt die Zahl der Pflegebedürftigen. Wie es momentan um die Pflegevorsorge in Deutschland bestellt ist, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Viel Arbeit, hohe körperliche Belastung, schlechte Bezahlung und nicht die Aussicht, dass sich diese Situation schnell verändert - so lässt sich die Pflege von Seiten der in dem Bereich Beschäftigten beschreiben. Das gilt sowohl für diejenigen in der Alten- als auch für diejenigen in der Krankenpflege. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sich zwar auf die Fahnen geschrieben, die Lage schnell und nachhaltig zu ändern, doch so richtig gelingt das noch nicht. Zum einen kann auch er dem wachsenden Bedarf an Pflegekräften und dem gleichzeitigen Mangel an Fachpersonal in der Branche nicht sofort abhelfen. Zum anderen schaffen viele seiner Aktionen neue Probleme und eine Zufriedenheit mit den bisherigen Maßnahmen hat sich bei vielen Betroffenen noch nicht eingestellt.</p>
<p>Grund zur Sorge bieten angesichts dessen diverse Zahlen, wie sich die Zahl der Pflegebedürftigen entwickeln wird. Auf der Homepage der Gesundheitsberichterstattung des Bundes (GBE) zeigt eine Prognose des Barmer Pflegereports, dass es im Jahr 2030 rund 3,5 Millionen Pflegebedürftige bei einer konstanten Pflegequote geben wird. Im Jahr 2010 waren es 2,5 Millionen. Nicht zuletzt ist das auf die gestiegene Lebenserwartung und die medizinische Entwicklung zurückzuführen. Andere Berechnungen zeigen ähnliches.</p>
<p>Und welchen Herausforderungen die Gesellschaft und unter anderem das Gesundheitssystem noch gegenübersteht, kann man erahnen, wenn man sich die steigende Lebenserwartung in der westlichen Welt ansieht. 122 Jahre wurde der bisher älteste Mensch, die Französin Jeanne Calment. Und Wissenschaftler halten es für durchaus möglich, dass Menschen bis 140 Jahre alt werden, so schreibt das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA). Lag die Lebenserwartung für Kinder der 1950-er Jahre als Durchschnitt beider Geschlechter bei rund 70 Jahren sind es rund 65 Jahre später bereits rund 81 Jahre.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Die dazu gewonnen Jahre sind anfangs meist aktiv. Doch irgendwann, benötigt der eine mehr, der andere weniger Pflege. Für jeden zweiten Deutschen ist das eine beängstigende Vorstellung und steht gleich hinter den Ängsten vor den diversen Auswirkungen politischer Entscheidungen, Naturkatastrophen und Schadstoffen in Nahrungsmitteln. Das hat eine Langzeitstudie der R+V Versicherung Ende 2018 ergeben.</p>
<p>Um angemessen im Pflegefall betreut zu werden, muss jeder selbst seine passende Pflegevorsorge organisieren. Dazu gehört auch, das Formular zur Vollmacht im Pflegefall rechtzeitig vorzubereiten, gleichfalls ist eine finanzielle Regelung unabdingbar. Denn die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen auch trotz der aktuellen Anpassungen nicht aus. Sie sollen den Grundbedarf abdecken, so das Bundesgesundheitsministerium. Im Bundesdurchschnitt beträgt laut Zahlen des PKV-Verbands der Eigenanteil bei vollstationärer Pflege 1.739 Euro. Zwar wurde durch die Abschaffung der Pflegestufen und der dafür eingeführten Pflegegrade zum Beispiel der Zugang zu Leistungen erleichtert, doch eine private Pflegeversicherung zur Ergänzung der staatlichen Unterstützung ist und bleibt notwendig.</p>
<p>Dafür stehen drei Versicherungsarten zur Verfügung: die Pflegtagegeldversicherung (inklusive der geförderten Pflegezusatzversicherung), die Pflegekostenversicherung und die Pflegerentenversicherung. Die Pflegevorsorgezulage in Höhe von 60 Euro im Jahr erhalten diejenigen, die mindestens 120 Euro pro Jahr in einen privaten Pflegetarif einzahlen. Dabei leisten die Pflegetagegeld- und die Pflegerentenversicherung im Pflegefall monatlich einen vorher vereinbarten Betrag und die Pflegekostenversicherung übernimmt die tatsa?chlich entstandenen Kosten. Ein Vergleich der Pflegeversicherungen offenbart die jeweiligen Möglichkeiten.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 25 Jan 2019 14:24:33 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/04/1554290140-hand_Pixabay_2906434_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wie sicher bewegen Sie sich im Internet?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Der kleine Cyber-Sicherheitscheck]]></subTitle>
                                
                                <newsId>37</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/der-kleine-cyber-sicherheitscheck-wie-sicher-bewegen-sie-sich-im-internet/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Cyber-Profi, Online-Shopper oder doch am liebsten offline unterwegs? Während für einige Menschen womöglich ein gutes Antivirenprogramm ausreicht, wären andere mit einer privaten Cyberversicherung besser aufgehoben. Wer sein Online-Verhalten und die damit verbundene Risiken kennt, findet schnell zum passenden Schutz. Der kleine Cyber-Versicherungscheck verrät Ihnen, wie sicher Sie sich im Internet bewegen.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><strong>Wie viele Codes und Passwörter haben Sie?</strong></p>
<ul>
<li>Zwei: Den Zahlencode für meine Bankkarte und den für mein altes Handy.<br />
0 Punkte</li>
<li>Etwa fünf Passwörter: Zahlencodes für Bankkarten und Handy und Codes für Online-Shops, Facebook u.ä.<br />
3 Punkte</li>
<li>Geschätzt etwa 5-10 Passwörter – die zugegebenermaßen etwas einfallslos sind<br />
4 Punkte</li>
<li>Bei mir kommen einige Passwörter zusammen. Weil diese sehr lang sind, habe ich hierfür ein Büchlein (o.Ä.), in dem ich die Passwörter notiert habe.<br />
5 Punkte</li>
<li>Ich habe einen Passwort-Manager, der für mich alles regelt.<br />
8 Punkte</li>
</ul>
<p><strong>Es ist Winterschlussverkauf. Für mich ist das die Gelegenheit…</strong></p>
<ul>
<li>... für einen ausgiebigen Bummel durch die Geschäfte meiner Stadt<br />
0 Punkte</li>
<li>… mich mit meiner Freundin/meinem Freund zu einem Shopping-Bummel zu verabreden. Ich schreibe gleich mal eine WhatsApp-Nachricht.<br />
2 Punkte</li>
<li>... online die Schnäppchen zu machen, die ich am Black Friday verpasst habe<br />
4 Punkte</li>
<li>… online einen Flug in eine Metropole meiner Wahl zu buchen<br />
6 Punkte</li>
</ul>
<p><strong>Neueste News: Durch einen groß angelegten Hacker-Angriff sind die Profile und persönlichen Kundendaten eines großen Online-Shops gestohlen worden:</strong></p>
<ul>
<li>Eine Randnotiz für mich. Ich kaufe nicht online.<br />
0 Punkte</li>
<li>Ich schaue auf mein Profil und kontrolliere, ob ich eine Veränderung feststelle.<br />
2 Punkte</li>
<li>Ich informiere mich über die nun nötigen Schritte und aktualisiere ggf. meine Zugangsdaten.<br />
3 Punkte</li>
</ul>
<p><strong>Zählen Sie nun Ihre Punkte zusammen. Die Ergebnisse finden Sie hier:</strong></p>
<p><strong>0-4 Punkte</strong><br />
<strong>Analog glücklich: Der Offliner</strong></p>
<p>Online-Shopping, Facebook und WhatsApp – all das brauchen Sie nicht. Sie gehen lieber in den Laden in Ihrer Stadt und lassen sich vor Ort individuell beraten. Ihre Freunde treffen Sie persönlich oder erreichen Sie per Telefon. Fotos lassen Sie wie eh und je regelmäßig entwickeln. Die schönsten Bilder landen in ihren Fotoalben. Online-Banking? Was ist das? Sie zahlen lieber bar. Eine Kreditkarte besitzen sie nicht und für Ihre Bankkarte hat Ihnen ihre Bankberaterin ein sicheres RFID-Etui geschenkt, um die Daten zu sichern. Wenn Sie einmal eine E-Mail verschicken müssen, geben sie das Passwort ein, dass Sie sich in ihr Notizbuch eingetragen haben. Dafür benötigen Sie wirklich keine extra Versicherung. Für Sie genügt ein guter Anti-Virenschutz und ein regelmäßiges Backup auf ihrem Computer oder Laptop.</p>
<p><strong>5-9 Punkte</strong><br />
<strong>Ab und an … ja schon: Der „Mehr als Du denkst – User“</strong></p>
<p>Sie verbringen Ihre Zeit lieber mit Ihren Lieben, als ständig das Smartphone in der Hand zu haben. Trotzdem gehören Sprachnachrichten zu Ihrem Alltag, genauso wie der Blick in ihr Social-Media-Profil, in dem Sie aber die Datenschutzeinstellungen sehr genau eingestellt haben. Andere Apps nutzen Sie kaum. Am PC sitzen Sie, wenn überhaupt, beruflich. Privat nutzen Sie den Computer nur gelegentlich, um E-Mails zu beantworten oder ihren Kontostand online abzufragen. Ab und zu shoppen Sie auch online – einfach, weil es praktisch und günstiger ist. Oder weil Sie bestimmte Produkte in Ihrer Umgebung nicht finden. Doch auch hier achten Sie sehr auf sichere Bezugsquellen. Sie kaufen nur in Trusted Shops. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten sie darauf achten, möglichst sichere Passwörter zu verwenden. Gut bewertete Passwort-Manager können hier Cyber-Risiken minimieren. Denken Sie daran, auf dem PC regelmäßig Backups bzw. Updates auf dem Smartphone zu installieren und das Antivirenprogramm auf dem neuesten Stand zu halten. Außerdem sollten Sie überlegen, sich mindestens durch einen entsprechenden Cyber-Versicherungsbaustein abzusichern. So könnten Sie beispielsweise Risiken beim Online-Shopping oder Hacker-Angriffe auf Social-Media-Plattformen entspannt angehen. Ganz auf Nummer sicher gehen Sie mit einer Cyberversicherung, die im Online-Schadenfall gleich mehrere Bereiche abdeckt.</p>
<p><strong>10-14 Punkte</strong><br />
<strong>Der Sorglose: „Mir wird schon nichts passieren-Typ“</strong></p>
<p>Geben Sie es zu. Ohne Smartphone sind Sie nur ein halber Mensch. Auf sozialen Medien möchten Sie nicht verzichten. Ihre Instagram- oder Facebook-Profile gehören zu Ihnen und zu Ihrem Alltag, ebenso wie Online-Banking und Online-Shopping. Passwortschutz? Aber sicher. Ehrlicherweise haben Sie dennoch viel zu viele gleiche oder sehr ähnliche Passwörter, die sie nicht oft genug aktualisieren. Doch was soll Ihnen auch schon passieren? Hacker interessieren sich doch nicht für so kleine Fische, wie Sie, oder? Doch, leider! Das tun sie. Allein 2018 wurden 36 Milliarden Phishing-Mails verschickt und es tauchten 115.000 Fake-Websites im Netz auf. Mittlerweile sind diese so professionell, dass man sie nur schwer von echten Online-Angeboten unterscheiden kann. Machen Sie sich nicht weiter angreifbar und schützen Sie ihre Daten besser: mit sicheren Passwörtern oder einem Passwort-Manager, mit passenden Datenschutzeinstellungen und einem Bewusstsein für die vielen Gefahren, denen Sie sich aussetzen. Gerade, weil Ihr halbes Leben online stattfindet, kommen Sie an vielen Punkten nicht mehr umhin, sich zusätzlich über weiteren Schutz Gedanken machen zu müssen. Ebenso, wie Sie Ihre Wohnung nicht nur mit Türschlössern, sondern auch für den Fall der Fälle gegen Einbruch- und Sturmschäden schützen, sollten sie sich online schützen. Eine Cyberversicherung ist für Sie ein passender Schutz.</p>
<p><strong>15 oder mehr Punkte</strong><br />
<strong>Total sicher: Sie sind ein Cyber-Profi</strong></p>
<p>Über Fachzeitschriften und Online-Medien sind Sie immer auf dem neuesten Stand, wie Sie sich vor Cybergefahren schützen können. Sie haben zum Beispiel einen Passwort-Manager, mit dem Sie die Zugänge Ihrer vielen Online-Accounts verwalten. Schließlich nutzen Sie Ihre Apps und Tools beruflich wie privat. Und ihr Zuhause entwickelt sich zusehends zu einem Smart Home. Was sie benötigen, ist eine Versicherung, die bei einer Cyberbedrohung die Schäden verschiedener Bereiche aufgreift. Ebenso, wie eine Elementarversicherung mögliche Lücken im Schutz der Hausrats- oder Haftpflichtversicherung übernimmt, greift die Cyberversicherung bei den unterschiedlichsten Cyberrisiken: vom Cybermobbing der Kinder bis hin zur Datenübernahme nach einem Phishing-Angriff oder bei Schäden dritter, die durch Fehlfunktionen Ihrer smarten Geräte entstanden sind.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 25 Jan 2019 14:22:43 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1554290441-credit-card_Pixabay-1591492_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Anette Bierbaum</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Ein Leistungsvergleich]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Auslandskrankenversicherung versus GKV]]></subTitle>
                                
                                <newsId>14</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/auslandskrankenversicherung-versus-gkv-ein-leistungsvergleich/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Wer ins Ausland fährt, um Urlaub zu machen, zu arbeiten oder dort zu leben, sollte sich privat absichern, da die gesetzliche Krankenversicherung außerhalb der Landesgrenzen im Notfall weniger leistet als in der Heimat oder auch gar nicht. Was ist zu beachten? Pfefferminzia klärt auf.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Gesetzlich Versicherte in Deutschland, die ins Ausland fahren und dort erkranken, haben je nach Reiseziel einen unterschiedlich großen Anspruch auf Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse. Ein wirklich umfassender Versicherungsschutz wie in Deutschland besteht nicht, gesetzliche Kassen dürfen diesen rein rechtlich nicht anbieten.</p>
<p>In den Ländern der EU, sowie in der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island können GKV-Versicherte mit der „European Health Insurance Card“ (EHIC) ärztliche Leistungen erhalten, die unbürokratisch abgewickelt werden sollen. Hier ist in der Regel keine Vorkasse fällig. Falls Vorkasse verlangt wird, kann der Versicherte im Nachgang eine Erstattung nach Gebührensätzen des jeweiligen EU-Landes beantragen.</p>
<p><strong>Eingeschränkte Kostenübernahme der GKV</strong></p>
<p>Mit einer Reihe weiterer Länder, wie etwa Serbien, Israel, Tunesien und der Türkei bestehen Sozialversicherungsabkommen. Hier sind die Leistungen deutlich eingeschränkt und eine medizinische Behandlung wird meist nur gegen Vorkasse durchgeführt. Oft ist nicht eindeutig, welche Kosten der Versicherte am Ende zu tragen hat. Behandlungskosten werden zudem nur nach deutschen Sätzen erstattet und auch nur, wenn man sich innerhalb der staatlichen Gesundheitssysteme behandeln lässt. Kosten privater Einrichtungen werden nicht erstattet.</p>
<p>In Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen leistet die GKV nur, wenn die medizinische Behandlung ausschließlich im Ausland möglich ist oder bei einer Auslandsreise, wenn unverzüglicher Handlungsbedarf besteht. Allerdings ist diese Hilfe auf sechs Wochen im Jahr beschränkt. Zu diesen Destinationen zählen zahlreiche beliebte Urlaubsziele in Übersee, etwa Thailand oder die USA. In den USA etwa wird ein Tag auf der Intensivstation schnell mit Kosten bis zu 10.000 Euro täglich veranschlagt.</p>
<p><strong>Was Auslandskrankenversicherungen umfassen</strong></p>
<p>Aufgrund der möglichen Belastungen im Krankheitsfall ist eine Auslandskrankenversicherung daher ein Muss, wenn man ins Ausland fährt. Sie kommt für ärztliche Behandlungen, verordnete Medikamente, Verbände oder schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfachen Ausführungen auf. In der Regel ist auch ein Rücktransport aus dem Urlaubsland abgedeckt. Gerade diese Kosten können exorbitant sein: Ein Ambulanzflug aus Australien etwa kann bis zu 100.000 Euro kosten.</p>
<p>Wichtig dabei: Es geht dabei stets um Notfälle, nicht um die Auswirkungen chronischer Erkrankungen. Ist bereits bei Reiseantritt klar, dass sich der Versicherte im Ausland in die Behandlung eines Arztes begeben muss, wird kein Auslandskrankenversicherer dafür aufkommen.</p>
<p><strong>Langzeitreisekrankenversicherungen bis zu 5 Jahre</strong></p>
<p>Reguläre Auslandskrankenversicherungen decken meist einen Zeitraum von sechs Wochen ab. Wer länger unterwegs ist, benötigt eine Langzeitreisekrankenversicherung. Je nach Anbieter können damit bis zu fünf Jahre Auslandsaufenthalt abgesichert werden, wobei die Tarife sich je nach Zielländern sehr unterscheiden. Viele Langzeitreisekrankenversicherungen übernehmen die Kosten für regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und für Geburten im Ausland. Bei vielen erstreckt sich zudem der Schutz auch auf Arbeitszeit im Ausland, was sogenannten Expatriates oder Auslandspraktikanten entgegenkommt.</p>
<p>Auslandskrankenversicherungen gelten als Annexprodukt, sie werden häufig mit einer Reisebuchung, als Zusatzleistung von Kreditkarten oder im Rahmen einer Mitgliedschaft bei einem Automobilclub vermittelt. Die Beiträge sind günstig, meist zahlen Einzelpersonen zwischen 6 und 15 Euro für beliebig viele Reisen im Jahr, für Familien reicht dabei ein einziger Vertrag.</p>
<p>In den Vertragsdetails gibt es indes große Unterschiede. Experten raten dazu, darauf zu achten, dass Ambulanzflüge nach Hause über den Passus „medizinisch sinnvoll und vertretbar“ abgedeckt sind. Lautet der Passus hingegen „medizinisch notwendig“, trifft das nicht auf jeden Rücktransport im Krankheitsfall zu. Manche Versicherer übernehmen einen Heimflug erst, wenn die Behandlung im Krankenhaus längere Zeit andauert. Der Versicherer sollte in jedem Fall über ein bewährtes Notrufsystem im Ausland verfügen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 24 Jan 2019 14:20:48 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/06/1554290307-hospital_Pixabay-2493373_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Oliver Lepold</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wenn die Waschmaschine auf dem Handy anruft]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Das Internet der Dinge]]></subTitle>
                                
                                <newsId>25</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/das-internet-der-dinge-wenn-die-waschmaschine-auf-dem-handy-anruft/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Smarte Geräte im Alltag, die miteinander vernetzt sind, verändern unser Leben. Wie das Internet der Dinge funktioniert und wie man seine vernetzten Daten schützt, erklärt Pfefferminzia.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><span class="thema-vollformat"><span class="article-body">in Elektro-Auto, das seinem Fahrer selbstständig den Weg zum nächsten freien Parkplatz zeigt. Ein Armband, das die tägliche Bewegungsaktivität misst und angibt, um wie viele Schritte man zu träge war. Eine Waschmaschine, die dann wäscht, wenn der Strom am günstigsten ist und per Message auf dem Smartphone anzeigt, dass die Wäsche fertig ist. All dies sind typische Beispiele für das Internet der Dinge (Internet of Things, kurz IoT).</span></span></p>
<p>Das Internet der Dinge verknüpft die reale mit der virtuellen Welt per Technologie. Bei vielen Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens – den Dingen – kommen Geräte und Sensoren zum Einsatz, die miteinander kommunizieren oder Befehle entgegennehmen. Das Leben der Verbraucher soll durch eine Welt vernetzter smarter Geräte einfacher, sicherer und wirtschaftlicher gemacht werden.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Eine wesentliche Technologie dafür ist RFID (das steht für Radio Frequency Identification). Die Dinge erhalten einen RFID-Chip. Dieser enthält einen Code, der den Geräten ein Gedächtnis gibt und sie befähigt, mit anderen Geräten zu kommunizieren und Entscheidungen zu treffen.</p>
<p><strong>Vielfältige Anwendungen</strong></p>
<p>Das Internet der Dinge entwickelt sich rasant und hält nicht nur Einzug in den Haushalt, sondern auch in die Arbeitswelt, in die Industrie und in die Stadtplanung. In der Logistik etwa gibt es viele Anwendungen für die Vernetzung. Intelligente Pakete, die selbst ihren Weg zum Ziel finden und Informationen über ihren Weg an Absender und Empfänger senden, sind heute schon Realität.</p>
<p>Die Frage der Datensicherheit ist dabei wesentlich. Die Geräte sammeln Informationen über unsere Gesundheit, unser Konsum- und Alltagsverhalten. Wenn Geräte und Netzwerke schlecht gesichert sind, bieten sie Möglichkeiten, Informationen auszuspähen oder die Geräte für kriminelle Zwecke zu missbrauchen.</p>
<p>Daher sollten eine Reihe von Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden, die das Bundesamt für Sicherheit in der Kommunikationstechnik (BSI) wie folgt zusammenfasst:</p>
<p><strong>Basisschutz im Internet der Dinge – <a href="https://www.bsi-fuer-buerger.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSIFB/Broschueren/Brosch_A6_Internet_der_Dinge.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=3">die BSI-Checkliste</a></strong></p>
<ul>
<li>Aktualisieren Sie die Software Ihrer Geräte, wenn Sicherheitsupdates verfügbar sind</li>
<li>Ändern Sie voreingestellte Standard-Passwörter</li>
<li>Aktivieren Sie die Firewall Ihres Routers</li>
<li>Aktivieren Sie die Verschlüsselung der Kommunikation der IoT-Geräte</li>
<li>Verbinden Sie IoT-Geräte nur mit dem Internet, wenn ein Fernzugriff notwendig ist</li>
<li>Nutzen Sie VPN für eine gesicherte Verbindung in Ihr Heimnetz</li>
<li>Richten Sie ein separates WLAN für IoT-Geräte ein und bedenken Sie die Weitergabe und den Schutz persönlicher Daten</li>
<li>Verhindern Sie den physischen Zugriff auf Ihre Geräte durch Dritte</li>
<li>Wägen Sie bewusst ab, wann Sicherheit wichtiger ist als Komfort und Funktionalität</li>
</ul>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 23 Jan 2019 14:19:07 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1554707092-Pixabay_iphone-410311.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Oliver Lepold</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wie Versicherer eine lebenslange Rente berechnen]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Rentenformel bei der privaten Vorsorge]]></subTitle>
                                
                                <newsId>8</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/rentenformel-bei-der-privaten-vorsorge-wie-versicherer-eine-lebenslange-rente-berechnen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Im Zusammenhang mit Fondspolicen taucht immer wieder der Begriff Rentenfaktor auf. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff und welche Rolle spielt er bei dem Berechnen einer lebenslangen Rente? Das erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><span class="article-body">Der <a href="https://www.pfefferminzia.de/altersvorsorge-welche-stolperfallen-es-beim-rentenfaktor-gibt/" target="_blank" rel="noopener"><strong>Rentenfaktor</strong></a> ist eine elementare Größe in der Versicherungswirtschaft. Er wird dazu verwendet, um das zum Beginn des Rentenbezugs gebildete Kapital in eine lebenslange Rente umzurechnen. Als Basis gilt dabei eine monatlich gezahlte Rente je 10.000 Euro.</span></p>
<p><strong>Ein Beispiel:</strong></p>
<div class="news_detail">
<p>Bei einem angesparten Vertragsguthaben von 100.000 Euro und einem angenommenen Rentenfaktor von 30 erhält der Kunde monatlich eine Rente in Höhe von 300 Euro – so lange er lebt.</p>
<p>Dabei liegt den Berechnungen ein versicherungsmathematisch abgezinster Barwert zugrunde, der sich vor allem aus Lebenserwartung und Rechnungszins ergibt. Dabei gilt: Je länger die Lebenserwartung oder je niedriger der Rechnungszins, desto geringer ist auch der Rentenfaktor und umgekehrt.</p>
<p><strong>Puffer müssen eingerechnet werden</strong></p>
<p>Die Lebenserwartung, oder in diesem Fall besser gesagt die Sterbewahrscheinlichkeit, basiert dabei auf den Sterbetafeln der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV).</p>
<p>Diese Sterbetafeln prognostizieren für jedes Alter eine Wahrscheinlichkeit, das nächste Lebensjahr zu erreichen. Da die Lebenserwartung unter anderem durch den medizinischen Fortschritt, eine gesündere Lebensweise, bessere Arbeitsbedingungen und höhere Bildungsabschlüsse weiter steigt, müssen die Versicherer dies in der Kalkulation von künftigen Renten berücksichtigen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Sie rechnen also einen Puffer ein, da sie nicht vorhersagen können, wie alt die Versicherten letztlich tatsächlich werden. Aktuell nutzen die Versicherer für ihre Kalkulation eine DAV-Tabelle aus dem Jahr 2004, die jedes Jahr daraufhin geprüft wird, ob der Sicherheitspuffer ausreicht. Bisher war das immer der Fall. Das zeigt, dass die Prognose der Versicherungsmathematiker hinsichtlich der angenommenen Lebenserwartung der Versicherten nach wie vor realistisch ist.</p>
<p><strong>Zuletzt gab es Anpassungen beim Rentenfaktor</strong></p>
<p>Bei dem anderen Faktor, der bei der Rentenberechnung eine Rolle spielt, gab es zuletzt Änderungen. Die Rede ist vom Höchstrechnungszins. Dieser ist grundsätzlich für alle Versicherer gleich. Ob man sich bei der ausgesprochenen Garantie an den Höchstrechnungszins hält oder einen reduzierten Zins ansetzt ist Unternehmenspolitik und von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.</p>
<p>Da die Zinsen nun schon seit längerem sehr niedrig sind, haben <strong>einige Versicherer</strong> zuletzt ihren garantierten Rentenfaktor auf Grundlage einer individuellen Klausel mit Zustimmung eines Treuhänders angepasst.</p>
<p><strong>Nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt</strong></p>
<p>Dies dürfen Versicherer nicht so einfach. Denn bei Beitrag und Leistung gilt Paragraf 163 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Der Anbieter darf Anpassungen nur dann vornehmen, wenn sich eine der Rechnungsgrundlagen in einem unvorhersehbaren Maß verändert – etwa, wenn sich die Lebenserwartung dramatisch verlängert oder eben die Zinsen unerwartet niedrig sind – und ein von der Finanzaufsicht Bafin bestellter unabhängiger Treuhänder die Anpassung überprüft und bestätigt.</p>
</div>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 23 Jan 2019 14:17:06 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/06/1554291018-altere-ausflug-beziehung_Pexels-1449049.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Warum Passwort-Manager die sicherere Alternative sind]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Phishing & Co.]]></subTitle>
                                
                                <newsId>34</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/phishing-co-warum-passwort-manager-die-sicherere-alternative-sind/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Mail-Accounts, Soziale Netzwerke, Benutzerkonten für Online-Shops und Online-Banking – all diesen Online-Diensten überlassen wir unsere persönlichen Daten. Freiwillig – da durch Passwörter geschützt. Und diese sind im Idealfall möglichst kompliziert, lang und aktuell. Sich diese alle zu merken, ist eine Mammutaufgabe, der Passwort-Manager gerecht werden wollen – wenn sie denn sicher sind.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Die Regeln für sichere Passwörter sind den meisten Deutschen bekannt. Je länger, desto sicherer. Wahllose Zahlen-Buchstaben-Kombinationen sind besser als Wörter, die im Duden stehen. Tatsächlich erhöht sich bei der Wahl von Sonderzeichen, Ziffern, Groß- und Kleinschreibung mit jedem hinzukommenden Zeichen die Zahl der notwendigen Versuche, um das Passwort zu knacken, um den Faktor 95.</p>
<p>Dieser Herausforderung gerecht zu werden, scheint vielen aber einfach zu groß. Vielleicht ein Grund dafür, dass immer noch Kombinationen wie Passwort1234, Hallo-Passwort, Passwort1 oder Hallo-hallo zu den häufigsten Passwörtern gehören. Hinzu kommt, dass ein Passwort für alle Zugänge nicht reicht. Jedes Online-Konto benötigt sein eigenes Passwort. Andernfalls gibt man Hackern einen Generalschlüssel in die Hand.</p>
<p><strong>Wenn Anbieter gehackt werden, sind gestohlene Passwörter im Internet frei verfügbar</strong></p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Auf der anderen Seite nutzt nur jeder dritte Anbieter zur Speicherung der Passwörter eine sichere Verschleierungsmethode. Wenn eine Plattform gehackt wurde, sind diese höchstwahrscheinlich im Internet frei verfügbar – ganz ohne Wissen der User. Gestohlene Passwörter seien mehrheitlich mit einem veralteten Algorithmus oder im Klartext gespeichert worden, erklärt Professor Christoph Meinel, Direktor des Hasso-Plattner-Instituts der Universität Potsdam.</p>
<p><strong>Das macht Passwort-Manager sicher</strong></p>
<p>Experten raten daher zu Passwort-Managern, um die Daten sicher zu archivieren. Diese Programme sind in der Lage, Passwörter sicher verschlüsselt zu speichern und starke Passwörter zu generieren. Das einzige Passwort, das man sich dann noch merken muss, ist das Masterpasswort zu diesem Passwort-Manager. Es sollte mindestens 20 Zeichen lang sein und Sonderzeichen umfassen.</p>
<p>Zusätzlich gehören regelmäßige Sicherheits-Updates der Mobilgeräte und Rechner ebenso zu den wichtigen Vorsichtsmaßnahmen, wie die Wahl eines zuverlässigen Passwortmanager-Anbieters. Das Tool sollte von einem Unternehmen geliefert werden, das auch eine Weiterentwicklung desselben, Fehlerbeseitigung und Support bietet.</p>
<p><strong>Stiftung Wahrentest und das BSI raten zu Passwort-Managern</strong></p>
<p>Stiftung Wahrentest hat kürzlich Passwort-Manager-Tools getestet. Das Ergebnis: Lediglich vier der neun untersuchten Programme sind „empfehlenswert“, allerdings fiel auch kein Anbieter durch. Zu den Favoriten zählen Intel Security, Dashlane Premium, True Key Premium, Lastpass Premium und Keeper Security. Diese hatten bei den Testern die Nase vorn, da sie die Passwort-Datenbank bestmöglich vor fremden Zugriffen schützen und unter anderem eine Zwei-Faktor-Authentifizierung anbieten.</p>
<p>Zudem stellen sie hohe Ansprüche an das zu wählende Masterkennwort und sie generieren automatisch komplexe Passwörter, sobald sich Nutzer bei neuen Diensten anmelden oder ihre Logins aktualisieren möchten.<br />
Die Meinung von Stiftung Warentest zum Thema Passwort-Manager ist eindeutig. Jedes der empfehlenswerten Programme schütze laut der Experten besser, als selbst generierte einzelne Passwörter. Ebenso sehen das Experten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die zu Passwort-Managern raten.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Sun, 20 Jan 2019 14:15:03 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1554290441-credit-card_Pixabay-1591492_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Anette Bierbaum</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[PKV – Zu teuer, zu elitär und Umkehr unmöglich?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Typische Vorurteile PKV]]></subTitle>
                                
                                <newsId>10</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/typische-vorurteile-pkv-pkv-zu-teuer-zu-elitaer-und-umkehr-unmoeglich/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Privatversicherte werden besser behandelt, dafür kostet die Mitgliedschaft in der PKV wesentlich mehr und wird im Alter unerschwinglich – so die häufigsten Vorurteile um die PKV. Aber stimmt das tatsächlich? Pfefferminzia überprüft diese häufigen Stereotype und fragt bei einem Experten nach.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Die Vorurteile sind praktisch so alt wie das duale System der Krankenversicherung in Deutschland. Und sie werden regelmäßig befeuert durch Medienberichte über lange Wartezeiten bei Fachärzten für gesetzliche Versicherte oder verarmte Rentner, die ihren Krankenversicherungsschutz verlieren, weil sie ihre gestiegenen PKV-Beträge nicht mehr aufbringen können.</p>
<p>Wir haben Jan Roß, Leiter des Maklervertriebs der Inter Versicherungsgruppe, gebeten, die typischen Vorurteile zu entkräften oder zu bestätigen.</p>
<p><strong>Vorurteil 1: Die PKV wird im Alter immer teurer und schließlich unbezahlbar</strong></p>
<p><strong>Jan Roß:</strong> „Falsch. Anders als die GKV kalkuliert die PKV die Beiträge so, dass die Versicherten von Beginn an Vorsorge dafür treffen, dass im Alter der Bedarf an Leistungen steigt und die Beiträge bezahlbar bleiben. Durch die Altersrückstellungen belasten die 9 Millionen Privatversicherten die nachfolgenden Generationen nicht mit der Finanzierung ihrer Gesundheitskosten im Alter. Die PKV hat übrigens trotz Niedrigzinsumfelds 2017 eine Nettoverzinsung von 3,5 Prozent erwirtschaftet. Allein in dem Jahr wuchsen die Rückstellungen um 12,3 Milliarden Euro.“</p>
<p><strong>Vorurteil 2: Die PKV ist für Familien weniger gut geeignet</strong></p>
<p><strong>Roß:</strong> „Auch falsch. Zwar gibt es in der PKV keine Familienversicherung, wie sie in der gesetzlichen Krankenversicherung üblich ist. Deshalb müssen Eltern für ihre Kinder einen eigenen Beitrag bezahlen, erhalten aber auch dementsprechende Leistungen. Und die PKV-Unternehmen haben zunehmend Tarife, die auch Leistungsbausteine für Familien enthalten, wie beispielsweise Beitragsfreiheit oder Beitragsrückerstattungen in der Elternzeit. Es besteht auch die Möglichkeit, sich in Familientarifen zu versichern. Ob ein solcher Familientarif sinnvoll ist, oder die Kinder individuell abgesichert werden, kann eine persönliche und individuelle Beratung klären.</p>
<p><strong>Vorurteil 3: Ein Wechsel in die PKV lohnt nur, wenn man jung und gesund ist</strong></p>
<p><strong>Roß:</strong> „Was sich lohnt, sollte jeder Versicherte für sich persönlich definieren und damit ist das keine Frage von Alter oder Gesundheit. Bei dem Vorurteil wird versucht, das Thema Krankenversicherung auf einen monatlichen Beitrag zu reduzieren. Das ist zu wenig. Wenn man in die private Krankenversicherung wechseln kann, sollte man Kosten aber auch Leistungen vergleichen. Die GKV-Kosten und verschiedene PKV-Beiträge, eventuell zuzüglich Zuschläge für den aktuellen Gesundheitszustand, müssen dabei langfristig und während des Erwerbslebens aber auch in der Rentenphase betrachtet werden, um einen ganzheitlichen Vergleichswert zu erhalten. Steuerliche Aspekte und gegebenenfalls Arbeitgeberzuschuss müssen mitbetrachtet werden. Erst dann kann jeder für sich selbst entscheiden, ob sich ein Wechsel, ob aus finanziellen Gründen oder aus Leistungsaspekten, lohnt oder nicht.“</p>
<p><strong>Vorurteil 4: Die Versorgung in der PKV unterscheidet sich gar nicht so maßgeblich vom GKV-Standard</strong></p>
<p><strong>Roß:</strong> „Doch. Während die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung stets ‚ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich‘ sein müssen, zählt in der PKV lediglich der Faktor der medizinischen Notwendigkeit bezogen auf die versicherten Leistungen. Das ist ein großer Unterschied. Und so besteht in der Privatversicherung eine sehr hohe Bandbreite der Leistungsstärke. Es gibt durchaus kostengünstige Tarife, die man noch unterhalb des GKV-Niveaus ansiedeln kann, jedoch auch sehr viele leistungsorientierte Versicherungen, die eine sehr hochwertige medizinische Versorgung im Krankheitsfall ermöglichen. Allein das Angebot an vielen Zusatzversicherungen, die GKV-Versicherte abschließen können um aus dem GKV-Bereich herausgelöste Leistungen wieder versichert in Anspruch nehmen zu können, zeigt ja, dass es Versorgungssituationen gibt, bei denen die GKV nicht leistet, eine PKV jedoch sehr wohl.</p>
<p><strong>Vorurteil 5: Wer einmal in der PKV ist, kommt niemals mehr zurück in die GKV</strong></p>
<p><strong>Roß:</strong> „Falsch, ein Wechsel zurück ist gesetzlich sogar verankert für entsprechende Situationen im Verlauf des Lebens. Der Gesetzgeber will andererseits aber  verständlicherweise vermeiden, dass Versicherungsnehmer in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der PKV profitieren und im Alter in die dann vermeintlich günstigere GKV zurückkehren. Privat versicherte Angestellte können jedoch zurück, wenn ihr Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt – derzeit bei 59.400 Euro. Selbstständige können zurückwechseln, wenn sie ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis eingehen und dann ebenfalls unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen. Ist man allerdings 55 Jahre oder älter, ist ein Wechsel kaum mehr möglich. Einziger Weg hier: Wer weniger als 425 Euro verdient oder einen Minijob unter 450 Euro ausübt, kann in die gesetzliche Familienversicherung des Partners aufgenommen werden.</p>
<p>So viel zu typischen Vorurteilen. Manche Vorzüge der privaten Krankenversicherung sind zudem weiten Kreisen der Bevölkerung unbekannt. Dazu zählt zum Beispiel die Stärkung der Eigenverantwortung. Privatversicherte können frei entscheiden, welche Leistungen sie versichern möchten. In vielen Tarifen sind Selbstbeteiligungen möglich. Wer sich dann gesundheits- und kostenbewusst verhält, verursacht weniger Ausgaben und kann eine Beitragsrückerstattung erhalten, falls in einem bestimmten Zeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.</p>
<p>Ein weiterer Faktor ist die Aufklärung: Die PKV stellt jährlich mehr als 13,5 Millionen Euro für bundesweite Präventions-Aktivitäten zur Verfügung. Unterstützt werden zum Beispiel die die Arbeit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, der Deutschen Aids-Stiftung, die Prävention von Alkoholmissbrauch durch Kinder und Jugendliche und die Prävention von Pflegebedürftigkeit und für gesundes Älterwerden.</p>
<p>Dabei setzt die PKV auch eigenständige Ideen um. Die 2015 gegründete Stiftung Gesundheitswissen etwa erarbeitet laienverständliche Patienteninformationen auf Basis des aktuellen Wissensstandes. Damit spielt die PKV eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des nationalen Gesundheitsziels „Gesundheitliche Kompetenz erhöhen, Patientensouveränität stärken.“</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Sun, 20 Jan 2019 14:12:39 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/05/1554290259-natanael-melchor-465383-unsplash.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Oliver Lepold</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So einfach ist der Datenklau über Funk-Chips]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Taschendiebstahl 2.0]]></subTitle>
                                
                                <newsId>32</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/taschendiebstahl-2-0-so-einfach-ist-der-datenklau-ueber-funk-chips/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Die neuen Kreditkarten sind praktisch. Man muss sie gar nicht erst aus der Geldbörse kramen – auflegen genügt. Andererseits sind sie gefährlich. Denn die NFC-Chips auf der Kreditkarte machen es Kriminellen leicht, Daten auszulesen. Sie können nicht nur auf fremde Kosten einkaufen, sondern auch Bankdaten ausspähen – und im schlimmsten Fall ganze Identitäten stehlen.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Dass man nicht nur online Opfer von Cyberkriminellen werden kann, musste kürzlich auch Jutta Becker feststellen. Während eines Yoga-Wochenendes an der Ostsee wurde die Berliner Heilpraktikerin Oper von Cyberbetrügern – und das, obwohl sie zu den wenigen Deutschen gehört, die auf Online-Shopping und Online-Banking komplett verzichten. Bis dahin war der 39-Jährigen nicht bewusst, dass ihre Geldbörse aus der Tasche heraus Funkwellen abgibt, die Betrüger für ihre Zwecke abfangen können.</p>
<p><strong>Kontaktlos zahlen, kontaktlos klauen: Zwei Seiten einer Medaille</strong></p>
<p>„Es waren die letzten schönen Herbsttage und die Boutiquen an der Ufer-Promenade entsprechend gut besucht. Also habe ich meine Tasche nah am Körper gehalten. Man kennt ja die Tricks“, erzählt Jutta Becker: „Genützt hat das offensichtlich nichts!“ Tatsächlich müssen Taschendiebe heute nicht mehr in die Tasche greifen, um ihre Oper zu beklauen – dank der neuen Bankkarten.</p>
<p>Dass auf ihrem Bankkonto etwas nicht stimmt, stellte Jutta Becker direkt nach dem Wellness-Wochenende fest: „Laut Kontoauszug hatte ich online einen PC-Monitor bestellt, außerdem wurden mit meiner Kreditkarte diverse Taschen und Koffer gekauft. Alles online und immer mit Kreditkarte bezahlt – obwohl ich selbst nie im Internet einkaufe. Eine einzige Farce. Danach war die Entspannung jedenfalls wieder dahin.“</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p><strong>„Ich gebe den Banken die Schuld“</strong></p>
<p>Wenn Jutta Becker an den Vorfall zurückdenkt, steigt immer noch Wut in ihr auf: „Es ist einfach ein schlimmes Gefühl. Man ist regelrecht ohnmächtig“, so die Berlinerin: „Am meisten ärgert mich aber, dass die Banken die neuen Chips einfach eingesetzt haben – ohne zu fragen. Ich habe jedenfalls kein Schreiben bekommen, in dem mir die vier Halbkreise auf meiner Karte erklärt wurden. Und über das Risiko, das damit einhergeht, schweigen sich die Banken auch aus.“</p>
<p><strong>So einfach ist der Datenklau</strong></p>
<p>In der Tat sieht der Bundesverband Deutscher Banken bislang keinen Handlungsbedarf. Gegenüber der Kontrovers-Redaktion des Bayerischen Rundfunks sagte eine Sprecherin, das Auslesen von Kreditkarten sei in der Praxis nicht möglich. Dafür müsse man an eine Karte viel zu nah herankommen – sie würde daher NFC-Chips auch nicht als unsicher bezeichnen.</p>
<p>Die BR-Redaktion wettete dagegen und bewies das Gegenteil. In einem Versuch mit realen Passanten genügte simple Scan-Software, die kostenlos im Internet zum Download zur Verfügung steht. Auch Personen ohne besondere Hacker-Kenntnisse können damit an sensible Daten herankommen. Ein Klick mit dem Smartphone reicht theoretisch aus, um im vorweihnachtlichen Rummel auf Beutezug zu gehen. Sowohl die Kreditkartennummer als auch das Ablaufdatum und -Jahr lassen sich mit der Software bequem auslesen – wenn man denn nah genug an die ins Visier genommene Kreditkarte herankommt. Im Test war dies kein Problem: 17 Zentimetern genügten den Testern.</p>
<p><strong>Achtung: Taschendiebe 2.0</strong></p>
<p>Im Gedränge der Weihnachtsmärkte und in den überfüllten Läden der Vorweihnachtszeit sollten Taschendiebe 2.0 so leichtes Spiel haben. Sie können sich auf diese Weise genügend Bankdaten zusammen sammeln, um damit ihre Weihnachtsgeschenke ganz bequem online zu bestellen. Denn in vielen Onlineshops genügt es, die Kartennummer und das -ablaufdatum anzugeben, das auf der Vorderseite der Karte steht. Der dreistellige Sicherheitscode wird in vielen Fällen nicht abgefragt.</p>
<p><strong>So schützt man sich unterwegs vor Datenklau</strong></p>
<p>Wer sich vor solch einem kontaktlosen Taschendiebstahl schützen möchte, kann mittlerweile auf Portmonees mit speziell eingebauten Funk-Blockern setzen – sogenannte RFID-Geldbörsen. Darüber hinaus gibt es RFID-Hüllen für die Kreditkarte. Jutta Becker reicht dies indes nicht mehr aus. Sie hat bei der Bank eine neue Kreditkarte beantragt – ohne eingebauten NFC-Chip.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Sat, 19 Jan 2019 14:10:44 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1554707074-office-Pixabay_620822_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Anette Bierbaum</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[„Eigentlich sollte jeder eine haben“]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Krankenzusatzversicherung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>7</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/krankenzusatzversicherung-eigentlich-sollte-jeder-eine-haben/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Wie denken die Menschen über eine private Krankenzusatzversicherung? Was ist für sie bei dieser Absicherung wichtig? Diesen Fragen ging Pfefferminzia in einer Straßenumfrage in Köln nach.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><strong>&gt;&gt; Hier finden Sie den Podcast:</strong></p>
<p><audio controls="controls" data-mce-fragment="1"></audio></p>
<p>Im Jahr 2017 gab es 25,5 Millionen Zusatzversicherungen in Deutschland – und damit rund 5 Millionen mehr als 2007 – so die vorläufigen Zahlen des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband). Allein bei den Zahnzusatzversicherungen nahm die Zahl der Abschlüsse in den vergangenen zehn Jahren um 45 Prozent zu. Laut PKV-Verband lag die Zahl 2017 bei über 15 Millionen Verträgen, während es 2007 noch unter 11 Millionen waren.</p>
<p>In den Gebieten, die einem wichtig sind, sollte man eine Krankenzusatzversicherung abschließen, meint auch eine Passantin in Köln, die an unserer Straßenumfrage teilnahm. Dem stimmt ein älterer Herr zu. Eine andere Frau besitzt selbst keine Zusatzversicherung, weil es „damals noch nicht so üblich war“. Für jüngere Menschen allerdings sieht sie kaum einen Weg daran vorbei. Eine weitere Befragte findet, dass „eigentlich jeder eine haben sollte“. Mit zunehmendem Alter würde es aber immer schwieriger werden, eine Police zu einem vernünftigen Preis abzuschließen.</p>
<p>Wie sieht es daher bei den jüngeren Menschen, Anfang 20 aus? Würden sie eine Zusatzversicherung abschließen?</p>
<p>Eine Studentin sagt klar: nein. Sie könne sich aktuell neben dem Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung einfach keinen zusätzlichen Schutz leisten. Doch sobald sie im Berufsleben steht und über ein anderes Einkommen verfügt, käme das Produkt durchaus in Betracht.</p>
<p>Bei einer anderen jungen Frau besteht bereits eine entsprechende Absicherung, allerdings über ihre Mutter. So genau kann sie die Vorteile jedoch nicht benennen. Ein Zwei-Bett-Zimmer und die Chefarzt-Behandlung würden wohl dazu gehören. Da sie jedoch darauf keinen besonderen Wert legt, hätte sie für sich selbst keine Police dafür abgeschlossen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<div class="news_detail">
<p>Die <strong><a href="https://www.pfefferminzia.de/krankenversicherung-darum-lohnt-sich-eine-stationaere-zusatzversicherung/" target="_blank" rel="noopener">stationäre Krankenzusatzversicherung</a></strong> wird auch von anderen eher skeptisch gesehen. Ob der Chefarzt bei einer Behandlung immer anderen Medizinern vorzuziehen sei, davon sind zwei der Befragten nicht überzeugt. Auch ein Ein-Bett-Zimmer empfinden die Befragten nicht unbedingt als vorteilhaft.</p>
<p>Eine Zusatzversicherung dagegen hat so manch ein Passant bereits und sie wird als positiv gesehen: die <strong><a href="https://www.pfefferminzia.de/pkv-zusatzversicherungen-warum-eine-zahnzusatzversicherung-fuer-kinder-sinnvoll-sein-kann/" target="_blank" rel="noopener">Zahnzusatzversicherung</a></strong>. Zahnersatz sei so teuer und der Eigenanteil für Patienten mittlerweile so hoch, dass viele Passanten der Kölner Innenstadt hier privat vorsorgen. Grundsätzlich lässt sich jedoch anhand der Aussagen der Befragten feststellen, dass ein hoher Informationsbedarf zu dem Thema besteht.</p>
<p><strong>&gt;&gt; Hier finden Sie den Podcast:</strong></p>
<p><audio controls="controls" data-mce-fragment="1"></audio></p>
</div>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Fri, 18 Jan 2019 14:08:53 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/06/1554290295-dentist_Pixabay-428646_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So surfen Kinder sicher im Internet]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Technische Lösungen]]></subTitle>
                                
                                <newsId>21</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/technische-loesungen-so-surfen-kinder-sicher-im-internet/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Wissen und Kontrolle der Internet-Nutzung reichen oftmals nicht aus. Wer seine Kinder wirksam vor Online-Gefahren schützen möchte, sollte auf entsprechende technische Lösungen zurückgreifen.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><span class="thema-vollformat"><span class="article-body">Kinder und Jugendliche wachsen heute mit einer digitalen Selbstverständlichkeit auf. Sie nutzen das Internet für schulische Belange, tauschen sich mit Freunden über Social Media aus, hören Musik und schauen Videoclips online. Laut einer <strong><a href="https://www.mpfs.de/fileadmin/files/Studien/KIM/2016/KIM_2016_Web-PDF.pdf" target="_blank" rel="noopener">Studie</a></strong> des Medienpädagogischen Forschungsverbunds MFPS haben 97 Prozent der Kinder zwischen 6 und 12 Jahren die Möglichkeit, zuhause das Internet zu nutzen. 65 Prozent sind mindestens einmal pro Woche online. 41 Prozent surfen jeden oder fast jeden Tag, jedes dritte Kind ist dabei eher alleine.</span></span></p>
<p>Im Internet lauern vielfältige Gefahren. Sie reichen von Abofallen, illegalen Downloads von Inhalten, jugendgefährdenden Inhalten wie Gewalt oder Pornographie bis hin zum <strong><a href="https://www.pfefferminzia.de/cybermobbing-wie-eltern-ihre-kinder-vor-mobbing-im-internet-schuetzen-koennen/" target="_blank" rel="noopener">Cybermobbing</a></strong>. 11 Prozent der Internetnutzer zwischen 6 und 13 Jahren sind laut der Studie bereits mit ungeeigneten Inhalten in Berührung gekommen.</p>
<p><strong>Kindgerechte Systemeinstellungen</strong></p>
<p>Es empfiehlt sich, dass Eltern die Internet-Nutzung ihrer Kinder regulieren und bei ihnen ein klares Bewusstsein für die Problematik schaffen. Sie können darüber hinaus eine Reihe technischer Schutzvorkehrungen treffen. Experten raten etwa dazu, über das Betriebssystem des Computers einen eigenen Account für den Nachwuchs einzurichten und dort Funktionen wie die Installation von Programmen einzuschränken.</p>
<p>Die Einstellung einer kindgerechten Suchmaschine als Startseite bewirkt zudem, dass Kinder nicht zufällig durch Unter-Verlinkungen bei Suchanfragen auf Seiten mit jugendgefährdenden Inhalten gelangen. Eine Anmeldung auf Portalen und sozialen Medien sollte nur mit Zustimmung der Eltern erlaubt sein. Sie sollten auch die Sicherheitseinstellungen der Profile ihrer Kinder in den sozialen Netzwerken kontrollieren und ihre Kinder über die Gefahren von Chat-Foren aufklären.</p>
<p>Auch für das Smartphone des Nachwuchses kann der Internet-Zugriff entsprechend gefiltert und eingeschränkt werden. So können Eltern in den Geräte-Einstellungen die Installation von Apps deaktivieren, mit einem Code sperren oder über einen Filter für Inhalte bestimmen, welche Anwendungen oder Spiele ihr Kind installieren darf. Der Zugang zu den mobilen Endgeräten der Kinder sollte mit einem <strong><a href="https://www.pfefferminzia.de/expertentipp-so-findet-man-ein-perfektes-passwort/" target="_blank" rel="noopener">sicheren Passwort</a></strong> versehen sein.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p><strong>Kinderschutzprogramme geprüft</strong></p>
<p>Die Computerfachzeitschrift Chip hat kürzlich die besten <strong><a href="https://praxistipps.chip.de/die-besten-kinderschutz-programme-fuers-internet_9749" target="_blank" rel="noopener">Kinderschutzprogramme</a></strong> für das Internet zusammengestellt. Das dort genannte Jugendschutzprogramm <strong><a href="http://www.jugendschutzprogramm.de/" target="_blank" rel="noopener">„JusProg“</a></strong> ist zudem von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) anerkannt. Dieses Programm ist auch als App erhältlich, sortiert ungeeignete Websites aus oder zeigt nur vorab geprüfte Websites an.</p>
<p>Das funktioniert so: JusProg gleicht beim Aufruf einer Webseite die Adresse der Seite mit einer Filterliste ab. Entspricht die aufgerufene Seite nicht der eingestellten Altersstufe, wird die Website nicht angezeigt. Auf der Filterliste befinden sich rund eine Million Domains von Webseiten, denen eine bestimmte Altersfreigabe zugeordnet ist. Hinter dem Filter steht ein Crawler, der die Inhalte von Seiten prüft und identifiziert. Ein Teil der Seiten wird in einem zweiten Schritt von menschlichen Prüfern gesichtet und bewertet. Eltern können darüber hinaus weitere Listen für Freischaltung oder Blockade einrichten.</p>
<p>Kein Schutz ist absolut vollkommen. Eine vertrauensvolle Atmosphäre in diesen Fragen und ein offener Austausch miteinander erleichtert es Kindern, sich ihren Eltern anzuvertrauen, falls sie dennoch auf unpassende Inhalte treffen oder Opfer von Cybermobbing werden.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 17 Jan 2019 14:07:12 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1554707092-Pixabay_iphone-410311.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Oliver Lepold</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Zusatzversicherungen sind häufig Luxus]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[PKV]]></subTitle>
                                
                                <newsId>3</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/pkv-zusatzversicherungen-sind-haeufig-luxus/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Mit privaten Zusatzversicherungen können gesetzlich Krankenversicherte ihren Schutz erhöhen. Das sei jedoch nicht immer sinnvoll, meint Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Der Bestand an Krankenzusatzversicherungen ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Die meisten Policen richten sich speziell an gesetzlich Versicherte, die so ihre finanzielle Absicherung im Krankheitsfall aufstocken können. Der Zuwachs ist nicht zuletzt dadurch zu erklären, dass seit 2004 gesetzliche Krankenversicherungen ihren Mitgliedern solche Zusatzversicherungen vermitteln dürfen. Hierzu kooperieren sie mit privaten Versicherern. Die Verbraucherzentrale Hamburg weist jedoch darauf hin, dass auch wenn diese Tarife meist günstiger sind, sie für den Versicherten nicht immer die beste Wahl sein müssen. Speziell zugeschnittene Angebote bei einem privaten Anbieter können eventuell passender sein.</p>
<p>Als absolutes Muss sieht Christoph Kranich das Gros der angebotenen Zusatzversicherung aber ohnehin nicht. „Die Leistungen einer Zusatzversicherung gehören nicht zu dem, was die gesetzliche Krankenversicherung als notwendig definiert. Sie sind also in vielen Fällen so etwas wie Luxus“, sagt der Abteilungsleiter Gesundheit und Patientenschutz bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Er hält Versicherungen grundsätzlich für sinnvoll, wenn unvorhersehbare oder katastrophale Ereignisse schwere finanzielle Folgen haben können. „Überschaubare Kosten können hingegen auch durch überlegtes Sparen bewältigt werden – wenn es gelingt, dafür Geld zurückzulegen. Wer das nicht kann, ist möglicherweise mit einer sinnvollen Versicherung besser dran“, so Kranich.</p>
<p><strong>Zahnzusatzversicherung ist populär, aber kein Muss</strong></p>
<p>Unter den Zusatztarifen speziell für gesetzlich Versicherte ist die Zahnzusatzversicherung mit Abstand das beliebteste Angebot. Vor allem bei Zahnersatz kann es ohne zusätzlichen Schutz teuer werden. Die Krankenkassen übernehmen hier nur einen Teil der Regelleistung, den Rest muss der Versicherte aus eigener Tasche zahlen. „Zahnersatz ist aus der Erstattung der gesetzlichen Kassen immer weiter herausgelöst worden, deshalb ist diese Zusatzversicherung so populär“, erläutert Kranich. Sinnvoll hält er sie für Menschen, die mehr wollen als die Regelversorgung, zum Beispiel lieber Kronen und Brücken aus Keramik statt aus Nicht-Edelmetall. „Bereits kranke und sanierungsbedürftige Zähne sind nicht mehr versicherbar. Also frühzeitig abschließen, solange das Gebiss noch gesund ist“, rät der Verbraucherschützer. Gerade beim Zahnersatz sieht er aber auch das Sparen und Ratenzahlungsvereinbarungen mit dem Zahnarzt als Alternative zum Versicherungsschutz.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Als gute Beispiele dafür, dass Zusatzpolicen nicht vor existenzbedrohenden Kosten schützen, sondern vielfach Luxusprodukte sind, die man sich leisten können und wollen muss, sieht Kranich Angebote, die Wahlleistungen beim stationären Aufenthalt im Krankenhaus bieten. Hierzu zählen zum Beispiel Chefarztbehandlung oder die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. „Manch einer will sich gar nicht vom Chefarzt behandeln lassen. Vielleicht können die Oberärzte vieles besser, weil sie es häufiger machen. Oder man möchte nicht alleine im Einzelzimmer liegen, sondern lieber Gesellschaft haben. Das muss jeder selbst entscheiden“, so Kranich.</p>
<p><strong>Auslandsreise-Krankenversicherung: Unbedingt empfehlenswert</strong></p>
<p>Die einzige Zusatzversicherung, die die Verbraucherzentrale uneingeschränkt empfiehlt, ist die Auslandsreise-Krankenversicherung. „Denn selbst in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen wird man mit der Europäischen Krankenversicherungskarte nur nach dem jeweiligen Landesstandard behandelt. Privatärzte kann man nur als Selbstzahler oder mit Auslandsreise-Zusatzversicherung in Anspruch nehmen“, begründet Kranich. Die Tarife richten sich nicht nur an gesetzlich Versicherte, sondern sind für alle interessant – und relativ weit verbreitet. Laut Statistik des Verbands der Privaten Krankenversicherung existieren über 26 Millionen Verträge in dieser Sparte. Besonders wichtig bei der Versicherung ist für Kranich, dass sie den Rücktransport bei Auslandsaufenthalten enthält, weil Kosten für einen Sonderflieger mit ärztlicher Begleitung schnell in den höheren fünfstelligen Bereich gehen und dieses Risiko über entsprechende Abkommen auch nicht innerhalb der EU versichert ist.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 17 Jan 2019 14:05:03 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/06/1554290307-hospital_Pixabay-2493373_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Sabine Groth</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Junges Ehepaar verliert knapp 58.000 Euro]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Hacker-Angriff im Harz]]></subTitle>
                                
                                <newsId>35</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/hacker-angriff-im-harz-junges-ehepaar-verliert-knapp-58-000-euro/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Eddy und Nadine A. aus Westerhausen im Harz wurden bei einem Hacker-Angriff 57.809 Euro von ihren Konten bei der Harzsparkasse gestohlen. Was genau geschehen ist, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Die Eheleute Eddy und Nadine A. vermieten Wohnungen in Thale und Umgebung. Auf den Konten des Ehepaars bei der Harzsparkasse befinden sich rund 35.000 Euro vornehmlich Mieteinnahmen. Und dann ist das Geld plötzlich weg. „Die Täter haben sogar Zahlungen, die wir bereits an Versorger geleistet hatten, zurückgebucht und abkassiert“, sagt Eddy A.. Auch Zahlungen für Bausparverträge und die Anzahlung für den Familienurlaub hätten die Täter zurückgebucht. Durch diese Transaktionen sei eine Summe von 57.809 Euro zustande gekommen, so ein Bericht der <a href="https://www.mz-web.de/landkreis-harz/hacker-angriff--ehepaar-verliert-fast-60-000-euro---kaum-noch-geld-zum-leben-31527670" target="_blank" rel="noopener"><strong>Mitteldeutschen Zeitung</strong></a>.</p>
<p>„Wir gehen davon aus, dass ein Trojaner im Anhang einer E-Mail an die Geschädigten versandt wurde“, erklärt Bettina Moosbauer, Sprecherin des Polizeireviers Harz, gegenüber der Zeitung. Demnach handele es sich wohl um eine Zip-Datei. „Was das genau war, etwa eine Bild-Datei oder eine Rechnung, muss noch geklärt werden. Aber es sieht so aus, als hätten die Geschädigten den Anhang geöffnet.“</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>So gelangten die Cyberkriminellen an die sensiblen Informationen, mit denen sie sich beim Online-Banking als Eddy und Nadine A. ausgeben konnten. Wie die Zeitung weiter schreibt, konnten sie damit offenbar das beim Online-Banking gängige Transaktionsnummern-(TAN) Verfahren durchlaufen, ohne bei der Sparkasse Verdacht zu wecken. Die TAN wurden dabei vermutlich per SMS auf ein Handy geschickt, dessen Sim-Karte auf den Namen eines der Opfer bestellt worden war.</p>
<p><strong>Firewall und Antiviren-Software aktiv</strong></p>
<p>„Man hat uns der groben Fahrlässigkeit beschuldigt“, ärgert sich Eddy A. Dabei habe das Paar beim Surfen im Netz stets die Firewall und eine Antiviren-Software aktiviert. „Die Programme haben nichts angezeigt“, erklärt er und wundert sich, dass der Sparkasse diese Abbuchungen nicht aufgefallen sind. „Es ist anscheinend nichts Ungewöhnliches, sämtliche Zahlungen zurück zu buchen und sein ganzes Geld ins Ausland zu überweisen“, sagt er.</p>
<p>Das Kreditinstitut will sich laut Sprecher Sascha Neuhäuser wegen der laufenden Ermittlungen nicht äußern. „Wir wollen dem Verfahren nicht vorgreifen, bis wir herausgefunden haben, was wirklich vorgefallen ist“, stellt er klar gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung klar. „Wir wissen noch nicht, wie bestimmte Dinge abgelaufen sind.“</p>
<p>Eddy und Nadine A. haben demnach nun eine Anwaltskanzlei eingeschaltet, die auf IT- und Finanzrecht spezialisiert ist. „Laut Ermittlungsbericht waren 14 ausländische IP-Adressen an der Aktion beteiligt“, so das Opfer des Cyberbetrugs.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 17 Jan 2019 14:03:10 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1554290426-charles-456501-unsplash.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wie die private Krankenversicherung die Gesundheitsversorgung aller Versicherten verbessert]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Impulsgeber PKV]]></subTitle>
                                
                                <newsId>4</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/impulsgeber-pkv-wie-die-private-krankenversicherung-die-gesundheitsversorgung-aller-versicherten-verbessert/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Auch gesetzlich Versicherte profitieren mittelbar von der privaten Krankenversicherung (PKV). Der Grund: Viele Neuerungen in Diagnose- und Behandlungsmethoden gehen auf die Innovations- und Finanzkraft der PKV zurück. Pfefferminzia klärt auf.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Im dualen deutschen Gesundheitssystem gelten unterschiedliche Rahmenbedingungen. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bestimmt ein Leistungskatalog, welche Behandlungsmethoden bezahlt werden. Diese Leistungen werden im Laufe der Zeit über Reformen des Gesundheitssystems immer wieder verändert oder eingeschränkt. In der privaten Krankenversicherung (PKV) sind die je nach Tarif vereinbarten vertraglichen Leistungen hingegen garantiert und können nicht gestrichen werden.</p>
<p>Die PKV kann direkt auf den medizinischen Fortschritt reagieren. Dort ist eine Kostenerstattung je nach Leistungsstärke des gewählten PKV-Tarifs bereits möglich, wenn eine medizinische Innovation oder eine neue Behandlungsmethode entwickelt und bekannt wird. Das Genehmigungsverfahren in der GKV kann sich demgegenüber jahrelang hinziehen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p><strong>Investitionen in Personal und Medizintechnik</strong></p>
<p>Wären alle Patienten gesetzlich versichert, hätte nach einer Schätzung des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) das deutsche Gesundheitssystem rund 11,8 Milliarden Euro weniger zur Verfügung. Diese Mehrumsätze gehen auf die PKV zurück. Knapp die Hälfte davon kommt den ambulanten Arztpraxen zugute. Die zugelassenen Ärzte können dank diesem Budget in mehr Personal oder neue Medizintechnik investieren.<br />
Innovative Therapiemethoden und neue Medizinprodukte werden in Deutschland somit über die private Krankenversicherung eingeführt und anschubfinanziert. In der PKV liegen anders als in der GKV Hürden und Kosten für den Markteintritt für Innovationen in der Medizin tiefer. Denn das PKV-Vergütungssystem ist flexibel, neuartige Leistungen werden in der Regel nicht budgetiert finanziert.</p>
<p>Der PKV-Verband hat im vergangenen Jahr mit einer <strong><a href="https://www.pkv.de/politik/debatte/pkvkompakt/der-systemwettbewerb-als-innovationsmotor-gpk/medizinisch-technischer-fortschritt-als-ergebnis-des-systemwettbewerbs.pdf" target="_blank" rel="noopener">Analyse</a></strong> nachgewiesen, wie die PKV die Einführung von Innovationen im Krankenhausbereich als auch bei der ambulanten ärztlichen oder zahnärztlichen Behandlung sowie bei der Versorgung mit Arzneimitteln beschleunigt. Davon profitieren letztlich alle Versicherten unabhängig vom Versicherungssystem.</p>
<p><strong>Wettbewerb der Systeme sorgt für nachhaltige Qualität</strong></p>
<p>Denn die GKV muss sich im Wettbewerb der Systeme regelmäßig mit medizinischen, technischen oder organisatorischen Neuerungen der PKV auseinandersetzen und auf diese Impulse reagieren. Dieser Wettbewerb fördert so die Weiterentwicklung beider Systeme.</p>
<p>Auf der anderen Seite führt die strikt wirtschaftliche Ausrichtung der gesetzlichen Krankenversicherung zu Verbesserungen bei Prozessen und in der Organisation. Zudem befördert dieser Umstand die Entwicklung valider Qualitätsnachweise für neue Verfahren. Heißt: Die Wirksamkeit eines neuen Verfahrens wird gewissermaßen auf Herz und Nieren erprobt. Hiervon profitieren letztlich auch die Privatversicherten. Beide Gesundheitssysteme nehmen daher auch eine gegenseitige Korrekturfunktion ein. Dieser Systemwettbewerb sichert so einen langfristig hohen Qualitätsstandard im deutschen Gesundheitswesen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 16 Jan 2019 14:01:13 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/05/1554290238-arbeit-arzt-ausrustung_Pexels_1282308.jpg</imagePath>
                                
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                        <item>
                                <title><![CDATA[Wie Versicherer Kapital anlegen]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Sicherungsvermögen]]></subTitle>
                                
                                <newsId>12</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/sicherungsvermoegen-wie-versicherer-kapital-anlegen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Auch bei Fondspolicen spielt das Sicherungsvermögen der Versicherer mitunter eine Rolle, um Garantien und Sicherheitsbausteine darzustellen. Wie gehen die Versicherer aber eigentlich bei der Kapitalanlage vor? Und welche Regeln müssen sie dabei beachten? Hier erfahren Sie es.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><span class="article-body">Viele Menschen wünschen sich von ihrem Altersvorsorgeprodukt gute Ertragschancen, aber auch ein gewisses Maß an Sicherheit. Um beispielsweise Beitragsgarantien, Höchststandabsicherungen sowie ein <strong><a href="https://www.pfefferminzia.de/rechtzeitig-umschichten-zur-sicherung-welche-vorteile-ein-anlauf-und-ablaufmanagement-bei/" target="_blank" rel="noopener">Anlauf- oder Ablaufmanagement</a></strong> in ihren Tarifen umzusetzen, setzen die Versicherer oft auf ihr eigenes Kapitalanlagegeschick und nutzen das eigene Sicherungsvermögen. Das ist oft billiger und einfacher, als etwa Garantiefonds zu diesem Zweck einzusetzen.</span></p>
<p><span class="article-body">2015 verwalteten die Gesellschaften knapp 1.500 Milliarden Euro Kapitalanlagen, zeigt das Statistische Taschenbuch des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Dabei sind sie strengen Regeln unterworfen, über deren Einhaltung die Finanzaufsicht Bafin wacht. Zu den maßgeblichen Gesetzen und Verordnungen zählen die Anlageverordnung (AnlV), das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und das Vermögensanlagegesetz (VermAnlG).</span></p>
<p>Paragraf 2 der AnlV etwa nennt detailliert die zulässigen Anlagen, in die Versicherer das Geld der Kunden investieren dürfen. Dazu gehören vor allem sichere Papiere wie Staatsanleihen europäischer Staaten oder Deutschlands, Unternehmensanleihen mit guter Bonität sowie Immobilien.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Mit knapp 86 Prozent investierten die Versicherer im Jahr 2016 die Kundengelder zum allergrößten Teil in Rentenpapiere. Aktien machten laut GDV nur einen vergleichsweise kleinen Teil aus. Branchenweit lag der Anteil bei 4,4 Prozent.</p>
<p>Wegen des andauernden Niedrigzinsumfelds stellt das überwiegende Investment in Anleihen allerdings ein Problem dar – die Erträge gehen zurück. Wie gehen die Versicherer damit um? Sie suchen nach gut rentierenden Anlagen und gehen dort stärker rein. Beispiel Unternehmensanleihen. Machten diese Ende 2007 erst 1,1 Prozent des gesamten Kapitalbestands der deutschen Erstversicherer aus, so lag ihr Anteil im dritten Quartal 2014 schon bei 3 Prozent. Inklusive der über Fonds gehaltenen Unternehmensanleihen stieg der Anteil sogar auf 10 Prozent, berichtet der GDV. Aber auch Infrastrukturinvestments stehen zunehmend im Fokus der Versicherer. Dazu gehören etwa Anlagen in Windparks oder Fotovoltaik-Anlagen.</p>
<p>Eine gewichtige Rolle bei den Kapitalanlage-Entscheidungen der Versicherer spielt seit neuestem auch die EU-Richtlinie <strong><a href="https://www.pfefferminzia.de/solvency-ii-so-hoch-sind-die-solvenzquoten-der-lebensversicherer/" target="_blank" rel="noopener">Solvency II</a></strong>. Die Versicherer müssen jährlich eine ausreichende Deckung ihrer Investitionen durch Eigenkapital nachweisen. Diese Mittel müssen so hoch sein, dass sie selbst Großschäden wie Naturkatastrophen und extreme Geschehnisse an den Kapitalmärkten auffangen können. Die Höhe des Eigenkapitals des einzelnen Unternehmens hängt dabei von den Risiken und Verpflichtungen, die es eingeht. Ist etwa der Aktienanteil im Sicherungsvermögen niedrig, muss der Versicherer dafür auf weniger Eigenmittel vorhalten. Die wichtigsten Sollgrößen dafür sind die Solvenzkapitalanforderung (SCR) und die Mindestkapitalanforderung (MCR). Unterschreitet das Eigenkapital die Anforderungen, verlangt die Aufsichtsbehörde das Einleiten von Maßnahmen, um das Risiko zu verringern.</p>
<p>Doch auch der Kunde oder sein Makler können Einfluss auf die Anlage der eingezahlten Beiträge nehmen, vorausgesetzt die Produkte lassen das zu. Denn niemand fährt gerne in eine Sackgasse ohne Wendemöglichkeit. Bei dynamischen Hybriden steuern Algorithmen die Gewichtung der Anlagetöpfe untereinander. Wegen der aktuell niedrigen Zinsen und der Bauart dieser Hybride sind sie hoch im klassischen Sicherungsvermögen investiert. Paradoxerweise geht damit die Entwicklung der Aktienmärkte an den Versicherten größtenteils vorbei. Es gibt jedoch auch Produkte, bei den Kunden und Makler Einfluss nehmen können. Je nach persönlicher Risikobereitschaft kann der Versicherte neben den Zinsen aus dem klassischen Sicherungsvermögen auch gezielt in Fonds oder <strong><a href="https://www.pfefferminzia.de/fondspolicen-warum-versicherer-zunehmend-auf-etfs-setzen/" target="_blank" rel="noopener">ETFs</a></strong> investieren.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 16 Jan 2019 13:58:55 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/06/1554291018-altere-ausflug-beziehung_Pexels-1449049.jpg</imagePath>
                                
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                        <item>
                                <title><![CDATA[Was weiß das Internet über mich?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Datencheck]]></subTitle>
                                
                                <newsId>23</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/datencheck-was-weiss-das-internet-ueber-mich/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Sich im Internet zu informieren, Reisen zu buchen, online einzukaufen oder Bankgeschäfte zu erledigen – für viele Menschen gehört das zum Alltag. Doch dabei hinterlässt jeder überall Spuren. Diese Daten können gehackt werden. Ob das bereits geschehen ist, kann mit einem Daten-Monitoring überprüft werden.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><span class="thema-vollformat"><span class="article-body">Das Darknet – ein Begriff, der für das Paralleluniversum des uns bekannten World Wide Web steht. Ein bisschen mysteriös, ein bisschen bedrohlich. Vor allem, weil die Bezeichnung ein Synonym für illegale Aktivitäten darstellt. Im Darknet findet man Marktplätze für Waffen, Drogen, Pornos und vieles andere. Hier kann mithilfe des Tor-Browsers jeder surfen, der keine Spuren hinterlassen will.</span></span></p>
<p>Doch die wenigsten normalen Internet-Nutzer bewegen sich in dieser Welt. Nichtsdestotrotz können sie Bestandteil werden: Daten unbescholtener Bürger gelangen ganz schnell hierher. Ihre sind dort vielleicht gerade im Umlauf. Denn der Handel mit Daten ist für Cyberkriminelle ein lukratives Geschäft. Da gibt es Verkäufer, die Daten mit allen erdenklichen Methoden abgreifen. Und auf der anderen Seite die Käufer, die mit ebendiesen Daten Geld verdienen wollen.</p>
<p>Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) hat bereits 2014 nach einem dann akuten Fall großangelegten Identitätsdiebstahls eine Homepage eingerichtet, bei der jeder prüfen kann, ob die eigenen Daten betroffen sind. Das war allerdings ein ganz konkreter Fall, bei dem das BSI die betroffenen E-Mail-Adressen und Passwörter bekommen hatte.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Allerdings können permanent Daten abgegriffen werden und im Darknet kursieren. Eine regelmäßige Überprüfung kann daher durchaus sinnvoll sein. Und dafür gibt es zum Beispiel den Anbieter CPP mit seinem Daten-Monitoring-Service <strong><a href="https://www.owldetect.de/" target="_blank" rel="noopener">Owl</a></strong>.</p>
<p>„Das Problem mit Daten, die missbraucht werden können, liegt vor allem in denjenigen Accounts, die wir vergessen haben“, stellt Josef Abel, Vertriebsleiter des Sicherheitsdienstleisters CPP Creating Profitable Partnerships fest. „Diejenigen nämlich, die wir irgendwann einmal angelegt hatten, weil wir bei Google-Shopping einen günstigeren Preis entdeckt haben, oder weil wir uns einst für eine Wohnung beworben haben. Oder es ist ein alter Social-Media-Account, der nicht benutzt, aber auch nicht gelöscht wird.“</p>
<p>Rund 92 Online-Accounts besitzt laut Abel jeder EU-Bürger im Durchschnitt. „Diese Zahl verdoppelt sich alle fünf Jahre“, so der Experte. Dabei besteht der Hauptgrund zur Sorge nicht in der Sicherheit des eigenen Rechners, darauf hat jeder Einfluss. Vielmehr stellen die Hacks großer Unternehmen, wie Yahoo, LinkedIn oder Uber, die in den vergangenen Jahren Opfer der Cyberkriminellen wurden, ein hohes Risiko dar.</p>
<p>So ein Datencheck durchforstet das Darknet auf der Suche nach persönlichen Daten. Sobald welche gefunden wurden, kann ein Anbieter wie Owl dabei helfen, damit umzugehen. „Allerdings gibt es keinen 100-prozentigen Schutz, da das Darknet ein dynamischer Ort ist“, schränkt Abel ein. Bei Owl funktioniert dieses Screening über ein großes Netzwerk im Darknet. „Sowohl unsere Mitarbeiter als auch die Technik bilden die Grundlage des Systems bei Owl“, erklärt Abel das Vorgehen. „Wir setzen Software ein, beispielsweise um in großer Zahl Seiten im Darknet zu crawlen. Außerdem beteiligt sich unser Team von Spezialisten aktiv an Foren, um hier relevante Datensätze zu entdecken, und in ein sicheres Umfeld zu transferieren. Dort findet dann unter unseren Bedingungen ein Datenabgleich mit den uns anvertrauten Daten unserer Kunden statt.“</p>
<p>Kommt es zu einem Fund, wird der Kunde bei Owl per SMS und E-Mail parallel über den Fund informiert. Anhand eines individuellen Maßnahmenplans können die gefundenen Informationen entschärft und finanzieller Schaden oder Reputationsverlust präventiv abgewehrt werden.</p>
<p>„Die Möglichkeiten der digitalen, vernetzten Welt sind vielfältig geworden und smarte Geräte sowie künstliche Intelligenz werden viele weitere Optionen eröffnen“, ist sich Abel sicher. Die Datensicherheit müsse bei all dem im Vordergrund stehen. Doch solange sich mit Identitätsdiebstahl Geld verdienen lässt, werden Cyberkriminelle darauf abzielen.</p>
<p>Darum empfiehlt Josef Abel bei allen Online-Aktivitäten: „Seien Sie skeptisch! Nicht ängstlich sondern aufmerksam. Warum möchte das Bekleidungsgeschäft zu den Informationen meiner Kreditkarte noch E-Mail-Adresse oder Mobilfunknummer? Wenn ich weiß, dass ich bei diesem Online-Shop nicht wieder bestelle, sollte ich besser den Account löschen. Und Achtung: Den Newsletter abzubestellen ist nicht dasselbe wie das Konto zu löschen.“ Je weniger im Internet preisgegeben ist, umso weniger Angriffsfläche haben Hacker.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 16 Jan 2019 13:56:59 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1554290460-dlanor-s-703975-unsplash.jpg</imagePath>
                                
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                                                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So schützt man die eigenen Kinder vor dem Psycho-Stress]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Mobbing in sozialen Netzwerken]]></subTitle>
                                
                                <newsId>33</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/mobbing-in-sozialen-netzwerken-so-schuetzt-man-die-eigenen-kinder-vor-dem-psycho-stress/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Jeder fünfte Schüler wird online gemobbt. Damit gehört Cyber-Mobbing heute definitiv zum Alltag vieler Jugendlicher. Doch wie können Eltern erkennen, ob das eigene Kind falsche oder beleidigende Inhalte über sich im Internet lesen muss? Wie können Schüler über die Gefahren und Folgen aufgeklärt werden? Und was kann man dagegen tun? Die Antwort gibt es hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Zwei von zehn Jugendlichen sind von Cyber-Mobbing betroffen. Bei über 18-Jährigen ist sogar fast jeder Zweite betroffen (46 Prozent). So die alarmierenden Zahlen der repräsentativen Studie „Jugend, Information, (Multi-) Media“ von 2017. Die Folgen: psychischer Stress. Wie die Kaufmännische Krankenkasse KHH jetzt herausfand, litten im vergangenen Jahr rund 8.300 der 6- bis 18-jährigen Schüler unter Anpassungsstörungen wie depressiven Reaktionen aufgrund körperlicher oder seelischer Belastungen – beispielsweise durch Mobbing. Bei den 13- bis 18-Jährigen stieg die Zahl im Vergleich zu den Ergebnissen aus dem Jahr 2007 um über 90 Prozent.</p>
<p><strong>Opfer von Cybermobbing kann jeder werden</strong></p>
<p>Im Grunde kann jeder zum Opfer werden – genauso wie zum Täter. Jungen wie Mädchen, Klassenlieblinge wie Außenseiter. Denn die Hemmschwelle beispielsweise über Facebook oder Instagram Rache für blöde Sprüche zu nehmen, ist weit niedriger als im echten Leben. Im vermeintlichen Schutz der Anonymität werden peinliche Fotos gepostet, Fake-Profile erstellt, es wird bedroht, bloßgestellt und schikaniert.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p><strong>Wie merke ich, dass mein Kind online gemobbt wird?</strong></p>
<p>Die Reaktionen der Jugendlichen auf die Attacken im Netz sind sehr unterschiedlich. Umso schwieriger ist es zu erkennen, ob das eigene Kind betroffen ist. Wenn es sein Verhalten plötzlich ändert oder niedergeschlagen wirkt, ist das ein Warnsignal. Ebenso, wenn das Internet plötzlich uninteressant wird oder das Kind Anwendungen wie soziale Netzwerke schließt, sobald Eltern in der Nähe sind. Wirkt es verstört oder deprimiert, nachdem es seine Handy-Nachrichten gecheckt hat, besteht ebenfalls Redebedarf. Körperliche Indizien sind zum Beispiel Schlafstörungen, Kopfschmerzen oder Appetitlosigkeit.</p>
<p><strong>Fünf Tipps, um das eigene Kind vor Cyber-Mobbing-Attacken zu wappnen</strong></p>
<ul>
<li>Gemeinsam Vertrauen schaffen: Wenn Familien die ersten Schritte im Internet gemeinsam entdecken, können sie dabei auch über mögliche Gefahren wie Belästigungen aufklären.</li>
<li>Das Kind ernst nehmen: Wenn sich Kinder ernst genommen fühlen und wissen, dass sie bei allen Problemen ein offenes Ohr finden, ist die Hürde kleiner, sich den Eltern anzuvertrauen.</li>
<li>Zusammen mit dem Kind nach Lösungen suchen: Konkrete Schritte sollten sich Eltern gemeinsam mit dem Kind überlegen und es einbeziehen.</li>
<li>Mit der Schule zusammenarbeiten: Genauso wie normales Mobbing sollte Cyber-Mobbing zum Thema gemacht werden, um Täter und Opfer über die Folgen aufzuklären.</li>
<li>Im akuten Fall ist es wichtig, Belege über Screenshots zu dokumentieren und alle sachdienlichen Informationen, die den Mobbing-Vorfall betreffen, zu sammeln. Dazu gehören beispielsweise Namen oder Nutzernamen der verantwortlichen User, Links zum Täter-Profil und zu den jeweiligen Online-Plattformen und Netzwerken.</li>
</ul>
<p>Sinnvolle Präventionsmaßnahmen, Unterrichtsmaterialien und Informationen über weitere – auch rechtliche – Schritte, die Eltern gehen können, wenn das eigene Kind Opfer von Cyber-Mobbing geworden ist, gibt es hier: <strong><a href="https://www.schau-hin.info/informieren/extrathemen/cybermobbing.html" target="_blank" rel="noopener">Schau-hin.info</a></strong></p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 16 Jan 2019 13:55:17 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1554707074-office-Pixabay_620822_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Die Fallen liegen im Kleingedruckten]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Stationäre Krankenzusatzversicherung]]></subTitle>
                                
                                <newsId>6</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/stationaere-krankenzusatzversicherung-die-fallen-liegen-im-kleingedruckten/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Wer als Kassenpatient freie Krankenhaus- und Arztwahl in der Klinik haben möchte, muss sich stationär zusatzversichern. Was leisten diese Policen und für wen sind sie geeignet? Pfefferminzia klärt auf.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Im deutschen Gesundheitswesen haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf alle im Krankenhaus notwendigen Leistungen – von der ärztlichen Behandlung über Krankenpflege, Arzneimittel bis hin zu Unterkunft und Verpflegung. Die Kasse zahlt für diese allgemeinen Krankenhausleistungen pro Behandlungsfall eine Pauschale. Ein Recht auf einen festen ärztlichen Ansprechpartner oder gar auf Behandlung durch den Chefarzt besteht indes nicht. Solche zusätzlichen Leistungen bietet nur eine private stationäre Zusatzversicherung.</p>
<p><strong>Top-Leistungen und große Flexibilität</strong></p>
<p>„Sie erlangen im Krankenhaus den Status eines Privatpatienten“, erläutert Krankenversicherungsexperte und Versicherungsmakler Sven Hennig. „Mit einer stationären Krankenzusatzversicherung können Sie selbst entscheiden, in welchem Krankenhaus Sie behandelt werden möchten und von welchem Arzt.“ Dadurch sind auch Behandlungen durch Spezialisten oder neue Heilmethoden abgedeckt, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stehen und nur von wenigen Kliniken angeboten werden.</p>
<p>Der große Vorteil ist die Flexibilität. „Die besten Produkte dieser Sparte bieten eine große Auswahl an Krankenhäusern, sie zahlen insbesondere bei den Wahlleistungen nicht nur bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte, sondern auch darüber hinaus. Und es gibt weitere Vorteile wie die Übernahme ambulanter OPs inklusive der vor- und nachstationären Behandlung“, so Hennig.</p>
<p>Die Spanne der Monatsbeiträge reicht von 15 bis 80 Euro. Je mehr Leistungen mitversichert werden, desto teurer ist der Schutz. Im Fokus steht, wie viel Extras man zur GKV ergänzen möchte und wie viel man dafür bezahlen möchte. Es geht sowohl um die Leistung wie freie Arztwahl als auch um den Komfort wie Einzel- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus.</p>
<p><strong>Ausschlüsse sind häufig</strong></p>
<p>„Es gibt nur wenige Menschen, für die eine solche Police nicht sinnvoll ist, aber viele, für die sie aufgrund von Vorerkrankungen nicht machbar ist“, so der Makler. Denn die Möglichkeit von Ablehnung und Ausschlüssen besteht und wird von den Versicherern häufig auch genutzt. Die Gesundheitsfragen fallen im Vergleich zur privaten Krankenvollversicherung allenfalls kürzer in Bezug auf die Abfragezeiträume aus.</p>
<p>„Viele Versicherer bieten einen aufgeweichten Versicherungsschutz an und schließen einzelne Krankheiten wie zum Beispiel Rückenleiden aus. Als Makler sollte man sich dann genau anschauen, wie der Ausschluss formuliert ist“, rät Hennig. Schlecht sei zum Beispiel: „Ausgeschlossen sind Rückenerkrankungen und alle Folgen“. Klar definiert sei besser: „Ausgeschlossen sind Verletzungen der Bandscheiben und daraus resultierende Operationen“. Ein Autounfall bei welchem sich der Versicherte den Rücken verletzt hat, wäre im letzteren Fall eingeschlossen.</p>
<p>Stationäre Krankenzusatzversicherungen gibt es schon lange auf dem Markt, derzeit bauen viele Anbieter immer mehr Assistance-Leistungen in ihre Tarife ein und versuchen sich so von den Mitbewerbern abzuheben. „Sie helfen dem Kunden etwa ein Klinikum oder einen Spezialisten für eine bestimmte Krankheit zu finden, manche bauen auch die ärztliche Zweitmeinung neu in die Bedingungen mit ein“, weiß Hennig.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p><strong>Klar formulierte Bedingungen sind wichtig</strong></p>
<p>Wie bei allen Policen kommt es auf das Kleingedruckte an. Die Fallen sind die gleichen wie in der Krankenvollversicherung, so der Experte. „Makler sollten auf klare Bedingungen und klare Aussagen achten und schwammige Definitionen meiden“, so Hennig. Vorteilhaft sei der Einschluss von Leistungen für ambulante Operationen, denn es würden immer mehr Behandlungen vom stationären in den ambulanten Bereich verschoben.</p>
<p>Ebenfalls empfehlenswert: Die Leistung sollte nicht an eine Vorleistung der GKV gekoppelt sein. Falls diese bei Wahl einer anderen Klinik entfällt, wäre auch der Zusatzversicherungsschutz obsolet. Ein Tarif mit Altersrückstellungen verhindert zudem, dass die Beiträge alle drei bis fünf Jahre deutlich teurer werden.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Wed, 16 Jan 2019 13:53:35 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/06/1554290307-hospital_Pixabay-2493373_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Oliver Lepold</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Welches virtuelle Erbe hinterlasse ich der Nachwelt?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Digitaler Nachlass]]></subTitle>
                                
                                <newsId>28</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/digitaler-nachlass-welches-virtuelle-erbe-hinterlasse-ich-der-nachwelt/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Wer stirbt, hinterlässt heute meist mehr als Haus und Hof. Zu den analogen Besitztümern kommt der digitale Fingerabdruck: Posts und Chatverläufe aus sozialen Netzwerken, jeglicher Email-Verkehr, Verträge mit Kommunikationsanbietern, Mitgliedschaften in Single-Börsen und vieles mehr. Was mit all den Texten und Fotos nach dem Tod passiert und wie man sein digitales Erbe regeln kann, weiß Paul Grötsch, Erbrechtsanwalt aus München.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><span class="thema-vollformat"><span class="article-body">Nach einer Zivilrechtsklage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hat das oberste Zivilgericht kürzlich einer Mutter das Recht auf die Facebook-Daten der verstorbenen Tochter zuerkannt: „Erben müssen Zugriff auf den Facebook-Account des Verstorbenen erhalten“  heißt es im Urteil (Aktenzeichen III ZR 183/17). Die Mutter hoffte, durch die Klage auch in dem im sogenannten Gedenkzustand befindlichen Konto mehr über die Umstände erfahren zu können, die zum Tod der Tochter geführt hatten. Der Eingriff in das Profil wurde ihr zuvor verwehrt.</span></span></p>
<p><strong>Zugang zu Online-Konten für den digitalen Nachlass unerlässlich</strong></p>
<p>Ein Beispiel, das zeigt, wie vertrackt die Situation Hinterbliebener sein kann. Auch wenn Einträge und Fotos für trauernde Angehörige zuweilen peinlich oder schmerzhaft sein können – um ihren Pflichten als Erben nachzugehen, müssen sie beispielsweise Zugang zum E-Mail-Postfach haben. Nur wenn sie auch die Daten zur Hand haben, können Hinterbliebene Versicherungen informieren, Konten kündigen oder ausstehende Zahlungen leisten.</p>
<p>Durch die neue Rechtsprechung nach dem <a href="https://www.pfefferminzia.de/rechtsfrage-ist-der-digitale-nachlass-vererbbar/?preview=1" target="_blank" rel="noopener"><strong>Facebook-Urteil</strong></a> werden laut Erbrechtsanwalt Paul Grötsch aus München nun keine Sonderreglungen für den digitalen Nachlass mehr eingeräumt: „Das Urteil hat festgehalten, dass das virtuelle Erbe nicht anders behandelt werden darf, als das analoge.“ Wer nicht selbst darüber entscheidet, wer nach dem Tod Zugang zu seinen Online-Konten erhält, überlässt demnach seinen Erben automatisch alle Rechte und Pflichten – und damit alle Informationen.</p>
<p><strong>Die wichtigste Frage: Was möchte ich von mir preisgeben?</strong></p>
<p>Der Anwalt rät: „Erblasser sollten sich möglichst schon zu Lebzeiten damit befassen, was sie zum einen in sozialen Medien von sich preisgeben, und auch, welche nicht gelöschten Emails sie hinterlassen würden. Die wichtigste Frage, die sich stellt, ist aber zu entscheiden, wer nach dem Tod über die digitalen Daten verfügen darf. Denn der Erbe erhält mit dem analogen auch automatisch das digitale Erbe – sofern im Testament nichts anderes verfügt wurde. Eine Trennung ist dann nicht mehr möglich.“</p>
<p>Im Fall des Todes greift nach deutschem Erbrecht die Gesamtrechtsnachfolge: „Hier gilt der Grundsatz der Universalsukzession, nach dem die Erben für alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen eintreten – analog wie digital", so Grötsch. Um auch posthum möglichst selbstbestimmt über digitale Daten verfügen zu können, rät er, nicht nur im Testament aufzuführen, was mit den Daten geschehen soll: „Wichtig ist auch, den Zugang zu den Konten zu ermöglichen.“</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p><strong>Wohin mit den Passwörtern: Eine Frage des Vertrauens</strong></p>
<p>Eine denkbare Lösung ist zum Beispiel, eine Person ins Vertrauen zu ziehen und sie darüber aufzuklären, was mit den Daten im Todesfall geschehen soll. Mit einer Liste aller Benutzerkonten und aktueller Passwörter auf einer externen Festplatte, einem bei Gericht hinterlegten USB-Stick oder an einem anderen sicheren Ort könnte diese Person auf Nutzerkonten zugreifen, sogar noch bevor Provider und andere Onlinedienste Konten sperren.“ Zu bedenken sei dabei allerdings, regelmäßig geänderte Passwörter ebenfalls zugänglich zu machen.</p>
<p>Gerade dann, wenn nicht alle Daten auf die Erben übergehen dürften, sollte der Verbraucher zudem genau festlegen, was mit den einzelnen Konten passieren soll. Im Zweifelsfall müsse man im Rahmen der Nachlassgestaltung klare Regelungen für das Testament treffen, die jegliche Patt-Situation innerhalb der Erbengemeinschaft vermeiden.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 15 Jan 2019 13:51:54 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1554707074-office-Pixabay_620822_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Anette Bierbaum</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wann ist der garantierte Rentenfaktor wirklich garantiert?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Rentenfaktor bei Fondspolicen]]></subTitle>
                                
                                <newsId>11</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/rentenfaktor-bei-fondspolicen-wann-ist-der-garantierte-rentenfaktor-wirklich-garantiert/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Unter bestimmten Voraussetzungen können Versicherer einen vertraglich zugesicherten Rentenfaktor verändern. Was bedeutet das für die Sparer? Die Antwort gibt es hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><span class="article-body">Das Wort „Garantie“ suggeriert absolute Sicherheit. Genau diese wünschen sich viele Anleger und Sparer bei ihrer Altersvorsorge und setzen auf Produkte mit <strong><a href="https://www.pfefferminzia.de/produktentwicklung-in-der-lebensversicherung-alternative-garantien-dominieren-das-neugeschaeft/" target="_blank" rel="noopener">Garantien</a></strong>. Bei Rentenversicherungen ist es der Begriff „garantierter Rentenfaktor“, dem Kunden mit Sicherheitsbedürfnis und dem Wunsch nach einer lebenslangen Vorsorge im Falle eines besonders hohen Alters vertrauen.</span></p>
<p><span class="article-body">„Der <strong><a href="https://www.pfefferminzia.de/rentenformel-bei-der-privaten-vorsorge-wie-versicherer-eine-lebenslange-rente-berechnen/" target="_blank" rel="noopener">Rentenfaktor</a></strong> stellt dabei die Kernleistung einer Rentenversicherung dar. Er gibt den Wert an, den der Versicherer bereit ist, seinem Kunden jeweils bezogen auf 10.000 Euro ein Leben lang auszuzahlen“, sagt Jan Roß, Leiter Vertrieb Makler bei der Inter Versicherung. „Mit dem kleinen, aber sehr bedeutenden Zusatz garantierter Rentenfaktor gibt das Unternehmen nicht nur eine Absichtserklärung ab, sondern sichert dem Kunden die Höhe der Rente uneingeschränkt zu“, erklärt Roß weiter. Das sei eine erhebliche Leistung, da die Parameter des Rentenfaktors maßgeblich vom künftigen Rechnungszins abhängig und an die künftige Lebenserwartung gebunden sind. </span></p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Vielleicht wegen dieser Unwägbarkeiten, halten sich manche Versicherer mit Zusatzklauseln einen Weg offen, den Rentenfaktor zu senken. Das gilt nicht nur, wenn es schlechter läuft als angenommen. „In manchen Policen reicht eine sehr gute Performance der Fonds aus, damit sich die Versicherung der Verantwortung für den Rentenfaktor entzieht. Gängige Klauseln beschränken die Garantie des Rentenfaktors auf 200 Prozent der Beitragssumme“, so Roß.</p>
<p>Eher nachvollziehbar sei die Begrenzung der Garantieleistung des Versicherers bei einem Einwand eines unabhängigen Treuhänders oder, wenn der entfällt, bedarf es der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Regelungen dafür finden sich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).</p>
<p><span class="article-body">„Für Sparer, die ihre <strong><a href="https://www.pfefferminzia.de/eu-statistik-langjaehrige-ruhestaendler-zunehmend-von-altersarmut-bedroht/" target="_blank" rel="noopener">Altersvorsorgelücke</a></strong> lebenslang sicher schließen wollen, bedeuten eine Vielzahl von Vertragseinschränkungen oder ein nicht eindeutig zugesicherter Rentenfaktor ein gewisses Risiko“, sagt Roß. Und weiter: „Entzieht sich ein Versicherer durch Klauseln der Kernleistung der Rentenversicherung, dann ist diese Versicherung in diesem Punkt mit jedem anderen Ansparprodukt gleichzusetzen. Sie ist dann nicht in der Lage, ihrem vorrangigen Auftrag nachzukommen, das Langlebigkeitsrisiko entsprechend den Kundenwünschen abzusichern.“</span></p>
<p>Für Berater wie auch Kunden bedeute das, immer ein besonderes Augenmerk auf die Bedingungen und Kalkulationen von allen Produkten mit Rentenfaktor, wie Fonds- und Indexpolicen, dynamischen Hybride oder CPPI-Modellen, zu legen.</p>
<p>Wichtig sind die tatsächlich zugesicherte Höhe des garantierten Rentenfaktors und seine Leistungsbestandteile, zum Beispiel, ob er auch für Zuzahlungen gilt oder nicht und welche Bezugsgröße dem Rentenfaktor zugrunde gelegt wird. Das können die Beitragssumme, die Garantie aber auch die Ablaufleistung mit oder ohne Überschussbeteiligung sein.</p>
<blockquote><p>„Bekommt der Kunde in diesen Fällen den besten Faktor? Unter welchen Umständen kann der Rentenfaktor verändert werden? Welche neuen Rechnungsgrundlagen werden herangezogen, wenn Kunden den Rentenbeginn verlegen wollen? Diese wichtigen Fragen müssen gestellt und beantwortet werden“, empfiehlt Roß.</p></blockquote>
<p><span class="article-body">Sollte entgegen einer ordnungsgemäßen Kalkulation tatsächlich eine Situation eintreten und das gegebene Leistungsversprechen nicht einzuhalten sein, so gibt das VAG eindeutig vor, wie zu verfahren ist. „Allerdings ist die Senkung eines Rentenfaktors weit davon entfernt, gleichbedeutend mit einer Nichterfüllung der Leistung zu sein“, sagt Roß. „Vielmehr könnte es sein, dass die eigenen wirtschaftlichen Belange nicht ausreichend erfüllt werden. Wie praktisch, wenn der Anbieter in dieser Situation auf weiche oder schlecht geregelte Verpflichtungen des Rentenfaktors zurückgreifen kann.“</span></p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 15 Jan 2019 13:49:52 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/06/1554291031-beach_Pixabay-2090091_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Die Möglichkeiten in der Rentenbezugszeit werden flexibler]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Auszahlphase von Fondspolicen]]></subTitle>
                                
                                <newsId>9</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/auszahlphase-von-fondspolicen-die-moeglichkeiten-in-der-rentenbezugszeit-werden-flexibler/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>In der Ansparphase bieten moderne Fondspolicen zunehmend eine hohe Flexibilität. Doch welche Möglichkeiten stehen in der Auszahlphase zur Wahl? Hier kommt die Antwort.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><span class="article-body">Die Deutschen legen ihr Geld am liebsten bar zurück. Das zeigen Zahlen der Deutschen Bundesbank. In den ersten drei Monaten dieses Jahren steckten 2.222 Milliarden Euro in Bargeld und Sichteinlagen. Im gleichen Zeitraum des Jahres 2016 waren es rund 2.104 Milliarden Euro. In Versicherungen lagen im ersten Quartal 2017 rund 2.136 Milliarden Euro und in Aktien 615 Milliarden Euro.</span></p>
<p>Wenn nun bei einem Versicherungsvertrag die Laufzeit beendet ist, stehen die Versicherten vor der Entscheidung: Was tun mit diesem angesparten Kapital? In einer Summe auszahlen lassen und damit den einen oder anderen langgehegten Wunsch erfüllen? Oder investieren? Wie kann ich es dann am besten anlegen? So, dass ich eine <strong><a href="https://www.pfefferminzia.de/rentenformel-bei-der-privaten-vorsorge-wie-versicherer-eine-lebenslange-rente-berechnen/" target="_blank" rel="noopener">lebenslange Rente</a></strong> erhalte? Viele Fragen, auf die moderne Produkte eingehen. Denn sie werden nicht nur in der Sparphase immer flexibler, sondern auch in der Bezugszeit.</p>
<p>Dass in der ersten Phase des Vertrags Zuzahlungen geleistet werden, Beiträge erhöht, reduziert oder ausgesetzt werden können, wird immer selbstverständlicher. Selbst Auszahlungen sind möglich. Bereits bei Vertragsabschluss legt der Kunde zwar seinen Rentenbeginn fest. Dieser Zeitpunkt kann jedoch meist verschoben werden. Je nach Risikoneigung – und oftmals sinkt die Bereitschaft für allzu risikoreiche Anlagen mit zunehmendem Alter – kann das Geld mehr und mehr in sicherere, weniger renditestarke Anlagen umgeschichtet werden. Dieses Ablaufmanagement sichert Gewinne und mindert damit Wertschwankungen, die in den kürzeren Restlaufzeiten nicht mehr so gut ausgeglichen werden können wie über längere Laufzeiten.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Als Vorbereitung auf die Auszahlphase gibt es meist ein Ablaufmanagement. Manche Versicherer bieten an, bis zu einem individuellen Niveau vom Rendite- in den Sicherheitsbaustein umzuschichten. Ein Strategieassistent kann das Kundenguthaben beobachten. Weicht es von der definierten Vermögensaufbaustrategie ab, korrigiert der Assistent automatisch. Ist nun die Bezugszeit mit zum Beispiel 67 Jahren und dem offiziellen Eintritt in die Rentenphase gestartet, wählt der Versicherte zwischen einem flexiblen Auszahlplan und einer monatlichen Rente. Dafür stehen oftmals feste, teildynamische oder volldynamische Monatsbeträge zur Wahl. Manche Versicherer ermöglichen dem Kunden im Auszahlplan, die Häufigkeit und die Höhe der Auszahlung selbst festzulegen. Das kann jederzeit geändert werden. Auch ungeplante Entnahmen sind möglich. So kann der Geldfluss und damit die Steuerbelastung gestaltet werden. Zudem gibt es eine <strong><a href="https://www.pfefferminzia.de/beratung-welche-bausteine-wirklich-fuer-die-hinterbliebenenabsicherung-geeignet-sind/" target="_blank" rel="noopener">Absicherung der Hinterbliebenen</a></strong>. Denn das Restguthaben steht den Angehörigen zur Verfügung.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 15 Jan 2019 13:47:43 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/06/1554291018-altere-ausflug-beziehung_Pexels-1449049.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Der frühe Vogel zahlt oft drauf]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Preis-Algorithmen beim Online-Shopping]]></subTitle>
                                
                                <newsId>30</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/preis-algorithmen-beim-online-shopping-der-fruehe-vogel-zahlt-oft-drauf/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Onlineshopping ist oft preiswert – aber nicht zu jeder Tageszeit – und nicht für jeden. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat die Taktiken 16 deutscher Online-Shops verglichen und festgestellt, dass Online-Preise schwanken – und zwar zum Teil mehrmals täglich. Wenn beispielsweise das Smartphone morgens auf dem Büro-PC teurer ist als am Abend zuvor, steckt Strategie dahinter. Die Monopolkommission will dem Gebaren im E-Commerce jetzt einen Riegel vorschieben.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Laut Studie sind „dynamische Preise“ im Online-Handel ein flächendeckendes Phänomen. Je nach Tageszeit, Wochentag, genutztem Medium oder Ort ändern deutsche Anbieter die Preise. Eine Hose bei Zalando kostet demnach abends zuweilen deutlich weniger als morgens. Wer sein Smartphone bei Media-Markt kaufen möchte, sollte sich ebenfalls bis zum Abendbrot Zeit lassen. Hier konnte man laut den Ergebnissen der Verbraucherschützer beim Erwerb eines Smartphones Samsung Galaxy S 8 je nach Tageszeit bis zu 220 Euro sparen. Wer vor dem Wechsel der Winterreifen die Preiswechsel der Online-Händler beobachtet, kann bis zu 90 Euro sparen. Ein Online-Reifenhändler senkte die Preise beispielsweise jeden zweiten Tag.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p><strong>Monopolkommission fordert verstärkte Beobachtung</strong></p>
<p>Besonders bedenklich wird es, wenn Unternehmen ihre Preisstrategien für Produkte oder Dienstleistungen nicht nur auf Basis des aktuellen Marktbedarfs berechnen oder Preise anhand automatischer Algorithmen der Preisgestaltung der Konkurrenz anpassen. Regelmäßig passen sich Angebote auch an das jeweilige Nachfrageverhalten des einzelnen Internet-Nutzers an. Ein Grund, warum sich jetzt auch die Bundesregierung einschalten soll.</p>
<p>Mit einem aktuellen Gutachten, das die Monopolkommission Wirtschaftsminister Peter Altmaier überreicht hat, macht das beratende Wirtschaftsgremium der Regierung konkrete Handlungsvorschläge zum Thema algorithmenbasierte Preisbildung. Einer davon lautet, Märkte wir E-Commerce, die zu koordinierter Preissetzung neigen, unter Beobachtung zu stellen.  Damit soll beispielsweise unterbunden werden, dass Käufer von Online-Händlern allein deshalb preislich übervorteilt werden, da ihnen beispielsweise als Apple-Nutzer von einem Wohnsitz in der Stadt aus ein höheres Einkommen zugeschrieben wird.</p>
<p><strong>Online-Händler bald im Visier des Bundeskartellamts?</strong></p>
<p>Das geeignetste Mittel der Kartellbehörden ist laut der Kommission eine sogenannte Sektoruntersuchung, bei der Online-Händler sich direkt gegenüber dem Bundeskartellamt erklären müssen. In dem Gutachten heißt es hierzu: „Verbraucherschutzverbänden, bei denen Informationen zu möglicherweise koordinierten Preisen am ehesten anfallen, könnte das Recht eingeräumt werden, die Durchführung kartellbehördlicher Sektoruntersuchungen zu initiieren.“</p>
<p>Bundesarbeitsminister Altmeier hat zudem angekündigt, die Problematik algorithmenbasierter Preisbildung in die zehnte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen einfließen zu lassen. Auf einer Pressekonferenz in Berlin sagte der Minister: „Wir wollen das Wettbewerbsrecht weiterentwickeln, und deshalb werden wir auch diesbezügliche Vorschläge prüfen.“</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 15 Jan 2019 13:44:05 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1554707074-office-Pixabay_620822_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Anette Bierbaum</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So gelingt Sicherheit im Online-Banking]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Mögliche Hacker-Angriffe]]></subTitle>
                                
                                <newsId>27</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/moegliche-hacker-angriffe-so-gelingt-sicherheit-im-online-banking/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Die Zahl derjenigen, die das Internet nicht nur zum Shoppen nutzen, sondern auch für Bankgeschäfte, steigt stetig. Vor allem für Jüngere ist es selbstverständlich, beispielsweise Überweisungen, online vorzunehmen. Die Sicherheit der Daten ist hier besonders wichtig.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><span class="thema-vollformat"><span class="article-body">In den vergangenen 20 Jahren hat die Nutzung des Online-Bankings immer mehr zugenommen. Haben 1998 noch 8 Prozent der Deutschen ihre Bankgeschäfte über das Internet erledigt, sind es 2018 bereits 50 Prozent. Das zeigen Zahlen des Onlineportals Statista. Rund 70 Prozent der Deutschen im Alter zwischen 18 und 49 Jahren nutzen demnach das Online-Banking. Bei den 50- bis 59-Jährigen sind es rund 47 Prozent und am wenigsten nutzen es mit 23 Prozent die ab 60-Jährigen.</span></span></p>
<p>Dabei ist die Sicherheit der Daten beim Online-Banking selbstredend elementar. Schlimm genug, dass immer authentischer aussehende Phishing-E-Mails regelmäßig versuchen, geheime Zugangsdaten zu erhaschen. Zudem erschweren Trojaner, in scheinbar harmlosen E-Mail-Anhängen versteckt, online-affinen Bankkunden das Leben. Immer mit dem Ziel, die Bankdaten abzugreifen.</p>
<p>Einen 100-prozentigen Schutz gibt es nicht. Aber mit ein paar Maßnahmen kann man es Cyberkriminelle schwerer machen. Hat man etwa eine vermeintliche E-Mail der Bank geöffnet und ist dem Link gefolgt, lohnt sich ein Blick in die Browserzeile. Steht dort wirklich der Name der Bank? Und ist er komplett richtig geschrieben, inklusive der Endung? Außerdem gehört ein https:// an den Anfang. Bei einer Seite mit einem http:// ist immer Vorsicht geboten.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p><strong>TAN-Verfahren</strong></p>
<p>Bei den eigentlichen Bankgeschäften wie Überweisungen bieten die Banken verschiedene Verfahren zur Ermittlung einer Transaktionsnummer (TAN) an. Dabei gibt es sichere und weniger sichere Möglichkeiten. Das ChipTAN-Verfahren zählt zu den sichersten. Denn es setzt auf einen externen TAN-Generator. Ein kleines Gerät, das nur mithilfe der Bankkarte funktioniert. Sowohl beim mTAN, beim PhotoTAN oder auch beim PushTAN funktionieren die Überweisungen über Apps auf dem Smartphone. Diese Varianten sind laut Experten die unsichersten. Vor allem, wenn die Zugangsdaten zur Bank und die TAN über ein und dasselbe Endgerät genutzt werden.</p>
<p>Vor knapp einem Jahr entdeckte ein Wissenschaftler eine Sicherheitslücke in einem Verschlüsselungsprotokoll, mit dem WLAN-Verbindungen üblicherweise geschützt werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) warnte daher davor, WLAN unter anderem für das Online-Banking zu nutzen. Diese Lücke bestehe bereits seit Jahren. Andere Experten sahen diese Warnung als übertrieben an. Die Bankverbindungen seien durch das https:// sicher.</p>
<p>So oder so – für Laien entsteht durch solche Vorkommnisse immer eine gewisse Unsicherheit. Im Schadenfall muss jedoch das Geldinstitut für Schadenersatzansprüche aufkommen – es sei denn, der Kunde hat grob fahrlässig gehandelt. Und dazu zählt beispielsweise, wenn die Antiviren-Software nicht aktuell ist.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 15 Jan 2019 13:42:10 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1554290441-credit-card_Pixabay-1591492_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Warum Spracherkennung kein sicherer Passwortersatz ist]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Stimme statt Eingabe-Code?]]></subTitle>
                                
                                <newsId>26</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/stimme-statt-eingabe-code-warum-spracherkennung-kein-sicherer-passwortersatz-ist/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Finanzinstitute sind Pioniere, wenn es um die sogenannte Sprachbiometrie geht. Die US-Bank Charles Schwab etwa ist davon überzeugt, dass die Stimme so einzigartig ist wie ein Fingerabdruck – und damit der perfekte Passwortersatz. Doch ist die eigene Stimme tatsächlich so unverkennbar?</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><span class="thema-vollformat"><span class="article-body">Sobald der Bankkunde zum Telefon greift, verifiziert er seine Identität anhand der Stimme und kann seine Bankgeschäfte tätigen – ganz einfach und bequem. Es stellt sich allerdings die Frage, ob die Spracherkennung – genauso wie letztlich auch eine Buchstaben- oder Nummernkombination – geknackt werden kann? Die Salesforce-Mitarbeiter John Seymour und Azeem Aqil bejahen dies.</span></span></p>
<p>Ihnen gelang es, professionellen Stimmerkennungstools wie Apples Siri und Microsofts Cloud-Lösung Azure-Speaker-Recognition auszutricksen. Ganz einfach, indem sie ihre Stimmen mittels „Machine Learning“ synthetisch rekonstruierten. Beide Systeme fielen auf ihre Stimm-Täuschung rein und identifizierten die synthetisch erzeugten Stimmen als ihre eigenen.</p>
<p><strong>Bist Du es wirklich? Wie synthetische Stimm-Nachbauten Sprach-Systeme überlisten</strong></p>
<p>Wie Seymour und Aqil die Stimmerkennungssoftware mit ihren Stimm-Fälschungen überlisten konnten, demonstrierten die Sicherheitsforscher kürzlich bei der Hackerkonferenz Defcon. Um ein neuronales Netz aufzubauen, nutzten sie ein Text-to-Speech-Tool und fütterten das Programm mit Daten aus Open-Source-Sprachdatenbanken.</p>
<p>Anschließend ersetzten die Forscher den Datensatz durch nachbearbeitete Sprechproben des potenziellen Opfers – dessen Sprachfetzen sie verlangsamten und beschleunigten. So reichten ihnen vergleichsweise wenige und kurze Sprachproben, um die Stimmerkennungstools zu täuschen.</p>
<p><strong>Deutsche Banken setzen auf Sicherheit</strong></p>
<p>Auch in Deutschland sind Bankgeschäfte per Sprachassistent möglich – zumindest bis zu einem gewissen Grad. Beispielsweise die Deutsche Bank, Comdirekt und die Smartphonebank N26 bieten bereits seit längerem an, Überweisungen via Google-Sprachassistenten oder Siri vorzubereiten. Den letzten Schritt müssen Bankkunden hierzulande aber immer noch online tätigen – aus Sicherheitsbedenken.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>„Technisch wäre es auch möglich, eine Überweisung ausschließlich per Sprache anzustoßen“, erklärt Matthias Hach, Vorstandsmitglied von Comdirect, gegenüber dem Handelsblatt. Die Freigabe über die Comdirect-App sei aber ein zusätzlicher Sicherheitsmechanismus, die Bank habe schließlich einen hohen Anspruch an die Sicherheit.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass die komplette Abwicklung der persönlichen Bankgeschäfte mittels eigener Stimme zumindest in Deutschland noch Zukunftsmusik bleiben wird.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 15 Jan 2019 13:37:57 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1554707092-Pixabay_iphone-410311.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Anette Bierbaum</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[So schützt man seine Daten]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Internationale Hackerangriffe]]></subTitle>
                                
                                <newsId>24</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/internationale-hackerangriffe-so-schuetzt-man-seine-daten/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Quroa, Facebook, Google – wenn nach einem internationalen Hackerangriff persönliche Daten gestohlen werden, sollte man schnell handeln. Gelingt es den Cyberkriminellen nämlich mithilfe eines abgegriffenen Passworts auf weitere Onlinekonten zuzugreifen, kann das teuer werden. Umso wichtiger zu wissen, was User im akuten Fall tun können.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Bei dem jüngst bekanntgewordenen Hacker-Angriff auf Facebook wurden Millionen von Social-Media-Usern ihrer zum Teil sehr privaten Informationen beraubt. Bei 14 Millionen Profilen wurden unter anderem die 15 aktuellsten Suchanfragen abgezapft, ebenso wie Information über die 10 letzten Orte, die Nutzer auf der Social-Media-Plattform geteilt hatten. Hinzu kamen noch 15 Millionen Kontaktinformationen wie Namen und E-Mail-Adressen. Insgesamt waren von den 2,2 Milliarden aktiven Mitgliedern rund 30 Millionen Profile betroffen.</p>
<p>Und wie heise.de im Oktober berichtete, hatte der Messengerdienst WhatsApp ebenfalls ein großes Sicherheitsleck. Demnach war es Hackern möglich, bei Videoanrufen das Handy der betroffenen Nutzer zu kapern. Wenn jemand einen solchen Anruf angenommen hat, gab es die Möglichkeit, alle E-Mails und Bilder zu sehen.</p>
<p><strong>Der beste Schutz: Sorgsames Nutzerverhalten für Handy und PC</strong></p>
<p>Genau genommen ist das Handy nicht viel weniger als ein tragbarer Computer. Ebenso sorgsam sollte jeder sein Smartphone schützen. Zum einen durch ein Anti-Viren-Programm – was viele Android-Handys allerdings nicht haben und bei den Geräten von Apple nicht möglich ist. Und zum anderen durch das Nutzerverhalten und das persönliche Bewusstsein für die Datensicherheit.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p><strong>Diese Sicherheitsmaßnahmen sollte jeder durchführen</strong></p>
<p>Wer das Risiko eines Hackerangriffs minimieren möchte, sollte sich hin und wieder aus seinem Facebook-Account ausloggen. Das ist spätestens und unbedingt nötig, wenn man gehackt wurde. Außerdem ist es ratsam, auf automatische Passworteingaben zu verzichten und seinen Browser-Cache regelmäßig zu löschen – beim PC ebenso wie beim Handy.</p>
<p>Bei Online-Shops gilt es, besser auf die automatische Speicherung der Konto-Verknüpfung zu verzichten. Denn ein einziges Passwort zum Login, wie etwa bei Facebook, kann von Hackern mittlerweile als Generalschlüssel für viele Konten und Online-Dienste zweckentfremdet werden. In puncto Passwortsicherheit sind gut bewertete Passwort-Manager zu empfehlen.<br />
Und gerade in der Vorweihnachtszeit sollte man nicht jedes Gewinnspiel oder jeden Kettenbrief auf dem Handy weiterleiten oder für bare Münze nehmen. Viele Cyberkriminelle kommen nach wie vor mit der Kettenbrief-Masche durch.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 15 Jan 2019 13:36:15 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1554707074-office-Pixabay_620822_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Anette Bierbaum</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Weltweit werden Millionen biometrische Daten gestohlen]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Datenklau]]></subTitle>
                                
                                <newsId>22</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/datenklau-weltweit-werden-millionen-biometrische-daten-gestohlen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Biometrische Daten sollen eigentlich das Leben leichter machen. Kein Merken und Eintippen von komplizierten Passwörtern, um sich beispielsweise zum Online-Banking anzumelden. Doch Cyberkriminelle greifen weltweit millionenfach genau diese sensiblen Daten ab und verkaufen sie im Darknet.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Millionen biometrischer Daten werden überall auf der Welt gestohlen. Das haben Recherchen der „Story im Ersten“ ergeben. Der Handel damit sei im Darknet das neue Geschäft der Cybermafia.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Nicht nur die Daten selbst werden dabei zum Kauf angeboten, auch damit gefälschte Dokumente sind im Angebot. Für 3.000 Euro hätten die Reporter ein Reisedokument ihrer Wahl erwerben können. Eine Anfrage im Zuge dieser Recherche bei der europäischen Grenzagentur Frontex bestätigte, es gebe „einige Fälle von gefälschten Pässen mit einem manipulierten Chip in der Europäischen Union und im Schengenraum.“ Die biometrischen Daten sind auf diesem Chip gespeichert.</p>
<p>Sowohl die Speicherorte für Fingerabdruck und Co. als auch die Übertragung vom Scanner zum Computer seien dabei nicht sicher. Der Cybersicherheitsexperte Gunnar Porada zeigte beispielsweise für den Bericht eine seit zehn Jahren alte Sicherheitslücke der Scanner in deutschen Einwohnermeldeämtern.</p>
<p><strong>Fingerabdruck für kriminelle Aktionen nutzen</strong></p>
<p>„Dadurch, dass ein Angreifer Zugriff auf die Bilddaten hat, und nichts anderes sind die Fingerabdrücke, kann er sie kopieren oder manipulieren und für kriminelle Aktionen nutzen“, so der Experte. Der Hersteller dieser Geräte, die Firma Dermalog, gibt in Gesprächen mit der „Story im Ersten“ die Sicherheitslücke zu. Die Firma gehört zum bundeseigenen Unternehmen Bundesdruckerei. Das Bundesinnenministerium sieht allerdings trotz der Recherche-Ergebnisse offenbar keinen Handlungsbedarf. Es hält das eingesetzte Gerät für „angemessen sicher“.</p>
<p>Darum raten Sicherheitsexperten Verbraucher zu einem verantwortungsvolleren Umgang mit biometrischen Merkmalen beim Smartphone, Bankkonto oder Smart-Home-Systemen. Als Verbraucher wisse man nichts über die verwendete Software und deren Sicherheit. Besser sei ein sicheres Passwort. Das könne im Zweifel geändert werden, biometrische Daten gebe es nur einmal.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 15 Jan 2019 13:34:05 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1554290426-charles-456501-unsplash.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Im Urlaub sicher im Internet unterwegs]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Tipps]]></subTitle>
                                
                                <newsId>20</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/tipps-im-urlaub-sicher-im-internet-unterwegs/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Auch zum Start der Reisezeit wollen die Wenigsten auf die liebgewonnene Gewohnheit eines stets verfügbaren Internets verzichten – Smartphone oder Tablet sind für Urlauber zu selbstverständlichen Reisebegleitern geworden. Um in der Ferienzeit bedenkenlos online unterwegs zu sein, hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ein paar wichtige Tipps zusammengestellt.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><span class="thema-vollformat"><span class="article-body">Die ersten Bundesländer sind bereits in die Sommerferien gestartet und für die nächsten heißt es schon in Kürze: Auf in den Urlaub! Damit bei der Online-Buchung oder dem Bezahlen im Internet oder der Nutzung des Smartphones im Ausland alles mit rechten Dingen zugeht, hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) <a href="https://www.bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/DE/DigitaleGesellschaft/Reisen/vorReisen/vorreisen_node.html" target="_blank" rel="noopener"><strong>ein paar Tipps</strong></a> erarbeitet, die es vor Reiseantritt zu beherzigen gilt.</span></span></p>
<p><strong>Buchen und bezahlen</strong></p>
<p>Bei Buchungen von beispielsweise Eintrittskarten rät das BSI, die offiziellen Webseiten der Betreiber zu nutzen. Bei günstigen Angeboten besteht die Gefahr, auf gefälschten Seiten zu landen. Dort können Risiken lauern, den Computer mit Schadsoftware zu infizieren, dass Daten ausgespäht werden – oder die Betrüger belasten zwar die Kreditkarte, doch die vermeintlich gekauften Karten kommen nie an.</p>
<p>Beim Bezahlen sollten ausschließlich verschlüsselte Seiten genutzt werden, zu erkennen an dem „https“ in der Adresszeile, betont das BSI.</p>
<p><strong>Diebstahl und Datensicherung</strong></p>
<p>Werden das Smartphone, Tablet oder Notebook gestohlen, sind zum einen viele private Daten weg und zum anderen droht ein Missbrauch dieser Informationen. Um sich davor zu schützen, empfehlen die IT-Sicherheitsexperten nur Geräte mit auf Reisen zu nehmen, die unverzichtbar sind. Zudem sollten alle darauf gespeicherten Daten verschlüsselt und Passwort-geschützt werden. Das gilt auch für die Apps.</p>
<p>Werden wichtige, eingescannte Dokumente, wie Reisepässe, Ausweise oder Buchungsunterlagen, auf einem USB-Stick oder in der Cloud gespeichert, sollten sie ebenfalls verschlüsselt und durch eine Passwort geschützt werden. Zudem gibt das BSI den Rat, Datensicherungen von allen wichtigen Dokumenten der mitgeführten Geräte auf einem externen Datenträger oder in einer Cloud zu erstellen. Dabei ist es wichtig, dass sich ein mobiles Gerät nicht automatisch mit der Cloud verbindet, sondern dass auch dort ein Passwort die Daten vor unbefugten Zugriff schützt.</p>
<p><strong>Nutzen von mobilen Geräten</strong></p>
<p>Dabei ist es ebenfalls wichtig, dass die Sicherheitsfunktionen auf dem aktuellsten Stand sind. Um nicht in eine Kostenfalle – vor allem außerhalb der Europäischen Union – zu tappen, empfiehlt das BSI, sich vorher über Roaming- und Auslandsgebühren des Mobilfunkvertrages zu informieren. Werden Prepaid-Karten genutzt, besteht zwar eine automatische Deckelung der Kosten. Dennoch kann ein negatives Guthaben entstehen, weil die Abrechnung während eines Auslandsaufenthalts verzögert berechnet wird.</p>
<p>Und noch ein Tipp der IT-Experten: Die Funktion der automatischen Datenverbindung sollte ausgestellt werden. Dabei sollte der Nutzer jedoch bedenken, dass viele Apps nur online funktionieren. Möchte man daher nicht auf das gewohnte verzichten, kann beim Mobilfunkanbieter eine Obergrenze oder ein bestimmtes Datenvolumen festgelegt werden.<br />
Auch über einen Surfstick oder eine UMTS-Karte können die digitalen Dienste unterwegs genutzt werden. Allerdings auch hier gilt, die Kosten im Zweifel beim Anbieter zu erfragen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p><strong>Abwesenheit und Informationen</strong></p>
<p>Woran viele Urlauber gar nicht denken: Das Heim-WLAN muss während einer Abwesenheit nicht aktiv sein. Daher ist laut BSI der beste Schutz gegen Eindringliche, es abzustellen. Entweder über die entsprechende Funktion im Router oder der Router wird ganz ausgestellt.</p>
<p>Für Smart-Home-Besitzer gilt zudem, dass sie vor der Abreise den Abwesenheitsmodus einstellen. Auf diese Weise wird automatisch – beispielsweise mehrmals täglich – das Licht eingeschaltet oder es werden die Jalousien tagsüber geöffnet, um eine Anwesenheit vorzugeben.</p>
<p>Ein weiterer Schutz vor Einbrechern zu Hause ist es ebenfalls, nicht in den sozialen Netzwerken die Reise bekannt zu geben. Darauf weist nicht nur das BSI hin, auch die Polizei warnt regelmäßig davor. Auch auf einem Anrufbeantworter hat diese Information nichts zu suchen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 15 Jan 2019 13:32:30 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1554707092-Pixabay_iphone-410311.jpg</imagePath>
                                
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                        <item>
                                <title><![CDATA[So gehen Sie betrügerischen Online-Händlern nicht auf den Leim]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Fake-Shops]]></subTitle>
                                
                                <newsId>19</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/fake-shops-so-gehen-sie-betruegerischen-online-haendlern-nicht-auf-den-leim/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Cyberkriminelle werden immer besser. Früher sind Phishing-E-Mails oder auch gefälschte Internetseiten vor allem wegen der schlechten Deutschübersetzung aufgefallen. Heute muss ein Internetnutzer schon sehr viel genauer hinsehen, um nicht betrogen zu werden.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><span class="thema-vollformat"><span class="article-body">Vor allem Schnäppchenjäger gehen ihnen oft in die Falle – den Betrügern mit gefälschten Shop-Seiten im Internet, den sogenannten Fake-Shops. Sie locken Online-Käufer mit besonders niedrigen Preisen für Markenware wie Uhren, Taschen, Technik oder Markenkleidung an. Letztlich bezahlt der Kunde und bekommt entweder Ware in schlechter Qualität, oder das bestellte Produkt wird gar nicht geliefert.</span></span></p>
<p>Da die Shop-Seiten in den vergangenen Jahren immer professioneller wurden, ist es nicht mehr so leicht, die Tricks zu durchschauen. Eine neue Masche ist beispielsweise, identische Kopien realer Seiten zu erstellen, inklusive Impressum und Kontaktmöglichkeiten. Das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachen beschreibt das Vorgehen der Betreiber solcher Seiten. Eine Frau berichtet, dass der Shop, auf den sie hereingefallen war, sogar einen Ansprechpartner und eine Hotline angab. Bei dem Suchbegriff über Google sei der Shop zudem immer wieder an erster Stelle gewesen.</p>
<p>Auch auf Plattformen wie Amazon Marketplace treiben die Fake-Shop-Betrüger <a href="http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/videos/plusminus-betrugslaeden-video-100.html" target="_blank" rel="noopener"><strong>laut Plusminus</strong></a> ihr Unwesen. Sie versuchen laut LKA, den Kunden dazu zu bewegen, das Geld direkt zu überweisen und nicht den Weg über Amazon zu gehen.</p>
<p>Die <strong><a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinehandel/so-erkennen-sie-fakeshops-im-internet-13166" target="_blank" rel="noopener">Verbraucherzentralen</a></strong> beispielsweise nennen einige Punkte, mit denen sich eine Täuschung leichter durchschauen lässt.</p>
<p>Da wäre zunächst der <strong>Domainname</strong>. Wenn die Adresse des vermeintlichen Shops irgendwie merkwürdig daherkommt, vielleicht mit einer unüblichen Endung, wie .de.com anstatt nur ein .de ist Vorsicht geboten. Auch eine <strong>gesicherte Verbindung</strong>, zu erkennen an dem Sicherheitsschloss am Anfang und der Schreibweise https:// sollte vorhanden sein.</p>
<p>Ein <strong>extrem günstiger Preis</strong> für Neuware sollte ebenso kritisch gesehen werden. Auch wenn die Freude über das bevorstehende Schnäppchen groß ist. Kommen zum extrem niedrigen Preis noch weitere Faktoren eines möglichen Fake-Shops hinzu, empfiehlt sich das Kaufen des Produkts woanders.</p>
<p>Wird als <strong>Bezahlmöglichkeit</strong> lediglich die Vorkasse per Überweisung angeboten, kann das ebenfalls ein Indiz für betrügerische Absichten sein. Die Verbrauchzentrale hat einige Tipps für das sichere Bezahlen im Internet zusammengestellt.</p>
<p>Viele <strong>sehr gute Bewertungen</strong> von (angeblichen) Kunden sollten ebenfalls aufhorchen lassen. Insbesondere, wenn es gar keine kritischen Stimmen gibt.</p>
<p>Ein weiteres Zeichen sind ausgedachte <strong>Gütesiegel</strong>. Oder es wird das Trusted-Shop-Siegel missbraucht. Dabei wird vorgegeben, das Siegel bekommen zu haben. Tatsächlich steckt hinter dem Bild kein Zertifikat.</p>
<p>Wichtig sind zudem die <strong>Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)</strong> sowie ein <strong>Impressum</strong>. Fehlen diese Daten oder Angaben darin, wie Kontaktmöglichkeiten, ist es besser, in dem Shop nicht zu bestellen. Bei den AGBs kann ebenfalls ein schlechtes Deutsch ein Hinweis sein.</p>
<p>Ist die <strong>Bestellbestätigung</strong> per E-Mail nach dem Bestellvorgang ungenügend oder gibt es eventuell keine, sollte das Geld besser nicht überwiesen werden.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Wenn der Kunde auf einen Fake-Shop hereingefallen ist, kann er sein Geld eventuell wiederbekommen. Zunächst sollte schnellstmöglich Kontakt zur Bank aufgenommen werden. Denn selbst bei einer Überweisung besteht eventuell noch die Möglichkeit, das Geld zurückzuholen, so die Verbraucherzentrale. Bei Lastschriftverfahren ist es bis zu acht Wochen möglich. Mit den Belegen des Kaufs, also Kaufvertrag, Bestellbestätigung, E-Mails und Screenshot des Angebots könne zum einen die Verbraucherzentrale aufgesucht und zum anderen bei der Polizei eine Strafanzeige wegen Betrugs gestellt werden.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 15 Jan 2019 13:30:25 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1554290441-credit-card_Pixabay-1591492_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Frauen achten mehr auf ihre persönlichen Daten]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Cybersicherheit]]></subTitle>
                                
                                <newsId>17</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/cybersicherheit-frauen-achten-mehr-auf-ihre-persoenlichen-daten/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Wenn es um ihre persönlichen Daten geht, sind Frauen um einiges vorsichtiger als Männer. Das ergab eine aktuelle Umfrage von Kaspersky-Lab. In Sachen IT-Kompetenz herrscht allerdings bei beiden Geschlechtern Nachholbedarf. Nur die Hälfte der in Deutschland befragten Nutzerinnen und Nutzer fühlt sich im Stande, ein WLAN-Netz sicher zu konfigurieren.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Immerhin eines ist sicher: Heute kann wirklich jeder Opfer von Hackern werden. Umso erstaunlicher muten die Ergebnisse der aktuellen Kaspersky-Befragung an. Demnach können sich nur 18 Prozent der befragten Frauen und gerade mal 15 Prozent der Männer vorstellen, dass ihr Online-Banking-Account in den nächsten zwölf Monaten gehackt werden könnte.</p>
<p><strong>Datenschutz: Frauen sind misstrauischer</strong></p>
<p>Für viel gefährlicher halten die Deutschen einen Hacker-Angriff auf einer Social-Media-Plattform. 71 Prozent der Frauen und 64 Prozent der Männer fürchten den Missbrauch persönlicher Daten nach einem Social-Media-Hack. Das Misstrauen gegenüber den Social-Media-Konzernen ist bei Frauen ebenfalls größer als bei Männern. 36 Prozent der Frauen halten die Datenschutzbemühungen von Facebook, Google und Co. für ausreichend und sind sich sicher, über mögliche Datenlecks informiert zu werden.  Bei den Männern sind es 41 Prozent. Nur etwa ein Viertel der Befragten glaubt im Ernstfall an eine Entschädigung – 25 Prozent der Frauen und 27 Prozent der Männer.</p>
<p><strong>Männer überschätzen ihre IT-Kompetenz</strong></p>
<p>Wenn es um das eigene WLAN-Netz geht, schätzen Männer ihre IT-Kompetenz wesentlich höher ein als Frauen. Nur 45 Prozent der Frauen, aber 55 Prozent der Männer sind von ihren Konfigurationsfähigkeiten überzeugt. Nur jeder dritte Mann (33 Prozent) fürchtet den Zugriff auf das persönliche WLAN-Netz durch Cyberkriminelle. (bei den Frauen sind es 41 Prozent).<br />
Wissen Eltern, welche Daten ihre Kinder mit anderen teilen?</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Darüber, was der Nachwuchs online so treibt und teilt, sind sich laut Umfrage mehr Männer (42 Prozent) als Frauen (30 Prozent) unsicher. Frauen sind sich auch bewusster darüber, dass das Online-Verhalten der Kinder die Gefahr von Cyber-Grooming und anderen cyberkriminellen Aktivitäten erhöht. Dies bejahen 53 Prozent der Frauen, hingegen nur 49 Prozent der Männer.</p>
<p>Das Fazit: Wenn es um IT-Sicherheit geht, sind Frauen Männern etwas voraus<br />
„Frauen in Deutschland sind den Männern etwas voraus, wenn es um IT-Sicherheit und den Datenschutz geht“, so Milos Hrncar, General Manager bei Kaspersky Lab für die DACH-Region: „Dass sich nur die Hälfte der in Deutschland befragten Nutzerinnen und Nutzer im Stande fühlt, ein WLAN-Netz sicher zu konfigurieren, zeigt allerdings auch: Es herrscht noch erheblicher Nachholbedarf, was die persönliche IT-Sicherheitskompetenz anbelangt – und zwar unabhängig vom Geschlecht.“</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 15 Jan 2019 13:27:49 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1554707074-office-Pixabay_620822_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Anette Bierbaum</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[„Das Schnäppchen schlechthin stellte sich als Horrorinvestition heraus“]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Fake-Shops]]></subTitle>
                                
                                <newsId>18</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/fake-shops-das-schnaeppchen-schlechthin-stellte-sich-als-horrorinvestition-heraus/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Immer wieder locken Betrüger auf gefälschten Online-Plattformen, sogenannten Fake-Shops, Schnäppchenjäger mit äußerst günstigen Angeboten in die Falle. Ist das Geld erstmal weg, ist es in den meisten Fällen auch endgültig verloren. Diese bittere Erfahrung machte auch Jessica Puckert*.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><span class="thema-vollformat"><span class="article-body">Bei sogenannten Fake-Shops handelt es sich um betrügerische und gefälschte Internet-Seiten, die ihre Ware – beispielsweise hochwertige Elektroartikel oder Markenprodukte – deutlich günstiger anbieten. Käufer können die bestellte Ware oft nur per Vorkasse bezahlen. Das Produkt wird aber nicht geliefert.</span></span></p>
<p>Auf den ersten Blick sehen solche unseriöse Online-Plattformen täuschend echt aus und sind schwer zu erkennen. Dabei wird bei Fake-Shops entweder eine real existierende Domain eines Webshops geändert und im ähnlichen Layout ins Internet gestellt. Der Domainname ähnelt dem Original dabei so sehr, dass meistens nur ein Sonderzeichen oder die Endung den Unterschied ausmacht. Oder die Betrüger richten immer wieder eine neue Domain ein, die nach kurzer Zeit deaktiviert wird, sodass die Seite nicht mehr auffindbar ist.</p>
<p>Diese bittere Erfahrung musste <strong><a href="https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/servicezeit/video-fake-shops-vorsicht-bei-online-schnaeppchen-100.html" target="_blank" rel="noopener">Jessica Puckert</a></strong>* machen. Als ihre kleine Familie um ein zweites Kind erweitert werden sollte, recherchierte die Schwangere nach passenden XXL-Kinderwagenmodellen, in welche gleichzeitig zwei Kinder hineinpassen. Und sie wurde fündig. Das Produkt stimmte, der Preis war aber happig, also suchte Puckert nach weiteren Anbietern. Und stieß auf einen anderen Webshop, der dieses Modell viel günstiger anbot. Die junge Mutter schlug zu, bestellte den Kinderwagen und bezahlte die Rechnung per Vorkasse.</p>
<p>„In meinem Hormonschwung wollte ich mir dieses Schnäppchen nicht entgehen lassen. Als die Rechnung kam, hat mich selbst der Fakt nicht stutzig gemacht, dass man nur per Vorkasse zahlen konnte. Das Angebot blieb so verlockend, dass ich mich dazu entschieden habe, den Kinderwagen dort zu bestellen“, sagt sie.</p>
<p>Auf die Vorfreude folgte bittere Enttäuschung. Denn der Kinderwagen wurde nicht geliefert. Und noch schlimmer: die komplette Online-Seite war plötzlich verschwunden. Einen echten Shop hatte es wohl nie gegeben. Puckert konnte nicht einmal das bezahlte Geld zurückfordern. Mehrere Hundert Euro waren verloren.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Die junge Mutter ist sich heute sicher: sie wird nie wieder gegen Vorkasse bezahlen. Denn dies ist eine der häufigsten Eigenschaften eines Fake-Shops. Außerdem sollten die Käufer beim Einkaufen im Internet stutzig werden, wenn das gewünschte Produkt auf einer Online-Seite zu einem sehr viel niedrigeren Preis zu haben ist als sonst. Hat eine Online-Plattform zudem ein unvollständiges oder gar fehlendes Impressum, ist auch Vorsicht geboten. Da die virtuellen Täter kaum zu ermitteln sind, gilt vorsichtiges Verhalten beim Online-Shopping als die beste Vorbeugungsmethode.</p>
<p>*Name von der Redaktion geändert</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 15 Jan 2019 13:25:13 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1554290441-credit-card_Pixabay-1591492_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wie sicher sind Online-Speicher?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Auf (Daten-)Wolke Nummer Sieben]]></subTitle>
                                
                                <newsId>16</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/auf-daten-wolke-nummer-sieben-wie-sicher-sind-online-speicher/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Immer mehr Menschen nutzen Clouds verschiedener Anbieter, um ihre Daten zu speichern. Doch wie sicher sind diese weit verbreiteten Online-Speicher? Die Antwort lesen Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><span class="thema-vollformat"><span class="article-body">Wer eine Cloud nutzt, bezieht Speicherkapazität, Rechenleistung und/oder Software über das Internet. Dabei werden die Daten nicht auf dem eigenen Computer gespeichert, sondern an einem anderen Ort, der sogenannten Cloud (Datenwolke). Cloud Computing hat viele Vorteile – zum einen können die Daten durch unterschiedliche Personen von unterschiedlichen Orten aus genutzt werden, zum anderen kann die Installation und Wartung der IT-Systeme an die jeweiligen Cloud-Spezialisten ausgelagert werden.</span></span></p>
<p>Der Markt ist groß, es gibt viele Angebote – sowohl von öffentlichen, privaten oder hybriden Cloud-Anbietern. Letztere sind vor allem in Unternehmen verbreitet. Dort laufen bestimmte Services bei öffentlichen Anbietern über das Internet, während datenschutzkritische Anwendungen und Daten im Unternehmen betrieben und verarbeitet werden.</p>
<p>Um die Sicherheit von Daten in einer Cloud zu gewährleisten, sollten sich Anwender stets ausführlich über den Anbieter und dessen Dienstleistungsangebote informieren. Public-Cloud-Plattformen etwa bieten durch ihren öffentlichen Charakter eine größere Angriffsoberfläche als Private-Cloud-Lösungen. Zusätzlich gilt es, auch neue Regularien wie die ab 25. Mai 2018 verbindlich anzuwendende <strong><a href="https://www.pfefferminzia.de/datenschutzgrundverordnung-warum-unternehmen-bei-der-umsetzung-nicht-troedeln-sollten/" target="_blank" rel="noopener">EU-Datenschutz-Grundverordnung</a></strong> (EU-DSGVO) zu berücksichtigen.</p>
<p><strong>Sicherheit ist Anwendersache</strong></p>
<p>Viele Nutzer glauben, dass die Verantwortung für Datensicherheit, Datenschutz und Compliance vollständig beim Cloud-Provider liegt. Das ist falsch. Der Provider stellt nur Infrastruktur, Plattform oder Software als Service bereit. Um die Sicherheit der verarbeiteten Daten muss sich der Anwender selbst kümmern. Insbesondere Unternehmen benötigen daher in jedem Fall eine Cloud-Security-Strategie.</p>
<p>Klar ist: Daten sollten stets über eine verschlüsselte Verbindung übertragen und regelmäßig gesichert werden, <a href="https://www.pfefferminzia.de/expertentipp-so-findet-man-ein-perfektes-passwort/" target="_blank" rel="noopener"><strong>Passwörter</strong></a> müssen ebenfalls sicher sein und sollten regelmäßig geändert werden. Die Verschlüsselungstechniken der Anbieter geben hier einen Basisschutz. Dennoch besteht in jedem Netzwerk die Gefahr, dass Hacker die Verschlüsselung knacken und Daten abgreifen. Daher sollten Nutzer ihre Daten selbst verschlüsseln und erst anschließend in die Cloud übertragen.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Jeder Cloud-Dienstleister kann eigene Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen aufstellen, solange diese im rechtlichen Rahmen bleiben. Je nach Standort des Cloud-Anbieters gilt indes ein anderes Datenschutzrecht. Daher ist darauf zu achten, dass durch diese Bestimmungen nicht etwa Zugriffs- und Nutzungsrechte für die gespeicherten Daten an den Anbieter übertragen werden.</p>
<p><strong>Rücksicherung schützt vor Datenverlust bei Insolvenz</strong></p>
<p>Manche Anbieter bieten übrigens die Rücksicherung der Daten auf dem eigenen Computer an. Dies ist sinnvoll, denn ein solches Backup ermöglicht es, auch bei unterbrochener Internetverbindung oder der Insolvenz des Anbieters auf die eigenen Daten zuzugreifen.<br />
Gefahren drohen nicht zuletzt auch von den mobilen Endgeräten, von denen aus auf die Cloud zugegriffen wird. Ist beispielsweise ein i-Pad mit einem Schadprogramm infiziert, sind auch die Cloud-Dienste, auf die von diesem Gerät zugegriffen wird, angreifbar. Unsichere Wlan-Netze, in denen Angreifer Zugangsdaten abfangen und missbrauchen können, sind ein weiteres Risiko. Ein häufiger Fehler ist es, die Zugangsdaten zur Cloud in der App des Cloud-Anbieters auf dem Smartphone zu speichern. Falls das Mobiltelefon verloren oder gestohlen wird, können leicht Unbefugte an den Zugang gelangen.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 15 Jan 2019 13:22:51 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1554290426-charles-456501-unsplash.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Oliver Lepold</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wie gefährdet sind Sie im Netz?]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Selbsttest]]></subTitle>
                                
                                <newsId>15</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/selbsttest-wie-gefaehrdet-sind-sie-im-netz/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Zwar lassen sich Attacken aus dem Internet nicht komplett verhindern, jedoch wird es mit ein paar Maßnahmen für die Cyberkriminellen schwerer, an Ihre sensiblen Daten zu gelangen. Testen Sie mit ein paar Fragen, ob Sie noch Nachholbedarf in der Sicherheit haben.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><span class="thema-vollformat"><span class="article-body">Regelmäßige Updates sowohl am Computer als auch am Smartphone und Tablet sind wichtig, um Sicherheitslücken zu schließen. Auch eine Virensoftware ist dringend für jedes Gerät zu empfehlen. Damit wären dann bereits zwei wichtige Bausteine für einen Schutz gegen <strong><a href="https://www.pfefferminzia.de/cyber-attacke-auf-das-auswaertige-amt-kein-einzelfall-hacker-griffen-weltweit-an/" target="_blank" rel="noopener">Cyber-Angriffe</a> </strong>aufgebaut.</span></span></p>
<p>Wie sicher sind Sie im Netz unterwegs? Beantworten Sie folgende acht Fragen überwiegend mit „ja“ sind Sie schon gut dabei. Lauten Ihre Antworten dagegen eher „nein“, können Sie mit ein paar einfachen Handgriffen Ihre <a href="https://www.pfefferminzia.de/schutz-vor-risiken-im-internet-kriminelle-nutzen-unkenntnis-oder-nachlaessigkeit-aus/" target="_blank" rel="noopener"><strong>Sicherheit</strong></a> erhöhen.</p>
<ol>
<li>Aktualisieren Sie regelmäßig Ihr Betriebssystem?</li>
<li>Lassen Sie andere Software regelmäßig nach Updates suchen und ausführen?</li>
<li>Nutzen Sie einen Virenscanner, am besten einen kostenpflichtigen?</li>
<li>Haben Sie Ihr privates WLAN-Netz verschlüsselt?</li>
<li>Erledigen Sie Online-Banking ausschließlich zu Hause über einen festen Internetanschluss (nicht WLAN)?</li>
<li>Öffnen Sie Anhänge von E-Mails ausschließlich von bekannten, vertrauenswürdigen Quellen?</li>
<li>Zählt Ihr Passwort zu den sicheren Passwörtern (durch verwenden von Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen sowie Sonderzeichen)?</li>
<li>Nutzen Sie verschiedene Passwörter für Ihre Aktivitäten im Internet?</li>
</ol>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 15 Jan 2019 13:08:46 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1554290441-credit-card_Pixabay-1591492_1920.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Was Betroffene nach einer Cyber-Attacke tun können]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Ratgeber Internetkriminalität]]></subTitle>
                                
                                <newsId>13</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/ratgeber-internetkriminalitaet-was-betroffene-nach-einer-cyber-attacke-tun-koennen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Hackerangriffe sind eine unschöne Begleiterscheinung der digitalen Welt. Dabei können E-Mail-Konten gehackt, Bankdaten geklaut oder der heimische PC verschlüsselt werden. Was aber tun, wenn man einer Attacke ausgesetzt ist? Pfefferminzia gibt ein paar Tipps.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><span class="thema-vollformat"><span class="article-body">zunächst auf die Gesellschaft zugehen. Dort erhält er Anleitungen für das weitere Vorgehen. Je nach Vorfall sind verschiedene Maßnahmen notwendig. In jedem Fall kann sich der Betroffene an offizielle Stellen, wie die Polizei oder das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wenden.</span></span></p>
<p><span class="thema-vollformat"><span class="article-body">Wurden das E-Mail-, Paypal-, Facebook- oder ein anderes Online-Konto gehackt und hat der Angreifer dabei nicht ganze Arbeit geleistet und alle Daten des Kontos geändert, kann der Betroffene über den Button „Passwort vergessen“ ein neues Passwort an die hinterlegte E-Mail-Adresse senden lassen. Falls diese bereits überschrieben wurde, hilft der Online-Dienst telefonisch weiter. Auch auf den Hilfeseiten finden sich oft viele hilfreiche Anweisungen.</span></span></p>
<p>Beim Online-Banking ist es etwas kniffliger. Zwar stehen die Chancen gut, das gestohlene Geld zurückzubekommen, doch die wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde nicht fahrlässig handelte. Dieser Fall könnte unterstellt werden, wenn Kunden ihre Geheimnummer per E-Mail oder telefonisch weitergeben, weil sich die Betrüger als Mitarbeiter der Bank ausgeben. Auch wer seine Bankgeschäfte auf einem ungesicherten Computer durchführt, verletzt seine Sorgfaltspflicht und könnte dadurch auf dem Schaden sitzenbleiben. Zudem muss der Kunde nach dem Bemerken des Diebstahls seines Geldes einige Dinge tun. Dazu gehört, die Bank sowie die Polizei zu informieren. Handelt es sich um eine Überweisung, lässt sich das Geld oft noch zurückholen. Bei einer nicht genehmigten Lastschrift gelten 13 Monate als Frist. Außerdem muss das Konto gesperrt werden, um weiteren Schaden abzuwehren.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<div class="news_detail">
<p><span class="thema-vollformat"><span class="article-body">Sind die Daten auf dem Computer durch eine <strong><a href="https://www.pfefferminzia.de/dreiste-und-kuriose-cyber-attacken-bisher-groesster-angriff-im-jahr-2017-durch-wannacry/" target="_blank" rel="noopener">Ransomware</a></strong> verschlüsselt und wird ein Lösegeld für die Entschlüsselung gefordert, empfiehlt das BSI, nicht zu zahlen. Denn zum einen sei nicht garantiert, dass die Daten dann entschlüsselt werden und zum anderen ermutige eine erfolgreiche Erpressung eine Weiterentwicklung der Schadsoftware und fördere letztlich deren Verbreitung.</span></span></p>
<p>Ein befallener Computer sollte aus einem vorhandenen Netzwerk heraus genommen werden. Dazu sollte man am besten einen Experten zu Rate ziehen. Wurde regelmäßig eine Datensicherung durchgeführt, kann darauf zurückgegriffen werden bis die Schadsoftware entfernt wurde. Anschließend sollte ein Virenscan durchgeführt werden, um sicherzugehen, dass die Schadsoftware tatsächlich ausradiert ist.</p>
<p>Als letzten Schritt rät das BSI, sich auf die Suche nach der Quelle des Schadprogramms zu machen. Lag es an einem Original-Datenträger sollten Hersteller und BSI informiert werden. Gelangte das Virus über eine Datei oder E-Mail auf den PC, sollten Ersteller oder Absender benachrichtigt werden.</p>
<p>Die Gefahren aus dem Netz lauern auch beim Online-Shopping. Selbst Amazon ist nicht davor gefeit, dass <strong><a href="https://www.pfefferminzia.de/6-regeln-so-erkennt-man-fake-shops-auf-amazon/" target="_blank" rel="noopener">Fake-Shops</a></strong> die Plattform für ihre Betrügereien nutzen. Nach der Bezahlung der vermeintlich bestellten Ware, erhält der Kunde das Produkt nicht. Ist man auf so einen falschen Shop hereingefallen, kann man zunächst versuchen, die Zahlung über die Bank innerhalb einer bestimmten Frist rückgängig zu machen.</p>
<p>Wurde eine andere Zahlungsart ausgewählt, kann der Online-Shopper diesen Dienstleister informieren. Danach sollten die Beweise des Kaufs gesichert werden, empfiehlt die Polizei. Kaufvertrag, Bestellbestätigung oder E-Mails können ausgedruckt und bei der dann zu erstattenden Strafanzeige vorgelegt werden. Zwar sei die Verfolgung der Täter im Ausland eher schwierig, aber die Polizei weist darauf hin, dass die Anzeige dennoch wichtig sei. Nur so lasse sich die Löschung der Fake-Shops konsequent vorantreiben.</p>
</div>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Tue, 15 Jan 2019 13:06:16 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1554290460-dlanor-s-703975-unsplash.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Manila Klafack</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[Wie Cyberkriminelle öffentliches WLAN, Fake-Apps & Co. für ihre Zwecke nutzen]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Sicherheitsleck Smartphone]]></subTitle>
                                
                                <newsId>29</newsId>
                                
                                <link>https://www.deshalb-versichern.de/sicherheitsleck-smartphone-wie-cyberkriminelle-oeffentliches-wlan-fake-apps-co-fuer-ihre-zwecke-nutzen/</link>
                                
                                <teaser><![CDATA[<p>Sicherheitslücken bei Facebook und der Unternehmenstochter WhatsApp gefährdeten kürzlich erst wieder Milliarden Smartphone-Nutzer – zwei von vielen Schlupflöchern, über die sich Cyberkriminelle Zugang zum Handy verschaffen. Immer öfter kapern Hacker mobile Geräte, um Daten abzugreifen und Malware zu installieren – auch im Tarnmantel seriös wirkender Apps. Besonders anfällig: Android-Handys und Nutzer öffentlicher Netze.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p><span class="thema-vollformat"><span class="article-body">Sicherheitsexperten warnen besonders vor öffentlichen und kostenlos angebotenen <strong><a href="https://www.pfefferminzia.de/ratgeber-cyberkriminalitaet-welche-gefahren-offenes-wlan-und-co-bergen/" target="_blank" rel="noopener">WLAN-Netzen</a></strong>, wie sie etwa von manchen Kommunen oder öffentlichen Verkehrsbetrieben angeboten werden. Denn gerade hier lauert die Gefahr eines „Man-in-the-Middle-Angriffs“ durch Hacker. Wer sich davor schützen möchte, sollte sensible Transaktionen wie <a href="https://www.pfefferminzia.de/moegliche-hacker-angriffe-so-gelingt-sicherheit-im-online-banking/" target="_blank" rel="noopener"><strong>Bankgeschäfte</strong></a> lieber im sicheren privaten WLAN-Netz durchführen.</span></span></p>
<p><strong>Hacker kapern unsichere Netzwerke</strong></p>
<p>Doch auch hier gilt es, Hackern den Zugang nicht unnötig zu erleichtern. Bei Voreinstellungen, mit denen sich das Smartphone automatisch in bekannte Netzwerke einwählen kann, sollte man auf sichere Netzwerknamen achten. Häufig genutzte Titel wie „Home Network“ sind ebenso zu vermeiden wie Standard-Passwörter, die Cyberkriminellen willkommene Schlupflöcher bieten. Durch die Übernahme von Standard-Namen haben diese ein leichtes Spiel, sich dazwischenzuschalten und das Handy auf ihr schadhaftes Netz umzuleiten.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p>Wer viel unterwegs ist und auf öffentliche Internetverbindung nicht verzichten kann oder will, ist mit einer „WLAN-Sicherheit“-Option im Rahmen seines Antiviren- oder Sicherheitsprogramms gut aufgehoben. Das Programm prüft dann automatisch, ob unbekannte Netzwerke sicher sind. Noch besser ist es, in den öffentlichen WLAN-Netzen ein VPN zu nutzen. Ein sogenanntes virtuelles privates Netzwerk schützt die Daten und Privatsphäre der Nutzer, indem es die Daten, die über öffentliche Netzwerke gesendeten oder empfangenen werden, verschlüsselt und anonymisiert.</p>
<p><strong>Lieber im offiziellen App-Store kaufen</strong></p>
<p>Ebenfalls beliebt: sogenannte Fake-Apps. Dabei handelt es sich um Applikationen, die den ursprünglichen Anwendungen zum Verwechseln ähnlich sehen, und mit einem verlockenden Zusatznutzen auf sich aufmerksam machen. Wer ihnen auf den Leim geht, lädt sich unwissentlich Schad- oder Spionagesoftware herunter.</p>
<p>Vermeiden kann man das, indem man genau hinschaut. Ist etwa die Farbgebung des Logos anders oder wirft die Schreibweise Zweifel auf, heißt es „Finger weg“. Noch besser: Apps nur in offiziellen App-Stores herunterzuladen. Darüber hinaus bieten einige Anbieter von Sicherheitssoftware wie beispielsweise Norton einen Schutz vor Fake-Apps an, indem ihre Tools sämtliche Apps vor dem Download auf das Smartphone prüfen und als sicher oder unsicher einstufen.</p>
<p>Außerdem raten Experten regelmäßig Updates durchzuführen und die Zugriffsrechte zu hinterfragen. Ist es wirklich nötig, dass eine App auf die Kamera, die Kontakte und das Mikrofon zugreifen darf? Falls nicht, sollte man diese Rechte sperren.</p>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Mon, 14 Jan 2019 13:04:14 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1554290426-charles-456501-unsplash.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Anette Bierbaum</writer>                        </item>
                        <item>
                                <title><![CDATA[BSI warnt vor Schadsoftware Emotet]]></title>
                                
                                                                        <subTitle><![CDATA[Schon hohe Schäden verursacht]]></subTitle>
                                
                                <newsId>31</newsId>
                                
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                                <teaser><![CDATA[<p>Gefälschte E-Mails im Namen von Freunden, Nachbarn, Kunden oder Kollegen gefährden im Moment ganze Netzwerke: Die Schadsoftware „Emotet“ gilt laut des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) derzeit als eine der größten Bedrohungen weltweit. Auch hierzulande soll sie schon hohen Schaden angerichtet haben. Wie man sich schützen kann, erfahren Sie hier.</p>
]]></teaser>
                                
                                                                        <bodytext><![CDATA[<p>Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt derzeit vor dem Schadprogramm „Emotet“ und bezeichnet es als akute Bedrohung für Unternehmen, Behörden und Privatanwender.</p>
<p>Emotet lese Kontaktbeziehungen und E-Mail-Inhalte aus Postfächern infizierter Systeme aus. Diese Informationen nutzten die Cyberkriminellen dann dazu, das Programm weiter zu verbreiten. Denn Empfänger erhielten E-Mails mit authentisch aussehenden, jedoch erfundenen Inhalten von Absendern, mit denen sie erst kürzlich in Kontakt standen.</p>
<p>„Aufgrund der korrekten Angabe der Namen und Mailadressen von Absender und Empfänger in Betreff, Anrede und Signatur wirken diese Nachrichten auf viele authentisch“, <a href="https://www.bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/DE/Service/Aktuell/Informationen/Artikel/emotet.html" target="_blank" rel="noopener"><strong>schreibt das BSI auf seiner Website</strong></a>. „Deswegen verleiten sie zum unbedachten Öffnen des schädlichen Dateianhangs oder der in der Nachricht enthaltenen URL.“</p>
<p>Sei das passiert und der PC infiziert, lade Emotet weitere Schadsoftware nach, wie zum Beispiel den Banking-Trojaner Trickbot. „Diese Schadprogramme führen zu Datenabfluss oder ermöglichen den Kriminellen die vollständige Kontrolle über das System. In mehreren dem BSI bekannten Fällen hatte dies große Produktionsausfälle zur Folge, da ganze Unternehmensnetzwerke neu aufgebaut werden mussten. Für Privatanwender kann eine Infektion den Verlust von Daten, insbesondere wichtiger Zugangsdaten, bedeuten“, warnt das BSI weiter.</p>
<p>[mehr_zum_thema title="Mehr zum Thema"]</p>
<p><strong>Um sich zu schützen, empfiehlt das Bundesamt folgende Maßnahmen:</strong></p>
<ul>
<li>Installieren Sie zeitnah bereitgestellte Sicherheitsupdates für Betriebssysteme und Anwendungsprogramme (Web-Browser, E-Mail-Clients, Office-Anwendungen usw.).</li>
<li>Setzen Sie Antiviren-Software ein und aktualisieren Sie diese immer wieder.</li>
<li>Sichern Sie regelmäßig Ihre Daten (Backups).</li>
<li>Richten Sie ein gesondertes Benutzerkonto auf dem Computer ein, um zu surfen und E-Mails zu schreiben.</li>
<li>Öffnen Sie auch bei vermeintlich bekannten Absendern nur mit Vorsicht Dateianhänge von E-Mails (insbesondere Office-Dokumente) und prüfen Sie in den Nachrichten enthaltene Links, bevor sie diese anklicken. Bei einer verdächtigen E-Mail sollten Sie im Zweifelsfall den Absender anrufen und sich nach der Glaubhaftigkeit des Inhaltes erkundigen.</li>
</ul>
<p><strong>Hat alle Vorsicht nichts gebracht und das Schlimmste ist passiert, sollten Nutzer ...<br />
</strong></p>
<ul>
<li>... ihr Umfeld über die Infektion Informieren, da die Mailkontakte dann besonders gefährdet seien,</li>
<li>... alle auf den betroffenen Systemen gespeicherten und eingegebenen Zugangsdaten ändern, und</li>
<li>... gegebenenfalls den Rechner neu aufsetzen. Denn die Schadprogramme nähmen teilweise tiefgreifende (sicherheitsrelevante) Änderungen am infizierten System vor.</li>
</ul>
 - Test]]></bodytext>
                                
                                <pubDate>Thu, 10 Jan 2019 13:03:40 +0000</pubDate>
                                
                                                                        <imagePath>https://www.deshalb-versichern.de/wp-content/uploads/2019/07/1554290460-dlanor-s-703975-unsplash.jpg</imagePath>
                                
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                                                                                <writer>Karen Schmidt</writer>                        </item></channel>
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